Klatsche für CDU, FDP und AfD: Wolfsbejagung in Deutschland erst einmal vom Tisch

Der Unions-Antrag auf Bejagung des Wolfes wurde abgelehnt. Allerdings sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch hier noch keine Entwarnung. Die Lobby drängt die Ampelregierung nämlich auf die „Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes“ in Deutschland. Damit wäre die Jagd auf Wölfe dann doch noch eröffnet.

Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß für ein „effektives Wolfsmanagement“ und die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten in der zweiten Lesung gescheitert. Einen entsprechenden Antrag (20/3690) lehnte der Umweltausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke ab. Für die Vorlage stimmte neben der einbringenden Union auch die AfD-Fraktion.

Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Die Union hatte zuvor erklärt, dass die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland zwar ein Erfolg für den Artenschutz sei, aber zunehmend zu Problemen für Weidetierhalter führe. Die Zahl der von Wölfen gerissenen Weidetiere steige. Herdenschutz allein stelle keine ausreichende Lösung dar, so ein Vertreter der Fraktion, es brauche daher ein Bestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie etwa Schweden oder Frankreich, das auch die Bejagung des Wolfes umfasse. Ähnlich äußerte sich auch die AfD-Fraktion. Ihr Vertreter meinte, eine Bestandsregulierung sei nötig und durchaus mit Blick auf das Europarecht möglich, doch die Bundesregierung weigere sich, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu beziffern.

Vertreter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke wiesen den Antrag zurück: Der Wolf sei eine streng geschützte Art. Ob der günstige Erhaltungszustand gemäß der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) bereits erreicht sei, müssten Experten klären, nicht die Politik, so eine Vertreterin der SPD-Fraktion.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben allerdings Zweifel, ob es in Deutschland Experten gibt, die wirklich nicht weisungsgebunden agieren können. Sämtliche Institute, die im Rahmen des Wolfs in Deutschland agieren, sind der Bundes- oder den Landesregierungen unterstellt bzw. werden von ihnen finanziert. Wie neutral und eigenständig können diese also wirklich agieren?

Ein Vertreter der Grünen gab zu bedenken, dass die Bejagung des Wolfes nicht unbedingt zur Verringerung von Wolfsrissen beitrage – das zeige der Blick etwa nach Norwegen, wo statistisch gesehen die Zahl der Risse pro Wolf viel höher sei als in Deutschland. Entscheidender als die pauschale Verringerung der Population sei vielmehr, aggressive Tiere gezielt zu entnehmen – (welche Definition gilt für „aggressive Tiere“? Es hat sich gezeigt, dass z. b. in Niedersachsen viele Schießgenehmigungen von Gerichten wieder einkassiert worden sind. Nun verlagern sich einige Landesregierungen anscheinend darauf, die Öffentlichkeit nicht mehr über Ausnahmegenehmigungen zu informieren, was zur Folge hat, dass auch keine Klagen mehr erhoben werden können) – und das sei längst in Deutschland möglich.

Diese Meinung vertrat auch die Linksfraktion. Ihre Vertreterin forderte aber, die Weidetierhalter für ihren Herdenschutz als Teil der Landschaftspflege besser zu honorieren. Die FDP-Fraktion mahnte zudem, die Kostenübernahme von Herdenschutzmaßnahmen sowie die Entschädigungszahlungen weniger bürokratisch zu gestalten. Die Notwendigkeit eines Bestandsmanagements sah aber auch sie: Eine europarechtlich konforme Ausgestaltung sei möglich, aber anspruchsvoll und erfordere Zeit.

Im Klartext heisst dies wohl, dass man die Bestände in Polen mit dazu zählen möchte, um so einen günstigen Erhaltungszustand auszurufen? Und das „Bestandsmanagement“, das die Ampel-Regierung ins Leben rufen möchte, ist ja ebenfalls nicht vom Tisch. 

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-933388

Weiterer Hintergrund dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/14/beginnt-das-grosse-wolfskillen-bald-auch-in-deutschland/

GW 950m soll sterben – Wolfsabschüsse in Niedersachsen gehen mit den Grünen weiter

Der Burgdorfer Wolfsrüde soll sterben.

Solange Wolfsabschuss als Problemlösung angeboten wird, solange werden Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen eben auf diesen hinarbeiten. Unserer Meinung nach bringt nur eine Null-Abschuss-Lösung die WeidetierhalterInnen dazu, keine Risse mehr zu provozieren. Auch sollte es endlich Rechtsgrundlagen geben, WeidetierhalterInnen, die Risse provozieren, rechtlich zu belangen. Stattdessen scheint Niedersachsen aber die Lobbypolitik des ehemaligen Umweltministers Lies weiter zu verfolgen. Eine Schießgenehmigung auf den Burgdorfer Rüden wurde nicht zurückgenommen und man will sogar ein Bestandsmanagement einführen. Hier unser Bericht.

Über den Wechsel im Umweltministerium hatten sich viele noch gefreut. So sehr, dass sie Fotos von sich neben dem neuen Umweltminister Christian Meyer in sozialen Netzwerken posteten. Eine Schauspielerin nannte den neuen Umweltminister sogar eine „Lichtgestalt“. Man betrieb in diversen Gruppen in sozialen Netzwerken sogar massiv Wahlwerbung für die Grünen. Doch fußte die übergroße Freude auf realen Aussagen?

Beispielbild erschossener Wolf. © Privat.

Man kann es den Grünen und Meyer nicht mal vorwerfen, dass viele geradezu fanatische Anhängerinnen und Anhänger die Situation in Niedersachsen wohl vollkommen unrealistisch interpretierten. In einem Telefonat mit der Pressestelle der Grünen im Frühjahr bestätigte man uns, dass man im Prinzip bei den Grünen Niedersachsen nicht generell gegen Wolfsabschüsse sei, sondern nur gegen deren Geheimhaltung. Auch Meyer sagte vor der Wahl auf diversen Veranstaltungen, dass er weiter „Problemwölfe“ abschießen lassen wolle.

Schießgenehmigung seit Oktober in Kraft

Nun wurde also bekannt, dass eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels seit Oktober bis Ende Januar 2023 gilt. Ausgestellt hätte sie die Region Hannover. Doch Entscheider ist natürlich das Umweltministerium. Pressesprecherin Kreutz beantwortete eine Frage der TAZ so: „Das Tier hat zahlreiche Nutztiere gerissen. Insgesamt sind 13 Risse registriert, die dem Tier zugeschrieben werden. Betroffen waren insbesondere Schafe, aber auch Rinder und ein Pferd“, so Kreutz. Die Genehmigung sei im Oktober erteilt worden und gelte seitdem bis 31.1.2023 für den Rüden. Die Frage, ob der Anlass für die Abschussgenehmigung der Übergriff auf von der Leyens Pony war, ließ die Sprecherin unbeantwortet, schreibt die TAZ weiter. Anmerkung: Kurz zuvor hatten die Massenmedien den Schluss gezogen, dass die Schießgenehmigung mit dem Riss eines Ponys im Anwesen von von der Leyen zusammen hängen könnte.

Dass mindestens die Hälfte der gerissenen Tiere keinen Schutz hatten, wird nicht weiter erwähnt.

Die falschen Freunde der Wölfe

Alle, die diese Vermutung schon vorher äußerten, wurden übrigens in sozialen Netzwerken zum Schweigen gebracht, indem man ihnen Hetze gegen die Grünen unterstellte, sie blockierte, sie kalt stellte und ihre Freunde anschrieb, doch künftig deren Beiträge nicht mehr zu liken. Nun geben diese Wendehälse wieder einmal vor, von nichts gewusst zu haben und man hätte diese Entwicklung ja nicht ahnen können. Einer der sich selbst als „Anwalt der Wölfe“ bezeichnet, schrieb sogar, dass er mit der neuesten Presseinfo des Umweltministeriums ganz zufrieden sei. Darin steht sogar, dass weiter Problemwölfe abgeschossen werden sollen. Warum geben solche Leute also vorher vor, dass sie nicht damit einverstanden seien? Geht es ihnen etwa nur um die eigene Selbstdarstellung?

Wolfsbestandsmanagement in Planung

In seiner Pressemitteilung wird der neue Niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) folgendermaßen zitiert: „Niedersachsen will zudem an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch ein „Aktionsplan Weidetierhaltung und Wolf“ erarbeitet werden.“

Zitat aus der Pressemitteilung: „Derzeit läuft ein Pilotverfahren der Europäischen Kommission in Sachen Wolf gegen Deutschland. Dabei geht es neben den umstrittenen Abschüssen von Wölfen auch um Transparenz und Information über geplante oder bestehende Ausnahmegenehmigungen. Niedersachsen muss dabei insbesondere zur Veröffentlichungspraxis eigener Ausnahmegenehmigungen berichten. Niedersachsen hat nun dem Bund mitgeteilt, dass in Zukunft artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur rechtmäßigen Entnahme von sogenannten „Problemwölfen“ künftig eine Woche vor ihrem Erlass öffentlich einsehbar sein sollen – und zwar zum Schutz der Betroffenen in anonymisierter Form.“

„Damit schaffen wir mehr Transparenz bei notwendigen Entnahmen und sorgen für eine Versachlichung der Diskussion“, so Umweltminister Christian Meyer. „Spekulationen, ob – und wenn ja – wie viele Abschussgenehmigungen auf welcher fachlichen Grundlage erteilt werden, wird damit ein Ende bereitet. Verbunden damit ist kein genereller Stopp von artenschutzrechtlichen Abschussgenehmigungen für Problemwölfe. Auch künftig können Problemwölfe entnommen werden, wenn die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind“, betont der Minister. Darüber hinaus würden alle geplanten Ausnahmegenehmigungen künftig mit der Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt.“

Außerdem sollten Ausführende und Antragstellende weiter anonym bleiben.
Damit haben klagefähige Verbände in Zukunft wohl nur eine Woche Zeit, überhaupt zu reagieren. Die DBB-Wolf setzt sich zusammen aus dem Bundesministerium für Umwelt- und Naturschutz, dem Lupus-Institut, dem Senckenberg-Institut und dem Leibnitz-Institut. Man berät sich also praktisch untereinander.
Mündige Wolfsfreunde sollten nun endlich erkennen, wer wirklich für den umfassenden Schutz der Wölfe eintritt und diese Institutionen – zum Beispiel auch uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. – weiter unterstützen. Oder um es mit einem Zitat von Hannes Jaenicke zu sagen: „Wer der Herde folgt, sieht nur Ärsche.“

Presseinfo des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-168-ausnahmegenehmigungen-217936.html?fbclid=IwAR1UI9HWOuXe6HgKhp9wKcjJr5Wdi_OVz8F3khf5kM1SHX3306Zjl0EUvZo

Artikel der TAZ: https://taz.de/Wolf-riss-Pferd-von-Ursula-von-der-Leyen/!5898585/?fbclid=IwAR0BY6F0EGjaxY-7pr2BcnaZ85P_9t8TacPIPW4OeXB3Or3VuCSAjXcKegY

Von der Leyen will Schutzstatus von Wölfen in der EU herabsetzen

Laut Bericht des Deutschlandfunks hätte die EU-Chefin Ursula von der Leyen in einem Schreiben an mehrere Abgeordnete von CDU und CSU mitgeteilt, dass die EU-Kommission plane, den Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Dabei hatte dies die Berner Konvention kurz zuvor erst abgelehnt.

Wolf, not amused. ©Brigitte Sommer

Die EU-Kommission erkenne an, dass die Rückkehr von Wölfen sowie ihre wachsende Zahl zu Konflikten führe, heißt es in dem Schreiben. Möglich sei es, den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Als Hintergrund wird die steigende Zahl von Wolfsrudeln in Deutschland und Europa angegeben. Ziel ist es wohl, Wölfe abzuschießen und beispielsweise „wolfsfreie Zonen“ zu schaffen, bzw. ein „aktives Wolfsmanagement“ zu etablieren.

Das scheint nicht nur bei der CDU/CSU auf Zustimmung https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/woelfe-brauchen-weniger-artenschutz?fbclid=IwAR31BkYHWl-XIOD9iyGXeL49VHHdUbZKD71CspEZPpjuimapoukXxqQwfQs zu stoßen, sondern auch bei den Grünen. Jüngst äußerte sich der neu gewählte Umweltminister Christian Meyer in Niedersachsen so. „Niedersachsen will an einem Konzept der Bundesregierung für ein konformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten.“

Ausriss aus der HARKE

 

In Wirklichkeit steigt die Anzahl der Wölfe aber nicht, sondern sie stagniert in Deutschland nahezu. Ein Großteil der Massenmedien hatte Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz kurz zuvor einfach in den Headlines umgedeutet. Und da viele Menschen lediglich die Überschriften lesen, entstand ein völlig falscher Eindruck zur Vermehrung der Wolfspopulation. Ob hier vielleicht sogar Absicht dahinter steckt, um die Herabsetzung des Schutzstatus in der Bevölkerung leichter durchzubekommen, wissen wir natürlich nicht, aber es ist schon ein merkwürdiger Zufall.

Doch die Zahl der Rudel stieg zum vorangegangenen Monitoringzeitraum 2020/2021 nur noch um drei und die der Einzeltiere sank sogar um eines. Im Vergleich zu der sprunghaften Entwicklung der Anfangsjahre mit Wachstum von zirka 30 Prozent pro Jahr ist das ein deutlicher Einbruch.

Als ungutes Signal werten wir es von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch, dass ein Verfahren der EU wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) und der Wolfsverordnungen Niedersachsen und Brandenburg sich noch immer im Modus eines Pilotverfahrens befindet.

 

Quellen: https://www.deutschlandfunk.de/eu-kommission-will-schutzstatus-fuer-woelfe-ueberpruefen-102.html?fbclid=IwAR2EoUf2_LD52ro1iIvyNKYBb0k7FEJIYcEW_kPeE2XpLIyQjsV758i7LUY

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/30/klatsche-fuer-agrar-und-jagdlobbyisten-woelfe-bleiben-streng-geschuetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/28/wolfsvermehrung-in-deutschland-stagniert-nahezu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/26/wolfsschutz-deutschland-e-v-sagt-stop-zur-aufweichung-des-schutzstatus-fuer-woelfe-in-der-eu/

Auch die Grünen in Brandenburg wollen Wolfsmischlinge und Wölfe töten

Es hört sich an wie ein schlechter Scherz. Erst vor kurzem protestierten wir gegen die Grüne Umweltministerin Siegesmund in Thüringen, die dort schwarze Wolfsmischlingswelpen töten lässt. Nun kommt heraus, dass auch der Grüne Umweltminister von Brandenburg, Vogel, dafür verantwortlich ist, dass Mischlinge erschossen werden sollen, obwohl solche Tiere in  anderen Ländern längst am Leben gelassen werden. Zudem kommt nun heraus, dass es auch In Teltow-Fläming eine Abschussverfügung auf einen Wolf gibt, die vorher mindestens ein halbes Jahr geheim gehalten wurde.

Bei anderen Parteien, wie CDU/CSU, der FDP, AfD und auch teilweise der SPD würden uns solche Entscheidungen gar nicht mehr wundern, schließlich gibt man dort seit Jahren bekannt, dass man lieber schießen statt schützen möchte. Aber ausgerechnet die Grünen entlarven sich hier mit einer Doppelmoral, die kaum zu ertragen ist.

