Schnellabschuss in Niedersachsen von Gericht kassiert

Nachdem Niedersachsens Umweltminister Meyer (Grüne) den Schnellabschuss auf dem Territorium des Rehburger Rudels nach Anraten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestoppt hatte, zog gestern das Verwaltungsgericht Oldenburg nach und gab einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. nun doch statt. Es verbot die Schnelljagd. Unsere Einschätzung sehen wir bestätigt. Schnellabschüsse halten geltenden Gesetzen nicht stand. Lesen Sie hier unseren Bericht mit verständlich erklärten Hintergründen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

Dazu heißt es in dem Beschluss: „Die Kammer vermag das auf den Ergebnissen der 101. Umweltministerkonferenz vom 01. Dezember 2023 beruhende und in der Ausnahmegenehmigung dargestellte Normverständnis des Antragsgegners hinsichtlich der Vorschriften der §§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und 45a Abs. 2 BNatSchG nicht zu teilen.“

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der NLWKN kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Umweltminister Meyer (Grüne) hat dies in einem Bericht in der Lokalzeitung DIE HARKE auch bereits angekündigt. „Weil wir von der Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens überzeugt sind und sowohl der Bund, als auch die EU-Kommission das Schnellabschussverfahren schriftlich  bestätigt haben, behalten wir uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen.“ Vorher hatte das Oberverwaltungsgericht geraten, die Jagd zu stoppen. Wir deuten dies auch als Indiz dafür, dass Meyer auch hier scheitern könnte.

Schadenstiftenter Wolf kann im Schnellabschussverfahren nicht identifiziert werden

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es weiter: „In der Genehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG ist – abweichend von der bisherigen gerichtsbekannten Verwaltungspraxis – darauf verzichtet worden, die Ausnahmegenehmigung auf den schadensverursachenden Wolf zu beziehen.“

Nach Auffassung des Gerichts hat der NLWKN hiermit den Anwendungsbereich des § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG, der als Ausnahmevorschrift vom allgemeinen artenschutzrechtlichen Tötungsverbot streng geschützter Tierarten aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eng auszulegen ist, in unzulässiger Weise erweitert. Der Verzicht auf Individualisierung ist nach Ansicht des Gerichts nur unter den – hier nicht gegebenen – rechtlichen Voraussetzungen des § 45a Abs. 2 BNatSchG möglich.“

Wolfsschutz-Deutschland e. V. generell gegen Wolfsabschüsse

Protestaktion am 3. April 2024  vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Die meisten der anderen Verbände https://www.deutschlandfunk.de/wildtieroekologe-vom-nabu-ja-zum-wolfsabschuss-in-100.html – außer BUND NRW und BUND Sachsen – haben ein Positionspapier gemeinsam mit Bauern- und Weidetierverbänden unterschrieben, in dem sie Einzelabschüssen von Wölfen nach dem mehrmaligen Überwinden von Zäunen zustimmen. Unserer Ansicht nach ist mit diesem Papier Tür und Tor für Lobbyismus und Tricksereien geöffnet worden.

Wir protestierten deshalb von Anfang an sehr harsch gegen diese Einigung, denn wir sind der Ansicht, dass dieses Papier bestimmten Haltern erst ermöglicht hat, Risse zu provozieren, um eben Abschussverfügungen zu erlangen. Zudem werden sie noch von Agrar- und Jagdverbänden aufgehetzt. Nur Null-Wolfsabschuss motiviert unserer Ansicht nach tatsächlich zum Weidetierschutz. Und die Fakten geben uns Recht. Nicht nur in Niedersachsen, auch in Brandenburg, Bayern, RLP, NRW, Sachsen-Anhalt und Sachsen, Thüringen, Bawü, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen finden die meisten Risse immer noch an ungeschützten Weiden statt. In NRW war es tatsächlich sogar so, dass die im Gebiet Schermbeck ansässige Wölfin Gloria von Wesel geradezu auf Weidetiere konditioniert wurde, weil man sich dort bis heute weigert, zu schützen. Stattdessen setzt man weiter alles auf Wolfsabschüsse. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/ Der nächste Antrag auf Abschuss soll im Sommer gestellt werden.

Wolfsabschüsse sind sinnlos

Außerdem musste sogar Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak einräumen, dass bislang noch nie der „richtige“ „schadenstiftende“ Wolf erschossen werden konnte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Unsere generelle Position gegen Wolfsabschüsse brachte uns nicht nur Freunde ein. Statt unterschiedliche Auffassungen auszudiskutieren, wurden unsere Inhalte gecancelt und unser Verein teilweise als persona non grada behandelt. Wir hoffen, dass dies nun endgültig Geschichte ist, denn die Geschehnisse geben uns Recht.

Wir haben eine Petition gegen Schnellabschüsse ins Leben gerufen: https://innn.it/wolf

Im Rahmen dieses Verfahrens darf nach einem Riss, ohne zu bestimmen wer oder was den Riss überhaupt verursacht hatte, innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern an der Rissweide auf jeden Wolf geschossen werden, der sich in diesem Umkreis daran vorbei wagt. Dass dies wissenschaftlich gesehen totaler Nonsens ist, braucht man eigentlich nicht mehr zu erwähnen.

Lobbyismus statt Wissenschaft

Jetzt steht Umweltminister Meyer stark in der Kritik, weil er seine Wahlversprechen gebrochen hat und teilweise genau so agiert, wie sein SPD-Vorgänger Lies. Für uns ein Indiz dafür, dass eine Macht im Hintergrund wirklich die Fäden zieht. Auch Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) trat noch als starke Kritikerin der Lex-Wolf auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Kaum in der Regierung setzt sie die sich daraus ergebenden Resultate um und nicht nur das, sie entwarf sogar das Schnellabschussprogramm. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

Im Sommer 23 verschreckte Steffi Lemke bereits Umwelt- und Tierschützer mit folgender Aussage:

„Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

Es gab also eine immer weiter fortschreitende Eskalation. Auch Grüne Umweltminister aus Thüringen, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen und Baden-Württemberg sowie Brandenburg lassen wenig Zweifel daran, dass sie das Gegenteil von Tierschutzpolitik umsetzen.

Trotzreaktion der Agrar- und Jagdlobby

Aus Protest gegen die Niedersächsische Wolfspolitik hat das Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement (was nichts anderes heißt als Wolfsabschüsse) das Dialogforum mit den Umweltverbänden und der Landesregierung vorläufig verlassen.  Man zweifele an der wahren Absicht, zeitnah Lösungen für die Weidetierhalter durchzusetzen, so Bauernverbandssprecher Ehlers. Wie sich der Bauernverband zeitnahe Lösungen vorstellt, ist kein Geheimnis. Man erwartet Wolfsabschüsse im großen Stil. Teilweise wird in sozialen Netzwerken sogar darüber diskutiert, dass Bauern und Schäfer selbst zur Waffe greifen sollten, wie z. B. Wendelin Schmücker es wollte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/07/schaefer-schmuecker-darf-weiter-nur-mit-einer-seifenblasenpistole-auf-woelfe-schiessen/

In Niedersachsen sind ausgerechnet die mit dem Wolfsmonitoring beauftragt, die selbst ein „aktives Wolfsmanagement“ durchsetzen möchten, nämlich die Jäger. Als Folge davon kann man sich auf die Daten aus dem Monitoring überhaupt nicht mehr verlassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern dringend, das Wolfsmonitoring in die Hände von Umweltverbänden zu übergeben.

 

Quellen:

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/vg-oldenburg-gibt-eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-fur-die-zielgerichtete-letale-entnahme-eines-individuums-der-streng-geschutzten-tierart-wolf-canis-lupus-statt-231062.html?fbclid=IwAR2Blt-Dh_AKwoZW1uZsBBrxz-IS0WeXHphttZxpHuI333MEBh3hIzeHyCY_aem_AaNzeaXrc5C_Z5BGHteabB8XM80VtM8JQYKpz1nWxmhh7h05y8XoArzTAsxbGosVbEuDdp99f4wPf-rDC5vhGiu5

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/05/schluss-mit-schuss-schnellabschuss-in-niedersachsen-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/03/26/niedersachsen-um-meyer-gruene-will-wolf-in-der-tragezeit-im-geheimen-schnellabschussverfahren-toeten/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

