Gericht kippt intransparente Abschussverfügung auf Wolf in Brandenburg

Seit dem 25. November 2024 lief bereits eine Schießgenehmigung auf einen Wolf aus dem Rudel Golzow, ohne öffentliche Pressemitteilung und ohne klagefähige Verbände vorher mit einzubeziehen. Nun kippte ein Gericht erst einmal die Verfügung wieder. Bis zur endgültigen Entscheidung darf nun kein Wolf abgeschossen werden.  Warum das ganze Rudel und sogar weitere Wolfsfamilien in Gefahr waren, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die MOZ berichtete am 8.Janaur 2025, dass seit dem 25. November 2024 eine Wolfsentnahme bei Angermünde lief. Ein Wolf aus dem Rudel Golzow habe innerhalb von vier Wochen zweimal den durch das LfU empfohlenen Herdenschutz überwunden. Dazu kämen noch einmal vier weitere Fälle, wo durch den Wolf der Mindestschutz von Weidetieren überwunden wurde. Die „Entnahmen“ liefen zwischen acht bis 12 Wochen nach dem letzten Übergriff durch Wölfe. Die Entnahmeverfügung hätte also sogar auch noch in der Paarungszeit der Wölfe hinein stattgefunden.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Töten ohne Sinn und Verstand?

Wie würde überhaupt festgestellt, dass der richtige Wolf am Ende abgeschossen wird? lautete eine Frage der MOZ. Zitat: „Dies ist praktisch nicht möglich und stellt eine diskussionswürdige Regelung der Gesetzgebung dar“,  antwortete der Pressesprecher des LfU, Frey. Vor einem Abschuss könne nicht festgestellt werden, ob der richtige „Problemwolf“ getroffen wurde und nach dem Abschuss würde eine genetische Probe genommen und mit Proben verglichen, sofern diese durch die vorherigen Übergriffe vorhanden sind.

Falls es sich bei dem abgeschossenen Tier dann nicht um den eigentlichen Problemwolf handele, könne zwar die Maßnahme laut LfU fortgesetzt werden, denn Entnahmen gelten immer nur für einen Wolf – doch nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen. Falls der letzte Übergriff durch das Tier zu weit zurückliege, müsse eine neue Entnahme angeschoben werden. Und das könne dauern, so der Tenor zur MOZ.
Frey beteuerte zwar der MOZ gegenüber, dass man nicht das ganze Rudel abschießen wolle, doch wenn nach und nach weitere Wölfe abgeschossen werden dürften, wäre am Ende natürlich doch das ganze Rudel betroffen. Wie zum Beispiel im Fall von Teltow-Fläming, wo Ermittlungen gegen einen Jäger nach einer Strafanzeige von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgenommen worden waren. Im betroffenen Rudel waren zuerst ein Sohn und dann der Vater des Rudels erschossen worden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/
Auch im aktuellen Fall werden wir erneut Strafanzeigen stellen, sollten Wölfe aufgrund des Abschussbescheides zu Tode kommen.
Studien belegen längst, dass das Zerschießen von Wolfsrudeln eher mehr als weniger Nutztierrisse nach sich ziehen wird, weil ein allein erziehender Elternteil oder unerfahrene Jungtiere gezwungen sind, auf leichte Beute zurück zu greifen.
Intransparent ist auch die Informationspolitik des LfU zu aktuellen Rissen. Hier ist eine Liste zum Nachprüfen einfach nicht vorhanden, bzw. wird einfach nicht zur Verfügung gestellt. Rissgeschehen können so von unabhängigen Vereinen gar nicht überprüft werden.