Eine Partei, die sich den Schutz von Umwelt und Natur auf die Fahne schreibt und die in anderen Bereichen gar nicht „woke“ genug sein kann, hat kein Problem damit, ihr Todesurteil auf wehrlose Beutegreifer und „schwarze“ Mischlinge zu fällen, obwohl es längst andere Lösungen gibt? In Italien werden Mischlinge beispielsweise sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Ist es nicht für ein Land wie Deutschland und erst Recht für die Grünen unerträglich, rechtmäßige ethische Bedenken von Tierschützerinnen und Tierschützern weg zu wischen?

NABU Brandenburg stimmt zu

Und so wird der Nabu in einem Artikel der MAZ zitiert: Der Naturschutzbund in Brandenburg befürwortet die Möglichkeit in Brandenburg in bestimmten Fällen rasch zu handeln und einzelne Wölfe mit Ausnahmegenehmigung zu schießen.“

In einem Artikel aus 2018 wurde bereits die seichte „weder Fisch noch Fleisch“-Position vom NABU deutlich! Einerseits die Bejagung des Wolfes ablehnen, aber sich Hintertürchen offenlassen: Stichwort „Problemwölfe“ und die Ausnahmen! Zitat von Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg: „Es muss darum gehen, gezielt auffällig gewordene Wölfe zu entnehmen.“  Oder ein anderes Zitat von ihr in einem Beitrag des RBB in einer Diskussion mit einer Nutztierhalterin: „Dann muss man beim Ministerium mal ja sagen. Na gut, schießen wir halt.“

Brandenburg hat übrigens seine Wolfsverordnung geändert. Diese Änderung und auch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt ganz klar gegen geltendes EU-Recht und auch gegen das Deutsche Tierschutzrecht. Die EU hat unter anderem wegen den Vorgängen in Niedersachsen und Brandenburg ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir wunderten uns darüber, warum dieses nicht längst in ein Hauptverfahren übergegangen ist. Nun wurde gestern bekannt, dass EU-Chefin von der Leyen den Schutzstatus der Wölfe „überprüfen“ will.

BUND Brandenburg hat Akteneinsicht beantragt, will aber nicht klagen?

Aus einschlägigen Kreisen haben wir erfahren, dass der BUND zwar Akteneinsicht in dem Fall bei Teltow-Fläming beantragt hat, wohl aber nicht klagen möchte.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind noch nicht klagefähig. Nach wie vor können sich Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde aber an unserem offenen Beschwerdebrief an die EU beteiligen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Wir werden Strafanzeige auch gegen ausführende Personen erstatten, sollten hier Wölfe aufgrund der Schießgenehmigungen zu Tode kommen. Da nutzt es auch nichts, wenn die Namen der Ausführenden durch das Umweltministerium geheim gehalten werden. Desweiteren sind wir dazu bereit, Orgas die klagen können, finanziell zu unterstützen.

Es wird allerdings nun immer deutlicher,  welche Orgas und Vereine sich wirklich für den Schutz der Wölfe in Deutschland einsetzen. Wir sind auf Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Quellen: https://www.maz-online.de/brandenburg/teltow-flaeming-wolf-darf-gezielt-geschossen-werden-HPYBAHWDTRZAYGLGHWBKKM7O6E.html?fbclid=IwAR1aAOt_lnIHNOhasm7tW8MH1YUmnt1M_6JE8IJvZoqZU5WMo7d21RDXcs4

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/woelfe-brauchen-weniger-artenschutz?fbclid=IwAR0p-ylshmlplNXp-gYYwIGZDiRn3cS_5SeI4pz-AtZ8VayG4TZDzA9B–Y

https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/eu-kommission-prueft-nun-lockerung-des-wolfschutzes-13246099.html

Kurzmeldungen aus Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg

Zur Zeit passiert so viel zum Thema Wolf gleichzeitig, dass wir uns entschlossen haben, ein neues Format herauszubringen. In unseren Kurzmeldungen bringen wir das Wichtigste in kompakter Form:

Niedersachsen – eine überraschende Wendung nimmt nun der Fall eines augenscheinlich illegal getöteten Wolfs bei Stubben. Statt Schussverletzungen hätte man nun in Berlin die überraschende Totesursache Bisse festgestellt. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Stubben-Ursache-von-Tod-von-Wolf-steht-fest,aktuelloldenburg11090.html?fbclid=IwAR27pCy9JP7SA3kOq_QP86seUFr9eJuBUm356Jd-IJ1eBpC8BjgINVSIyLY

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind äußert überrascht und verwundert, zumal ein Zwischenergebnis „Schüsse“ und zwar sogar sehr genau „drei Schüse aus zwei verschiedenen Waffen“ gelautet hatte. Wir hatten Anzeige gestellt, die nun natürlich obsolet ist. Dies betrifft auch die Belohnung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/10/18/wolf-im-landkreis-cuxhaven-illegal-erschossen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-und-setzt-belohnung-aus/

Niedersachsen – Umweltminister Meyer  (Grüne) nimmt die Beschwerde, die  sein Vorgänger Lies (SPD) gegen die Entscheidung des Gerichtes eingelegt hattte, zurück. Damit ist die Schießgenehmigung gegen den Friedeburger Wolf endlich vom Tisch. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Beschluss-rechtskraeftig-Kein-Abschuss-von-Friedeburger-Wolf,wolf4682.html?fbclid=IwAR3QEcLQqucx9gXontt5jlroCVjlXpv9AdcdUv1PJ6uMcJv6lmuj3uadwvA

Hessen – Hessen stellt mehr Geld für Weidetierschutz zur Verfügung, doch nur ein geringer Betrag wurde überhaupt abgerufen. Lieber setzt man wohl auf Risse, damit dann der Abschuss der Wölfe gefordert werden kann? https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/verbaende-bemaengeln-foerderrichtlinie-des-umweltministeriums-zum-schutz-vor-woelfen-91932508.html?fbclid=IwAR39LMH1jNoT-9hNCm-kQxEt5CF8gMs4o3jgWZazR0ptv-v6ydzGkFNGfX4

Hessen – Das Stölzinger Rudel wurde bei Waldkappel gefilmt. https://www.facebook.com/watch/?ref=search&v=523160609389379&external_log_id=d1596435-59bf-4b0e-9fc6-84859c6b17a5&q=Waldkappel%20Video%20Wolf

Baden-Württemberg – Eine Aufnahme durch eine Wildtierkamera hat bestätigt, dass sich im Zollernalbkreis ein Wolf aufhält oder aufgehalten hat.

Am 11. November dieses Jahres lieferte eine Wildtierkamera in der Gemeindeebene von Burladingen ein Foto, das die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt FVA in Freiburg als sicheren Wolfsnachweis (sogenannter C1-Nachweis) bewerten.

Sichere Informationen über die Herkunft, das Geschlecht und die Identität des Wolfes können nur über weitere Nachweise und Untersuchungen gewonnen werden, die aber im Moment nicht vorliegen.

Die Frage, ob der Wolf weitergezogen ist, oder sich noch im Zollernalbkreis aufhält, kann nicht beantwortet werden. Im Land leben derzeit drei sesshafte Wolfsrüden. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/sicherer-wolfsnachweis-im-zollernalbkreis-1

 

 

 

Politisch motivierte Angriffe auf den Schutz von Wölfen in NRW, Bawü, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern

In Niedersachsen hat Umweltminister Lies einen Rückzug von einer verschärften Wolfsverordnung gemacht. Stattdessen ist nun darüber abgestimmt worden, den Wolf dort ins Jagdrecht aufzunehmen. NRW, Brandenburg, Bawü und Bayern setzten dagegen auf eine Wolfsverordnung, die den Abschuss erleichtern soll. Wir beschwerten uns bei EU-Kommissar Sinkevicius und wir erhielten darauf auch eine Antwort. Jetzt will Bayern anscheinend im Alleingang den Schutz der Wölfe zurückfahren. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste und verweist auf die unverändert strengen EU-Richtlinien.

