Starke Frauen für einen starken Naturschutz, gestern, heute und morgen.

Wir leben in einem Zeitalter des Artensterbens und der Naturzerstörung, wie es seit dem Aussterben der Dinosaurier nicht mehr vorgekommen ist. Damals ist höchstwahrscheinlich der Einschlag eines Asteroids für das Massensterben verantwortlich. Für das aktuelle Desaster trägt vor allem der Mensch die Verantwortung. Menschen beurteilen andere Lebewesen gerne nach ihrem Nutzen. Aus Sicht unserer Mitgeschöpfe und unserer Erde gibt es eine Spezies, die für diese nur wenig Nutzen hat.  Der Mensch. Brauchen wir eine neue Ethik und Moral?

Antworten finden wir in der Vergangenheit. Forscher meinen: Frauen an die Macht

Eine der bekanntesten Frauen, die sich für Tiere und die Natur engagieren, ist Jane Goodall. Die britische Verhaltensforscherin setzt sich seit den 60-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts unter anderem für Schimpansen ein. Doch auch Quereinsteigerinnen, wie die Schauspielerin Brigitte Bardot oder die ehemalige Baywatchdarstellerin Pamela Anderson, nutzen ihren Bekanntheitsgrad, um auf die Not von Natur und Tieren aufmerksam zu machen. Dabei sind es heute ganz unterschiedliche Frauen, die neue Wege im Arten und Tierschutz beschreiten wollen. Ein Beispiel ist Tatjana Kühr. Sie gründet mit ihrem Mann zusammen eine Filmproduktionsfirma und reist mit ihrem Mann und ihrer kleinen Tochter um die Welt, um Tierrechtler zu interviewen. Was treibt diese Leute an? Ist es ein neues Phänomen? Ja und nein. 

Mit Beginn der Industrialisierung werden auch deren Nachteile sichtbar. Schon damals leiden die Menschen unter dreckiger Luft, ausgelaugten Böden und schlechter Wasserqualität. Trotz ihrer gesellschaftlichen Situation, die Frauen damals auf Aufgaben in Haus und Familie beschränken soll, gibt es Vorreiterinnen. Magarete Ida Boie (1880-1946) erfindet den „sanften Tourismus“. Theda Behme (1877-1961) setzt sich als Journalistin und Fotografin durch und kämpft gegen die „Verunstaltung der Landschaft“. Statt sich Konventionen zu beugen, kämpfen diese Frauen unbeirrbar und mutig für ein höheres Gut und nicht wie viele Männer für Macht. Sie glauben an ein höheres Ideal, viele kalkulieren sogar mit ein, sich strafbar zu machen. Sie fühlen eine tiefe, moralische Verantwortung in sich, die sich über alle politischen Richtungen hinwegstreckt. Die Autorin Michaela Karl schreibt in einem Vorwort zu ihrem Buch über „Streitbare Frauen“: „Angetrieben von Wut und Empörung angesichts gesellschaftlicher oder politischer Missstände hatte ihr Einsatz jenseits aller politischen Analyse immer auch eine persönlich moralische Dimension, die bei Frauen ungleich stärker zum Tragen kommt als bei Männern“.  Lina Hähnle gründet 1899 den Bund für Vogelschutz. Sie hat Mitleid mit tropischen Vögeln, die damals getötet werden, um Hutschmuck aus ihren Federn zu gewinnen. Lina kommt ganz normalen, bürgerlichen Verhältnissen. Dennoch verändert sie damals das Weltbild.  Aus dem Bund für Vogelschutz entsteht später der NABU.

Auch der Tierschutzgedanke ist nicht neu. Vorreiter ist hier Großbritannien. Hier wird das erste Tierschutzgesetz, der „Act for the prevention of curle an improper treatment of cattle“, bereits 1822  verabschiedet. 1847 entsteht die Vegetarian Society. In Großbritannien dominieren Frauen von Beginn an das Vereinsgeschehen, während es in Deutschland die Frauen schwer haben. Frauen werden hier nicht als wahlberechtigte Mitglieder in den Vereinen zugelassen. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts werden Tierschutzvereine international. Themen wie Tiertransporte sind damals schon modern. In Deutschland konnten die Nazis von 1930 bis 1934 ihre Diktatur einrichten. Dabei gaben sie vor, sich für Tierrechte einzusetzen. Hitler selber war Vegetarier. Doch es stellte sich heraus, das diese Leute weder Tier- noch Menschenfreunde waren. Leider  findet aktuell ein Comeback dieser Ideologie statt. Einige Tierschutzvereine nehmen Tiertransporte in muslimische Länder  und Schächten zum Anlass, widerliche Nazi-Propaganda unter Tierschützern wieder salonfähig zu machen. 

Nach dem Krieg formiert sich in Großbritannien eine neue Bewegung. Menschen sehen in Tieren nicht nur schützenswerte Geschöpfe, sondern Wesen mit eigenen Rechten. Dabei werden Tierschutz- und Tierrechtsbewegung oft gleichgesetzt, obwohl es wesentliche Unterschiede gibt. Tierschützer wollen „unnötiges Leiden“ von Tieren abwenden, „notwendiges Leiden“ wird aber mit einbezogen. Für den Tierschutz gilt: Das verursachte Leid, das bei der Tiernutzung akzeptabel ist, muss auf ein Minimum reduziert werden. Grundsätzlich wird das Interesse des Menschen am Tier über das Interesse von einem Tier und seinem tiergerechten Leben gestellt. Diese Menschen sehen Tiere als Teil der Natur, den es zu erhalten gilt. Sie neigen oft dazu, sich in Schutzforderungen auf Tiere zu beschränken, die sympathisch empfunden werden, wie Tiger, Elefanten oder Wale. 

Die Grundidee des Tierrechtsgedankens basiert dagegen darauf, dass Tiere und Menschen fundamentale Rechte haben und daher als moralisch gleichwertig betrachtet werden müssen. Veganismus ist daher für viele Frauen, wie zum Beispiel für die US-Schauspielerin Michelle Pfeiffer, die einzig zu akzeptierende Ernährungsform. Sie setzen sich zudem für politische Maßnahmen ein, die eigene Rechte für Tiere fordern. Der Tierrechtsgedanken macht zwischen den Spezies keinen Unterschied, nicht zwischen sympathisch wie Eichhörnchen oder gefürchtet, wie z. B. Haie. Nicht alle Tierrechtlerinnen leben vegan oder vegetarisch. Ihnen gemeinsam ist allerdings ein hoher Respekt vor den Mitlebewesen.  Genau wie die frühen Verfechterinnen setzen sie sich heute auch mit hohem moralischen Anspruch für etwas ein, dass sie für notwendig erachten. Sie blockieren zum Beispiel Massentierhaltungsanlagen und sind sogar bereit, gegen Gesetze zu verstoßen. Mitarbeiterinnen von „Animal rights watch“ landeten auf der Anklagebank, weil sie keinen anderen Weg sahen, mit illegalen Aufnahmen auf das Tierleid in Putenmastställen aufmerksam zu machen.  Neu an den Bewegungen ist, dass sich Gedanken des Naturschutzes und der Tierrechte annähern.  

Ihre Triebfeder ist Mitleid

Für konventionelle Tierschutzvereine diese hat das Interesse des Einzeltieres keine Bedeutung, sofern es die gesamte Art nicht gefährdet. Folge: Bestimmte Arten werden beispielsweise als invasiv und/oder störend akzeptiert. Die „Reduzierung“ dieser Arten ist erlaubt. Aktuelle Beispiele: Waschbär und Marderhund. Aber auch weniger sympathisch erscheinenden Arten darf es daraufhin an den Kragen gehen, wie z. B. dem Zander. Er wird als nicht heimisch betrachtet, obwohl Exemplare bereits – wie beim Waschbär auch –  über hundert Jahre hier ein Zuhause haben. Dabei kann der Zander die Ausbreitung einer ebenso invasiven Art, der Grundel, verhindern. Auch Mischlinge zwischen Wolf und Hunden fallen in diesen Bereich. Sie dürfen nach Ansicht dieser Vereine bedenkenlos getötet werden. Nach dieser Sichtweise hat der Mensch das Recht, über Leben und Tod dieser Tiere zu entscheiden.

Im Fall des Jungwolfes Pumpak stand das Todesurteil jedenfalls schnell fest. In der Akte Pumpak heißt es, dass der Arterhalt des Wolfes in Sachsen zwar nicht gesichert sei, es aber auf ein einzelnes Jungtier nicht ankäme. Genau die gleiche Logik, kostete Jungwolf Kurti tatsächlich das Leben. Die Landesverbandsvorsitzende eines großen Naturschutzverbandes stimmte aus den gleichen Gründen einer Abschusserlaubnis des Jungwolfs Filou in Rathenow zu. 

Einige neue Vereine und Institutionen sehen dies anders. Sie meinen, dass Naturschutz nicht ohne Berücksichtigung von Tierrechten funktionieren kann. Einer dieser Vereine ist Wolfsschutz Deutschland mit einem hohen Anteil an Frauen als Förder- und aktiven Mitgliedern. In guter, alter Tradition der ersten Naturschützerinnen geht der Verein neue Wege und fordert einen respektvolleren Umgang mit der Natur und Mitleid mit ihren Lebewesen darin. 

 

Quellen:

Streitbare Frauen von Michaela Karl

Geschichte der Frauenbewegung von Michaela Karl

Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung

Animal Rights watch www.ariwa.org

www.citizenanimal.de

 

Jungwolf Kurti, unschuldig zum Tode verurteilt?

Für Menschen, die in Deutschland vor Gericht stehen, gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Bei Tieren ist dies nicht so, gelten sie doch noch immer als Sache. Noch schlimmer steht es in Deutschland in Punkto Tierrechte für Wölfe. Reicht es hier völlig aus, Lügengeschichten in Zeitungen und anderen Medien zu verbreiten? Einen unschuldigen Jungwolf quasi per Mutmaßungen zum Tode zu verurteilen?

Fakt ist, der aus dem Niedersächsischen Rudel aus Munster stammende Rüde Kurti (MT6) ist am 27. April des vergangenen Jahres durch einen Polizisten erschossen worden. Genehmigt wurde dies von einem Grünen Umweltminister. Wie lautete das Urteil? Kurti sei nicht scheu und hätte sich wiederholt Menschen gezeigt, ja sogar einen angeleinten Hund gebissen.  Es bestünde eine Gefahr für Menschen.

Doch stimmt das wirklich?

Wir rollen den Fall Kurti hier noch einmal auf und bringen die Fakten: Wie viele Jungwölfe in Deutschland hatte Kurti nicht die nötige Erfahrung, sich nicht sehen zu lassen. Wie alle Jungwölfe wanderte auch er im Alter von zwei Jahren herum. Als Jährling war er zusammen mit seiner Schwester besendert worden. Im Nachhinein hieß es, dass er und seine Schwester von vorne herein, wie das komplette Munster Rudel, auffällig gewesen seien. In Wirklichkeit sind Kurti und seine Schwester, die übrigens unter ungeklärten Umständen kurze Zeit nach ihm zu Tode kam, durch Zufall in die Falle geraten. Es hätte genauso gut die Geschwister treffen können. Besendert wurden sie durch LUPUS.

Nun kamen örtliche Politiker sowie Teile der Jägerschaft Niedersachsen,  die sich offen gegen Wölfe aussprechen, ins Spiel. Ganz vorne mit dabei Politiker W. und sein Bekannter P., der sich eine Villa am Rande des Wolfsgebietes gebaut hat. Die Frau des Bekannten P. sei, als sie mit Kinderwagen und Hund spazieren ging, von Kurti verfolgt worden. Zeitungen berichteten wochenlang über diesen angeblichen Vorfall. Wir schrieben damals Herrn P. an. Er schrieb zurück, dass Kurti parallel im Wald nebenher gelaufen wäre. Seine Frau hätte es mit der Angst zu tun bekommen. Kurti wäre erst abgedreht, als sie ihren Hund, einen Ridgeback, vor der Haustüre angeleint hätte.  Von Aggression seitens Kurti kein Wort. Später soll Kurti durch Ortschaften gelaufen sein. Ein völlig normales Jungwolfverhalten, wie eigentlich bekannt sein sollte. Es hieß, Kurti  sei von Soldaten angefüttert worden. Doch gibt es Beweise? Nein. Es seien Bilder gemacht worden. Wurden sie veröffentlicht? Nein.

Kurti soll schließlich sogar dem Hund der Familie M. in den Hintern gebissen haben. Etliche reißerische Artikel und Sendungen sind noch heute darüber zu finden. Doch stimmt das? Fakt ist, dass kein DNA-Ergebnis diese Geschichte bestätigt. In einem Filmbeitrag des NDR, in dem die Familie M., übrigens auch Bekannte von Politiker W., ihre Geschichte erzählt, wurde keine Wunde des Hundes gezeigt. In einem späteren Beitrag wurde ein angebliches Foto einer Wunde gezeigt. Darauf war eine geklammerte Blessur am After zu sehen, die mehr nach einer ausgedrückten Fistel aussah, als nach einem Wolfsbiss. Es zeigte lediglich einen Kratzer. Erstellt hatte dieses Foto die Fotografin Anne F., die als freie Mitarbeiterin bei mehreren Tageszeitungen im Gebiet arbeitet. Doch wie glaubhaft ist diese Fotografin? Sie hatte sich mehrmals als Wolfsgegnerin öffentlich geäußert. Normalerweise sind Fotografen und Journalisten, die an einem speziellen Thema arbeiten, verpflichtet, neutral zu sein.

Wegen Kurtis angeblich mangelnder Scheu wurde sogar ein Wolfsexperte aus Schweden eingeflogen. Zum Vergrämen und Beschießen mit Gummigeschossen. Doch Kurti zeigte sich zu scheu, um vergrämt zu werden. Karlsson bescheinigte Ungefährlichkeit. https://www.kreiszeitung.de/lokales/heidekreis/lueneburger-heide-wolfsexperte-jens-karlsson-spuert-wolf-kurti-6190855.html

Doch trug dies zu Kurtis Entlastung bei?

Nein, ganz im Gegenteil. War sein Abschuss längst beschlossene Sache? Waren NABU und Co. bereit, einem Bauernopfer zuzustimmen? Unklar. Doch Fakt ist, dass der Nabu seinen Wolfsbotschaftern folgenden Maulkorb verpasst hat:

„Liebe Wolfsbotschafterinnen, liebe Wolfsbotschafter, in den letzten Wochen hat das offizielle Monitoring in Niedersachsen eine Häufung von Nahbegegnungen des Wolfes MT6 festgestellt. Gemäß der Kriterien im niedersächsischen Managementplan, der BfN-Richtlinien und der Facheinschätzung des Bundesumweltministeriums, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (Institut LUPUS) sowie einer Beratung des AK Wolf in Niedersachsen, bei dem auch der NABU vertreten ist, haben wir es somit erstmalig mit einem „auffälligen“ Wolf in Deutschland zu tun.

Es besteht hier ausdrücklich Handlungsbedarf, denn wie wir aus verschiedenen Studien wissen, kann durch einen solchen Wolf für Menschen eine gefährliche Situation entstehen. Eine gefährliche Situation muss bei so kurzer Distanz nicht primär von dem Wolf ausgelöst werden. Auch andere Faktoren können ausschlaggebend sein: z.B. panische oder unüberlegte Reaktionen des Menschen, ein aggressiver Hund oder andere Dinge, die den Wolf plötzlich erschrecken können. Für uns als NABU ist es von extrem großer Bedeutung, unserem Motto „Wir nehmen die begründeten Ängste und Sorgen der Menschen ernst“ jetzt gerecht zu werden. Ihr als Wolfsbotschafter seid Ansprechpartner für die Menschen in Eurem Umfeld, daher ist es wichtig, dass Ihr diese Situation aus Sicht des Natur- und Artenschutzes bewertet. Dazu gehört: – Bitte unterscheidet zwischen Meldungen in den Medien und offiziellen Berichten des Monitorings! Immer wieder wird verkürzt dargestellt oder falsch zitiert.

Eure Informationen sollten jedoch aus sicheren, verifizierten Quellen stammen. Wir vom Bundesverband recherchieren aktuelle Fälle und überprüfen diese. Das kostet Zeit. Zeit, die wir uns nehmen müssen (Sorgfalt vor Schnelligkeit) und so dürft Ihr Euch als WoBos nicht zu Statements auf Basis von Medienberichten hinreißen lassen. – Offiziell bestätigte Nahbegegnungen sollten niemals bagatellisiert oder als unglaubwürdig dargestellt werden. Menschen mit Ängsten vor Wölfen müssen Informationen zur Vergrämung des Wolfes MT6 in Niedersachsen ernst genommen werden – ihnen allen pauschal eine Form der Phobie zu unterstellen, ist kontraproduktiv. 

Die Frage, ob dieses distanzlose Wolfsverhalten aus biologischer Sicht „normal“ oder „unnormal“ ist, tritt in den Hintergrund. Entscheidend ist viel mehr, dass die Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht und daher die Kaskade von Maßnahmen weiter verfolgt werden muss (1. Besenderung, 2. Vergrämung, 3. Entnahme).

Die Besenderung von MT6 ist ja bereits im Sommer erfolgt, so dass an dieser Stelle nun die Vergrämung notwendig wird. – Nach wie vor kann über die Ursache des distanzlosen Verhaltens dieses Wolfes nur spekuliert werden. In der Wissenschaft sind als Auslöser für dieses Verhalten Krankheiten wie die Tollwut und positive Erfahrungen mit Menschen bekannt. MT6 wurde bei der Besenderung untersucht – eine Erkrankung kann also weitgehend ausgeschlossen werden. Insofern spricht zurzeit alles für eine Futterkonditionierung, weshalb es umso wichtiger ist, die Menschen darüber zu informieren, dass eine vermeintlich gut gemeinte Fütterung eines Wolfes zu seinem Tod führen kann. – Der AK Wolf Niedersachsen hat durch den NABU initiiert beschlossen, dass bei dem betroffenen Rudel Munster eine ausführliche Ursachenforschung betrieben wird. Wenn menschliches Fehlverhalten die Ursache für dieses Wolfsverhalten sein sollte, muss diese aus der Welt geschaffen werden! – Wir als NABU begleiten die Rückkehr der Wölfe aus Sicht des Natur- und Artenschutzes* – nicht als Tierschützer. Das bedeutet konkret, dass wir uns, sollte die Vergrämung nicht funktionieren, für die Tötung des Wolfes aussprechen werden. Eine Verbringung in ein Gehege lehnen wir aus Tierschutzgründen ab – derlei Versuche in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die in Freiheit geborenen und aufgewachsenen Tiere in einem Gehege einem enormen Stress ausgesetzt sind, an dem sie nach nicht allzu langer Zeig verenden. Ausnahmen kann es z.B. geben, wenn der betreffende Wolf sehr jung ist. Das ist bei MT6 nicht der Fall. – Zu einer sachlichen Auseinandersetzung ohne übermäßige Emotionalisierung gehört auch, dass wir eventuell auffälligen Wölfen keine Namen geben! Im derzeitigen Fall bleibt es bei MT6 und nicht bei Kurt oder Kurti. – Wichtig ist: Ihr seid als NABU-Wolfsbotschafter an die offiziellen Positionen und Kommunikationslinien des NABU gebunden. Hierzu gehört, dass Ihr als NABU Wolfsbotschafter keine Petitionen unterstützt, die der NABU-Meinung zuwider laufen und auch keine Diskussionen anzettelt, die fachlich nicht begründbar sind (wie z.B. das Verbringen eines Wolfes in ein Gehege). Wir weisen sicherheitshalber darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Richtlinien zur Folge hat, dass Ihr das Amt als Wolfsbotschafter abgeben müsst. – Bitte vermeidet hektischen Aktivismus. Prüft, ob Petitionen, die Ihr als Privatpersonen unterstützt, vernünftig formuliert und an die richtigen Stellen adressiert sind. Wenn wir als NABU keine Petition starten, hat das einen guten Grund. Petitionen oder sonstigen Aktionismus dürft Ihr nicht in der Rolle als NABU-Wolfsbotschafter unterstützen, solange der NABU die Petition nicht offiziell unterstützt. *Artenschutz umfasst den Schutz der Populationen wild lebender Arten, während der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit zielt. Das bedeutet, dass im begründeten Einzelfall der Artenschutz höher einzustufen ist als der Tierschutz.“

Das schrieb Sebastian K., ein Tierfilmer, dazu:

„Wenn Du das Interview vollständig gehört hast, weißt Du auch, dass ich MT6 derzeit als für Menschen nicht gefährlich halte. Dies ist eine Einschätzung und kein Wissen. Ich habe die Hoffnung, dass die kürzlich erfolgten Vergrämungsversuche oder vielleicht einfach die weitere Entwicklung des jungen geschlechtsreifen Wolfes dazu führen, dass er sich nicht mehr tagsüber in Menschennähe zeigt. Sollte er aber sein auffälliges Verhalten weiter zeigen, müsste man meines Erachtens die „Entnahme“ veranlassen; nicht weil ich – wie gesagt – unmittelbare Gefahr für Menschen in Verzug sehe, sondern weil ich die ländliche Bevölkerung als noch nicht ausreichend erfahren im Zusammenleben mit Wölfen ansehe, als dass sie Wölfe, die sich tagsüber in Menschennähe zeigen akzeptieren könnte – wie dies z.B. ja wohl in Bezug auf die Wölfin Timisch in Rumänien der Fall war.“

Glaubten manche Naturschützer ernsthaft, dass es danach Ruhe gibt, wenn man ein unschuldiges Tier dem Mob zum Fraß vorwirft?

Das Gegenteil ist seit dem Abschuss von Kurti passiert. Es gibt fast keine Woche, in der nicht weitere Abschüsse von Jungtieren gefordert werden. Christiane Schröder, Landesgeschäftsführerin des NABU-Brandenburg, stimmte dem Abschuss des Jungwolfes Filou bei Rathenow zu.  Dem Abschuss von Kurti stimmten LUPUS, NABU, Freundeskreis frei lebender Wölfe, WWF, GzSdW sowie weitere Vereine gemeinschaftlich zu. Auch für den Jungwolf Pumpak in Sachsen gab es einen Abschussentscheid, gegen den die Umweltverbände Klage einreichen wollten, dies aber nicht taten. Nur ein Verein reagierte wirklich: Wolfsschutz-Deutschland (Grüne Liga Sachsen).

Ist das Drama um Kurti damit zu Ende? Nein, nicht einmal im Tod, hat das Jungtier Frieden. Sein malträtierter Körper wird nun im Landesmuseum Hannover ausgestellt. Hier ein Bericht des NDR dazu http://www.ardmediathek.de/tv/Hallo-Niedersachsen/Wolf-Kurti-kommt-ins-Museum/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=25231206&documentId=42317918

Weil sein Körper zu dünn und zu schmal war, musste das Fell zusätzlich gedehnt und der Plastikdummy verkleinert werden. Deutschland in Angst vor einem Jungtier, das kaum größer als ein Fuchs war?

Nach der Ausstellungseröffnung lautet ein Artikel „Selfies mit dem Problemwolf!“ http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Selfies-mit-dem-Problem-Wolf

Bettina Jung, von der Partei Ethia protestierte dagegen. Auch die Mitglieder unseres Vereines finden diese Darstellung und Vorführung respektlos.