Blutige Exekution eines Wolfs im Heidekreis: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Das verordnete Schweigen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ist gebrochen und die traurige Gewissheit ist da: Anfang Oktober 2026 wurde im Heidekreis der Abschuss eines Wolfes eiskalt vollstreckt. Hinter verschlossenen Türen hatte die Behörde eine geheime Schnellabschussverfügung erlassen, deren Existenz erst auf massiven Druck scheibchenweise eingeräumt wurde. Gegen diese Praxis staatlicher Willkür und die gezielte Ausschaltung des Rechtsstaates zieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. nun die Konsequenz und bringt den ersten Fall vor die Justiz. Wir stellen umfassende Strafanzeigen gegen die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne), den amtierenden Leiter der Kreisverwaltung des Heidekreises, Landrat Jens Grote, die Führung der dortigen Unteren Jagdbehörde sowie gegen die noch unbekannten, ausführenden Schützen vor Ort.

Da das Ministerium die exakte Identität des getöteten Tieres unter Verschluss hält, besteht der dringende Verdacht, dass dieser Abschuss Wolfsterritorien mit Nachwuchs der Region im Kern getroffen hat. Es könnten Tiere des Rudels „Schwarmstedt“ oder des Rudels „Rethem“ oder angrenzende Rudel wie Wedemark ins Visier des Abschusskommandos geraten sein. Sollte ein für die Aufzucht notwendiges Elterntier eines dieser Rudel erschossen worden sein, droht den diesjährigen Welpen im Spätherbst der qualvolle Tod durch Verhungern, oder sogor mehr Risse, da unerfahrene Jungtiere zu leichter Beute, wie ungeschützten Weidetieren, greifen müssen. Um eine solche Tragödie und das bewusste Umgehen von Gesetzen zu stoppen, lauten unsere Vorwürfe gegen die Amtsträger unter anderem auf Rechtsbeugung (§ 339 StGB) im Amt, Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 71 BNatSchG) sowie Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund (§ 17 TierSchG). Die pauschale Geheimhaltung der Abschusszonen ist aus unserer Sicht gezielt darauf ausgelegt, den verfassungsmäßig verankerten Eilrechtsschutz systematisch auszuhebeln und Gerichte vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Illusion des Rechtswegs: Wenn Bürokratie den Artenschutz aushebelt

Dieser Vorfall im Heidekreis legt schonungslos einen tiefen, schmerzhaften Riss an der Basis des organisierten Naturschutzes offen. Seit Jahren haben wir von Wolfschutz-Deutschland e. V. intensiv vor genau dieser Technokratisierung und Verheimlichung der behördlichen Abschussverfahren gewarnt. Dennoch wurde der kritische Diskurs über einen langen Zeitraum hinweg durch das immer gleiche Narrativ beruhigt, dass dem Tötungswahn primär auf dem langwierigen Rechtsweg und durch finanzielle Unterstützung klagefähiger Verbände beizukommen sei.
Diese einseitige Fokussierung auf juristische Scharmützel hat in der Praxis zu einer folgenschweren Sedierung der Zivilgesellschaft geführt. Anstatt die notwendige, aktive Präsenz direkt in den bedrohten Revieren zu stärken, wurde den Menschen suggeriert, eine passive Spendenbereitschaft genüge, um die Wölfe zu retten. Während engagierte Aufrufe zu physischer Wachsamkeit und zivilgesellschaftlicher Kontrolle als zu anstrengend ins Hintertreffen gerieten, hat sich das blinde Vertrauen auf den reinen Rechtsweg als fatales Placebo erwiesen. Während Verbände noch intern über Satzungsänderungen debattieren, schaffen die Behörden im Schutz der Dunkelheit unumkehrbare Fakten.

Das Monitoring-Dilemma: Vom wissenschaftlichen Datensatz zur Abschusskoordinate

Wie gefährlich die andauernde Naivität gegenüber staatlich gelenkten Strukturen ist, zeigt ein Blick auf das offizielle Wolfsmonitoring. Bis heute wird beharrlich dafür geworben, Sichtungen und Wildkamerabilder an die behördlichen Erfassungssysteme zu melden – im guten Glauben, den Wissenschaftlern zu helfen. Dass diese Daten jedoch längst nicht mehr primär wissenschaftlichen Zwecken dienen, haben jüngste Einblicke in Schulungsmaterialien des Deutschen Jagdverbandes (DJV) auf drastische Weise offengelegt. Das Video wurde inzwischen vom DJV wegen einer angeblichen Fotoverwechslung offline gestellt. Es liegt uns aber intern vor. 
Dort ist offen dargelegt worden, dass die erhobenen Monitoringdaten im Rahmen zukünftiger Handlungsaspekte gezielt dafür herangezogen werden sollten, die exakten Aufenthaltsorte der Tiere für behördlich angeordnete Abschüsse zu lokalisieren. Wer die Öffentlichkeit in Unkenntnis dieser Dynamiken weiterhin zur Datenabgabe an das von der Jägerschaft dominierte Monitoring anleitet, gerät in den dringenden Verdacht, den Abschusskommandos unfreiwillig die Zielkoordinaten zuzuarbeiten. Das gutgläubig gesammelte Wissen der Tierfreunde wird so zur Beihilfe für die Jägerschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Das System der 18 Abschusszonen

Wie flächendeckend und rücksichtslos das Land Niedersachsen die Reviere der geschützten Wildtiere inzwischen mit Abschussgenehmigungen überzieht, offenbart ein Blick hinter die Kulissen der ministeriellen Dokumentation. Insgesamt listen die behördlichen Tabellen bereits die schockierende Zahl von 18 eingeleiteten Schnellabschussverfahren seit dem Inkrafttreten der neuen Rechtslage auf. Doch diese vermeintliche Transparenzliste entlarvt sich bei genauerem Hinsehen als ein Instrument der gezielten Täuschung. Bis zu den jüngsten Enthüllungen Anfang Oktober wurde bei sämtlichen 18 Verfahren stur der offizielle Vermerk „kein Wolf erlegt“ geführt. Während die Öffentlichkeit und die über Satzungsänderungen brütenden Verbände durch diese scheinbar erfolglose Statistik in Sicherheit gewiegt werden sollten, sind im Heidekreis und einer Nachbarregion im Geheimen längst Wölfe erschossen worden.
Diese hohe Zahl von 18 freigegebenen Jagdzonen beweist zudem die fundamentale Mitschuld des offiziellen Monitorings, vor dessen Naivität wir seit Jahren intensiv warnen. Jedes Foto, jede Spur und jede gutgläubig gemeldete Sichtung liefert den Behörden exakt das Datenmaterial, um eine dieser 18 Abschussverfügungen rechtlich zu begründen und die Jäger direkt an die Aufenthaltsorte der Wolfsfamilien zu leiten. Das Ministerium verwaltet hier im Verborgenen eine blutige Abschussliste, die erst durch den massiven Druck scheibchenweise ans Licht gezerrt werden kann.

Aufrüstung der Jagdmethoden: Die drohende Renaissance der Lappjagd

Die in den Schulungen skizzierten Zukunftsszenarien offenbaren zudem eine erschreckende Eskalation der Jagdmethoden, die jeglichen Bezug zu einem ethischen Artenschutz vermissen lässt. So sei in jenen internen Beiträgen darüber gesprochen worden, dass für zukünftige Wolfsentnahmen potenziell auch auf die historisch-brutale Methode der Lappjagd zurückgegriffen werden könne. Diese großflächige Einkesselung ganzer Areale mittels Tüchern bezwecke keine selektive Entnahme eines Einzeltieres, sondern sei auf die systematische Traumatisierung und Auslöschung ganzer Familienverbände ausgelegt.
Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir hierzu eine unmissverständliche und unkompromittierende Position: Wir lehnen jede Form der Jagd aus ethischen und ökologischen Gründen ab. Es gibt für uns kein Szenario, in dem einem Wolfsabschuss – ungeachtet jedweder behördlicher Konstruktionen – zugestimmt werden kann. Statt uns hinter bürokratischen Vorlesungen, Vereinsmeierei oder internen Verbandskämpfen zu verbarrikadieren, fordern wir die sofortige und kompromisslose Umkehr von diesem blutigen Irrweg. Einzig ein flächendeckender, lückenlos staatlich finanzierter Herdenschutz bietet Weidetieren dauerhaften und echten Schutz. Steuergelder gehören in die präventive Infrastruktur, nicht in die verdeckte, technokratische Verfolgung einer geschützten Art.

Schluss mit der Lethargie: Zeigt Präsenz vor Ort und unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. müssen endlich Gehör finden. Während in den sozialen Netzwerken fleißig Herzchen verteilt, betroffene Emojis gepostet und lahme Ausflüchte gesucht werden, sterben in den Wäldern Niedersachsens die Wölfe. Diese digitale Bequemlichkeit rettet kein einziges Tier vor den Abschusskommandos. Unsere Aktiven vor Ort kämpfen ununterbrochen in den betroffenen Gebieten und stoßen allmählich an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen. Es reicht nicht mehr aus, wegzusehen oder die Verantwortung auf langwierige, im Hintergrund blockierte Gerichtsprozesse abzuschieben.

Befreit Euch endlich aus der Lethargie und werdet aktiv. Wir fordern alle echten Wolfsfreunde auf, sich zu bewegen und uns direkt in den Revieren zu unterstützen. Wir brauchen dringend neue, engagierte Mitglieder, die bereit sind, vor Ort physische Präsenz zu zeigen, wachsam zu sein und zivilgesellschaftliche Kontrolle auszuüben. Nur wenn wir gemeinsam vor Ort Stärke und Entschlossenheit demonstrieren, können wir diesem verdeckten Tötungswahn der Behörden wirksam entgegentreten. Werdet jetzt Mitglied, unterstützt unsere Teams in den bedrohten Territorien und helft dabei, das Sterben im Heidekreis und ganz Niedersachsen zu stoppen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/03/erste-woelfe-heimlich-in-niedersachsen-offiziell-getoetet/

http://www.wolfsmonitoring.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Bayern: Nach massivem Druck: Landratsamt muss Jagd auf Wölfin „Tenni“ einräumen

Nach erheblichem öffentlichem und medialem Druck hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Existenz eines revierübergreifenden Managementplans zur Bejagung der Wölfin „Tenni“ (GW4977f) offiziell bestätigt. Die Freigabe, die bis zum 31. Oktober 2026 gilt, wirft jedoch grundlegende Fragen bezüglich der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz staatlichen Handelns und der tatsächlichen Umsetzung gesetzlicher Schutzpflichten auf. Eine sachliche Analyse der Gegebenheiten vor Ort mit neuen Fotos offenbart nämlich weiter große strukturelle Defizite im Herdenschutz.

Dass die Abschussverfügung zunächst ohne aktive Information der Öffentlichkeit und der anerkannten Naturschutzverbände erlassen wurde, wird von den Behörden mit formalen Zuständigkeiten begründet. Demnach seien im Planungsverfahren lediglich direkt betroffene Jäger und Revierinhaber rechtlich zu beteiligen gewesen. Aus demokratietheoretischer und naturschutzrechtlicher Sicht führt diese Praxis der Exklusion jedoch dazu, dass eine unabhängige Überprüfung behördlicher Abwägungen im Vorfeld systematisch erschwert wird.
Das Landratsamt begründet den Erlass des Managementplans als zwingend notwendige Reaktion auf eine akute Konfliktlage. Als empirische Grundlage werden die wiederholten Risse von Nutztieren seit August 2026, der Fund von Losungen sowie verifizierte Sichtungen angeführt, welche die Standorttreue des Tieres belegen würden. Die Behörde betont explizit, dass es sich hierbei nicht um eine „willkürliche Entscheidung“ handle, sondern dass das Bundesjagdgesetz die zuständige Behörde anlassbezogen dazu verpflichte, einen solchen revierübergreifenden Plan aufzustellen, sofern Schäden in der Weidewirtschaft entstehen. Man stützt sich dabei auf das politische Narrativ, wonach sich der Wolf in Deutschland in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befinde und ein Bestandsmanagement daher rechtlich zulässig sei.
    • Der Managementplan erlaubt die Jagd auf die Wölfin in der gesetzlichen Periode vom 1. Juli bis zum 31. Oktober und erstreckt sich neben dem Eigenjagdrevier Tennenlohe weitläufig auf zahlreiche umliegende Gemeinschafts- und Staatsjagdreviere (u. a. Uttenreuth, Kalchreuth, Buckenhof und Heroldsberg) Fränkischer Tag. Diese enorme räumliche Ausdehnung auf rund 80 Quadratkilometer entlarvt das Verfahren. Es handelt sich nicht um eine punktuelle Schadensabwehr am Gehege, sondern um eine großflächige Bejagungsfreigabe, die das Tier auch fernab des Konfliktortes existenziell gefährdet. Die genauen Jagdgebiete haben wir bereits hier veröffentlicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/04/bayern-geheim-abschuss-auf-tenni-managementplan-im-tennenloher-forst-wirft-fragen-auf/

Unsere Grundsatzposition: Ganzheitlicher Schutz statt Sündenbock-Mechanismen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertritt die unverrückbare Position, dass die Tötung von geschützten Beutregreifern keine Lösung für weidewirtschaftliche Konflikte darstellt. Der Wolf erfüllt eine essenzielle regulierende Funktion im Ökosystem. Ihn pauschal zum Sündenbock für Defizite im menschlichen Management zu erklären, verkürzt die komplexe Realität und widerspricht dem Gedanken des Naturschutzes. Konflikte lassen sich ausschließlich durch lückenlose, präventive Schutzmaßnahmen und ein professionelles Herdenschutzmanagement lösen.
Beispielfoto Wölfin.

Komplexe Verantwortlichkeiten im Beweidungsprojekt

Um die Situation sachgerecht zu bewerten, müssen die Eigentums- und Projektstrukturen im Tennenloher Forst differenziert betrachtet werden: Die betroffenen Pfauenziegen stehen im Eigentum privater Tierhalter und werden im Rahmen eines offiziellen Beweidungsprojekts des Landkreises eingesetzt. Die Flächen selbst befinden sich im Eigentum der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).
Obwohl die primäre Sicherungspflicht bei den Haltern liegt, sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch die DBU als namhafte Stiftung und Projektpartnerin in einer ethischen und koordinativen Mitverantwortung. Ein wirksamer Schutz kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteure kooperieren, anstatt die Verantwortung im bürokratischen Raum zu fragmentieren. Die DBU teile überdies mit, dass die Ziegen künftig woanders untergebracht würden. Sind die Ziegen weg, ist erst Recht kein Grund mehr vorhanden, Tenni zu töten. Die Wildperde sind nach eigenen Aussagen der BDU ohnehin nicht gefärdet.

