Blutige Exekution eines Wolfs im Heidekreis: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Das verordnete Schweigen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ist gebrochen und die traurige Gewissheit ist da: Anfang Oktober 2026 wurde im Heidekreis der Abschuss eines Wolfes eiskalt vollstreckt. Hinter verschlossenen Türen hatte die Behörde eine geheime Schnellabschussverfügung erlassen, deren Existenz erst auf massiven Druck scheibchenweise eingeräumt wurde. Gegen diese Praxis staatlicher Willkür und die gezielte Ausschaltung des Rechtsstaates zieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. nun die Konsequenz und bringt den ersten Fall vor die Justiz. Wir stellen umfassende Strafanzeigen gegen die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne), den amtierenden Leiter der Kreisverwaltung des Heidekreises, Landrat Jens Grote, die Führung der dortigen Unteren Jagdbehörde sowie gegen die noch unbekannten, ausführenden Schützen vor Ort.

Da das Ministerium die exakte Identität des getöteten Tieres unter Verschluss hält, besteht der dringende Verdacht, dass dieser Abschuss Wolfsterritorien mit Nachwuchs der Region im Kern getroffen hat. Es könnten Tiere des Rudels „Schwarmstedt“ oder des Rudels „Rethem“ oder angrenzende Rudel wie Wedemark ins Visier des Abschusskommandos geraten sein. Sollte ein für die Aufzucht notwendiges Elterntier eines dieser Rudel erschossen worden sein, droht den diesjährigen Welpen im Spätherbst der qualvolle Tod durch Verhungern, oder sogor mehr Risse, da unerfahrene Jungtiere zu leichter Beute, wie ungeschützten Weidetieren, greifen müssen. Um eine solche Tragödie und das bewusste Umgehen von Gesetzen zu stoppen, lauten unsere Vorwürfe gegen die Amtsträger unter anderem auf Rechtsbeugung (§ 339 StGB) im Amt, Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 71 BNatSchG) sowie Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund (§ 17 TierSchG). Die pauschale Geheimhaltung der Abschusszonen ist aus unserer Sicht gezielt darauf ausgelegt, den verfassungsmäßig verankerten Eilrechtsschutz systematisch auszuhebeln und Gerichte vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Illusion des Rechtswegs: Wenn Bürokratie den Artenschutz aushebelt

Dieser Vorfall im Heidekreis legt schonungslos einen tiefen, schmerzhaften Riss an der Basis des organisierten Naturschutzes offen. Seit Jahren haben wir von Wolfschutz-Deutschland e. V. intensiv vor genau dieser Technokratisierung und Verheimlichung der behördlichen Abschussverfahren gewarnt. Dennoch wurde der kritische Diskurs über einen langen Zeitraum hinweg durch das immer gleiche Narrativ beruhigt, dass dem Tötungswahn primär auf dem langwierigen Rechtsweg und durch finanzielle Unterstützung klagefähiger Verbände beizukommen sei.
Diese einseitige Fokussierung auf juristische Scharmützel hat in der Praxis zu einer folgenschweren Sedierung der Zivilgesellschaft geführt. Anstatt die notwendige, aktive Präsenz direkt in den bedrohten Revieren zu stärken, wurde den Menschen suggeriert, eine passive Spendenbereitschaft genüge, um die Wölfe zu retten. Während engagierte Aufrufe zu physischer Wachsamkeit und zivilgesellschaftlicher Kontrolle als zu anstrengend ins Hintertreffen gerieten, hat sich das blinde Vertrauen auf den reinen Rechtsweg als fatales Placebo erwiesen. Während Verbände noch intern über Satzungsänderungen debattieren, schaffen die Behörden im Schutz der Dunkelheit unumkehrbare Fakten.

Das Monitoring-Dilemma: Vom wissenschaftlichen Datensatz zur Abschusskoordinate

Wie gefährlich die andauernde Naivität gegenüber staatlich gelenkten Strukturen ist, zeigt ein Blick auf das offizielle Wolfsmonitoring. Bis heute wird beharrlich dafür geworben, Sichtungen und Wildkamerabilder an die behördlichen Erfassungssysteme zu melden – im guten Glauben, den Wissenschaftlern zu helfen. Dass diese Daten jedoch längst nicht mehr primär wissenschaftlichen Zwecken dienen, haben jüngste Einblicke in Schulungsmaterialien des Deutschen Jagdverbandes (DJV) auf drastische Weise offengelegt. Das Video wurde inzwischen vom DJV wegen einer angeblichen Fotoverwechslung offline gestellt. Es liegt uns aber intern vor. 
Dort ist offen dargelegt worden, dass die erhobenen Monitoringdaten im Rahmen zukünftiger Handlungsaspekte gezielt dafür herangezogen werden sollten, die exakten Aufenthaltsorte der Tiere für behördlich angeordnete Abschüsse zu lokalisieren. Wer die Öffentlichkeit in Unkenntnis dieser Dynamiken weiterhin zur Datenabgabe an das von der Jägerschaft dominierte Monitoring anleitet, gerät in den dringenden Verdacht, den Abschusskommandos unfreiwillig die Zielkoordinaten zuzuarbeiten. Das gutgläubig gesammelte Wissen der Tierfreunde wird so zur Beihilfe für die Jägerschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Das System der 18 Abschusszonen

Wie flächendeckend und rücksichtslos das Land Niedersachsen die Reviere der geschützten Wildtiere inzwischen mit Abschussgenehmigungen überzieht, offenbart ein Blick hinter die Kulissen der ministeriellen Dokumentation. Insgesamt listen die behördlichen Tabellen bereits die schockierende Zahl von 18 eingeleiteten Schnellabschussverfahren seit dem Inkrafttreten der neuen Rechtslage auf. Doch diese vermeintliche Transparenzliste entlarvt sich bei genauerem Hinsehen als ein Instrument der gezielten Täuschung. Bis zu den jüngsten Enthüllungen Anfang Oktober wurde bei sämtlichen 18 Verfahren stur der offizielle Vermerk „kein Wolf erlegt“ geführt. Während die Öffentlichkeit und die über Satzungsänderungen brütenden Verbände durch diese scheinbar erfolglose Statistik in Sicherheit gewiegt werden sollten, sind im Heidekreis und einer Nachbarregion im Geheimen längst Wölfe erschossen worden.
Diese hohe Zahl von 18 freigegebenen Jagdzonen beweist zudem die fundamentale Mitschuld des offiziellen Monitorings, vor dessen Naivität wir seit Jahren intensiv warnen. Jedes Foto, jede Spur und jede gutgläubig gemeldete Sichtung liefert den Behörden exakt das Datenmaterial, um eine dieser 18 Abschussverfügungen rechtlich zu begründen und die Jäger direkt an die Aufenthaltsorte der Wolfsfamilien zu leiten. Das Ministerium verwaltet hier im Verborgenen eine blutige Abschussliste, die erst durch den massiven Druck scheibchenweise ans Licht gezerrt werden kann.

Aufrüstung der Jagdmethoden: Die drohende Renaissance der Lappjagd

Die in den Schulungen skizzierten Zukunftsszenarien offenbaren zudem eine erschreckende Eskalation der Jagdmethoden, die jeglichen Bezug zu einem ethischen Artenschutz vermissen lässt. So sei in jenen internen Beiträgen darüber gesprochen worden, dass für zukünftige Wolfsentnahmen potenziell auch auf die historisch-brutale Methode der Lappjagd zurückgegriffen werden könne. Diese großflächige Einkesselung ganzer Areale mittels Tüchern bezwecke keine selektive Entnahme eines Einzeltieres, sondern sei auf die systematische Traumatisierung und Auslöschung ganzer Familienverbände ausgelegt.
Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir hierzu eine unmissverständliche und unkompromittierende Position: Wir lehnen jede Form der Jagd aus ethischen und ökologischen Gründen ab. Es gibt für uns kein Szenario, in dem einem Wolfsabschuss – ungeachtet jedweder behördlicher Konstruktionen – zugestimmt werden kann. Statt uns hinter bürokratischen Vorlesungen, Vereinsmeierei oder internen Verbandskämpfen zu verbarrikadieren, fordern wir die sofortige und kompromisslose Umkehr von diesem blutigen Irrweg. Einzig ein flächendeckender, lückenlos staatlich finanzierter Herdenschutz bietet Weidetieren dauerhaften und echten Schutz. Steuergelder gehören in die präventive Infrastruktur, nicht in die verdeckte, technokratische Verfolgung einer geschützten Art.

Schluss mit der Lethargie: Zeigt Präsenz vor Ort und unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. müssen endlich Gehör finden. Während in den sozialen Netzwerken fleißig Herzchen verteilt, betroffene Emojis gepostet und lahme Ausflüchte gesucht werden, sterben in den Wäldern Niedersachsens die Wölfe. Diese digitale Bequemlichkeit rettet kein einziges Tier vor den Abschusskommandos. Unsere Aktiven vor Ort kämpfen ununterbrochen in den betroffenen Gebieten und stoßen allmählich an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen. Es reicht nicht mehr aus, wegzusehen oder die Verantwortung auf langwierige, im Hintergrund blockierte Gerichtsprozesse abzuschieben.

Befreit Euch endlich aus der Lethargie und werdet aktiv. Wir fordern alle echten Wolfsfreunde auf, sich zu bewegen und uns direkt in den Revieren zu unterstützen. Wir brauchen dringend neue, engagierte Mitglieder, die bereit sind, vor Ort physische Präsenz zu zeigen, wachsam zu sein und zivilgesellschaftliche Kontrolle auszuüben. Nur wenn wir gemeinsam vor Ort Stärke und Entschlossenheit demonstrieren, können wir diesem verdeckten Tötungswahn der Behörden wirksam entgegentreten. Werdet jetzt Mitglied, unterstützt unsere Teams in den bedrohten Territorien und helft dabei, das Sterben im Heidekreis und ganz Niedersachsen zu stoppen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/03/erste-woelfe-heimlich-in-niedersachsen-offiziell-getoetet/

http://www.wolfsmonitoring.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Sachsens Jagdgesetz-Reform: Freibrief zur Wolfstötung

Mit dem Beschluss zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes hat sich der Sächsische Landtag am 17.09.26 vom Naturschutz verabschiedet. Unter dem „aktiven Bestandsmanagement“ wird ein bürokratischer Rahmen geschaffen, der primär Klientelpolitik bedient und der ein eiskaltes Kalkül offenbart – quer durch alle Lager. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Sächsische Landtag den Weg frei gemacht, um den Wolf künftig praktisch regulär zu töten. Was die Koalition als notwendige Erleichterung für die Weidetierhaltung tarnt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als populistischer Aktionismus, der von den eigentlichen Versäumnissen ablenken soll. Ein bitterer Tag für die Wölfe. 

Ein Wolf kann künftig bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. Voraussetzung ist die Begutachtung des Risses durch die „Fachstelle Wolf“. Bisher durften nur sogenannte Problemwölfe zum Abschuss freigegeben werden, die wiederholt Weidezäune überwunden und etwa Schafe oder Ziegen verletzt oder getötet hatten. Außerdem sieht die Reform ein sogenanntes Bestandsmanagement vor. Die Raubtiere können in Gebieten mit hoher Wolfsdichte zwischen Juli und Oktober gejagt werden, um den Bestand zu „regulieren“. Bisher galt eine ganzjährige Schonzeit, schreibt der MDR.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Entsprechende „Managementpläne“ sollen jetzt erarbeitet werden. Federführend ist die „Fachstelle Wolf“. Eingebunden sind neben den Jägern auch Weidetierhalter, Landwirte, Naturschützer und die zuständigen Stellen der Nachbarländer. Mit der Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdgesetz setzt der Freistaat das um, was Bundestag und Bundesrat im Frühjahr bereits für ganz Deutschland beschlossen hatten. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.

Das BSW auf den Spuren der Altparteien

Dass CDU und SPD dem Druck der Agrar- und Jagdlobby nachgeben, überrascht kaum. Doch dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) diesen Kurs mitträgt, entlarvt die Neugründung endgültig als opportunistisch. Wie bereits in Brandenburg und Thüringen zeigt das BSW auch in Sachsen, dass es im ländlichen Raum bereitwillig auf Stimmenfang geht, indem es den Artenschutz opfert. Statt neue, zukunftsorientierte Konzepte einzubringen, reiht sich das BSW nahtlos in die Front derer ein, die den Abschuss zur vermeintlichen Universallösung erklären.

Das falsche Spiel der Grünen und Linken

Wer jedoch glaubt, dieses Problem ließe sich auf eine politische Strömung begrenzen, irrt gewaltig. Der eigentliche Sündenfall ereignete sich bereits auf der Bundesumweltministerkonferenz. Dort stimmten alle Parteien – von konservativ über links bis hin zu den Grünen und Linken – geschlossen dafür, die Weichen für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zu stellen. Wenn sich sächsische Grünen-Politiker nun im Landtag empören und gegen das Landesgesetz stimmen, ist das nichts weiter als reine Showpolitik. Wer auf Bundesebene der Aufweichung des Schutzes zustimmt, kann auf Landesebene nicht glaubwürdig den Retter des Wolfes mimen. Es ist ein durchschautes Theater, das Wählern falsche Hoffnungen machen soll.

Ein Gesetz im Blindflug

Der eklatanteste Mangel der verabschiedeten Reform offenbart sich in ihrer völligen Substanzlosigkeit. Konkretes sucht man im gesamten Gesetzestext vergeblich. Das Gesetz nennt nicht einmal messbare Kriterien dafür, was eine „hohe Wolfsdichte“ in einem Gebiet überhaupt ausmacht. Die Abgeordneten haben ein Regelwerk beschlossen, dessen Kernbereiche völlig undefiniert sind, und verlagern das Problem stattdessen komplett auf die nachgelagerte Verwaltungsebene.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Struktureller Kontrollverlust: Quoten durch die Hintertür

Aus fachlicher Sicht ist diese Auslagerung ein schwerer Rückschlag. Der Landtag hat eine weitgehende Verordnungsermächtigung an das Ministerium übertragen. Damit droht ein struktureller Kontrollverlust: Der kommende Wolfsmanagementplan und künftige Abschussquoten können nun von der Exekutive per Verordnung am Parlament vorbei festgesetzt werden. Die versprochene Beteiligung der Naturschutzverbände verkommt zur reinen Farce, da diese am grünen Tisch kein Vetorecht besitzen. Die Quoten werden somit durch die ministerielle Hintertür diktiert.