Wolfsfamilien sind in Deutschland akut in Gefahr. In mehreren Bundesländern will man gar die Eltern von Welpen wegschießen.

In seiner Antwort schreibt der EU-Kommisar dass die Tötung von Wölfen unter den strengen Ausnahmenbestimmungen des Artikels 16 der FFH Richtlinie nach wie vor das letzte Mittel darstellen soll. Obwohl sich der Wolfsbestand langsam erholt habe, befände sich die Art in Deutschland noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Zwar könnten Mitgliedsstaaten zwar auch Vorgaben erteilen, diese müssten jedoch im vollen Einklang mit den europäischen artenschutzrichtlichen Bestimmungen stehen. Weiter wird darauf verwiesen, dass Herdenschutzmaßnahmen weiterhin vollständig finanziert werden würden. Den Dienststellen der Kommision seien die Wolfsverordnungen weiterer Bundesländer bekannt und diese würden geprüft werden. Über das Pilotverfahren gegen Deutschland berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Die Lobbyisten wollen ihren Willen jetzt auch auf EU-Ebene durchsetzen

Bayern will zur Abwehr von Gefahren für seine Alm- und Bergbauern den Schutzstatus des Wolfs zurückfahren. Künftig könnte eine „kontrollierte Entnahme“ möglich sein, also ein gezielter Abschuss einzelner Wölfe. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts, er erwarte, dass es Bewegung in der Sache gebe und der Wolf in der FFH-Richtlinie Natura 2000 der EU nicht mehr als strikt geschützte Tierart aufgelistet werde. Stattdessen könnte der Wolf dort als Art gelistet werden, bei dem eine „kontrollierte Entnahme“ möglich sei, wird Glauber in einem Bericht der Deutschen Presseagentur zitiert.

Tötungskommando für so genannte Problemwölfe

In Baden-Würrtemberg will man sogar mit einem geheimen Tötungskommando Wölfe umbringen. Dabei leben gerade mal drei Tiere in diesem grün-schwarz regierten Bundesland. Mitglieder der großen Verbände, die bei Facebook Gruppen für Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde leiten, signalisierten bereits ihr Einverständnis zu diesem ungeheuerlichen Vorhaben. Bei solchen „Freunden“ brauchen unsere Wölfe wirklich keine Feinde mehr. Admins zahlreicher Wolfsfreundegruppen verbreiten unter neutralem Deckmantel in Wirklichkeit eine für uns nicht zu akzeptierende Kompromissbereitschaft der großen Verbände, die auf jeden Fall in der Vergangenheit bereit waren und es in Zukunft auch sind, Wölfe der Bauern- und Jagdlobby zum Fraß vorzuwerfen. Wir bleiben bei unserem Standpunkt und sagen „Nein“ zu jedem Wolfsabschuss. In Bezug auf die Population in Baden-Württemberg ist dieses Killerkommando, das aus Jägern sowie einem Fährtenleser bestehen soll, geradezu absurd.

Politische Winkelzüge in Niedersachsen

Gegen die Wolfsverordnung in Niedersachsen waren bereits mehrere Klagen anhändig. Deshalb wurde sie wohl zurückgezogen. Umweltminister Lies verkündete es als Erfolg, dass nun der Wolf stattdessen ins Jagdrecht aufgenommen wurde. In Sachsen ist der Wolf auch seit Jahren im Jagdrecht, was aber an seinem Schutzstatus nichts ändert, denn es tritt automatisch eine ganzjährige Schonzeit in Kraft. Unsere Befürchtung ist es allerdings, dass man den „günstigen Erhaltungszustand“ in Niedersachsen ausrufen möchte und danach den Wolf in den Katalog für jagdbares Wild aufnehmen möchte. Das gleiche Schicksal droht übrigens dem Goldschakal, der bislang über gar keinen Schutzstatus verfügt.

Abschließend versicherte uns EU-Kommissar Sinkevicis, dass der  Anwendung der europarechtlichen Bestimmungen zum Artenschutz in den Mitgliedsstaaten, auch im Hinblick mit dem Wolf, von den zuständigen Dienststellen der Kommission weiterhin eine große Bedeutung beigemessen werden würde. Im Hinblick auf die neuesten Entwicklungen in Deutschland wäre es wünschenswert, wenn das Pilotverfahren nun endlich in ein Regelverfahren übergehen würde.

Bitte verbreiten und unterschreiben Sie unsere Petition www.change.org/wolfsschutz

Darin fordern wir auch ein Ende der Hobbyjagd.

 

Hier die Antwort der Europäischen Kommision: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/ares20222668874-petition-wolves_de.pdf

Zum Wolf im Jagdrecht in Niedersachsen: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

Artikel über den Vorstoß in Bayern: https://www.n-tv.de/regionales/bayern/Bayern-will-den-Schutzstatus-des-Wolfs-lockern-article23413240.html?fbclid=IwAR2R3vxkJvK1dWMP3_KxR27rYPAoMtuzN_e75THz_4PSS7yPQ6Y9bGyhGfI

Artikel über Veränderung in Bawü: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/wolf-schutz-in-bw-abschuss-regeln-100.html#:~:text=Derzeit%20wissen%20die%20Beh%C3%B6rden%20von,alle%20zwei%20Monate%20ein%20Nutztier.

Artikel zum geheimen Abschusskommando in Baden-Würtemberg: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/faehrtenleser-und-scharfschuetze-geheim-team-zur-toetung-von-woelfen-steht-bereit;art417930,11167472

PM zum Wolf im Jagdrecht: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-61-niedersachsische-wolfsverordnung-211461.html

Thüringen: 500.000 Euro für die Tötung von Wölfen? – Beschwerde der DJGT gegen Verfahrenseinstellung – Wolfsschutz Deutschland e. V. schließt sich an

In Thüringen hatte sich eine auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin im Jahr 2018 mit einem Hund gepaart und in 2019 noch einmal mit einem ihrer durch diese Paarung entstandenen Söhne (auch dies ist nicht ungewöhnlich, wenn kein anderer männlicher Wolf vorhanden ist) Welpen gezeugt. Solche Paarungen kommen in der Natur äußerst selten vor, denn Wölfe sind nur ein Mal im Jahr überhaupt paarungsbereit. Da die Ohrdrufer Wölfin zur Zeit ihrer Paarungsbereitschaft auf keinen männlichen Wolf zugreifen konnte, paarte sie sich mit einem streunenden Hund. Ihre Welpen zog sie allerdings wie ganz normale Wolfswelpen auf. Dabei hat sie die Riesenleistung erbracht, 2018 ihre Welpen auch noch alleine durchzubringen, denn sie hatte ja keinen „Gatten“ dazu, der mit der Aufzucht half. Die Welpen hatten keinerlei Kontakt zu Menschen. Solche so genannten „Hybriden“ verhalten sich deshalb nicht anders als „normale“ Wölfe. Allerdings haben sie bei der Partnersuche und Vermehrung viel schlechtete Bedingungen, da Wölfe sich normalerweise immer Wölfe auswählen. Das Rendevous kam also nur zustande, weil es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt. Das Thüringer Umweltministerium vertrat allerdings die Auffassung, dass man die Nachkommen einfach töten dürfe. Seither überschlagen sich Proteste genauso wie anscheinend auch die Kosten für diese Jagd.

Die Thüringische Landeszeitung will jetzt erfahren haben, dass die Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) für Wölfe in Thüringen zirka eine halbe Million Euro ausgeben würde. Im Bezahlartikel wird allerdings deutlich, dass hier vor allem Beträge gemeint sind, die für die „Tötung“ von Wölfen aufgewendet worden sind und es wohl auch weiter werden.  Im laufenden Jahr würde das Umweltministerium etwa 200.000 Euro für Versuche ausgeben, die fünf Mischlingswelpen der Ohrdrufer Wölfin tot oder lebendig zu fangen, schreibt die TLZ. Allein die Beauftragung einer Tierärztin für den Lebendfang würde mit 54.000 Euro zu Buche schlagen. Ein für den Lebendfang beauftragtes Expertenbüro würde  zudem etwa 37.000 Euro erhalten. Diese Zahlen wären Mitgliedern eines Landtagsausschusses vertraulich mitgeteilt worden.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Gesunde Welpen durch Schüsse hingerichtet

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte das Verfahren gegen Umweltministerin Siegesmund und weitere Beteiligte im September dieses Jahres eingestellt. Tatsächlich sei am 17.02.2018 durch Mitarbeiter des Bundesforstes die letale Entnahme von zwei männlichen sowie am 27.02.2018 die letale Entnahmen von einem weiblichen Wolf-Hund-Mischling auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf erfolgt, heisst es im Einstellungsschreiben des Urteils.

Aus den zur Akte gelangten Untersuchungsbefunden des Leibnitz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung vom 07.05.2018, hätte sich ergeben, dass am 27.02.2018 ein neun Monate altes weibliches Tier (Wolf-Hund-Hybride) durch einen Kopfschuss und am 17.01.2018 zwei männliche Hund-Wolf-Hybriden auf dem Truppenübungsplatz durch Schüsse getötet worden seien.

In ihrer Begründung schreibt die Staatsanwaltschaft unter anderem, dass die Tötung favorisiert worden sei, da man frei geborenen Tieren eine Unterbringung in einem Park nicht zumuten wolle. (Anmerkung Wolfsschutz: der geplante Park ist kein normaler für Besucher zugänglicher Park). Außerdem sei der Bestand der Art als solcher nicht gefährdet und die Verantwortlichen seien davon ausgegangen, dass „vernünftige“ Gründe vorgelegen hätten. Außerdem habe man unter Zeitdruck gehandelt.

Beschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. gegen die Einstellung des Verfahrens

In ihrer Beschwerde legt die DJGT insbesondere dar, dass die beschuldigten Entscheidungsträger wie ihre namentlich bekannten Berater sich zu ihrer Rechtfertigung weder auf die Hinweise der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) vom 30.10.2018, noch auf die Empfehlung 173 der Berner Konvention berufen können. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, entlastet sie nicht, da die Besonderheiten der vorliegenden Konstellation nicht berücksichtigt sind. Dazu erfordern ordnungsgemäße Ermittlungen die sachverständig zu belegende Gefahr, dass sich die sechs Hybriden so stark ausbreiten, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder vernichten. Diese besteht bei einer Hybridisierungsrate von unter 1 % aber nicht. Auch auf weitere noch erforderliche Ermittlungshandlungen wird hingewiesen. Die DJGT hatte bereits zu den Vorgängen am 24.04.2018 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Hier der Link zur Beschwerde: http://www.djgt.de/system/files/305/original/191125_DJGT_Dienstaufsichtsbeschwerde_anonymisiert.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schließen uns dieser Beschwerde an

Gegen die Tötung der Mischlingswelpen hatten wir bereits protestiert und auch zwei Mal Anzeige gegen die Ministerin sowie weitere Personen erstattet. Wir schließen uns nun der Dienstaufsichtsbeschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft an.

Siegesmund will weiter töten

Doch damit nicht genug: Laut Thüringer Allgemeine ist das Thüringer Umweltministerium auch in diesem Jahr von seinem ursprünglichen Plan abgerückt, die neuen Welpen, die die Ohrdrufwölfin mit einem ihrer verbliebenen Söhne im Frühjahr gezeugt hatte, leben zu lassen. Zitat: „Das Umweltministerium will die fünf im Mai geborenen Wolfshybriden jetzt doch töten lassen. Es ist damit von seinem Ursprungsplan abgerückt, die Ohrdrufer Hund-Wolf-Mischlinge einzufangen, um sie im Bärenpark Worbis unterzubringen, der zu diesem Zweck für 76.403 Euro umgebaut wurde. „Ein Antrag auf letale Entnahme der 2019 geborenen Wolf-Hund-Hybriden wurde von der oberen Naturschutzbehörde positiv beschieden“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Die rechtliche Grundlage einer Tötung finde sich im Bundesnaturschutzgesetz. „Sie dient dem Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“ Mit anderen Worten: Sie dient der genetischen Reinerhaltung der Tierart Wolf.“

Solche Argumente befördern geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. Die Mischlingwelpen der Ohrdrufer Wölfin sind nämlich zum Teil schwarz und in Deutschland kommen schwarze Wölfe normalerweise nicht vor, sondern nur graue Wölfe. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind. Die Rate in Deutschland liegt bei unter 1 %. Von einer Gefährdung des „reinen Wolfs“ kann außerdem überhaupt keine Rede sein.

Quellen: https://www.tlz.de/wolf-kostet-land-eine-halbe-million-euro-id227812481.html?utm_source=Facebook&utm_medium=Social&utm_campaign=share&__pwh=JVvfn1x3407%2FSr6oLMmoSA%3D%3D&fbclid=IwAR3SuIgF8MTMlhRW83k90syZ5SfCJbY1OWXH4CSUigH0ydiFUF1OZpOFBdo

https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/gotha/thueringer-wolfshybriden-sollen-jetzt-getoetet-werden-id227587915.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/19/wolfswelpentoetung-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-erneut-anzeige-gegen-umweltministerin-siegesmund-und-den-schuetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

Safe the date Berlin: 09.12.19 – Öffentliche Anhörung zur LEX-Wolf – Hingehen und/oder Protest an den Ausschuss senden!

Die Partei DIE LINKE habe sich dafür eingesetzt, dass es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird, schrieb uns eine Mitarbeiterin in einer Mail. Diese findet am 9. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Stellungnahmen seien immer erwünscht und können an das Ausschusssekretariat des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss gesandt werden: umweltausschuss@bundestag.de. Die Stellungnahmen würden  sowohl alle Ausschussmitglieder erhalten, als auch alle mitberatenden Ausschüsse und alle Sachverständigen. Zudem seien sie online auf der Seite des Umweltausschusses abrufbar und liegen vor der Anhörung in Papierform aus. Dies wäre also eine gute Möglichkeit, sich nochmal Gehör zu verschaffen. Wer teilnehmen möchte, muss sich hier anmelden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen?fbclid=IwAR1xu-2SHse4x3PiuAfS7O30cLYnI6mJEUQhtzsCVv2GGZ79aezLmKO1Kk8

Das finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch und wir rufen noch einmal dazu auf, doch an der öffentlichen Anhörung in Berlin teilzunehmen. Wer dies nicht kann, kann schriftlich protestieren:

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte, vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft.  Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. 

Protestaktion – Jede/r kann mitmachen!

Alle, die noch einmal protestieren möchten, finden hier unseren Protestflyer flyer-lex-2 zum Herunterladen und Ausdrucken sowie hier unseren Protesttext, der als Stellungnahme versendet werden kann: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Aktueller Hintergrund mit Erklärung der rechtlichen Lage von der DJGT dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/23/groko-will-ab-morgen-die-lex-wolf-durch-den-bundestag-peitschen-bitte-protestieren/

In einer Pressemitteilung kritisiert Dr. Kirsten Tackmann die Bundesregierung scharf. Zitat: Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden, noch die Weidetiere besser schützen. Hier die PM https://kirstentackmann.de/bundesregierung-versucht-beim-artenschutz-zu-tricksen/

Bundesregierung blockiert gleichzeitig Weidetierprämie

Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung sei „schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse im Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Noch am Mittwoch wurde der Antrag von LINKEN und Grünen für eine Weidetierprämie abgelehnt. Diese Hilfe wäre direkt und unkompliziert in den Betrieben angekommen. Auch alle Änderungsanträge der LINKEN zum Bundeshaushalt 2020 für die Weidetierhaltungen – ein Bundesprogramm Weidetierhaltung mit 50 Millionen Euro jährlich und ein Herdenschutzkompetenzzentrum mit 2 Millionen Euro jährlich – wurden leider abgelehnt. Hier die PM https://kirstentackmann.de/weidetierhaltung-hilfe-versprochen-gebrochen/

Auch die Grünen gegen Lex-Wolf

Diese Antwort erhielten wir auf unser Anschreiben an die GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr Vogel,
Frau Lemke dankt dem Vorstand und Frau Sommer sehr für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2019.
Ihre Anmerkungen haben wir gerne aufgenommen. Wir können Ihnen versichern, dass sich Frau Lemke und die
Grüne Bundestagsfraktion weiterhin gegen die geplante Gesetzesänderung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Konstanze Behrendt

—-
Konstanze Behrendt
Büro Steffi Lemke MdB

Steffi Lemke MdB
Parlamentarische Geschäftsführerin und
Sprecherin für Naturschutz der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Bundestag öffnet der Wiederausrottung der Wölfe Tür und Tor – Debatte in der Nacht zeigt den mächtigen Einfluss der Lobbyisten

Am sehr späten Donnerstagabend in den Freitag Morgen hinein hat der Bundestag in der ersten Lesung über einen Kabinettsvorschlag zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf beraten. Hier unsere Zusammenfassung und mit einem Link zu allen Reden. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. fordern die Abgeordneten des Bundestages erneut dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Stattdessen fordern wir Weidetierprämien und unbürokratische und vor allem schnelle Auszahlungen für Zäune und schnelle Entschädigungen von Haltern. Wir fordern eine bundesweite Regelung, bei der auch bundesweit entschädigt wird. In Punkto Digitalisierung in Schulen konnte die Bundesregierung  ja auch in den Förderalismus der Länder eingreifen. Warum geht dies nicht beim Thema Wolf? Es  würde hier um Summen gehen, die lächerlich gering erscheinen im Vergleich zu Summen, die von der GroKo bereits verpulvert worden sind oder noch werden, wie beispielsweise 500 Millionen für Mautentschädigungen oder einer EU-Strafe von 11,8 Millionen, die dem Land Niedersachsen wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete droht.

Mitmachaktion!

Bitte protestieren Sie weiter und schreiben Sie direkt an Abgeordnete. Sie können hier unseren Flyer herunterladen und mit zum Schreiben hinzufügen: flyer-lex-2

Hier die komplette Debatte im Bundestag als Aufzeichnung mit Reden von CDU/CSU, Grünen, FdP, AfD und Linke. Die SPD trat erst gar nicht an. Die Debatte war auf den späten Abend gelegt worden. Es sind kaum noch Abgeordnete anwesend gewesen. Die FDP will Jagd auf Wölfe machen, CDU/CSU und der AfD geht die LEX-Wolf noch nicht weit genug. Selbst vor alternativen Fakten, wie die „Ausrottung des heimischen“ Muffelwilds“ durch den Wolf, schreckte man hier in den Reden nicht zurück. In Wirklichkeit sind Mufflons eben nicht in Deutschland heimisch gewesen, sondern sie wurden von Hobbyjägern ausgesetzt, um sie anschließend abschießen zu können. Siehe auch Jagdstatistik des DJV.  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-bundesnaturschutzgesetz-664350?fbclid=IwAR3T7CAUu5l0-WpbU322End0sVGDYcHMQ39_yO4LkS269AZnlF5AVsBNADc

LEX Wolf bedeutet erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland

Als einziger Redner bezog Ralph Lenkert von den Linken ganz klar Stellung pro Wolf. Er warf der FDP, CDU/CSU und AfD vor, Ängst zu schüren. In Italien und Rumänien kämen auch Weidetierhalter, Touristen und Wölfe miteinander klar, obwohl es dort sehr viel mehr Wölfe als in Deutschland geben würde. Er warf den Parteien vor, kein Geld für die Weidetierhalter ausgeben zu wollen und dazu auch noch Entschädigungen schwierig zu gestalten. Auch er sieht – genau wie wir – in der LEX Wolf, also der Änderung des Bundesnatuschutzgesetzes ,eine Gefahr für die erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland. Hier seine Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397426&fbclid=IwAR095BF_hMbFJL9yF49Vo5r5uEa6gcsgGhO6fiC8rg5u7Ry835M7uR1QsUM#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTc0MjYmdmlkZW9pZD03Mzk3NDI2JmZiY2xpZD1Jd0FSMDk1QkZfaE1iRkpMOXlGNDlWbzVyNXVFYTZnY3NnR2hPNmZpQzhyZzV1N1J5ODM1TTd1UjFRc1VN&mod=mediathek

Steffi Lemke von den Grünen hielt eine mehr oder weniger blutleere Rede. Sie verwies darauf, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig wäre, da man z. B. nach der Brandenburger Wolfsverordnung bereits Wölfe abschießen könne. Dort werde dann ein Wolf getötet, wenn er zwei Mal einen wolfsabweisenden Zaun überwunden habe. Wir von Wolfsschutz- Deutschland e. V. haben bereits in aller Entschiedenheit gegen die Brandenburger Wolfsverordnung protestiert. Wir haben den starken Verdacht, dass nach dieser Verordnung bereits in diesem Jahr ohne die Öffentlichkeit zu informieren, Wölfe in Brandenburg „beseitigt“ worden sind. Nach unserer Ansicht dürften nach Rissen überhaupt keine Wolfsabschüsse in Aussicht gestellt werden, weil diese Aussicht Tür und Tor für Betrügereien eröffnet. Wolfshassende Weidetierhalter schrecken beispielsweise nicht davor zurück, Lücken in die Zäune einzubauen und den Strom abzustellen, um Risse zu provozieren und danach einen Wolfsabschuss erreichen zu können. Ferner wieß Lemke darauf hin, dass man einem zum Abschuss freigegebenen Wolf nur schwer habhaft werden könne. Dies könnte in Zukunft ganz anders aussehen, denn in Sachsen hat man erneut begonnen, einem Wolf aus einem Rudel einen Sender zu verpassen. Auch in Niedersachsen ist dies geplant. Allerdings konnte man hier noch keinen einzigen Wolf fangen. Gelingt dies aber irgendwann, hätten Wölfe auf die ein Schießbefehl ausgestellt worden ist, keine Chance mehr, weil besenderte Rudelmitglieder als so genannte „Judaswölfe“ fungieren würden. Hier die Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397427#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mzk3NDI3JnZpZGVvaWQ9NzM5NzQyNw==&mod=mediathek

Wie irrwitzig die Forderung nach einer Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes ist, zeigt allein schon die Statistik für Niedersachen. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 ganze 403 Tiere! und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  beträgt  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen und über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrage der Grünen.

Überhaupt nicht eingegangen wurde von den wolfsfeindlichen Parteien auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die EU-Richter setzten in einem Urteil gegen Finnland  strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt. Hier der Link zu unserem Artikel darüber: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/11/wolfsabschuss-nicht-leichter-eugh-urteil-gegen-finnland-mit-auswirkungen-auf-die-lex-wolf-und-abschussverfuegungen-in-deutschland/

Die nächtliche Debatte im Bundestag wurde nach einer halbstündigen Debatte beendet und das Thema zunächst in die Umweltausschüsse verwiesen.  Allerdings ist dies kein Grund zum Durchatmen, denn nach drei Lesungen könnte dieses Gesetz tatsächlich durchgepaukt werden.

