Illegale Wolfstötung bei Großbreitenbach bestätigt: Wolfsschutz-Deutschland lobt erneut 2.000 Euro Belohnung aus

Vor einigen Wochen entdeckten Spaziergänger im Wald bei Großbreitenbach (Ilm-Kreis) einen toten Wolf. Das Thüringer Umweltministerium und das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs bestätigen nun: Das Tier wurde illegal erschossen. Eine offizielle Pressemitteilung der Behörden fehlte zunächst – die Öffentlichkeit erfährt skandalöserweise  das Ergebnis der Untersuchungen erst durch die Berichterstattung in der Presse. Der Fundort liegt im Kerngebiet des Neustädter Rudels (Territorium Neustadt am Rennsteig). Wolfsschutz-Deutschland e. V. reagiert mit einer erneuten Strafanzeige über Anwalt, fordert Akteneinsicht und lobt erneut eine Belohnung von 2000 Euro zur Ergreifung der Täterin/des Täters aus.

Großbreitenbach grenzt direkt an das etablierte Territorium des Neustädter Rudels im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald. Das Rudel leidet bereits seit längerem unter den Folgen illegaler Wilderei. Ein paar Wochen vor dem Fund des toten Wolfs war in der Region die Sichtung eines verletzten Wolfs gemeldet worden. Spaziergänger entdeckten dann vor Wochen den Kadaver. Nach ihren Angaben fanden sie nur noch Überreste von Fell, bei denen jedoch ein deutliches Schussloch in der Herzgegend zu erkennen war. Die Untersuchung des Thüringer Umweltministeriums und des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs hat dies nun – allerdings nur in einem Bezahlartikel in der Presse – bestätigt: Der Wolf wurde illegal erschossen. Der aktuelle Fund ist damit der nächste dokumentierte Fall von Wildtierkriminalität in diesem sensiblen Gebiet. In der Liste der Todfunde der DBB-Wolf ist der Fall überhaupt nicht aufgeführt. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Nachdem das Rudel nach dem Verlust des  Vater als verhaltensauffällig bezeichnet wurde und vergrämt werden sollte, waren wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Ende des vergangenen Jahres mit einem Team vor Ort und konnten uns selbst ein Bild machen: Wir sehen das Neustädter Rudel nicht als verhaltensauffällig. Die beobachteten Verhaltensweisen sind nach Verlusten und Störungen typisch für unerfahrene Jungtiere und stellen keine Gefahr für Menschen dar. Statt das Rudel weiter zu stigmatisieren, muss endlich konsequent gegen die illegalen Abschüsse vorgegangen werden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/20/wolfsrudel-in-thueringen-unter-propagandadauerbeschuss/
Eine Vergrämung des Rudels fand tatsächlich nicht statt, weil die Wölfe nicht auffindbar waren. Vorher scheiterten einige Anträge auf Abschus von Wolfsvater und Wolfsmutter.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. handelt konsequent:

Wir werden über einen Anwalt Strafanzeige stellen und wir fordern Akteneinsicht in die laufenden Ermittlungsakten. Nur so lässt sich prüfen, ob alle Spuren lückenlos verfolgt werden. Zusätzlich loben wir erneut eine Belohnung von 2.000 Euro aus – für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täterin führen. Bereits wegen des illegalen Abschusses des Leitwolfs 2025 hatten wir diese Belohnung ausgesetzt. Hinweise nehmen wir vertraulich entgegen. Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de – über unser Kontaktformular oder über unsere Vereinshotline: 0176 48732612.

Wolfsbestand und Nutztierrisse in Thüringen

In Thüringen leben derzeit offiziell etwa 30 standorttreue Wölfe in sieben bestätigten Territorien (u. a. Neustadt am Rennsteig, Ohrdruf, Altenburg, Hainich, Trusetal-Seligenthal, Kalmberg und Ilfeld). Der Bestand gilt als klein und kritisch niedrig im bundesweiten Vergleich. Die Zahl der Nutztierrisse bleibt gering: Bis Ende April 2026 gab es 37 gemeldete Schadensereignisse, davon 24 mit bestätigtem Wolfsverursacher. In früheren Jahren lagen die bestätigten Risse ebenfalls im niedrigen zweistelligen bis mittleren Bereich – bei einer Schaf- und Ziegenpopulation von rund 1,5 Millionen Tieren ein verschwindend geringer Anteil. In vielen Fällen fehlten grundlegende Herdenschutzmaßnahmen wie funktionierende Elektrozäune mit ausreichender Höhe und Untergrabschutz. Früher waren fast keine Weidetiere geschützt – das hat sich nur langsam und unzureichend geändert.

Ende Februar 2026 wurder dieser Fall bekannt. Hier reißen Hunde Schafe hinter einem nachlässigen Zaun.

Thüringens Reaktion auf das Bundesjagdrecht

Nachdem der Bundestag und der Bundesrat im März 2026 den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen haben, setzt die Thüringer Landesregierung (Umweltminister Tilo Kummer) auf eine eigene Verordnung. Geplant ist eine Jagdzeit von Juli bis Oktober, ergänzt um erleichterte Abschussmöglichkeiten für sogenannte „Problemwölfe“ zu ermöglichen.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt dieses Vorgehen grundsätzlich ab und warnt vor einer weiteren Eskalation. Statt teurer und wirkungsloser Abschussmaßnahmen braucht es endlich konsequenten, präventiven Herdenschutz und echten Schutz der bestehenden Rudel – trotz des ohnehin kleinen und fragilen Bestands.

Wir fordern

  • Vollständige, transparente Aufklärung aller illegalen Wolfsabschüsse.
  • Konsequente Strafverfolgung statt Bagatellisierung.
  • Die Einrichtung einer bundesweiten, regierungsunabhängigen Sondereinheit, die in Fällen von Wildtierkriminalität (einschließlich illegaler Wolfsabschüsse) ermittelt. Nur eine solche unabhängige Stelle kann sicherstellen, dass Straftaten gegen streng geschützte Arten nicht länger im Stillen verschwinden oder halbherzig untersucht werden.
  • Die Einrichtung einer unabhängigen Einheit, die bei Herdenschutzverweigerung einschreitet und sicherstellt, dass Fördermittel zweckgebunden eingesetzt und notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
  • Keine weiteren Abschussgenehmigungen.
  • Schutz der bestehenden Rudel, statt Störung durch Jagd und Lebensraumeingriffe in Kernzonen.
Beispielfoto Wolf.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Niedersachsen eröffnet die Jagd auf Wölfe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor massivem Interessenkonflikt der Jäger

Niedersachsen hat sein Wolfsmanagement weiter verschärft. Mit einer neuen Handlungsempfehlung vom 2. April 2026 erhalten die Unteren Jagdbehörden (Landkreise) deutlich einfachere Möglichkeiten für Schnellabschüsse. Das Verfahren wurde „jagdrechtlich modifiziert“ und bürokratisch erleichtert. Damit ist die Jagd auf Wölfe in Niedersachsen praktisch eröffnet. Zusätzlich legt die Handlungsempfehlung jährliche Entnahme-Quoten, was nichts anderes als Wolfstötungen heißt, fest.

Für das Jagdjahr 2026/2027 dürfen in der atlantischen Region maximal 22 adulte, territoriale Wölfe (inklusive Fallwild) entnommen werden, in der kontinentalen Region maximal 5. Sobald diese Obergrenze erreicht ist, muss die Jagd für das Jagdjahr beendet werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jeden Abschuss von Wölfen ab – egal ob als „Schnellabschuss“, „Problemwolf“-Regelung oder im Rahmen solcher Quoten. Die aktuelle Entwicklung ist aus unserer Sicht ein weiterer schwerer Rückschritt für den Schutz der Wölfe und öffnet für Türen für deren erneuter Ausrottung. 
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Jäger kontrollieren jetzt Monitoring „und“ Abschussentscheidungen

Das Wolfsmonitoring in Niedersachsen wird bereits seit Jahren maßgeblich von der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) durchgeführt. Der offizielle Wolfsbeauftragte des Landes ist Raoul Reding von der LJN. Dieselbe Organisation, die vom Abschuss profitiert, liefert also die Datengrundlage für Bestandsschätzungen, Rissanalysen und Managemententscheidungen. Mit der neuen Regelung erhalten die Unteren Jagdbehörden (Landkreise) nun noch mehr praktische Entscheidungskompetenz bei Schnellabschüssen. Der Begriff „zumutbarer Herdenschutz“ bleibt schwammig und gibt den Behörden großen Spielraum. Damit haben die Jäger faktisch sowohl die Überwachung, als auch die Abschussentscheidungen weitgehend in der Hand. Raoul Reding wurde in den letzten Tagen mehrfach zum Hamburger Wolf zitiert und warnte vor „unberechenbaren“ Wölfen sowie vor „falsch verstandener Tierliebe“. Solche Aussagen aus der Jägerschaft sind kein Zufall – sie kommen von der gleichen Seite, die gleichzeitig Daten liefert und Abschüsse durchführt.

Auch der Hamburger Wolf „Alster“ ist betroffen

Macht mit bei unserer Protestaktion, schreibt an die Hamburger Umweltbehörde und an Katharina Fegebank. Ihr könnt das Bild auch ausdrucken und verteilen. https://www.change.org/p/bundesministerium-für-umwelt-naturschutz-und-nukleare-sicherheit-bundesministerin-svenja-schulze-der-wolf-gehört-zu-deutschland/u/34452930
Der junge Wolf aus Hamburg befindet sich derzeit in einer Auffangstation in Niedersachsen. Er ist ein Jungtier (knapp ein Jahr alt), bei dem das Welpenfell noch erkennbar ist. Jungwölfe wandern in diesem Alter oft weite Strecken auf der Suche nach einem eigenen Revier. Dass er sich bis nach Hamburg verirrt hat, ist ungewöhnlich, aber nicht unmöglich. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/02/hamburger-wolf-alster-neue-infos-und-unsere-klare-forderung-nach-freilassung/
Wir schließen Nachstellungen oder andere menschliche Einflüsse nicht aus. Sollte Hamburg den Wolf in Niedersachsen auswildern oder dauerhaft unterbringen, könnte er künftig direkt unter die neue, erleichterte Abschussregelung fallen. Wolfsexperte und Wolfspädagoge Thomas Frost fordert daher eine Auswilderung des Tieres möglichst in Mecklenburg-Vorpommern. Wir schließen uns dieser Forderung an – dort erweist sich die Lage für den Wolf erst einmal sicherer, da kein vergleichbares Schnellabschuss-Verfahren existiert und die Umsetzung des neuen Bundesrechts zögerlicher verläuft. Wichtigste Bedingung: Die Auswilderung muss ohne Sender erfolgen. Ein GPS-Halsband würde das Tier unnötig markieren und könnte es in Konfliktregionen schneller in den Fokus von Behörden und Jägern rücken und die Sender könnten gehackt werden. Nur eine unauffällige Freilassung gibt „Alster“ eine echte Chance, sich natürlich einzuleben und Häschern zu entkommen. 

Unsere Forderungen:

Keine Abschüsse von Wölfen – weder „Schnellabschuss“ noch „Problemwolf“-Regelung noch über festgelegte Quoten.

Das Wolfsmonitoring muss unabhängig von der Jägerschaft erfolgen.

Konsequenter, flächendeckender Herdenschutz statt Tötung von Wölfen.

Wir haben dazu eine Petition auf Change.org, in der wir fordern, dass das Wolfsmonitoring in Niedersachsen der Jägerschaft entzogen wird: http://www.change.org/wolfsmonitoring

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnen seit Jahren vor genau diesen Entwicklungen und wir wurden dafür beleidigt und gecancelt. Nun ist es endgültig an der Zeit, dass sich Wolfsfreunde endlich den Realitäten stellen. Und gerade die, die immer noch persönliche Vorteile vom Melden der Daten an die Jägerschaft ziehen, haben nun gar keine Ausrede mehr. Das Mobbing gegen uns muss aufhören, sonst wird der aktive Wolfsschutz noch weiter geschwächt. Bei denen, die dies noch immer nicht einsehen, muss gefragt werden, ob sie nicht auch selbst Interessenkonflikte haben und nicht die Wolfsfreunde sind, für die sie sich ausgeben.

 

Quelle: https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/wolf-im-jagdrecht-hinweise-an-die-jagdbehorden-ubermittelt-249999.html

 

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Besenderung von Wölfen: Telemetriedaten als Grundlage für künftige Abschüsse?

Die Besenderung von Wölfen mit GPS/GSM-Halsbandsendern birgt nach Auffassung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein erhebliches Risiko: Die gewonnenen Echtzeit-Daten zu Aufenthaltsorten, Wanderwegen und Verhalten einzelner Tiere können künftig direkt zur gezielten Identifikation und Tötung von Wölfen genutzt werden – insbesondere im Rahmen der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.

Wie wir wissen, hat der Bundestag hat am 5. März 2026 die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz beschlossen (Bundesrat-Zustimmung voraussichtlich Ende März 2026). Ab Inkrafttreten – realistisch ab Sommer 2026 – ermöglicht das Gesetz in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand eine reguläre Jagd (Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober) sowie die ganzjährige Tötung sogenannter „Problemwölfe“ und sogar Wolfswelpen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/06/wolf-im-jagdrecht-der-naechste-schritt-zum-toetungsrausch-grosse-zeiten-der-heuchelei/
Die Kombination aus individuellen Telemetriedaten und dem populationsbasierten offiziellen Monitoring der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf schafft präzise Voraussetzungen für solche Tötungen: Aktuelle Senderdaten können ein schnelles und zielgerichtetes Auffinden und Erschießen ermöglichen.
Beispielfoto Wolf.
In Sachsen läuft seit 2019 ein Landesbesenderungsprogramm, in dem regelmäßig Wölfe gefangen und besendert werden. Zu den jüngsten Fällen zählen MT15 (November 2025) und MT16 (Dezember 2025); aktuell senden mehrere Tiere Daten. In Niedersachsen wurde vor Kurzem eine junge Wölfin im Kreis Gifhorn besendert. Bundesweit existiert tatsächlich keine zentrale Übersicht, die Programme bleiben länderspezifisch.
Offiziell dienen die Maßnahmen der wissenschaftlichen Erfassung von Raumnutzung, Wanderungen und Rudelstrukturen sowie der Optimierung von Herdenschutz und „Konfliktmanagement“. Die Bezeichnung birgt bereits mehr als eine Andeutung. Die Telemetriedaten ermöglichen tatsächlich eine exakte Lokalisierung in Echtzeit – eine Information, die bei der Umsetzung von Abschussverfügungen oder „Wolfsregulierungen“ entscheidend sein kann.
Zur Besenderung ist das Fangen der Tiere erforderlich. Hierfür werden gepolsterte Fußfallen (Soft Catch Traps) eingesetzt. Diese Fallen sind mit Gummi- oder Schaumstoffpolstern an den Bügeln versehen und verfügen über Sensoren, die eine schnelle Bergung des gefangenen Tiers ermöglichen sollen. Die EU-Kommission hat 2018 klargestellt, dass ihr Einsatz für Monitoringzwecke, die den Erhaltungszustand verbessern sollen, nicht unter das Verbot der Tellereisenverordnung fällt – vorausgesetzt, es gibt keine milderen Alternativen und Vorkehrungen gegen Verletzungen und Stress werden getroffen. Dennoch bestehen erhebliche tierschutzrechtliche Bedenken: Das Verfahren verursacht Stress, Schmerzen und Verletzungsrisiken (z. B. Prellungen oder Frakturen trotz Polsterung).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält Soft Catch Traps https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Soft-catch_trap.jpg für tierschutzwidrig und bezweifelt die tatsächliche Minimierung von Leiden sowie die Verhältnismäßigkeit invasiver Eingriffe, zumal bereits umfangreiche Daten zum Wanderverhalten vorliegen.
Die Besenderung legt somit nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse vor, sondern schafft die technische Grundlage für eine kaltblütige Umsetzung der zu erwartenden Wolfsjagden. Die Transparenz über die genaue Weiternutzung der individuellen Telemetriedaten bleibt begrenzt, was die Befürchtung verstärkt, dass diese Programme primär der Vorbereitung von Wolfstötungen dienen werden. Besenderte Wölfe können zudem Häscher zum gesamten Rudel führen. Menschen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern, können nun auch nicht länger verleugnen, dass ihre Angaben eben nicht nur für Schutz und Wissenschaft dienen, sondern dazu gebraucht werden können, Wölfe zu töten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine unabhängige Überprüfung aller Besenderungsprogramme sowie eine konsequente Priorisierung gewaltfreier Herdenschutzmaßnahmen statt Fang, Besenderung und Wolfsjagden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolf im Jagdrecht – der nächste Schritt zum Tötungsrausch: Große Zeiten der Heuchelei

Gestern hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen – ein Schritt, der die Bejagung des geschützten Tieres erleichtert und den Natur und Tierschutz weiter untergräbt. Während Grüne und Linke im Bundestag lautstark dagegen gestimmt und sich als Wolfsretter inszeniert haben, gehen wir davon aus, dass sie im Bundesrat – wo viele grün mitregierte Länder vertreten sind – letztlich zustimmen oder zumindest keinen entscheidenden Widerstand leisten werden. Diese Haltung ist nichts anderes als pure Heuchelei.

Ein reines Politiktheaterspiel, um Wählerstimmen nicht zu verscherzen, während man in der Praxis den Weg für mehr Wolfsjagden freimacht. Es passt nahtlos zu ihrer Rolle auf der Umweltministerkonferenz im Herbst 2025 in Saarbrücken, wo alle Umweltminister – einschließlich grüner – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht plädiert haben.
Beispielfoto Wolf. Wer kann in diese Augen schauen und ans Töten denken? Nur Menschen, die daran Lust empfinden und völlig abgestumpft sind.

In fast allen Prognosen wird davon ausgegangen, dass das Gesetz im Bundesrat (geplante abschließende Beratung am 27. März 2026) durchkommt – und das einschließlich der grün mitregierten Länder.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. haben genau diese Entwicklung seit Jahren angekündigt. Statt auf unsere Warnungen zu hören, wurden wir von anderen Verbänden – die sich auf ihre Klagefähigkeit und große Mitgliederzahlen stützen – systematisch gecancelt und gemobbt. Wir gehen davon aus, dass dies zum Teil absichtlich geschah: Viele große Verbände agieren als gelenkte Opposition, die den Anschein von Widerstand erweckt, während sie längst von der Gegenlobby – Jagd- und Landwirtschafts- sowie Waffenindustrieinteressen – übernommen wurden. Ein klares Beispiel ist die Forderung von NABU und BUND, die Abschussgenehmigung für den Hornisgrinde-Wolf (GW2672m, genannt „Grindi“) gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis zu verlängern. Solche Positionen dienen nicht dem Naturschutz, sondern unterstützen ein System, das tote Wölfe als Trophäen und weitere Gewaltakte in der Natur haben möchte. Faktisch brauchen wir nicht noch mehr Leiden, Schmerz und Horror unter unseren Wildtieren, sondern die Jagd insgesamt gehört endlich abgeschafft. Wie viel Leid verursachen Jäger schon jetzt unter Ihresgleichen und der normalen Bevölkerung? Es vergeht fast kein Tag ohne Meldungen zu dramatischen Jagdunfällen.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Wolfsrisse sind eine Randnotiz im Vergleich zu echten Problemen in der Weidetierhaltung.

Der angebliche ‚Schutz der Weidetiere‘ entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Nebelkerze: 4.300 Risse bei 1,5 Millionen Schafen bedeuten unter 0,3 % Verlust – während Krankheiten & Co. zigtausende Tiere fordern. Statt den Wolf zu jagen, müsste man Herdenschutz endlich flächendeckend umsetzen und auch verlangen.
Vergleichstabelle.

Entwicklung war vorauszusehen

Man musste kein Hellseher sein, um diese Entwicklung vorauszusehen – man musste sich nur mit Politik beschäftigen.
Doch genau das wurde untergraben: Jahrelang war der Slogan der großen Verbände, dass „die Wölfe nichts mit Politik zu tun hätten“. Später hieß es dann, „alle müssten an einem Strang ziehen“. Das Ergebnis sehen wir heute: Kritische Stimmen, wie die unsere, wurden niedergebrüllt, während die etablierten Organisationen den Kompromisskurs fuhren, der nun zu mehr Abschüssen führt. Ein passendes Zitat aus großen Zeiten von Erich Kästner unterstreicht diese Heuchelei:
Der Zukunft werden sacht die Füße kalt.
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Besonders alarmierend ist, dass Klagen gegen Wolfsabschüsse künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Wir warnen seit Jahren davor, dass klagefähige Verbände allein nicht reichen – man muss aktiv werden. Stattdessen haben sich viele auf Gerichtsverfahren ausgeruht, was nun kontraproduktiv wird. Noch schlimmer: Für die Jagden auf Wölfe werden offizielle Monitoringdaten herangezogen. Etliche sogenannte „Wolfsfreunde“ haben Daten an das Wolfsmonitoring übermittelt und genießen dadurch direkte Vorteile wie Wildkameras, Fotokameras, Einladungen zu Veranstaltungen oder sogar die Vermittlung von Wolfstourismusgästen in ihre eigenen Hotels. Diese Leute verraten die Wölfe seit Jahren – nun gibt es dafür keine Ausrede mehr.
Beispielfoto Wolf.

Das kommt auf uns zu

Wenn das Gesetz (Änderung des Bundesjagdgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes) nach der Zustimmung des Bundesrats (geplant Ende März 2026, voraussichtlich Formsache) in Kraft tritt, ändert sich der Umgang mit Wölfen grundlegend – der Wolf wird als jagdbare Tierart behandelt. Das Ziel ist ein „Bestandsmanagement“, also das Töten in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand (was für die meisten Gebiete in Deutschland seit der Zahlentrixerei 2025 gilt) und eine erleichterte Entnahme von „Problemwölfen“ zum „Schutz“ von Weidetieren. Konkrete Regelungen zu Jagdzeiten und Töten von Wolfswelpen (basierend auf dem beschlossenen Entwurf und offiziellen Quellen):
  • Reguläre Jagdzeit: Vom 1. Juli bis 31. Oktober jedes Jahres möglich. 
  • Töten von Welpen: Die reguläre Jagd startet ab Juli. Frühere Entwürfe diskutierten andere Zeiträume (z. B. September–Februar), aber der finale Kompromiss ist Juli–Oktober mit Schwerpunkt auf Jungtieren und Welpen.
  • Entnahme von „Problemwölfen“ (ganzjährig und unabhängig vom Erhaltungszustand): Wenn Wölfe „Herdenschutzmaßnahmen überwinden“ und Weidetiere verletzen oder töten, ist eine rechtssichere, schnelle Entnahme möglich – das kann Einzeltiere, aber in Ausnahmefällen auch ganze Rudel betreffen. Das gilt das ganze Jahr über, ohne Schonzeit. In manchen Entwürfen war ein Radius von 20 km um einen Riss für sechs Wochen vorgesehen, um mehrere Wölfe zu töten. 
  • Zusätzliche Optionen: In Gebieten, wo präventiver Herdenschutz „unzumutbar“ ist (z. B. alpine Regionen, Deiche), sollen Tötungen präventiv erfolgen können, angeblich um Risse zu vermeiden. Die Länder erstellen Managementpläne (revierübergreifend), die Abschussquoten festlegen – Klagen dagegen haben künftig keine aufschiebende Wirkung.

Es ist längst wissenschaftlich belegt, das das Zerschießen von Wolfsrudeln die Risszahlen erhöht und nicht sinken lässt. Einjährige Wölfe sind in der Größe von ihren Eltern nicht mehr zu entscheiden.

Wölfe als Sündenbock

Die Bauern werden am Ende nicht von den Tötungen profitieren – im Gegenteil: Der politisch geschürte Hass auf den Wolf lenkt sie systematisch von ihren echten Problemen ab, wie sinkende Erzeugerpreisen, Höfesterben, Konzernmacht in der Lebensmittelbranche, Landnahme durch Investoren und den Folgen der Agrarpolitik. Statt echte Lösungen für eine nachhaltige und faire Landwirtschaft zu fordern, werden sie auf einen Sündenbock gehetzt, der statistisch marginale Schäden verursacht.

Demos und Proteste kamen viel zu spät und in viel zu geringem Umfang. Und jetzt ist wieder zu beobachten, dass Menschen tatsächlich glauben, sie können die Wölfe schützen, in dem sie Petitionen der Verbände unterzeichnen, die längst beim Abschuss mitmischen. Über die EU-Klagen von Green Impact und weiteren  wird vom EuGH viel zu spät entschieden werden. Bis dahin sind vollendete Tatsachen geschaffen und illegale Abschüsse werden zunehmen. Leider hat ein Großteil der Bevölkerung das eigenständige Denken seit zirka sechs Jahren komplett aufgegeben, manipuliert durch Medien und Politik. Wir rufen alle echten Wolfschützer auf: Wacht auf! Unterstützt endlich unabhängige Vereine wie uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in dem Rahmen wie wir es verdient haben, denn wir sind die wahren Freunde der Wölfe. Dies haben wir immer und immer wieder bewiesen. Nur durch konsequenten Widerstand und eigenes Denken können wir noch eine lebenswerte Zukunft für die Wölfe, aber auch für uns selbst schaffen, denn diese Dystopie scheint nur der Anfang zu sein.

 

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestag-wolf-bundesjagdgesetz-2399894

 

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Wolf GW2672m „Grindi“: Abschuss genehmigt – NI gewinnt Teilerfolg und legt Beschwerde ein

Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt den Teilerfolg der Naturschutzinitiative im Verfahren gegen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs – Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind jetzt vor Ort im Einsatz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute über den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Tötung des Wolfs GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) entschieden: Der Hauptantrag auf vorläufigen Schutz vor der Tötung wurde größtenteils abgelehnt, sodass der Wolf grundsätzlich ab sofort und bis zum 10. März 2026 erschossen werden darf. Jedoch wurde bereits von der NI Beschwerde eingelegt. Morgen findet in Bühl eine Mahnwache für Grindi statt, organisiert von Wolfsfreunden vor Ort. 

Und die NI erzielte einen wichtigen Teilerfolg: Das Gericht untersagte die Verwendung bestimmter Waffen und Hilfsmittel, insbesondere halbautomatische oder automatische Waffen sowie Sichtgeräte für Nachtschuss mit elektronischen Bildverstärkern oder Umwandlern. Diese Einschränkung ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz und zeigt, dass Gerichte EU-Recht (FFH-Richtlinie) und Verhältnismäßigkeit ernst nehmen – auch wenn der Abschuss selbst vorerst genehmigt bleibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßen diesen Teilerfolg und den insgesamt mutigen Einsatz der Naturschutzinitiative ausdrücklich. Die NI hat sofort Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim angekündigt – ein entscheidender nächster Schritt, um Wolf Grindie das Leben zu retten.. Der Wolf GW2672m lebt seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald (Nordschwarzwald) und eine akute Gefahr für Leib und Leben liegt nachweislich nicht vor. Die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums widerspricht unserem Verständnis nach dem Vorsorgeprinzip und dem günstigen Erhaltungszustand für Wölfe sowie EU-Recht und Tierschutzrecht.
Beispielfoto Wolf.

 

Wir sind selbst vor Ort im Gebiet der Hornisgrinde. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer werden wir das Revier erwandern, alle relevanten Spuren, Sichtungen und Umstände dokumentieren und die Lage aus wolfsfreundlicher Perspektive bewerten. Unsere Erkenntnisse fließen direkt in unsere weitere Arbeit ein – inklusive möglicher rechtlicher, medialer und öffentlicher Schritte.
Wolfsfreunde und Unterstützer: Bleibt wachsam! Der Kampf um den Hornisgrinde-Wolf Grindi ist noch lange nicht entschieden – der Teilerfolg der NI gibt Hoffnung und weitere Instanzen und Dokumentationen vor Ort können den Abschuss stoppen. Wir behalten uns vor, unsere Dokumentationen dafür zu nutzen,  Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende zu erstatten. Falls das Verwaltungsgericht die Beschwerde der NI Recht gibt, befindet sich das Abschussteam unserer Meinung nach nicht in einem rechtssicheren Raum. 

 

Beispielfoto Wolfspaar. Wir sind ziemlich sicher, dass Grindi im Dezemeber 25 mit einer Fähe zusammen unterwegs gewesen ist. Mit dem Abschuss des Rüden soll eine Rudelbildung wohl verhindert werden.

 

Wir sind für Euch erreichbar:


Hotline: 0176 48732612
E-Mail: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de 
Wolfsfreunde haben am Freitag, den 6.02.2025 eine Kundgebung für den Wolf Grindi organisiert. Uhrzeit: 18 Uhr am Kirchplatz in Bühl.
Hier eine Petitionen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Illegal getöteter Wolfswelpe in Niedersachsen – Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Strafanzeige und setzt 1.000 Euro Belohnung aus

Ein weiterer Fall illegaler Wolfstötung in Niedersachsen unterstreicht die anhaltenden Defizite bei der Aufklärung solcher Straftaten. Der Wolfswelpe mit der Kennung GW5093m, geboren im Territorium Amt Neuhaus, wurde am 24. September 2025 tot an der Böschung des Elbeseitenkanals bei Artlenburg (Landkreis Lüneburg) angespült. Das teilte das Niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage mit.

 

Der Kadaver sei von der Polizei aufgefunden worden und hätte diverse unklare Verletzungen aufgewiesen. Nach der amtlichen Sektion gehe das Wolfsbüro davon aus, dass es sich um eine illegale Tötung handle. In der öffentlichen Liste der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) war der Fall zunächst lange Zeit als „unklar“ geführt – erst Endes Jahres 2025 erfolgte die Änderung auf „illegal getötet“. „Solche Statusänderungen ohne jede öffentliche Bekanntgabe sind in Niedersachsen leider Standard“, kritisiert Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. „Es gibt keine regelmäßigen Pressemitteilungen zu Verdachts- oder bestätigten Fällen illegaler Tötungen. Die Öffentlichkeit und Organisationen wie wir müssen die DBBW-Liste quasi selbst überwachen, um Veränderungen überhaupt mitzubekommen. Antworten auf Anfragen kommen entweder gar nicht oder erst Wochen später – das behindert die Aufklärung massiv und ist nicht akzeptabel.“
Beispielfoto Wolfswelpe im Alter von sechs Monaten. © Brigitte Sommer
Das Rudel Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg war einst eines der bekanntesten und konfliktbeladensten Wolfsrudel in Niedersachsen – und es ist nun spurlos verschwunden. Seit 2017 verursachte es wiederholt Nutztierrisse, was zu massiver Kritik führte. Statt den Herdenschutz konsequent zu verbessern, entschieden sich Behörden für den radikalen Weg: Legale Abschüsse. Im Januar und Februar 2022 wurden zwei Wölfe aus dem Rudel getötet – darunter der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilten diese Entnahmen scharf: Sie zerstörten nicht nur Individuen, sondern rissen Familien auseinander, verhinderten natürliches Lernen und trugen letztlich zur Destabilisierung bei, anstatt echte Lösungen zu fördern. Doch das war nicht das Ende. Das Territorium litt weiter unter Verlusten – und unter illegalen Tötungen, die in der Region Lüneburg leider häufig vorkommen.
Der jüngste bekannte Fall: Der Welpe GW5093m aus genau diesem Rudel, der am 24. September 2025 tot an der Elbeseitenkanalböschung bei Artlenburg angespült wurde. Dieser junge Wolf war vielleicht einer der Letzten, der noch Hoffnung auf Fortbestand gab. Aktuell, im Monitoringjahr 2025/2026, meldet das offizielle Wolfsmonitoring: Wolfsanzahl gesamt „Null“. Keine adulten Tiere, keine Jährlinge, keine Jungtiere mehr nachweisbar. Das Rudel Amt Neuhaus existiert wahrscheinlich nicht mehr – ausgelöscht durch eine fatale Kombination aus legalen Abschüssen, die wir ablehnen, und illegalen Tötungen, die straflos bleiben. Ein ganzes Rudel, eine ganze Familie, einfach weg. Solange Behörden Abschüsse genehmigen und illegale Taten nicht konsequent aufklären, werden weitere Rudel dasselbe Schicksal erleiden.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Belohnung von 1.000 Euro

Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt auch zu diesem Fall Strafanzeige und setzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung des oder der Täter führen. Hinweise können vertraulich direkt an den Verein gemeldet werden: Mail: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de
Oder Hotline: 0176 48732612
Wir leiten alle eingehenden Informationen umgehend und anonymisiert an die zuständige Polizei weiter. Wir sichern auch Quellenschutz und Anonymität zu. 

Hintergrund: Illegale Wolfstötungen in Niedersachsen

In Niedersachsen häufen sich besonders brutale Fälle illegaler Wolfstötungen: Seit etwa 2023 wird eine Serie von Taten dem sogenannten „Wolfsripper“ zugeschrieben, bei der Wölfe in den Regionen Gifhorn, Uelzen und Burgdorf präzise zerstückelt wurden – oft mit Herausschneiden von Zunge, Abtrennen von Köpfen oder Entfernen von Zähnen, was auf anatomische Kenntnisse hindeutet und Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu mehreren Strafanzeigen veranlasste. Besonders schockierend war der Fund eines abgetrennten Wolfskopfs, der am Karfreitag, den 7. April 2023, vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde (Kreis Gifhorn) abgelegt wurde – eine makabre, provokante Zurschaustellung, die als Einschüchterung gegen Naturschützer gewertet wurde und damals mit einer hohen Belohnung von bis zu 15.000 Euro belegt war. Der Fall reiht sich ein in ähnliche Grausamkeiten in der Gegend, darunter der Fund einer toten Wölfin in der Aller bei Celle am 28. März 2025: Das Tier trieb im Fluss, war erschossen (mit Schusswunden) und nicht ertrunken, was Wolfsschutz-Deutschland e.V. als mögliches Wiederaufflammen der „Wolfsripper“-Serie einstuft – auch hier erstattete unser Verein Strafanzeige und setzte 1.000 Euro Belohnung aus. In Niedersachsen wurden seit der Rückkehr der Wölfe (ca. 2000–2003 bis Ende 2025) insgesamt 314 tote Wölfe tot aufgefunden. Davon waren 22 illegal getötet (bestätigt durch Sektion/Genetik/Beweise wie Schussverletzungen, Köder etc.). Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen von einer Dunkelziffer aus, die fünffach höher liegt. Weitere Ursachen: Überwiegend Verkehrsunfälle (die Mehrheit), natürliche Tode (ca. 18), Management-Entnahmen (8) und unklare Fälle.
Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Wolfsbeständen – und leider auch zu denen mit den meisten bestätigten illegalen Tötungen. Dutzende Fälle der letzten Jahre sind dokumentiert, bei denen Wölfe erschossen, vergiftet oder anderweitig getötet und oft versteckt oder in Gewässern entsorgt wurden. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. „Jede illegale Tötung stellt einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) dar und ist strafbar“, betont der Verein. „Wenn Behörden Informationen nur zögerlich oder gar nicht herausgeben, entsteht der Eindruck, dass solche Taten nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt werden. “Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert daher dringend:
  • Regelmäßige und transparente Pressemitteilungen zu allen bestätigten oder verdächtigen Fällen illegaler Wolfstötungen durch die Länder und das Wolfsbüro.
  • Schnelle, vollständige und proaktive Beantwortung von Informationsanfragen.
  • Stärkere Priorisierung der Aufklärung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, inklusive konsequenter Strafverfolgung.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Finnlands grausame Wolfsjagd 2026: Ein Warnsignal für Deutschland

Seit dem 1. Januar 2026 läuft in Finnland die erste reguläre Wolfsjagd seit Jahrzehnten. Ziel der Regierung: Die Population von geschätzten 476–669 Tieren auf ein Minimum von 273 Wölfen reduzieren. Bis Anfang Januar fielen bereits Dutzende Tiere dem Tötungsrausch zum Opfer. Die Quote ist regional verteilt, die Jagd ist lizenziert und soll erst am 10. Februar enden. Angeblich sollen dadurch Rentiere und Schafe geschützt werden, doch wir sehen darin einen sinnlosen Vernichtungsfeldzug gegen Wölfe, der auch ein Schlaglicht auf Deutschland wirft. 

Nach einer Gesetzesänderung im Dezember 2025 wurde der Schutzstatus gelockert, da der Bestand als „günstig“ eingestuft wurde. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass bereits Ähnliches in Deutschland geplant sein könnte, denn hier sind die Formalien die Gleichen
Spielende Wolfswelpen im Alter von neun Monaten. Ginge es nach dem Willen der Regierung, würden viele Welpen schon im Sommer getötet werden. Sie würden ihren ersten Schnee nicht erleben. © Brigitte Sommer
Wir kritisierten den Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 zur Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und Bundesnaturschutzgesetzes scharf. Durch die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Art werden in Regionen mit „günstigem Erhaltungszustand“ (GEZ) und hoher Dichte revierübergreifende Managementpläne, Quoten und schnellere Entnahmen von Problemwölfen möglich – oft ohne strenge Einzelfallprüfungen. Wir sehen darin einen massiven Abbau des Artenschutzes. Der GEZ wurde politisch manipuliert: Trotz Empfehlungen des Bundesamts für Naturschutz (größeres Referenzgebiet, höhere Mindestpopulation für ungünstigen Zustand) wurde per Staatssekretär-Schreiben die Fläche verkleinert und die Zahlen reduziert – wissenschaftliche Daten wurden ignoriert.Der Beschluss baut auf früheren Schritten auf: Herabstufung in Berner Konvention und EU-FFH-Richtlinie (2024/2025), einheitliche Einigung aller Parteien auf der Umweltministerkonferenz. Hinzu kommt die geplante Schwächung des Verbandsklagerechts (Reform im Koalitionsvertrag auf EU-Minimum), was gerichtliche Kontrollen erschwert.Wir warnen: Jagd destabilisiert Rudelstrukturen, erhöht Risse (Belege aus der Schweiz) und symbolisiert die zweite Ausrottung des Wolfs in Deutschland. Agrar- und Jagdlobby werden priorisiert, echter Naturschutz ignoriert. https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/18/kabinettsbeschluss-im-jagdrecht-droht-den-woelfen-die-erneute-ausrottung/
Der Bundestag debattiert den Entwurf am 14. Januar 2026 (erste Lesung, 30 Minuten), danach geht er in den Ausschuss. Verabschiedung ist für Frühjahr 2026 geplant – rechtzeitig zur Weidesaison.

Der Entwurf sieht vor:

  • Regionale Managementpläne (Also Abschusspläne) in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand (GEZ, Oktober 2025 an EU gemeldet).
  • Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober – gezielt auf Jungwölfe und Welpen in ihrer verletzlichsten Phase.
  • Leichtere Entnahme von so genannten Problemwölfen, auch präventiv (z. B. an Deichen, Alpen).

Die Grünen-Antwort entlarvt: Eine Verharmlosung und Wählertäuschung

Screenshot des Beitrages in unserer FB-Gruppe.
Eine Anfrage eines Wolfsfreundes an die Grünen warum auch sie auf der Umweltministerkonferenz für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gestimmt hatten, https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

wurde mit der Erklärung beantwortet, die Aufnahme ins Jagdrecht sei rein bürokratisch: Viele streng geschützte Arten (z. B. Luchs, Fischotter) stünden bereits in § 2 BJagdG und seien trotzdem ganzjährig geschont. Die Hegeverpflichtung (§ 1 BJagdG) verpflichte Jäger zur Bestandserhaltung. Der GEZ sei von der aktuellen Regierung gemeldet worden; die Grünen hätten im EU-Parlament (Mai 2025) gegen die Herabstufung gestimmt. Diese Darstellung greift zu kurz:

  • Im Gegensatz zu Luchs oder Fischotter schafft der Entwurf explizit neue Entnahmemöglichkeiten (regionale Pläne, Jagdzeit Juli–Oktober, präventive Abschüsse). Das BMLEH betont „rechtssichere Entnahme“ und „Regulierung der Zahl der regional lebenden Wölfe“.
  • Die Hegeverpflichtung wird in der Praxis ausgeblendet – der DJV fordert bis 40 % Entnahme des Zuwachses.
  • Der GEZ dient genau als Grundlage für Lockerungen; grüne Minister haben dem nationalen Paket (November/Dezember 2025) zugestimmt, das diese umsetzt.
Beispielfoto Wolf.

Zur Zeit machen einige Parteien, darunter auch die Grünen und die Tierschutzpartei Werbung für sich mit Aussagen, dass nur „rechte Parteien“ für eine künftige Jagd auf Wölfe verantwortlich wären. Dies ist die Unwahrheit. In Wirklichkeit machten alle Parteien mit. Die einen nur weniger offensichtlich als die anderen.

Finnland zeigt, wohin eine Bejagung führen kann: Von Schutz zu Quote. In Deutschland droht regional Ähnliches – besonders in Brandenburg (Wolf bereits landesrechtlich jagdbar) oder Niedersachsen.Schweden: Geplante Jagd 2026 vor Gericht gestoppt – (noch) kein Abschuss. Ähnlich wie in Finnland plante Schweden für 2026 eine Lizenzjagd auf bis zu 48 Wölfe. Der Start am 2. Januar wurde jedoch durch das Verwaltungsgericht Luleå blockiert – nach Klage von Naturschutzverbänden. Begründung: Fehlender Nachweis, dass die Abschüsse den günstigen Erhaltungszustand wahren. Die Behörden haben Beschwerde eingelegt; der Stopp ist allerdings nur vorläufig.

Quellen:

https://www.pirsch.de/news/273-woelfe-reichen-grosse-wolfsjagd-hat-begonnen-42547

https://www.nordisch.info/schweden/gericht-stoppt-geplante-wolfsjagd-in-schweden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Der kaltblütige Abschuss von Wolf Bram – Ein Verlust für Natur und Menschlichkeit

Mit tiefer Betroffenheit und unermesslichem Entsetzen müssen wir mitteilen, was wir alle befürchtet haben: Bram ( GW3273m) aus den Niederlanden, ist tot. Am 3. Dezember 2025 wurde er von Jägern in der Region Utrechtse Heuvelrug erschossen – aufgrund einer Abschussverfügung, die wir von Anfang an als unrechtmäßig und barbarisch verurteilt haben. Bram war nicht nur ein Wolf, er war Vater, Beschützer und Symbol für die Möglichkeit einer machbaren Koexistenz zwischen Mensch und Wildtier. Sein Tod ist ein kaltblütiger Akt, der nicht nur ein Leben auslöscht, sondern auch die Stabilität seines Rudels zerstört und die Welpen in eine unsichere Zukunft stürzt. Wir sind schockiert, traurig und fassungslos empört über diesen vermeidbaren Verlust.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

 

Bereits im August dieses Jahres haben wir in unserem Artikel „Wolf Bram in den Niederlanden: Abschüsse sind keine Lösung“ klar Position bezogen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/17/wolf-bram-in-den-niederlanden-abschuesse-sind-keine-loesung/
Wir warnten vor den Konsequenzen einer solchen Entscheidung, kritisierten die unzuverlässigen DNA-Beweise, die fehlende Beweiskette und die Ignoranz alternativer Maßnahmen wie Gebietssperrungen, Vergrämung oder Konditionierung. Wir forderten eine verantwortungsvolle Politik, die menschliches Fehlverhalten – wie Anfüttern durch Hobbyfotografen oder das Ignorieren von Warnungen – sanktioniert, statt das Tier zu opfern. Bram wurde nie fachgerecht vergrämt; stattdessen wurde er zum Sündenbock gemacht. Die Provinz Utrecht hat versagt, die EU-Habitatrichtlinien und niederländisches Recht wurden missachtet, und nun liegt ein unschuldiges Wesen tot da. Dieser Abschuss ist kein „Management“, sondern eine Kapitulation vor Panikmache und Interessenkonflikten, wie wir sie bereits detailliert beschrieben haben. Was uns jedoch zutiefst empört und die Sprache verschlägt, ist die Welle der Heuchelei, die nun hereinbricht. Viele Tierschutzverbände und Naturschutzorganisationen, sowie auch Einzelpersonen der Wolfsschutzszene, die den Abschuss von Bram noch vor Monaten lautstark befürwortet oder zumindest toleriert haben, tun nun so, als ob sie bestürzt wären. Plötzlich erscheinen tränenreiche Beiträge in den Sozialen Medien, kondolierende Statements und Appelle an die „Menschlichkeit“. Wo war diese Betroffenheit, als Bram als „Problemtier“ diffamiert wurde? Organisationen, die sich als „Naturschützer“ bezeichnen, aber in Wahrheit enge Verbindungen zur Jägerschaft pflegen, forderten Abschüsse als „letzte Lösung“ – und jetzt? Jetzt heucheln sie Trauer, um ihr Image zu wahren. Diese Doppelmoral ist unerträglich. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V., haben von Anfang an nachrecherchierbar an der Seite der Arbeitsgruppe Wolf Leusden gestanden, die mit einer 37-seitigen Klage kämpfte – und wir stehen auch jetzt dazu: Abschüsse sind keine Lösung, sie sind ein Versagen.
Bram hinterlässt eine Lücke, die nicht zu füllen ist. Seine Partnerin Eva und die Welpen sind nun auf sich allein gestellt, in einem Gebiet, das weiterhin von menschlicher Ignoranz und Lobbyismus bedroht ist. Wir rufen alle auf: Lasst uns nicht in Heuchelei verfallen, sondern handeln. Boykottiert Organisationen, die mit zweierlei Maß messen. Bram darf nicht umsonst gestorben sein – lasst uns seine Geschichte zu einem Wendepunkt machen. Wir stehen in aufrichtiger Trauer weiter an der Seite der Werk Groep Wolf Leusden  https://www.facebook.com/profile.php?id=61565505701126 , die extra eine Stiftung gegründet hatte, um im Fall Bram klagen zu können. Es gibt bei der Stiftung noch einen Kalender mit Bildern vom Bram zu kaufen. Einfach dem Link oben folgen.
Die endgültige Bestätigung durch DNA-Analyse wird für den 12. Dezember erwartet.

Hier Fotos von Bram: https://www.wolvenutrecht.nl/oh-wat-een-wolf/

Quelle: https://www.rtvutrecht.nl/nieuws/4030412/wolf-bram-doodgeschoten-in-utrechtse-heuvelrug-dna-onderzoek-moet-uitwijzen-of-het-om-hem-gaat

Aufruf für uns in Deutschland

Wer Wölfe wirklich schützen will, kann das nicht vom Sofa oder hinter dem Bildschirm erledigen. Man muss rausgehen – genau dorthin, wo die Wölfe leben. Nicht, um die Tiere zu stören, sondern um denen ins Handwerk zu pfuschen, die ihnen nach dem Leben trachten.
Vor Ort sein. Sehen, hören, spüren, was wirklich passiert. Kein Livestream, kein Satellitenbild und kein noch so emotionaler Post ersetzt das. Das geht nur mit Menschen, die fit sind, gerne wandern, die Natur lieben und bereit sind, Zeit und Energie zu investieren, um an unserem internen Wolfsmonitoring teilzunehmen.
Eigentlich könnten wir es längst schaffen: Für jedes Wolfsrudel in Deutschland echte Beschützer vor Ort zu haben – Menschen, die präsent sind, dokumentieren, eingreifen, wenn nötig, und einfach zeigen: Hier passen wir auf. Also: Runter vom Sofa, weg von der Tastatur, raus ins Revier.
Die Wölfe brauchen keine Likes – sie brauchen Euch im echten Leben.
Macht mit. Wir garantieren unseren Aktiven Anonymität und statten sie mit allem aus, was gebraucht wird: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden

Update 18.12.25

Das DNA-Ergebnis bestätigte am 12.12.25, dass es sich tatsächlich um Wolf Bram gehandelt hat.

 

Wolfsmonitoring 2024/25: Die offiziellen Zahlen beweisen – der günstige Erhaltungszustand ist nicht erreicht

Am 11. November 2025 hat die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) die Ergebnisse des Monitorings 2024/25 veröffentlicht. Die Daten widersprechen deutlich dem vom Bundesumweltministerium an die EU gemeldeten „günstigen Erhaltungszustand“. Doch nicht nur das, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in den Zahlen auch Indizien für illegale Wolfstötungen und wir entdecken einen kuriosen Widerspruch.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Am 11. November 2025 hat die DBBW die Monitoring-Ergebnisse für das Jahr 2024/25 (1. Mai 2024 – 30. April 2025) veröffentlicht. Die wesentlichen Zahlen:

  • 276 bestätigte Territorien (219 Rudel, 43 Paare, 14 sesshafte Einzeltiere)
  • Mindestens 1.636 nachgewiesene Individuen
  • 163 tote Wölfe gemeldet, davon 124 Verkehrstote, 16 nachgewiesene illegale Tötungen, 3 Management-Entnahmen
  • Vorkommensgebiet um 5 % gewachsen, aber weiterhin große Lücken in West- und Süddeutschland
  • Erstmals seit 2000 keine Zunahme der Territorien (Vorjahr: 274)

 

Die DBBW spricht von „Stagnation“ – wir von Rückgang 

  1. Die Zahlen sind tatsächlich schon wieder veraltet
    Der Stichtag ist der 30. April 2025. Seit Mai 2025 wurden in mehreren Bundesländern Rudel und Einzeltiere nicht mehr nachgewiesen, darunter:

    • Bayern: mehrere bestätigte Territorien ohne Nachweis von Reproduktion 2025
    • Hessen: Territorium Rüdesheim seit Sommer 2025 leer. In ganz Hessen gibt es nur noch drei Territorien. 
    • Niedersachsen und Brandenburg: wiederholte Fälle von verschwundenen Mutterwölfinnen
    • Dazu widersprechen Daten aus unserem internen Wolfsmonitoring den offiziellen Daten in Ostsachsen, wo wir kaum Nachweise haben. Man kann unserer Ansicht nach also nicht von Wolfsrudeln dicht an dicht sprechen.

    Diese Verluste fließen erst ins Monitoring 2025/26 ein – die aktuellen Zahlen können daher den tatsächlichen Rückgang gar nicht wiedergeben.

  2. 16 nachgewiesene illegale Tötungen sind nur die dokumentierte Spitze
    Die überwiegende Mehrheit illegaler Tötungen wird nicht entdeckt. Professionelle Methoden (Gift, Schlingen, Nachtschüsse mit anschließender Beseitigung) hinterlassen keine auffindbaren Kadaver. Die sinkende Zahl gemeldeter Totfunde (nach Jahren stetigen Anstiegs) korreliert exakt mit der politischen Lockerung des Schutzstatus – ein statistisches Indiz für zunehmende verdeckte Kriminalität.
  3. Der günstige Erhaltungszustand ist nach wie vor nicht erreicht
    Die aktuelle Verbreitungskarte der DBBW zeigt große wolfsfreie Zonen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Tragfähigkeitsanalysen auf Basis verfügbarer Lebensräume und Beutetierdichte ergeben ein Potenzial von mehreren Tausend Wölfen in Deutschland. Selbst bei 1.636 dokumentierten Tieren liegt die Population weit unter jedem wissenschaftlich begründeten Schwellenwert für einen günstigen Erhaltungszustand.

Kurioser Widerspruch

Es ist bewiesen, dass die DBBW nicht unabhängig arbeiten kann. Die Unabhängigkeit ist rechtlich und organisatorisch ausgeschlossen:

  1. Finanzierung
    100 % der Mittel kommen aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums (BMUV).
  2. Fachliche Aufsicht
    Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die direkte Weisungs- und Aufsichtsbehörde. Das BfN wiederum ist eine nachgeordnete Behörde des BMUV (§ 2 BfNG).
  3. Personelle Verflechtung
    Die Leitung der DBBW wird vom BfN bestellt und kann jederzeit abberufen werden.
  4. Rechtlicher Status
    Die DBBW ist kein eigenständiges Forschungsinstitut, keine Stiftung und keine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit – sie ist organisatorisch ein Projekt innerhalb des BfN.

Das bedeutet:
Die DBBW kann keine eigenen wissenschaftlichen Positionen vertreten, die dem BMUV/BfN politisch unangenehm sind. Sie kann keine Daten zurückhalten, aber sie kann auch keine Daten veröffentlichen, die vom Ministerium oder vom BfN nicht freigegeben werden.
Fazit: Die DBBW ist nach geltendem deutschen Verwaltungsrecht keine unabhängige Institution. Sie ist ein fachlich spezialisiertes, aber voll weisungsgebundenes Organ innerhalb der Bundesverwaltung. Das schließt institutionelle Unabhängigkeit aus – unabhängig davon, wie gewissenhaft und objektiv die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort arbeiten.

Zwischen den eigenen Monitoring-Daten (DBBW) und der offiziellen Meldung an die EU-Kommission (BMUV) besteht ein klarer fachlicher Widerspruch, vor allem beim Kriterium Verbreitung. Dieser Widerspruch wird von uns seit der Veröffentlichung des Berichts 2025 als politisch motiviert und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar kritisiert. Das BMUV hat sich damit selbst in eine fachlich schwer haltbare Position gebracht.

 

Die Grafik macht deutlich, wie viel Platz für Wölfe in Deutschland noch vorhanden ist. Selbst in Gebieten, wo grün in grün übergeht, verteilen sich wenige Wölfe auf eine riesige Fläche. © DBB-Wolf

Forderungen von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

  • Rücknahme der Meldung des günstigen Erhaltungszustandes und Bildung einer Untersuchungskommission darüber, wie die Meldung des günstigen Erhaltungszustandes ermittelt worden ist.
  • Einrichtung einer unabhängigen Bundeseinheit zur Verfolgung von Wildtierkriminalität
  • Rücknahme des Wolfs aus dem Bundesjagdrecht.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Der Wolf ist in Deutschland noch lange nicht sicher.

 

Quellen:

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/ergebnisse-des-wolfsmonitorings-2024-25-veroeffentlicht-bestandsentwicklung-stagniert

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/?fbclid=IwY2xjawODw6RleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeYHbSwJC1eUaTTMzIsGOnX72W8NAvXOaD14-WK6_JYpOZv7PGGeTungtvxdo_aem_kOdXS48ilMemCY7XDGjEiA

https://www.bfn.de/aktuelles/aktuelle-daten-zum-wolf-deutschland-veroeffentlicht

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

 

Der Wolf im Bundesjagdgesetz: Ein Schlag gegen den Naturschutz – und wie Brandenburg vorprescht

Die jüngste Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt (BMLEH) vom 7. November 2025 markiert einen dunklen Tag für den Wolfsschutz in Deutschland. Unter dem Vorwand eines „umfassenden Pakets zum Schutz von Weidetieren“ wird der Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen – eine Entscheidung, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufs Schärfste verurteilen. Jeder Abschuss eines Wolfs ist für uns inakzeptabel, unabhängig von politischen Begründungen oder bürokratischen Tricks. Diese Regelung öffnet die Schleusen für eine flächendeckende Jagd auf unsere Wölfe, ignoriert wissenschaftliche Fakten und setzt den mühsam erkämpften Bestand aufs Spiel. Gleichzeitig verkörpert der aktuelle Beschluss des Umweltausschusses in Brandenburg vom 5. November genau diese fatale Eskalation: Der Wolf wird dort als „jagdbares Wild“ ins Landesjagdgesetz aufgenommen, was zu einer Hetzjagd auf „Problemwölfe“ einlädt. Wir fordern: Keine Kompromisse mit der Tötung – nur Prävention und Akzeptanz schaffen friedliches Zusammenleben.

Die Bundes-PM: Ein Blankoscheck für Abschüsse

Die Einigung zwischen BMLEH (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) und BMUV (Bundesumweltministerium) klingt auf den ersten Blick ausgewogen: Der Wolf soll in Regionen mit „hoher Dichte“ und „günstigem Erhaltungszustand“ einem „regionalen Bestandsmanagement“ unterworfen werden, Entnahmen bei Rissen seien „rechtssicher“ möglich und präventive Abschüsse in sensiblen Gebieten wie Alpen oder Deichen sollten Schäden vermeiden. Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, spricht von „Rechtssicherheit für Tierhalter“, während Bundesumweltminister Carsten Schneider betont: „Der Wolf darf bleiben – es geht um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben.“ Doch hinter dieser Rhetorik verbirgt sich eine gefährliche Agenda. Die Aufnahme ins BJagdG macht den Wolf zu einem „Wild“ wie Reh oder Fuchs – jagdbar auf Abruf. Präventive Entnahmen ohne Rissnachweis? Das ist nichts anderes als Jagd auf Verdacht. Und wer definiert „hohe Dichte“ oder „nicht zumutbaren Herdenschutz“? Die Länder, Jägerverbände und Landwirte – ohne echte Beteiligung von Naturschützern. Die angekündigte Stärkung des Herdenschutzes (Zäune, Hütehunde) bleibt vage: Eine „Prüfung“ der Finanzierung über die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur) ist kein Versprechen, sondern ein Aufschub. Studien zeigen: Bis zu 80 Prozent der Risse sind vermeidbar, wenn Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Stattdessen wird hier Abschuss als „Lösung“ gefeiert, was den Wolf weiter stigmatisiert und illegale Tötungen begünstigt.
Beispielfoto Wolf, © Brigitte Sommer
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jeden Abschuss ab. Der Wolf ist kein Schädling, sondern eine Schlüsselart für unsere Ökosysteme. Seine Rückkehr nach Jahrzehnten der Verfolgung ist ein Erfolg des Naturschutzes, kein Problem. Die PM ignoriert, dass bundesweit 2024 „nur“ 4.300 Nutztierrisse registriert wurden – bei über 1.600 Wölfen in 209 Rudeln eine äußerst geringe Anzahl, bedenkt man dass viele Risse durch mangelnde Prävention entstehen, nicht durch „Überpopulation“, die bei Beutegreifern wie Wölfen gar nicht vorkommen kann, da sich ihre Population selbst reguliert.

Brandenburgs Umweltausschuss: Der Vorreiter der Eskalation

Diese Regelung bedroht nicht nur den Bestand, sondern auch die Biodiversität und die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung. Kaum ist die Bundes-PM erschienen, prescht Brandenburg voran – und verkörpert das Schlimmste an dieser Politik. Am 5. November 2025 beschloss der Umweltausschuss des Landtags einstimmig, den Wolf als „jagdbares Wild“ ins Brandenburgische Jagdgesetz aufzunehmen. Das bedeutet: „Problemwölfe“ sollen künftig ohne langes bürokratisches Prozedere abgeschossen werden können, sobald ein Riss gemeldet wird. Ohne DNA-Prüfung. Der Beschluss folgt einem Antrag der CDU-Fraktion und knüpft nahtlos an die Bundesinitiative an: Im Dezember soll das Kabinett einen „Wolfsjagd-Plan“ beschließen, im ersten Quartal 2026 soll der Landtagsbeschluss folgen.
Brandenburg, mit einem der höchsten Wolfsdichten (ca. 68 Territorien 2023/24), die sich auf eine riesige Fläche verteilen – wird so zum Testfeld für bundesweite Abschussorgien. Der Landesjagdverband (LJVB) fordert bereits feste Quoten und Drückjagden – Forderungen, die im Beschluss zwar nicht explizit stehen, aber durch die Tür hereinkommen. Umweltstaatssekretär Gregor Beyer (FDP) hatte schon im August 2025 eine Quotenjagd angekündigt. Das ist keine „Verbesserung des Managements“, sondern eine Hetzjagd. Beyer wurde zwar gefeuert, doch Mittelstädt gab dem Kind einfach einen anderen Namen. Ein Abschuss von bis zu 330 Wölfen würde die Population (max. 500 Tiere) mehr als halbieren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnen: Dieser Beschluss verstößt gegen die FFH-Richtlinie und öffnet die Flut für illegale Tötungen, wie sie in Brandenburg und in anderen Bundesländer an der Tagesordnung sind.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Realistische Einschätzung der EU-Klagen gegen die Herabstufung des Wolfsschutzes

Die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind ein kritischer Hoffnungsträger, aber ihre Erfolgsaussichten sind realistisch betrachtet moderat (ca. 30–50 % Chance auf Teilerfolg). Selbst bei einem positiven Urteil droht in der Zwischenzeit eine massive Eskalation von Abschüssen. Wir lehnen jeden Abschuss ab und sehen in den Klagen keinen Ersatz für unmittelbares Handeln vor Ort.

Aus Sicht von Wolfsschützern und Juristen (basierend auf vergleichbaren EuGH-Fällen, wie dem Bärenabschuss in Rumänien, C-529/19, 2021) schätzen wir die Chancen realistisch auf 30–50 % für einen Teilerfolg – also Aufhebung der Herabstufung oder strenge Einschränkungen (z. B. obligatorische DNA-Tests, Quotenlimits). Warum?

  • Stärken:
    • Starke wissenschaftliche Untermauerung: Die Kläger haben Zugang zu EU-finanzierten Studien, die die Herabstufung kritisieren und Unterstützung von LCIE/IUCN (700+ Wissenschaftler).
    • Der EuGH priorisiert oft Umweltschutz (Art. 191 AEUV) und hat in 40 % der FFH-Klagen seit 2020 zugunsten von NGOs entschieden.
    • Verfahrensmängel: Die Eile der Kommission (Ignoranz der Frist) und mangelnde NGO-Beteiligung sind klare Verstöße – ähnlich wie im EuGH-Urteil C-674/21 (2023, Bärenjagd).
  • Schwächen:
    • Politische Mehrheit: Die EU-Kommission und der Rat (inkl. Deutschland) haben die Herabstufung mit Mehrheit (Spanien/Irland dagegen) durchgedrückt – der EuGH respektiert oft politische Entscheidungen, solange keine groben Fehler vorliegen (Erfolgsquote bei reinen Verfahrensklagen: ~25 %).
    • Wissenschaftliche Debatte: Die Kommission beruft sich auf „günstigen Erhaltungszustand“ (20.300 Wölfe EU-weit, 2023) – trotz Kritik, was die Klage erschwert.
    • Zeitfaktor: EuGH-Verfahren dauern 12–24 Monate (mündliche Verhandlung ab Frühjahr 2026 möglich); bis dahin gelten nationale Umsetzungen (z. B. Bundes-PM, Brandenburg).
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Aufruf zum Handeln: Kein Abschuss, sondern Prävention!

Die Verbindung zwischen Bundes-PM und Brandenburgs Beschluss zeigt: Die Jägerlobby diktiert die Agenda. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jeden Abschuss ab – und setzen auf echte Lösungen: Ausbau des Herdenschutzes, unabhängiges Monitoring und Aufklärung. Die Klagen von Green Impact & Co und auch von deutschen Verbänden sind richtig und wichtig – doch man darf sich nicht allein darauf verlassen. Selbst bei Erfolg könnten bis zum Urteil so viele Wölfe getötet worden sein, dass der Schaden irreparabel ist. Wichtig ist aktive Arbeit von Wolfsschützern direkt vor Ort – wie wir es mit unserem internen Wolfsmonitoring machen. Auch die Jäger in Brandenburg und bundesweit sind ins offizielle Wolfsmonitoring eingebunden. Sie wollen die Wölfe schießen und überwachen gleichzeitig ihren Bestand. Wer nun noch Daten an dieses Monitoring liefert, macht sich schuldig.

 

Quellen:

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/109-wolf-bundesjagdgesetz.html?fbclid=IwY2xjawN74vJleHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGcNEEf-flgWrYjj-M_1DqBNrBWVpcJPTQEJwqu9NWRtfm6OuFGaXwboSNuk_aem_ViMPsecgC1z2lbdCJ6w9OA

https://www.landtag.brandenburg.de/de/46241?fbclid=IwY2xjawN76JZleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeMZkTOAi87_xabpyHFJbb8S_wewM7ECRTW4sEkI35rGOwgtVw06jxXlHsd0w_aem_Fq_i4QdntnmiXej5iTb7xw

 

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