Lizenz zum Töten: Radiusschüsse und Interventionsgebiete

Der juristische und moralische Dammbruch zeigt sich besonders in den operativen Details des Beschlusses. Unter dem Deckmantel des Umgangs mit sogenannten „Problemwölfen“ verabschiedet sich die Politik von leglicher Logik. Künftig reicht ein einziger Riss aus, um im Rahmen eines Schnellabschusses in einem Radius von 1.000 Metern um die betroffene Weide Jagd auf Wölfe zu machen – für volle 21 Tage und völlig unabhängig davon, ob man das richtige Tier trifft. Da die Genehmigung oft ganze Jagdreviere vollflächig betrifft, dehnt sich die Abschusszone in der Praxis rücksichtslos aus.
Schlimmer noch: Kommt es in einem Territorium zu drei Vorfällen, droht die Ausweisung eines sogenannten „Interventionsgebietes“. Dies ist nichts anderes als die bürokratische Umschreibung für eine amtlich verordnete Totalvernichtung, die die Auslöschung ganzer Rudel inklusive der Jungtiere legitimiert. Das hat mit einem Schutz von Nutztieren nichts mehr zu tun; es ist die legal gemachte Ausrottung ganzer Wolfsfamilien durch die Hintertür.

Naturgesetze ignoriert: Biologie und Jagd als wahre Rissursachen

Die Befürworter der Reform nutzen die aktuell steigenden Risszahlen im Spätsommer schamlos als emotionale Kulisse. Allein im August wurden 27 neue Schadensmeldungen registriert [LfULG]. Doch das ist kein Zeichen einer „unberechenbaren Plage“, sondern schlichte Biologie: Im Herbst sind die heranwachsenden Wolfswelpen etwa drei Monate alt. Ihr Energie- und Nahrungsbedarf steigt im Wachstum massiv an, weshalb die Rudel intensiver jagen müssen.
Gleichzeitig beginnt im ländlichen Raum nun wieder die menschliche Jagdsaison. Großflächige Drückjagden verursachen massive Störungen und Unruhe in den festen Territorien der sächsischen Wölfe. Dieses menschliche Eindringen versprengt die Wildtiere, zerstört kurzzeitig die Jagdstrukturen der Rudel und treibt Wölfe im Stress in die Nähe von menschlichen Siedlungen und Weiden – wo sie im schlimmsten Fall auf ungeschützte Herden treffen. Die Politik bekämpft mit dem Gewehr ein Phänomen, das sie durch die zeitgleiche Bejagung des Waldes selbst befeuert.

Die nackten Zahlen entlarven das Feigenblatt des Herdenschutzes

Dabei hat sich die sächsische Wolfspopulation längst auf einem stabilen Niveau eingependelt. Die amtlichen Daten weisen für das aktuelle Monitoringjahr 46 Territorien aus – aufgeteilt in 35 Rudel, 10 Paare und einen Einzelwolf (Fachstelle Wolf). Im Vergleich zum Vorjahr, als noch 37 Rudel gezählt wurden, ist die Zahl der echten Familienverbände sogar leicht rückläufig (DBBW). Der Bestand in der Lausitz gilt biologisch als gesättigt und reguliert sich naturbedingt von selbst. Dass die Risse dennoch ein Thema sind, liegt also nachweislich nicht an einer unkontrollierten Bestandsüberversorgung, sondern am schlampigen Umgang des Menschen mit Zäunen.
Ein Blick in die amtliche Schadensstatistik der Fachstelle Wolf für das Jahr 2026 zeigt die ganze Absurdität: Von 116 gemeldeten Rissvorfällen bis zum Spätsommer war bei 87 Fällen der Mindestschutz mit „nein“, „keine Angabe“ oder „keine Vorgabe“ vermerkt. In 75 Prozent aller Fälle war ein wolfsabweisender Schutz gar nicht vorhanden! Wo keine ordnungsgemäßen Zäune stehen, hat der Wolf auch nichts „überwunden“. 
Dass der Landtag dennoch den Abschuss erleichtert, legt den finsteren Verdacht nahe, dass es hier gar nicht primär um den Schutz von Weidetierhaltern geht. Es geht um das Bedienen von Tötungsinteressen und ein zutiefst technokratisches Naturverständnis. In dieser Denkart wird die Natur nicht mehr als komplexes Ökosystem begriffen, sondern als eine rein bürokratisch verwaltete Zone. Der Wolf verkommt darin zu einer mathematischen Störgröße, die man per Verordnung, digital gezogenen Radien und administrativen Zonen am grünen Tisch nach Belieben wegzensieren und regulieren möchte. Dass sich Jäger die totgeschossenen Wölfe künftig sogar rechtlich als private Trophäen aneignen dürfen, setzt dieser kalten, mechanistischen Betrachtung unserer Mitgeschöpfe die Krone auf.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Politisches Kalkül: Der Wolf als Ablenkungsmanöver von den wahren Krisen

Das eiskalte politische Kalkül hinter dieser Reform zeigt sich beim Blick auf die echten Probleme im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft. Daten des Sachsen-Monitors, Umfragen wie MDRfragt und die aktuellen Bilanzen der landwirtschaftlichen Betriebe belegen unmissverständlich, wo die sächsischen Dörfer und Bauern wirklich am Limit stehen. Es sind der dramatische Lehrermangel an ländlichen Schulen, wegbrechende Arztpraxen, ein ausgedünnter Nahverkehr und die anhaltende Überalterung der Regionen (MDRfragt, Bildungsmonitor: Sachsen bleibt Spitze).
Gleichzeitig kämpfen Sachsens Landwirte ums nackte wirtschaftliche Überleben: Extreme Witterungsausbrüche und Düngemittelmangel haben die Ernten geschmälert, während die Vieh- und Milchbauern im Würgegriff des Lebensmitteleinzelhandels gefangen sind. Sie stehen vor einer ruinösen Schere aus explodierenden Betriebskosten für Futtermittel, Energie und Logistik auf der einen Seite und drastisch verfallenden Erzeugerpreisen für Milch und Fleisch auf der anderen. Hinzu kommt ein bürokratischer Auflagen-Dschungel, der den Betrieben jede Planungssicherheit raubt und den akuten Fachkräftemangel im Stall weiter anfeuert. Doch anstatt diese tiefgreifenden Infrastrukturkrisen, die Marktungerechtigkeiten und das Sterben der sächsischen Viehbetriebe mit Mut anzupacken, wirft die Politik den Menschen den Wolf als emotionales Ablenkungsmanöver vor. Es ist für den Staat schlicht billiger und bequemer, Wölfe zum Abschuss freizugeben, anstatt Schulen ordentlich zu besetzen, Buslinien zu finanzieren oder sächsische Familienbetriebe vor dem Preisdiktat der Großkonzerne zu schützen.

Fazit: Warum der Rechtsweg allein nicht ausreicht

Der sächsische Beschluss ist ein Offenbarungseid. Wer den Natur- und Tierschutz dem Jagdrecht opfert betreibt Klientelpolitik auf Kosten unserer Mitgeschöpfe. Auf den reinen Rechtsweg können sich Wolfsschützer dabei jedoch nicht verlassen. Zwar sind Klagen der berechtigten Naturschutzverbände gegen künftige Verordnungen absehbar, doch der Gesetzgeber hat die aufschiebende Wirkung bei Wolfsentnahmen rechtlich ausgehebelt und auch das Verbandsklagerecht beschnitten. Bis Gerichte über die Rechtmäßigkeit einer Abschussanordnung entschieden haben oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangen Verfahren ein Urteil spricht, werden in den Revieren längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Ein juristischer Erfolg im Nachhinein kann ein bereits entnommenes Rudel nicht wiederbeleben, wie aktuell ein Fall aus der Rhön (Frigga und Anton) aufzeigt. 

Aus diesem Grund kommt es, wie wir es immer wieder betonen,  auf eine unabhängige Dokumentation in den betroffenen Regionen an. Um behördliche Entscheidungen fundiert überprüfen zu können, ist der Einsatz von organisierten Wolfsschutzpatrouillen in den sächsischen Wolfsgebieten – wie überall unerlässlich. Diese unaufgeregte, aber kontinuierliche Präsenz von Beobachtern dient der präzisen Erfassung der Situation vor Ort. Nur wenn der tatsächliche Zustand von Herdenschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt eines Schadensfalles unmissverständlich und unabhängig dokumentiert wird, lässt sich verhindern, dass mangelnde Prävention im Nachhinein als Argument für Abschüsse instrumentalisiert wird. Fachlich fundierte Aufklärung und die Arbeit dieser Patrouillen sind somit das wichtigste zivilgesellschaftliche Korrektiv. Wir freuen uns über neue Aktive, statt jetzt den Kopf in den Sand zu stecken: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Abschuss ohne Anlass: Wie CDU und Grüne in Schleswig-Holstein den Wolf zum Freiwild machen

Es ist ein altbekanntes Spiel der Macht: Ein politischer Beschluss, der tiefgreifende ethische und ökologische Konsequenzen hat, wird hinter verschlossenen Türen vorbereitet, geräuschlos ins System eingespeist und anschließend auf der großen Bühne als „schmerzhafter Kompromiss“ inszeniert. Die Rede ist vom aktuellen Vorstoß zur Änderung des Landesjagdgesetzes in Schleswig-Holstein, der die anlasslose Tötung von Wölfen legalisieren soll. Wer das parlamentarische Verfahren der letzten Wochen analysiert, blickt hinter die Fassade einer kalkulierten Kommunikationsstrategie, die vor allem ein Ziel hat: Den organisierten Widerstand der Zivilgesellschaft zu lähmen.

Chronologie einer angekündigten Entrechtung

Der bürokratische Weg dieses Gesetzentwurfs zeigt exemplarisch, wie vollendete Tatsachen geschaffen werden, lange bevor eine breite Öffentlichkeit überhaupt davon erfährt.
    • 9. Juli 2026 – Die lautlose Weichenstellung: Der gemeinsame Entwurf von CDU und Grünen wurde als sogenannte „Formulierungshilfe“ (Unterrichtung 20/366) am 8. Juli digital erfasst und ging am 9. Juli offiziell in die Infothek des Landtags ein. Zu diesem Zeitpunkt – mitten im Sommerloch – blieb die Nachricht für die breite Öffentlichkeit nahezu unsichtbar. Die Verwaltungsmühlen mahlten im Stillen.
    • 27. August 2026 – Das Schautheater der ersten Lesung: Erst sechs Wochen später, zur ersten Lesung im Plenum, wurde das Thema öffentlich verhandelt. Hier erlebten wir ein perfekt choreografiertes Polittheater. Während die CDU erwartbar den harten Hund markierte, inszenierten sich die Grünen mit „Bauchschmerzen“. Die grüne Abgeordnete Silke Backsen trat ans Rednerpult, um wissenschaftliche Zweifel anzumelden und zu betonen, dass Abschüsse die Risszahlen gar nicht senken. Doch das ist reine Rhetorik zur Beruhigung der eigenen Basis. Am Ende stimmten die Grünen der Überweisung des Entwurfs pflichtbewusst zu.
    • Aktuelle Phase – Die bürokratische Verwaltung im Ausschuss: Derzeit liegt das Papier im Umwelt- und Agrarausschuss. Dort findet am Donnerstag, den 24. September 2026, die entscheidende Beratung statt. Hinter verschlossenen Türen wird hier die formale Beschlussempfehlung für das Plenum vorbereitet.
Beispielfoto Wolfsfamilie.

Der weitere Fahrplan: Die Illusion der Mitbestimmung

Nach der Ausschusssitzung am 24. September ist der Weg frei für das Finale. Da das schleswig-holsteinische Landesrecht standardmäßig nur zwei Lesungen vorsieht, wird das Gesetz im Spätherbst 2026 zur zweiten Lesung direkt wieder ins Plenum eingebracht. Eine dritte Lesung wird es nicht geben – es sei denn, eine Fraktion beantragt sie strategisch, was unwahrscheinlich ist. In dieser zweiten Lesung wird die schwarz-grüne Regierungsmehrheit den Entwurf final durchwinken. Das Gesetz ist damit beschlossen, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt unmittelbar in Kraft.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. machen uns keine Illusionen: Dieser Entwurf wird durchgehen. Das Gesetz ist längst beschlossene Sache, das parlamentarische Verfahren nur noch die formale Abwicklung.

Das grüne Theater und die Blindheit der Bewegung

Dass die Grünen hier erneut ihre Kernwerte verraten, überrascht uns nicht – wir kündigen diese Entwicklung seit Jahren an. Sobald die Grünen Regierungsverantwortung übernehmen, mutiert der Artenschutz zur Verhandlungsmasse für den Machterhalt.
Dabei beobachten wir in der Natur- und Tierschutzszene eine gefährliche Schieflage der Wahrnehmung: Während viele Aktivisten und Verbände einen hochsensiblen, lautstarken Alarmknopf für alles entwickeln, was nach „schwarz-blau“ riecht, scheinen sie auf dem „rot-grünen“ Auge vollkommen blind zu sein. Wenn vermeintlich progressive Kräfte den Abschuss von geschützten Arten legitimieren, wird das als „realpolitische Notwendigkeit“ hingenommen oder mit Verweis auf den Koalitionsfrieden schöngeredet.
Es ist Zeit, den Blick für die Realität zu schärfen: Im Lobbyzirkus der Macht machen am Ende alle Parteien mit. Der Wolf hat im parlamentarischen Betrieb keine Lobby – außer uns. Wir werden diesen Bruch des EU-Rechts nicht tatenlos hinnehmen.

Werdet selbst aktiv: Geht in die Territorien und dokumentiert

Die Landesregierung setzt anscheinend darauf, dass Ihr schweigt, wegschaut und dieses Schauspiel resigniert am Bildschirm verfolgt. Das wollen wir nicht zulassen. Wenn die Politik den Schutz im Gesetz streicht, müssen wir den Schutz vor Ort organisieren. Werdet jetzt aktiv und zeigt Präsenz:
    • Geht raus in die Wolfsterritorien: Wir müssen vor Ort sein. Geht in die bekannten Wolfsgebiete, zeigt legale Präsenz auf den Wegen und behaltet die Landschaften im Blick. Wenn Jäger und Behörden wissen, dass die Natur kein rechtsfreier Raum ohne Zeugen ist, erhöht das die Hemmschwelle für illegale oder halblegale Grauzonen-Abschüsse massiv.
    • Dokumentiert, was vor sich geht: Nehmt Eure Smartphones und Kameras mit. Dokumentiert Unregelmäßigkeiten, auffällige Jagdakivitäten, Treibjagden in sensiblen Zonen oder den Zustand von vermeintlich unschützbaren Deichabschnitten. Erstellt Fotoprotokolle und haltet Beobachtungen akribisch fest. Nur mit harten Fakten und Bildmaterial können wir die Öffentlichkeit wachrütteln und rechtliche Schritte untermauern. Meldet Eure Sichtungen und Protokolle direkt an uns.
    • Teilt diesen Artikel: Verbreitet diesen Text in Euren Netzwerken, auf Social Media und in Foren. Durchbrecht das mediale Schweigen und die weichgespülten Pressemitteilungen der Koalitionsparteien. Die Menschen müssen erfahren, was hier im administrativen Hintergrund beschlossen wird.
    • Unterstützt unsere Arbeit: Der Kampf gegen dieses Gesetz wird vor allem ein aktiver und dokumentarischer sein. Unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit Eurer Spende oder werdet Mitglied: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ 

Lassen wir nicht zu, dass unsere Wölfe und unsere Natur zum Bauernopfer politischer Machtspiele werden 

Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Unser Druck wirkt: Wolfsmonitoring darf nicht länger in der Hand der Jägerschaft liegen

Seit Jahren fordern wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit unserer laufenden Petition, das Wolfsmonitoring in Niedersachsen den Jägern zu entziehen. Die jüngsten Entwicklungen um die Zusammenarbeit zwischen Umweltministerium und Landesjägerschaft zeigen: Unser Druck scheint zu wirken. Gleichzeitig bestätigen sich unsere Warnungen auf erschreckende Weise.

Wie der Online-Dienst Rundblick-Niedersachsen berichtet, kam es am Rande der jüngsten Sitzung des Agrarausschusses des niedersächsischen Landtags in der vergangenen Woche zu deutlichen Spannungen. Die oppositionelle CDU-Fraktion wollte auf Grundlage eines offenen Antrags zur Wolfspolitik eine Debatte über das Wolfsmonitoring erzwingen. Die rot-grüne Regierungsmehrheit blockierte diesen Vorstoß jedoch. Man wolle den Vorgang erst intern prüfen, erklärte die agrarpolitische Sprecherin der SPD, Karin Logemann. Genau diese Vorgänge machen deutlich, wie brisant das Thema inzwischen ist.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Was als „atmosphärische Störung“ oder „Schieflage“ zwischen Landesjägerschaft und Umweltministerium dargestellt wird, ist in Wahrheit ein längst überfälliger Prozess. Die Jägerschaft, die seit 2011 das Monitoring in Niedersachsen durchführt, steht in einem klaren Interessenkonflikt. Wer den Wolf grundsätzlich als Konkurrenten oder Bedrohung betrachtet, kann kein neutrales, wissenschaftlich sauberes Monitoring gewährleisten. Genau deshalb haben wir die Petition gestartet und fordern: Das Monitoring muss vollständig in unabhängige, staatliche und fachlich unabhängige Hände übergehen – weg von den Jägern.
Besonders der Fall des Wolfes „Alster“ macht die problematische Zusammenarbeit deutlich. Das Tier hatte sich im Frühjahr in Hamburg in Todesangst verteidigt, als es von einer Frau bedrängt wurde – die ihm im guten Glauben aus einer Notlage heraus helfen wollte – wurde anschließend eingefangen, mit einem Sender versehen und wieder freigelassen. Danach bewegte es sich – wie zu erwarten – durch Niedersachsen. Doch das Umweltministerium verweigerte der Landesjägerschaft Informationen über den Aufenthaltsort. Diese Zurückhaltung ist richtig und notwendig. Wer mit Jägern zusammenarbeitet, riskiert, dass sensible Daten in falsche Hände geraten und indirekt zu Verfolgung oder illegalen Handlungen führen können. Der Fall Alster zeigt exemplarisch, warum eine enge Kooperation mit der Jägerschaft beim Monitoring nicht tragbar ist, denn Aslter wurde von den Behörden für höchstwahrscheinlich tot erklärt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/06/alster-ein-junges-leben-voller-panik-schmerz-und-trauma-endet-mit-illegalen-tod/

Monitoringdaten werden zur Jagd verwendet

Noch schwerwiegender ist die Entwicklung, die das Ministerium selbst einräumt und die Rundblick-Niedersachsen ausführlich darstellt: Die Monitoring-Daten werden künftig noch stärker als bisher als Grundlage für behördliche Abschussentscheidungen, Schnellabschüsse und Interventionsgebiete herangezogen. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und den neuen revierübergreifenden Managementplänen wächst die Bedeutung dieser Zahlen enorm. Die bisherigen Hinweise der Jägerschaft reichten dem Ministerium bereits nicht mehr aus – zusätzliche genetische Daten und Bewertungen durch den NLWKN werden jetzt stärker gewichtet.
Genau davor haben wir von Anfang an gewarnt: Wer am Monitoring mitwirkt, liefert die Datenbasis für gezielte Abschüsse.Besonders enttäuschend und verantwortungslos ist das Verhalten vieler selbsternannter „Wolfsfreunde“ und ehrenamtlicher Wolfsberater, die weiterhin fleißig Daten liefern. Sie wissen genau, wofür diese Informationen am Ende verwendet werden – und machen trotzdem mit. Viele von ihnen ziehen sogar direkten persönlichen Vorteil daraus: Aufwandsentschädigungen, öffentliche Anerkennung, Projektgelder oder schlicht die Möglichkeit, sich als „Experten“ zu profilieren. Wer sich Wolfsfreund nennt und gleichzeitig das System füttert, das Abschüsse ermöglicht, handelt aus Opportunismus.
Diese Art von „Schutz“ ist nichts anderes als Mitwirkung an der systematischen Verfolgung der Wölfe.Wer nicht will, dass seine Hinweise, Sichtungen oder genetischen Proben für den Abschuss von Wölfen missbraucht werden, darf hier nicht länger zuarbeiten. Eine „umfangreiche Beteiligung der örtlichen Jäger an der Datengewinnung“, wie das Ministerium sie weiterhin wünscht und die fortgesetzte Zuarbeit angeblicher Wolfsfreunde sind genau der falsche Weg.
Laut einer Antwort auf UIG-Anfrage zu einem Fall in Landkreis Celle wurde tatsächlich eine Schießgenehmigung nach dem Riss einer einzigen Heidschnucke ausgestellt, ohne Zaun, während des Hütens sollte der Vorfall passiert sein.

Unser Appell bleibt klar:


Das Wolfsmonitoring muss den Jägern vollständig entzogen werden. Es gehört in die Hände unabhängiger Institutionen – ohne Interessenkonflikte, ohne Jagdinteressen und ohne die Gefahr, dass Daten zu Abschussgrundlagen werden. Unsere Petition läuft weiter. Unterstützen Sie uns, damit der Schutz des Wolfs nicht länger von denen abhängt, die ihn töten wollen: 
Screenshot der Petitionsseite. Hier der Link: http://www.change.org/wolfsmonitoring
Quelle:

Wir brauchen Hilfe!

Auch die Praxis der geheimen Schnellabschüsse und die Ausweisung von Interventionsgebieten in Niedersachsen stellt aus Sicht von und von Wolfsschutz-Deutschland e. V. eine rechtlich höchst bedenkliche Einschränkung des Tier- und Naturschutzes dar. Durch die sechswöchige Informationsblockade wird der rechtzeitige Zugang zu behördlichen Daten systematisch erschwert, was die Einlegung effektiver Rechtsbehelfe durch anerkannte Natur- und Tierschutzverbände nahezu unmöglich macht. Dass Wölfe ohne vorherigen individuellen DNA-Nachweis auf bloßen Verdacht hin entnommen und in Interventionsgebieten ganze Rudel sukzessive ausgelöscht werden dürfen, widerspricht nach unserer Auffassung unseres Vereins den strengen Vorgaben des Bundes- und Europarechts zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustands. Anstatt mangelhafte Herdenschutzmaßnahmen zu rügen, verlagern die Behörden das erhebliche juristische Risiko von Fehlabschüssen einseitig auf die Jägerschaft. Besonders kritisch sehen wir auch die Rolle jener etablierten Verbände, die sich über die Mitwirkung eigener Wolfsberater in behördliche Strukturen einbinden lassen und weiterhin primär auf Spendenaufrufe für langwierige Klageverfahren setzen, obwohl die jüngsten Beschneidungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und die Praxis vollendeter Tatsachen die Aussichten reiner Gerichtsverfahren massiv geschmälert haben.
Um eine unabhängige, lückenlose Dokumentation direkt in den betroffenen Revieren sicherzustellen und dem Wolfsschutz eine unbestechliche Stimme zu geben, bittet Wolfsschutz-Deutschland e. V. dringend um finanzielle Unterstützung durch Spenden oder Fördermitgliedschaften.

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Die kalkulierte Sprache des Abschusses: Wie Ministerin Gentges das Todesurteil für Grindi sprachlich vorbereitet

Wer die Wahrheit über den Hornisgrinde-Wolf „Grindi“ (GW2672m) sucht, darf sich nicht von weisungsgebundenen Behörden und einseitigen Medien blenden lassen. In ihrem jüngsten Exklusiv-Interview mit den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) hat die baden-württembergische Agrarministerin Marion Gentges (CDU) eine bezeichnende sprachliche Grenze überschritten. Wo früher beschönigend von einer bürokratischen „Entnahme“ geraunt wurde, setzt die Ministerin nun ganz bewusst auf das unmissverständliche Wort „Abschuss“, weil der alte Begriff angeblich „nicht ganz so klar macht, worum es geht“. Es ist die verbale Vorbereitung einer gezielten Tötung unter dem Deckmantel des Pragmatismus. Gentges stellt dem streng geschützten Wildtier ein scheinheiliges Ultimatum: Wenn die nun angekündigten, erneuten Vergrämungsmaßnahmen des Nationalparks scheitern – Maßnahmen, die bereits seit Jahren erfolglos erprobt werden –, stehe „eben am Ende der Abschuss“. Wie Medien und ein Team Wolf dabei helfen, erläutern wir in unserer Fotoreportage.

Dabei greift die Ministerin tief in die psychologische Kiste des Angst-Framings. Um eine akute Gefahr zu konstruieren, bemüht sie rein hypothetische Extremszenarien: „Angenommen, eine Familie ist mit dem Hund unterwegs – und dann springt ein Kind da rein…“. Mit solchen emotionalisierten, theoretischen Schreckensbildern wird versucht, eine gesellschaftliche Akzeptanz für die Gewalttat des Abschusses zu schaffen, obwohl die Ministerin im selben Atemzug einräumen muss, dass es bis heute zu keiner einzigen gefährlichen Situation oder gar einem Angriff kam.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Dieses politisch vorgegebene Narrativ der Bedrohung wird vor Ort von willfähigen Helfern dankbar aufgegriffen, um eine Kulisse der Angst aufrechtzuerhalten. Die Natur und der Raum, den wir mit Wildtieren teilen, werden zunehmend durch gezielte Narrativ-Strukturen und die Instrumentalisierung von Bürgergruppen kontrolliert.

Die Menschen, die vor Ort unabhängig laufen und dokumentieren, sind derzeit das einzige unbestechliche Kontrollorgan – und das aus extrem brisanten Gründen.

Die Inszenierung der „Bürgerwehr“ und das doppelte Spiel der Scheinschützer

Besonders bitter ist, dass selbst vermeintliche „Wolfsschützer“ dem Tier und den echten Aktivisten in den Rücken fallen. Beobachtungen zeigen eine tief besorgniserregende Dynamik: Vertreter einer bestimmten Gruppierung inszenieren in der Öffentlichkeit eine Riesenshow. Sie gaben vor, geführte Touren zu organisieren, um Grindi zu schützen. In Wirklichkeit jedoch standen sie nachweislich in ständigem Kontakt mit den der Regierung untergeordneten Behörden.
Dieses Vorgehen erfüllte einen doppelten, strategischen Zweck:
  1. Lenkung und Überwachung: Indem Einheimischen und auswärtigen Wolfsschützern feste Routen zugewiesen wurden, behielten die Akteure die lückenlose Übersicht über die unabhängigen Aktivisten.
  2. Freie Bahn für den Zugriff: Durch das gezielte Fernhalten von Menschen aus bestimmten Abschnitten des Geländes wurde dort ein Korridor geschaffen, in dem Jäger und Behördenvertreter ungestört agieren und Grindi nachstellen konnten.

 

Am Herrenwieser See befindet sich eine Jagdhütte. Am 13.08.2026 scheint sie in Betrieb gewesen zu sein. Direkt davor parkte ein weißer Van. Im See selbst badeten einige Männer. Ob sie zu den Jägern oder zum Van gehörten, konnten wir nicht verifizieren. © Brigitte Sommer

 

Nicht nur Hobbyäger schießen im Gebiet, auch Ranger sowie Berufsjäger töten, auch im Nationalpark unter anderem Füchse und Rothirsche. Foto: © Brigitte Sommer

 

Der Herrenwieser See ist ein Karstsee mit moorigem Ufer. Foto: privat.
Personen, die sich in bester Absicht für diese geführten Touren organisieren ließen, wurden teilweise sehr rüde behandelt. Kritische, neutrale Wolfsschützer, die sich diesem „Wanderdiktat“ verweigerten, wurden gezielt diffamiert und behindert. Wer die offizielle Linie nicht mittrug, wurde in den sozialen Netzwerken prompt als „Verschwörungstheoretiker“ gebrandmarkt.
Die Belohnung für den behördentreuen Kurs ließ nicht lange auf sich warten: Eine der Hauptorganisatorinnen leitet heute die dortige Regionalgruppe des Vereins. Diese Gruppierung ging im Frühjahr extrem weit: Im Februar und März wurden nachts regelrechte „Straßensperrungen“ errichtet, bei denen Aktivisten eigenmächtig in vorbeifahrende Fahrzeuge leuchteten. Während man sich auf Bannern medienwirksam als „Wolfsretter“ präsentierte, verschwieg man die Realität: Eine gerichtliche Klage hatte die Gruppierung tatsächlich verloren; die Abschussgenehmigung wurde vor der Wahl lediglich nicht noch einmal verlängert.

Videoaufruf am Hundseck – Geht wandern!

Wenn die Behörden gesetzeskonform arbeiten, müssen sie sich ja vor unabhängiger Konrolle nicht fürchten. Bitte dokumentiert und veröffentlicht. Wer sich das selbst nicht traut, kann Bilder und Videos auch an uns senden.

 

 

Sicht auf Bühlertal und Bühl. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wiesen bereits sehr früh darauf hin, dass die nächste Abschussgenehmigung zu erwarten ist. Nun droht sich die Geschichte eins zu eins zu wiederholen, da sich dieselben Gruppen erneut eng mit den Behörden abstimmen.

Reale Bedrohungsszenarien gegen hypothetische Gefahren in den Medien 

Ein frei lesbarer Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten  – ein Medium, das in der Vergangenheit kaum eine Gelegenheit ausließ, tendenziös über Grindi zu berichten – lässt nun tief blicken. Dort kommen Akteure dieser selbsternannten „Bürgerwehr“ zu Wort und erklären öffentlich ihr Einvernehmen mit den behördlichen Maßnahmen. „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, wird eine Vertreterin zitiert, die sich einem „Team Wolf“ zuordnet.

Maximale Reichweite für das Regierungs-Narrativ: Der Artikel über die kooperativen, behördennahen Aktivisten, die sich medienwirksam als die „vernünftigen Wolfsschützer“ inszenieren, wird hingegen bewusst frei zugänglich geschaltet. Jedes Medium weiß: Frei lesbare Artikel verbreiten sich in sozialen Netzwerken um ein Vielfaches schneller. Das Ziel ist hier die gezielte Spaltung der Protestbewegung.

Die psychologische Strategie dahinter:

    • Legitimierung der Behörden: Wenn eine Gruppe, die sich selbst „Wolfsschützer“ nennt, öffentlich erklärt: „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, liefert das der Politik (wie Ministerin Gentges) das perfekte Alibi. Dem Leser wird signalisiert: „Seht her, selbst die Wolfsschützer vor Ort sagen, dass der Wolf ein Problem ist und die Behörden recht haben.“ 
    • Isolation echter Kritiker: Durch das Freischalten dieses Artikels wird das Bild erzeugt, dass es eine „gute, vernünftige“ Gruppe gibt, die mit dem Staat kooperiert, während unabhängige Beobachter, die das Vorgehen kritisch hinterfragen, als „Verschwörungstheoretiker“ oder radikale Minderheit isoliert und diffamiert werden sollen.

Es handelt sich also um eine gezielte PR-Flankierung: Die Kritik wird unsichtbar gemacht oder delegitimiert, während die Konformität mit den behördlichen Plänen eine maximale, kostenlose Bühne erhält.

📊 MEDIENANALYSE: Das manipulative Framing der BNN

Wie Sprache den Boden für den Abschuss bereitet
Weite Teile der regionalen Medienlandschaft betreiben systematische Stimmungsmache gegen geschützte Wildtiere. Ein Blick auf die real dokumentierten Schlagzeilen der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) entlarvt die gezielte Nutzung von Angst-Framing und Feindbildkonstruktionen:

📰 Die BNN-Schlagzeile🧠 Die psychologische Framing-Strategie
„Was passiert mit dem Hornisgrinde-Wolf nach dem tödlichen Treffer?“Morbide Normalisierung: Während das Tier noch lebt und der Abschuss rechtlich hochgradig umstritten ist, spekuliert die Redaktion bereits kalt über die Verwertung des Kadavers, um das Todesurteil als unausweichlich darzustellen.
„Der Wolf war zu schlau: So viele Fangversuche scheiterten mit Fallen und mit dem Betäubungsgewehr“Das Antagonisten-Narrativ: Dem Wolf wird eine unheimliche, fast schon böswillige „Schläue“ unterstellt. Das natürliche Überlebensverhalten eines Wildtiers wird als kalkuliertes und provokantes Austricksen des Menschen geframt.
„Baden-Württemberg setzt Hornisgrindewolf auf die Abschussliste“Martialische Sprache: Statt sachlich über eine behördliche Ausnahmegenehmigung zu berichten, bedient der Begriff „Abschussliste“ direkt das Vokabular der organisierten Jagd und suggeriert eine künstliche Vogelfreiheit des Tieres.
„Darf der Hornisgrinde-Wolf leben? Nach dem Richter-Urteil ist eine neue Empörungswelle garantiert“Spaltung und Abwertung: Die fundamentale Frage über Leben und Tod eines streng geschützten Tieres wird zur bloßen Glaubensfrage degradiert. Berechtigter ethischer Protest wird vorab als irrationale „Empörungswelle“ diffamiert.
„Der Hornisgrinde-Wolf nähert sich weiterhin Menschen“Dauerhafte Angst-Suggestion & Intransparenz: Diese Formulierung wird im Präsens wiederholt, um eine permanente Bedrohung vorzugaukeln. Dabei bleibt völlig im Dunkeln, um welche Art von Beobachtung es sich überhaupt gehandelt hat – ob es bloß visuelle Distanzkontakte oder zufällige Kreuzungen von Wegen waren. Diese bewusste Unschärfe soll im Kopf der Leser das Bild eines „aggressiven Verfolgers“ erzeugen.

Es gibt immer Leute, die fordern, dass das Gebiet in dem Grindi sein Territorium eingerichtet hat, doch abgesperrt werden solle. Dieses Bild ermöglicht einen Eindruck darüber, dass dies schlicht nicht möglich ist, denn das Terrain umfasst 100 bis 150 Quadratkilometer. Vielleicht wird solchen Menschen auch klar, dass es unmöglich ist, als Spaziergänger mit Hund bewusst einen Wolf anlocken zu wollen. © Brigitte Sommer

 

Die Podencohündin Alba ist zur Wolfslosungsspürhündin ausgebildet worden. Mit ihrer Hilfe locken wir weder Wölfe an, noch wollen wir es provozieren,  direkt auf Wölfe treffen. Ihr Geruchssinn hilft uns aber dabei, das rieisge Gebiet, in dem wir unser internes Monitoring machen, einzugrenzen. Wölfe markieren mit Kot die Grenzen ihres Reviers. Im Falle von Grindi müssen wir ja wissen, wo wir wandern müssen, um Grindi zu schützen. Dies behindert natürlich die Interessen der Behörden. © Brigitte Sommer

Kontrollausübung über Aktivisten und Bedrohungen gegen Andersdenkende

Gleichzeitig wird versucht, Wanderer über soziale Netzwerke systematisch einzuschüchtern und davon abzuhalten, eigenständig für Grindi spazieren zu gehen. Es wird behauptet, der Wolf sei möglicherweise aufgrund von „Wassermangel“ in Richtung Enztal abgewandert. Diese Behauptung hält einer geografischen Prüfung vor Ort nicht stand: In Grindis Revier herrschte trotz Trockenphasen zu keinem Zeitpunkt Wassermangel. Der Sandsee, die Schwarzenbachtalsperre, der Herrenwieser See, der Wildsee, der Hundsbach und zahlreiche weitere kleine Fließgewässer führten permanent Wasser. Da Wölfe bekanntermaßen gerne schwimmen, halten wir unkontrollierte behördliche Aktivitäten im Umfeld dieser Seen – insbesondere am Herrenwieser See, wo entsprechende Beobachtungen gemacht wurden – für eine akute Gefahr für das Tier.
Viel schwerer wiegt jedoch die menschliche Komponente: In den Berichten kommt ein Protagonist namens Markus S. zu Wort. Nach vorliegenden Informationen soll dieser bereits in der Vergangenheit Wanderer mit Hunden verbal massiv bedroht haben. Auch im Netz nimmt der Mann, der angibt, seit knapp 30 Jahren für die Gemeinde Bühlertal zu arbeiten, kein Blatt vor den Mund. In sozialen Medien äußerte er sich nachweisbar in unerträglicher Weise über unsere Vereinsvorsitzende („Ich hoffe, die Alte da oben, kommt mal an die richtige Person… Die Alte ist im Kopf nicht ganz sauber, wär ich heut morgen nicht so früh unterwegs gewesen, wär sie mir glatt in die Hände gelaufen, so eine strunzdumme Frau…“). S., der sich im Besitz einer Kettensäge befindet, teilte zudem eine Comiczeichnung mit der Aufschrift: „So viele Idioten und nur eine Kettensäge…!“
Andere Protagonistinnen der organisierten FB-Gruppen, „Laufen für den Hornisgrindewolf“ und „Wir laufen für Grinid“ nennen sie: Die Alte, rote Zora, rothaariges Biest. Man fordert ganz offen, in Kommentare und Nachrichten, dass Brigitte Sommer, dem Schwarzwald fernbleiben solle. Desweiteren bedroht man ihre behinderte Tochter.

 

Auf einem Parkplatz bei Herrenwies lauerte uns im Februar ein Team des SWR auf. Man wollte eine Geschichte über „Wolfstourismus“ machen, hieß es. Brigitte Sommer erklärte sich nach einigem Hin und Her bereit, einige Sätze zu sagen, wie z. B., dass es dort keinen Wolfstourismus gebe. Tatsächlich hatten wir unsere Monitoringtour noch gar nicht beginnen können, denn nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt, der Redakteur wollte einen anderen Hintergrund als die Kirche, kam Grindi tatsächlich zufällig den Weg herunter, auf dem Kameraleute, wir von Wolfsschutz und ein paar Einheimische, darunter eine weitere Person mit Hund, standen, denen wir zeigen wolten, wie sie spazieren gehen und Gtindi schützen können. Brigitte Sommer machte Bilder von Grindi für unser internes Monitoring (im Gegensatz zu entlichen angeblichen Wolfsfreunde und Zeitungen wurden keine Bilder von Grinidi veröffentlicht) und ging dann auf Grindi zu, ohne Schreien, ohne Steine zu werfen, weil dies überhaupt nicht nötig war. In Höhe von zirka 30 Metern klemmte er den Schwanz ein und trollte sich von dannen und ließ sich bis zum Ende der tatsächlichen Wanderung auch nich mehr sehen. Die Szenen des Verscheuchens hatte das SWR-Team gefimt. Doch statt zu dokumentieren, dass Grindi Scheue gezeigt hatte, wurde einer der tendenziösesten Berichte des Jahres gebracht, und Brigitte Sommer als Wolfstouristin verleumdet. Der O-Ton, dass es wie ein Lotto-Gewinn ist, mal einen Wolf zu sehen, wird von Mitarbeitenden anderer Vereine auch ständig zitiert, bei ihrem Interniew aber völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Man unterstellte stattdessen dass der Wolf gesucht werden wollte, obwohl man genau wusste, dass man sich nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt befand und dass es dort abdurd war, einen Wolf zu suchen. Tatsächlich kam inzwischen einiges ans Licht. Der SWR wurde von einem Mitglied eines anderen Vereines geschickt. Unter den anderen Spaziergängern waren tatsächlich auch zum Teil keine echten Wolfsfreunde, sondern Strohmänner, darunter auch ein Mitglied der Partei der Grünen, laut eines Informanten. Dies halten wir durchaus für möglich, denn einer der Teilnehmer outete sich inzwischen tatsächlich als glühender Grünen-Anhänger. Die Umweltministerin der Grünen war es, die die Schießgenehmigung ausgestellt hatte.  Es sei von Anfang an geplant gewesen, Brigitte Sommer zu diffamieren, um unabhängige Wolfsschützer aus dem Weg zu räumen und durch behördentreue „Wolfsschützer“ zu ersetzen. Was auch an die den Behörden gemeldeten geführten Touren und Routen erklären kann. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass hier eine große Show veranstaltet wurde. Dass Grindi sich ausgerechnet auch noch blicken ließ, machte die Geschichte perfekt, dies konnte aber wirklich niemand vorausahnen. Brigitte Sommer hatte den Fehler begangen, nicht vertrauenswürdigen Menschen von ihrem Treffpunkt mit Einheimischen zu erzählen.  Seither geben wir keinerlei Termine mehr bekannt. Wir waren seither schon einige Male vor Ort, ohne belästigt zu werden. Im Gegenteil, wir wurden freundlich behandelt. Tatsächlich deckt sich hier die Realität nicht mit der Aggressivität im Netz. © Brigitte Sommer Hier die Geschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

 

Im Hintergrund die Hornisgrinde, 1.163 Meter. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs, 1038 Meter. © Brigitte Sommer

 

Aus unserer Sicht geht von solchen bewaffneten und aggressiv auftretenden Personen eine reale, handfeste Gefahr für Wanderer, friedliche Wolfsschützer und Touristen im Nordschwarzwald aus. Diese Bedrohung ist um ein Vielfaches höher als die rein hypothetische Gefahr, die von Grindi konstruiert wird. Im krassen Gegensatz zu den verbalen Ausfällen von Herrn S. hat der Wolf Grindi noch nie ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Ob die zuständigen Polizeibehörden angesichts dieser dokumentierten Drohungen gegen Leib und Leben bereits eine Gefährderansprache prüfen, entzieht sich unserer Kenntnis – notwendig wäre sie allemal.

Politischer Zirkus gegenüber der Realität

Während im Nationalpark ein beispielloser politischer Zirkus um einen einzelnen Wolf veranstaltet wird, geht die Realität unter: Im selben Zeitraum wurden auf Almen Menschen durch Kühe schwer verletzt und auch durch Hundebisse kamen Personen zu Schaden. Davon unbeeindruckt betont die Nationalparkverwaltung gebetsmühlenartig, man wolle „Koexistenz lernen“, während sie simultan eine „denkbare Gefahr“ durch den Wolf in den Raum stellt. Dies ist ein psychologischer Widerspruch in sich: Es bringt den Menschen die Natur nicht näher, sondern entfremdet sie davon durch systematische Angstmacherei. In der freien Natur, im Wald und in den Bergen existieren immer allgemeine Lebensrisiken – sei es durch Wildschweine, Astbruch oder Steinschlag. Wollte man jede hypothetische Gefahr staatlich eliminieren, dürfte niemand mehr die Tür heraustreten. Natürlich gebietet es der gesunde Menschenverstand, während der Paarungszeit nicht mit läufigen Hündinnen durch ein Wolfsrevier zu laufen. Doch friedliche Wanderer zu bedrohen, illegale Straßensperren zu errichten und nachts Autos auszuleuchten, überschreitet eine besorgniserregende rote Linie.

