Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat eine „dritte“ Abschussgenehmigung nach dem neuen Schnellabschussverfahren erlassen. Nach den Fällen im Landkreis Celle und in Altenboitzen (Heidekreis) steht nun das Wolfsterritorium im Rehdener Geestmoor (Landkreis Diepholz) im Fokus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme sowie jegliche Form von Wolfsabschüssen fundamental ab. Unser Verein kritisiert das Vorgehen scharf und warnt vor irreparablen Schäden für den Artenschutz: Die Bejagung wurde freigegeben, obwohl den Behörden grundlegende Daten über den Zustand des dortigen Rudels fehlen.
Akute Gefahr für geschützte Elterntiere wegen mangelhaftem Monitoring
Gesetzliches Verbot ausgehebelt:
Genau hier liegt jedoch der eklatante Widerspruch der behördlichen Praxis: Während in benachbarten Territorien der Region (wie dem Goldenstedter Moor oder in Damme) bereits Welpen für dieses Jahr offiziell bestätigt wurden, gibt es für das spezifische Rudel im Rehdener Geestmoor aktuell noch gar keine gesicherten Monitoring-Daten der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN). Es liegt für das laufende Wolfsjahr bislang weder eine Rudelbestätigung noch ein Welpennachweis vor.
- Blinder Fleck beim Ansitz: Ohne lückenlose Daten ist es für Jäger in der Praxis nahezu unmöglich, im Visier zu erkennen, ob es sich um ein geschütztes Elterntier handelt.
- Strafrechtliche Konsequenzen für Jäger: Schießt ein Jäger im Rahmen dieser behördlichen Maßnahme versehentlich ein unentbehrliches Elterntier, greift die Freigabe nicht. Es droht ein Strafverfahren wegen eines illegalen Wolfsabschusses sowie der dauerhafte Verlust des Jagdscheins. Das Ministerium gibt die Jagd frei und schiebt das strafrechtliche Risiko komplett auf die Jägerschaft ab.
Systematische Verdrängung des Rechtswegs und wissenschaftlicher Fakten
Praktischer Schutz statt Symbolpolitik gefordert
Wir warnten immer wieder!
Wir fordern vom Ministerium:
- Die sofortige Aussetzung des Abschussbefehls im Rehdener Geestmoor.
- Die vollständige Offenlegung aller Rissgutachten und Herdenschutz-Prüfprotokolle für diesen Fall.
Unser Verein behält sich vor, im Falle eines illegalen Abschusses von Elterntieren im Rehdener Geestmoor unverzüglich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Entscheider und Ausführenden zu erstatten. Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz und die Prävention direkt in den betroffenen Kulissen endlich vor Ort zu unterstützen.
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/
Oder:

3 Gedanken zu „Neuer Abschussbefehl im Rehdener Geestmoor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor „Geheimaktion““
die verweigerung der politischen justiz,derr politik und der justiz überhaupt,den sachverhalt der selbsteigentümlichkeit für freilebende tiere nicht anzuerkennen und zu unterdrücken,ist eine grundsätzliche kriminelle handlung.
die sabotage einer derartigen justiz und politik ist in diesen fällen völlig gerechtfertigt. wo willkür zu recht wird, wird widerstand zu notwendigem notwehrrecht.
Man kennt doch sicherlich die Liedzeile aus Pippi Langstrumpf: . „..ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“.
Genau so etwas geht hier vonstatten: wenn sich Regierung, Landesregierungen, Behörden und Jäger über geltendes Recht und Gesetz hinwegsetzen und durch Verbiegung von Vorschriften und Schaffung von rechtlichen Schlupflöcher gemeinsam gegen eine geschützte Art vorgehen, so ist dies die Schaffung einer Welt, wie sie allen Lobbyisten und Wolfsgegnern wohl gefällt.
Das Ganze riecht hier schon ziemlich nach Verschwörung und stinkt gewaltig bis zum Himmel.
Was kümmert solche Leute denn Naturschutz, Tierschutz, Artenschutz und Umweltschutz?
Null Komma Nix – Hauptsache, das Geld stimmt und die Lobby ist zufrieden. Und das leidige Recht und Gesetz steht zum Glück nur auf Papier und ist sowieso Auslegungssache, weil man sich alles nach seinem Dünkel zurechtbiegen und so auch eventuellen Strafen entgehen kann.
Es geht und ging hier nie um Artenschutz, es geht um die erneute Ausrottung einer GESCHÜTZTEN Art, mit allen Mitteln, die man sich vor’m sogenannten Gesetz zurechtbiegen kann.
So kommt man immer wieder auf den Punkt zurück:
Nicht der Wolf ist das Problem, sondern der Mensch!
Die Überlassung eines grundsätzlich eh verwerflichen ethisch untragbaren
jagdrechtes,besonders in dieser klimazerstörungswirtschaftsdominanz beim landwirtschaftsministerium ist
gleich mehrfach rechtswidrig und missbrauchsbegünstigend
das hat nichts mehr mit einer menschenrechtsethischen rechtsstaatlichkeit zu tun.da wird der Bock zum Gärtner.die eigenen rechtswidrigkeiten der grobfahrlässigen unzureichenden tierschutzrechtsverletzungen,können so erfolgreich den freilebenden Tieren,hier den Wölfen,Luchse und Füchsen,woanders den greifvögeln,Raben,Krähen,Fischotter ect. aufgelastet werden.
das stinkt nach Korruption und Vetternwirtschaft nach rechtshintergehung und rechtsverwdigerungen.
Die si Verantwortlichen sollten
entlassen werden.und Ermittlungsverfahren wegen veruntreuung des ökologisch hinreichenden artenschutzes
eingeleitet werden.ebenso schadensersatzermittlingsverfahren
eröffnet werden.