Seit dem 25. November 2024 lief bereits eine Schießgenehmigung auf einen Wolf aus dem Rudel Golzow, ohne öffentliche Pressemitteilung und ohne klagefähige Verbände vorher mit einzubeziehen. Nun kippte ein Gericht erst einmal die Verfügung wieder. Bis zur endgültigen Entscheidung darf nun kein Wolf abgeschossen werden. Warum das ganze Rudel und sogar weitere Wolfsfamilien in Gefahr waren, erfahren Sie in unserem Artikel.
Die MOZ berichtete am 8.Janaur 2025, dass seit dem 25. November 2024 eine Wolfsentnahme bei Angermünde lief. Ein Wolf aus dem Rudel Golzow habe innerhalb von vier Wochen zweimal den durch das LfU empfohlenen Herdenschutz überwunden. Dazu kämen noch einmal vier weitere Fälle, wo durch den Wolf der Mindestschutz von Weidetieren überwunden wurde. Die „Entnahmen“ liefen zwischen acht bis 12 Wochen nach dem letzten Übergriff durch Wölfe. Die Entnahmeverfügung hätte also sogar auch noch in der Paarungszeit der Wölfe hinein stattgefunden.
Töten ohne Sinn und Verstand?
Wie würde überhaupt festgestellt, dass der richtige Wolf am Ende abgeschossen wird? lautete eine Frage der MOZ. Zitat: „Dies ist praktisch nicht möglich und stellt eine diskussionswürdige Regelung der Gesetzgebung dar“, antwortete der Pressesprecher des LfU, Frey. Vor einem Abschuss könne nicht festgestellt werden, ob der richtige „Problemwolf“ getroffen wurde und nach dem Abschuss würde eine genetische Probe genommen und mit Proben verglichen, sofern diese durch die vorherigen Übergriffe vorhanden sind.
Falls es sich bei dem abgeschossenen Tier dann nicht um den eigentlichen Problemwolf handele, könne zwar die Maßnahme laut LfU fortgesetzt werden, denn Entnahmen gelten immer nur für einen Wolf – doch nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen. Falls der letzte Übergriff durch das Tier zu weit zurückliege, müsse eine neue Entnahme angeschoben werden. Und das könne dauern, so der Tenor zur MOZ.
Frey beteuerte zwar der MOZ gegenüber, dass man nicht das ganze Rudel abschießen wolle, doch wenn nach und nach weitere Wölfe abgeschossen werden dürften, wäre am Ende natürlich doch das ganze Rudel betroffen. Wie zum Beispiel im Fall von Teltow-Fläming, wo Ermittlungen gegen einen Jäger nach einer Strafanzeige von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgenommen worden waren. Im betroffenen Rudel waren zuerst ein Sohn und dann der Vater des Rudels erschossen worden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/
Auch im aktuellen Fall werden wir erneut Strafanzeigen stellen, sollten Wölfe aufgrund des Abschussbescheides zu Tode kommen.
Studien belegen längst, dass das Zerschießen von Wolfsrudeln eher mehr als weniger Nutztierrisse nach sich ziehen wird, weil ein allein erziehender Elternteil oder unerfahrene Jungtiere gezwungen sind, auf leichte Beute zurück zu greifen.
Intransparent ist auch die Informationspolitik des LfU zu aktuellen Rissen. Hier ist eine Liste zum Nachprüfen einfach nicht vorhanden, bzw. wird einfach nicht zur Verfügung gestellt. Rissgeschehen können so von unabhängigen Vereinen gar nicht überprüft werden.

Weitere Wolfsfamilien in Gefahr
Das Rudel Golzow lebt nordöstlich von Berlin. GW3343f aus Parstein-Oderberg und GW2497m aus Wokuhl hatten im Monitoringjahr 34/34 fünf Welpen.
Direkt in der Nachbarschaft westlich befindet sich das Rudel Groß Schönebeck mit den Wolfseltern GW3561f und GW2852m. Die beiden hatten 34/24 ebenfalls fünf Welpen. In der Nachbarschaft rechts lebt das Rudel Parstein-Oderberg mit den Eltern GW2785f und GW3656m. Es gab 34/24 einen Doppelwurf mit neun Welpen.
Auch diese beiden Rudel wären durch den geplanten Abschuss massiv gefährdet gewesen.
Die Entnahme würde durch einen örtlichen Jäger durchgeführt werden, so Frey zur MOZ. Insider berichteten uns allerdings, dass die Jäger aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen dem „Schießbefehl“ bislang nicht nachgekommen wären. Geklagt hatte mittels Eilverfahren der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Heute berichtet der Verein, dass das Verwaltungsgericht Potsdam dem Eilantrag stattgegeben habe. Anfang Februar könne das Gericht dann zu einer endgültigen Entscheidung gelangen.
Die MOZ behauptete in ihrem Artikel auch wirklich Absurdes. Es sei nachgewiesen, dass ein Wolf über einen Zaun gesprungen wäre, obwohl der Zaun keinen Untergrabschutz aufgewiesen hatte.
Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde müssen sich unserer Meinung nach in Zeiten eines immer stärker werdenden Lobbyeinflusses darüber im Klaren sein, dass die Daten des Wolfsmonitorings auch für das Auffinden von Wölfen nach Abschussgenehmigungen heran gezogen werden. Wir suchen deshalb engagierte Menschen, die sich an unserem internen Wolfsmonitoring in Brandenburg beteiligen möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Über ausufernde Lobbyarbeit, unter anderem auch in Brandenburg, berichteten wir auch kürzlich hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/01/14/exponentiell-wachsende-gefahren-durch-die-agrar-und-jagdlobby/
Quellen:
6 Gedanken zu „Gericht kippt intransparente Abschussverfügung auf Wolf in Brandenburg“
ich weiß nicht was hier in den Wasserköpfen vorgeht. Töten was nicht Niet u. Nagelfest ist. Wo ist euer Geist geblieben?
nur töten, töten und nochmals töten. Auf was für einem Niveau befindet ihr euch?
Kommentare werden nicht frei gegeben, was soll das?
Liebe Frau Schneider, Sie haben ihren Kommentar um 16.48 Uhr geschrieben, jetzt um 17.28 ist er frei gegeben. Wir können auch unmöglich rund um die Uhr am Coputer sitzen, das werden Sie sicherlich verstehen.
Ich mache mir große Sorgen bzgl. unserer Wildtiere, weil unsere Politiker*innen auf Landes-, Bundes- u. europäischer Ebene gegenüber der Landwirtschafts-, Forst- u. Jagdlobby total einknicken. In NDS sind sie nicht mal imstande ein bisschen mehr Tierschutz bei der Jagd durchzusetzen, in der EU sind sie beim sog. Green Deal komplett eingebrochen, ganz zu schweigen von dem Vollpfosten aus den USA, der sogar wieder in NP Öl u. Gas fördern will, alles wird dem Wachstum untergeordnet. Gute Nacht …was soll man wählen?
Gott sei Dank. wieder einmal ein Wolfsleben gerettet – und das in Brandenburg! Wie schön, wenn ein Verein es schafft, das Gericht davon zu überzeugen, dass ein geplanter Abschuss gegen Gegetzte/Verordnungen verstößt.
Hier hat der „Freundeskreis frei laufender Wölfe“ erneut einen Volltreffer gelandet. Solche Errungenschaften sind nur möglich, wenn z.B. Tierschutz Orgas frühzeitig von geplanten Wolfstötungen erfahren.