Im Landkreis Cuxhaven ist erneut ein Wolf im Rahmen eines Schnellabschussverfahrens getötet worden. Der Tötungszeitraum lief vom 5. September bis 17. Oktober 2026 und wurde vorzeitig beendet, weil ein Wolf erschossen worden ist. Wie schon im Heidekreis hielten die Behörden das Verfahren so lange geheim, bis der Abschuss gelungen ist. Erst danach wird nun die Tötung bekanntgegeben. Bereits am 28. Februar 2026 war im selben Landkreis die Fähe GW2492f erschossen worden. Sie steht noch in der offiziellen Totfundliste als „Managementmaßnahme“. Die seit dem Inkrafttreten des neuen Managementplans getöteten Wölfe erscheinen dort hingegen nicht mehr. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellen erneut Strafanzeigen.
Die Abschussliste des Landwirtschaftsministeriums macht unmissverständlich klar: Für die aufgeführten Tiere gibt es keine Gnade. Fristen werden nach Ablauf einfach verlängert – eine Verlängerungsschleife, die auch im Gebiet Cuxhaven mehrfach angewendet wurde –, bis das gewünschte Ergebnis, ein toter Wolf, erreicht ist. Im Landkreis Cuxhaven ist aktuell nur das Rudel Schiffdorf mit einem Welpen offiziell bestätigt. Das Rudel Cuxhaven ist nicht bestätigt.
Die Abschussverfügung (Schnellabschussverfahren) für einen Wolf im Landkreis Cuxhaven wurde laut der offiziellen Übersicht des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz insgesamt dreimal ausgestellt bzw. verlängert.
Hier sind die jeweiligen Bejagungszeiträume im Überblick:
- Erste Ausstellung: 11.05.2026 – 22.06.2026 (kein Wolf getötet)
- Zweite Ausstellung: 20.06.2026 – 01.08.2026 (kein Wolf getötet)
- Dritte Ausstellung: 05.09.2026 – 17.10.2026 (vorzeitiges Ende, da ein Wolf getötet wurde)
Diese Entwicklung war seit Jahren voraussehbar. Wolfsexperten, wie der verstorbene Ulrich Wotschikowsky, haben sich zum Nachteil der Wölfe im Cuxland immer wieder daran beteiligt. Er stellte bereits vor Jahren eine „Endlösung“ für das Cuxland-Rudel in den Raum. In Folge wurde die Mutter des Rudel illegal getötet, der Rest des ursprünglichen Rudel verschwand nach und nach. Ob bewusst oder unbewusst: Viele angeliche Wolfsexperten haben sich am Narrativ der Sündenbockkreation beteiligt, das seit Jahrhunderten greift und letztendlich zu diesen Zuständen geführt hat. Statt konsequenten Herdenschutz zu fordern, wurde der Wolf als Bauernopfer dargeboten, wohl in der Hoffnung, dass die Lobbyisten dann Ruhe geben – und die Tötung zur angeblich einzig verbliebenen Lösung hochstilisiert. Doch das Gegenteil ist der Fall, die Büchse der Pandora geöffnet.
Mit der sechswöchigen Geheimhaltungsfrist bis zur Bekanntgabe hebeln die Behörden jeden juristisch wirksamen Hebel systematisch aus. Laufende Abschussverfahren werden nicht veröffentlicht. Erst wenn der Wolf bereits tot ist, gibt das Ministerium anonymisierte Informationen heraus. Bis dahin sind irreversible Tatsachen geschaffen. Ein späterer Gerichtsbeschluss macht keinen getöteten Wolf wieder lebendig. Gleichzeitig wurde vielen Verbänden das Klagerecht aberkannt. Wer trotzdem noch den Rechtsweg beschreitet, läuft gegen eine bewusst errichtete Mauer an. Der reine Rechtsweg erweist sich hier erneut als Illusion.
Die schleichende Etablierung von Ausschlussarealen im gesamten Nordwesten
Der Blick auf die Landkarte der aktuellen Abschussverfügungen zeigt unmissverständlich: Der Landkreis Cuxhaven ist kein isolierter Sonderfall, sondern das Epizentrum einer systematischen, flächendeckenden Verdrängungsstrategie im gesamten Nordwesten Niedersachsens. Ob in der Wesermarsch, in Wittmund, Friesland, Stade oder Rotenburg (Wümme) – überall dort, wo Küstenschutz und Weidelobby den Ton angeben, reiht das Ministerium lückenlose Bejagungszeiträume aneinander. Es drängt sich der begründete Verdacht auf, dass hier über den Umweg fortlaufend verlängerter Schnellabschussverfahren und extrem niedrigschwelliger Sonderregeln in Wahrheit die großflächige, dauerhafte Vertreibung der Tierart aus gesamten Küsten- und Marschregionen vollzogen werden soll.
Obwohl das Ministerium im neuen Managementplan gebetsmühlenartig betont, dass ‚wolfsfreie Zonen‘ europarechtlich unzulässig seien, beweist die Praxis im Nordwesten das Gegenteil. Durch die im Plan verankerten, drastisch abgesenkten Riss-Schwellen an Deichen und die lückenlose Aneinanderreihung von geheimen Abschussfristen wird das Verbot faktisch umschifft. Es ist die finale Stufe einer Politik, die das EU-Artenschutzrecht auf dem Papier wahrt, es in der Realität der Küstenlandschaft jedoch heimlich auslöscht.
Hinzu kommt eine weitere Ungeheuerlichkeit: Die Jäger dürfen das erschossene Tier als Trophäe behalten. In einem Schulungsvideo des Deutschen Jagdverbandes (DJV) wurde zudem offen über kommende Lappjagden diskutiert – großflächige Einkesselungen, bei denen ganze Wolfsfamilien eliminiert werden sollen. Das Video wurde später offline gestellt, liegt uns jedoch intern vor. Was hier vorbereitet wird, hat mit Management nichts mehr zu tun.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt deshalb umfassende Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen: Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne), Landrat Thorsten Krüger (Landkreis Cuxhaven), die Führung der Unteren Jagdbehörde sowie die ausführenden Schützen. Die Vorwürfe umfassen unter anderem Rechtsbeugung im Amt, Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund.Wer Informationen erst herausgibt, wenn irreversible Tatsachen geschaffen sind, ermöglicht keine wirksame Kontrolle. Er entzieht staatliches Handeln der rechtzeitigen gerichtlichen Überprüfung.
Das ist aus unserer Sicht staatliche Willkür. Politiker und Behörden scheinen nicht zu begreifen, welchen Schaden sie damit am Vertrauen in demokratische Institutionen anrichten.
Das Wolfsmonitoring in Niedersachsen liegt in den Händen der Jägerschaft. Gleichzeitig entscheiden die Unteren Jagdbehörden über die Abschussfreigaben. Was einst als wissenschaftliches Instrument zum Schutz der Art gedacht war, hat sich ins genaue Gegenteil verkehrt: Jede Sichtung, jedes Foto, jede Spur und jeder gutgläubig gemeldete Nachweis kann heute als Zielkoordinate für die Abschusskommandos dienen. Viele Wolfsfreunde wollen diese fatale Umkehrung noch immer nicht wahrhaben und melden weiterhin fleißig Daten an die behördlichen Systeme. Andere sehen in der Datenübermittlung inzwischen sogar ein Geschäftsmodell. Beides spielt denjenigen in die Hände, die den Wolf als Sündenbock und Bauernopfer definieren und seine Tötung organisieren. Wer Monitoring-Daten an die Jägerschaft liefert, riskiert, unfreiwillig zur Beihilfe an der systematischen Verfolgung der Wölfe beizutragen.
Wir fordern die sofortige und vollständige Veröffentlichung aller laufenden Abschussverfahren und die konsequente Orientierung am Natur- und Weidetierschutz statt an der Jagd. Steuergelder gehören in flächendeckenden, staatlich finanzierten Herdenschutz – nicht in die verdeckte Verfolgung einer geschützten Art und schon gar nicht in Trophäen oder Lappjagden. Doch solange Behörden und Politik so handeln, reichen Klagen allein nicht aus. Wir brauchen Präsenz vor Ort.
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Quellen:
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Ein Gedanke zu „Behörden schaffen mit weiterem Schnellabschuss im Landkreis Cuxhaven vollendete Tatsachen“
………es ist erschreckend lesen zu müssen, wie hochherrschaftlich sich die Behörden über das Gesetz und seine Anwendung hinwegsetzen. Schande über diese „deutschen“ Behörden und ihre Mauscheleien gegenüber dem Tierschutz und der Gesetzgebung !!!! Die Jagd-Lobby war schon immer ein Verein von frustrierten Mördern=Verbrechern. !!!!!!!