Rechtssieg für Milan, eine neue Wolfsmutter und ein trauriger Welpentotfund im Leuscheider Gebiet

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Beschwerde des Landkreises Olpe gegen den gerichtlich verhängten Abschuss-Stopp für den Wolf „Milan“ (GW1896m) unanfechtbar zurückgewiesen. Während aktuelle Nutztierrisse im Landkreis Olpe darauf hindeuten, dass der Rüde weiterhin in der Region präsent ist, weisen Aktive von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor Ort gravierende Defizite beim Herdenschutz nach. Parallel dazu belegen ein Welpen-Totfund und der Nachweis einer Fähe mit Milchleiste im alten, grenzüberschreitenden Leuscheider Territorium, dass Teile des Rudels dort noch sind, doch sicher sind sie nicht. 

OVG Münster bestätigt Ermessensfehler des Kreises Olpe

Mit Beschluss vom 13. Juli 2026 wies der 16. Senat des OVG Münster die Beschwerde des Landkreises Olpe gegen die vorherige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurück. Damit bleibt der Vollzug der Abschussverfügung im Hauptverfahren weiterhin ausgesetzt. Die Richter rügten ausdrücklich fundamentale Mängel bei der behördlichen Sachverhaltsaufklärung. Die Annahme, der Wolf habe gelernt, Schutzmaßnahmen systematisch zu überwinden, erwies sich juristisch als nicht tragfähig. Von 56 dokumentierten Rissvorfällen in NRW wies lediglich ein einziger Fall einen mängelfreien Grundschutz auf. Zudem versäumte es der Kreis, vor Erlass der Genehmigung konkrete Informationen über den tatsächlichen Zustand der Einzäunungen in den betroffenen Jagdrevieren einzuholen. Unsere Dokumentationen könnten auch zur Entscheidungsfindung beitgetragen haben. Wir zeigten einen Teil der Zäune hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/19/nrw-eilentscheidung-zu-wolf-milan-abschuss-zunaechst-gestoppt-doch-die-gefahr-bleibt/
Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht auch im Hauptverfahren so urteilen wird. Geklagt hatte die NI.
Beispielfoto Wolf.

Risse als Präsenzbeleg: Faktischer Herdenschutz im LK Olpe und Umgebung inexistent

Weitere Nutztierrisse im Landkreis Olpe werten wir als deutliche Belege dafür, dass „Milan“ das Gebiet keineswegs verlassen hat, sondern weiterhin dort aktiv ist. Die Schuldzuweisungen an das Tier entbehren jedoch jeder Grundlage. Aktive unseres Vereins dokumentieren bei Vor-Ort-Dokumentatioen im Landkreis Olpe fortlaufend, dass Weidetiere flächig ungeschützt gehalten werden. Hier unsere zweite Vorsitzende Ulrike De Heuvel am 5. Juli in Wenden.
So sehen Zäune um Weihnachtsbaumplantagen im LK Olpe weiterhin aus. Foto: privat.

 

Überall schießen Hochsitze wie Pilze aus dem Boden. Man hat sich wohl bereits auf eine Wolfsjagd gefreut. © privat
Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen über die Förderrichtlinien Wolf eine vollständige, landesweite Finanzierung von Präventionsmaßnahmen anbietet, scheitert die Umsetzung an der offenen Verweigerungshaltung vieler Halter. Exemplarisch steht hierfür die Haltung bestimmter landwirtschaftlicher Betriebe – wie Betreiber von Weihnachtsbaumplantagen, die Schafe zur Unkrautregulierung nutzen. Statt die bereitgestellten staatlichen Gelder abzurufen und wolfsabweisende Zäune zu installieren, wird öffentlich damit gedroht, die Tierhaltung lieber komplett einzustellen, als die Herden zu schützen. Diese bewusste Blockadehaltung provoziert gezielt Übergriffe, um behördliche Abschussgenehmigungen zu erzwingen.

Dynamik im alten Revier: Neues Leben und ein trauriger Totfund

Völlig unabhängig von der Situation im Sauerland zeigt die biologische Erfassung im alten Kerngebiet des Leuscheider Rudels (NRW/RLP) eine fortschreitende Populationsdynamik. Mittels Monitoring wurde im angestammten Territorium eine Fähe mit ausgeprägter Milchleiste (Gesäuge) nachgewiesen, was die Existenz eines diesjährigen Wurfs zweifelsfrei belegt. Allerdings kann es nicht die bisherige Wolfsmutter GW1999f sein. Dieses Tier wurde im September 2025 auf der rheinland-pfälzischen Seite des Territoriums skelettiert aufgefunden. GW1999f war eine Tochter der ersten standorttreuen Fähe im Leuscheider Rudel und hatte das Territorium im Jahr 2022 übernommen, nachdem deren Mutter verschwunden war. In den Folgejahren verpaarte sich GW1999f mehrmals mit dem Rüden GW1896m, also mit Milan. Er wurde im Leuscheider Rudel zuletzt am 30. September 2025 in Windeck nachgewiesen. Danach wanderte der Wolfsrüde in den Oberbergischen Kreis ab. Im Kreis Olpe riss er mehrere absolut ungeschützte Schafe, es kam zur Abschussgenehmigung, die das Gericht letztendlich, wie aktuell, kippte.

Das Leuscheider Rudel zählt zu den meist verfolgten Rudeln in Deutschland. Sogar unser Vorstand wurde dort bei einer Recherche bereits angegriffen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Leuscheider+Rudel+

Diese positive Nachricht von der trächtigen Wölfin wird jetzt aber durch eine amtliche Mitteilung der Koordinierungsstelle „Wolf und Luchs RLP“ vom 14. Juli 2026 überschattet: Bereits am Dienstag, dem 07. Juli 2026, wurde in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Landkreis Altenkirchen) ein weiblicher Wolfswelpe aus dem aktuellen Jahrgang tot aufgefunden. Der Fundort liege im Zentrum des Leuscheider Reviers, heißt es. Weitere Informationen gibt es nicht. In der Liste der DBB-Wolf taucht der Fall nicht auf. Wir stellen nun eine UIG-Anfrage, da wir durchaus befürchten, dass das Wolfsbaby illegal beseitigt worden sein könnte.

Wir raten zu Spaziergängen im LK Olpe und im Gebiet des Leuscheider Rudels

Zweite Vorsitzende Ulrike de Heuvel am 5. Juli 2026

Amtliche Intransparenz blockiert Naturschützer

Erschwert wird die Arbeit im Wolfsmanagement durch die mangelhafte Informationspolitik der Behörden. Die offizielle Liste der Nutztierschäden in Nordrhein-Westfalen wurde seit mehreren Wochen nicht aktualisiert. Die Liste von RLP auch nicht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert diese Intransparenz scharf: Sie entzieht der Öffentlichkeit die datenbasierte Grundlage, schürt unbegründete Ängste und verhindert eine sachliche Debatte. Die aktuellen Risse konnten wir uns lediglich durch Artikel in Zeitungen zusammen reimen. 
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:
  • Die unverzügliche Aktualisierung des amtlichen Schadensregisters durch die zuständigen Ämter
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

NRW: Abschuss-Skandal um Wolf „Milan“: Täuscht das Ministerium gezielt?

Ein Lehrstück in Sachen behördlicher Salamitaktik und mangelndem Naturschutz: Nur einen Tag vor der offiziellen Abschussfreigabe des Wolfsrüden GW1896m („Milan“) durch den Kreis Olpe wiegte die Oberste Jagdbehörde in Düsseldorf uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schriftlich in falscher Sicherheit. Die Absicht scheint klar: Kritische Stimmen und rechtliche Schritte sollten bis zur letzten Sekunde blockiert werden. Währenddessen offenbart die offizielle Rissliste einen handfesten Skandal: Die Behörden genehmigen einen Abschuss, obwohl der gesetzlich geforderte Grundschutz überall, bis auf ein Schaf, fehlte.
 

Das Protokoll einer bewussten Täuschung?

