Zeugen gesucht: Grausame Wolfshinrichtung in Brandenburg

Wie die Organisation ALLIANZ WOLF BRANDENBURG gestern in einer Pressemitteilung mitteilte, konnte am 19. September einem schwer verletzten Wolf nicht geholfen werden, weil das Tier wohl zwischen dem Auffinden und herbei geeilter Hilfe regelrecht massakriert wurde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstatten Strafanzeige und wir setzen eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters oder der Täter aus.

UPDATE: DIE BELOHNUNG WURDE INZWISCHEN AUF 5.000 EURO ERHÖHT. 2.000 EURO NOCH VON ALLIANZ WOLF BRANDENBUR.

 

Mit letzter Kraft hätte sich der lebensgefährlich verletzte Wolf auf der Seite liegend noch versucht ans Ufer des Baches zu schleppen, um dort zu trinken, heißt es in der Pressemittelung von Hans-Holger Liste, dem Sprecher der Organisation ALLIANZ WOLF BRANDENBURG. Spaziergänger hatten das in Not geratene und spürbar unter starken Schmerzen leidende Tier in seiner hilflosen Situation entdeckt. Die Verletzungen am Wolf hätten auf eine Schusswunde hingewiesen.

Da der Wolf noch lebte und so schnell wie möglich Hilfe herbei gerufen werden sollte, hätten sich die geschockten Auffinder vom Ort entfernt und einen Wolfsbeauftragten des Landes Brandenburg informiert. Als dieser am Ort eintraf, sei das schwer verletzte Tier jedoch verschwunden gewesen.

Originalfoto der Auffindesituation des schwer verletzten Wolfs. Der Fundort befindet sich in einem schlammigen Bereich am Ufer der Nieplitz zwischen Treuenbrietzen und Niebelhorst im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Foto: Privat

Brutales Erschlagen

Liste: „Blutspuren und andere eindeutige Hinterlassenschaften deuten auf ein brutales Erschlagen und heimliches Entsorgen des getöteten Tieres hin.“ Ganz offensichtlich hatten die Spaziergänger den Täter kurz vor der entscheidenden Tat gestört und erwischen können. Liste ist sich sicher, dass der oder die Täter die Leiche des Wolfs beseitigten, um den kriminellen und illegalen Abschuss zu vertuschen.

Der Wolf gehört in Deutschland zu den streng geschützten Tieren. In Brandenburg erwarten Täter bis zu 65.000 Euro Bußgeld sowie mehrere Jahre Haft. https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-wolf/

Wie wichtig die Anwesenheit von Tierschützern und Wolfsfreunden in den Wolfsgebieten ist, zeigt dieser Fall auch auf. Zum ersten Mal wurde nun endlich einmal einer der Kriminellen fast auf frischer Tat ertappt. Deshalb ist es wichtig, dass sich nicht alle Personen von solchen Fundorten entfernen, sondern ein oder zwei Personen am Fundort bleiben. Wahrscheinlich hätte der leidende Wolf erlöst werden müssen, jedoch wäre es auch sehr wahrscheinlich möglich gewesen, den Täter zu ermitteln. Doch wird überhaupt ermittelt?

Kein Wille zum Ermitteln?

Fakt ist: Bislang wurden so gut wie keine Taten aufgeklärt. Und dies teils trotz sehr hohen Belohnungen, wie auch in einem spektakulären Fall in Niedersachsen. Hier waren Mutter und Tochter aus dem Rudel Ringelah zerstückelt aufgefunden worden.  Diesen Fall stellten wir hier mit Fundortbildern und Fotos aus der Umgebung vor: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

Laut DBB-Wolf sind in diesem Jahr schon 19 Wölfe tot in Brandenburg aufgefunden worden. Am 26. Januar wurde das Wolfskind GW3945f im Oberspreewald entdeckt. Schon am 16. Februar killte ein Krimineller den Welpen GW4064m im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die meisten Wölfe sterben laut DBB-Wolf an Verkehrsunfällen. Da aber im Leibnitz-Institut inzwischen gar nicht mehr alle toten Tiere seziert werden, könnten sich hinter „Verkehrsunfällen“ viele illegale Abschüsse verschleiern. Dazu kommt noch, dass es Spezialmunitionen gibt, die kaum nachweisbar sind. Hans-Holger Liste rechnet mit einer 10-fach höheren Dunkelziffer in Brandenburg.

Auch im vergangenen Jahr kam bei Treuenbrietzen fast am gleichen Tag bereits ein Wolf ums Leben. Ein 71 Jahre alter Fahrer sei auf der B102 zwischen den Orten Altes Lager (Teltow-Fläming) und dem Treuenbrietzener Ortsteil Tiefenbrunnen (Potsdam-Mittelmark) gefahren, als plötzlich ein Wildtier die Straße überquerte, teilte die Polizei am 17.09.2023 mit.  Der Fahrer habe zwar gebremst, den Zusammenstoß aber nicht mehr verhindern können. Das Tier sei noch an der Unfallstelle gestorben.

Geheime Netzwerke

In der Gegend des aktuellen Auffindeortes lebt auch ein Rinderbauer, der wohl bereits im Jahr 2018 Herdenschutzmaßnahmen verweigerte und der immer wieder Stimmung gegen die Wölfe vor Ort macht. Im Netz gibt es ganze Netzwerke, die immer wieder Hass auf Wölfe schüren und in denen auch immer wieder zu illegalen Wolfstötungen aufgerufen wird. Hinter diesen Seiten und Gruppen stecken mafiaartige Strukturen. Man fühlt sich über Recht und Gesetz erhaben. Mit dabei sind sehr einflussreiche Personen und auch eine bundesweite Verbindung von Rechtsanwälten. Das Netzwerk bezahlt Trolle für den Internethass. Andere setzen den Hass in Taten um. Nicht nur Wölfe werden hierbei angegriffen, sondern auch Wolfsschützer.

Dass hier sehr einflussreiche Personen mitmischen, ist auch daran zu erkennen, dass kaum Hinweise auf Täter eingehen und Täter nicht ermittelt werden. So soll es sogar schon vorgekommen sein, dass Ermittlungen ausdrücklich unterbunden wurden.

Diese barbarische Straftat zeuge von einem Grad an Verrohung und Gesetzlosigkeit, die Gesellschaft und Rechtsstaat nicht dulden dürften, heißt es in der Pressemitteilung der ALLIANZ WOLF BRANDENBURG. Der Täter gehöre unbedingt juristisch ermittelt und bestraft.

Dies sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. genauso und deshalb loben wir eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung der Täter oder des Täters aus. Gleichzeitig erstellen auch wir Strafanzeige. Wir appellieren an das Gewissen von Mitwissern. Menschen, die derart kaltblütig Tiere umbringen, schrecken irgendwann auch nicht mehr von solchen Taten an Menschen zurück. Stellen Sie sich vor, ein Familienmitglied von Ihnen wäre betroffen.

Hans-Holger Liste nimmt Hinweise unter kontakt@allianz-wolf-brandenburg.de entgegen. In der Pressemitteilung ist aufgeführt, dass Hinweise auch an das Landesumweltamt gegeben werden könnten. Wer Angst hat, seine Anonymität bei Hinweisen an Behörden zu verlieren, kann Hinweise auch direkt an uns geben: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

Wir schützen unsere Quellen zu 100 Prozent.

 

Quelle:

http://www.allianz-wolf-brandenburg.de

P R E S S E M I T T E I L U N G: Geheime Wolfsjagden sind auch für Behörden illegal

P R E S S E M I T T E I L U N G

Geheime Wolfsjagden sind auch für Behörden illegal

 

Hanau, 17. September 2024

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat wegen der heimlichen Tötung einer Jungwölfin mit dem Gencode GW4174f in der „Hohen Rhön“, die in dem Gebiet nachweislich kein Tier gerissen hatte, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt gegen den Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann und Ausführende gestellt. Die Anzeige beinhaltet auch die illegale Tötung der Jungwölfin. Genetische Analysen zeigten inzwischen, dass weder die ursprünglich zum Abschuss freigegebene Wölfin Frigga (Gencode GW3092f), deren Abschuss bereits einmal im November 2023 gerichtlich gekippt wurde, noch das getötete Weibchen aus dem Rudel Wildflecken für den entscheidenden Angriff am 26. August 2024 verantwortlich waren. Ursacher war ein männlicher Wolf mit der Identifikationsnummer GW3519m. Der Wolf war auch nicht in dieses Gehege eingedrungen, die Schafe und Ziegen hätten selbst den Zaun niedergetreten. Sommer: „Diese Strafanzeige ist wichtig, weil Tier- und Naturschutzrecht eindeutig und wohl auch bewusst gebrochen wurden.“

Beispielfoto Wölfe.

 

Da der letzte Nachweis von der Wölfin Frigga vom 25. Juli dieses Jahres stammt, befürchtet der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. dass die Wölfin bereits illegal getötet worden sein könnte.

Der Abschuss der Wölfin mit dem Gencode GW4174f aus dem Rudel Wildflecken zeuge nach Aussage von Sommer von einer ethischen und moralischen Verrohung. Diese Abschussgenehmigung erfolgte heimlich, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben. Sommer verwies hierzu auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom Mai dieses Jahres, in dem diese Vorgehensweise gekippt wurde. (Az.: 4 ME 73/24, 4 ME 74/24 und 4 ME 75/24). Wie sehr es den unterfränkischen Behörden auf das Töten von Wölfen ankomme, zeige auch die Tatsache, dass nicht einmal der Versuch unternommen worden sei, das Tier zu vergrämen.

Sommer stellte fest, dass die Tötung dieser Jungwölfin auch dahingehend Auswirkungen habe, dass der gute Erhaltungszustand der Wölfe in Bayern mit gerade mal sieben Rudeln und sechs Einzeltieren noch lange nicht erreicht sei.

Rechtlich zu bezweifeln seien auch Erwägungen für die Prognose, dass ohne die angeordnete Tötung eines Wolfs im betroffenen Gebiet ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe. Ein „ernsthafter Schaden“ sei zudem zu bezweifeln, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Sommer: „Laut dem Gesetzgeber sind Abschüsse nur in absoluten Ausnahmen möglich, etwa wenn von den Tieren eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen ausgeht oder sie so viele Schafe, Ziegen oder andere Nutztiere reißen, dass die Halter dadurch in wirtschaftliche Not geraten können. Dies ist in der „Hohen Rhön“ nicht der Fall“. Schafe und Ziegen in der „Hohen Rhön“ seien auch nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.

Außerdem würde der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch bei seinen Zaundokumentationen in der „Hohen Rhön“ immer wieder feststellen, dass in vielen Fällen kein ausreichender wolfsabweisender Schutz vorhanden sei.

Wenig Beachtung scheine das Regierungspräsidium auch den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu schenken. Das hatte im Juli 2024 in der Rechtssache C-601/22 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen, das eine erhebliche Bedeutung für die Auslegung der FFH-Richtlinie im Umgang mit dem Wolf hat. Darin sei insbesondere der ernsthafte wirtschaftliche Schaden und andere Lösungen statt Abschuss definiert.

Danach bilde der Abschuss von Wölfen eine absolute Ausnahme, es müssten zunächst alle Schutzmaßnahmen, wie z. B. Zäune und Schutzhunde für Schafe und andere Nutztiere ausgeschöpft werden. Weiterhin würden wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter sowie hohe Kosten für den Herdenschutz keinen Abschuss rechtfertigen. Komme hinzu, dass Nutztierrisse durch Wölfe auch in Bayern finanziell erstattet werden.

Sommer betont: „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz.“

Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

Dritter Welpe in Niedersachsen erschossen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen UM Lies und Ausführende

Spielende Wolfswelpen ©Brigitte Sommer

Das Wolfswelpenmassaker in Niedersachsen geht wohl in die nächste, unrühmliche Runde. In der Nacht zum 07. April 2021 wäre innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein nach erster in Augenscheinnahme ein- bis zweijähriger, weiblicher Wolf getötet worden, hieß es gestern in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums. Damit ist nun zum dritten Mal ein Wolfswelpe bzw. ein Jungtier statt des eigentlich zum Abschuss freigegebenen Tieres von Jägern erschossen worden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen Umweltminister Lies und ausführende Personen.

„Wer so handelt, hat alle Rechtsstaatlichkeit verlassen und jeglichen Respekt vor anderen Lebewesen verloren,“ so die Vorsitzende Brigitte Sommer. „Herr Lies gibt sich siegessicher, da er sich auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) beruft, die Ende 2019 mit Stimmen der Regierungskoalition CDU und SPD durchgewunken worden war. Lies´ Meinung nach könne so oft in Rudel hineingeschossen werden und auch der falsche Wolf getroffen werden, bis Risse aufhören. Weidetierhalter sieht er anscheinend dagegen nicht in der Pflicht, ihre Tiere zu schützen. Der Niedersächsische Umweltminister scheint zudem vergessen zu haben, dass die EU genau wegen dieser Gesetzesänderung ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet hat.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. schrieb diesbezüglich Anfang dieser Woche einen Beschwerdebrief an die EU und erkundigte sich nach dem Fortgang dieses Pilotverfahrens. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Seit der Schießgenehmigung auf Roddy, den Vaterwolf des Rudels, versuchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. das Rudel mit allen legalen Mitteln vor illegalen Abschüssen, wie jetzt schon wieder geschehen, zu schützen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Überzeugung, dass auch die Schießerlaubnis auf den Rüden nicht legal ist, da der verursachte Schaden in keinem Verhältnis zu den Folgen für den Rüden und das Rudel und den strengen Schutzstatutus der Wölfe steht. Wölfe sind nicht umsonst noch immer auf der roten Liste und ihr Schutz ist nicht verhandelbar. Vor allem nicht, um der Agrar- und Jagdlobby einen Gefallen zu tun und Wolfswelpen als Bauernopfer dar zu bringen, so wie es Umweltminster Lies wohl handhabt. Auch die Summe des angegebenen erneuten Schadens zweifeln wir stark an und kündigen eine Überprüfund an.

Wir freuen uns über aktive Mitarbeit in diesem Schwerpunktgebiet und sichern neuen Mitgliedern 100 %-iges Inkognito zu.

Quellen:

Hier die Abstimmungergebnisse zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/abschuss-von-woelfen-erleichtern

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums zum erneuten Fehlschuss: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rodewalder-rudel-bei-nienburg-weser-199241.html

Info EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Hintergründe zur Schießgenehmigung auf den Rüden des Rodewaldrudels: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Wild-West-Methoden im Osten – Mecklenburg-Vorpommern: wegen Hybridisierungsgefährdung getötete Wolfsfähe in Mecklenburg-Vorpommern war gar nicht trächtig

Beispielfoto © Brigitte Sommer

Eine Wölfin wurde in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Behörden völlig grundlos getötet, denn für die Ausnahmegenehmigung fehlte bereits die Grundlage, die in der von vorne herein umstrittenen Genehmigung aufgeführt wurde!

Die auf der Grundlage der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock in der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 bei Schwaan getötete Wolfsfähe sei nicht trächtig gewesen, schreibt das Ministerium in einer Pressemittelung von heute.  Die Sektion des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie weitere nunmehr vorliegende Untersuchungen habe keine Hinweise auf eine Trächtigkeit oder embryonale DNA ergeben.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Abschuss der Wölfin hätten Anhaltspunkte vorgelegen, welche die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung besorgen ließen heißt es weiter in der Presseerklärung. Dem widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auf das Schärfste und wir haben im vorliegenden Fall ja auch Anzeige gegen Landwirtschaftsminister Backhaus , der selber Jäger ist, sowie alle daran beteiligten Personen gestellt. Selbst nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, in der der Abschuss von so genannten Hybriden nun erlaubt sein soll, kann dies nur für bereits geborere Mischlinge zwischen Hund und Wolf gelten. Prophylaktische Tötungen dagegen sind nach Recht uns Gesetz nicht erlaubt. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes  mit EU-Recht vereinbar ist. Nach vielen Beschwerden hat die EU nämlich nun ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet.

Mit diesem völlig grundlosen und dazu noch unsinnigen Abschuss einer Wölfin bedient sich Minister Backhaus Wildwest-Methoden, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Wir hoffen sehr, dass sich hier nun endlich einmal Konsequezen für derartige Lobbypoltik von Seiten der Staatsanwaltschaft geben, und ein Verfahren eröffnet werden wird.

Hier die PM des Landwirtschaftsministeriums: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=161370&processor=processor.sa.pressemitteilung

Hintergrund zum Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/

Hintergrund zum Pilotverfahren der EU gegen Deutschland https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/