Empirische Befunde: Der Fakten-Check am Gehegezaun

Als primäre Begründung für den Managementplan werden die Nutztierverluste werden laut dem Fränkischen Tag seit dem Sommer angeführt. Ein aktueller, systematischer Einsatzbericht unserer Aktiven vor Ort dokumentiert jedoch gravierende technische Mängel an der Umzäunung, die die These eines „wolfssicheren Grundschutzes“ empirisch widerlegen:
    • Inkonsistente Spannungsversorgung: Zwar weisen Teile des Solarzauns an der mittleren und inneren Litze eine reguläre Spannung von 8.0 kV auf, doch an mehreren Abschnitten konnte keine elektrische Spannung gemessen werden.
    • Strukturelle Barrierefehler: Am Boden wurden erhebliche, neu entstandene Untergrabungen dokumentiert, die groß genug sind, um einem Beutegreifer barrierefreien Zugang zu gewähren. Zudem lässt sich das Zaungeflecht an sensiblen Stellen ohne großen Kraftaufwand wegschieben. Reparierte Abschnitte werden zudem oft unmittelbar durch neue Untergrabungen direkt daneben umgangen.
    • Infrastrukturelle Veränderungen: Parallel zu weitläufigen forstwirtschaftlichen Fällarbeiten mittels Harvester wurde direkt innerhalb des Geheges ein Hochsitz errichtet. Diese Kombination aus mangelhafter Zauninstandhaltung und vorbereiteter jagdlicher Infrastruktur wirft Fragen bezüglich der Prioritätensetzung der Verantwortlichen auf.
Nach europäischem und deutschem Recht darf ein Abschuss streng geschützter Arten streng genommen nur als ultima ratio – also nach dem nachweislichen Ausschöpfen aller zumutbaren Alternativen – erfolgen. Solange der Herdenschutz vor Ort nachweisbare, gravierende Defizite aufweist, ist die Erfüllung dieser rechtlichen Voraussetzung höchst zweifelhaft.
Die Ziegen sind wohlauf. Heute ( 09.10.26) waren Sie auf einem anderem Platz. Aber noch immer im selben Gehege. Foto: privat
Weitere Untergrabungen. Foto: Privat
Zum größten Teil waren jetzt die mittlere Stromlitze und die innere Stromlitze unter Spannung (8.0 kV). Leider gab es aber auch Stellen, an denen kein Strom messbar war. Zu erkennen war, dass die Stromeinspeisung mittels Solar erfolgt.
Erneute Untergrabungen. Foto: Privat
Mittels Harbester werden schneisenartig Bäume gefällt. Dies kann auch nicht im Sinne des Naturschutzes sein. Foto: Privat.
Untergrabung. Foto: Privat
Erschreckend ist der Bereich am unteren Ende des Zaunes. Teilweise gab es neue, größere Untergrabungen. Diese wurden zum Teil bereits markiert. Die Untergrabungen sind so groß, dass hier ein größerer Wolf ohne Probleme in das Gehege und aus dem Gehege gelangen kann. An manchen Stellen lässt sich der untere Zaun auch leicht wegschieben, so dass einTier auch so durch die Umzäunung kommen kann. Oft ist zu erkennen, dass direkt neben den wieder verschlossenen Untergrabungen neue Untergrabungen vorhanden sind.. Foto: privat.

Zivilgesellschaftliches Engagement zeigt Wirkung

Dass alternative Methoden wirksam sind, beweist die Praxis: Seit Ende September herrscht im Gehege relative Ruhe, die verbliebenen Tiere sind wohlauf laut Fränkischer Tag. Dieser Zustand wurde jedoch nicht durch behördliche Maßnahmen, sondern durch den Einsatz ehrenamtlicher Helfer herbeigeführt, die durch Nachtwachen, Zaunreparaturen und friedliche Vergrämungsmaßnahmen (akustische Reize) den Schutz der Herde aktiv unterstützen.

Appell an klageberechtigte Verbände und juristische Schritte

Wir haben geliefert: Unsere Aktiven vor Ort haben die unhaltbaren Zustände am Zaun akribisch und gerichtsverwertbar dokumentiert. Damit liegt ausreichend Beweismaterial vor, um den behördlichen Bescheid juristisch zu Fall zu bringen. Da Wolfsschutz-Deutschland e. V. in Bayern über kein eigenes Verbandsklagerecht verfügt, richten wir einen dringenden, sachlichen Appell an alle klageberechtigten Partnerverbände: Unter diesen Umständen muss unverzüglich geklagt werden!
Ein Eilverfahren (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO) vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist jetzt der einzige Weg, um vollendete, rechtswidrige Tatsachen im Tennenloher Forst zu verhindern. Für die juristische Begründung des Eilantrags liegt die Argumentationsbasis in einer klaren Doppelstrategie bereit:
  1. Der materielle Rechtsfehler (Wissenschaft & Europarecht):
    Die behördliche Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ als Voraussetzung für den Managementplan hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stuft den Wolf in Süddeutschland und Bayern nach wie vor als ungünstig-unzureichend ein. Das Landratsamt wendet hier fälschlicherweise ein grobes, bundespolitisches Pauschalargument auf ein Bundesland an, dessen Wolfspopulation biologisch fragil ist. Nach der bindenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf eine Abschussfreigabe jedoch niemals den Erhaltungszustand der lokalen Population gefährden. Die Beweislast dafür, dass der Abschuss von „Tenni“ der bayerischen Teilpopulation nicht schadet, liegt beim Amt – und diesen wissenschaftlichen Nachweis kann es nicht erbringen.
  2. Die Missachtung der Ultima-Ratio-Pflicht (Der Herdenschutz-Vorbehalt):
    Die von uns dokumentierten, eklatanten Mängel (stromlose Abschnitte, massive Untergrabungsmöglichkeiten, fehlender Untergrabungsschutz) belegen empirisch, dass der rechtlich zwingend vorgeschriebene „wolfsabweisende Grundschutz“ im Ziegengehege gar nicht flächendeckend existiert. Ein Abschuss ist europarechtlich (FFH-Richtlinie) aber strikt an die Bedingung gekoppelt, dass es keine andere zumutbare Alternative gibt. Solange die Behebung der nachweisbaren Zaunmängel durch die Halter, den Landkreis und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) nicht vollzogen wurde, ist die Abschussverfügung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. 

Wir machen Ausführende und Entscheider darauf aufmerksam, dass wir Strafanzeigen erstatten werden, sollte Tenni oder ein anderer Wolf erschossen werden.

Historische Kontinuität: Das überlieferte Narrativ vom „bösen Wolf“ von 1809

Ein Blick in die Erlanger Regionalgeschichte verdeutlicht, dass die psychologischen und argumentativen Muster der heutigen Debatte keineswegs neu sind. Das Stadtmuseum Erlangen verwahrt in seiner Sammlung das Präparat des sogenannten „letzten Erlanger Wolfs“, der am 21. November 1809 im nahegelegenen Klosterwald bei Frauenaurach geschossen wurde. Der historische Kontext offenbart verblüffende Analogien zu heute:
    1. Dasselbe Begründungsmuster: Auch im Jahr 1809 ging dem Abschuss eine Phase voraus, in der es zu wiederholten Übergriffen auf Schafherden in benachbarten Gemeinden wie Möhrendorf und Dechsendorf kam. Damals wie heute lautete die menschliche Reaktion: Eliminierung des Tieres statt struktureller Anpassung der Schutzmaßnahmen.
    2. Die optische und mediale Dämonisierung: Bei der Präparation des Wolfs im Jahr 1809 wurde dem Tier im Zoologischen Institut der Universität bewusst ein aggressives Aussehen mit gefletschten Zähnen verliehen, um das kulturelle Feindbild des „bösen Wolfs“ aus den Grimmschen Märchen zu bedienen.

Diese historische Feststellung ist von hoher Aktualität. Sie zeigt, dass die Gesellschaft auch heute noch anfällig für dieselben emotionalisierten Projektionen ist. Wenn Behörden und Teile der Berichterstattung den Wolf primär als „Schadwolf“ framen, knüpfen sie unbewusst an das im 19. Jahrhundert zementierte Märchen-Narrativ an. Während man 1809 den Wolf als vermeintlich „letztes“ Exemplar feierte, um die Natur endgültig zu unterwerfen, scheitert das behördliche Management im Jahr 2026 noch immer an der Propagands, die verhindert, dass der Wolf als natürlicher Rückkehrer dauerhaft Teil unserer Ökosysteme sein kann. 
Screenshot      Quelle: https://stadtmuseum-erlangen.de/de/das-museum/hingucker/wolf

Werden Sie Teil einer starken Zivilgesellschaft: Unterstützen Sie unsere Arbeit

Faktenbasierter Naturschutz, Ethik und die Aufklärung über mediale und behördliche Narrative erfordern Ausdauer, juristische Expertise und Präsenz vor Ort. Um diese unabhängige Kontrollfunktion gegenüber staatlichem Handeln langfristig aufrechterhalten zu können, sind wir auf eine starke Gemeinschaft angewiesen.

    • Werden Sie Mitglied: Unterstützen Sie uns nachhaltig durch eine reguläre Mitgliedschaft und stärken Sie die Stimme des Wolfsschutzes in Deutschland.
    • Aktiv werden: Beteiligen Sie sich an unseren Dokumentations- und Monitoringprojekten.
    • Aufklären: Teilen Sie diesen sachlichen Bericht, um eine informierte Diskussion auf Augenhöhe in der Öffentlichkeit zu fördern.

Warum aufmerksames Wandern Wölfe schützt

Anstatt sich in den sozialen Medien zu empören, kann jeder Einzelne selbst aktiv werden: Es werden keine Retter von oben kommen, um den Tierschutz für uns durchzusetzen. Neben der juristischen Arbeit gibt es eine direkte Möglichkeit der zivilgesellschaftlichen Intervention: die aufmerksame Präsenz im Tennenloher Forst im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts.
Das Wandern auf den Wegen erfüllt eine entscheidende Schutzfunktion:
  • Öffentlichkeit herstellen: Wo Menschen im Wald unterwegs sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit für intransparente behördliche oder jagdliche Maßnahmen im Verborgenen. Die Präsenz aufmerksamer Bürger zwingt alle Akteure vor Ort zu absoluter Gesetzestreue.
  • Soziale Kontrolle: Wer Veränderungen in der Infrastruktur – wie neu errichtete Jägersteige oder Absperrungen – wahrnimmt, dokumentiert und meldet, agiert als verlängerter Arm eines unabhängigen Monitorings.

Jeder Schritt im Wald und jede geteilte Beobachtung macht deutlich, dass die Bevölkerung eine Politik der Geheimhaltung nicht mitträgt. Werden Sie selbst aktiv, gehen Sie wandern und schützen Sie Wölfin „Tenni“ durch Ihre Präsenz.

Quellen:

https://www.fraenkischertag.de/lokales/hoechstadt-herzogenaurach/umwelt-natur/warum-die-woelfin-in-erlangen-hoechstadt-jetzt-gejagt-werden-darf-art-592223

Ab Minute 2.30 https://www.podcast.de/episode/707959266/fuchsengarten-abschiebung-woelfin-tenni-erlangen-am-abend-vom-09-oktober-2026

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wandern für das Greifensteiner Rudel in Hessen und Rheinland-Pfalz

Die Schlinge um das Greifensteiner Rudel zieht sich unbarmherzig weiter zu: Die Jagd in Rheinland-Pfalz und Hessen ist endgültig freigegeben. Während die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) nach dem Entscheid der Gerichte noch bis Ende Oktober unbarmherzig abgeschossen werden dürfen, erreicht die Eskalation eine neue Stufe. Uns liegen Informationen vor, dass es nun auch in Hessen eine Eilverfügung auf den Vaterwolf Milano (GW2478m) gibt. Die Mutterwölfin Ulma (GW2479f) taucht derweil in den Abschusslisten nicht auf – wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermuten hier das Schlimmste: Es steht zu befürchten, dass Ulma bereits heimlich beseitigt wurde und eine Verfügung deshalb schlicht hinfällig sein könnte. Ihr letzter Nachweis war im August. Zudem finden in Kürze auch noch Drückjagden statt. Wie bitter nötig unsere Präsenz im Gelände ist, zeigte sich eben erst am 9. Oktober 2026. Im Rahmen unseres vereinsinternen Wolfsmonitorings waren wir im hessischen Gebiet im Bereich Sinn-Fleisbach unterwegs. In der Verlängerung der Gartenstraße dokumentierten wir drei tote Schafe, die deutliche Spuren aufwiesen, die auf einen Kehlbiss hindeuten. Der amtliche Rissgutachter war zwar bereits vor Ort, ein offizielles Ergebnis steht jedoch noch aus, dennoch wird gehetzt. Lesen Sie hier unseren Artikel mit Foto- und Videodokumentation. 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen die fortlaufende Geheimhaltung rund um die Abschussverfügung gegen den Rüden Milano (GW2478m) im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Dass die Behörden der Öffentlichkeit nicht einmal das genaue Ablaufdatum der Genehmigung bekannt geben, entzieht die Maßnahme jeder demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kontrolle. Zwar sieht der offizielle Wolfsmanagementplan Rheinland-Pfalz im Einklang mit dem Bundesrecht für solche Entnahmen einen strengen gesetzlichen Rahmen vor – der von einer Standardfrist von 21 Tagen bis zu einer maximalen Ausdehnung von sechs Wochen nach dem Schadensereignis reicht –, doch die konkrete Ausgestaltung bleibt im Dunkeln. Diese bewusste Intransparenz unter dem Vorwand des Jägerschutzes ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel und verhindert eine transparente Überprüfung, ob die ohnehin umstrittene Frist längst überschritten ist.

Rückblick: Der juristische Weg allein rettet keine Wölfe

In unserem letzten Bericht zum Greifensteiner Rudel haben wir die gefährliche Bequemlichkeit und Untätigkeit mancher klagefähiger Verbände scharf kritisiert. Während das Rudel vor der fast vollständigen Auslöschung steht, wiegen große Organisationen die Öffentlichkeit weiterhin in der trügerischen Sicherheit, dass reine Gerichtsklagen ausreichen würden. Schlimmer noch: Die dringend notwendige, aktive Kontroll- und Präsenzarbeit vor Ort im Revier wird von diesen behördennahen Strukturen oft ignoriert oder sogar diskreditiert. Wir haben klargestellt, dass abstrakte Klageversprechen den politisch aufgeweichten Naturschutz nicht mehr alleine stoppen können – es braucht den mutigen Druck von unten und echte Präsenz im Gelände. Doch diese Naivität und das blinde Vertrauen in staatliche Institutionen ist kein neues Phänomen, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch die Verbandslandschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die völkerrechtliche Amnesie der Verbände: Wo war ihr Aufschrei während der Coronakrise?

Mit erheblichem Befremden beobachten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., dass sich Verbände in Niedersachsen angesichts aktueller staatlicher Maßnahmen plötzlich auf das Völkerrecht berufen. Diese plötzliche Entdeckung internationaler Rechte verwundert uns zutiefst. Denn vor genau sechs Jahren – auf dem Höhepunkt der Coronakrise im Jahr 2020 – wurden elementare Grund-, Freiheits- und Völkerrechte von der Regierung und den Gerichten im Eiltempo ausgehebelt.
Dass dieser fundamentale Dammbruch vielen etablierten Verbänden damals komplett entgangen ist, hat einen bitteren Grund: Sie haben geschwiegen oder die damalige Politik willfährig mitgetragen. Wer sich vor sechs Jahren blindlings in staatliche Maßnahmen gefügt und die Aussetzung internationaler Standards akzeptiert hat, disqualifiziert sich heute als glaubwürdiger Hüter des Völkerrechts. Wer damals mitgemacht hat, darf sich im Jahr 2026 nicht wundern, wenn der Staat dieselben Mechanismen der Rechtseinschränkung auch auf anderen Feldern anwendet. Unsere jahrelangen Warnungen vor dieser gefährlichen Entwicklung werden nun auf bittere Weise bestätigt.
Burg Greifenstein. © Brigitte Sommer
Die Allgemeinverfügung der hessischen Oberen Jagdbehörde (Regierungspräsidium Kassel) regelt im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz einen festen Zeitraum: Der Abschuss von bis zu vier juvenilen Wölfen (Welpen/Jungwölfen) im Lahn-Dill-Kreis ist exakt bis zum 31. Oktober 2026 befristet. 
Grundlage dafür ist der hessische „revierübergreifende Managementplan für das Jagdjahr 2026/2027“, welcher die Bejagung der Jungtiere starr an die dort definierte Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 koppelt. Da der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Ende September die Eilanträge der Naturschutzverbände zurückgewiesen hat, gilt diese Frist für die verbleibenden Abschüsse bis zum Monatsende unverändert.
Die aktuelle Allgemeinverfügung stützt sich zwingend auf die im hessischen Jagdrecht festgesetzte Schonzeit- und Jagdzeitregelung, welche die Bejagung von Jungwölfen strikt auf das Fenster vom 1. Juli bis zum 31. Oktober begrenzt. Sobald dieses Datum verstreicht, greift automatisch wieder die gesetzliche Schonzeit, wodurch die operative Grundlage der Verfügung erlischt. 
Allerdings gibt es politische und rechtliche Hintertüren, die eine Bejagung ab November auf anderem Wege ermöglichen könnten:
  • Erlass einer neuen Einzelfall-Genehmigung: Sollte es im Lahn-Dill-Kreis ab November zu neuen, schwerwiegenden Rissvorfällen trotz Herdenschutzes kommen, kann die Behörde jederzeit eine neue, eigenständige Abschussgenehmigung im Rahmen einer Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 BNatSchG) erlassen. Diese wäre dann unabhängig von der regulären Jagdzeit.
  • Anpassung der gesetzlichen Jagdzeiten: Da die hessische Landesregierung den Wolf gezielt ins Jagdrecht aufgenommen hat, besteht für die Zukunft das Risiko, dass das Ministerium die Jagdzeiten per Verordnung dauerhaft verlängert oder für Folgestrecken (z. B. das Jagdjahr 2027/2028) großzügiger auslegt.

Riss am 9. Oktober bei Sinn-Fleisbach?

Vor Ort suchten wir das direkte Gespräch mit einem der betroffenen Halter – und blickten in einen Abgrund aus Unversöhnlichkeit. Der Mann, der zuvor in der Presse damit zitiert wurde, dass er bereits über 100 Lämmer in den Schlachthof gefahren zu haben und damit kein Problem zu haben, zeigte sich gegenüber jeglichen Wolfsschutzargumenten komplett blockiert. Eigene Fehler beim Herdenschutz? Für ihn Fehlanzeige. Stattdessen das altbekannte Narrativ: Die Wölfe hätten gelernt, absolut alles zu „überwinden“. Mehr noch: Neben Schafen wurden den Wölfen ohne Beweise pauschal nicht anerkannte Risse wie Kälber angelastet – bis hin zu Tieren, die auf Straßen und Autobahnen herumlaufen. Diese seien, so die abenteuerliche Behauptung, von Wölfen dorthin gehetzt worden.
Ein echter Austausch oder ein sachlicher Dialog waren unmöglich, da der Halter weder zuhören noch andere Perspektiven anerkennen wollte. Selbst unseren Hinweis, dass man in einer demokratischen Gesellschaft unterschiedliche Ansichten aushalten müsse, lehnte er vehement ab. Stattdessen warf er uns vor, wir würden mit unseren Berichten die Weidetierhalter und ihre Schafe verhöhnen.
Diese Erfahrung zeigt zweierlei: Erstens ist die Realität im echten Leben kaum mit den sozialen Medien zu vergleichen, wo gezielt gesteuerte Seiten und Profile die Spaltung und den Hass zwischen Bauern und Naturschützern im digitalen Raum künstlich anheizen. Zweitens offenbart sich hier eine tief sitzende, fast kindliche Mentalität, die wir nicht zum ersten Mal erleben: Ein stures Beharren darauf, im Recht zu sein, gepaart mit dem absolut kompromisslosen Anspruch, alles rigoros zu eliminieren, was den eigenen Interessen im Weg steht.
Dieses tote Schaf scheint einen Kehlbiss aufzuweisen.  Natürlich machen uns diese toten Schafe auch betroffen. Jedoch: Was Weidetierhalter oft emotional als „Grausamkeit“ oder „Mordsucht“ umdeuten, ist in Wahrheit reine Biologie. Wie der bekannte und leider viel zu früh verstorbene Wolfsexperte Toni Seiler in seinen Arbeiten immer wieder verdeutlichte, töten Wölfe nicht aus Bösartigkeit, sondern weil bei ihnen in einer Koppel-Situation der genetisch tief verankerte Beutegreifer-Reflex ausgelöst wird. Das Zusammentreffen von Beutegreifer und Beute verläuft heute jedoch unter völlig unnatürlichen Bedingungen: Den modernen Hausschafen wurde ihr ursprünglicher, wilder Fluchtinstinkt durch jahrhundertelange Zucht größtenteils weggezüchtet. Anstatt bei Gefahr instinktiv kilometerweit zu fliehen, drängen sich die domestizierten Tiere in Panik auf engstem Raum in den Zaunecken zusammen. Dieses unnatürliche Verhalten triggert den Beutereflex des Wolfs immer wieder aufs Neue, was zu mehreren Rissen in einer Nacht führen kann. Die Schuld dafür dem Wolf zuzuschieben, blendet die Naturgesetze und die menschengemachten Zuchtfolgen völlig aus. Zudem ist bekannt, dass Risse jährlich ab Augut zunehmen. Dies liegt ebenso an der startenden Drückjagd- und Jagdsaison, in der die Wildtiere massiv gestört werden, als auch daran, dass Welpen mehr Fleisch brauchen.  © Brigitte Sommer

Hier die Video-Dokumentation. In der Nacht vorher gab es starke Regenfälle und Gewitter. Dies könnte zu einem Spannungsabfall geführt haben. Der Zaun war an der Buschseite nach innen eingedrückt, was die „Übersprintherorie“ unserer Meinung nach nicht stützt.

 

Wir sind absolut dafür, dass Entschädigungen schnell bezahlt werden und dass Zäune und Hunde schnell und unbürokratisch gefördert, aber auch gefordert werden. Die Wut über langsame Erstattungen und Bewilligungen sollte sich deshalb weder gegen Wölfe noch gegen Wolfsschützer richten, sondern es sollte hinterfragt werden, warum das alles so schleppend voran geht und ob die Wut der Bauern vielleicht absichtlich auf Wölfe und Schützer gelenkt werden könnte?
Auch könnten die Halter sich selbst einmal hinterfragen, warum sie Tiere ohne schlechtes Gewissen ins Schlachthaus bringen, aber Entschädigungen nach Wolfsrissen ablehnen, weil sie angeblich ja so an ihren Tieren hängen. Der Mensch darf „fressen“, der Wolf nicht. Ein Wolfsriss ist nicht schön, vor allem wenn der Wolf tatsächlich nicht zum Fressen kommt und damit der nächste Riss wahrscheinlicher wird. Ein Schlachthaus ist aber noch viel schlimmer. Die Halter verkaufen ihre Tiere dorthin, was also ist der Unterschied zu Entschädigungen?
Entschädigungen gibt es halt nur, wenn auch Schutz vorhanden war.

 

Die Kadaver als Köder? Einmalige Gelegenheit für die Jäger?

Ein absolut alarmierender Zustand bot sich uns bei unserer Recherche am Nachmittag: Obwohl der amtliche Rissgutachter zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort gewesen war, lagen die getöteten Schafe noch immer unberührt auf der Weide. In uns weckt dies den dringenden Verdacht auf ein kalkuliertes und zutiefst illegitimes Vorgehen: Es steht zu befürchten, dass die Kadaver dort bewusst als Köder liegen gelassen wurden, damit die Jäger sich in der Nacht auf die Lauer legen und die zurückkehrenden Wölfe direkt an den toten Schafen abschießen können.
Diese Vermutung deckt sich mit brisanten Informationen, die uns kurz zuvor von einem Insider zugespielt wurden. Demnach haben die behördlich beauftragten Häscher erhebliche Probleme, die Tiere überhaupt für einen Abschuss aufzuspüren. Das Greifensteiner Rudel nutzt ein riesiges, unwegsames Areal und wechselt seine Aufenthaltsorte ständig zwischen den Bundesländern. Für das Schießkommando sind die frischen Risse bei Sinn-Fleisbach daher eine einmalige Gelegenheit, auf die sie im Verborgenen gewartet haben. Wenn die Kadaver nun gezielt  missbraucht werden würden, um die Wölfe in die Falle zu locken, wäre dies eine moralische Bankrotterklärung.

 

Wo ein Wille ist, ist ein Weg – Gut geschützte Schafe

 

 

 

 

 

Bei Sinn-Fleisbach häuft sich das Rissgeschehen. © Brigitte Sommer

 

Weitere Weide bei Fleisbach ohne Grundschutz

 

Blick ins Territorium Greifenstein

 

Zur Dianaburg sind es nur 8,2 Kilometer auf den Wanderwegen. © Brigitte Sommer

 

Zahlreiche Wanderwegs, wie z. B. der Wällerweg, führt auch an Fleisbach vorbei. Brigitte Sommer – Weitere Infos: https://www.komoot.com/de-de/tour/304352586

 

Erfolg unseres internen Wolfsmonitorings. Alba zeigte uns Wolfsanwesenheit an. © Brigitte Sommer

 

Ein Stück des Wällerwegs führt auch oberhalb des Fleisbachtals vorbei. Diese Strecke sollte unbedingt gewandert werden. © Brigitte Sommer

 

Unterhalb des Wällerwanderwegs fließt der Fleisbach. In dem langgezogenen abgelegenen Tal befinden sich zahlreiche Weiden. © Brigitte Sommer

 

Rinder hinter lediglich zwei Litzen, abgelegen im Wald. © Brigitte Sommer

 

Pferde hinter nur einer Litze, dazu ohne Spannung. Diese Pferde sind bestimmt nicht durch das Rudel gefährdet, aber in der Gegend laufen immer wieder Weidetiere frei herum. Bei solchen Zäunen ist dies auch nicht verwunderlich. Die A 45 befindet sich nicht weit weg. © Brigitte Sommer

Hier die Pferdeweide im Film

 

Drückjagden von HessenForst im Territorium Greifenstein

 

Das  Waldgebiet im Stippbachtal zwischen Sinn und Kölschhausen ist ein ökologisches Juwel direkt an der A 45. Es bietet Lebensraum für streng geschützte, hochgradig sensible Arten.
Doch dieses Ökosystem steht aktuell unter massivem Druck. In den kommenden Wochen sind in diesem Gebiet am Samstag den 31. Oktober von 8.30 Uhr bis 16. Uhr sowie am 27. November 2026 von 8.30 Uhr bis 16.Uhr großflächige Drückjagden geplant.

Wir sehen diese Jagdmaßnahmen aus Tierschutzgründen äußerst kritisch:

• Bedrohung für das Greifensteiner Wolfsrudel: Teile des ohnehin politisch und juristisch verfolgten Wolfsrudels geraten durch diese intensiven Jagden in erhebliche Gefahr und extremen Stress.
• Störung der Europäischen Wildkatze: Erst kürzlich wurden hier mühsam neue Lebensraumkorridore für die streng geschützte Wildkatze gepflanzt. Großflächige Jagden scheuchen diese scheuen Tiere aus ihren dringend benötigten Ruhezonen auf.
• Gefahr für Amphibien im Winterquartier: Der bedrohte Feuersalamander und geschützte Reptilien befinden sich mitten in ihrer empfindlichen Winterstarre. Der Einsatz schwerer Fahrzeuge abseits der Wege gefährdet ihre Bodenquartiere direkt.
Nicht nur als Verein, auch als Bürgerinnen und Bürger möchten wir ein Zeichen setzen. Wir wollen die Situation im Wald aufmerksam, aber absolut friedlich und gesetzeskonform im Auge behalten.
Wir rufen dazu auf, das Gebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erwandern und die Lage zu dokumentieren:
• Bleiben Sie auf den offiziellen Wegen: Das Verlassen der Wege ist in den sensiblen Kernzonen und während Jagden untersagt.
Wir respektieren die Natur- und Artenschutzauflagen.
• Sicherheit geht vor – Absperrungen beachten: Betreten Sie niemals Bereiche, die wegen Lebensgefahr oder Jagdbetrieb temporär gesperrt sind. Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben.
• Dokumentieren und melden: Nutzen Sie Ihre Wanderungen auf den freien Hauptwegen, um die allgemeine Situation im Umfeld des Waldes fotografisch oder schriftlich zu dokumentieren.
• Keine Konfrontation: Unser Ziel ist die reine, sachliche Dokumentation und das Zeigen von zivilgesellschaftlicher Präsenz für den Naturschutz. Wir stören keine legalen Abläufe.
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie wichtig den Menschen in der Region der Schutz von Wolf, Wildkatze und Amphibien ist – mit Kamera, Notizbuch und gesundem Menschenverstand.

Aufruf zur Unterstützung und zu Wanderungen

Die aktuellen Ereignisse machen erneut deutlich, dass juristische Schritte allein nicht ausreichen, um den Schutz des Rudels zu gewährleisten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist daher dringend auf neue Mitglieder angewiesen, um das Monitoring und die Aufklärungsarbeit unabhängig und langfristig fortführen zu können.
Gleichzeitig rufen wir alle Natur- und Wolfsfreunde dazu auf, im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts der Natur verstärkt Wanderungen in den betroffenen Regionen zu unternehmen. Eine legale, friedliche und aufmerksame Präsenz von Waldbesuchern erhöht die Transparenz im Gelände und erschwert verdeckte Abschussaktionen.
Das vereinsinterne Monitoring konzentriert sich aktuell schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche des Rudels:
    • Bereich Sinn bis zur Dianaburg und Hof Heisterberg – Hessen
    • Raum Rodenroth – Hessen
    • Gesamter östlicher Westerwaldkreis in RLP  bis Limburg Hessen 

Unterstützen Sie unsere Arbeit vor Ort und helfen Sie uns, das Greifensteiner Rudel zu schützen. Diese Wolfsfamilie ist zur Zeit das einzig tatsächlich nachgewiesenen Rudel in Hessen. 

Quellen:

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/2026/oktober/endgueltige-eilentscheidung-des-oberverwaltungsgerichtes/

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/wichtige-informationen-zu/wolf/

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/wolf-gw2478m-darf-im-westerwald-gejagt-werden

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/07/artenschutz-am-ende-warum-klagen-das-greifensteiner-rudel-nicht-mehr-schuetzen-koennen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/wolf-auf-weiden-warum-ein-schafzuechter-in-hessen-vor-dem-aus-steht-accg-201278912.html

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261009_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Erste Wölfe heimlich in Niedersachsen offiziell getötet

Das Landwirtschaftsministerium bestätigt zwei heimliche Wolfsabschüsse. Warum schweigen die großen Verbände und wer saß wirklich am Drücker? Jetzt lesen!

Gestern hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium erst auf gezielte Mediennachfrage des NDR bestätigt, dass die ersten beiden Wölfe im Rahmen der neuen Schnellabschussverfahren getötet wurden. Eine eigene, proaktive Pressemitteilung gab es vonseiten der Behörde nicht. Wo genau und von wem die geschützten Tiere geschossen wurden, hält das Ministerium unter Verweis auf eine sechswöchige Frist geheim. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist diese Intransparenz inakzeptabel. Sie entzieht staatliches Handeln beim Umgang mit geschützten Wildtieren der demokratischen und rechtlichen Kontrolle.

Dass die lokalen Jäger nach eigenen Angaben von den Abschüssen im Vorfeld nichts gewusst haben, deutet auf eine fortschreitende Technokratisierung des Wolfsmanagements hin. Anstatt auf die „ehrenamtliche“ Jägerschaft zu setzen, scheint das Land im Verborgenen staatliche Strukturen zu nutzen. Dies deckt sich mit Konzepten, wie sie unter anderem vom Leiter des Wolfcenters Dörverden, Frank Faß, vorgeschlagen wurden: Er plädiert seit längerem für eine professionelle, staatlich finanzierte Fachgruppe für Wolfsabschüsse – bestehend aus staatlich angestellten Berufsjägern oder Förstern –, da die rechtlichen Risiken und die Komplexität für Hobbyjäger im Alltag zu hoch seien.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Die Absurdität der Obergrenze: Rechnen nach politischer Willkür

Wie sachfremd das neue System agiert, zeigt ein Blick auf die festgesetzte Abschussquote: Für das Jagdjahr 2026/27 sieht der ministerielle Managementplan eine Obergrenze von maximal 27 ausgewachsenen, territorialen Wölfen vor – aufgeteilt in 22 Tiere für die atlantische und 5 für die kontinentale Region Niedersachsens. Diese Zahl entspringt keiner biologischen Logik, sondern reiner Bürokratie. Das Absurde daran: Jedes einzelne Tier, das durch einen Verkehrsunfall stirbt oder als sogenanntes Fallwild tot aufgefunden wird, wird auf diese Quote angerechnet.

Dieses Rechenmodell entlarvt die politische Argumentation, dass die Abschüsse dem gezielten Schutz von Nutztieren dienten, als reine Farce. Wenn ein Wolf auf einer Bundesstraße überfahren wird, verringert das statistisch die Zahl der „erlaubten“ Abschüsse, ändert aber absolut nichts an der vermeintlichen Konfliktsituation auf den Weiden vor Ort. Ein solches System verwaltet lediglich willkürliche Zahlen, anstatt ökologische Zusammenhänge zu begreifen. Es zeigt deutlich, dass es der Landesregierung um bürokratisch konstruierte Abschusslisten geht.

Verunsicherung an der Basis: Jäger verweigern Abschüsse

Dass das Vertrauen zwischen“ehrenamtlichen“  Jägern und Landesregierung beschädigt zu sein scheint, könnte auch an Plänen des Ministeriums, den Jagdverbänden das wissenschaftliche Wolfsmonitoring zu entziehen, liegen. Gleichzeitig wächst an der jagdlichen Basis die Verunsicherung über die rechtliche Haltbarkeit der Abschussgenehmigungen.
Wie ein aktuelles Beispiel aus der Gemeinde Farven (Landkreise Rotenburg und Stade) zeigt, verstrickt sich die Jägerschaft zunehmend in Widersprüche. Nach einem dortigen Fohlenriss im August erteilte das Ministerium eine sechswöchige Abschussgenehmigung. Doch die Frist verstrich am 21. September ergebnislos – kein Jäger will abgedrückt haben. Offiziell begründete die Kreisjägerschaft dies mit der Heimlichkeit der Wölfe. Intern sickerte jedoch durch, dass die Angst vor juristischen Konsequenzen und die Sorge wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Elterntierschutz die Jäger von den Hochsitzen abhielten. Wer im Spätsommer ein Elterntier erschießt, riskiert wegen des Verhungerns der Welpen eine strafrechtliche Verfolgung. Die Hobbyjäger merken offensichtlich selbst, dass sie das rechtliche Risiko eines europarechtswidrigen Tötungswahns einseitig aufgehalst bekommen, während sich die Ministerialbürokratie schadlos hält.

Gezielte Reichweite: Die technokratische Verengung der Medien

Dieses technokratische System spiegelt sich zunehmend auch in der öffentlichen Debatte wider. Seit einiger Zeit lässt sich beobachten, dass einer ganz bestimmten Form der Jagdkritik eine merkwürdig hohe Reichweite eingeräumt wird. Influencer, die praktisch aus dem Nichts auf den sozialen Plattformen erschienen sind, bespielen das Thema hochprofessionell. Doch ihr Fokus ist verengt: Sie kritisieren fast ausschließlich die Hobbyjagd und fordern als Lösung den Übergang des Wildmanagements in die Hände staatlicher Ranger-Strukturen.
Diese Stimmen werden sichtlich gepusht, weil sie perfekt in die technokratische Agenda der Landesregierung passen. Sie hinterfragen das Prinzip des Tötens an sich nicht, sondern fordern lediglich dessen staatliche Perfektionierung. Unsere konsequente Haltung – die den Jägern zwar das Wolfsmonitoring sofort entziehen will, aber gleichzeitig jede Form der Jagd aus ethischen Gründen ablehnt – wird in diesen digitalen Diskursen hingegen systematisch ausgeblendet, weil sie sich nicht in dieses staatliche System einfügen lässt.
Beispielfoto verwaister Welpe. © Brigitte Sommer

Das laute Schweigen der etablierten Verbände

Inmitten dieser Eskalation offenbart sich jedoch noch ein ganz anderes Defizit: das verhaltene Agieren etablierten Naturschutzverbände. Viele dieser Organisationen werben bis heute beharrlich mit dem Narrativ, dass Wölfe am effektivsten durch langwierige Gerichtsklagen geschützt werden könnten. Zwar wird hinter den Kulissen medienwirksam gegen den neuen niedersächsischen Managementplan geklagt  sowie auch wie angekündigt, gegen Geheimhaltung– doch bis es zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung kommt, vergehen Monate oder Jahre.
In dieser Zwischenzeit werden, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. immer wieder gewarnt haben, im Verborgenen längst blutige Fakten geschaffen. Während die juristischen Mühlen langsam mahlen, sind die ersten Wölfe bereits tot. Das Vertrauen auf den reinen Rechtsweg greift völlig ins Leere, wenn das Wolfsmanagement in intransparente, technokratische Behördenprozesse ausgelagert wird, die Fakten exekutieren, bevor ein Richter überhaupt die Akten öffnen kann. Was wir jetzt brauchen, sind keine juristischen Lippenbekenntnisse, sondern Aktive direkt vor Ort, die Präsenz zeigen.

Kosten-Irrsinn: Warum Abschüsse teurer sind als Zäune

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von Wolfsabschüssen fundamental ab. Der Wolf wurde durch die Aufnahme in das Bundesjagdgesetz gezielt herabgestuft, um Abschüsse politisch zu erleichtern – ein fataler Fehler. Oder sogar Absciht. Dabei zeigt die wissenschaftliche Faktenlage eindeutig, dass Abschüsse das Problem nicht lösen: Sie zerstören Rudelstrukturen, was oft zu mehr statt weniger Rissen führt. Was in der Debatte zudem völlig verschwiegen wird, ist die ökonomische Absurdität: Das Einrichten behördlicher Jagdgebiete, die wochenlange Bereitstellung von Personal, die logistische Koordination und die juristische Absicherung staatlicher Abschusskommandos verschlingen immense Summen an Steuergeldern.
Es deutet sich an: Diese staatlich organisierte Schießerei ist um ein Vielfaches teurer als eine unbürokratische, vollständige Finanzierung von effektiven Herdenschutzmaßnahmen. Ein flächendeckender, unbürokratisch bezahlter Zaunbau schützt Weidetiere dauerhaft. Ein Abschuss stellt lediglich ein teures, blutiges Placebo für die Agrarlobby dar. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen ökologischen und ökonomischen Irrweg sofort zu beenden. Steuergelder gehören in den präventiven Herdenschutz, nicht in die verdeckte Verfolgung einer geschützten Art.
Beispielfoto. Wolfswelpen aus diesem Jahr sind jetzt so groß wie dieser kleiner Wolf links. Sie sind noch auf beide Elternteile angewiesen. © Brigitte Sommer

Dringender Aufruf: Wir brauchen mehr Hilfe in Niedersachsen

Die Behörden versuchen, die Abschüsse im Verborgenen zu vollziehen – doch die Wahrheit lässt sich vor Ort nicht verheimlichen. Man kann sehr genau rekonstruieren, wo die Abschusskommandos aktiv werden sollen, wenn man die Artikel der Lokalpresse aufmerksam verfolgt und ein offenes Ohr für die Stimmen aus der lokalen Bevölkerung hat.
Bitte meldet uns solche Beobachtungen, Hinweise und Gerüchte dringend!
    • Wir garantieren absoluten Quellenschutz.
    • Wir sichern all unseren Informanten und Aktiven vor Ort strikte Anonymität zu.

Kontakt über: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de

Oder: https://wolfsschutz-deutschland.de/kontakt/

Oder Hotline: 0176 – 48 73 26 12

 

Quellen:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html?fbclid=IwY2xjawUti8xleHRuA2FlbQIxMABwZG9mAWJyaWQRMHM0eFk3ajJmTkh1QzhMZm5zcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEexuwV_eD2PHfP-hanHyc6QJtOv6Sf27IDiNO5GD4I0c5pDwx4r1BuNala-LU_aem_2hS-yUHtR9GH-NeoAe_stA

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/gesetz-geaendert-zwei-woelfe-in-niedersachsen-erschossen,wolf-690.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/03/buerger-sollen-wolfskillerteam-in-niedersachsen-finanzieren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/11/todesurteil-fuer-wolfsfamilien-niedersachsen-besiegelt-mit-geheim-gehaltenen-abschusszonen-das-sterben-ganzer-rudel/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/03/weitere-acht-geheimjagden-auf-woelfe-in-niedersachsen-so-hebeln-politik-und-behoerden-den-rechtsstaat-aus/

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/nach-wolfsriss-abschussgenehmigung-abgelaufen-wolf-lebt,wolf-688.html

Verletzter Wolf von Behörden in Baden-Württemberg getötet

Am 28. September 2026 ist nahe der Bundesstraße B500 am Schluchsee (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ein schwer verletzter Wolfsrüde gefunden worden. Nach Angaben des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum sei das Tier „nicht überlebensfähig“ gewesen. Es sei daraufhin aus Tierschutzgründen getötet worden. Nach SWR-Informationen habe der Wolf an Lähmungen beider Hinterläufe gelitten. Wer das Tier genau getötet habe und ob es eingeschläfert oder erschossen worden sei, bleibe bislang unklar. Die Polizei sehe derzeit keinen Anlass für Ermittlungen. Das Ministerium und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) schlossen eine Schussverletzung als Ursache aus. Der Kadaver werde untersucht, Ergebnisse zu Identität und genauer Verletzungsursache stünden noch aus. Möglicherweise handele es sich um den in der Region sesshaften Rüden GW1129m. Wir kritisieren diese Vorgehensweise aus folgenden Gründen: 

Kritik an der behördlichen Vorgehensweise

Wie so oft in Deutschland wird auch in diesem Fall sehr schnell die endgültige Entscheidung getroffen: Tötung statt Rettungsversuch. Transparenz fehlt weitgehend. Die Öffentlichkeit erfährt kaum Details über den genauen Veterinärbefund, die Entscheidungswege und die Frage, ob überhaupt ernsthaft geprüft wurde, ob das Tier hätte gerettet werden können. Die Polizei stellt die Ermittlungen ein, obwohl die Umstände – schwer verletzter Wolf direkt an einer stark befahrenen Straße – durchaus Fragen aufwerfen.Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren diese Praxis scharf. Ein geschütztes Wildtier wird nach kurzer Begutachtung getötet, ohne dass die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, auf welcher Grundlage die Entscheidung „nicht überlebensfähig“ getroffen wurde. In Deutschland ist dies leider der Standard: Schwer verletzte Wölfe werden in der Regel euthanasiert. Eine echte Chance auf Rehabilitation erhalten sie so gut wie nie.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Es geht auch anders – Beispiele aus Italien und Tschechien

Dass eine andere Vorgehensweise möglich und erfolgreich sein kann, zeigen eindrucksvolle Fälle aus dem Ausland:In Italien wurde der Wolf „Navarre“ 2012 mit Lähmung der Hinterläufe, schwerer Unterernährung und 35 Schrotkugeln im Körper aus einem Fluss gerettet. Trotz der dramatischen Ausgangslage erhielt er intensive veterinärmedizinische Behandlung und Physiotherapie. Er lernte wieder zu laufen. Weitere dokumentierte Fälle betreffen Wölfe nach Autounfällen mit Frakturen, die operiert, rehabilitiert und erfolgreich in die Freiheit entlassen wurden. Einige davon wurden anschließend per GPS-Halsband über Monate und Jahre überwacht. In Tschechien erregte der Fall des jungen Wolfs „Bubla“ großes Aufsehen. Der Rüde wurde 2022 nach einem Autounfall mit schweren Verletzungen an Wirbelsäule, Hüfte und Kiefer hilflos in einem Straßengraben gefunden. Trotz schlechter Prognose wurde er mehrfach operiert und monatelang gepflegt. Anfang 2023 konnte Bubla wieder ausgewildert werden. Spätere Nachweise per Wildkamera und Telemetrie bestätigten, dass er überlebt hat und sich in der Landschaft bewegt.
Diese Beispiele beweisen: Auch bei Lähmungserscheinungen und schweren Unfallverletzungen ist eine Rettung möglich, wenn der Wille und die entsprechenden Strukturen vorhanden sind.
Erst vor wenigen Tagen hatten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. das Sterben von Wölfen in Baden-Württemberg scharf kritisiert. Schon damals bemängelten wir die heimliche Beseitigung von Wölfen, die in dem Bundesland praktisch seit Jahren vor aller Augen stattfindet – oft ohne transparente Aufklärung und ohne nennenswerte Konsequenzen. Der aktuelle Fall am Schluchsee reiht sich in dieses Muster ein und wirft erneut die Frage auf, wie offen und gründlich die Behörden mit dem Tod von streng geschützten Tieren umgehen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/09/26/das-baiersbronn-raetsel-soll-ein-alibi-welpe-den-weg-fuer-grindis-abschuss-ebnen/
Besipielfoto Wolf.

