Verordnete Wolfstötungen in Österreich: Warum tun die großen Verbände zu wenig?

Während in Deutschland ab Sommer 2026 in mehreren Bundesländern die Tötung von Wölfen  und sogar eine Jagd auf Wölfe deutlich erleichtert wird, zeigt Österreich bereits jetzt, wohin der Weg führt: In den ersten beiden Monaten 2026 wurden bereits sieben Wölfe „legal“ getötet – fünf in Kärnten, zwei in Tirol. Alles auf Basis von Verordnungen. Gleichzeitig plant Salzburg als erstes Bundesland eine fixe präventive Tötungs-Quote von zwei Wölfen pro Jahr – ohne vorherigen Nutztierriss, einfach „zum Schutz der Almwirtschaft“. Das neue Gutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen vom März 2026 ist eindeutig: Solche Wolfstötungen sind in Österreich derzeit unionsrechtswidrig. Und trotzdem gehen die Tötungen weiter.

 

Das neue Gutachten vom 24. März 2026

Das Rechtsgutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen (im Auftrag von ANCA – Austrian Nature Conservation Agency) kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:
Wolfsentnahmen in Österreich sind derzeit unionsrechtlich nicht rechtmäßig.

  • Warum? Der Wolf muss sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden (FFH-Richtlinie, Anhang V). Österreich hat das selbst in seinem offiziellen Artikel-17-Bericht an die EU verneint. Der Bestand ist zu klein, zu fragmentiert und viele Gebiete sind nicht dauerhaft besiedelt.
  • Die bloße Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene ändert nichts: Es gibt keine Freigabe zur regulären Bejagung. Abschüsse dürfen nur in außergewöhnlichen Einzelfällen (Art. 16 FFH-RL) erfolgen – nicht als vorsorgliches oder routinemäßiges „Management“.
  • Das Monitoring in Österreich ist nicht belastbar genug, um einen günstigen Zustand nachzuweisen.
  • Zusätzlich läuft seit März 2026 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2022)2056): Die Kommission hat eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem EuG

Das wirft eine unangenehme Frage auf: Warum tun die großen, finanzstarken und zum Teil staatlich geförderten Naturschutzverbände nicht deutlich mehr?

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Verordnungen statt Bescheide – die perfekte Waffe gegen effektiven Wolfsschutz

Die Bundesländer haben ein System gefunden, das den Artenschutz elegant umgeht. Früher erfolgten Tötungen per individuellem Bescheid, der von Umweltorganisationen relativ schnell angefochten werden konnte – oft mit aufschiebender Wirkung. Heute setzen Kärnten, Tirol und nun auch Salzburg gezielt auf generell-abstrakte Verordnungen. Diese erlauben pauschal Tötungen in ganzen Gebieten, ohne konkrete Einzelfallprüfung, ohne DNA-Identifizierung und ohne zwingende Prüfung von Herdenschutzmaßnahmen. Gegen solche Verordnungen gibt es praktisch keinen schnellen Rechtsweg mit Stopp-Wirkung. Der Weg über die Aarhus-Konvention und den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist lang und kommt meist zu spät.
Das Ergebnis: 25 getötete Wölfe 2025, sieben bereits im Frühjahr 2026 bei einer geschätzten Gesamtpopulation von nur rund 90–100 Tieren. Das ist systematische Ausrottung per Verordnung. Ein neues Gutachten bleibt wirkungslos – weil niemand konsequent klagt. Das Tübinger Gutachten ist glasklar: Die derzeitige Tötungspraxis und erst recht präventive Quoten verstoßen gegen europäisches Recht. Dennoch bleiben die Verordnungen in Kraft. Gegen die sieben Tötungen 2026 hat keine der großen Organisationen konkrete, fristgerechte Rechtsmittel eingelegt, die noch hätten wirken können. Stattdessen: Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Appelle.
Als erstes Bundesland in Österreich plant jetzt auch noch eine fixe Abschussquote von zwei Wölfen pro Jahrpräventiv, also ohne vorherige Nutztierrisse. Die neue Wolfsverordnung (angekündigt am 10. April 2026 von LH-Stv. Marlene Svazek, FPÖ) soll „zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft“ gelten. Sie ist bereits in Begutachtung und soll ab Mai in Kraft treten.

Aktueller Wolfsbestand in Österreich laut dem Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (Stand März 2026) und aktuellen Monitoring-Daten:

Ca. 92–102 nachgewiesene Wölfe.

Nur 8–9 Rudel (davon ca. 4 mit bestätigter Reproduktion).

Die Tiere stammen aus der alpinen, dinarisch-balkanischen und zentraleuropäischen Population.

Viele Nachweise sind Einzeltiere auf Wanderschaft; dauerhafte Rudel gibt es vor allem in Niederösterreich, Kärnten und vereinzelt in anderen Ländern.

Der Bestand wächst nicht mehr wie früher – auch wegen der hohen Abschusszahlen. 2025 wurden 25 Wölfe „legal“ oder illegal getötet (ca. ein Viertel der gesamten bekannten Population).

Österreich liegt damit weit unter den Mindestzahlen für einen günstigen Erhaltungszustand (z. B. 100 Rudel in den Alpen oder stabile Rudel im Waldviertel).

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände: Starke Worte, wenig Konsequenz

Die wichtigsten Akteure in Österreich sind WWF Österreich, Naturschutzbund Österreich, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung sowie Tierschutz Austria und Protect. Diese Organisationen verfügen über erhebliche finanzielle Mittel, professionelle Strukturen, juristisches Know-how und erhalten zum Teil erhebliche öffentliche Förderungen und Projektgelder vom Bund und den Ländern. Sie alle haben den Tirol-Fall bis zum EuGH begleitet und kritisieren die Salzburger Präventiv-Verordnung zu Recht als „Dammbruch“. Doch bei einer so dramatischen Situation – ein Viertel der Population jährlich getötet, klare Rechtswidrigkeit per Gutachten und nun sogar präventive Tötungsquoten ohne jeden Rissnachweis – reicht das bei weitem nicht aus. Warum werden nicht jede einzelne Verordnung sofort mit einer Aarhus-gestützten Anfechtung beim VwGH überzogen? Warum keine systematischen Musterklagen, weitere unabhängige Gutachten und massive Lobbyarbeit bei Landesregierungen und im Nationalrat? Warum keine großen, öffentlichkeitswirksamen Kampagnen, Demonstrationen und gezielte Mobilisierung von Mitgliedern und Spendern? Es drängt sich der Verdacht auf, dass bei manchen dieser Verbände die professionelle Pressemitteilung und reine Öffentlichkeitsarbeit wichtiger geworden sind als der harte, langwierige und teure Kampf vor Gericht und in den politischen Hinterzimmern. Wer teilweise vom Staat finanziert wird, scheint bei Konflikten mit ebenjenen Landesregierungen auffallend zurückhaltend zu agieren. Schöne Worte und gut gemachte Stellungnahmen? Ist das am Ende nur Show für die Spender und die eigene Reputation?
Kleinere, unabhängige Vereine und Orgas können nicht die gleichen Ressourcen aufbringen. Gerade deshalb erwarten wir von den großen Playern deutlich mehr Einsatz. Die juristischen Möglichkeiten in Österreich sind bewusst begrenzt und werden von der Politik gezielt ausgenutzt. Die großen Naturschutz- und Tierschutzverbände dürfen sich damit jedoch nicht abfinden. Sie haben die Macht, das Geld und den Einfluss, das System massiv zu fordern – durch konsequente Klagen sowie echte Lobbyarbeit und öffentliche Mobilisierung. Solange in Österreich Wölfe per Verordnung und präventiver Quote getötet werden, während unabhängige Gutachten klare Rechtswidrigkeit attestieren, bleibt der Natur- und Tierschutz ein Papiertiger.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert die großen Verbände auf: Schluss mit halbherzigen Appellen und symbolischer Kritik. Mehr Klagen, mehr Konsequenz, mehr echter Einsatz – für den Wolf auf beiden Seiten der Grenze. Wolfsfreunde sollten zuem mehr kleine und unabhängige Vereine unterstützen, z. B. in Österreich den VGT oder Tierschutz Austria und in Deutschland uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. 
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

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Kabinettsbeschluss: Im Jagdrecht droht den Wölfen die erneute Ausrottung

Das Bundeskabinett hat gestern die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz beschlossen. Ein weiterer Schritt zum Tötungsrausch auf die ehemals streng geschützte Art. Wolfsschutz-Deutschland e.V. sieht darin den Abschluss eines jahrelangen systematischen Abbaus des Artenschutzes und kritisiert zusätzlich die politische Manipulation des „günstigen Erhaltungszustands“, die geplante Reform des Verbandsklagerechts sowie den weiteren Weg des Gesetzes durch den Bundesrat als weiteren Schlag gegen unabhängigen Naturschutz.

Ein Beschluss mit langer Vorbereitung und politischer Manipulation

Die Novelle ermöglicht in Regionen mit „günstigem Erhaltungszustand“ und hoher Wolfsdichte revierübergreifende Managementpläne, Quoten und schnellere Entnahmen von „Problemwölfen“ – oft ohne die bisherigen strengen Einzelfallprüfungen. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sprach von einem „guten Tag für Weidetierhalter“. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) betonte, der Wolf solle bleiben und Koexistenz mit der Weidetierhaltung möglich sein. Präventiver Herdenschutz würde weiter gefördert, doch in der Praxis wird Jagdrecht zur einfachen Alternative. Der „günstige Erhaltungszustand“ – die zentrale Voraussetzung für diese Lockerung – wurde jedoch politisch herbeigeführt. Experten des Bundesamts für Naturschutz und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatten wissenschaftlich ein deutlich größeres Referenzgebiet und eine höhere Mindestpopulationsgröße ermittelt, was zu einem ungünstigen Zustand geführt hätte. Ein Schreiben aus dem Staatssekretariat von Jochen Flasbarth (SPD) https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/10/leak-entlarvt-flasbarths-daten-trick-soll-den-wolf-zum-freiwild-machen/
wies jedoch an, diese Werte nicht als Referenz zu verwenden. Stattdessen wurde die Fläche verkleinert und die Populationsgröße heruntergestuft. Hier wurden wissenschaftliche Daten zugunsten lobbygetriebener Politik verbogen und mittels der nächsten Abstimmung auf dem Weg ins Jagdrecht ignoriert. Dies könnte sogar eine Rechtsbeugung darstellen. 
Beispielbild Wölfe. © Brigitte Sommer
Der gesamte Beschluss ist kein Zufall, sondern jahrelang vorbereitet. Schon unter der Ampel-Koalition ebnete die Zustimmung zur Herabstufung in der Berner Konvention und der EU-FFH-Richtlinie 2024 den Weg. Die Grünen, die das als Regierungspartei mittrugen, kritisieren nun aus der Opposition – eine Heuchelei, die unser Verein scharf verurteilt. Der Gesetzentwurf muss nun noch durch den Bundestag und den Bundesrat. Aufgrund der unionsgeführten Mehrheit im Bundesrat ist auch dort mit einer Zustimmung zu rechnen – ein weiterer Schritt, der den Widerstand chancenlos macht. Aber wir berichteten auch bereits darüber, dass sich bei der Umweltministerkonferenz die Minister aller Parteien einig waren, den Wolf ins Bundesjagdrecht zu übernehmen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
Nun in der Opposition wettern die Grünen praktisch gegen die Zustände, die sie selbst mit eingeleitet haben und denen sie in der Umweltministerkonferenz selbst zugestimmt haben, deshalb wird das Gesetz auch durch den Bundestag gehen.

Reform des Verbandsklagerechts: Letzte Bremse wird geschwächt

Besonders alarmierend ist die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform des Verbandsklagerechts. „Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten. Wir werden es bis auf das europarechtliche Mindestmaß absenken“, heißt es dort wörtlich. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz soll ebenfalls überprüft und auf EU-Minimum angepasst werden. Bisher haben Verbandsklagen in Ländern wie Niedersachsen fast jede Abschussgenehmigung gekippt. Künftig könnte diese Kontrolle durch die neue jagdrechtliche Basis und die Reform weiter ausgehöhlt werden. Die letzte gerichtliche Bremse wird gezielt geschwächt – genau dann, wenn sie am dringendsten gebraucht wird.

Politische Realität und fehlende Mobilisierung

Große Verbände drohen nur mit Klagen und verweisen auf die laufende EU-Klage von Green Impact. Doch solche Verfahren dauern Jahre, während die Gesetzesänderung schon 2026 in Kraft treten wird. Große Verbände, wie Nabu, WWF oder BUND könnten eine weitere Klage aus der Portokasse tragen, während kleine Vereine das Geld dafür über Gofundme-Kampagnen zusammen kratzen müssen. Der Nabu ruft seine Mitglieder stattdessen jetzt dazu auf, die Abgeordneten anzuschreiben. Reine Show. Petitionen und Proteste verpuffen oft wirkungslos in einem System, das Agrar- und Jagdlobby priorisiert und in dem alle Parteien umfallen und letztendlich mitmachen. Für die Mehrheit der Bevölkerung bleibt das Thema Wolf angesichts von Inflation und Alltagsproblemen sowie Angst vor Kriegen zweitrangig. Die Mobilisierung einer neuen Friedensbewegung unter jungen Menschen macht jedoch auch Hoffnung, dass sich mehr junge Menschen auch für Naturschutz interessieren und in wirklich unabhängige Naturschutzvereine, wie unseren, eintreten und aktiv vor Ort mitmachen. 
Es ist auch längst wissenschaftlich belegt, dass Jagd auf Wölfe nicht weniger Risse bedeuten, sondern eher mehr Risse, da zerschossene Wolfsfamilien auf leichtere Beute zurück greifen müssen. Aktuell belegt auch durch das sinnlose Töten in der Schweiz, wo das Blut von Wolfswelpen die Almen tränkt. Wo Wildhüter zu Wildübertötern werden. Wo Schutz zu Schuss verkommt. Dies droht nun auch bei uns.
Beispielfoto Wolf, © Brigitte Sommer
Die Wölfe in Deutschland wurden bereits einmal vollständig ausgerottet – nun droht ihnen durch diese Lobbymacht eine zweite Vernichtung. Es mögen für viele Menschen „nur“ die Wölfe sein, doch die Wölfe stehen als Sinnbild für unsere gesamte Natur und den Umgang mit den Schwächeren in einer Gesellschaft, für die das Gemeinwohl keine Rolle mehr zu spielen scheint. Wer sich für Wölfe einsetzt, setzt sich letztendlich auch für sich selbst ein, denn bei kaltblütigen Konzernmächten, die hinter den Lobbyisten stehen, besteht die Gefahr, dass sie vor nichts mehr Halt machen werden.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. bleibt realistisch und ehrlich: Wir verkaufen keine Illusionen von schnellem Wandel durch Dialog oder Petitionen. Stattdessen setzen wir auf unabhängige Aufklärung und konsequente Prävention. Konkret wird der Verein eine eigene EU-Beschwerde gegen den Beschluss und die Manipulation des Erhaltungszustands einreichen, das interne Wolfsmonitoring weiter ausbauen, die Präsenz vor Ort in betroffenen Regionen verstärken und Verstöße sowie Vorfälle – insbesondere auf Drückjagden  sowie auf kommenden Wolfsjagden – systematisch dokumentieren und weiter eigene kritische Artikel verfassen. Erst wenn mehr Menschen die Realität wahrnehmen, statt ihre Zeit und Energie in reine Showprojekte, wie das Anschreiben der Abgeordneten stecken, die dies mit Sicherheit nicht sonderlich beeindrucken wird,  können wirksame Mechanismen ergriffen werden.  Wir rufen Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde dazu auf – insbesondere die, die bei den großen Verbänden Mitglied sind – dort Druck auszuüben. Diese großen Verbände haben genug Macht und Geld und Manpower, um beispielsweise auch eine echte Großdemonstration zu organisieren. Dass sie es nicht tun, sagt einiges über diese Verbände aus, in denen Jäger oft an der Spitze sitzen und ganz andere Interessen als den Schutz der Wölfe zu verfolgen scheinen, wie bei Nabu oder WWF. Wir brauchen aber echte Handlung statt Show, wenn wir nicht ein zweites Mal dafür verantwortlich sein wollen, dass unsere Wölfe sinnlos ausgerottet werden, denn kein einziger Weidetierhalter wird davon provotieren, sondern nur Barbarei und Tötungslust.
Weiterer Artikel zum Thema:
Erschütterndes aus der Bundespressekonferenz: https://www.youtube.com/watch?v=6-aqZY0SRNk

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Der Wolf und der Schutz: Ein Gerichtsfall in Europa

In Europa gibt es Streit um den Schutz des Wolfs. Fünf Umwelt- und Tierschutzgruppen haben vor einem Gericht der Europäischen Union (EU) Klage eingereicht. Sie wollen, dass eine Entscheidung der EU aufgehoben wird. Diese Entscheidung soll den Wolf weniger stark schützen. Hier erklären wir in einfacher Sprache, was los ist.

