Niedersachsen: Gericht verbietet weiter Abschuss von Jorker Wölfin
Das Verwaltungsgericht Stade teilte dazu mit, dass die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt sei.
Dieser Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig und kann nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden. Aber erst einmal ist der Abschuss weiter nicht erlaubt. Laut Gericht hat der Landkreis Stade nicht hinreichend nachgewiesen, dass zukünftig mögliche Schafsrisse des betreffenden Wolfes die Sicherheit der für den Hochwasserschutz wichtigen Deiche gefährden. Vielmehr müssten zunächst zumutbare Alternativen für den Nutztier- und Deichschutz geprüft werden, bevor ein streng geschütztes Tier wie der Wolf getötet wird. Dass sich die junge Wölfin auf Obsthöfen und einem Ponyhof Menschen genähert habe, lasse nicht den Umkehrschluss zu, dass eine Gefahr für Menschenleben drohe, schreibt die Kreiszeitung dazu.
Laut Kreiszeitung will der Landkreis Stade im Rahmen des laufenden Eilverfahrens gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen, weil aus Sicht der Kreisverwaltung Punkte ihrer ausführlichen Stellungnahme durch das Verwaltungsgericht nicht hinreichend gewürdigt worden seien.
Die einstweilige Verfügung eingereicht hatte der Freundeskreis frei lebender Wölfe e V. und die Naturschutzinitiative e. V.. In Deutschland dürfen nur bestimmte Verbände klagen. Wir von Wolfschutz-Deutschland e. V. sind sehr zuversichtlich, dass auch die Beschwerde des Landkreises abgewiesen werden wird.
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