Jetzt auch offiziell: Wolfsbejagung basiert auf keiner wissenschaftlichen Grundlage

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD machen Wolfsabschüsse für mehr Weidetierschutz keinen Sinn, da sie keine Kosten senken. Zudem seien bei bis zu drei Vierteln der Fälle von Übergriffen keine ordentlichen Schutzmaßnahmen vorhanden gewesen. Diese Antwort wirft auch ein Schlaglicht auf die neuen Schnellabschuss-Regeln.

Der Bundesregierung sind keine wissenschaftlichen Grundlagen bekannt, wodurch die Kosten für den Weidetierschutz durch eine Reduzierung des Wolfsbestandes verringert werden. Das geht aus einer Antwort (20/11096) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10906) der AfD- Fraktion hervor.

Wolfsabweisender Zaun und Herdenschutzhunde. © Brigitte Sommer

Demnach sei den jährlichen Berichten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf zu entnehmen, dass im Jahr 2022 in knapp der Hälfte bis drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein bzw. nur ein eingeschränkter Mindestschutz vorhanden gewesen sei. Ein standardisiertes und länderübergreifendes Verfahren zur Erhebung des Schutzes nach Übergriffen durch den Wolf bestehe nicht. Daher könne aus den Berichten nur eine Tendenz abgeleitet werden. Grundsätzlich sei es wichtig, um Übergriffe auf Schafe und Ziegen zu vermeiden, dass Präventionsmaßnahmen möglichst frühzeitig in Wolfsgebieten eingesetzt würden. Ungeschützte Weidetiere würden grundsätzlich auch bei einer Reduzierung der Wolfspopulation gerissen werden. „Daher kommt dem Herdenschutz eine Schlüsselrolle im Umgang mit dem Wolf zu“, heißt es in der Antwort.

Die AfD macht ja kein Geheimnis daraus, dass sie Wölfe nicht schützen, sondern schießen möchte. Ähnlich verhält es sich mit den Freien Wählern, der FDP und auch der CDU/CSU, die in Hessen auch den neuen Koalitionspartner SPD dazu gebracht hat, bei den Jagdplänen mitzuhelfen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/28/schwarz-rote-koalition-in-hessen-will-jagd-auf-woelfe-eroeffnen/

Mit der Antwort auf die kleine Anfrage der AfD stellt die Bundesregierung nun auch unserer Ansicht nach die neuen Schnellabschussregeln von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) in Frage. Auch der Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak hatte bei einem Vortrag Anfang des Jahres in Frankfurt erwähnt, dass bislang noch nie der „richtige“ Wolf abgeschossen worden ist. Wozu sollen also Wolfsabschüsse überhaupt dienen? Wolfsabschüsse verhindern auch keine toten Weidetiere durch Vernachlässigung und Krankheiten oder sie hindern Täter nicht an Diebstählen.

Wir sehen in allen Plänen zur Bejagung, Regulierung oder Einzelabschüssen von Wölfen keine wissenschaftliche Grundlage, sondern eine rein politische Intervention aufgrund massivem Druck der Jagd- und Agrarlobby sowie der Waffenindustrie.

 

Quelle:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011096.pdf

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/05/der-irre-stellvertreterkrieg-von-regierung-und-opposition-gegen-woelfe/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/18/sachsen-sachsen-anhalt-brandenburg-und-mecklenburg-vorpommern-wollen-schnellabschuesse-einfuehren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

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6 Gedanken zu „Jetzt auch offiziell: Wolfsbejagung basiert auf keiner wissenschaftlichen Grundlage

  1. na so was…..ja das ruft doch glech den grund für eine frage hervor ob die bundesregierung wissenschaftlich u.o. logisch plausible gründe für wolfsabschüsse überhaupt vorweisen kann die der kausalitätslogik nicht entbehren u. die kette der kausalität nicht unrechtlich verkürzt.
    diese anfrage halte ich für zwingend notwendig.
    eine schlagbaumanfrage halt.eine rechtsethische grenzziehung die zur unterlassung weiterer abschüsse dringend mahnt.

  2. stimmt ,das sehen wir so.
    und da es keine logische noch wissenschaftliche grundlage o. plausibilität hat….
    sind die abschüsse ,abschußgenehmigungen und forderungen…eurechtswidrige sachverhalte für die die verantwortlichen parteien dem euwolfsartenschutz schadensersatzpflichtig sind und strafrechtlich gemacht werden sollten.und das nicht aus der steuerkasse.wir hier haben eben auch anderes zu tun als rechtwidrig handelnden politikern die wolfsleichen aus dem weg u räumen oder gegen diese amtliche u. miterielle schweinerei anzu arbeiten..es hat noch andere lebensschwerpunkte als auf deren amtsmißbrauch hinzuweisen.
    immerhin scheint es so etwas wie selbsterkentnis i der rgierung zu dem thema zu haben..tja wie weit das reichen mag bleibt abzuwarten..evtl. gehen die wolfsmanagments dann wirklich an die kritischen ngos.und die wlfsjagd ist ein für allemal vom tisch. besser die jagd generell,denn für die hat es auch keine logische plausibilität u. wissenschaftliche haltbarkeit schon gar nicht.
    solche wildüberquerungsbrücken fhlen auch en mass..alles hochgradige veruntreuungen der politik…zum kotzen..und nicht mehr wählen… für die europawahl treten jetzt die generation z an…..also mal etwas anderes als etablierte borniertheit..

  3. Ehrlich gesagt, die Regierung entscheidet höchst selten auf Grund von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Meist bedient die Politik Lobbyinteressen und die sind meist nicht die Mehrheit. Nur können die besser zahlen oder die Politik verfolgt Eigeninteressen. Man muss sich auch einmal die sogenannten „Beratungsfirmen“ anschauen, die die Politik oft für ihre „Geistesblitze“ nutzt, dann wird einem schon vieles klar. Wenn diese sogenannten Berater dann auch noch selbst eine Lobby vertreten, dann kann der „Normalbürger“ meist nur noch Tränen vergießen. Man denke da nur an die „feuchten Träume“ eines Andy Scheuer in der Mautaffäre. Zahlen tut dafür der Bürger mit dem Steuergeld, in anderen Fällen eben die Wildtierpopulation mit dem Leben…..

    1. @udo hager..
      stimme ihnen zu…menschenrechtsdemokratie ist etwas gänzlich anderes als die herrschaft des kapitals und ihrer büttel.
      und kapitalismus ist demokratie und menschenrechtsfeindlich..
      deswegen haben wir ja auch keine zureichende.

      ist mit ein grund warum viele diese zwangsjackendemokratie mit einer realen menschenrechtsdemokratie austauschen möchten,wo der souverän das volk innerhalb der menschenrechte bleibt und die wissenschaftlichen erforschungen
      der gemeinnützigen volkswirtschaft und damit allen zu gute kommt.eine parteiendemokratie ist keine zureichende menschenrechtssouveräne…
      der souverän selbst wird entmachet und bevormundet..belogen und betrogen…
      es geht nicht nach ethischer vernunft sondern nach parteienexistenzdünkel..
      solche fdpler gehören doch schon längst aus der regierung rausgeklagt..mit ihrer
      grundrechtswidrigen ideologie der freien märkte und der steuerfreiheit für vermögende..die sind doch volkswirtschaftsschädigend mit ihrem neofeudalistischen arbeitszeit und versklavungs habitus…firss oder stirb..lebenslang abhängige arbeit oder prekariat…und das über generationen..oder die cdu…mit ihrem kapitalismus und klassismus statt menschenrechtesfreiheit..und realisierung.
      chancemgleicheit nur uner undfür reiche..ärztliche versorgung privatebevorzugung…
      na und wölfe… wer kann die den verwerten.. die passen nicht in das kapitalistische verwertungsgefüge…vernunft hat es nur die des politökonomischen kapitals zu geben ,daß die herrschaft zu behalten hat mit oder ohne gotteshilfe.

  4. die verordneten abschüsse beruhen daher auf politische willkür.gefälligkeitsabschüsse bei mehr o. weniger druck von aufgebrachten mehr o. weniger anständigen und umfassend informierten..zum teil auch durch selbstverschuldete schäden bei den weidetierhaltern.nicht zu vergessen bleiben die rechtsextremen und ihre kuhdungsphäre..die werden offiziell ebenfalls druck gemacht haben,sowie mit eigenen abschüssen beigetragen haben..solche wolfsquälereinen kann ich mir gut aus deren ecke vorstellen.. extrem pathologisierte
    existenzen mit waffenberechtigungskarte……eine grundsätzliche grundrechtsrealisierungs und aufsichtspflicht verletzun der innenminister der entsprechenden länder und des bundes.
    keine rechtsextreme personalie hat de jure u.de facto eine schußwaffe zu besitzen,egal welcher art. schon allein aus wahrung der gg art. 1 u.2 .eine rechtliche gleichstellung mit menschenrechtsinternen personen ist wie gesagt eine kriminelle handlung der entsprechenden ministerien.gegen die prioritären rechte…aller.besonders eben auch der durch den rechtsextremismus bedrohten.
    man sehe auf den fall des cdupolitikers in hessen,denke an hanau und halle.woher hatten die die waffen alle.da ist rechtstaatlich wohl nicht zu ende recherchiert worden.bzw. die mitverantwortung der innenministerien untr den teppich gekehrt worden.trotz öffentlich rechtlichem.wie so oft trotz öffentlich rechtlichem.den es aus eben diesen gründen u.a. so gar nicht geben dürfte.rechtstaatlich mehr als unzureichend auch diese sachverhalte…

  5. d.h. hier wird die mr.-demokratie staatlicher u. länderseits sabotiert.wie auch der widerstand gegen derartige sachverhalte…dabei sind diese rechtsinteressen durch- aus auch von erheblichem öffentlichem interesse.auch ein grund nicht mehr oder zumindest nicht nur öffentlich rechtliche informationen zugänglich zu bleiben.
    zumal es ein erstinformationsrecht u. ein zwangsinformationsrecht des öffentlichen aus übergeordneten rechtlichkeiten nicht geben kann.und auch nicht geben darf.. wie hiermit wieder bewiesen wurde.die realitätsschaffung ist oft dann einfach zu sehr konstruiert und verkürzt….bedenkt man auch die klimazerstörungsmachenschaften,die ja immer noch legal ,mit abgaben zwar, aber weiterhin betrieben werden,seit 1992 deren völker .-u. menschenrechtswidrigkeit wissenschaftlich nachgewiesen wurde.man wußte es schon viel eher öffentlich aber es wurde 92 noch mal ein eindeutiger weiterer
    beweis geliefert.trotzdem keine frage der öffentlich rechtlichen,wie lange dieser menschenrechtsunterdrückende sachverhalt noch weiter gehen soll.keine strafanzeige,keine beweisführenden dokumentationen mit namen der hauptverursacher..kein öffenlicher brief der intendanten…kein aufruf zur menschenrechtsinternität zurück zu finden.obwohl die kenntnis von straftaten zur anzeige verpflichtet.man hatte ja diese nichtsbringnden klimakonferrenzen..mit ihrem biodiversitätsschwund.das ist also der öffentlich rechtliche………auch die frage zur haltbaren berechtigung der atomrechssache nie kompetent hinterfragt,nie zweifel aufkommen lassen,wie denn so etwas rechtlich andauernd verschoben werden kann im atomrecht…von 1964 …die genehmigung nur dann zu erteilen wenn in absehbarer zeit es ein sicheres endlager nachweislich und wissenschaftlich haltbar gebe würde.statt dessen dies kriminelle cduparteispielchen einer suspekten personalie .dessen nachnahme dann gutmütig für den zustand und das handeln dieser seiner kanzlerpartei wurde. und kein steuerzahlerbund der aufmuckte.. wie bei zureichenden sozialstaatlichen leistungen.tja illegale politik ganz offiziel und ungeahndet..verantwortungslosigkeit der justiz u. politik…noch heute gilt es als verwerflich ,wie man generationen von nachfolgenden menschen in der brd menschenrechtsintern diese atomarenoptionen aufbürden kann.sicher man kann sie kapitalistisch begründen.wie andere kriminelle handlungen auch.das ändet aber nichts an der realen also de facto kriminalität.

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