Was ist passiert?

Die EU hat am 3. Dezember 2024 beschlossen, den Wolf weniger zu schützen. Am 8. Mai hat das EU-Parlament zugestimmt. Der EU-Rat wird auch zustimmen und wenn das Ergebnis im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die EU den Wolf in der Berner Konvention, einem wichtigen Vertrag, von Anhang II auf Anhang III setzen. Das bedeutet: Es gibt weniger strenge Regeln für den Wolf. Vielleicht dürfen dann mehr Wölfe gejagt werden. Es kann sogar bedeuten, dass die Wölfe wieder ausgerottet werden.
Beispielfoto Wolf.
Fünf Gruppen – Green Impact, Earth, Nagy Tavak, LNDC Animal Protection und One Voice – finden das falsch. Sie haben mit ihrem Anwalt Luca D’Agostino Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Sie wollen, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

Warum klagen die Gruppen?

Die Gruppen sagen: Die Entscheidung der EU ist nicht richtig, weil:
  1. Keine guten wissenschaftlichen Gründe: Es gibt keine neuen Daten, die zeigen, dass der Wolf weniger Schutz braucht. Wissenschaftler sagen, der Wolf ist in Europa noch nicht sicher genug.
  2. Regeln der EU wurden nicht beachtet: Die EU muss vorsichtig sein und die Natur schützen. Das steht in wichtigen EU-Gesetzen. Aber die Entscheidung ignoriert diese Regeln.
  3. Alte Daten wurden benutzt: 2022 hat die EU einen ähnlichen Vorschlag abgelehnt, weil die Daten nicht gut genug waren. Jetzt benutzt die EU dieselben Daten, um den Wolf weniger zu schützen.
Die Gruppen sagen: Der Wolf braucht weiterhin starken Schutz. Weniger Schutz könnte gefährlich für die Wölfe sein und auch andere Tiere in Zukunft weniger schützen.
Was wollen die Gruppen erreichen?
Die Gruppen wollen, dass das Gericht:
  • Die Entscheidung der EU aufhebt.
  • Alle Schritte, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, stoppt. Dazu gehört der Vorschlag an die Berner Konvention.

Wenn das Gericht zustimmt, bleibt der Wolf besser geschützt

Was passiert jetzt?

Der Fall ist beim Gericht eingereicht. Er wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Jetzt warten die Gruppen auf die Antwort der EU. Danach wird es vielleicht eine Verhandlung geben. Das Gericht prüft, ob die Entscheidung der EU richtig war.

Warum ist das wichtig?

Der Wolf ist ein wichtiges Tier in der Natur. Weniger Schutz für den Wolf könnte Probleme für die Umwelt bringen. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Entscheidungen auf guten wissenschaftlichen Daten basieren. Nicht nur für den Wolf, sondern für den Schutz aller Tiere in Europa.
Der Schutz des Wolfs ist ein großes Thema und dieser Gerichtsfall könnte viel ändern.
Beispielfoto Wölfe.

Wie könnte es in Deutschland weiter gehen?

Es gibt auch noch die Möglichkeit, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zu klagen. Es können nicht alle Vereine klagen. Aber die, die es können sind der Ansicht, dass es ohne Veröffentlichung kein gültiges Gesetz gibt, gegen das man klagen kann. Dasselbe gilt für neue Gesetze in Deutschland – sie müssen im Bundesgesetzblatt stehen.
Eine Klage könnte aber scheitern, zum Beispiel, wenn der Verein nicht beweisen kann, dass er direkt betroffen ist oder wenn die Klage zu spät kommt.
Die Änderung der Wolfsschutz-Regeln ist noch nicht im Amtsblatt der EU erschienen. Deshalb kann noch niemand in Deutschland klagen. Man muss warten, bis die Änderung veröffentlicht ist.

Verbandsklagerecht: Was plant die neue Regierung?

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will das Verbandsklagerecht ändern. Das steht im Koalitionsvertrag von 2025. Aber was bedeutet das?
Das Verbandsklagerecht erlaubt Umwelt- und Naturschutzverbänden gegen Projekte zu klagen, die der Natur schaden könnten. Zum Beispiel gegen Wolfsabschüsse. Jetzt will die Regierung dieses Recht einschränken. Es soll „überprüft“ werden, um es an EU-Regeln anzupassen. Das sagt auch Verkehrsminister Patrick Schneider. Er nennt es „Straffung“.
Viele Umweltverbände sind besorgt. Sie sagen: Weniger Klagen bedeuten weniger Schutz für die Natur. Das könnte auch die Demokratie schwächen. Eine vollständige Abschaffung des Rechts ist zwar  nicht geplant, aber die Regierung will das Verbandsklagerecht einschränken. Das könnte den Naturschutz erschweren.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Kärntner Wolfsabschuss – Willkür statt Naturschutz

Am 1. Mai 2025 wurde im Bezirk Villach-Land, Kärnten, ein Wolf – ein Rüde – in den frühen Morgenstunden getötet. Dieser Abschuss, der 20. seit Inkrafttreten der Kärntner Risikowolfsverordnung im Januar 2022, ist ein weiterer Beweis für die rücksichtslose und rechtswidrige Wolfspolitik in Österreich. Wir, Wolfsschutz-Deutschland e. V., verurteilen diesen Akt aufs Schärfste und stellen uns entschieden gegen jeden Wolfsabschuss. Der Wolf ist eine geschützte Schlüsselart und seine Tötung – egal unter welchem Vorwand – ist ein Angriff auf die Natur und das ökologische Gleichgewicht.

Beispielfoto Wolf.

Keine genetische Analyse – Willkür statt Transparenz

Die Kärntner Behörden behaupten, der Abschuss sei aufgrund erfolgloser Vergrämungsversuche und der Einstufung des Wolfs als „Risikowolf“ gerechtfertigt gewesen. Doch wie kann ein Tier als Risikowolf eingestuft werden, wenn keine genetische Analyse vorliegt? Laut den uns vorliegenden Informationen wurde der Kadaver zwar beprobt, aber es gibt keinerlei Belege dafür, dass eine genetische Analyse durchgeführt oder abgeschlossen wurde. Ohne diese Analyse ist es unmöglich, den Wolf eindeutig mit Rissereignissen oder anderen Vorfällen in Verbindung zu bringen. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Grundsätze eines transparenten und wissenschaftlich fundierten Wolfsmanagements. Die Behörden handeln nach dem Prinzip „erst schießen, dann fragen“.  Doch selbst wenn der getötete Wolf tatsächlich für einen Riss verantwortlich gewesen wäre, wäre dies kein Grund, ihn zu töten. Insider deuten an, dass Landwirte möglicherweise wenig Anreiz haben, ihre Tiere besser zu schützen, da Entschädigungen garantiert und marktschwankungsunabhängig sind. Dies deutet auch darauf hin, dass Entschädigungen in manchen Fällen attraktiver erscheinen als der Verkauf, insbesondere bei niedrigen Marktpreisen oder hohen Schutzmaßnahmenkosten (z.B. Elektrozäune, Herdenschutzhunde). In Kärnten müssen Tierhalter keinen zwingenden Nachweis über Schutzmaßnahmen (z. B. Zäune, Herdenschutzhunde) erbringen, um Entschädigungen für Risse durch Großraubtiere zu erhalten. Die Entschädigungspraxis ist kulanzorientiert und Zahlungen werden auch für unbestätigte Risse oder vermisste Tiere in Gebieten mit Raubtierpräsenz gewährt. Wozu also überhaupt Abschüsse?

Weidetierabstürze: Kein Zusammenhang mit dem Wolf

Die Behörden und die Agrarlobby rechtfertigen den Abschuss mit angeblichen Gefahren für Weidetiere. Besonders perfide ist die Behauptung, Wölfe würden Weidetiere in den Absturz treiben. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Es gibt keinen einzigen belegten Fall in Kärnten, in dem ein Wolf nachweislich für den Absturz eines Weidetiers verantwortlich war. Weidetiere stürzen aus vielfältigen Gründen ab – etwa durch schlechtes Wetter, unwegsames Gelände, mangelnde Beaufsichtigung oder Panik durch Hunde oder Touristen. Laut Berichten der Kärntner Landwirtschaftskammer und des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs sterben jährlich etwa 200–300 Weidetiere in Kärnten durch Abstürze, Krankheiten oder andere natürliche Ursachen, ohne dass Wölfe im Spiel sind.
Die pauschale Schuldzuweisung an den Wolf ist ein populistischer Trick, um von den wahren Problemen abzulenken: unzureichender Herdenschutz, fehlende Hirten und mangelnde Förderungen für präventive Maßnahmen. Statt die Almwirtschaft durch Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder professionelles Weidemanagement zu stärken, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Dies ist unwissenschaftlich und gefährdet die Artenvielfalt langfristig.

Tragödie für die Wolfspopulation: Eine verlassene Wölfin und ihre Welpen?

Beispielfoto Wölfin mit Welpen.

 

Der totgeschossene Wolf war ein Rüde und es ist nicht auszuschließen, dass er eine trächtige Partnerin hatte. April und Mai ist die Zeit, in der Wölfinnen Welpen zur Welt bringen. Ohne den Rüden, der für die Nahrungsbeschaffung entscheidend ist, wird es für eine Wölfin nahezu unmöglich, ihre Welpen allein durchzubringen. Die Folge: Die Wölfin wird gezwungen, häufiger auf leichte Beute wie Weidetiere auszuweichen, was die Zahl der Risse paradoxerweise erhöhen könnte. Studien aus Italien und Slowenien zeigen, dass der Abschuss eines Rudelmitglieds die soziale Struktur eines Wolfsrudels destabilisiert und Rissereignisse oft zunehmen. Kärntens Politik fördert also genau das Problem, das sie vorgibt zu lösen.
Dieser Abschuss ist ein Verlust für die ohnehin kleine Wolfspopulation Österreichs – mit nur etwa 104 nachgewiesenen Wölfen im Jahr 2023. Der Wolf ist eine Schlüsselart, die durch die Regulierung von Wildbeständen wie Rehen und Wildschweinen unsere Wälder gesund hält. Seine Tötung aus Lobby-Gründen ist ein Rückschritt für den Naturschutz. Wir, Wolfsschutz-Deutschland e. V., lehnen jeden Wolfsabschuss kategorisch ab, da er die fragile Population weiter gefährdet und Alternativen wie Herdenschutz systematisch ignoriert.

Strafanzeigen kleiner Vereine: Ein Hoffnungsschimmer – Doch wo bleibt der WWF?

Wir begrüßen die mutigen Schritte kleinerer Tierschutzvereine in Kärnten, die Strafanzeigen gegen diesen Abschuss wegen Tierquälerei angekündigt haben. Diese Vereine zeigen, dass der Widerstand gegen die rechtswidrige Wolfsjagd wächst. Ihre Anzeigen sind ein starkes Signal, dass die Zivilgesellschaft nicht länger schweigen wird. Solche Aktionen sind umso wichtiger, da sie die Behörden zwingen, ihre Entscheidungen zu rechtfertigen und Transparenz zu schaffen.
Doch wir fragen uns: Wo bleibt der WWF? Große Naturschutzorganisationen wie der WWF Österreich haben die Kärntner Wolfsverordnung wiederholt als rechtswidrig kritisiert und rechtliche Prüfungen angekündigt. Doch konkrete Klagen scheitern oft an formalen Hürden. So wurden 2023 Beschwerden des WWF und von ÖKOBÜRO gegen Entnahmebescheide für zwei Wölfe vom Landesverwaltungsgericht Kärnten zurückgewiesen, da die Bescheide als bloße „Informationsschreiben“ gewertet wurden und keinen angreifbaren Verwaltungsakt darstellten. Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof blieben offenbar erfolglos und für das neue Alm- und Weideschutzgesetz (in Kraft seit Mai 2024) liegen laut Kärntner Behörden derzeit keine Klagen vor. Die Verordnung ist so gestaltet, dass sie Beschwerden durch pauschale Abschussgenehmigungen und fehlenden Rechtsschutz erschwert – ein klarer Verstoß gegen die Aarhus-Konvention.
Warum zögert der WWF, rechtlich gegen diesen Abschuss vorzugehen? Mit seinen Ressourcen und seiner Expertise könnte der WWF vor Gericht gegen Verstöße gegen die FFH-Richtlinie kämpfen, insbesondere nach dem EuGH-Urteil von 2024, das Abschüsse in Österreich für rechtswidrig erklärte, solange die Wolfspopulation keinen günstigen Erhaltungszustand hat. Wir vermissen eine klare Klagepolitik und fragen uns, ob der WWF seine Kräfte auf Kompromisse mit der Agrarlobby oder anderen Strategien konzentriert, anstatt die Kärntner Wolfsjagd gerichtlich zu stoppen. Wir fordern den WWF und andere große Verbände auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Klagen einzureichen, um die rechtswidrige Praxis zu beenden.
Die Kärntner Wolfsverordnung ist ein Musterbeispiel für eine verfehlte Politik, die weder den Weidetieren noch den Wölfen gerecht wird. Wir, Wolfsschutz-Deutschland e. V., stehen gegen jeden Wolfsabschuss, da er die ohnehin bedrohte Population weiter schwächt und Alternativen wie Herdenschutz ignoriert. Statt pauschaler Tötungen fordern wir:
  • Fachgerechten Herdenschutz: Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Hirten haben in Ländern wie der Schweiz und Italien Risse um bis zu 80 % reduziert. Es dürfte nur Entschädigungen geben, wenn ein Herdenschutz nachgewiesen wurde.
  • Rechtsschutz: Die Verordnung verstößt gegen die Aarhus-Konvention, da sie keinen Rechtsschutz für artenschutzrechtliche Ausnahmen bietet. Dies muss gerichtlich geklärt werden.
Den Wolf zum Feind zu erklären, klingt geradezu fanatisch im Spiegel der tatsächlichen Probleme, die auf die Bauern zukommen werden. Seine Rückkehr nach Österreich ist eine Chance, Mensch und Natur in Einklang zu bringen – doch Kärnten verspielt diese Chance durch eine kurzsichtige Jagdpolitik. Wir stehen an der Seite der kleinen Vereine, die mit ihren Strafanzeigen ein Zeichen setzen wollen, und rufen alle Naturschutzorganisationen auf, sich diesem Kampf anzuschließen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Macht der Agrar- und Jagdlobby in Kärnten

 
Die Agrar- und Jagdlobby prägt Kärntens Politik und Kultur und behindert effektiven Wolfschutz. Globale Konzerne spielen dabei auch eine Rolle, während regionale Strukturen dominieren:
  • Agrarlobby: Die Landwirtschaftskammer Kärnten vertritt 18.228 Betriebe, die 88 % der Landesfläche bewirtschaften. Familienbetriebe stehen im Fokus, doch globale Konzerne wie Bayer (Saatgut, Pestizide) oder Cargill (Agrarhandel) könnten indirekt über Lieferketten Einfluss nehmen. Die enge Zusammenarbeit mit Landesrat Martin Gruber erleichtert agrarfreundliche Politik, wie die Risikowolfsverordnung.
  • Jagdlobby: Die Kärntner Jägerschaft repräsentiert über 11.000 Jäger und kontrolliert 951.745 ha Jagdfläche. Unternehmen wie Swarovski Optik (Jagdoptiken) könnten von der Jagdkultur profitieren, doch der Einfluss bleibt lokal geprägt. Die Jägerschaft nutzt ihre politische Verzahnung, um Wolfsabschüsse zu fördern.
  • Einfluss auf Wolfsabschüsse: Seit 2022 ermöglichte die Risikowolfsverordnung 20 Wolfsabschüsse, gestützt von Agrar- und Jagdinteressen, die Weidetiergefahren übertreiben, obwohl keine belegten Abstürze durch Wölfe vorliegen. Globale Konzerne sind zwar nicht direkt involviert, aber regionale Narrative könnten von Agrarinteressen (z. B. Futtermittelproduktion) unterstützt werden.
  • Kritik: Die Lobby wird für ihre politische Dominanz und mangelnde Transparenz kritisiert. Reformforderungen, z. B. vom Verein der freien Jäger, bleiben ungehört. Der Verein der Freien Jäger bezeichnet die Kärntner Jägerschaft als „feudal“ und kritisiert, dass sie wie ein geschlossenes Machtsystem agiert, das wenig Raum für demokratische Mitbestimmung lässt. Die Jägerschaft, als Körperschaft öffentlichen Rechts mit etwa 11.630 Jagdscheinbesitzern, wird als elitär wahrgenommen, da sie von einflussreichen Akteuren wie Großgrundbesitzern und traditionellen Jagdstrukturen dominiert wird. Naturschutzinteressen werden zugunsten populistischer Narrative zurückgestellt, während globale Konzerne indirekt von einer schwachen Umweltpolitik profitieren.
Fazit: Die Kärntner Agrar- und Jagdlobby basiert auf regionaler Macht und politischer Verzahnung, mit Einfluss globaler Konzerne. Nur gesellschaftlicher Druck und stärkere Naturschutzpolitik können diese Strukturen aufbrechen.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Fachkritik deckt auf: EU-Wolfsplan ist ein Skandal!

Wir wir bereits mehrfach berichteten, will die Europäische Kommission unseren Wölfen ihren Schutzstatus entziehen – aber auch Rechtsexperten schlagen jetzt Alarm! Am 7. März 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den strengen Schutzstatus der Wölfe unter der Habitat-Richtlinie abzuschaffen. Aus Anhang IV, wo Wölfe nur unter klaren Bedingungen getötet werden dürfen, sollen sie ins schwache Anhang V verschoben werden. Doch Fachleute wie Floor Fleurke, Arie Trouwborst und die Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) zerreißen diesen Plan in der Luft – rechtlich, wissenschaftlich und ethisch. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Diese Kritik muss jeder erfahren. 

Fleurke und Trouwborst: Recht wird gebrochen

Die Experten Floor Fleurke und Arie Trouwborst nennen den Vorschlag „bemerkenswert mangelhaft“. Ein zentraler Punkt: Die Kommission umgeht das Gesetz. Artikel 19 der Habitat-Richtlinie fordert Einstimmigkeit im Rat, um Anhang IV zu ändern – das schützt Wölfe vor politischem Opportunismus. Doch die Kommission will mit qualifizierter Mehrheit über Artikel 192(1) AEUV entscheiden. Fleurke und Trouwborst betonen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2024 klargestellt, dass Artikel 19 gilt (Fall C-601/22). Der EuGH sagt auch: Geschützte Arten müssen vor Verschlechterung bewahrt werden (Fälle C-473/19, C-474/19). Die Experten warnen: Wenn das so läuft, könnte der EuGH den Vorschlag wegen fehlender Zuständigkeit oder Verfahrensfehlern kippen. Sie erinnern an die Fitnessprüfung 2017: Die Richtlinie war „zweckmäßig“, Änderungen unnötig!
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wissenschaft wird missachtet

Fleurke und Trouwborst kritisieren weiter: Der Vorschlag hat „keine solide wissenschaftliche Grundlage“. Der EuGH verlangt „rigorose Daten“ und das Vorsorgeprinzip (Fall C-674/17). Ohne Beweis für einen „günstigen Erhaltungszustand“ darf nichts geändert werden – bleibt Unsicherheit, muss der Schutz bleiben (Fall C-436/22). Doch die Kommission liefert nichts Stichhaltiges. Ihr Bericht von 2023 (Blanco & Sundseth) zählt 20.300 Wölfe – kaum mehr als die 19.400 von 2022. Anmerkung: Zumal die Zahlen nach den Wolfsmassackern in der Schweiz, Norwegen und Schweden 2024/25 schlechter aussehen werden. Die LCIE nennt das „verfrüht und fehlerhaft“ – die Daten sind inkohärent! Fleurke und Trouwborst fügen hinzu: Schäden an Nutztieren sind „sehr gering“, keine tödlichen Angriffe auf Menschen seit 40 Jahren. Anhang IV erlaubt ohnehin Schutzmaßnahmen – warum dann herabstufen?

LCIE: Ein gefährlicher Rückschritt

Die LCIE, eine Fachgruppe der IUCN, verstärkt die Kritik: Der Plan ist „nicht gerechtfertigt“. Sie sagen: Eine Herabstufung braucht „solide Beweise“ und klare Ziele, nicht Politisierung. Doch die Kommission ignoriert das – sie gibt Interessengruppen nach, nicht der Vorsorge. Die LCIE betont: Der Fokus muss auf lokalen Populationen liegen (bestätigt durch EuGH, Fall C-601/22), nicht auf einem pauschalen Schritt für ganz Europa. Sie warnen: Soziale Konflikte, die die Debatte treiben, werden durch Herabstufung nicht gelöst – einige freuen sich, andere werden wütend. Fleurke und Trouwborst stimmen zu: Das widerspricht „ökologischen und ethischen Erkenntnissen“ und dem Ziel, Mensch und Wildtiere zusammenzubringen.

Täuschung ums Berner Übereinkommen

Fleurke und Trouwborst decken noch mehr auf: Die Kommission behauptet, das Berner Übereinkommen zwinge zur Änderung – eine „irreführende Aussage“! Das Übereinkommen erlaubt strengeren Schutz (Artikel 12), wie beim Luchs, der in Anhang III des Übereinkommens und Anhang IV der Richtlinie steht. Die LCIE unterstützt das: Änderungen müssen „kohärent und wissenschaftlich“ sein (Empfehlung Nr. 56, 1997). Doch die Kommission handelt willkürlich – ein „Rückfall in menschenzentriertes Denken“, sagen die Experten.

Wir machen stark mit Fakten!

Die Fachkritik ist eindeutig: Der EU-Plan ist ein Angriff auf Recht und Wissenschaft! Fleurke, Trouwborst und die LCIE zeigen: Die Kommission ignoriert Gesetze, Daten und den Fortschritt hin zu einem friedlichen Miteinander. Deshalb rufen wir euch auf:
  • Informiert euch: Lest die Kritik – sie gibt uns Recht!
  • Verbreitet sie: Teilt diesen Artikel – jeder muss das wissen!
Floor Fleurke ist außerordentliche Professorin für europäisches Umweltrecht an der Tilburg Law School.
Arie Trouwborst ist Professor für Naturschutzrecht an der Tilburg Law School und außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der North-West University in Südafrika.

Quelle und kompletter Original-Artikel in englischer Sprache: https://www.europeanlawblog.eu/pub/7w4ku9b6/release/1?fbclid=IwY2xjawJV9D9leHRuA2FlbQIxMQABHRWfi58mBVlSdp0WfjOwTtlhNgY3-T0Q6wA8ojp3wgvpvFZ25T2D5ovZnQ_aem_fCBesUZ4VPzrVoYpCI8OaA

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Wölfe mit Sendern: Notwendigkeit oder überflüssiges Risiko?

In Sachsen sollen Senderhalsbänder helfen, die Geheimnisse der Wölfe zu lüften. Das Landesumweltamt Sachsen meldet weitere Besenderungen. Die Daten sollen zeigen, wie Wölfe sich bewegen, welche Reviere sie nutzen und wie sie mit ihrer Umwelt interagieren. Doch braucht es diese Technik wirklich noch? Und wer zahlt dafür – vor allem, wenn besenderte Wölfe dadurch gefährdeter werden?

Seit 2019 läuft das Besenderungsprogramm in Sachsen, koordiniert vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit dem Senckenberg Museum Görlitz und dem LUPUS Institut. Seit 2019 seien in Sachsen 17 Wölfe gefangen und mit Senderhalsbändern ausgestattet worden. Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden mitteilte, seien aktuell vier Wölfe für die Wissenschaft unterwegs. Alle vier Tiere senden ihre Lokationsdaten aus dem nördlichen Landkreis Görlitz, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2025.
Screenshot aus der Pressemitteilung.

Bei den besenderten Wölfen FT21 »Tilda« und MT9 »Leon« handele es sich um die Fähe und den Rüden des Rudels Daubitz II. FT22 »Yuma« sei eine gemeinsame Tochter der beiden Tiere aus dem Wurf 2023. Dass zeitgleich drei Tiere aus einem Rudel besendert werden konnten, sei bisher einmalig in Sachsen. Die Bewegungsprofile der beiden Elterntiere seien typisch für territoriale Wölfe. Kerngebiet des Rudels Daubitz II ist der östliche Teil des Truppenübungsplatzes Oberlausitz. Auch die Teichgebiete südlich davon würden intensiv von ihnen genutzt, das Waldgebiet der Noeser Heide jedoch kaum. FT22 »Yuma« würde sich noch im Elternterritorium aufhalten. Ihr Streifgebiet überschneide sich dabei fast vollständig mit dem ihrer Mutter.

Für eine Überraschung sorge die Genetik des Rüden MT9 »Leon«. Im Frühjahr 2023 hätte er sich sowohl mit FT21 »Tilda« als auch mit der Fähe des Rudels Noeser Heide, dessen Rüde er von 2020 bis 2023 gewesen sei, verpaart. Beide Verpaarungen würden deshalb für das Monitoringjahr 2023/2024 als ein Territorium – Daubitz II – geführt. Ob das Rudel Noeser Heide noch existiere, soll über das herkömmliche Monitoring weiter untersucht werden.

MT10 »Janos« sei der vierte Wolf, der mit einem Senderhalsband ausgestattet wurde. Es handelt sich dabei um den Rüden des neuen Rudels Weißkeißel. Nach seinem Fang Ende März 2024 konnte anhand seines Bewegungsprofils nachverfolgt werden, dass es im Raum Weißkeißel in der Paarungszeit 2024 zu einem Wechsel des Territoriums gekommen war. Der Rüde nutze das ehemalige Kerngebiet des Rudels Sagar, das seit dem Winter 2023/2024 nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Zusammen mit seiner Partnerin, einer Tochter des Rudels Halbendorf, hätte »Janos« im vergangenen Sommer vier Welpen aufgezogen.

Im April 2024 sei noch ein fünfter Wolf (MT11 »Fred«) besendert worden, der drei Monate nach seiner Besenderung bei einem Verkehrsunfall auf der Spreestraße zwischen Neustadt/Spree und Boxberg ums Leben gekommen sei. Auffallend viele besenderte Wölfe kommen in Deutschland ums Leben.

Sender sollen Lücken schließen, die klassische Methoden nicht abdecken – etwa detaillierte Bewegungsmuster oder die Nutzung von Kulturlandschaften. Doch viele dieser Fragen wurden in anderen Regionen längst untersucht. Warum also noch mehr Sender in Sachsen, wo 41 Wolfsterritorien (Stand Juli 2024) schon gut dokumentiert sind? Brauchen wir wirklich weitere Daten, um zu wissen, welche Wölfe sich wo aufhalten?

Illegale Jagd: Ein Risiko wird ignoriert

Ein Punkt wird im Programm gern ausgeblendet: Besenderte Wölfe sind leichter aufzuspüren – nicht nur für Forscher, sondern auch für Gegner der Wölfe. Studien zeigen, dass Tiere mit Sendern häufiger illegal getötet werden. In Sachsen, wo die Wolfspopulation wächst, aber nicht überall willkommen ist, ist das kein kleines Problem. Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden 34 tote Wölfe gemeldet, vier davon nachweislich illegal erlegt. Die Wölfin „Lotta“ (FT11) etwa verschwand 2020 – tot, vermutlich durch Bissverletzungen, aber die genaue Ursache blieb unklar. Solche Fälle werfen die Frage auf: Macht die Besenderung die Wölfe nicht eher zu Zielscheiben, statt sie zu schützen? Die Daten mögen für die Wissenschaft nützlich sein, doch für die Tiere selbst könnte sie tödlich enden.

Wer finanziert das Ganze?

Das Besenderungsprogramm wird vom Freistaat Sachsen finanziert, genauer vom LfULG, das die Mittel bereitstellt. Konkrete Zahlen bleiben nebulös – weder die Kosten für die Sender, noch die Gehälter der beteiligten Institute werden öffentlich detailliert aufgezeigt. Ein GPS-Halsband kann schnell mehrere tausend Euro kosten, dazu kommen Logistik, Personal und Analysen. In Zeiten knapper Haushalte fragt man sich: Ist das die beste Investition, wenn man doch bereits viel über die Bewegungsmuster von Wölfen in ihren Territorien weiß?

Schutz oder Schuss?

Wenn besenderte Wölfe leichter gejagt werden, dient die Technik am Ende vielleicht weniger dem Artenschutz als der Kontrolle?
Sachsen hat 34 Rudel, fünf Paare und zwei Einzelwölfe – müssen wir sie wirklich noch genauer verfolgen? Oder wäre es klüger, die Tiere in Ruhe zu lassen und die vorhandenen Erkenntnisse endlich praktisch zu nutzen?
Aber es bleibt nicht bei illegaler Jagd. Besenderte Wölfe sind auch leichter zu finden, wenn Behörden eine Abschussverfügung erteilen. In Deutschland können Wölfe legal geschossen werden, wenn sie als „Problemwölfe“ gelten – etwa nach wiederholten Angriffen auf Nutztiere. Mit einem Sender am Hals werden sie zur Zielscheibe: Ihre Position ist bekannt, ihre Fluchtwege vorhersehbar.
Das Monitoring und die Besenderungen werden von der Regierung finanziert – vom Bund und den Ländern. In Sachsen zahlt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), unterstützt durch Bundesmittel über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW). Dieselbe Regierung, die diese Daten sammelt, hat im September 2024 zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Diese Änderung, die noch EU-Recht werden muss, würde Abschüsse erleichtern. Der Widerspruch ist bitter:  So finanziert man die Sender, mit der die Wölfe auch zum „legalen“ Abschuss leichter gefunden werden können.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

EU: Wolfsschutzstatus soll in drei Monaten gesenkt werden

Die Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention haben den Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesenkt, teilte heute die Presseabteilung des Europarates in Straßburg mit. Schon klatscht sich die Agrar- und Jagdlobby in die Hände, doch diese könnte sich zu früh freuen.

Nachdem für die heutige Entscheidung eine Zweidrittelmehrheit nötig war, könnte noch ein Drittel der Unterzeichnerstaaten ein Veto einlegen. Also lohnt es sich weiter, zu protestieren. Umfragen ergaben, dass  die meisten Bürger den Schutzstatus der Wölfe in ihren Ländern erhalten wollen. Die Entscheidung aus Brüssel zeigt, dass man nicht den Willen der Bürger umsetzt, sondern Ansprüchen von Konzernen und der Waffenindustrie gerecht werden will. Die Waffenindustrie verdient nicht nur an Kriegen, die die Menschen gegeneinander führen Milliarden, sondern auch am Krieg gegen unsere Wildtiere in den Wäldern.

Beispielfoto Wölfe.

Welche Länder wie abgestimmt haben, wurde nicht einmal bekanntgegeben. Die EU-Kommission dürfte ebenso für den Vorschlag gestimmt haben, wie Österreich. Ebenso die Schweiz, die sich bereits 2022 für eine Herabsenkung des Wolfsschutzes stark gemacht hatte – damals scheiterte es aber unter anderem am Nein der EU. Die Schweiz killt gegen den Willen des Stimmvolkes bereits jetzt ganze Wolfsfamilien im großen Stil.

Bisher sind 49 Staaten und die Europäische Union der Konvention beigetreten (Stand Juni 2024). Darunter befinden sich außerdem vier afrikanische Staaten (Burkina Faso, Marokko, Senegal und Tunesien), da dort auch europäische Vogelarten überwintern. Deutschland ist seit 1985 Vertragsstaat.

Sowohl die Umfrage zum ersten Wolfsreport, als auch die Umfrage der EU Kommission zur Senkung des Schutzstatus führten zu dem Ergebnis: Die Mehrheit (77 Prozent im Wolfsreport und 71 Prozent in der EU-Studie) befürworte die Beibehaltung des bestehenden strengen Schutzstatus des Wolfes.

In Deutschland könnte sich die Herabsetzung des Schutzstatus vor allem dort dramatisch auf die Wölfe auswirken, wo der Wolf bereits im Jagdrecht ist. Auch könnten sich Politiker dazu entschließen, den „gesunden Erhaltungszustand“ festzusetzen und mit der Jagd auf Wölfe im Rahmen von „Regionalem Bestandsmanagement“ zu starten.

Jagd für Grüne und BSW nicht mehr tabu

In Niedersachsen freut sich Christian Meyer (Grüne) über die Entscheidung. Zitat: „Daher sollte jetzt durch eine ausstehende Änderung der FFH-Richtlinie ausschließlich zur Tierart Wolf den Ländern endlich ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglicht und die Entnahme von ProblemwöIfen zum Schutz der Weidetiere erleichtert werden. Ich setze mich seit langem beim Bund und der EU dafür ein, den rechtlichen Rahmen für ein regional-differenziertes Wolfsmanagement zu schaffen. Auch die Umweltministerkonferenz hat vergangene Woche einstimmig die Zustimmung der Bundesregierung zur Änderung der Berner Konvention begrüßt und weitere Schritte eingefordert. Darum begrüße ich die Entscheidung des ständigen Ausschusses der Berner Konvention sehr, wir kommen damit einem regional differenzierten Wolfsmanagement damit einen großen Schritt näher.“

Erneut ein starkes Indiz dafür, dass alle Parteien „umfallen“, sobald sie auch nur in Positionen gewählt werden, die ihnen scheinbar Macht verleihen. Das zeigt auch die Position des Bündnis Sarah Wagenknecht in Brandenburg. Dass praktisch alle Parteien im Gleichklang laufen, denen Tierschützer dies nicht zutrauen wollten, deutet erneut darauf hin, dass eine andere  Macht im Hintergrund steuert. Dies kann man unter anderem auch am Werdegang der Staatssekretäre erkennen. Sie kommen aus einer ganz bestimmten Schmiede. Und Konzerne, die hinter dieser Schmiede stecken,  sind genauso wenig an Gesundheit, wie an Klima, wie an Naturschutz, wie an Tierschutz oder Menschlichkeit interessiert. Zitat: Für die bevorstehende Regierung aus SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist künftig die Jagd auf die Tiere nicht mehr tabu. Es soll Möglichkeiten geben, den Wolfsbestand zu verringern.

Wölfe vermehren sich nicht exponentiell

Bereits vor zwei Jahren kündigten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  mit einem Bericht über die jährliche Pressemitteilung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) an, dass man wohl eine damals schon eine Bestandsregelungen plante, obwohl die Vermehrung der Wölfe in Deutschland praktisch stagnierte. Auch die aktuellen Zahlen des BfN zeigen deutlich, dass eine Wolfsregulierung aus wissenschaftlicher Sicht fragwürdig wäre.

Die meisten Wolfsrudel lebten im Monitoringjahr 2023/2024 (1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024) in Brandenburg (58), gefolgt von Niedersachsen (48) und Sachsen (37). Neben den 209 Rudeln sind zusätzlich 46 Wolfspaare sowie 19 sesshafte Einzelwölfe bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2022/2023 wurden 185 Rudel, 58 Paare und 22 sesshafte Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 26.11.2024). In den beiden vergangenen Monitoringjahren zeigen die Daten aus dem Wolfsmonitoring der Bundesländer damit einen geringeren Anstieg der Anzahl an Territorien als in vorherigen Monitoringjahren.

 

Quellen:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-meyer-eu-kommission-muss-jetzt-endlich-die-ffh-richtlinie-fur-den-wolf-andern-237694.html

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/spd-und-bsw-einig-nicht-nur-einzelne-wölfe-schießen/ar-AA1v0UbN?ocid=winp1taskbar&cvid=29deef00d13a483dae8e77070e72f656&ei=159&fbclid=IwY2xjawG7y2ZleHRuA2FlbQIxMQABHTGgj3keRdrOQZQfl-qUMakraGEVYVhuKxJ3aNPqoziXtvJC5nexwFcWIg_aem_1Sf9YCWSVdr8Qn9B_wFpdg

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/28/wolfsvermehrung-in-deutschland-stagniert-nahezu/?fbclid=IwY2xjawG70fZleHRuA2FlbQIxMAABHc3BUfo9BnR10wTfJkBbmjh49YDzXF9aesnt9wg3VEG3mW-kJWKbNKdAHg_aem_CT8VsfhOu6rt3YIUTMtG4Q

https://www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-zahlen-und-daten-zum-wolf-deutschland-bundesweit-209-rudel-bestaetigt?fbclid=IwY2xjawG70q5leHRuA2FlbQIxMAABHTATid_0HYbShVLtiw3sRkxgKRaaIuD-hxmBW2V2X9cBBOqUe77oFitfWw_aem_iLMdTjwWgag_w-AImz17mg

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/berner-konvention-flexiblerer-umgang-mit-wolfspopulationen-2024-12-03_de

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Für Spenden ab 20 Euro gibt es ganz neu unseren exklusiven Wolfskalander für 2025. Wie das Bestellen funktioniert, ist hier ganz genau erklärthttps://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/24/unser-wolfskalender-2025-ist-da/

 

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige: „Falscher Wolf“ in Niedersachsen erschossen

Vor der Wahl in Niedersachsen hatten die Grünen noch gegen geheimes Schießen auf Wölfe geklagt. Kaum an der Macht, scheinen sie das Konzept des ehemaligen Umweltminister Lies (SPD) zu übernehmen. Aufgrund einer Abschussgenehmigung mit Geheimhaltungsdetails im Territorium Burgdorf wurde nun schon wieder ein „falscher Wolf“ erschossen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Strafanzeige gegen Ausführende und Verantwortliche erstattet.

Der Burgdorfer Vaterwolf war eigentlich von der Region Hannover zum Abschuss freigegeben worden. Stattdessen wurde ein Wölfin getötet, meldeten mehrere Medien am 16. Oktober.

Es ist das siebte Opfer

Sieben Ausnahmegenehmigungen, sieben Mal wurde das falsche, gesetzlich geschützte Tier erschossen. Allerdings sind wir ja auch der Ansicht, dass auch eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW950m nicht gesetzlich gedeckelt ist.

Beispielbild Wölfin.

Regionspräsident Krach reichten diese fürchterlichen Einzelabschüsse allerdings nicht aus. So sagte er zum Nachrichtenportal T-Online: „Wir nehmen die Probleme mit dem Wolf und die damit verbundenen Sorgen der Menschen sehr ernst“. Erst vergangene Woche hatte sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) für eine „Schnellschusspraxis“ ausgesprochen. Krach reiche das aber nicht, schreibt T-online weiter.  Es gehe weniger um die Frage, ob einzelne Wölfe abgeschossen werden dürfen, dafür gäbe es bereits jetzt Möglichkeiten. Das Problem liege in der unterschiedlichen regionalen Ausbreitung des Wolfes. Es bräuchte nun ein regionales Bestandsmanagement der Wolfspopulation – wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart. Dafür brauche es Änderungen auf europäischer Ebene, die es den Behörden, vor allem in Schwerpunkt-Regionen leichter machen, den Bestand zu reduzieren.

Ohne Gesetzesänderung ist das Schießen allerdings illegal. Schon die vorangegangene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstieß gegen EU-Recht. Die meisten Genehmigungen des Vorgängers Lies (SPD) waren von Gerichten kassiert worden.

Als Umweltminister des Landes Niederachsen ist auch Christian Meyer (Grüne) für die Abschussgenehmigung mit verantwortlich. Doch wie viel Macht hat er überhaupt? Das Umfallen in Serie der Grünen scheint eine „geheime Macht“ im Hintergrund zu verursachen.

Pferdeattacke bei Burgdorf Hülptingsen kein Wolf

Nun kommt auch noch heraus, dass es gar kein Wolf war, der ein Pferd eines in Burgdorf bekannten Reiters am 13. August attackiert hatte, sondern ein Wolfshund. Jäger wollten anhand von Spuren einen Wolf erkannt haben. Bei einem anderen Rissvorfall bei Schafen bei Burgdorf dokumentierten wir mangelhaften Herdenschutz.

Klage läuft

Laut eigenen Angaben hat der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. gegen die Abschussgenehmigung geklagt. Auch eine Eilverfügung sei eingereicht worden. Leider hat diese Einreichung an sich noch keine aufschiebende Wirkung.

Laut Behörden sei nun eine 14-tägige Schießpause angeordnet, um zu sehen, ob Risse aufhören. Welche Risse überhaupt, fragen wir uns.

Hier unser Protest: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/28/niedersachsen-killerteam-auf-wolfsfamilie-angesetzt/

 

Quellen:

https://www.t-online.de/region/hannover/id_100260576/wolf-bei-hannover-erschossen-ist-es-problemwolf-gw950m-.html

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Einfach auf Verdacht: Bayern will in Wolfsfamilie hinein schießen

Kaum wurde es bekannt, dass auf dem Territorium des Rudels Wildflecken in diesem Jahr sieben Welpen geboren wurden, ging die Hetze auch schon los. Wegen bislang nicht einmal offiziellen Rissen von gerade Mal zehn Schafen und drei Ziegen wurden jetzt wohl Anträge von Weidetierhaltern auf Abschuss genehmigt. Dabei ist es doch erwiesen, dass der Abschuss von Wolfseltern mehr Weidetierrisse nach sich zieht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und wir werden Strafanzeige gegen ausführende Jäger und Behördenmitarbeiter stellen, sollten tatsächlich Wölfe dort abgeschossen werden.

Hierzu gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/?fbclid=IwAR2Zp-nEL80d8Hcj3T_xIouBK83E-54HkMGfNl2V2EtbICz5VX9_hw4uNoo

Gleich zwei Wölfe sollen sterben. Es sieht ganz so aus, als wolle man in Bayern nicht einmal die Vorschläge von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) – wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/ 

abwarten, sondern zugleich mit Abschießen auf Verdacht, ohne DNA-Feststellung und ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen beginnen. Auch zu den Schutzmaßnahmen gibt es bislang keine Stellungnahme.

 

Beispielfoto Wolfsfamilie. Jetzt im Oktober sind die diesjährigen Welpen scon fast so groß wie ihre Eltern.

Landesamt für Umwelt bestätigt Wolfsrisse gegenüber dem Bayerischen Rundfunk

Seit Anfang Oktober hatte es im Gebiet um Bischofsheim im Landkreis Rhön-Grabfeld mehrere Risse von Weidetieren gegeben. Laut offizieller Verdachtsliste des Landesamts für Umwelt (LfU) wurden dabei in sieben Fällen zehn Schafe und drei Ziegen tot aufgefunden. Offiziell sind die Fälle noch in Bearbeitung, die Regierung hat aber die Bestätigung, dass die Weidetiere in diesen Fällen von einem oder mehreren Wölfen gerissen wurden. Weil sich die Vorfälle auf zwei Bereiche konzentrieren, den Raum Oberweißenbrunn und Frankenheim sowie das Naturschutzgebiet Lange Rhön, würden Fachleute von zwei Wölfen ausgehen.
Das Gebiet liegt im Territorium des Rudels Wildflecken. Jetzt im Herbst starten auch wieder Jungwölfe aus allen Rudeln in Deutschland ihrer Wanderungen, um sich ein eigenes Rudel zu suchen. Es können also wandernde Jungwölfe genauso wie die Elterntiere des Rudels diese Risse verursacht haben. Erschießt man die Elterntiere, werden die Welpen aus diesem Jahr, die das Jagen noch nicht erlernt haben, entweder verhungern, oder sie werden dann erst Recht auf nicht geschützte Weidetiere als leichte Beute zurückgreifen.  So ist der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen, dass man das ganze Rudel eliminieren möchte und auch Nachwuchs im nächsten Jahr verhindern möchte. Dies verstößt eklatant gegen EU-Recht. Deutschland hat sich vertraglich verpflichtet, alles zu tun, damit der streng geschützte Wolf sich in Deutschland verbreiten kann. Nach den neuesten Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz gibt es immer noch zu wenig Wölfe in Deutschland.
Das Territorium Wildflecken gibt es erst seit 2021. Beide Elterntiere, GW2552f und GW2068m stammen aus dem Niedersächsischen Munster. Im vergangenen Jahr hatte das Paar sechs Welpen. Das Rudel lebt hauptsächlich auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken und wechselt zwischen Hessen und Bayern hin und her. Gelistet ist es in Hessen. In Bayern und Hessen gibt es nur ein geringes Wolfsvorkommen, das mit der Vernichtung dieser Wolfsfamilie im Bestand gefährdet wäre.

Stellen Weidetierhalter in Serie Abschussanträge?

Die Genehmigung sei räumlich und zeitlich beschränkt, nämlich auf einen Umkreis von 1.000 Metern rund um die Nutztierhaltungen und bis zum 9. November, heißt es im Bericht des Bayerischen Rundfunks. Abgeschossen werden dürfen die Wölfe nur von Jägern, die dazu eine Berechtigung haben und ihr Einverständnis erklärt haben, so die Behörde. Weitere Anträge für den Abschuss von Wölfen in den Landkreisen Aschaffenburg, Main-Spessart und Bad Kissingen lehnt die Behörde ab, weil sie derzeit keine Wiederholungsgefahr eines Risses sehen würde.
Für uns stellt sich die Lage nun so dar, als würden sich Halter von Weidetieren nun einfach gar nicht mehr um den Schutz ihrer Tiere kümmern wollen, wie sonst kann es denn sein, dass jährlich Großteile der zu Verfügung gestellten Summen für Schutzmaßnahmen erst gar nicht abgerufen werden? Wir sehen auch unseren Slogan: „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz“, hier wieder einmal mehr als bestätigt an. Denn solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, solange wird es auch Weidetierhalter geben, die Risse provozieren, um eben Wolfsabschüssen zu erlangen.
Hier Abschüsse zu gewähren, setzt ein völlig falsches Signal. Und jetzt schon steht die bisherige Bayerische Wolfsverordnung auf tönernen Füßen. Es läuft eine Klage dagegen. Die Verfügung wurde wohl allerdings als „normale“ artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §44 BNatSchG gestellt, was sie genauso angreifbar macht.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/zwei-woelfe-duerfen-in-der-rhoen-abgeschossen-werden,TsZICh8?fbclid=IwAR3Y2Agsrvmp-9rMbRm4xXQ-LBlG8H35jAQSL4YE27Zu-e9hTP5x0gWISvM

Rissliste Bayern: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/verdachtsfall/index.htm

https://wolfsschutz-deutschland.de/tag/bayerische-wolfsverordnung/

http://www.dbb-wolf.de