Minister Lies genehmigt erneut Abschuss von Wölfen aus dem Rodewaldrudel – wir protestieren vehement und rufen zum legalen Widerstand auf!

Heute heisst es in einer Presseinformation auf der Seite des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bereits am 17. Juli 2020 nach Maßgabe des Niedersächsischen Umweltministeriums die erneute Ausnahmegenehmigung zur Tötung des so genannten Rodewalder Rüden GW717m erteilt hätte. Erneut kommt damit der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies der Informationpflicht nicht nach, denn zwischen Schießgenehmigung und Information der Öffentlichkeit liegen sage und schreibe fünf Wochen. Jetzt soll sogar einfach in das Rudel hineingeschossen werden dürfen, bis angebliche Risse aufhören. Von der Verpflichtung der Weidetierhalter, ihre Tiere zu schützen, keine Rede. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert vehement. Weiterhin werden wir alle rechtlichen und legalen Mittel ausschöpfen, um diese Untat zu verhindern.

DNA an toten Pferden heisst noch lange nicht Verursacher Wolf

Notwendig wäre der erneute Schießbefehl angeblich, weil entgegen der günstigen Prognose im März 2020 weitere Rissvorfälle im Territorium des Rodewalder Rudels eingetreten wären. So sei am 24. Mai 2020 in Altenwahlingen (Landkreis Heidekreis) ein zwölf Monate altes Rind aus einer Herde mit sechs erwachsenen Tieren durch einen oder mehrere Wölfe getötet worden. Normalerweise gehört der Heidekreis nicht einmal zum Revier des Rodewalder Rudels. Der letzte Schadensfall hätte sich sich am 16. Juni 2020 im Landkreis Nienburg ereignet, bei dem angelblich Wölfe des Rodewalder Rudels zwei Pferde töteten und ein weiteres schwer verletzt haben sollten. In den von den Biss- und Fraßstellen genommenen Speichelproben wären jeweils DNA-Spuren mehrerer Tiere des Rudels nachgewiesen worden, von denen zumindest ein Tier männlich war. Das Rissbild würde aufgrund der daraus abzulesenden Jagdtechnik darauf schließen, dass der Leitrüde des Rudels beteiligt gewesen wäre. Wir berichteten über diesen Fall hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/06/30/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-nach-dem-tod-von-zwei-pferden-erneut-jagd-auf-das-rodewaldrudel-machen/

Politiker mit problematischen Lobbyverbindungen

Minister Olaf Lies wird dazu in der Pressemitteilung wie folgt zitert: „Leider hat sich damit die ursprüngliche Befürchtung bestätigt: Der Rodewalder Rüde reißt nicht nur weiter Rinder und Pferde, sondern hat inzwischen diese problematischen Jagdtechniken an sein Rudel weitergegeben. Wenn zumutbarer Herdenschutz von Wölfen überwunden wird, muss rechtzeitig reagiert werden – im Interesse einer artgerechten Weidetierhaltung, aber auch um die Akzeptanz für Wölfe bei uns zu erhalten.“

Die Lobbypolitik ihres Umweltministers kostete die Niedersächsischen Steuerzahler bereits mehrere Millionen Euro. In unserer Reportage aus dem Februar stellten wir bereis die Frage, wer diesen Umweltminister bremsen kann. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Die oben aufgeführten Fälle stehen erneut in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden weiteren Kosten dieser erneuten Wolfsjagd.

Einfach Wolf abballern, egal welchen, egal von wem?

Weiteres Zitat aus der Pressemittelung: „Die aktuelle Genehmigung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020. Zur Entnahme befugt sind geeignete Personen im gesetzlichen Sinne. Um die mit der Maßnahme betrauten Personen zu schützen, ist es geboten, weder deren Namen noch Details über den genauen Ablauf zu veröffentlichen. Für die Entnahme gelten die Bedingungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Solange das Individuum in der Landschaft nicht anhand besonderer, leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa besondere Fellzeichnung) zu bestimmen ist, kann eine Identifizierung über die Nähe zu bisherigen Rissereignissen erfolgen. Nach jeder Entnahme eines Wolfes muss abgewartet werden, ob im Territorium des Rodewalder Rudels die Nutztierrisse aufhören bzw. soweit möglich mittels genetischer Untersuchung ermittelt werden, ob tatsächlich GW717m entnommen wurde. Ist dies nicht der Fall und treten weitere Übergriffe auf, kann sukzessive jeweils ein weiteres Mitglied des Rudels bis zum Ausbleiben der Schäden bzw. zum Abschuss von GW717m entnommen werden. Die Entnahme einer sichtbar laktierenden Fähe ist auszuschließen.“

Abschuss mit allen legalen und rechtlichen Mitteln verhindern!

Diese Herangehensweise ist einfach ungeheuerlich und so weder mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz, wegen dem sogar ein Pilotverfahren gegen Deutschland läuft – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/ – noch mit höherrangigem EU-Recht vereinbar. Auch bezweifeln wir sehr, dass Jäger und Polizisten sowie irgendwelche Privatpersonen wirklich Wölfe rechtssicher erschießen dürfen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden Anzeige erstatten, sollten ein oder mehrere Wölfe aus dem Rodewaldrudel zu Tode kommen.

Wir rufen unsere Vereinsmitglieder und weitere Wolfsfreunde auf, wie bereits im vergangenen Jahr, alle Maßnahmen im legalen Rahmen zu ergreifen. Der Vorstand von Wolfsschutz Deutschland e. V. sichert neuen Mitgliedern aus dem LK Nieburg sowie angrenzenen Kreis zu, inkognito zu bleiben. Wir rufen die anderen,  klagebefugten Verbände, dazu auf, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

 

Pressemittelung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/rodewalder-ruede-191768.html

Hier die aktuelle Rissliste für Niedersachsen

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Wolf Roddy (GW 717m) in Niedersachsen: Todesurteil wegen 1.844 Euro! – Zwei Richterinnen protestieren

Haben sich die Richter des OVG überhaupt mit dem Fall und der Gesetzeslage beschäftigt?

Unserer Ansicht nach nicht, denn die betroffenen Rinderhalter hätten Billigkeitsleistungen aus der Förderkulisse beantragen können. Siehe auch Kommentar von Klaus Todtenhausen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/23/kommentar-von-klaus-todtenhausen-das-umweltministerium-in-niedersachsen-liest-anscheinend-seine-eigenen-richtlinien-nicht/

Auch zwei ehemalige Richterinnen protestieren

Hier noch einmal die Begründung des Gerichts:

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m konnten eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen werden. Zwei dieser Angriffe richteten sich gegen Tiere, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden waren, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte. Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

1.844 Euro in einem Jahr ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Das begründet ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gibt ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche sind nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das sagen zwei Richterinnen a. D. dazu:

Die Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019  entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 44 Abs. 1 Nr.1, 45 Abs. 7 Satz 1 Nr.1 BNatSchG und ist daher, die Zulässigkeit des Antrags unterstellt, aufzuheben.

Der Ausnahmebescheid geht von insgesamt neun Rinderereignissen seit dem 23.04. 2018. Für die Risse vom 23. 04. 2018, 07. 08. 2018, 17. 09. 2018 und 25. 10. 2018 ist GW 717 als Verursacher nachgewiesen, an verschiedenen Orten und verschiedenen Haltern. Bei den Rissen vom 07. 08. 2018 und vom 17. 09. 2018 ist nach dem Bescheid nicht von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz auszugehen, sie können daher nach den Ausführungen auf Seite 6 des Bescheids nicht zur Rechtfertigung für eine Tötung herangezogen werden. Ebensowenig können die Risse vom 19.09.2018 und vom 04. 10. 2018, bei denen zwar ein Wolf als Verursacher festgestellt wurde, aber eine Individualisierung nicht möglich war, GW 717 angelastet werden. Dass er als Verursacher wahrscheinlich in Betracht kommt, reicht für seine letale Entnahme nicht aus. Für die in dem Bescheid vorgenommene Schadensprognose bleiben also nur die Risse vom 23. 04. 2018 und vom 25. 10. 2018 mit zwei getöteten Tieren und Einzelschäden in Höhe von 544 € und 1300 € und einem Gesamtschaden in Höhe von 1844 €.

Das Zitat stammt von Dr. Gabriele Waniorek- Goerke, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. und Almuth Hirt,  Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D. Das Zitat geht von den im Ausnahmebescheid aufgeführten Rissen aus.

Abschuss von Anfang an geplant

Seit dem vergangenen Spätsommer hatte Umweltminister Lies dieses Rudel bereits auf seiner Abschussliste. Es wäre jede Menge Zeit gewesen, Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen, bzw. Billigkeitsleistungen zu gewähren. Doch das war anscheinend nie Thema. Der Abschuss von Anfang an das Ziel. Was das über die Politik und die Rechtssprechung in Niedersachsen aussagt, ist unserer Ansicht nach fatal, demokratiegefährdend und einem Rechtsstaat nicht würdig.

Das Rodelwalder Rudel besteht nur aus drei Wölfen. Die Fähe ist mit ziemlicher Sicherheit erneut trächtig. Sie wird ihre Welpen nur schwer durchbringen können, wenn der Vater fehlt. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Wir unterstellen, dass auch dies so gewollt ist, um schließlich das komplette Rudel mit den neuen Welpen auszumerzen.

Interessant dazu auch: Unser offener Brief aus dem September 2018 an Herrn Lies https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/07/offener-brief-an-den-niedersaechsischen-umweltminister-olaf-lies/

Und der Faktencheck zum Rodewalder Rudel https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/