Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Verlängerung der Abschussgenehmigung für GW5224m im Allgäu
Die Behörden geben nicht auf: Die Jagd auf den standorttreuen Wolfsrüden wurde bis zum 8. Juni 2026 verlängert. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die Verlängerung der befristeten Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch das Landratsamt Oberallgäu aufs Schärfste. Statt die ursprünglich bis 31. Mai 2026 laufende Genehmigung auslaufen zu lassen, gilt sie nun bis einschließlich 8. Juni 2026 – angeblich in Abstimmung mit dem Landkreis Ostallgäu.
Verlängerung statt Umdenken
Insgesamt werden dem Wolf nur wenige genetisch zugeordnete Risse (ca. fünf Schafe in einem halben Jahr) vorgeworfen. Das rechtfertigt überhaupt keine Tötung eines streng geschützten Wildtiers. Statt endlich wirksamen Herdenschutz flächendeckend durchzusetzen und zu kontrollieren, greifen die Behörden zum einfachsten Mittel: dem Abschuss.

Kritikpunkte bleiben bestehen
- Keine Transparenz beim Herdenschutz: Welche Maßnahmen waren konkret vor Ort? Waren die Zäune richtig gesichert, unter Strom und ausreichend hoch? Gab es Herdenschutzhunde? Diese entscheidenden Fragen bleiben unbeantwortet.
- Pauschale „verringerte Scheu“: Risse in Hofnähe oder an mobilen Gehegen beweisen keine Gewöhnung an Menschen, sondern vor allem Schwächen im Schutz der Nutztiere. Neben dem VGH BA haben bereits die dortige Instanz (VG Stuttgart, Beschluss v. 05.02.2026, 6 K 868&26 Rn. 42) sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Beschluss vom 11.03.22, 14 CS 22.219, Rn. 26 f.) das Erfordernis eines erkennbaren Verlusts der Scheu vor Menschen als zentral für das Vorliegen einer Gefährdung der Gesundheit des Menschen durch ein Wolfsindividuum bewertet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist insoweit sogar darauf hin, dass „bloße Durchstreifen von Ortschaften keinen Handlungsbedarf erfordert“. Nun liegen hier zwar Risse vor, jedoch in einer Umgebung, die sehr undicht besiedelt ist.
- Präzedenzfall: Nur Wochen nach Inkrafttreten der neuen Jagdregelung wird bereits fleißig Gebrauch davon gemacht. Das Ziel scheint klar: Wölfe sollen im Allgäu gar nicht erst heimisch werden.
Wir fordern die sofortige Rücknahme der Verlängerung und aller bestehenden Abschussgenehmigungen für GW5224m. Die Behörden müssen endlich auf Prävention statt auf Tötung setzen.


Unsere Forderungen:
- Sofortige Aufhebung der Abschussgenehmigung für GW5224m.
- Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten, angewendeten Herdenschutzmaßnahmen und deren tatsächliche Wirksamkeit.
- Konsequente Förderung und Kontrolle von professionellem Herdenschutz statt Abschussmentalität.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bereits Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und wird weitere rechtliche Schritte, wie Strafanzeigen gegen Entscheider und Ausführende prüfen. Wir bleiben dran und wir freuen uns über neue Mitglieder, die aktiv sein können: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Wenn Klagen der Verbände nicht mehr verfangen, wegen der geänderten Rechtslage, helfen nur noch aktive Arbeit vor Ort und beharrliche Dokumentation der Vorfälle. Wir schaffen selbst Transparenz.
Quelle:
https://www.instagram.com/p/DZCYzNhFEIJ/
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