Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
  • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
  • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
  • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
  • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
  • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
  • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
  • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
  • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
  • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
  • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
  • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
  • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

Quellen:

Wolfstötung frei auf bloßen Verdacht: Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Oberallgäuer Verfügung

Der Landkreis Oberallgäu hat eine weitreichende Allgemeinverfügung erlassen, die den vorbeugenden Abschuss eines Wolfes in den Allgäuer Bergen erlaubt. Damit greift die Behörde zu einem drastischen Mittel, noch bevor überhaupt ein einziges Nutztier gerissen wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diesen Schritt aufs Schärfste. Wir lehnen diese anlasslosen Abschüsse konsequent ab und sehen generell keinerlei Rechtfertigung für die Tötung von Wölfen in der Region.

Die Allgemeinverfügung zur Erleichterung des Wolfsabschusses im Oberallgäu erstreckt sich auf alpine Weideflächen und Alpreviere südlich von Immenstadt. Betroffen sind Berggebiete und Täler rund um Oberstdorf, das Kleinwalsertal, Bad Hindelang sowie Fischen im Allgäu, Ofterschwang, Blaichach, Burgberg und Rettenberg.

Die rechtliche Grauzone und der Verstoß gegen das EU-Recht

Grundlage für das behördliche Vorgehen ist eine umstrittene Neuerung im Bundesjagdgesetz, die den Wolf seit April als jagdbare Art aufführt. Landkreise erhalten dadurch die Möglichkeit, selbstständig Weidegebiete auszuweisen, in denen die Wolfsbejagung trotz eines ungünstigen Erhaltungszustands der Population zulässig sein soll – und zwar rein präventiv. Das Oberallgäu nutzt diese Klausel nun demonstrativ aus und hat ein riesiges Areal ausgewiesen, das knapp 70 Jagdreviere und weite Teile der alpinen Weideflächen südlich von Immenstadt umfasst.
Aus juristischer Sicht steht diese Verfügung jedoch auf sehr tönernen Füßen: Das übergeordnete europäische Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie) und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbieten anlasslose Abschüsse ohne konkrete Schäden strikt. Dass die Abschussgenehmigung hier explizit trotz eines nachweislich ungünstigen Erhaltungszustands erteilt wurde, hebelt den biologischen Artenschutz komplett aus und macht die Verordnung europarechtlich hochgradig illegal.
Beispeilfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Vorgeschobene Argumente und Befristung der Jagd

Die Behörden und die sogenannte Weideschutzkommission rechtfertigen die Allgemeinverfügung mit der Behauptung, dass ein wolfsabweisender Zaun im steilen und unübersichtlichen alpinen Gelände entweder unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies eine reine Schutzbehauptung, um sich aus der Verantwortung für moderne, flächendeckende Herdensicherungsmaßnahmen zu stehlen. Anstatt in funktionierende Schutzkonzepte und Hirten zu investieren, wird die Tötung eines geschützten Wildtieres als vermeintlich pragmatische Lösung verkauft. Diese hochgefährliche Schießgenehmigung gilt befristet bis zum 31. Oktober 2026. Doch das Landratsamt plant bereits, diesen Freibrief künftig zu jedem Beginn der Sommersaison neu zu erlassen.

📋 Infokasten: Das neue Wolfsmanagement in Bayern (Stand: Sommer 2026)

    • Gesetzliche Grundlage: Seit der Reform des bayerischen Jagdgesetzes im Frühjahr 2026 ist der Wolf im Freistaat offiziell als jagdbare Art eingestuft. Darauf aufbauend hat das Jagdministerium im Sommer 2026 eine neue strategische Arbeitshilfe für regionale Managementpläne erlassen.
    • Das Zwei-Zonen-Modell:
        • Alpenraum (Weidegebiete): In steilen alpinen Lagen gilt der Herdenschutz (Zäunung) behördlich als unzumutbar. Hier ermöglichen pauschale Allgemeinverfügungen der Landkreise den vorbeugenden Abschuss von Wölfen – komplett ohne vorherige Nutztierrisse.
        • Flach- und Hügelland: In den übrigen Regionen greifen revierbezogene Managementpläne. Diese erlauben im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober eine reguläre, nachhaltige Wolfsbejagung, sofern die Population stabil ist.
    • Das Hauptproblem (Erhaltungszustand): Die bayerische Praxis hebelt den biologischen Artenschutz aus. Abschussgenehmigungen – wie aktuell im Oberallgäu – werden von den Behörden explizit auch bei einem nachweislich ungünstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation erteilt.
    • Kritik des Artenschutzes: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. (Wir sehen gar keinen Anlass zum Töten) und sogar der Bund Naturschutz (verurteilt das anlasslose Töten) verurteilen die neuen Richtlinien als reine „Abschusspläne“. Statt den Fokus auf die gesetzlich vorgeschriebenen Schutz oder den Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen zu legen, ist das bayerische Konzept primär auf die Dezimierung und Tötung (insbesondere von Welpen im Spätsommer) ausgerichtet.

Intransparenz per Exklusivmeldung: Behörde informiert Medien statt Öffentlichkeit

Besonders skandalös an diesem Vorgang ist die gezielte Informationspolitik des Landratsamtes Oberallgäu: Eine offizielle, für jedermann transparent zugängliche Pressemitteilung oder eine direkte Veröffentlichung der Allgemeinverfügung auf den eigenen Kanälen der Behörde sucht man bis dato vergeblich. Stattdessen wurden die drastischen Pläne zur Wolfsjagd klammheimlich und exklusiv über ausgewählte Pressehäuser gestreut, sodass die kritische Öffentlichkeit erst durch die Zeitungsberichterstattung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Dieses Vorgehen entlarvt das Lippenbekenntnis des Landrats zu angeblicher „Transparenz“ als reine Farce. Wer den Abschuss geschützter Arten unter dem Radar der offiziellen Behördenportale vorbereitet und stattdessen auf mediale Vorab-Rapporte setzt, scheut offensichtlich den direkten sachlichen und demokratischen Diskurs.
Wölfin mit Welpe. © Brigitte Sommer

Todesurteil für den unauffälligen Wolf von Rohrmoos?

Besonders perfide ist, dass die Verfügung den sesshaften männlichen Wolf bedroht, der westlich von Oberstdorf im Bereich Rohrmoos heimisch ist. Dieses Tier verhält sich seit jeher absolut unauffällig und hat nach offiziellen Angaben noch nie ein einziges Weidetier attackiert oder gerissen. Dennoch läuft er durch die pauschale Ausweisung seines Lebensraums Gefahr, völlig grundlos von Jägern erlegt zu werden. Ein solches Vorgehen entbehrt jeder wissenschaftlichen, ethischen und juristischen Grundlage. Da der Wolf keinerlei Schäden verursacht hat, haben juristische Eilanträge vor deutschen Verwaltungsgerichten erfahrungsgemäß noch exzellente Erfolgschancen, den Abschuss sofort zu stoppen. Wir fordern den Bund Naturschutz auf, Klage einzureichen.

Konsequente Strafanzeigen angekündigt

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie der Artenschutz politischer Willkür geopfert wird. Sollte im Rahmen dieser Allgemeinverfügung im Oberallgäu bis zum Ablauf der Frist am 31. Oktober tatsächlich ein Wolf geschossen werden, wird Wolfsschutz-Deutschland e. V. unverzüglich und ohne Ausnahme Strafanzeige erstatten. Dies betrifft sowohl die politisch und behördlich Verantwortlichen, die diese rechtswidrige Verfügung unterzeichnet haben, als auch die Jäger, die den Abschuss vor Ort ausführen. Wir fordern die sofortige Rücknahme dieser Verordnung.

Quelle:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Warnung vor organisierten Aktionen: Grindi droht erneut Abschuss

Achtung an alle, die Grindi schützen wollen: Wir raten ausdrücklich von geführten Spaziergängen mit Tourenzuweisung und zentral organisierten Gruppenwanderungen ab. Beim letzten Mal wurden genau solche Touren und beteiligte Personen an die Behörden gemeldet. Auch aktuelle Angebote zu Gruppenbildungen über eine weit verbreitete Chat-Plattform halten wir für riskant – diese Plattform bietet keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gibt auf Anfrage Nutzerdaten und Chatverläufe an Behörden heraus. Eine der involvierten Personen hat nach unseren Informationen bereits zuvor Wolfsfreunde gemeldet. Das ist keine Kritik an der guten Absicht vieler Unterstützerinnen und Unterstützer, sondern eine klare Warnung aus den Erfahrungen der vergangenen Monate.

Hintergrund:

Unser Hornisgrinde-Wolf GW2672m („Grindi“) aus dem Nordschwarzwald steht erneut im Visier der Behörden. Laut Mitteilung des Nationalparks Schwarzwald käme der Rüde Spaziergängern – besonders jenen mit Hunden – weiterhin zu nahe und folge ihnen teilweise im Abstand von unter 30 Metern. Nationalparkleiter Berthold Reichle erklärte: „Wir sind uns einig, dass wir nichts unversucht lassen wollen und in den kommenden Wochen schauen, ob es doch noch eine Chance gibt, dieses schon ausgewachsene Tier umzutrainieren.“ Gleichzeitig verweist der Nationalpark auf Expertenprognosen, die bezweifeln, dass ein ausgewachsenes Tier überhaupt noch umtrainiert werden kann. Abteilungsleiter Urs Reif betonte zudem: „Jeder Mensch, der sich ihm freundlich nähert, wird das Umtrainieren zunichtemachen.“Sollte die Vergrämung scheitern und die Zahl der Sichtungen wieder ansteigen, muss das Umweltministerium Baden-Württemberg zu Beginn der kommenden Ranzzeit entscheiden, ob der Wolf getötet wird.
Beispielfoto Wolf.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Umso bedauerlicher finden wir es, dass Begegnungen weiterhin gemeldet wurden und so erneut als Begründung für Eingriffe gegen Grindi herangezogen werden können.
Vor Kurzem hatten wir deshalb eine UIG-Anfrage zu Grindi gestellt. Daraufhin wurden uns 800 Euro Gebühren in Aussicht gestellt. Auf unsere Nachfrage, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, haben wir bislang keine Antwort erhalten.

Zur Klarstellung:

Der klagende Verband hatte das Verfahren nicht gewonnen, wie viele denken, sondern verloren. Die Gerichte bestätigten die frühere Abschussgenehmigung. Sie wurde nur nicht noch einmal verlängert. Deshalb rechnen wir fest mit einer neuen Abschussverfügung – die Behörden müssen nach dem bisherigen Verlauf keinen Misserfolg vor Gericht befürchten.
Die Hauptsacheklage der klagenden Orga läuft weiter und soll möglichst bis zum EuGH gehen. Sie erzeugt weiterhin Druck und könnte langfristig grundsätzliche Rechtsfragen klären. ABER: Kurzfristig (gegen eine neue Abschussentscheidung) bietet sie nur begrenzten Schutz, da ein erneuter Eilstopp nach den bisherigen Niederlagen schwieriger geworden ist.
In Niedersachsen wird beim Schnellabschuss nach Nutztierrissen bereits keine klassische individuelle Abschussverfügung mehr erlassen, sondern die oberste Jagdbehörde legt lediglich das Jagdgebiet fest und informiert die Jäger – wir befürchten, dass ähnliche, schwerer anfechtbare Verfahren künftig auch in Baden-Württemberg bei Fällen wie Grindi Anwendung finden könnten und so die Öffentlichkeit nichts mehr erfährt. Die Jäger allerdings sind hier nicht entlastet. Auf Strafanzeigen drohen auf jeden Fall Konsequenen, doch Strafanzeigen können erst nach Ausführung, gestellt werden, was tote Wölfe nicht wieder lebendig macht. 

Unser Aufruf

Geht selbstständig und eigenverantwortlich in das Territorium, bleibt auf öffentlichen Wegen und dokumentiert, soweit möglich und rechtlich unbedenklich. Präsenz und unabhängige Beobachtung sind wichtig – organisierte und zentral gesteuerte Aktionen hingegen erhöhen das Risiko für Grindi. Es muss doch inzwischen bewusst geworden sein, dass auch Ranger, die FVA und weitere Stellen der Landesregierung untergeordnet sind. Naivität kann Wölfe töten. 
Vermeidet alles, was als „geführte Tour“ oder strukturierte Gruppenaktion wahrgenommen werden kann. Teilt Informationen nur in vertrauenswürdigen, dezentralen Kreisen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. garantieren Quellenschutz, Anonymität und Vertraulichkeit. Wir rufen unsere Vereinsmitglieder dazu auf, mit uns spazieren zu gehen. Bitte bei Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de melden. 

Es grenzt an Irrsinn, wie hier seit Monaten Panikmache betrieben wird. Grindi wird zwar weiterhin gesichtet – doch in all der Zeit ist nichts passiert, was auch nur annähernd belegen würde, dass von ihm eine Gefahr ausgeht, die über das ganz normale Lebensrisiko in der Natur hinausgeht. Kein Angriff, keine Verletzung, kein einziges dokumentiertes aggressives Verhalten gegenüber Menschen. Wer hier weiter mit Angst und Schreckensszenarien arbeitet, nimmt bewusst in Kauf, dass ein Wolf getötet wird, der bislang niemandem etwas getan hat. Das ist weder verantwortungsvoll, noch wissenschaftlich begründet – und schon gar nicht im Sinne eines echten, aufgeklärten Naturschutzes.

Quelle:
Weitere Hintergründe:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. 

Uckermark: Das Pilotprojekt zum Wolfsabschuss ist bittere Realität – Wir haben seit Februar davor gewarnt

Der Landkreis Uckermark setzt weiter konsequent auf sein umstrittenes Pilotprojekt. Nach Rissen an Weidetieren erteilt die Untere Naturschutzbehörde nun deutlich schneller Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Wölfen. Bereits innerhalb von 48 Stunden kann ein Wolf als „Problemwolf“ eingestuft und mit Nachtsichtgeräten gejagt werden – auch Elterntiere von Rudeln sind betroffen. Genau diese Entwicklung haben wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. bereits seit Februar 2026 öffentlich angeprangert.

Wir haben frühzeitig und wiederholt vor dem Pilotprojekt gewarnt und es als gefährliche Abkürzung des geltenden Artenschutzrechts bezeichnet. Was sich jetzt in der Uckermark abspielt, war für uns daher keine Überraschung, sondern eine vorhersehbare Folge der politischen Weichenstellung. Hier unser Bericht vom 16.02.2026: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/16/uckermark-neues-pilotprojekt-zum-toeten-von-woelfen-bereits-im-einsatz-wir-sagen-nein/

Unbeantwortete UIG-Anfrage: Intransparenz der Behörden

Ein eklatantes Beispiel für die mangelnde Kooperationsbereitschaft und die Intransparenz beim Wolfsmanagement in der Uckermark zeigt der Umgangmit Bürgeranfragen. Bereits im Februar dieses Jahres haben wir eine offizielle Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt. Bis heute – Monate später – liegt uns keine Antwort vor. Diese Verschleppungstaktik ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sie blockiert auch eine sachliche, auf Fakten basierende Debatte. Wenn Behörden kritische Daten unter Verschluss halten, entziehen sie den Akteuren vor Ort die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit.
Beispielfoto Wolfsmutter mit Welpen. © Brigitte Sommer

