Uckermark: Das Pilotprojekt zum Wolfsabschuss ist bittere Realität – Wir haben seit Februar davor gewarnt

Der Landkreis Uckermark setzt weiter konsequent auf sein umstrittenes Pilotprojekt. Nach Rissen an Weidetieren erteilt die Untere Naturschutzbehörde nun deutlich schneller Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Wölfen. Bereits innerhalb von 48 Stunden kann ein Wolf als „Problemwolf“ eingestuft und mit Nachtsichtgeräten gejagt werden – auch Elterntiere von Rudeln sind betroffen. Genau diese Entwicklung haben wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. bereits seit Februar 2026 öffentlich angeprangert.

Wir haben frühzeitig und wiederholt vor dem Pilotprojekt gewarnt und es als gefährliche Abkürzung des geltenden Artenschutzrechts bezeichnet. Was sich jetzt in der Uckermark abspielt, war für uns daher keine Überraschung, sondern eine vorhersehbare Folge der politischen Weichenstellung. Hier unser Bericht vom 16.02.2026: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/16/uckermark-neues-pilotprojekt-zum-toeten-von-woelfen-bereits-im-einsatz-wir-sagen-nein/

Unbeantwortete UIG-Anfrage: Intransparenz der Behörden

Ein eklatantes Beispiel für die mangelnde Kooperationsbereitschaft und die Intransparenz beim Wolfsmanagement in der Uckermark zeigt der Umgangmit Bürgeranfragen. Bereits im Februar dieses Jahres haben wir eine offizielle Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt. Bis heute – Monate später – liegt uns keine Antwort vor. Diese Verschleppungstaktik ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sie blockiert auch eine sachliche, auf Fakten basierende Debatte. Wenn Behörden kritische Daten unter Verschluss halten, entziehen sie den Akteuren vor Ort die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit.
Beispielfoto Wolfsmutter mit Welpen. © Brigitte Sommer

Klagen sind wichtig – aber nicht ausreichend

Inzwischen hat ein Verband juristische Schritte gegen die Abschussgenehmigungen eingeleitet. Eine anderer Verband kündigt eine weitere Klage an, obwohl eine Klage eigentlich ausreichen würde, dies erweckt den Eindruck, dass hier vor allem PR-Strategien umgesetzt werden. Keine Frage,  solche Klagen sind notwendig und wichtig und wir sind dankbar, dass klagefähige Verbände diesen Schritt tun.  Doch wer glaubt, mit Gerichtsverfahren allein sei der Wolf geschützt, irrt sich. Der reale Schutz findet vor Ort statt – durch Menschen, die in den Revieren präsent sind, die Situation dokumentieren und die Öffentlichkeit mit einbeziehen.
Leider setzt ein Teil der Wolfs-Schutzszene vor allem auf zentrale juristische und politische Arbeit und vermittelt in der Außendarstellung häufig das Motto: „Überlasst das uns, wir kümmern uns darum.“  Diese Haltung führt nach unserer langjährigen Beobachtung dazu, dass viele Menschen passiv bleiben und sich nicht selbst aktiv vor Ort engagieren. 
Kritisch zu betrachten ist diese Strategie anderer Verbände, die suggerieren, man solle das Thema ihnen überlassen. Diese Haltung führt in der Praxis zu einer gefährlichen Dynamik: In den sozialen Netzwerken entsteht dadurch oft der Eindruck, digitaler Protest und Empörung in Kommentarspalten reichten aus, um echten Einfluss zu nehmen. Das ist ein fataler Irrglaube. Politischer Druck und nachhaltige Veränderungen entstehen nicht durch Likes und Shares, sondern durch kontinuierliche, fachliche Arbeit und Präsenz an den entscheidenden Verhandlungstischen. Reiner Online-Aktivismus greift hier viel zu kurz und verkennt die Realität des Konflikts.

Behinderung aktiver Arbeit

Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt bewusst auf aktive Präsenz vor Ort. Das führt jedoch immer wieder zu Konflikten. Besonders deutlich wurde dies im Schwarzwald: Dort wurden wir als unabhängiger Verein durch andere Verbände faktisch aus der Region herausgedrängt. Das Gros der Aktiven wurde von einem Verband wie bei einer Pauschalreise organisiert, abweichende Meinungen diffamiert und – nach unseren Recherchen – die Routen dieser organisierten Spaziergänge gezielt an die Behörden gemeldet.
Solche Vorgänge kosten viel Kraft, erzeugen tiefes Misstrauen und lassen Gedanken an Lobbyismus und Zweifel an der Unabhängigkeit anderer Verbände aufkommen  und schaden am Ende vor allem den Wölfen.
Wolfsmutter mit Welpen. Eine einjährige Tochter hilft bei der Aufzucht. © Brigitte Sommer

Der Wolf braucht Menschen vor Ort

Nach erfolgreichen Klagen bleibt die Gefahr illegaler Verfolgung bestehen, wenn keine starke bürgernahe Präsenz in den Regionen existiert. Wir sind fest überzeugt, dass nur die Verbindung aus juristischem Widerstand und konsequenter aktiver Arbeit vor Ort langfristig wirksam ist. Deshalb unser Appell an alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde: Werdet selbst aktiv! Geht raus in die Wälder, dokumentiert und zeigt Präsenz dort, wo die Wölfe leben. Die Wölfe brauchen keine weiteren Alleinvertretungsansprüche von Verbänden, die sich oft allzu nah am Regierungswillen orientieren – es braucht mutige Menschen und unabhängige Vereine, die sich vor Ort für sie einsetzen.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche. 

Update: 22.06.2025 –  Die befristete Abschussgenehmigung für zwei Wölfe nach dem Großriss in Füchtenfeld/Dalum-Wietmarscher-Moor (Grafschaft Bentheim) ist am 15. Juni 2026 ausgelaufen.

Es gab in dieser Frist offenbar keine Abschüsse.Das ist jedoch keine Entwarnung. Behörden und Jägerschaft warten ganz offensichtlich strategisch auf den neuen Niedersächsischen Wolfsmanagementplan, der bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Dieser neue Plan soll Abschüsse massiv erleichtern – mit vereinfachten Verfahren, schnelleren Genehmigungen und der Möglichkeit, nicht nur einzelne „Problemwölfe“, sondern auch Teile ganzer Rudel und Welpen zu töten.
Statt endlich flächendeckend wirksamen Herdenschutz durchzusetzen und die Weidetierhalter in die Pflicht zu nehmen, wird weiter auf die Tötung von Wölfen gesetzt.
Die alte Genehmigung war nur ein Provisorium – mit dem neuen Plan drohen deutlich schärfere und breitere Abschussmöglichkeiten.
Fazit: Der Druck auf die Wölfe lässt nicht nach, er wird nur taktisch auf die nächste, rechtlich bequemere Stufe verschoben. Wer den Wolf schützen will, muss jetzt besonders wachsam bleiben und endlich aktiv werden.

Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.

Rückblick: In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 wurden mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt. Die Behörden gingen schnell von zwei Wölfen aus und erteilten Abschussgenehmigungen für zwei Rüden. 

Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:

  • Stromlitzen verliefen innen statt außen.
  • Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.

Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.

Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte. 

Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte.  Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein. 

Blick ins Moor. Das Gelände ist mit einem Zaun aus Wilddraht in einer Länge von 34 Kilometern umgeben. Laut Gutachten wies er Mängel auf.

Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel

Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:

  • Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
  • Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.

In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.

 

Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?

 

Ausriss aus der Schadensliste Niedersachen.
Ausriss aus der Schadensliste Niedersachsen.
Screenshot
Screenshot: Anscheinend wurde Wolf bereits protokolliert ohne die DNA-Ergebnisse abzuwarten. Als Territorium wird in einer anderen Spalte Nordhorn genannt. Das Gutachtenergebnis „Wolf mit Billigkeit“ bei einer Rissbegutachtung bedeutet, dass der Wolf als Verursacher für den Tod oder die Verletzung eines Nutztieres nicht zweifelsfrei nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kernbedeutung im Detail – Unklare Beweislage: Die Spuren am Kadaver (z. B. Bissspuren, DNA-Proben) liefern kein eindeutiges Ergebnis, ob es ein Wolf oder beispielsweise ein wildernder Hund war. Kein Rechtsanspruch: Da der Wolf nicht zu 100 % nachgewiesen wurde, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Zahlung aus „Billigkeit“: Das Land entscheidet aus Gründen der Fairness und zur Konfliktminderung (aus „Billigkeit“), den Schaden dennoch finanziell auszugleichen.Freiwillige Leistung: Es handelt sich um eine freiwillige Entschädigung durch die jeweilige Förderrichtlinie Wolf des Bundeslandes.

Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung

Die Jägerschaft hält sich trotz vorliegender Genehmigung zurück und beruft sich auf den Elterntierschutz. Das ist kein Zeichen einer entspannten Lage, sondern bewusstes Abwarten bis zum 1. Juli 2026, wenn die reguläre Jagdzeit beginnt und auch Welpen bejagt werden dürften. Die Jäger schützen sich damit zugleich vor eigenen rechtlichen Risiken. Hinzu kommt der systemische Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt das offizielle Wolfsmonitoring durch und profitiert gleichzeitig von Abschussgenehmigungen. Die aktuelle Abschussgenehmigung läuft zwar am 16. Juni 2026 ab, doch wir rechnen mit einer Verlängerung, bzw. Neuerstellung, wenn der neue Managementplan vorliegt. 

Kritik an Verbänden

Ein weiterer Punkt verdient klare Worte: Einige klagefähige Wolfsschutz-Organisationen haben ihre Mitglieder und Unterstützer bislang nicht ausreichend und proaktiv darauf hingewiesen, dass Eilverfahren und Klagen nach der Gesetzesänderung in Gebieten, in denen relativ viele Wölfe leben, deutlich schwieriger geworden sind. Noch vor Kurzem warb man mit dem klaren Slogan „Nur Klagen helfen!“ intensiv um Spenden und neue Mitglieder. Diese Diskrepanz zwischen früherer Mobilisierung und heutiger Realität verdient eine offene, selbstkritische Debatte innerhalb der Bewegung.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Fazit:

Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Verschwinden von Wolfsrudeln in Sachsen – Sättigung oder andere Ursachen?

Die Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) vom 19. Juni 2025 (veröffentlicht auf medienservice.sachsen.de) erklärt das Verschwinden von drei Wolfsrudeln in Sachsen im Jahr 2024 mit einer möglichen „Sättigung des Wolfsbestandes“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. sieht diese Interpretation kritisch und fordert eine differenziertere Betrachtung der Ursachen. Eine Analyse der aktuellen Zahlen im Vergleich zum Vorjahr und eine kritische Auseinandersetzung mit der offiziellen Darstellung zeigen, dass die Sättigungsthese nicht ausreichend belegt ist und andere Faktoren wie menschliche Einflüsse oder unzureichende Schutzmaßnahmen eine größere Rolle spielen könnten.

Zahlenvergleich

Wolfsbestand 2023 vs. 2024: Laut der Pressemitteilung vom 19. Juni 2025 wurden in Sachsen im Jahr 2024 insgesamt 35 Wolfsrudel, sechs Wolfspaare ein Einzelterritorium und fünf sesshafte Einzelwölfe registriert, was einer Gesamtzahl von etwa 180 bis 230 Wölfen entspricht. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2023 laut dem Wolfsmonitoring des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 46 Wolfsrudel, zwei Einzelterritorien und vier sesshafte Einzelwölfe, was eine Gesamtzahl von etwa 190 bis 240 Wölfen ergab.

  • Rückgang der Rudel: Die Zahl der Wolfsrudel sank von 43 (Wolfsmonitoringjahr 2023/24) auf 41 (2024/25), was einem Rückgang von etwa 4,7 % entspricht.
  • Einzelwölfe und Territorien: Die Zahl der Einzelterritorien und sesshaften Einzelwölfe blieb relativ stabil (von zwei auf ein Einzelterritorium und von vier auf fünf Einzelwölfe).
  • Gesamtzahl der Wölfe: Die geschätzte Gesamtzahl der Wölfe ging leicht zurück (von 190–240 auf 180–230), wobei die Schwankungsbreite die genaue Interpretation erschwert.

Die Pressemitteilung führt den Rückgang der Rudel auf eine „Sättigung des Wolfsbestandes“ zurück, da die verfügbaren Lebensräume angeblich ausgeschöpft seien. Doch diese These wirft Fragen auf, die einer kritischen Prüfung bedürfen.

Symbolfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Kritik an der Sättigungsthese

Wolfsschutz-Deutschland e.V. bezweifelt, dass die Sättigung des Lebensraums die Hauptursache für das Verschwinden der drei Wolfsrudel ist. Sachsen bietet mit seinen ausgedehnten Wäldern, insbesondere in der Oberlausitz, noch immer potenziellen Lebensraum für Wölfe. Studien zeigen, dass Wölfe anpassungsfähig sind und auch in fragmentierten Landschaften überleben können, solange Nahrung und Schutz vorhanden sind. Die Annahme einer Sättigung ignoriert andere mögliche Gründe, die näher untersucht werden müssen:

  1. Illegale Tötungen: In den letzten Jahren gab es wiederholt Berichte über illegal getötete Wölfe in Deutschland. Der Rückgang von Rudeln könnte auf Wilderei oder gezielte Abschüsse zurückzuführen sein, die nicht immer offiziell erfasst werden. Die Pressemitteilung erwähnt solche Vorfälle nicht, obwohl sie in Sachsen dokumentiert sind.
  2. Mensch-Wolf-Konflikte: Die zunehmende Akzeptanzproblematik in ländlichen Regionen, insbesondere bei Landwirten, führt zu Konflikten. Fehlende oder unzureichende Herdenschutzmaßnahmen könnten Wölfe in gefährliche Situationen bringen, sei es durch direkte Konfrontationen oder durch behördlich genehmigte Abschüsse nach Nutztierrissen.
  3. Verkehrsunfälle: Wölfe sind häufig Opfer von Verkehrsunfällen, insbesondere in Regionen mit dichter Verkehrsinfrastruktur wie Sachsen. Der Verlust von Leitwölfen durch solche Unfälle kann die Stabilität eines Rudels gefährden und zum Zerfall führen.
  4. Natürliche Faktoren: Krankheiten oder Konkurrenz könnten ebenfalls eine Rolle spielen, werden in der Pressemitteilung jedoch nicht thematisiert. Die einseitige Fokussierung auf Sättigung blendet diese Faktoren aus

 

Symbolfoto Wolfsfamilie. Foto: Copyright Brigitte Sommer
Symbolfoto Wolfsfamilie. Foto: Copyright Brigitte Sommer

Forderungen von Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Anstatt die Sättigungsthese unreflektiert zu akzeptieren, fordern wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. eine umfassende Untersuchung der tatsächlichen Ursachen für das Verschwinden der Wolfsrudel. Konkret schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

  • Transparente Ursachenforschung: Die Behörden sollten detaillierte Analysen veröffentlichen, die alle möglichen Ursachen für den Rückgang der Rudel berücksichtigen, einschließlich illegaler Tötungen und Verkehrsunfälle.
  • Verstärkter Schutz: Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen und die Förderung von Koexistenzmodellen zwischen Mensch und Wolf 
  • Strengere Strafen für Wilderei: Illegale Tötungen müssen konsequenter verfolgt und bestraft werden, um den Schutz der Wölfe zu gewährleisten.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung über die ökologische Bedeutung der Wölfe könnte die Akzeptanz erhöhen und Konflikte reduzieren.

Fazit

Die Behauptung des SMEKUL, dass der Rückgang der Wolfsrudel in Sachsen auf eine Sättigung des Lebensraums zurückzuführen sei, erscheint voreilig und unzureichend belegt. Die Zahlen zeigen zwar einen leichten Rückgang des Wolfsbestandes, doch die tatsächlichen Ursachen bleiben unklar. Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert eine differenzierte Betrachtung und konkrete Maßnahmen, um den Schutz der Wölfe in Sachsen zu verbessern. Ohne eine umfassende Untersuchung der Hintergründe bleibt die Sättigungsthese eine einfache Erklärung, die mögliche menschliche Einflüsse oder andere Faktoren ausblendet. Der Wolf als Teil der heimischen Biodiversität verdient eine fundierte und transparente Schutzstrategie, die über bloße Vermutungen hinausgeht.

 

Quelle:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1089025

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Niederlande: Im Zweifel gegen den Angeklagten – Wolf Bram soll sterben

Die Werkgroep Wolf Leusden prangerte in einer Pressemitteilung vom 14. Juli 2025 die Entscheidung der Provinz Utrecht an, den Wolf GW3237m, genannt „Bram“, zu töten, an. Dieser Wolf, Vater eines Rudels mit jungen Welpen auf der Utrechtse Heuvelrug, würde aufgrund eines angeblichen Bissvorfalls und eines fragwürdigen DNA-Berichts sein Leben verlieren, heißt es. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden. Auch kennen wir solche fragwürdigen und rechtswidrigen sowie unethischen Entscheidungen aus Deutschland. Die Beweise sind unzulänglich, Interessenkonflikte offensichtlich, und der Tierschutz wird missachtet. Jetzt wird sich das Verwaltungsgericht in Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung beschäftigen.

 

Mangelhafte DNA-Beweise: Keine Grundlage für einen Abschuss

Nach Angaben der Werkgroep Wolf Leusden würde die Provinz Utrecht den Abschuss von GW3237m mit einem Bericht des belgischen Instituts für Natur- und Forstforschung (INBO) rechtfertigen, der eine DNA-Übereinstimmung mit einem Bissvorfall im Mai 2025 auf dem Landgut Den Treek-Henschoten in Leusden behaupten würde. Doch der Bericht wäre wissenschaftlich fragwürdig. Von zehn DNA-Proben seien sieben unbrauchbar gewesen, nur drei bis vier Proben hätten verwertbare Ergebnisse geliefert. Es würde nicht angegeben, wie hoch die Fehlermarge sei, ob die DNA von einem Verwandten stammen könne oder welche Art von DNA untersucht wurde. Eine zweite, unabhängige Laboranalyse fehle und die Beweiskette („chain of custody“) sei nicht dokumentiert. Besonders schwerwiegend: Die Wunde der betroffenen Person sei vor der Probenentnahme mit Wasser ausgespült worden, was die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination oder eines DNA-Verlusts erhöhe. Gerade bei Wölfen in Familienverbänden wäre das Risiko einer falschen Zuordnung hoch. Ein solcher DNA-Beweis dürfte keinen Abschuss eines streng geschützten Wolfs rechtfertigen. Artikel 16 der EU-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und das niederländische Recht (Artikel 3:2 und 3:46 Awb) würden eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Ausnahmen vom Tötungsverbot verlangen. Diese Standards wären hier nicht erfüllt. Wir teilen die Auffassung der Werkgroep Wolf Leusden, dass die Entscheidung rechtswidrig sei und den Artenschutz gefährdet.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Interessenkonflikte: Die Jagdlobby im Spiel

Die Werkgroep Wolf Leusdene weist auf einen eklatanten Interessenkonflikt hin: Die Person, die von der Provinz Utrecht beauftragt worden sei, das Verhalten von GW3237m zu überwachen, Informationen an BIJ12 weitergegeben habe und vermutlich den Abschuss durchführen würde, sei zugleich Faunamanager und Besitzer einer Jagdreiseagentur. Diese Doppelrollen würden gegen das niederländische Recht (Artikel 2:4 und 3:2 Awb) verstoßen, das unparteiische Entscheidungen ohne Eigeninteresse vorschreibe. Der sprichwörtliche „Jagdansitz“ stehe bereits bereit – ein gesetzwidriger Vorgang, der gegen das Verbot der Voreingenommenheit (Artikel 2:4 Awb) und die Anforderungen an eine sorgfältige Entscheidungsvorbereitung verstoßen würde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen diese Kritik, denn solche Interessenkonflikte gefährden die Integrität des Artenschutzes und müssen aufgedeckt werden.

Keine Alternativen geprüft: Missachtung der Habitat-Richtlinie

Die Werkgroep Wolf Leusden betont, dass die Provinz Utrecht versäumt habe, alternative Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu prüfen, wie es Artikel 16 der Habitat-Richtlinie und das niederländische Recht (Artikel 8.74k Bkl) vorschreiben würden. GW3237m habe vor allem Interesse an frei laufenden Hunden gezeigt, vermutlich auf der Suche nach einem Partner und keine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt. Statt Leinenpflichten oder temporäre Einschränkungen für Hunde in Gebieten wie Zeist, Austerlitz, Leusden oder Bussum konsequent durchzusetzen, habe die Provinz lediglich auf ineffektive Informationskampagnen gesetzt. Solche Maßnahmen seien, wie im Wolvenplan der Provinz Utrecht zugegeben, weitgehend ignoriert worden. Eine gezielte Durchsetzung hätte Konflikte entschärfen können, ohne den Wolf zu töten. Die Habitat-Richtlinie würde Ausnahmen vom Tötungsverbot nur erlauben, wenn alle Alternativen ausgeschöpft seien und eine klare Gefahr nachgewiesen werde. GW3237m sei in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet worden, meist in Verbindung mit Hunden, ohne ein Verhalten zu zeigen, das eine unmittelbare Bedrohung darstelle. Die Behauptung, er sei eine „direkte Gefahr“, würde wissenschaftlichen Erkenntnissen über Wolfsverhalten widersprechen.

Versäumnisse der Provinz: Ruhegebiete ignoriert

Im November 2024 habe die Provinz Utrecht beschlossen, Ruhegebiete für Wölfe einzurichten, doch diese Verpflichtung sei nicht umgesetzt worden. Statt Schutz zu bieten, würde die Provinz nun einen Vaterwolf zum Abschuss freigeben, was die Stabilität seines Rudels und die Zukunft der Welpen gefährde. Wir teilen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden, denn diese Entscheidung verstößt gegen die eigenen Zusagen der Provinz und die Vorgaben der EU-Habitat-Richtlinie, die den Schutz von Wölfen als streng geschützte Art vorschreibt.

Fazit

Der Wolf GW3237m, „Bram“, ist kein Problemwolf, sondern ein Vater, dessen Rudel von ihm abhängt. Sein Tod aufgrund unzulänglicher Beweise und Interessenkonflikte würde nicht nur eine Wolfsfamilie zerstören, sondern den Artenschutz in Europa weiter schwächen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen an der Seite der Werkgroep Wolf Leusden und wir fordern alle Wolfsfreunde auf, für Brams Leben zu kämpfen – für einen kompromisslosen Schutz aller Wölfe und eine Zukunft, in der Mensch und Natur im Einklang leben können.

Fall vor Gericht

Das Verwaltungsgericht in Utrecht wird sich laut RTV Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung  beschäftigen.  Die Provinz verteidigt ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, obwohl der Wolf in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet wurde, meist in Verbindung mit Hunden. Das Gericht wolle nun prüfen, ob die Entscheidung rechtmäßig war und ob die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Die Verhandlung wird live übertragen und ist für alle Interessierten zugänglich. Bis dahin bleibt die Abschussgenehmigung vorläufig bestehen, was die Spannungen in der Region weiter erhöhen könnte.
Quellen:

Thüringen: Absurder Antrag auf Wolfsabschuss auf Mutterwölfin des Rudels Neustadt im Ilmkreis

Im Ilm-Kreis wird erneut Stimmung gegen den Wolf gemacht, wie Presseartikel von lokalen und überregionalen Medien  suggerieren. Bürger machen angeblich mobil, Politiker fordern Maßnahmen, und es wird ein „Problemwolf“ heraufbeschworen. Es liegt sogar ein Antrag auf Abschuss vor. Doch was steckt wirklich hinter dieser Kampagne? Als Wolfsschutz-Deutschland e.V., ein unabhängiger Verein, der sich ohne Einfluss von Lobbygeldern oder Parteipolitik für den Schutz unserer Wölfe einsetzt, klären wir vor Ort auf und entlarven die Propaganda in unserem großen Foto-Artikel.

Dokumentierte Mängel bei den Weiden: Ungeschützte Herden sind das Problem

In diversen Artikeln wird  eine steigende Zahl von Wolfsrissen im Ilm-Kreis erwähnt, verschwiegen wird jedoch die entscheidende Ursache: Laut der offiziellen Rissliste waren keine der betroffenen Herden geschützt. Unsere Untersuchungen vor Ort zeigen durchweg schwere Mängel bei den Weiden: In 82 % der Fälle im Jahr 2024 (47 von 57 Rissen) fehlten grundlegende Herdenschutzmaßnahmen, wie funktionsfähige Elektrozäune oder Herdenschutzhunde. Anstatt die Verantwortung bei den Landwirten zu suchen, die ihre Weiden unzureichend sichern, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Dies ist nicht nur unfair, sondern verhindert effektive Lösungen: konsequenter Herdenschutz, der nachweislich funktioniert. Hier ein Beispiel aus Brandenburg: Das in Brandenburg die Zahl der Wolfsrisse durch Herdenschutzmaßnahmen gesunken ist, zeigt der Bericht des Landesamtes für Umwelt (LfU) Brandenburg. Zitat: „Im Jahr 2024 wurden 279 Schadensereignisse gemeldet, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen wurde, mit 1.047 betroffenen Nutztieren. Die Zahl der Risse bei Schafen und Ziegen sank von 1.281 im Jahr 2023 auf 944, ein Rückgang um über ein Viertel. Fälle ohne Herdenschutz wurden von 626 auf 292 halbiert. Nur 6 % der Übergriffe geschahen trotz empfohlener Schutzmaßnahmen.“

 

Beispielfoto Wolfsfamilie.

Das Territorium Neustadt am Rennsteig in dem Waldgebiet zwischen Neustadt am Rennsteig, dem Dreiherrenstein und Gehren existiert seit 2024. In der Region werden seit einigen Jahren immer wieder Wölfe gesichtet und fotografiert. Im Jahr 2024 konnte mittels genetischer Untersuchungen ein Rudel mit insgesamt 4 Welpen festgestellt werden. Die beiden Elterntiere sind GW2985f und GW3147m. Der Rüde war bereits aus dem vormaligen Territorium „Neuhaus am Rennweg“ bekannt, welches sich auflöste, nachdem die Fähe GW2437f „verschwand“. Der Rüde und die neue Fähe verlagerten ihren Aktivitätsschwerpunkt in Richtung Nord-Westen in den Bereich nördlich von Neustadt am Rennsteig.

Irreführende Narrative: Abschuss als falsche Lösung

Politiker und Medien suggerieren den Bürgern, dass eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes automatisch zu Abschüssen führen würde. Diese Darstellung ist irreführend. In Thüringen leben derzeit so wenige Wölfe – laut Monitoring aktuell nur fünf Wolfsterritorien – dass ein Abschuss  nicht infrage kommt. Zudem sind die rechtlichen Bedingungen für einen Abschuss nach EU- und Bundesrecht äußerst streng: Es müssen ernsthafte Schäden nachgewiesen werden und alle anderen Maßnahmen, wie Herdenschutz, müssen ausgeschöpft sein. Unsere Analyse zeigt: Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss im Ilm-Kreis sind nicht erfüllt, da die Mängel bei den Weiden die Hauptursache für Risse darstellen. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/05/18/der-wolf-und-der-schutz-ein-gerichtsfall-in-europa/
Beispielbild Wolf.

Ausriss aus der Rissstatistik 2025

2025 sehen die Daten sogar noch dramatischer aus. Kein einziges gerissenes Tier war gut geschützt. Anhand der Daten kann es sich bei dem Antrag auf Abschuss nur um das Muttertier des Rudels Neustadt handeln. Wölfe vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Ende April/Anfang Mai kommen die Wolfswelpen auf die Welt. Sie sind jetzt auf ihre Mutter angewiesen. Würde dieser Antrag auf Abschuss tatsächlich genehmigt werden, wäre dies ein echter Skandal. Ein Gericht würde einen solchen Antrag mit Sicherheit wieder kippen, dies muss auch der Landrätin Petra Enders bewusst sein. Doch auch bei anderen Wölfen aus dem Rudel sind die Bedingungen genauso wenig gegeben.

Das Bild wir bei Draufklicken besser lesbar.

 

Aufgehetzter und aufgebrachter Mob im Ilmkreis äußert sich auch durch solche Plakate. © Brigitte Sommer

 

Ein Blick in den Ilmkreis und dem benachbarten Kreis Saale-Rudolstadt. © Brigitte Sommer

 

Mitten auf dem Rennsteig. Neustadt verleiht dem betroffenen Rudel seinen Namen. © Brigitte Sommer

 

Wir haben in kurzen Filmen sowie Fotos am 24.05.25 die unzureichende Absicherung einer Weide mit Mutterkühen, Jungbullen und sehr kleinen Kälbern in Großbreitenbach (Ilm-Kreis, Thüringen) dokumentiert. In der E-Mail-Versendung des Artikels an Abonnenten sind die Videos nicht zu sehen. Bitte auf unsere Homepage wechseln. Dort sind sie zu sehen.
Der Film zeigt, dass die Herde lediglich durch einen Elektrozaun mit zwei Litzen geschützt ist, wobei die untere Litze so hoch angebracht ist, dass kleine Kälber problemlos darunter hindurchlaufen können. Diese Konstruktion ermöglicht es auch Wölfen oder Hunden, die Weide zu betreten, was ein erhebliches Risiko für Wolfsrisse darstellt.
Im Kontext der angespannten Wolfsdebatte in Großbreitenbach, angeheizt durch Bürgermeister Peter Grimm, kritisieren wir die mangelnde Umsetzung effektiver Herdenschutzmaßnahmen. Grimm und lokale Tierhalter wie Fredy D. fordern eine Lockerung der Abschussregeln, da sie einen „unglaublichen Anstieg“ der Wolfsrisse beklagen. In unserem Artikel vom 3. Mai 2025 https://wolfsschutz-deutschland.de/…/thueringen-kein…/ widerlegen wir diese Behauptung.
In allen Fällen, einschließlich der dokumentierten Weiden, fehlten ausreichende Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit ausreichend Volt, Untergrabschutz oder ausreichender Höhe (120 cm). Wir betonen, dass die dokumentierte Situation in Großbreitenbach exemplarisch für das Versagen vieler Tierhalter ist, die trotz bekannter Wolfspräsenz keine geeigneten Zäune installieren. Praktisch alle Kühe und Rinder im Ilmkreis werden genau so gehalten.
Der gezeigte Zaun mit nur zwei Litzen und einer zu hoch angebrachten unteren Litze erfüllt nicht die Standards des Herdenschutzes, die Risse verhindern könnten. Anstatt Abschüsse zu fordern, wie es Grimm in seiner Petition vom 29. April 2025 tut, fordern wir Investitionen in Herdenschutz, wie fachgerechte Zäune und Herdenschutzhunde, sowie ein Ende der populistischen Stimmungsmache gegen Wölfe.
Unsere Filme und Fotos unterstreichen die Dringlichkeit, präventive Maßnahmen zu priorisieren, um Konflikte zwischen Mensch und Wolf zu minimieren. Wir rufen Tierhalter, Behörden und Politiker auf, Verantwortung zu übernehmen und die Koexistenz durch besseren Herdenschutz zu ermöglichen, anstatt die fragile Wolfspopulation durch Abschussanträge zu gefährden und Entschädigungen zu zahlen, obwohl nicht geschützt wurde.

 

Mutterkühe, trächtige Kühe, kleine Kälbchen sowie Jungbullen nur hinter zwei Litzen bei Großbreitenbach. © Brigitte Sommer

Kuhweide im Film

 

Wenn kleine Kälbchen unter der Litze nach draußen gelangen und sie nicht mehr zurück finden, können sie Beute von Hunden oder Wölfen werden. Auch Totgeburten werden nicht von der Herde verteidigt und können von Hunden oder großen oder kleinen Beutegreifern nachgesorgt werden. © Brigitte Sommer

 

Diese braungescheckte Kuh wird bald ihr Kalb gebären. © Brigitte Sommer

 

Sehr kleine Kälbchen in der Herde. © Brigitte Sommer

 

 

Unterwegs mit weiteren Aktiven waren Vorsitzende Brigitte Sommer und Kassenwart Jürgen Götz. Im Hintergrund die Umzäunung, die zu 99 % dort üblich ist. Zwei Litzen, wobei die untere Litze fast 50Zentimeter hoch ist. Hier kann alles darunter durch.

 

Nur zwei Litzen. © Brigitte Sommer

 

 

Zaundokumentation in Thüringen im Ilmkreis bei Wilmersdorf.

Ziegen nur hinter Wilddraht ohne Spannung und ohnr Untergrabschutz. Direkt gegenüber Hirsche, in gleicher Haltungsweise.

 

Zaundokumentation in Thüringen im Ilmkreis bei Wilmersdorf.

 

In Thüringen wird von Politik, Medien, Bauern und Jägern eine Propaganda gegen Wölfe betrieben, die ihresgleichen sucht. Es geht insbesondere um die Rudel Ohrdruf und Neustadt am Rennsteig. So hatten im Februar die Mutter und die Tochter des Rudels fünf Mufflons gerissen. In der Rissliste Thüringen ist angegeben, dass die Mufflons nicht geschützt gewesen sind. https://umwelt.thueringen.de/…/Schadenstabelle… Da sich viele nicht vorstellen können, wie solche Zäune aussehen, zeigen wir hier identische Zäune mit Schottischen Hochlandrindern darin. Die Medien schreiben immer wieder, dass Wölfe Zäune überspringen würden und praktisch keine Zaunhöhe hoch genug wäre. Dabei „überwinden“ Wölfe eben in den meisten Fällen nicht solche Zäune, sondern sie graben sich unten drunter durch, weil ein Untergrabschutz fehlt. Hierzu müsste nur der Zaun in den Boden eingegraben werden und unten eine Stromlitze angebracht werden und die Tiere wären gesichert. Obwohl dort im Gebiet praktisch alle gerissenen Tiere nicht geschützt waren, gibt es einen Antrag auf Abschuss eines Wolfs im Ilmkreis, obwohl immer Ende April/Anfang Mai Welpen geboren werden, die Mutter und Vater versorgen müssen.

 

Bei einem Untergrabschutz wird der Zaun im Boden verankert, bzw. in den Boden hinein gebaut. Zusätzlich kann man unten eine Stromlitze anbringen. Hier ist nichts davon vorhanden. Hunde oder Wölfe kommen unter dem Zaun hindurch, was auch die Behauptung widerlegt, dass Wölfe über hohe Zäune springen würden. © Brigitte Sommer

 

Schottische Hochlandrinder im Film

 

 

Schlachthirsche

 

Gehegehaltung von Hirschen zur Schlachtung: Ein ethisches und ökologisches Problem

Die Gehegehaltung von Hirschen zur Fleischproduktion, die auch im Ilm-Kreis zunehmend praktiziert wird, wirft ernsthafte Fragen auf – sowohl ethisch als auch ökologisch. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisieren wir diese Praxis, die Wildtiere in künstliche Gefangenschaft zwingt, ihre natürlichen Bedürfnisse unterdrückt und die Artenvielfalt gefährdet. Statt nachhaltige Lösungen für das Zusammenleben mit der Natur zu fördern, setzt die Gehegehaltung auf Profit um jeden Preis.

Unnatürliche Lebensbedingungen

Hirsche sind Wildtiere, deren Lebensraum die freien Wälder des Thüringer Waldes, etwa entlang des Rennsteigs, sind. In Gehegen werden sie jedoch auf engem Raum gehalten, oft ohne ausreichende Bewegungsfreiheit oder naturnahe Bedingungen. Diese Einschränkung widerspricht ihrem natürlichen Verhalten – weite Wanderungen, soziale Interaktionen und Nahrungssuche in freier Wildbahn. Studien zeigen, dass solche Haltungsbedingungen Stress, Verhaltensstörungen und gesundheitliche Probleme bei Hirschen verursachen. Die Fleischproduktion wird so zur Qual für Tiere, die für die Freiheit geboren sind.

Ökologische Folgen

Die Gehegehaltung trägt zur Zerstörung von Lebensräumen bei. Wälder und Wiesen, die für Gehege gerodet oder eingezäunt werden, fehlen als Habitat für andere Arten wie Vögel, Insekten oder Biber, die im Ilm-Kreis ohnehin unter Druck stehen. Zudem fördert die Monokultur der Hirschzucht die Ausbreitung von Krankheiten, die auf Wildbestände übergreifen können. Während Wölfe, die im Ilm-Kreis für Nutztierrisse verantwortlich gemacht werden, natürliche Wildbestände regulieren, stören Gehege die ökologische Balance und schwächen die Biodiversität.

Lügen  und Profitgier

Die Befürworter der Gehegehaltung, oft unterstützt von Agrarlobbys, argumentieren mit der Nachfrage nach Wildfleisch als „nachhaltiger“ Alternative. Doch diese Narrative verschleiern die Wahrheit: Die industrielle Haltung von Hirschen ist weder nachhaltig noch artgerecht. Sie dient in erster Linie wirtschaftlichen Interessen, während die Verantwortung für ökologische Schäden und Tierleid ignoriert wird. Medien im Ilm-Kreis, die Konflikte mit Wölfen oder Bibern überdramatisieren, schweigen oft zu den negativen Auswirkungen der Gehegehaltung, was die Öffentlichkeit in die Irre führt.

