Wolf Billy aus Niedersachsen in Frankreich erschossen

Über eintausend Kilometer ist Jungwolf Billy aus dem Herzlaker Rudel gewandert. Auf der Suche nach einem eigenen Revier verschlug es das Jungtier erst in die Eifel und dann passierte Billy ein verhängnisvoller Fehler. Er wanderte weiter nach Frankreich bis in die Südvogesen. Wegen abgeblich vielen Nutztierrissen wurde Billy dort erschossen. Dass es sich tatsächlich um den Wolf aus dem Herzlaker Rudel handelte, ergaben Genanalysen. Gleichzeitig gibt es neue Wolfsnachweise in der Eifel.

Wolf Billy ©Hermann Starlingreizen.

Frankreich erschießt jährlich zirka 40 Wölfe. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erachten dies als einen unhaltbaren Zustand, doch Vereine und Verbände sind machtlos gegen diese Praxis, da Frankreich das EU-Wolfsschutz-Abkommen nur unter der Bedingung unterzeichnet hatte, dass es weiter eine bestimmte Anzahl von Wölfen erschießen darf. Diese Praxis erschwert Wanderwölfen aus Spanien, der Alpenregion und Italien das Fortkommen nach Norden und es erschwert auch einen Genaustausch. Zudem verhindern diese Abschüsse keine Risse. Denn die Nutztiere werden schlecht bis gar nicht geschützt. Wer Wolfsabschuss dem Nutztierschutz vorzieht, handelt ebenso kaltzerzig wie unsinnig.

Dass Wölfe für sie attraktive Gebiete immer wieder neu besetzen, belegen nun neue Nachweise in der Eifel.

Neue Wolfsnachweise in der Ahreifel und bei Remagen

DNA-Proben belegen einen oder mehrere Wölfe als Verursacher von Nutztierrissen.

Das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen hat anhand von DNA-Proben Wölfe als Verursacher von zwei Nutztierrissen identifiziert. Am 16. Februar wurden zunächst in der Verbandsgemeinde Adenau acht Schafe getötet und fünf weitere verletzt. Vier Lämmer sind dort noch vermisst. Zwei Tage später gab es einen weiteren Vorfall auf der Gemarkung Remagen, bei dem vier Schafe getötet und drei weitere verletzt wurden. In beiden Fällen waren die Schafe nicht durch wolfssichere Zäune geschützt. Die Verbandsgemeinde Adenau gehört zu der sogenannten Pufferzone, in der bereits seit 2019 wolfssichere Zäune vom Land gefördert werden.

Die Individualisierung des Wolfes oder der Wölfe steht noch aus. Da die beiden Rissorte nur etwa 40 Kilometer auseinanderliegen, könnte es sich durchaus um denselben Wolf handeln.

Hier die Pressemitteilung: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/wolf-billy-ist-tot/?fbclid=IwAR0GUKHqanmErbmdJG04_B4Iyvs4vH0BF1ShxVrD6KkmpPZlDUbmAvdcboI

Wolfsnachweise in Rheinland-Pfalz: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/umweltministerium-informiert-neue-wolfsnachweise-in-der-ahreifel-und-bei-remagen/?fbclid=IwAR3_NNc0xaDJnm4Rtcnpx2ZbHbxYPl5rOKFcDnLO5a-eIaDuFIo0-aPjI6c

Informationen über das Rudel im Niedersächsischen Herzlake: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_herzlake/

 

Eilmeldung: Wolf in Sachsen illegal erschossen – merkwürdige Informationspolitik

Beispielbild toter Wolf

Bei einem Blick auf die Statistik von DBB-Wolf ist uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgefallen, dass seit Anfang des Jahres 2021 bis heute schon zehn Wölfe umgekommen sind. Alleine davon fünf Tiere in Sachsen. Ein Altwolf aus dem Territorium Neustadt/Spremberg wurde bereits am 28. Januar tot aufgefunden. Er ist als illegal getöteter Wolf markiert.

Ein Mitarbeiter von der Fachstelle Wolf in Sachsen gab uns heute die telefonische Auskunft, dass ein Gutachten belegen würde, dass der Wolf erschossen worden sei, und auch bereits Ermittlungen laufen würden, er uns aber keine weitere Auskunft geben wolle. Für uns eine ziemliche Merkwürdigkeit, denn es war bislang immer üblich, zu illegal erschossenen oder getöteten Wölfen eine Presseinformation zu erhalten. Wir sind gespannt, was Printmedien in den nächsten Tagen über diesen Fall bringen werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden auch in diesem Fall Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Informationspolitik hat aber auch jeden Fall ein „Geschmäckle“. Hier kann auf jeden Fall der Eindruck entstehen, dass eine Augenmerk auf illegale Wolfstötungen verhindert werden soll, bzw. die Aufklärung solcher Taten nicht Ernst genug genommen werden könnte. Gar nicht eingetragen in die Liste, ist die „Entnahme“ der Wölfin, die auf Geheiß des Niedersächsischen Umweltminister Lies stattgefunden hat. Früher waren solche Abschüsse in der Liste als „Managementmaßnahme“ gekennzeichnet.

Laut DBB-Wolf leben außer den zwei Elterntieren auf dem Gebiet des Rudels auch sechs Welpen. Falls wirklich der Altwolf erschossen worden sein sollte, könnte die Altwölfin bereits wieder trächtig sein. In diesem Fall wird sie es schwer haben, ihre Welpen alleine großzuziehen. Es könnte aber auch sein, dass durch den Abschuss des Vaterwolfs neuer Nachwuchs verhindert werden sollte und das Rudel zerschossen werden sollte. Wir beobachten in Sachsen momentan erneut besorgniserregende Tendenzen.

 

Quelle: www.dbb-wolf.dehttp://www.dbb-wolf.de

NRW – Gutachten: Weidetierhalter schuld, nicht Wölfin Gloria

Die Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat sich am 18. Februar 2021 mit Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck über die aktuelle Situation ausgetauscht und Abschusswütigen erneut einen Korb gegeben. Neben einem Lagebericht des Ministeriums und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), dem Stimmungsbild aus der Region, standen die Nutztierrisse der zurückliegenden Jahre, der Herdenschutz, die Unterstützung der Region sowie die Frage der Auffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck im Mittelpunkt des Gespräches, heisst es in einer Pressemeldung. Gleichzeitig deckt ein jetzt fertig gewordenes Gutachten der DBB-Wolf über Wölfin Gloria die Schwachstellen der Weidetierhaltung, und nicht etwa problematisches Rissverhalten von Wölfin Gloria auf. Ein brisanter Satz aus diesem Gutachten könnte sogar auch ein Schlaglicht auf die Schießgenehmigung von Umweltminister Lies auf das Rodewaldrudel in Niedersachsen werfen, finden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Beispielbild Wolf ©Brigitte Sommer

Fazit von Ministerin Heinen-Esser: „Wölfe werden sich in Nordrhein-Westfalen dauerhaft etablieren / Nur ein ausreichender Herdenschutz wird unsere Weidetierhaltung dauerhaft sichern.“

Grundlagen für den Austausch waren unter anderem die Monitoring-Ergebnisse des LANUV sowie eine aktuelle vom Ministerium in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zum bisherigen Verhalten der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck. Die gutachterliche Stellungnahme der DBBW bestätigt die bisherige Einschätzung, dass sich das Rudel in Schermbeck weitgehend von Wild ernährt. Übergriffe auf Haus-und Nutztiere erfolgten im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bietet.

  • In der Stellungnahme heißt es unter anderem: „In den meisten Fällen tötet sie (Anm.: GW954f) Nutztiere, bei denen sie gar keine oder nur geringe Schutzmaßnahmen überwinden muss.“ . „Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass GW1578m oder der Welpe des Rudels das Töten von Nutztieren hinter empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen erlernt haben.“ . Die Wölfe in Schermbeck zeigen, „.dass sie ihre Ernährung weitgehend mit Wildtierrissen bestreiten, d.h. sie töten Nutztiere, wenn sie die Gelegenheit dazu haben, aber sie brauchen Nutztiere nicht als Nahrungsgrundlage.“

Die gutachterliche Bewertung kommt aber auch zu dem Schluss, dass dann, wenn sich Übergriffe auf ausreichend gegen den Wolf geschützte Weidetiere verstetigen, eine Entnahme des betreffenden Wolfs in Betracht zu ziehen sei. Zurzeit sei dies aber nicht der Fall.

  • „Sollte die Wölfin GW954f damit beginnen, in zeitlich-räumlich engen Abständen Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen zu töten, so dass man von einem verfestigten Verhalten ausgehen kann und nicht von seltenen Ausnahmen bzw. sporadischen Vorfällen, die zwischen vielen Übergriffen auf wenig geschützte Nutztiere erfolgen, ist es für uns allerdings fachlich nachvollziehbar, sich dafür zu entscheiden, eine Entnahme des Tieres zu veranlassen.“

Die DBBW empfiehlt auch aus den Erfahrungen in anderen Bundesländern eine konsequente Anwendung des bundesweit empfohlenen Herdenschutzes in der Fläche.

  • „Eine massive Ausweitung geeigneter Schutzmaßnahmen in der Region erscheint uns aber die einzig tragfähige Strategie, um eine langfristige Koexistenz von Nutztieren und Wölfen zu gewährleisten.“

Ministerin Heinen-Esser: „Hierbei geht es vor allem um die langfristige Perspektive, da auch bei einer theoretischen Auflösung des aktuellen Rudels in Schermbeck damit zu rechnen ist, dass sich früher oder später wieder neue Wölfe in der wild- und waldreichen Region westlich von Wesel ansiedeln.“

Brisanter Aussschnitt aus Gutachten könnte Schlaglicht auf die Vorgänge in Niedersachsen werfen

Zitat aus dem Gutachten, das eigentlich auch ein Schlaglicht auf Niedersachsen werfen müsste. Niedersachsens Umweltminister Lies begründete die Schießgenehmigung auf das Rodewaldrudel nämlich unter anderem damit, dass die Gefahr bestände, dass Jungtiere problematisches Jagdverhalten von ihren Eltern erlernen würden. Das Gutachten der DBB-Wolf widerspricht dieser Aussage deutlich:  „Da sie den Effekt des Schmerzreizes der elektronischen Zäune nicht haben, können Wölfe an ihnen mit der Zeit die Technik des Überwindens verfeinern, ohne dass die Zäune einen abschreckenden Effekt haben, der dazu führen kann, dass sie sich das gelernte Verhalten wieder abgewöhnen.

Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass GW 1578m (Wolf Ingolf) oder der Welpe (Hope) des Rudels das Töten von Nutztieren hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen erlernt haben. Aus anderen Territorien in Deutschland ist bekannt, dass einzelnde Indivuduen mitunter jahrelang das Verhalten des Partners bzw. der Elterntiere beim Jagen von Nutztieren NICHT übernehmen. Z.B. Zschorno, Rosenthal, Ohrdruf.“

Im Klartext heisst dies, dass es keinesfalls belegt ist, dass Nachkommen oder Partner eine bestimmte Technik von einem Elterntier erlernen. Damit würde auch die Begründung zum Abschuss des Rodewaldrudels entfallen. Stattdessen legen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. dem Niedersächsischen Umweltminister nahe, ebenfalls ein Gutachten über das Rudel erstellen zu lassen.

Hintergrund

Im Jahr 2009 wurde der erste Wolf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, 2018 erfolgte die erste dauerhafte Ansiedlung eines Wolfs, 2020 gründeten sich die ersten beiden Rudel. Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen sieben Wölfe verteilt auf zwei Wolfsrudel nachgewiesen. Ein Wolfsrudel lebt im niederrheinischen „Wolfsgebiet Schermbeck“, das andere im „Wolfsgebiet Oberbergisches Land“ bei Eitorf an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.

Während die Wölfe bei Eitorf kaum in Erscheinung treten, kam es im Wolfsgebiet Schermbeck immer wieder zu Übergriffen. Im Jahr 2018 wurden 18 Vorfälle und insgesamt 47 getötete Nutztiere nachgewiesen, 2019 waren es 18 Vorfälle und 39 getötete Nutztiere, 2020 waren es 20 Vorfälle und 25 getötete Nutztiere inklusive eines Übergriffs auf ein Shetland-Pony. Damit blieb trotz gestiegener Zahl der Wölfe die Anzahl der Übergriffe in etwa gleich, die Zahl der getöteten Tiere nahm ab.

52 von 56 Übergriffen in den zurückliegenden Jahren ereigneten sich auf unzureichend gegen den Wolf geschützten Weiden. In bisher vier Fällen lag ein nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz vor (durchgehend stromführende Schutzzäune in Höhe von 120 cm). Ein Übergriff auf eine durch eingearbeitete, erfahrene Herdenschutzhunde gesicherte Weide ist bisher nicht zu verzeichnen. Im Jahr 2021 stellt sich die Situation bisher wie folgt dar: Anfang Januar erfolgte ein weiterer Übergriff auf ein Shetland-Pony, Ende Januar und Anfang Februar gab es jeweils einen Übergriff auf Schafe.

Gute Nachricht der Woche: Polizei begleitet Wolf sicher von der Autobahn herunter

Wolfsschutz-Deutschland e. V. dankt Polizei und Zoll ganz herzlich für vorbildliches und empathisches Verhalten. In den Genuss einer Polizeieskorte kam am Samstag nämlich ein Wolf nahe der polnischen Grenze in Brandenburg. Zur Zeit befinden sich die Jungwölfe mitten in der Haupwandersaison, um sich ein eigenes Revier suchen, während sich ihre Eltern wieder paaren. Weil die ein bis zwei Jahre alten Jungtiere noch sehr unerfahren sind, können sie oft in für sie brenzlige Situatonen geraten. Diesen Tweet von der Polizei, wollen wir hier gerne veröffentlichen.

