Symbol einer allgemeinen Verrohung: Tragende Wölfin in der Schweiz gnadenlos hingerichtet

Am 15. April 2025 wurde in Schattenhalb, Kanton Bern, eine trächtige Wölfin mit fünf ungeborenen Welpen brutal erschossen – ein abscheuliches Verbrechen gegen die Natur. Diese illegale Tötung ist kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt einer immer roheren Hetzjagd auf den Wolf in der Schweiz. Angetrieben von einer mächtigen Agrarlobby und aufgepeitscht von Scharfmachern, lassen sich Landwirte in einen blinden Hass auf den Wolf treiben, während ihre eigentlichen Probleme ignoriert werden. Die Wölfin von Schattenhalb ist ein Mahnmal. Wir fordern ein Ende der Verrohung, ein Ende von Massentötungen um das revidierte Jagdgesetz und eine Rückkehr zur Vernunft.

Schattenhalb: Ein Symbol der Verrohung

Die Wölfin von Schattenhalb war eine Mutter, eine Hoffnungsträgerin für die Wolfspopulation der Schweiz. Ihre illegale Tötung – vermutlich aus Rache für ein gerissenes Eselfohlen, dessen Zusammenhang nicht einmal bewiesen ist – zeigt, wie tief die Feindschaft gegen den Wolf sitzt. Die Kantonspolizei Bern ermittelt, die Staatsanwaltschaft Oberland ist eingeschaltet, doch der Schaden ist irreparabel: Eine Wölfin und fünf Welpen sind tot, ein Rudel zerstört. Dieser Akt der Kriminalität ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer Kultur, die Wölfe verteufelt und Gewalt toleriert. Die Verrohung, die in solchen Taten zum Ausdruck kommt, bedroht nicht nur den Wolf, sondern die Werte des Naturschutzes und der Menschlichkeit.
Symbolfoto, kreiert mit KI Grok/X.

Wölfe: Opfer von Hass und Lobbyismus

Mit etwa 300 bis 350 Wölfen und 35 bis 39 Rudeln (Stand 2024) ist der Wolf ein ökologischer Segen für die Schweiz. Er reguliert Wildbestände, fördert die Artenvielfalt und stärkt die Wälder. Seine Population wird durch territoriale Kämpfe und die Abwanderung von Jungwölfen natürlich begrenzt, wie die Stiftung KORA belegt. Doch statt diesen Erfolg zu feiern, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Die mächtige Agrarlobby, angeführt von Bauernverbänden, hetzt gegen ihn, während Scharfmacher gezielt Hass säen. Landwirte, die mit realen Problemen wie sinkenden Preisen, Parasiten oder mangelndem Interesse der Bevölkerung an Fleisch und Wolle kämpfen, werden in eine Fehde gegen den Wolf getrieben, die ihre Lage nicht verbessert. Diese Manipulation durch Lobbyisten wie auch die Jagdverbände und Populisten lenkt von den wahren Herausforderungen der Landwirtschaft ab und schürt eine gefährliche Verrohung.

Wolfsrisse: Ein Tropfen im Meer der Probleme

Die Angst vor Wolfsangriffen wird maßlos übertrieben. Von den 56.838 Schafen, die 2024 in der Schweiz verendeten (ohne Schlachtung), waren nur 1.000 (ca. 2 %) Wolfsrissen zuzuschreiben. Krankheiten, Abstürze, Blitzschläge, Parasiten und Vernachlässigung fordern einen ungleich höheren Tribut. Allein die Blauzungenkrankheit wütet 2024 mit Tausenden toten Tieren, während Fremdkörper wie Metallteile oder Plastik Schafe qualvoll sterben lassen. In Regionen mit Herdenschutz – Elektrozäunen, Schutzhunden, Nachtpferchen – sind Wolfsrisse nahezu ausgeschlossen. 2024 sanken die Risse in Wallis um 15 % und in Graubünden um 35 %. Doch statt in Schutzmaßnahmen zu investieren, lassen sich Landwirte von Scharfmachern aufhetzen, die den Wolf zum Feindbild stilisieren. Diese Verblendung löst keine Probleme, sondern schafft neue.
Beispielfoto verletzter Wölf. © Brigitte Sommer

Abschüsse und Wilderei: Frucht eines giftigen Klimas

Die illegale Tötung in Schattenhalb ist kein Zufall, sondern die Folge einer Politik, die Wölfe dämonisiert. In der Jagdsaison 2024/25 wurden 92 Wölfe präventiv totgeschossen – fast ein Drittel der Population. Die revidierte Jagdverordnung von 2023, ein Zugeständnis an die Agrarlobby, erlaubt Abschüsse ohne Schadensnachweis. Solche Maßnahmen zerstören Rudel, treiben Jungwölfe in Konfliktzonen und legitimieren Gewalt. Der Hass, den Scharfmacher unter Landwirten schüren, mündet in Wilderei, wie in Schattenhalb.  Diese Politik der Abschüsse und die Duldung von Wilderei sind ein Skandal, der die Schweiz international blamiert. Dass auch noch ausgerechnet die die Wölfe totschießen, die sie eigentlich schützen sollten, nämlich Wildhüter, ist ein weiterer Skandal.

Die wahren Probleme der Landwirte

Landwirte stehen unter Druck: Sinkende Erzeugerpreise, Bürokratie, sowie steigende Inflation und Landaufkäufe von Großkonzernen bedrohen ihre Existenz. Doch anstatt diese Herausforderungen anzugehen, wird der Wolf als Ablenkung missbraucht. Die Agrarlobby und populistische Stimmen nutzen die Verzweiflung der Bauern, um einen Feind zu konstruieren. Diese Taktik spaltet die Gesellschaft, schadet der Landwirtschaft sowie der Natur und zerstört die Chance auf Koexistenz. Herdenschutz, der Wolfsrisse verhindert, wird halbherzig umgesetzt – nur 650 Herdenschutzhunde für 185.000 Schafe sind ein Hohn. Landwirte verdienen Unterstützung bei echten Problemen, nicht Hetze gegen einen Sündenbock. Aber sie müssen sich darüber bewusst werden, dass sie abgelenkt werden.

Ein Aufruf gegen die Verrohung

Die Tragödie von Schattenhalb ist ein Alarmsignal. Der Wolf, geschützt durch das Berner Übereinkommen, ist ein Symbol für die Rückkehr der Wildnis. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. können wir in der Schweiz nicht direkt handeln, doch wir erheben unsere Stimme in Solidarität. Die Verrohung der Menschen, die in der Tötung der Wölfin und dem Hass auf Wölfe sichtbar wird, bedroht uns alle. Wir fordern:
  1. Sofortiger Stopp der präventiven Abschüsse: Die natürliche Selbstregulierung der Wölfe muss respektiert werden.
  2. Massiver Ausbau des Herdenschutzes: Elektrozäune, Schutzhunde und Nachtpferche müssen flächendeckend gefördert werden.
  3. Harte Strafen für illegales Töten: Tötungen wie in Schattenhalb müssen mit Höchststrafen geahndet werden.
  4. Schluss mit Lobbyismus und Hetze: Die Agrarlobby und Scharfmacher müssen entlarvt werden, um Landwirte und Naturschützer zu versöhnen.
  5. Aufklärung und Dialog: Nur durch Erkenntnis und Zusammenarbeit kann der Hass überwunden werden.
Beispielfoto Wolf.

Verfahren der Berner Konvention

Am 5. Dezember 2024 entschied der Ständige Ausschuss der Berner Konvention auf eine Beschwerde der Naturschutzorganisationen CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura einzugehen und eine Untersuchung gegen die Schweiz einzuleiten. Die Beschwerde kritisiert, dass die Schweizer Wolfsabschusspolitik gegen die Vorgaben der Berner Konvention verstößt, insbesondere durch:
  • Den Schwellenwert von zwölf Rudeln als Minimalbestand, der als willkürlich angesehen wird.
  • Den Abschuss von Jungtieren zur Basisregulierung.
  • Den Abschuss ganzer Rudel nach einem einzigen Nutztierangriff.
Die Organisationen argumentieren, dass diese Maßnahmen die Wolfspopulation in den Alpen gefährden. Der Schutzstatus des Wolfs wurde kürzlich von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft  (März 2025). Auch hier läuft eine Klage. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates von 1979, verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume, wobei Eingriffe nur unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle und bei nachgewiesenem Schaden erlaubt sind.
Bereits im April 2024 hatte das Büro der Berner Konvention die Schweizer Wolfsregulierung als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet und zusätzliche Informationen zu Herdenschutz und der Definition von „großem Schaden“ gefordert. Die aktuelle Untersuchung, die 2025 fortgesetzt wird, könnte am Ende eine Rüge gegen die Schweiz aussprechen, obwohl keine weiteren Sanktionen vorgesehen sind. Laut Christina Steiner, Präsidentin von CH-Wolf, wurde der Entscheid zur Untersuchung einstimmig getroffen, was die kritische Haltung der Mitgliedstaaten unterstreicht.

Warum das Verfahren „Makulatur“ bleiben wird

  • Keine rechtlichen Sanktionen: Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.
  • Schwache Durchsetzung: Der Ständige Ausschuss kann Empfehlungen aussprechen, aber die Umsetzung liegt bei den Mitgliedsstaaten. Die Schweiz könnte die Empfehlungen ignorieren, ohne ernsthafte Folgen befürchten zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei anderen Ländern (z.B. Norwegen oder Schweden) beobachtet wurde.
  • Politische Prioritäten: In der Schweiz hat die Agrarlobby starken Einfluss und die revidierte Jagdverordnung von 2023 spiegelt den Druck der Landwirtschaft wider. Eine Rüge der Berner Konvention wird kaum ausreichen, um die Politik zu ändern, solange die Interessen der Bauernverbände und Scharfmacher dominieren.
  • Symbolische Wirkung: Für Naturschützer wie CH-Wolf ist das Verfahren ein Erfolg, da es internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Doch ohne konkrete Folgen bleibt es ein PR-Instrument, das die Schweizer Regierung nicht zwingt, ihre Abschusspolitik (92Wölfein2024/25) oder den Umgang mit Kriminellen (wie in Schattenhalb) zu überdenken.

 

Infokasten: Aktuelle Gesamtanzahl der Wölfe in der Schweiz (Stand April 2025)

  • Gesamtanzahl der Wölfe: Im Monitoringjahr 2024/25 (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025) wurden in der Schweiz etwa 221 Wölfe nachgewiesen, zuzüglich der rund 100 Wölfe, die im gleichen Zeitraum getötet wurden (z. B. durch Regulierung, Verkehrsunfälle oder Auseinandersetzungen unter Wölfen). Dies ergibt eine geschätzte aktuelle Population von etwa 120–150 Wölfen zum Stand April 2025.
  • Anzahl der Rudel: Es gibt derzeit 30–39 Wolfsrudel, davon etwa 12–16 grenzüberschreitend mit Italien und Frankreich. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden 39 Rudel bestätigt, jedoch lösten sich drei Rudel aufgrund der Regulierung auf (beide Elterntiere wurden geschossen).
  • Regulierung und Todesfälle: Im Jahr 2024/25 wurden 110 Wölfe getötet, viele davon durch Regulierungsmaßnahmen (z. B. präventive Abschüsse, erlaubt seit Dezember 2023). Weitere Todesursachen sind Verkehrsunfälle und innerartliche Konflikte.
  • Entwicklung: Der Wolfsbestand war in den letzten Jahren erfreulich gewachsen – von 300 Wölfen und 34 Rudeln im Jahr 2023 auf 320 Wölfe im Monitoringjahr 2023/24. Durch die verstärkte Regulierung 2024/25 ist die Population jedoch stark rückläufig.
Beispielfoto Wolf.

 

Das Killen wird weiter gehen

Die nächste präventive Wolfsjagd in der Schweiz beginnt am 1. September 2025 und dauert bis zum 31. Januar 2026, sofern die aktuelle Praxis des Massentötens fortgesetzt wird. Diese Zeiträume wurden bereits in den Vorjahren (z. B. 1. September 2024 bis 31. Januar 2025) angewendet und das revidierte Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist, ermöglicht den Kantonen weiterhin solche Abschüsse unter definierten Bedingungen. Die Kantone müssen jedoch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Gesuche einreichen, die dann geprüft und genehmigt oder abgelehnt werden. Da es bisher keine Hinweise auf eine Änderung dieses Zeitrahmens gibt, ist der 1. September 2025 der voraussichtliche Starttermin.
Sogar außerhalb der offiziellen präventiven Wolfsjagd (1. September bis 31. Januar) dürfen Wölfe in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erschossen werden. Das revidierte Schweizer Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist und die dazugehörige Jagdverordnung erlauben Abschüsse zu jedem Zeitpunkt des Jahres.

1. Abschuss bei „erheblichem Schaden“

  • Wölfe dürfen außerhalb der präventiven Jagdzeit erschossen werden, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren verursachen. Das bedeutet, dass ein Wolf, der wiederholt Nutztiere (z. B. Schafe) reißt, als „schadenstiftend“ eingestuft werden kann.
  • Definition von „erheblichem Schaden“: Laut der Jagdverordnung (Stand 2025) gilt ein Schaden als erheblich, wenn ein Wolf innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 6 Nutztiere (z. B. Schafe oder Ziegen) oder ein Großvieh (z. B. Rind, Pferd) reißt, vorausgesetzt, die Herde war durch Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Zäune, Schutzhunde) gesichert.
  • Genehmigung: Der Abschuss muss vom jeweiligen Kanton beantragt und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden. In der Praxis können solche Genehmigungen relativ schnell erteilt werden, oft innerhalb weniger Tage, wenn der Schaden dokumentiert ist.

2. Notwehr oder Gefahrensituationen

  • In Ausnahmefällen, wenn ein Wolf als eine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt wird (z. B. in der Nähe von Siedlungen oder bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten), kann er auch ohne vorherige Genehmigung getötet werden. Dies fällt unter Notwehr oder die Abwehr von Gefahren und ist im Jagdgesetz sowie im Tierschutzgesetz geregelt.

 

Kantonale Unterschiede: Die Kantone haben unterschiedliche Ansätze. In Graubünden und Wallis, wo die meisten Abschüsse stattfinden, wird die Möglichkeit, Wölfe bei Schaden zu erschießen, häufig genutzt. In Kantonen wie Bern, wo die Wölfin in Schattenhalb getötet wurde, sind solche Fälle seltener, aber die illegale Tötung zeigt, dass diese Regelungen noch zusätzlich zu illegalen Taten aufrufen.
Wolfsfreunde, die sich einsetzen wollen, müssen zunächst verstehen, was in der Schweiz und auch in anderen Ländern vor sich geht. Auf die großen Verbände, die Gelder vom Staat kassieren, oder deren Protagonisten gar selbst zu den Weidetierhaltern gehören, wird kaum Verlass sein.  Deshalb ist es wichtig, kleine und unabhängige Institutionen zu unterstützen und direkt aktiv zu werden. So hatten sich Aktive von „Defend the Wolf“ am Mont Tendre praktisch zwischen die killende Wildhut und die letzten drei Wölfen dort gestellt.

Update:30.05.25

Das Komitee gegen Wolfsabschüsse hat  Strafanzeige als Privatkläger gegen Unbekannt eingereicht. Zitat Oliver Jordi: „Wir haben Akteneinsicht und können, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, von der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung eingeladen werden. Zuerst wollten die Polizisten nicht darauf eingehen mit der Begründung, dass es nichts bringen würde, da das Verfahren ja eh schon am laufen sei. Wir haben aber auf die Anzeige bestanden und konnten unsere Ansichten und Anliegen in der Anklage niederschreiben lassen.
Zudem wollen WIR ein Zeichen gegen die Wilderei setzen.
Besonders tragisch in diesem Fall ist die Tatsache, dass die Fähe trächtig war.
Wir hoffen sehr, dass der oder die Täter gefunden werden und zur Rechenschaft gezogen werden.
Zudem haben wir auch eine Belohnung in aktueller Höhe von CHF3250.- ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung der Täterschaft führen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. beteiligt sich an der Belohnung mit 500 Euro. Weitere Informationen und Kontakt: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

 

Quellen:

http://www.chwolf.org

http://www.pronatura.ch

http://www.swissinfo.ch

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein! Schwarz-Rot kann den Wolf nicht einfach zum Abschuss frei geben

Die Schlagzeile der „BILD“ „Schwarz-Rot gibt den Wolf zum Abschuss frei“ vom 12. April 2025 zeichnet ein einseitiges Bild und erweckt den Eindruck, dass der Wolf in Deutschland bald zur freien Bejagung freigegeben wird. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen dies anders: Die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht im Koalitionsvertrag bedeutet keine automatische Jagd und sein Schutz bleibt durch deutsches und europäisches Recht gesichert. Zudem gibt es eine Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention, die die rechtlichen Hürden für Abschüsse weiter erhöhen könnte.

Die „BILD“: Einseitigkeit statt Fakten

Der „BILD“-Artikel feiert die Pläne von CDU und SPD aus der Perspektive von Jägern, Waldbesitzern und Landwirten, während Naturschutzargumente fast vollständig fehlen. Zitate wie „Mit dem Wolf im Jagdrecht ist Rotkäppchen endlich sicher!“ (Max von Elverfeldt) oder Forderungen nach „aktivem Herdenschutz über die Waffe“ (Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) dominieren. Die Zahl von „über 5700 Nutztieren“ als Opfer von Wölfen (2023) wird ohne Kontext genannt, etwa dass viele Übergriffe durch besseren Herdenschutz vermeidbar wären. Naturschutzverbände oder Wissenschaftler, die die ökologische Bedeutung des Wolfs betonen, kommen nicht zu Wort. Diese Darstellung ist nicht nur einseitig, sondern schürt Ängste und verzerrt die rechtliche Lage. Andere Medien verzerren die Lage ähnlich.
Beispielfoto Wolfsfamilie, © Brigitte Sommer

Rechtliche Lage: Kein Freibrief für die Jagd

Die BILD suggeriert, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) für „Herdenschutz“ führten direkt zu Abschussquoten. Das ist rechtlich nicht korrekt. Hier die Fakten:
  • Europäisches Recht: Der Wolf ist durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag, wurde im März 2025 geändert, um den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzusetzen. Doch dies allein hebt das Tötungsverbot nicht auf. Nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie sind Abschüsse nur erlaubt, wenn:
    • Der „günstige Erhaltungszustand“ der Population wissenschaftlich belegt ist.
    • Erhebliche Schäden (z. B. an Nutztieren) vorliegen.
    • Keine Alternativen wie Herdenschutz greifen.
    • Die Art nicht gefährdet wird.
      In Deutschland ist der günstige Erhaltungszustand nicht  erreicht – mit etwa 209 Rudeln (ca. 2000 Wölfen, Stand 2024) ist die Population regional uneinheitlich. Eine flächendeckende Bejagung oder Quoten wären ein Verstoß gegen EU-Recht und könnten vor Gerichten scheitern.
  • Klage gegen die Berner Konvention: Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen (Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection aus Italien, One Voice aus Frankreich, Great Lakes and Wetlands aus Ungarn) haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention eingereicht. Sie argumentieren, dass die Entscheidung nicht wissenschaftlich fundiert ist und gegen die Prinzipien des Artenschutzes verstößt. Diese Klage könnte die Umsetzung der Herabstufung verzögern oder sogar kippen, da die FFH-Richtlinie erst nach Abschluss des Verfahrens angepasst werden könnte. Bis dahin bleibt der strenge Schutzstatus in der EU weitgehend intakt und Abschüsse unterliegen strengen Einzelfallprüfungen.

  • Nationales Recht: Derzeit regelt § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), dass Wölfe nur bei wiederholten Übergriffen und fehlenden Alternativen entnommen werden dürfen – mit Genehmigung der Naturschutzbehörden. Die Aufnahme ins BJagdG würde den Wolf als jagdbares Tier einstufen, ähnlich wie Luchs oder Wildkatze, die jedoch ganzjährige Schonzeiten haben. Wir fordern dasselbe für den Wolf: Eine klare Schonzeit ohne pauschale Abschüsse. Selbst die geplante Änderung des BJagdG für „Herdenschutz“ bindet Abschüsse an diese Bedingungen. Eine „Jagd“ im Sinne von Quoten ist rechtlich nicht machbar, solange der Erhaltungszustand nicht gesichert ist.
  • Herdenschutzregelungen: Die Änderung des BJagdG könnte Genehmigungen für so genannte „Problemwölfe“ vereinfachen, z. B. durch schnellere Verfahren oder klarere Schadenskriterien. Doch auch hier bleibt der Nachweis erforderlich, dass Alternativen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen. EU-Recht verlangt, dass präventive Maßnahmen Vorrang haben – eine pauschale Bejagung ist ausgeschlossen.
Die Freude von Jagdverbänden, die die BILD zitiert, täuscht. Die Klage vor dem EuGH und die strengen Vorgaben der FFH-Richtlinie machen klar: Der Wolf ist kein Freiwild, und Abschüsse bleiben eng reguliert.
Beispielfoto Wolf.

Herdenschutz: Lösungen statt Abschüsse

Die „BILD“ fokussiert auf Schäden durch Wölfe, ignoriert aber, dass präventiver Herdenschutz die effektivste Lösung ist. In Regionen wie Brandenburg oder Niedersachsen reduzieren Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Weidemanagement Übergriffe erheblich – etwa auf unter 5 % der möglichen Schäden, wie Pilotprojekte zeigen. Der Staat muss hier investieren: mit Förderungen, Beratung und unbürokratischen Zuschüssen. Abschüsse hingegen lösen keine Probleme – sie destabilisieren Rudel, können Übergriffe durch Einzeltiere erhöhen und sind rechtlich sowie ökologisch fragwürdig. Die Klage gegen die Berner Konvention unterstreicht zudem, dass wissenschaftliche Daten für Abschüsse fehlen – Herdenschutz bleibt die einzige nachhaltige Antwort.

Der Wolf: Ein Gewinn für die Natur

Der Wolf reguliert Wildbestände auf natürliche Weise, fördert die Artenvielfalt und sorgt für gesunde Ökosysteme. Seine Rückkehr ist ein Erfolg des Naturschutzes, den die „BILD“ auf ein Schreckgespenst reduziert. Anstatt „Rotkäppchen“-Märchen zu bedienen, brauchen wir Aufklärung: Der Wolf meidet Menschen und Schäden sind mit Schutzmaßnahmen minimierbar. Die Klage vor dem EuGH zeigt, dass der Artenschutz nicht kampflos aufgegeben wird – ein Hoffnungssignal für den Wolf.

Einseitigkeit in den Medien: Der Wolf als Sündenbock

 

Ausriss aus der BILD: Quelle: https://www.bild.de/politik/wolf-schwarz-rot-will-abschuss-wieder-erlauben-jaeger-froh-67f7cf2238c3276cfc92e26a

 

Der BILD-Artikel ist symptomatisch: Er fokussiert auf Jäger (z. B. Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) und Landwirte (z. B. Max von Elverfeldt), die Abschüsse fordern, und dramatisierte Zahlen wie „über 5700 gerissene Nutztiere“ (2023), ohne den Erfolg von Herdenschutzmaßnahmen zu erwähnen. Naturschutzstimmen fehlen völlig. Doch diese Einseitigkeit ist kein Einzelfall. Ob Tageszeitungen, TV-Berichte oder Online-Portale – viele Massenmedien neigen dazu, den Wolf als „Problem“ zu zeigen, während seine ökologische Bedeutung oder die rechtliche Komplexität unterbelichtet bleiben. Warum ist das so?
  1. Sensationsgier und Emotionen:
    Der Wolf ist ein emotionales Thema. Schlagzeilen wie „Wolf bedroht Bauern!“ oder „Rotkäppchen in Gefahr!“ (wie bei „BILD“) erzeugen Aufmerksamkeit, Klicks und Auflage. Konflikte verkaufen sich besser als differenzierte Analysen. Die Angst vor dem „bösen Wolf“ ist tief in der Kultur verwurzelt und Medien bedienen dieses Märchen-Narrativ, statt aufzuklären, dass Wölfe Menschen meiden und Schäden durch Schutzmaßnahmen minimierbar sind.
  2. Einfluss von Lobbygruppen:
    Jagd- und Landwirtschaftsverbände haben starke Netzwerke und direkten Zugang zu Medien. Ihre Vertreter liefern prägnante Zitate, wie im „BILD“-Artikel und präsentieren sich als „Betroffene“, die einfache Lösungen (Abschuss) fordern. Naturschutzverbände wie wir haben oft weniger Ressourcen und werden seltener zitiert, da ihre Argumente komplexer sind und wissenschaftliche Daten oder rechtliche Details erfordern, die weniger „griffig“ wirken.
  3. Zeit- und Kostendruck im Journalismus:
    Viele Redaktionen arbeiten unter hohem Druck, mit schrumpfenden Budgets und weniger Fachjournalisten. Recherchen zu Themen wie der FFH-Richtlinie oder der Klage vor dem EuGH sind zeitaufwendig. Es ist einfacher, Pressemitteilungen von Jagdverbänden zu übernehmen oder „Betroffenenstimmen“ wie Landwirte zu zitieren, als die rechtliche Lage oder ökologische Vorteile des Wolfs zu beleuchten.
  4. Politische Narrative:
    Die Wolf-Debatte wird oft politisch instrumentalisiert. Parteien, die ländliche Wähler ansprechen wollen, nutzen den Wolf als Symbol für „Stadt gegen Land“ oder „Naturschutz gegen Bauern“. Medien greifen solche Narrative auf, weil sie polarisieren und Aufmerksamkeit garantieren. Die „BILD“ etwa spiegelt die Stimmung der Koalition wider, ohne die rechtlichen Hürden oder die Klage gegen die Berner Konvention zu erwähnen.
  5. Mangelnde Naturschutz-Akzeptanz:
    In Teilen der Gesellschaft und Medien wird Naturschutz im Gegensatz zur Klimadebatte, als „elitär“ oder „realitätsfern“ wahrgenommen. Der Wolf wird zum Symbol für vermeintlich übertriebene Umweltpolitik, während die Sorgen von Landwirten als „volksnah“ gelten. Diese verzerrte Wahrnehmung führt dazu, dass Medien eher die „Betroffenen“ in den Vordergrund stellen als die Vorteile eines gesunden Ökosystems.

Özdemir und die Grünen: Ein enttäuschender Kurs für den Naturschutz?

Viele Menschen verbinden die Grünen mit Umwelt- und Naturschutz, doch Özdemirs angebliche Unterstützung der Jagdrechtsänderung wirft Fragen auf. Die Erwartung, dass die Grünen konsequent für Artenvielfalt und Biodiversität kämpfen, wird hier enttäuscht. Wenn Özdemir tatsächlich Abschüsse erleichtert, anstatt Herdenschutz zu priorisieren, widerspricht das grünen Kernwerten. Der Wolf ist ein Symbol für intakte Ökosysteme – ihn zu opfern, um Landwirte zu besänftigen, zeigt einen kurzsichtigen Kurs. Dies könnte Teil eines Trends sein, in dem die Grünen Kompromisse eingehen, um ländliche Wähler zu gewinnen, dabei zeigen Umfragen, dass auch ein Großteil der Landbevölkerung die Rückkehr der Wölfe begrüßt.
Darüber hinaus wird den Grünen oft vorgeworfen, ihre Wahlversprechen in mehreren Bereichen gebrochen zu haben, insbesondere in der Friedenspolitik. Vor der Bundestagswahl 2021 betonten die Grünen Abrüstung, Diplomatie und Zurückhaltung bei militärischen Einsätzen. Doch seit Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 unterstützte die grüne Außenministerin Annalena Baerbock Waffenlieferungen und eine harte Haltung gegenüber Russland, was Kritiker als „Kriegstreiberei“ bezeichnen. Die Zustimmung zu einer massiven Aufrüstung, etwa durch das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr, steht im Widerspruch zu früheren Positionen gegen militärische Eskalation. Dies verstärkt den Eindruck, dass die Grünen Machtpolitik über Notwendigkeiten stellen.
Die Wolfspolitik Özdemirs könnte ein weiteres Beispiel sein: Statt Naturschutz zu verteidigen, scheint er Kompromisse mit der Jagd- und Landwirtschaftslobby einzugehen. Für viele Wähler untergräbt dies das Vertrauen, dass die Grünen ihre Kernversprechen – sei es für Naturschutz oder Frieden – konsequent einhalten. Wir fordern: Die Basis der Grünen sollte zu ihren Wurzeln zurückkehren und Naturschutz sowie Friedenspolitik entschieden vertreten, um wieder glaubwürdig zu werden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Wolf in Bissendorf: Rotkäppchensyndrom und die wahren Gefahren für unsere Kinder

Achtung: Jägerlatein im Wald. Die Sichtung eines einzelnen Wolfs in Bissendorf wird wieder einmal zum Anlass für überzogene Maßnahmen. Wolfsberater Frank Schlattmann, ein bekannter Jäger, rät dazu, mit Kindergruppen den Wald zu meiden, und beruft sich auf vage Sicherheitsbedenken. Dieser Rat ist nicht nur unsinnig, sondern schadet unseren Kindern mehr, als er nützt – gerade nach den Folgen der Corona-Krise. Der Wolf ist ein Gewinn für die Natur – die wirklichen Gefahren lauern anderswo.

Der Wolf: Ein scheues Tier, keine Bedrohung

Der Wolf in Bissendorf ist ein Einzelgänger, der Rehe und ungeschützte Schafe gerissen hat – ein natürliches Verhalten, das niemanden überraschen sollte. Die Empfehlung, Kindergruppen aus dem Wald fernzuhalten, ist jedoch völlig überzogen. Wölfe sind scheu und meiden Menschen konsequent. Das Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bestätigt: Es gibt in Deutschland keinen einzigen dokumentierten Fall eines Wolfsangriffs auf Menschen. Selbst in wolfsreichen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg nicht. Die Chance, dass ein Kind einem Wolf begegnet – geschweige denn attackiert wird –, ist praktisch null. Schlattmanns Rat schürt unnötige Angst und raubt Kindern die Naturerfahrung – ein Rückschlag, den sie nach den Einschränkungen der Corona-Krise nicht brauchen.

Ein Jäger mit Eigeninteressen?

Frank Schlattmann ist nicht nur Wolfsberater, sondern auch Jäger. Diese Doppelrolle wirft Fragen nach seiner Objektivität auf. Jäger sehen Wölfe oft als Konkurrenz, da sie Wildbestände reduzieren, die für die Jagd interessant sind. Ist sein Ratschlag wirklich von Sorge um Kinder getrieben – oder dient er dem Interesse, den Wolf als Bedrohung darzustellen und seine Population zu kontrollieren? Die Jägerschaft lobbyiert seit Jahren für eine stärkere Bejagung von Wölfen. Schlattmanns Empfehlung könnte somit weniger der Sicherheit dienen, sondern vielmehr den Wolf in der öffentlichen Wahrnehmung diskreditieren – ein Manöver, das dem Naturschutz schadet.

Die echten Gefahren für Kinder – und die Rolle der Natur

Achtung: Jägerlatein im Wald. Das Jägerrotkäppchen. KI-Bild von GROK/X generiert.

 

Statt einem harmlosen Beutegreifer nachzujagen, sollten wir uns den realen Risiken widmen. Verkehrsunfälle fordern jährlich etwa 20 Kinderleben, oft auf dem Schulweg oder in Wohngebieten – verursacht durch Autos, nicht durch Wölfe. Hunderte Kinder werden zudem jedes Jahr durch Hundebisse verletzt; 2023 meldete das Statistische Landesamt Niedersachsen über 1.200 Bissvorfälle, viele mit Kindern als Opfer. Im Wald sind Zecken, die Borreliose oder FSME übertragen, eine größere Gefahr – Tausende Fälle jährlich, auch bei Kindern. Dazu kommt die erschütternde Realität von Gewalt: Laut Bundeskriminalamt wurden 2023 über 17.000 Fälle von Kindesmisshandlung registriert, meist im familiären Umfeld.
Die Corona-Krise hat diese Lage verschärft. Studien zeigen, dass Kinder massenhaft psychische Schäden erlitten haben – Angststörungen und Depressionen stiegen laut Robert Koch-Institut um über 30 Prozent. Gleichzeitig entwickelten viele Übergewicht durch monatelange Schließungen von Schulen und Sportstätten; die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin meldete 2022 einen Anstieg der Adipositas-Rate bei Kindern um 25 %. Bewegung in der Natur ist für sie jetzt wichtiger denn je – sie stärkt Körper und Geist. Den Wald zu meiden, wie Schlattmann vorschlägt, ist das Letzte, was unsere Kinder brauchen.
Und dann gibt es noch die Gefahren durch Jäger selbst. Die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert seit 2002 anhand von Presseberichten Jagdunfälle und Straftaten mit Jagdwaffen. Sie gibt an, dass jährlich bis zu 40 Menschen in Deutschland durch Jäger und deren Waffen sterben könnten – sowohl durch klassische Jagdunfälle (z. B. Verwechslung mit Wild) als auch Beziehungstaten (z. B. ein Jäger erschießt Familienmitglieder). Für 2023 meldet die Initiative bis August mindestens 36 Todesfälle, überwiegend durch Beziehungstaten; die tatsächliche Zahl könnte höher sein, da nicht alle Vorfälle publik werden. Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften verzeichnen etwa 1.600 Jagdunfälle pro Jahr während legaler Jagdausübung, inklusive Verletzungen und vereinzelt Todesfälle. Damit sind Jäger eine weitaus größere Gefahr für Kinder.

Vernunft statt Hysterie

Der Wolf in Bissendorf ist kein Grund zur Sorge, sondern ein Zeichen für eine gesündere Natur. Schlattmanns Rat, Kinder aus dem Wald zu verbannen, ist nicht nur überflüssig, sondern könnte von jagdlichen Eigeninteressen geprägt sein – und ignoriert die Heilwirkung der Natur nach Corona. Die wahre Gefahr liegt in Autos, Hunden, Krankheiten, Gewalt, den Folgen der Coronapolitik und nicht zuletzt in Jagdunfällen – nicht in einem scheuen Wolf. Statt Hysterie zu fördern, sollten wir unsere Kinder schützen, wo es zählt, und ihnen die Freiheit in der Natur gönnen, die sie verdienen.

Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Wolf-in-Bissendorf-gesichtet-Experte-raet-zur-Vorsicht,aktuellosnabrueck13220.html

https://www.ljn.de/jaegerschaften/melle/wild-und-jagd/jagdausbildung

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Wie Leser Propaganda gegen Wölfe in Zeitungsartikeln erkennen können

Ein Blick durch die Linse von Jonas Tögels Buch „Kriegsspiele“:  In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Rückkehr des Wolfs ein kontroverses Thema, das in Zeitungsartikeln oft emotional und einseitig dargestellt wird. Doch wie können Leser Propaganda in diesen Berichten erkennen?

Jonas Tögel, Propagandaforscher und Autor des Buches „Kriegsspiele: Wie NATO und Pentagon die Zerstörung Europas simulieren“, bietet mit seiner Analyse von Manipulationsstrategien hilfreiche Werkzeuge, um solche Techniken auch in der Berichterstattung über Wölfe zu entlarven. Dieser Artikel zeigt, wie Leser mithilfe von Tögels Ansätzen gezielt hinter die Kulissen journalistischer Narrative blicken können.
Beispielfoto Wolf.

Der Wolf als Sündenbock: Ein emotionales Narrativ

Seit der Wiederansiedlung des Wolfs in Mitteleuropa berichten Medien regelmäßig über Risse von Nutztieren, Konflikte mit Landwirten und vermeintliche Gefahren für den Menschen. Schlagzeilen wie „Wolf greift Schafherde an“ oder „Bauern in Angst vor dem Wolf“ sind keine Seltenheit. Tögel beschreibt in „Kriegsspiele“, wie Emotionen gezielt genutzt werden, um eine Bedrohungslage zu konstruieren. Ähnlich wird der Wolf oft als „Feind“ dargestellt – ein Narrativ, das Angst schürt und rationale Diskussionen über Koexistenz erschwert. Leser sollten sich fragen: Wer profitiert von dieser Angst? Häufig sind es Interessengruppen wie Jagdverbände oder landwirtschaftliche Lobbyisten, die eine Abschussfreigabe fordern. Auch die Waffenlobby spielt eine Rolle.

Sprache als Manipulationswaffe

Ein zentraler Punkt in Tögels Analyse ist die Macht der Sprache. In „Kriegsspiele“ erläutert er, wie gezielte Wortwahl – etwa Begriffe wie „böse“ oder „nicht gewinnbar“ im Kontext von Kriegspropaganda Wahrnehmungen lenkt. Übertragen auf die Wolfsdebatte fällt auf, dass Begriffe wie „Bestie“, „Killer“ oder „Plage“ in Artikeln oft unreflektiert verwendet werden. Solche negativ konditionierten Wörter verstärken das Bild eines gefährlichen Eindringlings, obwohl wissenschaftliche Daten zeigen, dass Wölfe für Menschen kaum eine Bedrohung darstellen. Leser können dies erkennen, indem sie die Wortwahl kritisch prüfen: Werden Fakten durch Adjektive verzerrt? Fehlt eine neutrale Beschreibung?

Einseitigkeit und Weglassen von Kontext

Tögel betont in seinem Buch, dass Propaganda oft durch Auslassung funktioniert. In der Berichterstattung über Wölfe wird selten erwähnt, dass deren Bestände in Deutschland (Stand 2020/21: 157 Rudel) ökologisch wertvoll sind, da sie das Wildtier-Management unterstützen, etwa durch die Regulation von Rehpopulationen. Stattdessen dominieren Berichte über Schäden an Nutztieren, ohne den Kontext zu liefern, dass solche Fälle relativ selten sind und Herdenschutzmaßnahmen oft erfolgreich Abhilfe schaffen. Leser sollten nachfragen: Welche Perspektiven fehlen? Werden Experten wie Biologen oder Naturschützer zitiert oder nur Betroffene mit klarer Interessenlage?

Wiederholung als Verstärker

Ein weiteres Prinzip aus Kriegsspiele ist die Wiederholung als Mittel zur Verankerung von Botschaften. Wenn Medien wiederholt von „Wolfsangriffen“ berichten, ohne die Gesamtzahl der Vorfälle ins Verhältnis zu setzen (in Deutschland etwa 3.000 Risse pro Jahr bei Millionen Nutztieren), entsteht der Eindruck einer ständigen Bedrohung. Tögel zeigt, wie militärische Propaganda durch ständige Wiederholung Feindbilder festigt – ein Mechanismus, der auch hier greift. Leser können dies entlarven, indem sie die Häufigkeit bestimmter Schlagzeilen hinterfragen und nach statistischen Belegen suchen.

Beispiel aus der Praxis

Ein hypothetischer Zeitungsartikel könnte lauten: „Wölfe bedrohen die Existenz unserer Bauern – wann greift die Politik endlich durch?“ Tögels Methodik würde uns dazu anleiten, folgende Fragen zu stellen:
  • Emotionale Aufladung: Warum wird von „Bedrohung der Existenz“ gesprochen, obwohl Kompensationszahlungen existieren?
  • Sprache: Wieso „durchgreifen“ statt „lösen“ – wird hier ein Kampf suggeriert?
  • Kontext: Fehlen Angaben zu Herdenschutz oder ökologischen Vorteilen?
  • Interessen: Wer wird zitiert – nur Bauern und Jäger oder auch Wissenschaftler?

Fazit: Kritischer Blick statt blinder Zustimmung

Jonas Tögels „Kriegsspiele“ lehrt uns, dass Propaganda nicht nur in geopolitischen Kontexten existiert, sondern auch in scheinbar alltäglichen Themen wie der Wolfsdebatte. Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz können Manipulation erkennen, indem sie Emotionen, Wortwahl, Auslassungen und Wiederholungen hinterfragen. Der Wolf ist kein Kriegsgegner, sondern ein Teil der Natur – eine differenzierte Berichterstattung sollte dies widerspiegeln. Indem wir Tögels Werkzeuge nutzen, werden wir resilienter gegenüber einseitigen Narrativen und können uns eine fundierte Meinung bilden.
Hier ein Vortrag von Dr. Tögel: https://www.youtube.com/watch?v=FkxmSUFt4zA

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Skandal im Territorium Hohe Rhön: Wo ist Wölfin Frigga?

Seit Monaten gibt es in der Liste des LfU in Bayern keine neuen Nachweise mehr aus dem Territorium Hohe Rhön, dem Gebiet von Wölfin Frigga und ihrem Partner Griso. Insider berichteten darüber, dass Frigga bereits im Juli 24 illegal beseitigt worden sei. Wir waren erneut vor Ort und suchten nach Spuren. Auch gehen wir der Frage nach, ob die Wölfe in der Langen Rhön nicht nur den Bauern ein Dorn im Auge sind, sondern auch einem ehrgeizigen Birkhuhnprojekt und wir zeigen auf, dass heutzutage nur die Taten der Jäger in Naturschutzgebieten und Biossphärenreservaten geschützt werden, aber auf Wildtiere gnadenlos Jagden, ja sogar Drückjagden veranstaltet werden. Und wir veröffentlichen Teile der Abschussverfügung, in denen klar wird, dass der größte Teil der Weidetiere bei Rissen überhaupt nicht geschützt gewesen waren. Lesen Sie hier unsere neue Fotoreportage.

Tatsächlich stammt der aktuellste Nachweis von Griso (GW3519m) laut der LfU-Liste vom 16. Oktober 2024. Der letzte Nachweis von Frigga (GW3092f) ist in der Liste am 25.07.24 aufgeführt. Im September, Oktober und November werden noch drei verschiedene Welpen (GW4464m, GW4442m,  GW4403m) des Wolfspaares Frigga und Griso nachgewiesen. Angeblich würden dort weiter Wölfe und Nachweise erhoben, doch seit November 2024 ist die Liste Hohe Rhön nicht aktualisiert worden. Warum nicht?

Uns liegen starke Indizien darüber vor, dass Frigga tatsächlich totgeschossen wurde. Sie wäre gerade mal vier Jahre alt geworden, hätte gerade ihren ersten Wurf gehabt und es bliebe ihr verwehrt, ihre Welpen zu betreuen und aufwachsen zu sehen. Frigga ist auch die Mutter von Nuka, der  von der Auffangstation in der Lüneburger Heide als Findelwolf bezeichnet wird. Aber das ist er nicht wirklich, denn Frigga hätte einen ihrer Welpen niemals freiwillig zurück gelassen.  Nuka war vor dem 15.06.24 hilflos im Territorium gefunden worden. Frigga ist eine Wölfin, deren Schicksal stellvertretend für so viele Wölfe in Deutschland und Europa steht. Weil aufgehetzte Bauern glauben, dass tote Wölfe ihre Probleme lösen würden und weil schießwütige Jäger Töten als Hobby sehen?

Es wird immer mehr zur gängigen Methode, einen Elternteil oder Partner zuerst wegzuschießen. Wenn der verbleibende Partner dann auf leichte Beute wie Weidetiere zurückgreifen muss, wird der Abschuss gefordert und in vielen Fällen auch genehmigt. Dies wäre auch eine Erklärung dafür, dass Griso, der vorher nie Weidetiere angegriffen hatte, einen Riss am 26.08.24 verursachte, auf den daraufhin eine Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken abgeschossen worden war, die sich im Territorium Hohe Rhön befunden haben soll. Entsprechende Stellen in der Abschussverfügung sind geschwärzt. Die Schießgenehmigung galt aber bereits seit dem 31.07.24, ohne dass die Bevölkerung davon etwas wusste. Erst durch eine Pressemitteilung wurde Ende August, nach vollendeten Tatsachen,  darüber informiert. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstatteten darauf Strafanzeige gegen die Verantwortlichen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/08/31/bayern-mutterwoelfin-frigga-per-schiessbefehl-hingerichtet-strafanzeige/

Wenn Frigga schon seit Ende Juli tot gewesen ist, könnte die sinnlos erschossene Schwester von Griso aus dem Rudel Wildflecken auf dem Nachbargebiet der Langen Rhön gewesen sein, um die Welpen mit zu versorgen. Dies würde die ganze Dramatik noch verschlimmern. Nachweise über das Nachbarrudel Wildflecken gibt es seit September 24 nicht mehr in der LfU-Liste. Das LfU könnte also mit einer Aktualisierung der Liste für mehr Klarheit sorgen, doch stattdessen mauert die Behörde und beantwortet uns auch eine entsprechende Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz bislang nicht. Sollten wir weiter keine Antwort erhalten, werden wir rechtliche Schritte einleiten.

 

Spuren von Hasen, bzw. Wildkaninchen. Schnüffelnase Alba im Einsatz.  © Brigitte Sommer

 

 

Auf Spurensuche mit Liv im Territorium Lange Rhön.

 

Im Kerngebiet fanden wir keinerlei Spuren vom Rudel

 

Schöner Schein im so genannten Biosphärenreservat Rhön

 

Ein Biosphärenreservat ist ein Schutzgebiet, das von der UNESCO im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) anerkannt wird. Es hat mehrere Ziele:

 

  • Naturschutz: Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
  • Nachhaltige Entwicklung: Förderung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial tragfähig ist.
  • Forschung und Bildung: Unterstützung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten und Bildungsprogrammen zur Umweltbildung.

 

Ein Biosphärenreservat besteht typischerweise aus drei Zonen:

 

  1. Kernzone: Hier ist die Natur weitgehend unberührt und der Schutz der Biodiversität steht im Vordergrund. Menschliche Aktivitäten sind hier stark eingeschränkt.
  2. Pufferzone: Diese umgibt die Kernzone und dient als Übergangsbereich, in dem nur Aktivitäten erlaubt sind, die den Schutz der Kernzone nicht beeinträchtigen, wie z.B. sanfte Formen des Tourismus oder traditionelle Landnutzung.
  3. Übergangs- oder Entwicklungszone: Diese äußere Zone ermöglicht eine nachhaltige wirtschaftliche und menschliche Aktivität, die mit den Zielen des Reservats vereinbar ist. Hier finden oft Projekte zur nachhaltigen Entwicklung statt.

 

Biosphärenreservate sollen somit ein Modell für eine harmonische Koexistenz von Mensch und Natur darstellen. Welch ein Irrtum!

 

 

Am Gangolfsberg ist das Kerngebiet des Biosphärenreservates. Viele Menschen glauben, dass hier nicht gejagt werden dürfte. Die Realität sieht anders aus. © Brigitte Sommer

In Naturschutzgebieten wie Nationalparks, NSG’s und den Zonen I und II der Biosphärenreservate muss sich die Jagd an den Schutzzielen der jeweiligen Gebiete orientieren – und sich ihnen unterordnen, wenn dies fachlich geboten ist! In den meisten Schutzgebieten außer den Nationalparks gibt es bislang kaum Regelungen zur Jagd im Gebiet. In sehr vielen solcher ökologisch bedeutsamen Gebiete komme es zu erheblichen Interessenkonflikten zwischen konventionell ausgeübter Jagd und Naturschutz, mitunter auch zwischen Forst- und/ oder Landwirtschaft und Naturschutz, schreibt Wildökologie heute.

Es wird massiv gejagt

Fakt ist, dass im Biosphärenreservat Rhön und im Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ massiv gejagt wird. Wir berichteten hier, wie es außerhalb der Wanderwege aussieht. Normale Bürger wissen von dem Treiben nichts, da gegen jeden, der die Wanderwege verlässt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet wird. Jagdfrevel kann also überhaupt nicht, oder nur schwer nachgewiesen werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/10/15/bayern-vier-verwaiste-wolfswelpen-im-territorium-von-woelfin-frigga-in-der-hohen-rhoen/

Fakt ist weiterhin, das ausgerechnet im Wolfsterritorium „Hohe Rhön“, zu der auch  die „Lange Rhön“ gehört, ein ehrgeiziges Wiederansiedelungsprojekt von Birkhühnern läuft. Auf der Seite des Biosphärenservat Rhön heißt es zum Projekt der Wildland-Stiftung (einer Jägerstiftung), die die Birkhühner betreut: „Nach den ersten fünf Jahren Auswilderung von 68 schwedischen Birkhühnern zog die Wildland-Stiftung eine positive Bilanz. Seit Jahren stiegen die Birkwild-Zahlen in der Rhön zum ersten Mal durch natürliche Reproduktion wieder an. Mit 14 Hähnen und elf Hennen bei der Herbstzählung 2014, darunter neun Jungvögel, stimmte dies optimistisch. Inzwischen sind die Verantwortlichen nicht mehr so optimistisch, denn den Birkhühnern gehe es aktuell gar nicht gut.

Sind die Wölfe dem Birkhuhnprojekt im Weg?

Neben der notwendigen Biotoppflege wird auch Jagd auf die natürlichen Feinde des Birkhuhns  gemacht

Auf telefonische Nachfrage bestätigten uns Sprecher, dass dort massivst Jagd auf Füchse, Marder, Wiesel und Wildschweine gemacht werden würde, da diese Tiere eine Gefahr für die Birkhühner darstellen würden. Stört da nicht ein großer Beutegreifer erst Recht? Waren Frigga und ihre Familie etwa nicht nur den Bauern dort im Weg?

Eine entsprechende Nachfrage von uns an einen Sprecher des Projektes wurde verneint. Wölfe seien dort nicht das Problem. Aber ist diese Antwort glaubhaft?

Im November 2024 berichteten wir sogar über Drückjagden, die im Gebiet stattgefunden hatten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/06/bayernhessen-weitere-drueckjagden-in-wolfsgebieten/

Diese Drückjagd fand am 02.11.24 im Wolfsterritorium Lange Rhön statt. © Biosphärenreservat Rhön.

 

Hochsitze, kaum 400 Meter Luftlinie von dem Kernzonengebietsschild entfernt. © Brigitte Sommer

 

Mehrzahl der gerissenen Weidetiere ohne Schutz

In der uns vorliegenden Abschussverfügung vom 31.07.2024, die uns mit sehr vielen geschwärzten Stellen zu Orten und Personen, erst am 18.11.24 zugestellt wurde,  wurden Risse aus anderen Landkreisen herangezogen, bei denen ein Abschuss bereits vor Gericht gescheitert war. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/

Intransparente Rissliste

In der Rissliste des LfU Bayern ist nicht öffentlich aufgeführt, ob ein Schutz vorhanden ist. Wir bezeichnen dies als intransparent und fast schon böswillig, da von neutraler Seite gar nicht überprüft werden kann, ob überhaupt ein Schutz vorhanden gewesen ist: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/verdachtsfall/index.htm

Diese Art und Weise eröffnet willkürlichen Abschussverfügungen Tür und Tor.

 

 

 

 

 

 

 

Während es vorher von schlechten Zäunen nur so wimmelte, sollen die letzten Risse plötzlich an Zäunen stattgefunden haben, die tipptopp waren? Unglaubwürdig.

Blick in die Hohe Rhön

 

Spuren vom Fuchs. Füchse haben jetzt Paarungszeit. Aber auch jetzt werden sie gnadenlos bejagt. Im Revier von Frigga mit dem Argument, man müsse Bodenbrüter wie ein ehrgeiziges Birkhuhnprojekt, schützen. © Brigitte Sommer

 

 

Wanderweg am Gangolfsberg. © Brigitte Sommer

 

 

Ein mystischer Ort mit Zeugnissen aus der Vorzeit © Brigitte Sommer

 

 

Gangolfskreuz. ©Brigitte Sommer

 

 

Schnüffelnasen Liv und Alba. © Brigitte Sommer

 

 

 

Trittsiegel vom Wildschwein. ©Brigitte Sommer

 

 

 

 

Blick nach Südwesten © Brigitte Sommer

 

Kleine Holzskulptur auf dem Naturlehrpfad am Gangolfsberg. Dieser Wanderweg ist anspruchsvoll und nur für trittsichere und schwindelfreie Wanderer geeignet. © Brigitte Sommer

 

Wolfsschutz-Deutschland ist mit Mitgliedern direkt vor Ort in den Wolfsgebieten. Hier auch im Territorium Hohe Rhön. Wir freuen uns über neue Mitglieder, deren Identität wir selbstverständlich schützen.

 

 

Blick nach Westen Richtung Wildflecken. © Brigitte Sommer

 

Oft mit dabei: Spürnase Liv. © Brigitte Sommer

 

Dieser Hochsitz hat auch schon bessere Tage gesehen. © Brigitte Sommer

 

Massive Jagd im Gebiet Hohe Rhön

 

 

 

Brigitte Sommer mit Liv. © Gudrun H.

 

Märchenhafte Farbspiele bei Nebel. © Brigitte Sommer

 

Unglaublich schöne Lichtstimmung am Basaltsee. © Brigitte Sommer

 

Im Herbst wurde am Basaltsee umfangreich gerodet. Schwere Maschinen zerstörten den empfindlichen Boden auf dem Hochplateau. © Brigitte Sommer

 

Rodungen direkt am Basaltsee. © Brigitte Sommer

 

Dies könnten Wolfstrittsiegel sein. © Brigitte Sommer

Unterwegs mit Liv und Alba: Brigitte und Gudrun.

 

Gekippte Bayerische Wolfsverordnung wieder in Kraft

Seit Oktober ist auch die Bayerische Wolfsverordnung wieder in Kraft, die von Gerichten gekippt worden war, weil klagefähige Verbände bei Abschussverfügungen nicht mit einbezogen worden waren. Der BUND kündigte im Dezember an, erneut zu klagen. Es wäre also durchaus möglich, dass es in Bayern erneute geheim gehaltene Abschussverfügungen im Territorium Höhe Rhön und auch anderswo gibt.

 

Durch KI von Grok/X erstelltes Bild einer Wolfsfähe, das dem tatsächlichen Aussehen von Frigga mit ihrem zierlichen Körperbau und dem dunkleren Fell nahezu gleich kommt.

 

Quellen:

https://www.wildoekologie-heute.de/themen/jagd-in-schutzgebieten/

https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/natur/projekte-im-bereich-natur/birkhuhn-in-der-rhoen

https://www.wildland-bayern.de/projekte/birkwild-in-der-rhoen-2/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/06/15/bayern-wolfswelpe-in-der-rhoen-gerettet/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/18/neue-nachweise-von-rhoenwoelfin-frigga-und-neues-schmierentheater/

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayern-wolfsverordnung-wolf-klage

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/08/01/wolfsverordnungsirrsinn-in-bayern/

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-woelfe-bund-naturschutz-wiederansiedlung-rudel-lux.QqiDF3ZpQHWumnpkW2DKiT?fbclid=IwY2xjawIEk9NleHRuA2FlbQIxMQABHZJ4KxpkTUtV6tkZpV4HA2LVDVuGDEfc4DId-VXbGDlTmeRs8YgiWii_zQ_aem_IaWZBkFRp4XwQ38d_6u8tA

 

Mehr bürgerliches Engagement gegen Lobbyinteressen

Wir klagen an, dass unserer Ansicht nach die Behörden in Bayern zu eng mit den Interessen des Bauern- und Jagdverbandes verstrickt sind. Wir brauchen dringend mehr aktive Hilfe in der Rhön. Selbstverständlich geben wir die Identität unserer aktiven Mitglieder nicht heraus: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Für Informanten haben wir eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet: 0176 48732612

Wir garantieren Quellen- und Informantenschutz

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Skandinavien rottet seine Wölfe durch brutale Lizenzjagden aus

So genannte Lizenzjagden auf Wölfe in Skandinavien sind zu Recht ein kontroverses Thema. Auch ganz aktuell geht das Töten und die damit verbundenen Gräueltaten auf Wölfe schon wieder los. 20 von 30 Wölfen mussten schon sinnlos ihr Leben lassen, damit die Mordlust von Menschen befriedigt wird. Anhand von Wölfin Ylvas Schicksal wird deutlich, dass es um nicht anderes geht. Lesen sie hier ihre erschütternde Geschichte.

Heute vermeldet die schwedische Presse, dass 20 Wölfe von einer Quote von 30 Tieren getötet wurden. Die Jagdperiode hatte erst am vergangenen Donnerstag begonnen und kann bis zum 15. Februar fortgesetzt werden.

Die Bezirksverwaltungen der schwedischen Bezirke Örebro, Västmanland, Värmland und Västra Götaland haben das Totschießen in fünf Gebieten genehmigt – zwei davon im Bezirk Örebro. Das schwedische Wolfsmanagement rechnet mit sechs Wölfen pro Gebiet, so dass die Gesamtquote 30 Wölfe beträgt.

Am ersten Januar 25 sollte die Lizenzjagd auf Wölfe auch in Norwegen beginnen. Daraus wird allerdings in diesen Jahr wohl nichts. Das Amtsgericht Oslo hat die Jagd nämlich gestoppt.  Das zuständige Ministerium hatte ursprünglich die Tötung von zwölf Wölfen genehmigt und zwar auf alle Familienmitglieder des rein norwegischen Reviers Risberget-Ulvåa sowie der beiden Grenzreviere Boksjø und Fjornshöjden. Gegen den Abschuss hatten zwei Tierschutzorganisationen geklagt.

Update 22.01.25 – Die Klagen sind vor Gericht gescheitert, auch in Norwegen werden jetzt Wölfe abgeschossen:

Norwegen und Schweden berechnen einen gemeinsamen Wolfsbestand. Viele Tiere halten sich grenzübergreifend auf.  Dabei ist es schwer festzustellen, wie viele Wölfe auf welcher Seite genau dort leben.  Die Monitoringdaten der norwegischen DNA-Datenbank verzeichnen aktuell 34 registrierte Individuen. Nach aktuellem Stand der Zählung geht man von 39-50 Tieren aus, davon 24-33, die sich nur in Norwegen aufhalten. Die anderen wechseln über die Grenze oder ihr Grenzstatus ist nicht bekannt. Bisher wurden sechs Würfe registriert, davon drei, die sicher innerhalb Norwegens leben. Am Ende der Saison 2023/2024 hatte man noch mehr als 70 Wölfe in Norwegen gezählt, davon 42-44 ausschließlich in Norwegen.

Tierschützer aus Norwegen melden sogar, dass der Norwegische Wolf ausgestorben wäre und bei DNA-Untersuchungen heraus gekommen sei, dass alle Wölfe auf norwegischem Gebiet, deren DNA untersucht worden ist, eine rein finnische DNA hätten. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat nun ein Verfahren gegen das norwegische Wolfsmanagement eröffnet. Zum Abschluss der Wintersaison 23/24 rechnete man mit 375 Wölfen in Schweden inklusive des Grenzbereichs. In Schweden dürfen in der aktuellen Jagdsaison 30 Wölfe geschossen werden, jeweils sechs in fünf verschiedenen Gebieten.

Laut den aktuellen Informationen sollen sich für die Lizenzjagd auf Wölfe in Schweden im Jahr 2025 insgesamt 3855 Jäger beworben haben.

Für Finnland gibt es momentan keine aktuellen Zahlen.

 

Beispielfoto, das durch KI von Grok/X erstellt wurde. Quelle: https://x.com/i/grok
Dabei steht Skandinavien schon länger unter dem Blick der Europäischen Union, insbesondere Schweden und Finnland, da das dortige Jagdmanagement eigentlich als Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betrachtet wird. Die EU hat mehrfach auf die Schutzverpflichtungen hingewiesen, die für den Wolf gelten, und es gab bislang allerdings nur Androhungen von Verfahren wegen Vertragsverletzungen. Auf ein Verfahren gegen Schweden gab bislang es keinerlei Konsequenzen. Dabei ist es nicht nur fachlich, sondern auch  moralisch überhaupt nicht mehr vertretbar, Wölfe weiter zu jagen und zu verfolgen, deren Art ohnehin an die Grenze des Aussterbens gebracht wurde. Aus einer Untergrenze von 300 Wölfen in Schweden wurde eine Obergrenze von 300 Wölfen gemacht. Laut Studien leiden Wölfe in Schweden und Norwegen bereits stark unter den Folgen von Inzucht.

Diese so genannten Schutzjagden finden auch viele Lobbyisten in Deutschland interessant. So forderte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer eine „präventive Kontrolle“ nach dem vermeintlichen Vorbild der Schutzjagd auch für Deutschland.

Ylvas Geschichte

Im Rahmen der Recherche zu unserem Artikel stießen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf ein Foto, das in sozialen Netzwerken viral ging. An Informationen dazu war wenig zu erhalten. Es hieß, dass das Leiden und der Tod der armen Ylva jetzt im Januar 25 während einer Lizenzjagd in Schweden geschehen sei.

Da wir diese Informationen aber nicht ungeprüft übernehmen wollten, begannen wir mit einer Gegenrecherche, die schließlich in einer Richtigstellung, zunächst auf unserer FB-Seite endete.

Ylva starb bereits am 7. Februar 2023 und nicht in Schweden, sondern in Norwegen.

Diese Richtigstellung ändert überhaupt nichts an der Grausamkeit und Verwerflichkeit der Tat an sich. Dennoch wurden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilweise von Menschen angefeindet, denen es allem Anschein nach völlig gleichgültig zu sein scheint, ob eine Geschichte den Tatsachen entspricht oder nicht.  Unsere Recherche ist keinesfalls als Angriff auf die zu werten, die das Bild gepostet haben, aber wir können doch keine falsche Geschichte bringen.

Ylvas Geschichte ist nämlich so herzzerreißend, dass wir sie hier noch einmal erzählen wollen.

Die Wölfin Ylva wurde am 7. Februar 2023 nach stundenlangem Martyrium erschossen. Das Foto soll sie noch lebend zeigen. Foto: Privat.

 

Die Organistation Hunt Saboteurs Schweden hatte das Bild am 08. Februrar 2023 in Facebook veröffentlicht, ohne Land und Gemeindegebiet zu nennen. Hier die deutsche Übersetzung:

„Der Welpe Ylva wurde drei Tage lang gejagt, bevor ihr endlich ihr Bein amputiert wurde. Auf dem Bild, das von einem Jäger aufgenommen wurde, wird Ylva verängstigt und noch am Leben gesehen und mit betenden Augen in die Kamera des Jägers starrt. So hat der Jäger sie sowohl verhöhnt als auch ihr Leid verlängert und enorm erschreckt, bevor er sich schließlich entschied, den tödlichen Schuss abzufeuern.
Jagd ist kein Wildschutz, es ist Tierquälerei. Jagen ist kein Hobby, sondern Ablenkung. Wer gerne Tiere tötet, hat seine Menschenrechte verloren und sollte entsprechend behandelt werden.
Der Jagd Leader Rune Lien wurde gemeldet“

 

 

Wir schrieben dazu Gruppen, Wolfsfreunde und Zeitungen in Schweden und in Norwegen an und nach und nach kommt nun ihre tragische Geschichte noch einmal ans Licht. Wolfsfreundin Ida aus Norwegen schrieb uns dazu. „Dieser Wolf wurde im Februar 2023 in Norwegen, in Ulvåa, auf einer Trophäenjagd innerhalb der Schutzzone ins Bein geschossen. Das Foto wurde, glaube ich, von einem Jäger aufgenommen, und es sieht so aus, als wäre sie noch am Leben gewesen, als das Foto gemacht wurde. Eines der herzzerreißendsten Bilder, das ich kenne.“

“Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, daß er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein,“ schrieb bereits Nitzsche.

Alleine die Recherche zu dieser Geschichte ist teilweise kaum zu ertragen gewesen und wie vermag es erst den schwedischen und norwegischen Tierschützern ergehen, die solche Taten dokumentieren, die direkt dabei sind und die dazu auch oft noch von Jägern angegriffen werden?

In Skandinavien gibt es eine lange Tradition der Jagd, die tief in der Kultur verwurzelt ist. Man schießt dort nicht nur Wölfe, sondern auch Luchse, Elche und alle anderen Wildtiere. Die Interessen der Bauern und Jäger stehen im Vordergrund. Früher hatten die Wildtiere dennoch eine Chance, aber mit den mordernen Methoden der Jagd, wie Nachrichtgeräte, Wärmebildkameras und modernste Waffen haben die Verfolgten kaum eine Überlebenschance. Teilweise scheinen sich die Jäger regelrecht in eine Mordlust hinein zu steigern.

So wohl auch im Fall von Ylva.

Ylva wog am Tag ihres Todes nur 23 Kilo. Sie wurde am 7. Februar 2023 in der Gemeinde Elverum im Innlandet getötet. Sie war der erste von insgesamt sechs Wölfen, die 2023 Winter im Ulvåa-Gebiet getötet wurden.
Am 30. und 31. Januar 2024 fand die Verhandlung gegen zwei Teilnehmer an der Tötung von Wölfen im Ulvåa-Gebiet statt, die beide wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese aber nicht akzeptiert haben. Ein dritter Schütze wurde zu einer Geldstrafe von 15 000 Norwegischen Kronen verurteilt und ihm wurde für zwei Jahre die Jagdlizenz entzogen. Auch sein Waffenschein wurde eingezogen.
Die Polizei erklärte gegenüber Rovdyr.org, dass der Schütze Schüsse auf den Wolf aus einer Entfernung abgegeben hatte, die zu einem unnötigen Verletzungsrisiko führte.  Gegen einen vierten Schützen, der an der Lizenzjagd teilnahm, wurde das Verfahren aufgrund der Beweislage eingestellt. Er stand neben einem der Angeklagten, als die beiden ungefähr zur gleichen Zeit Schüsse abgaben.

Ein Redakteur von Rovdyr.org schrieb uns zum Thema, ob Ylva zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt habe, dass es keinen Grund zu der Annahme gebe, dass der Wolf zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt hätte, aber er sei nicht dabei gewesen und habe das Foto nicht gemacht, also sei er sich nicht ganz sicher.  Er wisse jedoch, dass Wölfe sich im Allgemeinen nicht hinlegen und aufgeben, nur weil ein Hinterfuß abgeschossen worden wäre. Er hätte bereits Hunderte von Fotos von erschossenen Wölfen gesehen und kein einziges Foto zeige die Augen des Wolfes geschlossen.  Er habe etwa zehn tote Wölfe mit eigenen Augen gesehen und diese zehn Wölfe hätten alle gemeinsam gehabt, dass es möglich gewesen wäre, den Körper des toten Tieres in einem Bild so zu arrangieren, dass Menschen, denen es an Wissen mangele, davon überzeugt werden könnten, dass das, was sie sehen, ein lebender Wolf sei.

Wir werden heute also nicht mehr erfahren, ob Ylva tatsächlich noch gelebt hat, als das Foto gemacht wurde. Auf dem Aufmacherbild wirkt es allerdings so. Aber auch wenn sie bereits tot war musste sie am letzten Tag ihres Lebens ein unglaubliches Martyrium ertragen. Im Prozess kam heraus, dass der erste Schuss auf Ylva um 12.40 Uhr abgegeben wurde.  Sechs Personen gaben insgesamt mindestens 16 Schüsse, teilweise aus tierschutzrelevanten und gefährlichen Distanzen, auf Ylva ab, bevor sie um 15.20 Uhr tot am Boden lag.
Ylva musste also an diesem Tag mindestens drei Stunden lang Schmerzen und Angst erlitten haben. Auf langer Fluchtstrecke wurde immer wieder auf sie geschossen. Was mag durch ihren Kopf gegangen sein? Studien beweisen, das auch Wölfe genau wie wir Menschen, Angst, Schmerz und Trauer empfinden. Musste sie vorher mit erleben, wie ihre gesamte Familie getötet wurde. Mutter, Vater und Geschwister? Jeder normale Mensch wird sich durch ein solches Morden angewidert zeigen.
Diese Welpen sind jetzt fast genau so alt wie es Ylva zum Zeitpunkt ihres Todes war. Der kleinen Wölfin wurde die Zukunft geraubt. Dabei wäre sie jetzt bald in einem Alter, eine eigene Familie zu gründen. Kein Tier hat es verdient, unter solchen Umständen, wie es bei Ylva der Fall war, zu sterben.
Der Jagdleiter Rune Lien sei während der gesamten Tötung des Ulvåa-Gebiets für die Tötung zuständig gewesen. Er hätte rund 15 Jahre Erfahrung mit der Lizenztötung von Wölfen. Er sprach über seine Rolle als Verwalter. Lien beschrieb das Team nach vielen Jahren als gut koordiniert. „Während der eigentlichen Jagd werden nur sehr wenige Informationen vom Jagdleiter an die Mannschaft weitergegeben. „Die Leute kennen ihre Aufgaben gut und sind weitgehend autark“, sagte er. Weiter sprach er über den Jagdvertrag, in dem alle Pflichten der Teilnehmer an der gemeinsamen Aktion zusammengefasst sind. Die Vereinbarung ist eine Voraussetzung dafür, dass Lien die Verantwortung für schätzungsweise 100 Personen übernehmen kann.
 „Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Abschuss von Wölfen? Ist das eine Herausforderung?“, fragte Staatsanwalt Bergem.
„Ich würde nicht sagen, dass es eine Herausforderung ist. Eine Herausforderung ist, dass die Bedingungen im Januar und Februar sehr anspruchsvoll sind. Es ist kalt und es liegt eine Menge Schnee. Bei der Wolfsjagd gibt es nicht mehr Verletzungen als bei der Elchjagd. Die Wolfsjagd findet in den Medien große Beachtung, und sobald wir einen Fehler machen, wird er aufgebauscht und übertrieben“, sagte Lien. Er verwies auf die Lizenzabschussaktion im Jahr 2022, bei der Lien als Abschussleiter für das Hornmoen-Rudel in Elverum verantwortlich war. „Wir haben acht Wölfe in zwei Stunden erlegt, und alles lief wie am Schnürchen“, so Lien.
Lien sei jedoch nicht besonders zufrieden mit der Tatsache, dass vier Schüsse aus dem zweiten und neun Schüsse aus dem vierten Abschusspunkt abgegeben wurden.
So etwas will man nicht. Wenn viele Leute bei der Wolfsjagd zuschauen, ist es wichtig, eine gute Seite zu zeigen. Ich bin nicht stolz auf die Tatsache, dass 16 Schüsse abgegeben wurden, bevor der Wolf tot war. Als wir den Tag beendeten, hatte ich das gleiche Gefühl wie nach einem miserablen Arbeitstag“, wurde Lien im Rovdyr zitiert.

Zur aktuellen Recherche erhielten wir eine Nachricht von Rune Lien. Der Wolf sei tot gewesen im Moment der Aufnahme, schrieb er uns am 06. Januar 2025. „Dass es noch leben sollte, als dieses Foto aufgenommen wurde, sind nur unwahre Behauptungen/Gerüchte, die danach aufgetaucht sind. Ein Autopsiebericht des Veterinärinstituts hat dies bestätigt. Der Wolf starb sofort an den Folgen eines guten Treffers in lebenswichtigen Organen. Ja genau, leider war der Wolf am Hinterbein geschnitten und verletzt worden. Zehn Minuten bevor er getötet wurde.

Einige der Jäger, die an der Jagd teilgenommen haben, wurden nach dem Vorfall von der Umweltdirektion gemeldet. Die Rezensionen konzentrierten sich darauf, Tiere unnötiges Leid zu ersparen, unter anderem durch das Abschießen und Verfolgen von Tieren für lange Zeit. Laut Amtsgerichts und des Schiedsgericht wurde ein Jäger verurteilt und ein Jäger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Obersten Gerichtshof gegen die Freispruch eines Jägers Berufung eingelegt.“

Rückblick auf die Verhandlung:

Ein anderer Zeuge sprach von einem Overkill. Dazu war auch noch vor der Obduktion ein Teil des Hinterbeines von Ylva entfernt wurden.
In seinem Plädoyer übte der Staatsanwalt Bergem scharfe Kritik. „Die Jagdethik in diesem Fall ist nicht gut. Die Wölfe mussten um jeden Preis erlegt werden. Die Jäger haben völlig den Kopf verloren“, sagte Bergem.
Er war der Ansicht, dass die beiden Angeklagten vorsätzlich gehandelt hatten, da sie seiner Meinung nach erkannt haben mussten, dass sie den Wolf wissentlich einem unnötigen Risiko unnötigen Leidens aussetzten, insbesondere wenn sie beide so erfahrene Jäger seien.
Bergem forderte, dass beide Angeklagten zu einer Geldstrafe von 14.000 Norwegische Kronen verurteilt werden sollten, dass sie für zwei Jahre das Recht verlieren sollten, an Fallenjagden mit Lizenz teilzunehmen und dass sie die Gerichtskosten tragen sollten.
Ylvas Geschichte zeigt auf, wie wir Menschen es fertig bringen, zu den schlimmsten Monstern auf diesem Planeten zu werden. Auch in diesem Jahr werden bald die Einzelheiten zu schrecklichen aktuellen Abschüssen die Runde machen. Viele Menschen wenden sich gleichgültig ab. Viele Blender und Aufschneider bestimmen große Teile der Tierschutzszene. Vielen Menschen reicht es, solche Leute zu bewundern, ohne selbst in Aktion zu kommen.  Wie lange noch dauert es, bis wir in Deutschland solche Zustände erleben müssen?
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Jagdlobby-Eskalation in Hessen

Am 10. September 2024 sind Wölfe ins hessische Jagdrecht aufgenommen worden. Für eine entsprechende Gesetzesnovelle stimmten im Landtag in Wiesbaden die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und FDP. Die Grünen enthielten sich. Wir berichten in unserer neuen Reportage darüber, welche Konsequenzen dies hat und wir waren life bei einer Drückjagd im Taunus dabei. Dabei dokumentierten wir Unglaubliches.

Trotz der Stimmenthaltung zeigte sich Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Jagd der GRÜNEN-Landtagsfraktion mit einer Aufnahme ins Jagdrecht in einer Pressemitteilung einverstanden. „Wir GRÜNE sind einverstanden mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Der Abschuss von Problemwölfen muss erleichtert werden, um die Sorgen der Weidetierhalter*innen anzugehen.“

Jagdminister Ingmar Jung begrüßt die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Als Jagdminister betitelte das Landwirtschaftsministerium Hessen den Umweltminister in einer Pressemitteilung und traf damit den Nagel auf den Kopf. An Umweltschutz scheint der Minister nicht interessiert, hat er ja auch bereits die Ausweisung der großen Naturwälder zu Naturschutzgebieten gestoppt.  Nun hofft er, dass eine dauerhafte, aktive Regulierung der Wolfspopulation erfolgen kann, sobald der Bund und die EU, wie angekündigt, den Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt haben. Dies ist aber noch nicht so weit und selbst wenn eine Einigkeit bei der Abstimmung erzielt werden wird, wird es sicherlich noch Jahre dauern, bis Wölfe in Deutschland gejagt werden dürfen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/26/berner-konvention-eine-senkung-des-schutzstatus-wolf-ist-noch-nicht-beschlossen/

Die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdgesetz hat, wie in anderen Bundesländer auch, bekanntlich keine Bedeutung, weil gleichzeitig eine ganzjährige Schonzeit  eintritt.

Gerade zu verrückt in diesem Kontext ist es, dass in Hessen fast keine Wölfe leben. Welchen Bestand also wollen hier die Politiker regulieren? In Hessen sind aktuell laut DBB-Wolf nur ein Rudel, sowie ein Paar und drei territoriale Einzeltiere bestätigt. Damit hat sich der Wolfsbestand in Hessen sogar verringert.

Nach Daten unseres internen Monitorings „verschwand“ auch ein Rudel bei Bad Orb und es „verschwanden“ mehrere Wölfe im Odenwald und auch in Nordhessen. Auch für das Territorium Butzbach, in der die Drückjagd stattfand, haben wir keine Nachweise mehr von dem dort ansässigen Wolfspaar.

 

Drück- und Treibjagden sind nicht tierschutzkonform und sie müssten zum Wohl von Jagdhunden und Wildtieren längst allgemein verboten werden. Die Realität sieht leider anders aus. Drückjagden in Wolfsgebieten sind noch problematischer, weil Jäger auch schon Wölfe dabei erschossen haben. Auch die Jagdhunde haben das Risiko, Wölfen in die Quere zu kommen. Wölfe verteidigen ihr Revier und ihre Familie, also kann es auch hier zu toten und verletzen Jagdhunden kommen, wie vor kurzem in Brandenburg passiert. Die Folge sind unglaubliche Hetzkampagnen der Jägerschaft gegen Wölfe. Leider machen die Massenmedien mit und veröffentlichen einseitige tränenreiche Berichte ohne die andere Seite zu beleuchten. Werden Jagdhunde aber überfahren oder von Wildschweinen verletzt, ist dies kaum eine Rede Wert.  Beispielfoto erschrockene Wölfe. © Brigitte Sommer

Drück- und Treibjagden sind grausam und unnötig

Drück- und Treibjagden gehören zu den so genannten Gesellschaftsjagden. Drückjagden finden in Wäldern statt, Treibjagden auf Wiesen und Feldern. Ab dem Herbst beginnt die Saison dieser grausamen Jagden, bei denen Jagdhunde dazu benutzt werden, Wildtiere in Hochsitzen wartenden Jägern vor die Flinte zu treiben. Auch menschliche Treiber werden dazu eingesetzt. Oft kommt es zu Fehlschüssen auf Tier und Mensch. Während die Tiere oft alleine in Agonie im Wald verenden müssen, hinterlassen tragische Jagdunfälle auch Trauer und Entsetzen in menschlichen Familien. Aber auch Tierfamilien werden auseinander gerissen. Viele Kitze oder auch Frischlinge bleiben alleine zurück, wenn deren Eltern totgeschossen werden.

In Bundesländern, in denen das Konzept „Wald vor Wild“ eingeführt wurde, artet das Töten von Wildtieren oft regelrecht aus. Ein Insider berichtete uns, dass hier im Gegensatz zur landläufigen Meinung, die Förster es sogar noch schlimmer treiben würden als die Hobbyjäger. Besonders das Geschehen auf so genannten „Staatsjagden“ würden inzwischen sogar bei Hobbyjägern Brechreiz verursachen. Man „spreche nicht mehr an“ (Jägerjargon für die Absicherung das richtige Tier vor sich zu haben), sondern schieße praktisch alles ab, was vor die Flinte käme. Daran Schuld seien auch die von den Behörden festgesetzten Abschussquoten, die selbst Jäger nicht mehr einhalten wollten.

HessenForst: Für uns gilt: „Wald vor Wild“ – bis die Schalenwildbestände an die Lebensraumkapazität angepasst sind. Wir schöpfen alle rechtlichen und jagdpraktischen Möglichkeiten aus, um die waldbaulichen Ziele – auch mit Unterstützung durch die Jagd – dauerhaft zu erreichen.

Am 26. Oktober 2024 fand eine Drückjagd in einem Revier eines Investmentbankers statt, das im Wolfsterritorium Butzbach liegt. Hauptsächlich Hobbyjäger aus der Schweiz zahlten hier wohl für „All You Can Shoot“. Neben Wildschweinen gibt es hier auch die begehrten Rothirsche.

In sozialen Netzwerken wird behauptet, dass Treiber stets unbewaffnet wären und sie deshalb nicht richtig getroffene Wildtiere nicht erlösen könnten. Bei dieser Drückjagd im Wolfsterritorium Butzbach führten die meisten als Treiber auftretenden Personen Messer und Gewehre mit sich © Brigitte Sommer

Dokumentation einer Drückjagd im Taunus

26.10.24 gegen 10.30 Uhr liefen außer Kontrolle geratene Jagdhunde auf einer viel befahrenen Straße herum. So können sie auch zur Gefahr für völlig unbeteiligte Verkehrsteilnehmer werden. Auf dem Foto ist zu sehen, wie gerade ein solches Tier wieder eingesammelt wird. Foto: privat.

 

Absperrbänder waren am 26.10.2024 nicht vorhanden. Lediglich Warnschilder waren zu sehen. © Brigitte Sommer

 

Die Drückjagd fand in diesem Gebiet statt. So wird das Thema Naturschutz ad absurdum geführt. Dass die Naturwälder in Hessen nicht in Naturschutzgebiete umgewandelt werden, spielt hier fast keine Rolle, weil in Naturschutzgebieten genauso gejagt wird, wie überall. Nur Spaziergänger und Wanderer haben in Naturschutzgebieten weniger Rechte. © Brigitte Sommer

 

Geschossen wurde mit und ohne Schalldämpfer. Bis 11 Uhr waren zwei sehr laute Schüsse aus normalen Gewehren und ein dumpfer Schuss aus einem schallgedämpften Lauf zu hören. © Brigitte Sommer

 

Angeschossenes Wildschwein wurde einfach liegen gelassen

Hier im Film wird ein schwer verletztes Wildschein dokumentiert. Es wurde mindestens eine ganze Zeit lang von keinem der Umstehenden erlöst. Ganz im Gegenteil, man ließ die Jagdhunde noch in das arme notleidende Tier hinein beißen. So etwas ist für normale Menschen kaum zu ertragen. Erst nach intensiven Forderungen von uns – wie im Film zu hören – wurden die Hunde weg genommen und das Wildschein mit Hilfe eines Messers erlöst. Diese Aktion wird zur Anzeige wegen Tierquälerei gebracht.

Auch das Fleisch eines solchen armen Tieres, das erst angeschossen und dann noch beim Sterben weiter gequält wird, ist durch die massive Adrenalinausschüttung verdorben. Es wird zäh und praktisch ungenießbar. Leider sieht man dies dem Fleisch später nicht an. Restaurants, die solches Fleisch zu Wildgerichten verarbeiten, tragen hier zwar keine direkte Verantwortung, aber Verbraucher können entscheiden, ob sie Wildfleisch überhaupt noch bestellen wollen und die Tierquälerei auch noch finanziell unterstützen möchten. Auch Restaurantinhaber können entscheiden, ob sie Wildtieren zuliebe auf deren Fleisch auf der Karte verzichten wollen.

Einerseits wird regelmäßig vor der Afrikanischen Schweinepest Angst und Panik verbreitet, die von Wildschweinbeständen auf Mastbetriebe übergehen könnte, andererseits veranstaltet man gleichzeitig ein derartiges Gemetzel an Wildschweinen, obwohl es einen Bioschweinemastbetrieb im Dorf gibt. Damit sich das Virus sich nicht verbreitet, wird in solchen Gebieten eben normalerweise nicht gejagt.

 

Hier dokumentieren wir das leidende Wildschwein.

 

Hier die Nachkontrolle des Ortes.

 

Horrortreiben im Wald

 

Hier ist zu hören, wie Jagdhunde auf ihre Beute treffen. Die Jagdhunde sind nicht verantwortlich für ihr grausam anmutendes Tun, es sind die Menschen, die diese Tiere abrichten und missbrauchen.

 

Praktisch überall befahren Jagdfahrzeuge die Wege während einer Drückjagd. Auch in Naturschutzgebieten. In Wannen, wie hier zu sehen, werden die toten Tiere verfrachtet. Oft ist aber auch nur ein Gestell angehängt, wo geschockten Spaziergängern der Blick auf das blutige Hobby nicht erspart bleibt. © Brigitte Sommer

 

Die Treiber und Hunde hetzen das Wild auf die in Hochsitzen wartenden Jäger zu. An diesem schönen Samstag mit herrlichem Sonnenschein waren auch zahlreiche Spaziergänger mit Kindern unterwegs, die leicht in die Schusslinie hinein geraten hätten können.

 

Mit laufen Geräuschen wird versucht, das Wild aufzuscheuchen.

Umstrittener Einsatz von hochläufigen Jagdhunden

Bei Drückjagden fallen in den letzten Jahren immer wieder hochläufige Hunderassen wie Deutsch Drahthaar u.a. auf, die – obwohl als jagdrechtlich „brauchbar“ eingeordnet – eigentlich für diese Jagdart nicht geeignet sind. Selbst in Jägerkreisen sind diese Rassen mittlerweile umstritten. Sie jagen das Wild schnell und schließen sich immer wieder zu Rudeln zusammen, anstatt die Wildtiere – wie kurzbeinige Dackel es machen – nur langsam aus ihren Einständen vor die Schützen zu drücken.

Beim Einsatz der hochläufigen Hunde kommt es immer wieder zu nicht tierschutzkonformen Vorfällen, sei es mit Rehen oder Wildschweinen, Rindern oder Schafen oder während der Jagd selbst. Hochflüchtige Rehe oder Wildschweine können durch den Jäger kaum eindeutig „angesprochen“ werden. Das bedeutet, dass der Jäger nicht mit Sicherheit weiß, ob er z.B. auf eine Jungtiere führende Wildsau schießt und elternlose Frischlinge zurücklässt oder einen mittelalten Überläufer vor sich hat. Die Gefahr ist in diesem Maße nicht gegeben, wenn Wildtiere langsam  umschauend, Witterung durch Dackel lediglich aus dem Gelände gedrückt werden.

Wir dokumentieren hier den Einsatz von genau solchen Hunden.

 

Die Jagdhunde werden stundenlang durch die Gegend gekarrt. Foto: privat.

 

In Brandenburg wurde ein Jagdhund während einer Nachsuche nach einer Drückjagd in einem Wolfsterritorium vor kurzem von einem Wolf getötet. Es folgte darauf eine Tränendrüsenkampagne, die Ihresgleichen sucht. Während der Drückjagd am 26.10.24 in Hessen wurde ein Jagdhund im Territorium Butzbach von einem Wildschein verletzt. Das sorgte bei seinem Besitzer sogar noch für Erheiterung. Der Jagdhund wurde wieder „zusammen geflickt“ und gut ist es. Wäre der Jagdhund dort im Territorium dem ansässigen Wolf Butzi in die Quere gekommen und verletzt worden, ist es sehr sicher, dass das Thema groß emotional aufgemacht worden wäre. Was für eine Doppelmoral. Auf den Bildern, die wir wegen Copyright-Gründen nicht zeigen können, ist ein Jagdterrier mit diversen tiefen Wunden zu sehen, unter anderem auch an der Kehle. Hier weitere Infos zu gequälten Jagdhunden: https://www.peta.de/themen/jagdhund/

 

 

Abgekämpfte Jagdhunde.

Während der Jagd liefen auch noch jede Menge Spaziergänger durch das Territorium, weil keine Absperrbänder vorhanden waren. Spaziergänger brauchten aber keine Angst vor den Jagdhunden zu haben, die teilweise unkontrolliert frei herum liefen, denn diese sind durchgehend freundlich zu Menschen. Gefährlich war es allerdings in die Schusslinie der Jäger zu geraden. © Brigitte Sommer

 

So genannte hochläufige Jagdhunde sind selbst in Jägerkreisen umstritten. Foto: privat.

 

In solchen Anhängern verbringen die Jagdhunde Stunden. Alleine die Anfahrt aus der Schweiz ist für die Tiere anstrengend. © Brigitte Sommer

 

In solchen Boxen verbringen die Jagdhunde oft viele Stunden. Diese hier ist nicht klimatisiert. © Brigitte Sommer

 

Fahrzeuge aus der Schweiz. © Brigitte Sommer

 

Fahrzeuge mit Jagdhunden aus der Schweiz. © Brigitte Sommer

 

 

Immer mehr Frauen sind mit von der Partie bei Treib- und Drückjagden. © Brigitte Sommer

 

Die Vorsitzende Brigitte Sommer hat die Drückjagd im Taunus mit weiteren Aktiven dokumentiert. Unser Dank geht vor allem auch an die Aktiven von Wildtierschutz Deutschland e. V. Sektion Hessen. Bereits während der Jagd erhielten wir Drohungen von Jägern, die Bilder und Filme nicht zu veröffentlichen, doch Hunde haben keine Persönlichkeitsrechte und die Identität der Jäger ist auf den Fotos nicht zu erkennen. Somit ist eine Veröffentlichung absolut legal. Es ist natürlich klar, dass die Jägerschaft nicht möchte, dass die Bevölkerung von grausamen Praktiken bei solchen Jagden erfährt. © privat.

Ausgerechnet die Jäger überwachen jetzt den Wolfsbestand auch in Hessen

Das Wolfszentrum Hessen ist in die Verantwortlichkeit des Landesbetriebes HessenForst übergegangen, heißt es auf der Seite des Wolfszentrum Hessen.  Die Seite befände sich auf dem Stand vom 30.09.2024. Ausgenommen wären die Tabellen der Wolfsnachweise sowie die Tabelle der gemeldeten Nutztierschäden, welche von Seiten des HLNUG als Unterstützung für den Landesbetrieb HessenForst weitergeführt werden würden, bis dort ein eigener Webauftritt zur Verfügung stünde.

Kaum jemand erfuhr von dem Wechsel. Ein regelrechter Skandal ist es, dass bei Wölfen das Naturschutzrecht jetzt in die Hände der Jagdbehörden gelegt wird.  Die Verlagerung des Wolfszentrums aus dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu HessenForst sei nur die Spitze des Eisbergs, schreibt der BUND.  Tatsächlich griffen die Veränderungen der Zuständigkeiten viel tiefer. Der Minister habe offenbar ein Problem mit dem Naturschutz und verteile dessen gesetzliche Zuständigkeiten lieber auf andere Behörden. Damit verbunden ist zwangsläufig eine Schwächung des Naturschutzes, denn die neu zuständigen Verwaltungen verfügten nicht über das nötige fachkundige Personal.

Ärgerlich ist für den BUND  auch, dass die weitreichenden Änderungen im Landesnaturschutzbeirat am 17.04.24 nicht mitgeteilt wurden und nun scheibchenweise ans Licht kämen. Mitgeteilt wurde im Beirat nur, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden soll. Die geplante Verschiebung des Wolfszentrums zu HessenForst sei dort ebenso verschwiegen worden, wie die nun im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen enthaltene künftige Zuständigkeit der Oberen Jagdbehörde für den Abschuss so genannter „schadenstiftender Wölfe“ durch die Obere Jagdbehörde.

Künftig sollen sich alle Jagdpächter am Monitoring beteiligen. Schon in anderen Bundesländern, wie beispielsweise Niedersachsen, zeigt sich, dass es gerade grotesk ist, ausgerechnet die, die Wölfe abschießen wollen, die Macht über die Daten und Bestandsüberwachung erhalten. Für Niedersachsen gibt es eine Petition von uns: http://www.change.org/wolfsmonitoring

Auch die „Beweislastumkehr“ zur Entschädigung der Nutztierhalter bei Übergriffen durch den Wolf wird für noch mehr Streit sorgen. Bisher wurden Entschädigungen gezahlt, wenn durch eine genetische Probe der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Künftig soll aber auf den Nachweis des Wolfs verzichtet und schon bei Verdacht auf den Wolf entschädigt werden. Also wird es künftig noch mehr Falschmeldungen geben, die nicht einmal überprüft werden.

Wolfshassernetzwerk führt Behörde vor

Zu all diesen Verwerfungen versucht sich ein selbst ernanntes Infonetzwerk auch noch einen offiziellen Touch zu geben. Fakt ist, dass die Seiten-Betreiber weder einen offiziellen Auftrag haben, noch ein offizielles Labor mit dem Analysieren von Proben beauftragen. Selbst ernannte Rissbegutachter sollen dort wohl Zweitproben entnehmen und diese dann von einem Labor analysieren lassen, das überhaupt keine Referenzen und keinen offiziellen Auftrag für solche Analysen hat.  Vielleicht ist auch deswegen in der Vergangenheit dann in der Probe fälschlicherweise Wolfs-DNA  oder sogar Hybriden-DNA festgestellt worden. Diese Vorgehensweise hat auf jeden Fall einen Touch von Amtsanmaßung. Die Seite „Wolf-Monitor Infonetzwerk“ verfügt nicht einmal über ein eigentlich vorgeschriebenes Impressum. Wer hinter dieser ominösen Seite steht, weiß niemand. Ohne Impressum kann die Seite auch nicht für Inhalte belangt werden. Ob das der Grund ist, warum HessenForst noch nicht gegen diese Macher eingeschritten ist, wissen wir nicht.

Die Antwort vom Wolfszentrum  lautet folgendermaßen: Das Wolf-Monitor Infonetzwerk nimmt keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Wolfsmonitoring oder -management in Hessen wahr. Das dort beschriebene Vorgehen ist explizit nicht Teil eines offiziellen Verfahrens für Wolfsmeldungen in Hessen. Sofern Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften vorliegen, werden diese verfolgt.“

Tagtäglich wird auf dieser Plattform gegen Wölfe gehetzt und mit vermeintlichen Sichtungen Panik verbreitet. Viele Fotos scheinen jedoch von Jägern weiter gegeben zu werden, denn oft sind Tiere zu sehen, in deren Hintergrund sich Luder- und Kirrplätze befinden.
Die hessische Rissliste macht deutlich, wie viele Falschmeldungen hier gemacht werden. Dies kostet die Steuerzahler viel Geld für wenig Sinn. https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/tabelle

 

 

Diesen Aufruf startete die FB-Anti-Wolf-Seite. Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100091644537281

 

All dieses Getöse in Hessen macht deutlich, dass es in keinster Weise um Natur- oder Tierschutz geht, sondern reinste Lobbygefälligkeiten.

 

Quellen:

https://wildbeimwild.com/deutschland-jagdhunde-reissen-15-schafe/

https://www.bund-hessen.de/pm/news/debatte-um-den-wolf-in-hessen-umweltminister-jung-verschaerft-den-konflikt/

https://landwirtschaft.hessen.de/presse/jagdminister-ingmar-jung-begruesst-die-aufnahme-des-wolfs-ins-jagdrecht

https://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/wolf-ins-jagdrecht-ja-zustaendigkeitschaos-nein/

https://www.wildtierschutz-deutschland.de/faktencheck-zur-jagd/hobbyjagd

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/17/hessen-fake-news-kein-wolf-bei-ueber-der-haefte-der-rissmeldungen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/08/14/absurde-wolfsverhetzung-in-hessen/

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/wolf-toetet-jagdhund-brandenburg

https://www.hessen-forst.de/faq/waldpflege-und-waldbewirtschaftung#:~:text=F%C3%BCr%20uns%20gilt%3A%20%E2%80%9EWald%20vor,die%20Jagd%20%E2%80%93%20dauerhaft%20zu%20erreichen.

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Für Spenden ab 20 Euro gibt es ganz neu unseren exklusiven Wolfskalander für 2025. Wie das Bestellen funktioniert, ist hier ganz genau erklärthttps://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/24/unser-wolfskalender-2025-ist-da/

 

 

 

 

Pressemitteilung: Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

Hierzu gibt es ein Update, 07. September 2024

Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler
VON WOLFSSCHUTZ
7. SEPTEMBER 2024

Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön. – https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/07/bayern-rhoenskandal-totschiessen-der-falschen-woelfin-macht-die-verfuegung-nicht-legaler/

 

 

P R E S S E M I T T E I L U N G

Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

 

Hanau, 5. September 2024

Als feigen Akt einer Lobby verseuchten Politik bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, die Tötung der Mutterwölfin Frigga (GW3092f)  von Montag auf Dienstag vergangener Woche in der Langen Rhön in Bayern. Das perfide Vorgehen, die Abschussverfügung geheim zu halten und zu vollstrecken, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben, zeige das mangelnde Rechtsverständnis der  Regierung von Unterfranken. Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird über seinen Anwalt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen und Ausführenden stellen.

Völlig irrelevant scheint dem Regierungspräsidenten auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sein, wonach selbst eine Herabstufung des Schutzstatus keine Freigabe zur Jagd auf Wölfe wäre. Das EuGH stellte fest, dass der Wolf regional nicht als Art ein­ge­stuft wer­den darf, die ge­jagt wer­den darf, wenn sein Er­hal­tungs­zu­stand auf na­tio­na­ler Ebene un­güns­tig ist.

Wie Sommer erklärt, sei in diesem Urteil nachzulesen, dass Abschussgenehmigungen auch nicht erlaubt seien, wenn kein günstiger Erhaltungszustand gegeben ist. Sommer: „Wir bezweifeln den ernsten Schaden, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Außerdem haben wir nachgewiesen, dass in vielen Fällen kein ausreichender Schutz vorhanden ist.“ Zudem sind Schafe und Ziegen in der Langen Rhön nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.

Der Abschuss des Muttertiers GW3092f (Frigga) zeuge von einer ethischen und moralischen Verrohung. Selbst wenn der Vater und die Welpen noch leben sollten, sei es für ein Elternteil schwierig, die Welpen durch zu bekommen. Der angebliche Nachweis, dass sich das Vatertier Griso (GW3519m) noch im Revier aufhalte, sage nichts darüber aus, ob er sich alleine um die  Nahrungsbeschaffung kümmern könne. Die Folge könnte sein, dass sich der Rüde mehr statt weniger leicht jagender Beute zuwendet.

Völlig abartig sei diese Tötung auch in Bezug auf den Artenschutz und die Artenvielfalt, da die erschossene Wölflin genau wie die Schermbecker Wolfsmutter Gloria, den selteneren Haloptyp 02 besaß. Da es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt, sei dies auch wichtig für die Gesunderhaltung und eine gesunde Durchmischung der Wolfspopulation.

Wie wenig sich das Regierungspräsidium um rechtliche Belange kümmere, zeige auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, dass eine Klage gegen den Abschuss eines Wolfs auch damit begründete, dass vor der Erteilung der Abschussgenehmigung den anerkannten Naturschutzvereinigungen nicht Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Auch in dem jetzigen Fall seien die Umweltverbände nicht informiert worden und hätten somit keine Klagemöglichkeit gehabt.

 

Zusatz: zwei Fotos

Bild 1:

Die meisten Flächen zwischen Gangolfsberg und Heidelstein in der Langen Rhön werden maschinell gemäht.

 

 

Bild 2:

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auf der Langen Rhön im ehemaligen Territorium der Wölfin GW3092f (Frigga). Diese Wolfslosung wurde am 3. September gefunden. Sie ist nicht frisch und könnte sowohl von der getöteten Wölfin Frigga, als auch vom Vaterwolf Griso stammen, der die Kennung GW3519m aufweist.

PM als PDF: PM zum Abschuss einer Wölfin in der Langen Rhön

Niedersachsen: Kein Schnellschuss auf Suderburger Wölfe

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer musste bereits harsche Kritik dafür einstecken, dass er das Schnellabschusssystem von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) in Niedersachsen einführt.  Ob die Suderburger Bürgermeisterin Dagmar Hillmer (CDU) deshalb gleich einen entsprechenden Antrag bei Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) einreichte, um damit mehr Wirkung zu erzielen, wissen wir nicht. Fakt ist allerdings, dass kein Schnellabschuss genehmigt wird. Und Halter werden sogar verpflichtet, ihre Tiere vor Beutegreifern zu schützen.

Grund der Ablehnung: Die vom Riss betroffenen Schafe seien nicht ausreichend geschützt gewesen, hieß es in einer Antwort der Pressestelle des Ministeriums an das Agrarblatt Land und Forst. Unseres Wissens nach müssten Anträge auf Abschüsse eigentlich auch von den Haltern selbst, in dem Fall von Schäfer J. gestellt werden.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Antwort aus der Pressestelle des Ministeriums an die Zeitung Land und Forst:  Zitat: „Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei Nutztierschäden vom 23.12.2023 beim selben Schafhalter. Insgesamt wurden dabei 35 Schafe getötet. Beim ersten Übergriff mit 33 getöteten Schafen war der vorher intakte Elektrozaun beim Ausbruch der Schafherde umgeworfen worden und lag bei der Rissaufnahme teilweise am Boden. Daher war der Grundschutz gemäß Richtlinie Wolf als ,beeinträchtigt´ zu bewerten“, heißt es.

Und weiter: „Beim zweiten Übergriff mit zwei toten Schafen wurde die Herde von einer Person bewacht, was als Grundschutz gemäß Richtlinie Wolf gewertet wird. Nach Berichten der anwesenden Person hat ein Wolf den Zaun übersprungen.“ Der Tierhalter erhalte für beide Übergriffe Entschädigungszahlungen in Form von Billigkeitsleistungen, da der Wolf als Verursacher festgestellt werden konnte – und einmal Grundschutz bzw. einmal beeinträchtigter Grundschutz vorhanden war. Aber der letztgenannte Punkt „beeinträchtigter Grundschutz“ werde jetzt zum Problem, heißt es in der Land und Forst. Denn: „Der wolfsabweisende Herdenschutz ist – sowohl im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als auch bei der Umsetzung des neuen Schnellabschussverfahrens – Voraussetzung für die Entnahme von problematischen Individuen, die wiederholt geschützte Weidetiere reißen. Nach geltender Rechtsprechung dürfen daher für eine Entnahme nur Fälle zur Grundlage genommen werden, in denen ein unbeeinträchtigter Herdenschutz von Wölfen überwunden wurde.“ Ungeschützte Tiere oder Fälle, in denen dieser so wichtige Grundschutz beeinträchtigt war, könnten demnach nach Auffassung der EU nicht für eine Ausnahme nach der FFH-Richtlinie herangezogen werden, heißt es aus dem Ministerium weiter. Das sei auch bei den bisherigen Entnahmen durch die Landkreise so gewesen. Es müsse nach der Rechtsprechung im engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Riss mehrfach eine Überwindung von Schutzvorrichtungen stattgefunden haben.“

Panikmache

Um Wölfe im Landkreis Uelzen wurde auch in den Medien vermehrt Panikmache verbreitet. Unter anderem auch mit Fotos, die den Medien über Wolfshasserseiten zugespielt werden.

 

 

Statt darüber aufzuklären, dass mit der Paarungszeit der Wölfe auch Jungtiere abwandern, wird Panik geschürt. Im gleichen Artikel ist das Jungtier auch in einem Video zu sehen. https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/foto-und-video-wolf-laeuft-durch-uelzen-tier-auch-nur-meter-entfernt-vom-kindergarten-gesichtet-92793675.html

Immer wieder wird mit den Stichworten „Kindergarten“ und „Schule“ versucht, Panik zu betreiben, dabei liegen die echten Gefahren für Kinder ganz woanders. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/13/rotkaeppchensyndrom-versus-fakten-woelfe-nicht-unter-den-gefahren-fuer-kinder/

Jetzt wandern viele zwei Jahre alte Jungtiere ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Weil sie weder Kompass noch Straßenkarten haben und sie unerfahren sind, sind sie nicht wirklich gut darin, ihre Wanderungen unentdeckt zu machen. Sie können sich auch in Städte oder Dörfer verlaufen. Von ihnen geht keine Gefahr aus.
Jedes Jahr aufs Neue werden also ziemlich viele Sichtungen auf Video aufgenommen und diese Videos enden oft in  sozialen Netzwerken wie FB oder in Whats-App. Oft sind es die selben Videos mit immer anderen Ortsangaben. Ziel ist es, Panik zu schüren und Angst zu machen. Oft wird darin behauptet, die Wölfe seien nicht mehr scheu, dabei sind es nur die wandernden Jungwölfe, die erst lernen müssen, sich nicht sehen zu lassen. Oft wandern sie tausende Kilometer, bis sie ein für sie geeignetes Revier finden. Siehe dazu auch unsere Presseinformation: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/29/presseinformation-jungwoelfe-sind-auf-wanderschaft-nach-eigenem-revier/?fbclid=IwAR02LIB1FOgNYKPZeRDi8zb5CI8HhLKV6FqVf-Q9ua2Hg9x9ct8YMM0QC-M

Hintergrund:

Der Streit um Wolfsabschüsse im Landkreis Uelzen in der Lüneburger Heide tobt bereits seit dem vergangenen Jahr. Die Gemeinde Suderburg hatte bereits eine Wolfsresolution verfasst und gefordert, dass Wölfe abgeschossen werden sollten.

Suderburgs Bürgermeisterin Dagmar Hillmer und Verwaltungschef Wolf-Dietrich Marwede hätten dann einen Eilantrag an Ministerpräsident Stephan Weil geschickt, heißt es in einem Artikel vom zehnten Februar in der AZ.  An manchen Tagen seien Leute der Bürgerinitiative Weidetier-Mensch-Wolf Nordost-Heide rund um die Uhr im Einsatz, um die Schafe von Schäfer K.-H.- J. zu schützen. Darunter auch ein Berufsjäger. Etwa 400 Schafe würden derzeit auf einem Acker bei Holxen weiden. Auch seine Tochter Verena, die die Schafzucht übernehmen will, machte bereits in mehreren Zeitungsberichten mobil gegen Wölfe in und bei Uelzen.

Der Berufsschäfer K.-H. J. hatte übrigens bereits seit 2020 immer wieder Probleme mit Wolfsrissen. Warum ausgerechnet er seit vier Jahren immer wieder betroffen ist, und andere Kollegen in der Gegend nicht, ist schon seltsam. Auf Fotos, die auf Wolfshasserseiten gepostet worden waren, waren auch Zäune zu sehen, auf denen Schneeanhäufungen zu sehen waren. Schafe müssen im Winter einen Unterstand haben. Ein solcher war aber auf den Fotos nicht erkennbar: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/winterweidehaltung-von-rindern-und-schafen-73877.html

Das Rudel Uelzen gibt es erst seit kurzem. Schäfer J. hat aber schon seit vier Jahren Probleme mit Rissen. Quelle:http://www.dbb-wolf.de

Laut Niedersächsischer Tierschutzleitlinie müssen Hobby- und Berufstierhalter ihre Tiere schützen

20230920_Tierschutzleitlinie_fuer_die_Schafhaltung_2023

Seite 11:

Maßnahmen, um das Ertrinken in Gräben und Grüppen sowie auf Außendeichsflächen zu verhindern

Zitat: „Grüppen zur Entwässerung von Weideflächen sind in Niedersachsen vorwiegend in der Küstenregion einschließlich der Marschen anzutreffen. Oft bilden sie den einzigen Struktureinfluss auf weiten und sonst ebenen Weideflächen. Erfahrungsgemäß werden sie gerade deshalb zu einer Gefahr für Schafe; denn diese nutzen das Gefälle der Uferränder als Sicht- und Windschutz, vorzugsweise beim Ablammen. Auf der schrägen Fläche geborene Lämmer sind durch fehlende Stabilität der Beine und durch das intensive Trockenlecken in den ersten Lebensminuten besonders gefährdet.“

Nun gibt es auch keine Ausreden mehr dafür, Schafe an Deichen nicht ausreichend zu schützen. Alleine braucht es Zäune, um die Tiere vor dem Ertrinken zu bewahren. Festsitzende Schafe und übrigens auch Kühe, werden zudem leicht Opfer von Wölfen.

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Aber auch das Trinken der Schafe aus Grüppen und Gräben birgt Gefahren. Starkes Gefälle der Ufer erfordert ein tiefes Absenken des Oberkörpers. Oft sinken die Vorderfüße dabei in die durchweichten Grüppen oder Grabenränder ein. Die Tiere verlieren das Gleichgewicht und kippen kopfüber in die schmale, grundlose Grüppe oder den Graben. Die Wolle saugt sich voll Wasser, die Schafe liegen fest und verenden, wenn sie nicht rechtzeitig gefunden und geborgen werden. Todesursache bei ausgewachsenen Schafen ist neben Ertrinken häufig Unterkühlung und totale Erschöpfung.

Dazu gibt es auch eine Publikation de BfN: https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-680-herdenschutz-am-deich-der-praxis-betriebe-im-portrait?fbclid=IwAR1nil5gIe2VqHXiQkQeA7UbBCECo8z-ErRGraxnHh2FX-3ScgMC6vNp_lU

Seite 38 und Folgende:

9.4 Schutz vor Beutegreifern, insbesondere Wolf

Zitat: Mit der Wiederbesiedelung Deutschlands durch große Beutegreifer wie den Wolf, aber auch Bär, Luchs und Goldschakal werden die Weidetierhalter vor neue Herausforderungen gestellt. Bislang mussten sie ihre Weidetiere art- und fachgerecht einzäunen, um ein Ausbrechen zu verhindern. Jetzt müssen sie ihre Tiere zusätzlich vor Angriffen von großen Beutegreifern schützen. Insbesondere die Wolfspopulation ist in Deutschland und Niedersachsen stark angewachsen. Wölfe sind inzwischen in ganz Niedersachsen präsent und verursachen Nutztierschäden bei allen Weidetierarten; Schafe sind jedoch am stärksten betroffen.

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen Haltungseinrichtungen für Nutztiere so ausgestattet sein, dass die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden.

Allgemeine Hinweise zur Umzäunung i.S. der Wolfsabwehr:
• Entscheidend ist, dass der Zaun den Weidebereich lückenlos umschließt. Gräben, Bäche, Flüsse oder Seen stellen keine Barrieren für Wölfe dar.
• Böschungen, Holzstapel u. ä. können dem Wolf als Sprunghilfe dienen. Daher sollte der Zaun in ausreichendem Abstand dazu oder entsprechend höher errichtet werden.
• Es dürfen keine Lücken zum Boden vorhanden sein, und der Zaun darf nicht durchhängen, sodass die Mindesthöhe überall erreicht wird. Um Spannungsabfälle entlang des Zaunes zu verhindern,   sollte der Bewuchs niedrig gehalten werden.
• Auch Weidetore sind durch Elektrifizierung oder andere Maßnahmen entsprechend zu sichern
• Schafe und Zäune sind täglich zu kontrollieren.“

Dies dürfte es für Niedersachsen möglich machen, Tierhalter die partout nicht schützen wollen, auch mit Strafanzeigen zu belangen.

Herdenschutzhunde als Ergänzung zu Zäunen

Vielleicht sollte Schäfer J. einmal um Rat und Hilfe bei Berufsschäferkollegen aus Nordostsachsen bitten, wie zum Beispiel Schäfer Frank Neumann oder dessen Nachfolger, die Erfahrung mit dem Schutz von Schafen von fast dreißig Jahren haben.  Frank Neumanns Schafherden grasten bei Schleife an der polnischen Grenze. Schon 1998 gab es die ersten Angriffe auf seine Herde. Dabei wurden neun Schafe getötet. Vier Jahre später wurden 27 Mutterschafe gerissen. Frank Neumann hätte das Pech, der erste Schäfer zu sein, der vom Wolf betroffen war, sagte er einmal. Im Nachhinein sei es aber ein Glücksfall für ihn gewesen. Denn er hätte damals Hilfe von zwei Wolfsschutzvereinen, dem Freundeskreis frei lebender Wölfe und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe erhalten. Das Motto sei nicht gewesen: „Wie vertreibe oder töte ich den Wolf?“, sondern „Wie schütze ich die Schafe vor dem Wolf?“ Funktionierende Elektrozäune machten den Anfang. Und dann sei Anton gekommen, ein weißer Pyrenäenberghund, den der Schäfer damals in der Schweiz gekauft hatte.  Als Bestandteil der Herde lebte er Tag und Nacht bei ihr und stellte sich an der Weide vorbei patroullierenden Wölfen entgegen und vertrieb sie schon durch sein Gebell.

Nach einem Rückschlag 2007, bei dem Schäfer Neumann nochmals drei Schafe verlor, vergrößerte er die Zahl der Hunde pro Herde und er hatte keine Verluste mehr. Und das, obwohl seine Schafe Flächen in vier Wolfsrevieren beweideten. Schäfer Neumann war es auch, der anmerkte, dass „seine Wolfsrudel“, sogar manchmal vier an der Zahl, sogar seine Schafe mit bewachen würden.  Sie vertrieben andere Wölfe alleine durch ihre Anwesenheit in dem Gebiet, denn ortsansässige Wölfe dulden keine fremden Wölfe in ihrem Revier.

 

 

Quellen:

https://www.landundforst.de/niedersachsen/region-stade-lueneburger-heide/kein-abschuss-woelfe-suderburg-schutz-war-beeintraechtigt-570849?fbclid=IwAR17oGomWUTIW7aGI6cKsZekHnP_FxXoBTHU_tPRnaL4Sa6kXvGL78h-DNo

https://www.az-online.de/uelzen/suderburg/gemeinde-suderburg-fordert-land-zum-sofortigen-abschuss-von-woelfen-auf-92824587.html#:~:text=Gemeinde%20Suderburg%20fordert%20Land%20zum%20sofortigen%20Abschuss%20von%20W%C3%B6lfen%20auf,-10.02.2024%2C%2009&text=Suderburgs%20B%C3%BCrgermeisterin%20Dagmar%20Hillmer%20und,vom%20Dezember%202023%20in%20Holxen.

https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/foto-und-video-wolf-laeuft-durch-uelzen-tier-auch-nur-meter-entfernt-vom-kindergarten-gesichtet-92793675.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/13/niedersachsen-umweltminister-meyer-gruene-setzt-schnellfeuer-auf-woelfe-um/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.

Skandal: Schnellabschüsse von Wölfen auf Umweltministerkonferenz beschlossen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. beurteilt den Beschluss auf der Umweltministerkonferenz, die vom 29. November bis zum 01. Dezember in Münster (NRW) stattfand, als nichts anderes als einen Förderalismustrick, um den Schutz der Wölfe in Deutschland ad absurdum zu führen. Warum dies so ist, lesen Sie hier in unserem Artikel. Verlinkt ist auch noch einmal unsere Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfen.

Einigkeit hätte auf der 101. Sitzung der Umweltministerkonferenz beim Umgang mit verhaltensauffälligen Einzelwölfen bestanden, heißt es in der Pressemitteilung vom 01. Dezember 2023. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren sprachen sich einstimmig für Erleichterungen im Verfahren zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen aus, die zumutbare (was ist zumubar?) Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Die Bundesländer unterstützen daher den Vorschlag der Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine „schnellere und unbürokratische Entnahme“ – was nichts anderes heißt als Töten – von Einzeltieren, deren Nutztierrisse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zu wirtschaftlichen Schäden (hier wird die Hürde immer weiter herunter gelegt)  führen. Hierzu hat das Bundesumweltministerium den Ländern eine Neuauslegung des geltenden Rechts dargelegt. Die Bundesländer beschlossen darüber hinaus, den Praxisleitfaden „Wolf“ auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend zu ergänzen.

Man bedient sich unserer Meinung nach eines juristischen Tricks, der aber keiner Klage standhalten dürfte, um an einer Gesetzesänderung vorbei zu kommen.

So soll in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach dem erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Meter um die betroffene Weide ermöglichen. Die Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgelegt. Eine genetische Individualisierung des mutmaßlichen Wolfes vor der Abschussgenehmigung soll nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich sein. Bei der Bewertung des zumutbaren Herdenschutzes für Weidetiere zum Schutz vor Übergriffen durch den Wolf können die Länder regelmäßig regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen. Umweltminister Krischer (Grüne) aus NRW hat übrigens für NRW schon die Zaunhöhe von 1,10 auf 90 Zentimeter herabgesetzt, ein Unding.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

„Die natürliche Rückkehr des Wolfes in seine angestammten Gebiete, stellt uns vor Herausforderungen. Der Herdenschutz ist dabei ausschlaggebend für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wolfsvorkommen“, betonte Minister Krischer. „Wir brauchen darüber hinaus aber bundesweit eine praxisgerechtere und rechtssichere Vorgehensweise, um verhaltensauffällige Einzelwölfe zu entnehmen. Auf der Konferenz ist es uns gelungen, parteiübergreifend ein abgestimmtes Vorgehen festzulegen, um die Interessen des Naturschutzes und dem Schutz der Weidetierhaltung gerecht zu werden.“

Geschenk an Waffenindustrie und Jagdlobby?

Wir beurteilen diesen Beschluss als nichts anderes als einen Freibrief für Jäger, ohne Sinn und Verstand auf Wölfe zu schießen, die an bestimmten Weiden einfach nur vorbei laufen, oder sich in deren Nähe aufhalten. In nahezu jedem Wolfsgebiet gibt es Weiden, an denen Wölfe vorbei laufen müssen, weil diese in ihrem Revier liegen. Nun stelle man sich vor, dass bereits nach einem Riss, wobei wohl nicht einmal mehr festgestellt werden soll, ob durch einen frei laufenden Hund oder tatsächlich durch einen Wolf verursacht worden ist, drauf los geschossen werden darf.

Die Waffenindustrie macht Milliardengewinne mit den inzwischen über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland. Und es werden immer mehr.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Hineinschießen in Wolfsrudel nicht weniger Risse zur Folge hat, sondern eher mehr, denn Jungtiere, die ihre Eltern verloren haben, werden sich eher vermeintlich leichterer Beute, nämlich Weidetieren zuwenden, als dem für sie noch schwierigeren Jagen von Wildtieren. Werden Jungtiere geschossen, so können diese nicht mehr abwandern, sich ein eigenes Revier suchen und für die weitere Ausbreitung der Wölfe in Deutschland sorgen.

Die EU und auch Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten haben sich für einen strengen Schutz der Wölfe entschieden und diesen auch vertraglich vereinbart. In den Verträgen haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung zu gewährleisten. Ein Abschießen von Jungwölfen widerspricht diesem Ziel. Es ist längst wissenschaftlich unstrittig, dass Jungwölfe spätestens im Alter von zwei Jahren ihr Elternrudel verlassen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Dabei wandern sie teilweise hunderte bis tausende von Kilometern.

Am zweiten Juni entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ Der Beschluss sieht also vor, dass so lange geschossen wird, bis Risse aufhören, komplette Rudel sind dadurch mit dem Tod bedroht, eine Vermehrung nicht mehr gewährleistet.

Bundesländer mit wenig Wolfsbestand sind also auf Jungwölfe aus Bundesländern mit hohem Wolfsbestand angewiesen, um die weitere Ausbreitung der Wölfe zu gewährleisten. In vielen Bundesländern in Deutschland leben noch viel zu wenig Wölfe, in NRW sind es beispielsweise gerade mal ein Prozent der Gesamtpopulation. NRW ist also, genau wie zum Beispiel Hessen, auf die Zuwanderung von Wölfen angewiesen. Doch Jungtiere, die getötet werden, können nicht mehr wandern und ein eigenes Revier gründen.

Bitte weiter Petition gegen Schnellabschüsse unterzeichnen

Hier der Link zu unserer Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfe in Deutschland:

https://innn.it/wolf?fbclid=IwAR29xMUnTYa1gIylVxVMV5fklZJ9BsapwfiB1Rci8k8L6iH1mKIIC7ohRjA

 

Zu wenig Wölfe in Deutschland

In Deutschland hätte es Platz für 4.000 Wölfe. In der Realität lebt nicht einmal die Hälfte hier. Wölfe vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Ein Wolfsfamilie beansprucht mindestens ein Gebiet von 250 Quadratkilometern. Sie besteht aus einem Wolfspaar, diesjährigen Welpen und Welpen aus dem Vorjahr, die sich mit um die Kleinen kümmern. Im Alter von zwei Jahren wandern die Jungtiere ab. Die meisten sterben auf ihrer Reise. Eine Wolfsfamilie lässt keine anderen Wölfe in ihr Revier. Es ist also gar nicht möglich, dass sich Wölfe unkontrolliert vermehren. Ihr Bestand muss auch nicht reguliert werden, weil das die Beutegreifer praktisch selbst machen. Zudem kommen viele Wölfe im Straßenverkehr ums Leben, oder sie werden illegal getötet. Wölfe brauchen keine Wildnis, sondern sie kommen in unserer Kulturlandschaft wunderbar zurecht. Im Gegensatz zu Jägern hegen sie wirklich die Wildbestände, weil sie nicht starke Tiere reißen wie sie die Hobbyjäger töten, die für eine Trophäe geeignet sind, sondern sie töten, alte, schwache junge und kranke Wildtiere und tragen so auch zu einem gesunden Wald bei. Wo Wölfe leben, gibt es weniger Verbissschäden. Es ist also völlig kontraproduktiv Moore, wie in der Ministerkonferenz beschlossen, wieder herstellen zu wollen, oder Bauern dazu zu verdonnern Brachflächen anzulegen oder gar Landbesitz zu enteignen,  aber gleichzeitig die Wölfe wieder an den Rand der Ausrottung bringen zu wollen. Und genau dies würde passieren, käme dieser Beschluss wirklich durch.

Zudem gibt es Indizien dafür, dass der Hass der Bauern ganz gezielt auf Wölfe gelenkt wird, um sie von ihren wahren Problemen und Gefahren für die Landwirtschaft abzulenken.

Nun behauptet man in den Bundesländern mit hohem Wolfsbestand, wie zum Beispiel Niedersachsen und Brandenburg – Strafverfahren nach Strafanzeigen von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurden aus dem Grund eingestellt – dass ein toter Wolf, auch wenn „der Falsche“ erschossen worden wäre, keinen Einfluss auf die Gesamtpopulation des jeweiligen Bundeslandes haben würden und den Bestand deshalb auch nicht gefährden würde. Unserer Meinung nach ist dies viel zu kurz gedacht, denn die Wölfe, die getötet wurden, wären für die weitere Verbreitung der Wölfe wichtig gewesen.

Auch führt ein sinnloses Hineinschießen in Wolfsrudel eben nicht zum Ziel „schadenstiftende“ Wölfe zu entfernen und wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Auch die Anforderungen an Herdenschutz immer weiter herunter zu schrauben, ist kontraproduktiv.

Könnten wolfsarme Bundesländer sogar klagen?

So bestünde auch die Möglichkeit, dass Bundesländer mit noch zu wenigen Wölfen Bundesländer mit hohem Wolfsaufkommen, die wild in die Familienstrukturen hinein schießen, verklagen könnten, weil dadurch die Ausbreitung der Wölfe in Deutschland behindert wird.

Unserer Meinung nach ist ein „regionales Wolfsmanagement“ nichts anderes als den Förderalismus vorzuschieben, um Gesetze und Verträge zu umgehen.

Laut EU-Kommission sei der Beschluss angeblich konform mit der FFH-Richtlinie. So schreibt die Süddeutsche Zeitung dies: „Auch die EU-Kommission, die ein Wort mitreden darf, ist offenbar einverstanden. In einem Brief, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht sie keinen Konflikt mit europäischen Naturschutzvorgaben. Die Regelung erscheine „angemessen und effektiv“, heißt es in einem Schreiben der zuständigen Generaldirektion Umwelt an das Bundesumweltministerium.“

Gegen die Kommissionspräsidentin sind mehrere Verfahren anhängig und aktuell liegen auch Strafanzeigen vor. Ursula von der Leyens Engagement pro Wolfsabschuss ist kein Geheimnis mehr, seit ihr ungeschütztes Pony vom Vaterwolf des Burgdorfer Rudels in Niedersachsen gerissen worden war. Übt sie Einfluss auf die Kommission aus?

Problem-Hobby-Halter statt Problemwölfe

Das Land Sachsen-Anhalt fördert bisher die Anschaffung und Unterhaltung von Zäunen und die Futterkosten für Herdenschutzhunde zu 100 Prozent. Insgesamt wurden dafür den Angaben zufolge im Berichtszeitraum 460 000 Euro bereitgestellt. «Wir sehen, dass vor allem die großen Tierhalter konsequent auf Herdenschutz achten und verzeichnen dort deutlich weniger Übergriffe», so Sandra Hagel, Präsidentin des Landesamts für Umweltschutz in einem Bericht der Welt.

Laut Welt sieht auch Umweltminister Armin Willingmann (SPD)  in Wolfsübergriffen vor allem ein Problem kleinerer Tierhalter mit wenigen Tieren. Für sie sei der Herdenschutz oft zu aufwendig. Vor dem Hintergrund des sichtbaren Rückgangs der Übergriffe sieht der SPD-Politiker die von Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) angekündigte Kürzung beim Herdenschutz kritisch. Das Ministerium will ab dem kommenden Jahr nur noch 80 Prozent der Maßnahmen finanzieren.

Sachsen-Anhalt steht beispielhaft für die meisten Bundesländern in Deutschland. Gerade von Hobbyhaltern geht der größte Hass auf Wölfe aus und der meiste Unwillen zu schützen. Dabei werden oft die Fördermöglichkeiten nicht einmal abgerufen. Warum jetzt nur noch 80 Prozent bezahlt werden sollen, obwohl die Beträge sowieso nie volle abgerufen werden, was sogar schon die EU anmahnte, erschließt sich uns nicht. Es wirkt gerade so, als wolle man denen die wollen, Steine in den Weg legen.

Solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange wird es auch Tierhalter geben, die sogar Risse provozieren, um Abschussverfügungen zu erlangen. Nicht selten haben Bauern auch gleichzeitig einen Jagdschein. Erst eine Null-Wolfsabschusslösung motiviert wirklich zum Herdenschutz.

 

Quelle Pressemitteilung zur Umweltministerkonferenz: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/ergebnisse-der-101-umweltministerkonferenz-1701431976

Weitere Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/wolf-abschuss-weide-regeln-1.6312827?fbclid=IwAR1Fnw_lpIFIec6wmxv5pBGGHZnNLrqG_PMSpzLjFs9L9TdlLUC7LGiZ0mI

https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article248877610/Zahl-der-Woelfe-in-Sachsen-Anhalt-steigt-aber-weniger-Risse.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/14/beginnt-das-grosse-wolfskillen-bald-auch-in-deutschland/

https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65745-4_9?fbclid=IwAR0KBsy83dVmMk4LIi9XXZ5BHBPZnjasC67kC8_HCWRMulthWe55sPJ3eqI#Sec4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.