Wir fordern Aufklärung und stellen eine UIG-Anfrage

Wolfsschutz Deutschland e. V. wird daher eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt stellen. Wir verlangen Einsicht in den vollständigen Veterinärbericht, die Entscheidungsgrundlagen für die Tötung sowie alle vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu Identität und Todesursache des Wolfes. Deutschland muss endlich von den positiven Beispielen unserer Nachbarländer lernen und vorhandene Rehabilitationsmöglichkeiten für verletzte Wölfe nutzen. Wir werden weiter berichten.

Quellen:

NRW: Verdacht auf geheime Abschussgenehmigung im Kreis Siegen-Wittgenstein auf Wolf Milan

Die offizielle Rissliste für Nordrhein-Westfalen wurde aktualisiert – und hinter den Kulissen im Kreis Siegen-Wittgenstein brodelt es gewaltig. Uns liegen aus Kreisen der Region ernstzunehmende Hinweise vor, die ein alarmierendes Licht auf die dortigen Vorgänge werfen. Demnach soll eine Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis bereits vorliegen und Gerüchten zufolge gezielt seit den vergangenen Vollmondnächten umgesetzt werden. Eine offizielle und transparente Kommunikation seitens der Behörden? Anscheinend Fehlanzeige. Statt die Tierhalter in Netphen und Bad Laasphe über die zu 100 Prozent vom Land geförderten Schutzzäune aufzuklären, soll die Existenz des Wolfes verschwiegen und das Problem klammheimlich per Abschuss gelöst werden? Flankiert von einer eskalierenden Antiwolfskampagne der Lokalpresse zeigt unser internes Wolfsmonitoring, dass jetzt nur noch die flächendeckende, zivilgesellschaftliche Präsenz von Wanderern Milan vor dem Abschuss schützen kann. Dass dieser Abbau des Naturschutzes System hat, beweist auch die neue Jagdgesetz-Novelle (Drucksache 18/21208) im Landtag, die den juristischen Wolfsschutz gezielt aushebeln soll. Wie rücksichtslos diese Symbolpolitik agiert, verdeutlicht schließlich das finanzielle und ökologische und tierschutzrechtliche Fiasko der millionenschweren ASP-Zäune im Siegerland, die die Kommunen belasten und als tierschutzwidrige Todesfallen für unsere heimische Wildtierwelt enden.

Ist Wolf Milan im Siegerland sesshaft geworden?

Wir haben begründete Hinweise darauf, dass sich der Wolf „Milan“ (GW1896m) in der Region niedergelassen hat. Doch statt die Weidetierhalter sowie die Öffentlichkeit ordnungsgemäß darüber zu informieren, dass der Kreis faktisch als Wolfsgebiet einzustufen ist, wird offenbar im Verborgenen agiert. Es drängt sich der dringende Verdacht auf, dass hier klammheimlich vollendete Tatsachen mit dem Gewehr geschaffen werden sollen.
Dieses behördliche Schweigen ist umso verwerflicher, da das Land Nordrhein-Westfalen seit der Anpassung der Förderrichtlinien im August 2025 die Anschaffung und Optimierung wolfsabweisender Zäune für Schafe und Ziegen zu 100 % in ganz NRW finanziert. Es gibt somit keine Ausreden mehr für mangelhaften Herdenschutz. Anstatt jedoch die Halter im Raum Erndtebrück, Netphen und Bad Laasphe aktiv aufzuklären, damit diese die landesweiten Fördermittel sofort abrufen und ihre Tiere effektiv sichern können, wird die Existenz des Wolfes verschwiegen. Das Problem wird nicht durch Prävention gelöst, sondern klammheimlich an eine Abschussverfügung delegiert.

Stimmungsmache statt Herdenschutz

Dieser Ablauf fügt sich leider nahtlos in das aktuelle Stimmungsbild vor Ort ein. Während sich Teile der örtlichen Medienlandschaft in einer zunehmend einseitigen Berichterstattung gegen den Wolf ergehen, bleibt der tatsächliche Schutz der Weidetiere auf der Strecke. Wir haben in der Region wiederholt eklatant mangelhafte Zäune dokumentiert, die keinerlei Mindestschutzstandard erfüllen, doch selbst in der offiellen Liste steht, dass in den meisten Rissvorfällen kein Mindestschutz vorhanden war. Wenn Zäune nicht wolfsabweisend sind, sind Risse die logische Folge – das Problem steht dann jedoch am Ende der Weide, nicht im Wald.
Wir fordern vom Kreis Siegen-Wittgenstein und den zuständigen Landesbehörden sofortige und lückenlose Aufklärung:
    • Liegt eine offizielle oder behördliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Kreisgebiet vor?
    • Warum wird der Status der Sesshaftigkeit von Wölfen in der Region nicht transparent kommuniziert, um Weidetierhalter präventiv zu unterstützen?

Beispielfoto Wolf. Die geheime Abschussverfügung soll bereits während der vergangenen Vollmondnächten gelten.

Geografische Eingrenzung und zivilgesellschaftliche Präsenz

Der Verdacht einer geheimen Abschussverfügung betrifft nicht nur einzelne Kommunen, sondern erstreckt sich flächendeckend über die Wald- und Forstgebiete des Landkreises Siegen-Wittgenstein. Geografisches Zentrum des vermuteten Reviers von Wolf Milan ist der Raum Erndtebrück, von dem aus sich die potenziellen Streifgebiete in alle Himmelsrichtungen erstrecken.
Unabhängig von einer etwaigen behördlichen Aufklärung oder offiziellen Stellungnahmen der Kreisverwaltung bleibt die kontinuierliche zivilgesellschaftliche Präsenz in der gesamten Region der einzig wirksame Schutz vor Ort. Da Jagdaktivitäten und Schussabgaben aus Sicherheitsgründen bei Anwesenheit von Waldbesuchern rechtlich untersagt sind, kommt einer verstärkten Nutzung der Wanderwege in diesen Abschnitten eine direkte Schutzfunktion zu. Auch eine theoretisch lückenlose Aufklärung durch die Behörden ersetzt nicht das reale Schutzschild von Menschen im Wald.
Die mutmaßlichen Streifgebiete lassen sich für gezielte Waldbegehungen und Wanderungen wie folgt über das gesamte Kreisgebiet eingrenzen:
    • Das Zentrum: Die weitläufigen Forst- und Waldstrukturen direkt rund um Erndtebrück.
    • Westlich davon: Die Übergänge im Raum Hilchenbach sowie das angrenzende Siegerland über Kreuztal bis nach Netphen.
    • Östlich und südöstlich davon: Das Wittgensteiner Land in Richtung Bad Berleburg sowie das obere Lahntal um Bad Laasphe.
    • Südlich davon: Die waldreichen Abschnitte im Bereich Wilnsdorf, Neunkirchen und Burbach.

Solange die Gefahr einer verdeckten oder offiziellen Tötung im Raum steht, bleibt die friedliche, flächendeckende Präsenz von Naturfreunden und Wanderern im gesamten Landkreis das einzig verlässliche Mittel, um das Überleben von Wolf Milan aktiv zu sichern.
Wir sind uns ziemlich sicher, dass es Milan ist, der sich in dieser Gegend fest niedergelassen hat. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Fas Gebiet umfasst auch einen Teil des Rothaarsteiges. Hier an einem der ASP-Tore waren offensichtlich schon Wolfsfreunde vor uns da. © Brigitte Sommer

Bei Wind und Wetter unterwegs

 

 

Blick auf ein Weidegebiet bei Erndtebrück im Siegerland, am 24.07.2026. Marode Zäune aber keine Tiere auf den Weiden. © Privat.

 

Positive Beispiele, es gibt sehr wohl Weidetierhalter, die schützen wollen. Leider werden vielen von ihnen von der Wolfshasser-Fraktion angegriffen und angegangen, weil sie schützen wollen.

 

24.09.26

Zwischen Benfe und Nepten. Neuer wolfsabweisender Zaun. Und der Halter legte sogar schwere Steine auf die unterre Litze, damit sie fest am Boden aufliegt. © Brigitte Sommer

 

 

Diese Schafe stehen hinter einem neuen, wolfsabweisenden Netz und zusätzlich wurde der Abschluss am Boden ncoh mit Steinen beschwert. © Brigitte Sommer

Negatives Beispiel Rinderhaltung

 

ASP-Problemzäune

Das Millionen-Phantombild im Siegerland: Wenn der Seuchenschutz den Verstand verliert

Es ist ein Bild des Irrsinns, das sich derzeit durch die Wälder des Siegerlandes und rund um Erndtebrück zieht. Kilometerlange, starre Drahtzäune zerschneiden die Natur, blockieren Wanderwege und trennen Wildtiere von ihren Wasserstellen. Bis Spätsommer 2026 wurden in Südwestfalen rund 744 Kilometer Zaun für knapp 12 Millionen Euro in die Landschaft gerammt. Offizieller Grund: der Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Doch wer genauer hinsieht, erkennt hinter dem monumentalen Zaunbau kein wissenschaftliches Konzept, sondern ein bürokratisches Monster, das von Intransparenz, falscher Fährte und immenser Steuerverschwendung lebt.
Bei Benfe ist ein Hotspot der Zaunwut. © Brigitte Sommer

 

Hier werden die Zäune mit dem Quad abgefahren. Im Hintergund einer der vielen Hochsitze. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Beim Tierärztetag in Dortmund hat eine Tierärztin Aussagen aus dem Ministerium zitiert, die uns wirklich fassungslos machen (Video hier: https://www.facebook.com/share/v/1Q8B5GbgQk/ ):
Trotz über 70.000 geschossener Wildschweine mit Negativbefund wird weiterhin für noch mehr Zäune plädiert. Der heiße Sommer habe „geholfen“ – ungewöhnlich viele Frischlinge seien verhungert, und darüber habe man sich sogar gefreut.
Zusätzlich wurde berichtet, dass Tierärzte dafür plädieren, Hobbyschafhalter möglichst gut abzuzocken. Während die massenhafte Beprobung und Bejagung kaum positive Fälle liefert und die Population durch Hunger und Abschüsse unter Druck steht, fahren Jäger auf Quads die kilometerlangen ASP-Zäune am Rothaarsteig im Siegerland ab.
Genau dort hat sich unserer Meinung nach Wolf Milan niedergelassen. Diese Zäune könnten Wölfe erst richtig das Springen beibringen – mit allen möglichen Folgen für die Region.
Ist das noch Seuchenbekämpfung – oder inzwischen ein Selbstläufer aus Bürokratie, Gier, Kontrolle und Gleichgültigkeit gegenüber Natur und Tierwohl?
Hier im Video unten weitere Aufnahmen von ASP-Zäunen:
24.09.26

Die Kommunen bluten, ein Monopolist verdient

Die Absurdität beginnt bereits bei der Finanzierung. Obwohl der Seuchenschutz eine nationale Aufgabe ist, wird die Last schlicht nach unten durchgereicht. Die ohnehin finanziell und personell am Limit agierenden Gemeinden im Raum Erndtebrück müssen die Errichtung, die tägliche Kontrolle und die Reparatur der Zäune organisieren und das Geld aus eigenen Haushalten vorstrecken. Zwar stellt das Land NRW über die ASP-Billigkeitsrichtlinie eine spätere Erstattung in Aussicht – doch der immense bürokratische Aufwand und das Risiko, auf ungeklärten Folgekosten wie Flurschäden sitzenzubewahren, bleibt bei den lokalen Bürgern hängen.
Gleichzeitig wirft die Vergabe der Millionenaufträge schwere Fragen auf. Unter dem Deckmantel des „Notstands“ und der „Gefahr im Verzug“ wurde das klassische Vergaberecht ausgehebelt. Statt eines fairen Wettbewerbs, von dem auch lokale Forstbetriebe oder Zaunbauer aus der Region hätten profitieren können, ging der Zuschlag an ein einziges Großunternehmen. Wo keine Transparenz herrscht, da schwindet die Wirtschaftlichkeit. Millionen an Steuergeldern fließen ohne echten Preiswettbewerb in ein Monopol – eine Praxis, die den Verdacht purer Symbolpolitik erhärtet.

Ein Seuchenschutz auf der falschen Fährte

Doch das stärkste Argument gegen den Zaunbau im Siegerland ist die Biologie selbst. Der gesamte deutsche Seuchenschutz basiert auf einer Prämisse, die von Experten zunehmend angezweifelt wird. Auf dem Tierärztetag wurde jüngst von der renommierten Tierärztin Frau Dr. Tönnies scharfe Kritik laut: Vorträge legten offen, dass im Verhältnis zum gigantischen Aufwand nur ein minimaler Bruchteil der Wildschweine überhaupt jemals positiv auf ASP getestet wird. Wir jagen ein Phantom mit der Schrotflinte.
Zudem fehlt bis heute jeder stichfeste Beweis dafür, dass Wildschweine die Krankheit überhaupt in moderne, hermetisch abgeriegelte Hausschweinbestände übertragen. Die wahren Sprünge des Virus über hunderte Kilometer hinweg macht nicht das Tier im Wald – das macht der Mensch. Es ist der globale Fernverkehr, es sind kontaminierte Fahrzeuge oder achtlos weggeworfene Salami-Sandwiches an Autobahnraststätten. Ein Zaun im Wald von Erndtebrück stoppt jedoch keinen osteuropäischen Lkw und keinen unachtsamen Touristen. Er bekämpft das falsche Symptom am falschen Ort.
Todesfallen im Forst: Das stille Sterben hinterm Draht

Die fatalsten Folgen des millionenschweren Zaunbaus tragen jedoch jene, die mit der Schweinepest überhaupt nichts zu tun haben: die anderen Wildtiere. Während Wildschweine oft Wege um die Barrieren finden, mutieren die Zäune für Rehe, Hirsche und Füchse zu unüberwindbaren, lebensgefährlichen Hindernissen. Regelmäßig verfangen sich Tiere in den scharfkantigen Drahtgeflechten und verenden dort über Tage hinweg qualvoll. Schlimmer noch: Die kilometerlangen Zäune zerschneiden uralte Wechsel und sperren das Wild von seinen existenziellen Lebensgrundlagen ab. Mitten in Dürre- und Hitzeperioden wird den Tieren der Zugang zu lebenswichtigen Wasserstellen, Bächen und gewohnten Äsungsflächen brutal verwehrt. Was die Politik als Seuchenschutz tarnt, erweist sich vor Ort in den Wäldern rund um Erndtebrück als eine tierschutzwidrige Katastrophe, die das ökologische Gleichgewicht im Mark erschüttert.

Die Natur regeln lassen: Der Weg zur Immunität

Dass es einen anderen, weitaus nachhaltigeren Weg gibt, beweist der Blick in die Zoologie. Der Direktor des Opelzoos wies in diesem Jahr darauf hin, dass beispielsweise die dort gehaltenen Pinselohrschweine immun gegen das ASP-Virus sind. Die Natur besitzt die Mechanismen zur Selbstregulation. Anstatt die Wälder zu verbarrikadieren und gesunde Rotten panisch in Wohngebiete oder vor die Flinten zu treiben, sollte die Politik den Mut aufbringen, das Virus kontrolliert durchlaufen zu lassen. Ein solcher Ansatz würde den heimischen Wildbeständen die Chance geben, schrittweise eine natürliche Immunisierung und Widerstandskraft aufzubauen. Das wäre nicht nur biologisch sinnvoll, sondern würde den Gemeinden Millionen an Steuergeldern und unzählige Stunden bürokratischen Irrsinn ersparen.

Fazit

Der millionenschwere Zaunbau im Siegerland schützt keine Schweine. Es ist an der Zeit, diesen ökologischen und ökonomischen Holzweg zu stoppen. Wir brauchen keinen sturen Drahtverhau im Wald.

Weitere negative Zaunbeispiele, die die Medien nicht aufgreifen

Die mediale Kulisse: Eskalation in der Lokalpresse

Dass hinter den Kulissen der Kreisverwaltung möglicherweise an einer verdeckten Abschussverfügung gearbeitet wird, überrascht bei einem Blick auf die lokale Medienlandschaft kaum. Seit Mitte August 2026 lässt sich in den regionalen Leitmedien – insbesondere in der Siegener Zeitung und der Westfalenpost – eine massiv zugespitzte Narrative beobachten, die einer gezielten Antiwolfskampagne gleicht. Statt sachlicher Aufklärung über Herdenschutz und Zäunung dominieren reißerische Schlagzeilen das Bild, die bewusst Ängste schüren und die Stimmung im Landkreis gegen das geschützte Wildtier aufbringen.
Zu den prägnantesten und emotionalisierendsten Headlines dieser Phase gehören unter anderem:
    • „‚Der Wolf fühlt sich wie ein König‘: Der 16-jährige Luk hat in Feudingen Angst um die Tiere seiner Familie“ (Siegener Zeitung) – Ein Narrativ, das gezielt die Hilflosigkeit und Furcht von Jugendlichen und Familienbetrieben im Wittgensteiner Land in den Fokus rückt, um emotionale Betroffenheit zu erzeugen. 
    • „Massiver Anstieg der Nutztierrisse in Siegen-Wittgenstein“ (Westfalenpost) – Eine alarmierende Verallgemeinerung, die in weiten Teilen verschweigt, dass die Schuld oft bei unzureichend gesicherten Weiden zu suchen ist und der Wolf in der Mehrheit der Fälle behördlich gar nicht als Verursacher feststeht. 
    • „Jäger im Dreiländereck nehmen den Wolf demnächst ins Visier ihrer Büchse“ (Siegener Zeitung) – Eine Formulierung, die den Abschuss des Tieres bereits als beschlossene und greifbare Realität darstellt.
    • „Wolfssichtung in Wohngebiet in Winterberg: War das Tier auf der Suche?“ (Westfalenpost) – Die gezielte Konstruktion einer unmittelbaren Bedrohungslage für die Bevölkerung durch die Verknüpfung von Wolfsbewegungen mit menschlichen Siedlungsbereichen. 

     

    Landkreis Olpe, Sauerland – Wenden, OT Scheiderwald – Schafe weiter nur hinter Wilddraht ohne Untergrabschutz und ohne Spannung, am 05. Juli 2026. Eine Abschussverfügung auf Milan wurde hier von Gerichten gekippt.
    Hier ein Problemzaun bei Nenkersdorf, der nicht am Boden aufliegt und Löcher aufweist. Spannung ist aber genug darauf. 01.09.2026
    Bei Benfe wurden Kameras in Vogelkästen auf die Straße gerichtet. 01.09.2026
    Unten Ungeschützte Schafe bei Laasphe. Leider hat der Ton hier beim Video unten nicht funktioniert. Also die Daten noch mal so: Schwarznasenschafe nur hinter Wilddraht, ohne Spannung, kein Schutz, obwohl in NRW Zäune für Schafe und Ziegen gefördert werden und in der Gegend vermehrt Risse passiert sind.
    24.09.26

    Video unten: Ungeschützte Schafe. Vorne Wilddraht, hinten Elektrozaun, dazwischen? Nichts.

    Dies war tatsächlich der schlimmste Zaun unserer Dokumentation am 24.September 2026. Im Hintergrund ist ein 90 Zentimeter hohes Netz zu sehen, das Strom aufwies. Doch dies ist völlig nutzlos, wenn vorne nur Wilddraht völlig ohne Spannung angebracht wurde. © Brigitte Sommer
    24.09.26
    Ziegen, nur hinter Wilddraht, stehend, ohne Untergrabschutz. Eine Litze die Strom führen könnte, befindet sich innen, was Hund oder Wölfe von außen nicht abhält. 24.09.2026 Foto: Privat

    Die Ziegen im Film

    24.09.26

    Anlocken zum Abschuss?

    Am 25. August 2026 erreicht uns eine anonyme Nachricht mit dem Inhalt, dass erneut ein geheimes Schnellabschussverfahren auf Milan eröffnet worden sei und dass bereits die kommenden Vollmondnächte heimlich Jagd auf ihn gemacht werden würde. In Bezug auf diese Meldung ist das unten aufgezeigte Video besonders brisant.
    Diesen Schafen hier auf dem Video unten geht es ganz offensichtlich nicht gut. Es bleibt zu hoffen, dass sie behandelt werden. Sie sind zwar hinter Grundschutz mit Spannung, aber wenn hier die Spannung abfällt, wäre auch kein Schutz mehr vorhanden. Die beiden stehen mitten im Gebiet mit Rissgeschehen und die Vermutung könnte schon aufkommen, dass sie zum Anlocken dienen.
    24.09.26

    Blicke ins Gebiet rund um Erndtebrück

    Richtung Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Benfe.© Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Das Klima ist kühl im Siegerland und das Wetter ändert sich rasch. © Brigitte Sommer – 01.09.2026
    Nebelwald bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Tief hängende Wolken bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Die Nebenorte von Bad Lassphe liegen allesamt weit verstreut inmitten von Natur. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf einen Stadteie von Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Blick auf Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Zwischen Erndtebrück und Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Hochebene bei Erndtebrück-Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Am Rothaarsteig. © Brigitte Sommer 01.09.2026

     

    Beweis erbracht: Die Effektivität unseres internen Wolfsmonitorings

    Dass auf diese verdeckten Entwicklungen im Kreis Siegen-Wittgenstein, wie im Landkreis Olpe im Sauerland, überhaupt so schnell reagiert werden kann, ist dem dichten Netz des internen, unabhängigen Wolfsmonitorings zu verdanken. Erst der kontinuierliche, koordinierte Einsatz von aktiven Natur- und Artenschützern vor Ort ermöglicht es, Indizien, Fährten und anonyme Hinweise in Echtzeit zusammenzuführen. Dieser Fall liefert den unumstößlichen Beweis dafür, dass das strukturierte Wandern, Beobachten und Dokumentieren in den Territorien absolut Sinn machen: Ohne die ehrenamtliche Präsenz und die systematische Erfassung von Geländebeobachtungen blieben behördliche Maßnahmen und potenzielle Abschusspläne im Verborgenen. Das zivile Monitoring ist das einzige Frühwarnsystem, das den Wölfen im Siegerland und Wittgensteiner Land und anderswo eine Stimme gibt und den notwendigen Schutz auf der Fläche physisch sicherstellt. Wir brauchen mehr Unterstützung, die Identität von Aktiven bleibt intern: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

     

    Trittsiegel Wolf, irgendwo im Siegerland. © privat

     

    Wolfslosung, irgendwo im Siegerland. © Privat.

     

    Novelle des Landesjagdgesetzes NRW: Der systematische Abbau des Wolfsschutzes

    Im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat der Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Landesjagdgesetzes (Drucksache 18/21208) am 16. September 2026 die erste Lesung passiert. Der Entwurf wurde im Anschluss planmäßig an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume zur Beratung überwiesen. Ein konkretes Datum für die zweite und dritte Lesung im Plenum steht zwar noch nicht auf der Tagesordnung, doch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse besteht kein Zweifel daran, dass diese Novelle nach den Ausschussberatungen im Herbst zügig durchgewunken wird. Wir werden auf die weitreichenden Gesamtauswirkungen noch in einem gesonderten Artikel eingehen.
    Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir eine konsequente Null-Toleranz-Linie gegenüber jeglichen Abschüssen. Neben dem gravierenden Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung von Haarraubwild und der verstärkten Hatz auf invasive Arten fallen bei der detaillierten Analyse des Entwurfs fünf handfeste Kernpunkte auf, die eine massive Verschlechterung des Wolfsschutzes in NRW einläuten:

    1. Das „Schnellverfahren“ zur Ausschaltung des gerichtlichen Eilschutzes

    Bislang konnten Umwelt- und Artenschutzverbände behördliche Abschussgenehmigungen – wie etwa im Fall des prominenten Rüden GW1896m des Leuscheider Rudels – regelmäßig mittels Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten vorerst stoppen. Gerichte rügten dabei meist eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung der Behörden. Genau dieser rechtliche Hebel soll nun gezielt ausgehebelt werden: Durch die gesetzliche Verankerung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement (FJW) als landesweit zuständige Sachverständigeninstanz (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E) versucht die Politik, den Bescheiden eine gesetzlich vermutete, unanfechtbare Rechtssicherheit zu verleihen. Damit soll den Verwaltungsgerichten die Argumentationsbasis entzogen werden, Abschussverfügungen im Eilverfahren wegen Ermittlungsdefiziten zu kippen – ein Frontalangriff auf ein zentrales Instrument des juristischen Artenschutzes.

    2. Weidegebiete als „wolfsfreie Zonen“ durch die Hintertür

    Der Entwurf räumt dem für Jagd zuständigen Ministerium die umfassende Verordnungsermächtigung ein, im Einvernehmen mit dem Naturschutzministerium spezifische „Weidegebiete“ festzulegen (§ 45a i.V.m. § 48 Abs. 2 Nr. 3 LJG-NRW-E). Aus Perspektive des echten Artenschutzes darf es in einer Kulturlandschaft jedoch keine staatlich deklarierten Zonen geben, in denen ein streng geschütztes Wildtier per se nicht existieren darf. Diese Formulierung bereitet den Weg dafür, bestimmte Regionen (beispielsweise mit intensiver Deich- oder Alpwirtschaft) pauschal als „nicht schützbar“ einzustufen. In der Praxis bedeutet dies: Wölfe, die diese Areale betreten, könnten künftig ohne die Durchführung einer Einzelfallprüfung des Herdenschutzes direkt zur Entnahme freigegeben werden – eine Taktik zur Etablierung wolfsfreier Zonen, die wir bereits in anderen Bundesländern scharf kritisieren.

    3. Aufweichung des Verursacherprinzips beim Herdenschutz

    Gemäß dem Gesetzentwurf obliegt es künftig den Mitarbeitern der FJW, im Schadensfall zentral festzustellen, ob ein Wolfsriss trotz „zumutbarer“ Herdenschutzmaßnahmen erfolgt ist (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E). Der Begriff der „Zumutbarkeit“ fungiert hierbei als politischer Gummiparagraph. Wenn die Anforderungen an den Schutz von Nutztieren auf ein wirtschaftlich dehnbares und rein subjektiv „zumutbares“ Maß herabgesenkt werden, kehrt das Gesetz das Verursacherprinzip um: Der Wolf wird am Ende mit dem Leben dafür bestraft, dass Tierhalter ihre Zäune nicht ordnungsgemäß aufrüsten, warten oder den Mindestschutz vorsätzlich vernachlässigen.

    4. Bürokratisierung statt Tierschutz bei Verkehrsunfällen (§ 28a)

    Die Novelle verpflichtet Fahrzeugführer, die einen Wolf verletzen oder töten, dies unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen (§ 28a Abs. 2 LJG-NRW-E). Während der Fokus des Gesetzgebers primär auf der ordnungsgemäßen Beprobung des Kadavers und der Sicherung des jagdlichen Aneignungsrechtes liegt (§ 28a i.V.m. Begründung zu Nr. 4), fehlt aus Tierschutzsicht eine garantierte, tiermedizinische Rettungskette für verletzte Wölfe vollständig. Es besteht das akute Risiko, dass verletzte, aber überlebensfähige Tiere unter dem Vorwand des „Erlösens von Leiden“ (§ 28a Abs. 1) voreilig und ohne Hinzuziehung spezialisierter Wildtierärzte von lokalen Jägern erschossen werden, anstatt eine medizinische Rehabilitation auch nur in Erwägung zu ziehen.

    5. Politische Legitimierung des Narrativs der Jagdlobby

    Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt die offizielle Aufnahme des Wolfs in den Katalog der jagdbaren Tierarten (§ 2 Nr. 1 LJG-NRW-E) den seuchenhaften Sündenfall dieser Gesetzesnovelle dar. Auch wenn für den Wolf zunächst keine Jagdzeit festgesetzt wird und er einer ganzjährigen Schonzeit unterliegt, kapituliert die Landespolitik vor den langanhaltenden Forderungen der Jagdverbände. Indem der Wolf gesetzlich als „jagdbares Wild“ definiert wird, festigt der Staat das destruktive Narrativ der Jagdlobby, dass es sich beim Wolf um einen zu regulierenden Schädling und eben nicht um eine streng geschützte, ökologisch unersetzliche Schlüsselart handelt.
    Quellen:
    Liste Nutztierschäden NRW: https://wolf.nrw.de/wolf/de/nutztierfaelle

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    Das Baiersbronn-Rätsel: Soll ein Alibi-Welpe den Weg für Grindis Abschuss ebnen?

    Am 24. September verkündete die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) eine angebliche „Sensation“: In der Gemeinde Baiersbronn in Baden-Württemberg soll ein Wolfswelpe auf dem Foto einer privaten Wildkamera nachgewiesen worden sein. Ein neues Rudel im Nordschwarzwald wäre damit offiziell bestätigt. Doch bei uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hinterlässt diese Nachricht – so erfreulich echter Nachwuchs im Sinne des Naturschutzes im Schwarzwald wäre – einen extrem bitteren Beigeschmack. Wir bezweifeln die Darstellung der Behörden massiv, denn das Timing dieser Veröffentlichung wirft drängende Fragen auf.

    Ein bemerkenswertes Timing

    Erst am 23. September – also exakt einen Tag vor der Pressemitteilung der FVA – haben wir öffentlich das mysteriöse und besorgniserregende Verschwinden von Wolfsfähen in Baden-Württemberg scharf kritisiert. Während von offizieller Seite monatelang betont wurde, dass man keinerlei Daten zu der Fähe im Enztal habe und Gerüchte über Nachwuchs ins Reich der Fabeln verwies, taucht quasi über Nacht und passend zu unserer Kritik ein „ominöser“ Fotobeweis auf SWR. Ein Bild, das wohlgemerkt unter Verschluss gehalten wird und dessen Echtheit sich somit jeglicher unabhängiger Überprüfung entzieht.
    Beispielfoto: So sehen Wolfswelpen im September aus. © Brigitte Sommer
    Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier behördliche Datenpolitik betrieben wird, die sich nahtlos in die zunehmend aggressive Rhetorik aus dem Agrarministerium einfügt. Nur wenige Wochen zuvor untermauerte die politische Führung in Baden-Württemberg erneut, dass ein Abschuss von Wölfen im Raum stehe SWR.

    Die nackte Realität im Land: Totfunde und das große Schweigen im Wald

    Wer die offizielle Chronik der Wölfe in Baden-Württemberg betrachtet, sieht ein erschütterndes Bild, das von den Behörden gerne als „Einzelfälle“ kleingeredet wird. Dabei sprechen die dokumentierten Fakten eine ganz andere Sprache: Fast jeder Wolf, der den Südwesten erreicht, bezahlt diesen Versuch mit dem Leben. Schon der historische erste Wolfsnachweis im modernen Baden-Württemberg endete im November 2015 tragisch als lebloser Körper auf der A5 bei Lahr. Seitdem zieht sich eine blutige Spur durch das Land. Im Jahr 2017 folgte das bis heute ungesühnte Verbrechen am sogenannten „Bodensee-Wolf“ (GW630m), der illegal erschossen und im Schluchsee versenkt wurde – bis heute ohne einen überführten Täter.
    Die Verkehrsstruktur des Landes fordert zudem immer wieder Opfer: 2019 starb ein Wolf auf der A6 bei Öhringen, 2021 ein junger Rüde auf der A8 bei Merklingen. Besonders verheerend traf es den mühsamen Populationsaufbau in den letzten Jahren: 2023 wurde der bis dahin einzige bekannte, im Schwarzwald geborene Wolfsnachwuchs (ein weiblicher Welpe) am Schluchsee überfahren. Nur ein Jahr später, im April 2024, verlor das Land die erste dauerhaft sesshafte und tragischerweise trächtige Fähe GW2407f auf der B 500 bei Lenzkirch. Wie gefährlich das Pflaster im Südwesten bleibt, zeigte sich erst Anfang März dieses Jahres, als ein aus Ostsachsen zugewanderter Wanderwolf auf der A5 bei Walldorf ausgerechnet von einem Polizeistreifenwagen erfasst und getötet wurde.
    Doch diese offizielle Liste der Behörden bildet in unseren Augen nur die Spitze des Eisbergs ab. Es handelt sich hierbei lediglich um die Fälle, die sich aufgrund von Zeugen, Unfällen oder weithin sichtbaren Kadavern nicht mehr verheimlichen ließen. Die Realität im Schwarzwald ist von einer weitaus düstereren Dynamik geprägt: Zahlreiche Tiere verschwinden einfach spurlos, ohne je wieder in einer offiziellen Statistik aufzutauchen.
    Während Wanderwölfe genetisch im Nachbarbundesland loslaufen, verliert sich ihre Spur im Südwesten auffällig oft im absoluten Nichts. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn nach monatelangen, verdächtigen Datenlücken – wie aktuell bei der Enztal-Fähe GW4816f – plötzlich und exakt passend zur Kritik von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein ominöser Welpennachweis aus dem Hut gezaubert wird. Das Schicksal der vielen namenlosen Wölfe, die den Schwarzwald betreten haben und nie wieder gesehen wurden, bleibt ungeklärt.

    Dient der Welpe als Alibi, um „Grindi“ zu opfern?


    Wir befürchten, dass diese plötzliche Bestätigung eines neuen Rudels instrumentalisiert werden soll, um den Druck von den Behörden zu nehmen und gleichzeitig den Weg für den Abschuss von Grindi freizumachen. Die Argumentation der Wolfsgegner und mancher Politiker ist absehbar: „Seht her, der günstige Erhaltungszustand im Nordschwarzwald ist gesichert, –  https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73 wir haben ein Rudel – also können wir den ‚Problemwolf‘ endlich entnehmen.“
    Es geht hierbei ganz konkret um den Rüden GW2672m, von uns Grindi genannt. Anstatt den Fokus darauf zu legen, warum Wölfe im Land illegal verschwinden, wird eine Nebelkerze gezündet.

    Die perfide Rhetorik der „letzten Chance“: Was bedeuten die „Weiten des Schwarzwaldes“ ?

    Das Ministerium spricht davon, Grindi mittels einer sogenannten „Hard-Release“-Aktion eine „letzte Chance“ zu geben, um danach in den „Weiten des Schwarzwaldes“ zu verschwinden. Wir fragen uns ernsthaft: Was soll diese Formulierung überhaupt bedeuten? Wenn der Nationalpark Nordschwarzwald – die ausgewiesene Schutzzone für Wildtiere – nicht als der Ort gilt, an dem ein Wolf leben darf, welcher Ort soll es dann sein?
    Die Behauptung, ein Wolf könne in einer vom Menschen intensiv genutzten Kulturlandschaft einfach im dichten Forst „unsichtbar“ werden, ist Augenwischerei. Es drängt sich der begründete Verdacht auf, dass hier ein kalkuliertes Scheitern vorbereitet wird. Ein Wolf, den man mit rabiaten Methoden aus seinem Revier vertreibt, wird panisch wandern. Er wird sich anderswo unweigerlich erneut sehen lassen.
    Da die Behörden den Erhaltungszustand des Wolfes im Land ohnehin bereits als „günstig“ einstufen, wird hier offenbar die perfekte Begründung konstruiert: Man habe dem Tier ja eine „Chance“ gegeben. Schlägt diese fehl, ist der Weg frei für das Totschießen. Das angebliche Welpen-Foto aus dem Enztal könnte dabei als die perfekte biologische Absicherung nach unten dienen: Ein neues Rudel ist da, also ist das Individuum Grindi verzichtbar geworden.
    Beispielbild: Im Hintergrund ist ein Jährling zu sehen, im Vordergrund ein Welpe im September. © Brigitte Sommer

    Grausame Tierquälerei

    Hinter dem harmlos klingenden Begriff der „Vergrämung per Hard Release“ verbirgt sich in Wahrheit eine erhebliche Tierqual. Das Tier wird dafür gefangen, über Stunden in eine blickdichte Kiste eingesperrt und beim Freilassen unter massivem Lärm mit Schmerzreizen – wie Gummigeschossen oder Paintballs – beschossen. Diese extreme Traumatisierung soll den Wolf konditionieren. Dass ein solches Vorgehen das Tier in panische Flucht versetzt und unberechenbare Verhaltensweisen erst recht provozieren kann, wird von den Verantwortlichen bewusst verschwiegen. Wer dies als „humane Alternative zum Abschuss“ verkauft, betreibt bewusste Desinformation. In diesem Bericht zeigen wir eine solche Aktion: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/07/sachsen-wolfsvergraemung-schiesst-weit-ueber-das-ziel-hinaus/

    Achtung vor den Wölfen im Schafspelz: Die Verwirrung durch Pseudotierschützer

    Besonders perfide ist in diesem Zusammenhang die Rolle von vermeintlichen „Tierschützern“ und Schein-Aktivisten, die derzeit die Debatte überschwemmen und sich als „Wolfsretter“ präsentieren. Sie geben öffentlich vor, sich für Grindis Rettung starkzumachen, nicken aber hinter den Kulissen die brutalen Tierqualmaßnahmen der Behörden klaglos ab oder verteidigen diese gar als „notwendiges Übel“, das man hinnehmen müsse und das wissenschaftlich sei. 
    Diese kontrollierte Opposition schafft eine gefährliche Verwirrung: Der ganz normale Wolfsfreund ohne tiefes biologisches oder politisches Hintergrundwissen kann in diesem Nebel aus Scheinargumenten kaum noch durchblicken. Wenn selbst vermeintliche „Schützer“ einer traumatischen Hard-Release-Vergrämung zustimmen, wird das Unrecht im Denken der Öffentlichkeit normalisiert. Wir sagen ganz klar: Echter Tierschutz macht keine Kompromisse mit Schmerzreizen und Alibi-Maßnahmen, die das Todesurteil eines Tieres nur aufschieben.

    Wir fordern Transparenz

    Wir fordern die FVA und das zuständige Ministerium auf, die Karten offen auf den Tisch zu legen. Wenn Datenpublikationen auffällig mit politischen Debatten korrelieren, geht jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Wir werden Grindi und die verbliebenen Wölfe im Schwarzwald weiterhin unermüdlich im Auge behalten und uns nicht mit plötzlichen, unbelegten Erfolgsmeldungen abspeisen lassen.

    Hinterfragen Sie die offiziellen Narrative, anstatt sie ungeprüft nachzuplappern – schalten wir gemeinsam das Gehirn ein, um die Tricksereien  von Poitik und Verbänden zu durchschauen. Unterstützen Sie die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e. V., damit wir den Wölfen im Schwarzwald auch weiterhin eine unbestechliche Stimme geben können.

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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    Quelle:

    https://www.fva-bw.de/aktuelles/artikel/wolfsnachwuchs-im-enztal-nachgewiesen

    Gemeinsam für Tierrechte: Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim 3. Mainzer Galgomarsch

    Am kommenden Samstag, den 26. September 2026, verwandelt sich die Mainzer Innenstadt wieder in ein starkes Zeichen des Protests und der Solidarität. Zum 3. Mainzer Galgomarsch werden hunderte Tierfreundinnen und Tierfreunde gemeinsam mit ihren Vierbeinern auf die Straße gehen, um gegen die systematische Ausbeutung und Misshandlung von spanischen Jagd- und Gebrauchshunden wie Galgos und Podencos zu demonstrieren. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die Teilnahme in diesem Jahr eine Herzensangelegenheit: Wir machen mit beim Marsch und wir sind mit einem eigenen Informationsstand auf dem Gutenbergplatz vertreten.

    In Spanien werden jedes Jahr mehr als 200.000 Jagd- und Gebrauchshunde am Ende der Jagdsaison aussortiert. Die Dunkelziffer wird auf 350.000 bis 400.000 Hunde, darunter Galgos und Podencos, geschätzt. Sie alle sind nicht durch das Tierschutzgesetz geschützt. Mit dem Mainzer Galgomarsch protestieren Tierschützer gegen die miserablen Haltungsbedingungen und die massenhafte „Entsorgung“ und Tötung von Galgos, Podencos und weiteren Jagdhunden.
    Das Beispielfoto wurde mit KI erstellt.

    Warum Wildtier- und Haustierschutz Hand in Hand gehen

    Unser primärer Fokus liegt auf dem Schutz der Wölfe in Deutschland. Doch Tierschutz endet für uns nicht an den Grenzen von Arten oder Ländern. Das Leid der Galgos und Podencos in Spanien – die nach dem Ende der dortigen Jagdsaison oft massenhaft „aussortiert“, ausgesetzt oder grausam getötet werden – berührt uns tief. Viele dieser Hunde landen in sogenannten Tötungsstationen.
    Genau hier schließt sich für uns der Kreis, denn eine ganz besondere Heldin unseres Vereins teilt dieses Schicksal: Alba, unsere Wolfslosungsspurhündin ist ein Podenco.
    Brigitte Sommer links und rechts Gudrun mit Alba.
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    Suchhündin Alba: Von der Tötungsstation in den Wolfsschutz

    Alba läuft beim diesjährigen Marsch an der Seite ihrer Besitzerin Gudrun aktiv mit. Heute leistet Alba als ausgebildete Spürhündin für Wolfsschutz-Deutschland e. V. unverzichtbare Arbeit im Feld, um wichtige Nachweise über Wölfe zu sammeln, damit wir die Wölfe besser schützen können. Doch ihr Leben begann unter den denkbar schwersten Bedingungen: Alba ist eine gerettete Hündin aus einer Tötungsstation.
    Ihre Geschichte zeigt eindrucksvoll, welches enorme Potenzial in diesen Hunden steckt, wenn man ihnen eine Chance gibt. Vom abgeschriebenen Notfall zur geschätzten Kollegin im Wildtierschutz – Alba ist das lebende Beispiel dafür, warum es sich lohnt, für jeden einzelnen Hund zu kämpfen.

    Besucht uns in Mainz

    Copyright: Mainzer Galogmarsch.

     

    Der Galgomarsch startet um 12:00 Uhr auf dem Mainzer Gutenbergplatz. Es handelt sich traditionsgemäß um einen stillen Marsch – auf laute Protestrufe oder Ratschen wird den Hunden zuliebe verzichtet. Die Strecke führt über rund 3 Kilometer durch die Stadt.
    Kommen Sie vorbei, informieren Sie sich an unserem Stand über den aktuellen Stand des Wolfsschutzes und lernen Sie uns persönlich kennen. Die Teilnahme ist für alle Hunderassen sowie ausdrücklich auch für Besucher ohne Hund offen.
      • Wann: Samstag, 26. September 2026, ab 12:00 Uhr
      • Wo: Gutenbergplatz, 55116 Mainz
    Gemeinsam geben wir denjenigen eine Stimme, die selbst nicht sprechen können – ob Wölfe oder Jagdhunde in Europa. Wir freuen uns auf Euch.
    Hier geht es zum FB-Profil des Galgomarschs: https://www.facebook.com/profile.php?id=61553126609867
    Hier zur FB-Gruppe des Galgomarschs: https://www.facebook.com/groups/363122276057421

    Sachsens Jagdgesetz-Reform: Freibrief zur Wolfstötung

    Mit dem Beschluss zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes hat sich der Sächsische Landtag am 17.09.26 vom Naturschutz verabschiedet. Unter dem „aktiven Bestandsmanagement“ wird ein bürokratischer Rahmen geschaffen, der primär Klientelpolitik bedient und der ein eiskaltes Kalkül offenbart – quer durch alle Lager. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Sächsische Landtag den Weg frei gemacht, um den Wolf künftig praktisch regulär zu töten. Was die Koalition als notwendige Erleichterung für die Weidetierhaltung tarnt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als populistischer Aktionismus, der von den eigentlichen Versäumnissen ablenken soll. Ein bitterer Tag für die Wölfe. 

    Ein Wolf kann künftig bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. Voraussetzung ist die Begutachtung des Risses durch die „Fachstelle Wolf“. Bisher durften nur sogenannte Problemwölfe zum Abschuss freigegeben werden, die wiederholt Weidezäune überwunden und etwa Schafe oder Ziegen verletzt oder getötet hatten. Außerdem sieht die Reform ein sogenanntes Bestandsmanagement vor. Die Raubtiere können in Gebieten mit hoher Wolfsdichte zwischen Juli und Oktober gejagt werden, um den Bestand zu „regulieren“. Bisher galt eine ganzjährige Schonzeit, schreibt der MDR.

    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Entsprechende „Managementpläne“ sollen jetzt erarbeitet werden. Federführend ist die „Fachstelle Wolf“. Eingebunden sind neben den Jägern auch Weidetierhalter, Landwirte, Naturschützer und die zuständigen Stellen der Nachbarländer. Mit der Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdgesetz setzt der Freistaat das um, was Bundestag und Bundesrat im Frühjahr bereits für ganz Deutschland beschlossen hatten. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.

    Das BSW auf den Spuren der Altparteien

    Dass CDU und SPD dem Druck der Agrar- und Jagdlobby nachgeben, überrascht kaum. Doch dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) diesen Kurs mitträgt, entlarvt die Neugründung endgültig als opportunistisch. Wie bereits in Brandenburg und Thüringen zeigt das BSW auch in Sachsen, dass es im ländlichen Raum bereitwillig auf Stimmenfang geht, indem es den Artenschutz opfert. Statt neue, zukunftsorientierte Konzepte einzubringen, reiht sich das BSW nahtlos in die Front derer ein, die den Abschuss zur vermeintlichen Universallösung erklären.

    Das falsche Spiel der Grünen und Linken

    Wer jedoch glaubt, dieses Problem ließe sich auf eine politische Strömung begrenzen, irrt gewaltig. Der eigentliche Sündenfall ereignete sich bereits auf der Bundesumweltministerkonferenz. Dort stimmten alle Parteien – von konservativ über links bis hin zu den Grünen und Linken – geschlossen dafür, die Weichen für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zu stellen. Wenn sich sächsische Grünen-Politiker nun im Landtag empören und gegen das Landesgesetz stimmen, ist das nichts weiter als reine Showpolitik. Wer auf Bundesebene der Aufweichung des Schutzes zustimmt, kann auf Landesebene nicht glaubwürdig den Retter des Wolfes mimen. Es ist ein durchschautes Theater, das Wählern falsche Hoffnungen machen soll.

    Ein Gesetz im Blindflug

    Der eklatanteste Mangel der verabschiedeten Reform offenbart sich in ihrer völligen Substanzlosigkeit. Konkretes sucht man im gesamten Gesetzestext vergeblich. Das Gesetz nennt nicht einmal messbare Kriterien dafür, was eine „hohe Wolfsdichte“ in einem Gebiet überhaupt ausmacht. Die Abgeordneten haben ein Regelwerk beschlossen, dessen Kernbereiche völlig undefiniert sind, und verlagern das Problem stattdessen komplett auf die nachgelagerte Verwaltungsebene.
    Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

    Struktureller Kontrollverlust: Quoten durch die Hintertür

    Aus fachlicher Sicht ist diese Auslagerung ein schwerer Rückschlag. Der Landtag hat eine weitgehende Verordnungsermächtigung an das Ministerium übertragen. Damit droht ein struktureller Kontrollverlust: Der kommende Wolfsmanagementplan und künftige Abschussquoten können nun von der Exekutive per Verordnung am Parlament vorbei festgesetzt werden. Die versprochene Beteiligung der Naturschutzverbände verkommt zur reinen Farce, da diese am grünen Tisch kein Vetorecht besitzen. Die Quoten werden somit durch die ministerielle Hintertür diktiert.

    Lizenz zum Töten: Radiusschüsse und Interventionsgebiete

    Der juristische und moralische Dammbruch zeigt sich besonders in den operativen Details des Beschlusses. Unter dem Deckmantel des Umgangs mit sogenannten „Problemwölfen“ verabschiedet sich die Politik von leglicher Logik. Künftig reicht ein einziger Riss aus, um im Rahmen eines Schnellabschusses in einem Radius von 1.000 Metern um die betroffene Weide Jagd auf Wölfe zu machen – für volle 21 Tage und völlig unabhängig davon, ob man das richtige Tier trifft. Da die Genehmigung oft ganze Jagdreviere vollflächig betrifft, dehnt sich die Abschusszone in der Praxis rücksichtslos aus.
    Schlimmer noch: Kommt es in einem Territorium zu drei Vorfällen, droht die Ausweisung eines sogenannten „Interventionsgebietes“. Dies ist nichts anderes als die bürokratische Umschreibung für eine amtlich verordnete Totalvernichtung, die die Auslöschung ganzer Rudel inklusive der Jungtiere legitimiert. Das hat mit einem Schutz von Nutztieren nichts mehr zu tun; es ist die legal gemachte Ausrottung ganzer Wolfsfamilien durch die Hintertür.

    Naturgesetze ignoriert: Biologie und Jagd als wahre Rissursachen

    Die Befürworter der Reform nutzen die aktuell steigenden Risszahlen im Spätsommer schamlos als emotionale Kulisse. Allein im August wurden 27 neue Schadensmeldungen registriert [LfULG]. Doch das ist kein Zeichen einer „unberechenbaren Plage“, sondern schlichte Biologie: Im Herbst sind die heranwachsenden Wolfswelpen etwa drei Monate alt. Ihr Energie- und Nahrungsbedarf steigt im Wachstum massiv an, weshalb die Rudel intensiver jagen müssen.
    Gleichzeitig beginnt im ländlichen Raum nun wieder die menschliche Jagdsaison. Großflächige Drückjagden verursachen massive Störungen und Unruhe in den festen Territorien der sächsischen Wölfe. Dieses menschliche Eindringen versprengt die Wildtiere, zerstört kurzzeitig die Jagdstrukturen der Rudel und treibt Wölfe im Stress in die Nähe von menschlichen Siedlungen und Weiden – wo sie im schlimmsten Fall auf ungeschützte Herden treffen. Die Politik bekämpft mit dem Gewehr ein Phänomen, das sie durch die zeitgleiche Bejagung des Waldes selbst befeuert.

    Die nackten Zahlen entlarven das Feigenblatt des Herdenschutzes

    Dabei hat sich die sächsische Wolfspopulation längst auf einem stabilen Niveau eingependelt. Die amtlichen Daten weisen für das aktuelle Monitoringjahr 46 Territorien aus – aufgeteilt in 35 Rudel, 10 Paare und einen Einzelwolf (Fachstelle Wolf). Im Vergleich zum Vorjahr, als noch 37 Rudel gezählt wurden, ist die Zahl der echten Familienverbände sogar leicht rückläufig (DBBW). Der Bestand in der Lausitz gilt biologisch als gesättigt und reguliert sich naturbedingt von selbst. Dass die Risse dennoch ein Thema sind, liegt also nachweislich nicht an einer unkontrollierten Bestandsüberversorgung, sondern am schlampigen Umgang des Menschen mit Zäunen.
    Ein Blick in die amtliche Schadensstatistik der Fachstelle Wolf für das Jahr 2026 zeigt die ganze Absurdität: Von 116 gemeldeten Rissvorfällen bis zum Spätsommer war bei 87 Fällen der Mindestschutz mit „nein“, „keine Angabe“ oder „keine Vorgabe“ vermerkt. In 75 Prozent aller Fälle war ein wolfsabweisender Schutz gar nicht vorhanden! Wo keine ordnungsgemäßen Zäune stehen, hat der Wolf auch nichts „überwunden“. 
    Dass der Landtag dennoch den Abschuss erleichtert, legt den finsteren Verdacht nahe, dass es hier gar nicht primär um den Schutz von Weidetierhaltern geht. Es geht um das Bedienen von Tötungsinteressen und ein zutiefst technokratisches Naturverständnis. In dieser Denkart wird die Natur nicht mehr als komplexes Ökosystem begriffen, sondern als eine rein bürokratisch verwaltete Zone. Der Wolf verkommt darin zu einer mathematischen Störgröße, die man per Verordnung, digital gezogenen Radien und administrativen Zonen am grünen Tisch nach Belieben wegzensieren und regulieren möchte. Dass sich Jäger die totgeschossenen Wölfe künftig sogar rechtlich als private Trophäen aneignen dürfen, setzt dieser kalten, mechanistischen Betrachtung unserer Mitgeschöpfe die Krone auf.
    Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

    Politisches Kalkül: Der Wolf als Ablenkungsmanöver von den wahren Krisen

    Das eiskalte politische Kalkül hinter dieser Reform zeigt sich beim Blick auf die echten Probleme im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft. Daten des Sachsen-Monitors, Umfragen wie MDRfragt und die aktuellen Bilanzen der landwirtschaftlichen Betriebe belegen unmissverständlich, wo die sächsischen Dörfer und Bauern wirklich am Limit stehen. Es sind der dramatische Lehrermangel an ländlichen Schulen, wegbrechende Arztpraxen, ein ausgedünnter Nahverkehr und die anhaltende Überalterung der Regionen (MDRfragt, Bildungsmonitor: Sachsen bleibt Spitze).
    Gleichzeitig kämpfen Sachsens Landwirte ums nackte wirtschaftliche Überleben: Extreme Witterungsausbrüche und Düngemittelmangel haben die Ernten geschmälert, während die Vieh- und Milchbauern im Würgegriff des Lebensmitteleinzelhandels gefangen sind. Sie stehen vor einer ruinösen Schere aus explodierenden Betriebskosten für Futtermittel, Energie und Logistik auf der einen Seite und drastisch verfallenden Erzeugerpreisen für Milch und Fleisch auf der anderen. Hinzu kommt ein bürokratischer Auflagen-Dschungel, der den Betrieben jede Planungssicherheit raubt und den akuten Fachkräftemangel im Stall weiter anfeuert. Doch anstatt diese tiefgreifenden Infrastrukturkrisen, die Marktungerechtigkeiten und das Sterben der sächsischen Viehbetriebe mit Mut anzupacken, wirft die Politik den Menschen den Wolf als emotionales Ablenkungsmanöver vor. Es ist für den Staat schlicht billiger und bequemer, Wölfe zum Abschuss freizugeben, anstatt Schulen ordentlich zu besetzen, Buslinien zu finanzieren oder sächsische Familienbetriebe vor dem Preisdiktat der Großkonzerne zu schützen.

    Fazit: Warum der Rechtsweg allein nicht ausreicht

    Der sächsische Beschluss ist ein Offenbarungseid. Wer den Natur- und Tierschutz dem Jagdrecht opfert betreibt Klientelpolitik auf Kosten unserer Mitgeschöpfe. Auf den reinen Rechtsweg können sich Wolfsschützer dabei jedoch nicht verlassen. Zwar sind Klagen der berechtigten Naturschutzverbände gegen künftige Verordnungen absehbar, doch der Gesetzgeber hat die aufschiebende Wirkung bei Wolfsentnahmen rechtlich ausgehebelt und auch das Verbandsklagerecht beschnitten. Bis Gerichte über die Rechtmäßigkeit einer Abschussanordnung entschieden haben oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangen Verfahren ein Urteil spricht, werden in den Revieren längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Ein juristischer Erfolg im Nachhinein kann ein bereits entnommenes Rudel nicht wiederbeleben, wie aktuell ein Fall aus der Rhön (Frigga und Anton) aufzeigt. 

    Aus diesem Grund kommt es, wie wir es immer wieder betonen,  auf eine unabhängige Dokumentation in den betroffenen Regionen an. Um behördliche Entscheidungen fundiert überprüfen zu können, ist der Einsatz von organisierten Wolfsschutzpatrouillen in den sächsischen Wolfsgebieten – wie überall unerlässlich. Diese unaufgeregte, aber kontinuierliche Präsenz von Beobachtern dient der präzisen Erfassung der Situation vor Ort. Nur wenn der tatsächliche Zustand von Herdenschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt eines Schadensfalles unmissverständlich und unabhängig dokumentiert wird, lässt sich verhindern, dass mangelnde Prävention im Nachhinein als Argument für Abschüsse instrumentalisiert wird. Fachlich fundierte Aufklärung und die Arbeit dieser Patrouillen sind somit das wichtigste zivilgesellschaftliche Korrektiv. Wir freuen uns über neue Aktive, statt jetzt den Kopf in den Sand zu stecken: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Quellen:

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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    Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

    Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

    Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

    Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
    Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
    Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

    Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

    Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
    Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

    Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

    Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
    Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
    Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
    Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

    Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

    Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

    Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

    Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
    1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
    • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
    • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
    • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
    2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
    • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
    • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
    3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
    Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
    • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
    • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
    • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
    • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
    4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
    Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
    • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
    • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
    5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
    • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
    Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

    Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

    Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
    Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

    Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

    Quellen: