Neuer Abschussbefehl im Rehdener Geestmoor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor „Geheimaktion“

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat eine „dritte“ Abschussgenehmigung nach dem neuen Schnellabschussverfahren erlassen. Nach den Fällen im Landkreis Celle und in Altenboitzen (Heidekreis) steht nun das Wolfsterritorium im Rehdener Geestmoor (Landkreis Diepholz) im Fokus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme sowie jegliche Form von Wolfsabschüssen fundamental ab. Unser Verein kritisiert das Vorgehen scharf und warnt vor irreparablen Schäden für den Artenschutz: Die Bejagung wurde freigegeben, obwohl den Behörden grundlegende Daten über den Zustand des dortigen Rudels fehlen.

Wie bereits bei den vorherigen Verfahren in Celle und Altenboitzen verzichtet das Ministerium auch im Fall des Rehdener Geestmoors auf jegliche proaktive Informationspolitik. Die Abschussanordnung wird als interne Dienstweisung direkt an die Jagdausübungsberechtigten übermittelt, ohne dass Rissgutachten oder Details zum Zustand des Herdenschutzes für die Öffentlichkeit oder anerkannte Naturschutzverbände einsehbar sind. Bekannt wurde die laufende Bejagung erst durch Recherchen regionaler Medien.

Akute Gefahr für geschützte Elterntiere wegen mangelhaftem Monitoring

Wolfsvater mit Welpen.

Gesetzliches Verbot ausgehebelt:

Die Abschussfreigabe im Rehdener Geestmoor birgt eine erhebliche biologische und rechtliche Sprengkraft. Nach den gesetzlichen Vorgaben zum Schnellabschuss ist es strikt verboten, für die Aufzucht notwendige Elterntiere oder eine laktierende Fähe (Mutterwölfin) zu töten

Genau hier liegt jedoch der eklatante Widerspruch der behördlichen Praxis: Während in benachbarten Territorien der Region (wie dem Goldenstedter Moor oder in Damme) bereits Welpen für dieses Jahr offiziell bestätigt wurden, gibt es für das spezifische Rudel im Rehdener Geestmoor aktuell noch gar keine gesicherten Monitoring-Daten der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN). Es liegt für das laufende Wolfsjahr bislang weder eine Rudelbestätigung noch ein Welpennachweis vor.

Da die Behörden aufgrund der Datenlücken überhaupt nicht wissen, ob das Rehdener Rudel nicht vielleicht doch unentdeckte, zweimonatige Welpen führt, wird die Bejagung im dichten Moorgebiet zu einem unkalkulierbaren Risiko:
  • Blinder Fleck beim Ansitz: Ohne lückenlose Daten ist es für Jäger in der Praxis nahezu unmöglich, im Visier zu erkennen, ob es sich um ein geschütztes Elterntier handelt.
  • Strafrechtliche Konsequenzen für Jäger: Schießt ein Jäger im Rahmen dieser behördlichen Maßnahme versehentlich ein unentbehrliches Elterntier, greift die Freigabe nicht. Es droht ein Strafverfahren wegen eines illegalen Wolfsabschusses sowie der dauerhafte Verlust des Jagdscheins. Das Ministerium gibt die Jagd frei und schiebt das strafrechtliche Risiko komplett auf die Jägerschaft ab.

Systematische Verdrängung des Rechtswegs und wissenschaftlicher Fakten

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt dieser dritte Fall innerhalb weniger Tage, dass das Ministerium die Methode der behördlichen Geheimhaltung gezielt als System etabliert hat. Durch das bewusste Verschweigen der Bescheide wird der gesetzliche Eilrechtsschutz von Naturschutzorganisationen systematisch blockiert, da gerichtliche Stopps (Hängebeschlüsse) die Jäger meist erst erreichen, wenn vollendete Tatsachen geschaffen wurden.
Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen die weitreichenden wissenschaftlichen Konsequenzen. Jede Form von reaktiven Abschüssen ist aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Sollte im Rehdener Geestmoor ein adultes Tier geschossen werden, das möglicherweise Welpen versorgt, zerstört dies die Sozialstruktur der Familiengruppe nachhaltig. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die verbleibenden Tiere ohne die geordnete Führung der Elterntiere vermehrt Jagd auf leichte Beute machen. Die Risswahrscheinlichkeit bei Nutztieren steigt durch solche unüberlegten Schnellschüsse in der Region Diepholz/Vechta somit an, anstatt zu sinken.

Praktischer Schutz statt Symbolpolitik gefordert

Die fortlaufenden Ereignisse in Niedersachsen verdeutlichen, dass der reine Klageweg im Nachhinein den Wölfen nicht mehr rechtzeitig hilft. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert daher ein sofortiges Moratorium für alle laufenden Schnellabschuss-Dienstweisungen und den Fokus auf flächendeckenden, funktionierenden Herdenschutz direkt an den Weiden.

Wir warnten immer wieder!

Die aktuellen Vorfälle zeigen schmerzhaft, dass die Daten des offiziellen Monitorings am Ende als Grundlage genutzt werden, um Abschussreviere einzugrenzen und die Jagd auf die Tiere freizugeben. Wer in der aktuellen Situation als vermeintlicher „Wolfsfreund“ noch Standorte, Sichtungen oder Fotobelege an diese Stellen übermittelt, liefert den Jägern im Ergebnis die Koordinaten für den Abschuss und schadet dem Schutz der Wölfe aktiv.

Wir fordern vom Ministerium:

  1. Die sofortige Aussetzung des Abschussbefehls im Rehdener Geestmoor.
  2. Die vollständige Offenlegung aller Rissgutachten und Herdenschutz-Prüfprotokolle für diesen Fall.

Unser Verein behält sich vor, im Falle eines illegalen Abschusses von Elterntieren im Rehdener Geestmoor unverzüglich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Entscheider und Ausführenden zu erstatten. Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz und die Prävention direkt in den betroffenen Kulissen endlich vor Ort zu unterstützen.

3 Gedanken zu „Neuer Abschussbefehl im Rehdener Geestmoor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor „Geheimaktion“

  1. die verweigerung der politischen justiz,derr politik und der justiz überhaupt,den sachverhalt der selbsteigentümlichkeit für freilebende tiere nicht anzuerkennen und zu unterdrücken,ist eine grundsätzliche kriminelle handlung.
    die sabotage einer derartigen justiz und politik ist in diesen fällen völlig gerechtfertigt. wo willkür zu recht wird, wird widerstand zu notwendigem notwehrrecht.

  2. Man kennt doch sicherlich die Liedzeile aus Pippi Langstrumpf: . „..ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“.
    Genau so etwas geht hier vonstatten: wenn sich Regierung, Landesregierungen, Behörden und Jäger über geltendes Recht und Gesetz hinwegsetzen und durch Verbiegung von Vorschriften und Schaffung von rechtlichen Schlupflöcher gemeinsam gegen eine geschützte Art vorgehen, so ist dies die Schaffung einer Welt, wie sie allen Lobbyisten und Wolfsgegnern wohl gefällt.
    Das Ganze riecht hier schon ziemlich nach Verschwörung und stinkt gewaltig bis zum Himmel.
    Was kümmert solche Leute denn Naturschutz, Tierschutz, Artenschutz und Umweltschutz?
    Null Komma Nix – Hauptsache, das Geld stimmt und die Lobby ist zufrieden. Und das leidige Recht und Gesetz steht zum Glück nur auf Papier und ist sowieso Auslegungssache, weil man sich alles nach seinem Dünkel zurechtbiegen und so auch eventuellen Strafen entgehen kann.
    Es geht und ging hier nie um Artenschutz, es geht um die erneute Ausrottung einer GESCHÜTZTEN Art, mit allen Mitteln, die man sich vor’m sogenannten Gesetz zurechtbiegen kann.
    So kommt man immer wieder auf den Punkt zurück:
    Nicht der Wolf ist das Problem, sondern der Mensch!

  3. Die Überlassung eines grundsätzlich eh verwerflichen ethisch untragbaren
    jagdrechtes,besonders in dieser klimazerstörungswirtschaftsdominanz beim landwirtschaftsministerium ist
    gleich mehrfach rechtswidrig und missbrauchsbegünstigend
    das hat nichts mehr mit einer menschenrechtsethischen rechtsstaatlichkeit zu tun.da wird der Bock zum Gärtner.die eigenen rechtswidrigkeiten der grobfahrlässigen unzureichenden tierschutzrechtsverletzungen,können so erfolgreich den freilebenden Tieren,hier den Wölfen,Luchse und Füchsen,woanders den greifvögeln,Raben,Krähen,Fischotter ect. aufgelastet werden.
    das stinkt nach Korruption und Vetternwirtschaft nach rechtshintergehung und rechtsverwdigerungen.
    Die si Verantwortlichen sollten
    entlassen werden.und Ermittlungsverfahren wegen veruntreuung des ökologisch hinreichenden artenschutzes
    eingeleitet werden.ebenso schadensersatzermittlingsverfahren
    eröffnet werden.

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