Klagen sind wichtig – aber nicht ausreichend

Inzwischen hat ein Verband juristische Schritte gegen die Abschussgenehmigungen eingeleitet. Eine anderer Verband kündigt eine weitere Klage an, obwohl eine Klage eigentlich ausreichen würde, dies erweckt den Eindruck, dass hier vor allem PR-Strategien umgesetzt werden. Keine Frage,  solche Klagen sind notwendig und wichtig und wir sind dankbar, dass klagefähige Verbände diesen Schritt tun.  Doch wer glaubt, mit Gerichtsverfahren allein sei der Wolf geschützt, irrt sich. Der reale Schutz findet vor Ort statt – durch Menschen, die in den Revieren präsent sind, die Situation dokumentieren und die Öffentlichkeit mit einbeziehen.
Leider setzt ein Teil der Wolfs-Schutzszene vor allem auf zentrale juristische und politische Arbeit und vermittelt in der Außendarstellung häufig das Motto: „Überlasst das uns, wir kümmern uns darum.“  Diese Haltung führt nach unserer langjährigen Beobachtung dazu, dass viele Menschen passiv bleiben und sich nicht selbst aktiv vor Ort engagieren. 
Kritisch zu betrachten ist diese Strategie anderer Verbände, die suggerieren, man solle das Thema ihnen überlassen. Diese Haltung führt in der Praxis zu einer gefährlichen Dynamik: In den sozialen Netzwerken entsteht dadurch oft der Eindruck, digitaler Protest und Empörung in Kommentarspalten reichten aus, um echten Einfluss zu nehmen. Das ist ein fataler Irrglaube. Politischer Druck und nachhaltige Veränderungen entstehen nicht durch Likes und Shares, sondern durch kontinuierliche, fachliche Arbeit und Präsenz an den entscheidenden Verhandlungstischen. Reiner Online-Aktivismus greift hier viel zu kurz und verkennt die Realität des Konflikts.

Behinderung aktiver Arbeit

Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt bewusst auf aktive Präsenz vor Ort. Das führt jedoch immer wieder zu Konflikten. Besonders deutlich wurde dies im Schwarzwald: Dort wurden wir als unabhängiger Verein durch andere Verbände faktisch aus der Region herausgedrängt. Das Gros der Aktiven wurde von einem Verband wie bei einer Pauschalreise organisiert, abweichende Meinungen diffamiert und – nach unseren Recherchen – die Routen dieser organisierten Spaziergänge gezielt an die Behörden gemeldet.
Solche Vorgänge kosten viel Kraft, erzeugen tiefes Misstrauen und lassen Gedanken an Lobbyismus und Zweifel an der Unabhängigkeit anderer Verbände aufkommen  und schaden am Ende vor allem den Wölfen.
Wolfsmutter mit Welpen. Eine einjährige Tochter hilft bei der Aufzucht. © Brigitte Sommer

Der Wolf braucht Menschen vor Ort

Nach erfolgreichen Klagen bleibt die Gefahr illegaler Verfolgung bestehen, wenn keine starke bürgernahe Präsenz in den Regionen existiert. Wir sind fest überzeugt, dass nur die Verbindung aus juristischem Widerstand und konsequenter aktiver Arbeit vor Ort langfristig wirksam ist. Deshalb unser Appell an alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde: Werdet selbst aktiv! Geht raus in die Wälder, dokumentiert und zeigt Präsenz dort, wo die Wölfe leben. Die Wölfe brauchen keine weiteren Alleinvertretungsansprüche von Verbänden, die sich oft allzu nah am Regierungswillen orientieren – es braucht mutige Menschen und unabhängige Vereine, die sich vor Ort für sie einsetzen.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 28 Februar um 15.17 Uhr amParkplatz Hundseck statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:
Hier alle Artikel von uns büer Grindi: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Grindi

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Goldschakal auf Sylt: Gericht kippt Schießgenehmigung

Da haben sich mehr als 30 tötungsversessene Jägermeister zu früh gefreut. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Abschussgenehmigung für den Goldschakal auf Sylt vorerst außer Kraft gesetzt. Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für den Schutz einer streng geschützten Tierart und zeigt, dass Tötungen keine Lösung sind. Wolfsschutz-Deutschland e.V. freut sich sehr über diesen Schritt und sieht darin einen Beweis, dass der Dialog über den Umgang mit Wildtieren wie dem Goldschakal weitergeführt werden muss – mit Respekt vor der Natur und den gesetzlichen Schutzbestimmungen.

Erfolgreich geklagt hat die Naturschutzinitiative e. V.. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. können noch nicht klagen, arbeiten aber daran.
Beispielfoto Goldschakal. KI-generiert.
Seit Mai 2025 hat der Goldschakal auf Sylt für Schlagzeilen gesorgt, da ihm der Riss von rund 100 Schafen und Lämmern zugeschrieben wird. Das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein hatte daraufhin am 5. Juni eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Tieres erteilt, was sowohl von Schäfern, als auch von einigen Naturschutzverbänden wie NABU und BUND unterstützt wurde. Doch die Naturschutz-Initiative e.V. legte erfolgreich Beschwerde ein und das Gericht erließ einen sogenannten Hängebeschluss. Damit soll sichergestellt werden, dass keine „unumkehrbaren Tatsachen“ geschaffen werden, bevor die Sachlage gründlich geprüft ist. Eine endgültige Entscheidung im Eilverfahren wird in den kommenden Wochen erwartet.

Warum der Goldschakal geschützt gehört

Der Goldschakal (Canis aureus) ist eine europa- und bundesrechtlich streng geschützte Art, die sich in den letzten Jahrzehnten von Südosteuropa nach Mitteleuropa ausgebreitet hat. In Deutschland wurde er erstmals 1997 in Brandenburg nachgewiesen und in Schleswig-Holstein gibt es seit 2017 vereinzelte Sichtungen. Mit einem Gewicht von 8 bis 15 Kilogramm ist er größer als ein Fuchs, aber kleiner als ein Wolf und ernährt sich überwiegend von kleinen Säugetieren, Insekten, Aas und pflanzlicher Nahrung. Sein Verhalten auf Sylt, wo er zahlreiche Lämmer gerissen haben soll, wird von Experten als „surplus killing“ beschrieben – ein natürliches Jagdverhalten, das in der Natur vorkommt, wenn Beutetiere leicht verfügbar sind. wir berichteten über den Beutereflex auch hier:https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/
Kritiker der Abschussgenehmigung weisen darauf hin, dass es keine belastbare Forschung gibt, die einen negativen Einfluss des Goldschakals auf Bodenbrüter oder die Deichsicherheit belegt. Zudem ist unklar, ob es sich um ein einzelnes Tier oder mehrere handelt – ein Abschuss könnte sogar zu mehr Rissen führen, falls ein führendes Elterntier getötet wird. Alternativen wie eine Umsiedlung oder verstärkte Schutzmaßnahmen für die Schafherden wurden vorgeschlagen, jedoch von den Behörden bisher nicht ausreichend geprüft.

Ein Plädoyer für Koexistenz statt Konfrontation

Wolfsschutz-Deutschland e.V. sieht in diesem Fall Parallelen zum Umgang mit Wölfen in Deutschland. Wie beim Wolf wird auch beim Goldschakal oft reflexartig der Ruf nach Abschuss laut, obwohl nicht-tödliche Maßnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde oder in diesem speziellen Fall eine Umsiedlung, wie von der Naturschutzinitiative e. V. vorgetragen,  gangbare Alternativen wären. Die Schäfer auf Sylt berichten von einem wirtschaftlichen Schaden von etwa 15.000 Euro, was zweifellos belastend ist. Doch die Entschädigung analog zum Wolfsmanagement, wie vom Umweltministerium angekündigt, federt diesen Schaden ab.  Rund 20 bis 30 Jäger waren bereits auf Sylt aktiv, ohne Erfolg. Die Gefahr eines „Jagd-Tourismus“, wie von Jägern aus ganz Deutschland angestrebt, wurde glücklicherweise durch den Hängebeschluss eingedämmt.

Die Bedeutung des Verbandsklagerechts

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig das Verbandsklagerecht für den Naturschutz ist. Ohne die Möglichkeit, behördliche Entscheidungen wie die Abschussgenehmigung gerichtlich überprüfen zu lassen, wären Eingriffe in den Lebensraum geschützter Arten nicht mehr aufzuhalten. Die Klage der Naturschutz-Initiative e.V. hat gezeigt, dass selbst kleine Vereine mit begrenzten Mitteln einen Unterschied machen können, wenn sie rechtlich gegen Fehlentscheidungen vorgehen. Genau dieses Recht steht jedoch ganz aktuell in Brandenburg auf dem Prüfstand: Pläne, das Verbandsklagerecht auszuhebeln, bedrohen den effektiven Schutz von Arten wie dem Goldschakal oder dem Wolf. Solche Einschränkungen würden es Behörden erleichtern, Abschüsse oder andere Eingriffe ohne ausreichende Prüfung durchzusetzen – zum Schaden der Natur.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert, dass das Verbandsklagerecht nicht nur erhalten, sondern gestärkt wird. Es muss auch Privatpersonen und kleinen Vereinen offenstehen, um eine breite Beteiligung am Naturschutz zu gewährleisten. Nur so können wir sicherstellen, dass die Interessen geschützter Arten und die Begehrlichkeiten von Lobbyisten in einem fairen und transparenten Verfahren abgewogen werden.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Rückstufung nur noch Formalität: Wölfe erneut ausrottungsgefährdet

Die Rückkehr des Wolfes ist ein grandioser Erfolg des Naturschutzes – doch die EU-Herabstufung seines Schutzstatus von „streng geschützt“ (Anhang IV der FFH-Richtlinie) auf „geschützt“ (Anhang V) bedroht sein Überleben. Gestern beschloss das EU-Parlament diese verhängnisvolle Entscheidung (2024/2669/EU), angeführt von Agrar- und Jagdlobbys. Unter der neuen Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD), der sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht für Wölfe einsetzen wird, droht der Wolfsschutz tatsächlich zu fallen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern, dass der strenge Schutzstatus bleiben muss.

Interessenkonflikte: Jäger, Bauern, Medien und Politik gegen den Wolf

Das EU-Parlament schreibt in seiner Pressemitteilung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet blieben, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem stehe es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als „streng geschützte Art“ einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Die Bewertung des Wolfsbestandes ist ein Politikum in Deutschland. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), weisungsgebunden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), liefert die Daten für den Erhaltungszustand. Bayern fordert beispielsweise einen günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland, um Abschüsse zu erleichtern, während das BMUV bislang strengen Schutz betonte (Bayern.de, 08.08.2024). Besonders brisant: Die Jägerschaft ist am Wolfsmonitoring beteiligt, etwa durch Sichtungen und Berichte. Als Profiteure von Abschüssen haben Jäger ein Eigeninteresse an der Herabstufung – ein klarer Interessenkonflikt! Die Populationsgefährdungsanalyse (PVA) zeigt, dass die Bewertung des Erhaltungszustands unvollständig ist (BfN-Schriften 715, 2024). Dennoch könnte der FFH-Bericht 2025 den günstigen Erhaltungszustand erklären, passend zur EU-Herabstufung, da BfN und DBB-Wolf der Regierung unterstellt sind. Und die Regierung stimmt für die Herabstufung des Wolfsschutzes. Ein weiteres Problem könnten die Medien darstellen, die mit einseitiger Propaganda weiter für die Akzeptanz der Bürger für das Töten von Wölfen erreichen wollen, weil bislang die Mehrheit nicht für Abschuss ist.
Das kann selbst der Wolf kaum fassen.

Abstimmverhalten: Parteien im Zwiespalt oder nur Theater?

Im EU-Parlament stimmten EVP (u.a. CDU/CSU) und Renew Europe (u.a. FDP) mehrheitlich für die Herabstufung, getrieben von wirtschaftlichen Interessen. S&D (u.a. SPD) und Grüne lehnten sie ab, kritisierten die mangelnde wissenschaftliche Grundlage und Verfahrensfehler. Die Linke war gespalten, Teile der ECR unterstützten die Lockerung. Über 700 Wissenschaftler (Brief, 26.11.2024) und die EU-Bürgerbeauftragte (ClientEarth-Beschwerde) decken die Schwächen der Entscheidung bereits auf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. meinen, dass sich Linke und Grüne bislang nicht überzeugend gegen eine Herabstufung eingesetzt hatten. Besonders bei den Grünen ist dies der Fall, denn sie waren ja in der vorherigen Regierung beteiligt.

Nächste Schritte im EU-Rat

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden, der den Text bereits am 16. April 2025 gebilligt hat.

Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ist von den Mitgliedstaaten binnen 18 Monaten umzusetzen.

Der EU-Rat muss die Herabstufung bis Ende 2025 umsetzen:
  • Gesetzesanpassungen: Nationale Jagdrechte (z.B. Bundesnaturschutzgesetz) sollen Abschüsse erleichtern.
  • Monitoring-Vorgaben: Einheitliche EU-Richtlinien für Wolfsmanagement.
  • Berichterstattung: Mitgliedstaaten melden den Erhaltungszustand bis 2026. Der FFH-Bericht 2025 könnte den günstigen Erhaltungszustand für Deutschland erklären, was Abschüsse fördern würde.

Hoffnung: EuGH-Klage

Die Klage von Green Impact und Partnern vor dem EuGH (Februar 2025) zielt darauf, die Herabstufung zu kippen. Argumente: Ungünstiger Erhaltungszustand in der kontinentalen Region, unvollständige Daten und Verfahrensfehler (EuGH-Urteil C-601/22). Doch die Mühlen der Bürokratie in der EU malen langsam. Bis eine Entscheidung getroffen wird, könnten bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Außerdem stellt sich die Frage, wie unabhängig der Europäische Gerichtshof tatsächlich bleiben wird. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat auch angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten, sobald die EU-Entscheidung im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Green Impact und LNDC Animal Protection schrieben in einer Pressemitteilung von gestern zum Abstimmverfahren, dass der Umweltausschuss des EU-Parlaments unerklärlicherweise davon absah, eine Debatte zu diesem Thema zu eröffnen. Stattdessen wurde ein Notfallverfahren akzeptiert, ein institutioneller Kurzschluss, der durch keinerlei echte Dringlichkeit gerechtfertigt ist und in krassem Widerspruch zum demokratischen Prinzip der Transparenz steht. Wie bereits von Green Impact und LNDC Animal Protection hervorgehoben, basiere die Herabstufung auf einem technischen Bericht, der von einer privaten Beratungsfirma erstellt wurde, die von der Kommission selbst bezahlt wurde und dessen Daten nie von unabhängigen wissenschaftlichen Gremien oder Universitäten validiert worden wären. Mehr als 700 Wissenschaftler und angesehene Institutionen, darunter die IUCN und die von Biologe Luigi Boitani koordinierte Large Carnivore Initiative, hätten sich bereits gegen diese Entscheidung ausgesprochen und die wissenschaftliche Grundlosigkeit des Vorschlags angeprangert.

Hunderte von Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen haben den Rückzug des Vorschlags gefordert und Briefe an die Kommission, die Mitgliedstaaten und Abgeordnete geschickt. Die jetzige Abstimmung bestätigt jedoch, dass Wissenschaft und aktive Bürgerschaft mittlerweile von den politischen Entscheidungen der EU ausgeschlossen sind.

Es gebe schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Verfahrensprozess, der zu diesem Ergebnis geführt hat, einschließlich des Fehlens einer parlamentarischen Prüfung der EU-Position zur Berner Konvention im Jahr 2024 und der Nichtanwendung der im März letzten Jahres im EU-Rat erforderlichen Einstimmigkeit, wie sie die Habitatrichtlinie für Änderungen an Anhang IV vorschreibt.

Unser Aufruf: Strenger Schutz muss erhalten bleiben!

Wir fordern von Schneider und der Merz-Regierung:
  • Strenger Schutzstatus: Der Wolf bleibt in Anhang IV!
  • Unabhängiges Monitoring: Ohne Jägerschaft!
  • Herdenschutz: Zäune statt Gewehre!

Wie geht es weiter?

Es macht uns große Hoffnung, dass die Mehrheit der Bürger in Europa und auch Wissenschaftler diese Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs, die auch anderen Arten in Zukunft gefährlich werden und zu erneuten Ausrottungen führen könnte, nicht hinnehmen wollen. Dabei kann jeder aktiv werden: ob im internen Wolfsmonitoring bei uns, beim Schreiben von Leserbriefen oder Schreiben an Politiker, bei Demonstrationen oder bei der Unterstützung von klagefähigen Orgas. Gemeinsam können wir es schaffen. Auch wenn wir Wolfsschützer uns am Ende, wie es Aktivisten von Defend the Wolf am Mont Tendre bewiesen haben, im wahrsten Sinne des Wortes, zwischen Jägermeister und Wölfe stellen müssen.

Auch wir arbeiten daran, klagefähig zu werden. Hierzu benötigen wir aber bessere finanzielle Mittel und mehr Mitglieder. Wir werden nicht staatlich unterstützt und sind daher absolut unabhängig, aber auch auf Spenden angewiesen.

 

Quellen:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250502IPR28221/wolfe-eu-parlament-stimmt-fur-anderung-des-schutzstatus

https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

https://www.greenimpact.it/

https://www.lndcanimalprotection.org/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

EU: Absenkung des Wolfsschutzstatus längst nicht durch

Anfang März wollten die Lobbyisten mit der Absenkung des Wolfsschutzstatus ihren Erfolg feiern, doch eine Klage von fünf europäischen Umweltorganisationen gegen den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission gegen die Absenkung des Wolfsschutzstatus von „streng“ geschützt auf „geschützt“ wurde angenommen. Außerdem beteiligt sich Wolfsschutz-Deutschland e.V. an einem offenen Brief an Umweltministerin Lemke.

Wir hatten schon mehrfach darüber berichtet, dass der Schutzstatus der Wölfe bislang noch nicht zurückgesetzt wurde, wie von Jägerblättern und Massenmedien behauptet wurde. Jetzt kommt der nächste Rückschlag für die Lobbyisten. Eine Klage der Verbände Green Impact ETS (Rom, Italien), Earth ODV (Rom, Italien), Nagy Tavak és Vizes Élőhelyek Szövetsége (Alsóörs, Ungarn), LNDC Animal Protection APS (Mailand, Italien) und One Voice (Straßburg, Frankreich) wurde angenommen. Vertreten werden die Orgas durch Rechtsanwalt L. D’Agostino. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/20/klage-gegen-herabsetzung-des-wolfsschutzstatus-vor-dem-eugh/

Jungwolf freut sich und fordert zum Spielen auf.
Im Klageantrag wird gefordert:
  • Die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2024/2669 des Rates vom 26. September 2024, mit dem im Namen der Europäischen Union ein Vorschlag zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume eingereicht wurde.
  • Die Nichtigerklärung des Vorschlags selbst sowie des Abstimmungsergebnisses der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern vom 3. Dezember 2024.
  • Die Nichtigerklärung sämtlicher damit zusammenhängender und folgender Maßnahmen, auch solcher, die den Klägern möglicherweise noch nicht bekannt sind.

Aktionen auch in Deutschland

Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat fast zeitgleich einen offenen Brief Offener Brief an BMin Lemke 21.02.2025 an Bundesumweltministerin Steffi Lemke lanciert, an dem sich 32 Organisationen und auch Privatpersonen beteiligt haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben unterzeichnet.

Am 6.3.25 endet die Frist bis zu der die Vertragsstaaten der Berner Konvention (BK) Einspruch gegen den Beschluss des Ständigen Ausschusses einlegen können. Der Sekretär der BK hat die Staaten um diesbezügliche Rückmeldung bis 5.3.25 gebeten. Die Vertragsstaaten können auch noch ihr Veto einlegen.

 

Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AC_202500922&fbclid=IwY2xjawIjvAdleHRuA2FlbQIxMAABHe_HsNsX9aabU0N-acaNfLB_W_JEgPXiq9OlUqrWbyPTVF-fMy7Cz7gdSg_aem_-VQsx4jF-4Ue0qMNKtxpUg

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/26/berner-konvention-eine-senkung-des-schutzstatus-wolf-ist-noch-nicht-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/03/eu-wolfsschutzstatus-soll-in-drei-monaten-gesenkt-werden/

Wolf Facts Schweiz: https://www.facebook.com/groups/347215789877202

 

Bayern: Mutterwölfin Frigga per Schießbefehl hingerichtet – Strafanzeige

Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen den Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann sowie die ausführenden Personen. Ein weiblicher Wolf ist in der Nacht von Montag auf Dienstag in der Hohen Rhön „erlegt“ worden, so die dpa.  Die Pressemitteilung darüber, dass es eine Abschussverfügung seit dem ersten August 2024 gab, wurde erst gestern von der Regierung Unterfranken veröffentlicht. Lesen Sie hier in unserem Bericht wie aus Frigga ein Bauernopfer wurde.

Hierzu gibt es ein Update, 07. September 2024

Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler
VON WOLFSSCHUTZ
7. SEPTEMBER 2024

Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön. – https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/07/bayern-rhoenskandal-totschiessen-der-falschen-woelfin-macht-die-verfuegung-nicht-legaler/

 

Auch im Amtsblatt der Regierung Unterfranken ist nichts über eine Abschussverfügung von Anfang August zu finden. Im Bereich Wolfsnachweise auf der Seite des LfU sind nun Wolfsnachweise von weiteren Welpen und einem erwachsenen männlichen Wolf seit August aufgeführt, aber ohne Kennnummer. Diese Indizien deuten stark darauf hin, dass man einfach vollendete Tatsachen schaffte, ohne die Öffentlichkeit zu informieren und ohne den Umweltverbänden die Möglichkeit der Klage zu geben.

Beispielfoto Wolf.

Vollendete Tatsachen geschaffen

Normalerweise müssen die Umweltverbände bei einer Abschussverfügung informiert werden. Ob BUND und NABU informiert wurden, wissen wir nicht. Bei der  vom Gericht gekippten Abschussverfügung von Hessen hatten die kleineren Verbände „Naturschutzinitiative“ und der „Freundeskreis frei lebender Wölfe“ geklagt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/

Die Naturschutzinitiative konnten wir bislang nicht erreichen. Ralf Hentschel – erster Vorsitzender des Freundeskreises, gab uns die Auskunft, dass eine Anfrage von Seiten des Freundeskreises, ob eine Abschussverfügung in Planung sei und die bereits Anfang August gestellt worden sei, erst gestern beantwortet worden wäre. Der Freundeskreis würde aktuell eine Klage prüfen. Da wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. noch nicht klagefähig sind, erstatten wir Strafanzeige, denn die Vorgehensweise erachten wir ganz klar als nicht rechtskonform.

Wir sind absolut erschüttert und entsetzt und es ist kaum mit Worten zu beschreiben, was hier vorgefallen ist. Die Verbände scheinen nicht involviert worden zu sein. Es wurde kein DNA-Abgleich gemacht, um nachzuweisen, dass nur der „schadensstiftende Wolf“ abgeschossen werden dürfte und zudem wurde noch der Elternschutz ignoriert. Der Vater alleine wird die Welpen kaum groß bekommen können. Es wird sich also in Folge mehr statt weniger leichter Beute zugewendet werden. Sollte es sich wider Erwarten nicht um Frigga handeln, so ist die Tat ebenso illegal. Frigga hätte zudem niemals auf einer Weide mit Herdenschutzhunden zugeschlagen.

Rhön als Tourismusgebiet boykottieren

Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde könnten nun entscheiden, ob sie Betriebe und die Region noch besuchen und Produkte von Erzeugern von vor Ort kaufen wollen. Die Rhön ist auf Touristen angewiesen.

 

In der Pressemitteilung der Regierung Unterfranken, datiert auf den 30.08.2024 ist folgendes zu lesen:

„Abschuss eines Wolfes in der Bayerischen Rhön

Würzburg (ruf) – In der Nacht vom 25. auf den 26. August 2024 wurden in der Hohen Rhön sechs Schafe getötet und vier verletzt. Nach derzeitiger Kenntnis kann nicht ausgeschlossen werden, dass die durch einen Herdenschutzzaun und Herdenschutzhunde gesicherten Tiere einem Wolfsangriff zum Opfer fielen. Die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen stehen noch aus.
Aufgrund dieses Ereignisses wurde von einem Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 1. August 2024 Gebrauch gemacht, mit dem die Regierung eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme (d.h. Tötung) eines Wolfes erteilt hat. In der auf das jüngste Rissereignis folgenden Nacht wurde in der Hohen Rhön auf der Grundlage dieses Bescheides ein weiblicher Wolf erlegt.
Der Bescheid der Regierung von Unterfranken wurde erlassen, da es im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis 25. Juli 2024 zu einer Reihe von Übergriffen auf durch mit Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Weidetiere gekommen war. Die Übergriffe konnten mittels Genanalyse vor allem einer Wölfin mit dem genetischen Kürzel GW3092f zugeordnet werden. Eine Vielzahl weiterer Rissereignisse seit dem 2. August 2023 sind ebenfalls auf diese Wölfin zurückzuführen. Ob es sich bei dem erlegten Tier um die Wölfin GW3092f handelt, wird derzeit mittels Genanalyse geklärt. Ergebnisse hierzu werden im Laufe der nächsten Woche erwartet.“

 

Wir sagen ihren Namen…

…und wir erzählen ihre Geschichte. Eine Geschichte, die für das Schicksal von unzähligen Wölfen seit ihrer Rückkehr nach Deutschland steht. Eine Geschichte von menschlicher Kaltblütigkeit,  Abartigkeit, Missgunst und Gier. Eine Geschichte, die keiner über diese Wölfe erzählen kann, weil sie einfach „verschwanden“.  Die tote Wölfin hieß Frigga. Die Lange Rhön, in der die Meucheltat geschah, war ihr Revier. Sie hat die Kennung GW3092f. Das erste Mal war sie vor zwei Jahren im Werra-Meißner-Kreis in Hessen nachgewiesen worden. Wir nannten sie deshalb Frigga, nach einem überlieferten Vornamen von Frau Holle, da die Gegend auch als „Frau Holle Land“ bezeichnet wird. Woher sie stammte, war unbekannt. Frigga besaß, genau wie die Schermbecker Wolfsmutter Gloria, den selteneren Haloptyp 02. Da es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt, ist dies auch wichtig in Punkto Gesunderhaltung und eine gesunde Durchmischung der Wolfspopulation. Als Frigga sich weg von ihrer Familie auf ihre gefährliche Reise nach einem eigenen Revier begab, musste sie ein bis zwei Jahre alt gewesen sein. Die meisten Jungwölfe wandern im Alter von zwei Jahren von ihren Familien ab. Von Nordhessen aus zog es sie in den Spessart, ins Grenzgebiet zwischen Hessen und Bayern. Ab 2023 fiel Frigga dort durch Risse an ungeschützten Tieren auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/27/gewalteskalation-in-hessen-wutbauern-drehen-durch/

Im Spessart schlug der zierlichen Wölfin ein kaum beschreibbarer Hass entgegen. Doch zunächst sah es so aus, als würde sie sich im größten Mischwaldgebiet Deutschlands niederlassen. Auch ein Wolfsrüde war zur gleichen  Zeit wie Frigga dort unterwegs, doch er „verschwand“ spurlos. Etwas musste auch mit Frigga passiert sein, denn sie zog nach über einem halben Jahr plötzlich weiter in Richtung Osten. Seit ihrem Eintreffen im Spessart waren wir dieser außergewöhnlich schlauen und scheuen Wölfin auf der Spur. Unsere Wolfshündin Liv, die auf ihrer Fährte war, hatte einen großen Respekt vor der kleinen Wölfin. Sie traute sich nie in ihrer Nähe zu markieren. Erst in der Nähe unseres Fahrzeuges erleichterte Liv sich. Wir wiesen nach, dass die Weidetiere, die Frigga riss, nicht geschützt waren. In ihrer Zeit im Spessart wurde sie regelrecht auf Schafe und Ziegen konditioniert, durch unwillige und verbohrte Halter, die glaubten, sich nicht an Vorschriften und Gesetze halten zu müssen, sondern auch dort probierten, sie illegal zu beseitigen. Auch ein Rudel bei Bad Orb „verschwand.“

Wir verloren zunächst Friggas Spur Ende des Jahres, doch dann wurde Frigga in der „Hohen Rhön“ wieder nachgewiesen. Zu ihr hatte sich ein Wolfsrüde gesellt, den wir Anton nannten. Zu der Zeit nahm auch Liv wieder die Spur auf. Was Frigga im Spessart gelernt hatte, setzte sie in der Rhön fort. Sie riss ungeschützte Schafe und Ziegen. Schon damals wollten die Bundesländer Hessen und Bayern nicht nur Frigga, sondern auch ihren Partner Anton erschießen. Weil diese Schießbefehle schon nicht gesetzeskonform waren, wurden sie von Gerichten gekippt. Doch es gab kein Happy End für das Wolfspaar. Bestimmte Kreise in der Rhön, in Thüringen, Hessen und Bayern sorgen seit Jahren dafür, dass sich in der Gegend kein Wolf halten kann. Wir berichteten hier:https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/21/wolfsschutz-deutschland-e-v-alarmiert-frigga-und-anton-von-illegalter-toetung-bedroht/

Eine Ausnahme ist das Rudel Wildflecken, das den Kriminellen entgeht, weil es auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken lebt. Verhaltensweisen, wie man sie nur von der Comorra in Italien kennt, sind in einem Bermudadreieck zwischen Rhön, Spessart, Vogelsberg und westlichem Taunus an der Tagesordnung. Ausgerechnet ein solches Gebiet hatte Frigga nun als ihre neue Heimat erkoren. Es könnte auch ein Paradies für Wölfe sein, wenn es dort nicht Menschen geben würde, die ihre eigenen Gesetze machen und die sich jederzeit im Recht glauben. Alles war stört, wird kaltblütig eliminiert. Dabei sitzt die Agrar- und Jagdlobby auch in Entscheiderpositionen. Auch ein ein bundesweites Netzwerk von Anwälten mischt mit. Wie dreist diese Kreise vorgehen, wird nun auch nach dem Abschuss von Frigga deutlich.

Beispielfoto Wolfspaar. Weitere Infos zur Treue von Wölfen: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/treue-ein-leben-lang-vom-liebesschwur-der-w%C3%B6lfe?fbclid=IwY2xjawE_x0JleHRuA2FlbQIxMQABHRU41kJ6HVFSB_nUtzGvseMNmKiVJ0CCGBVgll-xKwHuPkTFDK5ebpwwAw_aem_RvDloy15avFWf2ZxF29JaA

Kurz vor der Paarungszeit im Spätwinter 2024 „verschwand“ Anton. Da sich Wölfe normalerweise nur ein Mal im Leben binden und nicht den Partner wechseln, musste auch Anton etwas geschehen sein. Während der Paarungszeit stieß dann ein neuer Rüde, Griso aus dem Rudel Wildflecken, zu Frigga. Im Alter von nunmehr drei oder vier Jahren wurde Frigga zum ersten Mal Mutter. Die Geburtshöhle lag zwischen Gangolfsberg und Basaltsee und hier geschah  eine weitere grausame Tat. Die Behörden versuchten das Geschehen herunter zu spielen und auf die Unerfahrenheit des Wolfspaares zu schieben. Ein Wolfswelpe war in großer Not von Spaziergängern gefunden worden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/04/bayern-welpe-nuka-ist-sohn-der-illegal-verfolgten-rhoenwoelfin-frigga/

Laut Insidern wurde Nuka keinesfalls bei einem Wechsel des Baus verloren, sondern die kleine Familie wurde weiter illegal verfolgt. Die dpa schreibt, dass der Landrat des Landkreises Rhön-Grabfeld, Thomas Habermann (CSU) erst vor wenigen Wochen in einem Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gefordert hatte, den Schutzstatus für Wölfe abzusenken. Thomas Habermann ist nicht nur Jurist, sondern auch Jäger. Es ist bekannt, wer in der Gegend Hohe Rhön Weidetiere grasen lässt und es ist auch bekannt, wer sein Jagdrevier dort hat.

Aus rechtlichen Gründen können wir keine Anwesen zeigen, aber wir Ausflügler sollten sich einfach mal Anwesen und Fuhrparks der Halter dort in der Gegend anschauen. Teilweise erhalten Betriebe schon von vorne herein EU-Subventionen, von denen ein mittelständisches Unternehmen anderer Branchen nur träumen kann. Dass die Risse, die Frigga verursacht hatte, keinesfalls die Weidetierhaltung in der Rhön gefährden, hatten wir hier dargestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/30/rhoen-woelfe-keine-gefahr-fuer-weidetierhaltung/

Nuka wurde gerettet und lebt nun gut untergebracht bei Tanja Askani in der Lüneburger Heide. Er ist zwar in Sicherheit, doch um welchen Preis? Der Kleine war so in Notlage gewesen, dass er sogar Steine gefressen hatte, hieß es von Tanja Askani. Es ist doch falsch, dass Nuka nicht an der Seite seiner Mutter Frigga lebt und wild und frei durch die Hohe Rhön streift, nicht von ihr im Herbst das Jagen erlernt, zusammen mit seinen Geschwistern spielt und rauft und seine Stärke ausprobiert. Er wird sich nicht in zwei Jahren auf die Reise nach einem eigenen Revier machen können. Dies ist ausdrücklich keine Kritik an Tanja Askani, aber wo ist eine Gesellschaft hingekommen, die Herzchen und Likes im Rahmen von Nuka macht, aber dem Schicksal von dessen frei lebender Mutter scheinbar völlig gleichgültig gegenüber stand? Wieso gab es hier keinen gesellschaftlichen Aufschrei? Wenn diese Kreise dermaßen mit geschützten Tieren umgehen, dann ist es ziemlich sicher, dass sich ein solches Gebaren nicht nur auf diesen Aspekt beschränkt. Anwohner aus dem Spessart, der Rhön und dem Taunus berichten uns über Angst und Einschüchterungen. In welchen Land leben wir eigentlich?

Nukas Geschwister haben nun diese Größe erreicht. © Brigitte Sommer

Achim Heisler, der Partner von Tanja Askani schrieb gestern folgende erschütternde Zeilen:

„Nukas Mutter ist tot.
Warum ist Nukas Mutter tot?
Weil sie erschossen wurde. Weil ihr Abschuss offiziell bewilligt wurde. Weil man keine Lust auf Herdenschutz hatte und hat, nicht nur in Bayern.
Weil die Lobby der Lusttöter und Herdenschutzverweigerer Druck auf Politiker gemacht haben.
Weil Politiker – ach, ich hab keine Lust (mehr), über diese Leute Worte zu verlieren. Diese Leute, die genau wissen was sie tun, wenn sie eine Mutterwölfin zum Abschuss freigeben.
Was ist mit Nukas Geschwistern?
Sie haben seit 3 Tagen und 4 Nächten keine Mutter mehr. Sie warten und warten und warten und warten.
Und warten.
Sie hungern.
Sie werden verhungern.
Oder sie werden getötet. Auch getötet. Vor dem Verhungern.
Das nennen die Leute, die daran beteiligt sind, dann „Erbarmen“. Wirklich…
Lieber Nuka: menschliches Leben ist ein böses Sieb.
Ich hab dich lieb.“

 

Nukas Mutter hat einen Namen, sie heißt Frigga.

Nur Tastaturheldentum?

Wir hatten in den vergangenen Wochen sehr insistierend um Hilfe vor Ort gebeten. Mit wenigen Leuten war es nicht mehr zu schaffen, und es kommt noch hinzu, dass Tierschützer genau den Menschen noch beim Zaunbau geholfen haben, die den Abschuss forderten. Genau wie es auch in NRW der Fall ist.

Welche Seelenqualen die junge Wolfsmutter in den vergangenen Wochen und Monaten ausgestanden haben muss, ist kaum vorstellbar. Jetzt ist sie tot. Ihr Tod wird weder das Leben von Schafen und Ziegen retten, die sowieso früher oder später geschlachtet werden, noch wird er das ohnehin schon recht angenehme Leben vieler Tierhalter tangieren. Ihr Tod wird aber von der Lobby genutzt werden, um weitere Halter aufzuhetzen und Hass in der Gesellschaft zu säen. Schon erscheinen Artikel in den Massenmedien zum ersten „legalen“ Abschuss in der Rhön. Wir sagen nein, dieser Abschuss ist nicht legal und auch nicht menschlich. Gerhard Roths Buchtitel „Die Hölle ist leer – die Teufel sind alle hier“, könnte es kaum besser beschreiben.

 

Quellen:

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2024/051/index.html

Bericht der dpa: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/wolf-in-der-hohen-rh%C3%B6n-abgeschossen/ar-AA1pIqJL?rc=1&ocid=winp1taskbar&cvid=7ac4c745786940d8b7a960ee8baa494b&ei=8&fbclid=IwY2xjawE_nORleHRuA2FlbQIxMQABHUiANnVxCMlN9XQFRAY_OfIIODbhgQ7-hr9g21Plh5n8cqsbs2MbtUS47w_aem_Ssd44VY_vCAlDhN_3Zm2Hw

 

Wir freuen uns über Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Wölfen in Deutschland die Zukunft zu sichern.

Trotz ihres weiterhin strengen Schutzstatus werden Wölfe in Deutschland illegal gejagt und getötet. Diese Abschüsse gefährden nicht nur einzelne Tiere, sondern auch die gesamte Population und das Ökosystem, in dem sie eine zentrale Rolle spielen. Auf keinen Fall dürfen hier bei uns in Deutschland bald Schweizer Zustände herrschen.

Die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist für den Erhalt der Wölfe von unschätzbarem Wert. Doch diese wichtige Arbeit ist nur durch die Unterstützung von Menschen wie Ihnen möglich. Jede Spende zählt – egal, ob groß oder klein. Ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht es dem Verein, weiter für die Wölfe zu kämpfen, zu dokumentieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.

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Schnellabschuss in Niedersachsen von Gericht kassiert

Nachdem Niedersachsens Umweltminister Meyer (Grüne) den Schnellabschuss auf dem Territorium des Rehburger Rudels nach Anraten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestoppt hatte, zog gestern das Verwaltungsgericht Oldenburg nach und gab einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. nun doch statt. Es verbot die Schnelljagd. Unsere Einschätzung sehen wir bestätigt. Schnellabschüsse halten geltenden Gesetzen nicht stand. Lesen Sie hier unseren Bericht mit verständlich erklärten Hintergründen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

Dazu heißt es in dem Beschluss: „Die Kammer vermag das auf den Ergebnissen der 101. Umweltministerkonferenz vom 01. Dezember 2023 beruhende und in der Ausnahmegenehmigung dargestellte Normverständnis des Antragsgegners hinsichtlich der Vorschriften der §§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und 45a Abs. 2 BNatSchG nicht zu teilen.“

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der NLWKN kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Umweltminister Meyer (Grüne) hat dies in einem Bericht in der Lokalzeitung DIE HARKE auch bereits angekündigt. „Weil wir von der Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens überzeugt sind und sowohl der Bund, als auch die EU-Kommission das Schnellabschussverfahren schriftlich  bestätigt haben, behalten wir uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen.“ Vorher hatte das Oberverwaltungsgericht geraten, die Jagd zu stoppen. Wir deuten dies auch als Indiz dafür, dass Meyer auch hier scheitern könnte.

Schadenstiftenter Wolf kann im Schnellabschussverfahren nicht identifiziert werden

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es weiter: „In der Genehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG ist – abweichend von der bisherigen gerichtsbekannten Verwaltungspraxis – darauf verzichtet worden, die Ausnahmegenehmigung auf den schadensverursachenden Wolf zu beziehen.“

Nach Auffassung des Gerichts hat der NLWKN hiermit den Anwendungsbereich des § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG, der als Ausnahmevorschrift vom allgemeinen artenschutzrechtlichen Tötungsverbot streng geschützter Tierarten aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eng auszulegen ist, in unzulässiger Weise erweitert. Der Verzicht auf Individualisierung ist nach Ansicht des Gerichts nur unter den – hier nicht gegebenen – rechtlichen Voraussetzungen des § 45a Abs. 2 BNatSchG möglich.“

Wolfsschutz-Deutschland e. V. generell gegen Wolfsabschüsse

Protestaktion am 3. April 2024  vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Die meisten der anderen Verbände https://www.deutschlandfunk.de/wildtieroekologe-vom-nabu-ja-zum-wolfsabschuss-in-100.html – außer BUND NRW und BUND Sachsen – haben ein Positionspapier gemeinsam mit Bauern- und Weidetierverbänden unterschrieben, in dem sie Einzelabschüssen von Wölfen nach dem mehrmaligen Überwinden von Zäunen zustimmen. Unserer Ansicht nach ist mit diesem Papier Tür und Tor für Lobbyismus und Tricksereien geöffnet worden.

Wir protestierten deshalb von Anfang an sehr harsch gegen diese Einigung, denn wir sind der Ansicht, dass dieses Papier bestimmten Haltern erst ermöglicht hat, Risse zu provozieren, um eben Abschussverfügungen zu erlangen. Zudem werden sie noch von Agrar- und Jagdverbänden aufgehetzt. Nur Null-Wolfsabschuss motiviert unserer Ansicht nach tatsächlich zum Weidetierschutz. Und die Fakten geben uns Recht. Nicht nur in Niedersachsen, auch in Brandenburg, Bayern, RLP, NRW, Sachsen-Anhalt und Sachsen, Thüringen, Bawü, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen finden die meisten Risse immer noch an ungeschützten Weiden statt. In NRW war es tatsächlich sogar so, dass die im Gebiet Schermbeck ansässige Wölfin Gloria von Wesel geradezu auf Weidetiere konditioniert wurde, weil man sich dort bis heute weigert, zu schützen. Stattdessen setzt man weiter alles auf Wolfsabschüsse. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/ Der nächste Antrag auf Abschuss soll im Sommer gestellt werden.

Wolfsabschüsse sind sinnlos

Außerdem musste sogar Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak einräumen, dass bislang noch nie der „richtige“ „schadenstiftende“ Wolf erschossen werden konnte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Unsere generelle Position gegen Wolfsabschüsse brachte uns nicht nur Freunde ein. Statt unterschiedliche Auffassungen auszudiskutieren, wurden unsere Inhalte gecancelt und unser Verein teilweise als persona non grada behandelt. Wir hoffen, dass dies nun endgültig Geschichte ist, denn die Geschehnisse geben uns Recht.

Wir haben eine Petition gegen Schnellabschüsse ins Leben gerufen: https://innn.it/wolf

Im Rahmen dieses Verfahrens darf nach einem Riss, ohne zu bestimmen wer oder was den Riss überhaupt verursacht hatte, innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern an der Rissweide auf jeden Wolf geschossen werden, der sich in diesem Umkreis daran vorbei wagt. Dass dies wissenschaftlich gesehen totaler Nonsens ist, braucht man eigentlich nicht mehr zu erwähnen.

Lobbyismus statt Wissenschaft

Jetzt steht Umweltminister Meyer stark in der Kritik, weil er seine Wahlversprechen gebrochen hat und teilweise genau so agiert, wie sein SPD-Vorgänger Lies. Für uns ein Indiz dafür, dass eine Macht im Hintergrund wirklich die Fäden zieht. Auch Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) trat noch als starke Kritikerin der Lex-Wolf auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Kaum in der Regierung setzt sie die sich daraus ergebenden Resultate um und nicht nur das, sie entwarf sogar das Schnellabschussprogramm. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

Im Sommer 23 verschreckte Steffi Lemke bereits Umwelt- und Tierschützer mit folgender Aussage:

„Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

Es gab also eine immer weiter fortschreitende Eskalation. Auch Grüne Umweltminister aus Thüringen, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen und Baden-Württemberg sowie Brandenburg lassen wenig Zweifel daran, dass sie das Gegenteil von Tierschutzpolitik umsetzen.

Trotzreaktion der Agrar- und Jagdlobby

Aus Protest gegen die Niedersächsische Wolfspolitik hat das Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement (was nichts anderes heißt als Wolfsabschüsse) das Dialogforum mit den Umweltverbänden und der Landesregierung vorläufig verlassen.  Man zweifele an der wahren Absicht, zeitnah Lösungen für die Weidetierhalter durchzusetzen, so Bauernverbandssprecher Ehlers. Wie sich der Bauernverband zeitnahe Lösungen vorstellt, ist kein Geheimnis. Man erwartet Wolfsabschüsse im großen Stil. Teilweise wird in sozialen Netzwerken sogar darüber diskutiert, dass Bauern und Schäfer selbst zur Waffe greifen sollten, wie z. B. Wendelin Schmücker es wollte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/07/schaefer-schmuecker-darf-weiter-nur-mit-einer-seifenblasenpistole-auf-woelfe-schiessen/

In Niedersachsen sind ausgerechnet die mit dem Wolfsmonitoring beauftragt, die selbst ein „aktives Wolfsmanagement“ durchsetzen möchten, nämlich die Jäger. Als Folge davon kann man sich auf die Daten aus dem Monitoring überhaupt nicht mehr verlassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern dringend, das Wolfsmonitoring in die Hände von Umweltverbänden zu übergeben.

 

Quellen:

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/vg-oldenburg-gibt-eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-fur-die-zielgerichtete-letale-entnahme-eines-individuums-der-streng-geschutzten-tierart-wolf-canis-lupus-statt-231062.html?fbclid=IwAR2Blt-Dh_AKwoZW1uZsBBrxz-IS0WeXHphttZxpHuI333MEBh3hIzeHyCY_aem_AaNzeaXrc5C_Z5BGHteabB8XM80VtM8JQYKpz1nWxmhh7h05y8XoArzTAsxbGosVbEuDdp99f4wPf-rDC5vhGiu5

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/05/schluss-mit-schuss-schnellabschuss-in-niedersachsen-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/03/26/niedersachsen-um-meyer-gruene-will-wolf-in-der-tragezeit-im-geheimen-schnellabschussverfahren-toeten/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/