Der Fall machte bereits am 22. April 2024 nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit Schlagzeilen. Ein Wolf war einen Tag vorher mit einem Loch im Bauch in einem Graben entdeckt worden. Zuerst schien es noch nicht ganz klar zu sein, ob es sich um ein Einschussloch handelte. Nun ist der Fall unter illegalen Tötungen in der Liste bei DBB-Wolf erfasst. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt deshalb jetzt Strafanzeige und lobt für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro aus.
Das Territorium Scheeßel gehört zum Landkreis Rotenburg/Wümme. Wie der NDR berichtete, habe ein Wanderer am Sonntag, den 21. April 2024, in einem Waldstück bei Lauenbrück einen toten Wolf entdeckt. Das Tier wurde offenbar erschossen und dann dort abgelegt. Der zuständige Wolfsberater habe den Kadaver nun zusammen mit dem Jagdpächter aus dem Graben geholt und begutachtet. Dabei sei ein etwa zwei Zentimeter großes Loch im Bauch des Tieres aufgefallen, das ein Einschuss sein könnte, hieß es in dem Bericht des NDR. Laut Wolfsberater gebe es Hinweise, dass das tote Tier abgelegt worden sei.

Der Täter wollte also ganz augenscheinlich, dass der tote Wolf gefunden wird. Er scheint wohl keine Angst davor zu haben, erwischt zu werden. Falls der Täter dingfest gemacht werden kann, können durchaus eine Freiheitsstraße und bis zu 50.000 Euro Geldstraße verhängt werden.
Im Territorium Scheeßel leben seit 2018 die Fähe GW1573f und ihr Partner GW1321m. Im Monitoringjahr 2022/23 wurden zwei Welpen für das kleine Rudel bestätigt. Da der tote Wolf dort abgelegt wurde, muss er nicht unbedingt aus dem Territorium stammen. Wir sind auf weitere Ergebnisse gespannt. Eine Identität des Tieres und das Geschlecht wurde noch nicht bekannt gegeben. Falls es sich um eine tote Wölfin gehandelt hat, könnte sie zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Geburt gestanden haben.
Bundesweit ist dies ist in diesem Jahr schon der vierte Wolf, der illegal getötet wurde. Drei weitere Fälle werden auf der DBB-Liste noch als offen geführt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. gehen von einer Dunkelziffer aus, die mindestens um das Vierfache höher liegt.
Quellen:
https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren
Wir freuen uns über Unterstützung
Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.
Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.
Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX
Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/
9 Gedanken zu „Wolfsmord im Territorium Scheeßel – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige“
………….immer wieder traurig…….immer wieder entzetzlich…..
…wann mag das jeh aufhören….diese pathologische verirrung…….
und die möglichkeiten..sie real umzusetzen..
ist wer unzureichend entschädigt worden..?
Wann nehmen die illegalen Tiermorde, hier Abschüsse von Wölfen ein Ende? Die geplante „Task Force“ zur Bekämpfung derartiger Vorkommnisse kommt zu spät. Erst muss die gesetzliche Grundlage geschaffen werden und dann geeignetes Personal gefunden werden und die Kompetenzen festgeschrieben werden. Bis dass in Deutschland Realität wird, sind die Wölfe bei uns wieder durch den Menschen ausgerottet.
Der alte Friedrich Schiller hat recht.
Gefährlich ist’s, den Leu zu wecken,
Verderblich ist des Tigers Zahn.
Jedoch der schrecklichste der Schrecken,
Das ist der Mensch in seinem Wahn.“
Friedrich Schiller. 1799, “Die Glocke”
Diese Aktion könnte aus den Kreisen der Jägerschaft, vielleicht sogar eines Weideviehhalters, der Jäger sein könnte , kommen. Ich werde den Eindruck nicht los, dass diese Kreise der Politik sagen will: „Wenn ihr es nicht schafft uns die Wölfe vom Hals zu schaffen, dann nehmen wir es selbst in die Hand „. Ein Indiz dafür ist die Größe der Schusswunde und die Lage des Schusses. Der Größe nach war es eine großkalibrige Jagdwaffe. Die Stelle der Schusswunde zeugt davon, daß das Tier im Bauchraum verletzt wurde und qualvoll zu Grunde ging. Der Schütze hat sich bestimmt noch am Todeskampf ergötzt.
Dank dem Wolfschutz Deutdchland e. V. der nicht tatenlos zuschaut und die Initiative ergriff.
ja stimme ich zu,es hat zuviel perfidixe…zu viel rechtsveruntreuungen,zu viel verantwortungsvernunftwerweigerung…..und zu wenig eignungskontrollen..
daher muß die forderung der gestaltenden partizipation der ngos am artenschutz hinreichend sein und keine perfide alibifunktion.schlage vor diese sache der wildtierkriminalität hier und bei den anderen ngos u. mit ihnen im diskurs auszuarbeiten um einen gemeinsamen standpunkt für die tatsächlich notwendige qualität und strucktur einer solchen crime sache zu erhalten und nicht neue crimesachen zu legitimieren bzw. legalisieren..wir haben z.b. jetzt schon das m.r.demokratiedefizitäre problem der unzureichenden unabhängigkeit und damit objektivität in der gesamten justiz….insbesondere in der untersten fällt es bisher auf und wird daher auch thematisiert…aber eine grundlegende innenrevision etwa durch menschenrechts u. andere ngos imn zusammenarbeit mit dem eugh für menschenrechte hatte es im statte brd seit 1945 nicht. das allein sollte schon erheblich zu bedenken geben.und zu notwendigen verweigerunshaltungen führen.
so nicht mehr…die rechte ist heute schon so extrem,das die extreme rechte euphemisierend radikal genannt wird..damit es sich nicht so schlimm ausnimmt und etwas legales sprachlich in den öffentlichen diskurs einwirken kann.die rechte ist nicht radikal sie ist extrem menschenrechtswidrig…siehe die wiedereinführung von menschenrechtssuspendierenden zwangsdiensten.und menschenrechte sind universell u. unteilbar.d.h. suspendiert man eines von ihnen ,beschädigt man auch die anderen.. es ist soweit gekommen das fast kaum noch jemand weiß,was denn eigentlich die würde des menschen sei.von respekt wird da gefaselt.lächerlich…
respekt….
Lieber Dr. h.c. Michael Theuring-Kolbe,
kann Ihnen nur beipflichten. Jedoch sind legale Abschüsse oder sonstige Tiermordarten für die entsprechende wehrlose Kreatur nicht weniger grausam, schmerzlich und tödlich als illegale. Nur wenn das tierliche Lebewesen
schwerst krank ist, sollte man es von seinen Leiden erlösen dürfen. Diese Aufgabe keinesfalls Jägern übertragen, die der Bevölkerung das permanente Töten sogar als aktiven Naturschutz verkaufen dürfen, können, wollen und die sich an nichts weiter so sehr ergötzen, als an den gebrochenen Augen ihres Opfers.
gut gesagt….hier wären die tiere tiermedizinisch zu betäuben, mit einer überdosis ….
wieso sollten die geschossen werden.auch tiere haben ein recht auf schmerzfreiheit.
dazu braucht es keine jäger*.- o. polizist*innen.
Einfach nur noch widerlich, was an Kreaturen unter uns weilt …
Unsere Altborderen hatten Recht.
Gefährlich ist’s, den Leu zu wecken,
Verderblich ist des Tigers Zahn.
Jedoch der schrecklichste der Schrecken,
Das ist der Mensch in seinem Wahn.
Friedrich Schiller. 1799, “Die Glocke”
aufklärung ist die befreiung aus selbstverschuldeter unmündigkeit…(i.kant 1785)
wahnsinn ist eine form des selbstverschuldeten unmündig seins..
heute mehr denn jeh….
Ich wünsche diesen feigen schwer gestörten Mördern selbst ein langes, qualvolles Ende.