Rechtssieg für Milan, eine neue Wolfsmutter und ein trauriger Welpentotfund im Leuscheider Gebiet

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Beschwerde des Landkreises Olpe gegen den gerichtlich verhängten Abschuss-Stopp für den Wolf „Milan“ (GW1896m) unanfechtbar zurückgewiesen. Während aktuelle Nutztierrisse im Landkreis Olpe darauf hindeuten, dass der Rüde weiterhin in der Region präsent ist, weisen Aktive von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor Ort gravierende Defizite beim Herdenschutz nach. Parallel dazu belegen ein Welpen-Totfund und der Nachweis einer Fähe mit Milchleiste im alten, grenzüberschreitenden Leuscheider Territorium, dass Teile des Rudels dort noch sind, doch sicher sind sie nicht. 

OVG Münster bestätigt Ermessensfehler des Kreises Olpe

Mit Beschluss vom 13. Juli 2026 wies der 16. Senat des OVG Münster die Beschwerde des Landkreises Olpe gegen die vorherige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurück. Damit bleibt der Vollzug der Abschussverfügung im Hauptverfahren weiterhin ausgesetzt. Die Richter rügten ausdrücklich fundamentale Mängel bei der behördlichen Sachverhaltsaufklärung. Die Annahme, der Wolf habe gelernt, Schutzmaßnahmen systematisch zu überwinden, erwies sich juristisch als nicht tragfähig. Von 56 dokumentierten Rissvorfällen in NRW wies lediglich ein einziger Fall einen mängelfreien Grundschutz auf. Zudem versäumte es der Kreis, vor Erlass der Genehmigung konkrete Informationen über den tatsächlichen Zustand der Einzäunungen in den betroffenen Jagdrevieren einzuholen. Unsere Dokumentationen könnten auch zur Entscheidungsfindung beitgetragen haben. Wir zeigten einen Teil der Zäune hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/19/nrw-eilentscheidung-zu-wolf-milan-abschuss-zunaechst-gestoppt-doch-die-gefahr-bleibt/
Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht auch im Hauptverfahren so urteilen wird. Geklagt hatte die NI.
Beispielfoto Wolf.

Risse als Präsenzbeleg: Faktischer Herdenschutz im LK Olpe und Umgebung inexistent

Weitere Nutztierrisse im Landkreis Olpe werten wir als deutliche Belege dafür, dass „Milan“ das Gebiet keineswegs verlassen hat, sondern weiterhin dort aktiv ist. Die Schuldzuweisungen an das Tier entbehren jedoch jeder Grundlage. Aktive unseres Vereins dokumentieren bei Vor-Ort-Dokumentatioen im Landkreis Olpe fortlaufend, dass Weidetiere flächig ungeschützt gehalten werden. Hier unsere zweite Vorsitzende Ulrike De Heuvel am 5. Juli in Wenden.
So sehen Zäune um Weihnachtsbaumplantagen im LK Olpe weiterhin aus. Foto: privat.

 

Überall schießen Hochsitze wie Pilze aus dem Boden. Man hat sich wohl bereits auf eine Wolfsjagd gefreut. © privat
Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen über die Förderrichtlinien Wolf eine vollständige, landesweite Finanzierung von Präventionsmaßnahmen anbietet, scheitert die Umsetzung an der offenen Verweigerungshaltung vieler Halter. Exemplarisch steht hierfür die Haltung bestimmter landwirtschaftlicher Betriebe – wie Betreiber von Weihnachtsbaumplantagen, die Schafe zur Unkrautregulierung nutzen. Statt die bereitgestellten staatlichen Gelder abzurufen und wolfsabweisende Zäune zu installieren, wird öffentlich damit gedroht, die Tierhaltung lieber komplett einzustellen, als die Herden zu schützen. Diese bewusste Blockadehaltung provoziert gezielt Übergriffe, um behördliche Abschussgenehmigungen zu erzwingen.

Dynamik im alten Revier: Neues Leben und ein trauriger Totfund

Völlig unabhängig von der Situation im Sauerland zeigt die biologische Erfassung im alten Kerngebiet des Leuscheider Rudels (NRW/RLP) eine fortschreitende Populationsdynamik. Mittels Monitoring wurde im angestammten Territorium eine Fähe mit ausgeprägter Milchleiste (Gesäuge) nachgewiesen, was die Existenz eines diesjährigen Wurfs zweifelsfrei belegt. Allerdings kann es nicht die bisherige Wolfsmutter GW1999f sein. Dieses Tier wurde im September 2025 auf der rheinland-pfälzischen Seite des Territoriums skelettiert aufgefunden. GW1999f war eine Tochter der ersten standorttreuen Fähe im Leuscheider Rudel und hatte das Territorium im Jahr 2022 übernommen, nachdem deren Mutter verschwunden war. In den Folgejahren verpaarte sich GW1999f mehrmals mit dem Rüden GW1896m, also mit Milan. Er wurde im Leuscheider Rudel zuletzt am 30. September 2025 in Windeck nachgewiesen. Danach wanderte der Wolfsrüde in den Oberbergischen Kreis ab. Im Kreis Olpe riss er mehrere absolut ungeschützte Schafe, es kam zur Abschussgenehmigung, die das Gericht letztendlich, wie aktuell, kippte.

Das Leuscheider Rudel zählt zu den meist verfolgten Rudeln in Deutschland. Sogar unser Vorstand wurde dort bei einer Recherche bereits angegriffen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Leuscheider+Rudel+

Diese positive Nachricht von der trächtigen Wölfin wird jetzt aber durch eine amtliche Mitteilung der Koordinierungsstelle „Wolf und Luchs RLP“ vom 14. Juli 2026 überschattet: Bereits am Dienstag, dem 07. Juli 2026, wurde in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Landkreis Altenkirchen) ein weiblicher Wolfswelpe aus dem aktuellen Jahrgang tot aufgefunden. Der Fundort liege im Zentrum des Leuscheider Reviers, heißt es. Weitere Informationen gibt es nicht. In der Liste der DBB-Wolf taucht der Fall nicht auf. Wir stellen nun eine UIG-Anfrage, da wir durchaus befürchten, dass das Wolfsbaby illegal beseitigt worden sein könnte.

Wir raten zu Spaziergängen im LK Olpe und im Gebiet des Leuscheider Rudels

Zweite Vorsitzende Ulrike de Heuvel am 5. Juli 2026

Amtliche Intransparenz blockiert Naturschützer

Erschwert wird die Arbeit im Wolfsmanagement durch die mangelhafte Informationspolitik der Behörden. Die offizielle Liste der Nutztierschäden in Nordrhein-Westfalen wurde seit mehreren Wochen nicht aktualisiert. Die Liste von RLP auch nicht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert diese Intransparenz scharf: Sie entzieht der Öffentlichkeit die datenbasierte Grundlage, schürt unbegründete Ängste und verhindert eine sachliche Debatte. Die aktuellen Risse konnten wir uns lediglich durch Artikel in Zeitungen zusammen reimen. 
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:
  • Die unverzügliche Aktualisierung des amtlichen Schadensregisters durch die zuständigen Ämter
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

NRW – Eilentscheidung zu Wolf Milan: Abschuss zunächst gestoppt – doch die Gefahr bleibt!

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Abschussverfügung gegen den Wolf GW1896m, genannt „Milan“, im Eilverfahren vorerst gestoppt. Ein großer Erfolg für den Naturschutz. Doch Entwarnung gibt es nicht: Das Hauptverfahren läuft weiter, die Gefahr einer illegalen Beseitigung ist real. Zudem offenbart die behördliche Abschussgenehmigung eine juristische Absurdität, während wir vor Ort auf Zustände stoßen, die man nur als blanke Rissprovokation bezeichnen kann, denn die Tiere sind noch immer nicht geschützt. Hier unsere Dokumentation. 

Update 22.06.26: Die endgültige Entscheidung im Eilverfahren lautet abermals, dass Milan nicht abgeschossen werden darf: https://www.vg-arnsberg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/03_260622/index.php

Der blanke Wahnsinn: Abschuss auf Verdacht und „Verwechslung“ von der Behörde erlaubt

Die Pressemitteilung des klagenden Verbandes NI legte offen, wie willkürlich und absurd die Behörden diese Abschussgenehmigung gestrickt hatten. Die Verfügung war nämlich nicht nur auf Milan (GW1896m) ausgestellt, sondern erlaubte explizit auch den Abschuss eines „vergleichbaren Wolfes“, sollte Milan nicht zweifelsfrei identifiziert werden können. Das ist ein biologischer und juristischer Offenbarungseid der Genehmigungsbehörde! Hier sollte offenbar einfach irgendein Wolf sterben, um die Gemüter zu beruhigen. Dabei ist zur Zeit auch der Elternschutz zu beachten. Es ist absolut ungeheuerlich und rechtsstaatlich hochgradig bedenklich, dass eine Behörde ein Todesurteil auf bloßen Verdacht oder gegen ein völlig unbeteiligtes Tier ausstellt. Vorher könnte die Behörde sogar massiv versucht haben, Naturschützer zu täuschen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/12/nrw-abschuss-skandal-um-wolf-milan-taeuscht-das-ministerium-gezielt/

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

 

Gericht bestätigt: Nicht einmal Grundschutz vorhanden

Das Verwaltungsgericht hat dieser behördlichen Willkür nun zunächst einen Riegel vorgeschoben. In seiner Begründung stellte das Gericht deutlich klar, dass in der Mehrzahl der untersuchten Vorfälle überhaupt kein Grundschutz vorlag. So betonte das Gericht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entnahme schlicht nicht erfüllt sind, wenn Halter ihre Tiere ungeschützt auf die Weide stellen. Wie wir bereits berichteten, war nur in einem Fall überhaupt Grundschutz vorhanden. Es darf nicht sein, dass der Wolf mit dem Leben für das Versäumnis von Tierhaltern bezahlt.
Doch was bedeutet „kein Schutz“ eigentlich in der Realität? Da sich viele Menschen unter diesen behördlichen Formulierungen wenig vorstellen können, haben wir die Situation vor Ort dokumentiert. Die Bilder sprechen eine eindeutige Sprache.

Gedeckter Tisch: Rissprovokationen auf Weihnachtsbaumplantagen

Wir haben das betroffene Gebiet genau inspiziert und trafen auf eine Situation, die fassungslos macht. Beim exakt gleichen Tierhalter, bei dem es bereits zu Rissen gekommen war, fanden wir eine Gruppe sehr kleiner Schafe mitten in einer Weihnachtsbaumplantage.
Die Zäunung vor Ort spottet jeder Beschreibung eines wirksamen Herdenschutzes. Hier wird dem Wolf ein gedeckter Tisch präsentiert. Es stellt sich unweigerlich die Frage: Handelt es sich hierbei um pure Nachlässigkeit oder um eine gezielte Rissprovokation? Sollte Milan hier absichtlich angelockt werden, um trotz des Gerichtsurteils neue Argumente für einen Abschuss zu liefern? Oder sollte er sogar an den gedeckten Tisch im Rahmen der Abschussverfügung gelockt werden? 

Hauptverfahren läuft – Gefahr der illegalen Tötung

Der aktuelle Stopp der Abschussverfügung ist nur ein Zwischenerfolg im Eilverfahren. Die Hauptverhandlung steht noch aus. Solange das Verfahren läuft, bleibt die Lage für Milan brandgefährlich. Wir befürchten weiterhin, dass versucht werden könnte, den Wolf illegal zu beseitigen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft weiterhin zu Spaziergängen auf

Wir lassen Milan nicht allein. Um illegale Abschussversuche zu verhindern und Präsenz im Revier zu zeigen, rufen wir weiterhin dringend zu regelmäßigen Spaziergängen in der Region auf. Seht genau hin, dokumentiert schlechte Zäunungen und meldet uns verdächtige Beobachtungen.

Weihnachtsbaumplantage bei Wenden-Schönau

Auch hier gab es Risse, die entsprechend „ohne Grundschutz“ eingeordnet waren. Dabei bezahlen die Steuerzahler in NRW wolfsabweisende Umzäunung. Hier hätte ein wolfsabweisendes Netz mit Spannung von 10.000 V innerhalb der rudimentären Umzäunun seinen Dienst getan, oder aber man macht einen anständigen Wildzaun mit Untergrabschutz und stabilen Pfosten um die Plantage und versieht diesen mit Stromlitzen außen. Hier die Rissliste: https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle

Filmdokumentation

 

Dieser Zaun wurde untergraben. © Brigitte Sommer

Wenden-Scheiderwald

Bei diesem Betrieb geschahen Risse, die auch in der offiziellen Rissliste mit „Grundschutz nicht vorhanden“ gekennzeichnet sind. Die meisten Menschen wissen allerdings gar nicht, wie solche Weiden tatsächlich aussehen. Wir zeigen das hier. In der Vergangenheit gab es wohl auch schon Probleme mit Hunden. Alleine deswegen hätte der Zaun zum Schutz der Schafe aufgerüstet werden müssen. Foto: Privat.

Hier die Weide hinter dem Schild

In einer solchen Weihnachtsbaumplantage von diesem Betreiber wurden bereits Schafe gerissen. Der Betreiber setzte sich stark für den Abschuss von Milan ein. Sogar Mahnfeuer wurden im Raum Wenden organisiert. Und jetzt stehen schon wieder Schafe völlig ohne Schutz im gleichen Gebiet auf einer seiner Weihnachtsbaumplantagen. Am 18.06.2026 im Raum Wenden-Scheiderwald. In einem der Reviere, in der die Abschussverfügung galt. Das kann nicht anders als eine Rissprovokation bezeichnet werden. Eine Dokumentation, die auch verfahrensrelevant sein müsste. Ein Insider sagte, dass die Schafe dort absichtlich platziert worden seien, um Milan zum Abschuss anzulocken. Wir können diese Info nicht verifizieren, aber absolut unwahrscheinlich klingt sie nicht.

 

 

Teil 2 der dokumentierten Weide

 

 

Wie passt das zusammen? Besonders naturnah und biologisch produzierte Weihnachtsbäume anbieten, aber gleichzeitig den Abschuss eines Beutegreifers zu fordern, der ebenfalls zur Natur gehört, statt die Zäune – übrigens vom Steuerzahler finanziert – aufzurüsten? Die Kunden haben die Wahl, bei wem sie kaufen wollen. © Brigitte Sommer

 

Niedergedrückter Wildzaun, ohne Spannungslitzen, ohne Untergrabschutz. © Brigitte Sommer

 

Oberhalb von Wenden-Scheiderwald liegt eine Weihnachtsbaumplantage nach der anderen. Alle lediglich mit Wilddraht, löcherig , ohne Untergrabschutz und ohne Spannungslitzen. © Brigitte Sommer

Blick ins Gebiet Wenden-Scheiderwald

 

Wandertipp rund um diese Gegend. Hier fanden die meisten Risse an ungeschützten Schafen statt. © Brigitte Sommer

 

Schafe mitten in Scheiderwald hinter Grundschutz. Warum funktioniert dies oberhalb des Ortes nicht? © Brigitte Sommer

 

Die Landschaft bei Wenden-Scheiderwald südlich der A4 ist rau und bergig. Hier könnte sich Milan evtl. noch aufhalten. Praktisch alle paar hundert Meter sind Hochsitze aufgestellt. Sehr gefährlich für einen Wolf, bei dem ein Gericht den Abschuss erst einmal per Eilverfügung gekippt hat, aber das Hauptverfahren noch aussteht und die Gefahr einer illegalen Beseitigung weiterhin besteht. © Brigitte Sommer

 

Bei Wenden-Scheiderwald befinden sich außerordentlich viele Hochsitze. Foto: privat.

 

Überall versteckt: Tonnen mit Mais zum Anlocken von Wildschweinen. Foto: privat.
Wildschweinkirrung mit Mais. Im Hintergrund eine Wildkamera mit Funk, bei der die Bilder in Echtzeit übermittelt werden. Insider wissen, dass diese Methode auch zum Anlocken von Wölfen nach Abschussverfügungen verwendet werden kann. Statt Mais, legt man Fleisch aus. Foto: privat.

 

Wo sollen Wölfe denn leben können, wenn nicht hier? © Brigitte Sommer
Nördlich der A4 (im Hintergrund) und östlich der A 45 befinden sich große Waldgebiete, ein Paradies für Wanderer und Reiter, aber auch für Wölfe. © Brigitte Sommer

Blick ins Revier bei Altenwenden-Schönau

 

Bei Wenden-Schönau wechseln sich Wälder mit Wiesen ab, auch hier, wie überall, alle paar hundert Meter Hochsitze © Brigitte Sommer

 

Mutterkuhhaltung hinter drei Litzen Stacheldraht, direkt davor ein Hochsitz im Aufbau. Bei Wenden-Schönau. © Brigitte Sommer

 

Bei Wenden-Altenwenden und Wenden-Schönau befinden sich überall Fischteiche. © Brigitte Sommer

 

Illegale Mistlagerung auf einer Wiese bei Wenden-Schönau. Foto: Privat.

 

Hier gibt es Parkmöglichkeiten für Wanderungen. © Brigitte Sommer

 

Blick auf Altenwenden-Schönau. Wie hier zu sehen ist, kann von einer intensiven Weidetierhaltung gar keine Rede sein. © Brigitte Sommer

 

Hier gibt es Parkmöglichkeiten für Wanderer.

 

Weitere Einblicke in die Landschaft Richtung Nordosten

 

Sehr treffende Beschriftung auf einer Bank weiter nordöstlich im Gebiet, Richtung Schmallenberg. Man provoziert Risse und legt es darauf an, und wenn dann tatsächlich etwas passiert, wird gejammert und Wolfsabschuss gefordert. © Brigitte Sommer

 

Wenig besiedeltes Gebiet, viel Natur, ideal für Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Wie überall in Deutschland, auch hier, riesige abgeholzte Flächen. © Brigitte Sommer

 

Wander- und Mountainbikerparadies. © Brigitte Sommer

 

Viel Platz für Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Es dokumentierten Brigitte, Gudrun und weitere Aktive. Wir freuen uns über neue Mitglieder, die uns nicht nur durch den Mitgliedsbeitrag unterstützen möchten, sondern auch und gerade durch Präsenz vor Ort in den Wolfsgebieten. Bei Milan betrifft dies die ganze Gegend von Eitorf, Leuscheid, Wenden, Kirchunden bis hin zu Schmallenberg. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Quelle: https://www.justiz.nrw/presse/2026-06-17-0

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX