Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

Die Wolfsmutter „Gloria von Wesel“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist. Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Beispielfoto Wölfin – © Brigitte Sommer

 

Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV, noch aus Äußerungen des LANUV. Zitat aus der Pressemitteilung: „Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.“

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr über diese Entscheidung, obwohl unsere Klage leider abgewiesen worden ist. Dafür sind die Klagen des BUND, der Naturschutzinitiative sowie der GzSdW anerkannt worden. Unter anderen wurden wir aufgefordert, die Standorte unserer Wildkameras dem LANUV mitzuteilen. Dies können wir aber aus ethischen Gründen nicht verantworten, weil wir fürchten, dass solche Daten auch zur Verfolgung der Wölfe im Rahmen einer Abschussverfügung herangenommen werden, um die Wölfe zu lokalisieren.

Hier ein Blick ins Revier der Wolfsfamilie von Gloria. Auf dem Film sind erneut zwei Welpen zu sehen.

 

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Presseinfo des Verwaltungsgerichts: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php

 

Sachsen: Schießbefehl auf Wolf bei Löbau illegal

Es ist eine Geschichte wie im Krimi. Landrat Meyer (CDU) aus dem Landkreis Görlitz beschloss Anfang des Jahres den Abschuss eines Wolfs bei Löbau und die Massenmedien stiegen eifrig mit ein und verkündeten baldigen Vollzug. Doch die Rechnung wurde ohne uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gemacht, denn wir vermuteten, dass der Schießbefehl nicht rechtens sein könnte. Man verweigerte uns die Auskunft dazu, drohte uns sogar. Danach schalteten wir unseren Anwalt ein und dieser wurde tätig. Und tatsächlich teilt die Fachstelle Wolf des  Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme nicht vorlägen.

Eine interne Revision zum Fall des mehrfach von Wölfen heimgesuchten Wildgatters in Krappe bei Löbau (Landkreis Görlitz) hätte ergeben, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Entnahme nach Sächsischer Wolfsmanagementverordnung nicht vorliegen würden.

In einer Reihe weiterer Veröffentlichungen in den Massenmedien hatte sich der Landrat noch darüber beschwert, dass kein Jäger auf den Wolf schießen wolle. Auch Sachsen-Forst hätte abgelehnt. Man wolle daraufhin Polizisten kontaktiert haben. Wir hoffen, dass bislang wirklich niemand diesen Auftrag angenommen hat.  Falls dieser Wolf durch einen Abschuss zu Tode gekommen sein sollte, werden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Anzeige gegen Ersteller und Ausführende erstatten.

Eine wesentliche Voraussetzung sei, dass das Kriterium »Zumutbarer Schutz« erfüllt sein muss. Das ist der Fall, wenn der Zaun auf seiner gesamten Länge 180 Zentimeter hoch ist und über einen Untergrabschutz von 50 Zentimetern Breite verfügt. Der Untergrabschutz muss mit Erdankern befestigt, oder 50 Zentimeter tief in den Boden eingelassen sein.

Zur Einordnung: Bei dem Wildgatter handelt es sich um ein mehrere Hektar großes Gehege, das von einem Festzaun umgeben ist. Der bauliche Zustand des zwei Kilometer langen und 180 Zentimeter hohen Festzaunes mit Untergrabschutz wurde bei jeder Rissbegutachtung stichprobenartig überprüft. Im überwiegenden Teil der Fälle konnte dabei der zumutbare Schutz nachgewiesen werden. Die Revision identifizierte jedoch eine Schwachstelle, an der der Zaun leicht nach außen geneigt war und die Zaunhöhe nur bei 160 – 170 Zentimetern lag.

Hintergrund:

Das LfULG hatte via Pressemitteilung am 21.11.2022 unter anderem darüber informiert, dass es zuletzt im Raum Löbau wiederholte Übergriffe auf ein und dasselbe Wildgatter gab und laut Dokumentation der Rissbegutachtung der 1,80 Meter hohe Festzaun in mindestens zwei Fällen überklettert worden war. In diesem Zuge sei auf der Grundlage von § 3 Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz über den Fall im Raum Löbau informiert worden und die Dokumentation zum Rissgeschehen übergeben worden. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob Managementmaßnahmen nach § 6 SächsWolfMVO eingeleitet werden oder nicht.

Hier die Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1062972?fbclid=IwAR1DA3UO4mFuVjpTU2hIrWHNWZ2LohQI9bC4GzlaUSVD977uyz8qr6WFAlE

Hier unser Bericht vom 31. Januar: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/31/sachsen-schiessgenehmigung-auf-einen-wolf-bei-loebau-ueberhaupt-in-kraft/

Wir freuen uns sehr über finanzielle Unterstützung, denn wir erstatten auch immer wieder Strafanzeigen über Anwälte, um an Hintergründe zu gelangen. Unter anderem haben wir so einen Namen eines Jägers erfahren, der einen Wolf in Mecklenburg-Vorpommern illegal abgeschossen hatte. Heute haben wir dazu beigetragen, dass der Schießbefehl zurück gezogen werden muss.  Strafanzeigen und Auskunftsbegehren sind teuer, daher freuen wir uns über Spenden:

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GW 950m soll sterben – Wolfsabschüsse in Niedersachsen gehen mit den Grünen weiter

Der Burgdorfer Wolfsrüde soll sterben.

