Symbol einer allgemeinen Verrohung: Tragende Wölfin in der Schweiz gnadenlos hingerichtet

Am 15. April 2025 wurde in Schattenhalb, Kanton Bern, eine trächtige Wölfin mit fünf ungeborenen Welpen brutal erschossen – ein abscheuliches Verbrechen gegen die Natur. Diese illegale Tötung ist kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt einer immer roheren Hetzjagd auf den Wolf in der Schweiz. Angetrieben von einer mächtigen Agrarlobby und aufgepeitscht von Scharfmachern, lassen sich Landwirte in einen blinden Hass auf den Wolf treiben, während ihre eigentlichen Probleme ignoriert werden. Die Wölfin von Schattenhalb ist ein Mahnmal. Wir fordern ein Ende der Verrohung, ein Ende von Massentötungen um das revidierte Jagdgesetz und eine Rückkehr zur Vernunft.

Schattenhalb: Ein Symbol der Verrohung

Die Wölfin von Schattenhalb war eine Mutter, eine Hoffnungsträgerin für die Wolfspopulation der Schweiz. Ihre illegale Tötung – vermutlich aus Rache für ein gerissenes Eselfohlen, dessen Zusammenhang nicht einmal bewiesen ist – zeigt, wie tief die Feindschaft gegen den Wolf sitzt. Die Kantonspolizei Bern ermittelt, die Staatsanwaltschaft Oberland ist eingeschaltet, doch der Schaden ist irreparabel: Eine Wölfin und fünf Welpen sind tot, ein Rudel zerstört. Dieser Akt der Kriminalität ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer Kultur, die Wölfe verteufelt und Gewalt toleriert. Die Verrohung, die in solchen Taten zum Ausdruck kommt, bedroht nicht nur den Wolf, sondern die Werte des Naturschutzes und der Menschlichkeit.
Symbolfoto, kreiert mit KI Grok/X.

Wölfe: Opfer von Hass und Lobbyismus

Mit etwa 300 bis 350 Wölfen und 35 bis 39 Rudeln (Stand 2024) ist der Wolf ein ökologischer Segen für die Schweiz. Er reguliert Wildbestände, fördert die Artenvielfalt und stärkt die Wälder. Seine Population wird durch territoriale Kämpfe und die Abwanderung von Jungwölfen natürlich begrenzt, wie die Stiftung KORA belegt. Doch statt diesen Erfolg zu feiern, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Die mächtige Agrarlobby, angeführt von Bauernverbänden, hetzt gegen ihn, während Scharfmacher gezielt Hass säen. Landwirte, die mit realen Problemen wie sinkenden Preisen, Parasiten oder mangelndem Interesse der Bevölkerung an Fleisch und Wolle kämpfen, werden in eine Fehde gegen den Wolf getrieben, die ihre Lage nicht verbessert. Diese Manipulation durch Lobbyisten wie auch die Jagdverbände und Populisten lenkt von den wahren Herausforderungen der Landwirtschaft ab und schürt eine gefährliche Verrohung.

Wolfsrisse: Ein Tropfen im Meer der Probleme

Die Angst vor Wolfsangriffen wird maßlos übertrieben. Von den 56.838 Schafen, die 2024 in der Schweiz verendeten (ohne Schlachtung), waren nur 1.000 (ca. 2 %) Wolfsrissen zuzuschreiben. Krankheiten, Abstürze, Blitzschläge, Parasiten und Vernachlässigung fordern einen ungleich höheren Tribut. Allein die Blauzungenkrankheit wütet 2024 mit Tausenden toten Tieren, während Fremdkörper wie Metallteile oder Plastik Schafe qualvoll sterben lassen. In Regionen mit Herdenschutz – Elektrozäunen, Schutzhunden, Nachtpferchen – sind Wolfsrisse nahezu ausgeschlossen. 2024 sanken die Risse in Wallis um 15 % und in Graubünden um 35 %. Doch statt in Schutzmaßnahmen zu investieren, lassen sich Landwirte von Scharfmachern aufhetzen, die den Wolf zum Feindbild stilisieren. Diese Verblendung löst keine Probleme, sondern schafft neue.
Beispielfoto verletzter Wölf. © Brigitte Sommer

Abschüsse und Wilderei: Frucht eines giftigen Klimas

Die illegale Tötung in Schattenhalb ist kein Zufall, sondern die Folge einer Politik, die Wölfe dämonisiert. In der Jagdsaison 2024/25 wurden 92 Wölfe präventiv totgeschossen – fast ein Drittel der Population. Die revidierte Jagdverordnung von 2023, ein Zugeständnis an die Agrarlobby, erlaubt Abschüsse ohne Schadensnachweis. Solche Maßnahmen zerstören Rudel, treiben Jungwölfe in Konfliktzonen und legitimieren Gewalt. Der Hass, den Scharfmacher unter Landwirten schüren, mündet in Wilderei, wie in Schattenhalb.  Diese Politik der Abschüsse und die Duldung von Wilderei sind ein Skandal, der die Schweiz international blamiert. Dass auch noch ausgerechnet die die Wölfe totschießen, die sie eigentlich schützen sollten, nämlich Wildhüter, ist ein weiterer Skandal.

Die wahren Probleme der Landwirte

Landwirte stehen unter Druck: Sinkende Erzeugerpreise, Bürokratie, sowie steigende Inflation und Landaufkäufe von Großkonzernen bedrohen ihre Existenz. Doch anstatt diese Herausforderungen anzugehen, wird der Wolf als Ablenkung missbraucht. Die Agrarlobby und populistische Stimmen nutzen die Verzweiflung der Bauern, um einen Feind zu konstruieren. Diese Taktik spaltet die Gesellschaft, schadet der Landwirtschaft sowie der Natur und zerstört die Chance auf Koexistenz. Herdenschutz, der Wolfsrisse verhindert, wird halbherzig umgesetzt – nur 650 Herdenschutzhunde für 185.000 Schafe sind ein Hohn. Landwirte verdienen Unterstützung bei echten Problemen, nicht Hetze gegen einen Sündenbock. Aber sie müssen sich darüber bewusst werden, dass sie abgelenkt werden.

Ein Aufruf gegen die Verrohung

Die Tragödie von Schattenhalb ist ein Alarmsignal. Der Wolf, geschützt durch das Berner Übereinkommen, ist ein Symbol für die Rückkehr der Wildnis. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. können wir in der Schweiz nicht direkt handeln, doch wir erheben unsere Stimme in Solidarität. Die Verrohung der Menschen, die in der Tötung der Wölfin und dem Hass auf Wölfe sichtbar wird, bedroht uns alle. Wir fordern:
  1. Sofortiger Stopp der präventiven Abschüsse: Die natürliche Selbstregulierung der Wölfe muss respektiert werden.
  2. Massiver Ausbau des Herdenschutzes: Elektrozäune, Schutzhunde und Nachtpferche müssen flächendeckend gefördert werden.
  3. Harte Strafen für illegales Töten: Tötungen wie in Schattenhalb müssen mit Höchststrafen geahndet werden.
  4. Schluss mit Lobbyismus und Hetze: Die Agrarlobby und Scharfmacher müssen entlarvt werden, um Landwirte und Naturschützer zu versöhnen.
  5. Aufklärung und Dialog: Nur durch Erkenntnis und Zusammenarbeit kann der Hass überwunden werden.
Beispielfoto Wolf.

Verfahren der Berner Konvention

Am 5. Dezember 2024 entschied der Ständige Ausschuss der Berner Konvention auf eine Beschwerde der Naturschutzorganisationen CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura einzugehen und eine Untersuchung gegen die Schweiz einzuleiten. Die Beschwerde kritisiert, dass die Schweizer Wolfsabschusspolitik gegen die Vorgaben der Berner Konvention verstößt, insbesondere durch:
  • Den Schwellenwert von zwölf Rudeln als Minimalbestand, der als willkürlich angesehen wird.
  • Den Abschuss von Jungtieren zur Basisregulierung.
  • Den Abschuss ganzer Rudel nach einem einzigen Nutztierangriff.
Die Organisationen argumentieren, dass diese Maßnahmen die Wolfspopulation in den Alpen gefährden. Der Schutzstatus des Wolfs wurde kürzlich von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft  (März 2025). Auch hier läuft eine Klage. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates von 1979, verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume, wobei Eingriffe nur unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle und bei nachgewiesenem Schaden erlaubt sind.
Bereits im April 2024 hatte das Büro der Berner Konvention die Schweizer Wolfsregulierung als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet und zusätzliche Informationen zu Herdenschutz und der Definition von „großem Schaden“ gefordert. Die aktuelle Untersuchung, die 2025 fortgesetzt wird, könnte am Ende eine Rüge gegen die Schweiz aussprechen, obwohl keine weiteren Sanktionen vorgesehen sind. Laut Christina Steiner, Präsidentin von CH-Wolf, wurde der Entscheid zur Untersuchung einstimmig getroffen, was die kritische Haltung der Mitgliedstaaten unterstreicht.

Warum das Verfahren „Makulatur“ bleiben wird

  • Keine rechtlichen Sanktionen: Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.
  • Schwache Durchsetzung: Der Ständige Ausschuss kann Empfehlungen aussprechen, aber die Umsetzung liegt bei den Mitgliedsstaaten. Die Schweiz könnte die Empfehlungen ignorieren, ohne ernsthafte Folgen befürchten zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei anderen Ländern (z.B. Norwegen oder Schweden) beobachtet wurde.
  • Politische Prioritäten: In der Schweiz hat die Agrarlobby starken Einfluss und die revidierte Jagdverordnung von 2023 spiegelt den Druck der Landwirtschaft wider. Eine Rüge der Berner Konvention wird kaum ausreichen, um die Politik zu ändern, solange die Interessen der Bauernverbände und Scharfmacher dominieren.
  • Symbolische Wirkung: Für Naturschützer wie CH-Wolf ist das Verfahren ein Erfolg, da es internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Doch ohne konkrete Folgen bleibt es ein PR-Instrument, das die Schweizer Regierung nicht zwingt, ihre Abschusspolitik (92Wölfein2024/25) oder den Umgang mit Kriminellen (wie in Schattenhalb) zu überdenken.

 

Infokasten: Aktuelle Gesamtanzahl der Wölfe in der Schweiz (Stand April 2025)

  • Gesamtanzahl der Wölfe: Im Monitoringjahr 2024/25 (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025) wurden in der Schweiz etwa 221 Wölfe nachgewiesen, zuzüglich der rund 100 Wölfe, die im gleichen Zeitraum getötet wurden (z. B. durch Regulierung, Verkehrsunfälle oder Auseinandersetzungen unter Wölfen). Dies ergibt eine geschätzte aktuelle Population von etwa 120–150 Wölfen zum Stand April 2025.
  • Anzahl der Rudel: Es gibt derzeit 30–39 Wolfsrudel, davon etwa 12–16 grenzüberschreitend mit Italien und Frankreich. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden 39 Rudel bestätigt, jedoch lösten sich drei Rudel aufgrund der Regulierung auf (beide Elterntiere wurden geschossen).
  • Regulierung und Todesfälle: Im Jahr 2024/25 wurden 110 Wölfe getötet, viele davon durch Regulierungsmaßnahmen (z. B. präventive Abschüsse, erlaubt seit Dezember 2023). Weitere Todesursachen sind Verkehrsunfälle und innerartliche Konflikte.
  • Entwicklung: Der Wolfsbestand war in den letzten Jahren erfreulich gewachsen – von 300 Wölfen und 34 Rudeln im Jahr 2023 auf 320 Wölfe im Monitoringjahr 2023/24. Durch die verstärkte Regulierung 2024/25 ist die Population jedoch stark rückläufig.
Beispielfoto Wolf.

 

Das Killen wird weiter gehen

Die nächste präventive Wolfsjagd in der Schweiz beginnt am 1. September 2025 und dauert bis zum 31. Januar 2026, sofern die aktuelle Praxis des Massentötens fortgesetzt wird. Diese Zeiträume wurden bereits in den Vorjahren (z. B. 1. September 2024 bis 31. Januar 2025) angewendet und das revidierte Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist, ermöglicht den Kantonen weiterhin solche Abschüsse unter definierten Bedingungen. Die Kantone müssen jedoch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Gesuche einreichen, die dann geprüft und genehmigt oder abgelehnt werden. Da es bisher keine Hinweise auf eine Änderung dieses Zeitrahmens gibt, ist der 1. September 2025 der voraussichtliche Starttermin.
Sogar außerhalb der offiziellen präventiven Wolfsjagd (1. September bis 31. Januar) dürfen Wölfe in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erschossen werden. Das revidierte Schweizer Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist und die dazugehörige Jagdverordnung erlauben Abschüsse zu jedem Zeitpunkt des Jahres.

1. Abschuss bei „erheblichem Schaden“

  • Wölfe dürfen außerhalb der präventiven Jagdzeit erschossen werden, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren verursachen. Das bedeutet, dass ein Wolf, der wiederholt Nutztiere (z. B. Schafe) reißt, als „schadenstiftend“ eingestuft werden kann.
  • Definition von „erheblichem Schaden“: Laut der Jagdverordnung (Stand 2025) gilt ein Schaden als erheblich, wenn ein Wolf innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 6 Nutztiere (z. B. Schafe oder Ziegen) oder ein Großvieh (z. B. Rind, Pferd) reißt, vorausgesetzt, die Herde war durch Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Zäune, Schutzhunde) gesichert.
  • Genehmigung: Der Abschuss muss vom jeweiligen Kanton beantragt und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden. In der Praxis können solche Genehmigungen relativ schnell erteilt werden, oft innerhalb weniger Tage, wenn der Schaden dokumentiert ist.

2. Notwehr oder Gefahrensituationen

  • In Ausnahmefällen, wenn ein Wolf als eine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt wird (z. B. in der Nähe von Siedlungen oder bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten), kann er auch ohne vorherige Genehmigung getötet werden. Dies fällt unter Notwehr oder die Abwehr von Gefahren und ist im Jagdgesetz sowie im Tierschutzgesetz geregelt.

 

Kantonale Unterschiede: Die Kantone haben unterschiedliche Ansätze. In Graubünden und Wallis, wo die meisten Abschüsse stattfinden, wird die Möglichkeit, Wölfe bei Schaden zu erschießen, häufig genutzt. In Kantonen wie Bern, wo die Wölfin in Schattenhalb getötet wurde, sind solche Fälle seltener, aber die illegale Tötung zeigt, dass diese Regelungen noch zusätzlich zu illegalen Taten aufrufen.
Wolfsfreunde, die sich einsetzen wollen, müssen zunächst verstehen, was in der Schweiz und auch in anderen Ländern vor sich geht. Auf die großen Verbände, die Gelder vom Staat kassieren, oder deren Protagonisten gar selbst zu den Weidetierhaltern gehören, wird kaum Verlass sein.  Deshalb ist es wichtig, kleine und unabhängige Institutionen zu unterstützen und direkt aktiv zu werden. So hatten sich Aktive von „Defend the Wolf“ am Mont Tendre praktisch zwischen die killende Wildhut und die letzten drei Wölfen dort gestellt.

Update:30.05.25

Das Komitee gegen Wolfsabschüsse hat  Strafanzeige als Privatkläger gegen Unbekannt eingereicht. Zitat Oliver Jordi: „Wir haben Akteneinsicht und können, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, von der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung eingeladen werden. Zuerst wollten die Polizisten nicht darauf eingehen mit der Begründung, dass es nichts bringen würde, da das Verfahren ja eh schon am laufen sei. Wir haben aber auf die Anzeige bestanden und konnten unsere Ansichten und Anliegen in der Anklage niederschreiben lassen.
Zudem wollen WIR ein Zeichen gegen die Wilderei setzen.
Besonders tragisch in diesem Fall ist die Tatsache, dass die Fähe trächtig war.
Wir hoffen sehr, dass der oder die Täter gefunden werden und zur Rechenschaft gezogen werden.
Zudem haben wir auch eine Belohnung in aktueller Höhe von CHF3250.- ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung der Täterschaft führen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. beteiligt sich an der Belohnung mit 500 Euro. Weitere Informationen und Kontakt: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

 

Quellen:

http://www.chwolf.org

http://www.pronatura.ch

http://www.swissinfo.ch

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

9 Gedanken zu „Symbol einer allgemeinen Verrohung: Tragende Wölfin in der Schweiz gnadenlos hingerichtet

  1. die Verrohung unter den Menschen ist kaum noch zu ertragen.
    Es herrscht auch keine Vernunft, sondern nur Willkür, aufgestachelt durch die Medien, die Lobbyverbände, die Tierbesitzer, die nicht bereit sind, ihre Tiere ordnungsgemäß zu schützen und auch oft die Gleichgültigkeit der Menschen.
    Dabei müssten alle glücklich sein, dass es in den Ländern wieder Wölfe gibt und auch mal nach dem Osten z.B. Polen sehen, wo ein völlig normales Leben zwischen den Wölfen und den Menschen besteht. Wer die Angst vor Wölfen publiziert ist jemand, der Lügen und Falschmeldungen verbreitet. Die Frage ist nur, warum lassen sich Menschen überhaupt Angst machen? Ich würde tief im Wald lieber Wölfen begegnen als unbekannten Menschen!

  2. soviel eingebildete selbstherrlichkeit,soviel wolfshass,soviel gewalt…
    die schweiz ein widerwärtiges rechtsgebilde…..jahrzehnte lang an nazivermögen,maffiakonten und hochkriminelle kapitalisten verdient..
    rechtsethisch nicht gerade zuträglich aufgestellt..scheint es dort einen rigiden
    nationalismus zu haben..und da gehören dann wölfe nicht dazu..die stören die vermeindliche ökonomie.wolfsfreunde boykottiert die schweiz..fahrt durch oder drumherum….aber verweilt dort nicht über nacht…denn die schweizer kapitalisten
    verteuern das wohnen dort derartig das seit generationen dort wohnende trotz
    geregeltem einkommen ,ihre wohnungen nicht mehr bezahlen können.wohnen ist menschenrecht und von menschen ungejagt leben tierrecht.

  3. jagd ist ökologiezerstörend..und bequemlichkeit im denken u.handeln ist der wölfe untergang.zudem können steuermittel dann einbehalten werden..die sonst für ökologische tierhaltung und dergl. verwendet werden würden…in der brd gab es ja auch mal umweltverträglichkeitsprüfungen..und die rechten marktliberalen
    propagandisieren von der abschaffung der bürokratie die sie hindert….ja die sie hindert sich auf kosten der allgemeinheit zu bereichern.

  4. niederträchtig und verwerflich.de jure und de facto.die kleingeistigkeit der westalpinen bewohner zeigt ihre hässliche fratze…und hält sich selbst für nobele waidmansheiler.

  5. wanderer siehst du im wald und im gelände einen jäger……geh nicht davon aus er sei ein anständiger mensch,sondern ein antiökologe…und frage dich was der da genau macht…sei aber vorsichtig den er will eines auf jeden fall,macht ausüben ,das feld beherrschen..und viele dieser spezifischen zeitgenossen sind oben drein rechtsabweichend ,dreist , verbal gewaltätig und rechtsverdrehend..grundrechtswidrig durch die herabwürdigende art.
    wie es rechtswidrig handelnde oft sind. die jagd ist rechtswidrig auch wenn sie antidemokratisch legalisiert ist.es hat noch keine souveräne volksabstimmung zu ihrer legalität gegeben.wird aber höchste zeit.

  6. Mir fehlen einfach nur noch die Worte. Ich schäme mich für mein Land, das so etwas zulässt. Und ich schäme mich all für diejenigen, die das zu verantworten haben.

  7. gab es in der schweizer demokratie jeh eine volksbefragung und abstimmung zur rechtlichen anwesenheit der wölfe und ihren besonderen artenschutz..oder
    machen das schreibtischtäter über die köpfe des souveränes hinweg,wie z.b. in der
    brd die sache mit den sondervermögen für die wirtschaft…die entsouveränisierung der souveränen bevölkerung je aufhalten und zurückweisen..wäre richtig gut.
    z.b. auch gegen die eu-artenschutzherabwürdigung für wölfe sowie für bieber ,otter
    und andere unbequeme wirbeltierarten…ebenso eine abstimmung zum thema jagd…
    da sie unökologisch ist im großen und ganzen..wäre eine friedliche koexistenz angebrachter und gefahrloser..und eben kein griff in den natürlichen reichtum
    der deutschen im ökologischen zeitalter des knutozäns.

  8. Wenn der Tierschutz nicht reicht um sowas zu stoppen dann hilft nur noch eins was demnächst passieren wird und da hilft kein Geld mehr,keine Polizei …….!!!!!! Im Darkweb gibt es immer mehr Gruppierungen die solche Personen Weltweit suchen und jagen weil anders wird so was nie aufhören !!!!!!!

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