„Sicheres Geleit für Isegrimm” twitterte die Berliner Bundespolizei. Ein Wolf verirrte sich wohl bei Groß Bademeusel (ein Ortsteil der Stadt Forst um brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße) auf der A15. Mit Unterstützung der Kollegen vom Zoll gaben Polizisten aus Forst dem Wolf sicheres Geleit und sicherten die Strecke ab. Wenig später habe der Wolf dann wieder in den Wald zurück gefunden, heißt es weiter in dem Tweet.

Wir stellen hier auch noch gerne einen Artikel über wandernde Jungwölfe, von der Initiative „Menschen für Wölfe“ zur Verfügung. Bitte ein solches Jungtier nie eigenständig mit dem Auto verfolgen, sondern stehen bleiben und das Warnblinklicht anmachen und die anderen Autofahrer *innen auf die Gefahr aufmerksam machen. Hier geht es zum Artikel: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/vorsicht-beim-autofahren-jungw%C3%B6lfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

 

Hessen/Bawü: Wolf im Rheingau und im Odenwald nachgewiesen

Wolf im Rheingau nachgewiesen

Im Kammerforst bei Assmanshausen im Rheingau wurde ein Wolf genetisch nachgewiesen: Wie das wildtiergenetische Labor des Senckenberg Instituts dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mitgeteilt hat konnte an einer Probe, die der ortsansässige Revierleiter am 31. Januar 2021 vor Ort an Losung (Kot) genommen hatte, Wolfs-DNA festgestellt werden.

Im Schnee sind jetzt Wolfsspuren leichter als sonst auszumachen. Leider nicht nur von Natur- und Tierfreunden.

Aus dem Forstamt Rüdesheim waren dem Wolfsmonitoring des HLNUG in den vergangenen Wochen wiederholt Hinweise auf die Anwesenheit eines Wolfs im Kammerforst gemeldet worden – sowohl Beobachtungen als auch Spuren, die bei der aktuellen Schneelage gut sichtbar waren. Nun gelang der erste genetische Nachweis: Bisher handelt es sich nur um die Artbestimmung, die Individualisierung der Probe steht noch aus. Sollte sie gelingen, ließe sich eventuell feststellen, woher das Tier stammt.

Mit Hilfe einer Wildkamera konnte bereits am 19. Januar ein weiterer sicherer Wolfsnachweis im badischen Odenwald bestätigt werden. Das Landratsamt hat die Aufnahme des Wolfs veröffentlicht, der auf Gemarkung Mudau von einer Wildtierkamera aufgenommen worden war. Um welches Tier es sich dabei handelt, ist weiterhin ungewiss. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass es der Wolfsrüde GW 1832 ist, der bereits im vergangenen Jahr in der Region nachgewiesen wurde.

Weiterer Wolf im badischen Odenwald

© Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis.

Der Wolf scheint sich nun schon seit einigen Monaten im Dreiländereck von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wohlzufühlen. Um jedoch offiziell zur „Förderkulisse Wolfsprävention“ ernannt zu werden, was finanzielle Vorteile für Landwirte und Nutztierhalter bedeuten würde, bedarf es eines weiteren genetischen Nachweisen. Hierzu sind der Wildtierbeauftragte des Neckar-Odenwald-Kreises und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg auf Meldungen der Bevölkerung angewiesen, heisst es in einem Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung. Aufgrund der heimlichen Lebensweise der Wölfe erfolgen Nachweise überwiegend anhand von Spuren oder Zufallssichtungen. Genetische Proben können zum Beispiel über aufgefunden Kot, Speichelproben an gerissenen Tieren oder auch Haare des Wolfes getätigt werden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädieren allerdings dafür, endlich eine bundesweit einheitliche Lösung zu finden., wie z. B ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern und zu fordern.

Hier die Pressemitteilungen: https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/wolf-im-rheingau-nachgewiesen?fbclid=IwAR2WTATj7_KlDU7TSZ91QJFT3eYr3mf-t0X2enhonyZKAOrE9sO1o0qusvs

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/system/suchergebnisseite/?__referrer%5B%40extension%5D=&__referrer%5B%40controller%5D=Standard&__referrer%5B%40action%5D=index&__referrer%5Barguments%5D=YTowOnt9e040d2f4e53a183bc4dd114962f85091fb657230&__referrer%5B%40request%5D=a%3A3%3A%7Bs%3A10%3A%22%40extension%22%3BN%3Bs%3A11%3A%22%40controller%22%3Bs%3A8%3A%22Standard%22%3Bs%3A7%3A%22%40action%22%3Bs%3A5%3A%22index%22%3B%7Df17c2a87ed1fb0e91af2d8100502285f1f44c491&__trustedProperties=a%3A0%3A%7B%7Df7ef143576e2a243c81263679b9422dd99b931d0&tx_rsmsemanticsearch_pi1%5BsearchQuery%5D%5BqueryString%5D=Wolf&tx_rsmsemanticsearch_pi1%5BsearchQuery%5D%5Bctype%5D=press&cHash=312b1c99ee8c7904aac15172a6b4839a

https://www.rnz.de/nachrichten/buchen_artikel,-neckar-odenwald-kreis-landratsamt-veroeffentlicht-neues-fotofallenbild-vom-mudauer-wolf-_arid,624250.html?fbclid=IwAR2Cz4t1woDOtcyd1PwAZt-xeDTyrSt7GrUuzNpt46LHfTtXg3zJZV1BD1g

Heimlicher Abschuss einer Wölfin in Niedersachsen – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und Ausführende

Presseinfomation 12.02.2021

Eine Wölfin wurde in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag im Gebiet des Herzlaker Rudels heimlich erschossen. Wie Umweltminister Lies in einer Pressekonferenz von gestern sagte, hätte eigentlich eine Abschussgenehmigung auf einen Rüden seitens des Umweltministeriums vorgelegen, getroffen worden wäre allerdings eine Fähe.  „Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bereits bei Bekanntwerden der heimlichen Wolfsjagd in Niedersachsen überaus heftig gegen derartige Praktiken, die an Wild-West-Methoden erinnern, protestiert. Nun werden wir, wie angekündigt, Anzeige gegen den Umweltminister und die ausführenden Personen erstatten,“ so Vorsitzende Brigitte Sommer.

Symbolbild.

 

Der Kadaver werde aktuell routinemäßig vom NLWKN geborgen, heisst es in der Pressemittelung des Umweltministeriums von gestern.  Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs werde eingeleitet. Der Vollzug wäre vor Ort von den zuständigen Kreisjägermeistern koordiniert worden. Um die mit dem Vollzug befasste Person vor Übergriffen zu schützen, will Lies die Identität der Schützen nicht preisgeben.

Wir freuen uns auf neue Mitglieder aus folgendem Gebiet:

Die Jagd sei beschränkt  gewesen auf fest definierte Teile des Territoriums des Herzlaker Rudels. Sie umfassen:
· den Landkreis Cloppenburg: Stadt Löningen, Gemeinde Lastrup
· den Landkreis Osnabrück: Die Gemeinden Berge, Bippen, Menslage
· den Landkreis Emsland: Die Gemeinden Herzlake, Dohren, Lähden, Hüven, Lahn.
Aus Gründen des Tierschutzes ist sie zeitlich befristet bis zum 15. Apr. 2021.
Wir rufen Naturfreunde dazu auf, in diesen Gebieten besonders wachsam zu sein. Neue Mitglieder aus diesen Gebieten werden von uns unterstützt.

Heimliche Schießgenehmigung

Als Rechtliche Grundlage für die Tötung wird folgendes vorgebracht:
Im Territorium des Rudels Herzlake seien seit Ende 2018 angeblich ca. 500 Schafe von Wölfen getötet worden. Dabei hätten mehrere Tiere des Rudels mehrfach im Sinne der Rechtslage zumutbaren Herdenschutz (z.B. 120er Zäune, Herdenschutzhunde) überwunden. Zudem wäre es nachweislich zu zahlreichen, weiteren Rissen in Deichnähe gekommen. Dabei soll alleine bei einem Schäfer ein Schaden von bislang 50.ooo Euro entstanden sein. Letzte Risse an Nutztieren sollen am 10. Oktober und 12. November 2020 stattgefunden haben, heisst es in der Pressemitteilung.
Sommer: „Damit allein ist damit belegt, dass weder ein zeitlicher, noch räumlicher Zusammenhang hergestellt werden kann. Laut Rissliste bestand nur bei einem einzigen Zaun ein Grundschutz. Beim Rest der Vorfälle war kein Schutz vorhanden. Wir erahnen hier sogar eine böswillige Anfütterung. Zur Zeit ist nicht nur Paarung bei den Wölfen, sondern wir befinden uns auch noch mitten in der Jungwolfwandersaison. Es könnte also nicht nur der falsche Wolf des Rudels erschossen worden sein, sondern auch ein durchwanderndes Jungtier. Wir von Wolfsschutz Deutschland können allerdings auch keinen Grund erkennen, den Wolfsrüden GW 1111m zu einem Problemwolf zu stilisieren. Vielmehr werfen wir Umweltminister Lies vor, zum wiederholten Male Lobbypolitik auszuführen und zu betreiben. Weidetierhaltern werfen wir vor, nicht schützen zu wollen, sondern voll auf den Abschuss des ganzen Rudels zu setzen, denn Umweltminister Lies kündigte in der Pressekonferenz von gestern an, nach einer Pause mit Überprüfung solange schießen zu lassen, bis Risse aufhören würden.“
Auf Grund dieser Schadensereignisse sei vom NLWKN am 20. März 2020 eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines weiblichen Wolfs (Fähe) des Rudels Herzlake erteilt worden. Diese Ausnahmegenehmigung war befristet bis zum 15. Apr. 2020 aus Gründen des Tierschutzes.

Erneute Schießgenehmigung soll bereits seit dem 11. September 2020 bestanden haben

Aufgrund fortgesetzter Schadensereignisse, die nunmehr genetisch überwiegend einem männlichen Wolf des Rudels (Kennung GW 1111 n) zugerechnet werden konnten, wurde wiederum vom NLWKN am 11. Sep. 2020 eine erneute Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Ausnahmegenehmigung ist bezogen auf den Wolf GW 1111 n.

Einfach irgendeinen Wolf erschossen

„Da eine sichere Identifizierung eines Wolfs-Individuums bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann eine Identifizierung nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folgt:
Die heute gemeldete Tötung des weiblichen Wolfs aus dem Herzlaker Rudel ist vollumfänglich gedeckt von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) ,“ zeigte sich Umweltminister Lies siegessicher.
„Wir zweifeln die rechtliche Grundlage zu dieser Schießgenehmigung an, die durch die vorherige Geheimhaltung auch nicht gerichtlich überprüft werden konnte, da kein Verband oder Verein ohne Wissen um Details gegen diese Abschussgenehmigung klagen konnte. Umweltminister Lies hat dadurch nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Rechtssicherheit für die ausführenden Jäger geschaffen. So wird auch deren Identität früher oder später bekannt werden. Uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt es sich so dar, als ob man einfach auf irgendeinen Wolf geschossen hätte. Sicherlich kam hier noch hilfreich hinzu, dass im Schnee Spuren gelesen werden konnten. Hat ein Hobbyjäger einfach die Gelegenheit genutzt, weil er sich durch die Versprechungen des Umweltministers sicher fühlte? Unklar. Fakt ist aber, dass sich Jäger selber stets sehr gerne als Menschen mit „grünem Abitur“ bezeichnen. Mit derartiger Bildung sollte aber schon verlangt werden können, vor einer Schussabgabe einen Rüden von einer Fähe unterscheiden zu können.

Angeblich sollen einem Schäfer bei Löningen durch Wölfe ein Schaden von 50.000 Euro entstanden sein. Wir zweifeln stark an, dass dieser Betrag – falls überhaupt korrekt – trotz Handhabe von Herdenschutzhunden oder wolfsabweisenden Zäunen entstanden ist. Vielmehr ist es bekannt, dass Weidetierhalter aus der Region eben keine Herdenschutzmaßnahmen angewendet hatten. Insofern haben wir es eher mit Problemschäfern, als mit Problemwölfen zu tun. Vor einem Jahr sagte ein Regierungssprecher dem NDR nämlich auch noch etwas ganz anderes. Zitat: „Forderungen aus der Region, die Wölfe abzuschießen, weist das Umweltministerium zurück. Es sei noch zu früh, um über eine Entnahme zu sprechen, sagte ein Sprecher von  NDR 1 Niedersachsen. Bislang stehe auch nicht fest, ob es dieselben Wölfe waren, die mehrmals in geschützte Schafherden eingefallen seien. Ohnehin sei es selbst bei einer Genehmigung schwierig, die streng geschützten Wölfe zu entnehmen, da sie nicht leicht zu identifizieren seien und den Jägern bei einem Irrtum Strafen drohten, so der Sprecher.“ Wollten hier jetzt die Bürgerinitiative Lönigen und Schäfer Ostermann den langersehenten Abschuss durch zahlreiche Rissprovokationen erreichen?

Seitens der EU läuft bereits ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX Wolf).  Wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Davon kann auch die Niedersächsische Wolfsverodnung nicht ausgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dieser heimliche Abschuss sowohl gegen EU- als auch gegen Deutsches Recht verstößt und wir erstatten Strafanzeige gegen Minister und Beteiligte.

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rudel-herzlake-bei-loningen-197198.html?fbclid=IwAR3YuteZL53qlhiD5dZShJYOoeEeTMMl5pahw5kwzGAJEYBAurwHPfYeszU

Information über das Rudel: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_herzlake/

NDR-Bericht zum Zitat: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Loeningen-Vier-Schafe-offenbar-von-Woelfen-gerissen,loeningen202.html?fbclid=IwAR38QOmIc2iAh7eec0qJ5qSqIJP6ABxUN0ucvQScKUF0fwmerdfSBtqwPaw

Rissliste: Rissliste-NS (1)

Unser Protest gegen das heimliche Abschießen von Wölfen in Niedersachsen https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/01/28/umweltminister-lies-will-in-niedersachsen-heimlich-woelfe-abschiessen-wolfsschutz-deutschland-e-v-kuendigt-strafanzeigen-an/

Thüringen: Platz für Wölfe, Wildkatzen und Luchse

In Thüringen gibt es reichlich Platz für kleine und große Beutegreifer. Neue Wildkamerabilder zeigen, dass sich Wölfe, Wildkatzen und Luchse wohl in Thüringens Kulturlandschaften und Wildnisgebieten fühlen.

Wölfin aus Brandenburg hat ihr Zuhause in der Rhön gefunden

Perfekte Tarnung. Diese Wölfin ist im Gebüsch fast nicht zu erkennen. © Brigitte Sommer

Gefährliche Wanderung von Brandenburg nach Thüringen. Eine Wolfsfähe mit der Bezeichnung „GW1422“, die sich im Gebiet um Zella/Rhön im Wartburgkreis aufhält, stuft das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs am Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung vom 27.01.2021 aufgrund genetischer Nachweise als standorttreu ein. Die Fähe stammt aus dem Wolfsrudel „Göritz/Klepzig“ in Brandenburg. Sie wurde genetisch bereits im Februar 2020 bei Weilar nachgewiesen – über einen weiteren Rissabstrich an einem Wildtierkadaver in diesem Jahr erfolgte nun der zweite genetische Nachweis bei Kaltensundheim. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. hatten der Wölfen bereits im vergangenen Jahr den Namen Rhönhild gegeben.

Dem MDR hätte das Umweltministerium am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass im Wartburgkreis nun eine zweite Wölfin sesshaft geworden sei. „Im Wartburgkreis hat eine weitere Wölfin ein Revier gefunden. Damit sind es bereits zwei. Fachleute konnten über einen längeren Zeitraum das Vorkommen des Tieres über Genanalysen nachweisen. Das teilte das Umweltministerium am Freitag mit. Erstmals sei das Weibchen im April 2020 nahe nahe des Bad Salzunger Ortsteils Hämbach nachgewiesen worden. Sein Territorium erhält die Bezeichnung „Tiefenort““, schreibt der MDR in einem Bericht.

Neben den beiden Wölfinnen lebt noch Wölfin Ohrdri auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf, zusammen mit einem Wolfsrüden und ihrem Nachwuchs. Aktueller Bericht hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/01/19/thueringer-umweltministerium-zieht-schiessgenehmigung-auf-woelfin-zurueck-und-zahlt-weiter-weidepraemie/

Wildkatzen im Nordwesten

Wildkatze ©Brigitte Sommer

 

Aktuelle Fotofallenbilder aus dem Nordwesten Thüringens würden zeigen, dass die Waldgebiete des Vorharzes in den Landkreisen Eichsfeld und Nordhausen nördlich der A38 stellen einen idealen Lebensraum für die Wildkatze darstellen. Im Rahmen eines Projektes des BUND Thüringen wären dort kürzlich so viele Wildkatzen von Fotofallen abgelichtet worden, wie nirgendwo sonst in Europa in einem vergleichbaren Zeitraum, so nach Verleutbarung in der Pressemitteilung des Umweltministeriums.

Luchse gesucht, Wildkatzen gefunden

Die Belege für die Ausbreitung der Wildkatze wären ein Nebenfang eines BUND-Projektes, das vorrangig zum Ziel hätte, die Ausbreitung des Luchses in Mitteldeutschland zu erforschen. Es sei vom Umweltministerium im Jahr 2020 in Höhe von 35.000 Euro gefördert worden. Neben zahlreichen Nachweisen des Luchses wären eben auch ungewöhnlich viele Aufnahmen der Wildkatze gelungen. Erste Aufnahmen seien kürzlich im Rahmen einer Abschlussarbeit an der Georg-August-Universität Göttingen ausgewertet worden Zwar ließe sich der Bestand der Wildkatzen mit den verwendeten Methoden nicht direkt ermitteln, die Häufigkeit, mit der die Wildkatzen im Vorharz abgelichtet worden wären, und die Anzahl der fotografierten Tiere würden aber daraufhin deuten, dass die Art dort in großer Individuenzahl vorkommt.

Beispielbild Luchs. ©Brigitte Sommer

Luchs im Thüringer Schiefergebirge

Nach ersten Fotofallenbildern eines Luchses im Thüringer Schiefergebirge sei dem Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs im Umweltministerium jetzt die Identifizierung gelungen. Es handele sich um den weiblichen Luchs Mira, so das Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung. Mina wurde 2019 in der Woiwodschaft Westpommern (Polen) im Rahmen eines von der EU geförderten Life-Projektes ausgewildert. Sie hätte bereits in Polen eine beträchtliche Strecke zurückgelegt, bevor sie Ende 2020 nach Deutschland gekommen wäre, heisst es weiter.  Bewegungsdaten durch ein GPS-Senderhalsband seien bei Mira allerdings zwischenzeitlich ausgefallen. Eine Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums hätte allerdings gemeinsam mit dem örtlichen Jäger sowie dem zuständigen Revierförster Mira geortet. Nun soll durch weiteres Monitoring herausgefunden werden, ob Mira nur zu Besuch ist, oder bleiben werden, heisst es abschließend in der Pressemitteilung.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen Besenderungsaktionen durchaus kritisch, weil Tiere auch durch Wilderer geortet werden könnten. Viele wölfe hatten dies bereits mit ihrem Leben bezahlt.

 

Hier die Pressemitteilungen mit original Fotofallenbildern: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wildkatzen-foto-studie-belegt-gute-bedingungen-im-vorharz

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/erster-nachweis-eines-weiblichen-luchses-im-thueringer-schiefergebirge

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/woelfin-im-wartburgkreis-standorttreu

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/zweiter-wolf-tiefenort-100.html?fbclid=IwAR3EaDNleJBi70dpnXdtSb6cWHeFxmjDMIffEUhF6UMrU8IsBRw4xQGlp0E

 

Nachwuchs bei den Wölfen des Leuscheider Rudels im Westerwald nachgewiesen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Neue Wolfsnachweise in den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied

Das Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik hat zwei Nachkommen der Fähe GW1415f und des Rüden GW1159m anhand von DNA-Proben nachgewiesen. Es handelt sich um zwei männliche Jungtiere: GW1934m und GW1935m. Der Kot der beiden Jungwölfe, die aktuell etwa acht Monate alt sind, fand sich im Territorium des Leuscheider Rudels in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Das Territorium erstreckt sich an der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz zu Nordrhein-Westfalen – nach Norden mindestens bis an die Sieg.

18 Wolfsindividuen wurden seit 2012 nachgewiesen, weitere Wölfe fotografiert
Mit den zwei neu nachgewiesenen Jungwölfen hat das Senckenberg-Zentrum seit 2012 18 verschiedene Individuen mittels eines DNA-Nachweises bestätigt, davon sind vier nachweislich nicht mehr am Leben: ein 2012 illegal getöteter Wolf sowie drei im Jahr 2020 bei Mainz, in der Eifel und im Westerwald verunfallte Wölfe.

Zudem gibt es zahlreiche Film- und Fotonachweise von Wölfen in Rheinland-Pfalz. Da anhand derer nicht auf ein bestimmtes Individuum geschlossen werden kann, ist eine Rückführung auf ein bestimmtes Tier nicht möglich. Zuletzt wurde im Dezember 2020 in der Verbandsgemeinde Unkel ein Wolf mit einer Wildtierkamera gefilmt.

Mit der Erstellung des Wolfsmanagementplans hat das Umweltministerium vorausschauend gehandelt und auf Prävention gesetzt: Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie von einem Wolf verursacht wurden. Zudem können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind.

Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306-911199 oder via Mail an wolf(at)snu.rlp.de an die SNU wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt. Eine Liste mit den Wolfsnachweisen in Rheinland-Pfalz ist auf der Internetseite der SNU abrufbar unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

Hier die Pressemitteilung: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/umweltministerium-informiert-neue-wolfsnachweise-in-den-landkreisen-altenkirchen-und-neuwied/?no_cache=1&cHash=f993150571a2967f2f3fd4801e2346e0&fbclid=IwAR1XJ9AekNIAPGRnESne-jxGO5lPEZNsi8UKE2LTcRqn6q1DdjyDYxOD3zg