Geköpfter Wolf in Niedersachsen abgelegt – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Heute wurde vor dem Nabu-Artenschutzzentrum in Leiferde, Kreis Gifhorn in Niedersachsen, ein abgetrennter Wolfskopf gefunden. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind absolut entsetzt über diese grausame Tat und wir erstatten nicht nur ebenfalls Strafanzeige, sondern setzen auch eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter oder des Täters führen.

Ein Paar hatte den Kopf, der vor dem Artenschutzzentrum, einer Päppelstation des Nabu, praktisch drapiert aufgefunden. Wir drücken unsere Solidarität mit dem Nabu-Artenschutzzentrum in dieser Situation aus. Ein Foto zeigt dazu einen Stock als Maulsperre und wohl eine herausgeschnittene Zunge. Ob das Tier auch noch zusätzlich vor seinem Tod  gequält wurde, kann man natürlich anhand dieses Bildes nicht beurteilen. Es wirkt allerdings wie die abstoßende Tat eines Triebtäters auf Betrachter. Wie wenig Empathie und Menschlichkeit besitzt jemand, der zu etwas Derartigem in der Lage ist? Wann geht so ein Täter auch auf Menschen über? Dieses menschliche Monster scheint seine Tat zu genießen, ja geradezu wirkt diese Zurschaustellung, als wolle der Täter damit prahlen. Stellt dies für ihn etwa gar keine Heldentat dar?

 

Originalfoto, privat.

Der Wolf steht in Deutschland unter strengem Schutz, jedes Nachstellen, Verfolgen, oder töten steht unter Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis und hohen Bussgeldern. Ein bestimmtes Klientel scheinen diese Strafen aber längst nicht mehr abzuschrecken. Für eine solche Tat, steht aber die gesamte Gesellschaft in der Mitverantwortung. Denn solche Taten haben eine Vorgeschichte. Seit Jahren werden Hetze und Forderungen nach Abschüssen immer mehr, ja aktuell ufern sie geradezu aus. Aber gerade bestimmte Politiker und Berufsgruppen wie Hobbyjäger, Landwirte, Pferdehalter und die Medien können mit ihrem Verhalten, wie z. B. Panikmache und dem Schüren von Hass auf die Beutegreifer Vorschub leisten. Auch Gerichte, die in der Vergangenheit milde oder gar keine Strafen verhängt haben, oder auch soziale Netzwerke, die ausufernde Hasskommentare nicht löschen, können zu solchen Eskalationen, wie heute geschehen, beitragen.

Hier hat sich wieder einmal gezeigt, dass Hass tötet.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern deshalb, dass dieser teilweise auch noch geschürte Hass ein Ende haben muss. Auch Wölfe haben genauso wie wir Menschen, ein Recht auf ein Leben in Frieden. Was nehmen wir Menschen uns heraus, alles zu zerstören, was unsere Komfortzone streift? Nicht der Mensch muss sich vor dem Wolf fürchten, sondern der Wolf vor dem Menschen und wenn dies so weiter geht, auch der Mensch vor diesen Menschen.

Die Polizei sei bereits informiert, heisst es aus Kreisen des Nabu. Wir bitten Hinweise direkt an die Polizei des LK Gifhorn zu melden.

 

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen wegen getötetem Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339m wurde Anfang März in Brandenburg von einem Jäger erschossen. Das Brandenburger Umweltministerium beruft sich dabei auf die Brandenburger Wolfsverordnung, die nicht konform mit EU-Recht ist. Vor ein paar Tagen brachten wir deswegen einen Beschwerdebrief an die EU auf den Weg. Nun stellen wir auch noch Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführenden Jäger.

Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich gegen EU-Recht verstößt.

Falls die Mutterwölfin tragend ist, wäre sie allein erziehend, was eher mehr als weniger Weidetierrisse zur Folge hätte

Der jüngste Wolfsabschuss ist damit auch erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterer Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Wegen der Wolfsverordnung Brandenburg wurde u. a. auch Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Hier unser offener Brief an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/17/offener-beschwerdebrief-an-die-eu-wegen-wolfsabschuessen-in-brandenburg/

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Brandenburg: „Falscher“ Wolf getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar wurde im Landkreis Teltow-Fläming ein männlicher Wolf entnommen. Erst gestern informierte das Brandenburger Umweltministerium die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung darüber.  Die Entnahme eines Wolfs sei vom Landesamt für Umwelt (LfU) bereits 2022 auf Grundlage der Wolfsverordnung freigegeben worden. Gegen Deutschland läuft allerdings ein Pilotverfahren der EU u. a. auch wegen dieser Wolfsverordnung. Die von dem erlegten Tier genommenen Proben seien in der Zwischenzeit genetisch analysiert worden. Es handele sich dabei um einen Nachkommen des „schadstiftenden“ Wolfes GW1339m. Es wurde also wieder einmal das „falsche“ Tier erschossen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende.

