NRW: Oberverwaltungsgericht verbietet Abschuss von Gloria endgültig
Was für ein Zittern und Bangen, doch jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Wölfin Gloria von Wesel nicht getötet werden darf. Dieses Urteil werten wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch als Sieg für den Natur- und Wolfsschutz, als Zeichen gegen Lobbypolitik und als wichtiges Signal an unwillige Weidetierhalter und schießfreudige Jäger.
Die drei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar, so eine Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes von heute.
Die Beschwerden des Kreises Wesel gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen und damit den Stopp der Vollziehung der Ausgenehmigung zum Abschuss von Gloria bestätigt. Zur Begründung hat der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Eine Vollziehung der Ausnahmegenehmigung kommt nicht in Betracht, weil diese an mehreren Fehlern leidet. Der Kreis hätte nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeigt. Ferner sei die Schadensprognose des Kreises defizitär, weil sich aus ihr der Umfang der angenommenen zukünftigen Schäden nicht ergebe. Dies mache auch die Ermessensausübung des Kreises fehlerhaft, weil die von ihm vorgenommene Abwägung zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ohne Benennung des Umfangs der zukünftigen Schäden nicht brauchbar sei. Schließlich liege auf der Hand, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Wolfspopulation im Westmünsterland durch den Abschuss von Gloria verschlechtern würde, weil dadurch der Umfang der Population um ein Drittel reduziert werde und zudem Gloria das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen ist. Der vom Kreis angenommene Ausgleich in Gestalt des Zuzugs eines anderen Weibchens sei lediglich spekulativ. Auch bei einer reinen Vollzugsfolgenabwägung wäre die Vollziehung der Ausgenehmigung zu stoppen. Der Abschuss von Gloria bedingte einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres kompensierbar wäre. Der auf der anderen Seite zu berücksichtigende landwirtschaftliche Schaden in Gestalt gerissener Weidetiere würde dagegen aufgrund bestehender Entschädigungsregelungen für Nutztierhalter kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuern zahlenden Allgemeinheit erscheine vergleichsweise marginal.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden aber weiterhin ein Auge auf das Gebiet haben und wir hoffen, dass bestimmte Lobbygruppen endlich mit Rissprovokationen und Lügenmärchen aufhören und endlich anfangen, ihre Tiere fachgerecht zu schützen. Auch Umweltminister Krischer (Grüne) könnte sich nun tatsächlich in die Aufgaben eines Umweltministers stürzen, dem wirklich der Naturschutz am Herzen liegt, statt der Agrar-Lobby das Leben einer Wolfsmutter als Bauernopfer darzubringen.
Wir wünschen Gloria und ihrer Familie eine erfolgreiche Paarungszeit.
Hier die Pressemittellung des Oberveraltungsgerichtes: