Pressemitteilung: Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön
Hierzu gibt es ein Update, 07. September 2024
Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler
VON WOLFSSCHUTZ
7. SEPTEMBER 2024
Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön. – https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/07/bayern-rhoenskandal-totschiessen-der-falschen-woelfin-macht-die-verfuegung-nicht-legaler/
P R E S S E M I T T E I L U N G
Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön
Hanau, 5. September 2024
Als feigen Akt einer Lobby verseuchten Politik bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, die Tötung der Mutterwölfin Frigga (GW3092f) von Montag auf Dienstag vergangener Woche in der Langen Rhön in Bayern. Das perfide Vorgehen, die Abschussverfügung geheim zu halten und zu vollstrecken, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben, zeige das mangelnde Rechtsverständnis der Regierung von Unterfranken. Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird über seinen Anwalt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen und Ausführenden stellen.
Völlig irrelevant scheint dem Regierungspräsidenten auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sein, wonach selbst eine Herabstufung des Schutzstatus keine Freigabe zur Jagd auf Wölfe wäre. Das EuGH stellte fest, dass der Wolf regional nicht als Art eingestuft werden darf, die gejagt werden darf, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist.
Wie Sommer erklärt, sei in diesem Urteil nachzulesen, dass Abschussgenehmigungen auch nicht erlaubt seien, wenn kein günstiger Erhaltungszustand gegeben ist. Sommer: „Wir bezweifeln den ernsten Schaden, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Außerdem haben wir nachgewiesen, dass in vielen Fällen kein ausreichender Schutz vorhanden ist.“ Zudem sind Schafe und Ziegen in der Langen Rhön nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.
Der Abschuss des Muttertiers GW3092f (Frigga) zeuge von einer ethischen und moralischen Verrohung. Selbst wenn der Vater und die Welpen noch leben sollten, sei es für ein Elternteil schwierig, die Welpen durch zu bekommen. Der angebliche Nachweis, dass sich das Vatertier Griso (GW3519m) noch im Revier aufhalte, sage nichts darüber aus, ob er sich alleine um die Nahrungsbeschaffung kümmern könne. Die Folge könnte sein, dass sich der Rüde mehr statt weniger leicht jagender Beute zuwendet.
Völlig abartig sei diese Tötung auch in Bezug auf den Artenschutz und die Artenvielfalt, da die erschossene Wölflin genau wie die Schermbecker Wolfsmutter Gloria, den selteneren Haloptyp 02 besaß. Da es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt, sei dies auch wichtig für die Gesunderhaltung und eine gesunde Durchmischung der Wolfspopulation.
Wie wenig sich das Regierungspräsidium um rechtliche Belange kümmere, zeige auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, dass eine Klage gegen den Abschuss eines Wolfs auch damit begründete, dass vor der Erteilung der Abschussgenehmigung den anerkannten Naturschutzvereinigungen nicht Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Auch in dem jetzigen Fall seien die Umweltverbände nicht informiert worden und hätten somit keine Klagemöglichkeit gehabt.
Zusatz: zwei Fotos
Bild 1:
Die meisten Flächen zwischen Gangolfsberg und Heidelstein in der Langen Rhön werden maschinell gemäht.
Bild 2:
Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auf der Langen Rhön im ehemaligen Territorium der Wölfin GW3092f (Frigga). Diese Wolfslosung wurde am 3. September gefunden. Sie ist nicht frisch und könnte sowohl von der getöteten Wölfin Frigga, als auch vom Vaterwolf Griso stammen, der die Kennung GW3519m aufweist.
PM als PDF: PM zum Abschuss einer Wölfin in der Langen Rhön