Schnellabschuss in Niedersachsen von Gericht kassiert

Nachdem Niedersachsens Umweltminister Meyer (Grüne) den Schnellabschuss auf dem Territorium des Rehburger Rudels nach Anraten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestoppt hatte, zog gestern das Verwaltungsgericht Oldenburg nach und gab einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. nun doch statt. Es verbot die Schnelljagd. Unsere Einschätzung sehen wir bestätigt. Schnellabschüsse halten geltenden Gesetzen nicht stand. Lesen Sie hier unseren Bericht mit verständlich erklärten Hintergründen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

Dazu heißt es in dem Beschluss: „Die Kammer vermag das auf den Ergebnissen der 101. Umweltministerkonferenz vom 01. Dezember 2023 beruhende und in der Ausnahmegenehmigung dargestellte Normverständnis des Antragsgegners hinsichtlich der Vorschriften der §§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und 45a Abs. 2 BNatSchG nicht zu teilen.“

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der NLWKN kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Umweltminister Meyer (Grüne) hat dies in einem Bericht in der Lokalzeitung DIE HARKE auch bereits angekündigt. „Weil wir von der Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens überzeugt sind und sowohl der Bund, als auch die EU-Kommission das Schnellabschussverfahren schriftlich  bestätigt haben, behalten wir uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen.“ Vorher hatte das Oberverwaltungsgericht geraten, die Jagd zu stoppen. Wir deuten dies auch als Indiz dafür, dass Meyer auch hier scheitern könnte.

Schadenstiftenter Wolf kann im Schnellabschussverfahren nicht identifiziert werden

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es weiter: „In der Genehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG ist – abweichend von der bisherigen gerichtsbekannten Verwaltungspraxis – darauf verzichtet worden, die Ausnahmegenehmigung auf den schadensverursachenden Wolf zu beziehen.“

Nach Auffassung des Gerichts hat der NLWKN hiermit den Anwendungsbereich des § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG, der als Ausnahmevorschrift vom allgemeinen artenschutzrechtlichen Tötungsverbot streng geschützter Tierarten aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eng auszulegen ist, in unzulässiger Weise erweitert. Der Verzicht auf Individualisierung ist nach Ansicht des Gerichts nur unter den – hier nicht gegebenen – rechtlichen Voraussetzungen des § 45a Abs. 2 BNatSchG möglich.“

Wolfsschutz-Deutschland e. V. generell gegen Wolfsabschüsse

Protestaktion am 3. April 2024  vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Die meisten der anderen Verbände https://www.deutschlandfunk.de/wildtieroekologe-vom-nabu-ja-zum-wolfsabschuss-in-100.html – außer BUND NRW und BUND Sachsen – haben ein Positionspapier gemeinsam mit Bauern- und Weidetierverbänden unterschrieben, in dem sie Einzelabschüssen von Wölfen nach dem mehrmaligen Überwinden von Zäunen zustimmen. Unserer Ansicht nach ist mit diesem Papier Tür und Tor für Lobbyismus und Tricksereien geöffnet worden.

Wir protestierten deshalb von Anfang an sehr harsch gegen diese Einigung, denn wir sind der Ansicht, dass dieses Papier bestimmten Haltern erst ermöglicht hat, Risse zu provozieren, um eben Abschussverfügungen zu erlangen. Zudem werden sie noch von Agrar- und Jagdverbänden aufgehetzt. Nur Null-Wolfsabschuss motiviert unserer Ansicht nach tatsächlich zum Weidetierschutz. Und die Fakten geben uns Recht. Nicht nur in Niedersachsen, auch in Brandenburg, Bayern, RLP, NRW, Sachsen-Anhalt und Sachsen, Thüringen, Bawü, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen finden die meisten Risse immer noch an ungeschützten Weiden statt. In NRW war es tatsächlich sogar so, dass die im Gebiet Schermbeck ansässige Wölfin Gloria von Wesel geradezu auf Weidetiere konditioniert wurde, weil man sich dort bis heute weigert, zu schützen. Stattdessen setzt man weiter alles auf Wolfsabschüsse. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/ Der nächste Antrag auf Abschuss soll im Sommer gestellt werden.

Wolfsabschüsse sind sinnlos

Außerdem musste sogar Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak einräumen, dass bislang noch nie der „richtige“ „schadenstiftende“ Wolf erschossen werden konnte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Unsere generelle Position gegen Wolfsabschüsse brachte uns nicht nur Freunde ein. Statt unterschiedliche Auffassungen auszudiskutieren, wurden unsere Inhalte gecancelt und unser Verein teilweise als persona non grada behandelt. Wir hoffen, dass dies nun endgültig Geschichte ist, denn die Geschehnisse geben uns Recht.

Wir haben eine Petition gegen Schnellabschüsse ins Leben gerufen: https://innn.it/wolf

Im Rahmen dieses Verfahrens darf nach einem Riss, ohne zu bestimmen wer oder was den Riss überhaupt verursacht hatte, innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern an der Rissweide auf jeden Wolf geschossen werden, der sich in diesem Umkreis daran vorbei wagt. Dass dies wissenschaftlich gesehen totaler Nonsens ist, braucht man eigentlich nicht mehr zu erwähnen.

Lobbyismus statt Wissenschaft

Jetzt steht Umweltminister Meyer stark in der Kritik, weil er seine Wahlversprechen gebrochen hat und teilweise genau so agiert, wie sein SPD-Vorgänger Lies. Für uns ein Indiz dafür, dass eine Macht im Hintergrund wirklich die Fäden zieht. Auch Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) trat noch als starke Kritikerin der Lex-Wolf auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Kaum in der Regierung setzt sie die sich daraus ergebenden Resultate um und nicht nur das, sie entwarf sogar das Schnellabschussprogramm. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

Im Sommer 23 verschreckte Steffi Lemke bereits Umwelt- und Tierschützer mit folgender Aussage:

„Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

Es gab also eine immer weiter fortschreitende Eskalation. Auch Grüne Umweltminister aus Thüringen, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen und Baden-Württemberg sowie Brandenburg lassen wenig Zweifel daran, dass sie das Gegenteil von Tierschutzpolitik umsetzen.

Trotzreaktion der Agrar- und Jagdlobby

Aus Protest gegen die Niedersächsische Wolfspolitik hat das Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement (was nichts anderes heißt als Wolfsabschüsse) das Dialogforum mit den Umweltverbänden und der Landesregierung vorläufig verlassen.  Man zweifele an der wahren Absicht, zeitnah Lösungen für die Weidetierhalter durchzusetzen, so Bauernverbandssprecher Ehlers. Wie sich der Bauernverband zeitnahe Lösungen vorstellt, ist kein Geheimnis. Man erwartet Wolfsabschüsse im großen Stil. Teilweise wird in sozialen Netzwerken sogar darüber diskutiert, dass Bauern und Schäfer selbst zur Waffe greifen sollten, wie z. B. Wendelin Schmücker es wollte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/07/schaefer-schmuecker-darf-weiter-nur-mit-einer-seifenblasenpistole-auf-woelfe-schiessen/

In Niedersachsen sind ausgerechnet die mit dem Wolfsmonitoring beauftragt, die selbst ein „aktives Wolfsmanagement“ durchsetzen möchten, nämlich die Jäger. Als Folge davon kann man sich auf die Daten aus dem Monitoring überhaupt nicht mehr verlassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern dringend, das Wolfsmonitoring in die Hände von Umweltverbänden zu übergeben.

 

Quellen:

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/vg-oldenburg-gibt-eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-fur-die-zielgerichtete-letale-entnahme-eines-individuums-der-streng-geschutzten-tierart-wolf-canis-lupus-statt-231062.html?fbclid=IwAR2Blt-Dh_AKwoZW1uZsBBrxz-IS0WeXHphttZxpHuI333MEBh3hIzeHyCY_aem_AaNzeaXrc5C_Z5BGHteabB8XM80VtM8JQYKpz1nWxmhh7h05y8XoArzTAsxbGosVbEuDdp99f4wPf-rDC5vhGiu5

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/05/schluss-mit-schuss-schnellabschuss-in-niedersachsen-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/03/26/niedersachsen-um-meyer-gruene-will-wolf-in-der-tragezeit-im-geheimen-schnellabschussverfahren-toeten/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

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Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

Die Wolfsmutter „Gloria von Wesel“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist. Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Beispielfoto Wölfin – © Brigitte Sommer

 

Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV, noch aus Äußerungen des LANUV. Zitat aus der Pressemitteilung: „Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.“

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr über diese Entscheidung, obwohl unsere Klage leider abgewiesen worden ist. Dafür sind die Klagen des BUND, der Naturschutzinitiative sowie der GzSdW anerkannt worden. Unter anderen wurden wir aufgefordert, die Standorte unserer Wildkameras dem LANUV mitzuteilen. Dies können wir aber aus ethischen Gründen nicht verantworten, weil wir fürchten, dass solche Daten auch zur Verfolgung der Wölfe im Rahmen einer Abschussverfügung herangenommen werden, um die Wölfe zu lokalisieren.

Hier ein Blick ins Revier der Wolfsfamilie von Gloria. Auf dem Film sind erneut zwei Welpen zu sehen.

 

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Presseinfo des Verwaltungsgerichts: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php

 

NRW: Schafsbingo, um Schermbecker Wölfe weiter zu Rissen einzuladen?

Der Kreis Wesel hat sich entschieden, nicht gegen die Eilverfügungen mehrerer Verbände beim Oberverwaltungsgericht Einspruch einzulegen. Dies gab die Kreisverwaltung gestern noch in einer Pressemitteilung bekannt. Dennoch sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. nur teilweise eine Entwarnung der Lage. Lesen Sie in unserem Artikel warum.

Dazu heißt es weiter, dass eine inhaltliche Bewertung der Allgemeinverfügung das Verwaltungsgericht Düsseldorf in den kommenden Wochen vornehmen wird.  Damit bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vorläufig ausgesetzt und es darf auf die Wölfin Gloria GW954f keine weitere Jagd veranstaltet werden.

Beispielfoto. ©Brigitte Sommer

 

Neben BUND und GzSdW gab auch gestern die Naturschutzinitiative bekannt, Klage eingereicht zu haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben am 21. Dezember eine Klage eingereicht.

Vater auf Spaziergang mit Welpen

Normalerweise geben wir niemals Standorte von Wölfen preis, oder veröffentlichen Filme mit Nennung einer bestimmten Region. Dies hat einen guten Grund. Wir befürchten, dass Hasser illegal Jagd auf Wölfe machen, wenn sie die Gegend in den Filmen erkennen. Hier wollen wir heute eine Ausnahme machen, weil es um Gloria von Wesel geht. Der Kreis Wesel hatte in seiner Allgemeinverfügung amtsblatt_nr._48_23-1 die Anwesenheit von mindestens zwei Welpen unterschlagen und einen Abschuss eines weiteren Wolfs bei einem Fehlschuss erlaubt. Doch nicht nur der Vaterwolf wäre hier ebenfalls in großer Gefahr gewesen, sondern auch die Welpen.
Auf dem Film ist der Wolfsvater und Gatte von Gloria mit den diesjährigen Welpen zu sehen. Es ist nicht Ingolf. Wir vermuten, dass der Bruder von Gloria, beide stammen aus Niedersachsen, illegal beseitig wurde. Vermutlich ist der Dämmerwaldrüde der Vater der diesjährigen Welpen. Wir haben diesen Film ausgesucht, weil man hier die Gegend nicht erkennen kann. Der Film ist aus dem Juni 2023. (Das Datum in der Kamera stimmt nicht)

 

 

 

Schafsbingo auf einer angeblich wolfsabweisenden Weide

Seit Tagen beobachten wir, wie hier bei Schermbeck,  wie verdächtig wenige Schafe zu völlig unterschiedlichen Zeiten auf diese Weide verbracht und wieder herunter geholt werden. Bei dem Zaun handelt es sich um ein Wilddrahtgeflecht mit Litzen oben und unten. Auf der Vorderseite ist genug Spannung. Am Waldrand ist keinerlei Spannung vorhanden. Siehe unsere Dokumentation hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/behoerdenwillkuer-nrw-schiessbefehl-auf-wolfsmutter-gloria/

mit einen Foto der Messung der Litze an der Waldseite.

Aktuelles Foto von der Weide. Im Hintergrund sind die Schafe zu sehen.

Wir gehen davon aus, dass auch in der kommenden Zeit bei wolfsabweisenden Zäunen die Spannung abgeschaltet werden könnte und Weidetiere ohne Schutz präsentiert werden, damit dadurch neue Gründe für einen Abschuss geschaffen werden.

 

Treibjagden in der Nähe des Teufelsstein

In der Nähe des Parkplatzes Teufelsstein fanden am Tag der Bekanntgabe der Abschussverfügung mehrere Drückjagden statt. Wir vermuten, dass man Gloria in ein bestimmtes Gebiet treiben wollte, oder die Wolfsfamilie trennen wollte, um sie dann leichter lokalisieren zu können. Evtl. wurden dort auch Köder ausgelegt oder es wurden Schafe auf Weiden verbracht, um dort in dem Gebiet Risse zu provozieren. Seit Anfang des Herbstes finden in dem Gebiet und auch im Gebiet südlich des Lippekanals ständig Treibjagden statt. Der Sinn von Treibjagden ist sogar unter Jägern umstritten, für die gehetzten Wildtiere, wie auch Hirsch, Reh und Wildschwein bedeuten solchen Jagden den reinsten Horror. Oft treffen die Jäger nicht richtig und angeschossene Tiere quälen sich tagelang unter Schmerzen zu Tode. Wegen des hohen Adrenalingehalts im Blut der gehetzten Wildtiere ist das Fleisch auch meistens ungenießbar. Auch die Wölfe in dem Gebiet werden so erheblich gestört. Illegale Abschüsse trauen wir einigen Personen zu. Wir setzen uns dafür ein, diese unsäglichen Drückjagden zu verbieten.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Bitte weiterhin aufmerksam bleiben

Wir bitten Wolfsfreundinnen und Wolfsfreude weiterhin Spaziergänge in den Gebieten nördlich der Lippe wie Dämmerwald usw. und auch südlich im Hünxer Wald zu unternehmen und Auffälligkeiten zu dokumentieren.  Wir haben Hinweise darauf, dass die Familie illegal beseitigt werden soll. Auch dokumentierte Jagdbewegungen können unterstützen.

 

Quellen:

https://www.kreis-wesel.de/de/presse/entnahme-woelfin-gw954f-allgemeinverfuegung-vorlaeufig-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

https://naturschutz-initiative.de/neuigkeiten?fbclid=IwAR1DlD6cBRq4mO6d9w8zaJ4cuIK-qLAEAuasbm7o-akjmU5bybLqQf6hBB4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

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Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen.

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So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

Ausgeschossen: Jagd auf Gloria schon wieder vorbei

Ein Weihnachtswunder für Mutterwölfin Gloria, über das wir uns riesig freuen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verfügte heute, dass die Jagd auf Gloria ausgesetzt wird, bis über mehrere Eilanträge entschieden ist. Dies vermeldete heute Nachmittag die dpa.

Genannt wurden die Eilanträge von BUND und GzSdW, doch auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. haben einen Eilantrag vorbereitet und am 21.12.23 eingereicht.

Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

 

Mit den Zwischenverfügungen sollen vollendete Tatsachen verhindert werden

Das Gericht verwies dabei darauf, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden gehe. Dabei sind nach unserer Rechnung gerade mal 12 Schafe betroffen. Über die Eilanträge selbst soll in der kommenden Woche entschieden werden. Gegen die Beschlüsse ist allerdings Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird weiter mit verschiedenen Aktiven vor Ort sein, da wir eine hohe Gefahr eines illegalen Abschusses sehen.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2023/21_12_23/index.php

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Niedersachsen: Mutterwölfin des Burgdorfer Rudels totgeschossen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellte ja bereits Strafanzeige wegen des Erschießens eines falschen Wolfs im Raum Hannover. Nun stellt sich heraus, dass es die Mutter von sieben Welpen war.

Wir berichteten über diesen Fall bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/23/wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-falscher-wolf-in-niedersachsen-erschossen/

Beispielbild säugende Wölfin. © Brigitte Sommer

Gegen die eigentliche Abschussverfügung vom vierten Oktober auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels hatte der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geklagt und auch am 25. Oktober eine Eilverfügung erfolgreich durchgebracht. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung darf nun gar nicht mehr auf das Burgdorfer Rudel geschossen werden.

 

Laut der Liste der DBB-Wolf ist der Abschuss am 13.10.2023 erfolgt. Die Mutterwölfin hat die Kennung GW1423f. http://www.dbb-wolf.de

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind absolut schockiert und entsetzt über diese illegale Wolfstötung, die wohl als Schießgenehmigung getarnt war? Die Welpen des Burgdorfer Rudels sind zwar jetzt mit einem Alter von sechs Monaten schon fast so groß wie ihre Eltern, aber sie können sich noch nicht alleine ernähren. Der Vaterwolf wird große Probleme haben, alle durchzubringen, was zur Folge haben kann, dass nun mehr statt weniger Weidetierrisse stattfinden werden. Wölfe binden sich an den jeweiligen Partner ein Leben lang. Auch sie empfinden, wie wir Menschen, Trauer und Schmerz.

Die Bauern selbst profitieren von dieser eklatanten Fehlentscheidung kein bisschen, während sich aber stattdessen vielleicht ein Jäger aus Uetze seine Wolfstrophäe ins Wohnzimmer legen kann. Wildes Hineinschießen in bestehende Rudel ist einfach nur kaltherzig sowie dumm und kurzsichtig und es ist vernunftbegabten Politikern auch nicht würdig. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  mahnen an, dass hier wieder einmal mehr Eigeninteressen und Lobbyismus bedient wurden und wir fragen uns, warum hier die Basis von SPD und Grünen nicht lauthals protestiert. Es kann doch nicht sein, dass die jeweiligen kompletten Parteien derart krasse Fehlentscheidungen mittragen.

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Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige: „Falscher Wolf“ in Niedersachsen erschossen

Vor der Wahl in Niedersachsen hatten die Grünen noch gegen geheimes Schießen auf Wölfe geklagt. Kaum an der Macht, scheinen sie das Konzept des ehemaligen Umweltminister Lies (SPD) zu übernehmen. Aufgrund einer Abschussgenehmigung mit Geheimhaltungsdetails im Territorium Burgdorf wurde nun schon wieder ein „falscher Wolf“ erschossen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Strafanzeige gegen Ausführende und Verantwortliche erstattet.

Der Burgdorfer Vaterwolf war eigentlich von der Region Hannover zum Abschuss freigegeben worden. Stattdessen wurde ein Wölfin getötet, meldeten mehrere Medien am 16. Oktober.

Es ist das siebte Opfer

Sieben Ausnahmegenehmigungen, sieben Mal wurde das falsche, gesetzlich geschützte Tier erschossen. Allerdings sind wir ja auch der Ansicht, dass auch eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW950m nicht gesetzlich gedeckelt ist.

Beispielbild Wölfin.

Regionspräsident Krach reichten diese fürchterlichen Einzelabschüsse allerdings nicht aus. So sagte er zum Nachrichtenportal T-Online: „Wir nehmen die Probleme mit dem Wolf und die damit verbundenen Sorgen der Menschen sehr ernst“. Erst vergangene Woche hatte sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) für eine „Schnellschusspraxis“ ausgesprochen. Krach reiche das aber nicht, schreibt T-online weiter.  Es gehe weniger um die Frage, ob einzelne Wölfe abgeschossen werden dürfen, dafür gäbe es bereits jetzt Möglichkeiten. Das Problem liege in der unterschiedlichen regionalen Ausbreitung des Wolfes. Es bräuchte nun ein regionales Bestandsmanagement der Wolfspopulation – wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart. Dafür brauche es Änderungen auf europäischer Ebene, die es den Behörden, vor allem in Schwerpunkt-Regionen leichter machen, den Bestand zu reduzieren.

Ohne Gesetzesänderung ist das Schießen allerdings illegal. Schon die vorangegangene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstieß gegen EU-Recht. Die meisten Genehmigungen des Vorgängers Lies (SPD) waren von Gerichten kassiert worden.

Als Umweltminister des Landes Niederachsen ist auch Christian Meyer (Grüne) für die Abschussgenehmigung mit verantwortlich. Doch wie viel Macht hat er überhaupt? Das Umfallen in Serie der Grünen scheint eine „geheime Macht“ im Hintergrund zu verursachen.

Pferdeattacke bei Burgdorf Hülptingsen kein Wolf

Nun kommt auch noch heraus, dass es gar kein Wolf war, der ein Pferd eines in Burgdorf bekannten Reiters am 13. August attackiert hatte, sondern ein Wolfshund. Jäger wollten anhand von Spuren einen Wolf erkannt haben. Bei einem anderen Rissvorfall bei Schafen bei Burgdorf dokumentierten wir mangelhaften Herdenschutz.

Klage läuft

Laut eigenen Angaben hat der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. gegen die Abschussgenehmigung geklagt. Auch eine Eilverfügung sei eingereicht worden. Leider hat diese Einreichung an sich noch keine aufschiebende Wirkung.

Laut Behörden sei nun eine 14-tägige Schießpause angeordnet, um zu sehen, ob Risse aufhören. Welche Risse überhaupt, fragen wir uns.

Hier unser Protest: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/28/niedersachsen-killerteam-auf-wolfsfamilie-angesetzt/

 

Quellen:

https://www.t-online.de/region/hannover/id_100260576/wolf-bei-hannover-erschossen-ist-es-problemwolf-gw950m-.html

 

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Einfach auf Verdacht: Bayern will in Wolfsfamilie hinein schießen

Kaum wurde es bekannt, dass auf dem Territorium des Rudels Wildflecken in diesem Jahr sieben Welpen geboren wurden, ging die Hetze auch schon los. Wegen bislang nicht einmal offiziellen Rissen von gerade Mal zehn Schafen und drei Ziegen wurden jetzt wohl Anträge von Weidetierhaltern auf Abschuss genehmigt. Dabei ist es doch erwiesen, dass der Abschuss von Wolfseltern mehr Weidetierrisse nach sich zieht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und wir werden Strafanzeige gegen ausführende Jäger und Behördenmitarbeiter stellen, sollten tatsächlich Wölfe dort abgeschossen werden.

Hierzu gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/?fbclid=IwAR2Zp-nEL80d8Hcj3T_xIouBK83E-54HkMGfNl2V2EtbICz5VX9_hw4uNoo

Gleich zwei Wölfe sollen sterben. Es sieht ganz so aus, als wolle man in Bayern nicht einmal die Vorschläge von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) – wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/ 

abwarten, sondern zugleich mit Abschießen auf Verdacht, ohne DNA-Feststellung und ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen beginnen. Auch zu den Schutzmaßnahmen gibt es bislang keine Stellungnahme.

 

Beispielfoto Wolfsfamilie. Jetzt im Oktober sind die diesjährigen Welpen scon fast so groß wie ihre Eltern.

Landesamt für Umwelt bestätigt Wolfsrisse gegenüber dem Bayerischen Rundfunk

Seit Anfang Oktober hatte es im Gebiet um Bischofsheim im Landkreis Rhön-Grabfeld mehrere Risse von Weidetieren gegeben. Laut offizieller Verdachtsliste des Landesamts für Umwelt (LfU) wurden dabei in sieben Fällen zehn Schafe und drei Ziegen tot aufgefunden. Offiziell sind die Fälle noch in Bearbeitung, die Regierung hat aber die Bestätigung, dass die Weidetiere in diesen Fällen von einem oder mehreren Wölfen gerissen wurden. Weil sich die Vorfälle auf zwei Bereiche konzentrieren, den Raum Oberweißenbrunn und Frankenheim sowie das Naturschutzgebiet Lange Rhön, würden Fachleute von zwei Wölfen ausgehen.
Das Gebiet liegt im Territorium des Rudels Wildflecken. Jetzt im Herbst starten auch wieder Jungwölfe aus allen Rudeln in Deutschland ihrer Wanderungen, um sich ein eigenes Rudel zu suchen. Es können also wandernde Jungwölfe genauso wie die Elterntiere des Rudels diese Risse verursacht haben. Erschießt man die Elterntiere, werden die Welpen aus diesem Jahr, die das Jagen noch nicht erlernt haben, entweder verhungern, oder sie werden dann erst Recht auf nicht geschützte Weidetiere als leichte Beute zurückgreifen.  So ist der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen, dass man das ganze Rudel eliminieren möchte und auch Nachwuchs im nächsten Jahr verhindern möchte. Dies verstößt eklatant gegen EU-Recht. Deutschland hat sich vertraglich verpflichtet, alles zu tun, damit der streng geschützte Wolf sich in Deutschland verbreiten kann. Nach den neuesten Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz gibt es immer noch zu wenig Wölfe in Deutschland.
Das Territorium Wildflecken gibt es erst seit 2021. Beide Elterntiere, GW2552f und GW2068m stammen aus dem Niedersächsischen Munster. Im vergangenen Jahr hatte das Paar sechs Welpen. Das Rudel lebt hauptsächlich auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken und wechselt zwischen Hessen und Bayern hin und her. Gelistet ist es in Hessen. In Bayern und Hessen gibt es nur ein geringes Wolfsvorkommen, das mit der Vernichtung dieser Wolfsfamilie im Bestand gefährdet wäre.

Stellen Weidetierhalter in Serie Abschussanträge?

Die Genehmigung sei räumlich und zeitlich beschränkt, nämlich auf einen Umkreis von 1.000 Metern rund um die Nutztierhaltungen und bis zum 9. November, heißt es im Bericht des Bayerischen Rundfunks. Abgeschossen werden dürfen die Wölfe nur von Jägern, die dazu eine Berechtigung haben und ihr Einverständnis erklärt haben, so die Behörde. Weitere Anträge für den Abschuss von Wölfen in den Landkreisen Aschaffenburg, Main-Spessart und Bad Kissingen lehnt die Behörde ab, weil sie derzeit keine Wiederholungsgefahr eines Risses sehen würde.
Für uns stellt sich die Lage nun so dar, als würden sich Halter von Weidetieren nun einfach gar nicht mehr um den Schutz ihrer Tiere kümmern wollen, wie sonst kann es denn sein, dass jährlich Großteile der zu Verfügung gestellten Summen für Schutzmaßnahmen erst gar nicht abgerufen werden? Wir sehen auch unseren Slogan: „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz“, hier wieder einmal mehr als bestätigt an. Denn solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, solange wird es auch Weidetierhalter geben, die Risse provozieren, um eben Wolfsabschüssen zu erlangen.
Hier Abschüsse zu gewähren, setzt ein völlig falsches Signal. Und jetzt schon steht die bisherige Bayerische Wolfsverordnung auf tönernen Füßen. Es läuft eine Klage dagegen. Die Verfügung wurde wohl allerdings als „normale“ artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §44 BNatSchG gestellt, was sie genauso angreifbar macht.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/zwei-woelfe-duerfen-in-der-rhoen-abgeschossen-werden,TsZICh8?fbclid=IwAR3Y2Agsrvmp-9rMbRm4xXQ-LBlG8H35jAQSL4YE27Zu-e9hTP5x0gWISvM

Rissliste Bayern: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/verdachtsfall/index.htm

https://wolfsschutz-deutschland.de/tag/bayerische-wolfsverordnung/

http://www.dbb-wolf.de

 

Wolfsverordnungen in Österreich laut Gerichtsurteil illegal

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könnte die wilden Schießereien auf Wölfe, die einige Bundesländer in Österreich eröffnet hatten, beenden. Dort heißt es nämlich, dass Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter nicht rechtskonform sind. Und auch die Senkung des EU-Schutzstatus wurde im Agrarrat abgeschmettert.

Mit einem Trick hatte man mit dem wahllosen Abschuss auf Wölfe begonnen. Statt wie früher mit Bescheiden zu arbeiten, gegen die Umweltorganisationen vorgehen konnten, versuchte man nun deren Klagemöglichkeiten per Verordnung zu umgehen.

In Osttirol wären seit Mitte Mai zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben, so der ORF am 31. Mai in einer Pressemitteilung. Seitdem würden mehr als 300 Jäger die Tiere verfolgen, um sie zu töten.  In Prägraten wurde eine Prämie von 1.000 Euro für den Abschuss ausgesetzt. Dem Schützen wäre zudem auch noch Anonymität zugesichert worden. Auch diese Jäger sollten sich nun unserer Meinung nach nicht mehr zu sicher fühlen.

Wie schon in Kärnten, Tirol und Niederösterreich sollten ab 1. Juli auch in Oberösterreich per Verordnung Wölfe abgeschossen werden dürfen. Auch in Salzburg wollte man nachziehen.

Längst wissenschaftlich erwiesen: schießt man in Wolfsrudel hinein, erhöhen sich Risse eher noch, weil unerfahrene Jungtiere ohne Eltern nach leichtere Beute greifen. Foto: Säugende Wolfsmutter @Brigitte Sommer

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Nun stellt die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich

Der VwGH habe solchen Umgehungskonstruktionen nun einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, „dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben“, so die Umweltjuristin Lisa Schranz von der Organisation Ökobüro. Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter in mehreren österreichischen Bundesländern wären daher nicht rechtskonform, betonte auch der WWF in einer Pressemitteilung von gestern und sieht einen „Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich“.

In Österreich leben gerade einmal 40 Wölfe

Laut des Leiters des Österreichzentrums Bär-Wolf-Luchs, Albin Blaschka, leben in Österreich zirka 40 Wölfe. 2022 hätten sie rund 800 Schafe und Ziegen auf den Almen gerissen. In der diesjährigen Almsaison seien es bisher etwa 150. Das Monitoring zählt aktuell sieben Rudel und eine Reihe wandernder Einzelwölfe.

Viel mehr tote Schafe durch andere Ursachen

Jedes Jahr werden in Österreich aber auf über 8000 Almen mehr als 300000 Rinder, 100000 Schafe, 10000 Ziegen und 8800 Pferde gealpt (Obweger 2017). Und während es von Wölfen gar keinen Angriff auf Menschen gibt, werden jährlich Menschen von Kühen schwer verletzt oder sogar getötet. Hier noch eine Zahl aus 2021: Im Schnitt kommen pro Jahr auf Österreichs Almen 3300 Schafe ums Leben. Der Anteil an Wolfsrissen beträgt knapp 14 Prozent.

„Die Abschüsse ersparen keinesfalls den Herdenschutz“, sagte Blaschka zur Sächsischen Zeitung. Aber gerade der sollte wohl kein Thema sein. Das Land Tirol erklärte einfach alle 2100 Almen zum Alpschutzgebiet und den Herdenschutz in dem oft steilen Gelände als nicht machbar. Die Almen mit Zäunen zu schützen sei deshalb auch für das Bundesland Salzburg keine Option: „Herdenschutz funktioniert im hofnahen Bereich, die Salzburger Bauern haben bereits mehr als 800 000 Euro dafür investiert“, sagte der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg, Hubert Stock. Aber hoch oben im Gelände sehe es anders aus.

Fünf Wölfe sinnlos erschossen

Besonders aktiv bei der Wolfsbejagung war Österreichs südlichstes Bundesland Kärnten. Hier wurden nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen eineinhalb Jahren fünf als problematisch eingestufte Tiere erschossen.

Dabei gebe es bereits 70 Almen, die Herdenschutz erfolgreich praktizieren, so die Tierschutzorga VGT. Obmann Martin Balluch schickte eine Rechnung für einen Rehschutzzaun für seine Jungbäume an Wolfshetzer. Die illegale Ausrottung des Wolfes führe zu einer Schädigung des Ökosystems, so sein Argument. Die wichtige Rolle der großen Beutegreifer fiele dadurch aus. Und neben der Funktion als Gesundheitspolizei, schütze der Wolf u.a. vor zu starkem Verbiss. Österreich hätte deshalb die mit Abstand größte Rehdichte in ganz Europa. Mit Wölfen würde sich die Rehpopulation einem ökologisch verträglichen Maß nähern und damit den Jungwuchs im Wald fördern. Deswegen hätten seine  gepflanzten Jungbäume mit Zäunen geschützt werden müssen.

Erneuter Vorstoß auf Senkung des Schutzstatus des Wolfs in der EU abgeschmettert

Politiker der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ wollen den Druck in Richtung Brüssel hochhalten. Die EU habe verschlafen, den Schutzstatus des Wolfs anzupassen.

Bär und Wolf waren am 26. Juni unter anderem Thema des EU-Agrarrats in Luxemburg. In einer auf Initiative von Rumänien abgehaltenen Aussprache forderte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) erneut länderübergreifende Maßnahmen und eine „praxisnahe Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfs“.

Rumänien forderte einen Paradigmenwechsel der bisherigen EU-Politik gegenüber „Beutegreifern“ und „innovative Lösungen“, um ein gedeihliches Zusammenleben von Mensch und Tier weiter zu ermöglichen. Man müsse der „realen Situation Rechnung tragen“.

Diese zeige etwa, dass in Rumänien zwei Drittel des europäischen Braunbärenbestands angesiedelt seien, der durch die wachsende Zahl vermehrt Probleme in Landwirtschaft und Tourismus verursache. „Wir sprechen von 8.000 Bären. Und die Zahl steigt“, so die rumänische Vertreterin.

Weg zur Koexistenz

Die größten Probleme seien aber Wölfe. In der Slowakei habe ein Wolfsrudel in der vergangenen Woche 300 Schafe angegriffen, von denen zwei Drittel dabei getötet oder verletzt wurden, hieß es seitens des Nachbarlandes, das ebenso wie Tschechien Rumäniens Vorstoß auf EU-Ebene unterstützte.

Es sei Zeit, den Schutzstatus bestimmter Arten zu überdenken, hieß es von tschechischer Seite. Dieser Haltung schlossen sich andere Ländervertreter an. Einzig Deutschland sah zwar „einen schwierigen Weg zur Koexistenz“ mit den Großraubtieren, aber für eine Änderung der 1992 beschlossenen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie „derzeit keinen Handlungsbedarf“, heißt es in einer Pressemitteilung des ORF.

Mindestens fünf Wölfen kostete eine Politik, die sich nicht nach dem Wohl der Allgemeinheit richtet, sondern ganz offensichtlich den Wunsch nach Trophäen erfüllt und dazu noch leichtgläubigen Bauern einen Sündenbock serviert hat, das Leben. Den Entscheidern muss von Anfang an klar gewesen sein, dass Verordnungen zum Wolfsabschuss rechtswidrig gewesen sein müssten, denn sonst hätte man nicht gleichzeitig eine Änderung der FFH-Richtlinie in Brüssel angestrebt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass mit dieser Klientelpolitik nun aufgeräumt wird und dies auch ein Schlaglicht auf Vorgänge in Deutschland wirft.

Quellen:

https://orf.at/stories/3321738/

https://www.saechsische.de/politik/international/oesterreich-und-schweiz-senken-die-abschuss-huerden-fuer-woelfe-5878545.html?fbclid=IwAR3fnTQKZYmwGq90FN2TPtemabVCBnJOZM_NQj86orPVEvy1Zr-9KiqE1jE

https://www.facebook.com/reel/286610863734820

https://www.oekobuero.at/

https://www.wwf.at/

https://orf.at/stories/3318646/

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/woelfe-rissen-heuer-450-schafe-109691149

Klage könnte Söder-Populismus schnell den Garaus machen

Seit das Bayerische Kabinett am Dienstag eine Verordnung zum leichteren Abschuss von Wölfen beschlossen hat, sind viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde in Sorge. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. halten den aktuellen Vorstoß von Söder für nichts anderes als Populismus, weil er sowohl gegen EU- als auch Deutsches Recht verstößt. Am 1. Mai soll die Verordnung in Kraft treten.  Der Bund Naturschutz erwägt eine Klage. Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt dies ausdrücklich.

In einem wirklich sehr lesenswerten Interview mit dem BR kritisiert Uwe Friedel vom Bund Naturschutz Bayern in Nürnberg Söders Vorstoß.  Er sei überzeugt, dass man Landwirten bereits vor Jahren die Wahrheit hätte sagen müssen: „All die Versprechungen, dass es Bejagung gibt, dass es mehr Abschüsse gibt und dass wir das Problem allein mit dem Gewehr lösen, das tritt so einfach nicht ein.“ Vielmehr müsse alles getan werden, um einen Herdenschutz der Weidetiere durchzusetzen.“ so Friedel im BR-Interview.

Dieser Meinung sind wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch. Solange Abschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange werden sich auch schwarze Schafe darum bemühen, Gründe für Abschüsse zu schaffen, und sei es selbst mit der Provokation von Rissen.

Beispielfoto Wölfe ©Brigitte Sommer

Dumme Almbauern?

Friedel fordert mehr Bildung für die Almbauern. Wir meinen, das Problem liegt eher in der Herzensbildung, denn Mitgefühl und Empathie haben zunächst nichts mit Bildung an sich zu tun. Vielmehr ist eine Bereitschaft, die Natur als Ganzes zu sehen und Mitgeschöpfe auch Platz einzuräumen, wichtig. Viele Almbauern verstehen ihre Arbeit in diesem Sinne, aber einige besonders laute Kollegen und Kolleginnen lassen sich von Politik und teilweise auch von ihren eigenen Verbänden auf einen Stellvertreterkrieg gegen einen Beutegreifer hineintreiben, der für ihre wirtschaftlich immer schwieriger werdende Situation nichts kann. Fakt ist es, dass viele Bundesländer Sondertöpfe der EU für Herdenschutz gar nicht abgerufen haben, oder die Beratung so kompliziert machen, dass viele Bauern vor der Beantragung kapitulieren. Ein weiteres Problem sind Subventionen, die vor allem an die gehen, die viel Land haben. Kleinbauern bleiben auf der Strecke.

Seltsam finden wir es auch, dass sowohl Söder, als auch Aiwanger entgangen zu sein scheint, dass jährlich viel mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Abstürze ums Leben kommen, als durch Wolfsrisse. Dazu kommt, dass in Bayern eine lächerliche geringe Anzahl von Wölfen lebt.

Wer ist radikal?

Friedel distanziert sich im BR-Interview von so genannten „radikalen“ Tierschützern. Zitat: „Wir sind ein Naturschutzverband und kein Tierschutzverband. Der Vorschlag, JJ4 (Bärin) in Freiheit zu entlassen, erschreckt mich. Hier hätte ich die Befürchtung, dass wieder ein Unfall passiert. Und das muss auf jeden Fall ausgeschlossen werden.“ Grundsätzlich wichtig sei, dass die unterschiedlichen Interessenparteien ins Gespräch kommen. Man sei sich in vielen Bereichen nicht einig, aber es gäbe sicher auch Schnittmengen.“

Wir bedauern, dass Friedel andere Ansichten als „radikal“ einstuft, begrüßen aber ausdrücklich das Einräumen von Schnittmengen mit Tierschützern und Tierrechtlern. Wir reichen hier dem Bund Naturschutz gerne die Hand. Früher gab es einmal eine Streitkultur bei der unterschiedliche Meinungen diskutiert werden konnten. Heute werden andere Meinungen meist von bestimmten Mitgliedern von  „stärkeren Verbänden“ gecancelt und es wird gehetzt.

Über die unterschiedlichen Ansichten von Natur- und Artenschützern gegenüber Tierschützern und Tierrechtlern hatten wir hier bereits berichtet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/07/29/starke-frauen-fuer-einen-starken-naturschutz-gestern-heute-und-morgen/

Die meisten Streitereien ergeben sich aus den unterschiedlichen Ansichten.

Die Bayerische Wolfsverordnung ist nichts als heiße Luft

Der „Schutz des Menschen und der öffentlichen Sicherheit“ sieht den Abschuss von Wölfen vor, die sich beispielsweise „mehrfach Menschen außerhalb von Fahrzeugen auf unter 30 Meter nähern“ oder „über mehrere Tage hinweg in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften oder von Menschen genutzten Gebäuden oder Ställen gesehen werden“.

Laut Paragraf 2 soll es auf Almen in Zukunft bereits für den Abschuss eines Wolfs genügen, wenn er ein Schaf, eine Ziege oder ein anderes Nutztier reißt. Überschrieben ist Paragraf 2 mit den Worten „Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden“.

Dazu schreibt die Süddeutsche: „Zuständig für die Wolfsabschüsse sollen nach Söders Willen künftig die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) an den Landratsämtern sein, und zwar sowohl was die Anordnung der Abschüsse, als auch die Auswahl der Jäger anbelangt. Die Kadaver der erlegten Wölfe müssen allerdings am Landesamt für Umwelt (LfU) abgeliefert werden. Gemäß Paragraf 4 tritt die Verordnung am 1. Mai 2023 in Kraft, so wie das Söder vergangene Woche angekündigt hatte.

Dem BN zufolge ist die neue Verordnung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Und zwar in vielfacher Hinsicht. Deshalb gab sich auch BN-Chef Mergner zuversichtlich, dass die Gerichte die neue Verordnung rasch kassieren werden. Als einen Grund nannte Mergner, dass Bestimmungen zu pauschal und abstrakt seien. So sei es nicht automatisch eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen, wenn sich ihnen ein Wolf auf weniger als 30 Meter nähert, oder sich wiederholt in der Nähe von Ortschaften oder Gehöften sehen lässt.

Das aber ist es nicht allein. Die Staatsregierung dürfe die Entscheidung über etwaige Wolfsabschüsse nicht an die Naturschutzbehörden an den Landratsämtern delegieren. „Bei allem Respekt vor den Mitarbeitern der UNB“, sagte der BN-Chef. „Das übersteigt ihre Kompetenz und steht in Widerspruch zu allen Vorgaben der Naturschutzgesetze.“

 

Hier ist das Interview mit dem BR zu lesen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/bund-naturschutz-wolf-problem-nur-mit-gewehr-nicht-zu-loesen,TcYglTF?fbclid=IwAR0tOcrRuSesYh0y3vsLu0D3g2H_qcqP2EnBrhYLBVppLRMhg-S388xBLUk

Weiterer Hintergrund dazu: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-woelfe-abschuss-markus-soeder-bund-naturschutz-bauern-1.5821068?fbclid=IwAR2GSntFlIZpdDIGc7f3BAmBCF_T9atRE3LPjUVOc64uz4Vm-2HOPCEUin8

Schluss mit geheimen Wolfsjagden in Niedersachsen?

Die Niedersächsischen Grünen hatten gegen die geheimen Wolfsabschussverfügungen von Umweltminister Lies (SPD) geklagt. Nach der Verhandlung am 1. Dezember 2021 zeigte sich der stellvertretende Fraktionschef Christian Meyer optimistisch. Die offizielle Entscheidung wird aber erst am 8. Februar 2022 verkündet werden.

Beispielbild ©Brigitte Sommer – Auf zehn Wölfe in Niedersachsen sind geheim gehaltene Abschussverfügungen ausgestellt. Getroffen wurden allerdings die falschen Wölfe. Lies´Geheimhaltung erschwert Klagen.

 

(dpa) – Darf die rot-schwarze Landesregierung Informationen über zum Abschuss freigegebene Wölfe geheimhalten? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Mittwoch beschäftigt. Drei Grünen-Abgeordnete hatten zu den Abschussgenehmigungen im Februar eine Kleine Anfrage im Landtag gestellt, doch das Umweltministerium verweigerte Auskünfte zu einzelnen Fällen. Zur Begründung hieß es, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege. Weil die Grünen dies anders sehen, zogen sie vor das höchste Verfassungsgericht im Land.
Wölfe stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen zum Abschuss freigegeben werden – etwa wenn sie Menschen zu nahe gekommen sind oder wolfsabweisende Zäune mehrfach überwunden und Schafe, Rinder oder Pferde gerissen haben.
In einer zweieinhalbstündigen Verhandlung stellten die Richter den Vertretern der Landesregierung, darunter Umweltstaatssekretär Frank Doods, zahlreiche Fragen.  Unter anderem ging es nach Auskunft eines Gerichtssprechers darum, warum nach dem Abschuss eines Wolfes das Umweltministerium sehr wohl Details etwa zum ungefähren Ort der Tötung des Tieres mitgeteilt hatte. Seine Entscheidung will der Staatsgerichtshof am 8. Februar (10.00 Uhr) verkünden.
Die Grünen zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlung. Ihnen gehe es um mehr Transparenz und Überprüfbarkeit von Wolfsabschüssen, sagte der stellvertretende Fraktionschef Christian Meyer der dpa. «Wir wollen nicht wissen, wer der Jäger ist. Wir wollen wissen, warum soll dieser Wolf getötet werden.» Nur so könnten die Genehmigungen mit Klagen von Umweltverbänden rechtlich überprüft werden. Die Geheimniskrämerei sei verfassungswidrig.
Im Internet gebe es Hass und Drohungen auf beiden Seiten, also von Wolfsgegnern und Wolfsbefürwortern, sagte Meyer. «Ich wurde auch schon bedroht.» Diese Taten müssten individuell strafrechtlich verfolgt werden. Die Landesregierung dürfe auch in bestimmten anderen Fällen nicht Informationen verheimlichen, um mögliche Straftaten zu verhindern – etwa bei Atommülltransporten.
Dem Grünen-Politiker zufolge wurden in Niedersachsen bisher zehn Wölfe offiziell zum Abschuss freigeben. Kein einziger der gesuchten Leitwölfe sei getötet worden, stattdessen habe es vier Fehlabschüsse von Jungtieren gegeben, kritisierte der frühere niedersächsische Agrarminister.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte Strafanzeigen gegen Umweltminister und beteiligte Personen gestellt. Im Gegensatz zu den Grünen geht es uns nicht nur darum, die Öffentlichkeit im Rahmen des Gesetzes zu informieren sondern wir stellen die Berechtigung dieser Abschüsse generell infrage. Unserer Meinung nach sind sie nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar.