Nach einem Wolfsriss an „einer Ziege“ in Altenboitzen (Heidekreis) hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abschussgenehmigung im Rahmen des neuen Schnellabschussverfahrens erlassen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme fundamental und konsequent ab. Neben der mangelnden Transparenz bei der Vergabe und der faktischen Aushebelung des Verbandsklagerechts kritisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V. das Verfahren als ethisch unverantwortlich und wissenschaftlich unbegründet. Zudem werden Klagemöglichkeiten ausgehebelt.
Das Verfahren im Heidekreis folgt demselben Muster wie die jüngste Abschussverfügung im Landkreis Celle: Das Ministerium verzichtet auf eine proaktive Veröffentlichung der genauen Bescheide oder Rissgutachten. Informationen über den konkreten Zustand des Herdenschutzes vor Ort sowie über die räumliche Ausdehnung des Bejagungsgebietes sind für die Öffentlichkeit und für Naturschutzvereine nicht direkt einsehbar. Bekannt wurde die auf sechs Wochen befristete Maßnahme im Drei-Kilometer-Radius erst durch Bestätigungen lokaler Akteure gegenüber der Regionalpresse.
Die politische Vorgeschichte: Der Beschluss von Saarbrücken
Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die aktuelle Praxis in den niedersächsischen Landkreisen das direkte Resultat einer langfristigen politischen Entwicklung, die über die Landesebene hinausgeht. Die rechtliche Grundlage für vereinfachte Entnahmen wurde im Kern auf der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken manifestiert.
Dort stimmten alle 16 Bundesländer einstimmig – und damit über alle Parteigrenzen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken hinweg – für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht sowie für beschleunigte Abschussverfahren. Die jetzige Anwendung des niedersächsischen Wolfsmanagementplans durch das dortige grüne Agrarministerium verdeutlicht, dass beim Umgang mit dem Schutzstatus des Wolfs ein parteiübergreifender Konsens herrscht.
Ethische Ablehnung und wissenschaftliche Fakten zur Rudelstruktur
Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von reaktiven oder präventiven Einzelabschüssen grundsätzlich ab. Aus ethischer Sicht bleibt der Wolf eine streng geschützte Tierart, deren Erhalt oberste Priorität haben muss und deren Bejagung aus rein politischen Motiven unzulässig ist. Zudem ist das Instrument des Schnellabschusses aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Kynologische und ökologische Untersuchungen zeigen seit langem, dass das unkontrollierte Töten von Wölfen bestehende Konflikte verschärft statt löst:
- Zerstörung von Sozialstrukturen: Wird im Rahmen der Genehmigung wahllos das erste Tier geschossen, das den Jägern vor die Flinte läuft, droht die Destabilisierung ganzer Familiengruppen.
- Erhöhte Risswahrscheinlichkeit: Fehlen einem Rudel durch den Abschuss erfahrene Elterntiere für die koordinierte Jagd auf Wild, weichen insbesondere Jungtiere vermehrt auf leichter zugängliche Nutztiere aus. Das Risiko von Nutztierrissen steigt dadurch in der betroffenen Region nachweislich an.
Diese biologischen Zusammenhänge machen das pauschale Schnellabschussverfahren im Heidekreis zu einer fachlich unbegründeten Maßnahme. Zumal eine Ziege keinen wirtschaftlichen Schaden darstellen dürfte.
Systematische Schwächung des Verbandsklagerechts
Besonders kritisch bewerten wir die strukturelle Behinderung juristischer Kontrollmechanismen. Durch die Ausgestaltung des neuen Jagdrechts und der Schnellabschuss-Praxis wird das gesetzlich verankerte Verbandsklagerecht anerkannter Naturschutzorganisationen faktisch wirkungslos gemacht:
- Wegfall der Vorab-Anhörung: Die behördliche Pflicht, Naturschutzverbände vor der Erteilung einer Abschussgenehmigung anzuhören und in das Verfahren einzubinden, wurde für diese Eilfälle gezielt abgeschafft.
- Fristen laufen ins Leere: Da Abschussverfügungen als interne Dienstweisungen behandelt und nicht öffentlich bekanntgemacht werden, erfahren Verbände oft erst mit erheblicher Verzögerung davon. Bei einer Befristung der Maßnahme auf lediglich sechs Wochen schrumpft das Zeitfenster für die Formulierung fundierter Klagebegründungen auf ein Minimum.
- Wettlauf gegen die Zeit beim Eilrechtsschutz: Weil das Ministerium die sofortige Vollziehung der Abschüsse anordnet, entfällt die aufschiebende Wirkung einer Klage. Verbände müssen im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens einen gerichtlichen Stopp (Hängebeschluss) erwirken. Durch die Informationsbarrieren wird dieser Rechtsschutz jedoch so stark verzögert, dass der Abschuss oft vollzogen ist, bevor die Gerichte den Fall überhaupt prüfen können.

Weitere naturschutzfachliche Kritikpunkte
- Fehlende Überprüfbarkeit: Ohne Einblick in die amtlichen Rissgutachten lässt sich für unabhängige Dritte nicht verifizieren, ob der vorgeschriebene Herdenschutz zum Zeitpunkt des Vorfalls vollumfänglich funktionstüchtig war.
Die Illusion des reinen Klagewegs: Warum Hilfe vor Ort jetzt zählt
Während andere Naturschutzverbände weiterhin damit werben, dass der Schutz des Wolfes primär über den juristischen Klageweg im Nachhinein gesichert werden kann, beweisen die Fälle in Celle und Altenboitzen das Gegenteil. Die juristischen Hebel werden durch das neue Verfahren bewusst ausgehebelt. Wenn Gerichte erst entscheiden können, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden, hilft das den betroffenen Tieren nicht mehr.
Der Schutz des Wolfes entscheidet sich nicht mehr nur in den Gerichtssälen, sondern direkt vor Ort.
Vom aktuellen Drei-Kilometer-Abschussradius in Altenboitzen ist geografisch vor allem der residenten (ortstreue) Einzelwolf bei Walsrode direkt betroffen
Daten des offiziellen Wolfsmonitorings in Niedersachsen zeiget folgende Revierverteilung in der Region:
- Der residente Einzelwolf Walsrode: Altenboitzen ist ein Ortsteil von Walsrode. Dieser ortstreue, solitäre Wolf bewegt sich genau in der betroffenen Kulisse und gerät durch die Neuregelung als Erster unter direkten Bejagungsdruck.
- Das Rudel Schwarmstedt: Dieses Territorium schließt südlich an das Gebiet um Walsrode an. Da Wölfe auf der Jagd weite Strecken zurücklegen, könnten umherstreifende Tiere dieses Rudels die unsichtbare Drei-Kilometer-Grenze des Jagdgebiets in Altenboitzen überqueren. Sogar Welpen könnten hier durch das Töten eines Elterntieres betroffen werden.
- Das Rudel Ostenholzer Moor / Truppenübungsplatz: Östlich von Walsrode befindet sich das weite militärische Sperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen mit etablierten Wolfsterritorien (wie dem dortigen Wolfspaar). Auch von dort wandern Wölfe regelmäßig in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wie Altenboitzen ab. Auch dort können Welpen direkt betroffen werden.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:
- Die unverzügliche und barrierefreie Veröffentlichung des Abschussbescheides, der Gebietskulisse und des dazugehörigen Rissgutachtens im Fall Altenboitzen.
- Eine lückenlose und öffentlich zugängliche Aktualisierung der offiziellen Nutztierschadens-Statistiken.
Unser Verein prüft bezüglich der Verfügung im Heidekreis die Einleitung rechtlicher Schritte in Form von Strafanzeigen gegen Ausführende und Verantwortliche. Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz direkt in den betroffenen Kulissen vor Ort zu unterstützen.
Quellen:
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
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Ein Gedanke zu „Altenboitzen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt neue Abschussjagd in Niedersachsen“
Guten Tag,
es ist traurig Ihre Zeilen zu lesen.Diese radikalen Menschen,sind unser aller Untergang.Diese Tiere gehören in die Welt.Sie gehören zu unserem Ökosystem.Viel kan̈n ich nicht tun.Spenden kann ich auch nicht.Ich kann nur schreiben.
Herzlicher Gruß,bitte helfen Sie den Wölfen,mit allem ,was in Ihrer Macht steht.