Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend
P R E S S E M I T T E I L U N G
18. Februar 2020
„Lex Wolf“ verstößt gegen das höherrangige EU-Recht – Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier
Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“ gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.
Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“ für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen. Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer, würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.
Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.
Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.
Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.
Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.
Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.
Sommer erinnerte daran, dass gemäß Anhang II des Berner Abkommens der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen, also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt. Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland unter einem Prozent.