Wer am Mittwoch, den 10. Juni 2026, die offizielle UIG-Antwort der Obersten Jagdbehörde (Referat III.5) an Wolfsschutz-Deutschland e. V. las, musste aufatmen: „Derzeit wurde keine Entnahmegenehmigung für GW 1896m in NRW erlassen“, hieß es dort schwarz auf weiß.
Heute wissen wir: Das war wohl eine rein taktische Nebelkerze. Nur 24 Stunden später folgte die Presseinformation des Kreises Olpe über die sofortige Abschussfreigabe. Hätten wir am Mittwoch basierend auf unseren Informationen entwarnt, wären wir in den Medien als „Fake-News-Verbreiter“ verhöhnt worden. Wir werden dazu eine formelle Beschwerde einreichen. 
Durch das Wörtchen „derzeit“ hat sich das Ministerium formaljuristisch herausgewunden, während das Verfahren zur Herstellung des „Einvernehmens“ hinter den Kulissen längst lief. Telefonisch war die Behörde für uns heute nicht zu erreichen. Hier könnte bewusst gemauert worden sein, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Ein massiver Verstoß gegen das Gebot der Behördentreue und ein unfaires Verwaltungsverfahren.
Dass hier die Entnahme eines geschützten Wildtieres genehmigt wird, obwohl die Halter, darunter Schäfer B. und Schäfer Q. ihre Hausaufgaben im Herdenschutz nachweislich nicht gemacht haben, verkehrt das Prinzip des Artenschutzes ins Gegenteil. Das Landesjagdgesetz NRW sieht den Wolf zwar formal als jagdbare Art vor, bindet den Abschuss im Rahmen des Wolfsmanagements aber an strenge Voraussetzungen: Eine Tötung ist demnach nur zulässig, wenn der Wolf nachweislich ordnungsgemäß gesicherte Zäune überwindet. Wenn die Behörden das mildere Mittel – nämlich die Durchsetzung des vorgeschriebenen Zaunbaus – einfach ignorieren, ist die Abschussverfügung schlichtweg rechtswidrig.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Offizielle Rissliste beweist: Behörden belohnen mangelnden Herdenschutz

Die Abschussbegründung stützt sich auf eine lange Liste von Nutztierrissen. Uns liegen die Namen der betroffenen Tierhalter vor, doch das Unfassbare ist: Wir mussten nicht einmal großartig selbst recherchieren, um das Versagen beim Herdenschutz aufzudecken. Es steht schwarz auf weiß in der offiziellen Liste https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle  der Behörden: Bei nur einem einzigen der betroffenen Betriebe war überhaupt der vorgeschriebene Grundschutz vorhanden. Zudem werden ihm Ereignissen zugeordnet, die zu Abschussverfügungen geführt hatten, die bereits früher von Gerichten gekippt worden sind. Desweiteren könnte es zu einer Rudelgründung gekommen sein und hier muss Elternschutz gelten.  Hier alles zu Milan von uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Leuscheider+Rudel+
Hier unser Protestartikel vom 15. Mai. Wir hatten die Mauscheleinen kommen sehen. Zitat: Der Landwirtschaftliche Kreisverband Olpe hat einen Antrag auf Entnahme (Abschuss) des Wolfsrüden GW1896m („Milan“) gestellt. Begründet wird dies mit angeblich über 140 Rissgeschehen seit Oktober 2020. Ein genauer Blick in die offizielle Rissliste des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (wolf.nrw) zeigt jedoch ein deutlich nuancierteres Bild. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte scharf und forderte die Obere Jagdbehörde mit einem offenen Brief auf, den Antrag nicht zu genehmigen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/15/rettet-milan-kein-abschuss-des-wolfs-der-gerade-eine-neue-familie-gruenden-koennte/

So sieht ein Hirschgehege ohne Untergrabschutz aus

 

Zaundoku Territorium LK Olpe (Milan, der seit gestern zum Abschuss freigegeben wurde).
Das Leuscheider Rudel hatte in der Vergangenheit auch immer wieder Schlachthirsche gerissen. Im alten Revier zwischen RLP und NRW waren diese Tiere genauso wenig gesichert, wie jetzt im neuen Territorium Olpe.
Hier ein besonders krasses Beispiel für Damhirsche, die praktisch auf dem Tablett serviert werden. https://www.facebook.com/share/p/1CukTowJNU/?mibextid=wwXlfr

Der Rechentrick mit dem „günstigen Erhaltungszustand“

Dass dieser Abschuss überhaupt durchgedrückt wird, basiert auf einer bewussten politischen Fehlmeldung: Deutschland hat den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes für die kontinentale Region, und dazu gehört auch NRW, an die EU gemeldet. Dabei wird das stabile Vorkommen in Ostdeutschland und Polen genutzt, um die Lage in NRW schönzurechnen. Isoliert betrachtet ist der Wolfsbestand im Sauerland weit von einem biologisch gesicherten Überleben entfernt, nämlich im Grunde gar nicht vorhanden. Die Behörden tragen vor Gericht die Beweispflicht, dass dieser Abschuss den lokalen Bestand nicht gefährdet – und diesen Beweis können sie nicht erbringen.

