Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

Die Wolfsmutter „Gloria von Wesel“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist. Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Beispielfoto Wölfin – © Brigitte Sommer

 

Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV, noch aus Äußerungen des LANUV. Zitat aus der Pressemitteilung: „Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.“

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr über diese Entscheidung, obwohl unsere Klage leider abgewiesen worden ist. Dafür sind die Klagen des BUND, der Naturschutzinitiative sowie der GzSdW anerkannt worden. Unter anderen wurden wir aufgefordert, die Standorte unserer Wildkameras dem LANUV mitzuteilen. Dies können wir aber aus ethischen Gründen nicht verantworten, weil wir fürchten, dass solche Daten auch zur Verfolgung der Wölfe im Rahmen einer Abschussverfügung herangenommen werden, um die Wölfe zu lokalisieren.

Hier ein Blick ins Revier der Wolfsfamilie von Gloria. Auf dem Film sind erneut zwei Welpen zu sehen.

 

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Presseinfo des Verwaltungsgerichts: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php

 

15 Gedanken zu „Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

  1. es scheint die plausibilität zumindest hier bei den jurist*innen,noch nicht verloren gegangen,wie bei politischen beamten etwa der umweltministerien,so daß hier keine zureichende für einen wolfsmord vorlag.
    das wäre eine selbstverständlichkeit. trotzdem ist man froh um jedes tier das nicht gemordet werden muss ,weil ethisch unzureichende personalien das so möchten bzw. wollen.ich halte denn auch die begehren zur wolfsmordung für einen sachverhalt aus minderer motivlage und recherche..mit hin eine strafrechtsrelevante
    amtshandlung,die nun erst duch das einschreiten der klagenden und den zu erwartenden verweis der richter*innen….verhindert werden konnte..
    die sorgfaltpflicht dr abschussbegeherenden wurde unzureichend von ihnen bedient.eine verschluderung im amt nennt man wohl veruntreuung.des amtes…
    in nrw hat es das ja gleich reihenweise wie auch in nds.

  2. genau genommen hat aber das gericht nur die aufschiebende wirkung eines beeits ergangenen beschlusses gegen die angeordnete ermordung der wölfin gloria…..
    betätigt bzw. erneuert.es hat zudem erhebliche zwifel an der rechtmäßikeit der abschußauftrages.
    damit ist aber das abschußbegehren nicht völlig vom tisch……die müßte wohl noch grundsätzlich erstitten werden.

  3. Das nenne ich mal eine gute Nachricht 🙂
    Eine Wölfin verhält sich wie eine Wölfin und das ist nicht kriminell.

    Obwohl die Ausnahme vom strengen Schutz vom Gesetzgeber extrem schwammig und frei auslegbar formuliert wurde, hat das Verwaltungsgericht exakt diese schwammige Voraussetzung in der Begründung angewendet.
    Das gefällt mir, ist nämlich nicht ganz unwitzig.

    Nein, nicht vom Tisch, das stimmt.

    Wild-Kameras
    Mir ist nicht ganz klar, weshalb Weidetierhalter keine Wild-Kameras aufhängen.
    Vor Gericht ziehen, aber die Hausaufgaben nicht machen.
    Sehr gut, dass die damit nicht durchgekommen sind.

    WSD – woher soviel Misstrauen?
    Ihr seid doch Herren der Bilder.
    Also wenn ihr von einer Landesbehörde für Umwelt – und Naturschutz gebeten werdet, eure Erkenntnisse zu teilen, dann kann man das doch machen.

    Wenn die nach den Standorten der Kameras fragen, wie würde das begründet?

    Das ist doch Wald. Selbst exakte GPS Daten sind nur auf 15 m genau und beinhalten keine Höhe.
    Es besteht doch gar keine Sorge, dass jemand die Kameras findet.
    Da die Geräte selbst Eigentum von WSD sind, können die höchstens um Bilder bitten.

    Aber vielleicht wollen sie das auch für was gutes verwenden.
    Das gesamte Wolfsmonitoring ist darauf angewiesen, Daten zu bekommen.
    Vom Schreibtisch aus lässt sich nichts ermitteln.
    Das wäre doch eine Ehre, wenn ihr Teil dieser wissenschaftlichen Arbeit werdet.

    1. ja bisher ist sie das. nur wenn es ein präzedenzurteil für andere gleiche fälle ,wäre
      der soziale gewinn und das arten und tierrecht bestätigt.d.h. ohne hinreichende plausibile begründung die mit einem zureichenden weidetierschutz einhergehen muss,wäre den individuen des artenschutzes das leben gerettet…zumindest offiziell.
      wenn es dann noch keine entschädigung bei rissen,wegen unzureichendem weidetierschutz geben wird..kommen wir zeitgemäßem recht sachlich schon näher.
      die annäherung wäre noch besser wenn die schadensersatzfordernden auf ihre strafrechtliche uterlassungshandlung hingewiesen würden und denarten .-und naturschutz ngos die bußgelder real zukommen…

  4. Dieses Urteil ist schon einmal ein Anfang. Ich gebe Brief und Siegel drauf, dass es in die nächste Instanz geht. Diese Viehhalter lassen nicht eher locker, „bis sie ihr Recht“ bekommen. In deren Augen sind nur „tote Wölfe, gute Wölfe“. Die selben Zustände finden wir auch bei uns in den spanischen Wolfsgebieten vor. Wir können es als einen Erfolg verbuchen, dürfen aber nicht locker lassen.

    1. ja richtig es ist ein erfreulicher aber nur kleiner erfolg.die existens der wlfin ist damit nicht mals nachhaltig gesichert..und die frage was eigentlich mit den anderen mitgliedern des rudels geschehen wird ist ebenso nicht artenschutzrechtlich stabil gesichert.wenn auch wölfe unter strengem schutz stehen,wie die richter*innen
      nochmals bestätigen,steht für mich die frage nach dem vaterwolf noch offen…
      oder hab ich da etwas nicht mitbekommen..? die durchschnittliche lebenserwartung für wölfe wird ja sogar amtlich durch abschüsse verkürzt in nrw.kämen noch die andeeren rechtswidrigen nicht amtlichen hinzu.
      wesentlich und von allgemeinem nutzen wäre die wolfsgegnerin leyen als eu-ratsvorsitzende stillzulegen..ablosung oder rücktritt. rechtsgründe hätte es genug..

    2. Es ist mindestens erneut ein Gericht, welches sich mutig gegen die Forderungen von Wolfshassern/Wolfstötern stellt und sicherlich endlich ein Leitfaden für weitere zu erwartende Urteile anderer Gerichte. Sehr erfreulich, auch wenn es erst einmal ein Anfang ist und wir damit rechnen können, dass die ungerechtfertigten und von Wolfshassern geforderten Abschüsse in dieser Form künftig nicht mehr so einfach durchgeführt werden können.. Vielleicht sind wir endlich auf dem richtigen Weg, der heißt, besseren Herdenschutz zu leisten und damit die unwilligen und ignoranten Nutz/Hobby- tierhalter auf diese Art zum Handeln zu zwingen.

  5. p.s. ähnliches gilt für umweltministerien.verantwortliche für die artenschutzhintergehung sollten nicht ungeahndet davon kommen können..
    ebenso wie die steuererschleichenden weidetierhalter..
    im allgem. interesse und zum nutzen der rechtsgerechtigkeit sowie der steuerverteilung.auch der wahren volkswirtschaft..da sie ja die schäden verunrsachen bzw. begünstigend vorbereiten,durch unterlassenen zureichenden weidetierschutz u. damit auch artenschutzpflichtstrafbare sachverhalte sind anzeigepflichtig..
    und der wolfsintegration schaden diese tierhalter ebenso.ihnen sollte daher rechtliche ermittlungsverfahren statt steuergeldr zukommen.vorher hat es keinen rechtsfrieden.kann es auch nicht haben..das ist nicht zu beschönigen….das sind recghtswidrigkeiten die als geltende rechtsausübung so geduldet und gehändelt werden.ein abgleite in staatliche unrechtsgefilde..schluß also mit den falschen sachverhalten.zureichende rechtsvorgaben und zureichende rechtshändelung
    erwirken incklusivierten zureichenden weidetierschutz und damit nullsummenrisse.
    die gelder sollten dem weidetierschutz für die zureichende qualität zu kommen..sowie dem kritischen wolfsartenschutz,der jeden ermordeten u.o. toten wolf für eine artenschutzsuspekte handlung konstatiert.
    ganz davon abgesehen wäre es auch ökologisch sinnvoll die ehemaligen küstenwälder wieder herzustellen..hudewälder sind ökologisch sehr wertvolle sachvehalte.wälder ja sowieso.

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