Unser Druck wirkt: Wolfsmonitoring darf nicht länger in der Hand der Jägerschaft liegen

Seit Jahren fordern wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit unserer laufenden Petition, das Wolfsmonitoring in Niedersachsen den Jägern zu entziehen. Die jüngsten Entwicklungen um die Zusammenarbeit zwischen Umweltministerium und Landesjägerschaft zeigen: Unser Druck scheint zu wirken. Gleichzeitig bestätigen sich unsere Warnungen auf erschreckende Weise.

Wie der Online-Dienst Rundblick-Niedersachsen berichtet, kam es am Rande der jüngsten Sitzung des Agrarausschusses des niedersächsischen Landtags in der vergangenen Woche zu deutlichen Spannungen. Die oppositionelle CDU-Fraktion wollte auf Grundlage eines offenen Antrags zur Wolfspolitik eine Debatte über das Wolfsmonitoring erzwingen. Die rot-grüne Regierungsmehrheit blockierte diesen Vorstoß jedoch. Man wolle den Vorgang erst intern prüfen, erklärte die agrarpolitische Sprecherin der SPD, Karin Logemann. Genau diese Vorgänge machen deutlich, wie brisant das Thema inzwischen ist.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Was als „atmosphärische Störung“ oder „Schieflage“ zwischen Landesjägerschaft und Umweltministerium dargestellt wird, ist in Wahrheit ein längst überfälliger Prozess. Die Jägerschaft, die seit 2011 das Monitoring in Niedersachsen durchführt, steht in einem klaren Interessenkonflikt. Wer den Wolf grundsätzlich als Konkurrenten oder Bedrohung betrachtet, kann kein neutrales, wissenschaftlich sauberes Monitoring gewährleisten. Genau deshalb haben wir die Petition gestartet und fordern: Das Monitoring muss vollständig in unabhängige, staatliche und fachlich unabhängige Hände übergehen – weg von den Jägern.
Besonders der Fall des Wolfes „Alster“ macht die problematische Zusammenarbeit deutlich. Das Tier hatte sich im Frühjahr in Hamburg in Todesangst verteidigt, als es von einer Frau bedrängt wurde – die ihm im guten Glauben aus einer Notlage heraus helfen wollte – wurde anschließend eingefangen, mit einem Sender versehen und wieder freigelassen. Danach bewegte es sich – wie zu erwarten – durch Niedersachsen. Doch das Umweltministerium verweigerte der Landesjägerschaft Informationen über den Aufenthaltsort. Diese Zurückhaltung ist richtig und notwendig. Wer mit Jägern zusammenarbeitet, riskiert, dass sensible Daten in falsche Hände geraten und indirekt zu Verfolgung oder illegalen Handlungen führen können. Der Fall Alster zeigt exemplarisch, warum eine enge Kooperation mit der Jägerschaft beim Monitoring nicht tragbar ist, denn Aslter wurde von den Behörden für höchstwahrscheinlich tot erklärt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/06/alster-ein-junges-leben-voller-panik-schmerz-und-trauma-endet-mit-illegalen-tod/

Monitoringdaten werden zur Jagd verwendet

Noch schwerwiegender ist die Entwicklung, die das Ministerium selbst einräumt und die Rundblick-Niedersachsen ausführlich darstellt: Die Monitoring-Daten werden künftig noch stärker als bisher als Grundlage für behördliche Abschussentscheidungen, Schnellabschüsse und Interventionsgebiete herangezogen. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und den neuen revierübergreifenden Managementplänen wächst die Bedeutung dieser Zahlen enorm. Die bisherigen Hinweise der Jägerschaft reichten dem Ministerium bereits nicht mehr aus – zusätzliche genetische Daten und Bewertungen durch den NLWKN werden jetzt stärker gewichtet.
Genau davor haben wir von Anfang an gewarnt: Wer am Monitoring mitwirkt, liefert die Datenbasis für gezielte Abschüsse.Besonders enttäuschend und verantwortungslos ist das Verhalten vieler selbsternannter „Wolfsfreunde“ und ehrenamtlicher Wolfsberater, die weiterhin fleißig Daten liefern. Sie wissen genau, wofür diese Informationen am Ende verwendet werden – und machen trotzdem mit. Viele von ihnen ziehen sogar direkten persönlichen Vorteil daraus: Aufwandsentschädigungen, öffentliche Anerkennung, Projektgelder oder schlicht die Möglichkeit, sich als „Experten“ zu profilieren. Wer sich Wolfsfreund nennt und gleichzeitig das System füttert, das Abschüsse ermöglicht, handelt aus Opportunismus.
Diese Art von „Schutz“ ist nichts anderes als Mitwirkung an der systematischen Verfolgung der Wölfe.Wer nicht will, dass seine Hinweise, Sichtungen oder genetischen Proben für den Abschuss von Wölfen missbraucht werden, darf hier nicht länger zuarbeiten. Eine „umfangreiche Beteiligung der örtlichen Jäger an der Datengewinnung“, wie das Ministerium sie weiterhin wünscht und die fortgesetzte Zuarbeit angeblicher Wolfsfreunde sind genau der falsche Weg.
Laut einer Antwort auf UIG-Anfrage zu einem Fall in Landkreis Celle wurde tatsächlich eine Schießgenehmigung nach dem Riss einer einzigen Heidschnucke ausgestellt, ohne Zaun, während des Hütens sollte der Vorfall passiert sein.

Unser Appell bleibt klar:


Das Wolfsmonitoring muss den Jägern vollständig entzogen werden. Es gehört in die Hände unabhängiger Institutionen – ohne Interessenkonflikte, ohne Jagdinteressen und ohne die Gefahr, dass Daten zu Abschussgrundlagen werden. Unsere Petition läuft weiter. Unterstützen Sie uns, damit der Schutz des Wolfs nicht länger von denen abhängt, die ihn töten wollen: 
Screenshot der Petitionsseite. Hier der Link: http://www.change.org/wolfsmonitoring
Quelle:

Wir brauchen Hilfe!

Auch die Praxis der geheimen Schnellabschüsse und die Ausweisung von Interventionsgebieten in Niedersachsen stellt aus Sicht von und von Wolfsschutz-Deutschland e. V. eine rechtlich höchst bedenkliche Einschränkung des Tier- und Naturschutzes dar. Durch die sechswöchige Informationsblockade wird der rechtzeitige Zugang zu behördlichen Daten systematisch erschwert, was die Einlegung effektiver Rechtsbehelfe durch anerkannte Natur- und Tierschutzverbände nahezu unmöglich macht. Dass Wölfe ohne vorherigen individuellen DNA-Nachweis auf bloßen Verdacht hin entnommen und in Interventionsgebieten ganze Rudel sukzessive ausgelöscht werden dürfen, widerspricht nach unserer Auffassung unseres Vereins den strengen Vorgaben des Bundes- und Europarechts zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustands. Anstatt mangelhafte Herdenschutzmaßnahmen zu rügen, verlagern die Behörden das erhebliche juristische Risiko von Fehlabschüssen einseitig auf die Jägerschaft. Besonders kritisch sehen wir auch die Rolle jener etablierten Verbände, die sich über die Mitwirkung eigener Wolfsberater in behördliche Strukturen einbinden lassen und weiterhin primär auf Spendenaufrufe für langwierige Klageverfahren setzen, obwohl die jüngsten Beschneidungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und die Praxis vollendeter Tatsachen die Aussichten reiner Gerichtsverfahren massiv geschmälert haben.
Um eine unabhängige, lückenlose Dokumentation direkt in den betroffenen Revieren sicherzustellen und dem Wolfsschutz eine unbestechliche Stimme zu geben, bittet Wolfsschutz-Deutschland e. V. dringend um finanzielle Unterstützung durch Spenden oder Fördermitgliedschaften.

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Wölfe töten, um ihnen Angst beizubringen? Patzkes absurde Logik

Mit „Angstmachen vor Menschen“ rechtfertigt Niedersachsens Landwirtschafts-Staatssekretärin Frauke Patzke das Erschießen von Wölfen, um Weidetiere zu schützen. Ihr O-Ton ist nicht nur biologisch unhaltbar – sie schürt auch bei Menschen unbegründete Ängste. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen nicht mit uns in Verbindung, und ihre natürliche Scheu vor dem Menschen ist bereits stark ausgeprägt. Unser offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland e. V. widerspricht der Argumentation und fordert statt Abschüssen einen konsequenten Herdenschutz sowie schnelle, unbürokratische Hilfe für Weidetierhalter.

Beispielfoto Wolfsfamilie.

Offener Brief an Frau Staatssekretärin Frauke Patzke, vorab per Email: 


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Z. Hd. Frau Staatssekretärin Frauke Patzke

poststelle@ml.niedersachsen.de

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Patzke,
mit Interesse, aber auch mit Befremden haben wir Ihre Aussage im Rahmen der Veranstaltung in der Wesermarsch zur Kenntnis genommen:
In der NWZ-Berichterstattung vom 5. August 2026 (Veranstaltung in Rodenkirchen) stellten Sie die neuen Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des geänderten niedersächsischen Jagdgesetzes vor.
Dort heißt es: „Auf Schadensereignisse solle rechtssicher, praktikabel und pragmatisch durch Bejagung reagiert werden.“
Und direkt im Anschluss folgt der Satz:

„Wir möchten Nutztiere besser schützen, indem wir dafür sorgen, dass der Wolf wieder Angst vor Menschen bekommt.“

Diese Formulierung halten wir für unhaltbar – sowohl aus verhaltensbiologischer, als auch aus gesellschaftlicher Sicht. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen und anderen Weidetieren nicht mit dem Menschen in Verbindung – erst Recht dann nicht, wenn sie später aus dem Hinterhalt erschossen werden. Als Beutegreifer wissen sie nicht, welche Tiere sie „mit unserer Erlaubnis“ erbeuten dürfen und welche nicht. Sie nutzen schlicht die vorhandene, leicht erreichbare Beute. Ein Töten nach dem Riss erzeugt weder bei dem getöteten Tier noch bei den überlebenden Rudelmitgliedern eine generelle Angst vor Menschen. Eine dauerhafte Behirtung, wie in anderen Ländern, bei denen Hirten die Wölfe bei Angriffen vertreiben, und so Wölfe die Beute mit Menschen in Verbindung bringen könnten, findet in Niedersachsen nicht statt. 

Die Vorstellung, man könne Wölfen beibringen, indem man sie erschießt, meist ungeschützte Weidetiere zu meiden, ist biologisch abwegig.
Hinzu kommt: Erschießt man erfahrere Familienmitglieder, werden die verbliebenen Tiere vermehrt zu vermeintlich leichter Beute greifen. Die Risszahlen erhöhen sich also. Wölfe gehören bereits jetzt zu den scheuesten Beutegreifern Europas. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sie den Menschen als erhebliche Gefahr wahrnehmen und entsprechend meiden. Die Formulierung, der Wolf müsse „wieder“ Angst vor Menschen bekommen, suggeriert, diese natürliche Scheu sei weitgehend verloren gegangen. Das entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand. Gleichzeitig transportiert sie unterschwellig die Botschaft, ohne das Töten von Wölfen könne eine Gefahr für Menschen entstehen – obwohl es gefährliche Zwischenfälle mit Menschen in Deutschland überhaupt nicht gibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilen das Ziel, Nutztiere besser zu schützen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass sich viele Weidetierhalter in Niedersachsen mit der neuen Herdenschutz-Pauschale zufrieden zeigen. Ihr Ministerium sollte nun dafür sorgen, dass diese und weitere Hilfen schnell, unbürokratisch und verlässlich bei den Betroffenen ankommen. Die wirksamen und ethisch vertretbaren Maßnahmen liegen ausschließlich in einem konsequenten Herdenschutz und einer unkomplizierten Schadensregulierung – nicht im Töten von Wölfen.
Wir bitten Sie daher, in der weiteren öffentlichen Kommunikation auf Formulierungen zu verzichten, die die vorhandene Menschenscheu der Wölfe relativieren, unbegründete Ängste nähren und den Wolf zum Sündenbock machen. Eine differenzierte, an Fakten orientierter Sprache würde der Debatte gut tun.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Ulrike de Heuvel
Jürgen Götz
Volker Vogel
Brigitte Sommer
Quellen:
Studie:
Kasper, K., Say-Sallaz, E., Clinchy, M. et al. (inkl. Liana Y. Zanette & Dries P.J. Kuijper) (2025):
„Wolves and their prey all fear the human ‘super predator’“
Current Biology, Band 35, S. 5111–5117 (veröffentlicht 20. Oktober 2025).
Kurz zusammengefasst:
Die Forscher haben in einem großen Waldgebiet in Polen (Tuchola-Wald) automatische Kamera-Lautsprecher-Systeme aufgestellt. Wenn ein Wolf (oder Beutetiere) vorbeikam, wurden verschiedene Töne abgespielt: menschliche Stimmen, Hundegebell oder Vogelrufe.
Ergebnis: Wölfe flohen bei menschlichen Stimmen mehr als doppelt so häufig und doppelt so schnell wie bei den Kontrollgeräuschen – und das, obwohl die Wölfe dort gesetzlich geschützt sind.
Deutsche Berichterstattung dazu:
Spektrum der Wissenschaft, 1. Oktober 2025:
„Mythos vom furchtlosen Wolf: Geschützte Wölfe meiden den Menschen“
https://www.spektrum.de/news/mythos-vom-furchtlosen-wolf-geschuetzte-woelfe-meiden-den-menschen/2289487
Die Aussage fiel bei einer Diskussionsveranstaltung in der Markthalle in Rodenkirchen (Wesermarsch), zu der die Kreislandvolkverbände Friesland und Wesermarsch eingeladen hatten.https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wolf-in-der-wesermarsch-was-jaeger-und-landwirte-zum-wolfsmanagement-sagen_a_4,3,1371432516.html
Quellen, die belegen, dass Risse vorwiegend an ungeschützen Tieren stattfanden:
NDR, 2. Januar 2026 („Weniger Wolfsangriffe – die meisten im Landkreis Cuxhaven“):
  1. Für das Jahr 2025 stellte die Landwirtschaftskammer fest:
    Von den gemeldeten Fällen entsprach der Herdenschutz nur in 32 Fällen den Vorgaben der Richtlinie Wolf.
    In 140 Fällen tat er das nicht.
    (Weitere Fälle betrafen Rinder/Pferde, bei denen kein besonderer Grundschutz vorgeschrieben ist, oder der Schutz war beeinträchtigt.)
  2. DBBW-Bericht / Auswertung 2025:
    In Niedersachsen lag der Anteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen mit keinem oder nur eingeschränktem Mindestschutz bei 73 %.
  3. Ältere, aber konsistente Zahlen (NDR/Umweltministerium):
    In früheren Jahren lag der Anteil mit ausreichendem wolfsabweisendem Grundschutz oft nur bei rund 14 %, während in über der Hälfte der Fälle gar kein entsprechender Schutz vorhanden war.

Quelle zu vermehrten Rissen nach Abschüssen:

1. Wielgus & Peebles (2014)
Studie in PLOS ONE: „Effects of Wolf Mortality on Livestock Depredations“

  • Analyse von 25 Jahren Daten aus Idaho, Montana und Wyoming.
  • Ergebnis: Das Töten von Wölfen erhöht im Folgejahr die Wahrscheinlichkeit von Nutztier-Rissen (um ca. 4 % bei Schafen und 5–6 % bei Rindern pro getötetem Wolf).
  • Erklärung: Die Tötung (besonders von Elterntieren/Leitwölfen) stört die Rudelstruktur. Das kann zu mehr Zuchtpaaren, jüngeren, unerfahreneren Wölfen und einer stärkeren Nutzung von leicht erreichbarer Beute (Nutztieren) führen.

2. Deutsche Fachliteratur
Zusammenfassung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA, Stand 2026) und Arbeiten von Reinhardt etc.:

  • Wenn ein Elterntier getötet wird, muss das verbliebene Elterntier allein für die Versorgung der Welpen sorgen.
  • Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es auf ungeschützte oder leicht erreichbare Nutztiere zurückgreift → Risszahlen können steigen.

3. Schweiz (Forschungskommission Schweizerischer Nationalpark)
Stellungnahme zu geplanten Rudelabschüssen:
Abschüsse ganzer Rudel können kontraproduktiv sein, weil sie ein Vakuum schaffen, das von jungen, abwandernden Wölfen gefüllt wird – und diese greifen häufiger zu Nutztieren.

Behördenwillkür: Droht in Ahnsbeck die vierte Abschusswelle in Niedersachsen?

Das neue niedersächsische Landesjagdgesetz ist seit kaum vier Wochen in Kraft, und schon zeigt sich genau das Chaos, vor dem wir als Wolfsschutz-Deutschland e. V. monatelang gewarnt haben. Während im Heidekreis (Altenboitzen) und im Landkreis Celle (Niederohe/Lutterloh) sowie Rehdener Geestmoor (Landkreis Vechta) die ersten sechs-wöchigen Abschussjagden im Drei-Kilometer-Radius per ministeriellem Schnellverfahren durchgewinkt wurden, herrscht beim jüngsten Vorfall in Ahnsbeck (Samtgemeinde Lachendorf) tiefes, behördliches Schweigen.

Ahnsbeck zeigt: Populismus ersetzt keinen Herdenschutz

In der Nacht zum 23. Juli sollen in Ahnsbeck zwei Schafe direkt im Ort getötet worden sein. Ein Video, das angeblich ein ganzes Rudel zeigt, wird nun von Wolfsgegnern und Teilen der Lokalpresse instrumentalisiert, um reflexartig die nächste Abschusswelle zu fordern. Die Realität, die das niedersächsische Agrarministerium unter Miriam Staudte (Grüne) anscheinend verschweigt: Die betroffenen Tiere wiesen laut Berichten keinen wolfsabweisenden Grundschutz auf.
Pauschal wird der Vorfall dem lokalen Lachendorf-Rudel in die Schuhe geschoben – ohne jegliche genetische Beweise? In der Region Celle überschneiden sich mehrere Reviere. Wir stellen unmissverständlich klar: Wer seine Tiere ungeschützt lässt, liefert sie auf dem Silbertablett frei Haus. Das Gesetz sieht Schnellabschüsse explizit nur dann vor, wenn ein zumutbarer Herdenschutz überwunden wurde. Wer in Ahnsbeck schießen will, bricht geltendes Recht.
Beispielbild Wolfsmutter mit Welpen im Alter von sechs Wochen. © Brigitte Sommer

Die Mauer des Schweigens: Vollständige Intransparenz

Was uns zutiefst alarmiert, ist die absolute Geheimhaltung, mit der das Ministerium agiert. Unabhängige Naturschutzverbände können so keinerlei zeitnahen Einblick mehr in Rissgutachten oder die genauen Begründungen der Allgemeinverfügungen erhalten. Die Beantwortung von UIG-Anfragen dauert Wochen oder wird gar verweigert. Es wird im Verborgenen entschieden, welche Reviere zur Jagdzone erklärt werden. Diese Intransparenz hat Methode: Man will kritische, wissenschaftliche Überprüfungen und rechtliche Schritte im Keim ersticken. Wenn die Öffentlichkeit und Experten nicht mehr nachvollziehen können, ob Zäune tatsächlich ordnungsgemäß funktionierten oder ob es sich bei Rissen überhaupt um Wölfe handelte, ist Tür und Tor für staatliche Willkür geöffnet. Wir berichteten bereits hier über den Interessenkonflikt der Jägerschaft: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

Gefährliches Roulettespiel – und die großen Verbände schweigen

Die Absurdität gipfelt darin, dass selbst die Jägerschaft vor Ort – wie der Celler Kreisjägermeister Helge John – die aktuellen Abschussbefehle als unkalkulierbares „Roulettespiel“ kritisiert. Wir befinden sich mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Da Jährlinge optisch kaum von Altwölfen zu unterscheiden sind, nehmen die Behörden den illegalen Abschuss geschützter Elterntiere billigend in Kauf. Das ist gezielte Ausrottung einer geschützten Art durch die Hintertür.
Besonders bitter: Von den etablierten großen Umwelt- und Naturschutzverbänden ist zu den akuten Abschussbefehlen und dem Vorfall in Ahnsbeck bis heute kein einziges Wort des öffentlichen Protests zu hören. Auch von denen nicht, die noch immer damit werben, dass einzig und allein Klagen Wölfe retten könnten. Während die Basis-Aktivisten vor Ort verzweifeln, verharren die großen Organisationen in lähmendem Schweigen und überlassen das Feld den Abschussbefürwortern.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ducken uns nicht weg

Wir fordern vom niedersächsischen Umwelt- und Agrarministerium:
    1. Sofortige Offenlegung aller Rissprotokolle und Gutachten zu Altenboitzen, Lutterloh und Ahnsbeck.
    2. Einen sofortigen Stopp aller Schnellabschuss-Verfügungen.

Wir werden dieses rechtlich höchst dubiose Vorgehen nicht tatenlos hinnehmen und prüfen bereits alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte gegen die geheim gehaltenen Abschussbescheide. Gleichzeitig rufen wir zu Spaziergängen auf. Wer nicht selbst vor Ort sein kann, sollte uns dringend finanziell unterstützen.

Weitere Hintergründe:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Neuer Abschussbefehl im Rehdener Geestmoor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor „Geheimaktion“

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat eine „dritte“ Abschussgenehmigung nach dem neuen Schnellabschussverfahren erlassen. Nach den Fällen im Landkreis Celle und in Altenboitzen (Heidekreis) steht nun das Wolfsterritorium im Rehdener Geestmoor (Landkreis Diepholz) im Fokus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme sowie jegliche Form von Wolfsabschüssen fundamental ab. Unser Verein kritisiert das Vorgehen scharf und warnt vor irreparablen Schäden für den Artenschutz: Die Bejagung wurde freigegeben, obwohl den Behörden grundlegende Daten über den Zustand des dortigen Rudels fehlen.

Wie bereits bei den vorherigen Verfahren in Celle und Altenboitzen verzichtet das Ministerium auch im Fall des Rehdener Geestmoors auf jegliche proaktive Informationspolitik. Die Abschussanordnung wird als interne Dienstweisung direkt an die Jagdausübungsberechtigten übermittelt, ohne dass Rissgutachten oder Details zum Zustand des Herdenschutzes für die Öffentlichkeit oder anerkannte Naturschutzverbände einsehbar sind. Bekannt wurde die laufende Bejagung erst durch Recherchen regionaler Medien.

Akute Gefahr für geschützte Elterntiere wegen mangelhaftem Monitoring

Wolfsvater mit Welpen.

Gesetzliches Verbot ausgehebelt:

Die Abschussfreigabe im Rehdener Geestmoor birgt eine erhebliche biologische und rechtliche Sprengkraft. Nach den gesetzlichen Vorgaben zum Schnellabschuss ist es strikt verboten, für die Aufzucht notwendige Elterntiere oder eine laktierende Fähe (Mutterwölfin) zu töten

Genau hier liegt jedoch der eklatante Widerspruch der behördlichen Praxis: Während in benachbarten Territorien der Region (wie dem Goldenstedter Moor oder in Damme) bereits Welpen für dieses Jahr offiziell bestätigt wurden, gibt es für das spezifische Rudel im Rehdener Geestmoor aktuell noch gar keine gesicherten Monitoring-Daten der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN). Es liegt für das laufende Wolfsjahr bislang weder eine Rudelbestätigung noch ein Welpennachweis vor.

Da die Behörden aufgrund der Datenlücken überhaupt nicht wissen, ob das Rehdener Rudel nicht vielleicht doch unentdeckte, zweimonatige Welpen führt, wird die Bejagung im dichten Moorgebiet zu einem unkalkulierbaren Risiko:
  • Blinder Fleck beim Ansitz: Ohne lückenlose Daten ist es für Jäger in der Praxis nahezu unmöglich, im Visier zu erkennen, ob es sich um ein geschütztes Elterntier handelt.
  • Strafrechtliche Konsequenzen für Jäger: Schießt ein Jäger im Rahmen dieser behördlichen Maßnahme versehentlich ein unentbehrliches Elterntier, greift die Freigabe nicht. Es droht ein Strafverfahren wegen eines illegalen Wolfsabschusses sowie der dauerhafte Verlust des Jagdscheins. Das Ministerium gibt die Jagd frei und schiebt das strafrechtliche Risiko komplett auf die Jägerschaft ab.

Systematische Verdrängung des Rechtswegs und wissenschaftlicher Fakten

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt dieser dritte Fall innerhalb weniger Tage, dass das Ministerium die Methode der behördlichen Geheimhaltung gezielt als System etabliert hat. Durch das bewusste Verschweigen der Bescheide wird der gesetzliche Eilrechtsschutz von Naturschutzorganisationen systematisch blockiert, da gerichtliche Stopps (Hängebeschlüsse) die Jäger meist erst erreichen, wenn vollendete Tatsachen geschaffen wurden.
Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen die weitreichenden wissenschaftlichen Konsequenzen. Jede Form von reaktiven Abschüssen ist aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Sollte im Rehdener Geestmoor ein adultes Tier geschossen werden, das möglicherweise Welpen versorgt, zerstört dies die Sozialstruktur der Familiengruppe nachhaltig. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die verbleibenden Tiere ohne die geordnete Führung der Elterntiere vermehrt Jagd auf leichte Beute machen. Die Risswahrscheinlichkeit bei Nutztieren steigt durch solche unüberlegten Schnellschüsse in der Region Diepholz/Vechta somit an, anstatt zu sinken.

Praktischer Schutz statt Symbolpolitik gefordert

Die fortlaufenden Ereignisse in Niedersachsen verdeutlichen, dass der reine Klageweg im Nachhinein den Wölfen nicht mehr rechtzeitig hilft. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert daher ein sofortiges Moratorium für alle laufenden Schnellabschuss-Dienstweisungen und den Fokus auf flächendeckenden, funktionierenden Herdenschutz direkt an den Weiden.

Wir warnten immer wieder!

Die aktuellen Vorfälle zeigen schmerzhaft, dass die Daten des offiziellen Monitorings am Ende als Grundlage genutzt werden, um Abschussreviere einzugrenzen und die Jagd auf die Tiere freizugeben. Wer in der aktuellen Situation als vermeintlicher „Wolfsfreund“ noch Standorte, Sichtungen oder Fotobelege an diese Stellen übermittelt, liefert den Jägern im Ergebnis die Koordinaten für den Abschuss und schadet dem Schutz der Wölfe aktiv.

Wir fordern vom Ministerium:

  1. Die sofortige Aussetzung des Abschussbefehls im Rehdener Geestmoor.
  2. Die vollständige Offenlegung aller Rissgutachten und Herdenschutz-Prüfprotokolle für diesen Fall.

Unser Verein behält sich vor, im Falle eines illegalen Abschusses von Elterntieren im Rehdener Geestmoor unverzüglich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Entscheider und Ausführenden zu erstatten. Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz und die Prävention direkt in den betroffenen Kulissen endlich vor Ort zu unterstützen.

Altenboitzen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt neue Abschussjagd in Niedersachsen

Nach einem Wolfsriss an „einer Ziege“ in Altenboitzen (Heidekreis) hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abschussgenehmigung im Rahmen des neuen Schnellabschussverfahrens erlassen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme fundamental und konsequent ab. Neben der mangelnden Transparenz bei der Vergabe und der faktischen Aushebelung des Verbandsklagerechts kritisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V.  das Verfahren als ethisch unverantwortlich und wissenschaftlich unbegründet. Zudem werden Klagemöglichkeiten ausgehebelt. 

Das Verfahren im Heidekreis folgt demselben Muster wie die jüngste Abschussverfügung im Landkreis Celle: Das Ministerium verzichtet auf eine proaktive Veröffentlichung der genauen Bescheide oder Rissgutachten. Informationen über den konkreten Zustand des Herdenschutzes vor Ort sowie über die räumliche Ausdehnung des Bejagungsgebietes sind für die Öffentlichkeit und für Naturschutzvereine nicht direkt einsehbar. Bekannt wurde die auf sechs Wochen befristete Maßnahme im Drei-Kilometer-Radius erst durch Bestätigungen lokaler Akteure gegenüber der Regionalpresse.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die politische Vorgeschichte: Der Beschluss von Saarbrücken

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die aktuelle Praxis in den niedersächsischen Landkreisen das direkte Resultat einer langfristigen politischen Entwicklung, die über die Landesebene hinausgeht. Die rechtliche Grundlage für vereinfachte Entnahmen wurde im Kern auf der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken manifestiert.
Dort stimmten alle 16 Bundesländer einstimmig – und damit über alle Parteigrenzen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken hinweg – für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht sowie für beschleunigte Abschussverfahren. Die jetzige Anwendung des niedersächsischen Wolfsmanagementplans durch das dortige grüne Agrarministerium verdeutlicht, dass beim Umgang mit dem Schutzstatus des Wolfs ein parteiübergreifender Konsens herrscht.

Ethische Ablehnung und wissenschaftliche Fakten zur Rudelstruktur

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von reaktiven oder präventiven Einzelabschüssen grundsätzlich ab. Aus ethischer Sicht bleibt der Wolf eine streng geschützte Tierart, deren Erhalt oberste Priorität haben muss und deren Bejagung aus rein politischen Motiven unzulässig ist.  Zudem ist das Instrument des Schnellabschusses aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Kynologische und ökologische Untersuchungen zeigen seit langem, dass das unkontrollierte Töten von Wölfen bestehende Konflikte verschärft statt löst:
  • Zerstörung von Sozialstrukturen: Wird im Rahmen der Genehmigung wahllos das erste Tier geschossen, das den Jägern vor die Flinte läuft, droht die Destabilisierung ganzer Familiengruppen.
  • Erhöhte Risswahrscheinlichkeit: Fehlen einem Rudel durch den Abschuss erfahrene Elterntiere für die koordinierte Jagd auf Wild, weichen insbesondere Jungtiere vermehrt auf leichter zugängliche Nutztiere aus. Das Risiko von Nutztierrissen steigt dadurch in der betroffenen Region nachweislich an.
Diese biologischen Zusammenhänge machen das pauschale Schnellabschussverfahren im Heidekreis zu einer fachlich unbegründeten Maßnahme. Zumal eine Ziege keinen wirtschaftlichen Schaden darstellen dürfte.

Systematische Schwächung des Verbandsklagerechts

Besonders kritisch bewerten wir die strukturelle Behinderung juristischer Kontrollmechanismen. Durch die Ausgestaltung des neuen Jagdrechts und der Schnellabschuss-Praxis wird das gesetzlich verankerte Verbandsklagerecht anerkannter Naturschutzorganisationen faktisch wirkungslos gemacht:
  • Wegfall der Vorab-Anhörung: Die behördliche Pflicht, Naturschutzverbände vor der Erteilung einer Abschussgenehmigung anzuhören und in das Verfahren einzubinden, wurde für diese Eilfälle gezielt abgeschafft.
  • Fristen laufen ins Leere: Da Abschussverfügungen als interne Dienstanweisungen behandelt und nicht öffentlich bekanntgemacht werden, erfahren Verbände oft erst mit erheblicher Verzögerung davon. Bei einer Befristung der Maßnahme auf lediglich sechs Wochen schrumpft das Zeitfenster für die Formulierung fundierter Klagebegründungen auf ein Minimum.
  • Wettlauf gegen die Zeit beim Eilrechtsschutz: Weil das Ministerium die sofortige Vollziehung der Abschüsse anordnet, entfällt die aufschiebende Wirkung einer Klage. Verbände müssen im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens einen gerichtlichen Stopp (Hängebeschluss) erwirken. Durch die Informationsbarrieren wird dieser Rechtsschutz jedoch so stark verzögert, dass der Abschuss oft vollzogen ist, bevor die Gerichte den Fall überhaupt prüfen können.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Weitere naturschutzfachliche Kritikpunkte

  • Fehlende Überprüfbarkeit: Ohne Einblick in die amtlichen Rissgutachten lässt sich für unabhängige Dritte nicht verifizieren, ob der vorgeschriebene Herdenschutz zum Zeitpunkt des Vorfalls vollumfänglich funktionstüchtig war.

Die Illusion des reinen Klagewegs: Warum Hilfe vor Ort jetzt zählt

Während  andere Naturschutzverbände weiterhin damit werben, dass der Schutz des Wolfes primär über den juristischen Klageweg im Nachhinein gesichert werden kann, beweisen die Fälle in Celle und Altenboitzen das Gegenteil. Die juristischen Hebel werden durch das neue Verfahren bewusst ausgehebelt. Wenn Gerichte erst entscheiden können, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden, hilft das den betroffenen Tieren nicht mehr.
Der Schutz des Wolfes entscheidet sich nicht mehr nur in den Gerichtssälen, sondern direkt vor Ort.
Vom aktuellen Drei-Kilometer-Abschussradius in Altenboitzen ist geografisch vor allem der residente (ortstreue) Einzelwolf bei Walsrode direkt betroffen

Daten des offiziellen Wolfsmonitorings in Niedersachsen  zeigen folgende Revierverteilung in der Region:
    • Der residente Einzelwolf Walsrode: Altenboitzen ist ein Ortsteil von Walsrode. Dieser ortstreue, solitäre Wolf, bewegt sich genau in der betroffenen Kulisse und gerät durch die Neuregelung als Erster unter direkten Bejagungsdruck.
    • Das Rudel Schwarmstedt: Dieses Territorium schließt südlich an das Gebiet um Walsrode an. Da Wölfe auf der Jagd weite Strecken zurücklegen, könnten umherstreifende Tiere dieses Rudels die unsichtbare Drei-Kilometer-Grenze des Jagdgebiets in Altenboitzen überqueren. Sogar Welpen könnten hier durch das Töten eines Elterntieres betroffen werden. 
    • Das Rudel Ostenholzer Moor / Truppenübungsplatz: Östlich von Walsrode befindet sich das weite militärische Sperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen mit etablierten Wolfsterritorien (wie dem dortigen Wolfspaar). Auch von dort wandern Wölfe regelmäßig in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wie Altenboitzen ab. Auch dort können Welpen direkt betroffen werden. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  1. Die unverzügliche und barrierefreie Veröffentlichung des Abschussbescheides, der Gebietskulisse und des dazugehörigen Rissgutachtens im Fall Altenboitzen.
  2. Eine lückenlose und öffentlich zugängliche Aktualisierung der offiziellen Nutztierschadens-Statistiken.

Unser Verein prüft bezüglich der Verfügung im Heidekreis die Einleitung rechtlicher Schritte in Form von Strafanzeigen gegen Ausführende und Verantwortliche.  Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz direkt in den betroffenen Kulissen vor Ort zu unterstützen.

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/17/tiefstes-mittelalter-in-niedersachsen-intransparente-wolfs-abschussgenehmigung-ist-reine-willkuer/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Tiefstes Mittelalter in Niedersachsen: Intransparente Wolfs-Abschussgenehmigung ist reine Willkür

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert die Vorgehensweise bei der Erteilung einer Abschussgenehmigung im Bereich Niederohe (Gemeinde Faßberg, Celler Nordkreis) auf das Schärfste. Statt einer offenen, für die Öffentlichkeit gleichermaßen zugänglichen Pressemitteilung wurde offenbar eine einzelne Regionalzeitung exklusiv informiert. Der Bericht bleibt hinter einer Paywall. Für Bürger sowie für Naturschutzvereine ist es damit kaum möglich, die genaue Begründung, den Rissort, die Prüfung des Herdenschutzes oder die räumliche Ausdehnung des Jagdgebiets nachzuvollziehen.

Diese selektive Informationspolitik widerspricht den Anforderungen einer transparenten Verwaltung.
Beispielfoto Wolf .© Brigitte Sommer

Was wir aktuell wissen:

Angeblich ein konkreter Auslöser in Niederohe.
Grundlage ist das neue Schnellabschussverfahren des niedersächsischen Managementplans. In Niederohe kam es zu einem nachgewiesenen Wolfsriss an Nutztieren. Ein amtlicher Gutachter der Landwirtschaftskammer bestätigte anscheinend vor Ort, dass der Halter einen „zumutbar ergriffenen Herdenschutz“ (ausreichend hohe Schutzzäune) installiert hatte, dieser jedoch vom Wolf überwunden wurde. 
Der Ablauf des Verfahrens vor Ort
  • Jagdgebiet: Das Ministerium hat daraufhin per Allgemeinverfügung ein Aktionsgebiet rund um den Rissort festgelegt. Die genaue Kulisse umfasst die umliegenden Jagdreviere im Bereich Niederohe und Lutterloh. 
  • Zeitfenster: Die lokalen, jagdberechtigten Personen, dürfen ab sofort für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen in diesem definierten Bereich jagen. 
  • Das Ende: Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein Wolf im Gebiet „rechtmäßig erlegt“ wurde. Gesetzlich muss es sich nicht zwingend um das exakte Tier handeln, das den Schaden verursacht hat. 

Die Kritik der örtlichen Jägerschaft

Aus den frei zugänglichen Stellungnahmen der Jägerschaft im Landkreis Celle, insbesondere durch Kreisjägermeister Helge John, geht anscheinend eine deutliche Skepsis hervor: 
  • Das „Roulettespiel“: Da Wölfe keine Markierungen tragen und sich nicht an künstliche Radien halten, ist es für Jäger im Wald unmöglich zu wissen, ob sie den „Schadenswolf“ vor sich haben. 
  • Gefahr für die Rudelstruktur: Wird ein erwachsenes Elterntier statt eines Jungwolfs geschossen, bricht oft die Sozialstruktur des Rudels zusammen. Dies führt dazu, dass die verbliebenen Wölfe vermehrt Jagd auf leichte Beute – also Nutztiere – machen. 
  • Forderung nach Welpen-Abschuss: Die Jäger im Kreis Celle fordern stattdessen eine feste Quote für die Bejagung von Jungwölfen bis zum Spätherbst, da diese eindeutig zu erkennen sind und der Abschuss die Rudelstruktur nicht gefährdet.
Das Ministerium habe eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft eingerichtet, heißt es. Sobald ein Jäger im Celler Nordkreis Erfolg meldet, würde die Jagd im System sofort gestoppt, um einen doppelten Abschuss zu verhindern. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Öffentliche Kontrolle nicht möglich

Die offizielle Liste der bestätigten Nutztierschäden durch Wölfe ist seit längerem nicht mehr aktualisiert. Es lässt sich für die Öffentlichkeit weder prüfen, ob der gemeldete Riss in Niederohe tatsächlich vorliegt, noch wie der Herdenschutz vor Ort konkret bewertet wurde. Mängel am Herdenschutz sind für Dritte nicht nachvollziehbar. Diese Intransparenz erschwert jede sachliche Debatte.

Welches Rudel könnte betroffen sein?

Das Gebiet um Niederohe und Lutterloh liegt in der Südheide und gehört zum Territorium von Rudeln wie dem Wietze-Rudel oder dem Hermannsburg/Unterlüß-Rudel. Auch Einflüsse aus dem Bergen-Rudel sind möglich. Nach aktuellem Monitoring gibt es in mehreren Rudeln der Südheide Hinweise auf Welpen. Die Elterntiere befinden sich derzeit in der sensiblen Aufzuchtphase.

Kritik am neuen Wolfs-Managementplan

Der aktuelle niedersächsische Wolfs-Managementplan und die Änderungen des Bundesjagdgesetzes haben den Schutzstatus des Wolfs deutlich abgesenkt. Schnellabschüsse, Interventionsgebiete und Jagdquoten ermöglichen nun leichtere und umfangreichere Entnahmen – auch ganzer Rudel bei wiederholten Rissen. Statt konsequent in flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz und Prävention zu investieren, wird der Fokus zunehmend aufs Töten gelegt. Wir halten diesen Ansatz für falsch. Besonders problematisch sind Forderungen aus Teilen der Jägerschaft, auch Jungwölfe (Welpen) zu bejagen. Diese Tiere stehen in keinem direkten Zusammenhang mit Nutztierrissen. Wir kritisierten das bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/
Ein Abschuss von Elterntieren während der Aufzuchtphase verstößt zudem gegen grundlegende tierschutzrechtliche Prinzipien.
Der neue revierübergreifende Wolfsmanagementplan Niedersachsen ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. 
Das niedersächsische Kabinett hat den landesweit gültigen Plan beschlossen, nachdem zuvor das Landesjagdgesetz an das Bundesjagdgesetz angepasst wurde. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert grundsätzlich gegen die Abschusspolitik im neuen Wolfs-Managementplan. Abschüsse von Wölfen, egal ob einzelne Tiere oder ganze Rudel, lehnen wir ab. Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art, deren Erhaltung Vorrang haben muss. Einen Wolf auf gut Glück zum Abschuss freizugeben, ist pure Willkür aus dem tiefsten Mittelalter – ein ethischer Bankrott des Naturschutzes, der Racheakte über den biologischen Sachverstand stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  • Die unverzügliche, barrierefreie Veröffentlichung aller relevanten Unterlagen (Rissgutachten, Herdenschutz-Prüfung, genaue Kulisse der Abschussgenehmigung).
  • Eine zeitnahe Aktualisierung der offiziellen Riss-Statistik.

Wir behalten uns vor, Strafanzeigen gegen Ausführende und Entscheider zu erstatten.

Quelle:

https://www.cz.de/lokales/celle-lk/im-celler-nordkreis-soll-ein-wolf-geschossen-werden-kreisjaegermeister-spricht-von-roulettespiel-XENCCBKHKVAWTNZMQLQO5ZWDUQ.html?outputType=valid_amp

 

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Alarmierender Aufruf: Stoppt die Schießgenehmigung auf Wolf GW3559m im Landkreis Helmstedt!

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind zutiefst empört über die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt (Niedersachsen) vom 28. Mai 2025, die die Tötung des Wolfs GW3559m in den Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erlaubt. Diese Entscheidung ist ein unverzeihlicher Angriff auf den Artenschutz und bedroht die fragile Wolfspopulation. Wir lehnen jeden Abschuss entschieden ab – kein Wolf darf für menschliches Versagen sterben!

Die Verfügung beruft sich auf 20 Rissvorfälle zwischen Juli und November 2024, bei denen 150 Schafe getötet und 47 verletzt wurden. Genetische Analysen schreiben GW3559m gerade Mal 13 dieser Risse zu, zwei weitere gelten als wahrscheinlich. Doch die Wahrheit ist: In über der Hälfte dieser Fälle fehlten wolfsabweisende Zäune! Es ist eine Schande, dass der Landkreis den Wolf zum Sündenbock macht, statt Tierhalter zur Installation effektiver Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit 8.000 Volt, Untergrabschutz oder Herdenschutzhunde zu verpflichten.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
GW3559m ist der Vaterwolf eines Rudels mit Jungtieren – seine Tötung würde die Rudelstruktur zerstören und die Welpen in Gefahr bringen, selbst wenn der Abschuss erst ab August erlaubt ist, um den Welpenschutz zu berücksichtigen.

Schießen bis alle tot sind?

Besonders skandalös ist die Auflage, dass bei einem Irrtum – sollte der falsche Wolf erschossen werden – weitere Wölfe getötet werden dürfen. Diese Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben geschützter Tiere ist unerträglich. Die Verfügung gibt zu, dass GW3559m keine äußerlichen Merkmale zur Identifikation aufweist, was das Risiko eines Fehlabschusses erhöht und beide Elterntiere gefährdet, ohne die die Welpen nicht oder nur schwer überleben können. Folge wäre die Zerstörung eines ganzes Rudels sowie weitere Risse, da unerfahrene Jungtiere auf leichte Beute zurückgreifen müssen. Nur „Autorisierte Berechtigte“ mit speziellem Auftrag dürfen schießen, doch wir vermuten, dass diese vage Formulierung bewusst gewählt wurde, um die Schützen vor strafrechtlicher Verfolgung oder öffentlicher Kritik zu schützen. Diese undurchsichtige Regelung öffnet Tür und Tor für Missbrauch und verwischt die Verantwortlichkeit.

Mobilisierung

Wir kündigen hiermit Strafanzeigen gegen die Entscheider und Ausführenden dieser Verfügung an. Jeder, der einen Wolf tötet, verstößt gegen den Tier- und Artenschutz, da wir keinerlei Abschüsse akzeptieren – weder nach erneuten Rissen, noch unter anderen Bedingungen. Vage Begriffe wie „Autorisierte Berechtigte“ können diese Verantwortung nicht verschleiern. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde im Landkreis Helmstedt zur Mobilisierung auf! Dokumentieren Sie die Zustände von Weidezäunen in den betroffenen Gemeinden und teilen Sie Ihre Beobachtungen bei Spaziergängen mit uns. Fotos und Berichte über unzureichende Zäune oder verdächtige Aktivitäten helfen uns, die Missstände offenzulegen und den Druck auf die Behörden zu erhöhen, um Abschüsse zu verhindern. Werden Sie Mitglied bei uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weder die Bedingung eines erneuten Risses noch der Welpenschutz bis Ende Juli rechtfertigen diese grausame Verfügung – ein Abschuss ist und bleibt ein Abschuss! Wir fordern den Landkreis Helmstedt auf, diese barbarische Entscheidung sofort zurückzunehmen und in effektiven Herdenschutz zu investieren. Nur so können wir eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf sichern – ohne Blutvergießen!

Quelle:

https://www.landkreis-helmstedt.de/downloads/datei/ZjQ0OGM0MzE5OGI3NzhkNCtNRGIvem42S1JNb05HeStTbDAxclNEV0xDeWF1TWtQeTh2a2tLQnhLTlpxa2pMaHBsZG94cHZZZXQyYVhNYTExd00zR2ZtUlRsQnlqVlhHRE5Gci9kNG4razZVK2R1NlB2ZzVkZEVkYnRyb2ZqTlYyaDZZZUJlTzJaV2cvTjho?fbclid=IwY2xjawKk6nZleHRuA2FlbQIxMQABHo8Ac1k8DJOySkggnXeOqR0Q1o0fnnJQLw6VontCcnOvITlTg35Gpo2tcp-c_aem_Fc6xzSRUdnyiHrwbZoCHtg

 

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Niedersachsen: Wolf im LK Uelzen erschossen – Strafanzeige und Belohnung für Hinweise

In einer Pressemitteilung informierte der Landkreis Uelzen gestern darüber, dass am 20. September ein erschossener Wolf auf einem Acker bei Boecke gefunden wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg und lobt eine Belohnung aus, die zur Ergreifung der Täterin/des Täters führen.

Laut Untersuchung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sei das männliche Tier durch einen Schuss getötet worden, heißt es in der Pressemitteilung.  Der Kadaver des Wolfes sei bereits am 20. September bei Maishäckselarbeiten auf einem Acker in der Ortschaft Boecke aufgefunden worden.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Der Landkreis Uelzen macht in seiner Pressemitteilung ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Wölfe gesetzlich streng geschützt sind. „Ihre illegale Tötung stellt eine Straftat dar, die zudem jagd- und waffenrechtlich sanktioniert wird, sollte der Schütze oder die Schützin ermittelt werden“, so Landrat Dr. Heiko Blume.

Im Kontext zu früheren O-Tönen des Landrates scheint uns dieses Entrüstung doch etwas vorgespielt, denn so mancher aufgehetzter Jägermeister könnte versucht sein, Selbstjustiz zu betreiben, weil kriminelle Aktionen gegen Wölfe nunmehr als Kavaliersdelikt empfunden werden könnten.

So wurde Blume folgendermaßen in der AZ Online vom 27.09.24 zitiert: „Es freut mich, dass das jahrelange Drängen vieler beim Thema Wolf nun Früchte trägt. Es geht aktuell um einen wichtigen allerersten Schritt auf dem Weg hin zu einem Bestandsmanagement der Wölfe. 2017 beschloss Uelzen als erster Landkreis Niedersachsens eine entsprechende Resolution. Im April 2023 folgte die Uelzener Erklärung zum Wolf‘. Diese hat Bund und Land den Fahrplan zu einem aktiven Bestandsmanagement aufgezeigt. Es muss die Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie selber folgen. Und dann ist es am Bund, die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze so zu ändern, dass eine regelhafte Bejagung auch in Deutschland erfolgen kann. Das Land wird letztlich aufgefordert sein, eine Jagdzeit für Wölfe festzusetzen. Es heißt nun dranzubleiben, insbesondere auch bei Bundesumweltministerin Lemke.“

Fakt ist, dass die Herabsetzung des Schutzstatus der Wölfe auf die sich der Landrat so freut, noch gar nicht geschehen ist. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/26/berner-konvention-eine-senkung-des-schutzstatus-wolf-ist-noch-nicht-beschlossen/

Aufgehetzter Mob

Unter dem Beitrag von den Uelzener Nachrichten sind auch wieder Kommentare zu finden, die genau unsere Befürchtung bestätigen. Politiker sollten sich also wirklich darüber bewusst werden, dass Sie mit ihren Äußerungen Menschen, die nicht in der Lage sind, Konsequenzen einzuschätzen und kein Rechtsempfinden besitzen, zu solchen Taten anstacheln können.

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Dass die Redaktion hier nicht moderiert, sondern solche Kommentare stehen lässt, ist auch ein Skandal in sich.

Belohnung von 1.000 Euro

Wir setzen eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise auf die Ergreifung der oder des Täters aus. Hinweise können gerne direkt an uns: Brigitte Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

geschickt werden. Wir schützen Quellen und geben die Hinweise an die ermittelnden Behörden weiter.

Die Ortschaft Boecke liegt nordöstlich von Uelzen am Rande des Naturschutzgebietes Kellerberg und Beeser Grund. Auch in der Nähe die Wälder des Jagdschlosses Göhrde und der Aussichtsturm auf dem Hohen Mechtin. Hier kann die Gegend über Google Earth betrachtet werden: https://earth.google.com/web/search/Boecke+Landkreis+Uelzen/@53.07264155,10.77397113,61.95855099a,43056.29577271d,35y,0h,0t,0r/data=CiwiJgokCSJm7G84O0lAEXkM7RwGLUlAGYYf2IoISCRAIaIjfcGciyNAQgIIAUoNCP___________wEQAA

Erinnert sich vielleicht jemand an Erntejagden um den 20. September herum in Maisfeldern in der Gegend? Es könnte durchaus sein, dass auch auf Wölfe bei so genannten Erntejagden geschossen wird. Hierbei werden mobile Hochsitze um Maisfelder herum gebaut. Wildschweine, die während der Mäh- und Erntearbeiten flüchten, werden so gnadenlos abgeschossen. Dass sich in Maisfeldern nicht nur Wildschweine verstecken, ist kein Geheimnis.

 

Quelle: https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-42/113_read-17086/

https://www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/schutzstatus-fuer-wolf-gesenkt-uelzener-landrat-und-bundestagsabgeordnete-reagieren-93323861.html

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Für Spenden ab 20 Euro gibt es ganz neu unseren exklusiven Wolfskalander für 2025. Wie das Bestellen funktioniert, ist hier ganz genau erklärt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/24/unser-wolfskalender-2025-ist-da/

 

Erfolgsgeschichten: Neue Wolfswelpen nachgewiesen

Trotz illegaler Verfolgung gibt es auch in diesem Jahr Erfolgsgeschichten von unseren Wölfen in Deutschland. In einigen Gebieten wurden überraschend Wolfsfamilien mit Welpen nachgewiesen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigte einen neuen Wolfsnachweis im Märkischen Kreis. Durch eine Fotofalle konnten am 27.08.2024 drei Welpen und zwei erwachsene Tiere (ein Männchen und ein Weibchen) bei Herscheid nachgewiesen werden. Insgesamt besteht das Rudel nach derzeitigem Kenntnisstand aus den beiden Elterntieren (Rüde unbekannt, Weibchen GW2856f) und drei diesjährigen Welpen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigte ebenfalls eine erfolgreiche Reproduktion für das Wolfsrudel „Nordeifel“ im Kreis Euskirchen.

Im Hohen Venn an der Grenze zu Belgien konnten in einem Video sieben Wolfswelpen und ein Jährling (Wolf im zweiten Lebensjahr) nachgewiesen werden. Insgesamt besteht dieses Rudel somit mindestens aus den beiden Elterntieren (GW2391m und GW2545f), drei Jährlingen (GW4000m, GW4001m und GW4035f) und sieben diesjährigen Welpen.

Beispielfoto Wolfsfamilie mit Welpen.

Seit September 2021 wurde bei Neuhaus am Rennweg regelmäßig Wolfspräsenz nachgewiesen. Im Sommer und Herbst 2023 wurden wiederholt zwei Wölfe über Fotofallenaufnahmen dokumentiert, sodass sich der anfängliche Status des Territoriums von „Einzeltier“ zu „Paar“ änderte. Nun wurden im Territorium „Neuhaus am Rennweg“ erstmalig drei Wolfswelpen per Fotoaufnahmen gesichtet. Die Aufnahmen wurden vom  Kompetenzzentrum Wolf Biber Luchs in Thüringen, als auch von der Dokumentationsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) als eindeutiger Wolfsnachweis bestätigt.  Damit ändert sich für dieses Territorium auch der bisherige Status von „Paar“ zu „Rudel“. Neben dem bestehenden Rudel in Ohrdruf existiert somit noch ein zweites Wolfsrudel in Thüringen. Im dritten Territorium Thüringens „Ilfeld“ ist derzeit ein Paar nachgewiesen.

Ende Juli wurden auch im niedersächsischen Wolfsburg Wolfswelpen nachgewiesen. Ferner wurde ein Welpe in Rodewald, der allerdings überfahren wurde sowie drei Welpen in Wendisch-Evern bestätigt.

Automatische Wildtierkameras der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg haben sowohl im Wildnisgebiet Jüterbog, als auch im Wildnisgebiet Heidehof (beide Teltow-Fläming) Wolfswelpen fotografiert. Das teilte die Stiftung Ende Juli mit.

Der früheste Nachweis in diesem Jahr kam aus Schleswig-Holstein.

Eigentlich hätten sie da noch in ihrer Höhle sein müssen, aber am 25. Mai wurde die Fähe des Segeberger Wolfsrudels aus Schleswig-Holstein zusammen mit mindestens vier Welpen gefilmt. Sie dürfen da gerade höchstens vier Wochen alt gewesen sein. Normalerweise tapsen die Kleinen erst im Alter von zirka sechs Wochen zum ersten Mal aus ihrem Bau heraus.

Nachdem im vergangenen Jahr der erste Nachweis für Nachwuchs von Wölfen in Schleswig-Holstein erbracht werden konnte, wurde in diesem Jahr eine erneute Reproduktion im Wolfsrudel im Segeberger Forst festgestellt. Die Elterntiere sind, wie im Vorjahr, die Wolfsfähe GW2656f und der Wolfsrüde GW2441m, hieß es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.

 

Quellen:

https://www.wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2024-08-29

https://www.wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2024-08-05

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wolf-nachwuchs-im-territorium-neuhaus-am-rennweg

https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/wolfsburg/article406871163/wolfswelpen-tappen-nahe-rissstelle-in-wolfsburg-in-fotofalle.html

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/07/brandenburg-teltow-flaeming-wolf-welpen-wildnis-jueterbog-heidehof-wildtierkamera.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/06/07/deutschlands-schnellste-wolfswelpen-kommen-aus-schleswig-holstein/

https://www.wolfsmonitoring.com/fileadmin/dateien/wolfsmonitoring.com/Berichte_und_Literatur/2024_II_Quartalsbericht_Wolfsmonitoring.pdf

Toter Wolf im Landkreis Wittmund in Niedersachsen: Strafanzeige

Es besteht ein starker Verdacht auf illegale Tötung. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige. Am 25. Mai wurde ein toter Wolfsrüde in Niedersachsen bei Abickhafe entdeckt. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus. Ist das tote Tier der Vaterwolf des Friedeburger Rudels? Wurde etwa sogar das ganze Rudel ausgelöscht? Lesen Sie hierzu unseren Bericht.

Immer mehr Bauern nehmen in sozialen Netzwerken kaum mehr ein Blatt mehr von den Mund. Die Stimmung ist, gerade auch durch Medien und bestimmte Politiker, derart aufgehetzt, dass sich bestimmte Menschen wohl nicht mehr durch Recht und Gesetze daran hindern lassen wollen, Selbstjustiz zu üben. War  dies auch im Fall des Friedeburger Rudels so? Sollte das Rudel ausgelöscht werden? Anfang Mai kommen die Wolfswelpen auf die Welt, können die Eltern sie nicht gemeinsam aufziehen, weil ein Elternteil stirbt, wird es auch für das restliche Rudel schwer, die Kleinen durchzubringen.

Jetzt ist die Zeit der Welpenaufzucht. Auch die Wolfsväter beteiligen sich.

Fakt ist, dass es dort immer wieder zu Rissen an nicht geschützten Tieren kam, was eine regelrechte Hetze gegen das dort lebende Rudel nach sich zog. Es gab sogar eine Schießgenehmigung, die aber von Gerichten wieder gekippt wurde. Auf eine Anfrage beim Landkreis Wittmund, konnte ein Mitarbeiter nicht bestätigen, dass es sich bei dem tot aufgefundenen Wolf um den Friedeburger Rüden handeln würde. Hierzu muss noch das Ergebnis der DNA-Untersuchung abgewartet werden. Allerdings sei anhand der Größe des Kadavers und der Ausprägung sowie des Zustands des Gebisses davon auszugehen, dass es sich bei dem Totfund im Territorium des Friedeburger Rudels um die Überreste eines ausgewachsenen Wolfs handeln würde.

Zum Zeitpunkt des Auffindens sei das Tier bereits im relativ fortgeschrittenen Verwesungsstadium gewesen, daher sei davon auszugehen, dass das Individuum bereits seit einigen Wochen oder gar Monaten tot war. Sollte also sogar die Paarung verhindert werden?

Weiterhin waren nach Auskunft des Mitarbeiters des Landkreises an den Überresten des Wolfs eindeutig Rippenfrakturen zu erkennen, die die Vermutung zulassen würden, dass der Wolf keines natürlichen Todes gestorben ist. Aufgrund dieser Verletzungsmerkmale werden die Überreste des Wolfs hinsichtlich einer illegalen Tötung in Berlin näher untersucht.

Obwohl Wölfe als streng geschützte Art in Deutschland nicht bejagt werden dürfen, schießen auch laut dpa immer wieder Menschen verbotenerweise auf sie. Eine Untersuchung von 1000 toten Wölfen ergab, dass etwa jeder Zehnte davon illegal geschossen wurde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen aber von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus, denn seit einigen Monaten wurden allerdings so viele tote Wölfe gemeldet, dass nur noch etwa jedes zweite Tier in die Wildtierpathologie zum Leibnitz IZW nach Berlin gebracht würde.

Fakt ist, dass das Rudel Friedeburg bis dato nicht im Monitoring der Jäger bestätigt ist. Wurden alle umgebracht und die anderen Tiere nur nicht gefunden?

 

Tatsächlich ist der Status des Friedeburger Rudels bis dato unbestätigt. Der schlimme Verdacht: Wurden sogar alle Rudelmitglieder beseitigt? © Wolfsmonitoring.com – Quelle: http://www.wolfsmonitoring.com

Härtere Gesetze?

Hohe Strafen für illegale Tötungen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Bundesnaturschutzgesetz  verbietet „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“. Die Gesetze sehen also auch harte Strafen vor, doch warum scheinen diese nicht abzuschrecken?

Wird überhaupt ernsthaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre.

Schon der zweite Fall von illegaler Tötung in Niedersachsen? Erst am 21. April war im Territorium Scheeßel ein illegal getöteter Welpe gefunden worden. In dem spektakulärsten Fällen in Niedersachsen aus dem vergangenen Jahr konnte auch noch immer kein Täter ermittelt werden, obwohl es nach unserer Ansicht Indizien dafür geben könnte, dass der „Wolfsripper von Ringelah“ auch auf Menschen übergehen könnte. Erst kürzlich löschte ein Jäger in Baden-Württemberg mit einem Amoklauf seine ganze Familie aus.

 

Weitere Quellen:

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/vermischtes/id_100454180/1000-woelfe-untersucht-kugeln-im-fleisch-nutria-im-magen.html?fbclid=IwY2xjawEQFoVleHRuA2FlbQIxMQABHWdtJAkyT-8LcyEC9E3PSOSCpdYRfpCx8P5Vcb83wMwHV3FpFACAfq3IXg_aem_YT8N3CRn0KwP4rDGl_bF0g

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-mehrere-tote-bei-amoklauf-in-lautlingen-6693b8e90c3ae008ff40cff3

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrag-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-aus-dem-rudel-friedeburg-hat-erfolg-216639.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

Wir freuen uns über Unterstützung

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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