Gericht kippt intransparente Abschussverfügung auf Wolf in Brandenburg
Seit dem 25. November 2024 lief bereits eine Schießgenehmigung auf einen Wolf aus dem Rudel Golzow, ohne öffentliche Pressemitteilung und ohne klagefähige Verbände vorher mit einzubeziehen. Nun kippte ein Gericht erst einmal die Verfügung wieder. Bis zur endgültigen Entscheidung darf nun kein Wolf abgeschossen werden. Warum das ganze Rudel und sogar weitere Wolfsfamilien in Gefahr waren, erfahren Sie in unserem Artikel.
Töten ohne Sinn und Verstand?
Wie würde überhaupt festgestellt, dass der richtige Wolf am Ende abgeschossen wird? lautete eine Frage der MOZ. Zitat: „Dies ist praktisch nicht möglich und stellt eine diskussionswürdige Regelung der Gesetzgebung dar“, antwortete der Pressesprecher des LfU, Frey. Vor einem Abschuss könne nicht festgestellt werden, ob der richtige „Problemwolf“ getroffen wurde und nach dem Abschuss würde eine genetische Probe genommen und mit Proben verglichen, sofern diese durch die vorherigen Übergriffe vorhanden sind.
