Neue Abschussverfügung im Raum Wittenberg stockt: Jäger haben aus rechtlichen Gründen Angst zu schießen

Und damit liegen sie nach Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch ganz richtig. Die Umsetzung einer neuen skandalösen behördlichen Abschussverfügung für einen Wolf im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt ist vorerst ins Stocken geraten. Wie der MDR aktuell berichtet, findet sich unter den lokalen Jägern anscheinend derzeit niemand, der bereit ist, das Tier zu schießen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert entschieden gegen die anhaltenden behördlichen Bestrebungen, Wölfe zum Abschuss freizugeben. Unser Verein lehnt Abschüsse grundsätzlich ab. Die aktuelle Weigerung der Jägerschaft zeigt tatsächlich die tiefe Verunsicherung über die rechtlichen Risiken, die nach einem fehlerhaften Abschuss im Mai entstanden sind. In unserem Bericht zeigen wir auch, dass Weidetiere im Gebiet nur hinter Grundschutz stehen. Und wir erstatten Strafanzeige gegen einen Jäger wegen Aneignung einer Trophäe. 

Das behördliche Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt steht erfreulicherweise vor erheblichen praktischen Hürden. Nachdem das Land Sachsen-Anhalt den Wolf in das Landesjagdgesetz aufgenommen hat, zeigen sich in der Region Wittenberg deutliche rechtliche und organisatorische Probleme.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Laut einem aktuellen Bericht des MDR wird die neu erteilte Abschussgenehmigung im betroffenen Gebiet derzeit nicht vollstreckt, da die lokalen Jäger die Mitwirkung verweigern. Der MDR berichtet zudem im Hofberichtserstattungsmodus mit Jägerlatein, direkt in den Beitrag übernommen, von Ausgewogenheit keine Rede, dass der Jäger den zerstückelten Wolf als Trophäe behalten will, keine Rede. Auch davon, dass ein Halter auf Schafe umgesattelt hatte, weil ihm sein eigentlicher Beruf zu „schwer“ gewesen wäre und er sich körperlich nicht in der Lage sah, wolfsabweisende Netze aufzustellen, keine Rede. Angeblich soll die ganze Wolfsfamilie sich vom Rüden abgeschaut haben, wie Zäune „übersprungen“ werden können. Das behördliche Prüfverfahren gilt in Jägerkreisen aber als zu fehleranfällig. Wer einen Wolf auf Basis einer unrechtmäßigen oder fehlerhaften Genehmigung erlegt, bewegt sich im Bereich einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen droht Jägern in solchen Fällen der dauerhafte Entzug des Jagdscheins wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Vor diesen persönlichen juristischen Risiken schreckt die Jägerschaft nun zurück.Aus gutem Grund: Alle vorherigen Abschussverfügungen waren mehrmals von Gerichten kassiert worden.

Der Vorfall im Mai und die rechtlichen Konsequenzen

Die Besorgnis der Jäger resultiert direkt aus den Ereignissen vom Mai im Golmer-Territorium. Im Rahmen einer damaligen Ausnahmegenehmigung wurde nicht das als so genannter „Schadwolf“ eingestufte Tier GW4012m erlegt, sondern der unbeteiligte Rüde GW5506m, ein Nachkomme aus der Wolfsfamilie. Nach Berichten der Volksstimme  wurde der Körper des Wolfes anschließend zerlegt, wobei Kopf, Gliedmaßen und die Rute (Schwanz) einbehalten wurden. Dem zuständigen Wolfskompetenzzentrum Iden wurde lediglich der Rumpf übergeben.
Obwohl Medienberichte nahelegen, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau das Verfahren gegen den Jäger einstellen könnte, weist Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf die eindeutige Rechtslage hin:
  • Fehlendes jagdliches Aneignungsrecht: Der Wolf unterliegt im Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt einer ganzjährigen Schonzeit. Gemäß § 1 bis § 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) besitzen Jäger bei ganzjährig geschonten und streng geschützten Arten ausdrücklich keinerlei Aneignungsrecht für den Körper oder Teile des Tieres (wie Trophäen).
  • Verstoß gegen das Naturschutzrecht: Das eigenmächtige Einbehalten von Wolfsteilen erfüllt den Straftatbestand des § 71 BNatSchG in Verbindung mit § 44 BNatSchG (vorsätzliche Schädigung oder Entnahme streng geschützter Arten).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird die rechtliche Aufarbeitung dieses Vorfalls weiter verfolgen und reicht offiziell Strafanzeige gegen den beteiligten Jäger ein, der die Körperteile einbehalten hat.

Vor-Ort-Doku des Herdenschutzes in Pretzsch und Selbitz

In der medialen Berichterstattung des MDR wurde von Seiten der Agrargenossenschaft Pretzsch behauptet, die Herden in der Region seien durch umfassend aufgerüstete Zäune und den Einsatz von Herdenschutzhunden  geschützt. Aktive von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben uns die Situation vor Ort angeschaut und erhebliche Abweichungen von dieser Darstellung dokumentiert:
  • Selbitz: Die dortigen Schafe waren lediglich durch einen einfachen Grundschutz gesichert. Die Herde stand zudem ohne sichtbare, funktionsfähige Tränken in der prallen Sonne, was auch tierschutzrechtliche Fragen aufwirft.
Schafe, nur hinter Grundschutz in der prallen Sonne. Foto: privat.

 

Nur 90 Zentimter hoch ist der Zaun. Foto: privat.
  • Pretzsch: Auch hier stießen wir auf den Weiden lediglich auf den minimalen Grundschutz. Die im Medienbericht erwähnten Herdenschutzhunde konnten auf den Flächen nicht festgestellt werden.
Auch hier Schafe in der prallen Sonne, lediglich hinter Grundschutz und ohne Herdenschutzhunde. Foto: privat
Aus Sicht unseres Vereins zeigt dies, dass Abschussgenehmigungen erteilt werden, obwohl die herdenschutzrechtlichen Grundlagen vor Ort lückenhaft sind. Ein Abschuss zerstört lediglich soziale Rudelstrukturen, löst jedoch kein Problem, wenn Zäune unzureichend bleiben.

Aufruf zur Wachsamkeit

Da Abschussverfügungen im Rahmen des Jagdrechts zunehmend restriktiv und ohne öffentliche Ankündigung vergeben werden, setzen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  auf die Aufmerksamkeit der Bevölkerung vor Ort:
  1. Dokumentation durch Spaziergänge: Wir rufen Bürger, Anwohner und Wolfsfreunde im Raum Pretzsch, Selbitz und im gesamten Landkreis Wittenberg dazu auf, vermehrt in den Gebieten präsent zu sein, den Zustand von Weidezäunen sachlich zu dokumentieren und Mängel zu melden: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de  Vereinsmitglieder können auch mit uns zusammen spazieren gehen. 
  2. Prüfung rechtlicher Schritte: Wir werden das Geschehen im Raum Wittenberg genau überwachen. Sollte ein Wolf auf Basis unvollständiger Prüfungen oder mangelhaften Herdenschutzes geschossen werden, behält sich Wolfsschutz-Deutschland e. V. die Einreichung von Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen ausdrücklich vor.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/problemwolf-abschuss-jaeger-,wolf-636.html

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Wolfsschutz-Deutschland e. V. will pathologisch bestätigte illegale Wolfstötung in Sachsen-Anhalt aufklären

In der Datenbank der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBB-Wolf) finden sich Fälle, die längere Zeit als „unklar“ geführt wurden, bevor das Ergebnis in „illegale Tötung“ abgeändert wird. Dies kann die öffentliche Wahrnehmung und den Fortgang der Ermittlungen erschweren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben jetzt einen Fall aus dem Dezember 2025 identifiziert, der bisher noch nicht ausreichend öffentlich thematisiert wurde. Wir setzen wieder eine Belohnung von 1.000 Euro aus. 

Der Fall

  • 15. Dezember 2025, Hohes Holz / Ursprungsterritorium Huy (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt): Jährling, männlich, GW5271m – pathologisch bestätigte illegale Tötung.
Das Territorium Huy (HUY) ist ein relativ junges Wolfsgebiet in Sachsen-Anhalt. Es liegt in der intensiv landwirtschaftlich geprägten Magdeburger Börde, westlich von Halberstadt/Oschersleben, und umfasst das Huy-Gebirge sowie umliegende Waldkuppen. Ähnlich wie das benachbarte Territorium Hohes Holz (HOZ) liegt es inselartig in der offenen Bördelandschaft.Das Territorium wurde erstmals im Monitoringjahr 2024/25 offiziell bestätigt. Das Wolfskompetenzzentrum (WZI) konnte bereits kurz nach den ersten Verdachtsmeldungen die Reproduktion nachwiesen. Zwei Welpen wurden von den Eltern aufgezogen, erkrankten allerdings früh an Räude, überlebten diese aber und zeigten bis Sommer 2025 eine deutliche Erholung. Das Gebiet dient als wichtiger Trittstein und Verbindung zwischen den Wolfsvorkommen im Harz und den nördlicheren Flachlandgebieten Sachsen-Anhalts. Der getötete Jährling GW5271m stammte aus diesem jungen Territorium. In neu besiedelten Gebieten wie dem Huy können solche Verluste das Rudels besonders stark beeinträchtigen.
Das Territorium Hohes Holz (HOZ) wird derzeit ausschließlich vom Rüden GW4365m besetzt. Der Wolf mit unklarer Herkunft konnte im Monitoringjahr 2024/25 erstmals klar als territoriales Einzeltier identifiziert werden – sowohl genetisch als auch durch Fotofallen. Bislang gibt es keine Hinweise auf eine Partnerin oder weitere Wölfe im Territorium, weshalb es sich vorerst um ein Einzeltier-Territorium handelt. Der Rüde hält sich in dem inselartig in der Magdeburger Börde liegenden Waldgebiet auf, das ihm inmitten der intensiv genutzten Ackerlandschaft
gute Deckung und ausreichend Beute bietet.
Im Dezember 2025 war es vielerorts kalt. Vielleicht erinnert sich jeman an ungewöhnliche Vorkommnisse? Beispielbild Wolfsjährling. © Brigitte Sommer

Transparenz und Bearbeitung

Längere Verweildauer von bestätigten Fällen in der Kategorie „unklar“ kann verschiedene Gründe haben – unter anderem eine hohe Auslastung der Labore oder längere Abstimmungsprozesse zwischen Behörden. Dennoch ist eine zügigere Klärung und transparente Kommunikation wünschenswert, damit solche Vorkommnisse nicht aus dem Fokus geraten.

Sorge vor zunehmenden illegalen Tötungen

Mit der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs und seiner Aufnahme in das Bundesjagdgesetz sowie der Landesjagdgesetze besteht die Befürchtung, dass die Hemmschwelle für illegale Tötungen künftig weiter sinken könnte. Eine solche Entwicklung würde die Akzeptanz in Punto Ermittlungen in der Bevölkerung belasten und dem Ansehen von Behörden und Polizei weiter schaden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Landkreis Börde. Zusätzlich setzen wir eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung und Ergreifung der Täter beitragen. Hinweise können vertraulich bei uns eingehen.

Appell an die Behörden

Wir appellieren an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die DBB-Wolf, die Bearbeitung bestätigter Fälle möglichst zu beschleunigen und zeitnah klare Informationen zu veröffentlichen. Nur eine konsequente Aufklärung illegaler Tötungen kann das Vertrauen stärken und einer immer weiteren Zunahme solcher Kriminaldelikte entgegenwirken. Illegale Tötungen von Wölfen bleiben strafbar. Eine konsequente Verfolgung liegt daher im Interesse aller Beteiligten.

Hinweise zu dem genannten Fall nehmen wir gerne entgegen. Wir garantieren Quellenschutz: Mail: Brigitte.Sommer@Wolfsschutz-Deutschland.de oder Hotline: 0176- 48732612

Wolfsschutz-Deutschland e. V. sucht dringend aktive Mitglieder, die bereit sind, vor Ort in den Wolfsgebieten mitzuwirken. Ob in Sachsen-Anhalt oder anderen Bundesländern – wir brauchen engagierte Menschen, die in den Territorien wie Huy, Hohes Holz oder anderen Hot-Spots Augen und Ohren offen halten,  dokumentieren und bei der Aufklärung von Vorfällen helfen. Wer Lust hat, sich aktiv für den Schutz der Wölfe einzubringen und nicht nur digital mitzuwirken, ist bei uns herzlich willkommen. Kommt mit in unsere Teams vor Ort – gemeinsam sind wir stärker: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Cuxland: Wölfin erschossen – Genehmigung erst danach veröffentlicht – Strafanzeige

Vor Kurzem wurde im Landkreis Cuxhaven (Stinstedt/Mittelstenahe) eine Wölfin mit der Kennung GW2492f abgeschossen. Eine entsprechende „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ wurde erst jetzt nach dem Abschuss öffentlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt daher Strafanzeige gegen die Aussteller und Ausführenden der Verfügung. Denn diese nachträgliche Veröffentlichung nimmt klagefähigen Verbänden jede Möglichkeit zum Einspruch oder Eilantrag – ein klarer Eingriff in rechtsstaatliche Verfahren.

Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Landrat Thorsten Krüger (SPD) hätte letzte Woche laut einer Pressemitteilung des Landkreises vom 2. März  entsprechende Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit ein paar Tagen sei eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f in Kraft gewesen. „Diese Wölfin ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr dar. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden“, begründet Krüger in der Pressemitteilung. 

Zuletzt sei diese Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt worden sei. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar.

Landesumweltminister Meyer (Grüne) wird in CNV-Medien folgendermaßen zitiert: „Die Ausnahmegenehmigung ist nach Darstellung der Kreisverwaltung intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt gewesen. „Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden“, wird Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer vom Landkreis zitiert. Und: „Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist…“
Fünf Schnellabschussverfahren wurden bereits in Niedersachsen von Gerichten gekippt. In allen diesen Fällen wurde das Schnellabschussverfahren selbst nicht grundsätzlich verboten, sondern die konkrete Genehmigung wegen Verfahrensfehlern (fehlende Anhörung, unzureichende Begründung, keine ausreichende Prüfung von Alternativen) als rechtswidrig eingestuft. Genau diese Punkte (nachträgliche Veröffentlichung, keine Anhörung von Verbänden) sind auch im aktuellen Cuxhaven-Fall (GW2492f) problematisch und werden von uns kritisiert. Deshalb stellen wir Strafanzeige. 

Fragwürdiger Herdenschutz statt Prävention

Offiziell soll GW2492f also tatsächlich alleine für den Übergriff auf eine Schafherde von rund 100 Tieren verantwortlich gewesen sein? Die Tiere wurden angeblich kilometerweit durch die Nacht getrieben. Ob eine einzelne Wölfin dazu allein in der Lage ist, wird von vielen Experten und auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bezweifelt. Ist ein Zaun nicht mehr wirksam und die Herde kann flüchten, reduziert dies auch den Beuterefelex eines Wolfes, denn er kann sich dann einer Beute tatsächlich zuwenden, während die anderen Tiere aus seinem Sichtfeld geraten, also der Reflex nicht mehr ausgelöst wird. Berichte sprechen teilweise von bis zu vier Wölfen, was hier logischer wäre.
Und selbst wenn: Der angebliche „wolfsabweisende Grundschutz“ mit 90-cm-Zäunen (dem gesetzlichen Minimum in Niedersachsen) hat offensichtlich versagt. Ob der Zaun überhaupt unter Spannung stand, ist fraglich. Im Cuxland – einer Region mit zahlreichen Entwässerungsgräben und feuchten Böden – bleiben Zäune an Gräben und Senken häufig ungesichert. Genau dort können Wölfe leicht von unten  oder durch Wassergräben eindringen. Statt immer wieder auf Abschuss zu setzen, müssten Behörden endlich flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz  (höhere Zäune, stromführende Drähte, Herdenschutzhunde, nächtliche Stallung) tatsächlich zeitnah und unbürokratisch fördern und durch die Veterinärämter kontrollieren. Das wäre der einzig nachhaltige Weg.

Die traurige Geschichte der Wölfe im Cuxland

Dieser Abschuss ist leider kein Einzelfall, sondern Teil einer jahrelangen Hetzjagd im Cuxland. Bereits 2017 wurde das damalige Cuxlandrudel fast vollständig illegal ausgelöscht: Die Mutterwölfin lag erschossen auf dem Feld, der Vater „verschwand spurlos“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellte Strafanzeigen und setzte Belohnungen aus. 2021 versuchte Umweltminister Lies (SPD) gleich zwei Rudel per Abschussgenehmigung zu dezimieren. 2022 folgte ein weiterer illegal erschossener Wolf bei Beverstedt-Stubben – erneut Strafanzeige und Belohnung unsererseits. 2025 eskalierte es mit dem Rudel Nordholz: Die Fähe GW2841f stand nach Rissen an Rindern auf der Abschussliste – trotz fehlenden Herdenschutzes bei vielen Haltern. Wir protestierten damals öffentlich gegen diese „weitere Eskalation der Hetzjagd im Cuxland“. Immer wieder das gleiche Muster: Medienpanik, politischer Druck, schnelle Genehmigungen – und Rudel, die plötzlich „verschwinden“ oder gezielt dezimiert werden.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit. Sollte eine Rudelbildung verhindert werden? Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

Sollte mit dem Abschuss eine Rudelbildung verhindert werden?

Wölfin GW2492f wird nicht als Einzelwölfin (territorialer Einzelwolf) gelistet – sondern als Fähe in einem Wolfspaar (bestätigt für 2024/2025, unbestätigt für 2025/2026). Aus den aktuellen Monitoring-Daten (Stand 3. März 2026):

  • Im Territorium Cuxhaven (Niedersachsen) ist GW2492f seit dem Monitoringjahr 2023/2024 als Teil eines Paares dokumentiert.
  • 2023/2024: Paar mit Rüde GW1859m.
  • 2024/2025: Bestätigtes Paar mit Rüde GW3023m (GW2492f als Fähe).
  • 2025/2026: Unbestätigtes Paar, aber Wolfsanzahl derzeit Null!? 
Es gibt keine öffentlichen Informationen über einen bestätigten Abschuss, Verkehrsunfall oder andere dokumentierte Todesursache für GW1859m oder GW3023m in den letzten Monaten/Jahren. Die Daten deuten jedoch auf ein plötzliches Verschwinden hin – typisch für viele Territorien im Cuxland, wo Rudel/Paare oft abrupt „auf Null“ fallen, ohne dass ein klarer Grund (z. B. Totfund) gemeldet wird.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit, die Fähe kann trächtig gewesen sein. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob nicht tatsächlich eine Rudelbildung verhindert werden sollte. Dazu ist die Schießerei im Moment nur ausgesetzt. Sobald das DNA-Ergbnis feststeht und es nicht der „richtige“ Wolf gewesen sein sollte, darf weiter getötet werden. Perverser geht es kaum. 

Wir sagen Nein zu Abschüssen – Ja zu echtem Schutz

Wir lehnen jeden Wolfsabschuss grundsätzlich ab. Der Wolf ist noch immer streng geschützt und tödliche „Entnahmen“ lösen keine Probleme, sondern zerstören intakte Rudelstrukturen und die natürliche Regulation in unseren Ökosystemen. Wir fordern:

  • Sofortige Veröffentlichung aller Ausnahmegenehmigungen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Anhörung anerkannter Naturschutzverbände
  • Strenge Kontrollen des Herdenschutzes statt tödlicher „Lösungen“

Dieser Fall zeigt es wieder einmal deutlich:
Klagefähige Verbände sind wichtig – aber sie allein reichen nicht aus. Wenn Genehmigungen erst nach dem Abschuss veröffentlicht werden, bleibt oft nur noch das nachträgliche Klagen, was der Wölfin jetzt nicht mehr hilft. Was wirklich auch zählt, sind tatkräftige Menschen vor Ort, die Augen und Ohren offen halten, unser internes Wolfsmonitoring (incl. Wolfsschutzpatrouillen, um Wölfe vor Abschuss zu schützen, wie aktuell im Nordschwarzwald) machen, Zäune dokumentieren, damit wir Behörden konfrontieren und die Öffentlichkeit wachrütteln können.
Genau dafür steht Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren. Wir freuen uns über neue Mitglieder aus dem Cuxland, die aktiv werden wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Uckermark: Neues Pilotprojekt zum Töten von Wölfen bereits im Einsatz – Wir sagen „Nein“

Es soll bereits Wölfe treffen. Der Landkreis Uckermark in Brandenburg hat mehr oder weniger klammheimlich eine neue Regelung beschlossen, die den Abschuss einzelner Wölfe nach Rissen an Weidetieren massiv erleichtern soll. Die Untere Naturschutzbehörde erteilt nun Ausnahmegenehmigungen (§ 45 Abs. 7 BNatSchG), sobald ein Wolf Schafe, Rinder oder anderes Weidevieh reißt und eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass er innerhalb von 48 Stunden zurückkehrt. Die Kreisverwaltung nennt das einen „Pilot“ – wir nennen es, was es ist: eine Erlaubnis, Wölfe zu jagen und zu töten.

Landrätin Karina Dörk (CDU) rechtfertigt das mit steigenden Risszahlen: 102 getötete Tiere 2023, 212 im Jahr 2024, 188 im Jahr 2025. Diese Zahlen werden in den Medien aufgebauscht, um Panik zu schüren – doch sie sind vernachlässigbar im Vergleich zu den echten Verlusten in der Weidetierhaltung: In Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen Nutztiere geschlachtet. Hunderttausende Schafe, Rinder und Ziegen sterben jedes Jahr durch Vernachlässigung, Parasiten, Krankheiten, Geburtskomplikationen oder Witterungsschäden – ohne dass das je zu vergleichbarer Aufregung führt. Wolfsrisse machen weniger als 0,1 % der jährlichen Verluste aus.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Kernpunkte der Abschussfreigabe:

 

  • Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark hat bereits mindestens eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der Sonderregelung erteilt.
  • Sie gelte für einzelne, schadensstiftende Wölfe nach Übergriffen auf geschützte Weidetiere (Schafe, Rinder, eingezäunte Wildtiere).
  • Bedingungen für den Abschuss:
    • Hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf innerhalb von 48 Stunden zum Rissort zurückkehrt (das ist die „tierbiologische Grundlage“, wie Landrätin Karina Dörk es formuliert).
    • Meldung über die landesweite Wolfs-Hotline, dann sofortiger Kontakt.
    • Sofortige Genehmigung möglich, um bürokratische Verzögerungen zu vermeiden (frühere Genehmigungen seien oft zu spät, sodass der Wolf nicht mehr da war).
  • Pilotcharakter: Die Behörde nennt es explizit „Pilotcharakter“ – also ein landesweit einmaliger Ansatz in Brandenburg (außerhalb der bestehenden Wolfsverordnung des Landes).
  • Zweck: Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden (Landwirtschaft) oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Nähe zu Siedlungen).

 

Wir lehnen den Begriff „Problemwolf“ entschieden ab. Es gibt keine „Problemwölfe“ – es gibt Wölfe, die in einer Landschaft leben, in der der Herdenschutz vielerorts immer noch löchrig oder gar nicht vorhanden ist. Der Wolf jagt instinktiv, um zu überleben. Der Mensch hat die Verantwortung, seine Tiere wirksam zu schützen – mit Elektrozäunen, Herdenschutzhunden, Nachtpferchen und Untergrabschutz. Wo das fehlt, wird der Wolf zum Sündenbock degradiert, statt die eigentlichen Ursachen anzugehen. EU-weit seit Juli 2025 nur noch „geschützt“ – national aber noch streng geschützt.

Auf EU-Ebene wurde der Wolf 2025 aus Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt, Entnahme regulierbar) verschoben – eine politische Kapitulation vor Lobbyinteressen. In Deutschland gilt er jedoch aktuell weiterhin als streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 BNatSchG). Jeder Abschuss ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Genau diese engen Voraussetzungen werden mit solchen regionalen „Pilotprogrammen“ umgangen.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen klar: Kein Abschuss – nie.
Jede Tötung eines Wolfs ist ein Verlust für die Biodiversität, ein brutaler Eingriff in Rudelstrukturen und ein fatales Signal, dass Koexistenz scheitert. Verwaiste Welpen, zerstörte Familienverbände und zunehmende illegale Nachstellungen sind die traurige Folge – nicht weniger Konflikte.

Unsere Schritte

Die neue Sonderregelung wirft aus unserer Sicht mehrere kritische Fragen auf:

  • Ist sie mit dem nationalen Artenschutzrecht vereinbar?
  • Wurden anerkannte Naturschutzverbände und das Landesamt für Umwelt ausreichend beteiligt?
  • Warum wird nicht vorrangig in präventive Maßnahmen investiert, statt auf Entnahmen zu setzen – insbesondere wenn bereits Freigaben erteilt werden?
Wir haben umgehend einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (UIG nach Brandenburgischem Umweltinformationsgesetz) gestellt. Ziel ist es, die vollständigen Unterlagen einzusehen: Begründung der Regelung, beteiligte Behörden und Verbände, detaillierte Rissstatistiken, tatsächliche Herdenschutzmaßnahmen in den betroffenen Betrieben sowie alle bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen und deren Umsetzungsstand.
Parallel prüfen wir eine vorauseilende Verdachtsanzeige (Strafanzeige) wegen möglicher Vorbereitungshandlungen zu einer rechtswidrigen Tötung geschützter Tiere oder Amtspflichtverletzung. Solche Anzeigen sind nach § 158 StPO auch vor Vollendung einer Tat möglich und dienen der Transparenz sowie der Prävention. Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor, sobald die Aktenlage klar ist und ein Verstoß gegen geltendes Recht erkennbar wird – auch wenn direkte Klagen oder Eilanträge gegen die allgemeine Regelung derzeit nicht möglich sind.
Wir suchen dort Menschen, die aktiv mit uns werden möchten: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Strafanzeige wegen illegaler Tötung des Wolfs GW4199m im Landkreis Wittenberg

Mit großer Bestürzung hat Wolfsschutz-Deutschland e.V. von der illegalen Tötung des männlichen Wolfsjährlings GW4199m im Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt, erfahren. Der Vorfall, dokumentiert in der Liste der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBB-Wolf), ist ein weiterer Angriff auf den Artenschutz in Deutschland. Wir haben nun Strafanzeige erstattet, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und ein starkes Zeichen für den Schutz unserer Wölfe zu setzen. Die Verzögerung der Anzeige war darauf zurückzuführen, dass solche Fälle in der DBB-Wolf-Liste oft wochen- oder sogar monatelang mit dem Status „unklar“ geführt werden, was eine schnelle Reaktion erschwert.

