Wolf Roddy (GW 717m) in Niedersachsen: Todesurteil wegen 1.844 Euro! – Zwei Richterinnen protestieren

Haben sich die Richter des OVG überhaupt mit dem Fall und der Gesetzeslage beschäftigt?

Unserer Ansicht nach nicht, denn die betroffenen Rinderhalter hätten Billigkeitsleistungen aus der Förderkulisse beantragen können. Siehe auch Kommentar von Klaus Todtenhausen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/23/kommentar-von-klaus-todtenhausen-das-umweltministerium-in-niedersachsen-liest-anscheinend-seine-eigenen-richtlinien-nicht/

Auch zwei ehemalige Richterinnen protestieren

Hier noch einmal die Begründung des Gerichts:

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m konnten eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen werden. Zwei dieser Angriffe richteten sich gegen Tiere, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden waren, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte. Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

1.844 Euro in einem Jahr ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Das begründet ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gibt ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche sind nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das sagen zwei Richterinnen a. D. dazu:

Die Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019  entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 44 Abs. 1 Nr.1, 45 Abs. 7 Satz 1 Nr.1 BNatSchG und ist daher, die Zulässigkeit des Antrags unterstellt, aufzuheben.

Der Ausnahmebescheid geht von insgesamt neun Rinderereignissen seit dem 23.04. 2018. Für die Risse vom 23. 04. 2018, 07. 08. 2018, 17. 09. 2018 und 25. 10. 2018 ist GW 717 als Verursacher nachgewiesen, an verschiedenen Orten und verschiedenen Haltern. Bei den Rissen vom 07. 08. 2018 und vom 17. 09. 2018 ist nach dem Bescheid nicht von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz auszugehen, sie können daher nach den Ausführungen auf Seite 6 des Bescheids nicht zur Rechtfertigung für eine Tötung herangezogen werden. Ebensowenig können die Risse vom 19.09.2018 und vom 04. 10. 2018, bei denen zwar ein Wolf als Verursacher festgestellt wurde, aber eine Individualisierung nicht möglich war, GW 717 angelastet werden. Dass er als Verursacher wahrscheinlich in Betracht kommt, reicht für seine letale Entnahme nicht aus. Für die in dem Bescheid vorgenommene Schadensprognose bleiben also nur die Risse vom 23. 04. 2018 und vom 25. 10. 2018 mit zwei getöteten Tieren und Einzelschäden in Höhe von 544 € und 1300 € und einem Gesamtschaden in Höhe von 1844 €.

Das Zitat stammt von Dr. Gabriele Waniorek- Goerke, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. und Almuth Hirt,  Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D. Das Zitat geht von den im Ausnahmebescheid aufgeführten Rissen aus.

Abschuss von Anfang an geplant

Seit dem vergangenen Spätsommer hatte Umweltminister Lies dieses Rudel bereits auf seiner Abschussliste. Es wäre jede Menge Zeit gewesen, Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen, bzw. Billigkeitsleistungen zu gewähren. Doch das war anscheinend nie Thema. Der Abschuss von Anfang an das Ziel. Was das über die Politik und die Rechtssprechung in Niedersachsen aussagt, ist unserer Ansicht nach fatal, demokratiegefährdend und einem Rechtsstaat nicht würdig.

Das Rodelwalder Rudel besteht nur aus drei Wölfen. Die Fähe ist mit ziemlicher Sicherheit erneut trächtig. Sie wird ihre Welpen nur schwer durchbringen können, wenn der Vater fehlt. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Wir unterstellen, dass auch dies so gewollt ist, um schließlich das komplette Rudel mit den neuen Welpen auszumerzen.

Interessant dazu auch: Unser offener Brief aus dem September 2018 an Herrn Lies https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/07/offener-brief-an-den-niedersaechsischen-umweltminister-olaf-lies/

Und der Faktencheck zum Rodewalder Rudel https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/

 

15 Gedanken zu „Wolf Roddy (GW 717m) in Niedersachsen: Todesurteil wegen 1.844 Euro! – Zwei Richterinnen protestieren

  1. Wer glaubt in diesem Land noch an eine objektive Rechtsprechung? Nur wenige! Trotzdem weitermachen zugunsten dieser wunderbaren Wildtiere. Sie sind wichtig für ein halbwegs funktionierendes ökololgisches Gleichgewicht. Jäger sind nicht in der Lage oder willens für ein vernünftiges Mischwald-Schalenwildverhältnis zu sorgen. Lasst die Wölfe ran und schafft das Revierjagdsystem ab! Lizenzjagd und Wölfe würden für gesunde Mischwälder sorgen!

  2. Von Horst Stern stammt der Satz: Das Wild ist eine Massentierhaltung im Freien. Wie recht er hatte.Das war schon vor ca. 40 Jahren der Fall und ist es immer noch.
    Unser Land ist mittlerweile eine Bananenrepublik geworden.Wir müssen nicht über andere Länder urteilen.Erst sollten wir bei uns schauen wo wir stehen. Und da sieht es sehr schlecht aus. Die Politiker haben kein Rückrat und keine Ar…. in der Hose. Deshalb geht auch die Demokratie den Bach runter.Ich hoffe nur sie kriegen Roddy nicht.

  3. Es müsste doch m. E. noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 133 Verwaltungsgerichtsordnung wegen höherrangigen Rechts (Europarecht) geben. Ist etwas bekannt, dass dies erwogen oder zumindest geprüft wird?

    1. Nein, das geht leider nicht. Das Verfahren hätte dazu erst zum Bundesverwaltungsgericht gehen müssen. Die letzte Instanz ist hier aber das Oberverwaltungsgricht.

    2. Ich weiß ja nicht, woher Sie diese Auslegung haben aber diese Auffassung teile ich nicht! Für die Nichtzulassungsbeschwerde ist eben gerade nicht Voraussetzung, dass das Verfahren bereits beim BVerwG geführt worden ist! Sonst würde der § 133 VwGO nie in Betracht kommen! § 133 betrifft explizit den Fall, dass vom OVG ein Rechtsbehelf nicht zugelassen worden ist! Das BVerwG entscheidet dann zunächst, ob die angeführten Gründe (höherrangiges Recht, Verletzung von Rechtsvorschriften o- ä.) tatsächlich gegeben sind und gibt der Beschwerde statt, wenn das der Fall ist, indem es der Beschwerde stattgibt und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das OVG zurückverweist (bei bestimmten Sachverhalten möglicherweise an einen anderen Senat) oder aber es entscheidet selbst in der Sache.

  4. Es müsste doch m. E. noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 133 Verwaltungsge-richtsordnung wegen höherrangigen Rechts (Europarecht), falscher Rechtsanwendung und einer Grundsatzfrage geben. Ist etwas bekannt, dass dies erwogen oder zumindest geprüft wird?
    Ungern widerspreche ich der Argumentation, dass den Landwirten kein Schaden entstanden ist, weil sie ja – inzwischen sogar – zu 100 % entschädigt werden. Es kommt bei dieser Vorschrift nicht darauf an, wem der Schaden entstanden ist, sondern ausschließlich darauf, dass ein Schaden entstanden ist. Wer in letztlich trägt – der Landwirt oder der Steuerzahler – ist dabei irrelevant. Die geringe Höhe des Schadens bleibt dabei natürlich ein Argument gegen die Ausrottung. Nach wie vor bleibt natürlich der Vorwurf an die Nutztierhalter, dass sie einfach nicht gewillt sind, den erforderlichen Herdenschutz zu treiben. Das ist Vorsatz und verbotene Anfütterung.

    1. Nein, leider nicht dazu hätte das Verfahren zum Bundesverwaltungsgericht gehen müssen. Was durch das Oberverwaltungsgericht ja nun ausgeschlossen worden ist.

      1. Ich sag es noch mal mit einem Satz: Genau die Entscheidung des OVG die Anfechtung seines Urteils nicht zuzulassen ist mit der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 133 VwGO anfechtbar!!!!! Deshalb heißt das Instrument auch „Nichtzulassungsbeschwerde“!!!! Sie sollten sich darüber doch noch mal konkret informieren!!!

        1. Ich gebe ihnen Recht, da müsste es eine Möglichkeit geben, den Fall an das Bundesverwaltungsgericht zu geben.
          Bitte nutzen sie diese Möglichkeit, wir dürfen nichts unversucht lassen, diese Entscheidung des OVG ist falsch.

          1. Ja, die Möglichkeit gibt es, aber natürlich kann das nicht Wolfsschutz-Deutschland machen, die sind da außen vor, weil sie auch nicht die Kläger sind.

  5. Tag und Nacht beschäftigt einen solch eine skandalöse Ungerechtigkeit und wen wundert es, wenn einen dieses Drama auch im Traum verfolgt. So gestern geschehen. Hier war für mich klar zu erkennen, dass eine fein ausgeklügelte Strategie dahinter steckt. Das Niedersächsische Umwelt Ministerium hat beim Herden Schutz vollkommen versagt. Immer noch gibt es in diesem Bereich noch Nutz/Hobby Tier Halter, die den Herden Schutz nicht ernst nehmen, ihn lapidar durch führen oder gar vollkommen ignorieren. Darin besteht ein großes Defizit im Umwelt Ministerium, das entweder nicht in der Lage oder nicht gewillt war/ist, den Tier Haltern klar zu vermitteln, dass bestehenden Gesetze/Vorschriften von JEDERMANN einzuhalten sind! Bereits beim „Fall Steinfeld“, der gar keiner war, war deutlich zu erkennen, dass von Seiten des UM, Olaf Lies, ein großes Interesse an der Verfolgung dieses Rudels besteht. Wenn man dann auch noch einen Man an seiner Seite hat, der Helmut Dammann-Tamke heißt, Präsident der Landes Jägerschaft und obendrein auch noch Mitglied des Landtages ist, dann passt das hervorragend in diese Strategie. Den Leit Wolf töten in der Hoffnung, dass der Halbwüchsige Nachwuchs Nutz Tiere tötet, weil er Futter für die Wölfin und deren neuen Nachwuchs beschaffen muss, dann haben die vom Leit Wolf gelernt und müssen auch weg und man hat das ganze Rudel in einem Streich. Könnte passen – oder? Oben erwähnter Dammann-Tamke befleißigt sich, permanent in Medien hervor zu tun, in dem er sich für Abschüsse von Wölfen stark macht und prophezeit dass, so wörtlich:“ Wenn wir die Wölfe lassen, sie in den nächsten Jahren eine Flächen deckende Besiedlung vornehmen werden. Es wird irgendwann auch ein Problem der Menge“. Und :“ Ich rate zu einem Blick nach Frankreich, wo die Franzosen schon vor Jahren weitsichtiger vorgegangen sind und einen regulatorischen Abschuss von Wölfen erlaubt haben. Irgendwann, das prophezeie ich Ihnen, wenn die Akzeptanz völlig dahin ist, wird man auch in Deutschland wieder die Jäger rufen…. Besagter fällt seit geraumer Zeit mit solchen und ähnlichen Aussagen in den Medien auf, schürt also ganz kräftig das ohnehin negative Image des Wolfes bei den Wolfshassern und sein Ziel ist es meiner Meinung nach, bei der Bevölkerung dafür zu sorgen, dass die Stimmung umkippt. Lies, als vollkommener Wolfsgegner, dazu Dammann-Tamke, das ergibt doch ein Gespann mit Schlag Kraft! Da fällt es leicht, 15 Wolfsberater, die sich gegen den Abschuss ausgesprochen haben, des Ehrenamtes zu entheben. Ein Penner, der angeblich wegen einer email von selbst hin geworfen haben soll, passt auch sehr gut ins Konzept. Es macht sich doch viel besser, wenn einer, der dem UM schleimt und für den Abschuss ist, vorher von selbst geht, als wenn man erst die 15 Wolfsberater entlässt, die sich ehrlich und fair gezeigt haben und danach nur noch der Eine (Judas) übrig bleibt. So etwas muss im Vorfeld gut durchdacht werden. Die Schande hätte der einzige gute Wolfsberater nicht überlebt! Alles recht gut eingefädelt, mit Ämtern im Rücken und viel Geld im Beutel, dazu noch Halb Wahrheiten, Unwahrheiten und Intrigen und alles passt. Gewissen? Was ist denn das? Scham, was ist das für ein Wort? Schämen- wer muss sich hier schämen. Ist doch alles gerichtlich bescheinigt! Immer mehr Politiker zeigen sich unglaubwürdig und bei den Gerichten ist es nicht besser. -Leider!!! Dies alles habe ich im Traum erlebt und klitsch nass bin ich aufgewacht. Ein Alb Traum!

  6. Sehr geehrte Redaktion,

    was war das denn für ein desolater Beitrag über Wölfe??? 1. bekommen die Halter zu 100% Schadenersatz wenn ein Wolfsriß nachgewiesen wird. 2. Was war das denn für ein Zaun??? Das war kein wolfssicherer Zaun!!! Viel zu niedrig, was es dem Wolf dann natürlich auch leicht macht….. Diese Leute, die hinterher rumjammern aber ihre Tiere nicht mal ausreichend schützen und der arme Wolf, der nur seinem Instinkt folgt, dann abgeschossen werden soll. Eine ganz und gar unmögliche Reportage! So wird wieder mal Meinung über den ach so bösen Wolf gemacht. ich bin zutiefst enttäuscht.

    Mit freundlichen Grüßen, Angelika Linhard
    Dies betrifft eine Wolfsreportage, heute im MOMA, 25.2.19

    1. diese Moma Reportage war einseitig und ohne fachliches Wissen, einfach nur peinlich für das ZDF. Der Zaun war eine Lachnummer. So kann man die Zuschauer manipulieren und für dumm verkaufen.Dieser Schafzüchter sollte wirklich die Schafzucht aufgeben, denn er interessiert sich nicht für seine Tiere. Ich werde der Redaktion schreiben, daß sie besser recherchieren sollen bevor sie so einseitig berichten(Lügenpresse).

  7. Hoffen wir mal, dass die Waidheinis ihn nicht bekommen. Es ist furchtbar traurig! 24000 Stimmen hat der Wolf erreicht! Geht es hier nur noch um Bauerntrampel und deren Lobbypolitiker?
    Auch der Wolf in Pinnenberg teilt das Schicksal von Roddy. Wir müssen um jeden Wolf fürchten! Denn oft wird der Wolf Opfer von Wilderei. Kümmert sich da evtl einmal ein Politiker darum?

  8. die obigen Kommentare entsprechen auch meiner Meinung. Das ganze ist ein Alptraum. Ich kann nicht begreifen, warum es Personen gibt, die diese wunderbaren Tiere hassen. Hier werden mit Lug und Betrug Intrigen geschmiedet, weil die Jäger den Konkurrenten Wolf fürchten, die Tierhalter dumm und verantwortungslos sind und die Politiker korrupt..

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