Illegale Wolfstötungen in Sachsen und Brandenburg – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Laut Liste der DBB-Wolf gab es in Deutschland in diesem Jahr bis heute sieben Fälle von illegaler Tötung von Wölfen. Wir stellen weiteren Strafanzeigen im Fall von zwei Altwölfen und zwei Welpen in Sachsen und Brandenburg.

Die Fälle betreffen die Kreise Dahme-Spreewald und Bautzen. Im Fall von Dahme-Spreewald wurden hier seit 2014 erschossene und geköpfte Wölfe gefunden. Wir erhoffen uns durch unsere Strafanzeige hierzu auch weitere Hintergrundinformationen, denn diese Fälle erinnern an ganz ähnliche Fälle in Niedersachsen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

Beispielfoto Wolf ©Brigitte Sommer

 

Inzwischen geben Behörden nicht einmal mehr Presseinformationen zu illegal getöteten Wölfen heraus, so dass wir uns die Fälle mühsam in der Liste der Totfunde der DBB-Wolf heraussuchen müssen. Auch hat die Bevölkerung doch eigentlich ein Anrecht zu erfahren, ob es sich bei den neuen Fällen vom 24. Juni und 28. Juni eventuell auch um zerstückelte Tiere handelt. Wir sind der Meinung, dass hier auch die Bevölkerung gefährdet sein könnte, da Serienmörder immer mit dem Quälen und Zerstückeln von Tieren anfangen, bevor sie zu Menschen überwechseln.

 

Ausriss aus der Liste Totfunde bei http://www.dbb-wolf.de

 

Ausriss aus der Liste Totfunde von http://www.dbb-wolf.de

 

 

Im Landkreis Bautzen beschwerten sich Landwirte, die zugleich einen Jagdschein hatten, darüber, dass sie sich vor Konsequenzen fürchten würden, wenn sie einen Wolf nach offizieller Abschussgenehmigung erschießen würden. Ob diese Leute nun einfach Selbstjustiz geübt haben, wissen wir natürlich nicht, doch auch hier hat die Öffentlichkeit ein Recht auf Information.

 

Das Territorium Rauden liegt in Nachbarschaft zu Johnsdorf und auch in der Nähe zum Territorium des Rosenthaler Rudels, dem seit Jahren nachgestellt wird. Unter anderem auch von der Schäferfamilie T.

 

Quellen: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/tierschutz-wolf-erschossen-und-gekoepft-li.18849

https://www.hna.de/politik/gekoepfter-wolf-brandenburg-gefunden-landeskriminalamt-ermittelt-6746644.html

https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/abschuss-boykott-jaeger-in-angst-vor-wolfs-raechern-85886894.bild.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

5 Gedanken zu „Illegale Wolfstötungen in Sachsen und Brandenburg – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

  1. Ich schreibe nicht was ich gerne schreiben würde sonst mache ich mich strafbar.
    Gibt es eigentlich so etwas wie eine „Erfolgsstatistik“ in Sachen Ergreifung dieser dreckigen Mörderbande?

  2. was ich nicht verstehe: wieso übertötet man wölfe häufig durch köpfen? um selbst den toten noch symbolisch die identität zu rauben? simpler trophäenhandel?

  3. Jedes Tier hat ein Recht auf Leben und Unversehrtheit !!! Tiere dürfen nicht mehr als “ Sache “ im Gesetz angesehen werden, sondern als “ Lebewesen “ die eine Seele haben und Schmerzen verspüren !!! Das Tierschutzgesetz ( einschließlich Wildtiere ) muss geändert werden und das Strafmaß für Verstöße muss zwingend erforderlich erhöht werden ! Das töten von Tieren darf nur von Tierärzte und ausgebildet Jäger ( bzw. Schlachtermeister ) erfolgen ! Jedes andere Tötunsdelikt muss unter Strafe gestellt werden.

  4. Verwaltungsgericht Würzburg und das Verwaltungsgericht Kassel untersagen Wolfsabschuss

    Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat gegen zwei Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von mehreren Naturschutzgebietsverordnungen zum Abschuss von zwei Wölfen in Hessen (Kreis Fulda) und Bayern (Spessart) bei den Verwaltungsgerichten in Kassel und Würzburg Klage (Eilantrag) eingereicht.

    „Der Wolf ist streng geschützt und eine FFH-Art. Er ist Teil der Biodiversität. Wir halten die Abschussgenehmigungen für nicht vereinbar mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen FFH-Richtlinie. Daher haben wir Klage bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Abschuss der Wölfe mit Beschluss vom 02.11.2023 untersagt“, so Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der NI.

    Im Gerichtsbeschluss heißt es, dass „der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtslos erscheint, und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes abgewartet werden kann.“

    Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Beschluss vom heutigen Tage (03.11.2023) auch den Abschuss der Wölfe bis auf Weiteres untersagt.

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