Wolfsverordnungen in Österreich laut Gerichtsurteil illegal

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könnte die wilden Schießereien auf Wölfe, die einige Bundesländer in Österreich eröffnet hatten, beenden. Dort heißt es nämlich, dass Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter nicht rechtskonform sind. Und auch die Senkung des EU-Schutzstatus wurde im Agrarrat abgeschmettert.

Mit einem Trick hatte man mit dem wahllosen Abschuss auf Wölfe begonnen. Statt wie früher mit Bescheiden zu arbeiten, gegen die Umweltorganisationen vorgehen konnten, versuchte man nun deren Klagemöglichkeiten per Verordnung zu umgehen.

In Osttirol wären seit Mitte Mai zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben, so der ORF am 31. Mai in einer Pressemitteilung. Seitdem würden mehr als 300 Jäger die Tiere verfolgen, um sie zu töten.  In Prägraten wurde eine Prämie von 1.000 Euro für den Abschuss ausgesetzt. Dem Schützen wäre zudem auch noch Anonymität zugesichert worden. Auch diese Jäger sollten sich nun unserer Meinung nach nicht mehr zu sicher fühlen.

Wie schon in Kärnten, Tirol und Niederösterreich sollten ab 1. Juli auch in Oberösterreich per Verordnung Wölfe abgeschossen werden dürfen. Auch in Salzburg wollte man nachziehen.

Längst wissenschaftlich erwiesen: schießt man in Wolfsrudel hinein, erhöhen sich Risse eher noch, weil unerfahrene Jungtiere ohne Eltern nach leichtere Beute greifen. Foto: Säugende Wolfsmutter @Brigitte Sommer

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Nun stellt die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich

Der VwGH habe solchen Umgehungskonstruktionen nun einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, „dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben“, so die Umweltjuristin Lisa Schranz von der Organisation Ökobüro. Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter in mehreren österreichischen Bundesländern wären daher nicht rechtskonform, betonte auch der WWF in einer Pressemitteilung von gestern und sieht einen „Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich“.

In Österreich leben gerade einmal 40 Wölfe

Laut des Leiters des Österreichzentrums Bär-Wolf-Luchs, Albin Blaschka, leben in Österreich zirka 40 Wölfe. 2022 hätten sie rund 800 Schafe und Ziegen auf den Almen gerissen. In der diesjährigen Almsaison seien es bisher etwa 150. Das Monitoring zählt aktuell sieben Rudel und eine Reihe wandernder Einzelwölfe.

Viel mehr tote Schafe durch andere Ursachen

Jedes Jahr werden in Österreich aber auf über 8000 Almen mehr als 300000 Rinder, 100000 Schafe, 10000 Ziegen und 8800 Pferde gealpt (Obweger 2017). Und während es von Wölfen gar keinen Angriff auf Menschen gibt, werden jährlich Menschen von Kühen schwer verletzt oder sogar getötet. Hier noch eine Zahl aus 2021: Im Schnitt kommen pro Jahr auf Österreichs Almen 3300 Schafe ums Leben. Der Anteil an Wolfsrissen beträgt knapp 14 Prozent.

„Die Abschüsse ersparen keinesfalls den Herdenschutz“, sagte Blaschka zur Sächsischen Zeitung. Aber gerade der sollte wohl kein Thema sein. Das Land Tirol erklärte einfach alle 2100 Almen zum Alpschutzgebiet und den Herdenschutz in dem oft steilen Gelände als nicht machbar. Die Almen mit Zäunen zu schützen sei deshalb auch für das Bundesland Salzburg keine Option: „Herdenschutz funktioniert im hofnahen Bereich, die Salzburger Bauern haben bereits mehr als 800 000 Euro dafür investiert“, sagte der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg, Hubert Stock. Aber hoch oben im Gelände sehe es anders aus.

Fünf Wölfe sinnlos erschossen

Besonders aktiv bei der Wolfsbejagung war Österreichs südlichstes Bundesland Kärnten. Hier wurden nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen eineinhalb Jahren fünf als problematisch eingestufte Tiere erschossen.

Dabei gebe es bereits 70 Almen, die Herdenschutz erfolgreich praktizieren, so die Tierschutzorga VGT. Obmann Martin Balluch schickte eine Rechnung für einen Rehschutzzaun für seine Jungbäume an Wolfshetzer. Die illegale Ausrottung des Wolfes führe zu einer Schädigung des Ökosystems, so sein Argument. Die wichtige Rolle der großen Beutegreifer fiele dadurch aus. Und neben der Funktion als Gesundheitspolizei, schütze der Wolf u.a. vor zu starkem Verbiss. Österreich hätte deshalb die mit Abstand größte Rehdichte in ganz Europa. Mit Wölfen würde sich die Rehpopulation einem ökologisch verträglichen Maß nähern und damit den Jungwuchs im Wald fördern. Deswegen hätten seine  gepflanzten Jungbäume mit Zäunen geschützt werden müssen.

Erneuter Vorstoß auf Senkung des Schutzstatus des Wolfs in der EU abgeschmettert

Politiker der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ wollen den Druck in Richtung Brüssel hochhalten. Die EU habe verschlafen, den Schutzstatus des Wolfs anzupassen.

Bär und Wolf waren am 26. Juni unter anderem Thema des EU-Agrarrats in Luxemburg. In einer auf Initiative von Rumänien abgehaltenen Aussprache forderte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) erneut länderübergreifende Maßnahmen und eine „praxisnahe Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfs“.

Rumänien forderte einen Paradigmenwechsel der bisherigen EU-Politik gegenüber „Beutegreifern“ und „innovative Lösungen“, um ein gedeihliches Zusammenleben von Mensch und Tier weiter zu ermöglichen. Man müsse der „realen Situation Rechnung tragen“.

Diese zeige etwa, dass in Rumänien zwei Drittel des europäischen Braunbärenbestands angesiedelt seien, der durch die wachsende Zahl vermehrt Probleme in Landwirtschaft und Tourismus verursache. „Wir sprechen von 8.000 Bären. Und die Zahl steigt“, so die rumänische Vertreterin.

Weg zur Koexistenz

Die größten Probleme seien aber Wölfe. In der Slowakei habe ein Wolfsrudel in der vergangenen Woche 300 Schafe angegriffen, von denen zwei Drittel dabei getötet oder verletzt wurden, hieß es seitens des Nachbarlandes, das ebenso wie Tschechien Rumäniens Vorstoß auf EU-Ebene unterstützte.

Es sei Zeit, den Schutzstatus bestimmter Arten zu überdenken, hieß es von tschechischer Seite. Dieser Haltung schlossen sich andere Ländervertreter an. Einzig Deutschland sah zwar „einen schwierigen Weg zur Koexistenz“ mit den Großraubtieren, aber für eine Änderung der 1992 beschlossenen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie „derzeit keinen Handlungsbedarf“, heißt es in einer Pressemitteilung des ORF.

Mindestens fünf Wölfen kostete eine Politik, die sich nicht nach dem Wohl der Allgemeinheit richtet, sondern ganz offensichtlich den Wunsch nach Trophäen erfüllt und dazu noch leichtgläubigen Bauern einen Sündenbock serviert hat, das Leben. Den Entscheidern muss von Anfang an klar gewesen sein, dass Verordnungen zum Wolfsabschuss rechtswidrig gewesen sein müssten, denn sonst hätte man nicht gleichzeitig eine Änderung der FFH-Richtlinie in Brüssel angestrebt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass mit dieser Klientelpolitik nun aufgeräumt wird und dies auch ein Schlaglicht auf Vorgänge in Deutschland wirft.

Quellen:

https://orf.at/stories/3321738/

https://www.saechsische.de/politik/international/oesterreich-und-schweiz-senken-die-abschuss-huerden-fuer-woelfe-5878545.html?fbclid=IwAR3fnTQKZYmwGq90FN2TPtemabVCBnJOZM_NQj86orPVEvy1Zr-9KiqE1jE

https://www.facebook.com/reel/286610863734820

https://www.oekobuero.at/

https://www.wwf.at/

https://orf.at/stories/3318646/

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/woelfe-rissen-heuer-450-schafe-109691149

Abschussantrag für einen Wolf in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt

Es klingt nicht nur unglaublich, es ist auch so. Weil ein Kind wohl am 23. Juli 2021 auf einem Radweg zwischen Wittenhaben und Hullerbusch einen Wolf gesehen haben will, stellten die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft und ein Jäger noch am gleichen Tag einen Antrag auf Abschuss des Tieres. Wohl ohne überhaupt zu überprüfen, ob es sich denn wirklich um einen Wolf gehandelt hat. Monatelange Überwachung des Gebietes mit Wildkameras ergab nämlich, dass sich dort gar keine Wölfe aufhalten. Völlig zu Recht wurde der Antrag jetzt abgelehnt.

Beispielbild Wolf @Brigitte Sommer – Oft werden Hunde mit Wölfen verwechselt. Seit ihrer Rückkehr vor 20 Jahren nach Deutschland wurde kein Mensche durch einen Wolf verletzt. Auch kein Kind.

Der Nordkurier schreibt in einem gestern erschienen Online-Artikel, dass bei der Entscheidung, den Wolf nicht abzuschießen, das Schweriner Landwirtschaftsministerium, in dessen Zuständigkeit der Umgang mit dem geschützten Tier fällt, ein erhebliches Wörtchen mitgesprochen haben dürfte: Die offizielle Mitteilung hätte der Nordkurier nach mehrmaligem Nachfragen aus dem Backhaus-Ministerium erhalten.

Begründung: „Der von Ihnen genannte Antrag auf eine Entnahme von Wölfen wird von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde, dem Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zurückgewiesen werden“, heißt es darin. Begründet wird die Entscheidung mit den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für einen Wolfs-Abschuss. „Kritische Nahbegegnungen von Wölfen und Menschen konnten nicht festgestellt werden.“

Quelle: https://www.nordkurier.de/neustrelitz/wolf-darf-nicht-abgeschossen-werden-1846383112.html?fbclid=IwAR3BO5NuXSKnEO0HMhc18g_Mi4l0kjF5vWbx9ajkvJ9wy0FXhu1IKmorOQg

Wegen so etwas wird sofort von einem Jäger der Abschuss eines Wolfs gefordert. Wie Jäger aber Kindern schwerste Schäden zufügen, weil sie mit ihrer Waffe und ihren Augen gar nicht umgehen können, zeigt dieses Beispiel aus Thüringen. Das Kind leidet noch immer an den Schussfolgen eines Jägers:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/gera/prozess-jagdunfall-saara-100.html

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement