Gerichte in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kippen Schießgenehmigungen
Es ist jedes Jahr das Gleiche. Vor Weihnachten scheinen Politiker besonders gut darauf gestimmt zu sein, Schießgenehmigungen zu erteilen. Ob sie bestimmten Jägermeistern damit ein besonders exklusives Jagderlebnis oder Trophäen-Geschenk machen wollen, wissen wir nicht. Fakt ist allerdings auch, dass Gerichte ihnen regelmäßig einen Strich durch die Rechnung machen und das ist auch gut so.
Kaum war die Presseinformation über die Abschussverfügung auf den Vaterwolf des Leuscheider Rudels erschienen, ist der Abschuss auch schon wieder per Eilantrag bis zur endgültigen Entscheidung gestoppt worden. Wir hatten hier über die Verfügung berichtet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/29/rlp-karin-eder-gruene-will-wolfsvater-des-leuscheider-rudels-toeten-lassen/
Laut Eilmeldung der Naturschutzinitiative wurde der Abschuss gestoppt: „Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 06.12.2024 mit Beschluss vom 06.12.2024 die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes (GW1896m) außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord vom 4. Dezember 2024 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag wiederhergestellt.“
Gericht stoppt auch in Niedersachsen eine Schießgenehmigung
Das Verwaltungsgericht Oldenburg verbot bereits laut dpa am 18.11.2024 vorerst den Abschuss eines Wolfs im Landkreis Leer. Entscheidung über den Eilantrag steht auch noch aus.
Zahlen, die deutlich machen, dass Weidetiere noch immer nicht geschützt werden, sondern auf Abschüsse durch Rissprovokationen hin gearbeitet wird.
Berappen muss die Kosten für unnötige Verfahren wie immer der Steuerzahler.
Quellen: