Verordnete Wolfstötungen in Österreich: Warum tun die großen Verbände zu wenig?

Während in Deutschland ab Sommer 2026 in mehreren Bundesländern die Tötung von Wölfen  und sogar eine Jagd auf Wölfe deutlich erleichtert wird, zeigt Österreich bereits jetzt, wohin der Weg führt: In den ersten beiden Monaten 2026 wurden bereits sieben Wölfe „legal“ getötet – fünf in Kärnten, zwei in Tirol. Alles auf Basis von Verordnungen. Gleichzeitig plant Salzburg als erstes Bundesland eine fixe präventive Tötungs-Quote von zwei Wölfen pro Jahr – ohne vorherigen Nutztierriss, einfach „zum Schutz der Almwirtschaft“. Das neue Gutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen vom März 2026 ist eindeutig: Solche Wolfstötungen sind in Österreich derzeit unionsrechtswidrig. Und trotzdem gehen die Tötungen weiter.

 

Das neue Gutachten vom 24. März 2026

Das Rechtsgutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen (im Auftrag von ANCA – Austrian Nature Conservation Agency) kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:
Wolfsentnahmen in Österreich sind derzeit unionsrechtlich nicht rechtmäßig.

  • Warum? Der Wolf muss sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden (FFH-Richtlinie, Anhang V). Österreich hat das selbst in seinem offiziellen Artikel-17-Bericht an die EU verneint. Der Bestand ist zu klein, zu fragmentiert und viele Gebiete sind nicht dauerhaft besiedelt.
  • Die bloße Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene ändert nichts: Es gibt keine Freigabe zur regulären Bejagung. Abschüsse dürfen nur in außergewöhnlichen Einzelfällen (Art. 16 FFH-RL) erfolgen – nicht als vorsorgliches oder routinemäßiges „Management“.
  • Das Monitoring in Österreich ist nicht belastbar genug, um einen günstigen Zustand nachzuweisen.
  • Zusätzlich läuft seit März 2026 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2022)2056): Die Kommission hat eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem EuG

Das wirft eine unangenehme Frage auf: Warum tun die großen, finanzstarken und zum Teil staatlich geförderten Naturschutzverbände nicht deutlich mehr?

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Verordnungen statt Bescheide – die perfekte Waffe gegen effektiven Wolfsschutz

Die Bundesländer haben ein System gefunden, das den Artenschutz elegant umgeht. Früher erfolgten Tötungen per individuellem Bescheid, der von Umweltorganisationen relativ schnell angefochten werden konnte – oft mit aufschiebender Wirkung. Heute setzen Kärnten, Tirol und nun auch Salzburg gezielt auf generell-abstrakte Verordnungen. Diese erlauben pauschal Tötungen in ganzen Gebieten, ohne konkrete Einzelfallprüfung, ohne DNA-Identifizierung und ohne zwingende Prüfung von Herdenschutzmaßnahmen. Gegen solche Verordnungen gibt es praktisch keinen schnellen Rechtsweg mit Stopp-Wirkung. Der Weg über die Aarhus-Konvention und den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist lang und kommt meist zu spät.
Das Ergebnis: 25 getötete Wölfe 2025, sieben bereits im Frühjahr 2026 bei einer geschätzten Gesamtpopulation von nur rund 90–100 Tieren. Das ist systematische Ausrottung per Verordnung. Ein neues Gutachten bleibt wirkungslos – weil niemand konsequent klagt. Das Tübinger Gutachten ist glasklar: Die derzeitige Tötungspraxis und erst recht präventive Quoten verstoßen gegen europäisches Recht. Dennoch bleiben die Verordnungen in Kraft. Gegen die sieben Tötungen 2026 hat keine der großen Organisationen konkrete, fristgerechte Rechtsmittel eingelegt, die noch hätten wirken können. Stattdessen: Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Appelle.
Als erstes Bundesland in Österreich plant jetzt auch noch eine fixe Abschussquote von zwei Wölfen pro Jahrpräventiv, also ohne vorherige Nutztierrisse. Die neue Wolfsverordnung (angekündigt am 10. April 2026 von LH-Stv. Marlene Svazek, FPÖ) soll „zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft“ gelten. Sie ist bereits in Begutachtung und soll ab Mai in Kraft treten.

Aktueller Wolfsbestand in Österreich laut dem Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (Stand März 2026) und aktuellen Monitoring-Daten:

Ca. 92–102 nachgewiesene Wölfe.

Nur 8–9 Rudel (davon ca. 4 mit bestätigter Reproduktion).

Die Tiere stammen aus der alpinen, dinarisch-balkanischen und zentraleuropäischen Population.

Viele Nachweise sind Einzeltiere auf Wanderschaft; dauerhafte Rudel gibt es vor allem in Niederösterreich, Kärnten und vereinzelt in anderen Ländern.

Der Bestand wächst nicht mehr wie früher – auch wegen der hohen Abschusszahlen. 2025 wurden 25 Wölfe „legal“ oder illegal getötet (ca. ein Viertel der gesamten bekannten Population).

Österreich liegt damit weit unter den Mindestzahlen für einen günstigen Erhaltungszustand (z. B. 100 Rudel in den Alpen oder stabile Rudel im Waldviertel).

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände: Starke Worte, wenig Konsequenz

Die wichtigsten Akteure in Österreich sind WWF Österreich, Naturschutzbund Österreich, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung sowie Tierschutz Austria und Protect. Diese Organisationen verfügen über erhebliche finanzielle Mittel, professionelle Strukturen, juristisches Know-how und erhalten zum Teil erhebliche öffentliche Förderungen und Projektgelder vom Bund und den Ländern. Sie alle haben den Tirol-Fall bis zum EuGH begleitet und kritisieren die Salzburger Präventiv-Verordnung zu Recht als „Dammbruch“. Doch bei einer so dramatischen Situation – ein Viertel der Population jährlich getötet, klare Rechtswidrigkeit per Gutachten und nun sogar präventive Tötungsquoten ohne jeden Rissnachweis – reicht das bei weitem nicht aus. Warum werden nicht jede einzelne Verordnung sofort mit einer Aarhus-gestützten Anfechtung beim VwGH überzogen? Warum keine systematischen Musterklagen, weitere unabhängige Gutachten und massive Lobbyarbeit bei Landesregierungen und im Nationalrat? Warum keine großen, öffentlichkeitswirksamen Kampagnen, Demonstrationen und gezielte Mobilisierung von Mitgliedern und Spendern? Es drängt sich der Verdacht auf, dass bei manchen dieser Verbände die professionelle Pressemitteilung und reine Öffentlichkeitsarbeit wichtiger geworden sind als der harte, langwierige und teure Kampf vor Gericht und in den politischen Hinterzimmern. Wer teilweise vom Staat finanziert wird, scheint bei Konflikten mit ebenjenen Landesregierungen auffallend zurückhaltend zu agieren. Schöne Worte und gut gemachte Stellungnahmen? Ist das am Ende nur Show für die Spender und die eigene Reputation?
Kleinere, unabhängige Vereine und Orgas können nicht die gleichen Ressourcen aufbringen. Gerade deshalb erwarten wir von den großen Playern deutlich mehr Einsatz. Die juristischen Möglichkeiten in Österreich sind bewusst begrenzt und werden von der Politik gezielt ausgenutzt. Die großen Naturschutz- und Tierschutzverbände dürfen sich damit jedoch nicht abfinden. Sie haben die Macht, das Geld und den Einfluss, das System massiv zu fordern – durch konsequente Klagen sowie echte Lobbyarbeit und öffentliche Mobilisierung. Solange in Österreich Wölfe per Verordnung und präventiver Quote getötet werden, während unabhängige Gutachten klare Rechtswidrigkeit attestieren, bleibt der Natur- und Tierschutz ein Papiertiger.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert die großen Verbände auf: Schluss mit halbherzigen Appellen und symbolischer Kritik. Mehr Klagen, mehr Konsequenz, mehr echter Einsatz – für den Wolf auf beiden Seiten der Grenze. Wolfsfreunde sollten zuem mehr kleine und unabhängige Vereine unterstützen, z. B. in Österreich den VGT oder Tierschutz Austria und in Deutschland uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. 
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Frankreichs Gerichtserfolg für den Wolf: Lokaler Schutz siegt – Ein Hoffnungsschimmer?

In Frankreich hat der Verein FERUS (Association pour la conservation du loup, ours, lynx) gemeinsam mit ASPAS einen bedeutenden juristischen Erfolg errungen: Am 16. Dezember 2025 hob das höchste Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, einen Abschussbefehl in den Hautes-Pyrénées auf. Dieser Beschluss, der als historisch und wegweisend gilt, unterstreicht die Verpflichtung des Staates, das EU-Recht zum Wolfsschutz auch auf lokaler Ebene einzuhalten. Dies kann auf jeden Fall ein Hoffnungsschimmer für Bundesländer in Deutschland, wo wenig Wölfe leben, sein.  Hier eine realistische Einschätzung. 

Der Streit drehte sich um eine Verordnung, die einem Hirten im Frühjahr 2025 in den Hautes-Pyrénées einfache Verteidigungsschüsse (tirs de défense simple) gegen einen einzelnen Wolf erlaubte. In diesem Département war nur ein einziges Wolfsindividuum nachgewiesen – eine extrem geringe lokale Population. Das Gericht urteilte, dass solche Genehmigungen nicht erteilt werden dürfen, wenn sie zur lokalen Eliminierung führen. Basierend auf der EU-Habitate-Richtlinie (Anhang V) und Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (CJUE) muss der günstige Erhaltungszustand (état de conservation favorable) räumlich differenziert betrachtet werden – nicht nur national, sondern auch in Rekolonisationszonen. Der Conseil d’État betonte: Es sei rechtlich inakzeptabel, den Wolf in bestimmten Departements auszurotten, solange der lokale Status ungünstig ist. Das Gericht hob den Erlass auf und verurteilte den Staat zur Zahlung von 3.000 Euro an FERUS. Dieser Präzedenzfall macht es schwieriger, in neuen Ausbreitungsgebieten Abschüsse zu genehmigen, und stärkt den Artenschutz in fragmentierten Populationen. FERUS feiert die Entscheidung als maßgeblich und plant sie für weitere Klagen zu nutzen, um vergangene Abschussentscheide zu hinterfragen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Einschränkungen: Ein kleiner Erfolg inmitten steigender Abschüsse

Trotz dieses Siegs bleibt der Erfolg begrenzt. Frankreich vergibt seit Jahren eine nationale Quote für Wolfstötungen (plafond de prélèvement), die 2025 bei 19 % der geschätzten Population (ca. 1.000–1.100 Wölfe) lag und über 146 legale Abschüsse ermöglichte. Am 9. Januar 2026 kündigte Landwirtschaftsministerin Annie Genevard eine Erhöhung um 10 % an – auf 21 %, was den Abschussplan auf etwa 227 Wölfe steigert. Zudem werden Verteidigungsschüsse ab 2026 vereinfacht: Keine vorherige Einzelgenehmigung mehr, nur eine Meldung. In Kerngebieten (Alpen, Massif Central) laufen Entnahmen weiter ungebremst. Der Gerichtserfolg schützt vor allem Randbereiche, ändert aber nicht die nationale Regulierungspolitik.

Warum nur ein kleiner Erfolg?

  • Begrenzter Umfang: Die Entscheidung hob einen einzelnen Präfektur-Arrêté (Hautes-Pyrénées, Frühjahr 2025) auf, der einem einzigen Hirten den Abschuss eines einzelnen Wolfs erlaubte. Begründung: Lokale Population extrem gering (nur 1 nachgewiesenes Individuum), daher Verstoß gegen EU-Recht (lokaler Erhaltungszustand muss berücksichtigt werden, nicht nur national).
  • Keine nationale Quote betroffen: Die jährliche nationale Quote (Plafond de prélèvement) und der Plan National d’Actions bleiben unberührt. Die Quote wurde sogar kurz darauf erhöht – am 9. Januar 2026 kündigte Landwirtschaftsministerin Annie Genevard eine Steigerung von 19 % auf 21 % für 2026 an (bei ~1.082 Tieren = ca. 227 statt 205–210 erlaubte Entnahmen). Zusätzlich: Vereinfachung der tirs de défense (keine vorherige Einzelgenehmigung mehr nötig, nur Meldung).
  • Jurisprudenz mit Wirkung, aber begrenzt: Das Urteil schafft Präzedenz für Zonen der Rekolonisation (neue Ausbreitungsgebiete, wo Populationen noch sehr klein sind). Es macht es schwieriger, dort Abschüsse zu genehmigen, solange der lokale Zustand ungünstig ist. Vereine wie FERUS und ASPAS nennen es „historisch“ und „maßgeblich“, weil es den lokalen Aspekt erstmals so klar definiert. Aber in Kerngebieten (Alpen, Massif Central) mit stabilen Rudeln ändert es nichts – dort laufen die Tötungen von Wölfen weiter.
Zerschossene Wolfsfamilien bedeuten auch in Frankreich nicht weniger Risse. Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Vergleich zu Deutschland: Potenzial für ähnliche Klagen

In Deutschland droht mit dem Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG, Kabinettbeschluss 17. Dezember 2025) eine ähnliche Eskalation: Der Wolf soll jagdbar werden, mit regionalen Managementplänen, Jagdzeit Juli–Oktober (gezielt auf Jungwölfe) und leichteren Entnahmen in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand (GEZ, Oktober 2025 gemeldet). Wie in Frankreich geht es um Konflikte mit Weidetierhaltern – doch der GEZ wird hier national berechnet, was lokale Populationen in neuen Gebieten (z. B. Westdeutschland) gefährden könnte. Der französische Präzedenzfall ist ein Vorbild: Er zeigt, dass EU-Recht (FFH-Richtlinie) eine räumlich differenzierte Betrachtung erzwingt und politischen Opportunismus entzieht. In Deutschland könnten Verbände Klagen gegen den Entwurf einreichen, falls er regionale Eliminierungen begünstigt. Große Teile des Landes sind noch wolfsfrei oder haben kleine Populationen – genau hier könnte das Urteil hilfreich sein. Im Gegensatz zu Frankreichs etablierter Quote (19–21 % jährlich) ist Deutschland noch nicht soweit: Der Bundestag debattiert ab 14. Januar 2026; Verabschiedung im Frühjahr möglich. Wir sehen auch Chancen, durch EU-Beschwerden (wie unsere gegen GEZ-Manipulation), aber wir sollten stets die Realität wahrnehmen und nicht in Naivität wegen kleiner Erfolge verfallen. 
Quellen

FERUS (16. Dezember 2025): „Victoire historique pour le loup en zones de recolonisation !“ – Hier wird die Entscheidung als „inédite et décisive“ gefeiert und explizit die lokale Ebene betont.
https://www.ferus.fr/actualite/victoire-historique-pour-le-loup-en-zones-de-recolonisation

ASPAS-Meldung (16. Dezember 2025): „Le Conseil d’État vient au secours des loups en dispersion !“ – Betonung der lokalen Konservierung und dass dies Jurisprudenz schafft für neue Territorien.
https://www.aspas-nature.org/le-conseil-detat-vient-au-secours-des-loups-en-dispersion

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsmonitoring 2024/25: Die offiziellen Zahlen beweisen – der günstige Erhaltungszustand ist nicht erreicht

Am 11. November 2025 hat die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) die Ergebnisse des Monitorings 2024/25 veröffentlicht. Die Daten widersprechen deutlich dem vom Bundesumweltministerium an die EU gemeldeten „günstigen Erhaltungszustand“. Doch nicht nur das, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in den Zahlen auch Indizien für illegale Wolfstötungen und wir entdecken einen kuriosen Widerspruch.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Am 11. November 2025 hat die DBBW die Monitoring-Ergebnisse für das Jahr 2024/25 (1. Mai 2024 – 30. April 2025) veröffentlicht. Die wesentlichen Zahlen:

  • 276 bestätigte Territorien (219 Rudel, 43 Paare, 14 sesshafte Einzeltiere)
  • Mindestens 1.636 nachgewiesene Individuen
  • 163 tote Wölfe gemeldet, davon 124 Verkehrstote, 16 nachgewiesene illegale Tötungen, 3 Management-Entnahmen
  • Vorkommensgebiet um 5 % gewachsen, aber weiterhin große Lücken in West- und Süddeutschland
  • Erstmals seit 2000 keine Zunahme der Territorien (Vorjahr: 274)

 

Die DBBW spricht von „Stagnation“ – wir von Rückgang 

  1. Die Zahlen sind tatsächlich schon wieder veraltet
    Der Stichtag ist der 30. April 2025. Seit Mai 2025 wurden in mehreren Bundesländern Rudel und Einzeltiere nicht mehr nachgewiesen, darunter:

    • Bayern: mehrere bestätigte Territorien ohne Nachweis von Reproduktion 2025
    • Hessen: Territorium Rüdesheim seit Sommer 2025 leer. In ganz Hessen gibt es nur noch drei Territorien. 
    • Niedersachsen und Brandenburg: wiederholte Fälle von verschwundenen Mutterwölfinnen
    • Dazu widersprechen Daten aus unserem internen Wolfsmonitoring den offiziellen Daten in Ostsachsen, wo wir kaum Nachweise haben. Man kann unserer Ansicht nach also nicht von Wolfsrudeln dicht an dicht sprechen.

    Diese Verluste fließen erst ins Monitoring 2025/26 ein – die aktuellen Zahlen können daher den tatsächlichen Rückgang gar nicht wiedergeben.

  2. 16 nachgewiesene illegale Tötungen sind nur die dokumentierte Spitze
    Die überwiegende Mehrheit illegaler Tötungen wird nicht entdeckt. Professionelle Methoden (Gift, Schlingen, Nachtschüsse mit anschließender Beseitigung) hinterlassen keine auffindbaren Kadaver. Die sinkende Zahl gemeldeter Totfunde (nach Jahren stetigen Anstiegs) korreliert exakt mit der politischen Lockerung des Schutzstatus – ein statistisches Indiz für zunehmende verdeckte Kriminalität.
  3. Der günstige Erhaltungszustand ist nach wie vor nicht erreicht
    Die aktuelle Verbreitungskarte der DBBW zeigt große wolfsfreie Zonen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Tragfähigkeitsanalysen auf Basis verfügbarer Lebensräume und Beutetierdichte ergeben ein Potenzial von mehreren Tausend Wölfen in Deutschland. Selbst bei 1.636 dokumentierten Tieren liegt die Population weit unter jedem wissenschaftlich begründeten Schwellenwert für einen günstigen Erhaltungszustand.

Kurioser Widerspruch

Es ist bewiesen, dass die DBBW nicht unabhängig arbeiten kann. Die Unabhängigkeit ist rechtlich und organisatorisch ausgeschlossen:

  1. Finanzierung
    100 % der Mittel kommen aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums (BMUV).
  2. Fachliche Aufsicht
    Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die direkte Weisungs- und Aufsichtsbehörde. Das BfN wiederum ist eine nachgeordnete Behörde des BMUV (§ 2 BfNG).
  3. Personelle Verflechtung
    Die Leitung der DBBW wird vom BfN bestellt und kann jederzeit abberufen werden.
  4. Rechtlicher Status
    Die DBBW ist kein eigenständiges Forschungsinstitut, keine Stiftung und keine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit – sie ist organisatorisch ein Projekt innerhalb des BfN.

Das bedeutet:
Die DBBW kann keine eigenen wissenschaftlichen Positionen vertreten, die dem BMUV/BfN politisch unangenehm sind. Sie kann keine Daten zurückhalten, aber sie kann auch keine Daten veröffentlichen, die vom Ministerium oder vom BfN nicht freigegeben werden.
Fazit: Die DBBW ist nach geltendem deutschen Verwaltungsrecht keine unabhängige Institution. Sie ist ein fachlich spezialisiertes, aber voll weisungsgebundenes Organ innerhalb der Bundesverwaltung. Das schließt institutionelle Unabhängigkeit aus – unabhängig davon, wie gewissenhaft und objektiv die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort arbeiten.

Zwischen den eigenen Monitoring-Daten (DBBW) und der offiziellen Meldung an die EU-Kommission (BMUV) besteht ein klarer fachlicher Widerspruch, vor allem beim Kriterium Verbreitung. Dieser Widerspruch wird von uns seit der Veröffentlichung des Berichts 2025 als politisch motiviert und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar kritisiert. Das BMUV hat sich damit selbst in eine fachlich schwer haltbare Position gebracht.

 

Die Grafik macht deutlich, wie viel Platz für Wölfe in Deutschland noch vorhanden ist. Selbst in Gebieten, wo grün in grün übergeht, verteilen sich wenige Wölfe auf eine riesige Fläche. © DBB-Wolf

Forderungen von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

  • Rücknahme der Meldung des günstigen Erhaltungszustandes und Bildung einer Untersuchungskommission darüber, wie die Meldung des günstigen Erhaltungszustandes ermittelt worden ist.
  • Einrichtung einer unabhängigen Bundeseinheit zur Verfolgung von Wildtierkriminalität
  • Rücknahme des Wolfs aus dem Bundesjagdrecht.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Der Wolf ist in Deutschland noch lange nicht sicher.

 

Quellen:

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/ergebnisse-des-wolfsmonitorings-2024-25-veroeffentlicht-bestandsentwicklung-stagniert

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/?fbclid=IwY2xjawODw6RleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeYHbSwJC1eUaTTMzIsGOnX72W8NAvXOaD14-WK6_JYpOZv7PGGeTungtvxdo_aem_kOdXS48ilMemCY7XDGjEiA

https://www.bfn.de/aktuelles/aktuelle-daten-zum-wolf-deutschland-veroeffentlicht

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/