 

 

 

Faktencheck Niedersachsen – Zaunfrevel open end – How dare You, Olaf Lies und Frank Schmädeke?

In Niedersachsen geht der Abschusswahnsinn um das Rodewaldrudel in eine neue Runde. Wir zeigen in unserem neuen Faktencheck mit Fotoreportage, wie es vor Ort wirklich aussieht. Eine Geschichte von Märchenerzählern mit Pinocchiosydrom sowie Poltikern, die anscheinend faktenresistent sind und Weidtierhaltern, die sich nicht um ihre Tiere sorgen.

Jagd auf Roddy verstößt gegen EU-Recht

Umweltminister Lies hatte Ende September die Abschussverfügung auf Wolf Roddy erneut um einen Monat verlängert. Gleichzeitig waren Lies und sein Kollege Albrecht aus Schleswig-Holstein  bei der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto Fehlschüsse absegnen zu lassen. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 ganze 403 Tiere! und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  beträgt  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen und über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrage der Grünen.

Hier die Rissliste in Niedersachsen zum Nachschauen. Im Landkreis Nienburg werden von den Wölfen Jungrinder gerissen, weil diese in den markierten Gebieten so gut wie ohne Schutz dastehen. Wie soll ein Wolf denn auch wissen, dass Rotwild erlaubt ist, aber ein Jungrind, das von Größe und Statur fast genauso wirkt wie ein Rothirsch, nicht erlaubt ist? https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&layers=alle_Nutztierschaeden_2019&X=5825000.00&Y=493000.00&zoom=5

Im Vergleich zum Schaden von unter 3.000 Euro, den Roddy nachweislich verursacht hatte, stehen die Kosten für die Jagd auf den Wolf in absolut keinem Verhältnis mehr. Inzwischen müssten 200.000 Euro sogar überschritten worden sein.

Die erneute Verlängerung der Abschussgenehmigung verstösst laut Urteil vom 10. Oktober gegen Finnland gegen europäisches Recht. Die von Umweltminister Lies behauptete Selbstverteidigung  von Rindern kann so nicht weiter aufrecht erhalten bleiben. Zitat: „Diese Begründungspflicht ist nicht erfüllt, wenn die Entscheidung über eine Ausnahme weder Angaben zum Fehlen einer anderen zufriedenstellenden Lösung enthält, noch auf die in diesem Zusammenhang relevanten technischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Berichte verweist.“  Wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/11/wolfsabschuss-nicht-leichter-eugh-urteil-gegen-finnland-mit-auswirkungen-auf-die-lex-wolf-und-abschussverfuegungen-in-deutschland/

Wir fordern: Überhaupt keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen!

Wenn den Weidetierhaltern, die sich absolut dem Schutz ihrer Herden verweigern, in Aussicht gestellt wird, einen Abschuss zu erlangen,  wird  man hier auch nichts unversucht lassen, einen solchen Abschussbefehl zu erreichen. Und sei es selbst damit lebende Tiere zur Wolfsanfütterung auf die Wiesen zu stellen, oder den Strom am Zaun abzustellen.

Von Mittwoch, den 16. Oktober, bis Freitag den 18. Oktober 2019, waren wir erneut im Gebiet des vom Abschuss gefährdeten Rodewalder Rüden „Roddy“ in Niedersachsen unterwegs. Dabei waren wir am Mittwoch Abend auch in der Gegend, in der angeblich laut Wolfsberater Wichmann der spektakulärste  Wolfsriss des Jahres stattgefunden haben soll. Das Foto des toten Rindes hatte gleich der CDU-Poltiker Schmädeke erstellt. Die Lokalzeitung Harke veröffentlichte am 18. Oktober einen Bericht vom Vorfall, der mit sehr seltsamen Fakten daherkommt. Angeblich soll das Rodewaldrudel ein 600 Kilo schweres, ausgewachsenes Rind in nur einer Nacht komplett aufgefressen haben. Im Fließtext heisst es weiter, dass es ein Rind im Alter von zwei Jahren gewesen wäre. Solche Jungrinder wiegen keine 600 Kilo. Weiter heisst es, dass der Rest der Herde nun nicht mehr da sei, da nach Ungarn abtransportiert.

Vereinsmitglied Klaus G. und die Vereinsvorsitzende Brigtte Sommer waren vom 16. bis 18. Oktober erneut vor Ort.

Wir haben diese unglaubwürdig erscheinende Geschichte gegenrecherchiert

Ebenso haben wir weitere Zäune in dem Gebiet des vom Abschuss bedrohten Wolfsrüden Roddy kontrolliert. Die Ergebnisse sind hier in unserer Foto-Reportage aufgeführt.

 

Zaunfrevel nördlich von Steimbke. Die Litze hat 85 Zentimeter Luft nach unten, ist ohne Spannung und diese Jungrinder ohne Hörner könnten sich auf keinen Fall selber gegen einen Wolf verteidigen. Die Jagd auf Roddy müsste nun bald 200.000 Euro an Kosten  erreichen, oder sogar schon überschritten haben. Geld für Zäune ist wohl keines mehr vorhanden, weil das Geld für die Weidetierhalter für die Jagd auf Roddy eingesetzt worden ist. Der NDR meldete, dass die  die Auszahlung der Förderbeträge Anfang des kommenden Jahres an das Landwirtschaftsministerium übergeben werde, doch ob jetzt endlich schneller und überhaupt Geld fließen wird, ist fraglich.

 

Von Mittwoch, den 16. Oktober, bis Freitag den 18. Oktober 2019, waren wir erneut im Gebiet des vom Abschuss gefährteten Rodewalder Rüden „Roddy“ in Niedersachsen unterwegs.

Vereinsmitglied Klaus G. und Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer unterwegs im Landkreis Nienburg in Niedersachsen.

 

Medien und Politiker machen sich zu Erfüllungsgehilfen der Agrar- und Jägerlobby

 

How dare You, Frank Schmädeke?

Bei Sonnenborstel soll sich angeblich der spektakulärste Rissvorfall des Jahres ereignet haben Hier dazu ein Posting des CDU-Politikers Frank Schmädeke auf Facebook, mit der Tatsachenbehauptung, dass es erwiesen sei, dass das Rodewaldrudel für den Riss verantwortlich wäre. Dabei ist dies keinesfalls zum jetzigen Zeitpunkt gelärt. Pikant: Der Diplom-Agraringenieur ist stellvertretender Bezirksstellenleiter der Landwirtschaftskammer in Nienburg und Landwirt.

Screenshot von der FB-Seite des CDU-Poltikers Schmädeke
Ausriss eines Artikel in DIE HARKE von der Online-Ausgabe am Sonntag. Am Freitag war allerdings bereits ein Bericht in der gedruckten Ausgabe erschienen. Auf dem Bild, das Frank Schmädeke gemacht haben will, ist eine Wunde am Hals des Tieres zu erkennen, die auf den ersten Blick nicht wie ein Kehlbiss, sondern eher wie ein Schnitt wirkt.

 

Die WAZ dagegen brachte einen ausgewogenen Artikel im Konjunktiv, der zum Teil von der dpa übernommen worden war und in dem auch Lesern klar werden kann, weshalb nun das ganze Rudel ins Interesse dieses wolfskritischen Poltikers geraten ist. Man möchte wohl ganz augenscheinlich den Menschen weißmachen, dass Vater Roddy sein „unnatürliches“ Verhalten an seine Kinder weitergegeben hätte und nun versucht man zu erreichen, einen Abschuss für das komplette Rudel zu erlangen. https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Problemwolf-koennte-erwachsenes-Rind-gerissen-haben

Dabei belegen wir seit Anfang des Jahres mit unseren Faktenchecks und Zaunkontrollen, dass sich die Wölfe des Rodewaldrudels überhaupt nicht unnatürlich verhalten. Zumal der von Roddy verursachte Schaden unter 3.000 Euro liegt.

 

Wir waren am Mittwoch Abend, den 16.10.19, ebenfalls vor Ort und haben Weiden kontrolliert. Neben einem Damwildgehege ohne Strom und Untergrabschutz, fiel uns eine Rinderweide ins Auge, auf der Jungrinder untergebracht waren, die dem toten Tier auf dem Foto in DIE HARKE ähneln.

Schwarzbunte Jungrinder im Alter von ein bis zwei Jahren auf einer Weide zwischen Steimbke und Sonnenborstel am Waldrand. Die Tiere sind zum großen Teil nur mit einer Stacheldrahtlitze als Zaun gesichert gewesen.

 

Am Eingang zur Weide ist eine Litze angebracht gewesen, die hätte Strom führen können. Es war allerdings keiner vorhanden. Die Litze hat Luft von 63 Zentimeter nach unten. Hier marschiert Hund oder Wolf einfach darunter hindurch.

 

Hier noch einmal die Lücke zum Boden dargestellt.

 

Damhirsche und Gänse im Gehege ohne Spannung und ohne Untergrabschutz in Sonnenborstel oberhalb der Gaststätte „Jägerkrug“

Damhirsche und Gänse waren hier untergebracht.
Der Wildzaun ist zwar zwei Meter hoch, ABER…
…es ist weder eine Stromlitze angebracht, noch steht der Wilddraht unter Spannung.
Am Boden ist der Wildzaun nicht verankert. D. h. es ist kein Untergrabschutz vorhanden. Hund oder Wolf können sich hier in wenigen Minuten durchgraben.

Weidekontrolle zwischem Steimbke und Lichtenhorst

Wolfsgegner  behaupten, dass wir keine wissenschaftlichen Belege für unsere Kontrollen hätten und wir Kontrollen faken würden. Welche wissenschaftlichen Beläge braucht man bitte für ein derart eindeutiges Bild vor Ort? Wie bitte soll man eine solche Weidekontrolle „faken“ können?

 

Auf dieser Weide sind Mutterkühe mit ihren Kälbern untergebracht. Das Umweltministerium behauptete, dass hier der „Schutz der Herde“ vor Wolfsangrifffen automatisch gegeben wäre. Wie bitte sollen Kühe ohne Hörner, denen jegliche Aggressivität zudem auch noch weggezüchtet worden ist, ihre Kälber verteidigen? Zumal Wölfe sehr schnell merken, wenn ein Tier nicht fit ist.
Stacheldraht, ohne Spannung.
Drei Litzen Stacheldraht, ohne Spannung. Die unterste Litze beginnt in 68 Zentimetern Höhe. Hier kommen Hund und Wolf einfach unten hindurch.

Waldweide im Waldgebiet zwischen Steimbke, Lichtenhorst und Rodewald

 

Stacheldrahtlitzen. Luft zum Boden 64 Zentimter.
Stacheldraht ohne Spannung.
Auf dieser Waldwiese sind Bullen mit dabei. Gefährlich ist diese Art der Unterbringung auf jeden Fall, nicht für Wölfe, aber für Spaziergänger, denn die Tiere können leicht ausbrechen und auf Menschen losgehen.
Ein Hochsitz direkt auf der Weide. Findet hier Weideschlachtung statt, oder stehen die Tiere hier, um die Wölfe zum Abschuss anzulocken?
Ein zweiter Hochsitz direkt neben der Weide. Gut zu sehen ist hier der miserable Zustand des Stacheldrahtzauns.
Hier liegt ein Teil des Stacheldrahtes sogar am Boden. Eine Gefahr für Mensch und Tier.

Immer wieder behaupten Politiker, dass man den Landkreis doch nicht komplett zum Boden einzäunen könne, da  Niederwild sich zwischen den Zäunen frei bewegen müsse. Seltsamerweise scheint dies bei Heidelbeersträuchern, die hier massenhaft im großen Stil eingezäunt sind, nicht mehr zu gelten.

Viele Quadratkilometer im Gebiet sind eingezäunte Obst- und Gemüsefelder.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – Zwei positive Zaunbeispiele

Dieser Schafhalter hat seinen Festzaun wolfsabweisend gemacht. Er hält schon mehrere Jahre diese seltenen Soyschafe, aber er hatte noch keinen Rissvorfall zu beklagen. Außen ist die Anlage mit Büschen abgesichert. Der Zaun verfügt neben Flatterbändern auch über einen Untergrabschutz mit zwei Litzen, die eine Spannung von 10.000 Volt haben. Der Zaun ist 1,40 Meter hoch.

10.000 auf der oberen Litze.
Diese Schafe sind sicher.
Obere Stromlitze mit Spannung und Flatterband,  außen Büsche, die fest verwurzelt sind, unten Holz sowie eine weitere Stromlitze.
Auch unten messen wir 10.000 Volt.
Die Höhe des Zaus beträgt 1,40 Meter.
Wir wurden eingeladen, diesen Zaun zu kontrollieren.

Wolfsabweisend eingezäunte Rinderherde bei Steimbke

Diese Rinderherde ist wolfsabweisend eingezäunt.
Andere Wildtiere, wie diese Reiher hier, kommen mit den wolfsabweisenden Litzen ohne Probleme zurecht.

Machen hunderte von Hobbyjägern den Wildtieren im Landkreis Nienburg das Leben zur Hölle?

Über 400 Hobbyjäger sollen im Gebiet der Wolfsfamilie des Rodewaldrudels ihre Jagdpachten ausüben. Angeblich haben sie keine Erlaubnis, auf Roddy zu schießen. Wir sind uns aber sehr sicher, dass sie dem geheimnisvollen „Dienstleister“, der inzwischen 200.000 Euro einkassiert haben dürfte, zuarbeiten. Was uns auffiel: es sind zur Zeit sehr, sehr wenige Rehe, Hirsche und Wildschweine zu sehen. Füchse haben sich gar keine gezeigt. Lediglich Greifvögel und Reiher konnten wir beobachten. Haben die Jäger das Revier derart leer geschossen, dass die Wölfe inzwischen sogar gezwungen sind, sich an den Jungrindern zu bedienen?

 

Vereinsmitglied Klaus G. und Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer auf Kontrolltour.
Im Revier des Rodewaldrudels befindet sich alle paar Meter mindestens ein Hochsitz. Eine solche Dichte haben wir sonst noch nirgendwo vorgefunden.
Eingestürzte Hochsitze werden als Müll im Wald liegen gelassen.
Kirrplatz zum Anlocken von Wildschweinen. Die blaue Tonne  hinten  dient als Futterautomat. Vorne rechts an der Birke wurde ein ehemaliger Eimer für Hundesnacks zum Aufbewahren von Buchenholzteer entfremdet. Jäger nutzen diesen zum Anlocken der Wildschweine indem sie ihn an die Bäume schmieren. Auf dem Bild sind Bäume zu sehen, die mit diesem Mittel bestrichen sind! Dies ist nur in Wasserschutzgebieten nicht erlaubt.
Der Eimer mit Buchenholzteer.
Auch hier auf diesem Platz sind Hochsitz, Leckstein und Buchenholzteer ausgebracht.
Leckstein und Buchenholzteer.
Durch Winterfütterung wird der Hirschbestand noch erhöht.
Neben Funkkameras der Häscher sollen auch noch Schlingfallen und Kastenfallen auf dem Gelände aufgestellt worden sein.
Nördlich der Bundesstraße zischen Nienburg und Steimbke ist der Hochsitzbestand am höchsten.
Dieser Hochsitz befindet sich inmitten einer Wegkreuzung.