Anfrage der Grünen deckt auf: Umweltminister Lies (SPD) verrennt sich in Wolfsjagd in Niedersachsen – dabei geht es um Millionen!

Das Umweltministerium hat nun eine kleine Anfrage der Grünen zu den Kosten und zu Formalien auf Wolf Roddy (GW717m) beantwortet. Über 1,25 Millionen Euro wird der Steuerzahler wohl bislang berappen müssen. Der Betrag beeinhalte auch das Bereitstellen von Zaunmaterial. Als Folge des „Rissverhaltens“ wären zahlreiche Anträge von Rinder- und Pferdehaltern gestellt worden, die wahrscheinlich erstattet werden würden. Dabei dürfte Roddys Jagdverhalten durchaus strittig sein,  denn längst nicht alle Risse, die Roddy angelastet worden waren, gingen überhaupt auf das Konto dieses Wolfs. Bei mehreren DNA-Proben wurden dagegen Haushunde sowie unbestimmbare Wölfe ermittelt. Wird hier also ganz offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Roddy hinterlässt nur einen Schaden von 544 Euro und er ist damit gar kein Kuhkiller

Seit November 2018 sei lediglich ein direkter Schaden in Höhe von 544 Euro an Rindern entstanden. Ferner gibt das Ministerium zu, dass es keinerlei wissenschaftliche Grundlagen dafür gebe, dass Rinder im Herdenverband einen Grundschutz genießen würden.  Ebenso kann das Ministerium nicht nachweisen, dass die Risse zugenommen haben. Denn seit Monaten gibt es keinen Riss, der auf das Konto von Roddy geht. Christian Meyer, Fraktionsvize und naturschutzpolitischer Sprecher schreibt in einer Pressmitteilung, dass sich Umweltminister Olaf Lies  bei der Jagd nach dem Rodewalder Wolf verrannt habe. Zitat Meyer: „Er wollte unbedingt einen Wolf erlegen, koste es was es wolle.“

Polizei auf Wolfsjagd

Ohne Ausschreibung wäre im Januar 2019 als Dienstleister ein südeuropäischer Trapper beauftragt worden, Kastenfallen im Rodewalder Revier aufzustellen. Und der Trapper sei weiterhin aktiv. Zusätzlich wären an mindestens 37 Einsatztagen Polizeibeamte aus Nienburg zur Suche nach dem Wolf herangezogen worden.  Damit stelle sich die Frage, ob die Abschussbegründung also sachlich falsch wäre, wird Meyer weiter in der Pressemitteilung zitiert. Neben dem Trapper sind dort wohl auch noch Biologen und Jagdscheininhaber im Einsatz. Die Gesamtkosten des Dienstleisters würden sich für das Jahr 2019 auf 85.452,92 Euro belaufen, steht in der Antwort des Umweltministeriums der Anfrage der Grünen. Eine aktuelle Genehmigung für den Dienstleister wäre am 31. Januar 2020 erteilt worden. Welche Summen hier in diesem Jahr wohl zusammen kommen könnten, ist nicht schwer auszurechnen.

Wer bremst Lies?

Das Klagerecht in Deutschland ist kompliziert. Nur wenige Verbände könnten überhaupt klagen, aber wollen sie dies überhaupt? In sozialen Netzwerken wächst der Unmut. Mitglied Ingo B. wirft dem Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. auf Facebook vor, dass der Verein nicht  – entgegen anderslautenden Behauptungen –  gegen den Schießbefehl auf Roddy geklagt habe. In Wirklichkeit sei der Verein vor Gericht abgewatscht worden, weil er in Niedersachsen überhaupt nicht klageberechtigt wäre. Gleichzeitig wirbt das Vereinsmitglied Tom S.-H. aber aggressiv in FB mit der Argumenation, dass man klagen könne, um neue Mitglieder zu bekommen. Ingo B. wirft den Nabu weiter vor, dass sein Funktionär in Niedersachsen ein Duzfreund des Umweltministers wäre und unterstellt zu viel Nähe zur Politik. Pikant dabei ist, dass der Nabu tatsächlich bislang keinerlei Klagefreudigkeit in Niedersachsen zeigte. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, weil wir erst seit zwei Jahren bestehen und die Formalien noch nicht erfüllen können. Wir hoffen dies in den nächsten beiden Jahren schaffen zu können.

Wolfsschutz Deutschland e. V. weiter aktiv vor Ort – neue Mitglieder willkommen

Unsere Mitglieder sind weiter aktiv vor Ort. Wir sammeln Müll, wir gehen spazieren und wir halten die Augen und Ohren offen. Wir arbeiten stets im legalen Rahmen. Unsere Leute sind nicht die, die sich lautstark in Facebook mit ihren Taten brüsten. Unsere Leute bleiben inkognito. Sie arbeiten ruhig und besonnen im Hintergrund. Sie sind von vor Ort und sie wissen, um welche Personen es sich bei „Dienstleister und Co.“  handelt. Weitere Aktive aus dem LK Nienburg sind uns herzlich willkommen. Sollte Roddy, oder ein anderer Wolf erschossen, oder sonstwie illegal getötet werden, stellen wir Anzeige. Anonymität für die Häscher, wie vom Umweltminister Lies vorgegaukelt und von den Jäger gefordert, gibt es nicht. So forderten Hobbyjäger allen Ernstes, dass sie Wölfe künftig abschießen und einfach am Straßenrand ablegen können.

Weitere Geldverschwendung?

Im Rahmen eines „Forschungsprojektes“ beauftragte das Umweltministerium die Technische Hochschule Hannover damit,  acht Wölfe mit Sendern zu versehen. Dabei sollten Kastenfallen und Schlingen zum Einsatz kommen. Das Projekt läuft seit dem 28.08.2018 und soll bis zum 31.12.2020 andauern. Als Grund wird angegeben, dass das Umweltministerium an verlässlichen Informationen zum Wolfsverhalten stark interessiert sei. Kaum ein Tier in Deutschland wird mehr überwacht und ist mehr erforscht als der Wolf. Es gibt zahlreiche Studien und Publikationen zu Verhalten und Wanderverhalten von Wölfen. Schon in den 80-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts machte Forscher Promberger Wolfsverhalten publik. Einer seiner Filme ist sogar noch heute im Schulfernsehen zu sehen. Hier der Link dazu: https://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=2959

350.000 Euro bekam die Hochschule für Forschungen, die an der Schläue der in Niedersachsen lebenden Wölfe scheitert. Kein Tier ging bislang in die bereitgestellten Kastenfallen, oder auch Schlingfallen. Den Steuerzahler kostet dies weitere 20.000 und zusätzlich 92.000 Euro.

Welche Folgen hat diese Politik?

Der englische Schauspieler Patrick Stewart sagt in einem Interview über Lügen in der Politik: „Ich finde es gefährlich, wenn man sich an so etwas gewöhnt. Wir leben in einer Zeit der Lügen. Dass Politiker heute Lügen erzählen, ist Standard geworden. Und 24 Stunden später sagen sie dann: „Ich ziehe zurück, was ich gestern gesagt habe, da war ich schlecht informiert, es war nicht richtig“, oder was auch immer sie dann zu ihrer Rechtfertigung sagen. Was aber am Ende bei den Menschen im Gedächtnis bleibt, ist die Lüge – und zwar unabhängig davon, ob sie korrigiert wurde. Das ist entsetzlich.“ Die Botschaften, die Umweltminister Lies an die Lobby sendet, feuern den Hass immer mehr an und sie ziehen immer mehr Lügen nach sich. Statt wie in Hessen, eine Weideprämie an Bauern auszuzahlen, verspricht Lies Wolfsabschüsse wohl als Lösung der Probleme der Bauern. Weiterhin stapeln sich die Anträge auf Zäune und das Geld wird nur schleppend ausgezahlt. Ebenso fatale Folge hat das Winden der großen Umweltverbände.

Bauernbürgerwehr will einfach Wölfe selber abknallen

Dies geht sogar so weit, dass Bauern eine „Bürgerwehr gegen Wölfe“ gründen wollen. Wegen zwei gerissenen Schafen wollen sie nun allen Ernstes selbst herumschießen. Statt dies zu kritisieren richtet Lies eine weitere Botschaft an die Jäger. Zitat: „Ich möchte klarstellen: Künftig wird es mit entsprechender Ausnahmegenehmigung und Hilfe der Jäger möglich sein, einzelne Problemwölfe zu töten. Dass Jäger dafür bepöbelt, beschimpft und bedroht werden, weil sie dazu beitragen, rechtsstaatliches Handeln umzusetzen, verstehe ich nicht. Das ist absolut inakzeptabel!

Lies will Hobbyjäger mitschießen lassen

Ohne die Unterstützung der Jäger kommen wir mit Problemwölfen nicht weiter, die bisherigen Maßnahmen haben nicht funktioniert. Das Verhalten im Netz zu dieser Frage zeigt mir aber umso mehr, dass die Anonymität der Jäger unter allen Umständen gewahrt werden muss. Darin unterstütze ich nachdrücklich die Spitze der Landesjägerschaft.“ Zitat Ende. Und nein, unsere Mitglieder pöbeln nicht und sie beschimpfen nicht. Stattdessen konnten sich unsere Vorsitzende sowie zwei weitere Frauen nur durch einen Sprung in den Wald vor einem auf einem Weg auf sie zurasenden Jägerfahrzeug retten. Die Strafanzeige wurde übrigens eingestellt. Weiterhin verfolgte uns im Sommer ein Polizist auf einem Motorrad.

Nein, mit seiner Irrsinsjagd auf den Wolf erreicht der Umweltminister unserer Ansicht nach eben keine Rechtssicherheit. Spätestens jetzt wäre der Zeitpunkt für Landesvater Weil (SPD), endlich einzugreifen. Dabei machen die Bürger laut Umfragen immer wieder sehr deutlich, dass  ihnen an mehr Umwelt- und Klimaschutz gelegen ist. Steht so der SPD evtl. sogar die komplette „Entnahme“ aus dem Landtag in Niedersachsen an der Wahlurne bevor, sollte sich der Umweltminister nicht endlich besinnen?

Lobbypolitik statt Umweltpoltik

Die Nitratbelastung im Grundwasser steige bedrohlich an, schreibt das Handelsblatt. In vielen Regionen werde der EU-Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter seit Jahren überschritten. Betroffen seien vor allem Niedersachsen und Teile Nordrhein-Westfalens, Sachsen und Rheinland-Pfalz. Doch nicht nur Gülle wäre eine Herausforderung für Lies. Niedersachsen hat wegen zu wenig Ausweisung von Naturschutzgebieten eine weitere Klage mit Strafzahlungen an die EU zu befürchten. Zahlen müsste dies dann auch wieder der Steuerzahler.

 

Quellen: Hier die komplette Antwort auf die kleine Anfrage der Grünen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolf_Antw_zu_5543.pdf?fbclid=IwAR1LosActviq7MTfGvK_vIE4CWyRFwJdLo6aUq7jxy-ma_kdmudV8A_nqCg

 

Weitere Quellen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemeldungen/artikel/christian-meyer-umweltminister-hat-sich-bei-wolfsjagd-verrannt.html

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-wichtiger-schritt-hin-zu-wolfs-management-185088.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Suderburg-Buergerwehr-gegen-Woelfe-,aktuelllueneburg3232.html

https://www.welt.de/kultur/article205899709/Star-Trek-Star-Patrick-Stewart-Wir-leben-in-einer-Zeit-der-Luegen.html?fbclid=IwAR0oYxTkyik3f2Xp2g2jujtyuWSRyPu4TwrELOKgNvZC6JQ7zxjuR-olBrM

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/landwirtschaft-eu-verliert-geduld-mit-deutschland-zweite-klage-wegen-nitratbelastung-steht-bevor/24694204.html?ticket=ST-402328-2b5YfDgUet6fbWmdBwQi-ap4

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Naturschutzgebiete-EU-Kommission-ruegt-auch-Niedersachsen-Strafzahlung-von-300-Millionen-Euro-droht

 

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Nun geht die Jagd auf gesunde Wölfe in Thüringen erneut los. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Ferner stellen wir Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund sowie ausführende Personen und weitere am Geschehen beteiligte Personen. Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen sowie ein weiteres Tier am 19.02.20 erschossen worden wäre, würden nun die Behörden von drei weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz ausgehen.

Der Thüringer Wolfmanagementplan sehe  das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.  Das Umweltministerium habe im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hätte den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit solle die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt werden. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfssschutz Deutschland e. V.  erinnert daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Rassismus im Naturschutz

Solche Argumente – wie für die Schießbefehle kreiert – beförderten geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind.

„Ändere Länder, wie Italien, machen vor, wie es tierfreundlich gehandhabt werden könnte“, so Sommer. Dort werden Mischlingswelpen sterilisiert und wieder in die Natur entlassen. Außerdem hatte erneut ein Wildpark angeboten, die Welpen aufzunehmen. Da sich nun ein Wolfsrüde bei der Wölfin befinde, bestehe nun die Gefahr einer erneuten Verpaarung mit einem Hund nicht mehr.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Im Klartext: Man wolle sich wohl nicht einmal an die Schießpause auf die Wolfsmutter halten, die nach einer Eilverfügung von zwei Naturschutzverbänden erwirkt worden war.

Schwarz gefärbte Hybride dürften sogar bis zum 31.12.2020 geschossen werden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Die Verfügung gelte in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Hobbyjäger dürfen schießen

Was regelt die Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung richte sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spräche eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung seien die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört worden. Skandalöserweise erklärte sich der NABU in einer Pressemitteilung mit dem Erschießen der Welpen einverstanden.

Die Allgemeinverfügung berücksichtige folgende Eckpunkte:

  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten, wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben

Landesjagdverband rät Jägern ab

Thüringen – Der Jagdverband warnte Jäger vor Schüssen auf die Welpen, eben weil die Jäger wohl selber ganz genau wüssten, dass eben KEINE Rechtssicherheit bestehe und ihnen aber etwas anderes vorgegaukelt würde. WDer Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, appelliert an die örtlichen Jäger: „Wir empfehlen den Jägern momentan, aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, sich nicht am Abschuss der Hybride zu beteiligen.“https://www.jagderleben.de/news/umweltministerium-thueringen-jaeger-hybride-schiessen-711559?fbclid=IwAR2Fw0l9E9YKbc3dxR8PuRlV5DQ2aYlo9QNr3-514PK5ksVYREzotsIPlXY

Weitere Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wolf-hund-mischling-abgeschossen-ohrdruf-thueringen-woelfin-abschuss-klage-1391196

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-droht-mit-anzeige-wegen-des-geplanten-abschusses-der-ohrdrufer-woelfin-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/naechster-hund-wolf-hybrid-abgeschossen-100.html?fbclid=IwAR0FSVAvbKKPP1MZKbyq7DtvOXpfTtDvd600DEzagtZY0dFwW48yuU6GCiw

 

 

Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

P R E S S E M I T T E I L U N G

18. Februar 2020

„Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Offener Brief – Herr Bundespräsident Steinmeier, sagen Sie „Nein“ zur nicht EU-konformen „Lex Wolf“!

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

wir Deutschen verlangen von Ländern in der Dritten Welt ganz selbstverständlich, dass die Menschen dort ihre Natur und die Wildtiere darin schützen, ganz gleich ob für Menschen gefährlich oder nicht. Aber im eigenen Land soll uns dies nicht gelingen? Wir haben das große Glück, dass 150 Jahre nach seiner Ausrottung ein Beutegreifer in unser Land zurückgekehrt ist, der für Menschen ungefährlich und in der Lage ist, bei der Renaturierung ganzer Landstriche mitzuwirken: der Wolf.

In Bälde wird Ihnen ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt werden, das am vergangenen Freitag, dem 14.02.2020 den Bundesrat passiert hat. Es handelt sich um eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sog. Lex Wolf. Danach ist es zukünftig erlaubt, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Die nächsten Wölfe werden in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie können dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.
Durch Studien ist wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle.

Wir sind entsetzt und fassungslos über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und möchten Ihnen kurz darlegen, weshalb.

Erstens verstößt die Lex Wolf gegen das höherrangige EU-Recht, wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrates in seiner Empfehlung an das Plenum einräumt. Es ist wohl sicher, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird – ein weiteres im Bereich von Umwelt- und Naturschutz, in dem Deutschland von der EU auch jüngst wieder wegen massiver Versäumnisse scharf kritisiert wurde.

