Der Wolf und der Schutz: Ein Gerichtsfall in Europa

In Europa gibt es Streit um den Schutz des Wolfs. Fünf Umwelt- und Tierschutzgruppen haben vor einem Gericht der Europäischen Union (EU) Klage eingereicht. Sie wollen, dass eine Entscheidung der EU aufgehoben wird. Diese Entscheidung soll den Wolf weniger stark schützen. Hier erklären wir in einfacher Sprache, was los ist.

Was ist passiert?

Die EU hat am 3. Dezember 2024 beschlossen, den Wolf weniger zu schützen. Am 8. Mai hat das EU-Parlament zugestimmt. Der EU-Rat wird auch zustimmen und wenn das Ergebnis im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die EU den Wolf in der Berner Konvention, einem wichtigen Vertrag, von Anhang II auf Anhang III setzen. Das bedeutet: Es gibt weniger strenge Regeln für den Wolf. Vielleicht dürfen dann mehr Wölfe gejagt werden. Es kann sogar bedeuten, dass die Wölfe wieder ausgerottet werden.
Beispielfoto Wolf.
Fünf Gruppen – Green Impact, Earth, Nagy Tavak, LNDC Animal Protection und One Voice – finden das falsch. Sie haben mit ihrem Anwalt Luca D’Agostino Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Sie wollen, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

Warum klagen die Gruppen?

Die Gruppen sagen: Die Entscheidung der EU ist nicht richtig, weil:
  1. Keine guten wissenschaftlichen Gründe: Es gibt keine neuen Daten, die zeigen, dass der Wolf weniger Schutz braucht. Wissenschaftler sagen, der Wolf ist in Europa noch nicht sicher genug.
  2. Regeln der EU wurden nicht beachtet: Die EU muss vorsichtig sein und die Natur schützen. Das steht in wichtigen EU-Gesetzen. Aber die Entscheidung ignoriert diese Regeln.
  3. Alte Daten wurden benutzt: 2022 hat die EU einen ähnlichen Vorschlag abgelehnt, weil die Daten nicht gut genug waren. Jetzt benutzt die EU dieselben Daten, um den Wolf weniger zu schützen.
Die Gruppen sagen: Der Wolf braucht weiterhin starken Schutz. Weniger Schutz könnte gefährlich für die Wölfe sein und auch andere Tiere in Zukunft weniger schützen.
Was wollen die Gruppen erreichen?
Die Gruppen wollen, dass das Gericht:
  • Die Entscheidung der EU aufhebt.
  • Alle Schritte, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, stoppt. Dazu gehört der Vorschlag an die Berner Konvention.

Wenn das Gericht zustimmt, bleibt der Wolf besser geschützt

Was passiert jetzt?

Der Fall ist beim Gericht eingereicht. Er wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Jetzt warten die Gruppen auf die Antwort der EU. Danach wird es vielleicht eine Verhandlung geben. Das Gericht prüft, ob die Entscheidung der EU richtig war.

Warum ist das wichtig?

Der Wolf ist ein wichtiges Tier in der Natur. Weniger Schutz für den Wolf könnte Probleme für die Umwelt bringen. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Entscheidungen auf guten wissenschaftlichen Daten basieren. Nicht nur für den Wolf, sondern für den Schutz aller Tiere in Europa.
Der Schutz des Wolfs ist ein großes Thema und dieser Gerichtsfall könnte viel ändern.
Beispielfoto Wölfe.

Wie könnte es in Deutschland weiter gehen?

Es gibt auch noch die Möglichkeit, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zu klagen. Es können nicht alle Vereine klagen. Aber die, die es können sind der Ansicht, dass es ohne Veröffentlichung kein gültiges Gesetz gibt, gegen das man klagen kann. Dasselbe gilt für neue Gesetze in Deutschland – sie müssen im Bundesgesetzblatt stehen.
Eine Klage könnte aber scheitern, zum Beispiel, wenn der Verein nicht beweisen kann, dass er direkt betroffen ist oder wenn die Klage zu spät kommt.
Die Änderung der Wolfsschutz-Regeln ist noch nicht im Amtsblatt der EU erschienen. Deshalb kann noch niemand in Deutschland klagen. Man muss warten, bis die Änderung veröffentlicht ist.

Verbandsklagerecht: Was plant die neue Regierung?

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will das Verbandsklagerecht ändern. Das steht im Koalitionsvertrag von 2025. Aber was bedeutet das?
Das Verbandsklagerecht erlaubt Umwelt- und Naturschutzverbänden gegen Projekte zu klagen, die der Natur schaden könnten. Zum Beispiel gegen Wolfsabschüsse. Jetzt will die Regierung dieses Recht einschränken. Es soll „überprüft“ werden, um es an EU-Regeln anzupassen. Das sagt auch Verkehrsminister Patrick Schneider. Er nennt es „Straffung“.
Viele Umweltverbände sind besorgt. Sie sagen: Weniger Klagen bedeuten weniger Schutz für die Natur. Das könnte auch die Demokratie schwächen. Eine vollständige Abschaffung des Rechts ist zwar  nicht geplant, aber die Regierung will das Verbandsklagerecht einschränken. Das könnte den Naturschutz erschweren.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

5 Gedanken zu „Der Wolf und der Schutz: Ein Gerichtsfall in Europa

  1. danke für den obigen aufklärenden artikel, der am beispiel wolf aufzeigt, dass auch unter der neuen regierung DE an allen möglichen „schrauben“ und „schräubchen“ gedreht wird, um die hiesige eh nur laut verfassug „freiheitliche“-demokratie (also keine echte, lupenreine) noch weiter, als der begriff „freiheitlich“ schon seit 80 jahren aussagt, einzuschränken und auszuhebeln — ich höre da immer noch die verräterische aussage des ehemaligen bundeskanzlers willy brandt: „mehr demokratie WAGEN…“, was ganz klar aussagte, dass wir DE eben nicht und nie in einer echten, vollgültigen demokratie lebten und leben, da es in einer voll-gültigen demokratie logischerweise kein noch-mehr an demokratie geben kann — was folgt daraus für uns heute? solange wir innerhalb des systems der nur freiheitlichen-demokratie denken, handeln, tun und machen, bleibt alles aussichtslos, da man uns immer und ewig von seiten der herrschenden die luft abdrehen wird, wie auch am beispiel wolfsschutz zu sehen, für den der großteil der bevölkerung sehr wohl ist, aber eben nicht die „eliten“, die sich letztlich auch hierbei wenn nötig mit 1000 hilfskonstruktionen durchsetzen — was man zur durchsetzung eines optimalen wolfsschutzes brauchen würde, wäre recht simpel eine dann-politisch-verbindliche „volks-abstimmung“ (befragung der bevölkerung, denn die herrschenden haben/hätten sich in einer wirklich funktionierenden demokratie nach der meinung der bevölkerung zu richten, und nicht umgekehrt), aber dies ist in einer nur-freiheitlichen-demokratie eben nicht machbar — in einer wirklichen demokratie wäre jeder einzelne bürger ein messpunkt, den man quasi-ständig abfragen würde, um aus diesen gesammelten daten dann „down=>up“ das gesamtsystem steuern zu können, und nicht wie heute in der nur-freiheitlichen D. up=>down das sys zugunsten der elite zu lenken — was bleibt wäre politisch selbst aktiv zu werden, um das nur-freiheitliche (nach freiheit riechende) systemchen in eine wirkliche freie demokratie umzuwandeln, in der etwa volksentscheide standard und politisch-verbindlich wären, dann wäre zb auch das wolfsthema in einem tag zugunsten des (nicht nur) wolfes (sondern auch anderer tiere wie fuchs+co) volks-entschieden …

  2. @ waldemarhammel…..dem kann ich nur zustimmen…oder adorno zitieren..im falschen leben gibt es kein richtiges.
    so ist denn der fall dr verminderung der verbandsklage rechte wie hier ewähnt auch in dertat euin fall für das verfassungsgericht.eine deratige selbstermächtigung ist eh schon menschenrechtswidrig,weil eben jede regierung nicht der menschenrechtssouverän ist in den einzelnen ländern bzw. staaten.
    und die mr.-souveränenselbstbestimmungsrechte nnnnnnnnnnnich und von keine regierung zu reduzieren u.o. teil.- bis ganz zu recuzieren oder suspendieren sind.
    keine regierung hat herrschaftsrechte…das wäre menschenrechtsextern.
    wir hatten da schon die menschenrechtswidrige und verfassungsrechtswidrige reduzierung des gg art. 20 gegengg art. 1 ,19 u. 20.und logisch gegen die universelle menschenrechtssouveränität der gesellschaft inerhalb der menschenrechte.
    es läuft also ein deutsch-europäischer artenschutzkriminalfall,sowie ein menschenrechtsdemokratiekriminalfall…größeren ausmaßes..seit längerer zeit..
    der eine fall wäre etwas für den eugh der andere für die verfasungsjustiz und den eugh ..sowie den eughfmr.

    1. @wolfenen: ja, das optimale wäre eine dann politisch-verbindliche volksabstimmung, die dann nach heutigem stand den wolfsschutz statt wolfsvernichtung ergeben würde, aber vor politisch-dann-auch-verbindlichen volksabstimmungen haben die eliten eben angst, weil sie damit die kontrolle übers system verlieren würden, obwohl genau das eine echte demokratie ausmachen würde, und damit wäre auch der heutige lobbyismus, korruption usw zumindest sehr stark eingeschränkt, der uns heute nach schätzungen ca 300 milliarden euro (!) alleine in DE/jahr kostet

      1. es braucht ein sondervermögen zur menschenrechtsrevolutionäre realsierung der menschenrechte in der brd und ganz europa. wo kommen wir hin wenn einelne parteien oder regierungen meinen sie könnten eine herrschaft antreten….ohne die hinreichende einbindung der bevölkerung.dier orban macht es gerade vor..er meint er könne aus europa autreten… dabei ist er nicht ganz ungarn.
        schauen wir uns das rechswidrige gehabe der eu aber mal an.reiner machtmißbrauch.ein kriminalfall für den eughfmr. wie schon gesagt.
        das unrecht hat aber immer solange bestand ,bis ein neues…….gesetzt wird.
        ich schreibe extra nicht weden kann,sondern gesetzt wird. weil solangedas alte unrecht noch bestand u. gültigkeit hat,haben die nutznießer des unrechts ,der willkür den gewinn.und genau so ist das mit der herabsertzung des wolfsartenschutzes politische willkür fein säuberlich demokratisch eingefädelt und vorgebracht..zwar rechtswidrig weil ohne jegliche hinreichendeplausibilitätspriorität.aber demokratisch..so ähnlich kann dann schleichend auch der faschismus legal gewählt in europa einziehen…zwar ist er eine menchenrechswidrige ideologie und als solches gar nicht zulässig in europa,
        aber wenn er demokratisch gewählt kann auch er oder die maffia oder sonst welche menschenrechtsexterne….erst die regierungsgeschäfte leiten für den souverän.. und dann die gesamte macht über den souverän beanspruchen..
        so wie es der interationale kapitalismus ja bereits macht..in den usa und rußland und damit auch in derukraine versucht..und einige rechte und rechtsextreme regierungsführer sind schon aufdem absprung zur selbstherrlichkeit in putinslager…oder wollen sich zumindest an der ukraine bereichern.

        also wer zum kapitalismus ja sagt und zum fachismus nein,daß der das sagt nur zum schein ,daß leuchtet wohl noch ein..?

        es braucht also eine menschenrechtsrevolution..die diese rechtsvorstellungen das
        unrechtes recht ,recht sein darf,gleich als ungültige willkür aussetzt und abschafft.
        ein recht hat grundsätzlich hinreichend plausibles recht im umfassenden sinne von gerechtigkeit zu seoin,oder es daf keine wirksamkeit haben..derstaat hat kein recht einr willkür selbst auszuüben,diese bei anderen aber zu verfolgen.eine derartige herrschaftsanmaßung wäre m.r. widrig…und ist sie in der tat.staatliche willkür..ist u. bleibt menschenrechtswidrig. anders wo sagt man, we will bring it to the court.nun ja wenn es reichn möcht…da kann man ja auch nicht so sicher sein.
        gechwätzt und weichgekocht wird ja in der öffentlichkeit so einiges.
        wie gesagt die beschränkung der klagerechte von ngos halte ich für ebenso menschenrechtsverfassungswidrig.ein sachverhalt den sich der souverän dieses landes nicht bieten lassen kann.unzureichend vertrauenswürdig….ebenso wie bei der sache der widereinführung von zwangsdiensten…noch hat man die reale konfrontation vermieden.aber trotzdem hintergangen durch den zwang d.vorratsdaten erhebung mit anschließender speicherung .wennalles freiwillig liefe wozu dann der datnerhebungszwang.wir sind eine menschenrechtsprioritäre nicht staatsrechtsprioritäre gesellschaft…da hat es keine vorratsdatenspeicherung zu geben..und im realen fall hat es dann auch keine freiwiligkeiten mehr….beschweren und klagen kann niemand mehr an der front.
        so haben wir dann die willkür derer die die staatspflichten auf kostn der menschenreche erfüllen wollen..und da werden es leider imer mehr.erschreckend wie weig menschenrechtskritische substanz in den hirnen liegt.aber nun das problem warscho immer wie soll das gute und wahre da hineinkommen..
        licht genug zum lesen und denken wird es wohl haben..man muß es aber auch einseen können..sich geistig aneignen..nein man nimmt bei dieser art der aneignung ja niemandem etwas weg….bis auf die illusion mit der willkür hätte es schon sein recht..allerdings sollte mensch meinen politiker+innen sind verpflichtet sich an willkürfreies recht zu halten…tja mein lieber michel..
        da mußt der rechtstaatsidülle schon etwas mehr mißtrauen..und deine berechtigte skepsis pflegen..denn in der stckt mehr berechtigung als in der idylle.
        und wölfe tun ebenso gut der idylle zu mißtrauen..denn die die sich da zu den menschen zählen..sind durchaus zu perfiditäten fähig und bereit.
        das beweist schon der prozess der herabwürdigung..des wolfsartenschutzes..
        wie gesagt es sind nicht mals die hälfte aller möglichen wolfsreviere besetzt.
        eine massenhystrie oder massenpsychose…auf grund nachlassender allgem. sozialität und wissenschaftlich nachgewiesener allgem.abnehmender intelligenz.
        menschen sollten ebenso massenansammlungen meiden…..irgend welche perfiden könnten lauern..

  3. zu der hier vorgestellten umfrage der bildzeitung,wäre es ratsam und wichtig weitere zu erhalten auch von namhafteren erstellern..
    viele beweise schaffen ein dichteres mosaik…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.