Bayern: Nach massivem Druck: Landratsamt muss Jagd auf Wölfin „Tenni“ einräumen

Nach erheblichem öffentlichem und medialem Druck hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Existenz eines revierübergreifenden Managementplans zur Bejagung der Wölfin „Tenni“ (GW4977f) offiziell bestätigt. Die Freigabe, die bis zum 31. Oktober 2026 gilt, wirft jedoch grundlegende Fragen bezüglich der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz staatlichen Handelns und der tatsächlichen Umsetzung gesetzlicher Schutzpflichten auf. Eine sachliche Analyse der Gegebenheiten vor Ort mit neuen Fotos offenbart nämlich weiter große strukturelle Defizite im Herdenschutz.

Dass die Abschussverfügung zunächst ohne aktive Information der Öffentlichkeit und der anerkannten Naturschutzverbände erlassen wurde, wird von den Behörden mit formalen Zuständigkeiten begründet. Demnach seien im Planungsverfahren lediglich direkt betroffene Jäger und Revierinhaber rechtlich zu beteiligen gewesen. Aus demokratietheoretischer und naturschutzrechtlicher Sicht führt diese Praxis der Exklusion jedoch dazu, dass eine unabhängige Überprüfung behördlicher Abwägungen im Vorfeld systematisch erschwert wird.
Das Landratsamt begründet den Erlass des Managementplans als zwingend notwendige Reaktion auf eine akute Konfliktlage. Als empirische Grundlage werden die wiederholten Risse von Nutztieren seit August 2026, der Fund von Losungen sowie verifizierte Sichtungen angeführt, welche die Standorttreue des Tieres belegen würden. Die Behörde betont explizit, dass es sich hierbei nicht um eine „willkürliche Entscheidung“ handle, sondern dass das Bundesjagdgesetz die zuständige Behörde anlassbezogen dazu verpflichte, einen solchen revierübergreifenden Plan aufzustellen, sofern Schäden in der Weidewirtschaft entstehen. Man stützt sich dabei auf das politische Narrativ, wonach sich der Wolf in Deutschland in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befinde und ein Bestandsmanagement daher rechtlich zulässig sei.
    • Der Managementplan erlaubt die Jagd auf die Wölfin in der gesetzlichen Periode vom 1. Juli bis zum 31. Oktober und erstreckt sich neben dem Eigenjagdrevier Tennenlohe weitläufig auf zahlreiche umliegende Gemeinschafts- und Staatsjagdreviere (u. a. Uttenreuth, Kalchreuth, Buckenhof und Heroldsberg) Fränkischer Tag. Diese enorme räumliche Ausdehnung auf rund 80 Quadratkilometer entlarvt das Verfahren. Es handelt sich nicht um eine punktuelle Schadensabwehr am Gehege, sondern um eine großflächige Bejagungsfreigabe, die das Tier auch fernab des Konfliktortes existenziell gefährdet. Die genauen Jagdgebiete haben wir bereits hier veröffentlicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/04/bayern-geheim-abschuss-auf-tenni-managementplan-im-tennenloher-forst-wirft-fragen-auf/

Unsere Grundsatzposition: Ganzheitlicher Schutz statt Sündenbock-Mechanismen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertritt die unverrückbare Position, dass die Tötung von geschützten Beutregreifern keine Lösung für weidewirtschaftliche Konflikte darstellt. Der Wolf erfüllt eine essenzielle regulierende Funktion im Ökosystem. Ihn pauschal zum Sündenbock für Defizite im menschlichen Management zu erklären, verkürzt die komplexe Realität und widerspricht dem Gedanken des Naturschutzes. Konflikte lassen sich ausschließlich durch lückenlose, präventive Schutzmaßnahmen und ein professionelles Herdenschutzmanagement lösen.
Beispielfoto Wölfin.

Komplexe Verantwortlichkeiten im Beweidungsprojekt

Um die Situation sachgerecht zu bewerten, müssen die Eigentums- und Projektstrukturen im Tennenloher Forst differenziert betrachtet werden: Die betroffenen Pfauenziegen stehen im Eigentum privater Tierhalter und werden im Rahmen eines offiziellen Beweidungsprojekts des Landkreises eingesetzt. Die Flächen selbst befinden sich im Eigentum der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).
Obwohl die primäre Sicherungspflicht bei den Haltern liegt, sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch die DBU als namhafte Stiftung und Projektpartnerin in einer ethischen und koordinativen Mitverantwortung. Ein wirksamer Schutz kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteure kooperieren, anstatt die Verantwortung im bürokratischen Raum zu fragmentieren. Die DBU teile überdies mit, dass die Ziegen künftig woanders untergebracht würden. Sind die Ziegen weg, ist erst Recht kein Grund mehr vorhanden, Tenni zu töten. Die Wildperde sind nach eigenen Aussagen der BDU ohnehin nicht gefärdet.

Empirische Befunde: Der Fakten-Check am Gehegezaun

Als primäre Begründung für den Managementplan werden die Nutztierverluste werden laut dem Fränkischen Tag seit dem Sommer angeführt. Ein aktueller, systematischer Einsatzbericht unserer Aktiven vor Ort dokumentiert jedoch gravierende technische Mängel an der Umzäunung, die die These eines „wolfssicheren Grundschutzes“ empirisch widerlegen:
    • Inkonsistente Spannungsversorgung: Zwar weisen Teile des Solarzauns an der mittleren und inneren Litze eine reguläre Spannung von 8.0 kV auf, doch an mehreren Abschnitten konnte keine elektrische Spannung gemessen werden.
    • Strukturelle Barrierefehler: Am Boden wurden erhebliche, neu entstandene Untergrabungen dokumentiert, die groß genug sind, um einem Beutegreifer barrierefreien Zugang zu gewähren. Zudem lässt sich das Zaungeflecht an sensiblen Stellen ohne großen Kraftaufwand wegschieben. Reparierte Abschnitte werden zudem oft unmittelbar durch neue Untergrabungen direkt daneben umgangen.
    • Infrastrukturelle Veränderungen: Parallel zu weitläufigen forstwirtschaftlichen Fällarbeiten mittels Harvester wurde direkt innerhalb des Geheges ein Hochsitz errichtet. Diese Kombination aus mangelhafter Zauninstandhaltung und vorbereiteter jagdlicher Infrastruktur wirft Fragen bezüglich der Prioritätensetzung der Verantwortlichen auf.
Nach europäischem und deutschem Recht darf ein Abschuss streng geschützter Arten streng genommen nur als ultima ratio – also nach dem nachweislichen Ausschöpfen aller zumutbaren Alternativen – erfolgen. Solange der Herdenschutz vor Ort nachweisbare, gravierende Defizite aufweist, ist die Erfüllung dieser rechtlichen Voraussetzung höchst zweifelhaft.
Die Ziegen sind wohlauf. Heute ( 09.10.26) waren Sie auf einem anderem Platz. Aber noch immer im selben Gehege. Foto: privat
Weitere Untergrabungen. Foto: Privat
Zum größten Teil waren jetzt die mittlere Stromlitze und die innere Stromlitze unter Spannung (8.0 kV). Leider gab es aber auch Stellen, an denen kein Strom messbar war. Zu erkennen war, dass die Stromeinspeisung mittels Solar erfolgt.
Erneute Untergrabungen. Foto: Privat
Mittels Harbester werden schneisenartig Bäume gefällt. Dies kann auch nicht im Sinne des Naturschutzes sein. Foto: Privat.
Untergrabung. Foto: Privat
Erschreckend ist der Bereich am unteren Ende des Zaunes. Teilweise gab es neue, größere Untergrabungen. Diese wurden zum Teil bereits markiert. Die Untergrabungen sind so groß, dass hier ein größerer Wolf ohne Probleme in das Gehege und aus dem Gehege gelangen kann. An manchen Stellen lässt sich der untere Zaun auch leicht wegschieben, so dass einTier auch so durch die Umzäunung kommen kann. Oft ist zu erkennen, dass direkt neben den wieder verschlossenen Untergrabungen neue Untergrabungen vorhanden sind.. Foto: privat.

Zivilgesellschaftliches Engagement zeigt Wirkung

Dass alternative Methoden wirksam sind, beweist die Praxis: Seit Ende September herrscht im Gehege relative Ruhe, die verbliebenen Tiere sind wohlauf laut Fränkischer Tag. Dieser Zustand wurde jedoch nicht durch behördliche Maßnahmen, sondern durch den Einsatz ehrenamtlicher Helfer herbeigeführt, die durch Nachtwachen, Zaunreparaturen und friedliche Vergrämungsmaßnahmen (akustische Reize) den Schutz der Herde aktiv unterstützen.

