Schweiz: Bundesverwaltungsgericht stoppt Wolfsmassaker in Graubünden

Die  Kantone Graubünden, St. Gallen, Wallis, Waadt und Tessin wollten bis zum 31. Januar ein wahres Wolfsgemetzel veranstalten. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat mit Umweltminister Albert Rösti nach Inkraft­treten eines novellierten Jagdgesetzes (gegen den Willen des Schweizer Stimmvolkes) zwölf der in der Schweiz verteilten 32 Wolfsrudel zum ­Abschuss freigegeben. 19 Wölfe sind bereits tot. Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Jagd jetzt aber in Graubünden. Zumindest vorläufig. Lesen Sie hier unseren Bericht mit Hintergründen.

Zu diesem Bericht gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/14/schweiz-gericht-untersagt-jagd-auch-im-wallis-gemetzel-geht-aber-weiter/

 

Dieses Wochenende wollten sie wieder losziehen, die Jäger, wie im Blutrausch. Darunter auch Prominente, wie der Walliser Staatsrats­präsident Christophe Darbellay: „Ja, ich werde auf die Wolfsjagd ­gehen.“ Jetzt glücklicherweise nicht mehr, denn eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht mit aufschiebender Wirkung wurde angenommen. Hinter der Beschwerde stehen mehrere Naturschutzorganisationen, darunter WWF und Pro Natura, die sich allerdings zuvor jahrelang im Nichtstun geübt hatten. Eine Entwicklung zu diesem Massaker war schon Jahre im Voraus zu erkennen. Immer wieder haben die großen Orgas Wolfsabschüssen zugestimmt.  Nun ist eine Eskalation daraus entstanden. Sicherlich hat auch der massive Protest von Wolfsfreunden und Naturschützern dazu beigetragen, dass endlich Bewegung von Seite der großen Orgas in die Sache gekommen ist. Die Eingabe von Beschwerden in den anderen Kantonen werde noch überprüft. Im Wallis geht das Gemetzel also vorerst weiter.

 

Bildquelle: Ruth Ries, FB-Gruppe Wolf Facts.

 

Mitte November hatte die Jagd mit Hunderten Jägerinnen und Jägern begonnen. Neben der Wildhut – was ein unglaublicher Frevel ist –  waren auch Jäger und Jägerinnen auf der Spur der Wolfsfamilien. Sie töteten hauptsächlich wehrlose Jungtiere. Alleine im Wallis zehn Wölfe. Was für eine Blutweihnacht.

Auch Beschwerde vor Europarat

Die Tierschutzorganisation Avenir Loup Lynx Jura hat mit ihrer Beschwerde beim Europarat einen Teilerfolg errungen. Die Beschwerde gegen den Verstoß der Schweiz gegen die Berner Konvention ist von den Strassburger Instanzen für zulässig befunden worden. Nun will die Schweiz sogar, wenn es nach dem Willen des Umweltministers Rösti geht, aus der Berner Konvention austreten.

Infos zur Schweizer Situation in der Gruppe Wolf Facts

Wolfsschutz-Deutschland e.V. empfiehlt die Facebook-Gruppe Wolf Facts. Dort gibt es neben tagesfrischen Infos zu den Wölfen in der Schweiz auch immer wieder Nachrichten über Protestaktionen. Darunter auch eine Demo am 24. Februar 2024. https://www.facebook.com/groups/347215789877202?hoisted_section_header_type=recently_seen&multi_permalinks=1021950355737072

Hier eine Petition gegen das Wolfsmassaker in der Schweiz mit fast 100.000 Unterschriften: https://actions.eko.org/a/woelfe-fba21?sp_ref=831927885.99.227973.f.0.2&referring_source=fb&source=fb

Quellen:

Klatsche für Agrar-und Jagdlobbyisten: Wölfe bleiben streng geschützt

Die Mitglieder des  ständigen Ausschusses der Berner Konvention haben gestern in Straßburg einen Antrag der Schweiz abgelehnt, den internationalen Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind sehr erfreut darüber, denn eine andere Entscheidung hätte sich auch international ausgewirkt.

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Nicht nur für die Schweiz, auch auf internationaler Ebene stand eine Lockerung des Wolfsschutzes zur Debatte. Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am 29. November in Strassburg auf Antrag der Schweiz beraten, ob der Status des Wolfs von heute «streng geschützt» auf «geschützt» hätte heruntergestuft werden soll. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Damit behält der Wolf international den Schutzstatus «streng geschützt». Eine stärkere Regulierung mit vermehrten Abschüssen bleibt in den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention damit auch künftig untersagt.

Hintergrund Schweiz

Hintergrund Schweiz: Jagd auf Wölfe bleibt in den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention verboten. Allerdings schießt man in der Schweiz bereits „legal“ jedes Jahr Wölfe ab. Die Umweltverbände Pro Natura, WWF Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und BirdLife Schweiz begrüssen den Entscheid der Berner Konvention, wie sie in einem gemeinsamen Communiqué schreiben. Die alpine Wolfspopulation sei immer noch potenziell gefährdet. Die Verbände forderten das Parlament auf, diesen in seinen Beschlüssen zum Jagdgesetz in der Wintersession zu respektieren.

Der Nationalrat befasst sich in Kürze mit der Revision des Jagdgesetzes. Im Zentrum der Debatte  die Frage, ob in der Schweiz Wölfe in Zukunft präventiv geschossen werden dürfen. Eine solche Anpassung des Jagdgesetzes käme unserer Ansicht nach einer erneuten Ausrottungsgefahr für Wölfe in der Schweiz gleich und würde sich auch auf die genetische Vielfalt in Europa auswirken, da Jungwölfe die tot sind, nicht mehr wandern und sich ausbreiten können. Werden Elterntiere geschossen, kommt es durch die unerfahrenen Jungtiere sogar noch zu mehr Rissen. Auch ethisch wäre  dies untragbar.

Bereits im September hatte der Ständerat die Revision des Jagdgesetzes beschlossen. Die kleine Kammer will eine Art Jagdsaison auf Wölfe ins Jagdgesetz einrichten. Jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Januar dürften dann Wölfe getötet werden. Ob sie in den Wolfsbestand eingreifen möchten oder nicht, läge im Ermessensspielraum der Kantone. Notwendig wäre aber weiterhin eine Zustimmung des Bundes. Diese wäre an verschiedene Bedingungen geknüpft. Abschüsse wären nur erlaubt, wenn Herdenschutzmassnahmen Risse an Nutztieren nicht hätten verhindern können und wenn das Fortbestehen der Wolfspopulation gesichert wäre.

Schweiz schießt schon jetzt mit Duldung der Umweltverbände Wölfe

„24 Wölfe zum Abschuss frei, vier Rudel reguliert, kein einziger Einspruch durch die Umweltorganisationen: Diese Bilanz seit Anfang Jahr zeigt erstens, dass das bestehende Jagd- und Schutzgesetz (JSG) Eingriffe in den Wolfsbestand zulässt. Zweitens haben Pro Natura, BirdLife, Gruppe Wolf Schweiz und WWF unzählige Male bestätigt, dass sie den sachgerechten Umgang mit dem Wolf mittragen. Und drittens kann das JSG mit einer auf Schäden ausgerichteten präventiven Regulierung beim Wolf so revidiert werden, dass die Alpwirtschaft wirklich entlastet wird. „Es braucht beim Wolf keine Jagd, wie sie beim Steinbock praktiziert wird,“ schreibt die Gruppe Wolf Schweiz in einer Pressemitteilung darüber. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist entsetzt darüber, dass bei derart hohen Abschusszahlen seitens der Verbände nicht längst interveniert wurde. Wir sind der Meinung, dass viele Bauern in der Schweiz genauso wie auch in Deutschland, nicht schützen wollen und dass sie damit wohl Wolfsrisse provozieren, um Wolfsabschüsse genehmigt zu bekommen. Und solange ihnen diese Lösung in welcher Form auch immer geboten wird, werden sie diese nutzen. Ein Totalverbot von Abschüssen und Strafzahlungen, oder andere juristische Konsequenzen für die jenigen, die einfach nicht schützen wollen und immer wieder Risse provozieren, wäre unserer Ansicht nach wirklich eine Lösung.

Nur sechs Prozent Wolfsrisse in der Schweiz

Die Agrar- und Jagdlobby wittert Morgenwind.  So spricht sich der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband ebenso dafür aus, wie die Regierungskonferenz der Gebirgskantone. In den Kantonen Uri und Wallis wurden ausserdem kantonale Initiativen lanciert und angenommen, die eine Regulierung des Wolfsbestandes fordern. Für eine ähnliche Initiative werden derzeit Unterschriften im Berner Oberland gesammelt. Dabei werden nur sechs Prozent aller Todesfälle von so genannten Nutztieren von Beutegreifern verursacht. Krankheit und Unfälle, wie Abstürze, Steinschlag oder Blitzschlag sind die weitaus häufigere Todesursache.

Stellvertreterkrieg gegen einen wehrlosen Beutegreifer

Nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa werden Bauern von der Politik für verfehlte Agrarlösungen auf den Wolf gehetzt. Die Lage der Bauern würde sich nicht bessern, wenn es Wölfe nicht mehr geben würde. Auch deshalb ist es immes wichtig, weiter für ihren angestammten Platz in Frieden für die Wölfe zu kämpfen.

Facebookgruppe mit tagesfrischen Infos aus der Schweiz: https://www.facebook.com/groups/347215789877202

Quellen: https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/die-neusten-entwicklungen-berner-konvention-lehnt-antrag-der-schweiz-ab-wolf-bleibt-weiterhin-international-streng-geschützt/ar-AANIYHI?ocid=msedgntp&cvid=effa425f57934c6989fa8590744e4354&fbclid=IwAR29grLfTFhnotNJrdvWcmu9lhrHcyhQcW7V4QUthCWdUeQiMNXP_VRckNA#comments

https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/internationaler-artenschutz/berner-konvention

https://www.gruppe-wolf.ch/Pressemitteilungen/Die-Fakten-fur-die-Wolfdebatte.htm?fbclid=IwAR3q0EQD547U8gFx8l1DD6a6WJpLnFLiMcPdj_QT4tdksQb7Xc3ApXV-m5o

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V sagt „Stop“ zur Aufweichung des Schutzstatus für Wölfe in der EU

Vorgestern gab es einen erneuten Vorstoß der Agrar- und Jagdlobby auf das EU-Parlament, den hohen Schutzstatus der Wölfe herabzusetzen. Dabei hat das Parlament einer Resolution zugestimmt, die fordert, den Schutzstatus der Wölfe im Rahmen der Berner Konvention zurückzustufen. Die Eurogroup for Animals fordert die EU-Kommission auf, Weidetiere zu schützen, statt Wölfe zu schießen sowie eine Koexistenz zu ermöglichen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließ sich dieser Minimalforderung an, fordert aber auch Konsequenzen für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, die sich konsequent weigern, ihre Tiere zu schützen und stattdessen sogar Risse provozieren.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „nein“. Bild Pixabay.

Keine bindende Entscheidung aber eine gefährliche Tendenz

Die Abstimmung über den Entschluss sei keine bindende Entscheidung, lautet die Einschätzung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Man fürchtet dort  jedoch, dass dies sowohl nach Europa, wie auch insbesondere an die Europäische Kommission ein höchst besorgniserregendes Signal ist. Zitat: „Würde die Entschließung so umgesetzt werden, würde sie Raum dafür eröffnen, Wölfe und andere streng geschützte Carnivoren einem hohen Risiko auszusetzen.
Bislang sehen die EU-Vorschriften, gerade die Habitat-Richtlinie, einen strengen Schutz von Wölfen und anderen bedrohten Tierarten vor und es wurde sich bereits (durchaus erfolgreich) um die Erhaltung der Arten bemüht. Nichtsdestotrotz sind die einer ständigen Gefahr ausgesetzt, welche nun noch wachsen könnte und eine reiche Artenvielfalt sowie ein gesundes Ökosystem bedrohen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließt sich dieser Einschätzung an und wir fordern, diesem offenkundigen Lobbyismus keine Chance zu geben. Unser Appell an die zuständigen EU-Abgeordneten ist es, standhaft zu bleiben. Das Ziel ist mit der Abstimmung über den Antrag natürlich nicht erreicht, dennoch fühlt sich die Lobby einen Schritt näher und möchte ganz augenscheinlich für ihren persönlichen Vorteil das Erreichen von Verbesserungen im Natur-, Tier- und Artenschutz zunichte machen, denn unstreitbar ist es, dass Wölfe und andere Beutegreifer zu einem gesunden Ökosystem beitragen und Weidetiere gleichzeitig geschützt werden können.
Es könnten dunkle Zeiten für Wölfe und andere Beutegreifer bevorstehen, wenn sich die Lobbykraten in der EU durchsetzen.

 

In den vergangenen Jahren haben wir es immer wieder nachgewiesen, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bewusst das Leben ihrer Tiere aufs Spiel setzen, indem sie ihre Tiere einfach nicht schützen wollen. Sie bauen Zäune erst gar nicht, oder aber mangelhaft auf. Lieber nehmen sie anscheinend Risse in Kauf, um eben anschließend zu behaupten, dass wolfsabweisende Maßnahmen nichts bringen würden und dass die Wölfe, die sich am Buffett bedient haben, abgeschossen werden müssten. In der Alpenregion behauptet man sogar, der Aufwand von Schutz wäre nicht zu erbringen und zu viel verlangt. Dies ist vollkommen inakzeptabel und wir fordern, dass hier rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, solche Halterinnen und Halter zu belangen.

Protestieren beim zuständigen EU-Kommissar

Jeder einzelne kann hier etwas tun und beim zuständigen EU-Kommissar auf die Wichtigkeit des Schutzes für Wölfe und andere Beutegreifer hinweisen. Hier die Kontakadresse:

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

 

Quellen: https://www.eurogroupforanimals.org/news/european-parliament-votes-downgrade-protection-large-carnivores?fbclid=IwAR176qhL78z1y9RcHF5W-KE_8J1zE8mMgNvlL4kfu6A2mxiby4k65x8BFSY

https://www.facebook.com/Tierschutzrecht

https://bauernzeitung.at/resolution-zur-ueberpruefung-des-schutzstatus-von-woelfen/?fbclid=IwAR3pz5yr-ViJvN22GK0y0D-nkajDodeuUpLLLZxU7vbxf14PsVYYNAxbyHw