17 Gedanken zu „Schnellabschuss in Niedersachsen von Gericht kassiert

  1. ja das ist gut und richtig.man kann diesen propagandistischen schmuus der jäger…
    der doch nur ihre wahren intentionen vertuschen soll…“sieh die jäger klären über den wald und seine tiere auf….“schon nicht mehr
    ertragen….realitätsverkleisterungen..betreiben real aber ganz andere sachverhalte…eben die bejagung möglichst ganzjährig um anständig strecke machen zu können….ja nur sachlich als unzuträglich bezeichnen.jäger wären aus den sachverhalten der ökologie und des naturerbes grundsätzlich als sachfremd heraus zu halten,bzw. das jagdgeschehen aus ökologischen u. rechtlichen gründen
    grundsätzlich als illegal zu belegen.es braucht keine jäger….waldökologische hege kann besser von universitären arealbetreuenden personal geleistet werden. landschaftsökolog*innen,biolog*innen,klimatologinnen,populationsgeograph*innen, ect.wald und landwirtschaftlich nicht entfremdete naturflächen sind die voraussetzungen für den artenschutz…..es brauch daher die naturbelassenheit….
    jedes von jägern erlegte tier ist einbeutetier weniger..für andere tiere der ökologie…
    jäger sind also der störfaktor in der ökologie..warum und wie haltbar begründet sollen diese beutediebe im tiereich die aufsicht sprich das managment in irgendeiner weise insbesondere über wölfe haben können.eine sachliche wie ethische unmöglichkkeit…eine rechtssuspekte artenschutzmindrnde sache……wie gesagt artenschutz ist etwas anderes als uns hier vorgemacht werden soll.kann aber logisch richtig nicht mit einem privilegrecht sondern nur mit zureichenden kompetenzrechten begründet werden.in der finanzpolitik habenwir ähnliche sachverhalte der kriminalität…wo das bundesfinanzministerium dem kapital per sondersitzungen aufweist wie sie noch mehr steuern sparen können….auch das ohne juristische ahndung..da nimmt kein finanzminister wegen veruntreuung den hut.auch wird kein verfahren eröffnet..so sieht deutes rechtsrealität im allgem. u. im besondeen ebe aus..und wer es nicht glaubt wird es spätestens bei der kollision mit
    derartigen rechtsgültigkeitsvorstellungen merken.
    jagd abschaffen ist rechtsnotwendig.wolfsmanagmet muss von wolfsschützendenpersonen geleistet werden.die nämlich können dem arten.- u. tierschutz erst gerecht werden.tiere und lanschaftsbestandteile…usw. haben intrinsiche lebensrechte….die antropozäne anmassung ist auf blödsinnigen geltungsdrang übersteigert worden. ökologie und natur sind keine zweckdeterminierte sachenrechtlichkeiten..sondern lebensrechtlichkeiten aus intrinsischer seinsbegründung.menschen waren und sind nur zu blöd derartige rechte anderer lebewesen zu erkennen und zu achten.rechtlich umfassend in acht zu nehmen….so sid eben schnellabschüsse wie überhaupt abschüsse rechtlich gar nicht zureichend begründbar..das zu vertuschen gab wohl diese bundesumwelt….und die konferenz der länder umwelt……das logo..einfach in die rudel hinein schiessen und innerhalb 1 km kann jeder wolf ohne angabe von gründen erschossen werden…ob schadensverursacher,schwanger,säugend oder nicht….das sind perfide sachverhaltsveruntreuende angelegenheiten..die juristisch nicht aufgearbeitet und
    daher nicht haltbar sind…keine gültigkeit haben können,weil sie ein sehr hohes plausibilitätsmanko in sich tragen.eine populistischpoitische willkür gegen übergeornete rechte ,rechtsgültigkeiten und rechtsinteressen

    1. @ wolfsschützer..
      ja …nur dann hätten wir garantiert ein europaweites ausrotten..
      denn wer sich wehrt ,lebt zwar nicht verkehrt ,nur aber permanent behelligt,gegängelt.bedroht,.in seinen rechten herabgewürdigt..ect.p.p.

  2. Vorerst ausgesetzt aber der Abschuß gillt weiterhin aber wenn ausgesetzt ist haben wir Erfolg und wird abgeschossen gestern wurde wieder ein Riss gemeldet 25 Schafe gerissen 3 Schafe wurden eingeschläfert obwohl der Zaun 1.80 war und Strom drauf war am besten Nachts auf der Lauer liegen und abknallen deswegen bin ich morgens auch auf der Weide kurzer Prozess fertig ist es muss endlich durch gegriffen werden

    1. @jens ulbrig
      Ihr Geschreibsel beleidigt nicht nur meine Intelligenz, Ihr „Deutsch“ ist auch unterirdisch! Bevor Sie hier weiter Ihre Banalitäten kundtun, besuchen Sie doch erst einmal einen VHS-Kurs und erlernen Sie die korrekte deutsche Sprache!!

    2. Hart durchgegriffen? Ja. Bei Leuten wie z.B. diejenigen die sowas schreiben. Riss hin oder her, solange nicht eindeutig bewiesen wurde das es ein Wolf war, gilt die Unschuldsvermutung. Man kann viel schreiben ohne etwas auch wirklich belegen zu können. Zum Beispiel durch eindeutige Fotos. Natürlich Können auch diese gefaked sein. 28 Tiere? (Achtung Sarkasmus) Ohhhh. Rechnen wir aber mal zusammen wieviele Tiere durch den Menschen ums Leben kommen, und zwar Täglich, nicht allein nur Unfälle, sondern allein wegen der nicht enden wollenden Profitgier, dann sind 28 Tiere, genau die Anzahl weniger die vom Menschen geschlachtet werden. Wir…die alles dominierende Rasse, möchte Wissen, was sich der Sogenannte „Gott“ dabei gedacht hat, sind die größten Mörder an Tieren. Denn wir töten aus Spass und Profitgier. Ein Tier nur zum Überleben.

      1. genau so ist es,wie uwe balschies schreibt.die menschen pferchen tiere zum schlachten ein..machen ten aus ehemal freien lebewesen schlachtvieh.
        aber auch jagdvieh….nach ihrem gusto..und hier derzeit will man sich nicht mals mehr an die grenzen dervernunft halten…und favorisiert rechtssuspendierungen und prinzipienlosigkeiten.

  3. „Teilweise wird in sozialen Netzwerken sogar darüber diskutiert, dass Bauern und Schäfer selbst zur Waffe greifen sollten, wie z. B. Wendelin Schmücker es wollte.“

    Diesen dummen Menschen muss klar gemacht werden, dass sie damit eine Straftat begehen. Sollten sie bei einer solchen gefaßt werden, müssen sie harte Strafen erwarten!

    1. @ Heiner Wempe
      Ja, das ist richtig, dass es sich dabei um dumme Menschen handelt und dazu zähle ich auch Wendelin Schmücker. Manche begreifen es einfach geistig nicht und andere wollen es nicht begreifen. Ich bin einige Jahrzehnte im Tierschutz aktiv gewesen und habe keinen Schäfer kennengelernt, der seine Schafe, geschweigedenn seinen Hund, artgerecht hielt. Diese Menschen sind oftmals geistig so einfach gestrickt wie scheinbar Jens Ulbrig. Aber, das genau sind die Menschen, welche die Landwirtschafts- und Jägerlobby benötigt, um Mitläufer zu gewinnen. Wie man sieht, klappt das ganz gut. Wie sich zeigt, gehen endlich immer mehr Gerichte dazu über, ungerechtfertigte Abschüsse von Wölfen zu stoppen. Den Erfolg haben wir nicht zuletzt einigen Tierschutzorganisationen (Vereinen) zu verdanken, die mit guten Anwälten und deren Argumenten die Schießgenehmigungen stoppen. Ich bewerte diese Errungenschaften jedes mal als Highlight und dabei ist das Größte, dass Gerichte weder von der Landwirtschafts – noch der Jägerlobby abgewählt werden können.

    2. nicht nur diese selbstjustiz wäre strafbar zu händeln,sondern auch der diskurs ,also das darin enthaltne auffordern bzw. anbieten einer straftatsbegehung…..gegen das leben….der wölfe…

  4. ..das verwaltunsgericht hat wegen der rechtlich notwendigen individualisierung für das ausnahme recht bei streng geschützen tieren die abschußverordnung des nds umweltministers als wahrscheinlich rechtswidrig zurückgestellt und d.eilantrag zu gestimmt..nachträglich weil das overwaltungsgericht lüneburg zu ganz anderen
    rechtsansichten kam,als das verw.gericht oldenburg.
    niergendwo wird aber der sachverhalt d. unzureichenden schutzes d. weidetiere und damit der grundsätzlich illegale sachverhalt von schnellabschüssen oder abschüssen überhaupt rechtlich behandelt…d.wäre aber zur rechtssachverhaltsaufklärung prioritär und käme so zu einem grundsatzurteil…das niemand für eine tat zu büßen hat,die ihm billigend erlaubtwurde,eben durch grobfahrlässige weidetierschutz
    verschlampung und damit tierund artenschutzsabotierend gewirkt haben.
    dieser sachverhalt obwohl strafrechtlich zu verfolgen ,wird hier noch begünstigend
    unter den tisch plaziert oder unterden teppich.so geht das aber grundsätzlich nicht..scheuklappenurteile führen zu höheren kosten und sind nicht generell zielführend sondern nur im einzelfall. mit anderen worten unzureichende juristische arbeit führt zu weiteren verhandlungen….gegen weiterhin geltendes unrecht.zumal hier amtsmißbräuchlich von den ministern hier diesem grünen,gehandelt wurde.
    denn diese rechtsinplausibilität nicht zu beachten ist ein rechtswidriger vorgang des grünen umweltministers von nds.das aber müte sowohl den richtern in lüneburg wie den in oldenburg aufgefallen sein..bei ihrer rechtskenntnis. ja sicher dürfen wir festellen,dass dieser sachverhalt ja nicht direkt sondern nur übergeordnet zur verhandlung stand.aber wenn man einen einseitigen grundgefunden hat…die abschußgenehmigung evtl. außer kraft zu stelen reicht schon ein einfacherer sachverhalt,wozu dann noch die gesamte rechtswidrigkeit i strafrechtlichen sinne u.
    in seiner plausibilitätspflicht beleuchen……grundsatzurteile stehen dem verwaltungsgericht oldenburg nicht zu und die hätte ja auchdas obervergaltungsgericht beschließen können sollen.
    ob wir da nochmal ein zureichendes urteil erhalten,das sowohl die rechtsstaatsprinzipien der plausibilität.wie das artenschutz und weidetierschutzrecht
    zur genaueren geltung verhilft…ist erst einmal auf die erde geschrieben..
    in sofern hat man wolfsindividuen erst einmal geretet,bzw. vor dem frühzeitigen einstweiligen erschießen bewahrt.wie gesagt der gesamte rechtswidrige zustand ist damit nicht eindeutig geklärt.weder dieser noch für wniger glückliche wolfsindividuen die bereits zur ermordung freigegeben wurden…..
    ein wesentlicher grund warum nur representative parteiendemokratie nicht funktionieren kann….ist eben der machtmißbrauch und seine juristische vertuschung
    bzw. grundsachverhaltsklärungen.man bleibt bewußt an dr oberfläche..und verhandelt nicht den verursachenden rechtsfall selbst gleich mit.oder gibt diesen an
    das oberverwaltungsgericht zur zeitnahen klärung zurück.
    nicht so sehr gut das anze..so besehen….nicht unbedingt rechsstaatsinterne arbeitsrationalisierung. und damit steuerersparend..die kosten müssen ja eh wieder alle bezahlen..oder will dieser umweltmeyer dafür die haftende verantwortung übernehmen. besoldet wird er ja auch für diese verantwortung.

  5. die telekom berichtet von wolfsabschüssen und wolfsrissen in der schweiz und deutschland.. in der schweiz legte man dem dortigen grünen umweltminister
    tote schafe aufs dach. auch wird von einem schäfer aus meckpom.berichtet der mehr als vorschiftsmäßig seine 1.300 exemplare große schafherde mit 1,10 hohen elektrozäunen schützt und nur 100 euro pro riss entschädigung erhält..
    von herdenschutzhunden und real zureichenden zaunhöhen u. sicherheiten wird gar nicht erst berichtet,sondern es soll auf die unzumutbare zunahme der wölfe hin berichtet werden..und das es ja früher überhaupt keine wölfe gab.was man versteckt als idealzustand spekuliert..oder doch zumindest die sehr hohe,also viel zu hohe anzahl der wölfe beklagt…. WEIDETIERSCHUTZ IST EU-WOLFSSCHUTZ.IST TIERRECHTSINTERNE LANDWIRTSCHAFT. das aber will man anscheinend nicht.denn
    wo wolfsrisse möglich,kann der schutz nicht zureichend sein.ist zumindes logisch folgerichtig.das aber erfordert rechtlich eine nachbesserung in hinsicht auf weidezaun und herdenschutzhunde..vorgaben und realisierungen.da haben die weidetierhalter die schutzmaßnahmen nach der realität anzu passen…wenn es hochwasser hat,rettet man ja auch erstmal sich ,andere und seine wesentliche habe..
    und wartet nicht auf rettungskräfte..was aber kein haltbarer grund zum eigeen wolfsmorden ist undseinkann.

  6. grundsätzlich und juristisch erheblich sind die rechtssachverhalte des unterlassenen
    zureichenden tier.- u.weidetierschutzes sowie des wolfsartenschutzes..
    ebenso des rechtlogischen prinzips der plausibilität.
    der rechtswidrigen wolfshetze in den medien ohne zureichende sachverhaltserörterung dem recht ,schutz und der geleisteten realität nach.

  7. ein nachtrag .die landesregierung wurde ja bereits vom ovg lüneburg aufgefordert ihre schnellabschüsse auszusetzen worauf diese dann vor dem vwg oldenburg erfolglos klagten. wie kann die landesregierung dann noch hingehenund vor dem ovg in lüneburg klagen,trotz der bereits erfolgten anmahnungund des unterlassungsurteils des vwg.oldenburg..ohne die notwendige interne plausibilität ,also z.b. den fehlenden zureichenden weidetierschutz,zu berücksichtigen..?

  8. beim wolfsmonitoring in sachsen -anhalt ist ebenfall der jagdverband sachsen-anhalt vertreten,neben dem bundesforsten ,dem verband landesforsten,dem landes verband wald,dem wwf,den freunden freilebenderwölfe u. der gesellschaft zum schutz der wölfe…..ob die landesjägerschaften in allen bundesländern mit dabei sind ist mir nicht bekannt,aber wäre nicht wundernswert.

  9. die nwz meldet über den ndr es habe am 16 april 24 schafsrisse in ostfriesland bei aurich gegeben.obwohl der schäfer dort den wolfsschutzzaun vorschriftsmäßig
    hatte. insges.seien 9 schafe von 26 opfer geworden.die weide war 4 hektar groß.
    die landwirtschaftskammer vermeint der schutzzaun entspräche den weidetiervorgaben. nur wie kam dan ein wolf hinein oder mehrere..?
    das und ob es denn überhaupt ein wolf war wird noch untersucht.
    die landesjägerschaft will jeenfalls alle ..zunächst auffällige wölfe erschießen.
    der sprecher der landwirtschaftskammer meinte diespuren deuten auf einen wolfsangriff hin. fest steht das aber noch nich.es wurde also erst mal wieder gemutmaßt….in ein offenes untersuchungsverfahren sozusagen hinein gemutmaßt.
    weil es jemand gewesen sein muß und wölfe unbeliebter als hunde sind..oder wie..?

    mutmaßungen sollte man als redliche person unterlasen.
    jedenfalls war der schutzzaun de facto kein zureichender.vorschriftsmäßig hin oder her.da sollten dann wohl die vorschriften auch de jure realistischer für die weidetiere ausfallen.wem nutzen solche vorschriften…? und logisch fällt der jägerschaft u.den andern nicht die nachbesserung der zaunsicherheitein,sondern lauthals die ermordung der wölfe die an allem schuld seien..klassischer fall von massenpathologischem verhalten..oder ?

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