Appell an klageberechtigte Verbände und juristische Schritte

Wir haben geliefert: Unsere Aktiven vor Ort haben die unhaltbaren Zustände am Zaun akribisch und gerichtsverwertbar dokumentiert. Damit liegt ausreichend Beweismaterial vor, um den behördlichen Bescheid juristisch zu Fall zu bringen. Da Wolfsschutz-Deutschland e. V. in Bayern über kein eigenes Verbandsklagerecht verfügt, richten wir einen dringenden, sachlichen Appell an alle klageberechtigten Partnerverbände: Unter diesen Umständen muss unverzüglich geklagt werden!
Ein Eilverfahren (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO) vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist jetzt der einzige Weg, um vollendete, rechtswidrige Tatsachen im Tennenloher Forst zu verhindern. Für die juristische Begründung des Eilantrags liegt die Argumentationsbasis in einer klaren Doppelstrategie bereit:
  1. Der materielle Rechtsfehler (Wissenschaft & Europarecht):
    Die behördliche Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ als Voraussetzung für den Managementplan hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stuft den Wolf in Süddeutschland und Bayern nach wie vor als ungünstig-unzureichend ein. Das Landratsamt wendet hier fälschlicherweise ein grobes, bundespolitisches Pauschalargument auf ein Bundesland an, dessen Wolfspopulation biologisch fragil ist. Nach der bindenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf eine Abschussfreigabe jedoch niemals den Erhaltungszustand der lokalen Population gefährden. Die Beweislast dafür, dass der Abschuss von „Tenni“ der bayerischen Teilpopulation nicht schadet, liegt beim Amt – und diesen wissenschaftlichen Nachweis kann es nicht erbringen.
  2. Die Missachtung der Ultima-Ratio-Pflicht (Der Herdenschutz-Vorbehalt):
    Die von uns dokumentierten, eklatanten Mängel (stromlose Abschnitte, massive Untergrabungsmöglichkeiten, fehlender Untergrabungsschutz) belegen empirisch, dass der rechtlich zwingend vorgeschriebene „wolfsabweisende Grundschutz“ im Ziegengehege gar nicht flächendeckend existiert. Ein Abschuss ist europarechtlich (FFH-Richtlinie) aber strikt an die Bedingung gekoppelt, dass es keine andere zumutbare Alternative gibt. Solange die Behebung der nachweisbaren Zaunmängel durch die Halter, den Landkreis und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) nicht vollzogen wurde, ist die Abschussverfügung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. 

Wir machen Ausführende und Entscheider darauf aufmerksam, dass wir Strafanzeigen erstatten werden, sollte Tenni oder ein anderer Wolf erschossen werden.

Historische Kontinuität: Das überlieferte Narrativ vom „bösen Wolf“ von 1809

Ein Blick in die Erlanger Regionalgeschichte verdeutlicht, dass die psychologischen und argumentativen Muster der heutigen Debatte keineswegs neu sind. Das Stadtmuseum Erlangen verwahrt in seiner Sammlung das Präparat des sogenannten „letzten Erlanger Wolfs“, der am 21. November 1809 im nahegelegenen Klosterwald bei Frauenaurach geschossen wurde. Der historische Kontext offenbart verblüffende Analogien zu heute:
    1. Dasselbe Begründungsmuster: Auch im Jahr 1809 ging dem Abschuss eine Phase voraus, in der es zu wiederholten Übergriffen auf Schafherden in benachbarten Gemeinden wie Möhrendorf und Dechsendorf kam. Damals wie heute lautete die menschliche Reaktion: Eliminierung des Tieres statt struktureller Anpassung der Schutzmaßnahmen.
    2. Die optische und mediale Dämonisierung: Bei der Präparation des Wolfs im Jahr 1809 wurde dem Tier im Zoologischen Institut der Universität bewusst ein aggressives Aussehen mit gefletschten Zähnen verliehen, um das kulturelle Feindbild des „bösen Wolfs“ aus den Grimmschen Märchen zu bedienen.

Diese historische Feststellung ist von hoher Aktualität. Sie zeigt, dass die Gesellschaft auch heute noch anfällig für dieselben emotionalisierten Projektionen ist. Wenn Behörden und Teile der Berichterstattung den Wolf primär als „Schadwolf“ framen, knüpfen sie unbewusst an das im 19. Jahrhundert zementierte Märchen-Narrativ an. Während man 1809 den Wolf als vermeintlich „letztes“ Exemplar feierte, um die Natur endgültig zu unterwerfen, scheitert das behördliche Management im Jahr 2026 noch immer an der Propagands, die verhindert, dass der Wolf als natürlicher Rückkehrer dauerhaft Teil unserer Ökosysteme sein kann. 
Screenshot      Quelle: https://stadtmuseum-erlangen.de/de/das-museum/hingucker/wolf

Werden Sie Teil einer starken Zivilgesellschaft: Unterstützen Sie unsere Arbeit

Faktenbasierter Naturschutz, Ethik und die Aufklärung über mediale und behördliche Narrative erfordern Ausdauer, juristische Expertise und Präsenz vor Ort. Um diese unabhängige Kontrollfunktion gegenüber staatlichem Handeln langfristig aufrechterhalten zu können, sind wir auf eine starke Gemeinschaft angewiesen.

    • Werden Sie Mitglied: Unterstützen Sie uns nachhaltig durch eine reguläre Mitgliedschaft und stärken Sie die Stimme des Wolfsschutzes in Deutschland.
    • Aktiv werden: Beteiligen Sie sich an unseren Dokumentations- und Monitoringprojekten.
    • Aufklären: Teilen Sie diesen sachlichen Bericht, um eine informierte Diskussion auf Augenhöhe in der Öffentlichkeit zu fördern.

Warum aufmerksames Wandern Wölfe schützt

Anstatt sich in den sozialen Medien zu empören, kann jeder Einzelne selbst aktiv werden: Es werden keine Retter von oben kommen, um den Tierschutz für uns durchzusetzen. Neben der juristischen Arbeit gibt es eine direkte Möglichkeit der zivilgesellschaftlichen Intervention: die aufmerksame Präsenz im Tennenloher Forst im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts.
Das Wandern auf den Wegen erfüllt eine entscheidende Schutzfunktion:
  • Öffentlichkeit herstellen: Wo Menschen im Wald unterwegs sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit für intransparente behördliche oder jagdliche Maßnahmen im Verborgenen. Die Präsenz aufmerksamer Bürger zwingt alle Akteure vor Ort zu absoluter Gesetzestreue.
  • Soziale Kontrolle: Wer Veränderungen in der Infrastruktur – wie neu errichtete Jägersteige oder Absperrungen – wahrnimmt, dokumentiert und meldet, agiert als verlängerter Arm eines unabhängigen Monitorings.

Jeder Schritt im Wald und jede geteilte Beobachtung macht deutlich, dass die Bevölkerung eine Politik der Geheimhaltung nicht mitträgt. Werden Sie selbst aktiv, gehen Sie wandern und schützen Sie Wölfin „Tenni“ durch Ihre Präsenz.

Quellen:

https://www.fraenkischertag.de/lokales/hoechstadt-herzogenaurach/umwelt-natur/warum-die-woelfin-in-erlangen-hoechstadt-jetzt-gejagt-werden-darf-art-592223

Ab Minute 2.30 https://www.podcast.de/episode/707959266/fuchsengarten-abschiebung-woelfin-tenni-erlangen-am-abend-vom-09-oktober-2026

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Die Sündenbock-Taktik von Egling: Ein absurder Schießbefehl auf ein Phantom

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern exekutiert im Fall Egling ein bürokratisches Trauerspiel, das an Absurdität und Demokratiefeindlichkeit kaum zu überbieten ist. Mit der aktuellen Abschussfreigabe im Nordlandkreis wird ein Todesurteil gegen ein geschütztes Wildtier vollstreckt – und das unter dem ohrenbetäubenden Schweigen des betroffenen Halters. Dass vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) keine öffentliche Kritik an dieser Bejagung kommt, gleicht einer moralischen Bankrotterklärung. Es drängt sich der fatale Verdacht auf, dass der Verband der Tötung hinter den Kulissen zugestimmt hat, um vom eigenen, kolossalen Versagen beim Herdenschutz abzulenken.

Demokratiefeindliche Geheimhaltung und exklusive Medienfütterung

Besonders skandalös ist das Vorgehen der Behörden bei der Informationsvergabe. Der fertige „Managementplan zur Bejagung“ wird von der Jagdbehörde gezielt unter Verschluss gehalten. Eine offizielle, transparente Veröffentlichung für die Bürger unterbleibt komplett. Stattdessen wird die Abschussfreigabe nur auf direkte Nachfrage exklusiv an ausgewählte Medienhäuser herausgegeben. Diese bewusste Intransparenz soll kritische Nachfragen blockieren und die Öffentlichkeit mundtot machen. Eine solche Geheimhaltungs-Taktik entlarvt, dass die Behörden selbst genau wissen, auf welch rechtlich wackeligem Fundament ihre Abschussgenehmigung steht.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Kein ernster wirtschaftlicher Schaden nach § 45 BNatSchG

Eine Ausnahme vom strengen Artenschutzverbot darf gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG nur zur Abwendung „ernster landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden“ erteilt werden. Im Fall Egling wurden im Juni drei Moorschnucken eines Landschaftspflegeprojekts gerissen. So bedauerlich der Verlust von Weidetieren im Einzelfall ist: Drei Schafe stellen für einen finanzstarken, institutionellen Verband wie den LBV beim besten Willen keinen ernsten, existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schaden im Sinne des Gesetzes dar. Die gesetzliche Hürde für eine Ausnahmegenehmigung wird hier evident verfehlt. Hier unser offener Brief: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/13/bankrotterklaerung-im-moor-wolfsschutz-deutschland-e-v-fordert-lbv-vorstand-zum-einlenken-im-fall-egling-auf/

Die Absurdität der Jagd auf ein „Phantom“

Biologisch und rechtlich vollkommen verfehlt ist zudem der Zugriff auf ein nicht-standorttreues Tier. Die DNA-Analyse bestätigte Wochen nach dem Riss lediglich einen durchziehenden Wanderwolf aus der Alpenpopulation. Ein solches Tier legt pro Tag immense Strecken zurück und ist höchstwahrscheinlich längst hunderte Kilometer weitergezogen. Die Jäger vor Ort erhalten damit de facto die Erlaubnis, Jagd auf ein Phantom zu machen. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch, dass im Rahmen dieses Bejagungsplans ein völlig unbeteiligter, unschuldiger Wolf geschossen wird, der zufällig das Gebiet durchquert. Ein solcher „Vorratsabschuss“ widerspricht dem Bestimmtheitsgebot im Verwaltungsrecht und dem strengen Individualschutz der FFH-Richtlinie.
Das eigentliche Problem wird durch diesen Schießbefehl überhaupt nicht gelöst, sondern bewusst verschleiert. Der LBV hatte seine Moorschnucken ungeschützt und ohne jegliche wolfsabweisende Zäune auf der Moorfläche gehalten – ein serviertes Buffet für jeden Beutegreifer. Wenn die Flächen im Moor weiterhin ungesichert bleiben, wird sich der nächste durchziehende Wolf garantiert wieder dort bedienen. Der Abschuss dient einzig und allein als populistische Nebelkerze, um die Untätigkeit der Behörden und das Herdenschutz-Versagen des LBV als Sündenbock auf dem Rücken des Wolfes auszutragen.
Beispielfoto streitende Wölfe. © Brigitte Sommer

Behördenversagen im Monitoring – Die Alibi-Zahlen der Jagdlobby

Der Fall Egling legt zudem die tiefen Risse im bayerischen Wolfsmonitoring offen. Das zuständige Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) agiert bürokratisch, träge und realitätsfern. Von einer vermeintlich „wachsenden Zahl an Territorien“ kann in Bayern überhaupt keine Rede sein. Die Behörden nutzen hier einen perfekten statistischen Bereinigungs-Trick: Erlöschen etablierte Territorien – sei es durch Krankheiten, Abwanderung oder klammheimliche, illegale Abschüsse –, verschwinden sie im nächsten Monitoringjahr sang- und klanglos aus den Tabellen. Weil eine transparente historische Verlustliste fehlt, wird der Öffentlichkeit eine rasant wachsende Population vorgegaukelt, während die Welpenzahlen in Wahrheit massiv einbrechen.
Völlig absurd wird es jedoch beim Bayerischen Jagdverband (BJV): Dieser betreibt seit Jahren ein eigenes, rein interessengesteuertes Alibi-Monitoring, um mit manipulativen „Zweitmeinungen“ die Wolfszahlen künstlich in die Höhe zu treiben und Abschüsse zu rechtfertigen. Genau diese Jagdlobby ist es, die uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. für unser unabhängiges, wissenschaftlich fundiertes Monitoring vor Ort permanent diffamiert und kritisiert. Während die einen Daten manipulieren, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität – und das passt der Abschuss-Lobby verständlicherweise nicht ins Konzept.
Die Krone der Dreistigkeit setzt dem Ganzen jedoch die Jagdlobby auf: Völlig faktenbefreit versucht man dort, den friedlichen Chiemgauer Wolf GW4028m für den Riss im weit entfernten Egling verantwortlich zu machen. GW4028m ist im weit über 60 Kilometer entfernten Kampenwandgebiet standorttreu und verhält sich ziemlich unauffällig. Ihn mit dem Moorschnucken-Riss in Verbindung zu bringen, zeigt die perfide Methode der Jägerschaft: Einem friedlichen Wolf wird im Netz so lange ein falsches Sündenbock-Image angedichtet, bis die Behörden einknicken und den nächsten illegalen Abschussbefehl unterschreiben! Während die Jäger Daten manipulieren und haltlose Gerüchte streuen, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität

Wir erstatten Strafanzeige

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellen unmissverständlich klar: Sollte im Rahmen dieses rechtswidrigen Bejagungsplans im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Wolf erschossen werden, werden wir unverzüglich Strafanzeige gegen alle beteiligten Personen und die verantwortlichen Behördenvertreter erstatten.
Wir haben gelernt, dass juristische Klagen und langwierige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten alleine keine wirkungsvolle Maßnahme mehr sind, um das Abschlachten geschützter Tiere zu verhindern. Während die Akten im Gericht verstauben, schaffen Jäger draußen im Wald Fakten. Deshalb braucht es jetzt aktive Arbeit direkt vor Ort. Jetzt ist der Zeitpunkt, um selbst aktiv zu werden und absolut legal Vorgänge zu dokumentieren und öffentlich zu machen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/egling-ort28621/wolf-zum-abschuss-freigegeben-jaeger-duerfen-ein-tier-erlegen-94475928.html

Monitoringliste: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

 

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Tiefstes Mittelalter in Niedersachsen: Intransparente Wolfs-Abschussgenehmigung ist reine Willkür

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert die Vorgehensweise bei der Erteilung einer Abschussgenehmigung im Bereich Niederohe (Gemeinde Faßberg, Celler Nordkreis) auf das Schärfste. Statt einer offenen, für die Öffentlichkeit gleichermaßen zugänglichen Pressemitteilung wurde offenbar eine einzelne Regionalzeitung exklusiv informiert. Der Bericht bleibt hinter einer Paywall. Für Bürger sowie für Naturschutzvereine ist es damit kaum möglich, die genaue Begründung, den Rissort, die Prüfung des Herdenschutzes oder die räumliche Ausdehnung des Jagdgebiets nachzuvollziehen.

Diese selektive Informationspolitik widerspricht den Anforderungen einer transparenten Verwaltung.
Beispielfoto Wolf .© Brigitte Sommer

Was wir aktuell wissen:

Angeblich ein konkreter Auslöser in Niederohe.
Grundlage ist das neue Schnellabschussverfahren des niedersächsischen Managementplans. In Niederohe kam es zu einem nachgewiesenen Wolfsriss an Nutztieren. Ein amtlicher Gutachter der Landwirtschaftskammer bestätigte anscheinend vor Ort, dass der Halter einen „zumutbar ergriffenen Herdenschutz“ (ausreichend hohe Schutzzäune) installiert hatte, dieser jedoch vom Wolf überwunden wurde. 
Der Ablauf des Verfahrens vor Ort
  • Jagdgebiet: Das Ministerium hat daraufhin per Allgemeinverfügung ein Aktionsgebiet rund um den Rissort festgelegt. Die genaue Kulisse umfasst die umliegenden Jagdreviere im Bereich Niederohe und Lutterloh. 
  • Zeitfenster: Die lokalen, jagdberechtigten Personen, dürfen ab sofort für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen in diesem definierten Bereich jagen. 
  • Das Ende: Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein Wolf im Gebiet „rechtmäßig erlegt“ wurde. Gesetzlich muss es sich nicht zwingend um das exakte Tier handeln, das den Schaden verursacht hat. 

Die Kritik der örtlichen Jägerschaft

Aus den frei zugänglichen Stellungnahmen der Jägerschaft im Landkreis Celle, insbesondere durch Kreisjägermeister Helge John, geht anscheinend eine deutliche Skepsis hervor: 
  • Das „Roulettespiel“: Da Wölfe keine Markierungen tragen und sich nicht an künstliche Radien halten, ist es für Jäger im Wald unmöglich zu wissen, ob sie den „Schadenswolf“ vor sich haben. 
  • Gefahr für die Rudelstruktur: Wird ein erwachsenes Elterntier statt eines Jungwolfs geschossen, bricht oft die Sozialstruktur des Rudels zusammen. Dies führt dazu, dass die verbliebenen Wölfe vermehrt Jagd auf leichte Beute – also Nutztiere – machen. 
  • Forderung nach Welpen-Abschuss: Die Jäger im Kreis Celle fordern stattdessen eine feste Quote für die Bejagung von Jungwölfen bis zum Spätherbst, da diese eindeutig zu erkennen sind und der Abschuss die Rudelstruktur nicht gefährdet.
Das Ministerium habe eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft eingerichtet, heißt es. Sobald ein Jäger im Celler Nordkreis Erfolg meldet, würde die Jagd im System sofort gestoppt, um einen doppelten Abschuss zu verhindern. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Öffentliche Kontrolle nicht möglich

Die offizielle Liste der bestätigten Nutztierschäden durch Wölfe ist seit längerem nicht mehr aktualisiert. Es lässt sich für die Öffentlichkeit weder prüfen, ob der gemeldete Riss in Niederohe tatsächlich vorliegt, noch wie der Herdenschutz vor Ort konkret bewertet wurde. Mängel am Herdenschutz sind für Dritte nicht nachvollziehbar. Diese Intransparenz erschwert jede sachliche Debatte.

