Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

22 Gedanken zu „Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

  1. Die dumme Bestie Mensch… Unbelehrbar….das Schlimmste was diesem Planeten passieren konnte ….
    Schiesswuetige Vollidioten ohne Mitgefühl, Herz und Gehirn, voller Hass…krank und dumpf in der Birne, Hirnentkernten eben…

    1. Das sehe ich ganz genauso! Und letztendlich schaut die Politik zu, sitzen ja genügend Hobbyjäger drin!!!
      Ich bin nur noch entsetzt!!!

  2. das wildern, insbesondere von geschützten arten ist immer ein schwerer fall.
    ein generelles jagdverbot für regionen in denen gewildert wurde,könnt den wilderer
    zu eritteln helfen.
    solange aber die amtliche wilderei ggen dn artenschutz durch unzulässige demagogische erfindungen im artenschutz stehen,wi problemwölfe und entnahmerecht wird der artnschutz eine verabsurdisierte sache sein.
    es hat 2 arten der wilderei. die der privaten nidertracht und die der struckturellen.
    daher äre die struckturelle in amt und öffentlich rechtlichen ,wi den medien überhaupt dies problemwolf ideologie mit ermodungsrchtn rechtlich per unterlassungsklage evtl. beizukömmenein artnschutz gegen die natur der wölfe
    ist eine unhaltbare absurdität und tierquälerei.eine kriminele handlung in ganz europa.wenn diese juristsche niedertracht sich aufgelöst hat bzw. wird,kann es rst zu einem juristisch tragbarn wofsschutz kommen.man lässtdi maffia ja auch kineantimaffiagesetz machen, oder etwa doch ?

  3. was sollts wenn der Wolf Schafe und Nutztiere reißt muß er getötet werden hab da kein Mitleid die keine Tiere haben können das nicht wissen wie groß der Verlust für den Tierhalter ist wenn da auf der Weide Tote oder Halbtote Tiere auf der Weide oder im Stall liegen ein Aufstand wenn ein Wolf getötet wird wie Teuer ist ein Nutztier halten ja keine Tiere für die Wölfe es muß eine Höchsgrenze geben und darf nicht mehr geschützt werden

      1. Dieser….(finde ich keinen Namen)lässt nur seine Hassparolen über Wölfe ab.
        Meinungsfreiheit hin oder her.
        Soll er sich doch outen,und sich mit seinen Kumpanen an den Stammtisch setzen und so tun,wie toll er doch ist,weil er mal wieder ein Tier erlegte…Denn diese Kommentare die Ulbrig hier immer von sich kommen,sind schon sehr extrem,daher vermittelt der mir eben,das was ich verabscheue:Hobbyjäger.
        Habe dafür keinerlei Verständnis

    1. Ja für den Tierhalter ein Verlust- in finanzieller Hinsicht, nicht aus emotionaler. Verantwortungsvolle Schlachttierhalter schützen ihre Tiere, in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet mit wolfssicheren Zäunen bzw. Herdenschutzhunden. Wird alles bezahlt von unseren europäischen Steuern aus den EU- Finanzierungshilfen. Man muss diese Hilfen halt beantragen- wohl zu viel Arbeit???
      Der Wolf ist seit über 20 Jahren -erfreulicherweise wieder- hier beheimatet. Da hatte man wohl genug Zeit, sich darauf einzustellen. Darüber hinaus steht er europaweit unter hohem Schutzstatus, da er ökologisch und hinsichtlich der Diversität, dem Artenschutz, dem Naturschutz und dem Klimaschutz unverzichtbar ist.
      Hass beiseite und Hirn arbeiten lassen!

    2. Was sucht so jemand hier??? Die Schafe und Lämmer werden auch vom Mensch getötet, und oftmals schlecht gehalten. Der Wolf hat auch Hunger und vieles wird ihm nachgesagt, was er garnicht war!
      Herr Ulbrig, ihre holprige Anfeindung sagt mir alles🤢

      1. sie haben völlig recht frau distelberg,der mann ist bereits als unerwünschte person
        zum fernbleibn aufgefordert worden.es ist darüber hnaus anzunehmen,das seine
        schmierenpressenpropagada aus povokativen intentionen hier rechtswidrig
        eintreffen.er könnte daher auch bereits bei der überprüfung gelöscht werden ,ohne
        veröffntlichung seiner texte.zumal seine argumantationsweise einen primitiven automatismus aufweisen,der nicht nur längst auch hier mehrmals widerlegt wurde,
        sondern auch dem wolfsschutz u.damit den wölfen schadet. ähnlich schadende
        schmierer sollten keine veröffentlichung finden.sie laufen dem artenschutz zu wider.
        .

  4. und wie gesagt,s hat viel zu viele jäger di das töte zum hobby haben.
    jeder der das benötigte geld übrig hat,kann ein jagdausbildung mit waffenscheinberechtigung hintrsich bringen.mancher hat kein ahnung von schalenwild
    u.paarhufern….aber einen jagdschein.die bewafnungsberchtigungauf diesem umweg
    ist eine mehrfach rchlich bedenkliche und suspekte angelgenheit.
    daher sollte di jagd den ökologischn natürlichen beutegreifen grundsätzlichüberlassn bleiben.und nur amtliche jäger des landes sollten in einigen wnigen fällen jagd prioritär mit betäubung..in nachwisbarn und erwisnn fällen auch mit regulärer munition vorgehn können….bei amtlich geprüfter und umfassender sachlicher
    abklärung….u. zwingender notwendigkeit… allerdngs eben nicht bei geschütztn tieren.die sollten dann eben auch brd .-bzw. europaweit gschützt sein,nicht nur in schutzgebitn und nationalparke.

    1. solange aber der schutz von weidetieren kein hinreichender ist veruntreun die halter gleich 2 rechte.1.die der gehaltenen tiere 2.die der artngeschützten tiere,der nicht vegetarischen..
      die erwiesene notwendigkeit eines tierabschusses kann nicht allein durch amtliche stellen festgestellt werden.hier sind zwingend ngos des schutzes aus demokratischer
      umfassender beurteilungsfähgkeit,auch gegen amtsmisbräuchlchkeit,hinzuzuziehen.
      und diese sollten sachlich kritische vernunftpositionen vertreten.also kein gefälligkeits indiffenten ,etwa im zweifelsfall gegen das opfertier.
      zu demist es ethisch sehr bedenklich das tötn von tieren zum legaln hobby für bezahljäger zu machen.drartige wertigkeiten haben den charakter neofeudaler privilegien…gegen das recht der allgemeinheit auf eine umfassend geschützte arten.u.bestandsreiche ökologie .
      der abschuss eines tieres wär biübertragungsnachweis einer unheilbarn tierseuche,oder um ein tier vor schmerzen nach irrekonstrucktionierbarer deformation etwa bei unfällen ect. möglich.aber auch hier sollten tirärztlich behandlungsmethoden prioritär stehen.
      das schissen von beutemachenden tieren durch di haltr von nutztieren st grundsätzlich rchtswidrigund zu unterlassen.der eigennutz ght auch hier nich vo dem gemeinnutz.die jagd auf grundstücken von privaten tierschützrn ist daher nur mit derenrklärtn willen,wenn überhaupt rechtlich statthaft.di hobbyjagd ist daher in den gbiten der öffentlichen hand und der jagdverweigernden privatbesitzern rechtlich,
      wnn nichüberhaupt gänzlich gsetzlich zu untersagen.jagd ist ökologisch eine sache
      der nahrungssuche der tiere….und soll es auch wieder bleibend werden.
      die oft wiederechtlich angeeigneten u.o. noch i besitzbefindlichen grossen waldgebiete sind dem eigentum der bevölkerung,also der öffntlichen hand zu zuführen.auch um deren schutz und damit dem erhalt der ökologischen biosphäre
      hinreichend rechnung zutragen.dazu wid es eine ermittlungskommisson brauchen.
      die oft einzigen waldgebiete einer rgionknnen nicht in privater hand verbleiben.
      schon gar nicht aus dem besitz aus historischer zeit,aber auch nicht aus der neuzeitlichen finanzwelt.die wälder der brd haben brdeigntumsrchtssache zu bliben und wieder zu werden.wasebenso für grundwasser oberflächengewässer sowie athmosphäre zu gelten hat.unveräusserliche hoheitsgebiete aller menschen mit deutscher statsbürgerschaft und darüber hinaus……die erhaltung der brd waldstandorte ist menschenrchtsrelvant.daher hohitsaufgabe keine privawirtshaftliche.was übrigens auch bei den mietwohnungen zu geltn hat.
      wohnen ist ein sachverhalt nach gg-art. 1,2,u.3.nicht nach den erwägungen von vermietern u.o. gesellschaften des bgb.also des privatkapitalismus der die grund rechte bezw. diemenschnrchtsdemokratie ablösen will…und bereits getan hat.
      wenn bildung und rcht helfen würden hätte es keine klimazerstörung.
      keine wolfsjagden,ect.

  5. Ich hätte nichts dagegen wenn ganze Rudel von Wolfshassern spurlos verschwinden.
    Wer weiß, vielleicht schiesst der Wolf ja eines Tages endlich mal zurück. Eine andere Sprache verstehen diese Verbrecher nicht.

    1. ja ein art ethische normen und werte nachhilfe unterricht als
      nachweis für die aktuelle gültigket der staatsbürgrschaft
      könnt vielen auch politikern ,verwaltungsangestellten u. juristischen beamten wegen der erhaltung der menschenrechtsdemokratie nie schaden
      oft fehlen da einfach d. notwendigen updates..manchmal aber auch die analytischen und forensischen behandlungen.

  6. die ermittlungen der justiz und umweltbehörden müssten ja nachvollziehbar und nachweisbar sein.eine unterlassung wäre strafrechselevant…amtsmissbräuchlich.

  7. es scheint in brandenburg eine spezielle phatologische niedertracht zu haben.
    das waffengesetz und die berechtigung zum waffenschein,sind u.a. auch darauf hin nach zu justieren…..nach zu juristizieren.ebenso das umwelt.- und naturschutzrecht
    auch ist die hobby u.o. bezahljagd rechtlich zu unterbinden.der schaden am gemeinwohl ist nicht zu rechtfertigen.

  8. wilderern solllte zu dem die entschädigungslast der in der region erschossenen also gewilderten tiere in gänze aufgelastet ,sowie die fahrzeugführungserlaubnis für motorbetriebene, bis zu 10 jahren entzogen werden.besser noch für immer.

  9. Wenn Geld- und Gefängnisstrafen nicht abschrecken, was dann?
    Vielleicht das ganze Drecksgesindel von Tierquälern mit dem Knüppel zu Brei schlagen und die Überreste öffentlich aufhängen?
    Aber nein, das darf man ja nicht, wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat, in dem diese hirnlosen Arschlöcher die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch.

    Die lasche Justiz in Deutschland kotzt mich dermaßen an mitsamt den untätigen und korrupten (?) Richtern und Politikern.
    Bei Tierquälerei wird weggeschaut und die Prozesse eingestellt, da wird das Pack noch geschützt.
    Aber wehe, man bescheißt den Staat um ein paar Euro, da wir gleich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet!
    Widerlich, bloß weil die Verantwortlichen Ihre Ärsche nicht mehr hochkriegen!

    1. einige rchter haben einige abschüsse untersagt.
      das problem ist das falsche recht.mir dem sich die
      täterschaft im recht wähnt.ein faschs recht also eines,das
      mit unwahrn bgriffen und daher falschen schlussfolgerungen
      arbeitet ist alerdings unrecht.unrcht von rcht zu diffrenzieren
      ist allerdings aufgabe der justiz und der verantwortlich handelnden stellen,
      etwa der ministerien.wie der regierungen der länder und des bundes,nicht zuletzt
      auch des europaparlamentes.auch hier ist die nachvesserung auf den neusten wissenschaftlichen stand eine obligate pflicht.unterlassungen mit strafrechtlichen mitteln und entschädigungsklagen zu begegnen…der schutz ist nich ganz so wehrlos
      wie es scheint.allerdings da haben sie recht,bisherimmer nur erst im nachinein.
      das allerdings ist rchtlich und schutzrechtlich unhatbar.so darf die veruntreuung kenen nutzn bringen.

  10. nachbesserung auf den neusten stand der wissenschaft….
    also die auflösung der problemwolfideologie und
    die absolute priorität des lebensschutzes der arten +individuen.
    daher auch der rudel

  11. ebenso mussen die wölfe als rudel und individuen dauerhaft und sehr langfristig geschützt bleiben,weil ja selbst bei diesem schutz asoziale existenzen ballern und vebretterte minister*innen ihrer amtspflicht zum schutz der arten nicht sachgerecht nach kommen und schnelle ergebnisse vorziehen…damit der bildungsferne pöbel unter den tierhaltern sich durchsetzend ruhe geben kann.
    und frau von der leyen hat man wohl noch nicht beigebracht…daß sie für ihre handlungen zu haften hat….jdenfalls hat niemand darauf wert gelegt…denn mit staatsterroristischen mehrfachpogromistenregimen betreibt man keinen handel o. finanstransaktionsabkommen…
    und man missbraucht seine politisches amt auch nicht dafür oder gegen den artenschutz der wolfe.

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