Solange Wolfsabschuss als Problemlösung angeboten wird, solange werden Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen eben auf diesen hinarbeiten. Unserer Meinung nach bringt nur eine Null-Abschuss-Lösung die WeidetierhalterInnen dazu, keine Risse mehr zu provozieren. Auch sollte es endlich Rechtsgrundlagen geben, WeidetierhalterInnen, die Risse provozieren, rechtlich zu belangen. Stattdessen scheint Niedersachsen aber die Lobbypolitik des ehemaligen Umweltministers Lies weiter zu verfolgen. Eine Schießgenehmigung auf den Burgdorfer Rüden wurde nicht zurückgenommen und man will sogar ein Bestandsmanagement einführen. Hier unser Bericht.

Über den Wechsel im Umweltministerium hatten sich viele noch gefreut. So sehr, dass sie Fotos von sich neben dem neuen Umweltminister Christian Meyer in sozialen Netzwerken posteten. Eine Schauspielerin nannte den neuen Umweltminister sogar eine „Lichtgestalt“. Man betrieb in diversen Gruppen in sozialen Netzwerken sogar massiv Wahlwerbung für die Grünen. Doch fußte die übergroße Freude auf realen Aussagen?

Beispielbild erschossener Wolf. © Privat.

Man kann es den Grünen und Meyer nicht mal vorwerfen, dass viele geradezu fanatische Anhängerinnen und Anhänger die Situation in Niedersachsen wohl vollkommen unrealistisch interpretierten. In einem Telefonat mit der Pressestelle der Grünen im Frühjahr bestätigte man uns, dass man im Prinzip bei den Grünen Niedersachsen nicht generell gegen Wolfsabschüsse sei, sondern nur gegen deren Geheimhaltung. Auch Meyer sagte vor der Wahl auf diversen Veranstaltungen, dass er weiter „Problemwölfe“ abschießen lassen wolle.

Schießgenehmigung seit Oktober in Kraft

Nun wurde also bekannt, dass eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels seit Oktober bis Ende Januar 2023 gilt. Ausgestellt hätte sie die Region Hannover. Doch Entscheider ist natürlich das Umweltministerium. Pressesprecherin Kreutz beantwortete eine Frage der TAZ so: „Das Tier hat zahlreiche Nutztiere gerissen. Insgesamt sind 13 Risse registriert, die dem Tier zugeschrieben werden. Betroffen waren insbesondere Schafe, aber auch Rinder und ein Pferd“, so Kreutz. Die Genehmigung sei im Oktober erteilt worden und gelte seitdem bis 31.1.2023 für den Rüden. Die Frage, ob der Anlass für die Abschussgenehmigung der Übergriff auf von der Leyens Pony war, ließ die Sprecherin unbeantwortet, schreibt die TAZ weiter. Anmerkung: Kurz zuvor hatten die Massenmedien den Schluss gezogen, dass die Schießgenehmigung mit dem Riss eines Ponys im Anwesen von von der Leyen zusammen hängen könnte.

Dass mindestens die Hälfte der gerissenen Tiere keinen Schutz hatten, wird nicht weiter erwähnt.

Die falschen Freunde der Wölfe

Alle, die diese Vermutung schon vorher äußerten, wurden übrigens in sozialen Netzwerken zum Schweigen gebracht, indem man ihnen Hetze gegen die Grünen unterstellte, sie blockierte, sie kalt stellte und ihre Freunde anschrieb, doch künftig deren Beiträge nicht mehr zu liken. Nun geben diese Wendehälse wieder einmal vor, von nichts gewusst zu haben und man hätte diese Entwicklung ja nicht ahnen können. Einer der sich selbst als „Anwalt der Wölfe“ bezeichnet, schrieb sogar, dass er mit der neuesten Presseinfo des Umweltministeriums ganz zufrieden sei. Darin steht sogar, dass weiter Problemwölfe abgeschossen werden sollen. Warum geben solche Leute also vorher vor, dass sie nicht damit einverstanden seien? Geht es ihnen etwa nur um die eigene Selbstdarstellung?

Wolfsbestandsmanagement in Planung

In seiner Pressemitteilung wird der neue Niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) folgendermaßen zitiert: „Niedersachsen will zudem an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch ein „Aktionsplan Weidetierhaltung und Wolf“ erarbeitet werden.“

Zitat aus der Pressemitteilung: „Derzeit läuft ein Pilotverfahren der Europäischen Kommission in Sachen Wolf gegen Deutschland. Dabei geht es neben den umstrittenen Abschüssen von Wölfen auch um Transparenz und Information über geplante oder bestehende Ausnahmegenehmigungen. Niedersachsen muss dabei insbesondere zur Veröffentlichungspraxis eigener Ausnahmegenehmigungen berichten. Niedersachsen hat nun dem Bund mitgeteilt, dass in Zukunft artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur rechtmäßigen Entnahme von sogenannten „Problemwölfen“ künftig eine Woche vor ihrem Erlass öffentlich einsehbar sein sollen – und zwar zum Schutz der Betroffenen in anonymisierter Form.“

„Damit schaffen wir mehr Transparenz bei notwendigen Entnahmen und sorgen für eine Versachlichung der Diskussion“, so Umweltminister Christian Meyer. „Spekulationen, ob – und wenn ja – wie viele Abschussgenehmigungen auf welcher fachlichen Grundlage erteilt werden, wird damit ein Ende bereitet. Verbunden damit ist kein genereller Stopp von artenschutzrechtlichen Abschussgenehmigungen für Problemwölfe. Auch künftig können Problemwölfe entnommen werden, wenn die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind“, betont der Minister. Darüber hinaus würden alle geplanten Ausnahmegenehmigungen künftig mit der Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt.“

Außerdem sollten Ausführende und Antragstellende weiter anonym bleiben.
Damit haben klagefähige Verbände in Zukunft wohl nur eine Woche Zeit, überhaupt zu reagieren. Die DBB-Wolf setzt sich zusammen aus dem Bundesministerium für Umwelt- und Naturschutz, dem Lupus-Institut, dem Senckenberg-Institut und dem Leibnitz-Institut. Man berät sich also praktisch untereinander.
Mündige Wolfsfreunde sollten nun endlich erkennen, wer wirklich für den umfassenden Schutz der Wölfe eintritt und diese Institutionen – zum Beispiel auch uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. – weiter unterstützen. Oder um es mit einem Zitat von Hannes Jaenicke zu sagen: „Wer der Herde folgt, sieht nur Ärsche.“

Presseinfo des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-168-ausnahmegenehmigungen-217936.html?fbclid=IwAR1UI9HWOuXe6HgKhp9wKcjJr5Wdi_OVz8F3khf5kM1SHX3306Zjl0EUvZo

Artikel der TAZ: https://taz.de/Wolf-riss-Pferd-von-Ursula-von-der-Leyen/!5898585/?fbclid=IwAR0BY6F0EGjaxY-7pr2BcnaZ85P_9t8TacPIPW4OeXB3Or3VuCSAjXcKegY

Thüringen: Schießgenehmigung auf Wolfsmischlingswelpen erteilt

Thüringens grüne Umweltministerin hat erneut entschieden, Wolfsmischlingswelpen töten zu lassen. Der Auftrag sei erteilt. Dabei gibt es Alternativen. In Italien werden Mischlinge zwischen Hund und Wolf sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Unserer Meinung nach verstoßen die Thüringer Schießbefehle ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in solchen Fällen höher bewertet werden muss, als das Bundesnaturschutzgesetz. In unserer Reportage erklären wir warum. Und wir waren vor Ort und haben uns das Zuhause von Wolfsmutter Zelli und ihren Welpen angesehen.

Es sind fünf kerngesunde, erst sieben Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Sie sind leicht zu erkennen, weil sie schwarz sind. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: Töten. Und man streicht die Existenz dieser Tiere aus der offiziellen Liste, als hätte es sie nie gegeben.

Bildmontage. Quelle von beiden Fotos ©Pixabay.

 

Die Fellfarbe Schwarz sei übrigens irgendwann durch Hundegene entstanden, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln zu lesen. In Italien gibt es mittlerweile auch schon Wölfe, die schwarz sind und keine „Hybriden“. In Deutschland stellt sich die Situation um schwarze Mischlingstiere wirklich grausam dar. Weil man hier angeblich fürchtet, dass fünf schwarze Mischlingswelpen bei Zella in Thüringen, die „genetische Reinheit“ der Wölfe in Deutschland gefährden könnten – was schon rein rechnerisch gar nicht möglich sein kann – gibt es von Seiten der Grünen Umweltministerin Siegesmund einen Schießbefehl auf die nicht einmal ein Jahr alten, kerngesunden Tiere.

Schweigen von Medien und Verbänden

Ein TV-Sender versuchte Kontakt zum Umweltministerium zu bekommen, bekam aber auf berechtigte Fragen bis Ende Oktober keine Antwort. Später erhielt eine Tierfreundin die Nachricht, dass der Sender doch nicht berichten wolle.

Gehegeaufnahme oder Sterilisierung

Dabei ginge es auch anders. Der alternative Bärenpark hat nämlich eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen und könnte diese Tiere dort aufnehmen.  Entsprechende Korrespondenz liegt uns vor. Aber ohne Genehmigung der Ministerin fühle man sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen. Die anderen Verbände versuchen sich heraus zu winden, aber schaut man sich frühere Äußerungen an, so ist man schon damit einverstanden, diese Lebewesen zu eliminieren.
Dabei verstößt die Schießgenehmigung ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in diesem Fall höher als das Naturschutzrecht mit der Lex Wolf zu werten ist. Es muss nämlich immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und dieses wäre die Sterilisation und die Entlassung in die Natur, wie es vielfach in Italien praktiziert wird, wo man wirklich ein Problem mit sehr vielen Mischlingen hat.

 

Lara und Brigitte Sommer waren Ende September mit Wolfshundemix Liv auf den Spuren der Wolfsmutter und ihren Welpen vor Ort bei Zella.

Auftrag zum Abschuss erteilt

Ausriss aus der Ostthüringer Zeitung: https://www.e-pages.dk/otzgera/1234/article/1686028/2/12/render/?token=c679b2ca23fcf3e5f3c7dcc53b50bda3&vl_app_id=de.zgt.otz&vl_app_version=7.14.0&vl_platform=android&fbclid=IwAR1AAID3EiFjuO-zV53hkQD45XPsy8uTQ3Q6dTD871yochpq90bhxLC9PBo

 

 

Mit Wolfshundemix Liv haben wir das Revier der Wölfin bei Zella besucht. Das Gelände ist teilweise äußerst steil und unzugänglich, wie auch auf diesem Bild zu sehen ist. Das Dunkle im Hintergrund ist nicht etwa eine Sprungschanze, sondern tatsächlich der Weg.

 

Das Gelände ist steil, unzugänglich und wenig besiedelt.

 

Blick ins Tal: ideales Wolfsgebiet.

 

Ein Paradies für Wölfe?

 

 

Das dröhnende öffentliche Schweigen der anderen Orgas

Während dort das Thema in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken einfach totgeschwiegen wird, bekamen privat anfragende Tierfreundinnen und Tierfreunde Antworten, die ihnen nicht gefallen haben.

Ausschnitt Antwort der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Landesgruppe Thüringen auf den Protest einer Wolfsreundin. Die Original-Korrespondenz liegt uns vor:

Zitat: „Guten Tag Frau H.,
die von Ihnen geäußerte Meinung zu den Wolfshybriden in Zella können ich und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe nicht teilen.
Die DBBW hat die höchste Kompetenz in Deutschland zum Thema Wölfe. Es gibt keinen Grund, ihre Entscheidung anzuzweifeln.“
Anmerkung: Träger der DBB-Wolf sind das Bundesamt für Naturschutz, das Leibnitz-Institut in Berlin, das Senckenberg-Institut  und Lupus, Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Könnte man nicht von Verbänden und Vereinen eine etwas differenzierte Haltung erwarten? Wie regierungsunabhängig können diese Institute wirklich arbeiten?

Beim Nabu weiß man angeblich nichts von Alternativen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blick nach Ohrdruf

Aber man kann die Tiere doch nicht einfach einfangen? Im Fall der Mischlingswelpen von Ohrdruf ein paar Jahre zuvor, sollen die Welpen gefangen, und dann erschossen worden sein. Wir stellten damals Strafanzeige, doch das Verfahren wurde eingestellt. Zusammen mit der DJGT protestierten wir gegen die Einstellung. 500.000 Euro hatte die Steuerzahlenden die Jagd auf die Ohrdrufer Welpen übrigens gekostet. Heute sind diese Welpen, genau wie die Welpen von Zella auf der Liste der DBB-Wolf einfach gestrichen, ganz so als hätte es sie nie gegeben und auch die Wolfsmutter selbst ist verschollen. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Jahr=2021&Bundesland=Th%C3%BCringen

 

 

 

 

Ausriss aus der Thüringer Allgemeine vom 7.10.22

 

Fazit

Wir potestieren erneut auf das Schärfste gegen diesen unethischen und unsensiblen Umgang mit Mitlebewesen. Gerade von einem Umweltministerium, das von einer Umweltministerin der Grünen geführt wird, erwarten Tier- und Naturschützer doch wirklich zu Recht gerade andere Lösungen als Töten.

 

Wir sind weiter auf Ihre Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Sonstige Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

http://www.dbb-wolf.de

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/thueringen-nachwuchs-der-standorttreuen-woelfe-bei-ilfeld-und-ohrdruf

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/nachweis-per-fotofalle-erneut-wolf-hund-hybriden-in-thueringen

 

Umweltminister Lies (SPD) ist für den Tod einer jungen Wanderwölfin verantwortlich

Wir erstellten bereits Strafanzeige gegen Minister und ausführende Personen wegen des zweiten Abschusses eines Wolfs im Revier Amt Neuhaus. Nun kommt es heraus, dass der erste Abschuss in diesem Gebiet am 8.1.2022, eine Jungwölfin betrifft, die aus dem Rudel Visselhövede stammt. Damit dürfte dieser Abschuss auch nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz und die niedersächsische Wolfsverordnung gedeckt sein.

Beispielbild Wölfin mit Jungtier. Dem Jungtier wurde durch die Erschießungsaktion die ganze Zukunft geraubt.

Es dürfen nur Wölfe aus dem Territorium gechossen werden, auf den die Schießgenehmigung ausgestellt war.  Diese junge Wölfin (GW2451f) wanderte aus über hundert Kilometer Entfernung in das Territorium Amt Neuhaus ein. Zur Zeit paaren sich die erwachsenen Tiere und die Jungtiere ab ein bis zwei Jahren, wandern ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Der jungen heimtückisch erschossenen Wölfin wurde sowohl die Partnerwahl als auch die Vermehrung verwehrt. Dabei informierte das Bundesministerium Ende des vergangenen Jahres darüber, dass Wölfe hier in Deutschland noch immer als bedrohte Art gelten. Wir fordern Umweltminister Lies auf, sofort mit dem Schießen auf Wölfe in den betroffenen Gebieten aufzuhören, da zur Zeit überall Jungwölfe wandern.

§ 45 a Abs. 2 BundesNatSchG aber auch § 5 Abs. 3 Nds Wolfsverordnung erlauben nur den Abschuss aus dem einen Rudel, in dem sich der so genannte „Problemwolf“ aufhält.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Anzeige gegen Minister und ausführende Personen gestellt.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

 

 

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteren Wolf mitten in der Paarungszeit erschießen

Jetzt hat es eine Wolfsfamilie im Gebiet Amt Neuhaus bei Lüneburg getroffen. Vorgestern wurde dort ein zweiter Wolf erschossen. Es sei nicht klar, ob es das „richtige“ Tier sei. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Minister und ausführende Personen.

In der Nacht zum 1. Februar 2022 sei innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein männlicher Wolf getötet worden. Es handle sich damit nach dem Abschuss eines weiblichen Tieres am 8. Januar (das falsche Tier war getroffen worden) um die zweite Entnahme im Territorium des Rudels Amt Neuhaus. Trotz des Abschusses sei es zu wiederholten Rissen – zuletzt am 17., 18. sowie am 30. Januar gekommen, sodass die Ausnahmegenehmigung im Territorium des Rudels Amt Neuhaus aktiv geblieben wäre.

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt diese Erklärung geradezu unglaublich und damit jenseits jeglichen gesunden Menschenverstandes. Als könne man Wölfen mit einer menschlichen Deutung von Vergeltung das Reißen von ungeschützten Weidetieren abgewöhnen. Einzig und allein ein vernünftiger Herdenschutz kann Risse verhindern. Forschungen haben sogar gezeigt, dass Wolfsfamilien die zerschossen werden, eher mehr Weidetiere reißen, weil unerfahrene Jungtiere das Jagen erst noch erlernen müssen. Werden die Eltern getötet, fallen auch die Lehrenden weg.

Die Genehmigung wäre beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg/Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben wären die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung sei zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Dass Umweltminister Lies nun mitten in der Paarungszeit in Wolfsfamilien hineinschießen lässt, deutet unserer Meinung eher darauf hin, dass man eine weitere Vermehrung der Wölfe von vorne herein ausschalten will. Dabei hatte jüngst des Bundesumweltministerium festgestellt, dass der Bestand an Wölfen in Deutschland noch immer gefährdet ist. Zudem hat die EU ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Darauf gibt es bisher keine Reaktion des Niedersächsischen Umweltministers. Er lässt einfach weiter Wölfe erschießen.

Wir erstatten erneut Strafanzeige, selbst wenn dieses Mal der „richtige“ Wolf getroffen worden sein sollte. Unserer Meinung nach sind auch die zum Abschuss freigegebenen Tiere, nicht „legal“ freigegeben worden, denn es wurden wohl weder Maßnahmen zum Herdenschutz, noch zur Vergrämung vorgenommen.

 

Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/wolfsabschuss-amtneuhaus-208208.html?fbclid=IwAR1qtGGpij5fznYiVanaFM0htjEdVi8wfKwZr27eLxCkbHlwXnmor193cU4

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) will Wölfe aus zwei Rudeln im Cuxland totschießen lassen

Obwohl es im Kreistag keine Mehrheit für einen Abschussantrag gab, will Umweltminister Lies (SPD) laut einem Artikel in Nord24 jeweils einen Wolf wegen Weidetierrissen aus dem Schiffdorfer Rudel und aus dem Garlstedter Rudel erschießen lassen. Erneut ging dieser Info keine Pressemitteilung voraus. Angeblich wären die Jäger im Umkreis beider Rudel schon informiert worden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Wir werfen Minister, Medien und betroffenem Schäfer Tricksereien und Täuschungsmanöver vor.

Die Zäune waren wohl nicht, wie in der Rissliste angegeben, wolfsabweisend gewesen und die Rissen sollen nicht direkt am Deich, wo Umweltminister Lies zu einem Pressetermin eingeladen hatte stattgefunden haben, sondern im Deichhinterland auf einer nur rudimentär eingezäunten Weide, die zudem auch noch Sturmschäden aufgewiesen hätte. Umweltminister Lies setzt damit seine Lobbypolitik fort und führt damit seine Aufgabe als Umweltminister ad absurdum. Die Grünen in Niedersachsen hatten bereits gegen seine geheim gehaltene Wolfsjagden geklagt, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten Strafanzeigen gestellt, die jedoch nicht weiter verfolgt werden.

Schlimme Zeiten für Wölfe in Deutschland. Beispielbild © Brigitte Sommer

Will Lies wolfsfreie Zonen durch die Hintertür durchsetzen?

Mit den Schießgenehmigungen auf diese beiden weiteren Rudel, dürfte nun das elfte Rudel in Niedersachsen von Abschuss gefährdet sein. Dabei ist WeidetierhalternInnen damit rein gar nicht geholfen, denn wie man sieht, siedeln sich in den leer geschossenen Gebieten immer wieder neue Wölfe an. Das Zerschießen der Rudel zerstört die Familienstrukturen und es folgen nicht weniger, sondern mehr Risse, weil sie verbleibenden Jungtiere noch unerfahren im Jagen sind. So wählen sie den leichteren Weg eines Weidetierrisses. Fakten, die weder Schäfer Krüger noch den Umweltminister Lies zu interessieren scheinen, nutzte er doch die Gelegeneheit beim Pressetermin auf dem Deich, der Agrarlobby „wolfsfreie Zonen“ in Aussicht zu stellen. So war das vorausgegangene Cuxlandrudel illegal beseitigt worden.

 

Wir suchen dringend aktive WolfsfreundeInnen aus dem Cuxland

Wir brauchen aktive Hilfe im Gebiet der beiden vom Abschuss betroffenen Rudel. Hier Info: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir bleiben mit unseren Aktionen stets im legalen Bereich und wir sichern neuen Mitgliedern und aktiven Mitgliedern Anonymität zu.

Screenshot von der Seite wolfsmonitoring.com. Die beiden von Abschüssen gefährdeten Rudel sind rot eingekringelt. Aus dieser Region suchen wir dringend Menschen, die aktiv werden wollen.

Schlechte Aussichten in der neuen Regierungskolation für Wölfe

Es scheint sogar, dass Niedersachsen Rückendeckung vom Bund erhalten könnte, denn anscheinend versucht man den strengen Schutz der Wölfe aufzuweichen. Die Ampel bricht schon jetzt etliche Wahlversprechen, obwohl sie noch nicht einmal richtig mit dem Regieren angefangen hat.

Zitat aus dem Koalitionsvertrag:
„Unser Ziel ist es, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten.“
Konkret heißt es, man wolle den zuständigen Bundesländern „europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen.“
Was nichts anderes heisst, als künftig Wolfsabschüsse noch weiter zu erleichtern. Dennoch werden wir, falls hier erneut Wölfe aus diesen beiden Rudeln getötet werden sollten, Strafanzeige stellen. Denn noch ist es bisherige EU-Recht gültig.

Quellen: https://www.nord24.de/landkreis-cuxhaven/kreistag-keine-mehrheit-fuer-dringlichkeitsantrag-zum-wolf-70684.html?fbclid=IwAR0uJmlKEbEOsW0kyPW590zfzup6tSVvDKRpCIRD-QseuJtBpC1POcXBczA

https://www.nord24.de/landkreis-cuxhaven/wenn-woelfe-zum-abschuss-freigegeben-werden-70936.html?fbclid=IwAR0Yd1UYx7bcLBJkdQHP2IaOt4u6BievvBRHSd0JhDVZurCQ16WmAhn-Nws

https://www.bild.de/regional/bremen/bremen-aktuell/31-schafe-tot-es-war-der-wolf-78502172.bild.html?fbclid=IwAR2MNS4f6c2kbBWw417_GzOTKFTMqxk84oI7c2_mE8b099g9OaB4CWYvahU###wt_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&wt_t=1639491608502

Info Rudel Schiffdorf: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium-schiffdorf

Info Rudel Garlstedt: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium-garlstedt

Aus das vorangegangene Cuxlandrudel war der Agrarlobby im Weg und sollte „legal“ erschossen werden. Bevor es dazu kam, wurde es allerdings illegal beseitigt: https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/958469/notfalls-sollen-ganze-wolfsrudel-geschossen-werden

Wir berichteten unter anderem hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/22/nazijargon-herr-wotschikowsky-spricht-von-moeglicher-endloesung-fuer-das-cuxhavener-rudel/

Niedersachsen – Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteres weibliches Wolfskind töten – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeigen

Von gestern Nacht auf heute starb in Niedersachsen auf dem Gebiet des Burgdorfer Rudels das nächste Jungwolfweibchen einen grausamen und sinnlosen Tod. So genannte „Abschussberechtige“ trafen wohl erneut das falsche Tier, denn zur Entnahme freigegeben wären eigentlich Wolfsrüde GW 950m und ab 1. Juli 2021 die Fähe 1423f, heisst es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.

Beispielbild toter Wolf.

Und weiter gaukelt Lies wohl den „Schießgesellen“ Rechtsicherheit vor, in dem er deren Namen verschweigt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Umweltminister Lies und alle Ausführenden. „Hier kann wohl kaum noch von Versehen die Rede sein. Das Hineinschießen in die Wolfsrudel hat System,“ ist sich die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V., Brigitte Sommer, sicher. „Ein Umweltminister, dem es in einem geradezu kafkaesken Rachefeldzug gegen Wölfe, anscheinend ganz egal ist, ob Straf-Zahlungen in Millionenhöhe wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete in Niedersachsen oder auch der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (auf dem die Niedersächsische Wolfsverordnung basiert) von Seiten der EU – auf die deutschen Steuerzahler zukommen werden, verdient eigentlich die Namensbezeichnung „Unweltminister.““

Konsequenzen scheint Olaf Lies indes nicht zu befürchten. Ob die Bürger das bei der nächsten Wahl auch so sehen, oder den Politiker an der Wahlurne „entnehmen“, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass ein derartiges Gebaren eines Rechtstaates nicht würdig ist. Besonders perfide ist auch die Terminierung zur Eliminierung der Wölfin 1423f. Die Geburt der diesjährigen Welpen steht kurz bevor oder ist sogar schon im Gange. Wird deren Mutter im Juli erschossen, so wird es dem verbleibenden Elternteil sehr schwer fallen, die Welpen zu versorgen. Folge wären nicht weniger, sondern eher mehr Weidetierrisse.

Wie schon die vergangenen Male ist es wohl auch gleichgültig, ob die Nutztiere geschützt waren oder nicht. Wer bremst diesen Minister, der immer und immer wieder ganz offensichtlich fatale Falschentscheidungen zu Lasten von Tieren, Natur und Bürgern trifft?

 

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rudel-bei-burgdorf-199687.html

Umweltminister Lies will in Niedersachsen heimlich Wölfe abschießen – Wolfsschutz Deutschland e. V. kündigt Strafanzeigen an

Laut Antworten der Niedersächsichen Landesregierung auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN vom 20.11.2020, will das Umweltministerium weder Schützen noch Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Wölfen nennen und veröffentlichen. „Damit umgeht Umweltminister Lies (SPD)  das Recht der Öffentlichkeit auf Information“, so die Vorsitzende von Wolfsschutz Deutschland e. V., Brigitte Sommer. Schließlich muss selbstverständlich die Öffentlichkeit informiert werden, und man könne nicht einfach wild und heimlich drauflos schießen. Nach jeder Ausnahmegenehmigung müsse  es schließlich Verbänden, Vereinen sowie anderen Parteien möglich sein, Widerspruch einzulegen und rechtliche Wege zu beschreiten, z. B. Klagen einzureichen oder Anzeigen zu stellen. Würden Abschussgenehmigungen erst gar nicht öffentlich bekannt, würde jeglichem Einschreiten und Nachprüfen ein Riegel vorgeschoben werden. Wir fordern Umweltminister Lies sowie das Umweltministerium auf, unverzüglich bekanntzugeben, auf welche Wölfe Abschüsse verfügt worden sind! „Außerdem kündigen wir Strafanzeigen gegen den Umweltminister und Ausübende an, sollten Wölfe nach heimlichen Schießgenehmigungen zu Tode kommen.“

 

Heimliche Abschussgenehmigungen für gleich mehrere Wölfe

Laut einem Bericht der „NOZ“ wären derzeit in Niedersachsen gleich mehrere Problemwölfe zum Abschuss freigegeben, darunter Wolf Roddy mit der Kennung GW717m aus der Region um Rodewald (Landkreis Nienburg). Über eine Million Euro kostete bisher die erfolglos Jagd auf das Rodewaldrudel. Wir berichteten u. b. hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/
Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben mehrfach nachgewiesen, dass das Rodewalder Rudel kein Problemrudel ist, wie z. B. mit einer Zaunkontrolle auf der Pferdeweide, die als Begründung für die neueste Abschussverfügung hergenommen worden ist: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/12/08/schiessbefehl-rodewaldrudel-niedersachsens-weg-in-die-lobbykratie/ Darüber hinaus habe der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörde Ausnahmegenehmigungen für zwei Tiere erteilt, hätte ein Kreissprecher der „NOZ“ bestätigt, schreibt das Blatt heute. Nach Informationen der NOZ soll es weitere Genehmigungen geben, die auch das Ministerium als oberste Naturschutzbehörde erteilen könne. Das Ministerium wollte auf Anfrage der NOZ aber keine Zahl nennen. Bei erfolgtem Abschuss werde darüber aber informiert, hieß es gegenüber der NOZ. In der Antwort auf die kleine Anfrage der GRÜNEN werden insgesamt zwölf Wölfe als Problemwölfe benannt. Zur Entscheidung wurden weder Rechtsgutachten herangezogen, noch wurde sich mit BMU, BfN oder der DBB-Wolf abgestimmt.

Wölfe sollen noch 2021 in Niedersachsen ins Jagdrecht

Eine Novelle des Niedersächsichen Jagdgesetzes befände sich in der Vorbereitung und solle noch 2021 in den Landtag eingebracht werde, heisst es in der Antwort auf die kleine Anfrage der GRÜNEN. Und dies, obwohl der Bund niedersächsischen Jagdgelüsten bereits eine Absage erteilt hatte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/13/aus-der-traum-mit-der-wolfsjagd-bund-erteilt-niedersachsens-regierung-eine-absage/ Sollte dies wirklich in die Realität umgesetzt werden, müsste dieses aber gleichzeitig eine ganzjährige Schonzeit für den Wolf bedeuten, genauso wie es in Sachsen praktiziert wird, wo der Wolf seit einigen Jahren im Jagdrecht ist.

Wolfsschutz Deutschland e. V. kündigt Anzeige gegen Minister und Ausübende an

Die Öffentlichkeit derart vor vollendete Tatsachen zu stellen, dürfte weder deutschem Naturschutzrecht noch EU-Recht entsprechen, und wir sind entsetzt über dieses Handeln nach Wild-West-Methode. Sollten Wölfe tatsächlich umgebracht werden, erstatten wir Anzeige gegen Minister und Ausübende. Gleichzeitig fordern wir den Umweltminister auf, endlich die einseitige Lobbypoltik für die Jägerschaft zu beenden, der er wohl selber angehört. Mit seinem Schweigen Jagdausübende und andere Häscher schützen zu wollen, spricht Bände und ist unserer Ansicht nach überhaupt keine Begründung, die Öffentlichkeit nicht zu informieren.

GRÜNE drohen mit Klage

Die GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag haben die Landesregierung aufgefordert, Abschussgenehmigungen für Wölfe künftig wieder zu veröffentlichen. Fraktionsvize Christian Meyer sagte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), dass seine Partei ansonsten den Weg einer Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg einschlagen werde. Das Umweltministerium komme in Sachen Wolfsabschüssen den Auskunftspflichten gegenüber dem Parlament seiner Auffassung zufolge nicht nach, so Meyer.

Die GRÜNEN hatten Umweltminister Olaf Lies (SPD) bereits vor einigen Tagen eine scheinheilige Wolfspolitik vorgeworfen. Der Minister verliere immer wieder große Worte zu immer neuen Verfügungen und Abschussplänen, sagte der GRÜNEN-Abgeordnete Christian Meyer. Aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der GRÜNEN gehe hervor, dass das Land der Einschätzung des Bundesumweltministeriums folgt, dass der Wolf weiterhin bedroht ist. Trotzdem wolle der Minister mit der Aufnahme der Tiere ins Jagdrecht vorgaukeln, Wölfe könnten gejagt werden. In Wirklichkeit bleibe der Wolf aber ganzjährig geschützt.

Hier die Antworten der Landesregierung Niedersachsen auf die kleine Anfrage der GRÜNEN vom 20.11.2020 mit Schießgenehmigung – https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/08001-08500/18-08302.pdf

Stand Wolfsmonitoring: 35 Rudel und zwei Paare: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/

Bericht des NDR: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-Abschuss-Gruene-erwaegen-Klage-gegen-Landesregierung,woelfe660.html?fbclid=IwAR3Pzhh_cWZMjEqtMcsSyd-PIjFcTNARG6468SGxkFyRYj3h2s-LyziBwxA

Wild-West-Methoden im Osten – Mecklenburg-Vorpommern: wegen Hybridisierungsgefährdung getötete Wolfsfähe in Mecklenburg-Vorpommern war gar nicht trächtig

Beispielfoto © Brigitte Sommer

Eine Wölfin wurde in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Behörden völlig grundlos getötet, denn für die Ausnahmegenehmigung fehlte bereits die Grundlage, die in der von vorne herein umstrittenen Genehmigung aufgeführt wurde!

Die auf der Grundlage der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock in der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 bei Schwaan getötete Wolfsfähe sei nicht trächtig gewesen, schreibt das Ministerium in einer Pressemittelung von heute.  Die Sektion des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie weitere nunmehr vorliegende Untersuchungen habe keine Hinweise auf eine Trächtigkeit oder embryonale DNA ergeben.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Abschuss der Wölfin hätten Anhaltspunkte vorgelegen, welche die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung besorgen ließen heißt es weiter in der Presseerklärung. Dem widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auf das Schärfste und wir haben im vorliegenden Fall ja auch Anzeige gegen Landwirtschaftsminister Backhaus , der selber Jäger ist, sowie alle daran beteiligten Personen gestellt. Selbst nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, in der der Abschuss von so genannten Hybriden nun erlaubt sein soll, kann dies nur für bereits geborere Mischlinge zwischen Hund und Wolf gelten. Prophylaktische Tötungen dagegen sind nach Recht uns Gesetz nicht erlaubt. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes  mit EU-Recht vereinbar ist. Nach vielen Beschwerden hat die EU nämlich nun ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet.

Mit diesem völlig grundlosen und dazu noch unsinnigen Abschuss einer Wölfin bedient sich Minister Backhaus Wildwest-Methoden, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Wir hoffen sehr, dass sich hier nun endlich einmal Konsequezen für derartige Lobbypoltik von Seiten der Staatsanwaltschaft geben, und ein Verfahren eröffnet werden wird.

Hier die PM des Landwirtschaftsministeriums: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=161370&processor=processor.sa.pressemitteilung

Hintergrund zum Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/

Hintergrund zum Pilotverfahren der EU gegen Deutschland https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/