NRW – Eilentscheidung zu Wolf Milan: Abschuss zunächst gestoppt – doch die Gefahr bleibt!

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Abschussverfügung gegen den Wolf GW1896m, genannt „Milan“, im Eilverfahren vorerst gestoppt. Ein großer Erfolg für den Naturschutz. Doch Entwarnung gibt es nicht: Das Hauptverfahren läuft weiter, die Gefahr einer illegalen Beseitigung ist real. Zudem offenbart die behördliche Abschussgenehmigung eine juristische Absurdität, während wir vor Ort auf Zustände stoßen, die man nur als blanke Rissprovokation bezeichnen kann, denn die Tiere sind noch immer nicht geschützt. Hier unsere Dokumentation. 

Update 22.06.26: Die endgültige Entscheidung im Eilverfahren lautet abermals, dass Milan nicht abgeschossen werden darf: https://www.vg-arnsberg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/03_260622/index.php

Der blanke Wahnsinn: Abschuss auf Verdacht und „Verwechslung“ von der Behörde erlaubt

Die Pressemitteilung des klagenden Verbandes NI legte offen, wie willkürlich und absurd die Behörden diese Abschussgenehmigung gestrickt hatten. Die Verfügung war nämlich nicht nur auf Milan (GW1896m) ausgestellt, sondern erlaubte explizit auch den Abschuss eines „vergleichbaren Wolfes“, sollte Milan nicht zweifelsfrei identifiziert werden können. Das ist ein biologischer und juristischer Offenbarungseid der Genehmigungsbehörde! Hier sollte offenbar einfach irgendein Wolf sterben, um die Gemüter zu beruhigen. Dabei ist zur Zeit auch der Elternschutz zu beachten. Es ist absolut ungeheuerlich und rechtsstaatlich hochgradig bedenklich, dass eine Behörde ein Todesurteil auf bloßen Verdacht oder gegen ein völlig unbeteiligtes Tier ausstellt. Vorher könnte die Behörde sogar massiv versucht haben, Naturschützer zu täuschen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/12/nrw-abschuss-skandal-um-wolf-milan-taeuscht-das-ministerium-gezielt/

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

 

Gericht bestätigt: Nicht einmal Grundschutz vorhanden

Das Verwaltungsgericht hat dieser behördlichen Willkür nun zunächst einen Riegel vorgeschoben. In seiner Begründung stellte das Gericht deutlich klar, dass in der Mehrzahl der untersuchten Vorfälle überhaupt kein Grundschutz vorlag. So betonte das Gericht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entnahme schlicht nicht erfüllt sind, wenn Halter ihre Tiere ungeschützt auf die Weide stellen. Wie wir bereits berichteten, war nur in einem Fall überhaupt Grundschutz vorhanden. Es darf nicht sein, dass der Wolf mit dem Leben für das Versäumnis von Tierhaltern bezahlt.
Doch was bedeutet „kein Schutz“ eigentlich in der Realität? Da sich viele Menschen unter diesen behördlichen Formulierungen wenig vorstellen können, haben wir die Situation vor Ort dokumentiert. Die Bilder sprechen eine eindeutige Sprache.

Gedeckter Tisch: Rissprovokationen auf Weihnachtsbaumplantagen

Wir haben das betroffene Gebiet genau inspiziert und trafen auf eine Situation, die fassungslos macht. Beim exakt gleichen Tierhalter, bei dem es bereits zu Rissen gekommen war, fanden wir eine Gruppe sehr kleiner Schafe mitten in einer Weihnachtsbaumplantage.
Die Zäunung vor Ort spottet jeder Beschreibung eines wirksamen Herdenschutzes. Hier wird dem Wolf ein gedeckter Tisch präsentiert. Es stellt sich unweigerlich die Frage: Handelt es sich hierbei um pure Nachlässigkeit oder um eine gezielte Rissprovokation? Sollte Milan hier absichtlich angelockt werden, um trotz des Gerichtsurteils neue Argumente für einen Abschuss zu liefern? Oder sollte er sogar an den gedeckten Tisch im Rahmen der Abschussverfügung gelockt werden? 

Hauptverfahren läuft – Gefahr der illegalen Tötung

Der aktuelle Stopp der Abschussverfügung ist nur ein Zwischenerfolg im Eilverfahren. Die Hauptverhandlung steht noch aus. Solange das Verfahren läuft, bleibt die Lage für Milan brandgefährlich. Wir befürchten weiterhin, dass versucht werden könnte, den Wolf illegal zu beseitigen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft weiterhin zu Spaziergängen auf

Wir lassen Milan nicht allein. Um illegale Abschussversuche zu verhindern und Präsenz im Revier zu zeigen, rufen wir weiterhin dringend zu regelmäßigen Spaziergängen in der Region auf. Seht genau hin, dokumentiert schlechte Zäunungen und meldet uns verdächtige Beobachtungen.

Weihnachtsbaumplantage bei Wenden-Schönau

Auch hier gab es Risse, die entsprechend „ohne Grundschutz“ eingeordnet waren. Dabei bezahlen die Steuerzahler in NRW wolfsabweisende Umzäunung. Hier hätte ein wolfsabweisendes Netz mit Spannung von 10.000 V innerhalb der rudimentären Umzäunun seinen Dienst getan, oder aber man macht einen anständigen Wildzaun mit Untergrabschutz und stabilen Pfosten um die Plantage und versieht diesen mit Stromlitzen außen. Hier die Rissliste: https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle

Filmdokumentation

 

Dieser Zaun wurde untergraben. © Brigitte Sommer

Wenden-Scheiderwald

Bei diesem Betrieb geschahen Risse, die auch in der offiziellen Rissliste mit „Grundschutz nicht vorhanden“ gekennzeichnet sind. Die meisten Menschen wissen allerdings gar nicht, wie solche Weiden tatsächlich aussehen. Wir zeigen das hier. In der Vergangenheit gab es wohl auch schon Probleme mit Hunden. Alleine deswegen hätte der Zaun zum Schutz der Schafe aufgerüstet werden müssen. Foto: Privat.

Hier die Weide hinter dem Schild

In einer solchen Weihnachtsbaumplantage von diesem Betreiber wurden bereits Schafe gerissen. Der Betreiber setzte sich stark für den Abschuss von Milan ein. Sogar Mahnfeuer wurden im Raum Wenden organisiert. Und jetzt stehen schon wieder Schafe völlig ohne Schutz im gleichen Gebiet auf einer seiner Weihnachtsbaumplantagen. Am 18.06.2026 im Raum Wenden-Scheiderwald. In einem der Reviere, in der die Abschussverfügung galt. Das kann nicht anders als eine Rissprovokation bezeichnet werden. Eine Dokumentation, die auch verfahrensrelevant sein müsste. Ein Insider sagte, dass die Schafe dort absichtlich platziert worden seien, um Milan zum Abschuss anzulocken. Wir können diese Info nicht verifizieren, aber absolut unwahrscheinlich klingt sie nicht.

 

 

Teil 2 der dokumentierten Weide

 

 

Wie passt das zusammen? Besonders naturnah und biologisch produzierte Weihnachtsbäume anbieten, aber gleichzeitig den Abschuss eines Beutegreifers zu fordern, der ebenfalls zur Natur gehört, statt die Zäune – übrigens vom Steuerzahler finanziert – aufzurüsten? Die Kunden haben die Wahl, bei wem sie kaufen wollen. © Brigitte Sommer

 

Niedergedrückter Wildzaun, ohne Spannungslitzen, ohne Untergrabschutz. © Brigitte Sommer

 

Oberhalb von Wenden-Scheiderwald liegt eine Weihnachtsbaumplantage nach der anderen. Alle lediglich mit Wilddraht, löcherig , ohne Untergrabschutz und ohne Spannungslitzen. © Brigitte Sommer

Blick ins Gebiet Wenden-Scheiderwald

 

Wandertipp rund um diese Gegend. Hier fanden die meisten Risse an ungeschützten Schafen statt. © Brigitte Sommer

 

Schafe mitten in Scheiderwald hinter Grundschutz. Warum funktioniert dies oberhalb des Ortes nicht? © Brigitte Sommer

 

Die Landschaft bei Wenden-Scheiderwald südlich der A4 ist rau und bergig. Hier könnte sich Milan evtl. noch aufhalten. Praktisch alle paar hundert Meter sind Hochsitze aufgestellt. Sehr gefährlich für einen Wolf, bei dem ein Gericht den Abschuss erst einmal per Eilverfügung gekippt hat, aber das Hauptverfahren noch aussteht und die Gefahr einer illegalen Beseitigung weiterhin besteht. © Brigitte Sommer

 

Bei Wenden-Scheiderwald befinden sich außerordentlich viele Hochsitze. Foto: privat.

 

Überall versteckt: Tonnen mit Mais zum Anlocken von Wildschweinen. Foto: privat.
Wildschweinkirrung mit Mais. Im Hintergrund eine Wildkamera mit Funk, bei der die Bilder in Echtzeit übermittelt werden. Insider wissen, dass diese Methode auch zum Anlocken von Wölfen nach Abschussverfügungen verwendet werden kann. Statt Mais, legt man Fleisch aus. Foto: privat.

 

Wo sollen Wölfe denn leben können, wenn nicht hier? © Brigitte Sommer
Nördlich der A4 (im Hintergrund) und östlich der A 45 befinden sich große Waldgebiete, ein Paradies für Wanderer und Reiter, aber auch für Wölfe. © Brigitte Sommer

Blick ins Revier bei Altenwenden-Schönau

 

Bei Wenden-Schönau wechseln sich Wälder mit Wiesen ab, auch hier, wie überall, alle paar hundert Meter Hochsitze © Brigitte Sommer

 

Mutterkuhhaltung hinter drei Litzen Stacheldraht, direkt davor ein Hochsitz im Aufbau. Bei Wenden-Schönau. © Brigitte Sommer

 

Bei Wenden-Altenwenden und Wenden-Schönau befinden sich überall Fischteiche. © Brigitte Sommer

 

Illegale Mistlagerung auf einer Wiese bei Wenden-Schönau. Foto: Privat.

 

Hier gibt es Parkmöglichkeiten für Wanderungen. © Brigitte Sommer

 

Blick auf Altenwenden-Schönau. Wie hier zu sehen ist, kann von einer intensiven Weidetierhaltung gar keine Rede sein. © Brigitte Sommer

 

Hier gibt es Parkmöglichkeiten für Wanderer.

 

Weitere Einblicke in die Landschaft Richtung Nordosten

 

Sehr treffende Beschriftung auf einer Bank weiter nordöstlich im Gebiet, Richtung Schmallenberg. Man provoziert Risse und legt es darauf an, und wenn dann tatsächlich etwas passiert, wird gejammert und Wolfsabschuss gefordert. © Brigitte Sommer

 

Wenig besiedeltes Gebiet, viel Natur, ideal für Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Wie überall in Deutschland, auch hier, riesige abgeholzte Flächen. © Brigitte Sommer

 

Wander- und Mountainbikerparadies. © Brigitte Sommer

 

Viel Platz für Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Es dokumentierten Brigitte, Gudrun und weitere Aktive. Wir freuen uns über neue Mitglieder, die uns nicht nur durch den Mitgliedsbeitrag unterstützen möchten, sondern auch und gerade durch Präsenz vor Ort in den Wolfsgebieten. Bei Milan betrifft dies die ganze Gegend von Eitorf, Leuscheid, Wenden, Kirchunden bis hin zu Schmallenberg. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Quelle: https://www.justiz.nrw/presse/2026-06-17-0

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolfsrätsel im Landkreis Wittenberg: Ein Fehlabschuss, zwei Versionen und die Frage nach den Konsequenzen

Der Abschuss eines Wolfes im Raum Bösewig wirft weiter Fragen auf. Während behördliche Berichte von einer nachträglichen Zerlegung des Tieres sprechen, deutet ein anonymer Hinweis an uns auf einen ganz anderen Ablauf hin. Was passierte in den Tagen nach dem 5. Mai 2026 – und welche rechtlichen Folgen hat der Vorfall?

Wir entdeckten den Fall in den Daten der DBB-Wolf und berichteten erstmals hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/10/staatlich-hingerichtet-wolf-im-golmer-territorium/

Für uns von  Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen grundsätzlich ab. Der behördlich genehmigte Abschuss im Raum Bösewig zeigt erneut die gesamte Problematik der aktuellen Praxis. Eigentlich galt die behördliche Anordnung dem Rüden GW4012m. Diesem Tier wurden in der betroffenen Schäferei für das laufende Jahr mindestens 11 der insgesamt 21 Wolfsübergriffe genetisch nachgewiesen. Als Begründung für die Abschussverfügung wurde angeführt, das Tier habe gelernt, optimalen Herdschutz aus 1,20 Meter hohen Elektronetzen und Herdenschutzhunde zu überwinden bzw. Zäune zu überspringen. Wir ziehen diese Version der angeblich übersprungenen Netze massiv in Zweifel. Aus unserer Sicht wird das Argument des gelernten Zaunsprungs oft zu schnell herangezogen, ohne dass der Zustand und die fehlerfreie Funktion des Herdenschutzes vor Ort unabhängig und lückenlos nachgewiesen wurden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Über den Ablauf nach dem Schuss am 5. Mai 2026 herrscht derweil tiefe Unklarheit. Offiziell wurde festgestellt, dass nicht der gesuchte Wolf erschossen wurde, sondern der Rüde GW5506m – ein bis dahin unauffälliges Tier, das seit Februar 2026 wiederholt im Territorium „Golmer“ nachgewiesen worden war. Doch die Spurensicherung wirft massive Widersprüche auf. Es stehen sich zwei Versionen gegenüber.

Das Schießen ins Blaue: Ein Blick in die WZI-Daten

Ein Blick in die offiziellen Unterlagen des Wolfskompetenzzentrums (WZI) zeigt, wie instabil die Lage im betroffenen Golmer Territorium zum Zeitpunkt der Genehmigung war. Der Monitoringbericht Sachsen-Anhalt dokumentiert für dieses Rudel drei Welpen, einen genetisch bestätigten Fähenwechsel sowie den zuvor im Gebiet illegal getötet aufgefundenen Rüden.
Besonders brisant: Das WZI dokumentiert in dem Papier explizit den „unbekannten Verbleib“ der vorherigen Fähe des Rudels. Trotz dieser unklaren Rudelstruktur wurde auf Grundlage der neuen Sonderregelungen im Bundesjagdgesetz gehandelt. Der Abschuss erfolgte in einem sensiblen Gefüge, obwohl das Oberverwaltungsgericht Magdeburg erst Anfang des Jahres entschieden hatte, dass im Bereich des Golmer Rudels kein Wolf geschossen werden darf.

Version 1: Die Trophäen-Zerlegung (Die LAU-Version)

Laut Angaben des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt soll der Jäger den Wolf nach dem Abschuss in Besitz genommen und zerlegt haben. Kopf, Gliedmaßen und Schwanz seien abgetrennt worden. Dem WZI sei am 8. Mai lediglich der Rumpf übergeben worden. Dies deutet auf eine klassische Trophäenpräparation hin, bei der die Decke (das Fell) mitsamt Kopf und Läufen einbehalten wird.
Beispielfoto Wolf.

Version 2: Das Plastiksack-Rätsel (Der anonyme Hinweis)

Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegt jedoch ein vollkommen anderer Insider-Hinweis vor, der diesen Ablauf in Frage stellt. Demnach wurde ein kompletter Kadaver in einer Plastikverpackung vorgelegt. Es sei angewiesen worden, lediglich eine DNA-Probe an der Zunge vorzunehmen. Direkt danach habe der Jäger den vollständigen Kadaver in der Verpackung wieder mitgenommen. Die ungeheuerliche Vermutung: Wurde die Fähe geschossen?
Diese beiden Darstellungen lassen sich kaum miteinander vereinbaren. Sollte der komplette Kadaver nach einer schnellen Zungenprobe direkt wieder mitgenommen worden sein, bleibt unklar, warum offizielle Stellen von einem unvollständigen Rumpf berichten.
Hieraus ergeben sich Fragen, die im Raum stehen: Wurde die Untersuchung des Tieres bewusst verkürzt, um eine unabhängige Begutachtung des gesamten Körpers zu verhindern? Oder wurden im Raum Bösewig möglicherweise sogar zwei Tiere geschossen – eines für die Genetik und eines für die Trophäengewinnung?
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. äußern hierbei einen schweren Verdacht: Wenn tatsächlich ein kompletter Körper in Plastik transportiert und die Untersuchung manipuliert wurde, könnte es sich bei dem getöteten Tier in Wahrheit um die Fähe des Golmer Rudels handeln, zu der es auch keinen Nachweis über den 30. April hinaus gibt? Das Verschwindenlassen des Kadavers würde in diesem Szenario dazu dienen, den illegalen Abschuss des Muttertieres zu vertuschen. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an die Behörden gestellt. Eine Antwort steht aktuell noch aus.

Zitat aus der Antwort des WZI:

„Bei dem am 05.05.26 geschossenen Wolf handelt es sich um GW5506m. Das Tier ist seit Februar 2026 wiederholt im Bereich des Territoriums Golmer genetisch nachgewiesen worden. Seine Herkunft ist unklar. Bislang gibt es keine genetischen Hinweise auf eine Verpaarung mit einem der weiblichen Tiere des Rudels. Sein Auftreten über die Genetik im Gebiet lässt zwei mögliche Schlüsse zu:

  1. entweder er ist als Floater (zwischen mehreren Territorien regelmäßig umherziehender Jungwolf) unterwegs oder
  1. als neuer territorialer Rüde zusammen mit der GOL-Fähe anzusehen (dafür fehlen aber bislang ausreichende Belege). Das gleiche Szenario gilt für GW4012m, der seit Mai 2025 im Bereich des Golmer Rudels wiederholt genetisch nachgewiesen wurde.

Aus dem Zeitraum Mai 2025 bis Mai 2026 liegen im Territorium Golmer zurzeit genetische Nachweise von insgesamt 5 Individuen vor (weitere Genetikproben befinden sich zurzeit auf dem Weg in die genetische Analyse). Mindestens die Fähe und ihre beiden Töchter bilden das Rudel GOL im Monitoringjahr 2025/26 (01.05.2025 – 30.04.2026). In welchem Zusammenhang die beiden Rüden mit dem Rudel stehen, ist zurzeit nicht ganz klar. Darüber hinaus liegen zurzeit keine Erkenntnisse zum weiteren Fortbestand des Rudels GOL vor, hier müssen im Freiland zunächst neue Informationen erarbeitet werden. Da mögliche Welpen jetzt noch zu klein sind, um allein umherzulaufen, bleibt der Status zurzeit erst einmal offen.“

Beispielfoto Wolfswelpe: Falls tatächlich doch auch die Fähe erschossen worden sein sollte, würde dies auch den Tod der Welpen bedeuten.

Welche Strafe erwartet den Täter?

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) am 4. Juni 2026 bestätigte. Deshalb brauchen wir in diesem Fall nicht zusätzlich eine Strafanzeige zu erstatten. Doch welche Konsequenzen drohen dem Schützen real? Der Wolf ist eine geschützte Art. Das Jagdrecht erlaubt keine eigenmächtige Trophäenverwertung oder Inbesitznahme des Kadavers. Rechtlich stehen hier Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Raum, die theoretisch mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem droht der Verlust des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte wegen mangelnder Zuverlässigkeit.
Der Blick auf die juristische Praxis der vergangenen Jahre dämpft die Erwartungen an eine harte Bestrafung jedoch erheblich:
    • Meist nur Geldstrafen: Illegale Wolfstötungen oder Verstöße gegen den Artenschutz enden vor deutschen Gerichten bei Ersttätern fast nie mit Haftstrafen. In der Regel werden die Verfahren gegen Geldstrafen im mittleren vierstelligen Bereich eingestellt oder enden mit relativ geringen Strafbefehlen.
    • Ermittlungshürden: Oftmals scheitern Verfahren an der lückenlosen Beweiskette oder der genauen Nachweisbarkeit des Vorsatzes – insbesondere, wenn Kadaver oder wichtige Beweismittel nicht zeitnah und vollständig gesichert wurden.
    • Der Jagdschein als spürbarste Konsequenz: Die härteste und wahrscheinlichste Folge für den Jäger ist meist nicht das Strafmaß des Gerichts, sondern der dauerhafte Entzug des Jagdscheins durch die Verwaltungsbehörden aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung.

Der politische Hintergrund: Jagdrecht und Feindbild Wolf in Sachsen-Anhalt

Der Vorfall im Landkreis Wittenberg ereignete sich in einem politisch extrem aufgeheizten Klima. Getrieben von der regierenden „Deutschland-Koalition“ aus CDU, SPD und FDP. Der Landtag verabschiedete am 23. April 2026 im Eiltempo eine Reform des Landesjagdgesetzes, die den Wolf offiziell als jagdbare Art einstuft. Flankiert wurde diese Entscheidung durch die Aufweichung des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026, die sogenannte „Schnellabschüsse“ bei Nutztierrissen erleichtern soll. 
Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde hierdurch ein rechtlicher Graubereich geschaffen, der die Hemmschwelle für Abschüsse drastisch senkt. Dass es dabei zu „Schüssen ins Blaue“ und fatalen Verwechslungen kommt, ist die direkte Folge einer politisch forcierten Anti-Wolf-Kampagne. Wie aggressiv die Debatte im Landtag geführt wird, zeigen Zitate führender Koalitionspolitiker: 
    • Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Räuscher, forderte bereits in der Vergangenheit vehement eine drastische Bestandsregulierung und erklärte öffentlich: „Die Population ist außer Kontrolle. Wir müssen den Wolf bejagen wie anderes Raubwild auch, um den ländlichen Raum zu schützen.“
    • Die FDP-Fraktion legte nach der Gesetzesverabschiedung nach und betonte, man dürfe die „Sorgen der Menschen nicht kleinreden“, während Stimmen aus der Jägerschaft und dem konservativen Lager den Wolf vermehrt als „Schad- und Bestien-Faktor“ für die Weidewirtschaft brandmarken.

Indem die Politik den Wolf zum Abschuss freigibt und das Narrativ des „unbezwingbaren Problemwolfs“ füttert, schafft sie den Nährboden für Vorfälle wie in Wittenberg. Wenn Jäger sich durch die Rhetorik der Landesregierung ermutigt fühlen, Fakten eigenmächtig zu schaffen, trägt die Politik in Magdeburg eine direkte Mitverantwortung für diesen Skandal.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden den Fall und das Verfahren der Staatsanwaltschaft aufmerksam verfolgen. Der Schutz bedrohter Arten darf nicht durch unklare Praxis und milde Urteile ausgehöhlt werden.

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Uckermark: Das Pilotprojekt zum Wolfsabschuss ist bittere Realität – Wir haben seit Februar davor gewarnt

Der Landkreis Uckermark setzt weiter konsequent auf sein umstrittenes Pilotprojekt. Nach Rissen an Weidetieren erteilt die Untere Naturschutzbehörde nun deutlich schneller Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Wölfen. Bereits innerhalb von 48 Stunden kann ein Wolf als „Problemwolf“ eingestuft und mit Nachtsichtgeräten gejagt werden – auch Elterntiere von Rudeln sind betroffen. Genau diese Entwicklung haben wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. bereits seit Februar 2026 öffentlich angeprangert.

Wir haben frühzeitig und wiederholt vor dem Pilotprojekt gewarnt und es als gefährliche Abkürzung des geltenden Artenschutzrechts bezeichnet. Was sich jetzt in der Uckermark abspielt, war für uns daher keine Überraschung, sondern eine vorhersehbare Folge der politischen Weichenstellung. Hier unser Bericht vom 16.02.2026: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/16/uckermark-neues-pilotprojekt-zum-toeten-von-woelfen-bereits-im-einsatz-wir-sagen-nein/

Unbeantwortete UIG-Anfrage: Intransparenz der Behörden

Ein eklatantes Beispiel für die mangelnde Kooperationsbereitschaft und die Intransparenz beim Wolfsmanagement in der Uckermark zeigt der Umgangmit Bürgeranfragen. Bereits im Februar dieses Jahres haben wir eine offizielle Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt. Bis heute – Monate später – liegt uns keine Antwort vor. Diese Verschleppungstaktik ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sie blockiert auch eine sachliche, auf Fakten basierende Debatte. Wenn Behörden kritische Daten unter Verschluss halten, entziehen sie den Akteuren vor Ort die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit.
Beispielfoto Wolfsmutter mit Welpen. © Brigitte Sommer

Klagen sind wichtig – aber nicht ausreichend

Inzwischen hat ein Verband juristische Schritte gegen die Abschussgenehmigungen eingeleitet. Eine anderer Verband kündigt eine weitere Klage an, obwohl eine Klage eigentlich ausreichen würde, dies erweckt den Eindruck, dass hier vor allem PR-Strategien umgesetzt werden. Keine Frage,  solche Klagen sind notwendig und wichtig und wir sind dankbar, dass klagefähige Verbände diesen Schritt tun.  Doch wer glaubt, mit Gerichtsverfahren allein sei der Wolf geschützt, irrt sich. Der reale Schutz findet vor Ort statt – durch Menschen, die in den Revieren präsent sind, die Situation dokumentieren und die Öffentlichkeit mit einbeziehen.
Leider setzt ein Teil der Wolfs-Schutzszene vor allem auf zentrale juristische und politische Arbeit und vermittelt in der Außendarstellung häufig das Motto: „Überlasst das uns, wir kümmern uns darum.“  Diese Haltung führt nach unserer langjährigen Beobachtung dazu, dass viele Menschen passiv bleiben und sich nicht selbst aktiv vor Ort engagieren. 
Kritisch zu betrachten ist diese Strategie anderer Verbände, die suggerieren, man solle das Thema ihnen überlassen. Diese Haltung führt in der Praxis zu einer gefährlichen Dynamik: In den sozialen Netzwerken entsteht dadurch oft der Eindruck, digitaler Protest und Empörung in Kommentarspalten reichten aus, um echten Einfluss zu nehmen. Das ist ein fataler Irrglaube. Politischer Druck und nachhaltige Veränderungen entstehen nicht durch Likes und Shares, sondern durch kontinuierliche, fachliche Arbeit und Präsenz an den entscheidenden Verhandlungstischen. Reiner Online-Aktivismus greift hier viel zu kurz und verkennt die Realität des Konflikts.

Behinderung aktiver Arbeit

Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt bewusst auf aktive Präsenz vor Ort. Das führt jedoch immer wieder zu Konflikten. Besonders deutlich wurde dies im Schwarzwald: Dort wurden wir als unabhängiger Verein durch andere Verbände faktisch aus der Region herausgedrängt. Das Gros der Aktiven wurde von einem Verband wie bei einer Pauschalreise organisiert, abweichende Meinungen diffamiert und – nach unseren Recherchen – die Routen dieser organisierten Spaziergänge gezielt an die Behörden gemeldet.
Solche Vorgänge kosten viel Kraft, erzeugen tiefes Misstrauen und lassen Gedanken an Lobbyismus und Zweifel an der Unabhängigkeit anderer Verbände aufkommen  und schaden am Ende vor allem den Wölfen.
Wolfsmutter mit Welpen. Eine einjährige Tochter hilft bei der Aufzucht. © Brigitte Sommer

Der Wolf braucht Menschen vor Ort

Nach erfolgreichen Klagen bleibt die Gefahr illegaler Verfolgung bestehen, wenn keine starke bürgernahe Präsenz in den Regionen existiert. Wir sind fest überzeugt, dass nur die Verbindung aus juristischem Widerstand und konsequenter aktiver Arbeit vor Ort langfristig wirksam ist. Deshalb unser Appell an alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde: Werdet selbst aktiv! Geht raus in die Wälder, dokumentiert und zeigt Präsenz dort, wo die Wölfe leben. Die Wölfe brauchen keine weiteren Alleinvertretungsansprüche von Verbänden, die sich oft allzu nah am Regierungswillen orientieren – es braucht mutige Menschen und unabhängige Vereine, die sich vor Ort für sie einsetzen.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

NRW: Abschuss-Skandal um Wolf „Milan“: Täuscht das Ministerium gezielt?

Ein Lehrstück in Sachen behördlicher Salamitaktik und mangelndem Naturschutz: Nur einen Tag vor der offiziellen Abschussfreigabe des Wolfsrüden GW1896m („Milan“) durch den Kreis Olpe wiegte die Oberste Jagdbehörde in Düsseldorf uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schriftlich in falscher Sicherheit. Die Absicht scheint klar: Kritische Stimmen und rechtliche Schritte sollten bis zur letzten Sekunde blockiert werden. Währenddessen offenbart die offizielle Rissliste einen handfesten Skandal: Die Behörden genehmigen einen Abschuss, obwohl der gesetzlich geforderte Grundschutz überall, bis auf ein Schaf, fehlte.
 

Das Protokoll einer bewussten Täuschung?

Wer am Mittwoch, den 10. Juni 2026, die offizielle UIG-Antwort der Obersten Jagdbehörde (Referat III.5) an Wolfsschutz-Deutschland e. V. las, musste aufatmen: „Derzeit wurde keine Entnahmegenehmigung für GW 1896m in NRW erlassen“, hieß es dort schwarz auf weiß.
Heute wissen wir: Das war wohl eine rein taktische Nebelkerze. Nur 24 Stunden später folgte die Presseinformation des Kreises Olpe über die sofortige Abschussfreigabe. Hätten wir am Mittwoch basierend auf unseren Informationen entwarnt, wären wir in den Medien als „Fake-News-Verbreiter“ verhöhnt worden. Wir werden dazu eine formelle Beschwerde einreichen. 
Durch das Wörtchen „derzeit“ hat sich das Ministerium formaljuristisch herausgewunden, während das Verfahren zur Herstellung des „Einvernehmens“ hinter den Kulissen längst lief. Telefonisch war die Behörde für uns heute nicht zu erreichen. Hier könnte bewusst gemauert worden sein, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Ein massiver Verstoß gegen das Gebot der Behördentreue und ein unfaires Verwaltungsverfahren.
Dass hier die Entnahme eines geschützten Wildtieres genehmigt wird, obwohl die Halter, darunter Schäfer B. und Schäfer Q. ihre Hausaufgaben im Herdenschutz nachweislich nicht gemacht haben, verkehrt das Prinzip des Artenschutzes ins Gegenteil. Das Landesjagdgesetz NRW sieht den Wolf zwar formal als jagdbare Art vor, bindet den Abschuss im Rahmen des Wolfsmanagements aber an strenge Voraussetzungen: Eine Tötung ist demnach nur zulässig, wenn der Wolf nachweislich ordnungsgemäß gesicherte Zäune überwindet. Wenn die Behörden das mildere Mittel – nämlich die Durchsetzung des vorgeschriebenen Zaunbaus – einfach ignorieren, ist die Abschussverfügung schlichtweg rechtswidrig.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Offizielle Rissliste beweist: Behörden belohnen mangelnden Herdenschutz

Die Abschussbegründung stützt sich auf eine lange Liste von Nutztierrissen. Uns liegen die Namen der betroffenen Tierhalter vor, doch das Unfassbare ist: Wir mussten nicht einmal großartig selbst recherchieren, um das Versagen beim Herdenschutz aufzudecken. Es steht schwarz auf weiß in der offiziellen Liste https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle  der Behörden: Bei nur einem einzigen der betroffenen Betriebe war überhaupt der vorgeschriebene Grundschutz vorhanden. Zudem werden ihm Ereignissen zugeordnet, die zu Abschussverfügungen geführt hatten, die bereits früher von Gerichten gekippt worden sind. Desweiteren könnte es zu einer Rudelgründung gekommen sein und hier muss Elternschutz gelten.  Hier alles zu Milan von uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Leuscheider+Rudel+
Hier unser Protestartikel vom 15. Mai. Wir hatten die Mauscheleinen kommen sehen. Zitat: Der Landwirtschaftliche Kreisverband Olpe hat einen Antrag auf Entnahme (Abschuss) des Wolfsrüden GW1896m („Milan“) gestellt. Begründet wird dies mit angeblich über 140 Rissgeschehen seit Oktober 2020. Ein genauer Blick in die offizielle Rissliste des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (wolf.nrw) zeigt jedoch ein deutlich nuancierteres Bild. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte scharf und forderte die Obere Jagdbehörde mit einem offenen Brief auf, den Antrag nicht zu genehmigen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/15/rettet-milan-kein-abschuss-des-wolfs-der-gerade-eine-neue-familie-gruenden-koennte/

So sieht ein Hirschgehege ohne Untergrabschutz aus

 

Zaundoku Territorium LK Olpe (Milan, der seit gestern zum Abschuss freigegeben wurde).
Das Leuscheider Rudel hatte in der Vergangenheit auch immer wieder Schlachthirsche gerissen. Im alten Revier zwischen RLP und NRW waren diese Tiere genauso wenig gesichert, wie jetzt im neuen Territorium Olpe.
Hier ein besonders krasses Beispiel für Damhirsche, die praktisch auf dem Tablett serviert werden. https://www.facebook.com/share/p/1CukTowJNU/?mibextid=wwXlfr

Der Rechentrick mit dem „günstigen Erhaltungszustand“

Dass dieser Abschuss überhaupt durchgedrückt wird, basiert auf einer bewussten politischen Fehlmeldung: Deutschland hat den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes für die kontinentale Region, und dazu gehört auch NRW, an die EU gemeldet. Dabei wird das stabile Vorkommen in Ostdeutschland und Polen genutzt, um die Lage in NRW schönzurechnen. Isoliert betrachtet ist der Wolfsbestand im Sauerland weit von einem biologisch gesicherten Überleben entfernt, nämlich im Grunde gar nicht vorhanden. Die Behörden tragen vor Gericht die Beweispflicht, dass dieser Abschuss den lokalen Bestand nicht gefährdet – und diesen Beweis können sie nicht erbringen.

Wir sind bereits im Gebiet unterwegs

Blick in das dünn besiedelte Gebiet, das ideal für Wölfe ist. -alle paar hundert Meter sind auch hier, wie fast überall, Hochsitze aufgestellt.  © Brigitte Sommer
Todesfallen im Kreis Olpe: Heiligt der Zweck alle Mittel?
Im Raum Kirchhundem steht ein Fanggehege für Wildschweine. Angelockt mit Mais, erwartet die Tiere hier keine faire Jagd, sondern Panik auf engstem Raum bis zum finalen Schuss.
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) greifen Behörden zu extremen Methoden. Doch der Schutz gilt weniger der Ökologie, als den wirtschaftlichen Interessen der industriellen Schweinemast. Kilometerlange Zäune blockieren Wildtiere, während der massive Jagddruck panische Rotten erst recht in neue Gebiete vertreibt.  Dabei könnten Wölfe gerade gegen ASP natürlich helfen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/10/neue-studie-woelfe-koennen-afrikanische-schweinepest-asp-eindaemmen/
Gefährlicher Präzedenzfall im Wald
Naturschützer warnen: Große Kastenfallen im Wald öffnen Tür und Tor für Missbrauch. Ähnliche Konstruktionen werden immer wieder für die illegale Jagd auf geschützte Wölfe zweckentfremdet. Werden solche Fallen auch für Milan eingesetzt? Unklar, aber vorstellebar. Es stellt sich die Frage: Wer kontrolliert, was wirklich in der Falle landet?
Blinder Fleck Mensch und natürliche Immunität
Die Politik fokussiert sich nur auf das Wildschwein. Dabei verbreitet der Mensch das Virus über weite Strecken am schnellsten (z. B. durch Fleischreste). Warum bekämpfen wir die Natur, anstatt von ihr zu lernen? Selbst Zoo-Experten betonen biologische Fakten zur ASP, die oft ignoriert werden: In Afrika führt die natürliche Durchseuchung bei den dortigen Wildschweinen zu einer evolutionären Widerstandskraft und Immunität gegen das Virus. Eine Chance, die man unseren heimischen Beständen durch die radikale Ausrottung komplett nimmt.

Aufruf zu friedlichen Spaziergängen im Raum Wenden

Wir überlassen den Wald nicht kampflos den Gewehren. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft alle Natur- und Wolfsfreunde dazu auf, in den betroffenen Gebieten der Gemeinde Wenden aufmerksam spazieren zu gehen. Präsenz im Wald rettet Leben.
Die Abschussverfügung gilt für ausgewiesene Jagdreviere im Raum Wenden. Achtet bei euren Ausflügen besonders auf diese Bereiche:
    • Wenden, Schönau und Scheiderwald sowie Umgebung

Wichtiger Hinweis: Keine „organisierten Spaziergänge“

Wir raten ausdrücklich und dringend von „organisierten Spaziergängen“ ab, wie sie im Nordschwarzwald stattgefunden haben. Unsere Recherchen zeigen, dass dort Routen und Teilnehmer vorab an die Behörden gemeldet wurden.
Unsere Garantie für Eure Sicherheit und Anonymität:

Wer bereits Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist, kann sich absolut darauf verlassen, dass keinerlei Daten fließen – ihr werdet von uns niemals gemeldet. Auch zukünftige Mitglieder, die uns in dieser kritischen Phase unterstützen möchten, bleiben bei uns zu 100 Prozent inkognito. Geht den Schritt in die Eigenverantwortung, werdet aktiv.  https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Geht privat, geht zu zweit, geht friedlich – aber geht in den Wald und über Weidenwege, macht die Augen auf und dokumentiert. 

Quelle:
Pressemitteilung:
Screenshot der Pressemitteilung.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Wolfsschutz-Deutschland e. V. beim Tierheimfest Wetzlar am Samstag, den 13. Juni 2026

Am kommenden Samstag, den 13. Juni, ist es so weit: Ein Team von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist mit einem Informationsstand auf dem Tierheimfest in Wetzlar vertreten. Neben allgemeinen Informationen rund um den Wolf steht für uns an diesem Tag ein Thema ganz besonders im Fokus: Das in der Region ansässige Greifensteiner Rudel.

Dieses Rudel befindet sich seit Wochen im Zentrum einer beispiellosen Kampagne aus Panikmache und Vorverurteilungen. Wir möchten vor Ort aufklären, Gerüchte entkräften und suchen dringend weitere aktive Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die uns direkt vor Ort bei der Betreuung und dem Schutz dieses stark verfolgten Rudels unterstützen wollen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/29/richtigstellung-woelfe-in-greifenstein-nicht-verantwortlich-fuer-tote-und-verletzte-pferde/

Die Fakten: Freispruch für den Wolf nach Pferde-Drama

Zuletzt kochten die Emotionen hoch, als nach dem Ausbruch einer Koppel im Mai zehn Pferde in Panik gerieten und ein Tier verstarb. Sofort schossen die Schlagzeilen ins Kraut: Der Wolf sei schuld. Die polizeilich angeordnete Obduktion und die abschließenden Untersuchungen des Wolfszentrums Hessen brachten nun jedoch Gewissheit:

Wer die Pferde in der bewölkten und regnerischen Nacht ursprünglich aufgeschreckt hat, bleibt offiziell ungeklärt. Dennoch hinterlässt die Debatte einen bitteren Beigeschmack: Trotz der wissenschaftlichen Entlastung rudern Behörden in ihren Formulierungen teils schwammig zurück – ein Einknicken vor dem massiven Druck der Agrar- und Jagdlobby ist hier nicht von der Hand zu weisen.

Gudrun betreut in unserem Team unsere Infostände und unser Merchandising. Kontakt: Gudrun.Zimmermann@wolfsschutz-deutschland.de

Eine Reihe „seltsamer Zufälle“

Besonders besorgniserregend bleibt die extreme Häufung von Vorfällen, sobald die Stimmung in der Region aufgeheizt wird. Am Abend des 31. Mai wurde auf der L3044 bei Rabenscheid erneut ein Wolf – eine Fähe – überfahren und starb noch an der Unfallstelle.
Es ist nicht das erste Mal, dass auf mediale Hetze prompt der Tod eines Tieres folgt: Bereits in der Vergangenheit wurde ein Wolf überfahren, kurz nachdem ein Video die Runde machte, auf dem ein Jungtier zwei hysterisch reagierenden Reiterinnen schlicht hinterherlief. Zwei Unfälle, jeweils direkt nach emotionalisierten Debatten – diese „Zufälle“ hinterlassen bei uns als Wolfsschützer ein zutiefst flaues Gefühl. Bundesweit ist bekannt, dass illegale Tötungen durch gezieltes Überfahren im ländlichen Raum schwer nachweisbar sind und von Tätern gern als normale Wildunfälle getarnt werden.

Wichtige Neuerung: Landesweite Herdenschutz-Förderung auch für Pferde

Wir lassen uns von der Panikmache nicht beirren, sondern setzen auf echte Lösungen, nämlich fachgerechter Herdenschutz. Hier gibt es hochaktuelle, erfreuliche Nachrichten vom Wolfszentrum Hessen:
Die bürokratischen Hürden wurden massiv gesenkt. Ab sofort ist ganz Hessen als „Ereignisgebiet“ eingestuft. Das bedeutet, dass Halterinnen und Halter von Pferden, Rindern und Eseln ab sofort flächendeckend in ganz Hessen Förderung für Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf beantragen können – ein vorheriger, nachgewiesener Riss in der Region ist dafür nicht mehr notwendig. Dies entspricht der Forderung von uns, die wir seit Jahren verkündet haben.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. beim Tierheimfest Wetzlar

 

Screenshot Plakat, © Tierheim Wetzlar.

An unserem Stand in Wetzlar informieren wir Euch umfassend über das Greifensteiner Rudel und die Situation unserer Wölfe bundesweit. 

    • Wann: Samstag, 13. Juni, 11 bis 17 Uhr

    • Wo: Tierheimfest Wetzlar – Tierschutzverein Wetzlar und Umgebung e.V.
      Magdalenenhäuser Weg 34
      35578 Wetzlar 

Kommt vorbei, diskutiert mit uns und werdet Teil unseres Teams. Wir freuen uns auf Euch!

Ein großes Dankeschön an das Tierheim Wetzlar und tolle Stand-Highlights

Ein ganz herzliches Dankeschön gilt schon vorab dem Team des Tierheims Wetzlar. Wir freuen uns sehr über die großartige Unterstützung und die Möglichkeit, mit unserem Infostand Teil dieses tollen Festes zu sein. Die engagierte Arbeit des Tierheims für den Tierschutz in der Region ist unersetzlich – umso schöner ist es, dass wir hier gemeinsam für den Schutz aller Tiere einstehen können.
Vorbeikommen lohnt sich dieses Jahr übrigens doppelt: An unserem Stand könnt ihr nicht nur wichtiges Infomaterial mitnehmen, sondern auch unsere beliebten Wolfs-Shirts und vieles mehr erwerben. Ein ganz besonderes Highlight haben wir dieses Mal frisch im Gepäck: Ganz neu bei uns gibt es wunderschöne, in liebevoller Handarbeit gefertigte Wolfsfiguren aus Thüringen zu kaufen. Jeder Erlös fließt direkt in unsere Arbeit für den Wolfsschutz.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Abschussgenehmigung im Allgäu gestoppt – Gericht gibt Eilantrag statt

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Verlängerung der Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m im Eilverfahren kurz vor Ablaufen außer Vollzug gesetzt. Warum wir dennoch keine Entwarnung sehen, erklären wir in unserem Artikel. 

Ein Verband hat erfolgreich geklagt. Damit ist klargestellt, dass auch eine mögliche weitere Verlängerung oder Neuerteilung hohen rechtlichen Hürden unterliegt. Das Landratsamt hatte die ursprünglich bis 31. Mai befristete Genehmigung bis zum 8. Juni verlängert. Wir protestierten auf das Schärfste: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/05/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-verlaengerung-der-abschussgenehmigung-fuer-gw5224m-im-allgaeu/
In der Abschussverfügung selbst, die uns mittlerweile per UIG-Antwort vorliegt, wird unter anderem ein dreilitziger (dreisträngiger) Zaun als angeblicher Herdenschutz angeführt – dabei bietet so etwas nachweislich keinen ausreichenden Wolfsabwehr-Effekt.

Wichtige Erkenntnisse

Dieser Vorgang bestätigt unsere Einschätzung, dass es im Allgäu vor allem darum geht, das Gründen von Territorien, Paar- und Rudelbildung zu verhindern. Gleichzeitig erhielten wir aus Behördenkreisen einen anonymen Hinweis, der unsere Bewertung untermauert: Intern sei von Anfang an klar gewesen, dass die Abschussverfügung in dieser Form rechtlich kaum Bestand haben würde – und dennoch wurde sie erlassen und verlängert. Wir sehen darin eine große Gefahr für eine darauf folgende illegale Beseitigung von GW5224m. In Bayern sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Wolfsrudel, wie zum Beispiel das Altmühltalrudel und Einzelwölfe plötzlich „verschwunden“ – ein besorgniserregendes Muster. Der Fall zeigt außerdem: In Regionen mit noch wenigen Wölfen haben juristische Schritte von Verbänden weiterhin Erfolgschancen. In etablierten Wolfsregionen wird es hingegen zunehmend schwieriger.

Klagen alleine reichen dennoch nicht aus

Es braucht zusätzlich eine aktive Präsenz vor Ort, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Zaunsituationen zu dokumentieren, und zwar bereits im Vorfeld von Rissen Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und illegale Nachstellungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren und zu dokumentieren.

Politischer Kontext

Die harte Linie Bayerns wird von führenden Politikern immer wieder offen formuliert. Ministerpräsident Markus Söder sagte sinngemäß: „Der Wolf gehört hier nicht her“ und „Ein Riss reicht“. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert regelmäßig eine schnelle und unkomplizierte Bejagung von Wölfen. Statt symbolischer und rechtlich fragwürdiger Abschussgenehmigungen, die auf unzureichendem Herdenschutz basieren, brauchen wir endlich einen konsequenten, flächendeckenden Herdenschutz und Aufrichtigkeit gegenüber den wahren Problem in der Landwirtschaft. 

Tretet unserem Verein bei, unterstützt uns mit einer Mitgliedschaft und helft mit, damit wir noch stärker werden können. Nur mit aktiver Präsenz vor Ort und starken Strukturen können wir effektiv Wölfen helfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche. 

Update: 22.06.2025 –  Die befristete Abschussgenehmigung für zwei Wölfe nach dem Großriss in Füchtenfeld/Dalum-Wietmarscher-Moor (Grafschaft Bentheim) ist am 15. Juni 2026 ausgelaufen.

Es gab in dieser Frist offenbar keine Abschüsse.Das ist jedoch keine Entwarnung. Behörden und Jägerschaft warten ganz offensichtlich strategisch auf den neuen Niedersächsischen Wolfsmanagementplan, der bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Dieser neue Plan soll Abschüsse massiv erleichtern – mit vereinfachten Verfahren, schnelleren Genehmigungen und der Möglichkeit, nicht nur einzelne „Problemwölfe“, sondern auch Teile ganzer Rudel und Welpen zu töten.
Statt endlich flächendeckend wirksamen Herdenschutz durchzusetzen und die Weidetierhalter in die Pflicht zu nehmen, wird weiter auf die Tötung von Wölfen gesetzt.
Die alte Genehmigung war nur ein Provisorium – mit dem neuen Plan drohen deutlich schärfere und breitere Abschussmöglichkeiten.
Fazit: Der Druck auf die Wölfe lässt nicht nach, er wird nur taktisch auf die nächste, rechtlich bequemere Stufe verschoben. Wer den Wolf schützen will, muss jetzt besonders wachsam bleiben und endlich aktiv werden.

Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.

Rückblick: In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 wurden mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt. Die Behörden gingen schnell von zwei Wölfen aus und erteilten Abschussgenehmigungen für zwei Rüden. 

Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:

  • Stromlitzen verliefen innen statt außen.
  • Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.

Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.

Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte. 

Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte.  Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein. 

Blick ins Moor. Das Gelände ist mit einem Zaun aus Wilddraht in einer Länge von 34 Kilometern umgeben. Laut Gutachten wies er Mängel auf.

Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel

Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:

  • Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
  • Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.

In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.

 

Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?

 

Ausriss aus der Schadensliste Niedersachen.
Ausriss aus der Schadensliste Niedersachsen.
Screenshot
Screenshot: Anscheinend wurde Wolf bereits protokolliert ohne die DNA-Ergebnisse abzuwarten. Als Territorium wird in einer anderen Spalte Nordhorn genannt. Das Gutachtenergebnis „Wolf mit Billigkeit“ bei einer Rissbegutachtung bedeutet, dass der Wolf als Verursacher für den Tod oder die Verletzung eines Nutztieres nicht zweifelsfrei nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kernbedeutung im Detail – Unklare Beweislage: Die Spuren am Kadaver (z. B. Bissspuren, DNA-Proben) liefern kein eindeutiges Ergebnis, ob es ein Wolf oder beispielsweise ein wildernder Hund war. Kein Rechtsanspruch: Da der Wolf nicht zu 100 % nachgewiesen wurde, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Zahlung aus „Billigkeit“: Das Land entscheidet aus Gründen der Fairness und zur Konfliktminderung (aus „Billigkeit“), den Schaden dennoch finanziell auszugleichen.Freiwillige Leistung: Es handelt sich um eine freiwillige Entschädigung durch die jeweilige Förderrichtlinie Wolf des Bundeslandes.

Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung

Die Jägerschaft hält sich trotz vorliegender Genehmigung zurück und beruft sich auf den Elterntierschutz. Das ist kein Zeichen einer entspannten Lage, sondern bewusstes Abwarten bis zum 1. Juli 2026, wenn die reguläre Jagdzeit beginnt und auch Welpen bejagt werden dürften. Die Jäger schützen sich damit zugleich vor eigenen rechtlichen Risiken. Hinzu kommt der systemische Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt das offizielle Wolfsmonitoring durch und profitiert gleichzeitig von Abschussgenehmigungen. Die aktuelle Abschussgenehmigung läuft zwar am 16. Juni 2026 ab, doch wir rechnen mit einer Verlängerung, bzw. Neuerstellung, wenn der neue Managementplan vorliegt. 

Kritik an Verbänden

Ein weiterer Punkt verdient klare Worte: Einige klagefähige Wolfsschutz-Organisationen haben ihre Mitglieder und Unterstützer bislang nicht ausreichend und proaktiv darauf hingewiesen, dass Eilverfahren und Klagen nach der Gesetzesänderung in Gebieten, in denen relativ viele Wölfe leben, deutlich schwieriger geworden sind. Noch vor Kurzem warb man mit dem klaren Slogan „Nur Klagen helfen!“ intensiv um Spenden und neue Mitglieder. Diese Diskrepanz zwischen früherer Mobilisierung und heutiger Realität verdient eine offene, selbstkritische Debatte innerhalb der Bewegung.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Fazit:

Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Verlängerung der Abschussgenehmigung für GW5224m im Allgäu

Die Behörden geben nicht auf: Die Jagd auf den standorttreuen Wolfsrüden wurde bis zum 8. Juni 2026 verlängert. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die Verlängerung der befristeten Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch das Landratsamt Oberallgäu aufs Schärfste. Statt die ursprünglich bis 31. Mai 2026 laufende Genehmigung auslaufen zu lassen, gilt sie nun bis einschließlich 8. Juni 2026 – angeblich in Abstimmung mit dem Landkreis Ostallgäu.

Dies zeigt erneut: Die Behörden nutzen die neue bundesrechtliche Regelung nicht als letztes Mittel, sondern als willkommenes Instrument, um die Ansiedlung von Wölfen aktiv zu verhindern. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/21/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-absurde-abschussgenehmigung-auf-gw-5224m-im-allgaeu/
Beispielfoto junger Wolf.

Verlängerung statt Umdenken

GW5224m hält sich seit Dezember 2025 im Allgäu auf – das sind über sechs Monate. Er ist damit kein durchziehender Jungwolf mehr, sondern ein standorttreues Tier. Dennoch behandeln die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu ihn weiter wie ein temporäres Problem, das man lieber beseitigen als schützen möchte. Die Verlängerung dient laut Landratsamt der „abgestimmten Vorgehensweise“ beider Landkreise.

Insgesamt werden dem Wolf nur wenige genetisch zugeordnete Risse (ca. fünf Schafe in einem halben Jahr) vorgeworfen. Das rechtfertigt überhaupt keine Tötung eines streng geschützten Wildtiers. Statt endlich wirksamen Herdenschutz flächendeckend durchzusetzen und zu kontrollieren, greifen die Behörden zum einfachsten Mittel: dem Abschuss.

In diesem Dorf soll ein Riss stattgefunden haben. Foto: privat. Wie zu erkenen, besteht der Ort hauptsächlich nur aus einer Hauptstraße und rechts und links einer Häuserreihe.

Kritikpunkte bleiben bestehen

  • Keine Transparenz beim Herdenschutz: Welche Maßnahmen waren konkret vor Ort? Waren die Zäune richtig gesichert, unter Strom und ausreichend hoch? Gab es Herdenschutzhunde? Diese entscheidenden Fragen bleiben unbeantwortet.
  • Pauschale „verringerte Scheu“: Risse in Hofnähe oder an mobilen Gehegen beweisen keine Gewöhnung an Menschen, sondern vor allem Schwächen im Schutz der Nutztiere.  Neben dem VGH BA haben bereits die dortige Instanz (VG Stuttgart, Beschluss v. 05.02.2026, 6 K 868&26 Rn. 42) sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Beschluss vom 11.03.22, 14 CS 22.219, Rn. 26 f.) das Erfordernis eines erkennbaren Verlusts der Scheu vor Menschen  als zentral für das Vorliegen einer Gefährdung der Gesundheit des Menschen durch ein Wolfsindividuum bewertet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist insoweit sogar darauf hin, dass „bloße Durchstreifen von Ortschaften keinen Handlungsbedarf erfordert“. Nun liegen hier zwar Risse vor, jedoch in einer Umgebung, die sehr undicht besiedelt ist. 
  • Präzedenzfall: Nur Wochen nach Inkrafttreten der neuen Jagdregelung wird bereits fleißig Gebrauch davon gemacht. Das Ziel scheint klar: Wölfe sollen im Allgäu gar nicht erst heimisch werden.

Wir fordern die sofortige Rücknahme der Verlängerung und aller bestehenden Abschussgenehmigungen für GW5224m. Die Behörden müssen endlich auf Prävention statt auf Tötung setzen.

 

Hier soll ein Schaf gerissen worden sein. Wie erkennbar, ist ein solcher Zaun nicht wolfsabweisend. Foto: Privat.
Anderer Blickwinkel auf die Weide. So wie es wirkt, sieht es so aus, als wäre zur Bachseite hin kein Zaun aufgestellt. Im hinteren Bereich scheint sich nur ein Holzzaun zu befinden. Foto: Privat.

Unsere Forderungen:

  • Sofortige Aufhebung der Abschussgenehmigung für GW5224m.
  • Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten, angewendeten Herdenschutzmaßnahmen und deren tatsächliche Wirksamkeit.
  • Konsequente Förderung und Kontrolle von professionellem Herdenschutz statt Abschussmentalität.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bereits Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und wird weitere rechtliche Schritte, wie Strafanzeigen gegen Entscheider und Ausführende prüfen. Wir bleiben dran und wir freuen uns über neue Mitglieder, die aktiv sein können: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wenn Klagen der Verbände nicht mehr verfangen, wegen der geänderten Rechtslage, helfen nur noch aktive Arbeit vor Ort und beharrliche Dokumentation der Vorfälle. Wir schaffen selbst Transparenz.

Quelle:

https://www.instagram.com/p/DZCYzNhFEIJ/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Richtigstellung: Wölfe in Greifenstein nicht verantwortlich für tote und verletzte Pferde

Wenn aus einem Hund plötzlich „der Wolf“ wird – Medienhysterie und Hetze in Greifenstein. Es passiert mit erschreckender Regelmäßigkeit. Kaum wird irgendwo ein Weidetier verletzt oder getötet, schlagen große Teile der Medien Alarm und machen den Wolf verantwortlich – oft noch bevor überhaupt Fakten vorliegen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben vor Ort recherchiert. Sehen Sie hier im Bericht Fotos und Filme. 

Weiteres Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-beim-tierheimfest-wetzlar-am-samstag-den-13-juni-2026/

 

Update vom 31.05.2026

Screenshot von unserem FB-Beitrag.
So auch Anfang Mai 2026 in Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis. „Mutmaßlicher Wolfsangriff auf Pferde sorgt für Aufruhr“ titelte hessenschau.de. „Haben Wölfe mehrere Pferde in Greifenstein attackiert?“ fragte mittelhessen.de. Andere Medien sprachen von „zwei toten und mehreren verletzten Pferden – War es ein Wolfsangriff?“. Zehn Pferde brachen panisch aus ihrer Weide aus, vier wurden verletzt, zwei mussten eingeschläfert werden. Die Schuld war in den Berichten schnell verteilt: Der Wolf musste es gewesen sein. In sozialen Netzwerken brach sprichwörtlich die Hölle los. Fake-Beiträge von Hate-influenzern mit Bildern, die ganz und gar nicht nach Wolfsbissen aussahen, gingen dennoch viral. 
Beispielfoto Wolfsrudel.
Das Ergebnis von HessenForst sagt etwas anderes. Es war ein Hund. Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern ein weiteres Lehrstück für voreilige Schuldzuweisungen, mediale Sensationsgier und die systematische Diskreditierung des Wolfes.

Ungeschützte Weiden und Realitätsverweigerung

Wir haben verschiedene Weiden im Territorium Greifenstein dokumentiert: Alle wiesen keinerlei ernsthaften Herdenschutz auf. Das gilt leider auch für Schafweiden in der Region. Auch Gatterwild, bei dem es auch einen Riss gab, ist dort im Territorium nur hinter Wilddraht untergebracht. Im Gespräch mit einem betroffenen Schafhalter wurde die Haltung besonders deutlich. Er lehnt Schutzmaßnahmen ab, weil „es 11 Jahre lang gut gegangen“ sei. Am 6. Mail gab es erneut einen Riss. Seither wären die verbliebenen Tiere im Stall. Weiterhin macht er Wolfsfreunde pauschal verantwortlich: Die Wölfe seien „ausgesetzt“ worden, gehörten nicht nach Deutschland und ihr Tod sei letztlich Notwehr. Argumenten war der Mann nicht zugänglich und reagierte aggressiv.

Rechtliche Lage und das Rudel mit Nachwuchs

Das ansässige Rudel hatte im vergangenen Jahr Welpen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass aktuell erneut Welpen versorgt werden. Selbst nach dem verschärften Jagdrecht müsste hier eine Elternzeit gelten. Dennoch wird bereits über mögliche Abschussanträge spekuliert – obwohl unsere UIG-Anfrage zu etwaigen Anträgen bis heute nicht beantwortet wurde.

Fazit

Dieser Vorfall zeigt einmal mehr das bekannte Muster: Reflexartige Hetze gegen den Wolf, selbst wenn sich später herausstellt, dass ein Hund der Verursacher war. Gleichzeitig wird konsequenter Herdenschutz verweigert und jene, die für eine echte Koexistenz stehen, moralisch mitverantwortlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. bleibt dabei: Wir brauchen endlich faktenbasierte Aufklärung statt billiger, medialer Hetze sowie Prävention und ordentlichen Herdenschutz statt pauschaler Abschussforderungen. Und mehr Respekt vor dem Lebensrecht der Wölfe, die längst wieder heimisch in Deutschland sind. Die Natur lässt sich nicht nach medialer Aufregung oder persönlichen Ressentiments regulieren. Dabei distanzieren wir uns von Orgas, die Menschen mit anderer Meinung, seien es Wolfsfreunde oder auch Weidetierhalter, bei der Polizei anschwärzen. Dies ist nicht unser Stil. Wir zeigen die Realität vor Ort auf und treten nicht nach unten. Unsere Strafanzeigen betreffen Politiker und ausführende Jäger. 

Beitrag vom 20. Mai 2026. Inzwischen ist das Ergebnis da. Es lautet „Hund“.

 

Das Rudel Greifenstein

Im Territorium Greifenstein hat sich seit Anfang 2026 offiziell ein Wolfsrudel etabliert. Die erste sesshafte Wölfin (GW2479f) stammt aus dem Leuscheider Rudel (Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz) und gilt seit 2021 als ansässig in der Region. Der Rüde GW2478m kehrte 2025 in das Gebiet zurück. Nachdem im Januar 2026 ein Video mit sechs Wölfen bestätigt wurde, stufte das Wolfszentrum Hessen den Status von „Paar“ auf „Rudel“ hoch. Das Rudel hatte bereits im Vorjahr Welpen, weshalb auch in diesem Jahr mit Nachwuchs zu rechnen ist. Dass die Welpen erst spät bekannt geworden sind, zeigt wie heimlich dieses Rudel lebt. 
Vor Ort am 27.05.2026 – Wer noch immer nicht begreifen will, wie essentiell aktuell ein paralleles unabhängiges Monitoring ist, ist kein Wolfsfreund und kann getrost bei seinem Verein das N bei NGO weglassen. Nach der Umsetzung der Bundesländer, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen, können die staatlichen Monitoringdaten selbstverständlich auch zur Auffindung von so genannten Problemwölfen, ganzer Rudel und sogar Welpen heran genommen werden. Gleichzeitig wird ein Erfolg von Klagen immer unwahrscheinlicher, gerade wegen der neuen Gesetzeslage. Bis der EuGH über die dort anstehenden Klagen entscheidet, können Jahre vergehen und längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Noch vor ganz kurzer Zeit wurde seitenes von Mitgliedern der klagefähigen Verbände um Spenden und Mitglieder geworben, mit dem Argument, dass ausschließlich Klagen Wölfe wirklich schützen könnten und dass Aktive im Einsatz von anderen Vereinen nur Spinner seien. Und jetzt werden Wolfsfreunde mit der Realität konfrontiert. Wir brauchen aktive Hilfe in allen Wolfsgebieten. Auch und gerade in Greifenstein. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Zaunrealitäten im Territorium Greifenstein

Mutterkuhhaltung.

 

Jungrinder und Kälbchen hinter nur einer Litze

 

Zaunrealität Pferde:

Territorium Greifenstein – Dokumentation Zaunrealität Pferde. Brigitte Sommer ist übrigens selbst „Pferdemädchen“/Westernreiterin und hielt selbst lange Jahre zwei Pferde in Offenstallhaltung.
Anmerkung: Es ist ein Versprecher im Ton. Wir meinten zwei untere „Eingangslitzen“. Die unterste ist viel zu hoch. Dies ist nicht die Weide des Falls.
Dies ist nicht die Weide der betroffenen Pferde, aber eine Weide im Territorium und stellvertretend für ziemlich alle Weiden. Mit drei Litzen gehört diese Weide sogar noch zu den Besseren. In Eingangsbereich ist die unterste Litze allerdings hoch genug, dass Hunde mühelos darunter hindurch kommen, wie es auch im Fall des angeblichen Wolfsrisses gewesen ist. Foto: Privat.

 

 

Ponyweide. Allerdings würden die Tiere laut Besitzer nachts eingestallt.

Ponyweide. An baugleichen Weiden sollen auch die Schafsrisse stattgefunden haben. Es ist kaum begreiflich warum Tierhalter nicht die Möglichkeit nutzen möchten, Zaunförderungen zu beantragen. Wir begrüßen es sehr, dass inzwischen in der Rissliste von HessenForst aufgeführt ist, ob Grundschutz vorhanden war. Für die Schafsrisse war keiner vorhanden, wie für die meisten anderen Risse auch nicht. Dennoch können sich viele Leser solche Zäune gar nicht vorstellen.  © Privat.

Ponyweide im Film.

 

Blick ins Territorium

Riesige Wiesen und Waldflächen wechseln einander ab. Das Gebiet ist nicht dicht besiedelt und es kann auch von keiner verstärkten Weidetierhaltung die Rede sein. Die Zäune, die wir sahen, waren allesamt nicht ausreichend. © Brigitte Sommer

 

Im Gebiet befnden sich mehrere Steinbrüche und Sandabbaugebiete, die allerdings für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Foto: privat.
Hier wird Basalt abgebaut. Foto: privat.
Steinbruch. Foto: privat.
In der Region leben sehr viele Wildtiere. Im Hintergrund Damhirsche. © Brigitte Sommer

 

Auch hier befinden sich, wie überall, alle paar hundet Meter, Hochsitze mit Kirr- und Luderplätzen. Foto: Privat.

 

Sehr merkwürdiger Ort direkt an einem Hauptweg mit Gerümpel und Wildkamera. ©Brigitte Sommer
Wanderer können hier stundenlang laufen ohne jemandem zu begegnen. Man sollte aber gut zu Fuß sein, denn einige Höhenmeter sind zu überwinden. © Brigitte Sommer
Knochenrest auf einem Hauptweg. Wahrscheinlich von einem der unzähligen Luderplätze weggeschleppt. Jäger dürfen tatsächlich nicht verwertete Reste ihrer Opfer einfach auf Plätzen verfaulen, hießt verludern lassen. Nur in Wasserschutzgebieten ist dies teilweise nicht erlaubt. Oft findet man komplette Tierleichen von Füchsen und Dachsen, deren Reste natürlich auch größere Beutegreifer wie Wölfe anlocken können. Insider sagen, dass so viele Wölfe illegal entsorgt werden würden, denn an den Luderplätzen ist auch meist ein Hochsitz zu finden. © Brigitte Sommer

 

Waschbär- bzw. Fuchsfalle. Foto: privat.
Es gibt einige interessante touristische Angebote im Gebiet, u. a. Wasserfälle, einen Stausee und ein beeindruckender Skulpturenpark. © Brigitte Sommer

 

Quelle:

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-05/20260528_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27.pdf

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
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Tierschutz unter Druck: Zwischen Rückschritten und technokratischem Management

In den letzten fünf Jahren haben sich im deutschen Tierschutz und Wildtiermanagement spürbare Verschiebungen ergeben. Während Arten wie Wolf, Biber und Fischotter biologisch erfolgreich zurückkehren, reagiert die Regierung in vielen Fällen mit erleichterten Abschussmöglichkeiten statt mit konsequenter Prävention und Flächenschutz.

Aktuelle Rückschritte im Wildtierschutz

  • Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz (2025/2026) mit erleichterten Abschussverfügungen und eingeschränkten Klagemöglichkeiten für Verbände.
  • Erweiterte Abschussgenehmigungen für Biber und Fischotter in mehreren Bundesländern.
  • Ausweitung von Jagdzeiten bei Rabenkrähen und anderen Rabenvögeln.

Der Wolf wurde 2025/2026 ins Bundesjagdgesetz aufgenommen, was Abschussverfügungen erleichtert und Klagemöglichkeiten von Verbänden stark einschränkt, wie an den Abschussgenehmigungen bei Nordhorn, im Allgäu, schon Anfang des Jahres im Cuxland, den Anträgen im Territorium bei Olpe und dem heimlichen Abschuss in Sachsen-Anhalt erkennbar ist. Warben klagefähige Verbände noch vor Kurzem damit, dass nur Klagen Wölfe tatsächlich schützen könnten ist nun eine eigenartige Stille aus dieser Richtung zu erkennen. Einzig wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren bislang laut.  Bei Bibern und Fischottern wurden in mehreren Bundesländern Abschussgenehmigungen erweitert. Rabenkrähen und andere Rabenvögel unterliegen erweiterten Jagdzeiten oder sind dem Jagdrecht unterstellt. Naturschutz- und Tierschutzverbände kritisieren diese Entwicklung als Aufweichung des Artenschutzes. Landwirtschaft und Jagdverbände sehen darin hingegen notwendige Maßnahmen zur Konfliktlösung.

Wolfswelpen im Alter von drei Monaten. © Brigitte Sommer

Die Debatte um die Zukunft der Jagd

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion an Fahrt, ob und wie die Jagd künftig „verstaatlicht“ und technokratisch gesteuert werden soll. Modelle, die auf datengetriebene Populationssteuerung, KI-Überwachung und professionelle „Wildmanager“ (was auch nichts anderes bedeutet als Jagd aber netter klingt), setzen, werden international und im Kontext von EU-Strategien sowie Initiativen wie dem Great Reset diskutiert. Hobbyjagd könnte in einem solchen System deutlich an Bedeutung verlieren und sogar ganz abgeschafft werden. Diese Position wird den traditionellen Hobbyjägern mit Sicherheit nicht gefallen, gehen ihnen doch Entwicklungen in Bundesländern, in denen „Wald vor Wild“ praktiziert wird, oft selbst zu weit.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. positioniert sich hier klar: Statt immer mehr Kontrolle und technokratischem Management plädieren wir dafür, der Natur deutlich mehr Raum zu geben. Wir treten ein für eine echte Koexistenz mit weniger Eingriffen. Dazu gehört aus unserer Sicht die Beendigung sowohl der Hobbyjagd als auch einer staatlich organisierten Jagd. Wildtiere sollten primär durch Habitat-Schutz und Prävention geschützt werden, nicht durch Abschussquoten – egal, ob diese von Freizeitjägern oder staatlichen Kräften umgesetzt werden. Gleichzeitig zeigt die aktuelle politische Entwicklung (Erleichterung von Abschüssen bei Wolf, Biber & Co.), dass auch die bestehende Jagdpraxis unter Druck gerät und sich in Richtung noch stärkerer „Regulierung“ und „Verstaatlichung“ bewegen könnte. Das Wolfsmonitoring beispielsweise, das anfangs zum Schutz der Wölfe diente, wird seit der Aufnahme der Wölfe in Bundesjagdrecht ja tatsächlich auch für Abschüsse zum Auffinden der Wölfe herangenommen. Diesbezüglich sehen wir die Ausweitung des Monitorings bei anderen Tierschutzorgas, die Zuwendungen von Regierungen erhalten, mit Sorge.

Internationaler Kontext

Solche Ansätze passen in breitere Diskussionen um evidenzbasierte Umweltpolitik, Stakeholder-Governance und den Einsatz moderner Technologien im Naturschutz. Befürworter sehen darin die Chance auf effizienteren Artenschutz. Kritiker – darunter auch wir – warnen vor einer weiteren Entfremdung von der Natur und einem Verlust an echter Wildnis zugunsten gesteuerter Ökosystem-Dienstleistungen.

Während solche Ansätze häufig als modern und tierschutzkonform dargestellt werden – etwa durch internationale Kooperationen, in denen Sterilisationsprogramme für Nutrias seit über 15 Jahren erprobt und Erfahrungen mit Waschbären ausgetauscht werden –, betrachtet Wolfsschutz-Deutschland e.V. diese Entwicklung kritisch als weiteren Schritt in Richtung technokratischer Kontrolle natürlicher Prozesse. Bei vielen als „invasiv“ eingestuften Arten, sowohl Tieren, als auch Pflanzen, hat sich längst gezeigt, dass diese Einstufung häufig nicht zutrifft und die befürchteten ökologischen Schäden stark überschätzt oder gar nicht eingetreten sind. Anstatt immer neue angeblich wissenschaftlich begründete Managementmaßnahmen, Sterilisationen und Eingriffe zu entwickeln, sollte der Natur der Raum gelassen werden, sich selbst zu regulieren. Waschbären können gut durch Wölfe reguliert werden, aber nicht, wenn man den Bestand der Wölfe auch „managen“ will. 
Beispielfoto Jährling. © Brigitte Sommer

Fazit: Mehr Raum für die Natur statt mehr Kontrolle

Die beobachteten Rückschritte im Tierschutz sind real und werden von vielen Verbänden kritisiert. Die Frage, wie der Umgang mit unserer Natur und Wildtieren im 21. Jahrhundert aussehen soll, muss offen, transparent und demokratisch diskutiert werden. Wolfsschutz-Deutschland steht dabei für einen klaren Kurs: Schluss mit sinnloser Jagd – egal in welcher Form – mehr Raum für natürliche Prozesse und echte Koexistenz mit Wildtieren.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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