 

 

Die Wälder im Gebeit Hornisgrinde sind tatsächlich weniger von der Dürre betroffen, als Wälder anderswo. Wie hier zu sehen ist, verjüngt sich der Wald natürlich. © Brigitte Sommer

Kleine Wutrede, bitte die Ironie beachten

 

 

 

Das Wegenetz im Nationalpark Schwarzwald: Das offizielle, im Wegekonzept verankerte Streckennetz für Wanderer umfasst rund 240 Kilometer. (Das gesamte Wegenetz inklusive Rad-, Reit- und Wanderwegen beläuft sich auf über 400 Kilometer). Die Ferienregion um Unterstmatt (Bühl/Bühlertal/Ottersweier): Schaut man über die Grenzen des Nationalparks hinaus in den direkt umschließenden Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, erstreckt sich dort ein ausgeschildertes Wanderwegenetz von über 10.500 Kilometern. Bekannte Wanderwege direkt vor Ort. Der Westweg: Die berühmte Etappe 4 des traditionsreichen Fernwanderwegs führt auf 27,5 Kilometern direkt von Unterstmatt über die Hornisgrinde und den Mummelsee bis zur Alexanderschanze. Lokale Rundwege: Klassische Touren wie der Hochkopf-Rundweg (ca. 7,3 km) oder die Runde Unterstmatt–Hornisgrinde–Ochsenstall (ca. 13,3 km) bündeln die schönsten Pfade direkt an der Passhöhe. Auch diese Daten machen begreiflich, dass es unmöglich ist, dort absichtlich einen Wolf zu suchen.  Wir suchen auch niemals Grindi direkt, sondern wollen Gebiete eingrenzen, in denen wir laufen, was natürlich gegen die Interessen der Behörden ist.  © Brigitte Sommer

 

Auf den Hochebenen befinden sich große Flächen mit Hochmooren und Heidekraut. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs. © Brigitte Sommer

 

 

 

Von Unterstmatt aus führen viele Wandertouren. In den sozialen Netzwerken gibt es immer wieder Forderungen, den Tourismus im Gebiet zu verbieten, da ja die „dummen Touristen“ und „unvernünftigen Leute vor Ort“ an Gridis Verhalten Schuld seien. Die ist blanker Unsinn, denn es gibt dort keinen Wolfstourismus,. Der Begriff wurde von der Regierung in die Welt gesetzt, um den Abschuss zu rechtfertigen und um dann durch regierungsnahee Medien weiter verbreitet zu werden. Jeder Wolf hat einen anderen Charakter und der von Grindi ist es eben, aufgeschlossen zu sein und Neugierde zu zeigen und sich für Hunde zu interessieren. Nie hat er aggressiv reagiert und es ist bei Begegnungen nie etwas passiert.  Woanders ist dies keine Katastrophe, sondern war Grund zur Freude: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/
Von Hundsbach sind es vier Kilometer zum Hundseck. © Brigitte Sommer

 

Aussichtspunkt Zweiseenblick. © Brigitte Sommer

 

Im Winter ein Skihotspot: Das Hundseck © Brigitte Sommer

 

Blühendes Heidekraut auf der Badener Höhe. © Brigitte Sommer

 

Es wird auch gerodet und zerstört. Hier bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Kilometer um Kilometer Natur. Wieso soll in diesem Gebiet kein Platz für einen Wolf wie Grindi sein? © Brigitte Sommer

 

Die Fichtennadeln verströmen bei Hitze einen ganz besonderen Duft.

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee. © Brigitte Sommer

 

Blühende Heide auf dem Hochkopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Frankreich bei Unterstmatt. © Brigitte Sommer

 

Die Schwarzwaldhochstraße (offiziell Teil der Bundesstraße 500) ist die älteste, bekannteste und eine der landschaftlich schönsten Tourismusstraßen in Deutschland. Sie verläuft über rund 60 Kilometer auf dem Hauptkamm des Nordschwarzwalds. Sie verbindet Baden-Baden im Norden mit Freudenstadt im Süden. Die Straße liegt meist auf einer Höhe von 800 bis über 1.000 Metern über dem Meeresspiegel. Highlights und Verlauf entlang der Strecke sind weite Ausblicke über den Schwarzwald, das Rheintal und bis zu den Vogesen. Bühlerhöhe ist bekannt für das historische Schlosshotel und die Max-Grundig-Klinik. Der Mehliskopf, ein Zentrum für Freizeitaktivitäten (Ganzjahresbobbahn, Klettergarten, Skilifte).Unterstmatt: Die Passhöhe, die hier auf dem Foto zu sehen ist. Der höchste Berg des Nordschwarzwalds, die Hornisgrinde, liegt auch an der Schwarzwaldhochstreße  und der direkt an der Straße gelegene, sagenumwobene Karstsee Mummelsee. Schliffkopf und Zuflucht: Bereiche, die mitten durch den Nationalpark Schwarzwald führen. Die Straße wurde in den 1930er Jahren ausgebaut, um die abgelegenen Höhenhotels miteinander zu verbinden und den Tourismus in der Region anzukurbeln. Heute ist sie eine Hauptverkehrsachse für den Tourismus – im Sommer beliebt bei Wanderern, Motorrad- und Rennradfahrern, im Winter das Zentrum für den Alpin- und Langlaufsport im Nordschwarzwald. Von Wolfstourismus kann also überhaupt keine Rede sein. © Brigitte Sommer

 

Auch im Nationalpark wird gejagt, nur sehen dies die meisten Besucher nicht, da verräterische Hochsitze sich nicht direkt an den Wanderwegen befinden. Tatsächlich ist die Gegend aber geradezu mit Hochsitzen zugepflastert. © privat.

 

Die Schwarzenbachtalsperre ist zur Zeit leer. Tatsächlich wird teilweise behauptet, wegen Dürre und Klimawandel. In Wirklichkeit wurde das Wasser wegen Sanierungsarbeiten aber kontrolliert abgelassen. © Brigitte Sommer

 

Wie planbar ist es, in diesem riesigen Gebiet auf einen Wolf zu treffen? © Brigitte Sommer

 

Ski- und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Warum das behördliche Vorgehen scheitern muss (Dokumentierte Fakten)

  • 🦊 Trickreich und intelligent: Die Behörden fahren technisch und personell alles auf, was ihnen zur Verfügung steht – doch das Tier erweist sich als anpassungsfähiger. Grindi entzieht sich seit Jahren absolut erfolgreich und trickreich allen Vergrämungsversuchen sowie jedem Fang- oder Abschusszugriff. Er beweist damit eine enorme kognitive Leistungsfähigkeit, die auch durch unsere UIG-Anfrage bestätigt wird. Er lernt rasant, meidet die aufgestellten Fallen und weicht den Rangern gezielt aus, während er sich normalen Wanderern gelegentlich friedlich zeigt. Grindi besitzt genau die Resilienz, die ein Beutegreifer braucht, um im Schwarzwald zu überleben. Und wo, wenn nicht in einem ausgewiesenen Nationalpark, sollte ein Wolf dieses Recht zustehen?
  • 📡 Das Sendehalsband als Todesurteil – Der Fall „Alster“: Von Behördenseite wird die geplante Besenderung stets als Schutzmaßnahme und „letzte Rettung“ deklariert. Die Praxis straft diese Behauptung Lügen. Erst im April 2026 wurde der Hamburger Jungwolf „Alster“ eingefangen, mit einem GPS-Sender ausgestattet und wieder freigelassen. Bereits Ende Mai riss der Kontakt abrupt ab – die Hamburger Umweltbehörde gab im Juni 2026 offiziell bekannt, dass Fachleute von einer illegalen Tötung des besenderten Tieres ausgehen. Ein Sendehalsband macht Wölfe in der Praxis zur wandelnden, trackbaren Zielscheibe, wie es zuvor auch der Fall des Wolfes „Mirco“ eindringlich bewies.
  • 💰 Unfassbare Steuergeldverschwendung: Die permanente Jagd, das Monitoring und die Abschussvorbereitungen bezüglich des Wolfs „Grindi“ verschlangen bislang schätzungsweise 180.000 bis 250.000 Euro an Steuergeldern. Allein das behördliche Einsatzkommando schlug mit bis zu 60.000 Euro zu Buche. Hier wird ein gigantischer, hochpreisiger Verwaltungs- und Jagdapparat gegen ein einziges, geschütztes Wildtier in Stellung gebracht, von dem weder Angriffe auf Menschen noch auf Hunde oder eine nennenswerte Anzahl von Nutztierrissen stammen.
  • 🎥 Gegen die mediale Doppelmoral:
    Aktivisten erleben hautnah, wie Fakten manipuliert werden. Wenn Wolfsschützer den Wolf bei einer Zufallsbegegnung absolut vorbildlich verjagten, unterschlugen die Medien diese Videobeweise, um stattdessen das Zerrbild von schädlichem „Wolfstourismus“ zu verbreiten.
    Da landeseigene Biologen weisungsgebunden an ein Ministerium berichten, das offen vom „Abschuss“ – und nicht nur von Grindi, sondern auch vom Nachbarwolf Enzo spricht, dokumentiert nur die echte Community die ungeschönte Wahrheit.

 

Es dokumentierten über mehre Tage hinweg, u. a. Brigitte, Gudrun und Alba. © Brigitte Sommer
Die wahren Aktivisten vor Ort laufen nicht aus Eigennutz – sie sind das zivile Schutzschild und die einzigen echten Schützer. Schaut genau hin, wer Grindi wirklich schützt und wer sich nur als Schützer tarnt, um am Ende den Behörden zuzuarbeiten.
Hier ein Zitat von Özdemir, Ministerpräsident von Bawü vor der Wahl: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“
Ein Zitat von Gentges, der Agrarministerin: „Man versucht es jetzt nochmal mit Vergrämungsmaßnahmen. Wenn das nicht gelingt, steht eben am Ende der Abschuss.“(Auf die Frage, ob es dazu eine Alternative gebe): „Nein!“
Ein Zitat von Gentges zu Enzo, der ungeschützte Schafe riss: „Wenn der Wolf weiter reißt, dann wird er weichen müssen.“
Jeder muss sich selber fragen, ob diese Regierung tatsächlich gewillt ist, Wölfen in Bawü überhaupt eine Chance zu geben, und danach auch die Glaubwürdigkeit von „Vergrämungsmaßnahmen“ beurteilen. Durch Selberdenken, nicht durch Nachplappern und Unterwürfigkeit.
Am Ende all der Nebelkerzen, der inszenierten Bürgerwehren, der manipulativen Medien-Schlagzeilen  und der kalkulierten Angst-Rhetorik einer Agrarministerin bleibt eine fundamentale, unumstößliche Frage: In was für einer Welt wollen wir leben?
Wollen wir in einer technokratisch durchgesteuerten Landschaft leben, in der die Natur nur noch als sterile Kulisse existieren darf, in der jedes Lebewesen, das sich nicht den starren Regeln des menschlichen Nutzens unterwirft, sofort verfolgt, besendert, vergrämt oder abgeschossen wird? Oder haben wir noch den Mut zu einer echten, respektvollen Koexistenz mit der Schöpfung?
Die weltbekannte, leider viel zu früh verstorbene Wolfsforscherin Gudrun Pflüger, die jahrelang das Verhalten wilder Wölfe in Kanada erforschte, brachte einst eine tiefe Weisheit ihrer indigenen Freunde mit nach Europa. Ein indianisches Sprichwort besagt: „Ein Wolf zeigt sich dir nur, wenn er dir etwas erzählen oder mitteilen will.“
Wenn wir dieses Naturverständnis auf den Nordschwarzwald übertragen, dann will Grindi uns vor allem eines mitteilen: Dass Frieden zwischen Mensch und Beutegreifer möglich ist, wenn wir unsere eigenen Projektionen von Hass und Angst ablegen. Seine gelegentlichen, völlig friedlichen Sichtungen am Wegesrand sind ein Geschenk der Natur an uns.

Grindi muss leben und zwar aus drei unumstößlichen Gründen:

    1. Er ist das Symbol eines intakten Ökosystems: Ein Nationalpark, der seinen Namen verdient, ist kein Streichelzoo und kein Forstbetrieb. Er ist ein Rückzugsraum für die Wildnis. Wenn ein geschützter Beutegreifer selbst im Herzen des Nordschwarzwalds keinen Platz mehr finden darf, weil er sich verhält wie ein Wolf – aufmerksam, anpassungsfähig und intelligent –, dann verkommt das gesamte Konzept des Naturschutzes zu einer politischen Farce.
    2. Er hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen: Trotz des immensen Drucks, trotz der permanenten Nachstellungen durch Behörden und Schein-Schützer hat dieses Tier in all den Jahren zu keinem Zeitpunkt Aggressionen gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Grindi ist kein „Problemwolf“ – er ist ein Überlebenskünstler, der uns täglich vormacht, wie friedlich ein wildes Tier mitten in unserer Kulturlandschaft existieren kann, wenn man es nur in Ruhe lässt.
    3. Sein Abschuss wäre der Triumph der Angst über die Vernunft: Ihn zu töten, nur um das politisch geschürte Angst-Framing zu bedienen und das Versagen staatlicher Konzepte zu kaschieren, wäre ein moralischer Offenbarungseid. Es würde das fatale Signal senden, dass brutale Gewalt und administrative Willkür stets die Antwort sind, sobald der Mensch mit dem Unbekannten, dem Wilden und Freien konfrontiert wird.

Eine weitere Lektion, die Gudrun Pflüger von den indigenen Völkern lernte, lautet: „Man muss der Angst ins Gesicht sehen und mit ihr gehen, um ihr die Macht zu nehmen.“ Genau das fordern wir von den Verantwortlichen in der Politik und der Nationalparkverwaltung. Hören Sie auf, die unbegründete Angst der Menschen vor dem Wolf politisch zu füttern. Nehmen Sie der Debatte die Schärfe, indem Sie auf die unbestechlichen Fakten der friedlichen Koexistenz vertrauen.
Wir fordern das Ende des teuren, steuergeldverschwendenden Verfolgungsapparats. Wir fordern ein Ende der geheimen Absprachen zwischen Behörden und linientreuen Alibi-Vereinen.
Grindi hat jedes Recht der Welt, auf der Hornisgrinde zu jagen, zu wandern und zu leben. Es ist an der Zeit, dass wir Menschen endlich aufhören, uns als Herrscher der Natur aufzuführen und wieder lernen, ihre unbestechlichen Gesetze zu achten.

Quellen:

https://bnn.de/mittelbaden/buehl/wolfsschuetzer-fordern-mehr-transparenz-bei-sichtungen-im-hoehengebiet?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawTw2LRwZG9mAWV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkEDIyMjAzOTE3ODgyMDA4OTIAAR5oMal46zoKf2lwaiWmHcWivm0Qhx5OCm2t5HBYgydhiDy6DKF9ApJY9PSJKQ_aem_jkAmV2WZZs1LMMf5r87o5g#Echobox=1786967384

Statement der Nationalparkverwaltung: Auch darin wird eingräumt, dass Absprachen mit Vertretern der Organisierten Touren abgehalten werden. Die Parkverwaltung ist weisungsgebunden: https://www.youtube.com/watch?v=jF_Q0aHPm3I

Sichtungsliste: https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73

 

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Todesurteil für Wolfsfamilien: Niedersachsen besiegelt mit geheim gehaltenen Abschusszonen das Sterben ganzer Rudel

In Niedersachsen hat die rot-grüne Koalition ihre Maske endgültig fallen gelassen. Mit der Einrichtung des ersten sogenannten „Interventionsgebietes“ im Territorium Werlte, das sich über die Landkreise Emsland und Cloppenburg erstreckt, betreibt das Land staatlich legitimierte Wolfsvernichtung. Die offizielle Mitteilung des Ministeriums entlarvt ein zutiefst erschreckendes Verständnis von Natur- und Artenschutz: Unter dem Deckmantel des Weidetierschutzes wird hier die systematische Auslöschung eines kompletten Familienverbandes freigegeben – explizit inklusive Welpen und Jungwölfen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt dieses brutale Vorgehen aufs Schärfste.

Wir lehnen jeden einzelnen Abschuss kategorisch ab.
Beispielfoto Wolfsfamilie © Brigitte Sommer

Das Märchen vom „zumutbaren Herdenschutz“ im Emsland und Cloppenburg

In ihrer Begründung verweist die Landesregierung gebetsmühlenartig darauf, dass die Wölfe den „zumutbar ergriffenen Herdenschutz“ in den betroffenen Regionen überwunden hätten. Was das Ministerium verschweigt: Was politisch als „zumutbar“ definiert wird, ist meilenweit von einem echten, wolfsabweisenden Schutz entfernt. Solange Mindeststandards als ausreichend deklariert werden, die für einen intelligenten Beutegreifer kein echtes Hindernis darstellen, wird der Wolf für das menschliche Versäumnis beim Zaunbau mit dem Leben bestraft. Statt die Zäune endlich flächendeckend auf ein wirklich sicheres Niveau aufzurüsten, wird das Gewehr als vermeintlich unbürokratische Lösung gewählt.

Ausrottung als Management-Säule: Tötung von Welpen legalisiert

Besonders perfide sind die Details der neuen Jagdzeiten, die das Landwirtschaftsministerium offenlegt. Die Landesregierung plant, die Jagdzeit per Verordnung (DVO-NJagdG) so zu verändern, dass die Bejagung im Interventionsgebiet bis Ende Februar des Folgejahres ausgedehnt werden kann. Jungwölfe dürfen demnach fast das ganze Jahr über gejagt werden. Der zynische Verweis auf den jagdlichen Grundsatz „jung vor alt“ und die Behauptung, man trage der „Setz- und Aufzuchtzeit Rechnung“, ist blanker Hohn. Wer die Tötung von Welpen und die vorsätzliche Zerschlagung von Familienstrukturen anordnet, zerstört das biologische Gleichgewicht und provoziert erst recht unkontrollierte Risse durch versprengte, orientierungslose Jungtiere.

Das Demokratiedefizit: Wolfsjagden im Geheimen

Mit der neuen Informationspolitik verabschiedet sich das Land Niedersachsen endgültig von jeglicher demokratischer Transparenz. Dass Schnellabschussverfahren erst sechs Wochen nach dem Rissereignis veröffentlicht werden, ist ein bewusster Sabotageakt gegen den unabhängigen Natur- und Tierschutz. Die Begründung, man müsse „schutzbedürftige Interessen Dritter“ wahren, ist ein reines Schutzargument, um die Handlungen von Behörden und Jägerschaft vor kritischen Blicken und rechtlicher Überprüfung durch Naturschutzverbände zu verstecken. Weil die genauen Abmessungen der Jagdgebiete unter Verschluss gehalten werden, agieren die Schützen im rechtsfreien Raum, entzogen jeder öffentlichen Kontrolle.

Warum die NABU-Klage wichtig ist – aber diese Rudel nicht mehr retten kann

Zwar hat der NABU Niedersachsen (finanziell getragen vom Freundeskreis freilebender Wölfe und dem WWF) eine juristisch hochgradig ernstzunehmende Normenkontrollklage gegen die rechtswidrige Wolfsverordnung am OVG Lüneburg eingereicht. Wenn das Gericht die Verordnung kippt, bricht das niedersächsische Abschusssystem in sich zusammen. Doch die bittere Realität ist: Solche Prozesse dauern Jahre.
Den Wölfen im Emsland und in Cloppenburg hilft dieses Verfahren im Moment nicht mehr. Die Landespolitik hat das System gezielt so manipuliert, dass demokratische Kontrollmechanismen ausgehebelt werden. Durch die sechswöchige Geheimhaltung schafft das Ministerium im Verborgenen vollendete, tödliche Tatsachen. Da die Abschussbescheide geheim gehalten werden, können Verbände nicht einmal rechtzeitig Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten einreichen. Man kann nicht gegen eine Genehmigung klagen, von deren Existenz man nichts weiß. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e V. warnen seit Jahren vor genau dieser verheerenden Entwicklung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Das fatale Versprechen der Großverbände: Alibi-Artenschutz behindert die Praxis

Vor diesem Hintergrund kritisieren wir die aktuelle Kampagnenpolitik einiger etablierter Großverbände aufs Schärfste. Bis vor Kurzem wurde in Spendenaufrufen und Mitgliederwerbung gezielt das Bild vermittelt, dass juristische Klagen das einzige und allmächtige Mittel seien – gepaart mit dem bequemen Versprechen an die Unterstützer, man müsse selbst vor Ort nichts tun, außer den Beitrag zu überweisen.
Diese Strategie erweist sich jetzt als fataler Trugschluss. Dieses Einlullen der Öffentlichkeit behindert unsere aktive Arbeit im echten Wolfsschutz massiv. Es wiegt die Menschen in einer falschen Sicherheit, während draußen vor unserer Haustür die Zäune ungesichert bleiben und die Abschussdecken im Geheimen verteilt werden. Ein Kreuz auf dem Mitgliedsantrag stoppt keine Kugel. Was wir brauchen, ist kein Alibi-Wolfssschutz vom Schreibtisch aus, sondern tatkräftige Unterstützung und hartnäckige Präsenz an den Brennpunkten.

Ein System am Limit: Warum Gerichtsverfahren allein keine Wölfe mehr retten

Dass Organisationen wie der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. beim aktuellen, langwierigen Verfahren gegen die niedersächsische Wolfsverordnung als Mitfinanzier des NABU auftreten, zeigt deutlich, wo die Prioritäten der Szene liegen: im langwierigen, bürokratischen Staatsapparat. Zwar besitzen staatlich anerkannte Fachverbände theoretisch das Recht, gegen solche Verordnungen und Abschussbescheide vorzugehen. Doch die Praxis führt diese vermeintlich schärfste juristische Waffe im Akutfall ad absurdum.
Während im Hintergrund juristische Allianzen geschmiedet und Prozesse über Jahre vorbereitet werden, schaffen die Behörden im Revier bereits vollendete, blutige Tatsachen. Es zeigt sich schmerzhaft, dass das Vertrauen auf Paragrafen und das Ausruhen auf dem Status als anerkannter Verband vor Ort im Emsland oder in Cloppenburg wirkungslos verpuffen, solange die Landespolitik die Verfahren durch sechswöchige Geheimhaltung absichtlich an den Gerichten vorbeischleust. Wer uns in der Vergangenheit vorwarf, ohne den offiziellen Verbandsstatus im Hintergrund weniger ausrichten zu können, muss nun erkennen: Vor der heimlichen Abschusspraxis der Ministerien sind am Ende alle Akteure gleichermaßen blockiert. Es ist an der Zeit, den Fokus endlich von der juristischen Schreibtisch-Arbeit dorthin zu lenken, wo Wolfsschutz stattfindet: zur aktiven Kontrolle und Präsenz direkt an der Basis.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Zeugen vor Ort gesucht: Dokumentieren Sie das Geschehen

Wenn die Justiz durch bürokratische Verschleppung gelähmt ist und die Politik die Vorfälle vertuscht, müssen wir selbst hinsehen. Was es jetzt dringender denn je braucht, sind mutige Menschen vor Ort, die ihre Augen und Ohren offen halten.
Wir rufen unsere Vereinsmitglieder sowie alle Tier- und Naturschützer in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg auf: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten in den Revieren, dokumentieren Sie Jagdvorgänge, ungesicherte Weiden oder frische Rissvorfälle akribisch und melden Sie uns diese Beobachtungen. Nur durch lückenlose Fakten von der Basis können wir das Nebelnetz der Behörden durchbrechen. Wir garantieren Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit und lückenlosen Quellenschutz.
Hotline: 0176/48 73 26 12
Email: Volker.Vogel@wolfsschutz-Deutschland.de

Wir fordern den sofortigen Stopp der Jagd

Die Liste der glücklicherweise fehlgeschlagenen Schnellabschüsse in der Wesermarsch, in Cuxhaven, Wittmund oder Diepholz zeigt deutlich: Die Bejagung löst kein einziges Problem auf den Weiden, sondern bedient lediglich die Abschussforderungen der Jagd- und Agrarlobby. Wölfe sind immer noch eine geschützte Art. Ihre Dezimierung im Namen einer lobbygesteuerten Politik ist illegal (dies sollten die Jäger bedenken, die zur Waffe greifen wollen. Am Ende könnten auch sie als Sündenböcke dienen) und ethisch inakzeptabel. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert den sofortigen Stopp des Abschussverfahrens im Wolfsterritorium Werlte, die sofortige Rücknahme der geheim gehaltenen Fristen und eine bedingungslose Rückkehr zu einem echten Herdenschutz und rechtstaatlicher Ordnung.

Quelle:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

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Behördenwillkür: Droht in Ahnsbeck die vierte Abschusswelle in Niedersachsen?

Das neue niedersächsische Landesjagdgesetz ist seit kaum vier Wochen in Kraft, und schon zeigt sich genau das Chaos, vor dem wir als Wolfsschutz-Deutschland e. V. monatelang gewarnt haben. Während im Heidekreis (Altenboitzen) und im Landkreis Celle (Niederohe/Lutterloh) sowie Rehdener Geestmoor (Landkreis Vechta) die ersten sechs-wöchigen Abschussjagden im Drei-Kilometer-Radius per ministeriellem Schnellverfahren durchgewinkt wurden, herrscht beim jüngsten Vorfall in Ahnsbeck (Samtgemeinde Lachendorf) tiefes, behördliches Schweigen.

Ahnsbeck zeigt: Populismus ersetzt keinen Herdenschutz

In der Nacht zum 23. Juli sollen in Ahnsbeck zwei Schafe direkt im Ort getötet worden sein. Ein Video, das angeblich ein ganzes Rudel zeigt, wird nun von Wolfsgegnern und Teilen der Lokalpresse instrumentalisiert, um reflexartig die nächste Abschusswelle zu fordern. Die Realität, die das niedersächsische Agrarministerium unter Miriam Staudte (Grüne) anscheinend verschweigt: Die betroffenen Tiere wiesen laut Berichten keinen wolfsabweisenden Grundschutz auf.
Pauschal wird der Vorfall dem lokalen Lachendorf-Rudel in die Schuhe geschoben – ohne jegliche genetische Beweise? In der Region Celle überschneiden sich mehrere Reviere. Wir stellen unmissverständlich klar: Wer seine Tiere ungeschützt lässt, liefert sie auf dem Silbertablett frei Haus. Das Gesetz sieht Schnellabschüsse explizit nur dann vor, wenn ein zumutbarer Herdenschutz überwunden wurde. Wer in Ahnsbeck schießen will, bricht geltendes Recht.
Beispielbild Wolfsmutter mit Welpen im Alter von sechs Wochen. © Brigitte Sommer

Die Mauer des Schweigens: Vollständige Intransparenz

Was uns zutiefst alarmiert, ist die absolute Geheimhaltung, mit der das Ministerium agiert. Unabhängige Naturschutzverbände können so keinerlei zeitnahen Einblick mehr in Rissgutachten oder die genauen Begründungen der Allgemeinverfügungen erhalten. Die Beantwortung von UIG-Anfragen dauert Wochen oder wird gar verweigert. Es wird im Verborgenen entschieden, welche Reviere zur Jagdzone erklärt werden. Diese Intransparenz hat Methode: Man will kritische, wissenschaftliche Überprüfungen und rechtliche Schritte im Keim ersticken. Wenn die Öffentlichkeit und Experten nicht mehr nachvollziehen können, ob Zäune tatsächlich ordnungsgemäß funktionierten oder ob es sich bei Rissen überhaupt um Wölfe handelte, ist Tür und Tor für staatliche Willkür geöffnet. Wir berichteten bereits hier über den Interessenkonflikt der Jägerschaft: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

Gefährliches Roulettespiel – und die großen Verbände schweigen

Die Absurdität gipfelt darin, dass selbst die Jägerschaft vor Ort – wie der Celler Kreisjägermeister Helge John – die aktuellen Abschussbefehle als unkalkulierbares „Roulettespiel“ kritisiert. Wir befinden sich mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Da Jährlinge optisch kaum von Altwölfen zu unterscheiden sind, nehmen die Behörden den illegalen Abschuss geschützter Elterntiere billigend in Kauf. Das ist gezielte Ausrottung einer geschützten Art durch die Hintertür.
Besonders bitter: Von den etablierten großen Umwelt- und Naturschutzverbänden ist zu den akuten Abschussbefehlen und dem Vorfall in Ahnsbeck bis heute kein einziges Wort des öffentlichen Protests zu hören. Auch von denen nicht, die noch immer damit werben, dass einzig und allein Klagen Wölfe retten könnten. Während die Basis-Aktivisten vor Ort verzweifeln, verharren die großen Organisationen in lähmendem Schweigen und überlassen das Feld den Abschussbefürwortern.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ducken uns nicht weg

Wir fordern vom niedersächsischen Umwelt- und Agrarministerium:
    1. Sofortige Offenlegung aller Rissprotokolle und Gutachten zu Altenboitzen, Lutterloh und Ahnsbeck.
    2. Einen sofortigen Stopp aller Schnellabschuss-Verfügungen.

Wir werden dieses rechtlich höchst dubiose Vorgehen nicht tatenlos hinnehmen und prüfen bereits alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte gegen die geheim gehaltenen Abschussbescheide. Gleichzeitig rufen wir zu Spaziergängen auf. Wer nicht selbst vor Ort sein kann, sollte uns dringend finanziell unterstützen.

Weitere Hintergründe:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
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Altenboitzen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt neue Abschussjagd in Niedersachsen

Nach einem Wolfsriss an „einer Ziege“ in Altenboitzen (Heidekreis) hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abschussgenehmigung im Rahmen des neuen Schnellabschussverfahrens erlassen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme fundamental und konsequent ab. Neben der mangelnden Transparenz bei der Vergabe und der faktischen Aushebelung des Verbandsklagerechts kritisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V.  das Verfahren als ethisch unverantwortlich und wissenschaftlich unbegründet. Zudem werden Klagemöglichkeiten ausgehebelt. 

Das Verfahren im Heidekreis folgt demselben Muster wie die jüngste Abschussverfügung im Landkreis Celle: Das Ministerium verzichtet auf eine proaktive Veröffentlichung der genauen Bescheide oder Rissgutachten. Informationen über den konkreten Zustand des Herdenschutzes vor Ort sowie über die räumliche Ausdehnung des Bejagungsgebietes sind für die Öffentlichkeit und für Naturschutzvereine nicht direkt einsehbar. Bekannt wurde die auf sechs Wochen befristete Maßnahme im Drei-Kilometer-Radius erst durch Bestätigungen lokaler Akteure gegenüber der Regionalpresse.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die politische Vorgeschichte: Der Beschluss von Saarbrücken

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die aktuelle Praxis in den niedersächsischen Landkreisen das direkte Resultat einer langfristigen politischen Entwicklung, die über die Landesebene hinausgeht. Die rechtliche Grundlage für vereinfachte Entnahmen wurde im Kern auf der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken manifestiert.
Dort stimmten alle 16 Bundesländer einstimmig – und damit über alle Parteigrenzen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken hinweg – für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht sowie für beschleunigte Abschussverfahren. Die jetzige Anwendung des niedersächsischen Wolfsmanagementplans durch das dortige grüne Agrarministerium verdeutlicht, dass beim Umgang mit dem Schutzstatus des Wolfs ein parteiübergreifender Konsens herrscht.

Ethische Ablehnung und wissenschaftliche Fakten zur Rudelstruktur

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von reaktiven oder präventiven Einzelabschüssen grundsätzlich ab. Aus ethischer Sicht bleibt der Wolf eine streng geschützte Tierart, deren Erhalt oberste Priorität haben muss und deren Bejagung aus rein politischen Motiven unzulässig ist.  Zudem ist das Instrument des Schnellabschusses aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Kynologische und ökologische Untersuchungen zeigen seit langem, dass das unkontrollierte Töten von Wölfen bestehende Konflikte verschärft statt löst:
  • Zerstörung von Sozialstrukturen: Wird im Rahmen der Genehmigung wahllos das erste Tier geschossen, das den Jägern vor die Flinte läuft, droht die Destabilisierung ganzer Familiengruppen.
  • Erhöhte Risswahrscheinlichkeit: Fehlen einem Rudel durch den Abschuss erfahrene Elterntiere für die koordinierte Jagd auf Wild, weichen insbesondere Jungtiere vermehrt auf leichter zugängliche Nutztiere aus. Das Risiko von Nutztierrissen steigt dadurch in der betroffenen Region nachweislich an.
Diese biologischen Zusammenhänge machen das pauschale Schnellabschussverfahren im Heidekreis zu einer fachlich unbegründeten Maßnahme. Zumal eine Ziege keinen wirtschaftlichen Schaden darstellen dürfte.

Systematische Schwächung des Verbandsklagerechts

Besonders kritisch bewerten wir die strukturelle Behinderung juristischer Kontrollmechanismen. Durch die Ausgestaltung des neuen Jagdrechts und der Schnellabschuss-Praxis wird das gesetzlich verankerte Verbandsklagerecht anerkannter Naturschutzorganisationen faktisch wirkungslos gemacht:
  • Wegfall der Vorab-Anhörung: Die behördliche Pflicht, Naturschutzverbände vor der Erteilung einer Abschussgenehmigung anzuhören und in das Verfahren einzubinden, wurde für diese Eilfälle gezielt abgeschafft.
  • Fristen laufen ins Leere: Da Abschussverfügungen als interne Dienstanweisungen behandelt und nicht öffentlich bekanntgemacht werden, erfahren Verbände oft erst mit erheblicher Verzögerung davon. Bei einer Befristung der Maßnahme auf lediglich sechs Wochen schrumpft das Zeitfenster für die Formulierung fundierter Klagebegründungen auf ein Minimum.
  • Wettlauf gegen die Zeit beim Eilrechtsschutz: Weil das Ministerium die sofortige Vollziehung der Abschüsse anordnet, entfällt die aufschiebende Wirkung einer Klage. Verbände müssen im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens einen gerichtlichen Stopp (Hängebeschluss) erwirken. Durch die Informationsbarrieren wird dieser Rechtsschutz jedoch so stark verzögert, dass der Abschuss oft vollzogen ist, bevor die Gerichte den Fall überhaupt prüfen können.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Weitere naturschutzfachliche Kritikpunkte

  • Fehlende Überprüfbarkeit: Ohne Einblick in die amtlichen Rissgutachten lässt sich für unabhängige Dritte nicht verifizieren, ob der vorgeschriebene Herdenschutz zum Zeitpunkt des Vorfalls vollumfänglich funktionstüchtig war.

Die Illusion des reinen Klagewegs: Warum Hilfe vor Ort jetzt zählt

Während  andere Naturschutzverbände weiterhin damit werben, dass der Schutz des Wolfes primär über den juristischen Klageweg im Nachhinein gesichert werden kann, beweisen die Fälle in Celle und Altenboitzen das Gegenteil. Die juristischen Hebel werden durch das neue Verfahren bewusst ausgehebelt. Wenn Gerichte erst entscheiden können, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden, hilft das den betroffenen Tieren nicht mehr.
Der Schutz des Wolfes entscheidet sich nicht mehr nur in den Gerichtssälen, sondern direkt vor Ort.
Vom aktuellen Drei-Kilometer-Abschussradius in Altenboitzen ist geografisch vor allem der residente (ortstreue) Einzelwolf bei Walsrode direkt betroffen

Daten des offiziellen Wolfsmonitorings in Niedersachsen  zeigen folgende Revierverteilung in der Region:
    • Der residente Einzelwolf Walsrode: Altenboitzen ist ein Ortsteil von Walsrode. Dieser ortstreue, solitäre Wolf, bewegt sich genau in der betroffenen Kulisse und gerät durch die Neuregelung als Erster unter direkten Bejagungsdruck.
    • Das Rudel Schwarmstedt: Dieses Territorium schließt südlich an das Gebiet um Walsrode an. Da Wölfe auf der Jagd weite Strecken zurücklegen, könnten umherstreifende Tiere dieses Rudels die unsichtbare Drei-Kilometer-Grenze des Jagdgebiets in Altenboitzen überqueren. Sogar Welpen könnten hier durch das Töten eines Elterntieres betroffen werden. 
    • Das Rudel Ostenholzer Moor / Truppenübungsplatz: Östlich von Walsrode befindet sich das weite militärische Sperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen mit etablierten Wolfsterritorien (wie dem dortigen Wolfspaar). Auch von dort wandern Wölfe regelmäßig in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wie Altenboitzen ab. Auch dort können Welpen direkt betroffen werden. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  1. Die unverzügliche und barrierefreie Veröffentlichung des Abschussbescheides, der Gebietskulisse und des dazugehörigen Rissgutachtens im Fall Altenboitzen.
  2. Eine lückenlose und öffentlich zugängliche Aktualisierung der offiziellen Nutztierschadens-Statistiken.

Unser Verein prüft bezüglich der Verfügung im Heidekreis die Einleitung rechtlicher Schritte in Form von Strafanzeigen gegen Ausführende und Verantwortliche.  Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz direkt in den betroffenen Kulissen vor Ort zu unterstützen.

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/17/tiefstes-mittelalter-in-niedersachsen-intransparente-wolfs-abschussgenehmigung-ist-reine-willkuer/

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Rettet Milan! – Kein Abschuss des Wolfs, der gerade eine neue Familie gründen könnte

Der Landwirtschaftliche Kreisverband Olpe hat einen Antrag auf Entnahme (Abschuss) des Wolfsrüden GW1896m („Milan“) gestellt. Begründet wird dies mit angeblich über 140 Rissgeschehen seit Oktober 2020. Ein genauer Blick in die offizielle Rissliste des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (wolf.nrw) zeigt jedoch ein deutlich nuancierteres Bild. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert scharf und fordert die Obere Jagdbehörde mit einem offenen Brief auf, den Antrag nicht zu genehmigen. Wolfsfreunde können sich an der Mitmachaktion beteiligen. 

Besonders der vom Kreisverband extra hervorgehobene Vorfall vom 04.04.2026 in Olpe-Rehringhausen betraf lediglich ein einziges Schaf – bei vorhandenem Grundschutz. Die weiteren bestätigten Risse durch GW1896m im April 2026 in Olpe und Wenden (u. a. 09.04., 10.04. und 19.04.) ereigneten sich dagegen bei nicht vorhandenem Grundschutz. Wie bei der großen Mehrzahl der Risse in den vergangenen Jahren fehlte auch hier oft der zumutbare, wolfssichere Herdenschutz.
Beispielfoto. Milan könnte eine Partnerin an seiner Seite haben. © Brigitte Sommer

Ein Vaterwolf auf der Flucht – und auf der Suche nach einem Neuanfang

GW1896m ist kein anonymer Wanderwolf, sondern der langjährige Leitwolf des Leuscheider Rudels im Westerwald. Nach jahrelanger massiver Verfolgung und Dezimierung seines Rudels hat er sein angestammtes Territorium Leuscheid verlassen und sich weiter östlich im Sauerland (Raum Olpe/Wenden) etabliert. Ansässige, erfahrene Wölfe verlassen ihr Revier nicht ohne schwerwiegenden Grund. Im Fall von Milan liegt dieser Grund auf der Hand: Das systematische Leid seines Rudels.
  • Zweimal wurde ihm seine Partnerin illegal oder unter fragwürdigen Umständen „weggeschossen“ bzw. verschwand spurlos (u. a. GW1415f und später GW1999f).
  • Mehrere Welpen und Rudelmitglieder fielen mutmaßlicher Wildtierkriminalität, illegalen Abschüssen oder anderen menschlichen Einflüssen zum Opfer.
  • Das gesamte Leuscheider Rudel stand jahrelang unter illegaler Verfolgung, Bespitzelung und Hetze.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat diese traurige Geschichte ausführlich dokumentiert und wieder und wieder Rissprovokationen und mangelnden Herdenschutz nachgewiesen. Nun gibt es Hinweise, dass Milan im Sauerland möglicherweise mit der starken Wölfin GW5405f (ursprünglich aus dem niederländischen Rudel Noord-Veluwe) zusammen sein könnte, oder auch mit GW4373f aus dem Puderbacher Rudel zusammen sein könnte. Eine Paarung zweier erfahrener, wanderstarker Tiere wäre ein großer Hoffnungsschimmer für die Wolfspopulation in der Region. Genau in dieser sensiblen Phase eines möglichen Neuanfangs mit Welpen soll der Rüde nun getötet werden.

Die Interimslösung in NRW – ein gefährlicher Türöffner für Abschüsse

„Dass der Wolf bundesweit ins Jagdrecht kommen soll, ist eher Symbolpolitik. In anderen Bundesländern war er das auch bisher schon, einfacher gemacht hat das dort aber auch nichts.“ sagte Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) Ende Dezember, nach dem Beschluss, den Wolf ins Bundesjagdrecht zu übernehmen. Er fordert stattdessen konkrete, praktikable Kriterien für die rechtssichere Entnahme von Problemwölfen. Also ist es auch in NRW nicht so, dass Tötungswünsche ausschließlich von „Rechts“ kommen. 

Seit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz im April 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Übergangsregelung (Interimslösung), bis das neue Landesjagdgesetz angepasst ist:

  • Die untere Jagdbehörde (Kreis Olpe) prüft Anträge und stimmt sich eng mit der Oberen Jagdbehörde (Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf) ab.
  • Bei DNA-Bestätigung eines „schadstiftenden Wolfs“ und als „zumutbar“ eingestuftem Herdenschutz kann die Entnahme, wir sprechen von Tötung,  genehmigt werden.
  • Die Entscheidung liegt weitgehend bei diesen beiden Behörden. Gerichte können später noch eingeschaltet werden – die Hürde für Abschüsse ist jedoch spürbar niedriger als früher.
Beispielfoto Wolf.

Auf was müssen wir uns gefasst machen?

Diese Interimslösung schafft gefährliche Präzedenzen. Sie erleichtert es, Wölfe bei Konflikten schnell als „Problemtier“ einzustufen – auch dann, wenn viele Risse durch fehlenden oder unzureichenden Herdenschutz mitverursacht wurden. Langfristig droht eine Ausweitung von Einzelfall-Abschüssen hin zu Jagdquoten. 

Milan und seine mögliche Partnerin verdienen endlich Ruhe

Das Schicksal von GW1896m steht symbolisch für den fatalen Umgang mit Wölfen in Deutschland. Statt massiv in flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz (Elektrozäune, Herdenschutzhunde, Förderprogramme) zu investieren und illegale Verfolgung konsequent zu verfolgen, greift man zur einfachsten und brutalsten Lösung: Der Tötung. Ein erfahrener Leitwolf, der bereits zwei Partnerinnen und Teile seiner Familie verloren hat und nun im Sauerland möglicherweise mit GW5405f oder GW4373f einen Neuanfang wagt, verdient Schutz. 

Wir fordern den Landwirtschaftlichen Kreisverband Olpe und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW auf, den Antrag auf Tötung von GW1896m sofort abzulehnen, da es sein könnte, dass bereits Welpen mit der neuen möglichen Partnerin existieren. 

Wir brauchen nun dringend neue aktive Mitglieder und Unterstützer im Raum Olpe / Sauerland, die vor Ort dokumentieren, beobachten und Meldungen machen können. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Mitmachaktion Offener Brief:

Einfach Text kopieren und schicken:


1. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Obere Jagdbehörde)

  • Postanschrift:
    Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
    Stadttor 1
    40219 Düsseldorf
  • poststelle@mlv.nrw.de

2. Landwirtschaftlicher Kreisverband Olpe

  • Geschäftsstelle:
    Landwirtschaftlicher Kreisverband Olpe
    In der Zitzenbach 2
    57223 Kreuztal (Ferndorf)
  • E-Mail: info-ferndorf@wlv.de

3. Untere Jagdbehörde Kreis Olpe (Kreisverwaltung Olpe)

  • Anschrift:
    Kreisverwaltung Olpe
    Untere Jagdbehörde
    Westfälische Straße 75
    57462 Olpe
  • E-Mail: m.lenz-beier@kreis-olpe.de

Betreff: Ablehnung des Abschuss-Antrags gegen Wolf GW1896m („Milan“) – u. a. Verstoß gegen Fortpflanzungsschutz

Sehr geehrte Damen und Herren im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
sowie
im Landwirtschaftlichen Kreisverband Olpe / Unteren Jagdbehörde,

hiermit protestieren wir gegen den Antrag auf Entnahme des Wolfsrüden GW1896m („Milan“). Milan hat nach jahrelanger Verfolgung sein Leuscheider Rudel verlassen müssen und sich im Raum Olpe ein neues Revier aufgebaut. Hinweise deuten darauf hin, dass er dort möglicherweise mit der starken niederländischen Wölfin GW5405f (vormals Noord-Veluwe) oder GW4373f zusammen ist und ein neues Rudel gründen könnte, bzw. eventuell schon gegründet hat. Ein Abschuss wäre nicht nur fatal für diesen Neuanfang, sondern auch rechtlich hochproblematisch, da bei einem reproduzierenden Paar Fortpflanzungsschutz / Elternschutz greift. Die Tötung eines Elternteils verstößt gegen die verbliebenen europäischen und nationalen Schutzvorgaben. Die offizielle Rissliste (wolf.nrw) zeigt zudem: Die große Mehrzahl seiner Risse – auch die meisten im April 2026 – ereigneten sich bei fehlendem Grundschutz. Selbst der vom Antrag hervorgehobene Fall vom 04.04.2026 betraf nur ein Schaf bei vorhandenem Schutz. Statt Milan zu töten, muss endlich wirksamer Herdenschutz gefördert,  aber auch gefordert und illegale Verfolgung konsequent geahndet werden. Wir fordern Sie auf, den Antrag auf Entnahme sofort abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Vorstand

Ulrike de heuvel

Jürgen Götz

Volke Vogel

Brigitte Sommer

 

Beispielfoto Wolfsrudel

https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle

 

Direkte Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e.V. für weitere Infos

Das ursprüngliche Leuscheider Rudel existiert in seiner früheren Form nicht mehr oder ist stark geschwächt. Der bekannteste Überlebende Milan (GW1896m) hat das Gebiet verlassen und versucht offenbar einen Neuanfang weiter östlich. Die Geschichte des Rudels ist geprägt von wiederholten Verlusten durch Risse, Abschussversuche (teilweise gerichtlich gestoppt), illegale Verfolgung und Verkehrsunfälle.

Weitere wichtige Berichte:

Das Leuscheider Rudel wird dort als eines der am stärksten verfolgten Rudel beschrieben: Mehreres „Verschwinden“ von Muttertieren, Jungwölfen wie Butzi, illegale Abschüsse (z. B. GW4599f erschossen) und wiederholte Versuche, den Leitwolf zu entnehmen – oft gestoppt durch Gerichte.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Größter angeblicher Wolfsriss Niedersachsens im Dalum-Wietmarscher-Moor – massive Zweifel an der offiziellen Darstellung

In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 sollen im Dalum-Wietmarscher-Moor mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt worden sein. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat eine Abschussgenehmigung für zwei männliche Wölfe erteilt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Genehmigung entschieden ab und kündigt an, gegen die Aussteller der Abschussgenehmigung und jede Person, die an der Tötung von Wölfen beteiligt ist, strafrechtlich vorzugehen.

Laut eines Berichtes vom NDR dürfen zwei Wölfe geschossen werden – auf dem Gelände der betroffenen Weidefläche und bis zum 15. Juni. Zwei Wölfe deshalb, weil die Behörden davon ausgehen würden, dass mehrere Tiere hinter dem Angriff steckten.

Beispielfoto Wolfsrudel. Es ist längst wissenschaftlich anerkannt, dass zerschossene Wolfsfamilien nicht weniger, sondern mehr Risse nach sich ziehen, gerade bei der Aufzucht werden die Väter als Nahrungsbeschaffer gebraucht. Allein erziehende Mütter müssen zu leichter Beute greifen. © Brigitte Sommer

Abschuss laut Landkreis „angemessen“

Vor dem Hintergrund dieses Ausmaßes sei der Abschuss angemessen, um weitere Risse zu verhindern, sagte eine Landkreis-Sprecherin dem NDR. Die betroffene Fläche müsse aus naturschutzfachlichen Gründen unbedingt von Schafen beweidet werden, eine Umsiedlung der Tiere sei nicht möglich. Die Behörden hoffen den Angaben zufolge, dass der Abschuss andere Wölfe abschreckt. Wann die Tiere gejagt und wie sie auf dem rund 1.200 Hektar großen Gelände gefunden werden sollen, dazu wollte der Landkreis zunächst keine Angaben machen. Muttertiere dürften ausdrücklich nicht geschossen werden. Der mögliche Abschuss von zwei Tieren gefährde den Wolfsbestand in der Region nicht. An der Entscheidung seien gleich mehrere Behörden beteiligt gewesen, da die Landkreisgrenze mitten durch das Dalum-Wietmarscher-Moor in Füchtenfeld verläuft.

Schwere Zweifel an der offiziellen Version

Auf einem vom NDR veröffentlichten Foto sind zahlreiche tote Schafe zu sehen, von denen viele äußerlich relativ unversehrt wirken. Dies wirft bereits Fragen auf, ob wirklich alle Tiere durch Wölfe getötet wurden oder ob andere Ursachen (z. B. Ertrinken im Moor, Stress, Verletzungen durch Panik oder Kombinationseffekte) eine Rolle spielten.Besonders kritisch sehen wir das behauptete Ausmaß auf einer 1.200 Hektar großen Moorweide. Hier teilweise im Video des NDR zu sehen: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/groesster-angriff-in-niedersachsen-woelfe-sollen-geschossen-werden-schafe,wolf-592.html

Ein solcher Massenriss passt nicht zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen: Der verstorbene Wolfsexperte Toni Seiler hat den Beutereflex detailliert beschrieben https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/  : Sobald flüchtende Beute die angeborene Handlungskette (Jagen – Packen – Töten) auslöst, kommt der Wolf erst beim Fressen zur Triebbefriedigung. Nach einem erfolgreichen ersten Riss wären die Wölfe mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Fressen zurückgekehrt und nicht in der zweiten Nacht erneut zum massenhaften Töten. Auch wäre genug Platz auf der großen Fläche für eine Flucht der Schafe, denn sobald die nächste Beute aus dem Sichtfeld ist, tritt auch der Beutereflex (Jagen, packen, Töten) nicht mehr ein. Genau dieses Verhalten ist auf einer derart weitläufigen Fläche kaum erklärbar. Deshalb fragen wir:

  • Gab es temporäre mobile Innennetze oder engere Teilkoppeln innerhalb des großen Außenzauns, in denen die Schafe zusammengehalten wurden?
  • Wie war die Herde tatsächlich verteilt?
  • Warum kehrten die Wölfe in der zweiten Nacht offenbar zum Töten statt zum Fressen zurück?
Wolfsväter müssen in der sensiblen Phase kurz nach der Geburt der Welpen Ende April/Anfang Mai die Familie mit Nahrung versorgen, da die Wolfsmutter bei den Welpen bleiben und sie säugen muss.

Mögliche betroffene Rudel

Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim
  • Aktueller Status (Monitoringjahr 2025/2026): Wolfsrudel (bestätigt) mit insgesamt 6 Wölfen (2 adulte + 4 juvenile/Welpen). Ein bekanntes Individuum: Rüde GW2950m.
    wolfsmonitoring.com
  • Historische Entwicklung:
  • Seit ca. 2020 etabliert (zunächst als Territorium/Paar, dann Rudel mit Welpen).
  • Starke Schwankungen: In früheren Jahren bis zu 9 Wölfe, zeitweise nur Paar.
  • 2023/2024 und 2024/2025: Nur Paar-Status.
  • 2025/2026: Wieder erfolgreiche Reproduktion → Rudel mit Nachwuchs.
Das Territorium liegt in der Grafschaft Bentheim (bei Nordhorn) und damit sehr nah am Dalum-Wietmarscher-Moor.
Rudel Meppen (MEP) – Landkreis Emsland
  • Aktueller Status: Wolfsrudel (bestätigt) mit mindestens 2 adulten + 4 weiteren Tieren (Stand Ende 2024; neuere Quartalsberichte bestätigen anhaltende Präsenz).
    wolfsmonitoring.com
  • Entwicklung: Seit einigen Jahren etabliert im Emsland-Raum (neues Rudel um Meppen wurde bereits früher nachgewiesen, inkl. Welpen). Es gehört zu den stabilen Territorien im westlichen Niedersachsen.

 

Massive Zweifel am Herdenschutz

Der betroffene Zaun soll 34 km lang und einen Grundschutz bieten. Dennoch drangen die Wölfe offenbar ein. Wir zweifeln stark daran, dass:

  • ein 34 km langer Wildzaun regelmäßig und lückenlos kontrolliert wurde
  • die Spannung der oberen Litzen über die gesamte Länge intakt war
  • die Eingangstüren und Zugangspunkte ausreichend gesichert waren

Die Aussagen der Behörden zum „erfüllten Mindeststandard“ bleiben schwammig und wenig nachvollziehbar. Die Moorschäferei bewirtschaftet das Gebiet erst seit Januar 2026 – eine lückenlose Kontrolle auf einer so großen Fläche ist extrem schwierig.

Ablehnung der Abschussgenehmigung

Die Begründung, der Abschuss solle andere Wölfe „daraus lernen“ lassen, ist biologischer Nonsens. Wölfe handeln instinktgeleitet und nicht nach menschlichen Abschreckungslogiken. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert heftigst gegen diese Abschussgenehmigung. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Tötung der Wölfe zu verhindern.

Wolf als Sündenbock

Wenn der Mensch fluchtunfähige Schafe in die freie Natur stellt und diese nur unzureichend schützt, ist ein Konflikt mit Beutegreifern die logische Folge. Statt den Wolf zum Sündenbock für eigene Versäumnisse zu machen, müssten Aufsichtspflicht und Herdenschutz auf großen Moorflächen endlich ernsthaft umgesetzt werden. Die Häufung schwerer Risse in Moorgebieten (u. a. Hemelsmoor bei Zeven) deutet auf systemische Defizite hin – nicht auf ein „neues Aggressionsniveau“ der Wölfe.

Rolle des Umweltministers Christian Meyer

Die Abschussgenehmigung erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer (Grüne). Damit trägt Meyer persönlich politische Verantwortung für diese Entscheidung. Statt massiv in besseren, praxistauglichen Herdenschutz auf großen Moorflächen zu investieren, setzt das Ministerium offenbar weiter auf die Tötung.

Systematischer Interessenkonflikt bei der Jägerschaft

Wie wir bereits in unserem Artikel https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/  vom 4. April 2026 deutlich gemacht haben, besteht in Niedersachsen ein massiver Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt nicht nur das offizielle Wolfsmonitoring durch, sondern profitiert gleichzeitig von erleichterten Schnellabschüssen und festgelegten Entnahme-Quoten. Mit der neuen Handlungsempfehlung des Umweltministeriums vom 2. April 2026 wurde die Jagd auf Wölfe faktisch eröffnet. Die Jäger kontrollieren damit sowohl die Datengrundlage, als auch die Abschussentscheidungen.

Jäger fordern radikale Abschusspolitik

Auf dem Landesjägertag der Landesjägerschaft Niedersachsen am 8. Mai 2026 in Soltau forderte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke offen die Entnahme ganzer Rudel in Interventionsgebieten sowie ein Aneignungsrecht für erlegte Wölfe. Solche Forderungen zeigen die Stoßrichtung großer Teile der Jägerschaft: hin zu einer systematischen Ausrottung unserer Wölfe: https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/landesjaegertag-in-niedersachsen-ljn-zum-thema-wolf-und-mehr/
Beispielfoto Wolfswelpen im Alter von vier Monaten. Sie sind noch vollständig auf ihre Eltern angewiesen.

Transparenz dringend erforderlich

Wir haben einen umfassenden UIG-Antrag gestellt und fordern vollständige Offenlegung von:
  • Zaunprotokollen und Wartungsunterlagen
  • genauer Herdenführung und möglichen Innenabzäunungen
  • Fotos und Dokumentation aller Rissstellen
  • genetischen Nachweisen und der vollständigen Rissbegutachtung

Solange diese Unterlagen nicht transparent vorliegen, bleibt die offizielle Darstellung dieses „größten Wolfsangriffs“ fragwürdig. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert ein Herdenschutzmanagement, das auch auf echtem, praxistauglichem Herdenschutz basiert.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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