Was für ein Zittern und Bangen, doch jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Wölfin Gloria von Wesel nicht getötet werden darf. Dieses Urteil werten wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch als Sieg für den Natur- und Wolfsschutz, als Zeichen gegen Lobbypolitik und als wichtiges Signal an unwillige Weidetierhalter und schießfreudige Jäger.
Die drei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar, so eine Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes von heute.
Die Beschwerden des Kreises Wesel gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen und damit den Stopp der Vollziehung der Ausgenehmigung zum Abschuss von Gloria bestätigt. Zur Begründung hat der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Eine Vollziehung der Ausnahmegenehmigung kommt nicht in Betracht, weil diese an mehreren Fehlern leidet. Der Kreis hätte nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeigt. Ferner sei die Schadensprognose des Kreises defizitär, weil sich aus ihr der Umfang der angenommenen zukünftigen Schäden nicht ergebe. Dies mache auch die Ermessensausübung des Kreises fehlerhaft, weil die von ihm vorgenommene Abwägung zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ohne Benennung des Umfangs der zukünftigen Schäden nicht brauchbar sei. Schließlich liege auf der Hand, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Wolfspopulation im Westmünsterland durch den Abschuss von Gloria verschlechtern würde, weil dadurch der Umfang der Population um ein Drittel reduziert werde und zudem Gloria das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen ist. Der vom Kreis angenommene Ausgleich in Gestalt des Zuzugs eines anderen Weibchens sei lediglich spekulativ. Auch bei einer reinen Vollzugsfolgenabwägung wäre die Vollziehung der Ausgenehmigung zu stoppen. Der Abschuss von Gloria bedingte einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres kompensierbar wäre. Der auf der anderen Seite zu berücksichtigende landwirtschaftliche Schaden in Gestalt gerissener Weidetiere würde dagegen aufgrund bestehender Entschädigungsregelungen für Nutztierhalter kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuern zahlenden Allgemeinheit erscheine vergleichsweise marginal.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden aber weiterhin ein Auge auf das Gebiet haben und wir hoffen, dass bestimmte Lobbygruppen endlich mit Rissprovokationen und Lügenmärchen aufhören und endlich anfangen, ihre Tiere fachgerecht zu schützen. Auch Umweltminister Krischer (Grüne) könnte sich nun tatsächlich in die Aufgaben eines Umweltministers stürzen, dem wirklich der Naturschutz am Herzen liegt, statt der Agrar-Lobby das Leben einer Wolfsmutter als Bauernopfer darzubringen.
Wir wünschen Gloria und ihrer Familie eine erfolgreiche Paarungszeit.
Hier die Pressemittellung des Oberveraltungsgerichtes:
7 Gedanken zu „NRW: Oberverwaltungsgericht verbietet Abschuss von Gloria endgültig“
Warum erst jetzt diese Entscheidung? Aber wie soll es weiter- gehen? Wer sorgt dafür , daß dieses Gestz auch eingehalten wird? Und was geschieht , wenn ein „Übeltäter“ gefaßt wird?? Mündliche Verwarnung oder gerichtliche Verhandlung mit einem -für die Natur ( Tier und Mensch ) – nachhaltigem Urteil ?
Super, was für eine gute Nachricht! Hoffentlich halten sich auch alle dran.
Die Grünen werden hoffentlich bei der nächsten Wahl verstehen. Wie konnte das passieren, dass das vorher keiner bemerkt hat, dass die nur quatschen und visionäre Bücher schreiben, plötzlich aber richtig arbeiten sollen, darauf aber garnicht vorbereitet sind. Gewählt, weil sich die Menschen zu Recht Sorgen machen über das weiter so der etablierten bürgerlichen Parteien, aber mit der Aufgabe restlos überfordert. Können Wirtschaft nicht, Außenpolitik nicht und Land nicht, das war ja schon länger bekannt. Zum Trost – Stadt können sie auch nicht.
Es ist noch cht NUR hoffnungsvoll, dass es noch eine funktionierende Rechtssprechung gibt, es ist einfach traurig, dass immer wieder die Richter sind, die den gewählten Vertretern des Volkes klarmachen müssen, dass es Gesetze gibt.
Nur 2 Prozent der arbeitenden Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig, davon nur wenige als betroffene Nutztierhalter und davon gibt es noch so viele kluge Köpfe, Bauern, die sich Gedanken machen und sich den neuen Gegebenheiten stellen und handeln, dassuber 50 Prozent der Nutztiere ausreichend geschützt sind. Und die paar Hansels, die dann noch übrig bleiben, machen einen Aufstand, hetzen ihre Ministerpräsidenten in die Spur, als ginge es um alles. Sorry, aber ein Bauarbeiter, der sein Handwerk nicht versteht, ein Busfahrer, der nicht klarkommt, rennen da auch die Ministerpräsidenten zur Frau von der Leyen oder müssen die sich einen neuen Job suchen und niemanden juckt es auch nur eine Sekunde? Was ist denn los mit diesen Typen?! Ehrlich, alle Kraft denen, die sich der Herausforderung stellen. Die haben es schwer. Wolfsschutz ist nicht mal eben mit dem Finger schnipsen und dann funktioniert das. Die müssen Rückschläge hinnehmen und dazulernen, aber sie machen es ja offensichtlich, aber um wen bemüht man sich, um die Radautüten.
Das war schon in der Schule der falsche Ansatz.
Eine eigentlich sehr gute Meldung, aber im Kern doch traurig.
Und wir können darauf warten, dass von diesen Idioten einer loszieht oder 10 und das Recht missachten und Tatsachen schaffen. Stehen bittere Geldstrafen drauf, aber da findet die Polizei ja nichts raus, selbst wenn die Idioten Videos vom Wilfhetzten mit dem Auto selber ins Netz stellen, können die nichts ermitteln und wenn sich dann auf Druck der anderen Jäger doch mal ein Schutze stellt, ist die Justiz bislang auf Schmusekurs.
Das wird ein Thema bleiben und Wildtierkameras bleiben auch ein Thema.
Die dürfen sich einfach nicht sicher sein, dass sie nicht doch entdeckt und erkannt werden.
Aber heute freuen wir uns mal einfach. 🙂 Ein Sieg der Vernunft und des Rechts, wer hätte das gedacht. Eine wild gewordene Landesregierung in die Schranken gewiesen. 👍
ein gutes und en schönes zeichen.auch für skeptiker*innen.
politik ist nichtberechtigt irrationale sachverhalte durch zu drücken.
sicher der wolfsschutz kennt auch die illegalen seiten.aber diese beiden urteile
zeigen das die justiz soeinfach auch von poltikern nicht zu korrumpieren ist.
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/08_240209/index.php?fbclid=IwAR2Ejzp6BgjOJ4zzoE0tUKrHr63-g4LYHsuEo7EF75x-1QAXeoc2ibhgYhU – trotzdem ein armutszeugnis, dass das in deutsch bis zum OVG gehen muss, um solch ganz simpel EINZIG VERNÜNFTIGE sache durchzufechten – und risiko jetzt: dass die wölfin demnächst „einfach verschwindet“, und was das heißt, wissen wir ja.
Welch gute und erleichterte
Nachricht!
Gloria darf leben.
Wünschenswert bleibt, dass
noch mehrere Vertreter unseres
Staates für die Wölfe eintreten.
Ich kann nur hoffen, dass jetzt
Gloria und andere Wolfsrudel
illegal getötet werden.
“ Ich kann nur hoffen, dass jetzt
Gloria und andere Wolfsrudel
illegal getötet werden. “ – verschrieben? vertippt?