Wir sind bereits im Gebiet unterwegs

Blick in das dünn besiedelte Gebiet, das ideal für Wölfe ist. -alle paar hundert Meter sind auch hier, wie fast überall, Hochsitze aufgestellt.  © Brigitte Sommer
Todesfallen im Kreis Olpe: Heiligt der Zweck alle Mittel?
Im Raum Kirchhundem steht ein Fanggehege für Wildschweine. Angelockt mit Mais, erwartet die Tiere hier keine faire Jagd, sondern Panik auf engstem Raum bis zum finalen Schuss.
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) greifen Behörden zu extremen Methoden. Doch der Schutz gilt weniger der Ökologie, als den wirtschaftlichen Interessen der industriellen Schweinemast. Kilometerlange Zäune blockieren Wildtiere, während der massive Jagddruck panische Rotten erst recht in neue Gebiete vertreibt.  Dabei könnten Wölfe gerade gegen ASP natürlich helfen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/10/neue-studie-woelfe-koennen-afrikanische-schweinepest-asp-eindaemmen/
Gefährlicher Präzedenzfall im Wald
Naturschützer warnen: Große Kastenfallen im Wald öffnen Tür und Tor für Missbrauch. Ähnliche Konstruktionen werden immer wieder für die illegale Jagd auf geschützte Wölfe zweckentfremdet. Werden solche Fallen auch für Milan eingesetzt? Unklar, aber vorstellebar. Es stellt sich die Frage: Wer kontrolliert, was wirklich in der Falle landet?
Blinder Fleck Mensch und natürliche Immunität
Die Politik fokussiert sich nur auf das Wildschwein. Dabei verbreitet der Mensch das Virus über weite Strecken am schnellsten (z. B. durch Fleischreste). Warum bekämpfen wir die Natur, anstatt von ihr zu lernen? Selbst Zoo-Experten betonen biologische Fakten zur ASP, die oft ignoriert werden: In Afrika führt die natürliche Durchseuchung bei den dortigen Wildschweinen zu einer evolutionären Widerstandskraft und Immunität gegen das Virus. Eine Chance, die man unseren heimischen Beständen durch die radikale Ausrottung komplett nimmt.

Aufruf zu friedlichen Spaziergängen im Raum Wenden

Wir überlassen den Wald nicht kampflos den Gewehren. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft alle Natur- und Wolfsfreunde dazu auf, in den betroffenen Gebieten der Gemeinde Wenden aufmerksam spazieren zu gehen. Präsenz im Wald rettet Leben.
Die Abschussverfügung gilt für ausgewiesene Jagdreviere im Raum Wenden. Achtet bei euren Ausflügen besonders auf diese Bereiche:
    • Wenden, Schönau und Scheiderwald sowie Umgebung

Wichtiger Hinweis: Keine „organisierten Spaziergänge“

Wir raten ausdrücklich und dringend von „organisierten Spaziergängen“ ab, wie sie im Nordschwarzwald stattgefunden haben. Unsere Recherchen zeigen, dass dort Routen und Teilnehmer vorab an die Behörden gemeldet wurden.
Unsere Garantie für Eure Sicherheit und Anonymität:

Wer bereits Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist, kann sich absolut darauf verlassen, dass keinerlei Daten fließen – ihr werdet von uns niemals gemeldet. Auch zukünftige Mitglieder, die uns in dieser kritischen Phase unterstützen möchten, bleiben bei uns zu 100 Prozent inkognito. Geht den Schritt in die Eigenverantwortung, werdet aktiv.  https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Geht privat, geht zu zweit, geht friedlich – aber geht in den Wald und über Weidenwege, macht die Augen auf und dokumentiert. 

Quelle:
Pressemitteilung:
Screenshot der Pressemitteilung.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX