Rechtssieg für Milan, eine neue Wolfsmutter und ein trauriger Welpentotfund im Leuscheider Gebiet

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Beschwerde des Landkreises Olpe gegen den gerichtlich verhängten Abschuss-Stopp für den Wolf „Milan“ (GW1896m) unanfechtbar zurückgewiesen. Während aktuelle Nutztierrisse im Landkreis Olpe darauf hindeuten, dass der Rüde weiterhin in der Region präsent ist, weisen Aktive von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor Ort gravierende Defizite beim Herdenschutz nach. Parallel dazu belegen ein Welpen-Totfund und der Nachweis einer Fähe mit Milchleiste im alten, grenzüberschreitenden Leuscheider Territorium, dass Teile des Rudels dort noch sind, doch sicher sind sie nicht. 

OVG Münster bestätigt Ermessensfehler des Kreises Olpe

Mit Beschluss vom 13. Juli 2026 wies der 16. Senat des OVG Münster die Beschwerde des Landkreises Olpe gegen die vorherige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurück. Damit bleibt der Vollzug der Abschussverfügung im Hauptverfahren weiterhin ausgesetzt. Die Richter rügten ausdrücklich fundamentale Mängel bei der behördlichen Sachverhaltsaufklärung. Die Annahme, der Wolf habe gelernt, Schutzmaßnahmen systematisch zu überwinden, erwies sich juristisch als nicht tragfähig. Von 56 dokumentierten Rissvorfällen in NRW wies lediglich ein einziger Fall einen mängelfreien Grundschutz auf. Zudem versäumte es der Kreis, vor Erlass der Genehmigung konkrete Informationen über den tatsächlichen Zustand der Einzäunungen in den betroffenen Jagdrevieren einzuholen. Unsere Dokumentationen könnten auch zur Entscheidungsfindung beitgetragen haben. Wir zeigten einen Teil der Zäune hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/19/nrw-eilentscheidung-zu-wolf-milan-abschuss-zunaechst-gestoppt-doch-die-gefahr-bleibt/
Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht auch im Hauptverfahren so urteilen wird. Geklagt hatte die NI.
Beispielfoto Wolf.

Risse als Präsenzbeleg: Faktischer Herdenschutz im LK Olpe und Umgebung inexistent

Weitere Nutztierrisse im Landkreis Olpe werten wir als deutliche Belege dafür, dass „Milan“ das Gebiet keineswegs verlassen hat, sondern weiterhin dort aktiv ist. Die Schuldzuweisungen an das Tier entbehren jedoch jeder Grundlage. Aktive unseres Vereins dokumentieren bei Vor-Ort-Dokumentatioen im Landkreis Olpe fortlaufend, dass Weidetiere flächig ungeschützt gehalten werden. Hier unsere zweite Vorsitzende Ulrike De Heuvel am 5. Juli in Wenden.
So sehen Zäune um Weihnachtsbaumplantagen im LK Olpe weiterhin aus. Foto: privat.

 

Überall schießen Hochsitze wie Pilze aus dem Boden. Man hat sich wohl bereits auf eine Wolfsjagd gefreut. © privat
Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen über die Förderrichtlinien Wolf eine vollständige, landesweite Finanzierung von Präventionsmaßnahmen anbietet, scheitert die Umsetzung an der offenen Verweigerungshaltung vieler Halter. Exemplarisch steht hierfür die Haltung bestimmter landwirtschaftlicher Betriebe – wie Betreiber von Weihnachtsbaumplantagen, die Schafe zur Unkrautregulierung nutzen. Statt die bereitgestellten staatlichen Gelder abzurufen und wolfsabweisende Zäune zu installieren, wird öffentlich damit gedroht, die Tierhaltung lieber komplett einzustellen, als die Herden zu schützen. Diese bewusste Blockadehaltung provoziert gezielt Übergriffe, um behördliche Abschussgenehmigungen zu erzwingen.

Dynamik im alten Revier: Neues Leben und ein trauriger Totfund

Völlig unabhängig von der Situation im Sauerland zeigt die biologische Erfassung im alten Kerngebiet des Leuscheider Rudels (NRW/RLP) eine fortschreitende Populationsdynamik. Mittels Monitoring wurde im angestammten Territorium eine Fähe mit ausgeprägter Milchleiste (Gesäuge) nachgewiesen, was die Existenz eines diesjährigen Wurfs zweifelsfrei belegt. Allerdings kann es nicht die bisherige Wolfsmutter GW1999f sein. Dieses Tier wurde im September 2025 auf der rheinland-pfälzischen Seite des Territoriums skelettiert aufgefunden. GW1999f war eine Tochter der ersten standorttreuen Fähe im Leuscheider Rudel und hatte das Territorium im Jahr 2022 übernommen, nachdem deren Mutter verschwunden war. In den Folgejahren verpaarte sich GW1999f mehrmals mit dem Rüden GW1896m, also mit Milan. Er wurde im Leuscheider Rudel zuletzt am 30. September 2025 in Windeck nachgewiesen. Danach wanderte der Wolfsrüde in den Oberbergischen Kreis ab. Im Kreis Olpe riss er mehrere absolut ungeschützte Schafe, es kam zur Abschussgenehmigung, die das Gericht letztendlich, wie aktuell, kippte.

Das Leuscheider Rudel zählt zu den meist verfolgten Rudeln in Deutschland. Sogar unser Vorstand wurde dort bei einer Recherche bereits angegriffen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Leuscheider+Rudel+

Diese positive Nachricht von der trächtigen Wölfin wird jetzt aber durch eine amtliche Mitteilung der Koordinierungsstelle „Wolf und Luchs RLP“ vom 14. Juli 2026 überschattet: Bereits am Dienstag, dem 07. Juli 2026, wurde in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Landkreis Altenkirchen) ein weiblicher Wolfswelpe aus dem aktuellen Jahrgang tot aufgefunden. Der Fundort liege im Zentrum des Leuscheider Reviers, heißt es. Weitere Informationen gibt es nicht. In der Liste der DBB-Wolf taucht der Fall nicht auf. Wir stellen nun eine UIG-Anfrage, da wir durchaus befürchten, dass das Wolfsbaby illegal beseitigt worden sein könnte.

Wir raten zu Spaziergängen im LK Olpe und im Gebiet des Leuscheider Rudels

Zweite Vorsitzende Ulrike de Heuvel am 5. Juli 2026

Amtliche Intransparenz blockiert Naturschützer

Erschwert wird die Arbeit im Wolfsmanagement durch die mangelhafte Informationspolitik der Behörden. Die offizielle Liste der Nutztierschäden in Nordrhein-Westfalen wurde seit mehreren Wochen nicht aktualisiert. Die Liste von RLP auch nicht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert diese Intransparenz scharf: Sie entzieht der Öffentlichkeit die datenbasierte Grundlage, schürt unbegründete Ängste und verhindert eine sachliche Debatte. Die aktuellen Risse konnten wir uns lediglich durch Artikel in Zeitungen zusammen reimen. 
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:
  • Die unverzügliche Aktualisierung des amtlichen Schadensregisters durch die zuständigen Ämter
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

3 Gedanken zu „Rechtssieg für Milan, eine neue Wolfsmutter und ein trauriger Welpentotfund im Leuscheider Gebiet

  1. Ich möchte Euch heute ein wenig mitnehmen in das Reich unserer kleineren Brüder und Schwestern, der Tierwelt, dem Reich der Natur, ihrem Zuhause und auch unserem Zuhause.

    https://t.me/maraswelt/48513
    https://t.me/maraswelt/48542

    Das Zuhause, über das auch Manfred Kyber in seinen Geschichten wie dieser
    Das Land der Verheißung – https://projekt-gutenberg.org/authors/manfred-kyber/books/balduin-brummsel-und-andere-tiergeschichten/chapter/15/ berichtet.

    Ich meine es war Theodor Heuss, der erste Bundespräsident der neuen BRD, der mal gesagt hat: Die Jagd ist eine besondere Form der Geisteskrankheit.

    Wie krank muß der Geist eines ‚Menschen‘ sein, der doch vorgibt, menschlich zu sein und zu handeln, der in das Heim der Tiere, den Wald, eindringt, um seine Bewohner meuchlings zu ermorden. Dabei legt er dann Wildstrecken der Tiere an, die er waidmännisch (manchmal vielleicht sogar korrekt) zur Strecke gebracht hat, die dann mit großem Halalilala verblasen wird. Ob es ein Reh, einen Hirsch oder einen Fuchs wohl interessiert, ob sie waidmännisch korrekt ums Eck gebracht, gemordet wurden?
    Und das ist die Crux von Wolf und Fuchs. Sie töten nicht waidmännisch korrekt.

    Doch schaut Euch die Bewohner des Waldes an wie sie sich alle derart fürsorglich, selbstlos und intensiv um ihre Jungen kümmern, sie versorgen, ihnen alles mitgeben, um ihren weiteren Weg zu gehen.

    Sind sie zudem auch noch wunderschön anzuschaun!

    Wie kann man so was Schönes und Erhabenes meuchelmorden?
    Wie kalt muß das Blut derer bereits sein, wie kalt das Herz, daß sie sich dazu herablassen.

    Und hier möchte ich mit einer anderen Geschichte von Manfred Kyber schließen,
    Nachruhm – https://projekt-gutenberg.org/authors/manfred-kyber/books/balduin-brummsel-und-andere-tiergeschichten/chapter/14/

    Das Leben, die Schöpfung vergißt und vergibt nicht.
    Vergebung muß besonders bei solchen Vergehen erdient werden.

  2. erfreulich ist die realistische konstatierung des ovg Münsters und die Beurteilung der sachverhalte des unzureichenden geschützten weideviehs.zu einer Auflage der zureichenden wdidetierschutzes kam
    das ovg. Allerdings nicht
    Muss es auch nicht denn der ist sache
    Der landwirtschaftämter ordningsämter u.selbstvdrständliche rechtliche Grundlage für die Tierhaltung,insbesondere.die weidedtierhaltung.jedweder der nicht zurei hend schützt,handelt illegal strafrechtsrelevant.das ovg hat den lk Olpe wohl aber auch nicht exemplarisch verwarnt und das AG arnsberg gerügt.wegen amtmissbräuchlicher rechtsbeugung.ü.politisch motivierter
    missbräu hlichen Nutzung juristischer institutionen.was der Sache des rechtes in der causa canis lupus gegen raubmörderische Ideologien
    im philosophisch aufklärendem sinn
    eine Fackel in der Dunkelheit hätte sein können.so ist sie nur mit gedämmten schein sichtbar
    Der sachverhalt ist jedoch bundesweit der Fall.das grosse wolfsmorden ist eine zutiefst rechtstaatswidrige verwerflichkeit,eine Umkehrung des Prinzips verantwortung unddes rechtsstaatlichen ind logischen plausibilitätsprinzip.ein kriminelles zerstören verantwortungsethischer
    rechtsstatlichkeit.ein politisches staats und europaverbrechen.

  3. Ich denke ke wir sind uns einig darüber,dass dieses von der leuyen über Europa initiierte wolfsmorden,eine perfide politisch psdudopopulistische rechtswidrige rechtssache ist. Und diese durch den eugh zeitnah zu untersuchen und rechtsstaatliche Korrekturen bis zur
    weiteren Gültigkeit zwingend notwendig auferlegt werden müssen
    Der eugh kann dieses hganze wolfsmorden ähnlich h wie das ovg,wegen fehlender rechtsstaatlichen
    Und logischer Plausibilität als nicht rechtsgültig demaskieren u
    Für ungültig auch strafrechtsrelevant für ungültig erklären
    Denn auch politische Kriminalität ist strafrechtsrelevant,selbst wenn sie von denen begangen werden ,die sich wehrende opfer als kriminelle diskriminieren.
    Etwa in der klimamenschrechtsveruntreuungen von. brdregierungen…oder bei sozialstaatsabbau.sozialstaatlichkeit
    Ist menschenrechtsinternität und stützt die menschen in ihren grund und Menschenrechten.
    Die Frau des sauerland Merz soll übrigens die Leitung des AG.arnsberg
    inne haben.da s heißt wohl der parteiwille stärker als das re chtsverständnis gewesen zu sein.juristische Schützenhilfe für
    parteiideologisches…ohne zureichende objektivität und rechtdplausibilität.eigentlich unhaltbar
    Ein derartiger amtsmissbrauch.
    Jedenfalls Nicht hinreichend zukunfsfähig..das arnsberger rechtsgeschehen.rechtsstaatsexternes handeln…so was im sauerland…nee
    Aber auch…Wie kann es denn aber auch wieder nur.tja ob das so weiter de jure ind de facto Personell bleiben kann.rechtswidriges handeln im Amt
    Kann ja auch eine strafermittlung notwendig machen.denn eine hi reichende Sorgfaltspflicht ist von Richtern schon zwingend notwendig zu erwarten,ja berufvoraussetzung.
    Und plausibilitätslogik sollte man schon beachten,wenn man sich richterlich vernehmen lassen will.
    Der ehemalige bundesverfSsungsgerichtpresident
    vereinte ja auch bereits man könne den sozialstaat in Krisenzeiten qualitativ herabwürdigen.ob er den armutsbericht der evangel.kirche für 2025 da bereits konstatiert hatte ist nicht bekannt,aber dass sein Argument jesuitisch,nur halb wahr ist erschließt sich. logisch ganz einfach und leicht.die herbeigezogen Krisen dürfen nicht selbstgemacht,hausgemacht,also von vorgängerinnen der in diesem Fall cducsuspd gemacht worden sein.
    tja und das. un wieder sind die meisten oder doch zu viele.und gerechtigkeit ist ein Muss jeder juristerei nach den conditio Human
    u.auch der staatslegalität sowie Legitimität.wusste schon der interessante rechtsethikprofessor herr dr.Radbruch in der Weimarer Zeit.zu bemerken.recht ohne Plausibilität und gerechtigkeit sei nichts anderes als willkür.daher erst wird den bedürftigen und beladenen geholfen und ein reicher kommt nicht eher zur Ruhe
    bis er oder die politischen Mittäterbei der steuerbetrügerei,
    Ihre gerichtliche strafe und Regress hinreichend abgegolten haben.cum ex kann also nicht verjähren,es handelt sich um organisierte steuer und politische vertuschungskriminalität in menschen und grundrechtswidrigem ausmass.um es genau zu sagen um ein politisches staatsverbrechen.
    100 Milliarden im Jahr seit 30 bis 40 Jahren.da wusste kein Finanzminister von..Wie auch..????? Was???
    Der staat hat das vertrauen. nicht verdient von dem er lebt.

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