Behördenwillkür: Droht in Ahnsbeck die vierte Abschusswelle in Niedersachsen?

Das neue niedersächsische Landesjagdgesetz ist seit kaum vier Wochen in Kraft, und schon zeigt sich genau das Chaos, vor dem wir als Wolfsschutz-Deutschland e. V. monatelang gewarnt haben. Während im Heidekreis (Altenboitzen) und im Landkreis Celle (Niederohe/Lutterloh) sowie Rehdener Geestmoor (Landkreis Vechta) die ersten sechs-wöchigen Abschussjagden im Drei-Kilometer-Radius per ministeriellem Schnellverfahren durchgewinkt wurden, herrscht beim jüngsten Vorfall in Ahnsbeck (Samtgemeinde Lachendorf) tiefes, behördliches Schweigen.

Ahnsbeck zeigt: Populismus ersetzt keinen Herdenschutz

In der Nacht zum 23. Juli sollen in Ahnsbeck zwei Schafe direkt im Ort getötet worden sein. Ein Video, das angeblich ein ganzes Rudel zeigt, wird nun von Wolfsgegnern und Teilen der Lokalpresse instrumentalisiert, um reflexartig die nächste Abschusswelle zu fordern. Die Realität, die das niedersächsische Agrarministerium unter Miriam Staudte (Grüne) anscheinend verschweigt: Die betroffenen Tiere wiesen laut Berichten keinen wolfsabweisenden Grundschutz auf.
Pauschal wird der Vorfall dem lokalen Lachendorf-Rudel in die Schuhe geschoben – ohne jegliche genetische Beweise? In der Region Celle überschneiden sich mehrere Reviere. Wir stellen unmissverständlich klar: Wer seine Tiere ungeschützt lässt, liefert sie auf dem Silbertablett frei Haus. Das Gesetz sieht Schnellabschüsse explizit nur dann vor, wenn ein zumutbarer Herdenschutz überwunden wurde. Wer in Ahnsbeck schießen will, bricht geltendes Recht.
Beispielbild Wolfsmutter mit Welpen im Alter von sechs Wochen. © Brigitte Sommer

Die Mauer des Schweigens: Vollständige Intransparenz

Was uns zutiefst alarmiert, ist die absolute Geheimhaltung, mit der das Ministerium agiert. Unabhängige Naturschutzverbände können so keinerlei zeitnahen Einblick mehr in Rissgutachten oder die genauen Begründungen der Allgemeinverfügungen erhalten. Die Beantwortung von UIG-Anfragen dauert Wochen oder wird gar verweigert. Es wird im Verborgenen entschieden, welche Reviere zur Jagdzone erklärt werden. Diese Intransparenz hat Methode: Man will kritische, wissenschaftliche Überprüfungen und rechtliche Schritte im Keim ersticken. Wenn die Öffentlichkeit und Experten nicht mehr nachvollziehen können, ob Zäune tatsächlich ordnungsgemäß funktionierten oder ob es sich bei Rissen überhaupt um Wölfe handelte, ist Tür und Tor für staatliche Willkür geöffnet. Wir berichteten bereits hier über den Interessenkonflikt der Jägerschaft: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

Gefährliches Roulettespiel – und die großen Verbände schweigen

Die Absurdität gipfelt darin, dass selbst die Jägerschaft vor Ort – wie der Celler Kreisjägermeister Helge John – die aktuellen Abschussbefehle als unkalkulierbares „Roulettespiel“ kritisiert. Wir befinden sich mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Da Jährlinge optisch kaum von Altwölfen zu unterscheiden sind, nehmen die Behörden den illegalen Abschuss geschützter Elterntiere billigend in Kauf. Das ist gezielte Ausrottung einer geschützten Art durch die Hintertür.
Besonders bitter: Von den etablierten großen Umwelt- und Naturschutzverbänden ist zu den akuten Abschussbefehlen und dem Vorfall in Ahnsbeck bis heute kein einziges Wort des öffentlichen Protests zu hören. Auch von denen nicht, die noch immer damit werben, dass einzig und allein Klagen Wölfe retten könnten. Während die Basis-Aktivisten vor Ort verzweifeln, verharren die großen Organisationen in lähmendem Schweigen und überlassen das Feld den Abschussbefürwortern.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ducken uns nicht weg

Wir fordern vom niedersächsischen Umwelt- und Agrarministerium:
    1. Sofortige Offenlegung aller Rissprotokolle und Gutachten zu Altenboitzen, Lutterloh und Ahnsbeck.
    2. Einen sofortigen Stopp aller Schnellabschuss-Verfügungen.

Wir werden dieses rechtlich höchst dubiose Vorgehen nicht tatenlos hinnehmen und prüfen bereits alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte gegen die geheim gehaltenen Abschussbescheide. Gleichzeitig rufen wir zu Spaziergängen auf. Wer nicht selbst vor Ort sein kann, sollte uns dringend finanziell unterstützen.

Weitere Hintergründe:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Neuer Abschussbefehl im Rehdener Geestmoor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor „Geheimaktion“

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat eine „dritte“ Abschussgenehmigung nach dem neuen Schnellabschussverfahren erlassen. Nach den Fällen im Landkreis Celle und in Altenboitzen (Heidekreis) steht nun das Wolfsterritorium im Rehdener Geestmoor (Landkreis Diepholz) im Fokus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme sowie jegliche Form von Wolfsabschüssen fundamental ab. Unser Verein kritisiert das Vorgehen scharf und warnt vor irreparablen Schäden für den Artenschutz: Die Bejagung wurde freigegeben, obwohl den Behörden grundlegende Daten über den Zustand des dortigen Rudels fehlen.

Wie bereits bei den vorherigen Verfahren in Celle und Altenboitzen verzichtet das Ministerium auch im Fall des Rehdener Geestmoors auf jegliche proaktive Informationspolitik. Die Abschussanordnung wird als interne Dienstweisung direkt an die Jagdausübungsberechtigten übermittelt, ohne dass Rissgutachten oder Details zum Zustand des Herdenschutzes für die Öffentlichkeit oder anerkannte Naturschutzverbände einsehbar sind. Bekannt wurde die laufende Bejagung erst durch Recherchen regionaler Medien.

Akute Gefahr für geschützte Elterntiere wegen mangelhaftem Monitoring

Wolfsvater mit Welpen.

Gesetzliches Verbot ausgehebelt:

Die Abschussfreigabe im Rehdener Geestmoor birgt eine erhebliche biologische und rechtliche Sprengkraft. Nach den gesetzlichen Vorgaben zum Schnellabschuss ist es strikt verboten, für die Aufzucht notwendige Elterntiere oder eine laktierende Fähe (Mutterwölfin) zu töten

Genau hier liegt jedoch der eklatante Widerspruch der behördlichen Praxis: Während in benachbarten Territorien der Region (wie dem Goldenstedter Moor oder in Damme) bereits Welpen für dieses Jahr offiziell bestätigt wurden, gibt es für das spezifische Rudel im Rehdener Geestmoor aktuell noch gar keine gesicherten Monitoring-Daten der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN). Es liegt für das laufende Wolfsjahr bislang weder eine Rudelbestätigung noch ein Welpennachweis vor.

Da die Behörden aufgrund der Datenlücken überhaupt nicht wissen, ob das Rehdener Rudel nicht vielleicht doch unentdeckte, zweimonatige Welpen führt, wird die Bejagung im dichten Moorgebiet zu einem unkalkulierbaren Risiko:
  • Blinder Fleck beim Ansitz: Ohne lückenlose Daten ist es für Jäger in der Praxis nahezu unmöglich, im Visier zu erkennen, ob es sich um ein geschütztes Elterntier handelt.
  • Strafrechtliche Konsequenzen für Jäger: Schießt ein Jäger im Rahmen dieser behördlichen Maßnahme versehentlich ein unentbehrliches Elterntier, greift die Freigabe nicht. Es droht ein Strafverfahren wegen eines illegalen Wolfsabschusses sowie der dauerhafte Verlust des Jagdscheins. Das Ministerium gibt die Jagd frei und schiebt das strafrechtliche Risiko komplett auf die Jägerschaft ab.

Systematische Verdrängung des Rechtswegs und wissenschaftlicher Fakten

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt dieser dritte Fall innerhalb weniger Tage, dass das Ministerium die Methode der behördlichen Geheimhaltung gezielt als System etabliert hat. Durch das bewusste Verschweigen der Bescheide wird der gesetzliche Eilrechtsschutz von Naturschutzorganisationen systematisch blockiert, da gerichtliche Stopps (Hängebeschlüsse) die Jäger meist erst erreichen, wenn vollendete Tatsachen geschaffen wurden.
Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen die weitreichenden wissenschaftlichen Konsequenzen. Jede Form von reaktiven Abschüssen ist aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Sollte im Rehdener Geestmoor ein adultes Tier geschossen werden, das möglicherweise Welpen versorgt, zerstört dies die Sozialstruktur der Familiengruppe nachhaltig. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die verbleibenden Tiere ohne die geordnete Führung der Elterntiere vermehrt Jagd auf leichte Beute machen. Die Risswahrscheinlichkeit bei Nutztieren steigt durch solche unüberlegten Schnellschüsse in der Region Diepholz/Vechta somit an, anstatt zu sinken.

Praktischer Schutz statt Symbolpolitik gefordert

Die fortlaufenden Ereignisse in Niedersachsen verdeutlichen, dass der reine Klageweg im Nachhinein den Wölfen nicht mehr rechtzeitig hilft. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert daher ein sofortiges Moratorium für alle laufenden Schnellabschuss-Dienstweisungen und den Fokus auf flächendeckenden, funktionierenden Herdenschutz direkt an den Weiden.

Wir warnten immer wieder!

Die aktuellen Vorfälle zeigen schmerzhaft, dass die Daten des offiziellen Monitorings am Ende als Grundlage genutzt werden, um Abschussreviere einzugrenzen und die Jagd auf die Tiere freizugeben. Wer in der aktuellen Situation als vermeintlicher „Wolfsfreund“ noch Standorte, Sichtungen oder Fotobelege an diese Stellen übermittelt, liefert den Jägern im Ergebnis die Koordinaten für den Abschuss und schadet dem Schutz der Wölfe aktiv.

Wir fordern vom Ministerium:

  1. Die sofortige Aussetzung des Abschussbefehls im Rehdener Geestmoor.
  2. Die vollständige Offenlegung aller Rissgutachten und Herdenschutz-Prüfprotokolle für diesen Fall.

Unser Verein behält sich vor, im Falle eines illegalen Abschusses von Elterntieren im Rehdener Geestmoor unverzüglich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Entscheider und Ausführenden zu erstatten. Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz und die Prävention direkt in den betroffenen Kulissen endlich vor Ort zu unterstützen.

Altenboitzen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt neue Abschussjagd in Niedersachsen

Nach einem Wolfsriss an „einer Ziege“ in Altenboitzen (Heidekreis) hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abschussgenehmigung im Rahmen des neuen Schnellabschussverfahrens erlassen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme fundamental und konsequent ab. Neben der mangelnden Transparenz bei der Vergabe und der faktischen Aushebelung des Verbandsklagerechts kritisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V.  das Verfahren als ethisch unverantwortlich und wissenschaftlich unbegründet. Zudem werden Klagemöglichkeiten ausgehebelt. 

Das Verfahren im Heidekreis folgt demselben Muster wie die jüngste Abschussverfügung im Landkreis Celle: Das Ministerium verzichtet auf eine proaktive Veröffentlichung der genauen Bescheide oder Rissgutachten. Informationen über den konkreten Zustand des Herdenschutzes vor Ort sowie über die räumliche Ausdehnung des Bejagungsgebietes sind für die Öffentlichkeit und für Naturschutzvereine nicht direkt einsehbar. Bekannt wurde die auf sechs Wochen befristete Maßnahme im Drei-Kilometer-Radius erst durch Bestätigungen lokaler Akteure gegenüber der Regionalpresse.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die politische Vorgeschichte: Der Beschluss von Saarbrücken

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die aktuelle Praxis in den niedersächsischen Landkreisen das direkte Resultat einer langfristigen politischen Entwicklung, die über die Landesebene hinausgeht. Die rechtliche Grundlage für vereinfachte Entnahmen wurde im Kern auf der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken manifestiert.
Dort stimmten alle 16 Bundesländer einstimmig – und damit über alle Parteigrenzen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken hinweg – für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht sowie für beschleunigte Abschussverfahren. Die jetzige Anwendung des niedersächsischen Wolfsmanagementplans durch das dortige grüne Agrarministerium verdeutlicht, dass beim Umgang mit dem Schutzstatus des Wolfs ein parteiübergreifender Konsens herrscht.

Ethische Ablehnung und wissenschaftliche Fakten zur Rudelstruktur

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von reaktiven oder präventiven Einzelabschüssen grundsätzlich ab. Aus ethischer Sicht bleibt der Wolf eine streng geschützte Tierart, deren Erhalt oberste Priorität haben muss und deren Bejagung aus rein politischen Motiven unzulässig ist.  Zudem ist das Instrument des Schnellabschusses aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Kynologische und ökologische Untersuchungen zeigen seit langem, dass das unkontrollierte Töten von Wölfen bestehende Konflikte verschärft statt löst:
  • Zerstörung von Sozialstrukturen: Wird im Rahmen der Genehmigung wahllos das erste Tier geschossen, das den Jägern vor die Flinte läuft, droht die Destabilisierung ganzer Familiengruppen.
  • Erhöhte Risswahrscheinlichkeit: Fehlen einem Rudel durch den Abschuss erfahrene Elterntiere für die koordinierte Jagd auf Wild, weichen insbesondere Jungtiere vermehrt auf leichter zugängliche Nutztiere aus. Das Risiko von Nutztierrissen steigt dadurch in der betroffenen Region nachweislich an.
Diese biologischen Zusammenhänge machen das pauschale Schnellabschussverfahren im Heidekreis zu einer fachlich unbegründeten Maßnahme. Zumal eine Ziege keinen wirtschaftlichen Schaden darstellen dürfte.

Systematische Schwächung des Verbandsklagerechts

Besonders kritisch bewerten wir die strukturelle Behinderung juristischer Kontrollmechanismen. Durch die Ausgestaltung des neuen Jagdrechts und der Schnellabschuss-Praxis wird das gesetzlich verankerte Verbandsklagerecht anerkannter Naturschutzorganisationen faktisch wirkungslos gemacht:
  • Wegfall der Vorab-Anhörung: Die behördliche Pflicht, Naturschutzverbände vor der Erteilung einer Abschussgenehmigung anzuhören und in das Verfahren einzubinden, wurde für diese Eilfälle gezielt abgeschafft.
  • Fristen laufen ins Leere: Da Abschussverfügungen als interne Dienstanweisungen behandelt und nicht öffentlich bekanntgemacht werden, erfahren Verbände oft erst mit erheblicher Verzögerung davon. Bei einer Befristung der Maßnahme auf lediglich sechs Wochen schrumpft das Zeitfenster für die Formulierung fundierter Klagebegründungen auf ein Minimum.
  • Wettlauf gegen die Zeit beim Eilrechtsschutz: Weil das Ministerium die sofortige Vollziehung der Abschüsse anordnet, entfällt die aufschiebende Wirkung einer Klage. Verbände müssen im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens einen gerichtlichen Stopp (Hängebeschluss) erwirken. Durch die Informationsbarrieren wird dieser Rechtsschutz jedoch so stark verzögert, dass der Abschuss oft vollzogen ist, bevor die Gerichte den Fall überhaupt prüfen können.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Weitere naturschutzfachliche Kritikpunkte

  • Fehlende Überprüfbarkeit: Ohne Einblick in die amtlichen Rissgutachten lässt sich für unabhängige Dritte nicht verifizieren, ob der vorgeschriebene Herdenschutz zum Zeitpunkt des Vorfalls vollumfänglich funktionstüchtig war.

Die Illusion des reinen Klagewegs: Warum Hilfe vor Ort jetzt zählt

Während  andere Naturschutzverbände weiterhin damit werben, dass der Schutz des Wolfes primär über den juristischen Klageweg im Nachhinein gesichert werden kann, beweisen die Fälle in Celle und Altenboitzen das Gegenteil. Die juristischen Hebel werden durch das neue Verfahren bewusst ausgehebelt. Wenn Gerichte erst entscheiden können, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden, hilft das den betroffenen Tieren nicht mehr.
Der Schutz des Wolfes entscheidet sich nicht mehr nur in den Gerichtssälen, sondern direkt vor Ort.
Vom aktuellen Drei-Kilometer-Abschussradius in Altenboitzen ist geografisch vor allem der residente (ortstreue) Einzelwolf bei Walsrode direkt betroffen

Daten des offiziellen Wolfsmonitorings in Niedersachsen  zeigen folgende Revierverteilung in der Region:
    • Der residente Einzelwolf Walsrode: Altenboitzen ist ein Ortsteil von Walsrode. Dieser ortstreue, solitäre Wolf, bewegt sich genau in der betroffenen Kulisse und gerät durch die Neuregelung als Erster unter direkten Bejagungsdruck.
    • Das Rudel Schwarmstedt: Dieses Territorium schließt südlich an das Gebiet um Walsrode an. Da Wölfe auf der Jagd weite Strecken zurücklegen, könnten umherstreifende Tiere dieses Rudels die unsichtbare Drei-Kilometer-Grenze des Jagdgebiets in Altenboitzen überqueren. Sogar Welpen könnten hier durch das Töten eines Elterntieres betroffen werden. 
    • Das Rudel Ostenholzer Moor / Truppenübungsplatz: Östlich von Walsrode befindet sich das weite militärische Sperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen mit etablierten Wolfsterritorien (wie dem dortigen Wolfspaar). Auch von dort wandern Wölfe regelmäßig in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wie Altenboitzen ab. Auch dort können Welpen direkt betroffen werden. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  1. Die unverzügliche und barrierefreie Veröffentlichung des Abschussbescheides, der Gebietskulisse und des dazugehörigen Rissgutachtens im Fall Altenboitzen.
  2. Eine lückenlose und öffentlich zugängliche Aktualisierung der offiziellen Nutztierschadens-Statistiken.

Unser Verein prüft bezüglich der Verfügung im Heidekreis die Einleitung rechtlicher Schritte in Form von Strafanzeigen gegen Ausführende und Verantwortliche.  Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz direkt in den betroffenen Kulissen vor Ort zu unterstützen.

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/17/tiefstes-mittelalter-in-niedersachsen-intransparente-wolfs-abschussgenehmigung-ist-reine-willkuer/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Sachsen-Anhalt beteiligt sich am Steuergeld-Verschwendungsirrsinn

Die Schnellabschussregelung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat sich als echter Rohrkrepierer erwiesen, denn alle Verfügungen wie z. B. in Niedersachsen, wurden von Gerichten gekippt. Trotz alledem hat nun auch Sachsen-Anhalt die Schnellabschussregelung eingeführt. Doch es ist sehr wahrscheinlich, dass auch in Sachsen-Anhalt Schnellabschuss-Schießgenehmigungen gekippt werden. Die Kosten dafür müssen die Steuerzahler berappen.

Mit Blick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und zuletzt wieder zunehmenden Nutztierrisse habe das Umweltministerium jetzt einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Kraft gesetzt,  wurde am 18.12.24 durch eine Pressemitteilung bekannt. So genannte Problemwölfe dürften damit ab sofort schneller und unbürokratischer entnommen werden.

Entnommen ist ein verharmlosendes Wort für totgeschossen werden.

Durch den Erlass könnten Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschutz prüfe, ob es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen handelt; die Ausnahmegenehmigung zum „Schnellabschuss“ würde dann vom Landesverwaltungsamt erteilt und mit Zustimmung vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. von einem beauftragten Jäger umgesetzt werden. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs sei dafür nicht erforderlich.

 

Beispielfoto zeigt einen sieben Monate alten Wolfswelpen. © Brigitte Sommer

Das Umweltministerium bezeichnet diese Regelung als unbürokratischere Entnahme problematischer Wölfe.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigt Strafanzeigen an, sollten einer oder mehrere Wölfe durch eine solche Schießgenehmigung zu Tode kommen.

Dabei räumt das Umweltministerium sogar in seiner Pressemitteilung gleichzeitig ein, dass Hobbyhalter Herdenschutz vernachlässigen würden. Zitat: „Laut aktuellem Monitoringbericht für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf 258 gestiegen; die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu. Zudem wurde ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere von 59 im Vorjahreszeitraum auf 63 registriert; die Zahl der dabei getöteten Tiere stieg von 176 auf 228. In vielen Fällen, vor allem bei Hobbyhaltern, begünstigte fehlender Herdenschutz die Rissvorfälle.“

Es ist völlig widersinnig, einfach „irgendeinen Wolf“ abzuschießen. Denn: Selbst bei „normalen Abschussgenehmigungen wurde noch nie der „richtige Wolf“ erschossen, räumte Dr. Carsten Nowak vom Senckenberginstitut bei einem Vortrag in Frankfurt ein.

Unsere Devise: Nur Null Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz

 

Quellen:

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/konfliktarmes-leben-mit-dem-wolf-neuer-erlass-zu-schnellabschuessen-ist-in-kraft

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Der Wolf und die sieben Schafe: Neuer Schnellschuss im Landkreis Aurich in Niedersachsen

Die Ausnahmegenehmigung ist ab sofort zur Information der Öffentlichkeit abrufbar. Der Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss sei angeordnet worden, damit ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, heißt es in einer Pressemitteilung der Landkreisverwaltung von gestern. Dies dürfte eine Steilvorlage für klagefähige Naturschutzverbände sein. Lesen Sie hier unsere Einschätzung.

Der Landkreis Aurich erteilt eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Schnellabschussverfahren. Die Ausnahmegenehmigung sei bis zum 21.07.2024 befristet. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis sei vom Landkreis Aurich definiert, lautet eine Presseinformation von gestern. „Dabei wurde ein „Sofortvollzug“ angeordnet.“ Einige Blätter schreiben, dass Jäger beauftragt worden wären. Ob ein eigenes, vom Steuerzahler gefordertes Wolfskillerteam hier vielleicht schon im Einsatz ist, wie vergangenes Jahr gefordert wurde, wissen wir nicht.

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Verbände haben das Recht zur Stellungnahme

Anerkannte Naturschutzvereinigungen haben bei Verfahren das Recht „zur Gelegenheit zur Stellungnahme“ und „zur Einsichtnahme in die einschlägigen Gutachten“. Das Recht „zur Gelegenheit zur Stellungnahme“ umfasst ein sogenanntes „qualifiziertes Anhörungsrecht“: Es gibt den Vereinigungen ein Recht auf individuelle Information über das mitwirkungspflichtige Vorhaben und auf Information über sämtliche sich mit dem Vorhaben verbindende Aspekte, die erforderlich sind, um zu diesem in sachgerechter Weise Stellung beziehen zu können. Die Stellungnahme muss von der Verwaltung zur Kenntnis genommen und ernstlich in ihre Überlegungen einbezogen werden. Das Recht auf „Einsichtnahme in die einschlägigen Gutachten“ gewährt Einblick in alle Stellungnahmen Dritter oder beteiligter Behörden, soweit sie sich auf naturschutzfachliche oder naturschutzrechtliche Fragen beziehen. Wird ein Sofortvollzug angeordnet, verbleibt den Verbänden keine Zeit, sich zu äußern.

Kein ernster wirtschaftlicher Schaden

„Am 16.06.2024, 20.06.2024 sowie am 30.06.2024 ereigneten sich an einem Deichabschnitt im Landkreis Aurich mehrere Rissereignisse von Schafen und Lämmern, die vom zuständigen Rissgutachter begutachtet, dokumentiert und mit der amtlichen Feststellung „Wolf“ als Schadensverursacher festgestellt wurden. Das wiederkehrende Rissverhalten ließe weitere ernste Schäden erwarten. Aufgrund der Betroffenheit von Schafen am Deich bestünde neben ernsten wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter die Gefahr, dass die Deichsicherheit beeinträchtigt würde,“ so die PM des der Kreisverwaltung. Auf einen DNA-Abgleich, der Wolf als erwiesen feststellt, scheint also sogar verzichtet worden zu sein.

Laut der Rissliste starben insgesamt sieben Schafe, die zudem nicht geschützt waren. Die Landkreisverwaltung teilte auf dpa-Anfrage mit, dass die Entscheidung des OVG „umfassend gewürdigt“ und zutreffende Sachverhalte für den Auricher Fall berücksichtigt worden seien. „Das wiederkehrende Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten“, teilte die Behörde mit.

Bei den gerissenen Tieren dürfte es sich um Schafe eines Berufsschäfers handeln, der Weidetierhaltung im großen Stil betreibt und dafür EU-Subventionen im hohen fünfstelligen Bereich, zzgl. Weidetierprämie für weibliche Schafe erhält. Weitere Schäden sind durch Schutz der Schafe leicht zu verhindern.

 

Schafe hinter wolfsabweisendem Netz sowie Einsatz von Herdenschutzhunden. © Brigitte Sommer

 

Kein bestätigtes Wolfsrudel im Gebiet

Im Abschussgebiet gibt es kein bestätigtes Wolfsrudel. Die Anwesenheit von Schafen auf dem Deichbauwerk sei ein bedeutsamer Bestandteil zur Erhaltung wehrfähiger Deiche. In einer am 1. Dezember 2023 erfolgten Umweltministerkonferenz wurde zwar der Beschluss zur möglichen Durchführung von Schnellabschüssen von Wölfen gefasst, jedoch ist bislang jede Schnellabschussverfügung von Gerichten kassiert worden. Auch diese Genehmigung dürfte genauso kassiert werden. Die Kosten für die verlorenen Verfahren bleiben an den Steuerzahlern hängen. Wozu dienen also diese Schnellschüsse überhaupt?

Danach sei in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen (es handelt sich um sieben Schafe) bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf die Erteilung einer Abschussgenehmigung möglich, die zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen soll. Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung sei hierbei laut Pressemitteilung nicht erforderlich.

Seit wann bedeutet gar kein Schutz  „zumutbarer Herdenschutz“?

Der Landkreis Aurich hätte sich darauf basierend nach ausführlicher rechtlicher Prüfung und intensiver Abwägung zwischen Artenschutz und berechtigten Interessen der Deichsicherheit und der betroffenen Tierhalter für das Erteilen einer solchen Ausnahmegenehmigung entschieden.

Drauflosschießen statt Schützen

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädieren seit Gründung unseres Vereines dafür, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und nicht erst nach Ausweisung von Wolfsterritorien zu fördern.  Von den Weidetierhaltern muss allerdings auch gefordert werden, dass sie ihre Tiere schützen.  Schon wird spekuliert, dass es sich bei dem Verursacher um einen auf Norderney entdeckten Wanderwolf handeln könnte. Wir halten dies nicht für ausgeschlossen. Die Schnellabschussregel von einem Kilometer könnte hier sogar zutreffen, denn die betroffene Gemeinde ist in der veröffentlichten Verfügung geschwärzt. Woanders heißt es allerdings, es beträfe Hilgenriedersiel und Neßmersiel, die zwei Kilometer entfernt von der Nordseeinsel sind. Bürgermeister und Bauern machen massiv Stimmung gegen das Tier auf der Insel. Will man das Jungtier mit dem Schnellabschussverfahren beseitigen?

Umweltminister Meyer (Grüne) will regional Wölfe schießen und Schutzstatus senken

2021 hatten die Grünen noch gegen die Wildwestabschussmethoden des Vorgängers Olaf Lies (SPD) geklagt. Allerdings nur gegen deren Geheimhaltung, was viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde damals nicht wahrhaben wollten. Schon seit dem vergangenen Jahr wirbt Meyer massiv für ein „regionales Bestandsmanagement“. Nun verlautbart Meyer, dass der günstige Erhaltungszustand der Wölfe in Niedersachsen erreicht sei. Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung: „…Niedersachsen wird sich deshalb unabhängig vom Schnellabschussverfahren bei Bund und EU weiterhin für ein praxisnahes, regional differenziertes Bestandsmanagement einsetzen, damit ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Niedersachsen möglich ist. Dafür wird eine Änderung des Schutzstatus notwendig sein. Umweltminister Meyer: „Ich stehe zum Koalitionsvertrag in Niedersachsen und im Bund. Mit zurzeit 50 Rudeln, vier Paaren und drei Einzelwölfen ist der Wolf in Niedersachsen und in der biogeographischen atlantischen Region nicht mehr vom Aussterben bedroht. In weiten Teilen Niedersachsens ist damit der gute Erhaltungszustand nach der FFH-Richtlinie erreicht. Ich erwarte von der EU-Kommission und der Bundesregierung, dass sie diese Fakten bei den Abstimmungen über die Berner Konvention und Änderungen in der FFH-Richtlinie berücksichtigt.“

Keine Partei hat wohl Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde so enttäuscht wie die Grünen. Wölfe sind zum Spielball von Lobbyisten geworden und dienen als Ablenkung zu den echten Problemen und Herausforderungen unserer  Zeit.

 

Quellen:

https://www.landkreis-aurich.de/aktuelles/detail/landkreis-aurich-erteilt-ausnahmegenehmigung-zur-wolfsentnahme.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR36vVPWEa06yiBQeTtNUsEGOngd4bxdS2uJR45kJBw6HK6pitFQVzWmM8Q_aem_7LFFYDBWi1ukw9lWItT_xw

https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/60-bauamt/pdf/2024-07-04_Ausnahme_Wolf.pdf

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-meyer-und-aktionsbundnis-aktives-wolfsmanagement-einigen-sich-auf-neustrukturierung-des-dialogforums-weidetierhaltung-und-wolf-233302.html

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/03/schluss-mit-geheimen-wolfsjagden-in-niedersachsen/

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&layers=WolfsrudelTerritorien&E=403264.01&N=5927270.69&zoom=7

https://www.bild.de/regional/nordsee/norderney-drohne-findet-wolf-auf-urlaubsinsel-und-den-ersten-riss-6682a1cb669daa7445c8c986

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/01/niedersachsen-jetzt-will-man-woelfe-regional-abschiessen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/03/buerger-sollen-wolfskillerteam-in-niedersachsen-finanzieren/

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Unser Verein hatte sich vor fünf Jahren gegründet, um Lobbybändeleien von Naturschutzorganisationen etwas entgegen zu setzen. Es braucht nicht mehr, als öffentlich möglichst mit Riesenreichweite und emotionalen Fotos medienwirksam zu verkünden, dass Tiere geschützt werden wollen und schon springen viele wirklich herzensgute Menschen darauf an und unterstützen selbst Jägerstiftungen oder Orgas, in denen Jäger inzwischen im Vorstand sitzen. Große Orgas, die breitflächig staatliche Unterstützung erhalten oder aber Stiftungen, die von Konzernen unterstützt werden, haben natürlich den Nachteil, dass die Forderungen von Lobbyisten aufgeschlossen gegenüber stehen. Tierfreunde erreichen tatsächlich dann das Gegenteil von dem, das sie sich wünschen. Viele Orgas scheinen praktisch von gegenseitigen Interessengruppen übernommen.
Unterstützen Sie bitte kleine Vereine und regionale Vereine.
Auch unser Verein zählt zu den kleinen unabhängigen Vereinen. Wir nehmen keine Regierungsgelder oder Lobbyspenden an. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns, damit wir weiter ein Bollwerk gegen Lobbyismus darstellen können.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Schießwütiges Wahlkampfgetöse und Stellvertreterkrieg gegen wehrlose Beutegreifer

Nur kurz nach unserer Plakataktion „Nur „0“ Wolfsabschuss motiviert zum Herdenschutz“ am 26. Mai vor dem Umweltministerium und dem Landtag in Hannover, sollte schon nächste Wolf in Niedersachsen im Landkreis Stade erschossen werden. Ein Gericht stoppte sie Verfügung aber schon wieder. Wolfsschutz-Deutschland  e. V. kündigt Strafanzeigen an. Außerdem waren wir in vier Wolfsgebieten westlich von Hannover vor Ort. Lesen Sie hier unsere Fotoreportage mit Daten, Analysen und Blicke in vier Wolfsgebiete in Niedersachsen.

Der Landkreis Stade hat am vergangenen Donnerstag  eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes veröffentlicht. Er begrüße diesen Schritt des Landkreises Stade sehr, ließ Umweltminister Christian Meyer (Grüne) am gleichen Tag in einer Pressemitteilung verkünden. Wenn ein Wolf wiederholt Nutztiere reiße und sich Menschen auffällig nähere, habe das auch Folgen für den Hochwasser- und Küstenschutz, so Meyer. Sein Ministerium wolle den Abschuss daher unterstützen. Dabei geht es nicht um den Schutz an der Meeresküste, sondern an der Elbe.

Die vom Abschuss gefährdete Jungwölfin GW 4032f weist einen selteneren Haloptyp, nämlich HW02 auf. Dieser ist für die genetische Vielfalt bei der Verbreitung des Wolfs wichtig. Bei den zwei Übergriffen, die ihr vorgeworfen werden, war kein Herdenschutz vorhanden. Ist also der erneute Ausstellung einer Schießgenehmigung nichts anderes als Wahlkampfgetöse vor der Europawahl? Dies ist gut möglich, denn Meyer scheint selbst am Erfolg der Verfügung zu zweifeln.  Zitat:  „Ich habe immer gesagt: Der Hochwasser- und Küstenschutz durch Schafe am Deich hat für mich höchste Priorität. Die Landkreise sind als Untere Naturschutzbehörde nach dem Bundesnaturschutzgesetz die zuständige Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Wolfsentnahme. Das Beispiel Stade und letztes Jahr die Region Hannover zeigen: Die Landkreise können selbst gegen Problemwölfe vorgehen, die Schäden verursachen – wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Gleichwohl hat mein Haus auf seinen Wunsch hin den Landkreis Stade entsprechend fachlich unterstützt und auch die Nichtgefährdung der wachsenden Wolfspopulation durch die geplante Einzelentnahme festgestellt. Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Gerichte auf mögliche Klagen reagieren.“ So klingt jemand, der selbst nicht von der Rechtmäßigkeit überzeugt ist. Zudem darf spekuliert werden, ob Meyer die Verantwortung für Wolfsabschussverfahren für die er und auch seine Partei, die Grünen, stark in Kritik standen, nun auf die Landkreise abwälzen will.

Derweil glauben nicht einmal die Bauern daran, dass der Abschuss des Jungtieres einen Sinn haben könnte. Sie fordern gleich den Abschuss der Wolfsrudel dort und in der Cuxlandregion, was auch traurige Tradition hat. Vor ein paar Jahren wurden das gesamte Cuxlandrudel illegal ausgelöscht.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte vor kurzem eine Schnellabschussgenehmigung in der Region Hannover für einen Wolf aus dem Rehburg-Loccum Rudel mit der Begründung gekippt, dass die Naturschutzverbände vor Erteilung der Abschussgenehmigung beteiligt werden müssen.  Eine Woche vor Genehmigung war zu kurz, als dass klagefähige Vereine reagieren konnten.  Hier sind ganz offensichtlich erneut die Naturschutzverbände nicht beteiligt worden.

 

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Zitat aus einer Pressemitteilung des Umweltministeriums zum Gerichtsurteil zum Fall Rehburg-Loccum:

„Das OVG hat jedoch im konkreten Einzelfall in der Region Hannover die Abschussgenehmigung formal und materiell kritisiert. So können keine pauschale Festlegung von Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen erfolgen, sondern es müsse im Einzelfall begründet werden, dass es zu erheblichen Schäden für die Landwirtschaft komme. Auch die Summe der fünf Rinderrisse sei möglicherweise für eine Schadensprognose für die Zukunft zu gering. Auch müsse der vorhandene Herdenschutz bei Rindern und Pferden als milderes Mittel zum Abschuss näher geprüft werden. Damit weicht das OVG explizit von seiner bisherigen Auffassung ab, dass Rinder und Pferde im Regelfall bereits ausreichend geschützt sind. Die Hürden für Abschüsse im Einzelfall werden durch das OVG-Urteil also deutlich höher und schwieriger. In Zukunft ist bei jeder Abschussgenehmigung nach dem alten und nach dem neuen Verfahren die Begründung für Herdenschutzüberwindungen und das Verursachen von hohen finanziellen Schäden deutlich gewachsen. Zwar sind Schnellabschüsse grundsätzlich möglich, aber sie müssen in jedem Einzelfall ausführlich begründet werden. Wie dies in der kurzen Zeit zwischen Riss und Abschussverfahren erfolgen soll, bleibt schwierig.“

Nun kann gegen den neuen Abschussbescheid  ausnahmegenehmigung_landkreisstade einen Monat lang Einspruch eingelegt werden. Allerdings soll die Genehmigung am 7. Juni in Kraft treten, was den Umweltverbänden erneut zu wenig Zeit einräumt.

Abschuss vorerst gestoppt

UPDATE – 08.06.24 – Tatsächlich hat das Verwaltunggericht Stade den Vollzug der Schießgenehmigung gestoppt vorläufig gestoppt, bevor sie in Kraft treten konnte: https://nachrichten.ag/deutschland/niedersachsen/stade/verwaltungsgericht-stade-verschiebt-wolf-abschussgenehmigung/

Wolfsschutz-Deutschland e. V.  kündigt Strafanzeigen an

Sollte die Wölfin GW 4032f oder ein anderer Wolf abgeschossen werden, erstatten wir Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende.

Dass Abschüsse nicht die Lösung sein können, wurde auch in einem Vortrag des Wolfsexperten Dr. Carsten Nowak anfang des Jahres 2024 deutlich. So sagte Nowak, dass sowieso noch nie der „richtige“ Wolf erschossen worden wäre. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

 

Aktion vor dem Niedersächsischen Landtag am 26. Mai 2024.

 

Kundgebung vor dem Niedersächsischen Umweltministerium am 26.05.24

 

Mit unserer Flyeraktion am 26. Mai 2024 in Hannover machten wir deutlich, dass wir keinesfalls Feinde der Weidetierhalter sind. Wir setzen uns beispielweise dafür ein, dass ganz Deutschland zum Wolfsgebiet erklärt wird und überall unbürokratisch Herdenschutz gefördert werden soll. © Brigitte Sommer

 

Zaundokumentation

 

Wir sind vor Ort und zeigen auch die Realitäten vor Ort, damit sich unsere Leserinnen und Leser selbst ein Bild machen können.
Niedersachsen/Territorium Rodewaldrudel: Jungrinder im Kerngebiet des Rudels nur hinter Stacheldraht auf einer außerordentlich abgelegenen Weide. Diese Tiere genießen keinen Schutz.

 

 

Während Pferde in Niedersachsen nicht hinter Stacheldraht gehalten werden dürfen, ist dies bei Kühen erlaubt. Wir hatten auch schon bei unseren Messungen festgestellt, dass Spannung auf Stacheldraht war. Dies ist übrigens nicht erlaubt. Hier ist keine Spannung auf dem Stacheldraht, was aber auch die Rinder überhaupt nicht schützt.

 

Diese ehemals wolfsabweisend eingezäunte Weide bietet aktuell gar keinen Schutz, weil Gras in die Litzen hinein gewachsen ist. © Brigitte Sommer

 

Auf dieser Weide sind tatsächlich Kühe untergebracht, auch wenn sie kaum zu sehen sind. © Brigitte Sommer

 

Kühe bei Neustadt am Rübenberge nur hinter Stacheldraht. © Brigitte Sommer

 

Ausriss aus der Rissliste

Bei keinem der akuellen Rissvorfälle war  Grundschutz vorhanden. Wobei es auch ein Skandal ist, dass bei hochgezüchteten Rindern und Kühen davon ausgegangen wird, dass sie sich selbst verteidigen können. Ein Extra-Topf von der EU für den Herdenschutz wurde auch im vergangenen Jahr nicht abgerufen. Dieses Jahr ist die Summe so reglementiert, dass nicht alle, die schützen wollten, auch ihr Geld bekommen. Hier der Link zur Rissliste: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&E=442344.56&N=5859877.77&zoom=2&layers=alleNutztierschaeden_2024

Nutztierschäden im ersten Quartal 2024

Insgesamt wurden im I. Quartal 2024 laut Jägerschaft 59 Übergriffe auf Nutztiere im Rahmen des Monitorings dokumentiert. Es wurden insgesamt 177 Tiere getötet, 83 verletzt und 33 gelten als verschollen. Die Anzahl der gemeldeten Übergriffe ist im Vergleich zum letzten Quartal (IV. Quartal 2023, 77 Fälle) um 23,38 % gesunken und im Vergleich zum I. Quartal im Vorjahr (I. Quartal 2023, 89 Fälle) um 33,71 % gesunken. Bei 48 Fällen wurde der Wolf als Verursacher amtlich bestätigt, in 7 Fällen konnte der Wolf als Verursacher ausgeschlossen werden. In 4 Fällen war eine sichere Feststellung des Verursachers nicht möglich. Der nachweislich vom Wolf verursachte Schaden beträgt 153 getötete, 81 verletzte und 23 verschollene Nutztiere. Die meisten Übergriffe (n=54) hat es auf Schafe gegeben, davon konnten 45 Übergriffe dem Wolf als Verursacher zugeschrieben werden. Am zweitstärksten waren Rinder betroffen, hierbei kam es zu 4 Übergriffen, von denen 2 auf den Wolf als Verursacher zurückzuführen waren. Bei Pferden kam es zu einem Übergriff, dieser konnte dem Wolf als Verursacher zugeschrieben werden. Andere Nutztierarten seien in diesem Quartal nicht betroffen gewesen, heißt es von der Jägerschaft.

Laut Rissliste war nur bei acht Fällen ein Schutz für die Weidetiere vorhanden. Bei 16 Fällen waren die Zäune beeinträchtigt und in 44 Fällen gab es gar keinen Schutz.

 

Jagd im Naturschutzgebiet

Was viele Menschen gar nicht wissen: Jagd und Landwirtschaft sind in Naturschutzgebieten fast komplett erlaubt. Dies ist nur in Deutschland noch immer Praxis, denn überall in Europa ist Jagd in Naturschutzgebieten verboten. Sogar mit ihren Jagdhunden dürfen Jäger die Flächen betreten, wenn sie zu ihrem Jagdrevier gehören, während normale Bürger ausgesperrt werden und auf den Hauptwegen bleiben müssen. So ist es normalen Spaziergängern auch kaum möglich, überhaupt Jagdfrevel zu entdecken.

In Niedersachsen haben die Jäger auch noch die Überwachung der Wolfspopulation inne. Gerade in Naturschutzgebieten kann ihnen kaum jemand auf die Finger schauen. In Niedersachsen gibt es immer wieder illegale Tötungen.

 

Das Wolfsmonitoring in Jägerhand

Wir fordern in unserer Petition, den Hobbyägern in Niedersachsen das Wolfsmonitoring zu entziehen: http://www.change.org/wolfsmonitoring

Diejenigen, die sich im besten Wissen und Gewissen am offiziellen Wolfsmonitoring beteiligen und Jägern und/oder den Behörden Daten über deren Aufenthalt liefern, müssen sich auch daher bewusst sein, dass die Daten auch nach Abschussverfügungen herangezogen werden, um Wölfe zu töten. Hier ein O-Ton aus einem Bericht aus „Butenundbinnen“.

Zitat: „Den Job des ehrenamtlichen Wolfsberaters macht Kuball mit Leidenschaft. Er wertet Kameras aus, um die Bilder später der Jägerschaft und dem Land Niedersachsen zu übermitteln. Ziel ist, per Wolfsmonitoring Routen und Anzahl der Wölfe in der Region festzustellen. Welche Rückschlüsse aus dem Material gezogen werden, und was das für eine mögliche Jagd auf das geschützte Tier bedeuten könnte, liegt bei den zuständigen Behörden.“ https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/wolf-wolfsberater-landkreis-cuxhaven-100.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR1vYk2xccqbOOLxp-hNMsz1J4MpQy-d1y7nIL8AbmdEWx7LNIQMaVif9W0_aem_AaNnYBtYlB9SoiNIs8Q8OtkI6p0dgLxozj8Pl_nbRa3Vere5hiBWDuIejMJ0vEQSCNHyGiPV4R8vDFF2tPIoOKTP

Wolfsberater Kuball, der auch Jäger ist, kann sich im Bericht nicht erklären, warum Jungwölfe in Wohngebieten auftauchen. Er vermutet, dass die Rudel durch zu viele Spaziergänger und Touristen gestört werden. Wir vermuten eher, dass sich die Jäger von zu vielen zuschauenden Spaziergängern und Touristen gestört fühlen. Konnte Herr Kuball nicht wissen, dass Jungwölfe im Alter von zirka zwei Jahren aus ihren Familien abwandern und da sie weder Navigationsgerät noch Landkarten dabei haben, sich auch in Städte und Dörfer verirren können?

Noch einen drauf setzte LJB-Präsident Henke in einem Bericht des Weser Kuriers. Er mache keinen Hehl daraus, dass er Wolfssichtungen in Stadtgebieten mit unguten Gefühlen entgegensehe. Aktuell wisse man von fünf bis sechs Rudeln im Umkreis von Bremen und es sei nur eine Frage der Zeit, bis sich auch in der Stadt Wolfsrudel bilden würden, so Henke. „Und wenn es zu viele werden, haben wir ein Problem“, mahnt er. „Das Jagdverhalten ist dann ein ganz anderes, und das ist kein Spaß mehr.“ Der Wolf sei ein wehrhaftes Wildtier. Wir sollten uns nichts vormachen: Irgendwann wird etwas passieren.“ Für ihn sei daher ganz klar: „Wir brauchen neue Regelungen für ein Bestandsmanagement. Sonst holt uns das irgendwann ein.“

Ergebnisse des Wolfsmonitorings für das erste Quartal 2024

 

 

Sehr traurig: Das Rudelgebiet Ringelah konnte nicht bestätigt werden. Dort trieb im vergangenen Jahr ein Wolfsripper sein Unwesen. Hier der gesamte Bericht der Jägerschaft: https://www.wolfsmonitoring.com/fileadmin/dateien/wolfsmonitoring.com/Berichte_und_Literatur/2024_I_Quartalsbericht_Wolfsmonitoring.pdf

Meinungsmanipulation und Propaganda

Hier wird mit allen Mitteln der Meinungsmanipulation und Propaganda versucht, den Menschen Angst vor dem Wildtier Wolf zu machen, währenddessen von den tatsächlichen Problemen abgelenkt wird. Ganz vorne mit dabei auch die Lokal- und Massenmedien, die auch immer wieder auf Urängste anspielen, in dem sie auf Kindergärten oder Schulen hinweisen, die angeblich in der Nähe seien. Fakt ist, dass seit Rückkehr der Wölfe nach Deutschland nie ein Mensch angegriffen worden ist, während andere Wildtiere, wie Wildschweine oder auch Hunde, regelmäßig Verletzungen verursachen. Auch durch die Hobbyjäger kommen jährlich Menschen um oder werden schwer verletzt.

Das gefährlichste Lebewesen für den Menschen ist noch immer der Mensch selbst. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/25/wir-stellen-vor-das-fuer-menschen-gefaehrlichste-lebewesen/

 

Heidegebiet zwischen Steimbke und Rodewald. © Brigitte Sommer

 

Hier in diesem Naturschutzgebiet im Territorium Rodewald wird gejagt.

 

Hochsitz mitten im Naturschutzgebiet in einem Wäldchen in einer Heidefläche auf einer Anhöhe. © Brigitte Sommer

 

Unterhalb der Anhöhe mit dem Hochsitz befindet sich ein Kirrplatz mit Wildkamera.

 

Rechts der Hochsitz auf der Anhöhe. Vor drei Jahren war hier noch kein Hochsitz vorhanden und wir hatten Reste eines Risses entdeckt. Wir vermuten, dass auch die Wölfe diesen strategisch übersichtlichen Ort kannten. Vom Hochsitz aus kann ein Großteil der Heidefläche und des gegenüber liegenden Waldrandes beobachtet werden. Wurde so das urprüngliche Wolfspaar aus dem Weg geräumt? © Brigitte Sommer

 

 

Hier Einblicke in die Gebiete Rehburg-Loccum, Rodewald, Schwarmstedt und Wedemark

Im Territorium Rehburg-Loccum hatte es eine Schnellabschussverfügung gegeben, die jedoch von Gerichten kassiert worden ist. Das Rudel ist bestätigt, jedoch keine Welpen. Das ursprüngliche Rodewaldpaar gibt es nicht mehr. Roddy und seine Fähe „verschwanden“. Wir nehmen an, dass sie illegal getötet worden sind. Jahrelang wurde hier um einen Abschuss des Vaterwolfs gestritten, den Umweltminister Lies (SPD) damals erlassen hatte. Wir waren sehr oft vor Ort, um den Abschuss zu verhindern. Nun lebt dort im Rodewaldgebiet ein neues Rudel, bei dem drei Welpen bestätigt worden sind. Auch das Rudel Schwarmstedt ist mit drei Welpen bestätigt und Wedmark mit sechs Welpen.

 

 

Das Territorium des Rehburger Rudels grenzt an das Steinhuder Meer. © Brigitte Sommer

 

Blick in das Gebiet des Rehburger Rudels. Im Hintergrund das Steinhuder Meer. © Brigitte Sommer

 

Rehburg-Loccum. © Brigitte Sommer

 

Dohlen und Störche auf dem Dach der Polizeistation Rehburg. © Brigitte Sommer
Auf dem Dach der Polizeistation in Rehburg leben Dohlen und Störche © Brigitte Sommer

 

Blühender Mohn. © Brigitte Sommer

 

Der Mittellandkanal (MLK) zweigt westlich von Osnabrück bei Bergeshövede aus dem Dortmund-Ems-Kanal ab und mündet nach rd. 325 km Länge in Hohenwarthe bei Magdeburg in den Elbe-Havel-Kanal. Er ist mit 325,3 Kilometern Länge die längste künstliche Wasserstraße in Deutschland. Er läuft quer durch Niedersachsen. im Kanal wurde auch ein zerstückelter Wolf gefunden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/ © Brigitte Sommer

 

Das sind die berühmten Bushaltestellen, die von Wolfsgegnern gerne als Argument hergenommen werden, um den Leuten weiß zu machen, dass das Warten für Kinder und Jugendliche dort gefährlich wegen den Wölfen wäre. In Wirklichkeit geraten Kinder und Jugendliche leicht in Gefahr, überfahren zu werden. © Brigitte Sommer

 

Zahlreiche Bäche und Kanäle durchziehen die Gegend westlich von Hannover. © Brigitte Sommer

 

Wir sind vor Ort unterwegs, damit sich unsere Leserinnen und Leser selbst ein Bild machen können. © Lara Valesio.

 

Dieses Jahr ist Regen nicht knapp, die Böden gesättigt. © Brigitte Sommer

 

Wahrscheinlich Fuchs. © Brigitte Sommer
Fuchsbau. © Brigitte Sommer
Oft wird behauptet, die Weidetierhaltung sei wegen der Wölfe in Gefahr. In Wirklichkeit müssen die meisten Nutztiere ihr Leben in Ställen fristen. Nur wenige Tiere kommen überhaupt auf Weiden. © Brigitte Sommer

 

In vielen Mooren wird noch immer Torf abgebaut. © Brigitte Sommer
Die Hobbyjäger mögen es anscheinend möglichst bequem: Chefsessel im Hochsitz. © Brigitte Sommer

 

Heidelandschaftten. © Brigitte Sommer

 

Schöne Plätze, um zu rasten. © Brigitte Sommer

 

Fast alle Weiden sehen so aus. Kein Schutz für Weidetiere. © Brigitte Sommer

 

Kühe lediglich hinter Stacheldraht. © Brigitte Sommer

 

 

Hier ein Blick aus einer unserer Wildkameras in eines der Wolfsgebiete, westlich von Hannover.

 

Zäune an Bachläufen sind oft noch maroder als an den Wegen vorne. © Brigitte Sommer

 

Genug Platz für Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Vor Ort, damit sich unsere Leserinnen und Leser ein Bild machen können

 

 

Unterwegs in den Wolfsgebieten westlich von Hannover, auch um unsere Aktiven hier zu unterstützen: Lara, Brigitte Sommer, Manuel. Wir freuen uns über neue Mitglieder: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Es ist der Traum von vielen Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunden, einmal einen Wolf in freier Natur sehen zu können. Doch kaum jemandem ist dieses Glück vergönnt, denn Wölfe sind sehr scheu und gehen Menschen aus dem Weg. Sie merken meisten viel früher, wenn Menschen in der Nähe sind. Nur Jungwölfe lassen sich ab und an blicken. Gefährlich ist das nicht. Beispielfoto. © Brigitte Sommer

 

Vorsitzende Brigitte Sommer. © Lara Valesio

 

Dämmerung im Wolfsgebiet. © Brigitte Sommer

 

Leider haben Wanderer kaum die Gelegenheit, Wildtiere sehen zu können. Durch den hohen Jagddruck durch die Hobbyäger verhalten sich alle Wildtiere ängstlich und scheu. © Brigitte Sommer

 

Auch Wildschweine sind kaum zu beobachten. © Brigitte Sommer

 

Hetzer und Anstifter

Der Stellvertreterkrieg und die damit verbundene Propagandamaschinerie dient auch wunderbar dazu, Bauern und Weidetierhalter davon abzuhalten, sich mit den echten Problemen von Tierhaltung und Landwirtschaft auseinander zu setzen.

Posting eines Anstifters in Facebool.

 

Es ist auch längst bekannt, dass es in den Sozialen Netzwerken bezahlte Aufpeitscher gibt, die die Leute aufhetzen. Aber dass es nicht besonders schlau ist, sich von solchen Einpeitschern aufhetzen zu lassen, zeigt dieser aktuelle Vorfall aus dem Rodewaldrudel in Niedersachsen, wo wohl zwei Damen und ein Herr meinten, sie müssten die Aufforderungen von diesem Aufpeitscher umsetzen. Sie verfolgten uns mit ihrem Fahrzeug über fast 1,5 Stunden. Etwas derartiges nennt sich Nötigung. Wir haben die Verfolgung auf Film und Foto und wir werden entsprechend Strafanzeige erstatten. Wir sind stets auf solche Vorfälle vorbereitet und wir sind sofort in der Lage, Videos von bedrohlichen Szenarien zu erstellen. Auch unser Fahrzeug ist videoüberwacht.
Fahrerinnen und Fahrer mit Nienburger Autokennzeichen verfolgten uns.
Und nein, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. tun, ist weder illegal noch kriminell. Wir fotografieren und dokumentieren unzulänglich gesicherte Weiden, um aufzuzeigen, dass nicht geschützt wird und wir wandern in den Wolfsgebieten und informieren über unsere frei lebenden Wölfe. Dass manche Tierhalter und Reiter über diese Dokus nicht erfreut sind, ist klar. Doch dagegen mit solchen Mitteln von Mobbing und realer Verfolgung sowie Bedrohungen vorzugehen, wirkt schlicht verrückt und selbstsabotierend.
Das, was Menschen wie dieser Hetzer tun, ist dagegen tatsächlich Mobbing und Stalking. Man steht ganz klar auf zwei verschiedenen Seiten und die eine Seite wird die andere auch nicht überzeugen können, doch wer sich zu Werkzeugen von solchen Leuten machen lässt, schadet sich selbst.
Wir lassen uns jedenfalls auch weiter nicht einschüchtern und wir sind weiter vor Ort.

Jammern Bauern auf zu hohem Niveau?

Fakt ist, dass die Bauern überdurchschnittlich gut verdient haben. Während Familien in Deutschland von der heftigen Inflation gebeutelt werden, verdienten Landwirtschaftsunternehmen in 20/21 im Schnitt 32 Prozent mehr als in den Vorjahren. Im Wirtschaftsjahr 2022/2023 stieg der durchschnittliche Gewinn demnach auf 113.900 Euro und damit um 39 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert.

Immer wieder wird als Argument für das Totschießen von Wölfen hergenommen, dass die vielen Risse die Weidetierhaltung gefährden würden. Fakt ist es aber, dass viel mehr Weidetiere durch Krankheiten oder Vernachlässigung sterben, bevor sie im Schlachthaus enden. Weidetierhaltung, gerade in Niedersachsen, muss regelrecht gesucht werden. Gerade hier fristen viele so genannte Nutztiere ihr Leben im Stall. Kälber werden ihren Müttern schon kurz nach der Geburt weggenommen, nutzlose Bullenkälber wandern nicht selten direkt auf den Misthaufen zur Entsorgung.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD machen Wolfsabschüsse für mehr Weidetierschutz keinen Sinn, da sie keine Kosten senken. Zudem seien bei bis zu drei Vierteln der Fälle von Übergriffen keine ordentlichen Schutzmaßnahmen vorhanden gewesen. Diese Antwort wirft auch ein Schlaglicht auf die neuen Schnellabschuss-Regeln von Bundesumweltministerin Steffi Lembke. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/05/05/jetzt-auch-offiziell-wolfsbejagung-basiert-auf-keiner-wissenschaftlichen-grundlage/

Hier unsere Petition gegen die Schnellabschüsse: http://www.innn.it|wolf

Massiver Landaufkauf von Konzernen und Vermögensverwaltungen müssten den Bauern in Deutschland eigentlich echte Sorgen bereiten. Wer aber seine Zeit hauptsächlich damit verbringt, sich in Hass auf einen Beutegreifer zur verlieren, der kann sich nur schwer mit den kommenden Herausforderungen in der Landwirtschaft befassen. So soll die Mehrwertsteuer auf Fleisch angehoben werden. Die Markteinführung von Laborfleisch im großen Stil steht kurz bevor. Die kleinen und mittleren Betriebe mit wenig Fläche werden die ersten Opfer dieser Marktänderungen sein. Sie sind es, die auch Weidetierhaltung betreiben. Für Großkonzerne stehen stattdessen gute Verdienstmöglichkeiten in Aussicht.  In Emmerthal sollen mehr als 50 Hektar Ackerfläche für Batteriespeicher und Solarpark weichen. Diese Aussichten könnten auch Börsenspekulanten auf den Plan rufen. Schon wird gemutmaßt, dass Landwirte die nächsten „Ölscheichs“ werden könnten. Es sind aber nicht die mittelständischen Bauern, die das meiste Land besitzen.

 

Quellen:

https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteil-findorff/wolf-in-bremer-parzellengebiet-kleingaertner-berichten-doc7vjfopm9l1t1gj8v7aiv?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3NFZ89D-SX2sokixlmpHs9R_IpSs3DPJg_G-hDMkoC1lwU9DIM-XypsUE_aem_AaONRIWf7kXwrq0ROfm7ezJPmwFSycNPIKi2lvZleTYmf192gM9cKUpVDgV1BtdcavoFmmoVK82-HJxX6u0qMlTI

https://www.agrarheute.com/management/finanzen/bauern-haben-sehr-gut-geld-verdient-einkommen-steigt-um-32-prozent-605835

https://www.spiegel.de/wirtschaft/landwirtschaft-einkommen-von-bauern-steigen-doch-der-verband-warnt-a-63e9cef9-e6b1-456f-825c-b50284d2adf1

https://www.sonnenseite.com/en/franz-alt-en/comments-interviews/will-farmers-become-the-oil-sheikhs-of-the-21st-century/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=facebook&fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR18CAlUq98FBNKBmA-xGU506br36sRJ6adzvNphpVP0nAq8pAfI-P1ybTY_aem_AaO7ZSRWaw9FqO-9LuVtLeX_xvxNUv7O2N-UNYKpqUuEYCWepGlzaMB_bgv8B6FkCpi6dmp89yYIlotHtwUGizFN

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/minister-meyer-unterstutzen-landkreis-stade-bei-geplanter-wolfsentnahme-am-elbdeich-232551.html

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi044-ovg-231925.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Landkreis-Stade-will-Wolf-per-Ausnahmgenehmigung-abschiessen,aktuelllueneburg10662.html

https://www.wolfsmonitoring.com/fileadmin/dateien/wolfsmonitoring.com/Berichte_und_Literatur/2024_I_Quartalsbericht_Wolfsmonitoring.pdf

 

Unabhängige Vereine mit unerschrockenen Mitgliedern sind essentiell

Wir produzieren mit großem Aufwand eigene Reportagen mit garantiert hofberichtertattungsfreien Einblicken in die Wolfsgebiete. Deshalb ist es wichtig, dass es weiter unabhängige Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt. Unser Dank geht deshalb an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, die uns unsere Arbeit ermöglichen.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Sachsen-Anhalt: Keine Genehmigung zum Schnellabschuss auf Wolf bei Burgkemnitz

Kein Grundschutz sei vorhanden gewesen, lautete die Begründung des Landesamtes für Umweltschutz.

Im Detail: Es wird keinen Schnellabschuss eines Wolfes geben. Das teilte das Landesamt für Umweltschutz auf Nachfrage des MDR mit. Für eine solche Genehmigung fehlen die rechtlichen Voraussetzungen, erklärte Sprecherin Ines Wahl. Es war kein Schutz für die Schafe vorhanden gewesen.

Ende April waren acht Schafe aus einer Herde von 200 Tieren bei Burgkemnitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gerissen worden. Ob der Halter einen Antrag auf Schnellabschuss gestellt hatte, oder ob der MDR einfach nur in einem Artikel zum Vorfall spekuliert hatte, wissen wir nicht. Fakt ist, dass sich Sachsen-Anhalt bislang auch nicht an der Schnellabschuss-Lösung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke beteiligt.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Der Riss der Schafe sein genetisch bewiesen worden, doch eine Gefahr für Menschen hätte nicht bestanden, auch wenn wieder einmal ein in der Nähe befindlicher Kindergarten medial ausgereizt worden war. Und da kein Schutz vorhanden war, kam auch die „normale Einzelabschussgenehmigung“ nicht infrage.

Landesamt: Wolf keine Gefahr für Menschen

Wie das Landesamt weiter dem MDR gegenüber ausführte, stelle der Wolf ohnehin keine Gefahr für den Menschen dar. Bisher sei in Deutschland kein Fall von aggressivem Verhalten dem Menschen gegenüber bekannt, erklärte Sprecherin Ines Wahl dem MDR.

Fazit: Weidetierhalter kommen am Schutz ihrer Tiere nicht vorbei, zumal es auch in Sachsen-Anhalt eine Förderkulisse gibt. Wer das Leben seiner ihm anvertrauten Tiere aufs Spiel setzt, muss Risse einkalkulieren. Leider steckt bei vielen Haltern Absicht dahinter, um danach Abschussanträge zu stellen.

Quelle:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/bitterfeld/wolf-burgkemnitz-kita-schafe-kein-abschuss-100.html#:~:text=Die%20Beh%C3%B6rden%20teilten%20jetzt%20mit,Anhalt%20d%C3%BCrfen%20nicht%20bejagt%20werden.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanziell einschränkt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Jetzt auch offiziell: Wolfsbejagung basiert auf keiner wissenschaftlichen Grundlage

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD machen Wolfsabschüsse für mehr Weidetierschutz keinen Sinn, da sie keine Kosten senken. Zudem seien bei bis zu drei Vierteln der Fälle von Übergriffen keine ordentlichen Schutzmaßnahmen vorhanden gewesen. Diese Antwort wirft auch ein Schlaglicht auf die neuen Schnellabschuss-Regeln.

Der Bundesregierung sind keine wissenschaftlichen Grundlagen bekannt, wodurch die Kosten für den Weidetierschutz durch eine Reduzierung des Wolfsbestandes verringert werden. Das geht aus einer Antwort (20/11096) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10906) der AfD- Fraktion hervor.

Wolfsabweisender Zaun und Herdenschutzhunde. © Brigitte Sommer

Demnach sei den jährlichen Berichten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf zu entnehmen, dass im Jahr 2022 in knapp der Hälfte bis drei Viertel der Übergriffe auf Schafe und Ziegen kein bzw. nur ein eingeschränkter Mindestschutz vorhanden gewesen sei. Ein standardisiertes und länderübergreifendes Verfahren zur Erhebung des Schutzes nach Übergriffen durch den Wolf bestehe nicht. Daher könne aus den Berichten nur eine Tendenz abgeleitet werden. Grundsätzlich sei es wichtig, um Übergriffe auf Schafe und Ziegen zu vermeiden, dass Präventionsmaßnahmen möglichst frühzeitig in Wolfsgebieten eingesetzt würden. Ungeschützte Weidetiere würden grundsätzlich auch bei einer Reduzierung der Wolfspopulation gerissen werden. „Daher kommt dem Herdenschutz eine Schlüsselrolle im Umgang mit dem Wolf zu“, heißt es in der Antwort.

Die AfD macht ja kein Geheimnis daraus, dass sie Wölfe nicht schützen, sondern schießen möchte. Ähnlich verhält es sich mit den Freien Wählern, der FDP und auch der CDU/CSU, die in Hessen auch den neuen Koalitionspartner SPD dazu gebracht hat, bei den Jagdplänen mitzuhelfen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/28/schwarz-rote-koalition-in-hessen-will-jagd-auf-woelfe-eroeffnen/

Mit der Antwort auf die kleine Anfrage der AfD stellt die Bundesregierung nun auch unserer Ansicht nach die neuen Schnellabschussregeln von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) in Frage. Auch der Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak hatte bei einem Vortrag Anfang des Jahres in Frankfurt erwähnt, dass bislang noch nie der „richtige“ Wolf abgeschossen worden ist. Wozu sollen also Wolfsabschüsse überhaupt dienen? Wolfsabschüsse verhindern auch keine toten Weidetiere durch Vernachlässigung und Krankheiten oder sie hindern Täter nicht an Diebstählen.

Wir sehen in allen Plänen zur Bejagung, Regulierung oder Einzelabschüssen von Wölfen keine wissenschaftliche Grundlage, sondern eine rein politische Intervention aufgrund massivem Druck der Jagd- und Agrarlobby sowie der Waffenindustrie.

 

Quelle:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011096.pdf

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/05/der-irre-stellvertreterkrieg-von-regierung-und-opposition-gegen-woelfe/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/18/sachsen-sachsen-anhalt-brandenburg-und-mecklenburg-vorpommern-wollen-schnellabschuesse-einfuehren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Niedersachsen: Gerichtsdrama um das Rehburger Rudel geht in die nächste Runde

Wie die dpa berichtet, hat das Land Niedersachsen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde tatsächlich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte einen Wolfsabschuss verboten. Lesen Sie hier weitere Hintergründe in unserem Artikel. Wir zeigen auch, wie Rinderweiden bei Rehburg Loccum aussehen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

 

Der zuständige Senat wolle vor Ablauf der Genehmigung zeitnah entscheiden, sagte der OVG-Sprecher zur dpa. Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Abschussgenehmigung gilt laut einer früheren Mitteilung des Umweltministeriums seit dem Abend des 26. März für 21 Tage, müsste also in wenigen Tagen sowieso auslaufen.

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer

 

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte den Abschuss mit der Begründung untersagt, dass die Abschussgenehmigung im Schnellabschussverfahren nicht auf den Wolf bezogen wurde, der das Rind gerissen hatte. Dies hielt das Gericht für nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar. Dadurch, dass wohl ganz auf eine DNA-Untersuchung verzichtet wurde, ist unserer Ansicht nach nicht einmal erwiesen, dass überhaupt ein Wolf den Riss verursacht hat. Damit war einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe doch noch stattgegeben worden. Weitere Eilanträge liegen vom Freundeskreis frei lebender Wölfe sowie von der Naturschutzinitiative vor.

Hornlose Rinder ohne Schutz im Klosterwald Loccum

Die Rinder sind zwar gegen Ausbruch sehr gut gesichert, nicht aber gegen Hunde, Wölfe oder auch kleinere Beutegreifer wie Fuchs oder Dachs, die tote Rinder nachsorgen können. Das heißt Aas fressen.

 

Gegen Abschussverfügungen seines Vorgängers Lies (SPD) hatte Umweltminister Meyer (Grüne) noch geklagt, weil dieser von einer Fähigkeit der Selbstverteidigung bei Rindern ausging. Kaum im Amt übernahm Meyer die Argumentation selbst. Bei solchen Rindern ohne Hörner soll es zwei Risse gegeben haben. Hier kann man absolut nicht pauschal davon ausgehen, dass die Rinder sich bei Wolfsangriffen selbst verteidigen. Vor allem nicht, wenn Kälber oder Jungtiere krank sind.

 

Diese riesigen Lücken stellen für Hund oder Wolf kein Problem dar.

 

An einer zweiten Weide ist noch eine Litze angebracht. Diese ist aber viel zu hoch.

 

Blick ins Revier des Rehburger Rudels.

 

Wolfsabweisender Zaun bei Rindern

 

Auf dem Bild zu sehen eine wolfsabweisend eingezäunte Rinderherde ohne Hörner in einem Nachbarterritorium, auch in der Region Hannover.

 

Quelle:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/06/schnellabschuss-in-niedersachsen-von-gericht-kassiert/

 

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Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

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Schnellabschuss in Niedersachsen von Gericht kassiert

Nachdem Niedersachsens Umweltminister Meyer (Grüne) den Schnellabschuss auf dem Territorium des Rehburger Rudels nach Anraten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestoppt hatte, zog gestern das Verwaltungsgericht Oldenburg nach und gab einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. nun doch statt. Es verbot die Schnelljagd. Unsere Einschätzung sehen wir bestätigt. Schnellabschüsse halten geltenden Gesetzen nicht stand. Lesen Sie hier unseren Bericht mit verständlich erklärten Hintergründen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

Dazu heißt es in dem Beschluss: „Die Kammer vermag das auf den Ergebnissen der 101. Umweltministerkonferenz vom 01. Dezember 2023 beruhende und in der Ausnahmegenehmigung dargestellte Normverständnis des Antragsgegners hinsichtlich der Vorschriften der §§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und 45a Abs. 2 BNatSchG nicht zu teilen.“

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der NLWKN kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Umweltminister Meyer (Grüne) hat dies in einem Bericht in der Lokalzeitung DIE HARKE auch bereits angekündigt. „Weil wir von der Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens überzeugt sind und sowohl der Bund, als auch die EU-Kommission das Schnellabschussverfahren schriftlich  bestätigt haben, behalten wir uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen.“ Vorher hatte das Oberverwaltungsgericht geraten, die Jagd zu stoppen. Wir deuten dies auch als Indiz dafür, dass Meyer auch hier scheitern könnte.

Schadenstiftenter Wolf kann im Schnellabschussverfahren nicht identifiziert werden

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es weiter: „In der Genehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG ist – abweichend von der bisherigen gerichtsbekannten Verwaltungspraxis – darauf verzichtet worden, die Ausnahmegenehmigung auf den schadensverursachenden Wolf zu beziehen.“

Nach Auffassung des Gerichts hat der NLWKN hiermit den Anwendungsbereich des § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG, der als Ausnahmevorschrift vom allgemeinen artenschutzrechtlichen Tötungsverbot streng geschützter Tierarten aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eng auszulegen ist, in unzulässiger Weise erweitert. Der Verzicht auf Individualisierung ist nach Ansicht des Gerichts nur unter den – hier nicht gegebenen – rechtlichen Voraussetzungen des § 45a Abs. 2 BNatSchG möglich.“

Wolfsschutz-Deutschland e. V. generell gegen Wolfsabschüsse

Protestaktion am 3. April 2024  vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Die meisten der anderen Verbände https://www.deutschlandfunk.de/wildtieroekologe-vom-nabu-ja-zum-wolfsabschuss-in-100.html – außer BUND NRW und BUND Sachsen – haben ein Positionspapier gemeinsam mit Bauern- und Weidetierverbänden unterschrieben, in dem sie Einzelabschüssen von Wölfen nach dem mehrmaligen Überwinden von Zäunen zustimmen. Unserer Ansicht nach ist mit diesem Papier Tür und Tor für Lobbyismus und Tricksereien geöffnet worden.

Wir protestierten deshalb von Anfang an sehr harsch gegen diese Einigung, denn wir sind der Ansicht, dass dieses Papier bestimmten Haltern erst ermöglicht hat, Risse zu provozieren, um eben Abschussverfügungen zu erlangen. Zudem werden sie noch von Agrar- und Jagdverbänden aufgehetzt. Nur Null-Wolfsabschuss motiviert unserer Ansicht nach tatsächlich zum Weidetierschutz. Und die Fakten geben uns Recht. Nicht nur in Niedersachsen, auch in Brandenburg, Bayern, RLP, NRW, Sachsen-Anhalt und Sachsen, Thüringen, Bawü, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen finden die meisten Risse immer noch an ungeschützten Weiden statt. In NRW war es tatsächlich sogar so, dass die im Gebiet Schermbeck ansässige Wölfin Gloria von Wesel geradezu auf Weidetiere konditioniert wurde, weil man sich dort bis heute weigert, zu schützen. Stattdessen setzt man weiter alles auf Wolfsabschüsse. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/ Der nächste Antrag auf Abschuss soll im Sommer gestellt werden.

Wolfsabschüsse sind sinnlos

Außerdem musste sogar Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak einräumen, dass bislang noch nie der „richtige“ „schadenstiftende“ Wolf erschossen werden konnte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Unsere generelle Position gegen Wolfsabschüsse brachte uns nicht nur Freunde ein. Statt unterschiedliche Auffassungen auszudiskutieren, wurden unsere Inhalte gecancelt und unser Verein teilweise als persona non grada behandelt. Wir hoffen, dass dies nun endgültig Geschichte ist, denn die Geschehnisse geben uns Recht.

Wir haben eine Petition gegen Schnellabschüsse ins Leben gerufen: https://innn.it/wolf

Im Rahmen dieses Verfahrens darf nach einem Riss, ohne zu bestimmen wer oder was den Riss überhaupt verursacht hatte, innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern an der Rissweide auf jeden Wolf geschossen werden, der sich in diesem Umkreis daran vorbei wagt. Dass dies wissenschaftlich gesehen totaler Nonsens ist, braucht man eigentlich nicht mehr zu erwähnen.

Lobbyismus statt Wissenschaft

Jetzt steht Umweltminister Meyer stark in der Kritik, weil er seine Wahlversprechen gebrochen hat und teilweise genau so agiert, wie sein SPD-Vorgänger Lies. Für uns ein Indiz dafür, dass eine Macht im Hintergrund wirklich die Fäden zieht. Auch Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) trat noch als starke Kritikerin der Lex-Wolf auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Kaum in der Regierung setzt sie die sich daraus ergebenden Resultate um und nicht nur das, sie entwarf sogar das Schnellabschussprogramm. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

Im Sommer 23 verschreckte Steffi Lemke bereits Umwelt- und Tierschützer mit folgender Aussage:

„Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

Es gab also eine immer weiter fortschreitende Eskalation. Auch Grüne Umweltminister aus Thüringen, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen und Baden-Württemberg sowie Brandenburg lassen wenig Zweifel daran, dass sie das Gegenteil von Tierschutzpolitik umsetzen.

Trotzreaktion der Agrar- und Jagdlobby

Aus Protest gegen die Niedersächsische Wolfspolitik hat das Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement (was nichts anderes heißt als Wolfsabschüsse) das Dialogforum mit den Umweltverbänden und der Landesregierung vorläufig verlassen.  Man zweifele an der wahren Absicht, zeitnah Lösungen für die Weidetierhalter durchzusetzen, so Bauernverbandssprecher Ehlers. Wie sich der Bauernverband zeitnahe Lösungen vorstellt, ist kein Geheimnis. Man erwartet Wolfsabschüsse im großen Stil. Teilweise wird in sozialen Netzwerken sogar darüber diskutiert, dass Bauern und Schäfer selbst zur Waffe greifen sollten, wie z. B. Wendelin Schmücker es wollte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/07/schaefer-schmuecker-darf-weiter-nur-mit-einer-seifenblasenpistole-auf-woelfe-schiessen/

In Niedersachsen sind ausgerechnet die mit dem Wolfsmonitoring beauftragt, die selbst ein „aktives Wolfsmanagement“ durchsetzen möchten, nämlich die Jäger. Als Folge davon kann man sich auf die Daten aus dem Monitoring überhaupt nicht mehr verlassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern dringend, das Wolfsmonitoring in die Hände von Umweltverbänden zu übergeben.

 

Quellen:

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/vg-oldenburg-gibt-eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-fur-die-zielgerichtete-letale-entnahme-eines-individuums-der-streng-geschutzten-tierart-wolf-canis-lupus-statt-231062.html?fbclid=IwAR2Blt-Dh_AKwoZW1uZsBBrxz-IS0WeXHphttZxpHuI333MEBh3hIzeHyCY_aem_AaNzeaXrc5C_Z5BGHteabB8XM80VtM8JQYKpz1nWxmhh7h05y8XoArzTAsxbGosVbEuDdp99f4wPf-rDC5vhGiu5

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/05/schluss-mit-schuss-schnellabschuss-in-niedersachsen-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/03/26/niedersachsen-um-meyer-gruene-will-wolf-in-der-tragezeit-im-geheimen-schnellabschussverfahren-toeten/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

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