Jäger erschoss Wolf bei Drückjagd: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen frei gesprochenen Jäger ein
Die Staatsanwaltschaft Potsdam legt Berufung gegen den Freispruch eines Jägers durch das Amtsgericht Potsdam ein (Az: 82 Ds 82/20). Dies teilte ein Gerichtssprecher am Montag dem RBB mit. Der Fall werde jetzt in zweiter Instanz vor dem Landgericht neu verhandelt. Das bedeute unter anderem, dass Beweise neu aufgenommen werden müssten. Wir halten dies für ein wichtiges Signal.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte den Unternehmer wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt. Während einer Jagd im Frühjahr 2019 im Fläming südwestlich von Berlin hatte er einen Wolf erschossen. Der Mann hatte angegeben, das Tier habe die Jagdhunde angegriffen.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte auch Anzeige erstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/22/wolf-bei-drueckjagd-in-brandenburg-getoetet-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige/
Hier ein Artikel zum Freispruch des Jägers: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/wolfsabschuss-101.html