Sachsens Jagdgesetz-Reform: Freibrief zur Wolfstötung

Mit dem Beschluss zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes hat sich der Sächsische Landtag am 17.09.26 vom Naturschutz verabschiedet. Unter dem „aktiven Bestandsmanagement“ wird ein bürokratischer Rahmen geschaffen, der primär Klientelpolitik bedient und der ein eiskaltes Kalkül offenbart – quer durch alle Lager. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Sächsische Landtag den Weg frei gemacht, um den Wolf künftig praktisch regulär zu töten. Was die Koalition als notwendige Erleichterung für die Weidetierhaltung tarnt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als populistischer Aktionismus, der von den eigentlichen Versäumnissen ablenken soll. Ein bitterer Tag für die Wölfe. 

Ein Wolf kann künftig bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. Voraussetzung ist die Begutachtung des Risses durch die „Fachstelle Wolf“. Bisher durften nur sogenannte Problemwölfe zum Abschuss freigegeben werden, die wiederholt Weidezäune überwunden und etwa Schafe oder Ziegen verletzt oder getötet hatten. Außerdem sieht die Reform ein sogenanntes Bestandsmanagement vor. Die Raubtiere können in Gebieten mit hoher Wolfsdichte zwischen Juli und Oktober gejagt werden, um den Bestand zu „regulieren“. Bisher galt eine ganzjährige Schonzeit, schreibt der MDR.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Entsprechende „Managementpläne“ sollen jetzt erarbeitet werden. Federführend ist die „Fachstelle Wolf“. Eingebunden sind neben den Jägern auch Weidetierhalter, Landwirte, Naturschützer und die zuständigen Stellen der Nachbarländer. Mit der Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdgesetz setzt der Freistaat das um, was Bundestag und Bundesrat im Frühjahr bereits für ganz Deutschland beschlossen hatten. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.

Das BSW auf den Spuren der Altparteien

Dass CDU und SPD dem Druck der Agrar- und Jagdlobby nachgeben, überrascht kaum. Doch dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) diesen Kurs mitträgt, entlarvt die Neugründung endgültig als opportunistisch. Wie bereits in Brandenburg und Thüringen zeigt das BSW auch in Sachsen, dass es im ländlichen Raum bereitwillig auf Stimmenfang geht, indem es den Artenschutz opfert. Statt neue, zukunftsorientierte Konzepte einzubringen, reiht sich das BSW nahtlos in die Front derer ein, die den Abschuss zur vermeintlichen Universallösung erklären.

Das falsche Spiel der Grünen und Linken

Wer jedoch glaubt, dieses Problem ließe sich auf eine politische Strömung begrenzen, irrt gewaltig. Der eigentliche Sündenfall ereignete sich bereits auf der Bundesumweltministerkonferenz. Dort stimmten alle Parteien – von konservativ über links bis hin zu den Grünen und Linken – geschlossen dafür, die Weichen für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zu stellen. Wenn sich sächsische Grünen-Politiker nun im Landtag empören und gegen das Landesgesetz stimmen, ist das nichts weiter als reine Showpolitik. Wer auf Bundesebene der Aufweichung des Schutzes zustimmt, kann auf Landesebene nicht glaubwürdig den Retter des Wolfes mimen. Es ist ein durchschautes Theater, das Wählern falsche Hoffnungen machen soll.

Ein Gesetz im Blindflug

Der eklatanteste Mangel der verabschiedeten Reform offenbart sich in ihrer völligen Substanzlosigkeit. Konkretes sucht man im gesamten Gesetzestext vergeblich. Das Gesetz nennt nicht einmal messbare Kriterien dafür, was eine „hohe Wolfsdichte“ in einem Gebiet überhaupt ausmacht. Die Abgeordneten haben ein Regelwerk beschlossen, dessen Kernbereiche völlig undefiniert sind, und verlagern das Problem stattdessen komplett auf die nachgelagerte Verwaltungsebene.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Struktureller Kontrollverlust: Quoten durch die Hintertür

Aus fachlicher Sicht ist diese Auslagerung ein schwerer Rückschlag. Der Landtag hat eine weitgehende Verordnungsermächtigung an das Ministerium übertragen. Damit droht ein struktureller Kontrollverlust: Der kommende Wolfsmanagementplan und künftige Abschussquoten können nun von der Exekutive per Verordnung am Parlament vorbei festgesetzt werden. Die versprochene Beteiligung der Naturschutzverbände verkommt zur reinen Farce, da diese am grünen Tisch kein Vetorecht besitzen. Die Quoten werden somit durch die ministerielle Hintertür diktiert.

Lizenz zum Töten: Radiusschüsse und Interventionsgebiete

Der juristische und moralische Dammbruch zeigt sich besonders in den operativen Details des Beschlusses. Unter dem Deckmantel des Umgangs mit sogenannten „Problemwölfen“ verabschiedet sich die Politik von leglicher Logik. Künftig reicht ein einziger Riss aus, um im Rahmen eines Schnellabschusses in einem Radius von 1.000 Metern um die betroffene Weide Jagd auf Wölfe zu machen – für volle 21 Tage und völlig unabhängig davon, ob man das richtige Tier trifft. Da die Genehmigung oft ganze Jagdreviere vollflächig betrifft, dehnt sich die Abschusszone in der Praxis rücksichtslos aus.
Schlimmer noch: Kommt es in einem Territorium zu drei Vorfällen, droht die Ausweisung eines sogenannten „Interventionsgebietes“. Dies ist nichts anderes als die bürokratische Umschreibung für eine amtlich verordnete Totalvernichtung, die die Auslöschung ganzer Rudel inklusive der Jungtiere legitimiert. Das hat mit einem Schutz von Nutztieren nichts mehr zu tun; es ist die legal gemachte Ausrottung ganzer Wolfsfamilien durch die Hintertür.

Naturgesetze ignoriert: Biologie und Jagd als wahre Rissursachen

Die Befürworter der Reform nutzen die aktuell steigenden Risszahlen im Spätsommer schamlos als emotionale Kulisse. Allein im August wurden 27 neue Schadensmeldungen registriert [LfULG]. Doch das ist kein Zeichen einer „unberechenbaren Plage“, sondern schlichte Biologie: Im Herbst sind die heranwachsenden Wolfswelpen etwa drei Monate alt. Ihr Energie- und Nahrungsbedarf steigt im Wachstum massiv an, weshalb die Rudel intensiver jagen müssen.
Gleichzeitig beginnt im ländlichen Raum nun wieder die menschliche Jagdsaison. Großflächige Drückjagden verursachen massive Störungen und Unruhe in den festen Territorien der sächsischen Wölfe. Dieses menschliche Eindringen versprengt die Wildtiere, zerstört kurzzeitig die Jagdstrukturen der Rudel und treibt Wölfe im Stress in die Nähe von menschlichen Siedlungen und Weiden – wo sie im schlimmsten Fall auf ungeschützte Herden treffen. Die Politik bekämpft mit dem Gewehr ein Phänomen, das sie durch die zeitgleiche Bejagung des Waldes selbst befeuert.

Die nackten Zahlen entlarven das Feigenblatt des Herdenschutzes

Dabei hat sich die sächsische Wolfspopulation längst auf einem stabilen Niveau eingependelt. Die amtlichen Daten weisen für das aktuelle Monitoringjahr 46 Territorien aus – aufgeteilt in 35 Rudel, 10 Paare und einen Einzelwolf (Fachstelle Wolf). Im Vergleich zum Vorjahr, als noch 37 Rudel gezählt wurden, ist die Zahl der echten Familienverbände sogar leicht rückläufig (DBBW). Der Bestand in der Lausitz gilt biologisch als gesättigt und reguliert sich naturbedingt von selbst. Dass die Risse dennoch ein Thema sind, liegt also nachweislich nicht an einer unkontrollierten Bestandsüberversorgung, sondern am schlampigen Umgang des Menschen mit Zäunen.
Ein Blick in die amtliche Schadensstatistik der Fachstelle Wolf für das Jahr 2026 zeigt die ganze Absurdität: Von 116 gemeldeten Rissvorfällen bis zum Spätsommer war bei 87 Fällen der Mindestschutz mit „nein“, „keine Angabe“ oder „keine Vorgabe“ vermerkt. In 75 Prozent aller Fälle war ein wolfsabweisender Schutz gar nicht vorhanden! Wo keine ordnungsgemäßen Zäune stehen, hat der Wolf auch nichts „überwunden“. 
Dass der Landtag dennoch den Abschuss erleichtert, legt den finsteren Verdacht nahe, dass es hier gar nicht primär um den Schutz von Weidetierhaltern geht. Es geht um das Bedienen von Tötungsinteressen und ein zutiefst technokratisches Naturverständnis. In dieser Denkart wird die Natur nicht mehr als komplexes Ökosystem begriffen, sondern als eine rein bürokratisch verwaltete Zone. Der Wolf verkommt darin zu einer mathematischen Störgröße, die man per Verordnung, digital gezogenen Radien und administrativen Zonen am grünen Tisch nach Belieben wegzensieren und regulieren möchte. Dass sich Jäger die totgeschossenen Wölfe künftig sogar rechtlich als private Trophäen aneignen dürfen, setzt dieser kalten, mechanistischen Betrachtung unserer Mitgeschöpfe die Krone auf.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Politisches Kalkül: Der Wolf als Ablenkungsmanöver von den wahren Krisen

Das eiskalte politische Kalkül hinter dieser Reform zeigt sich beim Blick auf die echten Probleme im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft. Daten des Sachsen-Monitors, Umfragen wie MDRfragt und die aktuellen Bilanzen der landwirtschaftlichen Betriebe belegen unmissverständlich, wo die sächsischen Dörfer und Bauern wirklich am Limit stehen. Es sind der dramatische Lehrermangel an ländlichen Schulen, wegbrechende Arztpraxen, ein ausgedünnter Nahverkehr und die anhaltende Überalterung der Regionen (MDRfragt, Bildungsmonitor: Sachsen bleibt Spitze).
Gleichzeitig kämpfen Sachsens Landwirte ums nackte wirtschaftliche Überleben: Extreme Witterungsausbrüche und Düngemittelmangel haben die Ernten geschmälert, während die Vieh- und Milchbauern im Würgegriff des Lebensmitteleinzelhandels gefangen sind. Sie stehen vor einer ruinösen Schere aus explodierenden Betriebskosten für Futtermittel, Energie und Logistik auf der einen Seite und drastisch verfallenden Erzeugerpreisen für Milch und Fleisch auf der anderen. Hinzu kommt ein bürokratischer Auflagen-Dschungel, der den Betrieben jede Planungssicherheit raubt und den akuten Fachkräftemangel im Stall weiter anfeuert. Doch anstatt diese tiefgreifenden Infrastrukturkrisen, die Marktungerechtigkeiten und das Sterben der sächsischen Viehbetriebe mit Mut anzupacken, wirft die Politik den Menschen den Wolf als emotionales Ablenkungsmanöver vor. Es ist für den Staat schlicht billiger und bequemer, Wölfe zum Abschuss freizugeben, anstatt Schulen ordentlich zu besetzen, Buslinien zu finanzieren oder sächsische Familienbetriebe vor dem Preisdiktat der Großkonzerne zu schützen.

Fazit: Warum der Rechtsweg allein nicht ausreicht

Der sächsische Beschluss ist ein Offenbarungseid. Wer den Natur- und Tierschutz dem Jagdrecht opfert betreibt Klientelpolitik auf Kosten unserer Mitgeschöpfe. Auf den reinen Rechtsweg können sich Wolfsschützer dabei jedoch nicht verlassen. Zwar sind Klagen der berechtigten Naturschutzverbände gegen künftige Verordnungen absehbar, doch der Gesetzgeber hat die aufschiebende Wirkung bei Wolfsentnahmen rechtlich ausgehebelt und auch das Verbandsklagerecht beschnitten. Bis Gerichte über die Rechtmäßigkeit einer Abschussanordnung entschieden haben oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangen Verfahren ein Urteil spricht, werden in den Revieren längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Ein juristischer Erfolg im Nachhinein kann ein bereits entnommenes Rudel nicht wiederbeleben, wie aktuell ein Fall aus der Rhön (Frigga und Anton) aufzeigt. 

Aus diesem Grund kommt es, wie wir es immer wieder betonen,  auf eine unabhängige Dokumentation in den betroffenen Regionen an. Um behördliche Entscheidungen fundiert überprüfen zu können, ist der Einsatz von organisierten Wolfsschutzpatrouillen in den sächsischen Wolfsgebieten – wie überall unerlässlich. Diese unaufgeregte, aber kontinuierliche Präsenz von Beobachtern dient der präzisen Erfassung der Situation vor Ort. Nur wenn der tatsächliche Zustand von Herdenschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt eines Schadensfalles unmissverständlich und unabhängig dokumentiert wird, lässt sich verhindern, dass mangelnde Prävention im Nachhinein als Argument für Abschüsse instrumentalisiert wird. Fachlich fundierte Aufklärung und die Arbeit dieser Patrouillen sind somit das wichtigste zivilgesellschaftliche Korrektiv. Wir freuen uns über neue Aktive, statt jetzt den Kopf in den Sand zu stecken: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

Unser Druck wirkt: Wolfsmonitoring darf nicht länger in der Hand der Jägerschaft liegen

Seit Jahren fordern wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit unserer laufenden Petition, das Wolfsmonitoring in Niedersachsen den Jägern zu entziehen. Die jüngsten Entwicklungen um die Zusammenarbeit zwischen Umweltministerium und Landesjägerschaft zeigen: Unser Druck scheint zu wirken. Gleichzeitig bestätigen sich unsere Warnungen auf erschreckende Weise.

Wie der Online-Dienst Rundblick-Niedersachsen berichtet, kam es am Rande der jüngsten Sitzung des Agrarausschusses des niedersächsischen Landtags in der vergangenen Woche zu deutlichen Spannungen. Die oppositionelle CDU-Fraktion wollte auf Grundlage eines offenen Antrags zur Wolfspolitik eine Debatte über das Wolfsmonitoring erzwingen. Die rot-grüne Regierungsmehrheit blockierte diesen Vorstoß jedoch. Man wolle den Vorgang erst intern prüfen, erklärte die agrarpolitische Sprecherin der SPD, Karin Logemann. Genau diese Vorgänge machen deutlich, wie brisant das Thema inzwischen ist.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Was als „atmosphärische Störung“ oder „Schieflage“ zwischen Landesjägerschaft und Umweltministerium dargestellt wird, ist in Wahrheit ein längst überfälliger Prozess. Die Jägerschaft, die seit 2011 das Monitoring in Niedersachsen durchführt, steht in einem klaren Interessenkonflikt. Wer den Wolf grundsätzlich als Konkurrenten oder Bedrohung betrachtet, kann kein neutrales, wissenschaftlich sauberes Monitoring gewährleisten. Genau deshalb haben wir die Petition gestartet und fordern: Das Monitoring muss vollständig in unabhängige, staatliche und fachlich unabhängige Hände übergehen – weg von den Jägern.
Besonders der Fall des Wolfes „Alster“ macht die problematische Zusammenarbeit deutlich. Das Tier hatte sich im Frühjahr in Hamburg in Todesangst verteidigt, als es von einer Frau bedrängt wurde – die ihm im guten Glauben aus einer Notlage heraus helfen wollte – wurde anschließend eingefangen, mit einem Sender versehen und wieder freigelassen. Danach bewegte es sich – wie zu erwarten – durch Niedersachsen. Doch das Umweltministerium verweigerte der Landesjägerschaft Informationen über den Aufenthaltsort. Diese Zurückhaltung ist richtig und notwendig. Wer mit Jägern zusammenarbeitet, riskiert, dass sensible Daten in falsche Hände geraten und indirekt zu Verfolgung oder illegalen Handlungen führen können. Der Fall Alster zeigt exemplarisch, warum eine enge Kooperation mit der Jägerschaft beim Monitoring nicht tragbar ist, denn Aslter wurde von den Behörden für höchstwahrscheinlich tot erklärt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/06/alster-ein-junges-leben-voller-panik-schmerz-und-trauma-endet-mit-illegalen-tod/

Monitoringdaten werden zur Jagd verwendet

Noch schwerwiegender ist die Entwicklung, die das Ministerium selbst einräumt und die Rundblick-Niedersachsen ausführlich darstellt: Die Monitoring-Daten werden künftig noch stärker als bisher als Grundlage für behördliche Abschussentscheidungen, Schnellabschüsse und Interventionsgebiete herangezogen. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und den neuen revierübergreifenden Managementplänen wächst die Bedeutung dieser Zahlen enorm. Die bisherigen Hinweise der Jägerschaft reichten dem Ministerium bereits nicht mehr aus – zusätzliche genetische Daten und Bewertungen durch den NLWKN werden jetzt stärker gewichtet.
Genau davor haben wir von Anfang an gewarnt: Wer am Monitoring mitwirkt, liefert die Datenbasis für gezielte Abschüsse.Besonders enttäuschend und verantwortungslos ist das Verhalten vieler selbsternannter „Wolfsfreunde“ und ehrenamtlicher Wolfsberater, die weiterhin fleißig Daten liefern. Sie wissen genau, wofür diese Informationen am Ende verwendet werden – und machen trotzdem mit. Viele von ihnen ziehen sogar direkten persönlichen Vorteil daraus: Aufwandsentschädigungen, öffentliche Anerkennung, Projektgelder oder schlicht die Möglichkeit, sich als „Experten“ zu profilieren. Wer sich Wolfsfreund nennt und gleichzeitig das System füttert, das Abschüsse ermöglicht, handelt aus Opportunismus.
Diese Art von „Schutz“ ist nichts anderes als Mitwirkung an der systematischen Verfolgung der Wölfe.Wer nicht will, dass seine Hinweise, Sichtungen oder genetischen Proben für den Abschuss von Wölfen missbraucht werden, darf hier nicht länger zuarbeiten. Eine „umfangreiche Beteiligung der örtlichen Jäger an der Datengewinnung“, wie das Ministerium sie weiterhin wünscht und die fortgesetzte Zuarbeit angeblicher Wolfsfreunde sind genau der falsche Weg.
Laut einer Antwort auf UIG-Anfrage zu einem Fall in Landkreis Celle wurde tatsächlich eine Schießgenehmigung nach dem Riss einer einzigen Heidschnucke ausgestellt, ohne Zaun, während des Hütens sollte der Vorfall passiert sein.

Unser Appell bleibt klar:


Das Wolfsmonitoring muss den Jägern vollständig entzogen werden. Es gehört in die Hände unabhängiger Institutionen – ohne Interessenkonflikte, ohne Jagdinteressen und ohne die Gefahr, dass Daten zu Abschussgrundlagen werden. Unsere Petition läuft weiter. Unterstützen Sie uns, damit der Schutz des Wolfs nicht länger von denen abhängt, die ihn töten wollen: 
Screenshot der Petitionsseite. Hier der Link: http://www.change.org/wolfsmonitoring
Quelle:

Wir brauchen Hilfe!

Auch die Praxis der geheimen Schnellabschüsse und die Ausweisung von Interventionsgebieten in Niedersachsen stellt aus Sicht von und von Wolfsschutz-Deutschland e. V. eine rechtlich höchst bedenkliche Einschränkung des Tier- und Naturschutzes dar. Durch die sechswöchige Informationsblockade wird der rechtzeitige Zugang zu behördlichen Daten systematisch erschwert, was die Einlegung effektiver Rechtsbehelfe durch anerkannte Natur- und Tierschutzverbände nahezu unmöglich macht. Dass Wölfe ohne vorherigen individuellen DNA-Nachweis auf bloßen Verdacht hin entnommen und in Interventionsgebieten ganze Rudel sukzessive ausgelöscht werden dürfen, widerspricht nach unserer Auffassung unseres Vereins den strengen Vorgaben des Bundes- und Europarechts zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustands. Anstatt mangelhafte Herdenschutzmaßnahmen zu rügen, verlagern die Behörden das erhebliche juristische Risiko von Fehlabschüssen einseitig auf die Jägerschaft. Besonders kritisch sehen wir auch die Rolle jener etablierten Verbände, die sich über die Mitwirkung eigener Wolfsberater in behördliche Strukturen einbinden lassen und weiterhin primär auf Spendenaufrufe für langwierige Klageverfahren setzen, obwohl die jüngsten Beschneidungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und die Praxis vollendeter Tatsachen die Aussichten reiner Gerichtsverfahren massiv geschmälert haben.
Um eine unabhängige, lückenlose Dokumentation direkt in den betroffenen Revieren sicherzustellen und dem Wolfsschutz eine unbestechliche Stimme zu geben, bittet Wolfsschutz-Deutschland e. V. dringend um finanzielle Unterstützung durch Spenden oder Fördermitgliedschaften.

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Todesurteil für Wolfsfamilien: Niedersachsen besiegelt mit geheim gehaltenen Abschusszonen das Sterben ganzer Rudel

In Niedersachsen hat die rot-grüne Koalition ihre Maske endgültig fallen gelassen. Mit der Einrichtung des ersten sogenannten „Interventionsgebietes“ im Territorium Werlte, das sich über die Landkreise Emsland und Cloppenburg erstreckt, betreibt das Land staatlich legitimierte Wolfsvernichtung. Die offizielle Mitteilung des Ministeriums entlarvt ein zutiefst erschreckendes Verständnis von Natur- und Artenschutz: Unter dem Deckmantel des Weidetierschutzes wird hier die systematische Auslöschung eines kompletten Familienverbandes freigegeben – explizit inklusive Welpen und Jungwölfen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt dieses brutale Vorgehen aufs Schärfste.

Wir lehnen jeden einzelnen Abschuss kategorisch ab.
Beispielfoto Wolfsfamilie © Brigitte Sommer

Das Märchen vom „zumutbaren Herdenschutz“ im Emsland und Cloppenburg

In ihrer Begründung verweist die Landesregierung gebetsmühlenartig darauf, dass die Wölfe den „zumutbar ergriffenen Herdenschutz“ in den betroffenen Regionen überwunden hätten. Was das Ministerium verschweigt: Was politisch als „zumutbar“ definiert wird, ist meilenweit von einem echten, wolfsabweisenden Schutz entfernt. Solange Mindeststandards als ausreichend deklariert werden, die für einen intelligenten Beutegreifer kein echtes Hindernis darstellen, wird der Wolf für das menschliche Versäumnis beim Zaunbau mit dem Leben bestraft. Statt die Zäune endlich flächendeckend auf ein wirklich sicheres Niveau aufzurüsten, wird das Gewehr als vermeintlich unbürokratische Lösung gewählt.

Ausrottung als Management-Säule: Tötung von Welpen legalisiert

Besonders perfide sind die Details der neuen Jagdzeiten, die das Landwirtschaftsministerium offenlegt. Die Landesregierung plant, die Jagdzeit per Verordnung (DVO-NJagdG) so zu verändern, dass die Bejagung im Interventionsgebiet bis Ende Februar des Folgejahres ausgedehnt werden kann. Jungwölfe dürfen demnach fast das ganze Jahr über gejagt werden. Der zynische Verweis auf den jagdlichen Grundsatz „jung vor alt“ und die Behauptung, man trage der „Setz- und Aufzuchtzeit Rechnung“, ist blanker Hohn. Wer die Tötung von Welpen und die vorsätzliche Zerschlagung von Familienstrukturen anordnet, zerstört das biologische Gleichgewicht und provoziert erst recht unkontrollierte Risse durch versprengte, orientierungslose Jungtiere.

Das Demokratiedefizit: Wolfsjagden im Geheimen

Mit der neuen Informationspolitik verabschiedet sich das Land Niedersachsen endgültig von jeglicher demokratischer Transparenz. Dass Schnellabschussverfahren erst sechs Wochen nach dem Rissereignis veröffentlicht werden, ist ein bewusster Sabotageakt gegen den unabhängigen Natur- und Tierschutz. Die Begründung, man müsse „schutzbedürftige Interessen Dritter“ wahren, ist ein reines Schutzargument, um die Handlungen von Behörden und Jägerschaft vor kritischen Blicken und rechtlicher Überprüfung durch Naturschutzverbände zu verstecken. Weil die genauen Abmessungen der Jagdgebiete unter Verschluss gehalten werden, agieren die Schützen im rechtsfreien Raum, entzogen jeder öffentlichen Kontrolle.

Warum die NABU-Klage wichtig ist – aber diese Rudel nicht mehr retten kann

Zwar hat der NABU Niedersachsen (finanziell getragen vom Freundeskreis freilebender Wölfe und dem WWF) eine juristisch hochgradig ernstzunehmende Normenkontrollklage gegen die rechtswidrige Wolfsverordnung am OVG Lüneburg eingereicht. Wenn das Gericht die Verordnung kippt, bricht das niedersächsische Abschusssystem in sich zusammen. Doch die bittere Realität ist: Solche Prozesse dauern Jahre.
Den Wölfen im Emsland und in Cloppenburg hilft dieses Verfahren im Moment nicht mehr. Die Landespolitik hat das System gezielt so manipuliert, dass demokratische Kontrollmechanismen ausgehebelt werden. Durch die sechswöchige Geheimhaltung schafft das Ministerium im Verborgenen vollendete, tödliche Tatsachen. Da die Abschussbescheide geheim gehalten werden, können Verbände nicht einmal rechtzeitig Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten einreichen. Man kann nicht gegen eine Genehmigung klagen, von deren Existenz man nichts weiß. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e V. warnen seit Jahren vor genau dieser verheerenden Entwicklung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Das fatale Versprechen der Großverbände: Alibi-Artenschutz behindert die Praxis

Vor diesem Hintergrund kritisieren wir die aktuelle Kampagnenpolitik einiger etablierter Großverbände aufs Schärfste. Bis vor Kurzem wurde in Spendenaufrufen und Mitgliederwerbung gezielt das Bild vermittelt, dass juristische Klagen das einzige und allmächtige Mittel seien – gepaart mit dem bequemen Versprechen an die Unterstützer, man müsse selbst vor Ort nichts tun, außer den Beitrag zu überweisen.
Diese Strategie erweist sich jetzt als fataler Trugschluss. Dieses Einlullen der Öffentlichkeit behindert unsere aktive Arbeit im echten Wolfsschutz massiv. Es wiegt die Menschen in einer falschen Sicherheit, während draußen vor unserer Haustür die Zäune ungesichert bleiben und die Abschussdecken im Geheimen verteilt werden. Ein Kreuz auf dem Mitgliedsantrag stoppt keine Kugel. Was wir brauchen, ist kein Alibi-Wolfssschutz vom Schreibtisch aus, sondern tatkräftige Unterstützung und hartnäckige Präsenz an den Brennpunkten.

Ein System am Limit: Warum Gerichtsverfahren allein keine Wölfe mehr retten

Dass Organisationen wie der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. beim aktuellen, langwierigen Verfahren gegen die niedersächsische Wolfsverordnung als Mitfinanzier des NABU auftreten, zeigt deutlich, wo die Prioritäten der Szene liegen: im langwierigen, bürokratischen Staatsapparat. Zwar besitzen staatlich anerkannte Fachverbände theoretisch das Recht, gegen solche Verordnungen und Abschussbescheide vorzugehen. Doch die Praxis führt diese vermeintlich schärfste juristische Waffe im Akutfall ad absurdum.
Während im Hintergrund juristische Allianzen geschmiedet und Prozesse über Jahre vorbereitet werden, schaffen die Behörden im Revier bereits vollendete, blutige Tatsachen. Es zeigt sich schmerzhaft, dass das Vertrauen auf Paragrafen und das Ausruhen auf dem Status als anerkannter Verband vor Ort im Emsland oder in Cloppenburg wirkungslos verpuffen, solange die Landespolitik die Verfahren durch sechswöchige Geheimhaltung absichtlich an den Gerichten vorbeischleust. Wer uns in der Vergangenheit vorwarf, ohne den offiziellen Verbandsstatus im Hintergrund weniger ausrichten zu können, muss nun erkennen: Vor der heimlichen Abschusspraxis der Ministerien sind am Ende alle Akteure gleichermaßen blockiert. Es ist an der Zeit, den Fokus endlich von der juristischen Schreibtisch-Arbeit dorthin zu lenken, wo Wolfsschutz stattfindet: zur aktiven Kontrolle und Präsenz direkt an der Basis.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Zeugen vor Ort gesucht: Dokumentieren Sie das Geschehen

Wenn die Justiz durch bürokratische Verschleppung gelähmt ist und die Politik die Vorfälle vertuscht, müssen wir selbst hinsehen. Was es jetzt dringender denn je braucht, sind mutige Menschen vor Ort, die ihre Augen und Ohren offen halten.
Wir rufen unsere Vereinsmitglieder sowie alle Tier- und Naturschützer in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg auf: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten in den Revieren, dokumentieren Sie Jagdvorgänge, ungesicherte Weiden oder frische Rissvorfälle akribisch und melden Sie uns diese Beobachtungen. Nur durch lückenlose Fakten von der Basis können wir das Nebelnetz der Behörden durchbrechen. Wir garantieren Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit und lückenlosen Quellenschutz.
Hotline: 0176/48 73 26 12
Email: Volker.Vogel@wolfsschutz-Deutschland.de

Wir fordern den sofortigen Stopp der Jagd

Die Liste der glücklicherweise fehlgeschlagenen Schnellabschüsse in der Wesermarsch, in Cuxhaven, Wittmund oder Diepholz zeigt deutlich: Die Bejagung löst kein einziges Problem auf den Weiden, sondern bedient lediglich die Abschussforderungen der Jagd- und Agrarlobby. Wölfe sind immer noch eine geschützte Art. Ihre Dezimierung im Namen einer lobbygesteuerten Politik ist illegal (dies sollten die Jäger bedenken, die zur Waffe greifen wollen. Am Ende könnten auch sie als Sündenböcke dienen) und ethisch inakzeptabel. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert den sofortigen Stopp des Abschussverfahrens im Wolfsterritorium Werlte, die sofortige Rücknahme der geheim gehaltenen Fristen und eine bedingungslose Rückkehr zu einem echten Herdenschutz und rechtstaatlicher Ordnung.

Quelle:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Wolfsrätsel im Landkreis Wittenberg: Ein Fehlabschuss, zwei Versionen und die Frage nach den Konsequenzen

Der Abschuss eines Wolfes im Raum Bösewig wirft weiter Fragen auf. Während behördliche Berichte von einer nachträglichen Zerlegung des Tieres sprechen, deutet ein anonymer Hinweis an uns auf einen ganz anderen Ablauf hin. Was passierte in den Tagen nach dem 5. Mai 2026 – und welche rechtlichen Folgen hat der Vorfall?

Wir entdeckten den Fall in den Daten der DBB-Wolf und berichteten erstmals hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/10/staatlich-hingerichtet-wolf-im-golmer-territorium/

Für uns von  Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen grundsätzlich ab. Der behördlich genehmigte Abschuss im Raum Bösewig zeigt erneut die gesamte Problematik der aktuellen Praxis. Eigentlich galt die behördliche Anordnung dem Rüden GW4012m. Diesem Tier wurden in der betroffenen Schäferei für das laufende Jahr mindestens 11 der insgesamt 21 Wolfsübergriffe genetisch nachgewiesen. Als Begründung für die Abschussverfügung wurde angeführt, das Tier habe gelernt, optimalen Herdschutz aus 1,20 Meter hohen Elektronetzen und Herdenschutzhunde zu überwinden bzw. Zäune zu überspringen. Wir ziehen diese Version der angeblich übersprungenen Netze massiv in Zweifel. Aus unserer Sicht wird das Argument des gelernten Zaunsprungs oft zu schnell herangezogen, ohne dass der Zustand und die fehlerfreie Funktion des Herdenschutzes vor Ort unabhängig und lückenlos nachgewiesen wurden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Über den Ablauf nach dem Schuss am 5. Mai 2026 herrscht derweil tiefe Unklarheit. Offiziell wurde festgestellt, dass nicht der gesuchte Wolf erschossen wurde, sondern der Rüde GW5506m – ein bis dahin unauffälliges Tier, das seit Februar 2026 wiederholt im Territorium „Golmer“ nachgewiesen worden war. Doch die Spurensicherung wirft massive Widersprüche auf. Es stehen sich zwei Versionen gegenüber.

Das Schießen ins Blaue: Ein Blick in die WZI-Daten

Ein Blick in die offiziellen Unterlagen des Wolfskompetenzzentrums (WZI) zeigt, wie instabil die Lage im betroffenen Golmer Territorium zum Zeitpunkt der Genehmigung war. Der Monitoringbericht Sachsen-Anhalt dokumentiert für dieses Rudel drei Welpen, einen genetisch bestätigten Fähenwechsel sowie den zuvor im Gebiet illegal getötet aufgefundenen Rüden.
Besonders brisant: Das WZI dokumentiert in dem Papier explizit den „unbekannten Verbleib“ der vorherigen Fähe des Rudels. Trotz dieser unklaren Rudelstruktur wurde auf Grundlage der neuen Sonderregelungen im Bundesjagdgesetz gehandelt. Der Abschuss erfolgte in einem sensiblen Gefüge, obwohl das Oberverwaltungsgericht Magdeburg erst Anfang des Jahres entschieden hatte, dass im Bereich des Golmer Rudels kein Wolf geschossen werden darf.

Version 1: Die Trophäen-Zerlegung (Die LAU-Version)

Laut Angaben des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt soll der Jäger den Wolf nach dem Abschuss in Besitz genommen und zerlegt haben. Kopf, Gliedmaßen und Schwanz seien abgetrennt worden. Dem WZI sei am 8. Mai lediglich der Rumpf übergeben worden. Dies deutet auf eine klassische Trophäenpräparation hin, bei der die Decke (das Fell) mitsamt Kopf und Läufen einbehalten wird.
Beispielfoto Wolf.

Version 2: Das Plastiksack-Rätsel (Der anonyme Hinweis)

Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegt jedoch ein vollkommen anderer Insider-Hinweis vor, der diesen Ablauf in Frage stellt. Demnach wurde ein kompletter Kadaver in einer Plastikverpackung vorgelegt. Es sei angewiesen worden, lediglich eine DNA-Probe an der Zunge vorzunehmen. Direkt danach habe der Jäger den vollständigen Kadaver in der Verpackung wieder mitgenommen. Die ungeheuerliche Vermutung: Wurde die Fähe geschossen?
Diese beiden Darstellungen lassen sich kaum miteinander vereinbaren. Sollte der komplette Kadaver nach einer schnellen Zungenprobe direkt wieder mitgenommen worden sein, bleibt unklar, warum offizielle Stellen von einem unvollständigen Rumpf berichten.
Hieraus ergeben sich Fragen, die im Raum stehen: Wurde die Untersuchung des Tieres bewusst verkürzt, um eine unabhängige Begutachtung des gesamten Körpers zu verhindern? Oder wurden im Raum Bösewig möglicherweise sogar zwei Tiere geschossen – eines für die Genetik und eines für die Trophäengewinnung?
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. äußern hierbei einen schweren Verdacht: Wenn tatsächlich ein kompletter Körper in Plastik transportiert und die Untersuchung manipuliert wurde, könnte es sich bei dem getöteten Tier in Wahrheit um die Fähe des Golmer Rudels handeln, zu der es auch keinen Nachweis über den 30. April hinaus gibt? Das Verschwindenlassen des Kadavers würde in diesem Szenario dazu dienen, den illegalen Abschuss des Muttertieres zu vertuschen. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an die Behörden gestellt. Eine Antwort steht aktuell noch aus.

Zitat aus der Antwort des WZI:

„Bei dem am 05.05.26 geschossenen Wolf handelt es sich um GW5506m. Das Tier ist seit Februar 2026 wiederholt im Bereich des Territoriums Golmer genetisch nachgewiesen worden. Seine Herkunft ist unklar. Bislang gibt es keine genetischen Hinweise auf eine Verpaarung mit einem der weiblichen Tiere des Rudels. Sein Auftreten über die Genetik im Gebiet lässt zwei mögliche Schlüsse zu:

  1. entweder er ist als Floater (zwischen mehreren Territorien regelmäßig umherziehender Jungwolf) unterwegs oder
  1. als neuer territorialer Rüde zusammen mit der GOL-Fähe anzusehen (dafür fehlen aber bislang ausreichende Belege). Das gleiche Szenario gilt für GW4012m, der seit Mai 2025 im Bereich des Golmer Rudels wiederholt genetisch nachgewiesen wurde.

Aus dem Zeitraum Mai 2025 bis Mai 2026 liegen im Territorium Golmer zurzeit genetische Nachweise von insgesamt 5 Individuen vor (weitere Genetikproben befinden sich zurzeit auf dem Weg in die genetische Analyse). Mindestens die Fähe und ihre beiden Töchter bilden das Rudel GOL im Monitoringjahr 2025/26 (01.05.2025 – 30.04.2026). In welchem Zusammenhang die beiden Rüden mit dem Rudel stehen, ist zurzeit nicht ganz klar. Darüber hinaus liegen zurzeit keine Erkenntnisse zum weiteren Fortbestand des Rudels GOL vor, hier müssen im Freiland zunächst neue Informationen erarbeitet werden. Da mögliche Welpen jetzt noch zu klein sind, um allein umherzulaufen, bleibt der Status zurzeit erst einmal offen.“

Beispielfoto Wolfswelpe: Falls tatächlich doch auch die Fähe erschossen worden sein sollte, würde dies auch den Tod der Welpen bedeuten.

Welche Strafe erwartet den Täter?

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) am 4. Juni 2026 bestätigte. Deshalb brauchen wir in diesem Fall nicht zusätzlich eine Strafanzeige zu erstatten. Doch welche Konsequenzen drohen dem Schützen real? Der Wolf ist eine geschützte Art. Das Jagdrecht erlaubt keine eigenmächtige Trophäenverwertung oder Inbesitznahme des Kadavers. Rechtlich stehen hier Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Raum, die theoretisch mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem droht der Verlust des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte wegen mangelnder Zuverlässigkeit.
Der Blick auf die juristische Praxis der vergangenen Jahre dämpft die Erwartungen an eine harte Bestrafung jedoch erheblich:
    • Meist nur Geldstrafen: Illegale Wolfstötungen oder Verstöße gegen den Artenschutz enden vor deutschen Gerichten bei Ersttätern fast nie mit Haftstrafen. In der Regel werden die Verfahren gegen Geldstrafen im mittleren vierstelligen Bereich eingestellt oder enden mit relativ geringen Strafbefehlen.
    • Ermittlungshürden: Oftmals scheitern Verfahren an der lückenlosen Beweiskette oder der genauen Nachweisbarkeit des Vorsatzes – insbesondere, wenn Kadaver oder wichtige Beweismittel nicht zeitnah und vollständig gesichert wurden.
    • Der Jagdschein als spürbarste Konsequenz: Die härteste und wahrscheinlichste Folge für den Jäger ist meist nicht das Strafmaß des Gerichts, sondern der dauerhafte Entzug des Jagdscheins durch die Verwaltungsbehörden aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung.

Der politische Hintergrund: Jagdrecht und Feindbild Wolf in Sachsen-Anhalt

Der Vorfall im Landkreis Wittenberg ereignete sich in einem politisch extrem aufgeheizten Klima. Getrieben von der regierenden „Deutschland-Koalition“ aus CDU, SPD und FDP. Der Landtag verabschiedete am 23. April 2026 im Eiltempo eine Reform des Landesjagdgesetzes, die den Wolf offiziell als jagdbare Art einstuft. Flankiert wurde diese Entscheidung durch die Aufweichung des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026, die sogenannte „Schnellabschüsse“ bei Nutztierrissen erleichtern soll. 
Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde hierdurch ein rechtlicher Graubereich geschaffen, der die Hemmschwelle für Abschüsse drastisch senkt. Dass es dabei zu „Schüssen ins Blaue“ und fatalen Verwechslungen kommt, ist die direkte Folge einer politisch forcierten Anti-Wolf-Kampagne. Wie aggressiv die Debatte im Landtag geführt wird, zeigen Zitate führender Koalitionspolitiker: 
    • Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Räuscher, forderte bereits in der Vergangenheit vehement eine drastische Bestandsregulierung und erklärte öffentlich: „Die Population ist außer Kontrolle. Wir müssen den Wolf bejagen wie anderes Raubwild auch, um den ländlichen Raum zu schützen.“
    • Die FDP-Fraktion legte nach der Gesetzesverabschiedung nach und betonte, man dürfe die „Sorgen der Menschen nicht kleinreden“, während Stimmen aus der Jägerschaft und dem konservativen Lager den Wolf vermehrt als „Schad- und Bestien-Faktor“ für die Weidewirtschaft brandmarken.

Indem die Politik den Wolf zum Abschuss freigibt und das Narrativ des „unbezwingbaren Problemwolfs“ füttert, schafft sie den Nährboden für Vorfälle wie in Wittenberg. Wenn Jäger sich durch die Rhetorik der Landesregierung ermutigt fühlen, Fakten eigenmächtig zu schaffen, trägt die Politik in Magdeburg eine direkte Mitverantwortung für diesen Skandal.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden den Fall und das Verfahren der Staatsanwaltschaft aufmerksam verfolgen. Der Schutz bedrohter Arten darf nicht durch unklare Praxis und milde Urteile ausgehöhlt werden.

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Vom Wolfskompetenzzentrum zur institutionalisierten Wolfsjagd: Backhaus’ systematischer Plan

In seiner Pressemitteilung vom 3. Juni 2026 feiert Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht und die Erstellung eines zentralen landesweiten Wolfs-Managementplans als großen Fortschritt. Die Richtung ist klar: Abschüsse sollen einfacher, rechtssicherer und gerichtsfester werden und es könnten sogar Wolfsjagden geplant sein.

Genau diese Entwicklung war absehbar. Bereits im Januar 2026 hatte Wolfsschutz-Deutschland das neu geschaffene Wolfskompetenzzentrum als technokratischen ersten Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd kritisiert. Fünf Monate später zeigt sich das volle Ausmaß der Strategie von Minister Backhaus (SPD, selbst Jäger):
  • Januar 2026: Zentralisierung der Wolfsangelegenheiten in einem ministeriumseigenen Kompetenzzentrum.
  • März 2026: Ablehnung der Bundesnovelle im Bundesrat – nicht weil sie zu scharf, sondern weil sie Backhaus nicht weit genug ging.
  • 5. Mai 2026: Backhaus, selbst Jäger, baut systematisch die administrativen und rechtlichen Grundlagen für eine regelmäßige Entnahme von Wölfen auf – während er nach außen weiter vom „streng geschützten“ Wolf spricht.
  • 3. Juni 2026: Schnelle Umsetzung auf Landesebene: Wolf ins Jagdrecht und ein zentraler Managementplan aus einer Hand. Der Managementplan liegt noch nicht vor. Wir sind allerdings gespannt. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Während Backhaus beim Buckelwal „Timmy“ als Retter posierte, baut er beim Wolf systematisch die Infrastruktur für breitere Eingriffe auf – weit über so genannte „Problemwölfe“ hinaus.

Besonders bitter: Einige klagefähige Verbände haben bis jetzt mit dem Versprechen Spenden und Mitglieder geworben, nur ihre Klagen würden die Wölfe wirklich schützen. Diese Entwicklung – Entmachtung der Klagen durch fehlende aufschiebende Wirkung und zentrale, gerichtsfeste Strukturen – haben sie entweder nicht kommen sehen oder bewusst kleingeredet.
Gleichzeitig haben Teile dieser Verbände vor Ort aktive, unabhängige Wolfsschützer unseres Vereines behindert, die echte praktische Arbeit leisten. Sie wurden teilweise als Spinner bezeichnet, oder als Wolfstouristen diffamiert. 
Das zeigt: Die etablierten Verbände haben, statt die Entwicklungen frühzeitig und hart zu benennen, wie es Wolfsschutz-Deutschland e. V. getan hat,  ein Geschäftsmodell gepflegt, das nun – und dies war vorhersehbar – an seine Grenzen stößt – während die Basisarbeit vor Ort darunter leidet.

Fazit: Backhaus hat in nur wenigen Monaten konsequent umgesetzt, was er auf Bundesebene selbst als unzureichend kritisierte. Während einge Wolfsfreunde immer noch glaubten, Backhaus wolle konsequenter schützen, gingen ihm in Wahrheit die Entwürfe nicht weit genug. Der Wolf wird schrittweise immer mehr zum „managebaren Problemtier und Sündenbock“ gemacht. Für echten Natur- und Tierschutz wird es jetzt dringend Zeit, dass unabhängige, vor Ort aktive Gruppen stärker in den Vordergrund rücken – weg von lobbygetriebenem Symbolismus hin zu echter praktischer Arbeit. Wir freunen uns über Aktive: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Staatlich hingerichtet: Wolf im Golmer-Territorium

Am 5. Mai 2026 wurde im Territorium Golmer (Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt) ein Altwolf (männlich) getötet. Offiziell als „Managementmaßnahme wegen Nutztierrissen“ deklariert – in Wahrheit eine staatlich genehmigte Hinrichtung, die anscheinend ohne jede Vorabinformation der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände durchgeführt wurde. Nur nachträglich taucht der Fall jetzt in der Totfundliste der DBBW auf. Das ist ein Skandal für den Natur- und Tierschutz.

Politisch gewollte Schwächung des Schutzes

Wölfe binden sich an ihren Partner ein Leben lang. Wie grausam ist es dazu noch, nicht nur den Partner, sondern auch noch den Vater der Familie wegzuschießen? Beispielbild Wölfin © Brigitte Sommer

 

Seit der Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ (Anhang V FFH-Richtlinie) haben Politik und Jagdlobby leichtes Spiel. Nur wenige Wochen vor dieser Tötung, am 23. April 2026, hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den Wolf ins Landesjagdgesetz aufgenommen – kurz nach der bundesweiten Aufnahme ins Bundesjagdgesetz. Die Landesregierung (Koalition aus CDU, SPD und FDP) und die CDU – Sachsen-Anhalt feierten den Beschluss als großen Erfolg. Minister Sven Schulze erklärte: „Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht schaffen wir klare rechtliche Strukturen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement.“ Der wolfspolitische Sprecher der CDU, Alexander Räuscher, betonte ein „wissenschaftlich fundiertes, revierübergreifendes Bestandsmanagement“ und sprach von einer „verantwortungsvollen Balance“. Der Landesjagdverband nannte es einen „Meilenstein“. Für den Wolf bedeutet das vor allem eines: Der Weg für immer mehr Tötungen ist geebnet.

Im Golmer-Territorium lebte ein Paar: Die Fähe GW2732f und der Rüde GW 2733m (aus dem Siegadel-Gebiet). In den vergangenen zwei Jahren haben sie vier bzw. drei Welpen großgezogen. Sollte es sich bei dem getöteten Wolf um den Vaterrüden handeln, hat die Mutter mit hoher Wahrscheinlichkeit gerade wieder Welpen geboren. Alleine und eventuell mit noch nicht abgewanderten, unerfahrenen Jungtieren aus dem vergangenen Jahr,  wird sie kaum Chancen haben, den Nachwuchs durchzubringen. Stattdessen wird sie sich zwangsläufig leichter Beute zuwenden – also Weidetieren. Die Folge wären mehr und nicht weniger Nutztierrisse. Genau das Gegenteil dessen, was die Politik vorgibt zu erreichen.

Beispiel für verantwortungslose Tierhaltung

Welche geradezu irrsinnigen Tötungen überhaupt genehmigt werden, zeigt ein Fall aus dem gleichen Gebiet vom Oktober 2025: Ein Halter weigerte sich, wolfsabweisende Zäune aufzustellen, weil er sich körperlich nicht in der Lage dazu sah. Die Behörde gab ihm zunächst Recht und erteilte eine Abschussgenehmigung – obwohl 100-prozentige Förderung für ausreichend hohe Zäune verfügbar war. Erst ein Gericht stoppte die Tötung. Wer Tiere hält, deren Schutz mit Anstrengung verbunden ist, muss diese Anstrengung auch leisten – oder die Haltung aufgeben. Der Wolf darf nicht zum Sündenbock für persönliche Unfähigkeit oder Bequemlichkeit werden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede einzelne Tötung eines Wolfs grundsätzlich und ohne Ausnahme ab. Kein Wolf darf für mangelhaften Herdenschutz sterben. Herdenschutz muss konsequent umgesetzt und gefördert werden.

Wolfsväter müssen die Mutter und die neu geborenen Welpen ernähren.

Transparenz? Fehlanzeige – Rechtsschutz? Systematisch erschwert

Dass die Öffentlichkeit und klagefähige Verbände oft erst nach der Tat von solchen Tötungen erfahren, macht effektiven Rechtsschutz nahezu unmöglich. Genau das ist gewollt. 

Parallel zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG, BT-Drucksache 21/4146) das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Die erste Lesung im Bundestag ist bereits durch, eine öffentliche Anhörung fand im März 2026 statt. Geplant sind unter anderem der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen und deutlich strengere Fristen – ein getöteter Wolf bleibt tot, selbst wenn Verbände später klagen. Die Kombination aus Herabstufung des Schutzstatus, Aufnahme ins Jagdrecht und dieser geplanten Beschneidung des Rechtsschutzes untergräbt den Geist des europäischen Artenschutzrechts massiv.

Wir haben daher einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt, um alle Unterlagen zur Tötung im Golmer-Territorium, die zugrundeliegenden Rissvorfälle, Herdenschutzmaßnahmen und die Genehmigung offenzulegen.

Strafanzeige – sinnvoll oder nicht?

Bei genehmigten Tötungen wie dieser hat eine Strafanzeige meist keine strafrechtlichen Erfolgsaussichten, weil eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Strafbar ist nur die illegale Tötung. Dennoch kann eine Anzeige in manchen Fällen sinnvoll sein, um Akteneinsicht zu erhalten, Verfahrensfehler zu dokumentieren und politischen Druck zu erzeugen. Wir werden das bei diesem Fall prüfen. 

Unsere Forderungen

  • Sofortige Veröffentlichung aller Genehmigungen zur Tötung von Wölfen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände vor jeder Entscheidung
  • Konsequenter und flächendeckender Herdenschutz statt Tötungen
  • Rücknahme der Herabstufung des Wolfschutzes auf EU-Ebene
  • Vollständige Transparenz bei allen „Managementmaßnahmen“
An Grausamkeit kaum zu überbieten, einen Wolfsvater in den sensiblen Phasen der Welpenaufzucht totzuschießen. © Brigitte Sommer

Werden Sie aktiv – damit solche Heimlichkeiten nicht mehr heimlich bleiben!

Solche klammheimlichen Tötungen werden nur möglich, weil zu wenige Menschen hinschauen und Druck machen. Werden Sie Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. und unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme, Ihrem Beitrag und Ihrer Zeit. Besonders in den Wolfsgebieten brauchen wir aktive Menschen, die Zäune dokumentieren und Vorgänge in den Territorien beobachten und für echte Transparenz sorgen. Je mehr wir vor Ort sind, desto schwerer wird es für Behörden und Jagdlobby, solche Tötungen im Stillen durchzuziehen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

https://www.cdufraktion.de/2026/cdu-fraktion-weichenstellung-fuer-umgang-mit-wolf/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Größter angeblicher Wolfsriss Niedersachsens im Dalum-Wietmarscher-Moor – massive Zweifel an der offiziellen Darstellung

In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 sollen im Dalum-Wietmarscher-Moor mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt worden sein. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat eine Abschussgenehmigung für zwei männliche Wölfe erteilt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Genehmigung entschieden ab und kündigt an, gegen die Aussteller der Abschussgenehmigung und jede Person, die an der Tötung von Wölfen beteiligt ist, strafrechtlich vorzugehen.

Laut eines Berichtes vom NDR dürfen zwei Wölfe geschossen werden – auf dem Gelände der betroffenen Weidefläche und bis zum 15. Juni. Zwei Wölfe deshalb, weil die Behörden davon ausgehen würden, dass mehrere Tiere hinter dem Angriff steckten.

Beispielfoto Wolfsrudel. Es ist längst wissenschaftlich anerkannt, dass zerschossene Wolfsfamilien nicht weniger, sondern mehr Risse nach sich ziehen, gerade bei der Aufzucht werden die Väter als Nahrungsbeschaffer gebraucht. Allein erziehende Mütter müssen zu leichter Beute greifen. © Brigitte Sommer

Abschuss laut Landkreis „angemessen“

Vor dem Hintergrund dieses Ausmaßes sei der Abschuss angemessen, um weitere Risse zu verhindern, sagte eine Landkreis-Sprecherin dem NDR. Die betroffene Fläche müsse aus naturschutzfachlichen Gründen unbedingt von Schafen beweidet werden, eine Umsiedlung der Tiere sei nicht möglich. Die Behörden hoffen den Angaben zufolge, dass der Abschuss andere Wölfe abschreckt. Wann die Tiere gejagt und wie sie auf dem rund 1.200 Hektar großen Gelände gefunden werden sollen, dazu wollte der Landkreis zunächst keine Angaben machen. Muttertiere dürften ausdrücklich nicht geschossen werden. Der mögliche Abschuss von zwei Tieren gefährde den Wolfsbestand in der Region nicht. An der Entscheidung seien gleich mehrere Behörden beteiligt gewesen, da die Landkreisgrenze mitten durch das Dalum-Wietmarscher-Moor in Füchtenfeld verläuft.

Schwere Zweifel an der offiziellen Version

Auf einem vom NDR veröffentlichten Foto sind zahlreiche tote Schafe zu sehen, von denen viele äußerlich relativ unversehrt wirken. Dies wirft bereits Fragen auf, ob wirklich alle Tiere durch Wölfe getötet wurden oder ob andere Ursachen (z. B. Ertrinken im Moor, Stress, Verletzungen durch Panik oder Kombinationseffekte) eine Rolle spielten.Besonders kritisch sehen wir das behauptete Ausmaß auf einer 1.200 Hektar großen Moorweide. Hier teilweise im Video des NDR zu sehen: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/groesster-angriff-in-niedersachsen-woelfe-sollen-geschossen-werden-schafe,wolf-592.html

Ein solcher Massenriss passt nicht zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen: Der verstorbene Wolfsexperte Toni Seiler hat den Beutereflex detailliert beschrieben https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/  : Sobald flüchtende Beute die angeborene Handlungskette (Jagen – Packen – Töten) auslöst, kommt der Wolf erst beim Fressen zur Triebbefriedigung. Nach einem erfolgreichen ersten Riss wären die Wölfe mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Fressen zurückgekehrt und nicht in der zweiten Nacht erneut zum massenhaften Töten. Auch wäre genug Platz auf der großen Fläche für eine Flucht der Schafe, denn sobald die nächste Beute aus dem Sichtfeld ist, tritt auch der Beutereflex (Jagen, packen, Töten) nicht mehr ein. Genau dieses Verhalten ist auf einer derart weitläufigen Fläche kaum erklärbar. Deshalb fragen wir:

  • Gab es temporäre mobile Innennetze oder engere Teilkoppeln innerhalb des großen Außenzauns, in denen die Schafe zusammengehalten wurden?
  • Wie war die Herde tatsächlich verteilt?
  • Warum kehrten die Wölfe in der zweiten Nacht offenbar zum Töten statt zum Fressen zurück?
Wolfsväter müssen in der sensiblen Phase kurz nach der Geburt der Welpen Ende April/Anfang Mai die Familie mit Nahrung versorgen, da die Wolfsmutter bei den Welpen bleiben und sie säugen muss.

Mögliche betroffene Rudel

Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim
  • Aktueller Status (Monitoringjahr 2025/2026): Wolfsrudel (bestätigt) mit insgesamt 6 Wölfen (2 adulte + 4 juvenile/Welpen). Ein bekanntes Individuum: Rüde GW2950m.
    wolfsmonitoring.com
  • Historische Entwicklung:
  • Seit ca. 2020 etabliert (zunächst als Territorium/Paar, dann Rudel mit Welpen).
  • Starke Schwankungen: In früheren Jahren bis zu 9 Wölfe, zeitweise nur Paar.
  • 2023/2024 und 2024/2025: Nur Paar-Status.
  • 2025/2026: Wieder erfolgreiche Reproduktion → Rudel mit Nachwuchs.
Das Territorium liegt in der Grafschaft Bentheim (bei Nordhorn) und damit sehr nah am Dalum-Wietmarscher-Moor.
Rudel Meppen (MEP) – Landkreis Emsland
  • Aktueller Status: Wolfsrudel (bestätigt) mit mindestens 2 adulten + 4 weiteren Tieren (Stand Ende 2024; neuere Quartalsberichte bestätigen anhaltende Präsenz).
    wolfsmonitoring.com
  • Entwicklung: Seit einigen Jahren etabliert im Emsland-Raum (neues Rudel um Meppen wurde bereits früher nachgewiesen, inkl. Welpen). Es gehört zu den stabilen Territorien im westlichen Niedersachsen.

 

Massive Zweifel am Herdenschutz

Der betroffene Zaun soll 34 km lang und einen Grundschutz bieten. Dennoch drangen die Wölfe offenbar ein. Wir zweifeln stark daran, dass:

  • ein 34 km langer Wildzaun regelmäßig und lückenlos kontrolliert wurde
  • die Spannung der oberen Litzen über die gesamte Länge intakt war
  • die Eingangstüren und Zugangspunkte ausreichend gesichert waren

Die Aussagen der Behörden zum „erfüllten Mindeststandard“ bleiben schwammig und wenig nachvollziehbar. Die Moorschäferei bewirtschaftet das Gebiet erst seit Januar 2026 – eine lückenlose Kontrolle auf einer so großen Fläche ist extrem schwierig.

Ablehnung der Abschussgenehmigung

Die Begründung, der Abschuss solle andere Wölfe „daraus lernen“ lassen, ist biologischer Nonsens. Wölfe handeln instinktgeleitet und nicht nach menschlichen Abschreckungslogiken. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert heftigst gegen diese Abschussgenehmigung. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Tötung der Wölfe zu verhindern.

Wolf als Sündenbock

Wenn der Mensch fluchtunfähige Schafe in die freie Natur stellt und diese nur unzureichend schützt, ist ein Konflikt mit Beutegreifern die logische Folge. Statt den Wolf zum Sündenbock für eigene Versäumnisse zu machen, müssten Aufsichtspflicht und Herdenschutz auf großen Moorflächen endlich ernsthaft umgesetzt werden. Die Häufung schwerer Risse in Moorgebieten (u. a. Hemelsmoor bei Zeven) deutet auf systemische Defizite hin – nicht auf ein „neues Aggressionsniveau“ der Wölfe.

Rolle des Umweltministers Christian Meyer

Die Abschussgenehmigung erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer (Grüne). Damit trägt Meyer persönlich politische Verantwortung für diese Entscheidung. Statt massiv in besseren, praxistauglichen Herdenschutz auf großen Moorflächen zu investieren, setzt das Ministerium offenbar weiter auf die Tötung.

Systematischer Interessenkonflikt bei der Jägerschaft

Wie wir bereits in unserem Artikel https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/  vom 4. April 2026 deutlich gemacht haben, besteht in Niedersachsen ein massiver Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt nicht nur das offizielle Wolfsmonitoring durch, sondern profitiert gleichzeitig von erleichterten Schnellabschüssen und festgelegten Entnahme-Quoten. Mit der neuen Handlungsempfehlung des Umweltministeriums vom 2. April 2026 wurde die Jagd auf Wölfe faktisch eröffnet. Die Jäger kontrollieren damit sowohl die Datengrundlage, als auch die Abschussentscheidungen.

Jäger fordern radikale Abschusspolitik

Auf dem Landesjägertag der Landesjägerschaft Niedersachsen am 8. Mai 2026 in Soltau forderte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke offen die Entnahme ganzer Rudel in Interventionsgebieten sowie ein Aneignungsrecht für erlegte Wölfe. Solche Forderungen zeigen die Stoßrichtung großer Teile der Jägerschaft: hin zu einer systematischen Ausrottung unserer Wölfe: https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/landesjaegertag-in-niedersachsen-ljn-zum-thema-wolf-und-mehr/
Beispielfoto Wolfswelpen im Alter von vier Monaten. Sie sind noch vollständig auf ihre Eltern angewiesen.

Transparenz dringend erforderlich

Wir haben einen umfassenden UIG-Antrag gestellt und fordern vollständige Offenlegung von:
  • Zaunprotokollen und Wartungsunterlagen
  • genauer Herdenführung und möglichen Innenabzäunungen
  • Fotos und Dokumentation aller Rissstellen
  • genetischen Nachweisen und der vollständigen Rissbegutachtung

Solange diese Unterlagen nicht transparent vorliegen, bleibt die offizielle Darstellung dieses „größten Wolfsangriffs“ fragwürdig. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert ein Herdenschutzmanagement, das auch auf echtem, praxistauglichem Herdenschutz basiert.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

 

Vom Wal-Retter zum Wolfs-Jäger: Wie Backhaus die Bürger mit „streng geschützt“ in die Irre führt

Während Umweltminister Dr. Till Backhaus (SPD) in der Pressemitteilung zum „Tag des Wolfes“ am 30. April 2026 beteuert, der Wolf bleibe „streng geschützt“, zeigt sein tatsächliches Handeln und seine politische Linie ein völlig anderes Bild. In der Öffentlichkeit heißt es beruhigend: „Rechtlich bleibt der Wolf eine streng geschützte Art. Eingriffe sind nur unter engen Voraussetzungen möglich.“ Gleichzeitig hat Backhaus der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz im Bundesrat nicht zugestimmt – nicht etwa, weil er den Wolf schützen wollte, sondern weil ihm die Neuregelung nicht weit genug geht.

Die beruhigende Rhetorik – und die harte Realität

Beispielfoto Wolfsjährling.

In der Pressemitteilung zum „Tag des Wolfes“ am 30. April 2026 heißt es wörtlich:

„Rechtlich bleibt der Wolf eine streng geschützte Art nach europäischem und nationalem Recht. Eingriffe sind nur unter engen Voraussetzungen möglich…“

Gleichzeitig hat Backhaus der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz im Bundesrat nicht zugestimmt – nicht aus Schutzgründen, sondern weil ihm die Neuregelung nicht weit genug geht. Original-Zitate machen das eindeutig:

  • „Es ist bekannt, dass ich mich seit langer Zeit für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes eingesetzt habe. Im Fokus stand für mich immer […] die rechtssichere Entnahme schadstiftender Wölfe.“ (Pressemitteilung März 2026)
    regierung-mv.de
  • „Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Änderung des Bundesjagdgesetzes und die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für rechtssichere Verfahren zur Wolfsentnahme sorgen. Die neuen Regeln seien nicht hinreichend konsequent und praxistauglich.“ (März 2026)
    zeit.de
  • „Wir brauchen jetzt endlich eine rechtssichere Grundlage zur Entnahme von auffälligen Wölfen.“ (Januar 2026)
    regierung-mv.de
Backhaus kritisiert seit Monaten, dass die Bundesnovelle nicht genügend Rechtssicherheit für schnelle und gerichtsfeste Entnahmen schaffe. Er sieht widersprüchliche Regelungen zwischen Jagd- und Naturschutzrecht und befürchtet Klagen. Sein Ziel ist klar: einfachere, praxistauglichere Abschüsse und ein echtes Bestandsmanagement. Die Formulierung „streng geschützt“ dient vor allem dazu, die Schutzseite und die Öffentlichkeit zu beruhigen, während im Hintergrund die Strukturen für mehr Entnahmen ausgebaut werden – zuletzt durch die direkte Eingliederung des Wolfskompetenzzentrums ins Ministerium. Wir berichteten bereits hier:https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/20/das-wolfskompetenzzentrum-in-mecklenburg-vorpommern-ein-technokratischer-schritt-zur-institutionalisierten-wolfsjagd/
Das ist klassische politische Trickserei: Nach außen Kontinuität und hohen Schutz suggerieren, während man intern maximale Handlungsfähigkeit gegen Wölfe anstrebt.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Die „Erweckung“ beim Wal – und was sie über den Umgang mit Wölfen verrät

Backhaus wurde beim Drama um den gestrandeten Buckelwal „Timmy“ plötzlich zum Retter umstilisiert. Nach anfänglicher Passivität und Ablehnung privater Bergungsversuche gab es eine medienwirksame Kehrtwende. Diese „Erweckung“ bei einem charismatischen Meeressäuger offenbart die Doppelmoral: Wo mediale Aufmerksamkeit und öffentlicher Druck hoch sind, zeigt man Mitgefühl. Beim Wolf, der vor allem in ländlichen Regionen Konflikte auslöst, sieht die Praxis anders aus. Hier wird konsequent auf „Management“, „Regulierung“ und schnellere Entnahmemöglichkeiten gesetzt.

Zitate zum Wal von Backhaus:

  • „Der Wal hatte Mut, der wollte leben.“
    (MDR-Interview, nach der Rettungsaktion, Mai 2026)
  • „Wenn man einem Wal einmal in die Augen geschaut hat, ist man ein anderer Mensch.“
    (Mehrfach in Pressestatements verwendet, z. B. nach der Freilassung)
  • „Wir haben am Ende dieses Tier gerettet.“
    (ZDF, 28. April 2026 – Triumph-Statement an seine Kritiker gerichtet)
  • „Seine Rufe lassen mich nicht mehr los.“
    (Tagesspiegel, April 2026)
  • „Ich habe wieder nur zwei, drei Stunden geschlafen.“
    (BILD, über seinen persönlichen Einsatz)
  • „Es war mir wichtig, nah beim Wal zu sein. Man nimmt ihn ganz anders wahr als aus großer Entfernung.“
    (BILD, nachdem er im Trockenanzug zum Wal geschwommen war)

Stabile Population – überschaubare Schäden

Aktuell leben in MV 26 Wolfsrudel und zwei Paare (Monitoring 2025/26). Die Population ist stabil. Hier der Link zur Liste: https://wolf-mv.de/woelfe-in-m-v/
Seit 2007 wurden landesweit mehr als 3.000 Nutztiere verletzt oder getötet, dafür über 270.000 Euro Entschädigung gezahlt (Stand 2024: exakt 272.868 € bei 2.588 betroffenen Tieren). Das sind im Schnitt weniger als 15.000 Euro pro Jahr – eine im Landeshaushalt vernachlässigbare Summe, die zudem oft durch unzureichenden Herdenschutz mitverursacht wird. Effektiver Präventionsschutz (Zäune, Herdenschutzhunde) reduziert Risse nachweislich deutlich.Wichtig zur Transparenz: Auf wolf-mv.de gibt es detaillierte Listen der Rissvorfälle mit Angaben zum Herdenschutz-Status („Grundschutz vorhanden“, „mit Mängeln“, „kein Grundschutz“). Viele Schäden ereignen sich trotz oder wegen unzureichender Sicherung. Das unterstreicht: Das Problem liegt nicht beim Wolf, sondern häufig bei der mangelnden Prävention. Hier der Link zur Liste: https://wolf-mv.de/kompensation/
Beispielfoto Wolf.

Persönliche Interessen: Der Jäger als Wolfspolitiker

Till Backhaus ist selbst Jäger. Diese persönliche Nähe zur Jagdszene ist kein Geheimnis. Sie erklärt zumindest teilweise, warum er seit Jahren für eine Aufweichung des Wolfschutzes kämpft und mit Jägern und Landwirten enger zusammenarbeitet als mit konsequenten Naturschützern. Die Einbindung der Jägerschaft bei Vergrämung und Entnahmen im Managementplan passt perfekt ins Bild.

Fazit: Vom Schutz zum Schuss – mit freundlicher Rhetorik

Die Bürger  verdienen Aufrichtigkeit, statt Manipulation. Der Wolf ist durch die EU-Herabstufung und das Bundesjagdgesetz nicht mehr streng geschützt. Backhaus weiß das genau – und will sogar noch weiter gehen. Die Bündelung des Wolfsmanagements direkt ins Ministerium, der geplante neue Managementplan und die Forderung nach mehr Rechtssicherheit für Abschüsse sprechen eine klare Sprache.

Wir fordern:

  • Herdenschutz statt tödlichem „Management“
  • Unabhängiges Monitoring statt ministeriell gesteuerter Daten für die Jagd

 

Der Wolf braucht keine technokratische Verwaltung. Er braucht konsequenten Schutz – auch und gerade gegen politische Doppelzüngigkeit. 

 

Quelle:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=219716

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Jägerpräsident Dammann-Tamke will Rudelabschüsse – Wolfsschutz warnt vor Eskalation

Vor genau drei Wochen hat Niedersachsen mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes die Jagd auf Wölfe offiziell eröffnet. In unserem Artikel vom 4. April 2026 haben wir bereits vor den dramatischen Folgen und den massiven Interessenkonflikten gewarnt. Diese Entwicklung, die wir seit Jahren angekündigt und kritisiert haben, nimmt nun immer konkretere und besorgniserregendere Formen an.

Dammann-Tamkes umstrittener O-Ton

Am 15. April 2026 erklärte Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und des Deutschen Jagdverbands:
„Für uns Jäger sind wildbiologische Faktoren die entscheidenden Kriterien für ein funktionierendes Bestandsmanagement beim Wolf. Selbstverständlich gehört für uns dazu auch der Elterntierschutz. Wir plädieren daher für eine dreimonatige Schonzeit des Wolfes in den Monaten April, Mai und Juni.“

Gleichzeitig forderte er jedoch in „Problemgebieten“ eine Bejagung ganzer Rudel

Diese Kombination aus angeblicher Schonzeit während der Welpenaufzucht und der Forderung nach Rudelabschüssen empfinden wir als besonders zynisch und brutal. Auch der jagdpolitische Sprecher der SPD, Christoph Willeke, nimmt kein Blatt vor den Mund: „Wir werden mit dem Ausschöpfen der Möglichkeiten zur Wolfsbejagung in Niedersachsen nicht hinter das Bundesjagdgesetz zurückfallen“, sagte er dem Jagdblatt Pirsch. Die Berechnungsgrundlage für die geplante Freigabe von 27 adulten, territorialen Wölfen sei ihm aktuell noch nicht bekannt, daher könne er hierzu keinen Standpunkt einnehmen. Es werde jedoch zusätzlich noch einen Abschuss von Jungwölfen geben, wenn die bereits entnommene Zahl nicht den guten Erhaltungszustand gefährdet. Das werde man dann von Jahr zu Jahr sehen.
Christian Meyer (Grüne) im Landtag (nach Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz): „Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten, die das Bundesgesetz bietet, vollumfänglich umsetzen.“
Dazu soll ein Rissradius nicht von einem Kilometer, sondern von 20 Kilometern gelten, um die Anonymität der Häscher zu gewährleisten. Ab Juli sollen Jagdpläne stehen. Nicht die Landkreise sollen zuständig sein, es soll vom Land aus bestimnt werden.
Wölfin mit Welpen.

Wir sind gegen jeglichen Wolfsabschuss

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jeden Abschuss von Wölfen grundsätzlich ab. Der Wolf gehört als Teil der Natur in unsere Landschaft. Statt Abschüssen und willkürlichen Quoten brauchen wir endlich wirksamen, präventiven Herdenschutz.

Versagen der Behörden beim Herdenschutz

Statt die Veterinärämter endlich anzuweisen, bei nachweislicher Herdenschutzverweigerung konsequent einzugreifen, wird das Geld lieber in teure Wolfsjagden gesteckt. Diejenigen, die ihre Tiere wirklich schützen wollen, sollten unbürokratisch 100 % Förderung für geeignete Herdenschutzmaßnahmen erhalten – ohne endlose Antragsverfahren und Gutachten.

Teure Wolfsjagden statt günstigem Herdenschutz – ein Blick in die Schweiz

Dass Wolfsabschüsse für den Steuerzahler extrem teuer sind, zeigt ein Blick in die Schweiz besonders deutlich. Dort kostet der Abschuss eines einzelnen Wolfs im Schnitt rund 35.000 Schweizer Franken (ca. 36.500 Euro). In manchen Kantonen (z. B. Wallis) verschlingen die Regulierungsmaßnahmen pro Saison 800.000 bis über 1 Million Franken. Während Hunderttausende Euro in Nachtsichttechnik, automatische Waffen, Munition und Überstunden der Jäger fließen, bleibt der echte, präventive Herdenschutz chronisch unterfinanziert. Nicht nur die Jagdlobby, sondern auch die Waffen- und Optikindustrie profitiert massiv von dieser Entwicklung – finanziert vom Steuerzahler.
Wolfswelpen.

Besorgniserregende gesellschaftliche Dimension

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Teile der Politik und der beteiligten Lobby die Bevölkerung durch diese Jagdeskalation bewusst an Gewalt gegen Tiere gewöhnen und damit auch kriegswilliger machen wollen.

Die Monitoring-Problematik

Besonders verwerflich ist das Verhalten einiger Personen, die aus persönlichem Vorteil Monitoringdaten direkt an Jäger oder jagdnahe Strukturen weitergeben. Das ist kein neutrales Monitoring mehr – das ist gezielte Vorbereitung der Jagd. Wir kritisieren dieses Verhalten scharf: Wer aus Egoismus sensible Wolfsdaten an die Jägerschaft meldet, verrät den Wolf und untersützt die Wiederausrottung.

Unsere Forderung

Drei Wochen nach der Jagd-Eröffnung zeigen sich die Folgen deutlich: Statt unabhängigem Monitoring und flächendeckendem Herdenschutz wird der Weg in Richtung Wolfsausrottung geebnet.Wir fordern:
  • Ein unabhängiges, wissenschaftliches Monitoring ohne jegliche Beteiligung der Jägerschaft – http://www.change.org/wolfsmonitoring
  • Konsequentes Einschreiten der Veterinärämter bei Herdenschutzverweigerung, bzw. die Erschaffung unabhäniger Kontrollmechanismen, denn die Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt tatsächlich gegen das Veterinäramt Günzburg wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Auslöser waren Recherchen von Tierrechtlern, die im November und Dezember 2025 in zwei Schafbetrieben erhebliche Missstände dokumentiert hatten – nach ihren Angaben litten bis zu 20 Prozent der Tiere unter Schmerzen. Das Veterinäramt selbst fand bei einer Kontrolle 11 auffällige Schafe in einer Herde von etwa 50 Tieren. Den Aktivisten zufolge waren die anschließenden Behördenkontrollen unzureichend und teilweise widersprüchlich zu den Angaben gegenüber der Presse. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob das Amt seiner Aufsichtspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Unbürokratische 100-prozentige Förderung für alle, die ihre Tiere wirklich schützen wollen
  • Ein sofortiges Ende aller Wolfsabschüsse

Wer diese gefährliche Entwicklung stoppen will, muss jetzt aktiv werden. Wir haben diese Eskalation seit Jahren angekündigt. Jetzt kämpfen wir weiter. Auch vor Ort direkt in den Wolfsgebieten. 

 

Hier unser oben zitierter Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

Quellen:

https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/wolfsmanagementplan-fuer-niedersachsen-landesjaegerschaft-fordert-effektives-rissmanagement

https://www.pirsch.de/news/woelfe-rudel-bejagen-niedersachsen-geplant-43121?fbclid=IwY2xjawRZMGVleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGisHnl32AcJXjoVsbuKb-71PHzhiswoOGBzsMBtYBxhTO42AWWO0GETob0g_aem_V2rTwi0PtzZ_GRQcx413AQ

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/