Zweitens wird die Lex Wolf nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese sind struktureller Natur und existierten bereits lange, bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begann.

Drittens wird auch die versprochene Rechtssicherheit für Wolfsabschüsse eben nicht hergestellt, denn an entscheidender Stelle bleibt die Lex Wolf vollkommen vage.
Sehr geehrter Herr Steinmeier, wir appellieren eindringlich an Sie, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der Lex Wolf seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ein Großteil der Deutschen begrüßt trotz des medialen Dauerfeuers gegen ‚Problemwölfe‘ noch immer die Rückkehr der Wölfe. Dies bestätigen Umfragen immer wieder. Wölfe sind zudem überhaupt nicht gefährlich für Menschen. In den 20 Jahren seit der Rückkehr der Wölfe hat es keinen einzigen Angriff eines freilebenden Wolfes auf einen Menschen gegeben.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr. Sie leben in Kleinfamilien mit Mutter, Vater, dem Wurf vom Vorjahr und den neuen Welpen zusammen, die im Frühjahr geboren werden. Wölfe sind äußerst soziale Tiere. Sie fühlen Schmerz und Freude wie wir. Die zweijährigen Jungtiere helfen oft den Eltern noch als Babysitter, bevor sie sich ein eigenes Revier suchen. Sie wandern dabei oft hunderte Kilometer weit und verlieren ihr Leben häufig im Straßenverkehr.

Wölfe halten Reh- und Hirschbestände besser im Rahmen als menschliche Jäger, da sie nicht die Starken, sondern die Schwachen, Kranken, Alten und Jungen reißen. Sie tragen dadurch zur Gesunderhaltung dieser Wildtierpopulationen und auch gesamter Ökosysteme bei.

EU-Kommissar Karmenu Vella von der EU bescheinigte Deutschland im vergangenen Jahr, dass hier bei uns noch nicht einmal der ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes erreicht ist. Das heißt, Wölfe können noch immer sehr leicht ausgerottet werden, denn es gibt schlichtweg noch nicht genug von ihnen.

Zudem ermahnte EU-Kommissar Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaubt seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen werden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange, zu erwarten.

Die „Lex Wolf“ bietet für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen Es wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Einige PolitikerInnen haben bereits angekündigt, dass ihnen die Lex Wolf nicht weit genug geht. Sie möchten mittelfristig wolfsfreie Zonen schaffen, was in eklatanter Weise gegen EU-Recht verstoßen würde. Also wird die „Lex Wolf“ noch nicht einmal eine Befriedung der Wolfsdebatte bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes Wolfsschutz Deutschland e.V.

Hier die PDF-Version des Offenen Briefs: Offener_Brief_an_Bundespräsident_Steinmeier,_17._Februar_2020

GroKo will Deutschlands Wölfe ausrotten – Bundesrat billigt leichten Abschuss für Wölfe

Die “Lex Wolf“ wurde heute  vom Bundesrat gebilligt, dabei hatte der eigene Ausschuss festgestellt, dass diese gegen (höherrangiges) EU-Recht verstößt. Damit wird die „ Lex Wolf“ rechtskräftig, sobald das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Ein schwarzer Tag für uns und vor allem für die Wölfe in Deutschland, die hiermit erneut im wahrsten Sinne des Wortes zum Abschuss freigegeben werden. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Wir sind entsetzt darüber, dass hier Lobbyinteressen höher bewertet werden als das Allgemeinwohl und als der Wählerwille und man sogar in Kauf nimmt, hohe Geldstrafen auf EU-Ebene zu kassieren.

Wer schon jetzt Beschwerde – und das kann jede/r – gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) einlegen will, kann dies unter diesem Link. https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de?fbclid=IwAR20AG0xKM6lnqdQsy_NEjV9i44rSm-qMqGdMQBkKgUuqpb8WMmWLipXdvQ

Wir werden in den nächsten Tagen noch einen Appell an den Bundespräsidenten verfassen mit der Bitte, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben und auch eine Beschwerde an die EU senden, die wir allen zur Verfügung stellen.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2013753

Beginnt jetzt das große Wolfskillen? Neue Anträge auf Erschießen von Wölfen in Niedersachsen werden wohl genehmigt

Auf eine Anfrage erhielten wir gestern eine Antwort vom Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen, dass beim Landkreis Cloppenburg Anträge auf Entnahme von Wölfen eingegangen seien. Da die Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich mehrerer unterer Naturschutzbehörden fallen würde, wären die Anträge an das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Entscheidung weitergeleitet worden.

Wir gehen davon aus, dass den Anträgen zugestimmt werden wird, denn Umweltminister Lies sagte der NOS folgendes: „Wenn ein Wolf auffällig wird, weil er Schafe attackiert hat, müssen wir in der Lage sein, ihn rechtssicher und zeitnah zu töten“, sagte Lies der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.  Lies hätte laut NOZ damit auf mehrere Vorfälle in den vergangenen Monaten, bei denen Wölfe Schafe in unmittelbarer Nähe von Deichen attackiert haben sollen, reagiert. Lies will unter anderem wolfsfreie Zonen auf Deichen. Was im Klartext heisst, dass jeder Wolf abgeschossen werden würde, der sich dort blicken lassen würde. Ein Schäfer hatte behauptet, über 200 Schäfe durch Wölfe verloren zu haben.

Taub für Fakten

Lies scheint für keinerlei Expertenmeinung mehr erreichbar zu sein. Dabei gab der Senckenberg-Forscher Nowak der HNA gerade ein Interview zum Thema. Zitat: „Große Raubtiere regulieren sich selbst, der Bestand wächst irgendwann nicht mehr weiter an. Das sehen wir seit mehreren Jahren in der Lausitz, wo die Anzahl an Wölfen nicht mehr zunimmt. Wenn die Gesellschaft aber sagt, wir wollen in bestimmten Regionen keine Wölfe, dann wäre das nur durch intensive Nachstellung ansatzweise zu erzielen und auch dann würden immer wieder Wölfe in die betreffenden Regionen einwandern und Nutztiere reißen. “ Hier Link zum kompletten Interview: https://www.hna.de/welt/wolf-deutschland-experte-wolfsfreie-gebiete-wird-nicht-geben-zr-13535452.html?fbclid=IwAR3lG06TTygJwo8y9oKafTTSn61OtXwfcRVlsW594fgWm9d6uDjEuSWr8tE

Das große Wolfskillen wird wohl beginnen

Außerdem sagte Lies weiter, dass ihm die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) nicht weit genug gehen würde. Er wolle eine noch schärfere Wolfsverordnung für Niedersachsen kreieren. Er betont, dass damit mehr Rechtssicherheit erreicht werden würde.  Unserer Ansicht nach erreicht der Minister das genaue Gegenteil von Rechtssicherheit. Doch: Auch im Falle der „Lex Wolf“ stellte der Umweltausschuss fest, dass diese dem übergeordneten EU-Recht widerspricht und empfiehlt trotzdem dem Plenum des Bundesrats, am 14.2. für die „Lex Wolf“ zu votieren. Die GroKo scheint also Verfahren mit der EU wegen Rechtsverstößen in Kauf zu nehmen. Zahlen müsste solche Verfahren natürlich der Steuerzahler.

Wir suchen Mitglieder

Schaut man sich die Rissliste Rissliste-2020-02-11-1 Rissliste-2020-02-11-1 an, sind die Fälle bei Cloppenburg teilweise noch gar nicht bearbeitet und auch die Zäune waren wohl nicht sicher. Setzt Lies tatsächlich wolfsfreie Zonen durch, würden „wolfsabweisende Zäune“ wohl sowieso keine Rolle mehr spielen. Das große Wolfskillen wird wohl beginnen. Wir suchen neue Mitglieder aus der Region, die aktiv in unserem Verein tätig werden wollen. Wir arbeiten nur im Rahmen der Legalität.

Mitglieder der großen Verbände sollten diese auffordern, gegen Abschussbeschlüsse zu klagen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, da wir erst seit zwei Jahren bestehen. Wir werden aber Anzeige gegen Minister und Täter erstatten, sollten tatsächlich Einzelwölfe oder ganze Rudel abgeschossen werden.

Weitere Quellen: https://www.nwzonline.de/politik/hannover-niedersachsens-umweltminister-lies-will-wolfs-abschuss-an-deichen-erleichtern_a_50,7,1120475014.html?fbclid=IwAR29TWTi0vGm-dMh86m-X3zgze30ffyixNUl1C2ka-hc8BN8tz_zGUEEyAE

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/29/offener-brief-an-den-umweltausschuss-des-bundesrates-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-verstoesst-gegen-geltendes-eu-recht/

 

 

Wolfsrüde Dani (GW 924m) aus Schleswig-Holstein wurde tot in Niedersachsen aufgefunden

Wölfe, für die wir kämpfen und denen wir Namen gegeben haben, sind uns natürlich noch näher und sie liegen uns besonders am Herzen. Der ursprünglich aus Dänemark stammende und in Schleswig-Holstein ansässige Jungwolf Dani wäre am 06. Janaur in der Nähe von Gifhorn überfahren worden, meldet heute die Süddeutsche Zeitung. DNA-Analysen hätten bestätigt, dass es sich um Dani handele. Er sei bei Gifhorn in Niedersachsen überfahren worden. Jäger hätten den toten Wolf in einem Waldstück aufgefunden.

Beispielbild toter Wolf.

Der Raum um Gifhorn ist in der Tat auch eines der gefährlichsten Gebiete für Wölfe, was illegale Tötungen betrifft. Ob hier nähere Einzelheiten seines Todesumstandes ans Licht kommen, darf bezweifelt werden. Dani ist in diesem Jahr schon der zehnte Wolf, der im Straßenverkehr sein Leben lassen musste. Heute wurde zudem bekannt, dass eine junge Wölfin bei Wiesbaden wohl von einem Zug erfasst worden ist. Dani galt in Schleswig-Hosltein als Problem-Wolf. Wir hatten durch zahlreiche Zaunkontrollen nachgewiesen, dass dem nicht so war. Fast ein Jahr lang hatten wir um das Leben dieses Wolfs gekämpft. Dass er nun überfahren wurde, macht uns fassugslos und traurig. Doch immerhin haben ihn die Häscher in Schleswig-Holstein nicht erschießen können.

Klares Statement von Wolfsschutz Deutschland e.V. bei Podiumsdiskussion in Dinslaken: Wolfsabschüsse absolutes „No go“!

„Wolf und Lamm weiden zusammen…,“ mit diesen Worten begrüßte der Pfarrer der Kath. Gemeinde Heilig Geist in Dinslaken die Teilnehmer der Podiumsdiskussion am 08.02.20. Angeregt und initiiert durch den Filmemacher Adnan G. Köse folgten rund 150 Teilnehmer (+Podium) der Einladung ab 17.00 Uhr. Wölfin“ Gloria“, deren Abschuss per Eilantrag nach wie vor im Raum steht, war der Anlass, um Wolfsschützer und Weidetierhalter gemeinsam an einen Tisch zu holen. Zu den Podiumsteilnehmern gehörten u. a. Jos de Bruin und Gaby Steegmann von Wolves Unlimited, Eckehard Schwedhelm (Wolfsforschung), Peter Malzbender (NABU Wesel), Florian Preis (Ruhrschäferei), Maik Dünow (Schäferei Wesel) und Ulrike de Heuvel, die Wolfsteamleiterin NRW unseres Vereins Wolfschutz Deutschland e.V.

Wir stellten unsere Vereinsarbeit vor und legten unsere Position dar. Dass unsere Haltung genauso polarisiert wie der Wolf, brachten wir gleich am Anfang zum Ausdruck. Ulrike de Heuvel betonte: „Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. verstehen uns als Anwälte der Wölfe. Mit der gleicher Leidenschaft, mit der verantwortungsvolle Schäfer ihre Tiere schützen wollen, wollen wir die Wölfe vor erneuter Ausrottung schützen.“  Dazu würde auch die Offenlegung von Fake-News, wie z. B. durch Zaunkontrollen, gehören. Ulrike de Heuvel: „Hier gehen wir keine Kompromisse ein und wir nehmen dafür auch in Kauf, uns dadurch unbeliebt zu machen. Der Wolf hat nun mal keine eigene Stimme, also müssen wir für ihn sprechen.“ 

Ebenso machte de Heuvel noch einmal den Unterschied zu der Organisation Wikiwovles deutlich, die Weidetierhaltern ohne Gegenleistung hilft.  Wolfsschutz Deutschland e.V. gehe hier ganz bewusst einen anderen Weg, weil so mancher Weidetierhalter, der sich Zäune aufstellen ließ, gleich darauf zum nächsten Mahnfeuer rannte, um den Abschuss von Wölfen zu fordern. Ein solches Verhalten sei  völlig kontraproduktiv. Ulrike de Heuvel stellte klar, dass auch Wolfsschutz-Deutschland e.V. Hilfe beim Zaunbau anbiete. Allerdings würde sich der Verein vorher vertraglich absichern, dass eben nicht gegen Wölfe gehetzt wird.

Wölfe fressen hauptsächlich Rehe und Hirsche. Weidetiere machen nur 1,1 % ihrer Nahrung aus.

De Heuvel: „Ebenso sind wir der Überzeugung, dass kein einziger Wolf aufgrund von Rissen abgeschossen werden darf, denn Abschüsse helfen keinem Weidetierhalter wirklich weiter, sondern wecken nur Begehrlichkeiten für Tricksereien. Wie wir in diversen Zaunkontrollen nachweisen konnten, werden von bestimmten Schäfern Risse provoziert, um genau solche Abschussverfügungen zu erwirken.“ Stattdessen sollte endlich eine Weideprämie eingeführt werden. Eine solche wird weiter von der GroKo in Berlin blockiert. Die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werde so auch keinem einzigen Schäfer helfen. Zumal oft mehr Tiere Hunden zum Opfer fallen, als durch Wölfe. Ganz abgesehen von der Anzahl an Tieren, die durch Krankheiten, Vernachlässigung und andere Ursachen zu Tode kommen. Die Politik suggeriere Weidetierhaltern, dass Abschüsse eine Lösung seien.

Podiumsdiskussion zum Thema Wolf und Weidetierhaltung. Jos de Bruin von Wolves Unlimited klärte auf.

Im Verlauf der Veranstaltung stellten Jos de Bruin und Gaby Steegmann ihre Arbeit in der Wolfssauffangstation vor und klärten fachlich über Wölfe und ihr Verhalten auf. Die Diskussionsbereitschaft an diesem Nachmittag war enorm hoch, es gab viele Wortmeldungen. Doch die Fragen an das Podium selber hielten sich in Grenzen. Trotzdem gab ein Wort das andere. So entstand zwischen Wolfsschützern und Weidetierhaltern so mancher Schlagabtausch.
Auch Kurt Opriel, Antragsteller der Abschussverfügung gegen Wölfin Gloria ergriff sichtlich verärgert das Wort. Unter anderem beschwerte er sich über die Vorwürfe und Kritiken bezüglich seines Herdenschutzes. Schließlich hätte er alles getan; die Zäune aufgerüstet und alle Vorgaben umgesetzt, die der LANUV gefordert hätte. Nun wüsste er auch nicht mehr weiter. Seine Tiere blieben bis auf weiteres eingestallt. Auf die immer wiederkehrenden Fragen nach dem Einsatz von Herdenschutzhunden, musste der Nebenerwerbsschäfer leider einräumen, dass dies bei ihm nicht umsetzbar sei, da er Hunden zwiespältig gegenüberstehe. Dass Opriel sich den Vorwürfen gegen ihn gestellt hat, ist durchaus anzuerkennen, auch die Bereitschaft nun endlich Hilfe bei der Zaunaufrüstung anzunehmen – doch leider kein Wort davon, den Eilantrag zurückzuziehen. Darauf warteten die Wolfsbefürworter an diesem Tag leider vergebens! (Anmerkung: Außerdem sind seine Zäune erst seit Kurzem aufgerüstet und die meisten Schafe sind nun sowieso eingestallt. Dieser Schäfer erhält einen vierstelligen Beitrag an EU-Subventionen für sein Hobby)
Ansonsten verlief dieser Nachmittag im Großen und Ganzen gemäßigter, als vorangegangene Veranstaltungen. Dies war mit Sicherheit auch der Verdienst von Adnan G. Köse, der bei der Moderation immer wieder zum Thema zurückführte.

Wie kann Koexistenz gelingen?

Ein großes Thema nach wie vor: Förderanträge, deren mangelnde Bearbeitung, die Finanzen und die Politik. Leider hatte Peter Schütz vom Umweltministerium abgesagt, so blieben viele Fragen leider unbeantwortet.

Der Filmemacher Adnan G. Köse hatte zur Podiumsdiskussion nach Dinslaken eingeladen.

Maik Dünow von der Schäferei Wesel betonte, „er sei nicht gegen den Wolf, nur für seine Schafe“ (Anmerkung: Was auch immer das heissen mag). Er wollte wissen, was Wolfsschützer denn schon finanziell für Gloria getan hätten und schlug deshalb eine Patenschaft für Herdenschutzhunde, anstatt für Wölfe, die niemandem gehörten, vor.  (Anmerkung: Was hat Herr Dünow denn schon an Natur- und Wolfsschutz gespendet?  Seine Forderungen sollte Maik Dünow an die Landesregierung in NRW richten, denn in anderen Bundesländern werden auch bereits Herdenschutzhunde bezahlt. Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. fordern zudem seit zwei Jahren von der Bundesregierung, doch endlich eine bundesweite Lösung zu finden, in der ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt wird. Dadurch könnte überall unbürokratisch gefordert und gefördert werden. Dies würde dann auch Schäden von wandernden Jungwölfe abdecken. Außerdem ist von Berufsschäfern schon ein gewisser Eigenanteil als Unternehmer zu erwarten.  Zumal Schäfer Dünow im vergangenen Jahr fast 150.000 Euro an EU-Subventionen erhalten hat.  Unternehmer anderer Branchen werden hier vielleicht fassungslos mit dem Kopf schütteln)

Auch Florian Preis von der Ruhrschäferei meinte, dass er zwar nicht unbedingt ein “ Wolfsfan“ sei, wie die Wolfsschützer, doch suche er nach anderen Lösungswegen als den Abschuss der Wölfin. Im Gegenteil, er betonte lautstark, dass auch der Wolf das Recht habe, hier zu leben. Er glaube an die Koexistenz zwischen Wölfen und Schafen.  Ferner gab es Kritik an der angeblich viel zu späten Reaktion aus der politischen Ebene. Schon vor 20 Jahren hätte man sich adäquat auf die zu erwartende Situation einstellen müssen.
Pufferzonen hin, Fördergelder her…, auch dazu bezog unser Verein Stellung. Warum wird nicht ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt? Das würde sicherlich vieles vereinfachen.

Auch Peter Malzbender (NABU Wesel) betonte nochmals, dass der Lebensraum für Wölfe hier mehr als gegeben sei, und gab zu bedenken,  dass nur etwa 1% der Nutztiere im Kot der Wölfe wiedergefunden wird.

Die Wolfsteamleiterin NRW unseres Vereins  Wolfssschutz Deutschland e.V. , Ulrike de Heuvel, stellte die Position unseres Vereines auf der Veranstaltung dar.

Und das Fazit der Veranstaltung? Die Unbelehrbaren und Beratungsresistenten erreichte man natürlich auch diesmal nicht. Dennoch gibt es durchaus die Bereitschaft, sich weiter zu treffen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Vor allem aber, um der Politik gemeinsam auf die Füße zu treten – wir für die Wölfe und die Weidetierhalter für ihre Schafe…!

(Ulrike de Heuvel und Cordula Oppermann)

 

Große Überraschung: Eine Wolfsfamilie in Rheinland-Pfalz vom Umweltministerium bestätigt

Umweltministerium informiert: Wolfsfamilie im Westerwald bestätigt

Wolfsfamilie; © Wildtierkamera

Die Auswertung von Bildmaterial bestätigt neue Wolfssichtungen in Rheinland-Pfalz. Ob die Tiere hier dauerhaft ansässig sind, kann nicht bestätigt werden

Der Bildnachweis aus der Gemarkung Elmstein ist einer von zwei Nachweisen eines Wolfes in der Pfalz seit 2012.

In den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied geht man weiterhin von zwei sesshaften Fähen aus – den beiden einzigen Wölfen, die in Rheinland-Pfalz resistent sind. Ob es sich bei dem Muttertier der Wolfsfamilie um eine der beiden Wölfinnen handelt, kann anhand des Bildmaterials nicht ermittelt werden. Um ein Individuum zweifelsfrei zu identifizieren, ist eine DNA-Analyse notwendig, wofür Speichel- oder Kotspuren oder das Tier selbst (z. B. bei Autounfällen) gefunden werden müssen.

Die Bilder sind im Spätsommer/Früherbst bzw. Ende Dezember entstanden. Die Bestätigung kann erst jetzt ausgesprochen werden, da die Bilder nicht sofort von den Urhebern übermittelt wurden.

Der Prozess ist dabei wie folgt: Personen, die ein Foto eines vermeintlichen Wolfes aufgenommen haben oder Bilder aus einer Wildtierkamera erhalten haben, sollen diese an wolf(at)snu.rlp.de senden oder sich an die Wolfshotline (Tel. 06306-911199) wenden. Dabei soll die Urheberin oder der Urheber für Rückfragen zur Verfügung stehen. Diese sind vor allem dann notwendig, wenn aus der Bilddatei kein genauer Ort abzulesen ist. Anschließend wird das Bildmaterial an die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) in Trippstadt sowie an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geschickt. Die jeweiligen Wolfsexpertinnen und -experten beurteilen unabhängig voneinander, ob es sich bei dem fotografierten Tier um einen Wolf handelt. Liegen jeweils die Einschätzungen vor, prüft der oder die örtliche ehrenamtliche Großkarnivorenbeauftragte, ob der angegeben Ort tatsächlich so auffindbar ist und es sich nicht um eine Gehege-Aufnahme oder Ähnliches handelt.

Dort, wo Sichtungen von Wölfen gemeldet werden, werden von den Großkarnivoren-Beauftragten Wildtierkameras installiert, um weiteres Bildmaterial zu erhalten.

Für Rheinland-Pfalz gilt somit: Nach wie vor sind zwei Wolfsfähen im Westerwald als „resident“ bestätigt (GW 914f, Landkreis Neuwied, und GW1072f, Landkreis Altenkirchen). Um weitere Tiere als sesshaft einzuordnen, ist ein (genetischer) Nachweis desselben Individuums in derselben Gegend im Abstand von mindestens sechs Monaten erforderlich.

Weitere Wölfe haben sich zumindest zeitweise in Rheinland-Pfalz aufgehalten: Zehn Individuen wurden seit 2012 mittels eines DNA-Nachweises bestätigt, darüber hinaus bis zu zehn Tiere mit einem gesicherten Fotonachweis. Da man anhand von Fotos nicht auf ein Individuum schließen kann, kann man nicht gesichert sagen, ob es sich bei den fotografierten Tieren auch um jene handelt, deren Genmaterial man analysiert hat.

Bereits 2012 wurde in Rheinland-Pfalz in Vorsorge vor dem Hintergrund der bundesweiten Entwicklung ein Wolfsmanagementplan erstellt und 2018 das Präventionsgebiet Westerwald ausgewiesen. Im Präventionsgebiet werden wolfssichere Zäune vom Land finanziert. Nutztierrisse werden im ganzen Land zu 100 % entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Aufgrund der vermehrten Wolfssichtungen arbeitet das Ministerium derzeit an einem Konzept für ein Wolfskompetenzzentrum.

Maßnahmen bei einem Aufeinandertreffen Mensch-Wolf und weitere Informationen zum Wolfs-Managementplan sind hier online abrufbar.

Die Wolfsnachweise des letzten Jahres in Rheinland-Pfalz chronologisch:

  • 19.01.2019 Landkreis Altenkirchen, ehem. Truppenübungsplatz Daaden, GW1072f (residente Wölfin, Nachweis Urin/Östrusblut)
  • 24.05.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Dürrholz-Muscheid, GW1258m (Riss von 3-4 Schafen auf einer unzureichend gesicherten Weide)
  • 26.06.2019 Gemarkung Staudt-Feincheswiese, 1 Wolf (Video Wildtierkamera)
  • 15.07.2019 Landkreis Mayen-Koblenz, Gemarkung Bendorf, 1 Wolf (Video)
  • 20.08.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Bad Hönningen, 1 Wolf (Foto Wildtierkamera)
  • 21.08.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Bad Hönningen, 1 Wölfin mit fünf Jungen (Fotos Wildtierkamera)
  • 18.09.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Arienheller, GW914f, (Kotfund)
  • 01.10.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Dierdorf, 1 Wolf (Foto)
  • 02.10.2019 Landkreis Neuwied, Gemarkung Reinbrohl (Riss von 6 Schafen auf einer unzureichend gesicherten Weide, DNA-Nachweis steht noch aus)
  • 08.10.2019 Landkreis Altenkirchen, Gemarkung Oberirsen-Rimbach, GW1415f (Riss eines Schafes)
  • 26.10.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Bad Hönningen, 2 Wölfe (Video)
  • 27.10.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Sankt Katharinen, wohl GW1422f  (Riss von 2 Schafen auf einer unzureichend gesicherten Weide)
  • 01.11.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Leubsdorf, 1 Wolf (Kotfund)
  • 04.11.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Arienheller, 1 Wolf (Kotfund)
  • 17.11.2019, Landkreis Altenkirchen, Gemarkung Ölsen, 1 Wolf (Foto)
  • 18.11.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Arienheller, GW914f (Kotfund)
  • 18.11.2019, Landkreis Neuwied, Gemarkung Datzeroth, 1 Wolf (Video)
  • 09.12.2019, Landkreis Altenkirchen, Gemarkung Kircheib, 1 Wolf (Auto-Dashcam)
  • 20.12.2019, Landkreis Bad Dürkheim, Gemarkung Elmstein-Iggelbach, 1 Wolf

Hintergrund zum Wolfsmonitoring:

Das Wolfsmonitoring wird von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) durchgeführt. Werden genetisch verwertbare Spuren, z. B. Kot oder Speichel bei Wildtier- oder Nutztierrissen, oder Wolfskadaver aufgefunden, werden diese vom Senckenberg-Institut ausgewertet und nach Möglichkeit das jeweilige Individuum bestimmt. Dies erhält dann eine individuelle Nummer, die stets mit „GW“ für Grauwolf beginnt, „m“ am Ende steht für „male“, „f“ für „female““

Quelle: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/umweltministerium-informiert-wolfsfamilie-im-westerwald-bestaetigt/?no_cache=1&fbclid=IwAR1GFu9REMLBoIfRr5debQBTt51HFvAkz97pubJOauEoWRaTDnOnpN0OsTA