Welches Rudel könnte betroffen sein?

Das Gebiet um Niederohe und Lutterloh liegt in der Südheide und gehört zum Territorium von Rudeln wie dem Wietze-Rudel oder dem Hermannsburg/Unterlüß-Rudel. Auch Einflüsse aus dem Bergen-Rudel sind möglich. Nach aktuellem Monitoring gibt es in mehreren Rudeln der Südheide Hinweise auf Welpen. Die Elterntiere befinden sich derzeit in der sensiblen Aufzuchtphase.

Kritik am neuen Wolfs-Managementplan

Der aktuelle niedersächsische Wolfs-Managementplan und die Änderungen des Bundesjagdgesetzes haben den Schutzstatus des Wolfs deutlich abgesenkt. Schnellabschüsse, Interventionsgebiete und Jagdquoten ermöglichen nun leichtere und umfangreichere Entnahmen – auch ganzer Rudel bei wiederholten Rissen. Statt konsequent in flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz und Prävention zu investieren, wird der Fokus zunehmend aufs Töten gelegt. Wir halten diesen Ansatz für falsch. Besonders problematisch sind Forderungen aus Teilen der Jägerschaft, auch Jungwölfe (Welpen) zu bejagen. Diese Tiere stehen in keinem direkten Zusammenhang mit Nutztierrissen. Wir kritisierten das bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/
Ein Abschuss von Elterntieren während der Aufzuchtphase verstößt zudem gegen grundlegende tierschutzrechtliche Prinzipien.
Der neue revierübergreifende Wolfsmanagementplan Niedersachsen ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. 
Das niedersächsische Kabinett hat den landesweit gültigen Plan beschlossen, nachdem zuvor das Landesjagdgesetz an das Bundesjagdgesetz angepasst wurde. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert grundsätzlich gegen die Abschusspolitik im neuen Wolfs-Managementplan. Abschüsse von Wölfen, egal ob einzelne Tiere oder ganze Rudel, lehnen wir ab. Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art, deren Erhaltung Vorrang haben muss. Einen Wolf auf gut Glück zum Abschuss freizugeben, ist pure Willkür aus dem tiefsten Mittelalter – ein ethischer Bankrott des Naturschutzes, der Racheakte über den biologischen Sachverstand stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  • Die unverzügliche, barrierefreie Veröffentlichung aller relevanten Unterlagen (Rissgutachten, Herdenschutz-Prüfung, genaue Kulisse der Abschussgenehmigung).
  • Eine zeitnahe Aktualisierung der offiziellen Riss-Statistik.

Wir behalten uns vor, Strafanzeigen gegen Ausführende und Entscheider zu erstatten.

Quelle:

https://www.cz.de/lokales/celle-lk/im-celler-nordkreis-soll-ein-wolf-geschossen-werden-kreisjaegermeister-spricht-von-roulettespiel-XENCCBKHKVAWTNZMQLQO5ZWDUQ.html?outputType=valid_amp

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Cuxland: Wölfin erschossen – Genehmigung erst danach veröffentlicht – Strafanzeige

Vor Kurzem wurde im Landkreis Cuxhaven (Stinstedt/Mittelstenahe) eine Wölfin mit der Kennung GW2492f abgeschossen. Eine entsprechende „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ wurde erst jetzt nach dem Abschuss öffentlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt daher Strafanzeige gegen die Aussteller und Ausführenden der Verfügung. Denn diese nachträgliche Veröffentlichung nimmt klagefähigen Verbänden jede Möglichkeit zum Einspruch oder Eilantrag – ein klarer Eingriff in rechtsstaatliche Verfahren.

Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Landrat Thorsten Krüger (SPD) hätte letzte Woche laut einer Pressemitteilung des Landkreises vom 2. März  entsprechende Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit ein paar Tagen sei eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f in Kraft gewesen. „Diese Wölfin ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr dar. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden“, begründet Krüger in der Pressemitteilung. 

Zuletzt sei diese Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt worden sei. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar.

Landesumweltminister Meyer (Grüne) wird in CNV-Medien folgendermaßen zitiert: „Die Ausnahmegenehmigung ist nach Darstellung der Kreisverwaltung intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt gewesen. „Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden“, wird Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer vom Landkreis zitiert. Und: „Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist…“
Fünf Schnellabschussverfahren wurden bereits in Niedersachsen von Gerichten gekippt. In allen diesen Fällen wurde das Schnellabschussverfahren selbst nicht grundsätzlich verboten, sondern die konkrete Genehmigung wegen Verfahrensfehlern (fehlende Anhörung, unzureichende Begründung, keine ausreichende Prüfung von Alternativen) als rechtswidrig eingestuft. Genau diese Punkte (nachträgliche Veröffentlichung, keine Anhörung von Verbänden) sind auch im aktuellen Cuxhaven-Fall (GW2492f) problematisch und werden von uns kritisiert. Deshalb stellen wir Strafanzeige. 

Fragwürdiger Herdenschutz statt Prävention

Offiziell soll GW2492f also tatsächlich alleine für den Übergriff auf eine Schafherde von rund 100 Tieren verantwortlich gewesen sein? Die Tiere wurden angeblich kilometerweit durch die Nacht getrieben. Ob eine einzelne Wölfin dazu allein in der Lage ist, wird von vielen Experten und auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bezweifelt. Ist ein Zaun nicht mehr wirksam und die Herde kann flüchten, reduziert dies auch den Beuterefelex eines Wolfes, denn er kann sich dann einer Beute tatsächlich zuwenden, während die anderen Tiere aus seinem Sichtfeld geraten, also der Reflex nicht mehr ausgelöst wird. Berichte sprechen teilweise von bis zu vier Wölfen, was hier logischer wäre.
Und selbst wenn: Der angebliche „wolfsabweisende Grundschutz“ mit 90-cm-Zäunen (dem gesetzlichen Minimum in Niedersachsen) hat offensichtlich versagt. Ob der Zaun überhaupt unter Spannung stand, ist fraglich. Im Cuxland – einer Region mit zahlreichen Entwässerungsgräben und feuchten Böden – bleiben Zäune an Gräben und Senken häufig ungesichert. Genau dort können Wölfe leicht von unten  oder durch Wassergräben eindringen. Statt immer wieder auf Abschuss zu setzen, müssten Behörden endlich flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz  (höhere Zäune, stromführende Drähte, Herdenschutzhunde, nächtliche Stallung) tatsächlich zeitnah und unbürokratisch fördern und durch die Veterinärämter kontrollieren. Das wäre der einzig nachhaltige Weg.

Die traurige Geschichte der Wölfe im Cuxland

Dieser Abschuss ist leider kein Einzelfall, sondern Teil einer jahrelangen Hetzjagd im Cuxland. Bereits 2017 wurde das damalige Cuxlandrudel fast vollständig illegal ausgelöscht: Die Mutterwölfin lag erschossen auf dem Feld, der Vater „verschwand spurlos“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellte Strafanzeigen und setzte Belohnungen aus. 2021 versuchte Umweltminister Lies (SPD) gleich zwei Rudel per Abschussgenehmigung zu dezimieren. 2022 folgte ein weiterer illegal erschossener Wolf bei Beverstedt-Stubben – erneut Strafanzeige und Belohnung unsererseits. 2025 eskalierte es mit dem Rudel Nordholz: Die Fähe GW2841f stand nach Rissen an Rindern auf der Abschussliste – trotz fehlenden Herdenschutzes bei vielen Haltern. Wir protestierten damals öffentlich gegen diese „weitere Eskalation der Hetzjagd im Cuxland“. Immer wieder das gleiche Muster: Medienpanik, politischer Druck, schnelle Genehmigungen – und Rudel, die plötzlich „verschwinden“ oder gezielt dezimiert werden.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit. Sollte eine Rudelbildung verhindert werden? Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

Sollte mit dem Abschuss eine Rudelbildung verhindert werden?

Wölfin GW2492f wird nicht als Einzelwölfin (territorialer Einzelwolf) gelistet – sondern als Fähe in einem Wolfspaar (bestätigt für 2024/2025, unbestätigt für 2025/2026). Aus den aktuellen Monitoring-Daten (Stand 3. März 2026):

  • Im Territorium Cuxhaven (Niedersachsen) ist GW2492f seit dem Monitoringjahr 2023/2024 als Teil eines Paares dokumentiert.
  • 2023/2024: Paar mit Rüde GW1859m.
  • 2024/2025: Bestätigtes Paar mit Rüde GW3023m (GW2492f als Fähe).
  • 2025/2026: Unbestätigtes Paar, aber Wolfsanzahl derzeit Null!? 
Es gibt keine öffentlichen Informationen über einen bestätigten Abschuss, Verkehrsunfall oder andere dokumentierte Todesursache für GW1859m oder GW3023m in den letzten Monaten/Jahren. Die Daten deuten jedoch auf ein plötzliches Verschwinden hin – typisch für viele Territorien im Cuxland, wo Rudel/Paare oft abrupt „auf Null“ fallen, ohne dass ein klarer Grund (z. B. Totfund) gemeldet wird.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit, die Fähe kann trächtig gewesen sein. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob nicht tatsächlich eine Rudelbildung verhindert werden sollte. Dazu ist die Schießerei im Moment nur ausgesetzt. Sobald das DNA-Ergbnis feststeht und es nicht der „richtige“ Wolf gewesen sein sollte, darf weiter getötet werden. Perverser geht es kaum. 

Wir sagen Nein zu Abschüssen – Ja zu echtem Schutz

Wir lehnen jeden Wolfsabschuss grundsätzlich ab. Der Wolf ist noch immer streng geschützt und tödliche „Entnahmen“ lösen keine Probleme, sondern zerstören intakte Rudelstrukturen und die natürliche Regulation in unseren Ökosystemen. Wir fordern:

  • Sofortige Veröffentlichung aller Ausnahmegenehmigungen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Anhörung anerkannter Naturschutzverbände
  • Strenge Kontrollen des Herdenschutzes statt tödlicher „Lösungen“

Dieser Fall zeigt es wieder einmal deutlich:
Klagefähige Verbände sind wichtig – aber sie allein reichen nicht aus. Wenn Genehmigungen erst nach dem Abschuss veröffentlicht werden, bleibt oft nur noch das nachträgliche Klagen, was der Wölfin jetzt nicht mehr hilft. Was wirklich auch zählt, sind tatkräftige Menschen vor Ort, die Augen und Ohren offen halten, unser internes Wolfsmonitoring (incl. Wolfsschutzpatrouillen, um Wölfe vor Abschuss zu schützen, wie aktuell im Nordschwarzwald) machen, Zäune dokumentieren, damit wir Behörden konfrontieren und die Öffentlichkeit wachrütteln können.
Genau dafür steht Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren. Wir freuen uns über neue Mitglieder aus dem Cuxland, die aktiv werden wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Alarmierender Aufruf: Stoppt die Schießgenehmigung auf Wolf GW3559m im Landkreis Helmstedt!

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind zutiefst empört über die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt (Niedersachsen) vom 28. Mai 2025, die die Tötung des Wolfs GW3559m in den Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erlaubt. Diese Entscheidung ist ein unverzeihlicher Angriff auf den Artenschutz und bedroht die fragile Wolfspopulation. Wir lehnen jeden Abschuss entschieden ab – kein Wolf darf für menschliches Versagen sterben!

Die Verfügung beruft sich auf 20 Rissvorfälle zwischen Juli und November 2024, bei denen 150 Schafe getötet und 47 verletzt wurden. Genetische Analysen schreiben GW3559m gerade Mal 13 dieser Risse zu, zwei weitere gelten als wahrscheinlich. Doch die Wahrheit ist: In über der Hälfte dieser Fälle fehlten wolfsabweisende Zäune! Es ist eine Schande, dass der Landkreis den Wolf zum Sündenbock macht, statt Tierhalter zur Installation effektiver Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit 8.000 Volt, Untergrabschutz oder Herdenschutzhunde zu verpflichten.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
GW3559m ist der Vaterwolf eines Rudels mit Jungtieren – seine Tötung würde die Rudelstruktur zerstören und die Welpen in Gefahr bringen, selbst wenn der Abschuss erst ab August erlaubt ist, um den Welpenschutz zu berücksichtigen.

Schießen bis alle tot sind?

Besonders skandalös ist die Auflage, dass bei einem Irrtum – sollte der falsche Wolf erschossen werden – weitere Wölfe getötet werden dürfen. Diese Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben geschützter Tiere ist unerträglich. Die Verfügung gibt zu, dass GW3559m keine äußerlichen Merkmale zur Identifikation aufweist, was das Risiko eines Fehlabschusses erhöht und beide Elterntiere gefährdet, ohne die die Welpen nicht oder nur schwer überleben können. Folge wäre die Zerstörung eines ganzes Rudels sowie weitere Risse, da unerfahrene Jungtiere auf leichte Beute zurückgreifen müssen. Nur „Autorisierte Berechtigte“ mit speziellem Auftrag dürfen schießen, doch wir vermuten, dass diese vage Formulierung bewusst gewählt wurde, um die Schützen vor strafrechtlicher Verfolgung oder öffentlicher Kritik zu schützen. Diese undurchsichtige Regelung öffnet Tür und Tor für Missbrauch und verwischt die Verantwortlichkeit.

Mobilisierung

Wir kündigen hiermit Strafanzeigen gegen die Entscheider und Ausführenden dieser Verfügung an. Jeder, der einen Wolf tötet, verstößt gegen den Tier- und Artenschutz, da wir keinerlei Abschüsse akzeptieren – weder nach erneuten Rissen, noch unter anderen Bedingungen. Vage Begriffe wie „Autorisierte Berechtigte“ können diese Verantwortung nicht verschleiern. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde im Landkreis Helmstedt zur Mobilisierung auf! Dokumentieren Sie die Zustände von Weidezäunen in den betroffenen Gemeinden und teilen Sie Ihre Beobachtungen bei Spaziergängen mit uns. Fotos und Berichte über unzureichende Zäune oder verdächtige Aktivitäten helfen uns, die Missstände offenzulegen und den Druck auf die Behörden zu erhöhen, um Abschüsse zu verhindern. Werden Sie Mitglied bei uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weder die Bedingung eines erneuten Risses noch der Welpenschutz bis Ende Juli rechtfertigen diese grausame Verfügung – ein Abschuss ist und bleibt ein Abschuss! Wir fordern den Landkreis Helmstedt auf, diese barbarische Entscheidung sofort zurückzunehmen und in effektiven Herdenschutz zu investieren. Nur so können wir eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf sichern – ohne Blutvergießen!

Quelle:

https://www.landkreis-helmstedt.de/downloads/datei/ZjQ0OGM0MzE5OGI3NzhkNCtNRGIvem42S1JNb05HeStTbDAxclNEV0xDeWF1TWtQeTh2a2tLQnhLTlpxa2pMaHBsZG94cHZZZXQyYVhNYTExd00zR2ZtUlRsQnlqVlhHRE5Gci9kNG4razZVK2R1NlB2ZzVkZEVkYnRyb2ZqTlYyaDZZZUJlTzJaV2cvTjho?fbclid=IwY2xjawKk6nZleHRuA2FlbQIxMQABHo8Ac1k8DJOySkggnXeOqR0Q1o0fnnJQLw6VontCcnOvITlTg35Gpo2tcp-c_aem_Fc6xzSRUdnyiHrwbZoCHtg

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Skandal in den Niederlanden: Schießgenehmigung auf Wolf aufgrund von Fake-News?

Ein neuer Tiefpunkt im Umgang mit Wölfen: Die Provinz Gelderland hat am 6. Mai 2025 eine Genehmigung erteilt, einen sogenannten „Problemwolf“ im Nationalpark De Hoge Veluwe abzuschießen – auf Basis von zweifelhaften Beweisen und unter Missachtung elementarer Rechtsgrundsätze. Die niederländischen Naturschützer von „De Faunabescherming“ haben zurecht Einspruch eingelegt und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite, um diesen skandalösen Angriff auf den Wolfschutz anzuprangern!

Ein fragwürdiger Vorfall nach Jahren der Antiwolfspropaganda

Die Begründung der Provinz ist ein angeblicher Angriff eines Wolfs auf eine Joggerin am 13. April 2025. Doch die Umstände dieses Vorfalls sind mehr als fragwürdig. Der Nationalpark De Hoge Veluwe gehört einem privaten Betreiber, der seit Jahren nach dem Leben der Wölfe trachtet. Schon 2022 wurde der Park dafür kritisiert, Wölfe durch Futter anzulocken, um sie dann als „Problem“ darzustellen (Omroep Gelderland, 26. Oktober 2022). Mehrfach hat der Park versucht, Abschüsse zu erwirken – zuletzt wurde ein Antrag am 9. April 2025 abgelehnt, nur vier Tage bevor der Vorfall mit der Joggerin gemeldet wurde. Ist es Zufall, dass dieser „Angriff“ so kurz nach einer weiteren Zurückweisung stattfand?
Beispielfoto Wolf.

Manipulierte Beweise und zweifelhafte DNA

Die Beweislage ist erschütternd schwach. Zeugen äußerten Zweifel, ob es sich überhaupt um einen Wolf handelte – einige vermuteten, es könnte ein Hund gewesen sein (NRC, 15. April 2025). Ein veröffentlichtes Foto des Vorfalls zeigt zudem klare Anzeichen einer Photoshop-Manipulation: Unnatürliche Beleuchtung, fehlende Schatten und scharfe Kanten deuten darauf hin, dass der Wolf nachträglich eingefügt wurde. Auch die angebliche DNA-Bestätigung ist fragwürdig. Die Provinz behauptet, ein DNA-Test habe einen Wolf bestätigt (Binnenlands Bestuur, 6. Mai 2025), doch Berichte vom 14. und 15. April 2025 – sowohl vom Nationalpark, als auch von der Provinz – machten deutlich, dass die Ergebnisse noch ausstehen und die Analyse Wochen oder Monate dauern könnte (Barneveldse Krant, 15. April 2025). „De Faunabescherming“ hat zudem aufgedeckt, dass die Proben nicht aus einer Wunde, sondern von der Kleidung der Joggerin stammen und von einem Jäger – nicht von einem Mediziner – entnommen wurden (@faunabeschermin, 17. April 2025). Solche Proben sind anfällig für Verunreinigungen und unzuverlässig. Es scheint, als wolle die Provinz mit voreiligen Behauptungen den Abschuss rechtfertigen.

Rechtsbruch und Interessenskonflikte

„De Faunabescherming“ hat den Einspruch aus mehreren Gründen eingelegt. Die Provinz hat eine Einspruchsfrist von nur zwei Tagen gesetzt – ein klarer Verstoß gegen niederländisches Recht, das normalerweise sechs Wochen für Einsprüche vorsieht (Omroep Gelderland, 6. Mai 2025). Niko Koffeman, Vorsitzender von „De Faunabescherming“, kritisiert diese Frist scharf: „Das kann gar nicht sein!“ Er vermutet, dass die Provinz den Abschuss schnell durchführen will, bevor die Wahrheit ans Licht kommt. Koffeman wirft der Provinz außerdem vor, als „Pressestelle des Nationalparks De Hoge Veluwe“ zu agieren. Der private Betreiber des Parks verweigert externen Forschern den Zugang, um unabhängige Untersuchungen zu verhindern und hat über Jahre hinweg versucht, Wölfe aus dem Gebiet zu entfernen – sei es durch Paintballwaffen (gerichtlich gestoppt 2024) oder durch gezielte Abschussanträge. Die Nähe zwischen Provinz und Park ist ein klarer Interessenskonflikt.

 

Das linke Bild nudelte die internationale Presse rauf und runter. Doch es gibt noch weitere Fotos. Siehe rechts. @Privat
Basierend auf der Analyse eines Photoshopexperten gibt es starke Hinweise darauf, dass der Wolf im linken Bild per Photoshop eingefügt wurde:
Wir haben die beiden Bilder dem Photoshopexperten Timo K. vorgelegt. Hier seine Einschätzung: „Die Tatsache, dass das rechte Bild den Wolf nicht zeigt, legt nahe, dass entweder zwei Fotos zur gleichen Zeit gemacht wurden (eines mit und eines ohne Wolf) oder dass das linke Bild manipuliert wurde, um den Wolf hinzuzufügen.
  • Die Beleuchtung und Schatten des Wolfs passen nicht zur Umgebung.
  • Die Kanten des Wolfs wirken unnatürlich scharf und nicht vollständig in die Umgebung integriert.
  • Das Fehlen von Interaktion mit der Umgebung (z. B. Schatten, beeinflusstes Gras) unterstützt die Vermutung einer Manipulation.
  • Das Verhalten der Personen (keine Reaktion auf den Wolf) und die Positionierung des Wolfs wirken unnatürlich.
Es ist wahrscheinlich, dass das rechte Bild das Original ist und der Wolf im linken Bild nachträglich eingefügt wurde, möglicherweise um den Vorfall dramatischer darzustellen oder die Abschussgenehmigung zu rechtfertigen. „

Keine Dringlichkeit, keine Gefahr

Koffeman stellt die Dringlichkeit der Maßnahme infrage: „Wenn es wirklich einen gefährlichen Wolf gibt, warum wurde der Park dann nicht gleich nach dem Vorfall geschlossen?“ Tatsächlich blieb der Park drei Wochen lang geöffnet, was darauf hindeutet, dass keine unmittelbare Gefahr bestand. Auch wurden Alternativen wie Vergrämung oder Umsiedlung nicht ernsthaft geprüft, obwohl der Interprovinciale Wolvenplan solche Maßnahmen vorschreibt (Zoogdiervereniging, 17. Februar 2021). Stattdessen greift die Provinz zur radikalsten Lösung: dem Tod eines geschützten Tieres, nur wenige Tage nachdem der Park erneut einen Abschussantrag abgelehnt bekam.

Wölfe verdienen Schutz, keine Verfolgung!

Wölfe sind in Europa eine streng geschützte Art und ihre Rückkehr in die Niederlande ist ein Erfolg des Naturschutzes. Sie regulieren Ökosysteme und bereichern die Biodiversität. Doch statt sie zu schützen, scheint die Provinz Gelderland der wolfsfeindlichen Agenda eines privaten Parkbetreibers zu folgen, der seit Jahren alles daran setzt, Wölfe aus seinem Gebiet zu vertreiben. „De Faunabescherming“ kämpft entschlossen gegen diese Ungerechtigkeit und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite.

Unsere Unterstützung für den niederländischen Naturschutz

Als deutscher Verein können wir keine direkten Forderungen an die niederländischen Behörden stellen, aber wir unterstützen den mutigen Einspruch von „De Faunabescherming“ mit aller Kraft. Wir rufen die Provinz Gelderland auf, die Stimmen der Naturschützer ernst zu nehmen und die Abschussgenehmigung zurückzunehmen. Wir fordern Transparenz: Die Beweise – insbesondere die angeblichen DNA-Ergebnisse – müssen unabhängig überprüft werden. Und wir appellieren an die europäischen Naturschutzbehörden, die Einhaltung der Habitatrichtlinie sicherzustellen, die Wölfe schützt.

Hundebisse in den Niederlanden und Deutschland – Ein Vergleich

Im Kontext des Vorfalls im Nationalpark De Hoge Veluwe, bei dem Zeugen laut NRC (15. April 2025) vermuteten, dass ein Hund – und kein Wolf – die Joggerin gebissen haben könnte, werfen Statistiken zu Hundebissen ein neues Licht auf die Debatte:
Niederlande: Laut inoffiziellen Angaben werden in den Niederlanden jährlich etwa 150.000 Menschen von Hunden gebissen, etwa 1.800 landen in der Notaufnahme und 200 im Krankenhaus  (Wolfsbisse sind in Europa dagegen praktisch nicht dokumentiert). Diese Zahlen sind jedoch nicht offiziell bestätigt, da es keine aktuellen Statistiken von niederländischen Behörden gibt.
  • Deutschland: Laut einem Bericht von „BILD.de“ („In Deutschland: Hunde beißen 21 Menschen tot – in nur fünf Jahren“, 2025) sterben in Deutschland im Schnitt der letzten zehn Jahre fünf bis sechs Menschen jährlich durch Hundeattacken, das entspricht etwa 50 Todesfällen in einem Jahrzehnt. Zusätzlich werden laut X-Posts jährlich 25.000 bis 71.000 Bissattacken durch Hunde verzeichnet zu null dokumentierten Wolfsbissen.
Relevanz für den Vorfall: Die hohe Zahl an Hundebissen in beiden Ländern – im Gegensatz zur extremen Seltenheit von Wolfsbissen – unterstreicht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund für den Vorfall im Nationalpark verantwortlich sein könnte. Angesichts der zweifelhaften Beweislage (manipuliertes Foto, unzuverlässige DNA-Proben) und der Interessen des Parkbetreibers, Wölfe loszuwerden, ist eine unabhängige Untersuchung dringend erforderlich, um die Wahrheit zu klären.
Aber selbst wenn ein Wolf die Joggerin gebissen hätte, würde dies keinen Grund für eine Tötung darstellen, da die Verletzung nicht schwerwiegend war (keine Schließung des Parks, keine weiteren Schutzmaßnahmen). Dies wird durch den Verweis auf den Interprovincialen Wolvenplan untermauert, der nicht-tödliche Maßnahmen vorschreibt.
Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

RLP: Karin Eder (Grüne) will Wolfsvater des Leuscheider Rudels töten lassen

Seit Jahren läuft nicht nur eine regelrechte Kampagne gegen das Leuscheider Rudel, nein, seit Jahren „verschwinden“ immer wieder Familienmitglieder des Rudels, so die Mutter und ein komplettes zweites Rudel. Jetzt will man schon wieder den Tod des Rüden. Eine Schießgenehmigung sei in Vorbereitung. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Gleichzeitig kündigen wir Strafanzeigen gegen Aussteller und Jäger an, sollte  Milan, GW1896m oder ein anderer Wolf erschossen werden, denn es drohen sogar verwaiste Welpen.

 

DNA-Tests hätten bewiesen, dass der Wolf „GW1896m“ im Westerwald zweimal einen Schutzzaun überwunden und Weidetiere gerissen habe. Das teilte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) dem SWR mit. Das Untersuchungsergebnis liege seit Mittwochabend vor.

Beispielfoto Wolfsrudel.

Beide Fälle hätten sich im November im Westerwald ereignet – nicht weit voneinander entfernt. Dabei habe der Wolf insgesamt vier Schafe gerissen. „Das bedeutet für ihn jetzt leider, dass wir hier einen Antrag zur Entnahme stellen müssen“, sagte Eder (Grüne) am Rande der Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Damit solle verhindert werden, dass der Wolf aus dem Leuscheider Rudel das gelernte Verhalten fortsetze und es seinen Jungen beibringe, schreibt der SWR.

Dabei weiß man ganz genau, dass zerschossene Rudel eher mehr statt weniger Risse nach sich ziehen werden, da unerfahrene Jungtiere sich leichter Beute zuwenden. Seit Jahren dokumentieren wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., dass die meisten Weidetiere im Gebiet nicht geschützt sind. Gegen das Rudel laufen ähnliche Kampagnen wie gegen das Rudel von Wölfin Gloria von Wesel in NRW. Sie sind nur nicht so breit in der Öffentlichkeit bekannt. Aber auch in diesem Fall ist es nicht von der Hand zu weisen, dass Risse provoziert werden, um auf Abschussverfügungen hinzuarbeiten.

 

Tatsächlich ist die Abschussverfügung noch nicht in Kraft

Weiter schreibt der SWR, dass der Wolf zeitnah getötet werden soll.  Die beiden räumlich und zeitlich dicht beieinander liegenden Vorfälle seien die gesetzliche Grundlage für den Abschuss, so Eder. Die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord bereite nun die Genehmigung für den Abschuss vor. Professionelle Jäger sollen den Wolf dann töten. Die Entnahme müsse zeitnah umgesetzt werden.

Ausriss aus der Statistik der DBB-Wolf. Seit Jahren wird das Rudel illegal verfolgt. Abwechselnd „verschwanden“ Rüde und Fähe oder Welpen. Das Rudel wird statistisch in NRW geführt, hält sich aber auch in RLP auf.  © http://www.dbb-wolf.de

Ein Pressesprecher des Umweltministeriums bestätigte uns heute am Telefon, dass die Abschussverfügung noch nicht in Kraft sei, aber vorbereitet und zeitnah ausgestellt werden würde. Über welche Risse genau es ging, könne man keine Auskunft geben, in Presseartikeln ist jedoch zu erfahren, dass es lediglich um vier Schafe gehen soll. Zudem leben so wenige Wölfe in RLP, dass ein Abschuss den regionalen Bestand gefährden würde.

In einem weiteren Presseartikel beklagte sich ein Biobauer aus Eitorf darüber, dass ihm ein Kalb gerissen worden sei. Die Zäune, die im Hintergrund des Aufmacherfotos zu sehen sind, bestehen wohl aus Stacheldraht und solche Zäune bieten eben keinen Schutz.

Vier Wolfswelpen ohne Vater und Mutter?

Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) teilte im August noch mit, dass in diesem Jahr mindestens vier Wolfswelpen nachgewiesen worden seien.

Im August wurden vier Wolfswelpen nachgewiesen, die nun so groß sind, wie diese Welpen hier auf dem Foto. Sie können noch nicht alleine jagen und müssen von ihren Eltern mit versorgt werden. © Brigitte Sommer

Unter den Nutztierrissen in NRW wurde der Rudelvater im Sommer an mehreren Rissen nachgewiesen. Von der Mutter des Rudels Fenja GW1999f  gibt es keine aktuellen Nachweise. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Fähe erneut beseitigt worden ist und der Rüde die Welpen alleine durchbringen musste. Genau wie im Fall von Gloria von Wesel würden sich dadurch auch vermehrte Weidetierrisse erklären.

Die Rissliste RLP geht nur bis Ende April 2024. Hier ist zu erkennen, dass praktisch überall kein Schutz vorhanden war.

Man nimmt wohl ganz bewusst in Kauf, dass die Wolfswelpen verhungern könnten.

Abschüsse helfen Bauern nicht

Hier wird einmal mehr deutlich, dass es nicht darum geht, Bauern und Weidetierhalter zu unterstützen, sondern es scheint geradezu um eine Vendetta gegen unschuldige Beutegreifer zu gehen. Auch von Seiten der Bauern und Weidtierhalter scheint kein Wille vorhanden zu sein, die Tiere zu schützen. Absurderweise scheinen sie den Tod ihrer Tiere in Kauf zu  nehmen, nur um Abschussgenehmigungen zu erreichen, die noch mehr Risse nach sich ziehen werden.

Aufgehetzt durch Trolle im Netz arbeitet man auf die Auslöschung kompletter Rudel hin. Statt sich auf die Ermittlung von Straftätern zu konzentrieren, leisten Behörden der Lobby auch noch Gefälligkeitsdienste, in dem sie wirklich absurde Abschüsse erlaubt? Stattdessen sollten endlich die Veterinärämter tätig werden und Haltern den Schutz ihrer Tiere auferlegen.

Update 07.12.2024

Gerichte in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kippen Schießgenehmigungen
Von Wolfsschutz
7. Dezember 2024

Es ist jedes Jahr das Gleiche. Vor Weihnachten scheinen Politiker besonders gut darauf gestimmt zu sein, Schießgenehmigungen zu erteilen. Ob sie bestimmten Jägermeistern damit ein besonders exklusives Jagderlebnis oder Trophäen-Geschenk machen wollen, wissen wir nicht. Fakt ist allerdings auch, dass Gerichte ihnen regelmäßig einen Strich durch die Rechnung machen und das ist auch gut so. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/07/gerichte-in-rheinland-pfalz-und-niedersachsen-kippen-schiessgenehmigungen/

Update, 20.12.2024

Gericht stoppt Abschuss: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-koblenz-toetung-des-leuscheider-wolfsrueden-gw1896m-ist-rechtswidrig/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3RlZ63KXOsV2mg2gisQgFvT_GXjvEGPSpNnZsPJuv5RUQQjea8l31Zris_aem_2E14CffYyQTsCdH_kUgVAA

 

Quelle:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/wolf-westerwald-abschuss-freigegeben-rlp-problemwolf-100.html?fbclid=IwY2xjawG2apFleHRuA2FlbQIxMAABHSC9oV1ygnE2SUqxXtvkwzOA2aNZuTc-Ju0SQwllz4y5G6MIcFxn_XVWmQ_aem_3bQoEVWLRwgdQw-lw3RRVA

https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/rheinland-pfalz-wolf-aus-leuscheider-rudel-soll-abgeschossen-werden-908725

https://www.rhein-zeitung.de/lokales/kreis-altenkirchen/vier-jungtiere-tappen-in-fotofalle-neue-welpen-beim-leuscheider-wolfsrudel_arid-2684634.html

https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise

https://fawf.wald.rlp.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=285717&token=2be5a9756170e405d54b4596353906af963f85c5

http://r

https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Leuscheider+Rudel

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Für Spenden ab 20 Euro gibt es ganz neu unseren exklusiven Wolfskalander für 2025. Wie das Bestellen funktioniert, ist hier ganz genau erklärt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/24/unser-wolfskalender-2025-ist-da/

 

Toter Wolf im Landkreis Wittmund in Niedersachsen: Strafanzeige

Es besteht ein starker Verdacht auf illegale Tötung. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige. Am 25. Mai wurde ein toter Wolfsrüde in Niedersachsen bei Abickhafe entdeckt. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus. Ist das tote Tier der Vaterwolf des Friedeburger Rudels? Wurde etwa sogar das ganze Rudel ausgelöscht? Lesen Sie hierzu unseren Bericht.

Immer mehr Bauern nehmen in sozialen Netzwerken kaum mehr ein Blatt mehr von den Mund. Die Stimmung ist, gerade auch durch Medien und bestimmte Politiker, derart aufgehetzt, dass sich bestimmte Menschen wohl nicht mehr durch Recht und Gesetze daran hindern lassen wollen, Selbstjustiz zu üben. War  dies auch im Fall des Friedeburger Rudels so? Sollte das Rudel ausgelöscht werden? Anfang Mai kommen die Wolfswelpen auf die Welt, können die Eltern sie nicht gemeinsam aufziehen, weil ein Elternteil stirbt, wird es auch für das restliche Rudel schwer, die Kleinen durchzubringen.

Jetzt ist die Zeit der Welpenaufzucht. Auch die Wolfsväter beteiligen sich.

Fakt ist, dass es dort immer wieder zu Rissen an nicht geschützten Tieren kam, was eine regelrechte Hetze gegen das dort lebende Rudel nach sich zog. Es gab sogar eine Schießgenehmigung, die aber von Gerichten wieder gekippt wurde. Auf eine Anfrage beim Landkreis Wittmund, konnte ein Mitarbeiter nicht bestätigen, dass es sich bei dem tot aufgefundenen Wolf um den Friedeburger Rüden handeln würde. Hierzu muss noch das Ergebnis der DNA-Untersuchung abgewartet werden. Allerdings sei anhand der Größe des Kadavers und der Ausprägung sowie des Zustands des Gebisses davon auszugehen, dass es sich bei dem Totfund im Territorium des Friedeburger Rudels um die Überreste eines ausgewachsenen Wolfs handeln würde.

Zum Zeitpunkt des Auffindens sei das Tier bereits im relativ fortgeschrittenen Verwesungsstadium gewesen, daher sei davon auszugehen, dass das Individuum bereits seit einigen Wochen oder gar Monaten tot war. Sollte also sogar die Paarung verhindert werden?

Weiterhin waren nach Auskunft des Mitarbeiters des Landkreises an den Überresten des Wolfs eindeutig Rippenfrakturen zu erkennen, die die Vermutung zulassen würden, dass der Wolf keines natürlichen Todes gestorben ist. Aufgrund dieser Verletzungsmerkmale werden die Überreste des Wolfs hinsichtlich einer illegalen Tötung in Berlin näher untersucht.

Obwohl Wölfe als streng geschützte Art in Deutschland nicht bejagt werden dürfen, schießen auch laut dpa immer wieder Menschen verbotenerweise auf sie. Eine Untersuchung von 1000 toten Wölfen ergab, dass etwa jeder Zehnte davon illegal geschossen wurde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen aber von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus, denn seit einigen Monaten wurden allerdings so viele tote Wölfe gemeldet, dass nur noch etwa jedes zweite Tier in die Wildtierpathologie zum Leibnitz IZW nach Berlin gebracht würde.

Fakt ist, dass das Rudel Friedeburg bis dato nicht im Monitoring der Jäger bestätigt ist. Wurden alle umgebracht und die anderen Tiere nur nicht gefunden?

 

Tatsächlich ist der Status des Friedeburger Rudels bis dato unbestätigt. Der schlimme Verdacht: Wurden sogar alle Rudelmitglieder beseitigt? © Wolfsmonitoring.com – Quelle: http://www.wolfsmonitoring.com

Härtere Gesetze?

Hohe Strafen für illegale Tötungen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Bundesnaturschutzgesetz  verbietet „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“. Die Gesetze sehen also auch harte Strafen vor, doch warum scheinen diese nicht abzuschrecken?

Wird überhaupt ernsthaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre.

Schon der zweite Fall von illegaler Tötung in Niedersachsen? Erst am 21. April war im Territorium Scheeßel ein illegal getöteter Welpe gefunden worden. In dem spektakulärsten Fällen in Niedersachsen aus dem vergangenen Jahr konnte auch noch immer kein Täter ermittelt werden, obwohl es nach unserer Ansicht Indizien dafür geben könnte, dass der „Wolfsripper von Ringelah“ auch auf Menschen übergehen könnte. Erst kürzlich löschte ein Jäger in Baden-Württemberg mit einem Amoklauf seine ganze Familie aus.

 

Weitere Quellen:

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/vermischtes/id_100454180/1000-woelfe-untersucht-kugeln-im-fleisch-nutria-im-magen.html?fbclid=IwY2xjawEQFoVleHRuA2FlbQIxMQABHWdtJAkyT-8LcyEC9E3PSOSCpdYRfpCx8P5Vcb83wMwHV3FpFACAfq3IXg_aem_YT8N3CRn0KwP4rDGl_bF0g

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-mehrere-tote-bei-amoklauf-in-lautlingen-6693b8e90c3ae008ff40cff3

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrag-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-aus-dem-rudel-friedeburg-hat-erfolg-216639.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

Wir freuen uns über Unterstützung

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Schießgenehmigungen: Steuerverschwendungsirrsinn in Niedersachsen

Zehn Abschussverfahren wurden in Niedersachsen genehmigt, zehn sind nach Klagen von Naturschutzverbänden von Gerichten gekippt worden. Die Kosten für die verlorenen Verfahren müssen am Ende die Steuerzahler tragen. Auch die jüngste Schießgenehmigung im Landkreis Aurich wurde gekippt, nun geht der Landkreis gegen das Abschussverbot vor. Die Aussichten auf Erfolg stehen jedoch schlecht. Warum also dieser Zirkus?

Update: Tatsächlich wurde auch diese Schießgenehmigung gekippt:

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerden-gegen-die-gerichtliche-untersagung-des-vollzugs-der-genehmigung-zur-letalen-entnahme-eines-wolfes-erfolglos-233906.html

Wir berichteten bereits hier über die die Steilvorlage, die die jüngste Schießgenehmigung für klagefähige Verbände und Verein darstellte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/05/der-wolf-und-die-sieben-schafe-neuer-schnellschuss-im-landkreis-aurich-in-niedersachsen/

Tatsächlich hatte ein Gericht der Eilverfügung stattgegeben und dort darf bis zur endgültigen Entscheidung kein Wolf erschossen werden. Die Genehmigung gilt zudem nur bis zum 21. Juli 2024. Trotzdem legt der Landkreis nun Beschwerde bei der nächst höheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Würden die Gelder, die das Land und die Landkreise in den Verfahren vergeuden, stattdessen in die Förderung von Zäunen und mehr Personal für eine schnellere und unbürokratischere Entschädigung von Weidetierhaltern gesteckt werden, könnte sich die Stimmung um die Wölfe bei Bauern sicherlich etwas befrieden, doch will man das überhaupt?

Die Antiwolfspropaganda nimmt jedenfalls immer verrücktere Züge an. So fährt die Jägerschaft Aurich mit einer „zweiten Auricher Erklärung“ auf. Deren Ziel ist die Jagd auf Wölfe und die Senkung des Schutzstatus der Wölfe in der EU. Die Jägerschaft ist übrigens in Niedersachsen für das Wolfsmonitoring, als die Überwachung des Bestandes zuständig. Es handelt sich also um die gleichen Personen, die den Wolf bejagen wollen. In unserer Petition fordern wir, den Jägern das Monitoring zu entziehen: http://www.change.org/wolfsmonitoring

Es ist immens wichtig, dass klagefähige Verbände und Vereine auch weiter klagen. Unsere aktive Arbeit vor Ort in den Wolfsgebieten in Niedersachsen ist genauso wichtig und wir brauchen hier ebenso dringend Unterstützung bei unserem internen Monitoring. Wir freuen uns hier über neue Mitglieder, die direkt in den Brennpunktgebieten wohnen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir werten die ständigen Verfahren als reines Propagandamittel, um den Schutz der Wölfe immer mehr aufzuweichen, Stimmung in der Bevölkerung zu machen und gegenüber den Bauern vorzutäuschen, dass man ihre Probleme ernst nehmen würde. In Wirklichkeit liegen deren echten Probleme und Herausforderungen jedoch in ganz anderen Bereichen.

Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Wolf-in-Aurich-Landkreis-geht-gegen-Abschuss-Verbot-vor,wolf5088.html

https://www.pirsch.de/news/wolfsproblematik-ernst-nehmen-jaeger-starten-zweite-auricher-erklaerung-39369?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR3F0liD_iMJT30xc1WULI351jtNLiG7D_Bpu9zXxa4vlU-0Ieajh3jDxDI_aem_eb9gr2RZNlN4HxQqi_I_iQ

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Unser Verein hatte sich vor fünf Jahren gegründet, um Lobbybändeleien von Naturschutzorganisationen etwas entgegen zu setzen. Es braucht nicht mehr, als öffentlich möglichst mit Riesenreichweite und emotionalen Fotos medienwirksam zu verkünden, dass Tiere geschützt werden wollen und schon springen viele wirklich herzensgute Menschen darauf an und unterstützen selbst Jägerstiftungen oder Orgas, in denen Jäger inzwischen im Vorstand sitzen. Große Orgas, die breitflächig staatliche Unterstützung erhalten oder aber Stiftungen, die von Konzernen unterstützt werden, haben natürlich den Nachteil, dass die Forderungen von Lobbyisten aufgeschlossen gegenüber stehen. Tierfreunde erreichen tatsächlich dann das Gegenteil von dem, das sie sich wünschen. Viele Orgas scheinen praktisch von gegenseitigen Interessengruppen übernommen.
Unterstützen Sie bitte kleine Vereine und regionale Vereine.
Auch unser Verein zählt zu den kleinen unabhängigen Vereinen. Wir nehmen keine Regierungsgelder oder Lobbyspenden an. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns, damit wir weiter ein Bollwerk gegen Lobbyismus darstellen können.

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