Schießbefehle auf Wolf Dani und Wolf Roddy verlängert – gleichzeitig wächst der Widerstand in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen

Umweltminister Lies und Umweltminister Albrecht teilten fast zeitgleich mit, dass die Schießbefehle auf die beiden Wölfe verlängert worden sind. Weitere vier Wochen sollen dazu dienen, den Wölfen den Garaus zu machen. Während es in Niedersachsen höchstwahrscheinlich ein Polizeischütze ist, sollen in Schleswig-Holstein Jäger zum Killerkommando  zählen.

Ein Bericht zur Situation in Schleswig-Holstein erschien heute in den Lübecker Nachrichten. Zitat: Die Chance, „ein bestimmtes, scheues und intelligentes Tier zu erlegen“, werde nun mal „durch die Aktivität von unterschiedlichsten Personen an den Sichtungsorten des Wolfs nicht unbedingt gesteigert“.

Unterschiedlichste Personen? Auf LN-Nachfrage spricht ein Mitarbeiter des Ministeriums Klartext: Tierschützer hätten etwa auf Facebook zu Störaktionen aufgerufen, um den Wolf nicht vor die Flinten der Jäger laufen zu lassen. Außerdem fürchteten die Jäger selber, dass sie bei der Jagd erkannt werden könnten, wenn sich andere Personen im Wald aufhielten – und dass sie dann später womöglich Belästigungen durch Tierschützer erdulden müssten.

Wolfsschützerin: „Der Widerstand wächst“

Von organisierten Störaktionen durch Vereine oder Verbände wisse sie zwar nichts, sagt Brigitte Sommer, die Vorsitzende des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland. Ihr Verein habe kürzlich nur einmal zufällig parallel zu einer Jagd eine Müllsammel-Aktion in einem Wald der Region durchgeführt. Aber ganz sicher gebe es „viele Leute, die da was von sich aus machen“. Immer mehr Menschen nämlich könnten es einfach nicht mehr nachvollziehen, weshalb der Wolf GW924m sterben solle. „Der Widerstand wächst.“ Verantwortlich für die Risse seien schließlich ja wohl eher die Schafhalter in der Region, die ihre Herden oftmals viel zu schlecht gesichert hätten. Hier geht es weiter http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Verhindern-Tierschuetzer-den-Abschuss-von-Wolf-GW924m-einem-angeblichen-Problemwolf-in-Schleswig-Holstein?fbclid=IwAR27Z5DEh-sVJCgUOGpl51xOjDrB5u_8r2A65Nd-81s8n47nMO-K6Ex5UdA

Im Fall von Familienvater Roddy heisst es heute knapp in einer Pressemitteilung des Umweltministerium Niedersachsen…

Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird erneuert

Pressemitteilung 19/2019
Die bis Ende Februar befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.03.2019 verlängert. Nachdem seit dem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 22.02.2019 gerichtlich ausdrücklich bestätigt ist, dass der Rüde entnommen werden darf, wird das Verfahren weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. Die Erwartung ist, dass die Tötung zügig erfolgt.

Übersteigen die Verwaltungskosten um die beiden Abschüsse inzwischen die Kosten, die durch die Risse entstanden sind?

Interessant dazu wären kleine Anfragen der Oppositionsparteien. Auch hier können immer mehr Menschen nicht mehr nachvollziehen, weshalb ein Haupternährer erschossen werden soll, wenn die Risse doch durch die Förderrichtlinie erstattet werden könnten. Immer mehr Menschen sind sich sicher, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Dazu passt auch eine Forderung des Landvolkverbandes Mittelweser: „Wir fordern den Abschuss des gesamten „Rodewalder Rudels“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landvolk-Kreisverbandes Mittelweser. Solche Art von Populismus dürften immer weniger Leute wirklich nachvollziehen können, denn die EU hat mitgeteilt, dass 100 % Entschädigung und 100 % Förderung erstattet werden. Hier ist einfach kein Wille vorhanden, sich mit dem Wolf zu arrangieren. Ist das eine Wolfsrudel eliminiert, würde sich das nächste ansiedelnd, dass dann wieder weg müsste, ginge es nach dem Willen dieser Leute.

Spazierengehen auf öffentlichem Gelände in Wald in Flur und dabei noch Müll einsammeln ist ausdrücklich erlaubt

Wir rufen die Menschen ausdrücklich dazu auf, sich weiter im Sinne der Allgemeinheit zu betätigen. Auch als Bürgerreporter können sich Menschen engagieren und Fotos von unzureichenden Zäunen machen und diese Bilder an Zeitungen senden. Genaue Info siehe hier: https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben/u/24213911

 

 

Gleich zwei tote Wölfe in Sachsen gefunden

Zwei Totfunde im Freistaat

Opfer von Revierstreitigkeiten

Am 21.02.2019 wurde in Jänkendorf (Landkreis Görlitz) ein toter männlicher, erwachsener Wolf gefunden, gab gestern das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen in einer Pressemitteilung bekannt. Die Polizei schloss auf Grund der Fundumstände und der Verletzungen des Tieres eine Straftat zunächst nicht aus, sodass das Landeskriminalamt hinzugezogen wurde. Nähere Untersuchungen vor Ort, sowie im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin hätte aber ergeben, dass eine Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden könne. Der Wolf sei an den Folgen von massiven Bissverletzungen gestorben. Aktuell befinden sich die Wölfe in der Paarungszeit, in der es vermehrt zu Revierstreitigkeiten zwischen benachbarten Rudeln kommen kann. Die Reviergrenzen werden jetzt besonders intensiv markiert und gegen fremde Wölfe verteidigt. Der Fundort liegt im Grenzgebiet der Territorien des Königshainer Berge Rudels und des Nieskyer Rudels. Zu welchem Rudel der tote Rüde gehörte, werden die genetischen Untersuchungen zeigen, schreibt das Kontaktbüro weiter.

Immer mehr Wölfe werden überfahren oder illegal getötet

Am 24.02.2019 gab es einen zweiten Totfund: Auf der A14 wurde bei Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) ein Tier überfahren, bei dem es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen weiblichen Wolf handelt. Die nächstgelegenen Wolfsterritorien befinden sich in der Gohrischheide (Landkreis Meißen), sowie in der Dahlener Heide (Landkreis Nordsachsen). In Sachsen sind Wölfe seit Ende der neunziger Jahre wieder dauerhaft heimisch. Im Monitoringjahr 2017/2018 wurden in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt 18 Wolfsfamilien (Rudel) und 4 Paare nachgewiesen.

Im Vergleich zu 16/17 http://www.dbb-wolf.de sind das nur vier Rudel mehr. Allerdings ist das Jahr noch nicht abgeschlossen. Dennoch kann von einer unkontrollierten Vermehrung in Sachsen also gar keine Rede sein.  Am achten Januar wurde bereits ein Welpe im Bereich des Rosenthaler Rudels überfahren. Im vergangenen Jahr gab es bundesweit neun Fälle von illegal getöteten Wölfen, in diesem Jahr bereits wieder ein Wolf. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher. Von 80 toten Wölfe bundesweit war in 65 Fällen der Straßenverkehr die Ursachse.

 

Schleswig-Holstein: Fake-News frisch vom Bauernverband

Bauernverband verwendet Foto einer Schweizer Tierschutzorganisation um gegen Wölfe zu hetzen

Eine ziemlich peinliche Aktion gibt es heute auf der Facebookseite des Bauernverbandes Schleswig-Holstein zu bestaunen. Unter dem Titel „“ist das die Lösung? Wildtiere und Nutztiere leiden! Warum zäunen wir den Wolf nicht ein? Wir haben genug Naturschutzgebiete“ wird dort ein Foto verwendet, auf das die Organisation Schweizer Tierschutz STS das Copyright hat. Auf unsere telefonische Nachfrage beim Verein in der Schweiz,  sagte man uns, dass man dem Bauernverband Schleswig-Holstein selbstverständlich nicht erlaubt habe, dieses Foto zu verwenden um gegen Wölfe zu hetzen. Man behalte sich nun weitere Schritte vor.

Besonders pikant: Auf dem Foto ist ein Reh zu sehen, das in einem Maisschutzzaun verendet ist. Vor allem große Anbaugebiete ohne Hecken werden mit solchen Zäunen versehen. Ein solches Bild ist vor allem ein Statement gegen Monokulturen und ein Vorwurf gegen die Ignoranz der Bauern. Wer einen solchen Zaun aufstellt, muss diesen nämlich täglich kontrollieren, damit sich kein Wildtier darin verfängt. Dies ist im Falle des Rehs sehr wahrscheinlich nicht geschehen, denn die tief in den Boden gewühlte Mulde spricht eher dafür, dass das Tier dort mehrere Tage mit dem Tod gekämpft hat und sich niemand dafür interessiert hat. 

Update 27.02.19 – Der Bauernverband entschuldigt sich für die Verwendung des Fotos, nicht aber für die Verbreitung von Fake-News. Gerne hätte er die Entschuldigung veröffentlicht. Das machen wir doch gerne. Vielleicht freut sich der Bauernverband auch über Feedback zur Fake-Geschichte einen Maisschutzzaun in Zusammenhang mit dem Wolf zu bringen? Kontaktdaten im Text.

Sehr geehrte Frau Sommer.

Wir haben einen Fehler gemacht und das Foto gelöscht, im Einvernehmen mit den Schweizern, die übrigens sehr höflich im Umgang waren. Dafür haben wir uns ausdrücklich bedankt. Das möchten wir auch bei Ihnen tun für den Hinweis. Deutlich: Der Fehler lag bei uns. Auch das kann Wolfsschutz gern berichten, wir sind gespannt!


Mit freundlichen Grüßen

 

Sönke Hauschild

BAUERNVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

E-mail: s.hauschild@bvsh.net

Internet: www.bvsh.net

 

Grüner Kamp 19-21    

24768 Rendsburg

 

Wolf Roddy (GW 717m) in Niedersachsen: Todesurteil wegen 1.844 Euro! – Zwei Richterinnen protestieren

Haben sich die Richter des OVG überhaupt mit dem Fall und der Gesetzeslage beschäftigt?

Unserer Ansicht nach nicht, denn die betroffenen Rinderhalter hätten Billigkeitsleistungen aus der Förderkulisse beantragen können. Siehe auch Kommentar von Klaus Todtenhausen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/23/kommentar-von-klaus-todtenhausen-das-umweltministerium-in-niedersachsen-liest-anscheinend-seine-eigenen-richtlinien-nicht/

Auch zwei ehemalige Richterinnen protestieren

Hier noch einmal die Begründung des Gerichts:

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m konnten eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen werden. Zwei dieser Angriffe richteten sich gegen Tiere, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden waren, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte. Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

1.844 Euro in einem Jahr ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Das begründet ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gibt ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche sind nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das sagen zwei Richterinnen a. D. dazu:

Die Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019  entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 44 Abs. 1 Nr.1, 45 Abs. 7 Satz 1 Nr.1 BNatSchG und ist daher, die Zulässigkeit des Antrags unterstellt, aufzuheben.

Der Ausnahmebescheid geht von insgesamt neun Rinderereignissen seit dem 23.04. 2018. Für die Risse vom 23. 04. 2018, 07. 08. 2018, 17. 09. 2018 und 25. 10. 2018 ist GW 717 als Verursacher nachgewiesen, an verschiedenen Orten und verschiedenen Haltern. Bei den Rissen vom 07. 08. 2018 und vom 17. 09. 2018 ist nach dem Bescheid nicht von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz auszugehen, sie können daher nach den Ausführungen auf Seite 6 des Bescheids nicht zur Rechtfertigung für eine Tötung herangezogen werden. Ebensowenig können die Risse vom 19.09.2018 und vom 04. 10. 2018, bei denen zwar ein Wolf als Verursacher festgestellt wurde, aber eine Individualisierung nicht möglich war, GW 717 angelastet werden. Dass er als Verursacher wahrscheinlich in Betracht kommt, reicht für seine letale Entnahme nicht aus. Für die in dem Bescheid vorgenommene Schadensprognose bleiben also nur die Risse vom 23. 04. 2018 und vom 25. 10. 2018 mit zwei getöteten Tieren und Einzelschäden in Höhe von 544 € und 1300 € und einem Gesamtschaden in Höhe von 1844 €.

Das Zitat stammt von Dr. Gabriele Waniorek- Goerke, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg a. D. und Almuth Hirt,  Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D. Das Zitat geht von den im Ausnahmebescheid aufgeführten Rissen aus.

Abschuss von Anfang an geplant

Seit dem vergangenen Spätsommer hatte Umweltminister Lies dieses Rudel bereits auf seiner Abschussliste. Es wäre jede Menge Zeit gewesen, Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen, bzw. Billigkeitsleistungen zu gewähren. Doch das war anscheinend nie Thema. Der Abschuss von Anfang an das Ziel. Was das über die Politik und die Rechtssprechung in Niedersachsen aussagt, ist unserer Ansicht nach fatal, demokratiegefährdend und einem Rechtsstaat nicht würdig.

Das Rodelwalder Rudel besteht nur aus drei Wölfen. Die Fähe ist mit ziemlicher Sicherheit erneut trächtig. Sie wird ihre Welpen nur schwer durchbringen können, wenn der Vater fehlt. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Wir unterstellen, dass auch dies so gewollt ist, um schließlich das komplette Rudel mit den neuen Welpen auszumerzen.

Interessant dazu auch: Unser offener Brief aus dem September 2018 an Herrn Lies https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/07/offener-brief-an-den-niedersaechsischen-umweltminister-olaf-lies/

Und der Faktencheck zum Rodewalder Rudel https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/

 

Eilmeldung – Niedersachsen – Beschwerde wird vom OVG abgewiesen – Wolf Roddy stoll sterben

Beschwerde betreffend die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Februar 2019 (Az. 4 ME 48/19) die Beschwerde des Freundeskreis frei lebender Wölfe gegen die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.

Diesem Wolf mit dem Gencode GW717m, genannt Roddy,  sollen angeblich eindeutig mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen worden sein. Zwei dieser Angriffe hätten sich gegen Tiere gerichtet, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden seien, so dass von einer ausreichenden Fähigkeit der Herde zum Selbstschutz ausgegangen werden durfte, so die Presseerklärung von heute.  Mit Bescheid vom 23. Januar 2019 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine bis zum 28. Februar 2019 befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) abgelehnt.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Es hält die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Diese Aussage ist durch keine Abhandlung wissen schaftlich bestätigt worden. Weiter sei ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter begründet. Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert hätte. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche seien nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Dieses Urteil ist ein Affront für den Wolfsschutz in Deutschland. Es kann nicht Mittel sein, nicht schützen zu wollen und so Wolfsabschüsse zu erreichen. Dieses Urteil ist unserer Ansicht weder mit EU-Recht noch mit dem Natur- oder Tierschutzrecht vereinbar. Sollte der Abschuss tatsächlich vollzogen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen Umweltminister Lies, den Schützen und den Tierhalter stellen.

Zwei gute Nachrichten – Wolf kommt weder ins Jagdrecht noch wird er geschossen: AfD und FDP blitzen beim Bundestag ab – Esten retten einen Wolf

Echtes Mitgefühl kennt keine Barrieren

In Estland sollen  Bauarbeiter einen Wolf gerettet haben, der durch eine Eisdecke über einem Fluss eingebrochen war. Dabei sollen sie ihn auf dem Schoß genommen haben und in einem Saunatuch gewärmt haben. Zitat: „Es ging alles so schnell, dass die sich gar keine Gedanken gemacht haben wen die da eigentlich vor sich haben . Das arme Tier war völlig fertig und durchgefroren . Erst als denen die Größe der Pfoten und das beachtliche Gewicht aufgefallen sind, kam die Idee, dass es ein Wolf sein könnte . In der Tierklinik dann die Gewissheit – die jungen Männer haben einen Wolf aus dem See gefischt und ihn quer über das Feld ins Auto getragen, um ihn in die Klinik zu bringen.“ Hier ein englischsprachiger Beitrag über die Geschichte: http://estonianworld.com/life/a-dog-rescued-from-an-icy-estonian-river-is-a-wolf/?fbclid=IwAR0DUFPX2_9hp3eqS0S0vg93frSJxQm7XqO8GnvNlRLCl9W4kEYoZ6DNqD8 sowie die erste Meldung gestern auf estnisch: https://parnu.postimees.ee/6528453/video-ja-galerii-noormehed-paastsid-jaisest-joest-hundi-ja-soojendasid-teda-sules-koera-pahe?utm_source=facebook.com&utm_medium=social&utm_campaign=share-buttons&utm_content=6528453&fbclid=IwAR0EttZ9hNduMEfv42LvEVkpv-WNAf1_PJPWpUgeLNS3A-kcG9Xc9zB_rKw

Dass der vermeintliche Hund ein Wolf war, haben die Bauarbeiter erst in der Klinik bemerkt.

In Estland hat man ein ganz anderes Verständnis zum Wolf als in Deutschland. So wurde er dort im vergangenen Jahr sogar zum Nationaltier gewählt.  Das Estnische Naturkundemuseum, Estlands Naturalisten-Gesellschaft und Vertreter des Tallinner Zoos kommentierten das Wahlergebnis so: „Der Wolf ist ein natürlicher Teil unserer Umwelt, und er lässt niemanden kalt.“, sagte die Volkskundlerin Marju Kõivupuu gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender ERR. „Der Wolf ist eines der beliebtesten Tiere in unseren Volksmärchen, es gibt über 500 Namen und Geschichten über das Tier.“ Das Wahlgremium begründete die Entscheidung damit, dass der Wolf ein „Symbol wilder, unberührter Natur“ sei. „Unsere Moore und Wälder werden oft als „Wolfsland“ bezeichnet. Wie kein zweites Tier dieser Region, hat der Wolf die Sprache und Kultur des Landes beeinflusst.“ Die Experten sagten außerdem, dass der Wolf als erfolgreiches Raubtier die Pflanzenfresser unter Kontrolle gehalten habe, damit habe er auch indirekt die Waldlandschaften geformt. „Der Wolf war für Tausende von Jahren der König unserer Moore und Wälder.“, betonte das Gremium. Weitere Charakterisierungen beschrieben den Wolf als „stark, extrem schlau, mit guter Ausdauer ausgestattet“. „Der Wolf ist ein Überlebenskünstler. Mutig verteidigt er seine Familie und sein Territorium vor anderen Wölfen. Wölfe respektieren ihre Eltern und lieben ihre Familie. Sie respektieren die Privatsphäre – sie möchten in Ruhe gelassen werden. Der Wolf verfügt über Charisma. All diese Eigenschaften prädestinieren den Wolf als Symbol für Estland und die Esten.“ Quelle: https://www.nordisch.info/estland/waehlt-den-wolf-zum-nationaltier/

Anträge der AfD und FDP gestern im Bundestag abgeschmettert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Februar 2019, zwei Anträge zumWolfsmanagement und -monitoring abgelehnt. Dazu lagen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Herdenschutz und Schutz des Menschen im ländlichen Raum – Wolfspopulation intelligent regulieren“ (19/594) und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen“ (19/584) vor. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte eine Beschlussempfehlung (19/3034Buchstabe a und b) vorgelegt. Mit den Stimmen der Mehrheit des Hauses wurde der AfD-Antrag gegen das Votum der Antragsteller und bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Der FDP-Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 490 Ja-Stimmen und 149 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw08-de-wolfspopulation/594516?fbclid=IwAR1-ObWE7Qry4Nw2hWwvbcIGmqXB6IOem3qJCUjaUHdflPYQuLMne7z1H8A

 

 

 

 

 

 

Neue Rubrik: Vollpfosten des Monats – Humor ist, wenn man trotzdem lacht

 

Unser Vollpfosten des Monats Januar geht in der Rubrik „falsche Freunde“ an den Cartoon-Zeichner Thorsten Hardel, alias „Thoddy“

„Echte Freunde zeigen sich, wenn Du in einen Skandal verwickelt bist,“ wusste schon Elizabeth Taylor. In unserer neuen Rubrik verleihen wir künftig den Preis „Vollpfosten des Monats“ an Menschen und Institutionen, die sich als besonders „wolfsfeindlich“ präsentieren oder präsentiert haben. Ganz nach dem Motto, bei solchen Freunden brauchst Du keine Feinde mehr, wollen wir mit dem Preis und der Urkunde für den Monat Januar augenzwinkernd darauf hinweisen, dass nicht überall Wolfsfreund drin ist, wo Wolfsfreund drauf steht. Mit seiner Zeichnung Anfang Januar zeigte sich der in Schleswig-Holstein lebende Zeichner als Sprachroh derjenigen, die einen politisch gewollten Abschuss absegnen und vor der Agrarlobby einknicken. Unser Cartoon-Wolf „Wolfi“ setzt eine andere Marke und hält zu Dani.  Schon bevor ein Schießbefehl ausgesprochen wurde, nutzte Hardel seine Popularität als Zeichner dafür, naive Wolfsfreunde schon einmal auf die kommende Abschussverfügung einzustimmen. In seiner bei Facebook veröffentlichten Zeichnung stellt er Wolf Dani (GM924m) als Tier dar, das es nicht verdient hat am Leben zu bleiben, weil es das Falsche tut und seinen künftigen Kindern das Falsche beibringen könnte. Dabei ist Dani ein Jungwolf, der noch gar keine Partnerin hat und es steht auch in den Sternen, ob er jemals eine finden würde, geschweige denn Nachwuchs zeugen würde. Außerdem ist es stark zu bezweifeln, dass Dani überhaupt Zäune überwunden hat. Desweiteren ist es nirgends wissenschaftlich bestätigt, dass Wölfe, die springen, ihr Verhalten an Jungtiere weitergeben.

Nach dem Abschuss von Kurt (MT6) vor drei Jahren in Niedersachsen, brachte Hardel auch einen  Cartoon heraus, über dessen Geschmack gestritten wurde: Darauf war ein Wolf am Kreuz gefesselt dargestellt. Rechts davor eine Wolfsmutter mit Kind mit folgender Sprechblase: „Wer ist das? Das ist Kurti. Der ist auch für Dich gestorben.“

Screenshot aus dem öffentlichen Profil auf Facebook.

So sehen Zäune in Schleswig-Holstein aus:

Dieser Zaun ist gerade mal kniehoch. Warum sollte Wolf Dani (GW924) sich die Mühe machen, über wolfsabweisende Netze zu springen, wenn der direkt nebenan Schafe to go auf dem Tablett serviert bekommt? Herr Hardel kommt aus SH, ihm können diese Zäune unmöglich entgangen sein.

Weitere Zaunbilder sind hier zu finden: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/03/faktencheck-mit-zaunskandal-zum-schiessbefehl-auf-wolf-dani-in-schleswig-holstein-wir-fordern-den-ruecktritt-von-umweltminister-albrecht-gruene/

Todesurteil für Wolf Roddy – Schießt Lies trotz Beschwerde? – Tobender Mob auch in Niedersachsen

Wir fordern Umweltminister Olaf Lies erneut auf, zurückzutreten und den Schießbefehl auf Wolf Roddy sofort zu stoppen!

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte in der vergangenen Woche den Abschuss des Leitrüden des Rodewalder Wolfsrudels (Roddy –  GW717m) im Landkreis Nienburg genehmigt und einen Eilantrag des Vereins Freundeskreis frei lebender Wölfe abgelehnt. Der Verein legte noch am gleichen Tag Beschwerde gegen das Urteil ein. „Die Beschwerde bedeutet allerdings nicht, dass die Abschussgenehmigung für den Wolf nun bis zu einer Entscheidung des OVG aufgeschoben werde. Er kann im Grunde jetzt geschossen werden“, sagte eine Sprecherin dem NDR. Will Lies nun sein Killerkommando, das wohl von Seiten der Polizei kommen wird, nun trotz der Beschwerde losschicken? Von Seiten des Umweltministeriums ist wie so oft, nicht viel zu erfahren. Lies:  „Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“ Ein Verhalten, das als Demokratie gefährdend bezeichnet werden kann.

Der Schießbefehl gelte noch bis zum 28. Februar. Sollte er wirklich durchgeführt werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. über einen Fachanwalt Anzeige gegen den Umweltminister und gegen den Schützen stellen. Noch immer sind die meisten Risse, die Roddy vorgeworfen werden, nicht bestätigt, sondern in der Rissliste als in Bearbeitung aufgeführt. Erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden ist, was den Unwillen der Tierhalter, sich auf den Wolf einzustellen, noch einmal deutlich macht. Mängel gibt es aber auch im Wolfsmanagementplan selber. Denn Halter von Miniponys und Kälbern sind überhaupt nicht verpflichtet, zu schützen. Außerdem kann der Schütze unmöglich feststellen, welchen Wolf er vor der Flinte hat. Ergo könnte man nur schießen und danach durch eine DNA-Analyse feststellen, ob man auch den richtigen Wolf erschossen hat. Eine solche Vorgehensweise ist weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Naturschutzgesetz vereinbar. Hinzu kommt, dass die Fähe wahrscheinlich erneut trächtig ist und ein Mitversorger des Rudels und der ungeborenen Welpen wegfallen würde. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Auch ein Gutachten mit den Zahlen von 2017 vom LUPUS-Institut für die DBB-Wolf sagt nichts anderes aus. Schäden_Prävention_Kompensation_DE2017_final

Ausschnitt aus dem Interview – Zitat:  „Hier im Landkreis gibt es einen Schwerpunkt zugunsten der Hunde. Seit ich 2014 Wolfsberater wurde, hatten wir drei Risse durch Wölfe und doppelt so viele durch Hunde. In den übrigen gemeldeten Fällen war keine Untersuchung mehr möglich, meist wegen des Kadaverzustandes der Tiere. Die Zahlen passen aber zu den Dokumentationen des Tiersuchdienstes Wesermarsch. 2016 wurden 101 streunende Hunde beobachtet, im vergangenen Jahr 98 und in diesem Jahr bis zum 27. April 17.

Es wird vom eigentlichen Problem abgelenkt. Die Rinder und Schafe sind weiterhin den Hunden ausgesetzt. Denn selbst wenn wir eine wolfsfreie Zone schaffen könnten, wäre das Problem mit den Hunden noch da. Sie können mangelhafte Zäune und trockene Gräben genauso überwinden wie der Wolf.“

Politik schürt Wolfshass!

„Die Verwaltung, Vertreter des Landvolks, die Schafzuchtverbände, der Deichband und vor allen Dingen die Politik schüren den Wolfshass. Einer der größten Stimmungs- und Panikmacher ist Björn Thümler. Er ist einer der Wortführer im Landtag und bei der Landesjägerschaft, die dem Wolf in der Wesermarsch zu Leibe rücken will. Das gilt auch für die Demonstration von Landwirten, Schäfern und Deichverbänden am 12. Mai in Augustgroden am Jadebusen für wolfsfreie Zonen. Das ist eine Sache, die politisch geschürt wird.“  Zitat Ende. Das komplette Interview finden Sie am Ende des Textes unter Quellenangaben.

Nicht nur die Politik, auch die Medien machen sich zu Gehilfen der Agrar-Lobby. So forderten Verbände ernsthaft die Absetzung von Wolfsberatern, die nicht nach ihrem Gusto handeln. Medien überbieten sich gegenseitig mit tendenziösen Artikeln. Dass solche Artikel auch einen Einfluss auf Richter haben, ist unstrittig. Selbst das Bundesumweltministerium gab gestern „alternative Fakten“ heraus, indem es den Abschuss als rechtmäßig darstellte und per Fotomontage behauptete, dass alle Risse dem Einzelwolf Roddy nachgewiesen worden seien. Dabei stehen die echten Fakten für alle sichtbar in der Rissliste. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Tierhalter weigern sich zu schützen

Ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo Tierhalter vor einem an einer Landmaschine erhängten Wolfsstofftier demonstriert hatten, geht es auch in Niedersachsen zu. Die Facebookseite „Wolf nein Danke“ rief beispielsweise dazu auf, Kennzeichnen von fremden Fahrzeugen zu fotografieren und an die Jägerschaft und an die Polizei zu melden. Man darf gespannt sein, wann dort der erste Staubsaugervertreter oder Tourist mit Fackeln und Sicheln aus dem Dorf gejagt wird. Auch Wanderer sind dort wohl nicht mehr sicher. Ein solches Gebaren erinnert – genau wie das Aufknüpfen von Symbolen – an Deutschlands dunkelste Zeiten.

 

Hier der Link zu diesem FB-Aufruf. Sehr aufschlussreich sind auch die Kommentare: https://www.facebook.com/WoelfeNeinDanke/posts/2287294998215048

 

Kommentare voller Hass von Weidetierhaltern

Dass sich die Weidetierhalter nicht auf den Wolf einlassen wollen, obwohl sie jetzt von der EU alle Aufwendungen zu 100 % finanziert bekommen und auch 100 % Entschädigung erhalten, zeigen solche Kommentare über Wölfe: Stefani G.:“ Richtig Bruno, wir wollen keine Wölfe“, Ilka G.: Silke S, „wäre (ein Abschuss des falschen Wolfs) gar nicht so schlimm, dann halt so lange schießen bis keiner mehr da ist.“ Christian B.: „Immer dran bleiben, nur ein toter Wolf ist ein guter Wolf.“ Matze M.: „Was wir brauchen, ist ein gut eingeschossenes G 36, mehr nicht. „

Weidetierhalter per Gesetz verpflichtet, Tiere zu schützen

Im Übrigen sind Weidetierhalter (Hobbyhalter ausgenommen) vom Gesetz her verpflichtet, ihre Tiere zu schützen. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html

Vollzitat: „Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom30.

In dieser Verordnung wird im §1 erläutert, dass diese Verordnung nur für die gewerbliche Nutztierhaltung bestimmt ist.

§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen

( dort sind der Abs. 1 und wichtig Abs. 3 “ gegen Beutegreifer zu schützen“ recht interessant)

Desweiteren ist unter:

§ 44 Ordnungswidrigkeit

der § 3 nicht aufgelistet und somit könnte eine Straftat demjenigen unterstellt werden, der nicht nach dem § 3 seine Nutztier schützt

( Auslegungssache bei Gericht).

 

Quellen: https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR0-50Pj0uPL5Yahr30g3VBkueHnAggnRc3DgNezCa6gNenzx3upRn0RDVg

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Wolf-Abschuss-Tierschuetzer-legen-Beschwerde-ein,beschwerde102.html?fbclid=IwAR0Ybg6aKBqf-fBezzQWQZMt3iuoNxcOfywvf4wNFU8g9uDU6moGsuwVuAA

https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR32pKhTBQq_O5PucWSv5cMUZJbbI6MQ7j6MUrBNJ4b3BhHU4_2wmk6qxHE

https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2358252-der-streit-um-die-woelfe-geht-weiter?fbclid=IwAR1FENxqGilDoEDMSJaRLnniAwvCi7k8ZaqSdeAbYqrHtFWticV7y8A_kHE

 

 

In Schleswig-Holstein wollen Tierhalter Wölfe aufhängen und lynchen – Hasskommentare im Netz

Tobt in Schleswig-Holstein jetzt ein gesetzloser Mob?

Am vergangenen Mittwoch demonstrierten Bauern und Weidetierhalter aus dem Dithmarschen für die Beseitigung von Dani, einen von insgesamt nur vier Wölfen in ganz Schleswig-Holstein. Mit einem aufgehängten Stoffwolf wollten die Nutztierhalter wohl ihre Einstellung zum Thema Wolf anscheinend noch einmal richtig deutlich machen. Ein Ausriss aus der SHZ ist so untertitelt: Mit einem „erhängten“ Stoffwolf demonstrieren Dittmarscher Tierhalter für den Abschuss des Wolfes. Dabei ist die Abschussverfügung auf Wolf Dani nicht gesetzeskonform. Weder nach EU-Recht, noch nach deutschen Managementplänen, die erst einen Abschuss vorsehen, wenn andere Mittel, wie Vergrämung nicht wirken. Hier wurde eine Vergrämung erst gar nicht versucht. Dass Wolf Dani angeblich wolfsabweisende Zäune überwunden haben soll, ist auch stark zu bezweifeln.

Kritik an der NABU-Entscheidung aus den eigenen Reihen

Nicht nur unsere Zaunkontrollen, sondern auch Kontrollen eines NABU-Mitgliedes aus Niedersachsen https://www.facebook.com/100013314300055/videos/608503366270135/?id=100013314300055&epa=SEARCH_BOX  https://www.facebook.com/100013314300055/videos/608638166256655/?id=100013314300055haben ergeben, dass dort so gut wie gar kein Herdenschutz vorhanden ist. Insofern sind diese Zahlen über Hunderisse vom Kieler Umweltministerium nicht verwunderlich. Dass der NABU Schleswig-Holstein https://schleswig-holstein.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/25905.html?fbclid=IwAR2eyh3fSJ3pBQP4FavYABEF6LDtkjd0cOx8Ka2C-qqcBPtgkIYSG9XmIQU einem Abschuss von Dani zugestimmt hat, macht die Sache nun besonders pikant. Angeblich wolle man mit dem Abschuss sogar eine Familien- und Rudelbildung mit einer in der Nähe lebenden Wölfin verhindern. Dabei ist eine Vermehrung laut der EU-Verträge ausdrücklich erwünscht. Es gibt sogar noch immer zu wenig Wölfe in Deutschland, laut EU.Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf

Hunde reißen mehr Schafe als Wölfe

Wildernde Hunde reißen in Schleswig-Holstein mehr Schafe, als der Wolf. Das belegen Zahlen des Kieler Umweltministeriums, schrieb die SHZ bereits 2017. Die Behörde hat im vergangenen Jahr 47 Vorfälle untersucht, bei denen 64 Nutztiere starben. 21 davon wurden zweifelsfrei von Hunden getötet, nur vier von Wölfen. Bei den übrigen Fällen war die Todesursache nicht mehr ermittelbar. Und in den fünf Jahren von 2010 bis 2014 registrierte das Ministerium 70 von Hunden gerissene Tiere, aber nur fünf von Wölfen. Jens Uwe Matzen, Koordinator der Wolfsbetreuung in Schleswig-Holstein, sagt: „In der Masse werden Nutztiere durch Hunde gerissen. Wir verzeichnen eine Zunahme der Fälle.“ – Quelle: https://www.shz.de/15960831 ©2019 –

Warum ignoriert Umweltminister Albrecht die Zahlen seines eigenen Ministeriums?

Die Abschussverfügung für Wolf Dani wird hier endgültig zur Farce, während sich Nutztierhalter in sozialen Netzwerken mit Hasskommentaren gegenseitig überbieten: Ferienwohnung Lisa D. schreibt: In Italien hängen Wölfe an Ortsschildern. Ruth F: sicher auch bald bei uns. Schäfer Christian B.: gut gemacht, nächstes Mal ist es ein echter. Kilian H. Richtig, euch Kuschler sollte man so strunzdumm wie ihr seid sterben lassen. (Rechtschreibfehler wurden übernommen) Desweiteren beklagen sich die Schäfer in weiteren Zeitungsartikeln über zu viel Arbeit mit Zaunbau. Dass die Tiere auch vor Hunden und dem Straßenverkehr geschützt werden sollten, zeigt die Statistik des Umweltministeriums.  Dass Herdenschutzmaßnahmen vom Land komplett übernommen werden, daran haben die Schäfer wohl kein Interesse. Sämtliche Reaktionen dieser Weidetierhalter machen deutlich, dass sie sich nicht mit Herdenschutz befassen wollen. Sie werden immer wieder den Abschuss von Wölfen fordern und solange sich das Umweltministerium und der Naturschutzbund auf solche Forderungen einlassen, wird es keinen echten Naturschutz in Schleswig-Holstein geben. Wir fordern Umweltminister Albrecht erneut auf, zurückzutreten und den Schießbefehl zurückzunehmen.

 

DBB-Wolf gibt Schadenstatistik für 2017 heraus – Summen in Vergleich zu anderen Aufwendungen in Deutschland gering

Nutztierhaltung im Wolfsgebiet

Herdenschutz gehört überall dort zur guten fachlichen Praxis der Nutztierhaltung, wo Wölfe dauerhaft vorkommen. Wölfe unterscheiden nicht zwischen wildlebenden und den in Menschenhand lebenden Beutetieren. Sie töten zur Nahrungsaufnahme solche Tiere, die sie leicht überwältigen können. Kleinere Nutztiere wie Schafe und Ziegen sind – verglichen mit wilden Huftieren – eine sehr einfache Beute, sofern sie nicht geschützt sind, schreibt die DBB-Wolf in ihrem Bericht für 2017.

Für Präventionsmaßnahmen wurden insgesamt 1.324.956 Euro aufgewendet. Entschädigungen lagen bundesweit gerade mal bei 187.894 Euro. Wie lächerlich gering diese Zahlen sind,  zeigt beispielsweise dass das Wehrressort von Ursula von der Leyen alleine bis zu 150 Millionen Euro jährlich an Berater laut einem Bericht des Spiegel zahlte. Zudem hat EU-Kommisar Phil Hogan auf der Grünen Woche in Berlin bekannt gegeben, dass künftig statt 80 %  jetzt 100 % erstattet werden sollen. Wir fragen uns, warum die GroKo ihren Verpflichtungen, die auch Deutschland in den EU-Verträgen eingegangen ist, nicht erfüllen mag und stattdessen auf die Dezimierung von Wölfen setzt. Zumal der Wolfsbestand laut EU in Deutschland noch immer nicht gesichert ist. 

Weidetierhalter könnten unserer Ansicht nach ohne Probleme durch die GroKo mit Geldmitteln unterstützt werden.

So schreibt die DBB-Wolf weiter: In vielen europäischen Ländern, in denen Wölfe vorkommen, sind Übergriffe auf Nutztiere die Hauptkonfliktquelle. Dieser Konflikt ist so alt wie die Viehhaltung selbst; ebenso alt sind viele Schutzmaßnahmen. Der Abschuss von einzelnen Wölfen hilft, wenn überhaupt, nur kurzfristig in besonderen Situationen. Um die Probleme dauerhaft möglichst gering zu halten, hilft es nur, Schafe und Ziegen im Wolfsgebiet flächendeckend zu schützen.

Warum hören die Umweltminister Lies und Albrecht nicht auf die Einschätzung sowie Fakten von Fachleuten und geben stattdessen jeweils einen Wolf in Schleswig-Holstein und Niedersachsen zum Abschuss frei? 

Mehr Wölfe, mehr Arbeit – Warum keine Weidetierprämie?

Außerdem hat das LUPUS-Istitut dies herausgefunden: In den Gebieten, wo der Wolf bis heute überlebt hat, werden die Herden wie eh und je von Hirten und Herdenschutzhunden bewacht und während der Dunkelheit in Nachtpferchen gehalten. Anders in Gebieten, in denen Wölfe völlig ausgerottet waren. Hier konnte auf den Herdenschutz weitgehend verzichtet werden – eine erhebliche Arbeitserleichterung für die Halter von Nutztieren. Mit der Rückkehr der Wölfe in ihre ehemaligen Verbreitungsgebiete tauchen die Wolf-Nutztier-Konflikte wieder auf. Die Art und Weise der Nutztierhaltung muss wieder an die Anwesenheit von Wölfen angepasst werden. Dies ist für die Betroffenen zum Teil mit einem Mehraufwand an Arbeit verbunden, wenn etwa verbesserte Zaunsysteme eingesetzt werden, deren Handhabung unter Umständen arbeitsaufwendiger ist. Werden Herdenschutzhunde eingesetzt, müssen auch diese täglich versorgt und kontrolliert werden.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. fordern von der Regierung,  endlich eine Weideprämie für Tierhalter sowie Futterzuschüsse für Herdenschutzhunde auszuloben.

In einem Vergleich der Nutztierschäden in verschiedenen europäischen Ländern zeigte sich, dass das Ausmaß der Schäden an Nutztieren weder von der Größe des Wolfsbestandes in einem Land, noch von der Anzahl der Nutztiere abhing (Kaczensky 1996). Entscheidend war, wie gut oder schlecht vor allem Schafe und Ziegen vor Wolfsübergriffen geschützt waren. Diese Analyse wird durch Erfahrungen in Deutschland bestätigt.

Hier die komplette Datei. Schäden_Prävention_Kompensation_DE2017_final