Weitere Wolfsfamilien in Gefahr

Das Rudel Golzow lebt nordöstlich von Berlin. GW3343f aus Parstein-Oderberg und GW2497m aus Wokuhl hatten im Monitoringjahr 34/34 fünf Welpen.
Direkt in der Nachbarschaft westlich befindet sich das Rudel Groß Schönebeck mit den Wolfseltern GW3561f und GW2852m. Die beiden hatten 34/24 ebenfalls fünf Welpen. In der Nachbarschaft rechts lebt das Rudel Parstein-Oderberg mit den Eltern GW2785f und GW3656m. Es gab 34/24 einen Doppelwurf mit neun Welpen.
Auch diese beiden Rudel wären durch den geplanten Abschuss massiv gefährdet gewesen.
Die Entnahme würde durch einen örtlichen Jäger durchgeführt werden, so Frey zur MOZ. Insider berichteten uns allerdings, dass die Jäger aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen dem „Schießbefehl“ bislang nicht nachgekommen wären. Geklagt hatte mittels Eilverfahren der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Heute berichtet der Verein, dass das Verwaltungsgericht Potsdam dem Eilantrag stattgegeben habe. Anfang Februar könne das Gericht dann zu einer endgültigen Entscheidung gelangen.
Die MOZ behauptete in ihrem Artikel auch wirklich Absurdes. Es sei nachgewiesen, dass ein Wolf über einen Zaun gesprungen wäre, obwohl der Zaun keinen Untergrabschutz aufgewiesen hatte.
Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde müssen sich unserer Meinung nach in Zeiten eines immer stärker werdenden Lobbyeinflusses darüber im Klaren sein, dass die Daten des Wolfsmonitorings auch für das Auffinden von Wölfen nach Abschussgenehmigungen heran gezogen werden. Wir suchen deshalb engagierte Menschen, die sich an unserem internen Wolfsmonitoring in Brandenburg beteiligen möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Über ausufernde Lobbyarbeit, unter anderem auch in Brandenburg, berichteten wir auch kürzlich hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/01/14/exponentiell-wachsende-gefahren-durch-die-agrar-und-jagdlobby/
Quellen:

Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

Klöckner und Schulze wollen über Abschuss von Wölfen reden, obwohl der Anteil von Wolfsrissen insgesamt sinkt

Update: 10.01.19  – Agrarministerin Klöckner vorläufig bei Umweltministerin Schulze abgeblitzt. 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich gegen weitergehende Maßnahmen zur erleichterten Entnahme von Wölfen ausgesprochen. Wie eine Sprecherin des Umweltressorts betonte, gibt es bereits genügend „nützliche und effektive Maßnahmen“. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den Bau von Elektrozäunen, aber auch auf den gezielten Abschuss von auffälligen Wölfen, der bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich sei. Die Sprecherin erinnerte außerdem an ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiges Verfahren gegen Finnland zur dortigen Wolfsjagd zur Bestandsregulierung, dessen Urteil in diesem Frühjahr erwartet werde, schreibt Topagrar gestern in seiner Online-Ausgabe. https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/schulze-gegen-weitergehende-massnahmen-zur-erleichterten-wolfsentnahme-10143954.html?fbclid=IwAR2hQG-BTyFqI2Y8F30zz5iNpqnFh3JoyWNKTb2PoqwyOeHxsPtz6BtwIG0

 

Nach einen Brandbrief, den Agrarministerium Klöckner (CDU) Ende des Jahres 2018 an Umweltministerin Schulze (SPD) geschrieben hatte, soll nun als Konsequenz daraus ein Treffen im Januar 2019 folgen. Klöckner will eine allgemeine Bestandsreduzierung der Wölfe in Deutschland. Diese Forderung verstößt gegen EU-Recht, ergo müssten bereits bestehende Gesetzte geändert werden. Die EU hatte 2018 erneut die Beibehaltung des höchsten Schutzstatus für Wölfe bestätigt und entsprechende Vorstöße von Politikern aus Niedersachsen und Italien zurückgewiesen. Eine Ministeriumssprecherin behauptete gegenüber der MOZ:

„Wie eine Sprecherin des Agrarministeriums jetzt sagte, nimmt der Wolfsbestand in Deutschland jährlich um 25 bis 30 Prozent zu, was alle drei bis vier Jahre eine Verdoppelung bedeute. Heute gebe es hierzulande rund 600 Wölfe. 2016 seien mehr als 1000 gerissene Tiere gezählt worden.“

Diese Anzahl an gerissenen Tieren ist im Vergleich zur Anzahl an Weidetieren, die an Krankheiten oder Totgeburten oder anderen Faktoren jährlich sterben, geradezu lächerlich gering. Laut statistischem Bundesamt wurden 2017 zwei Millionen Pferde, Ziegen und Schafe geschlachtet. 

So sterben Jahr für Jahr Hunderte ausgewachsener Schafe an Krankheiten und an den Folgen fehlender Unterstände oder anderer problematischer Haltungsbedingungen. Die alljährliche Todesrate bei Lämmern, die aufgrund von Witterungsbedingungen sterben oder verhungern, liegt selbst in Deutschland bei bis zu 13 %. Aber anstatt Maßnahmen zu ergreifen, um all diese vermeidbaren Todesfälle zu reduzieren, werden die Verlustraten durch die Zucht neuer Lämmer kompensiert, schreibt das Online-Medium Pro Veg. https://vebu.de/tiere-umwelt/massentierhaltung-ausbeutung-von-tieren/schafe-wolle-aus-schafhaltung/

Was die Sprecherin weiter verschweigt, ist die Tatsache, dass der Anteil an Schafen und Ziegen von Wölfen am Rissgeschehen seit Jahren sinkt, wie dieser Screenshot von der Seite  http://www.dbb-wolf.de aufzeigt. Die EU hat den Wolf unter den höchsten Schutzstatus gestellt, damit er sich vermehren kann. Fachleute sagen, dass in Deutschland Platz für mehrere tausend Wölfe sei. Bis heute leben nicht einmal tausend Wölfe in Deutschland. 

Quelle:

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1700696/?fbclid=IwAR2ioPpLd5TsPDNYWObBthJMjoz6IVv1JdAUAW7vWaCP-AIFhP-aE4-_m48

Klöckner und Schulze wollen über Abschuss von Wölfen reden, obwohl der Anteil von Wolfsrissen insgesamt sinkt

Nach einen Brandbrief, den Agrarministerium Klöckner (CDU) Ende des Jahres 2018 an Umweltministerin Schulze (SPD) geschrieben hatte, soll nun als Konsequenz daraus ein Treffen im Januar 2019 folgen. Klöckner will eine allgemeine Bestandsreduzierung der Wölfe in Deutschland. Diese Forderung verstößt gegen EU-Recht, ergo müssten bereits bestehende Gesetzte geändert werden. Die EU hatte 2018 erneut die Beibehaltung des höchsten Schutzstatus für Wölfe bestätigt und entsprechende Vorstöße von Politikern aus Niedersachsen und Italien zurückgewiesen. Eine Ministeriumssprecherin behauptete gegenüber der MOZ:

„Wie eine Sprecherin des Agrarministeriums jetzt sagte, nimmt der Wolfsbestand in Deutschland jährlich um 25 bis 30 Prozent zu, was alle drei bis vier Jahre eine Verdoppelung bedeute. Heute gebe es hierzulande rund 600 Wölfe. 2016 seien mehr als 1000 gerissene Tiere gezählt worden.“

Diese Anzahl an gerissenen Tieren ist im Vergleich zur Anzahl an Weidetieren, die an Krankheiten oder Totgeburten oder anderen Faktoren jährlich sterben, geradezu lächerlich gering. Laut statistischem Bundesamt wurden 2017 zwei Millionen Pferde, Ziegen und Schafe geschlachtet. 

So sterben Jahr für Jahr Hunderte ausgewachsener Schafe an Krankheiten und an den Folgen fehlender Unterstände oder anderer problematischer Haltungsbedingungen. Die alljährliche Todesrate bei Lämmern, die aufgrund von Witterungsbedingungen sterben oder verhungern, liegt selbst in Deutschland bei bis zu 13 %. Aber anstatt Maßnahmen zu ergreifen, um all diese vermeidbaren Todesfälle zu reduzieren, werden die Verlustraten durch die Zucht neuer Lämmer kompensiert, schreibt das Online-Medium Pro Veg. https://vebu.de/tiere-umwelt/massentierhaltung-ausbeutung-von-tieren/schafe-wolle-aus-schafhaltung/

Was die Sprecherin weiter verschweigt, ist die Tatsache, dass der Anteil an Schafen und Ziegen von Wölfen am Rissgeschehen seit Jahren sinkt, wie dieser Screenshot von der Seite  http://www.dbb-wolf.de aufzeigt. Die EU hat den Wolf unter den höchsten Schutzstatus gestellt, damit er sich vermehren kann. Fachleute sagen, dass in Deutschland Platz für mehrere tausend Wölfe sei. Bis heute leben nicht einmal tausend Wölfe in Deutschland. 

Quelle:

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1700696/?fbclid=IwAR2ioPpLd5TsPDNYWObBthJMjoz6IVv1JdAUAW7vWaCP-AIFhP-aE4-_m48

Unfassbar: wegen klammer Kassen werden in Brandenburg Mörder freigelassen, aber eine eigene Wolfskillertruppe für ein Budget von 50.000 Euro im Jahr muss her.

Das gibt doch nicht? Doch, es ist unglaublich – in Brandenburg werden Mörder freigelassen, weil man nicht genug Personal für Verwaltungsaufgaben hat, aber eine eigene Wolfskillertruppe für ein Budget von 50.000 Euro im Jahr genehmigt man sich. Zitat aus einem Artikel in den PNN – Zitat: Potsdam – Nach der Freilassung eines verurteilten Mörders wegen Überlastung der Justiz hat die CDU-Fraktion im Landtag eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt. „In Brandenburg haben Menschen inzwischen das Gefühl, dass Täter nicht ihre gerechte Strafe bekommen und der Rechtsstaat nicht funktioniert“, so CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben.

Wird bei der rot-roten Koalition indes in Ausgaben für die Justiz gespart, so kann schon der Eindruck erweckt werden, dass für Probleme, die eigentlich keine sind, Geld hinausgeworfen wird. So in Punkto Wolf. Nachweislich hat es in den fast zwanzig Jahren seit der Rückkehr der ersten Wölfe keinen einzigen Angriff auf Menschen gegeben. Laut Landesumweltamt gelte der Vertrag mit einem privaten Abschussunternehmen seit Februar und hat eine Laufzeit bis November 2020, schreibt die MOZ. Ausschlaggebend für den Zuschlag seien demnach diverse Kriterien: Ausbildung in den Bereichen Umwelt, Forst, Agrar oder Tiermedizin, Erfahrung in der Bewertung verhaltensauffälliger Wölfe sowie Kenntnisse über die Biologie des Wolfes und sein Verhalten. Außerdem würde ein Jagdschein verlangt werden.  Im Landeshaushalt sind für die Dienste 50 000 Euro vorgesehen, was aber nur eine erste Annäherung sei, da es hier bundesweit kaum Erfahrungen gebe. Heißt das im Klartext: auf den Steuerzahler könnten sogar noch weitaus höhere Beiträge zukommen?  Denn der Problemwolfkreation sind nach den Wolfsverordnungen der Bundeslänger Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen so gut wie keine Grenzen gesetzt. Da wird sich wohl so mancher Waidmann die Hände reiben, wenn er seine Trophäe zukünftig auch noch bezahlt bekommen kann.

Quellen: https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1697343/?fbclid=IwAR2n_DzlxUmGF1nhZCRNb6L82_sItl6Rm18mJK_r7NtlkhdfxIhnGXvq_-I

https://www.pnn.de/brandenburg/justiz-in-brandenburg-moerder-freigelassen-cdu-fordert-sondersitzung/23748446.html?fbclid=IwAR073nlfSPrFVVnrohbjAti0Xud1w05-qpui9Dt-Ho-G2KN3iu0XKAE6Qqo

 

Unsere Beschwerde war erfolgreich – MOZ erhält wegen Tatsachendarstellung einen Hinweis vom Presserat

Unsere Beschwerde beim Presserat über einen MOZ-Online-Artikel hatte Erfolg.

Wir hatten den Fall gegenrecherchiert. Hier die Infos und auch ein Link zum MAZ-Artikel. Der Wolfsberater, der zitiert worden ist, war übrigens nie vor Ort. Die Besitzerin des Hundes hatte ihr Tier einschläfern lassen, obwohl dieses auch mit drei Beinen hätte gut weiterleben können. Die angeblich abgebissene Pfote blieb verschwunden. Einen DNA-Abstrich gestattete die Besitzerin nicht. Selbst in Jägerkreisen wurde vermutet, dass der Terrier in Wirklichkeit bei der Baujagd zu Schaden gekommen sein könnte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/20/total-unglaubwuerdig-faktencheck-artikel-in-der-moz-huendin-nach-wolfsangriff-eingeschlaefert/

Am 14.06.18  bestätigt der Presserat unsere Beschwerde gegen einen MOZ-Online-Artikel als begründet.

Zitat aus dem Bescheid: „Der stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses erkennt in der Veröffentlichung eine Verletzung der in Ziffer 2 Pressekodex definierten journalistischen Sorgfaltspflicht. Die in der Einleitung des Artikel gewählte Formulierung „Ein vom Wolf getöteter Hund…“ erweckt den Eindruck, als sei es erwiesen, dass der Hund in Ziesar von einem Wolf getötet wurde….allerdings steht nicht definitiv fest, dass ein Wolf für den Tod des Hundes verantwortlich ist. Eine Vermutung wird dadurch zur redaktionellen Tatsachendarstellung. Dies ist mit der redaktionellen Sorgfaltspflicht nicht vereinbar.“Aufgrund des Verstoßes gegen die Ziffer 2 des Pressekodex erteilt der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses der Redaktion gemäß § 7 Abs. 2 Beschwerdeordnung einen Hinweis.“

Bei der MAZ hatten wir uns ebenfalls direkt bei der Chefredakteurin beschwert. Das schreibt uns die MAZ dazu:
Zitat: „….haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht – und Ihre Kritik an der MAZ. Das ist durchaus ernst gemeint: Nur wenn wir kritisiert werden und uns selbst kritisch hinterfragen, können wir etwas verbessern…..Zum von Ihnen kritisierten Artikel: Hier mag vor allem die Überschrift irreführend gewesen sein und hat eine Tatsache verkündet, die so durch den Text nicht belegt war. Wir haben den Artikel daher aktualisiert und das entsprechend vermerkt.“


Foto: Quelle MAZ-Artikel