NRW: Oberverwaltungsgericht verbietet Abschuss von Gloria endgültig

Was für ein Zittern und Bangen, doch jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Wölfin Gloria von Wesel nicht getötet werden darf. Dieses Urteil werten wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch als Sieg für den Natur- und Wolfsschutz, als Zeichen gegen Lobbypolitik und als wichtiges Signal an unwillige Weidetierhalter und schießfreudige Jäger.

Die drei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar, so eine Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes von heute.

Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

 

Die Beschwerden des Kreises Wesel gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen und damit den Stopp der Vollziehung der Ausgenehmigung zum Abschuss von Gloria bestätigt. Zur Begründung hat der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Eine Vollziehung der Ausnahmegenehmigung kommt nicht in Betracht, weil diese an mehreren Fehlern leidet. Der Kreis hätte nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeigt. Ferner sei die Schadensprognose des Kreises defizitär, weil sich aus ihr der Umfang der angenommenen zukünftigen Schäden nicht ergebe. Dies mache auch die Ermessensausübung des Kreises fehlerhaft, weil die von ihm vorgenommene Abwägung zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ohne Benennung des Umfangs der zukünftigen Schäden nicht brauchbar sei. Schließlich liege auf der Hand, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Wolfspopulation im Westmünsterland durch den Abschuss von Gloria verschlechtern würde, weil dadurch der Umfang der Population um ein Drittel reduziert werde und zudem Gloria das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen ist. Der vom Kreis angenommene Ausgleich in Gestalt des Zuzugs eines anderen Weibchens sei lediglich spekulativ. Auch bei einer reinen Vollzugsfolgenabwägung wäre die Vollziehung der Ausgenehmigung zu stoppen. Der Abschuss von Gloria bedingte einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres kompensierbar wäre. Der auf der anderen Seite zu berücksichtigende landwirtschaftliche Schaden in Gestalt gerissener Weidetiere würde dagegen aufgrund bestehender Entschädigungsregelungen für Nutztierhalter kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuern zahlenden Allgemeinheit erscheine vergleichsweise marginal.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden aber weiterhin ein Auge auf das Gebiet haben und wir hoffen, dass bestimmte Lobbygruppen endlich mit Rissprovokationen und Lügenmärchen aufhören und endlich anfangen, ihre Tiere fachgerecht zu schützen. Auch Umweltminister Krischer (Grüne) könnte sich nun tatsächlich in die Aufgaben eines Umweltministers stürzen, dem wirklich der Naturschutz am Herzen liegt, statt der Agrar-Lobby das Leben einer Wolfsmutter als Bauernopfer darzubringen.

Wir wünschen Gloria und ihrer Familie eine erfolgreiche Paarungszeit.

 

 

Hier die Pressemittellung des Oberveraltungsgerichtes:

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/08_240209/index.php?fbclid=IwAR3wF9Yzx4F71NwML0kOHl_FegiWEZe8hTT6u-eYvpXXgZQ6lELFLaFn6Zw

 

 

Abschussdrama um Wölfin Gloria geht weiter und landet beim Oberverwaltungsgericht

Der Kreis Wesel und das Landesumweltamt NRW haben Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf eingelegt, das einen Abschuss von Mutterwölfin Gloria verboten hatte.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung. „Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Mittwoch, 17. Januar 2024, entschieden, die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Entnahme der Wölfin GW954f weiterhin auszusetzen. Gegen diesen Beschluss hat der Kreis Wesel nach Abstimmung mit dem Landesumweltministerium am Montag, 22. Januar 2024, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.“

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Die detaillierte Beschwerde-Begründung werde derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet.

Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Laut NRZ  soll Umweltminister Oliver Krischer (Grüne)  im Umweltausschuss am vergangenen Mittwoch angedeutet haben, den Gang nach Münster zu wählen. Generell soll in der Landespolitik die Meinung vorherrschen, dass eine endgültige Klärung in dieser Frage auch endgültige Rechtssicherheit brächte. Krischer hatte zuvor auch bereits die Schnellabschussregelungen, die Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) ausgetüftelt hatte, begrüßt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V hofft auf die Unabhängigkeit des Oberverwaltungsgerichtes.

 

Quellen: https://www.kreis-wesel.de/de/presse/entnahme-woelfin-gw954f-kreis-legt-beschwerde-gegen-beschluss-des-verfassungsgerichts-duesseldorf-ein/

https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/gloria-gehen-kreis-wesel-und-umweltministerium-zum-ovg-id241480718.html?fbclid=IwAR2N0dT5tdjkz9ZDHUIMo3cOI1lG0Dgv1BsG4IN16BT_zPzR3JD4rANZ754

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/17/gloria-reisst-nur-ausnahmsweise-weidetiere-gericht-verbietet-abschuss-in-nrw/

Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

Die Wolfsmutter „Gloria von Wesel“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist. Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Beispielfoto Wölfin – © Brigitte Sommer

 

Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV, noch aus Äußerungen des LANUV. Zitat aus der Pressemitteilung: „Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.“

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr über diese Entscheidung, obwohl unsere Klage leider abgewiesen worden ist. Dafür sind die Klagen des BUND, der Naturschutzinitiative sowie der GzSdW anerkannt worden. Unter anderen wurden wir aufgefordert, die Standorte unserer Wildkameras dem LANUV mitzuteilen. Dies können wir aber aus ethischen Gründen nicht verantworten, weil wir fürchten, dass solche Daten auch zur Verfolgung der Wölfe im Rahmen einer Abschussverfügung herangenommen werden, um die Wölfe zu lokalisieren.

Hier ein Blick ins Revier der Wolfsfamilie von Gloria. Auf dem Film sind erneut zwei Welpen zu sehen.

 

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Presseinfo des Verwaltungsgerichts: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php

 

Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden – Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Eine gute Nachricht aus NRW: Schäfer Opriel ist gestern auch in der Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gescheitert. Weder muss Wölfin Gloria umgesiedelt werden, noch darf sie abgeschossen werden. Es seien keine ernsten Schäden zu erwarten, hieß es u. a. in der Urteilsbegründung. Außerdem hätte er wohl die Schutzmaßnahmen oft nicht angewendet, bzw. ausgeschöpft. Damit ist hoffentlich der Kleinkrieg dieses Hobbyschäfers gegen die Wolfsfamilie dort zu Ende.

Bei „Schermbeck-Online“ gibt es einen Vieo-Bericht https://schermbeck-online.de/wold-keine-entnahme-von-woelfin-gloria-statements-nach-dem-urteil/

mit O-Tönen des Hobbyschäfers sowie seinem Anwalt Steinkühler. Übrigens ist Opriels Anwalt Steinkühler Mitglied der Grünen und er war für Schermbeck auch als Bürgermeisterkandidat aufgestellt. Wird sich dieser Poltiker andere Umweltminister der Grünen wie UM Albrecht aus SH, der Wolf Dani erschießen lassen wollte oder UM Wenzel, der Wolf Kurti in Niedersachsen erschießen ließ sowie UM Siegesmund aus Thüringen, die die Mischlingswelpen erschießen ließ, künftig quasi als Beispiel nehmen wollen? Unklar. Es scheint aber ganz so, als wollten auch immer mehr Politiker der Grünen mit einer Politik für die Jagd- und Agrarlobby liebäugeln.

Auch die Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) freut sich über das Urteil aus Düsseldorf: „Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel und die zu Grunde liegenden fachlichen Erkenntnisse und Einschätzungen des LANUV bestätigt hat,“ heisst es in einer Pressmitteilung des LANUV von heute.

„Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel und die zu Grunde liegenden fachlichen Erkenntnisse und Einschätzungen des LANUV bestätigt hat. Mit der heutigen Gerichtsentscheidung ist die Arbeit jedoch nicht gemacht. Um die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf sicherzustellen, ist es unerlässlich, den empfohlenen Herdenschutz auf der gesamten Fläche des Wolfsgebiets Schermbeck möglich zu machen. Herdenschutz war, ist und bleibt das Gebot der Stunde. Dort, wo die Zäunung bisher nicht ausgereicht hat, um die Herden zu schützen, sind weitere Alternativen wie der Einsatz von Nachtpferchen und Herdenschutzhunden zu prüfen“, kommentiert Umweltministerin Ursula Heinen-Esser das Urteil.

Gloria keine Problemwölfin

Nach den bisherigen Erkenntnissen und Einschätzungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) könne eine Verhaltensauffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck nicht belegt werden. Übergriffe auf Haus- und Nutztiere erfolgten im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bieten würde. Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, dass sich die Wölfin darauf spezialisiert hätte, empfohlene Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt.

Bestätigt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auch, dass vor einem Abschuss eines Wolfes der Einsatz von Alternativen zu prüfen ist, dazu gehört die Umsetzung umfassender Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere Zäune. Die Alternativenprüfung gibt das Bundesnaturschutzgesetz zwingend vor. Vor diesem Hintergrund drohe bei Realisierung dieser Maßnahmen kein ernster wirtschaftlicher Schaden für Schafhalter, die die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen verwirklichen.

Herdenschutz wirklich umsetzen

Als weitere Alternativen würden mit Unterstützung des Landes und des Kreises Wesel bereits Herdenschutzhunde und nächtliches Aufstallen erfolgreich in Betrieben in Schermbeck realisiert. Seitdem gebe es an den entsprechenden Weiden keine Übergriffe mehr.

Auch losgelöst von Wölfin GW954f  (Gloria) wären schon weitere Wölfe nach Nordrhein-Westfalen gekommen und es würden weitere folgen. Mit Blick auf die Rückkehr des Wolfes müsse am Ziel an einer ausreichenden Sicherung der Weiden festgehalten werden. „Gemeinsames Ziel aller Beteiligten muss es sein, sowohl den Wolf, als auch die Weidetiere zu schützen. An einer Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf führt in Europa kein Weg vorbei. Wir werden gemeinsam mit dem Bund und den Bundesländern den Herdenschutz weiterentwickeln“, so Heinen-Esser.

Darüber hinaus wird zwischen Bund und Ländern ein „Praxisleitfaden Wolf“ abgestimmt. Auch dieser wird wichtige länderübergreifende Empfehlungen im Umgang mit dem Wolf geben, unter anderem zu der Fragestellung, wann ein Wolf als „problematisch“ in Bezug zur Weidetierhaltung einzustufen und wie mit ihm umzugehen ist.

Hier die Pressemittelung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/verwaltungsgericht-weist-klage-auf-entnahme-der-woelfin-gw954f-gloria-im-wolfsgebiet-schermbeck-ab-1620314698

Dazu ist auch die Antwort der EU auf die Beschwerde von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu den heimlichen Wolfsjagden in Niedersachsen, interessant: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/05/02/geheimes-wolfsgemetzel-klatsche-von-der-eu-fuer-niedersachsens-umweltminister-lies-spd/