Gerichte in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kippen Schießgenehmigungen

Es ist jedes Jahr das Gleiche. Vor Weihnachten scheinen Politiker besonders gut darauf gestimmt zu sein, Schießgenehmigungen zu erteilen. Ob sie bestimmten Jägermeistern damit ein besonders exklusives Jagderlebnis oder Trophäen-Geschenk machen wollen, wissen wir nicht. Fakt ist allerdings auch, dass Gerichte ihnen regelmäßig einen Strich durch die Rechnung machen und das ist auch gut so.

Update 20.12.2024:

Die Klage der Naturschutzinitiative e. V. war erfolgreich. Gericht stoppt Abschuss: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-koblenz-toetung-des-leuscheider-wolfsrueden-gw1896m-ist-rechtswidrig/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3RlZ63KXOsV2mg2gisQgFvT_GXjvEGPSpNnZsPJuv5RUQQjea8l31Zris_aem_2E14CffYyQTsCdH_kUgVAA

https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_24-2024_VOE_4_L_1327-24_Beschluss_vom_17-12-2024.pdf?fbclid=IwY2xjawHTZYtleHRuA2FlbQIxMQABHX48nmbuSWdCvr2iS3Ae4QOvmVhzPBbZufNWr9mgQVDGggAigjC4fLsrvA_aem_JYx6TsbiWEkrkhgA-PoM6A

 

Kaum war die Presseinformation über die Abschussverfügung auf den Vaterwolf des Leuscheider Rudels erschienen, ist der Abschuss auch schon wieder per Eilantrag bis zur endgültigen Entscheidung gestoppt worden. Wir hatten hier über die Verfügung berichtet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/29/rlp-karin-eder-gruene-will-wolfsvater-des-leuscheider-rudels-toeten-lassen/

Laut Eilmeldung der Naturschutzinitiative wurde der Abschuss gestoppt: „Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 06.12.2024 mit Beschluss vom 06.12.2024 die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes (GW1896m) außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord vom 4. Dezember 2024 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag wiederhergestellt.“

Beispielfoto Wölfe. ©Brigitte Sommer

Gericht stoppt auch in Niedersachsen eine Schießgenehmigung

Das Verwaltungsgericht Oldenburg verbot bereits laut dpa am 18.11.2024 vorerst den Abschuss eines Wolfs im Landkreis Leer. Entscheidung über den Eilantrag steht auch noch aus.

Nach mehreren Rissen von ungeschützten Schafen und Rindern im Rheiderland hatte der Landkreis Leer am 8. November eine dreiwöchige Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Allein in der Gemeinde Jemgum seien seit Mai dieses Jahres 20 Wolfsangriffe auf Nutztiere nachgewiesen worden, hieß es von der Verwaltung gegenüber der dpa.

Zahlen, die deutlich machen, dass Weidetiere noch immer nicht geschützt werden, sondern auf Abschüsse durch Rissprovokationen hin gearbeitet wird.

Berappen muss die Kosten für unnötige Verfahren wie immer der Steuerzahler.

Quellen:

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/eilmeldung-genehmigung-zum-wolfsabschuss-ausser-kraft/?fbclid=IwY2xjawHA5ndleHRuA2FlbQIxMQABHU7hnoYsbuWSp3I1-Kwufczie81cZvn0r_PpFPAHHq57IV6qrK9cmaEEDA_aem_9xNKd5vosdVK7cL5dR-Q9w

https://www.dieniedersachsen.de/umwelt/verwaltungsgericht-stoppt-wolf-abschuss-im-landkreis-leer-vorerst-2968742

4 Gedanken zu „Gerichte in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kippen Schießgenehmigungen

  1. Ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass in solchen Fällen endlich Recht gesprochen wird und die Gerichte von der Gewaltenteilung Gebrauch machen. Eine Zeitlang hatte man den Glauben an die Gerechtigkeit schon verloren. Trotz allem ist es unfassbar, dass permanent von unwissenden bzw. gewaltbereiten Gruppen von Menschen immernoch (illegal) Abschüsse gefordert werden. Ebenfalls unbegreiflich, ist die Tatsache, dass leider Gewfühllose, Verantwortungslose und Gewaltbereite, Wölfe illegal beseitigen.

  2. die frage nach derstrafrechtlichkeit von mal ebenso genehmigten wolfsabschüssen steht ebenso ungeklärti raum ,wie die frage der rechtmäßigkeit und des korruptionsverdachtes der eu in der herabsetzung der wolfsschutzwürdigkeit.
    ja es hat da evtl. wissenschaftler die von der sache her kompetent wären und die
    anderer auffassung sind. die aber bisher unbewiesen sind und die in der sache wenig objektiv sind ,da sie noch gegenläufige jagdinteressen da selbst haben..also nicht gerade als unbefangen und objektiv gehändelt werden können.
    so bleibt die frage nach der rechtmäßigkeit weiter ungeklärt.und mit ungeklärten,also nicht zureichend einwandfreien wissenschaftlich haltbaren belegen,kann keine urteilskraft rechtlich beshlüsse fassen. auchkeine abstimmungen abhalten..sonst könnten ja noch weitere unwarheiten und unrehtlichkeiten gesetzliche geltung verlangen.
    die causa wolf hat in dereu mittlerweile einen geschmack nach korruption und machtmißbrauch.. und das nicht nur im falle wolf sondern grundsätzlich in der zulässigkeit der so gearteten vertretung….menschenrechtsintern ist sie eh nur minimal.denn eu sachverhalte sind immer prioritär vom souverän selbst ebenso wie bundesangelegenheiten, zu regeln…nicht durch kooruptionsanfällige pseudovertetungen.

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