Wieder musste ein Jungtier sinnlos sein Leben lassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten bereits vehement gegen die Abschussverfügung auf den Vaterwolf protestiert, die dazu noch ein halbes Jahr geheim gehalten worden war. Wir berichteten hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/01/auch-die-gruenen-in-brandenburg-wollen-wolfsmischlinge-und-woelfe-toeten/

Beispielfoto Jungtier. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände, wie BUND und Nabu hätten hier unserer Meinung nach im Vorfeld gegen die Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW1339m klagen können und müssen, da die Brandenburger Wolfsverordnung gegen EU-Recht verstößt.

Andere, die sich selber immer sehr gerne als Wolfsfreunde in den sozialen Netzwerken darstellen, beteiligen sich am offiziellen Wolfsmonitoring und geben Daten an die Behörden weiter. Dass diese Daten von den Behörden auch dazu genutzt werden, die Wölfe zu verfolgen und abzuschießen müsste diesen Leuten eigentlich klar sein.

Familien kaputtschießen

Die Begründung des Umweltministeriums:

„Der schadenverursachende Wolf GW1339m ist nicht durch individuell erkennbare körperliche Merkmale (zum Beispiel ungewöhnliche Zeichnung oder sichtbare Verletzungen) von anderen Wölfen unterscheidbar. In einem solchen Fall sieht der Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes den sukzessiven Abschuss von Wölfen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen bis zum Ausbleiben von Schäden vor. So soll mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tötung desjenigen Wolfs sichergestellt werden, der für die Nutztierrisse verantwortlich ist.“

Dabei ist es längst wissenschaftlich belegt, das bei zerschossenen Rudeln nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse die Folge sind. Dazu wird bei den Wölfen ein massives Trauma verursacht. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/28/neue-studie-menschen-sind-gefaehrlich-fuer-woelfe/

Ist die ganze Familie schließlich totgeschossen, wird sich das nächste Rudel ansiedeln, bei dem dann auch wieder alle Familienmitglieder totgeschossen werden dürften? Dies ist sowohl ethisch als auch nach geltendem Tierschutz- und Naturschutzrecht sowie EU-Recht nicht vereinbar.

Schützen statt schießen

Nur ein konsequenter Herdenschutz mit unbürokratischer Förderung, aber auch Forderung verhindert Risse. Deshalb treten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch seit Jahren dafür ein, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern, ohne erst mit viel bürokratischem Zeitaufwand Wolfsgebiete auszuweisen.

 

Hier die Pressemitteilung: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-02-2023-entnahme-eines-wolfes-im-landkreis-teltow-flaeming?fbclid=IwAR3qCvWk9E00bt47CFqtv7O8TgFbBzxZYouztgc5n1jSISdlHNwRhir6sn8#

Weitere HIntergründe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

Verirren tödlich: Lies will Hannover-Wolf abknallen lassen

Niedersachsens Umweltminister Lies  befindet sich mal wieder im Tötungswahn. Einem unerfahrenen Jungwolf, der am Dienstag auf seiner Wanderschaft durch Hannover irrte, droht der Abschuss. Wie eine Sprecherin des Umweltministeriums dem  NDR  bestätigte, werde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorbereitet. Dies erfolge in Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden. Nur weil bei der Sichtung des Wolfs am Dienstag nichts passiert sei, heiße dies nicht, dass das auch bei künftigen Besuchen des Tieres so sein werde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestieren erneut aufs Schärfste und werfen Lies Populismus und Scheinlösungen für die Agrarlobby vor. Sollte Lies diesen, oder zufällig wieder einen anderen Wolf erschießen lassen, werden wir erneut Strafanzeige stellen.

Beispielfoto Jungwolf.

Auch hier zeigt sich wieder einmal deutlich, dass Umweltminister Lies wider besseren Wissens handelt. Selbst Menschen, die sich nicht wissenschaftlich mit dem Wolf beschäftigen, wissen, dass Jungwölfe auf ihrer Wanderschaft und Suche nach einem eigenen Revier auch ab und an Dörfer und Städte durchqueren. Sie sind sich der Gefahren, die sie da erwarten, natürlich noch nicht bewusst.

Hier wurde der Wolf in Hannover von Privat gefilmt.

Abgesehen davon wäre es gar nicht möglich, diesen Wolfsrüden, der durch Hannover rannte, aufzuspüren. Ab Spätsommer/Herbst werden Jungwölfe aus dem vergangenen Jahr mobiler und sie lassen sich wegen ihrer Unerfahrenheit auch sehen. Es war wahrscheinlich so ein Jungtier, das sich nach Hannover verirrt hatte. Wandernde Wölfe auf der Suche nach einem eigenen Revier legen auf ihren Wanderschaften pro Tag bis zu 70 Kilometer zurück. Mit Sicherheit wird dieser Wolf auch nicht nach Hannover zurückkommen. Er wird froh sein, dieser Stadt wieder entkommen zu sein. Das bedeutet nichts anderes, als dass Umweltminister Lies diesen verirrten Wolf nur vorschieben will, um nebenbei erneut den einen und anderen Wolf erschießen zu lassen. Im Auftrag von Lies wurden bereits mehrere  Wölfe still und heimlich erschossen. Noch trauriger als das Ermorden dieser Tiere war, dass bislang immer Wölfe erschossen wurden, die eigentlich nicht erschossen werden durften.

Wolfsforscher Promberger zeigte zudem vor fast 30 jahren in einer Dukumentation über die Wöflin Timisch, dass es nicht unüblich ist, dass ein Wolf auch einmal durch die Stadt läuft. Eine Gefahr für Menschen besteht dadurch nicht.

Auch wenn die niedersächsischen Grünen im Februar dieses Jahres vor dem Staatsgerichtshof mit ihrer Klage gegen die geheimen Wolfsabschüsse zum Teil Recht erhielten, bleibt es dem Umweltminister nach wie vor unbenommen, weiterhin Wölfe still und heimlich erschießen zu lassen und einen Abschuss nicht öffentlich zu machen.

Bislang ließ Lies Wölfe wegen angeblicher Nutztierrissen töten, der Fall in Hannover wäre der erste, der einem Wolf gilt, der durch eine Stadt gelaufen ist.

Umweltminister Lies will damit nun auch Bonuspunkte bei seinen Lobbyisten in städtischen Gebieten für die anstehenden Wahlen im Oktober in Niedersachsen sammeln. Seine Agrarlobby ist indes über seinen jetzigen Abschussplan weniger zufrieden. In den Sozialen Medien wird kritisiert, dass an ihre Sorgen wegen des Wolfs viel zu wenig gedacht und reagiert wird, dafür aber jetzt ein Wolf im Fokus stehe, der durch Hannover spazierte und sich dort nicht mehr sehen lasse.

 

Quelle NDR Abschussverfügung:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Nach-Tour-durch-Hannover-Ministerium-prueft-Wolfsabschuss,wolf4646.html

Sichtung Wolf in Hannover, PM Umweltministerium

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-110-wolfsichtung-hannover-214263.html

Doku von Forscher Promberger: Natur nah –Herr der Wölfe auf Youtube:

https://www.youtube.com/watch?v=QSUQRv4XufA

 

 

Erfolg unserer Strafanzeige: Jäger muss Strafe zahlen

Eine unserer Strafanzeigen hatte jetzt Erfolg. Ein Jäger (Name ist uns bekannt) aus Mecklenburg-Vorpommern muss 500 Euro Strafe für die „Erlösung“ eines Wolfs zahlen, dessen Verletzungen wohl von selbst abgeheilt wären.

Beispielbild toter Wolf.

Dem Täter ist von der Staatsanwaltschaft Schwerin auferlegt worden, 500 Euro zu zahlen, sonst wird das Verfahren gegen Erhebung der öffentlichen Klage fortgesetzt. Berücksichtigt worden sei, dass der sich der Beschuldigte selbst angezeigt habe. Angeblich wollte der Mann einen schwer verletzten Wolf „erlösen“. Die Staatsanwaltschaft Schwerin teilt nun aber mit, dass der Laufapparat von rechts stark und von hinten links leicht eingeschränkt gewesen war. Die Verletzungen wären aber mit hoher Wahrscheinlichkeit von selbst weiter abgeheilt.

Lage falsch eingeschätzt

Unserer Meinung nach hat dieser Jäger also nicht die Sachkenntnis bewiesen, um die Lage richtig einzuschätzen. Die Strafe halten wir als viel zu mild. Wir sehen diesen schlimmen Vorfall als weiteres Indiz dafür, dass die Hobbyjagd endlich verboten werden sollte.  Jäger sollten auch keinesfalls die Entscheidung, wie z. B. in Niedersachsen,  erhalten dürfen, Wölfe vor Ort zu „erlösen“. Wie an diesem Fall zu sehen, ist eine umfangreiche Sachkenntnis über Tiere nicht unbedingt vorhanden.

Trotzdem darf man froh sein, dass überhaupt mal eine Staatsanwältin/Staatsanwalt da etwas unternommen hat.  Bislang landeten solche Anzeigen immer im Papierkorb. Anders als z.B. in Italien geht die Polizei solchen Vergehen so gut wie nicht nach. Wäre der Täter nicht bekannt gewesen, wäre auch hier wohl wieder alles im Sande verlaufen. Das rührt auch daher, weil viele Staatsanwälte und Richter selbst Jäger sind, oder sich der Lobby gesteuerten Politik brav unterordnen.

Es gibt verschiedene Päppelstellen auch in Deutschland. Doch im Gegensatz zu Italien, wo Tierschützerinnen und Tierschützern immer wieder teils aussichtslos erscheinende Fälle retten,  wird sich hier kaum die Mühe gemacht, ein verletztes Tier zu retten.

Hier ganz aktuelle Beispiele aus Italien:

 

Wir berichteten hier über den Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/04/schon-wieder-vier-woelfe-illegal-getoetet-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

 

Wir brauchen Unterstützung:

Durch das Stellen von Strafanzeigen, die wir über einen Anwalt tätigen müssen, weil wir sonst keine Akteneinsicht bekämen, haben wir hohe Kosten. Um diese auch weiter tragen zu können, brauchen wir Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch über Paypal können Sie uns helfen: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Umweltminister Lies (SPD) ist für den Tod einer jungen Wanderwölfin verantwortlich

Wir erstellten bereits Strafanzeige gegen Minister und ausführende Personen wegen des zweiten Abschusses eines Wolfs im Revier Amt Neuhaus. Nun kommt es heraus, dass der erste Abschuss in diesem Gebiet am 8.1.2022, eine Jungwölfin betrifft, die aus dem Rudel Visselhövede stammt. Damit dürfte dieser Abschuss auch nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz und die niedersächsische Wolfsverordnung gedeckt sein.

Beispielbild Wölfin mit Jungtier. Dem Jungtier wurde durch die Erschießungsaktion die ganze Zukunft geraubt.

Es dürfen nur Wölfe aus dem Territorium gechossen werden, auf den die Schießgenehmigung ausgestellt war.  Diese junge Wölfin (GW2451f) wanderte aus über hundert Kilometer Entfernung in das Territorium Amt Neuhaus ein. Zur Zeit paaren sich die erwachsenen Tiere und die Jungtiere ab ein bis zwei Jahren, wandern ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Der jungen heimtückisch erschossenen Wölfin wurde sowohl die Partnerwahl als auch die Vermehrung verwehrt. Dabei informierte das Bundesministerium Ende des vergangenen Jahres darüber, dass Wölfe hier in Deutschland noch immer als bedrohte Art gelten. Wir fordern Umweltminister Lies auf, sofort mit dem Schießen auf Wölfe in den betroffenen Gebieten aufzuhören, da zur Zeit überall Jungwölfe wandern.

§ 45 a Abs. 2 BundesNatSchG aber auch § 5 Abs. 3 Nds Wolfsverordnung erlauben nur den Abschuss aus dem einen Rudel, in dem sich der so genannte „Problemwolf“ aufhält.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Anzeige gegen Minister und ausführende Personen gestellt.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

 

 

 

Schluss mit geheimen Wolfsjagden in Niedersachsen?

Die Niedersächsischen Grünen hatten gegen die geheimen Wolfsabschussverfügungen von Umweltminister Lies (SPD) geklagt. Nach der Verhandlung am 1. Dezember 2021 zeigte sich der stellvertretende Fraktionschef Christian Meyer optimistisch. Die offizielle Entscheidung wird aber erst am 8. Februar 2022 verkündet werden.

Beispielbild ©Brigitte Sommer – Auf zehn Wölfe in Niedersachsen sind geheim gehaltene Abschussverfügungen ausgestellt. Getroffen wurden allerdings die falschen Wölfe. Lies´Geheimhaltung erschwert Klagen.

 

(dpa) – Darf die rot-schwarze Landesregierung Informationen über zum Abschuss freigegebene Wölfe geheimhalten? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Mittwoch beschäftigt. Drei Grünen-Abgeordnete hatten zu den Abschussgenehmigungen im Februar eine Kleine Anfrage im Landtag gestellt, doch das Umweltministerium verweigerte Auskünfte zu einzelnen Fällen. Zur Begründung hieß es, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege. Weil die Grünen dies anders sehen, zogen sie vor das höchste Verfassungsgericht im Land.
Wölfe stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen zum Abschuss freigegeben werden – etwa wenn sie Menschen zu nahe gekommen sind oder wolfsabweisende Zäune mehrfach überwunden und Schafe, Rinder oder Pferde gerissen haben.
In einer zweieinhalbstündigen Verhandlung stellten die Richter den Vertretern der Landesregierung, darunter Umweltstaatssekretär Frank Doods, zahlreiche Fragen.  Unter anderem ging es nach Auskunft eines Gerichtssprechers darum, warum nach dem Abschuss eines Wolfes das Umweltministerium sehr wohl Details etwa zum ungefähren Ort der Tötung des Tieres mitgeteilt hatte. Seine Entscheidung will der Staatsgerichtshof am 8. Februar (10.00 Uhr) verkünden.
Die Grünen zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlung. Ihnen gehe es um mehr Transparenz und Überprüfbarkeit von Wolfsabschüssen, sagte der stellvertretende Fraktionschef Christian Meyer der dpa. «Wir wollen nicht wissen, wer der Jäger ist. Wir wollen wissen, warum soll dieser Wolf getötet werden.» Nur so könnten die Genehmigungen mit Klagen von Umweltverbänden rechtlich überprüft werden. Die Geheimniskrämerei sei verfassungswidrig.
Im Internet gebe es Hass und Drohungen auf beiden Seiten, also von Wolfsgegnern und Wolfsbefürwortern, sagte Meyer. «Ich wurde auch schon bedroht.» Diese Taten müssten individuell strafrechtlich verfolgt werden. Die Landesregierung dürfe auch in bestimmten anderen Fällen nicht Informationen verheimlichen, um mögliche Straftaten zu verhindern – etwa bei Atommülltransporten.
Dem Grünen-Politiker zufolge wurden in Niedersachsen bisher zehn Wölfe offiziell zum Abschuss freigeben. Kein einziger der gesuchten Leitwölfe sei getötet worden, stattdessen habe es vier Fehlabschüsse von Jungtieren gegeben, kritisierte der frühere niedersächsische Agrarminister.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte Strafanzeigen gegen Umweltminister und beteiligte Personen gestellt. Im Gegensatz zu den Grünen geht es uns nicht nur darum, die Öffentlichkeit im Rahmen des Gesetzes zu informieren sondern wir stellen die Berechtigung dieser Abschüsse generell infrage. Unserer Meinung nach sind sie nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar.

 

Sachsen-Anhalt: erneut erschossener Wolf gefunden worden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

Ausriss aus der Volksstimme. Der Original-Artikel ost wohl zwischenzeitlich gelöscht worden. Der Fall ist aber auch bei DBB-Wolf gelistet.

Am 10.Mai wurde in Sachsen-Anhalt ein einem Wald ein toter Jungwolf mit einer riesigen Schussverletzung entdeckt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige über einen Anwalt um Akteneinsicht erlangen zu können.  Auf EU- und Bundesebene stehen Wölfe strengem Schutz. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 sowie Paragraf 71 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei und bis fünf jahre Haft verhängt werden.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

 

 

 

Schon wieder vier tote Wölfe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeigen

Fälle in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen

Beispielbild erschossener Wolf ©Privat

Schon wieder wurden mehrere Wölfe grausam und hinterhältig getötet. Am ersten April wurde eine ausgewachsene Wölfn im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt aufgefunden. Ebenfalls am 1. April ein getöteter Jährling in Brandenburg bei Rautenkranz im Oder-Spree-Kreis. In Goslar in Niedersachsen wurde am 2. April ein toter Wolf von Spaziergängern aus dem Oderteich gezogen. Hier wäre die Ursache noch nicht geklärt, heisst es auf der Web-Seite der DBB-Wolf. Ein weiteren ungeklärten Fall gibt es im Niedersächsischen Landkreis Celle vom 16. März. Bei Widdernhausen wurde eine Wölfin tot aufgefunden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt deshalb zunächst Strafanzeigen in zwei Fällen. Wir behalten uns vor, auch in den anderen Fällen Strafanzeige zu erstatten, sobald mehr Informationen vorliegen.

Schon fünfzig tote Wölfe wurden alleine von Januar bis Mitte April diesen Jahres aufgefunden und bei DBB-Wolf gelistet. Die meisten Opfer fordert der Straßenverkehr. Drei tote Wölfinnen in Niedersachsen gehen auf das Konto des Niedersächsischen Umweltminister Lies. Auch hier haben wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Anzeige geben Minister und Ausführende erstattet.

Quelle:http://www.dbb-wolf.de