Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche. 

Update: 22.06.2025 –  Die befristete Abschussgenehmigung für zwei Wölfe nach dem Großriss in Füchtenfeld/Dalum-Wietmarscher-Moor (Grafschaft Bentheim) ist am 15. Juni 2026 ausgelaufen.

Es gab in dieser Frist offenbar keine Abschüsse.Das ist jedoch keine Entwarnung. Behörden und Jägerschaft warten ganz offensichtlich strategisch auf den neuen Niedersächsischen Wolfsmanagementplan, der bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Dieser neue Plan soll Abschüsse massiv erleichtern – mit vereinfachten Verfahren, schnelleren Genehmigungen und der Möglichkeit, nicht nur einzelne „Problemwölfe“, sondern auch Teile ganzer Rudel und Welpen zu töten.
Statt endlich flächendeckend wirksamen Herdenschutz durchzusetzen und die Weidetierhalter in die Pflicht zu nehmen, wird weiter auf die Tötung von Wölfen gesetzt.
Die alte Genehmigung war nur ein Provisorium – mit dem neuen Plan drohen deutlich schärfere und breitere Abschussmöglichkeiten.
Fazit: Der Druck auf die Wölfe lässt nicht nach, er wird nur taktisch auf die nächste, rechtlich bequemere Stufe verschoben. Wer den Wolf schützen will, muss jetzt besonders wachsam bleiben und endlich aktiv werden.

Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.

Rückblick: In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 wurden mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt. Die Behörden gingen schnell von zwei Wölfen aus und erteilten Abschussgenehmigungen für zwei Rüden. 

Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:

  • Stromlitzen verliefen innen statt außen.
  • Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.

Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.

Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte. 

Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte.  Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein. 

Blick ins Moor. Das Gelände ist mit einem Zaun aus Wilddraht in einer Länge von 34 Kilometern umgeben. Laut Gutachten wies er Mängel auf.

Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel

Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:

  • Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
  • Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.

In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.

 

Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?

 

Ausriss aus der Schadensliste Niedersachen.
Ausriss aus der Schadensliste Niedersachsen.
Screenshot
Screenshot: Anscheinend wurde Wolf bereits protokolliert ohne die DNA-Ergebnisse abzuwarten. Als Territorium wird in einer anderen Spalte Nordhorn genannt. Das Gutachtenergebnis „Wolf mit Billigkeit“ bei einer Rissbegutachtung bedeutet, dass der Wolf als Verursacher für den Tod oder die Verletzung eines Nutztieres nicht zweifelsfrei nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kernbedeutung im Detail – Unklare Beweislage: Die Spuren am Kadaver (z. B. Bissspuren, DNA-Proben) liefern kein eindeutiges Ergebnis, ob es ein Wolf oder beispielsweise ein wildernder Hund war. Kein Rechtsanspruch: Da der Wolf nicht zu 100 % nachgewiesen wurde, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Zahlung aus „Billigkeit“: Das Land entscheidet aus Gründen der Fairness und zur Konfliktminderung (aus „Billigkeit“), den Schaden dennoch finanziell auszugleichen.Freiwillige Leistung: Es handelt sich um eine freiwillige Entschädigung durch die jeweilige Förderrichtlinie Wolf des Bundeslandes.

Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung

Die Jägerschaft hält sich trotz vorliegender Genehmigung zurück und beruft sich auf den Elterntierschutz. Das ist kein Zeichen einer entspannten Lage, sondern bewusstes Abwarten bis zum 1. Juli 2026, wenn die reguläre Jagdzeit beginnt und auch Welpen bejagt werden dürften. Die Jäger schützen sich damit zugleich vor eigenen rechtlichen Risiken. Hinzu kommt der systemische Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt das offizielle Wolfsmonitoring durch und profitiert gleichzeitig von Abschussgenehmigungen. Die aktuelle Abschussgenehmigung läuft zwar am 16. Juni 2026 ab, doch wir rechnen mit einer Verlängerung, bzw. Neuerstellung, wenn der neue Managementplan vorliegt. 

Kritik an Verbänden

Ein weiterer Punkt verdient klare Worte: Einige klagefähige Wolfsschutz-Organisationen haben ihre Mitglieder und Unterstützer bislang nicht ausreichend und proaktiv darauf hingewiesen, dass Eilverfahren und Klagen nach der Gesetzesänderung in Gebieten, in denen relativ viele Wölfe leben, deutlich schwieriger geworden sind. Noch vor Kurzem warb man mit dem klaren Slogan „Nur Klagen helfen!“ intensiv um Spenden und neue Mitglieder. Diese Diskrepanz zwischen früherer Mobilisierung und heutiger Realität verdient eine offene, selbstkritische Debatte innerhalb der Bewegung.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Fazit:

Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

4 Gedanken zu „Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

  1. Die Herdentierhalter tragen meiner Meinung nach die größte Schuld an Rissen, ob nun durch Wölfe oder durch Hunde.
    Es gehört ein ordentlicher Herdenschutz und zwar mit guten Zäunen und HERDENSCHUTZHUNDEN. Verantwortlich ist hier natürlich auch die Politik, die sonst wegen jeder Kleinigkeit meinen agieren zu müssen, aber hier versagen die Politiker wieder einmal total Ob dies gewollt ist, damit man der Jagdlobby entgegen kommt oder sogar eigene Interessen vorliegen, darüber kann man spekulieren. Auf jeden Fall ist es verwerflich, Abschüsse zu fordern oder zu genehmigen. Der Wolf sollte weiterhin streng geschützt sein, wir brauch dieses wunderbare Tier und nicht schießwütige Personen. Die Empathie mit allen Lebewesen ist gefragt. Wenn den Tierhaltern ihre Tiere wirklich am Herzen liegen würden, dann wären sie auch bereit, Herdenschutz zu betreiben anstatt den Wolf als böse darzustellen, den man am besten abschießt. Der Wolf, über dessen Rückkehr nach Deutschland wir uns so gefreut haben, er gehört hierher und hat Schutz und Ruhe verdient.

  2. In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge rund 1000 – 1200 Wölfe, der Bestand der Hobbyjäger liegt fast bei 470000.
    Beutegreifer wie der Wolf werden als zu viele bezeichnet, obwohl der Bestand stagniert. Hobbyjäger fast 470000 an der Zahl, werden als unverzichtbar beim Naturschutz gerahmt, obwohl sie jährlich Dutzende Menschen töten und hunderte verletzen und keinerlei ökologische Ausbildung vorweisen müssen, die mit wildbiologischer Fachkompetenz vergleichbar wären. Was ist da los?

  3. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten?

    Ist mir da was entgangen, was dieses Gericht weiß, dass der Wolf in Deutschland plötzlich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet? Wer hat denn das festgelegt?

    Tragisch für die gerissenen Tiere. An Riss-Provokation in diesem Ausmaß mag ich nicht glauben. Selbst im Nebenerwerb hängen die ja auch an ihren Tieren, da gibt es sicher auch Tränen, wenn so etwas passiert.
    Ohne genaue Erkenntnis, wie das passieren konnte, sollte man so schwerwiegende Spekulationen lieber als Fragen formulieren.

    Mir ist schon klar, dass Jäger und Nutztierhalter keine einfache Klientel sind, aber in Schwarz-Weiss-Denken geht’s eben auch nicht.

    Dass sich die Jäger zurückhalten, natürlich, das ist auch keine geschlossene, homogene Gruppe. Vielleicht sind ja diejenigen, die ihre Freizeit in den Dienst des Wolfsschutzes stellen, angepisst über die schießgeilen Idioten aus der eigenen Reihen.

    Grafschaft, wenn ich das schon lese. Wie schaffen es diese adligen Mumien nur immer wieder mitzumischen? Wurden die nicht abgeschafft und enteignet? Naja, vielleicht sind das auch nicht nur Kinder wohlhabender Eltern, sondern auch keine homogene Gruppe.

    Wenn wir im Wolfsschutz vorankommen wollen, müssen wir mit allen im Gespräch bleiben, mit den Jägern genau wie mit den Waldbesitzern, Nutztierzüchtern und anderen Schutzorganisationen, mit der Politik und den Medienleuten.
    Das ist ja schon schwer genug, oder?

    Das Fakten recherchieren hier beeindruckt mich immerwieder. Benennen, wenn irgendwas nicht klar ist, auch gut.
    Verärgert sein, verständlich.

    Nur die Sicht in Feindbildern ist eben abweichend von dieser Faktenlinie.

    Ich muss mich jeden Tag durch den Strassenverkehr schlagen und es liegt auf der Hand, dass da eine Ansammlung von Vollidioten unterwegs ist. Denken andere sicher auch über mich. Aber real ist, dass die Mehrzahl der Autofahrer ganz vernünftig unterwegs ist. Mein Feindbild ist falsch.
    Wir wissen ganz genau, dass das auf alle Gruppen und alle Feindbilder zutrifft.
    Die Mehrzahl ist normal und hat nichts Schlechtes im Sinn.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert