Gestern, am 14. Januar 2026, hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) debattiert. Die Diskussion dauerte etwa 30 Minuten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) verteidigte die Pläne mit Verweis auf Weidetierschutz und hohe Wolfsdichten, CDU/CSU und SPD unterstützten den Ansatz grundsätzlich, Grüne und Linke warnten vor Risiken für den Artenschutz und Rudelstrukturen, doch glaubhaft ist dies nicht.
In den sozialen Netzwerken wird die Grünen-Position bereits wieder stark gelobt – als hätten sie den Wolf heldenhaft verteidigt. Doch das ist reines Politiktheater. Die entscheidende Weichenstellung fand bereits viel früher statt: Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 12.–14. November 2025 in Saarbrücken einigten sich alle 16 Umweltminister der Länder – inklusive der grünen Umweltminister in den Ländern und der damaligen Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) – einstimmig auf folgende Punkte:
- Meldung des günstigen Erhaltungszustands (GEZ) des Wolfs für die kontinentale und atlantische biogeographische Region an die EU
- Nutzung der Herabstufung in FFH-Richtlinie (Anhang V) und Berner Konvention als Chance für Lockerungen
- Forderung nach Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz, um rechtssicheres regionales Bestandsmanagement und leichtere Entnahmen von Problemwölfen zu ermöglichen.

Dieser Beschluss war übergreifend über alle Parteigrenzen hinweg – CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke in den Ländern stimmten zu. Er bildet die fachliche und politische Grundlage für den aktuellen Gesetzentwurf. Die Bundestagsdebatte setzt das nur um – sie ändert nichts Grundlegendes an der Richtung. Die laute Kritik der Grünen im Bundestag („ziellose Jagd bringt keine Sicherheit“, „keine Belege für Riss-Reduktion“) dient vor allem der Profilierung gegenüber ihrer eigenen Basis und lenkt ab von der Tatsache, dass grüne Umweltminister auf Länderebene und im Bund die entscheidenden Schritte mitgetragen haben. Es ist ein klassisches Muster: Fachliche Einigung hinter verschlossenen Türen in Ministerkonferenzen, öffentliche Show und Wähler-Inszenierung im Plenum. Für uns ist klar: Die Richtung steht seit November 2025 fest – mehr Entnahmen, Jagdzeit Juli–Oktober (vor allem Jungwölfe), regionale Regulierung. Die erste Lesung war nur der Auftakt. Der Entwurf liegt nun im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat; zweite/dritte Lesung und setzt das nur um – sie ändert nichts Grundlegendes an der Richtung. Die Bundesratszustimmung folgt voraussichtlich im Frühjahr 2026
Die Aufnahme ins Jagdrecht ist stark technokratisch geprägt, weil sie auf Sachzwang-, Daten- und Expertenlogik setzt und den Wolf zu einem steuerbaren Element in einem optimierten System macht. Es geht um wissenschaftliche soziale Ingenieurskunst (hier: Ökosystem-Management), die natürliche Komplexität und individuelle Freiheit (des Wolfs als wildes Tier) unterdrückt. Der „günstige Erhaltungszustand“ wird zum technokratischen Freibrief, um Kontrolle auszuweiten. Auch das Konzept „Wald vor Wild“ ist ein Symptom technokratischen Denkens in der Umwelt-/Forstpolitik. „Wissenschaftlich begründete“ Kontrolle über Natur und Leben, getarnt als „Nachhaltigkeit“ oder „Klimaschutz“. Technikratische Konzepte werden unter postiven Aspekten unter die Leute gebracht, die gewollt oder ungewollt, die Forcierung fördern. Dazu gehört auch reine Kritik der Hobbyjagd und nicht der allgemeinen Jagd und „Wildtiermanagement“ im Allgemeinen. Wenn Kontrolle absolut priorisiert wird, könnte es zu einer „synthetischen Natur“ kommen – inspiriert von Sci-Fi wie Aldous Huxleys „Schöne Neue Welt“ oder aktuellen Transhumanismus-Debatten. Hier würden Wildtiere durch Labortiere, KI-Simulationen oder Biotechnologie ersetzt, um Risiken zu minimieren. Moderne Beispiele: In Chinas „ökologischer Zivilisation“ (seit 2018) werden Wildtiere streng überwacht und reguliert, um sie in „harmonische“ Systeme zu integrieren, was Kritiker als „Auslöschung der Wildnis“ sehen. Oder Geoengineering-Projekte (z. B. Wolkenimpfung), die indirekt Habitate zerstören könnten.

Was ist Technokratie?
Den Begriff beschreibt am klarsten James Corbett. Er sagt, Technokratie ist keine bloße Herrschaft von Experten (wie oft fälschlich verstanden), sondern ein wissenschaftlich-technisches System der sozialen Ingenieurskunst (social engineering), das die gesamte Gesellschaft wie eine Maschine betreibt.
https://corbettreport.com/qfc-technocracy
Hier definiert Corbett Technokratie aus den Originaldokumenten der 1930er Jahre und erklärt, warum man das Konzept genau verstehen muss.
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2 Gedanken zu „Politiktheater um den Wolf: Die erste Lesung im Bundestag – was wirklich zählt und was dahinter steckt“
Wenn man den Bock zum Gärtner macht, braucht man sich über nichts mehr wundern. Vielleicht sollte man die „Wolfsangelegenheit“ in kompetente und erfahrene Hände legen, jetzt, wo die Politik langsam erwacht, kann man auch über geeignete Maßnahmen diskutieren. Ich möchte an Ghandi erinnern, der Größe und moralischen Forschritt am Umgang mit den Tieren vergleicht. Denke dann sind wir gerade aus der Steinzeit erwacht. Es macht mich ohnmächtig, traurig und wütend.
erster kommentar.
da alle möglichen wolfsreviere des bfn nicht besetzt waren kann es nur zu einigen evtl. überpopulationen gekommen sein.die nicht oder noch nicht abgewandert sind.wandernde wölfe zu ermorden ist daher absurdfür einen wissenschaftlich haltbaren objektiv nachvollziehbaren günstigen erhaltungszustand.in ganz europa.
da auf eu ebene ein begründeter verdacht der koruption und des lobyismus besteht.der sich weder an umfassende schutzmaßnahmen und wisshenschaftlichen erkenntnissen halten u. orientieren will ist schon auf der eu ebene die sache ein antidemokratisches unterfangen..zu dem hat es keine unabhängien volksabstimmungen in den jeweiligen ländern gegeben. der menschenrechtssouverän in der eu wurde also in mehrfacher weise hintergangen.
erst einmal bedarf es der verdachtsausräumung auf der eu ebene. bevor hier im schweinsgallop wöleins jin ein ohnehin erheblich fragwürdigrs „jagdrecht“ aufgenommen werden.der politische wille für dieses jagdrecht ist überhaupt nicht ermittelt worden. weder von den medien noch von den parlamentarischen parteien.
einzig lobbyisten und ngos konnten sich teilweise zu wort melden.
wer falschaussagen macht,wie etwa der bundeslandwirtschaftsminister von der csu sollte dafür auch haften..wenn er kein verantwortungsloser politiker sein will.aber auch alle anderen zustimmenden politiker.
wir sind eine menschenrechtsinterne u. prioritäre res publica.das gilt eben auch in sachen hinreichenden artenschutz.
es fehlt also eine unbedenklichkeits ermittlung hinsichtlich des bgründeten korruptionsverdachtes und hinsichtlich der ausschließung der bevölkerungenen der einzelnen eu -länder.und 2. fehlen die umfragen zu diesem thema ,also das dafür und gagen der bevölkerung selbst,sowie deren abstimmungsergebnisse.
demokratie sein u.o. nur spielen sind zwei unterschiedliche rechtssachverhalte.
diese defizitäe politik ist nicht rechtskompatibel.