Ein weiterer Angriff auf den Wolfsschutz

Beispielfoto Wolf.
Am 27. Januar 2025 wurde der junge Wolf GW4199m, der keinem bekannten Rudel oder Territorium zugeordnet werden konnte, außerhalb eines Wolfsreviers in Wittenberg getötet. Diese illegale Handlung verstößt eindeutig gegen den strengen Schutzstatus des Wolfs nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§§ 69, 71) und der EU-FFH-Richtlinie. Solche Taten gefährden nicht nur ein geschütztes Tier, sondern auch die Artenvielfalt und das ökologische Gleichgewicht, für das Wölfe unverzichtbar sind.
Der Landkreis Wittenberg ist ein Hotspot für Wolfsreviere, aber auch für Konflikte. Die hohe Wolfsdichte führt immer wieder zu Spannungen, insbesondere mit Teilen der Landwirtschaft. Doch Konflikte dürfen nicht mit illegalen Mitteln gelöst werden! Die Tötung von GW4199m zeigt, wie dringend Aufklärung, konsequenter Herdenschutz und eine entschlossene Strafverfolgung nötig sind, um die Akzeptanz für Wölfe zu fördern und solche Verbrechen zu verhindern.

Auszug aus der Liste der DDB-Wolf:

Illegale Tötung27.01.2025JährlingmGW4199mnicht zuzuordnenaußerhalbSachsen-AnhaltWittenberg

Verzögerung durch unklare Dokumentation

Die Strafanzeige konnte nicht sofort eingereicht werden, da Fälle wie die Tötung von GW4199m in der DBB-Wolf-Liste häufig wochen- oder monatelang als „unklar“ gelistet werden. Das liegt allerdings nicht an der DBB-Wolf, sondern an den Behörden und auch an der Überlastung des Leibnitz-Institutes, das nicht  alle getöteten Wölfe obduzieren kann. Diese Verzögerung in der offiziellen Dokumentation behindert die Arbeit von Naturschutzorganisationen wie uns, da wir auf klare Informationen angewiesen sind, um schnell handeln zu können. Solche Unklarheiten erschweren die zeitnahe Einleitung von Ermittlungen und erhöhen das Risiko, dass Spuren verloren gehen. Dennoch haben wir nun gehandelt, um sicherzustellen, dass dieser Fall nicht unbeachtet bleibt. Seitens der Landesumweltministerien werden oft keine Pressemitteilungen zu solchen Fällen versendet.

Warum wir Strafanzeige erstatten

Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzen wir uns seit Jahren für den Schutz der Wölfe ein, die nach Jahrzehnten der Ausrottung langsam nach Deutschland zurückkehren. Die illegale Tötung von GW4199m ist kein Einzelfall: Bundesweit wurden 2024 14 Wölfe illegal getötet und die Dunkelziffer dürfte weit höher sein. In Sachsen-Anhalt, wo etwa 258 Wölfe in 32 Rudeln leben, sind illegale Abschüsse ein wiederkehrendes Problem. Ohne konsequente Strafverfolgung bleibt die Hemmschwelle für Täter niedrig, während die Wölfe weiter gefährdet sind.

Unsere Strafanzeige verfolgt klare Ziele:

  • Aufklärung des Verbrechens: Wir fordern eine gründliche Untersuchung durch die Behörden, um die Täter zu identifizieren. Illegale Tötungen setzen oft lokale Kenntnisse voraus und wir hoffen, dass die Ermittlungen in Wittenberg Licht ins Dunkel bringen.
  • Abschreckung: Jede Strafanzeige sendet ein Signal: Wer Wölfe tötet, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht bis zu fünf Jahre Haft oder hohe Geldstrafen vor – diese Strafen müssen konsequent angewendet werden.
  • Schutz der Population: Jährlinge wie GW4199m sind die Zukunft der Wolfspopulation. Ihre Tötung schwächt die langfristige Stabilität der Rudel in Sachsen-Anhalt, wo die Population zwar wächst, aber anfällig bleibt.
  • Verbesserung der Dokumentation: Die Verzögerung durch unklare DBB-Listeneinträge zeigt, wie dringend ein schnelleres und transparenteres Meldesystem benötigt wird. Wir fordern, dass Totfunde zügig geprüft und von Seiten der Landesumweltämter als Pressemitteilungen veröffentlicht werden, um Naturschutzorganisationen ein schnelles Handeln zu ermöglichen.

Der Wolf in der Zwickmühle

Die Tötung von GW4199m fällt in eine Zeit, in der der Schutzstatus des Wolfs geschwächt wird. Seit Mai 2025 erlaubt das EU-Parlament leichtere Abschüsse von „Problemwölfen“ und in Sachsen-Anhalt ermöglicht ein Erlass des Umweltministeriums „Schnellabschüsse“ bei wiederholten Nutztierrissen. Diese Entwicklungen senken die Hemmschwelle für Eigeninitiativen und könnten Täter ermutigen, das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen. Genau deshalb ist unsere Strafanzeige so wichtig: Wir dürfen nicht zulassen, dass der Schutz des Wolfs weiter ausgehöhlt wird.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolf in Thüringen offenbar gehetzt und getötet: Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt Strafanzeige

Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet nach der Analyse eines Videos aus Thüringen, das eine Wolfssichtung zwischen der L3080 Hessenau und dem Autobahnzubringer bei Marth bei Eichsfeld zeigt, Strafanzeige. Das Video, veröffentlicht in einem Artikel eines Lokalblattes und einer Wolfshasser-Facebook-Seite, liefert klare Hinweise darauf, dass der Wolf mit einem Fahrzeug gehetzt und letztlich getötet wurde, was einen Verstoß gegen das Tierschutz- und Naturschutzrecht darstellt.

Im Video ist zu sehen, wie der Wolf mehrere Minuten lang vor einem Auto herläuft, teils auf die Gegenfahrbahn abbiegend. Die Fahrgeschwindigkeit übersteigt deutlich Schrittgeschwindigkeit, was auf eine gezielte Verfolgung hindeutet. Zudem ist Musik im Video zu hören, was die Inszenierung verdächtig erscheinen lässt. Wenige Tage nach der Sichtung wurde das Tier am 26.05.2025 tot aufgefunden, wie Berichte bestätigen. Die Polizei teilte der „Thüringer Allgemeinen“ mit, dass an der Strecke ein Wildunfall stattgefunden hat, was die tragischen Umstände unterstreicht. Das Territorium Ohrdruf ist in der Nähe.
Beispielfoto Wolf.
Eine Hassseite behauptet, der Fahrer habe den Wolf „abschirmen“ wollen, um ihn vor Gefahren zu schützen. Diese Darstellung ist jedoch nicht plausibel: Wer ein Tier abschirmen möchte, fährt langsam und aktiviert den Warnblinker. Das Geräusch eines Warnblinkers wäre im Video hörbar gewesen, was jedoch fehlt. Stattdessen deuten das Verhalten des Fahrers und der spätere Fund des toten Tieres auf eine Hetzjagd mit tödlichem Ausgang hin.
Hier das Video:
Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diese Handlung aufs Schärfste und fordert eine umfassende Untersuchung durch die Behörden. Wir appellieren an die Öffentlichkeit, uns bei der Identifikation des Fahrers zu unterstützen und bitten um sachliche Hinweise an die Email-Adresse: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  
Wir leiten die Hinweise dann an die Strafverfolgungsbehörden weiter.
Der Schutz der Wölfe in Deutschland ist ein zentrales Anliegen unseres Vereins und wir werden uns weiterhin für die Verfolgung illegaler Handlungen gegen diese geschützte Art einsetzen. Laut DBB-Wolf sind in diesem Jahr schon 7 wölfe durch Verkehrsunfälle gestorben. Uns liegen Indizien vor, dass viele so genannte Unfälle in Wirklichkeit gar keine Unfälle sind, sondern die Tiere bewusst auf Straßen getrieben werden.
Quellen:

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Staatsanwaltschaft will gegen Umweltminister Backhaus wegen illegaler Wolfstötung Anklage erheben

Die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland ist ein Geschenk der Natur, doch dieses Wunder wird durch skrupellose Entscheidungen immer wieder gefährdet. Ein besonders erschütternder Vorfall ereignete sich im April 2020 im Landkreis Rostock, als eine Wölfin in der Nacht vom 10. auf den 11. April bei Schwaan erschossen wurde – auf Weisung von Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte sofort Strafanzeige gegen den Minister sowie weitere Verantwortliche erstattet. Nun, im Jahr 2025, trägt unser unermüdlicher Einsatz Früchte: Die Staatsanwaltschaft Rostock will Anklage gegen Backhaus erheben, da die Tötung der Wölfin einen eklatanten Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Für uns steht fest: Weder Wölfe noch frei geborene Mischlinge dürfen Opfer solcher Willkür werden!

Wie der „Nordkurier“ berichtete, seien die seit 2020 laufenden Ermittlungen gegen Backhaus und weitere Beschuldigte so weit abgeschlossen, dass die Aufhebung der Immunität beantragt worden sei. Dies habe die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rostock, Manuela Merkel, mitgeteilt. Wie sie erklärte, gebe es in dem Verfahren noch weitere Beschuldigte. Backhaus sei hinreichend verdächtig, sich schuldig gemacht zu haben, heißt es nach dem Bericht des „Nordkuriers“ in einem Schreiben an den Landtag. Die Abschussentscheidung sei lediglich auf Vermutungen gestützt gewesen. Der NABU hatte dem Abschuss zugestimmt.

Wie der „Nordkurier“ weiter berichtete, sei das Vorgehen von Backhaus laut Staatsanwaltschaft hingegen ein Rechtsverstoß gewesen. Es habe keine Rechtsgrundlage für den Abschuss einer reinrassigen Wölfin gegeben, von der keine akute Gefahr ausgegangen sei, daher wolle die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Das unerlaubte Töten von Wölfen kann mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro oder Haftstrafe geahndet werden.

Der Fall: Ein Angriff auf den Artenschutz

Die Wölfin von Schwaan wurde getötet, weil sie sich angeblich mit einem Hund gepaart haben soll, was die Geburt von Hybriden – Mischlingen zwischen Wolf und Hund – zur Folge haben könnte. Statt jedoch wissenschaftlich fundierte Maßnahmen wie eine DNA-Analyse abzuwarten, wurde die Wölfin prophylaktisch erschossen. Diese Entscheidung ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Wölfe strikt, und selbst die 2019 eingeführte Regelung, die den Abschuss geborener Hybriden unter engen Voraussetzungen erlaubt, rechtfertigt keinesfalls die vorsorgliche Tötung einer Wölfin auf bloßen Verdacht hin.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. geht noch weiter: Wir lehnen den Abschuss frei geborener Mischlinge entschieden ab. Diese Tiere sind Teil der natürlichen Vielfalt und dürfen nicht für die Fehler menschlicher Verantwortungslosigkeit – wie unkontrollierte Haushunde – bestraft werden. Die Tötung der Wölfin war ein klarer Verstoß gegen den Artenschutz und unsere Strafanzeige vom April 2020 richtete sich gegen Minister Backhaus, der auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Abschuss hingewirkt haben soll, sowie gegen weitere Beteiligte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen nun unseren Standpunkt: Die Tötung war illegal und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein Meilenstein für den Wolfsschutz

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Anklage gegen Till Backhaus zu erheben, ist ein historischer Schritt für den Schutz der Wölfe und ihrer Nachkommen. Sie zeigt, dass die Stimmen der Naturschützerinnen und Naturschützer Gehör finden und dass selbst ein Minister nicht über dem Gesetz steht. Die Wölfin von Schwaan steht für viele andere Wölfe und Mischlinge, die in Deutschland Opfer von Fehlinformationen, Panikmache und politischem Kalkül werden. Wir sagen laut und klar: Wölfe und ihre Nachkommen sind keine Bedrohung, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme. Jede Tötung, ob von Wölfen oder frei geborenen Mischlingen, ist ein Angriff auf die Natur, den wir nicht hinnehmen werden!

Unser Appell: Für eine Zukunft mit Wölfen und ihren Nachkommen

Dieser Fall zeigt, wie dringend ein konsequenter Wolfsschutz in Deutschland nötig ist. Wir brauchen eine Politik, die auf Wissenschaft und Ethik basiert, nicht auf populistische Stimmungsmache. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird weiterhin jede illegale Tötung anzeigen und für die Rechte von Wölfen und ihren Nachkommen kämpfen. Wir fordern ein Ende der Diskriminierung frei geborener Mischlinge und eine Rückbesinnung auf den Kern des Naturschutzes: den Schutz aller Lebewesen, unabhängig von ihrer Herkunft.
Wir rufen alle Unterstützerinnen und Unterstützer  auf, sich uns anzuschließen: Informieren Sie sich, werden Sie aktiv und helfen Sie mit, Wölfe und ihre Nachkommen in Deutschland zu schützen. Die Ermittlungen gegen Minister Backhaus sind ein starkes Signal: Wer unsere Wölfe oder ihre Nachkommen tötet, wird zur Verantwortung gezogen. Gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, in der Wölfe und ihre Nachkommen in Frieden leben dürfen – für die Natur, für uns alle.
Quellen:

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Illegale Tötung einer Wölfin in Rheinland-Pfalz: Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Anzeige und setzt Belohnung aus

Schon wieder erschüttert eine traurige Nachricht den Wolfsschutz: Im Februar wurde in Fiersbach (Landkreis Altenkirchen) eine tote Wölfin entdeckt. Wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mitteilte, ergab die Sektion des Tieres, dass es erschossen wurde.  Die SGD hat bereits Anzeige wegen des Verdachts auf illegalen Abschuss erstattet und die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft nun laut dpa den Fall.

Wie die SGD Nord mitteilt, sind die Ergebnisse der Untersuchung zum Tod der Wölfin in Fiersbach im Kreis Altenkirchen eindeutig. Das neun Monate alte Jungtier sei erschossen worden. Die Sektion der Wölfin GW4599f habe ergeben, dass sie an einer sogenannten Herzbeuteltamponade gestorben sei, als Folge eines Abschusses.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. reagiert mit Entschlossenheit auf diese grausame Tat. „Wir sind schockiert und empört über die erneute illegale Tötung eines geschützten Tieres. Wölfe sind ein unverzichtbarer Teil unseres Ökosystems, und solche Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben“, erklärt die Vorsitzende Brigitte Sommer. Um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, erstattet Wolfsschutz-Deutschland e.V. ebenfalls Anzeige über seinen Anwalt gegen Unbekannt und setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen sollen.
Beispielfoto Wölfin.
„Die illegale Tötung von Wölfen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat, die mit aller Härte verfolgt werden muss“, betont der Verein. „Wir rufen die Bevölkerung auf, die Behörden bei der Aufklärung dieses Falls zu unterstützen. Jeder Hinweis zählt, um solche Taten zu stoppen und den Schutz unserer Wölfe zu gewährleisten.“ Personen, die sachdienliche Informationen zu dem Vorfall in Fiersbach haben, werden gebeten, sich direkt an Wolfsschutz-Deutschland e.V. oder die zuständigen Behörden zu wenden.
In der Liste der DBB-Wolf ist der Fall noch als offen aufgeführt. Quelle: http://www.dbb-wolf.de
Die Wölfin aus Fiersbach ist ein weiteres Opfer der anhaltenden Konflikte zwischen Kriminellen und Naturschützern. „Wir berichten seit Jahren über die illegalen Verfolgungen des Leuscheider Rudels“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt sich auch seit Jahren für den Erhalt und die Akzeptanz dieser faszinierenden Tiere ein und fordert eine konsequentere Strafverfolgung von Wildtierkriminalität sowie bessere Schutzmaßnahmen für Wölfe in Deutschland. „Nur durch Aufklärung, Zusammenarbeit und Respekt können wir ein friedliches Miteinander mit unseren wilden Nachbarn sicherstellen“, schließt der Verein.
Für Hinweise zur Ergreifung der Täter: www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt

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Gericht kippt intransparente Abschussverfügung auf Wolf in Brandenburg

Seit dem 25. November 2024 lief bereits eine Schießgenehmigung auf einen Wolf aus dem Rudel Golzow, ohne öffentliche Pressemitteilung und ohne klagefähige Verbände vorher mit einzubeziehen. Nun kippte ein Gericht erst einmal die Verfügung wieder. Bis zur endgültigen Entscheidung darf nun kein Wolf abgeschossen werden.  Warum das ganze Rudel und sogar weitere Wolfsfamilien in Gefahr waren, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die MOZ berichtete am 8.Janaur 2025, dass seit dem 25. November 2024 eine Wolfsentnahme bei Angermünde lief. Ein Wolf aus dem Rudel Golzow habe innerhalb von vier Wochen zweimal den durch das LfU empfohlenen Herdenschutz überwunden. Dazu kämen noch einmal vier weitere Fälle, wo durch den Wolf der Mindestschutz von Weidetieren überwunden wurde. Die „Entnahmen“ liefen zwischen acht bis 12 Wochen nach dem letzten Übergriff durch Wölfe. Die Entnahmeverfügung hätte also sogar auch noch in der Paarungszeit der Wölfe hinein stattgefunden.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Töten ohne Sinn und Verstand?

Wie würde überhaupt festgestellt, dass der richtige Wolf am Ende abgeschossen wird? lautete eine Frage der MOZ. Zitat: „Dies ist praktisch nicht möglich und stellt eine diskussionswürdige Regelung der Gesetzgebung dar“,  antwortete der Pressesprecher des LfU, Frey. Vor einem Abschuss könne nicht festgestellt werden, ob der richtige „Problemwolf“ getroffen wurde und nach dem Abschuss würde eine genetische Probe genommen und mit Proben verglichen, sofern diese durch die vorherigen Übergriffe vorhanden sind.

Falls es sich bei dem abgeschossenen Tier dann nicht um den eigentlichen Problemwolf handele, könne zwar die Maßnahme laut LfU fortgesetzt werden, denn Entnahmen gelten immer nur für einen Wolf – doch nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen. Falls der letzte Übergriff durch das Tier zu weit zurückliege, müsse eine neue Entnahme angeschoben werden. Und das könne dauern, so der Tenor zur MOZ.
Frey beteuerte zwar der MOZ gegenüber, dass man nicht das ganze Rudel abschießen wolle, doch wenn nach und nach weitere Wölfe abgeschossen werden dürften, wäre am Ende natürlich doch das ganze Rudel betroffen. Wie zum Beispiel im Fall von Teltow-Fläming, wo Ermittlungen gegen einen Jäger nach einer Strafanzeige von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgenommen worden waren. Im betroffenen Rudel waren zuerst ein Sohn und dann der Vater des Rudels erschossen worden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/
Auch im aktuellen Fall werden wir erneut Strafanzeigen stellen, sollten Wölfe aufgrund des Abschussbescheides zu Tode kommen.
Studien belegen längst, dass das Zerschießen von Wolfsrudeln eher mehr als weniger Nutztierrisse nach sich ziehen wird, weil ein allein erziehender Elternteil oder unerfahrene Jungtiere gezwungen sind, auf leichte Beute zurück zu greifen.
Intransparent ist auch die Informationspolitik des LfU zu aktuellen Rissen. Hier ist eine Liste zum Nachprüfen einfach nicht vorhanden, bzw. wird einfach nicht zur Verfügung gestellt. Rissgeschehen können so von unabhängigen Vereinen gar nicht überprüft werden.

Weitere Wolfsfamilien in Gefahr

Das Rudel Golzow lebt nordöstlich von Berlin. GW3343f aus Parstein-Oderberg und GW2497m aus Wokuhl hatten im Monitoringjahr 34/34 fünf Welpen.
Direkt in der Nachbarschaft westlich befindet sich das Rudel Groß Schönebeck mit den Wolfseltern GW3561f und GW2852m. Die beiden hatten 34/24 ebenfalls fünf Welpen. In der Nachbarschaft rechts lebt das Rudel Parstein-Oderberg mit den Eltern GW2785f und GW3656m. Es gab 34/24 einen Doppelwurf mit neun Welpen.
Auch diese beiden Rudel wären durch den geplanten Abschuss massiv gefährdet gewesen.
Die Entnahme würde durch einen örtlichen Jäger durchgeführt werden, so Frey zur MOZ. Insider berichteten uns allerdings, dass die Jäger aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen dem „Schießbefehl“ bislang nicht nachgekommen wären. Geklagt hatte mittels Eilverfahren der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Heute berichtet der Verein, dass das Verwaltungsgericht Potsdam dem Eilantrag stattgegeben habe. Anfang Februar könne das Gericht dann zu einer endgültigen Entscheidung gelangen.
Die MOZ behauptete in ihrem Artikel auch wirklich Absurdes. Es sei nachgewiesen, dass ein Wolf über einen Zaun gesprungen wäre, obwohl der Zaun keinen Untergrabschutz aufgewiesen hatte.
Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde müssen sich unserer Meinung nach in Zeiten eines immer stärker werdenden Lobbyeinflusses darüber im Klaren sein, dass die Daten des Wolfsmonitorings auch für das Auffinden von Wölfen nach Abschussgenehmigungen heran gezogen werden. Wir suchen deshalb engagierte Menschen, die sich an unserem internen Wolfsmonitoring in Brandenburg beteiligen möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Über ausufernde Lobbyarbeit, unter anderem auch in Brandenburg, berichteten wir auch kürzlich hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/01/14/exponentiell-wachsende-gefahren-durch-die-agrar-und-jagdlobby/
Quellen:

Niedersachsen: Wolf im LK Uelzen erschossen – Strafanzeige und Belohnung für Hinweise

In einer Pressemitteilung informierte der Landkreis Uelzen gestern darüber, dass am 20. September ein erschossener Wolf auf einem Acker bei Boecke gefunden wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg und lobt eine Belohnung aus, die zur Ergreifung der Täterin/des Täters führen.

Laut Untersuchung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sei das männliche Tier durch einen Schuss getötet worden, heißt es in der Pressemitteilung.  Der Kadaver des Wolfes sei bereits am 20. September bei Maishäckselarbeiten auf einem Acker in der Ortschaft Boecke aufgefunden worden.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Der Landkreis Uelzen macht in seiner Pressemitteilung ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Wölfe gesetzlich streng geschützt sind. „Ihre illegale Tötung stellt eine Straftat dar, die zudem jagd- und waffenrechtlich sanktioniert wird, sollte der Schütze oder die Schützin ermittelt werden“, so Landrat Dr. Heiko Blume.

Im Kontext zu früheren O-Tönen des Landrates scheint uns dieses Entrüstung doch etwas vorgespielt, denn so mancher aufgehetzter Jägermeister könnte versucht sein, Selbstjustiz zu betreiben, weil kriminelle Aktionen gegen Wölfe nunmehr als Kavaliersdelikt empfunden werden könnten.

So wurde Blume folgendermaßen in der AZ Online vom 27.09.24 zitiert: „Es freut mich, dass das jahrelange Drängen vieler beim Thema Wolf nun Früchte trägt. Es geht aktuell um einen wichtigen allerersten Schritt auf dem Weg hin zu einem Bestandsmanagement der Wölfe. 2017 beschloss Uelzen als erster Landkreis Niedersachsens eine entsprechende Resolution. Im April 2023 folgte die Uelzener Erklärung zum Wolf‘. Diese hat Bund und Land den Fahrplan zu einem aktiven Bestandsmanagement aufgezeigt. Es muss die Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie selber folgen. Und dann ist es am Bund, die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze so zu ändern, dass eine regelhafte Bejagung auch in Deutschland erfolgen kann. Das Land wird letztlich aufgefordert sein, eine Jagdzeit für Wölfe festzusetzen. Es heißt nun dranzubleiben, insbesondere auch bei Bundesumweltministerin Lemke.“

Fakt ist, dass die Herabsetzung des Schutzstatus der Wölfe auf die sich der Landrat so freut, noch gar nicht geschehen ist. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/26/berner-konvention-eine-senkung-des-schutzstatus-wolf-ist-noch-nicht-beschlossen/

Aufgehetzter Mob

Unter dem Beitrag von den Uelzener Nachrichten sind auch wieder Kommentare zu finden, die genau unsere Befürchtung bestätigen. Politiker sollten sich also wirklich darüber bewusst werden, dass Sie mit ihren Äußerungen Menschen, die nicht in der Lage sind, Konsequenzen einzuschätzen und kein Rechtsempfinden besitzen, zu solchen Taten anstacheln können.

:

Dass die Redaktion hier nicht moderiert, sondern solche Kommentare stehen lässt, ist auch ein Skandal in sich.

Belohnung von 1.000 Euro

Wir setzen eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise auf die Ergreifung der oder des Täters aus. Hinweise können gerne direkt an uns: Brigitte Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

geschickt werden. Wir schützen Quellen und geben die Hinweise an die ermittelnden Behörden weiter.

Die Ortschaft Boecke liegt nordöstlich von Uelzen am Rande des Naturschutzgebietes Kellerberg und Beeser Grund. Auch in der Nähe die Wälder des Jagdschlosses Göhrde und der Aussichtsturm auf dem Hohen Mechtin. Hier kann die Gegend über Google Earth betrachtet werden: https://earth.google.com/web/search/Boecke+Landkreis+Uelzen/@53.07264155,10.77397113,61.95855099a,43056.29577271d,35y,0h,0t,0r/data=CiwiJgokCSJm7G84O0lAEXkM7RwGLUlAGYYf2IoISCRAIaIjfcGciyNAQgIIAUoNCP___________wEQAA

Erinnert sich vielleicht jemand an Erntejagden um den 20. September herum in Maisfeldern in der Gegend? Es könnte durchaus sein, dass auch auf Wölfe bei so genannten Erntejagden geschossen wird. Hierbei werden mobile Hochsitze um Maisfelder herum gebaut. Wildschweine, die während der Mäh- und Erntearbeiten flüchten, werden so gnadenlos abgeschossen. Dass sich in Maisfeldern nicht nur Wildschweine verstecken, ist kein Geheimnis.

 

Quelle: https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-42/113_read-17086/

https://www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/schutzstatus-fuer-wolf-gesenkt-uelzener-landrat-und-bundestagsabgeordnete-reagieren-93323861.html

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Für Spenden ab 20 Euro gibt es ganz neu unseren exklusiven Wolfskalander für 2025. Wie das Bestellen funktioniert, ist hier ganz genau erklärt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/24/unser-wolfskalender-2025-ist-da/