 

Schlachthirsche nur mit Wilddraht und ohne Untergrabschutz. © Brigitte Sommer

 

Schlachthirsche im Film

 

 

Minishettys hinter Minizäunchen bei Gräfinau-Angstedt

So sehen die Zäune, wie sie in der Riss-Liste aufgeführt sind, in der Realität aus. © Brigitte Sommer

Hetze und Propaganda auch gegen Biber

Im Ilm-Kreis nimmt die Feindseligkeit auch gegenüber Bibern alarmierende Formen an. Der jüngste Vorfall von April 25, bei dem ein Biber nahe Ilmenau mit Rattengift getötet wurde, ist ein trauriger Höhepunkt dieser Entwicklung. In Orten wie Gräfinau-Angstedt verschärfen sich die Konflikte, während Medien und lokale Akteure die Biber als Problem darstellen. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V., inspiriert von unserem Engagement für den Schutz von Wildtieren, wollen wir die Hintergründe dieses Hasses beleuchten, Lügen entlarven und Wege für ein friedliches Miteinander von Mensch und Biber aufzeigen.

Ein grausamer Akt: Biber mit Rattengift getötet

Im April entdeckte die Ilmenauerin Tanja S. einen toten Biber neben seiner Biberburg zwischen Ilmenau und Langewiesen. Die Obduktion ergab, dass das Tier durch Rattengift qualvoll verendet war. Dieser Vorfall ist kein Einzelfall: Bereits in Moosach (2014) und Pfersdorf (2013/2015) wurden Biber durch Giftanschläge getötet. Solche Taten zeugen von einem wachsenden Hass, der durch Unwissenheit und einseitige Berichterstattung geschürt wird. Anstatt die ökologischen Vorteile der Biber zu würdigen, werden sie zunehmend als Bedrohung wahrgenommen.

Schäden durch Biber: Missmanagement statt Naturschutz

In Gräfinau-Angstedt verursachen Biber Schäden an den Bärenteichen, fällen Bäume und führen zu Überflutungen, etwa von Straßen. Auch an den Ilmenauer Ratsteichen haben Biber Dämme beschädigt, was Sanierungsarbeiten verteuert und verzögert. Doch die Ursache liegt oft im mangelnden Umgang mit dem geschützten Tier. Anstatt präventive Maßnahmen wie Biberabwehrzäune oder Drainagerohre zu installieren, wird der Biber zum Sündenbock gemacht. Ähnlich wie beim Wolf fehlt es an proaktiven Lösungen, während die Konflikte durch unzureichende Schutzmaßnahmen verschärft werden.

In der Itzaue zwischen Schalkau und Almerswind befürchten Landwirte Landverlust durch Biberaktivitäten, doch bürokratische Hürden und Zurückhaltung der Ämter erschweren konstruktive Lösungen. Statt den Dialog mit Naturschutzbehörden und Biberexperten zu suchen, greifen einige zu drastischen Maßnahmen wie Gift – ein klarer Verstoß gegen den Tier. und Artenschutz.

Teich bei Ilmenau mit frischen Biberspuren. © Brigitte Sommer

 

Biberspuren bei Ilmenau. © Brigitte Sommer

Medienberichte wie die von „Antenne Thüringen“ und „inSüdthüringen“ verstärken das negative Bild, indem sie die Schäden durch Biber überbetonen und ihre ökologischen Vorteile ignorieren. Biber tragen zur Renaturierung von Gewässern bei, fördern die Artenvielfalt und schaffen Feuchtgebiete. Dennoch wird oft nur von „Problemen“ gesprochen, ohne auf Lösungen wie Beratungsangebote hinzuweisen, die Konflikte entschärfen könnten.

Politiker und Jäger tragen zur Eskalation bei, indem sie die Biber als Störfaktor darstellen, wie etwa in Diskussionen mit Anglern in Gräfinau-Angstedt, die sich über die geschützte Art beschweren. Solche Narrative lenken von der Verantwortung ab, präventive Maßnahmen zu fördern und schüren stattdessen Feindseligkeit, die in illegalen Taten wie Giftanschlägen gipfelt.

Lösungen statt Hass: Ein Miteinander ist möglich

Ein harmonisches Zusammenleben mit Bibern ist möglich, wie Beispiele zeigen: Am Stausee in Scheibe-Alsbach lebt ein Biber ohne Konflikte, da sein Bau keine Infrastruktur beeinträchtigt. Spezialisierte Berater können Landwirten und Kommunen helfen, Schäden durch Biber zu minimieren, etwa durch gezielte Abwehrsysteme oder Umsiedlungen in Ausnahmefällen. Der Staat bietet Fördermittel für solche Maßnahmen, doch diese werden oft nicht genutzt. Wir fordern, dass Kommunen und Landwirte mit Naturschutzbehörden zusammenarbeiten, um Konflikte zu lösen, anstatt Hass zu schüren oder zu illegalen Mitteln zu greifen.

Der Biber als Bereicherung

Biber sind keine Bedrohung, sondern ein Gewinn für unsere Ökosysteme. Seit ihrer Rückkehr nach Thüringen im Jahr 2007 haben sie Gewässer wie die Werra und die Ilm bereichert. Ihre Dämme schaffen Lebensräume für zahlreiche Arten und tragen zur Regulierung von Hochwasser bei. Der Hass gegen Biber ist nicht nur ein Angriff auf eine geschützte Art, sondern ein Angriff auf den Naturschutz selbst.

Positives Zaunbeispiel

Schafe zwar hinter Standardnetz aber sie verbringen die Nacht im Stall.

 

 

 

Diese Schafe sind hinter einem Standardnetz in Höhe von 90 Zentimeter in der Nähe von Grafinau-Angstedt untergebracht. Abends werden sie eingestellt, wie im Hintergrund zu sehen. Das Schäferehepaar hatte noch keinen einzigen Riss, wie sie uns in einer Unterhaltung mitteilten. Auch sie mögen die Wölfe überhaupt nicht und man konnte sich nicht auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner mit uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. einigen. Hier stehen sich zwei Meinungen frontal gegenüber. Man kann diese Meinungen auch einfach mal stehen lassen. Es macht keinen Sinn, Menschen überzeugen zu wollen, die nicht offen für Argumente sind. Es herrscht dort die Meinung, dass die Vorfahren schon alles richtig mit der Ausrottung der Wölfe gemacht hätten und alles, was den Menschen stören würde, weg müsse. Solange diese Leute ihre Tiere schützen, sollen sie doch weiter schimpfen. © Brigitte Sommer

Glückliche Kühe in der Nähe von Gehren

 

Auch diese Weide hat nur zwei Litzen. In Sichtweite: Ein Hochsitz. © Brigitte Sommer

 

Weidegang für eine Mutterkuhherde. © Brigitte Sommer

 

Keine Frage, diese Tiere freuen sich sichtbar darüber, dass sie auf die Weide dürfen. Sie haben bis zur Schlachtung ein besseres Leben als ihre Artgenossen in Stallhaltung. Aber rechtfertigt dies, die Tiere nicht zu schützen? © Brigitte Sommer

Blick in das Territorium Neustadt am Rennsteig und in den Ilm-Kreis

Der Ilm-Kreis in Thüringen ist ein Mosaik aus beeindruckenden Landschaften, artenreichen Lebensräumen und einzigartigen Naturschätzen, die sowohl Einheimische als auch Besucher begeistern. Von den ausgedehnten Wäldern des Thüringer Waldes bis zu den malerischen Ilmenauer Teichen bietet der Kreis eine Vielfalt, die es zu schützen und zu fördern gilt. Doch trotz der Bemühungen von Naturschutzorganisationen stehen die Natur und ihre Bewohner – wie Wölfe und Biber – vor Herausforderungen durch menschliche Eingriffe, Lügen und Missmanagement. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. möchten wir die Schönheit der Natur im Ilm-Kreis hervorheben, auf bestehende Konflikte eingehen und Lösungen für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur aufzeigen.

Ein Paradies für Artenvielfalt

Der Ilm-Kreis erstreckt sich vom Südrand des Thüringer Beckens bis zu den Höhen des Thüringer Waldes, mit dem Kickelhahn (861 m) als höchstem Berg. Rund 43 % der Fläche sind forstwirtschaftlich genutzt, wobei Waldnaturschutzgebiete eine zentrale Rolle im Biotop- und Artenschutz spielen. Zu den 20 ausgewiesenen Naturschutzgebieten gehören die Ilmenauer Teiche, ein Hotspot für Amphibien und Wasservögel, sowie die blütenreichen Magerrasen im FFH-Gebiet „TÜP Ohrdruf – Jonastal“, die Heimat seltener Schmetterlinge wie Bläulinge sind. Fotos sind hier zu sehen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/05/03/thueringen-kein-unglaublicher-anstieg-der-wolfsrisse-politiker-und-presse-verbreiten-die-unwahrheit/
Der Kreis beherbergt 13 von 18 in Thüringen vorkommenden Amphibienarten und Projekte wie die „Wilde Insel“ in Ilmenau fördern Lebensräume für Insekten, Vögel und Igel durch Totholz und Trockenmauern.
Der Rennsteig, Deutschlands ältester und beliebtester Fernwanderweg, zieht sich über 169,3 Kilometer durch den Thüringer Wald, das Thüringer Schiefergebirge und den Frankenwald und ein bedeutender Teil dieses Natur- und Kulturgebietes führt durch den Ilm-Kreis. Von den idyllischen Wäldern rund um Oberhof bis zu den historischen Grenzsteinen bei Neustadt am Rennsteig bietet der Rennsteig im Ilm-Kreis eine einzigartige Mischung aus unberührter Natur, kultureller Geschichte und sportlichen Herausforderungen.

Ein historischer Pfad durch den Ilm-Kreis

Der Rennsteig, erstmals 1330 als „Rynnestig“ erwähnt, ist ein historischer Grenz- und Handelsweg, der von Hörschel an der Werra bis Blankenstein an der Saale führt. Im Ilm-Kreis durchquert er Orte wie Oberhof, Neustadt am Rennsteig und Allzunah, vorbei an Highlights wie dem Rennsteiggarten mit seinen 4.000 Gebirgspflanzen, dem Grenzadler und der LOTTO Thüringen ARENA in Oberhof. Mit etwa 100.000 Wanderern jährlich ist der Rennsteig ein Kultweg, markiert durch das weiße „R“ („Mareile“) und den traditionellen Gruß „Gut Runst!“. Seine etwa 1.300 Grenzsteine, darunter die Dreiherrensteine, zeugen von seiner historischen Rolle als Grenze zwischen Thüringen und Franken.

Im Ilm-Kreis bietet der Rennsteig atemberaubende Ausblicke, etwa vom Großen Beerberg (983 m), dem höchsten Berg Thüringens, oder von der Plänckners Aussicht bei Neustadt. Wanderer erleben Misch- und Nadelwälder, blühende Bergwiesen und die Stille des Waldes, unterbrochen nur vom Summen der Insekten oder dem Rauschen der Fichten. Der Weg ist in acht Etappen unterteilt, wobei die Abschnitte im Ilm-Kreis wie von Oberhof nach Allzunah mittleren Schwierigkeitsgrad haben und für Familien geeignet sind, da sie weniger steile Anstiege bieten.

Blick von Neustadt aus. ©Brigitte Sommer

 

Überall Hochsitze. ©Brigitte Sommer

 

Zahlreiche Wanderwege. ©Brigitte Sommer

 

Der Wald kann sich selbst verjüngen, wenn man ihn lässt. © Brigitte Sommer

 

Geboren werden und vergehen… © Brigitte Sommer

 

Nicht nur die Ilm, sondern auch zahlreiche weitere Bäche versorgen die Natur mit Wasser ©Brigitte Sommer

 

Auch auf Naturlehrpfaden gibt es Vieles zu entdecken © Brigitte Sommer
Mystischer Nebelwald bei Frauenwald. © Brigitte Sommer

 

Wetterstürze sind auf dem Rennsteig an der Tagesordnung. ©Brigitte Sommer

 

Dichter Nebel veranlasste uns zu einer Pause.

 

Überall verschandeln Hochsitze den Naturgenuss. ©Brigitte Sommer

 

Zwischen Böhlen und Großbreitenbach wurde in einem riesigen Waldgebiet abgeholzt. Wurden bei diesen Rodungen die Wölfe gestört? Griffen sie deshalb etwas vermehrt zu so genannten Nutztieren? © Brigitte Sommer

 

 

Abholzungen zischen Böhlen und Friedersdorf. ©Brigitte Sommer

 

Wölfe als Bedrohung? Ein verzerrtes Bild

Die Berichterstattung erweckt den Eindruck, Wölfe seien eine Gefahr für die ländliche Bevölkerung. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Wölfe meiden Menschen und greifen Nutztiere nur an, wenn diese ungeschützt sind. Die Zahl der Risse ist minimal – 57 Risse im Jahr 2024 bei etwa 1,5 Millionen Schafen und Ziegen in Thüringen entsprechen einem Anteil von unter 0,004 %. Dennoch wird der Wolf als Bedrohung hochstilisiert, während die Mängel bei den Weiden ignoriert werden.

Lobbyinteressen statt Naturschutz

Hinter der Mobilmachung gegen den Wolf stehen oft mächtige Interessen. Die Agrar- und Jagdlobby, unterstützt von Teilen der Politik, nutzt die Rückkehr des Wolfes, um Ängste zu schüren und den Schutzstatus zu senken. Dies würde Abschüsse erleichtern, ohne die Ursachen der Konflikte anzugehen. Globale Konzerne wie Bayer oder Cargill, die über Lieferketten Einfluss auf die Landwirtschaft nehmen, profitieren indirekt von einer Politik, die Naturschutz ausbremst. Wolfsschutz-Deutschland e.V. steht für eine unabhängige Stimme, die sich allein dem Wohl der Natur und unserer Wölfe verpflichtet fühlt – ohne Kompromisse.

Lösungen statt Panik: Herdenschutz funktioniert

Anstatt den Wolf zu dämonisieren, fordern wir pragmatische Lösungen. Der Staat unterstützt Landwirte mit Fördermitteln für Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune oder Herdenschutzhund., ja es wird sogar entschädigt, wenn nicht geschützt wurde, was ein fatales Signal ist. Beispiele aus anderen Regionen zeigen: Wo diese Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, sinkt die Zahl der Risse drastisch. Die dokumentierten Mängel bei den Weiden im Ilm-Kreis müssen behoben werden. Wir fordern die Behörden auf, den Abschussantrag im Ilm-Kreis abzulehnen und stattdessen die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen zu überwachen.

 

Ein Aufruf an die Vernunft

Wir rufen die Bürger im Ilm-Kreis und darüber hinaus auf, sich nicht von Panikmache und einseitiger Berichterstattung blenden zu lassen. Der Wolf ist ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme, reguliert Wildbestände und trägt zur Biodiversität bei. Statt ihn zu bekämpfen, sollten wir lernen, mit ihm zu leben – durch Herdenschutz, Aufklärung und Respekt vor der Natur.

 

Quellen:

https://www.antennethueringen.de/p/Burger-machen-mobil-gegen-den-Wolf-im-Ilmkreis-7BuhSa8NKS8PEXOGnDpsOW?fbclid=IwY2xjawKqh09leHRuA2FlbQIxMAABHnj9g1sgJO8vu0cxD-IvepLLwvhBk72RTaDg5Ezp1xqyZvOpYFS7IH_HBNeq_aem_vjU6x8eTD9dfB7-ycy-WLg

https://www.insuedthueringen.de/inhalt.nahe-ilmenau-biber-wurde-mit-rattengift-umgebracht.85edb1e6-34d4-40dc-a9b7-11ce103e57bd.html

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/themen/naturschutz/wolf/nutztierrisse/

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Schadenereignisse/Schadenstabelle_Nutztiere.pdf

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/kompetenzzentrum/wolf

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Christian Meyer (Grüne) will 12 Wolfsrudel in Niedersachsen töten lassen?

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) ist nicht nur für die Absenkung des Wolfsschutzstatus, sondern er will auch gleich zur Tat schreiten und „überzählige“ Wolfsrudel in Niedersachsen totschießen lassen. 44 Wolfsrudel seien genug. Laut Angaben des offiziellen Wolfsmonitorings leben in Niedersachsen derzeit 56 Wolfrudel. Wir erklären hier in unserer Reportage, warum das Mitmachen beim offiziellen Wolfsmonitoring Wölfe in ganz Deutschland gefährdet und wir fordern, das Monitoring an eine regierungs- und lobbyunabhängige NGO zu übertragen.

Falls die europaweite Absenkung des Schutzstatus des Wolfes tatsächlich Anfang März durchgehen sollte, hält Umweltminister Christian Meyer den Erhalt von mindestens 44 Rudeln in Niedersachsen für angemessen. „Der Bestand dürfte aus unserer Sicht zumindest nicht unter 44 Rudel sinken. Aber eingegriffen werden soll nur dort, wo Wölfe trotz Schutzmaßnahmen vermehrt Schäden an Nutztieren stiften“, sagte der Grünen-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Auch aus Sicht der Wissenschaft sei der „günstige Erhaltungszustand“ bei 44 Rudeln erreicht.

Beispielfoto Wolfsrudel.

Welche Wissenschaft genau meint Meyer da? Alle offiziellen Stellen, angefangen beim Senckenberginstitut bis hin zum LUPUS-Institut sind nicht regierungsunabhängig. Die Jäger, die in Niedersachsen das Wolfsmonitoring verantworten, setzen sich sogar für den Abschuss von Wölfen ein.

Interessenkonflikte in der Bestandsüberwachung

Die Landesjägerschaft Niedersachsen wurde über eine Kooperationsvereinbarung 2011 mit dem Land Niedersachsen offiziell mit dem Wolfsmonitoring in Niedersachsen beauftragt.  So heißt es auf deren Webseite Wolfsmonitoring.com: „Jäger sind durch rechtliche Bestimmungen flächendeckend verbreitet (NJagdG), haben durch ihre Nutzungsaktivität gute Kenntnisse über das örtliche Vorkommen von Wildtieren und sind im Erkennen von Wildtierhinweisen geschult und staatlich geprüft. Weiterhin haben Jäger als direkt betroffene Interessensgruppe (z.B. mögliche Erschwerung der Jagd durch Wolfspräsenz und Wolf als potentielle Gefahr für Jagdhunde (Kojola & Kuittinen 2002)) hohes Interesse an einer möglichst vollständigen und realitätsnahen Darstellung der Populationsgröße und -verbreitung der Wölfe.“

Dass dies zu Interessenskonflikten führen würde, war damals bereits zu erahnen. Warum es überhaupt zu dieser Kooperation kam, ist uns schleierhaft. Anfangs gab es noch ehrenamtliche Wolfsberater und ehrenamtliche Helfer, die nicht aus Jagdkreisen stammten. Heute ist es kein Geheimnis mehr, dass nur noch Jäger eingesetzt werden. Übrigens werden Daten aus dem Wolfsmonitoring auch für das Auffinden der Wölfe nach einer Schießgenehmigung verwendet. Was wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch auf das Schärfste kritisieren. Wir liefern deshalb auch keine Daten an das offizielle Wolfsmonitoring. Daten aus dem Monitoring müssen von einer regierungs- und lobbyunabhängigen Organisation übernommen werden, um Lobbyistenübergriffe auf die Wölfe zu verhindern.

Wir berichteten vor einem Jahr genau über dieses Problem https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/15/bitte-petition-entziehen-sie-der-jaegerschaft-in-niedersachsen-das-wolfsmonitoring-unterzeichnen/

Schon vor einem Jahr riefen wir in Voraussicht auf die kommenden Verwerfungen diese Petition ins Leben. Sie hat bislang keine 10.000 Unterschriften erreicht. Wir hoffen nun, dass Wolfsfreundinnen und Wolfsfreude nun die Dringlichkeit begreifen und die Petition unterzeichnen.

Wir riefen eine Petition mit der Forderung ins Leben, der Niedersächsischen Jägerschaft das Wolfsmonitoring zu entziehen. Sie ist zu finden unter http://www.change.org/wolfsmonitoring

Wölfe in ganz Deutschland gefährdet

Meyer sagte der Zeitung weiter, er halte eine zügige Anpassung der Gesetzeslage in Deutschland für möglich. „Nach der Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention muss die EU-Kommission eine Änderung der FFH-Richtlinie beantragen. Ist die umgesetzt, kann man auf Bundesebene, also in Berlin, entsprechende nationale Regelungen erarbeiten und umsetzen“, sagte der Umweltminister. „Das wird im Umweltministerium in Berlin schon parallel vorbereitet und ist dort erklärter Wille.“

Auch das Wolfsmonitoring in allen anderen Bundesländern ist nicht regierungsunabhängig geführt.

Zuletzt hatte ein Ausschuss des Europarats im Dezember einem Antrag der EU-Staaten zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Damit gelten zum Schutz zwar immer noch strenge Regeln, eine Jagd auf problematische Wölfe wäre aber unter Umständen einfacher möglich. Umweltminister Meyer ist der Auffassung, dass der Beschluss den Weg frei mache für ein regional differenziertes Bestandsmanagement, was nichts anderes heißt, als Wölfe abzuschießen. Wir warnten bereits 2023 vor genau solchen Auswüchsen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/07/schiessen-statt-schuetzen-gruenentrick-um-wolfsschutz-aufzuweichen/

 

Quellen:

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wolf-nicht-wieder-ausrotten-so-viele-rudel-hält-der-umweltminister-in-niedersachsen-für-angemessen/ar-AA1zzGUt?ocid=msedgdhp&pc=LCTS&cvid=9410394c39b347abea1c50def5c36d4d&ei=17&fbclid=IwY2xjawIpIO9leHRuA2FlbQIxMQABHTnSIa_IANZXF53gTF888m5VNTPDaBt0v4YS59T3uj2j8zVIDa9Qv75Wvg_aem_ubh8JzOCAXPE1ZinisTtUw

http://www.wolfsmonitoring.com

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Sachsen: Wolfsland stirbt…

…wenn nicht endlich die Auswirkungen der Narrenfreiheit von Hobbyjägern gesamtgesellschaftlich bemerkt und endlich illegale Täter ermittelt werden. Auch in diesem Jahr sind erneut komplette Wolfsrudel verschwunden. Offiziell sind es sechs Rudel, wir glauben aber, dass es noch mehr sind. Lesen sie hier unsere Einschätzung.

Die Behörden erklären das Verschwinden der Rudel Linz, Milkel, Tautewalde, Massenei, Colditzer Forst und Trebus auch in diesem Jahr wieder mit einer hohen Dynamik unter den Wölfen. Wir widersprechen und klagen Wildtierkriminelle für das Verschwinden ganzer Rudel an. Bereits vor zwei Jahren berichteten wir über die Problematik der verschwundenen Wolfsrudel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

In einer Pressemitteilung des Landesumweltamtes Sachsen heißt es, dass der Schwerpunkt des Wolfsvorkommens nach wie vor in Ostsachsen liegen würde. Dort würde auch die höchste Dynamik in Bezug auf die Etablierung, Verschiebung und das Verschwinden von Wolfsterritorien beobachtet. So haben sich im südlichen Landkreis Görlitz die Wolfsrudel Kottmarwald und Nonnenwald neu etabliert. Im Norden des Landkreises ist das Territorium Reichwalde neu dazugekommen.

Beispielfoto Wolfspaar.

Durch das Verschwinden von Rudeln sei es zu Verschiebungen anderer bestehender Territorien gekommen. Dazu gehörten zum Beispiel die beiden Territorien Daubitz II und Noeser Heide, die im Monitoringjahr 2023/2024 zu einem Territorium verschmolzen seien. Die miteinander verwandten Fähen dieser Territorien hatten sich beide mit demselben Rüden gepaart, der sich um die Welpen beider Fähen kümmerte. Und mit genau diesem Punkt widersprechen sich auch die behördlichen Experten in Punkto Rivalität zwischen den Wolfsrudeln. Wir vermuten, dass ganze Rudel illegal beseitigt werden. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Niedersachsen, werden hier die toten Wölfen nicht präsentiert, sondern hier in Sachsen wird praktisch schon immer „Schießen, Schaufeln, Schweigen“ praktiziert. Nur ganz wenige Kadaver werden gefunden bzw. ausgelegt zum Finden.

Auch Rothirschbestände wurden zusammengeschossen, heißt es von Insidern. Foto: Brigitte Sommer

Nach unseren Erkenntnissen gibt es in Ostsachsen an der Grenze zu Polen gar keine Wölfe mehr. Auch die Reviere von „verschwundenen“  Rudeln wie Neusorge oder Niesky konnten nach unseren Erkenntnissen nicht mehr dauerhaft neu besetzt werden. Wir können das bestätigte Neiße-Rudel nicht bestätigen und auch Spremberg können wir nicht bestätigen. Hobbyjäger sind dort inzwischen auch aus anderen Bundesländern unterwegs und sie nutzen Nachtsichtgeräte und Schalldämpfer, sodass deren Treiben sogar kaum noch von Anwohnern bemerkt wird. Allerdings haben wir von Insidern die Information erhalten, dass auch der Rothirschbestand immer mehr zusammengeschossen werden würde.

Ein Altwolf des Neiße-Rudels, GW1522m, wurde am 14. Februar 2024 im Territorium des Rudels Königshainer Berge tot entdeckt. Er ist der einzige der illegal getöteten Wölfe, der auch gefunden wurde.

Der Status des Territoriums Ralbitz im Landkreis Bautzen sei derzeit noch unklar. Das Territorium Ralbitz hieß früher Rosenthal. Auch dieses Rudel wurde massiv illegal verfolgt, da Abschussverfügungen von Gerichten gekippt worden waren.

Im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sei das Territorium Massenei verschwunden, so das Landesumweltamt. Es sei durch das Rudel Polenztal neu besetzt worden. Im Süden des Landkreises hätte sich zudem das Rudel Harte als grenzüberschreitendes Territorium zur Tschechischen Republik hin neu etabliert. Im Westen Sachsens sei das Rudel Colditzer Forst verschwunden.

Insgesamt vier Rudel weniger als im Vorjahr

Offiziell gibt es in Sachsen derzeit 34 Wolfsrudel, fünf Wolfspaare und zwei territoriale Einzeltiere. Im vergangenen Jahr waren es 38 Rudel, fünf Paare sowie zwei Einzeltiere gewesen. Die Zahlen für das kürzlich abgeschlossene Monitoringjahr seien aber als vorläufig zu betrachten, heißt es vom Landesamt für Umwelt. Bis zum Frühherbst könne es immer noch Ergänzungen geben, da manche Territorien erst rückwirkend bestätigt werden.

LKA bestätigt ein Problem mit illegalen Wolfstötungen

Die Zahl der illegalen Tötungen hätte zugenommen, bestätigte auch das Landeskriminalamt (LKA). So sei die Zahl der in Sachsen tot aufgefundenen Wölfe seit dem Jahr 2000 auf über 200 Tiere gestiegen. Im noch laufenden Monitoringjahr 2023/2024, das am 30. April 2024 endet, wurden bereits 31 tote Wölfe erfasst. In den Landkreisen Bautzen und Görlitz waren Wölfe durch illegalen Beschuss getötet bzw. vergiftet worden. Daher appelliert das LKA an die Bewohner der Regionen, verdächtige Köder umgehend zu melden. Aufgrund der ausgelegten Köderstruktur und einer aufgefundenen Schlagfalle sollten Hundehalter ihre Tiere in den betroffenen Gebieten unbedingt anleinen. Da es sich bei den entdeckten Tieren jeweils um Zufallsfunde handelt, ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der illegalen Tötungen weitaus höher ist. Das LKA weist erneut darauf hin, dass die illegale Nachstellung von streng geschützten Arten wie dem Wolf mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden kann. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/05/29/sachsen-fahndung-nach-wolfsmoerdern-endlich-im-tv/

Wir brauchen viel mehr aktive Hilfe in Sachsen

Die Kriminellen scheinen uns immer einen Schritt voraus zu sein, denn im Gegensatz zu normalen Bürgern können sie über Zeit und Ausrüstung verfügen und sich ziemlich sicher über die Verschwiegenheit von Kumpanen sein. Um diesen Tätern endlich einen Strich durch die Rechnung zu machen, braucht es aufmerksame Tier- und Naturfreunde, die sich nicht scheuen, zu dokumentieren, was im Wald passiert. Denn wenn nämlich das Motto „Was im Wald passiert, bleibt im Wald“ immer weiter umgesetzt werden kann, dann wird Wolfsland sterben.

Dies können aber auch Hotels und Gaststätten nicht wollen, denn Fotografen und Wanderurlauber bleiben bereits der Region zwischen Ostsachsen und Polen fern.

 

 

Erinnerung an das Neusorge-Rudel. Wir glauben, dass es kein Zufall ist, dass dieses Rudel als eines der ersten Rudel  beseitigt worden ist. Das Rudel lebte praktisch neben unserem Hauptsitz. Man wollte uns wohl zu verstehen geben, dass man machen könne, was man wolle. Wir sind uns sicher, dass die Quittung hierzu noch kommt, wenn auch amtliche Mühlen langsam mahlen.

 

Quellen:

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/sachsen

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/05/geheime-wolfsjagden-auch-in-sachsen-rosenthaler-wolfsrudel-verschollen/

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Bayern: Welpe Nuka ist Sohn der illegal verfolgten Rhönwölfin Frigga

Große Schlagzeilen machte der Fund eines einsamen Wolfswelpen im bayerischen Teil der Rhön Mitte Juni. Das Wolfskind lebt jetzt in einem Tierpark in Niedersachsen, nachdem eine Rückführung zu seinen Eltern scheiterte. Nun bestätigt das Ergebnis eines DNA-Abstriches an dem Kleinen, dass seine Mutter Frigga (GW3092f) ist. Wer aber ist der Vater? Fakt ist: In der Rhön „verschwinden“ Wölfe.

Frigga und ihr Gefährte Anton (GW3222m) zählten sicherlich zu den am meisten gefährdeten Wölfen in Deutschland. Frigga riss im vergangenen Jahr einige ungeschützte Weidetiere im hessischen und bayerischen Teil des Spessarts, bevor sie nach Osten in die Rhön abwanderte, auf den Wolfsrüden Anton traf und sich in einem Revier in der Rhön in der Nachbarschaft zum Rudel Wildflecken an der Grenze zwischen Bayern und Hessen niederließ. Es dauerte nicht lange, bis Hessen und Bayern aufgrund massiven Druck von Seiten der Agrarlobby eine Abschussverfügung auf das Paar ausstellte. Gerichte in Bayern und Hessen kassierten diese Verfügung aber, was aber nicht bestimmte Menschen davon abhielt, dass Paar weiter zu verfolgen und Risse durch ungeschützte Weidetiere weiter zu provozieren.

Beispielfoto: Wölfin trägt zusammen mit einem Babysitter einen Welpen in eine andere Höhle. Wurde bei einem solchen Wechsel Nuka verloren?

Kurz vor der Paarungszeit „verschwand“ dann ihr Wolfsrüde Anton. Seiter wurde Anton nach unseren Informationen auch genetisch nicht woanders nachgewiesen, was gegen einen internen Revierkampf spricht. Auch ein Kadaver wurde nicht gefunden. Der Vater des Welpen Nuka ist lauf Angabe des LfU ein Rüde aus dem Rudel Wildflecken mit der Kennung GW3519m. Wir nennen ihn Griso.

Über das, was dazu führte, dass der Welpe Nuka einsam und schreiend von Spaziergängern gefunden worden war, kann nur spekuliert werden. Gibt es noch weitere Welpen? Ging Nuka bei einem Wechsel der Höhlen verloren, weil es für seine Eltern der erste Wurf war und beide unerfahren sind, oder aber stellte man dem nun kleinen Rudel wieder einmal illegal nach? Lebt Frigga noch?  Lebt Griso noch? In der bayerischen Rissliste gibt es Einträge vom 02. Juli mit zwei toten Schafen sowie am 30. Juni mit einer toten Ziege in ihrem Revier. Ein DNA-Ergebnis steht allerdings noch aus. Auf hessischer Seite bei Ehrenberg fehlt auch jede Spur von Frigga in den Listen.

Laut Insidern würden Risse auf bayerischer und hessischer Seite auch gar nicht mehr an die Behörden gemeldet werden, sondern man wolle die Wölfe nach Rissen gleich beseitigen. Die Lage eskaliert also immer weiter. Dazu passt auch ein Vorfall aus dem hessischen Neuenstein im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Nach Rückfrage erhielten wir diese Info:  „Die Begutachtung am 19.6.2024 in Neuenstein musste durch den amtlichen Wolfsberater abgebrochen werden, da dieser bei der Ausübung seiner Tätigkeit durch mehrere Personen vor Ort behindert wurde und ein ordnungsgemäßes Vorgehen nicht möglich war.“

Wir brauchen massiv aktive Unterstützung in der „Langen Rhön“, den Landkreisen Rhön-Grabfeld und Fulda sowie Bad Kissingen

Wir sind vor Ort aktiv, allerdings brauchen wir weitere Hilfe. Wer dort wohnt, gut zu Fuß ist und sich vorstellen kann, für uns ein Monitoring mitzumachen, bitte dringend melden. Das ist der erste Schritt: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Angst vor Angriffen muss niemand haben, denn wir geben keine Identitäten von Aktiven heraus.

Auch Wölfin aus Zella in der Rhön auf Thüringer Seite verschwunden

Im Raum Zella/Rhön im Wartburgkreis wurde laut Umweltministerium seit mehr als einem Jahr die Wölfin nicht mehr nachgewiesen. Damit wird die Gegend offiziell nicht mehr als Wolfsrevier eingestuft.

Ob die Wölfin abgewandert oder möglicherweise tot ist, ist laut Ministerium nicht bekannt, weil sie keinen Sender trägt. Sie war von Ende 2019 bis 2022 vor allem in der Region um Kaltennordheim im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gesichtet worden. Ursprünglich stammte das Tier aus einem Rudel in Brandenburg. Sie wurde verfolgt, weil sie Mischlingswelpen geboren hatte. Ihre Welpen wurden regelrecht hingerichtet, mit offiziellem Auftrag. Nur Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte auf das Schärfste aufgrund dieses Vorgehens.

 

Quellen:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/verdachtsfall/index.htm

https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/tabelle

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/06/19/wolfgang-hollekind-heisst-jetzt-nuka-und-lebt-in-niedersachsen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/21/wolfsschutz-deutschland-e-v-alarmiert-frigga-und-anton-von-illegalter-toetung-bedroht/

https://www.tagesschau.de/inland/regional/thueringen/mdr-keine-spur-der-woelfin-zellarhoen-ist-kein-wolfsrevier-mehr-100.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/16/thueringen-wolfsmischlinge-kaltbluetig-erschossen/

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Unser Verein hatte sich vor fünf Jahren gegründet, um Lobbybändeleien von Naturschutzorganisationen etwas entgegen zu setzen. Es braucht nicht mehr, als öffentlich möglichst mit Riesenreichweite und emotionalen Fotos medienwirksam zu verkünden, dass Tiere geschützt werden wollen und schon springen viele wirklich herzensgute Menschen darauf an und unterstützen selbst Jägerstiftungen oder Orgas, in denen Jäger inzwischen im Vorstand sitzen. Große Orgas, die breitflächig staatliche Unterstützung erhalten oder aber Stiftungen, die von Konzernen unterstützt werden, haben natürlich den Nachteil, dass die Forderungen von Lobbyisten aufgeschlossen gegenüber stehen. Tierfreunde erreichen tatsächlich dann das Gegenteil von dem, das sie sich wünschen. Viele Orgas scheinen praktisch von gegenseitigen Interessengruppen übernommen.
Unterstützen Sie bitte kleine Vereine und regionale Vereine.
Auch unser Verein zählt zu den kleinen unabhängigen Vereinen. Wir nehmen keine Regierungsgelder oder Lobbyspenden an. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns, damit wir weiter ein Bollwerk gegen Lobbyismus darstellen können.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen wegen getötetem Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339m wurde Anfang März in Brandenburg von einem Jäger erschossen. Das Brandenburger Umweltministerium beruft sich dabei auf die Brandenburger Wolfsverordnung, die nicht konform mit EU-Recht ist. Vor ein paar Tagen brachten wir deswegen einen Beschwerdebrief an die EU auf den Weg. Nun stellen wir auch noch Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführenden Jäger.

Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich gegen EU-Recht verstößt.

Falls die Mutterwölfin tragend ist, wäre sie allein erziehend, was eher mehr als weniger Weidetierrisse zur Folge hätte

Der jüngste Wolfsabschuss ist damit auch erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterer Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Wegen der Wolfsverordnung Brandenburg wurde u. a. auch Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Hier unser offener Brief an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/17/offener-beschwerdebrief-an-die-eu-wegen-wolfsabschuessen-in-brandenburg/

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren