Während in Deutschland ab Sommer 2026 in mehreren Bundesländern die Tötung von Wölfen und sogar eine Jagd auf Wölfe deutlich erleichtert wird, zeigt Österreich bereits jetzt, wohin der Weg führt: In den ersten beiden Monaten 2026 wurden bereits sieben Wölfe „legal“ getötet – fünf in Kärnten, zwei in Tirol. Alles auf Basis von Verordnungen. Gleichzeitig plant Salzburg als erstes Bundesland eine fixe präventive Tötungs-Quote von zwei Wölfen pro Jahr – ohne vorherigen Nutztierriss, einfach „zum Schutz der Almwirtschaft“. Das neue Gutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen vom März 2026 ist eindeutig: Solche Wolfstötungen sind in Österreich derzeit unionsrechtswidrig. Und trotzdem gehen die Tötungen weiter.
Das neue Gutachten vom 24. März 2026
Wolfsentnahmen in Österreich sind derzeit unionsrechtlich nicht rechtmäßig.
- Warum? Der Wolf muss sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden (FFH-Richtlinie, Anhang V). Österreich hat das selbst in seinem offiziellen Artikel-17-Bericht an die EU verneint. Der Bestand ist zu klein, zu fragmentiert und viele Gebiete sind nicht dauerhaft besiedelt.
- Die bloße Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene ändert nichts: Es gibt keine Freigabe zur regulären Bejagung. Abschüsse dürfen nur in außergewöhnlichen Einzelfällen (Art. 16 FFH-RL) erfolgen – nicht als vorsorgliches oder routinemäßiges „Management“.
- Das Monitoring in Österreich ist nicht belastbar genug, um einen günstigen Zustand nachzuweisen.
- Zusätzlich läuft seit März 2026 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2022)2056): Die Kommission hat eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem EuG
Das wirft eine unangenehme Frage auf: Warum tun die großen, finanzstarken und zum Teil staatlich geförderten Naturschutzverbände nicht deutlich mehr?
Verordnungen statt Bescheide – die perfekte Waffe gegen effektiven Wolfsschutz
Aktueller Wolfsbestand in Österreich laut dem Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (Stand März 2026) und aktuellen Monitoring-Daten:
Ca. 92–102 nachgewiesene Wölfe.
Nur 8–9 Rudel (davon ca. 4 mit bestätigter Reproduktion).
Die Tiere stammen aus der alpinen, dinarisch-balkanischen und zentraleuropäischen Population.
Viele Nachweise sind Einzeltiere auf Wanderschaft; dauerhafte Rudel gibt es vor allem in Niederösterreich, Kärnten und vereinzelt in anderen Ländern.
Der Bestand wächst nicht mehr wie früher – auch wegen der hohen Abschusszahlen. 2025 wurden 25 Wölfe „legal“ oder illegal getötet (ca. ein Viertel der gesamten bekannten Population).
Österreich liegt damit weit unter den Mindestzahlen für einen günstigen Erhaltungszustand (z. B. 100 Rudel in den Alpen oder stabile Rudel im Waldviertel).

Die großen Verbände: Starke Worte, wenig Konsequenz
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
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8 Gedanken zu „Verordnete Wolfstötungen in Österreich: Warum tun die großen Verbände zu wenig?“
das Morden der Tiere ist so abartig, statt eine Lösung zu finden. Was haben diese Menschen nur für einen Geisteszustand??? Das ist so pervers.
Was für einen miesen Charakter müssen die Gesellen haben, die auf wehrlose Tiere schießen! Die Jagd muss endlich verboten werden. Der Wolf reguliert das Wild wesentlich effektiver.
„IRONIE AN“
Die Jägerschaft in Österreich macht doch alles richtig, oder nicht?
Zitat aus der Pirsch:
„Das Land Kärnten (Österreich) hat aktuelle Zahlen und Daten zum Wolfsgeschehen im ersten Quartal 2026 vorgestellt. Demnach wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. März 2026 sieben als Risikowölfe eingestufte Tiere getötet. Wie das Land aber in seiner Presseaussendung betont, seien in jedem Fall mehrere Vergrämungsschritte vorausgegangen, bevor es zur Entnahme der einzelnen Wölfe kam.
Im ersten Quartal seien insgesamt 84 Vergrämungen gemeldet und dokumentiert worden. Insgesamt habe es 20 Entnahmemöglichkeiten für Problemwölfe gegeben. Man erkennt an diesen Zahlen sehr deutlich, wie dynamisch das Wolfsgeschehen in Kärnten auch abseits der Almsaison ist. Die rechtlichen Möglichkeiten, die wir zum raschen Einschreiten geschaffen haben, haben sich somit auch in diesem Winter bewährt“, erklärt Jagdreferent Landeshauptmannstellvertreter (LHStv.) Martin Gruber.“
Erst vergrämen und dann schiessen. Gehen doch korrekt vor.
84 Vergrämungen wurden im 1. Quartal 2026 durchgeführt.
Also, alle Wölfe in Österreich wurden bereits mind. einmal vergrämt.
Tolle Arbeit!
„IRONIE AUS“
Wahnsinn! Wer stoppt diese perverse „Grünrock-Ideologie“?
Die NGO`s schreiben derweil „offene Briefe“.
Gewissen beruhigt und weiter geht das Tagesgeschäft.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260408_OTS0035/offener-brief-von-14-ngos-fordert-faktenbasierte-wolfsdebatte-wissenschaft-und-eu-recht-muessen-grundlage-politischer-entscheidungen-sein
Die vom Staat geförderten großen Naturschutzverbände tun natürlich so wenig wie möglich um den Geldregen nicht zu unterbrechen.
Das sind nur großspurige Reden ohne den ernsten Willen wirklich für die Wölfe einzutreten, diese ORGAS sollte man auch nicht unterstützen.
Es ist ein Verbrechen was derzeit gegen die Wölfe von staatlicher Seite unternommen wird und die braven Bürger sind auch nicht bereit für die Wölfe zu kämpfen. Es ist einfach furchtbar mit welcher Frechheit und Arroganz die staatlichen Stellen handeln und Beschlüsse fassen.
Es wird bald keine freie lebende Wölfe mehr geben, danke den Hetzer
wie gesagt die floskel GÜNSTIGER ERHALTUNGSZUSTAND…ist eine zweifache absurdität.die zu nichts andeem dient als den mord an den wölfen zu legitimieren und zu legalisieren.
was aber soll der sein,der günstige erhaltungszustand..das klingt schon nach korruption..und günstlingswirtschaft.. und das sind die jagdverbände ja dann auch..
ethisch antiquierte günstlinge einer diebezüglichen lobby und jagdmaffia.jedenfalls ist das tiermorden nichts ehrnwertes o. doch nur so weit wie diese italienischen und anderen derartigen.. ehrnwehrten gesellschaften..tiermord ist tiermord.
es hat keine notwendigkeit .
wenn also wölfe sich heimisch fühlen im unbejagtem zustand und sich vermehren..soll es keine ökologische lösungen populationsintern haben,sondern
wölfe sollen schon vorher im nicht mals zureichenden bestandszustand liquidiert werden.nicht nur in österreich. das aber nenne ich willkür. unwissenschaftliche objektivlose politische willkür..mit viel politisch formalem getue de jure und de facto.
macht und rechtsmißbräuchlich.eu-strafrechtsrelevant.
das müßte eigentlich den großen ngos auffallen und ,wenn sie denn zzueichende sind,auf europäischer ebene aus 2 wesentlichen gründen strafanzeige erstatten.
1. antidemokratische sachverhalte 2. unwahre ,rechtsinplausible verantwortungsabschiebungen u. der begründete verdacht zumindest auf ethische koruption u. lobbyimus gegen die intressen der menschen u. d. eu….sowie die ökologie und den klimaschutz in europa.
das wäre genau die aufgabe zu deren erhalt u. schutz sich ja viele ngos gegründet hatten. da fehlt es an europäischer kooperation.. immer noch.da sind die antimenschenrechsdemokraten aber euweit besser aufgestellt.
es werden immer noch begriffe wie problemwölfe und entnahme..sowie schnelle entnahme bei den großen ngos als rechtsrelevante geführt.
obwohl der begriff problemwölfe ein unbegriff ist,der die verantwortungspflicht der tierhalter u. a. auf die wölfe abwälzt..und sie zu opern der eigenen verantwortungslosigkeit gemacht werden.das wäre weil zutiefst rechtswidrig rechtsverdrehend und verantwortungsverweigernd.. eher ein strafrechtlicher begriff gegen die tierhalter..denen man versucht..diese haftungspflicht mit der verantwortungspflicht hinweg zu popularisieren. der begriff problemwölfe hat
daher etwas rechtswidriges strafvereitelndes…sowie strafzuweisendes..ohne das wölfe real einer strafe zu geführt werden können,für ihr normales artgerechts verhalten. diese geschichten ,wölfe dürfen keine risse verursachen und weder unter noch über zäunen krabbeln..ist nicht sache der wölfe..sondern pflichsache der halter u. der ordnungs u. umweltämter sowie der lamdwirtschaftsämter.
traurig das große ngos das nicht zureichend aufgeklärt und differenziert bekommen.
und entnahme…damit ist immer die vorausgehende liquidierung gemeint. also was soll diese schönfärberei..man genehmigt sich wolfsmorde.rechswidrig. denn noch sind nicht alle reviere besetzt die es werden könnten..der best möglichste erhaltungszustand ist imer und überall die umfasende ökologische integration der wölfe..und ist die erflgt braucht es keine liquidation und sie wäre auch nicht nur eigentumsrechtlich rechtswidrig.denn das galt es ja mit dem wolfsartenschutz zu erreichen,die vollständige ökologische integraton der sich selbstregulirenden wolfspopulationen. dieser schwachsinnige sich selbst wichtigmachende interventionismus einiger zu tode gelangweilter antiquierter personalien und ihrer ebenso zu tode langweiligen geltungssuchtigen rechtsantiquierter verbände.. dieses unentbehrlich sein wollen und sich so populistisch auch so aufzustellen..
hat eine form des antidemokratischen größenwahns ,den mittlerweile auch die afd und die neue rechte propagandisiert.
es wird also zeit,daß sich die großen ngos mal einer selbstanalyse unterziehen..in wie weit sie in gefahr geraten teil des problems zu werden..statt der lösung.
das trifft nicht nur für wölfe zu.solange die menschenrechtswidrige herrschaft von̈ sogenannten Menschen über Menschen besteht,geduldet und de jure für rechtens befunden,kann nicht von freien Menschen ausgegangen werden.wie will man sich als Mensch die permanenten continuierliche klima
menschen und grundrechtszerstörung
Innerhalb menschenrechtsprioritären Gesellschaftsform und Staaten denn erklären.?Anders als die herrschaft menschenrechtssuspendierender..
Personalien und Organisationen.so auch die herabstufung der lebensrechte der freilebenden tiere und besonders der geschützten..bzw.ehemals geschützten.berechtigte macht ist immer menschenrechtsintern.