NRW: Spaziergänger mit Hund traf bei Hünxe auf drei Wölfe und…

…er freute sich. Andy B. aus Dinslaken ist am 7. März beim Gassigehen in Hünxe  drei Wölfen begegnet. „Es war unglaublich schön“, sagte der 45-Jährige einer Lokalzeitung, die auch tatsächlich sogar einen positiven Artikel über die Begegnung und sein Video brachte. Dennoch geben Wolfshasser im Schermbecker Wolfsgebiet keine Ruhe. Erst vor kurzem wurde eine Schießgenehmigung auf Wölfin Gloria endgültig gekippt und nun arbeitet die Lobby bereits an einer neuen Genehmigung und hofft, Gloria ab dem Sommer beseitigen zu können. Hintergründe dazu und wieder einmal desaströse Zaunbeispiele in unserer neuen NRW-Reportage.

„Ich bin wirklich nicht nah am Wasser gebaut“, sagte der Dinslakener der NRZ. Aber als er nachher seiner Freundin von der Begegnung erzählt hat, habe er „fast geheult“ vor Glück. Viele Wolfsfreunde, die auch eine Begegnung mit einem frei lebenden Wolf erleben konnten, berichten übrigens ähnliches. Auch unsere Vorsitzende  Brigitte Sommer konnte sich über ein solches Erlebnis im vergangenen Jahr freuen.  „Eine solche Begegnung hat etwas von Magie,“ erinnert sie sich. Wölfe verdienen genauso ihren Platz wie wir Menschen auch. Und wir haben so viel an diesen Beutegreifern, die vom Mittelalter bis in die Neuzeit gerade in unseren Gefilden besonders brutal verfolgt und ausgerottet worden sind.“

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer

Wir freuen uns sehr, dass die NRZ diesen positiven Bericht gebracht hat. Ein solcher Bericht (unter den Quellen verlinkt) hilft ein realistisches Bild zu vermitteln und er ist eine Wohltat zu den üblichen, oft schwer tendenziösen Berichten in Lokal- und Massenmedien.

Wir beginnen mit einem positiven Zaun-Beispiel.

Schafe hinter wolfsabweisendem Netz und Herdenschutzhunde:

Auch wenn Wolfsgegner gerne behaupten, dass Wölfe praktisch die Weiden leer fressen würden, und viele Schäfer und Bauern deshalb aufgeben müssten, ist das Gegenteil der Fall.

In NRW gab es zuletzt mehr als 150.000 Schafe. Derzeit leben in NRW deutlich mehr Schafe als noch vor zehn Jahren. Zum Stichtag 3. November 2023 gab es laut Statistikamt IT.NRW rund 150.900 Schafe.

Das Märchen vom Wolf als Zerstörer der Weidetierhaltung

Das waren etwas mehr (plus 1,2 Prozent) Tiere als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2013 sei das sogar ein Zuwachs um 15,9 Prozent gewesen und damit ein Höchststand innerhalb von zehn Jahren, so die Behörde. Die wenigsten Schafe leben übrigens im Territorium von Wölfin Gloria. Aber nicht wegen ihr, sondern laut Statistik ist diese Gegend auch früher kein Schwerpunkt gewesen. Die Zahlen für NRW sagen aber ganz deutlich aus, dass die Schafhaltung keinesfalls von der Anwesenheit der Wölfe gefährdet ist. Eher spielt Deutschland kaum noch eine Rolle beim Vertrieb von Schafsprodukten.

 

Positives Zaun-Beispiel. Schafe hinter wolfsabweisendem Netz und Herdenschutzhunden.

 

 

Ungeschützte Tiere im Raum Schermbeck:

Einzelnes Pferd

Ungenügender Zaun bei einem einzelnen Pferd.

 

Ponys nur hinter zwei niedrigen Litzen

Ponys hinter niedrigen Litzen.

 

Nur zwei niedrige Litzen gespannt.

 

Auf der unteren Litze keine Spannung.

 

Ponys hinter Stacheldraht

 

Zwei Shettys hinter zwei Stacheldrahtlitzen. In vielen Bundesländern und unseres Wissens nach auch in NRW ist Pferdehaltung hinter Stacheldraht verboten.
Auf keiner der Litzen Spannung.
Auf keiner der Litzen Spannung.

 

Auf keiner der Litzen Spannung.

 

Schlachtdamhirsche nur hinter Wilddraht ohne Spannung und ohne Untergrabschutz

 

Schlachtdamhirsche nur hinter Wilddraht ohne Untergrabschutz.

 

 

Kein Untergrabschutz.

 

Mufflons hinter Maschendraht ohne Spannung und ohne Untergrabschutz

Mufflons hinter Maschendrahtzaun ohne Spannung und ohne Untergrabschutz.

 

Mufflongehege teilweise oben überwuchert.

 

Höhe des Zauns unter 1,60 Meter.

 

Kein Untergrabschutz.

 

Ausriss aus der Rissliste des LANUV. Der letzte nachgewiesene Riss, an dem Wölfin Gloria nachweislich beteiligt war, war Mitte Dezember. Andere Fälle sind noch in Bearbeitung. Bei allen Vorfällen sollen die Weidetiere aber erneut nicht angemessen geschützt gewesen sein. https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse

 

Neue Schießgenehmigung auf Gloria im Sommer?

Mit der endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, dass Gloria nicht abgeschossen werden darf,  ist Klaus Horstmann, Fachdienstleiter für den Bereich Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd und Fischerei, nicht zufrieden. Denn es soll nun darüber beraten werden, ob nach Ablauf der begonnenen und noch andauernden Reproduktionszeit der Erlass einer neuen Allgemeinverfügung Aussicht auf Erfolg hat. Hierüber sei aber noch nicht entschieden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V raten dem Kreis Wesel und dem Umweltministerium eher dazu, den Weideiterhaltern endlich geeignete Herdenschutzmaßnahmen näher zu bringen und im Bedarfsfall bei Weigerung die Tiere zu schützen, auch endlich Strafzahlungen zu ermöglichen.

 

Jagende Wölfe im hohem Venn sparen Gemeinden Geld

Wölfe, die im hohen Venn Hirsche, Rehe und Wildschweine jagen, helfen dabei mit, Geld in den Gemeindekassen einzusparen. Bis zu 30.000 Euro Entlastung würde dies einbringen, weil es weniger Wildverbiss an jungen Bäumen und Aufforstungen geben würde.

 

Quellen:

https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/article241837246/Dinslakener-trifft-auf-drei-Woelfe-unglaublich-schoen.html?fbclid=IwAR1vdOIwnQU5acjAYqkRYdwhPzruau-famSvIp7v3eaIfesKIBNqD-BDRtU

https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/article241860304/Nach-Gloria-Urteil-Geht-Abschuss-Debatte-demnaechst-weiter.html?fbclid=IwAR3imVJn0WELhnpl0meDlow3BwBW3L2EWUpqsP6sizwZ3zn-8nQIj9LhhiU

https://www1.wdr.de/nachrichten/anzahl-schafe-nrw-100.html

https://brf.be/regional/1811183/?fbclid=IwAR1H8COI9HpUg0nrAaVbKfv7uo2BvpSM1Dw3hT_0SQrE2k0Gfxuc77xJ76c

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. und die Wölfe brauchen Hilfe

In allen Wolfsgebieten brauchen wir dringend aktive Unterstützung. Das ist der erste Schritt zum Aktivwerden: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Da wir nicht staatlich unterstützt werden, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden kleinen Beitrag. Sehr gut helfen uns regelmäßige Spendenabos in Höhe von beispielsweise 5 Euro im Monat als Abo, bzw. Dauerauftrag.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch über Paypal sind Spenden möglich. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

NRW: Oberverwaltungsgericht verbietet Abschuss von Gloria endgültig

Was für ein Zittern und Bangen, doch jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Wölfin Gloria von Wesel nicht getötet werden darf. Dieses Urteil werten wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch als Sieg für den Natur- und Wolfsschutz, als Zeichen gegen Lobbypolitik und als wichtiges Signal an unwillige Weidetierhalter und schießfreudige Jäger.

Die drei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar, so eine Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes von heute.

Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

 

Die Beschwerden des Kreises Wesel gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen und damit den Stopp der Vollziehung der Ausgenehmigung zum Abschuss von Gloria bestätigt. Zur Begründung hat der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Eine Vollziehung der Ausnahmegenehmigung kommt nicht in Betracht, weil diese an mehreren Fehlern leidet. Der Kreis hätte nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeigt. Ferner sei die Schadensprognose des Kreises defizitär, weil sich aus ihr der Umfang der angenommenen zukünftigen Schäden nicht ergebe. Dies mache auch die Ermessensausübung des Kreises fehlerhaft, weil die von ihm vorgenommene Abwägung zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ohne Benennung des Umfangs der zukünftigen Schäden nicht brauchbar sei. Schließlich liege auf der Hand, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Wolfspopulation im Westmünsterland durch den Abschuss von Gloria verschlechtern würde, weil dadurch der Umfang der Population um ein Drittel reduziert werde und zudem Gloria das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen ist. Der vom Kreis angenommene Ausgleich in Gestalt des Zuzugs eines anderen Weibchens sei lediglich spekulativ. Auch bei einer reinen Vollzugsfolgenabwägung wäre die Vollziehung der Ausgenehmigung zu stoppen. Der Abschuss von Gloria bedingte einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres kompensierbar wäre. Der auf der anderen Seite zu berücksichtigende landwirtschaftliche Schaden in Gestalt gerissener Weidetiere würde dagegen aufgrund bestehender Entschädigungsregelungen für Nutztierhalter kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuern zahlenden Allgemeinheit erscheine vergleichsweise marginal.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden aber weiterhin ein Auge auf das Gebiet haben und wir hoffen, dass bestimmte Lobbygruppen endlich mit Rissprovokationen und Lügenmärchen aufhören und endlich anfangen, ihre Tiere fachgerecht zu schützen. Auch Umweltminister Krischer (Grüne) könnte sich nun tatsächlich in die Aufgaben eines Umweltministers stürzen, dem wirklich der Naturschutz am Herzen liegt, statt der Agrar-Lobby das Leben einer Wolfsmutter als Bauernopfer darzubringen.

Wir wünschen Gloria und ihrer Familie eine erfolgreiche Paarungszeit.

 

 

Hier die Pressemittellung des Oberveraltungsgerichtes:

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/08_240209/index.php?fbclid=IwAR3wF9Yzx4F71NwML0kOHl_FegiWEZe8hTT6u-eYvpXXgZQ6lELFLaFn6Zw

 

 

Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

Die Wolfsmutter „Gloria von Wesel“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist. Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Beispielfoto Wölfin – © Brigitte Sommer

 

Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV, noch aus Äußerungen des LANUV. Zitat aus der Pressemitteilung: „Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.“

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr über diese Entscheidung, obwohl unsere Klage leider abgewiesen worden ist. Dafür sind die Klagen des BUND, der Naturschutzinitiative sowie der GzSdW anerkannt worden. Unter anderen wurden wir aufgefordert, die Standorte unserer Wildkameras dem LANUV mitzuteilen. Dies können wir aber aus ethischen Gründen nicht verantworten, weil wir fürchten, dass solche Daten auch zur Verfolgung der Wölfe im Rahmen einer Abschussverfügung herangenommen werden, um die Wölfe zu lokalisieren.

Hier ein Blick ins Revier der Wolfsfamilie von Gloria. Auf dem Film sind erneut zwei Welpen zu sehen.

 

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Presseinfo des Verwaltungsgerichts: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php

 

NRW: Schafsbingo, um Schermbecker Wölfe weiter zu Rissen einzuladen?

Der Kreis Wesel hat sich entschieden, nicht gegen die Eilverfügungen mehrerer Verbände beim Oberverwaltungsgericht Einspruch einzulegen. Dies gab die Kreisverwaltung gestern noch in einer Pressemitteilung bekannt. Dennoch sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. nur teilweise eine Entwarnung der Lage. Lesen Sie in unserem Artikel warum.

Dazu heißt es weiter, dass eine inhaltliche Bewertung der Allgemeinverfügung das Verwaltungsgericht Düsseldorf in den kommenden Wochen vornehmen wird.  Damit bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vorläufig ausgesetzt und es darf auf die Wölfin Gloria GW954f keine weitere Jagd veranstaltet werden.

Beispielfoto. ©Brigitte Sommer

 

Neben BUND und GzSdW gab auch gestern die Naturschutzinitiative bekannt, Klage eingereicht zu haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben am 21. Dezember eine Klage eingereicht.

Vater auf Spaziergang mit Welpen

Normalerweise geben wir niemals Standorte von Wölfen preis, oder veröffentlichen Filme mit Nennung einer bestimmten Region. Dies hat einen guten Grund. Wir befürchten, dass Hasser illegal Jagd auf Wölfe machen, wenn sie die Gegend in den Filmen erkennen. Hier wollen wir heute eine Ausnahme machen, weil es um Gloria von Wesel geht. Der Kreis Wesel hatte in seiner Allgemeinverfügung amtsblatt_nr._48_23-1 die Anwesenheit von mindestens zwei Welpen unterschlagen und einen Abschuss eines weiteren Wolfs bei einem Fehlschuss erlaubt. Doch nicht nur der Vaterwolf wäre hier ebenfalls in großer Gefahr gewesen, sondern auch die Welpen.
Auf dem Film ist der Wolfsvater und Gatte von Gloria mit den diesjährigen Welpen zu sehen. Es ist nicht Ingolf. Wir vermuten, dass der Bruder von Gloria, beide stammen aus Niedersachsen, illegal beseitig wurde. Vermutlich ist der Dämmerwaldrüde der Vater der diesjährigen Welpen. Wir haben diesen Film ausgesucht, weil man hier die Gegend nicht erkennen kann. Der Film ist aus dem Juni 2023. (Das Datum in der Kamera stimmt nicht)

 

 

 

Schafsbingo auf einer angeblich wolfsabweisenden Weide

Seit Tagen beobachten wir, wie hier bei Schermbeck,  wie verdächtig wenige Schafe zu völlig unterschiedlichen Zeiten auf diese Weide verbracht und wieder herunter geholt werden. Bei dem Zaun handelt es sich um ein Wilddrahtgeflecht mit Litzen oben und unten. Auf der Vorderseite ist genug Spannung. Am Waldrand ist keinerlei Spannung vorhanden. Siehe unsere Dokumentation hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/behoerdenwillkuer-nrw-schiessbefehl-auf-wolfsmutter-gloria/

mit einen Foto der Messung der Litze an der Waldseite.

Aktuelles Foto von der Weide. Im Hintergrund sind die Schafe zu sehen.

Wir gehen davon aus, dass auch in der kommenden Zeit bei wolfsabweisenden Zäunen die Spannung abgeschaltet werden könnte und Weidetiere ohne Schutz präsentiert werden, damit dadurch neue Gründe für einen Abschuss geschaffen werden.

 

Treibjagden in der Nähe des Teufelsstein

In der Nähe des Parkplatzes Teufelsstein fanden am Tag der Bekanntgabe der Abschussverfügung mehrere Drückjagden statt. Wir vermuten, dass man Gloria in ein bestimmtes Gebiet treiben wollte, oder die Wolfsfamilie trennen wollte, um sie dann leichter lokalisieren zu können. Evtl. wurden dort auch Köder ausgelegt oder es wurden Schafe auf Weiden verbracht, um dort in dem Gebiet Risse zu provozieren. Seit Anfang des Herbstes finden in dem Gebiet und auch im Gebiet südlich des Lippekanals ständig Treibjagden statt. Der Sinn von Treibjagden ist sogar unter Jägern umstritten, für die gehetzten Wildtiere, wie auch Hirsch, Reh und Wildschwein bedeuten solchen Jagden den reinsten Horror. Oft treffen die Jäger nicht richtig und angeschossene Tiere quälen sich tagelang unter Schmerzen zu Tode. Wegen des hohen Adrenalingehalts im Blut der gehetzten Wildtiere ist das Fleisch auch meistens ungenießbar. Auch die Wölfe in dem Gebiet werden so erheblich gestört. Illegale Abschüsse trauen wir einigen Personen zu. Wir setzen uns dafür ein, diese unsäglichen Drückjagden zu verbieten.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Bitte weiterhin aufmerksam bleiben

Wir bitten Wolfsfreundinnen und Wolfsfreude weiterhin Spaziergänge in den Gebieten nördlich der Lippe wie Dämmerwald usw. und auch südlich im Hünxer Wald zu unternehmen und Auffälligkeiten zu dokumentieren.  Wir haben Hinweise darauf, dass die Familie illegal beseitigt werden soll. Auch dokumentierte Jagdbewegungen können unterstützen.

 

Quellen:

https://www.kreis-wesel.de/de/presse/entnahme-woelfin-gw954f-allgemeinverfuegung-vorlaeufig-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

https://naturschutz-initiative.de/neuigkeiten?fbclid=IwAR1DlD6cBRq4mO6d9w8zaJ4cuIK-qLAEAuasbm7o-akjmU5bybLqQf6hBB4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

NRW: Antrag auf Abschuss abgelehnt – Wölfin Gloria von Wesel darf weiterleben

Beispielbild © Brigitte Sommer

Kein Todesurteil für Gloria von Wesel – die Wölfin darf weiter leben!

„WOLF LIVES MATTER…!“

…Passender könnte eine Überschrift in diesen Tagen kaum lauten, um die Entscheidung des Kreises Wesel in Absprache mit dem Landesumweltministerium NRW zu beschreiben. In einer Pressemitteilung http://Nach abschließender Prüfung hat der Kreis Wesel als zuständige Naturschutzbehörde in Abstimmung mit dem Umweltministerium entschieden, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f nicht stattzugeben. vom 29.06.2020 heisst es, dass die Wölfin Gloria (GW954f) nicht getötet werden darf. Auch Vergrämungsaktionen werden nicht genehmigt. Der Kreis bestätigte somit seine im März angekündigte Entscheidung, und lehnte den Antrag des Schafzüchters Kurt Opriel aus Hünxe ab. Vielmehr setzen die Behörden stattdessen auf Herdenschutz und Präventivmaßnahmen, wie Beratung und Aufklärung der Weidetierhalter.

So wurde z. B. bei o. g. Schäfer der Bau eines Stalles in Höhe von 150000 Euro finanziert, um seine Schafe zu schützen! Desweiteren wird besonders der Einsatz von Herdenschutzhunden favorisiert. Eine Entnahme der Wölfin sei nicht gerechtfertigt, so die Begründung des Kreisverwaltung Wesel und verwies dabei auf das Bundesnaturschutzgesetz. Die Herdenschutzmaßnahmen, die durch das Land mitfinanziert werden, reichten aus und seien eine zumutbare Alternative.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßen diese Entscheidung natürlich voll und ganz, die auch gar nicht anders hätte ausfallen dürfen, bedenkt man den hohen Schutzstatus des Wolfes in ganz Europa (Fauna- Flora- Habitatrichtlinie der Europäischen Union (FFH) und die Berner Konvention). In diesem Fall haben die zuständigen Entscheidungsträger ihre Hausaufgaben gemacht. Bleibt abzuwarten, ob das vielleicht bei dem ein oder anderen Weidetierhalter ebenfalls Nachahmung findet. Die Unterstützung was Schutzmaßnahmen und Finanzierungshilfen betrifft, wird von NRW zu 100% übernommen. Dennoch kann man auch von jedem Tierhalter jawohl auch eine Eigenleistung und Initiative erwarten, wenn es um den Schutz der eigenen Tiere geht. Das das in der Vergangenheit vielmals zu wünschen übrig ließ, konnten wir von Wolfschutz Deutschland e. V. schon mehrfach durch unsere Faktenchecks und Zaunkontrollen belegen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/24/faktencheck-und-zaunkontrolle-nrw-weidetierhalter-in-woelfin-glorias-revier-provozieren-wohl-weiter-risse-statt-zu-schuetzen/

Angeblicher Kälberriss in Wirklichkeit Totgeburt

Auch im Wolfsportal NRW auf den Seiten des LANUV kann sich jeder einmal selbst ein Bild machen, wenn es um die Risslisten bei Nutztieren geht. Ein angeblicher Kälberriss (und auch der von anderen Tieren), datiert auf den 11.5.20 in Schermbeck, entpuppt sich im Nachhinein als Falschmeldung, dessen Originalbeitrag bei Schermbeck online einfach nicht mehr aufzufinden ist., statt eine Richtigstellung zu bringen. In Wirklichkeit handelte es sich um zwei Totgeburten und keine Risse, wie sie Wölfin Gloria und ihrem mit in ihrem Revier lebenden Bruder durch Fake-Beiträge unterstellt worden waren und durch Hass- und Hetzbeiträge im Internet verbreitet worden waren.   Hier der Link zur Rissliste: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse?fbclid=IwAR3IUuQy1r0VuGeZYoSPsi4bJyjQe-cQ1GTidSKxawyAedApDP12WcJog_I

Die Horrorszenarien der Wolfsgegner hingegen treiben teilweise recht merkwürdige Blüten, was leider auch immer wieder von den lokalen Medien aufgegriffen wird. In diesem Zusammenhang sei auch gerne mal das Gahlener Wolfsforum erwähnt, das maßgeblich an dieser irrationalen Hysterie und den Hetzkampagnen beteiligt ist. Für Spukgeschichten zum Thema Wolf sind sie immer wieder gerne zu haben.

Märchen aus dem Hause Grimm

Dies sah der LANUV wahrscheinlich ähnlich, und reagierte entsprechend mit einer Stellungnahme am 13.05.20 auf die Befürchtungen dieser „besorgten Bürger“, in dem er ebenfalls auf das Bundesnaturschutzgesetz und den strengen Schutzstatus des Wolfes verwies. So entpuppte sich auch das Gerücht, dass der Wolf sei wieder „angesiedelt“ worden wäre, statt von alleine einzuwandern, als Nonsens.

Auch zu dem Punkt – Gefahr für Menschen? – äußert sich der LANUV mehr als eindeutig:

„Seit der Rückkehr einzelner Wölfe auf deutsches Staatsgebiet hat es keinen – wir betonen „keinen“ – nachgewiesenen Fall eines Angriffs von Einzelwölfen oder gar eines Rudels auf Menschen gegeben. Menschliches Leben und die körperliche Unversehrtheit waren demnach nie in Gefahr.“

Es wurde ein umfassendes Statement zu den gestellten Fragen verfasst, das sich in jeder Hinsicht für den Schutz des Wolfes ausspricht.

Klicke, um auf stellungnahme_mulnv_lanuv.pdf zuzugreifen

Trotz dieser positiven Entwicklung durch die politischen Entscheidungen, ist uns klar, dass wir in unseren aktiven Wolfschutzarbeit niemals nachlassen dürfen und werden. Dass die meisten Deutschen die Wölfe akzeptieren und mit ihnen leben wollen, müssen endlich auch Weidetierhalter und Jäger begreifen lernen. Wir werden also weiter aufklären, beobachten und beschützen, berichten und recherchieren, Fake- News aufdecken…usw. So kennt man uns, und gerade das macht unsere Stärke aus. Ebenso sehen wir uns in unserer Entscheidung bestärkt darin, Weidetierhaltern nicht beim Zaunbau zu helfen, die sich, wie es sich auch hier wieder gezeigt hatte, dennoch nicht aufhören, Wolfsabschüsse zu fordern.

Weitere Informationen zu Wölfen in NRW: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles

Ulrike de Heuvel, Wolfsteamleitung NRW

 

NRW – Problemschäfer Opriel stellt Antrag auf die Erschießung von Wölfin Gloria – Entscheidung könne dauern, so Kreis Wesel

Mit großer Entrüstung und ebensolcher Besorgnis haben wir vom Eilantrag des (Hobby-)Schäfers Kurt Opriel aus Hünxe (Kreis Wesel) Kenntnis erhalten, in dem er den Abschuss der Wölfin Gloria (GW954f) fordert. Sollte dem Antrag zugestimmt werden und die Wölfin Gloria getötet werden, werden wir Anzeige gegen Entscheider und ausführende Personen stellen.

Noch Ende September hatte das NRW-Umweltministerium erklärt, die umstrittene Wölfin sei kein Problemwolf. Das habe die eingehende Prüfung durch Fachleute von Land und Bund ergeben. Die Experten hatten die Umstände der Schafsrisse durch die Wölfin überprüft und festgestellt, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen durch die Schafhalter nicht optimal umgesetzt seien. Das Tier stehe aber unter besonderer Beobachtung. Nach der jetzt vom Landesumweltamt erbetenen fachlichen Bewertung werde es in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium eine rechtliche Bewertung geben und einen Entscheidungsvorschlag, teilte der Kreis Wesel nun mit. Die Entscheidung habe europaweite Relevanz und sei von grundsätzlicher Bedeutung, zitiert Web de https://web.de/magazine/regio/nordrhein-westfalen/antrag-wolfs-abschuss-entscheidung-dauern-34331246?fbclid=IwAR2yxl14SXu3UnHTCqe6IfONFGDgSNiV7J-w2e86uKtXL5i6bIpvQCEG9KE eine dpa-Meldung. Gemeint damit ist wohl das Durchwinken der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes noch vor Weihnachten durch den Bundestag. Gültig ist das Gesetz aber erst dann, wenn die Gesetzesänderung vom Bundespräsidenten unterschrieben worden ist. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/19/ein-schwarzer-tag-fuer-den-wolfsschutz-bundestag-stimmt-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-zu/

Lassen sich bestimmte Schäfer von der Agar-Lobby vorführen?

Brauchte man sich bislang wenige Sorgen zu machen, dass Schäfer wie Opriel mit solcher Dreistigkeit durchkommen, so sieht die Lage nun anders aus, weil sogar Schäden, die bei Hobbyhaltern entstehen, nun plötzlich relevant sein können. Dabei kann auch so lange getötet werden, bis keine Schäden mehr anfallen. Ganz Wolfsrudel mit Welpen dürften dann getötet werden. Ganz klar ein Einstieg zur Wiederausrottung des Wolfs in Deutschland und mit EU-Recht keinesfalls vereinbar.

Zukünftig werden sich also immer mehr Gerichte mit dem Schutz unserer Natur und unseren Lebewesen darin beschäfitgen müssen, weil die Agrar-Lobby anscheindend die einfachste Lösung als die Beste erachtet. Einzelne Schäfer in Schleswig-Holstein und Thüringen haben nämlich genau das erreicht, was Opriel hier anscheinend auch erreichen möchte. Man ist wohl untereinander vernetzt und gibt sich Tipps, wie ein Abschussbefehl am schnellsten erreicht werden kann.

Dabei stellen Wölfe für die Betriebe noch das geringste Problem dar. Neben Rissen von Hunden gibt es bei den Weidetieren gibt es hohe Verlustraten im üblichen, ganz normalen Betrieb: ca. 10-12% jährliche Verluste an Tieren (ohne Totgeburten) sind im langjährigen Mittel absolut normal. Die Zahl dieser sog. Falltiere beträgt bundesweit schätzungsweise Zehntausende von Schafen und Ziegen – jedes Jahr!

Wolf weg, Problem gelöst?

Nein, denn die Probleme der Schäfereien liegen heutzutage ganz woanders. Hohe EU-Subventionen erhalten vor allem die Betriebe, die große Flächen bewirtschaften. Kleine Betriebe bleiben dabei auf der Strecke. Und die GroKo selber blockiert seit Jahren eine Weideprämie für Weidetierhalter. Schäfer Opriel hat allerdings sogar als Hobbyschäfer EU-Subventionen in fünfstelliger Höhe erhalten.

Schäfer Opriel begründete seinen Antrag vom 24.12.2019 damit, dass er insgesamt zehn Rissvorfälle durch „Gloria“ zu beklagen und somit die größten Verluste zu verzeichnen habe. Zudem sei bereits im November ein Antrag zur Vergrämung der Wölfin beim Umweltministerium gestellt worden, auf den er bis jetzt keine Antwort erhalten habe. Anhand unserer Zaunkontrollen konnten wir Herrn Opriel allerdings immer wieder nachweisen, dass er es wohl in sehr vielen Fällen nicht so genau mit dem Schutz seiner Schafe genommen hat. Wie sonst ist es zu erklären, dass Nachbarschäfer so gut wie keine Probleme mit der Wölfin haben?

Die Häufigkeit der Risse bei genau diesem einen Schäfer lässt uns vermuten, dass hier wieder einmal ein „Problemwolf“ kreiert werden soll. Herr Opriel selber behauptet, dass seine Tiere ‚wolfssicher‘ eingezäunt seien; dies wurde aber bisher nicht offiziell bestätigt, sondern nur eine entsprechende Vermutung des Wolfsberaters in den Medien zitiert. Zaunkontrollen unseres Vereins in dem Gebiet der Rissvorfälle haben immer wieder – zuletzt zeitnah zu den Rissen Ende November – ergeben, dass viele Weidetiere eben nicht adäquat geschützt werden.

Nordrhein-Westfalen bestätigt offizielles Wolfsgebiet

Nordrhein-Westfalen weist gestern erstes „Wolfsgebiet“ am Niederrhein in einer Pressemitteitung aus

Ministerin Heinen-Esser: „Ab jetzt können Maßnahmen zum Herdenschutz in Teilen der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen gefördert werden.“

Mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen und Losungen (Kot), vor allem aber genetische Nachweise legen nahe, dass ein Wolf im Bereich der Gemeinde Schermbeck im Kreis Wesel standorttreu geworden ist. Die Nachweise verdichten sich dabei auf eine junge Wölfin mit der Kennung GW954f, die ursprünglich aus einer Wolfsfamilie nahe dem niedersächsischen Schneverdingen stammt, schreibt das LANUV in einer Pressemitteilung.

Umweltministerin Heinen-Esser: „Auch der jüngste genetische Befund vom 30. August bestätigt wieder die Anwesenheit einer Wölfin mit der Kennung GW954f im Kreis Wesel. Obwohl rein formal noch nicht von einem standorttreuen Wolf gesprochen werden kann – das wäre erst nach sechs Monaten der Fall und diese Zeit ist jetzt noch nicht um – haben wir uns entschlossen, bereits ab heute ein Wolfsgebiet auszuweisen. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Denn hier können Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention gefördert bekommen. Das Präventionsgebiet ist bewusst sehr großzügig dimensioniert und umfasst mit rund 958 Quadratkilometern Teile der Kreise Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Oberhausen.“

Hilfe für Weidetierhalter

Das vom Landesumweltamt (LANUV) ermittelte Wolfsgebiet wird durch große Straßen wie Autobahnen und den Rhein begrenzt. Es enthält unter anderem große Teile des Naturparkes Hohe Mark mit Hünxer- und Dämmerwald. Damit umfasst es bewusst weit mehr Fläche, als ein einzelner Wolf benötigt. Das Ziel der großzügigen Abgrenzung ist, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung des präventiven Herdenschutzes entspricht dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt wird, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.

Heinen-Esser: „Wir müssen vorerst damit rechnen, dass die Wölfin bleibt. Um alle Menschen vor Ort künftig zeitnah zu informieren, haben wir mit dem heutigen Tag im Internet unter www.wolf.nrw das öffentlich zugängliche Wolfsportal NRW freigeschaltet. Zudem unterstützt ab heute eine eigene Stelle in meinem Hause rund um das Thema Wolf.“ Das neue Wolfsportal NRW www.wolf.nrw wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) tagesaktuell gehalten. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV betonte: „Um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen direkt über Wolfsnachweise auf dem Laufenden zu halten, informiert das neue, öffentliche Portal anhand interaktiver Karten, tabellarischer Auflistung aller Ereignisse und nicht zuletzt anhand informativer Texte über die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen – Dazu gehört insbesondere das Wolfsgebiet rund um die Gemeinde Schermbeck.“

Keine Gefahr für Menschen

Der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz. 1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seit dem keine Gefahr für einen Menschen.

Gute Nachricht für Wolfsfreunde: Niedersächsische Wölfin lässt sich in Nordrhein-Westfalen nieder

Land NRW bereitet sich auf seine erste „Wolfregion“ vor


NRW-Umweltministerin Ministerin Heinen-Esser in einer Pressemitteilung: „Wir prüfen zurzeit alle Fördermöglichkeiten für den Schutz von
Nutztieren und werden Anfang Oktober vor Ort informieren wenn alle notwendigen Informationen vorliegen.“

Seit Anfang dieses Jahres gebe es Wolfshinweise und Nachweise am Niederrhein. Mehrfache Sichtungen, Risse von Nutztieren (Schafe) und Losungen (Kot), vor allem aber genetische Nachweise würden nahe legen, dass ein Wolf im Kreis Wesel standorttreu geworden ist. Weiteren Hinweisen werde zurzeit nachgegangen. „Das ist ein großer Unterschied zu den vergangenen Jahren. Seit 2009 besuchen uns in Nordrhein-Westfalen immer wieder einzelne Wölfe, die nie länger an einem Ort geblieben sind und dann wieder verschwanden“, so Ministerin Heinen-Esser. „In diesem Jahr könnte sich das zumindest in Wesel im Raum Schermbeck ändern. Daher prüfen wir zurzeit alle Hinweise. Letzte genetische Proben werden noch im Senckenberg Forschungsinstitut bearbeitet. Schon jetzt prüfen wir aber die möglichen Unterstützungsmaßnahmen für die Weidetierhalterinnen und -Halter vor Ort.“ Sobald es genauere weitere Daten gebe wolle das Ministerium Informationen die Öffentlichkeit weiter informieren.

Ein erster genetischer Hinweis auf einen Wolf im Kreis Wesel sei an einem Schafriss vom 13. April 2018 bei Schermbeck-Bricht erbracht worden. Mit einem zweiten genetischen Nachweis im Juni dieses Jahres anhand einer Wolfslosung (Kot) sei ein Wolf individualisiert worden: Es handele sich um einen weiblichen Abkömmling mit der Kennung GW95f aus der niedersächsischen Wolfsfamilie bei Schneverdingen. Aufgrund genetischer Ähnlichkeit zum Befund vom 13. April 2018 sei es naheliegend, dass es sich um ein und das selbe Tier handeln könnte.